V/0137/2009
Zukunftsinvestitionsgesetz - Inanspruchnahme der Fördermittel des Bundes in der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
56497 Zeichen
V/0137/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Dezernat II
Betrifft
Zukunftsinvestitionsgesetz - Inanspruchnahme der Fördermittel des Bundes in der Stadt Münster
Beratungsfolge
03.03.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
04.03.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
04.03.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
05.03.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
10.03.2009 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit
Behinderungen Vorberatung
10.03.2009 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
11.03.2009 Sportausschuss Vorberatung
11.03.2009 Ausländerbeirat Anhörung
12.03.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung
17.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
17.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
18.03.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
19.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
19.03.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
19.03.2009 Kulturausschuss Vorberatung
19.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
24.03.2009 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
24.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung
25.03.2009 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass auf die Stadt Münster Fördermittel aus dem zweiten Kon-
junkturpaket des Bundes in Höhe von voraussichtlich 31,2 Mio. Euro entfallen. Es stehen nach
den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen damit potenziell für die Jahre 2009 und 2010
Fördermittel
- im Bereich Bildung von 25,4 Mio. Euro und
- im Bereich Infrastruktur von 5,8 Mio. Euro
zur Verfügung. Zusammen mit dem lokalen Konjunkturstützungsprogramm kann in den Jahren
2009 und 2010 eine über den Haushaltsplanentwurf 2009 und den Ansatz für 2010 hinausge-
hende Wirkung von rund 44 Mio. Euro erzeugt werden. Das entspricht dem 1,4fachen des
durchschnittlichen Haushaltsvolumens für Investitionen.
Vorlagen-Nr.:
V/0137/2009
Auskunft erteilt:
Herr Möller
Ruf:
492 70 22
E-Mail:
MoellerFrank@stadt-muenster.de
Datum:
25.02.2009
Öffentliche Beschlussvorlage
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2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass
2.1 sich die Fördermittel des Bundes in der vom Land Nordrhein-Westfalen weitergegebenen
Form auf die folgenden Teilbereiche beschränken:
- im Bereich Bildung auf die Teilbereiche
- Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur,
- Schulinfrastruktur und
- kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung
- und im Bereich Infrastruktur auf die Teilbereiche
- Städtebau (ohne Abwässer und ÖPNV),
- ländliche Infrastruktur (ohne Abwässer und ÖPNV),
- kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutz),
- Informationstechnologie und
- sonstige Infrastrukturinvestitionen.
2.2 für die unter Beschlusspunkt 2.1 genannten Begrifflichkeiten zurzeit noch keine endgülti-
gen Präzisierungen vorliegen und insofern noch nicht verlässlich feststeht, ob alle unter
Beschlusspunkt 3 und in Anlage 1 genannten Maßnahmen bzw. Bereiche abschließend
förderfähig sind.
2.3 die unter Beschlusspunkt 3 und in Anlage 1 genannten Maßnahmen bzw. Bereiche auch
deshalb von der Verwaltung vorgeschlagen werden, um die Vorgabe des Bundes, die
Hälfte der Fördermittel bereits im Jahr 2009 abzurufen, erfüllen zu können und so mög-
lichst schnell eine Konjunktur stimulierende Wirkung zu entfalten.
2.4 alle Maßnahmen aus dem 1.000-Schulen-Program m kurzfristig umgesetzt werden, d.h.,
dass der vorzeitige Maßnahmebeginn in Anspruch genommen wird und Maßnahmen vor-
finanziert werden. Für alle Maßnahmen, die nicht gefördert werden und für die zurzeit kein
vorzeitiger Maßnahmebeginn bewilligt wird, wird auf eine evtl. mögliche Nachbewilligung
von Fördermitteln verzichtet.
2.5 die Verwaltung in enger Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag und dem Städtetag
Nordrhein-Westfalen in den zurückliegenden Tagen und Wochen versucht hat und weiter
versuchen wird, einen möglichst hohen Grad an Verbindlichkeit und Förderfähigkeit der
einzelnen Maßnahmen bzw. Bereiche zu erreichen.
2.6 die Verwaltung den von Bund und Land NRW vorgenommenen Vereinfachungen im Ver-
gaberecht zur schnelleren Umsetzung der Konjunkturmaßnahmen im Rahmen einer ge-
sonderten Vorlage Rechnung trägt.
2.7 die in der Anlage 2 dargestellten Anschreiben, Anregungen und Anträge mit Bezug zum
Bundeskonjunkturpaket bei der Verwaltung eingegangen sind.
3. Der Rat beschließt
3.1 im Bereich Bildung unter Einschluss energetischer, energieorientierter und energierele-
vanter Aspekte von den Bundesfördermitteln
- für Einrichtungen der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur ein Budget von 4,0 Mio. Euro
- und für schulische und sonstige Bildungsinfrastruktur ein Budget von 21,4 Mio. Euro
vorzusehen. Sowohl die freien Träger im Kinder- und Jugendbereich als auch die nicht-
städtischen Schulträger (Ersatzschulen ohne LWL-Schulen) partizipieren anteilig an den
Fördermitteln.
3.2 im Bereich Infrastruktur von den Bundesfördermitteln
- für Altbausanierung und Städtebau ein Budget von 0,8 Mio. Euro und
- für sonstige Infrastrukturinvestitionen ein Budget von 5,0 Mio. Euro, verteilt auf
- Feuerwehrinfrastruktur mit 0,4 Mio. Euro,
- Kulturinfrastruktur mit 1,75 Mio. Euro,
- Sportinfrastruktur mit 2,45 Mio. Euro,
- Spielplätze mit 0,4 Mio. Euro,
vorzusehen.
3.3 die in Anlage 1 dargestellten Einzelmaßnahmen und die Bildung von Teilbudgets für die
frühkindliche und schulische Bildung im form ellen Sinne jeweils als Baubeschluss, soweit
im Einzelfall keine Zuständigkeit der Bezirksvertretungen gegeben ist. Die Verwaltung
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wird die Einzelmaßnahmen möglichst zeitnah umsetzen, um eine schnelle Konjunktur sti-
mulierende Wirkung zu erzeugen und sich um eine möglichst zeitnahe, verbindliche Aus-
sage zur Förderfähigkeit der einzelnen Maßnahmen bemühen. Sollten sich Einzelmaß-
nahmen als nicht förderfähig erweisen, wird die Verwaltung den parlamentarischen Gre-
mien zeitnah Alternativvorschläge unterbreiten. Die Teilbudgets sollen für eine möglichst
große Breitenwirkung der Bundesfördermittel kriteriengeleitet zur Finanzierung von In-
standhaltungsmaßnahmen genutzt werden.
3.4 unabhängig von den Bundesfördermitteln ein Budget von 800.000 Euro (durch Vorziehen
von Bauunterhaltungsmitteln), mit dem kleinere Maßnahmen von den einzelnen Schulen,
bei baulichen Maßnahmen mit Unterstützung der Verwaltung, durchgeführt werden kön-
nen, die möglicherweise nicht förderfähig wären.
4. Der Rat
4.1 nimmt zur Kenntnis, dass die Fördermittel des Bundes vor allem für eine Vielzahl von kleine-
ren, konjunkturell schnell wirkenden Maßnahmen genutzt werden sollen, um eine möglichst
große Breitenwirkung zu erzeugen. Größere strukturrelevante Investitionsmaßnahmen sind
wegen des längeren zeitlichen Planungs- und Entscheidungsvorlaufs sowie der bevorstehen-
den Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung nicht benannt worden.
4.2 beauftragt die Verwaltung, die größeren strukturrelevanten Investitionsmaßnahmen aufzube-
reiten, hierbei den längeren zeitlichen Planungs- und Entscheidungsvorlauf sowie die Ergeb-
nisse der Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen und prioritätengeleitet eine sach- und
zeitgerechte Umsetzung zu erreichen. Dazu wird bereits jetzt ein Investitionsvolumen von 8
Mio. € je hälftig in den Jahren 2011 und 2012 vorgesehen und in der mittelfristigen Ergebnis-
und Finanzplanung ausgewiesen. Die abschließende Höhe und zeitliche Abfolge dieser Inves-
titionen wird entsprechend den dann aktuellen Erkenntnissen präzisiert werden.
5. Die Verwaltung wird über die Umsetzung und Nutzung der Bundesfördermittel sach- und be-
darfsgerecht in den zuständigen Gremien berichten.
II. Kosten/Folgekosten
II. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass
II.1 für die kurzfristige Umsetzung des Maßnahmenpakets unabdingbar zusätzliche Personal- und
Sachressourcen benötigt werden. Vorrangig werden die Architektur- und Ingenieurleistungen
vergeben. Zur Wahrnehmung der Bauherrenfunktion und Projektleitung ist jedoch die befriste-
te Aufstockung des städtischen Personals in unabdingbar notwendigem Umfang erforderlich.
Die entstehenden Aufwendungen werden zunächst aus dem verfügbaren Budget finanziert.
Soweit im Einzelfall nachgehend zusätzliche Mittel erforderlich sind, werden diese über den
Nachtragshaushalt bereitgestellt.
II.2 wegen der noch bestehenden definitorischen Unklarheiten bei der nachgehenden Mittelprü-
fung durch die zuständigen Behörden punktuell kritische Anmerkungen erfolgen könnten, die
im Einzelfall zur Rückforderung von Teilen der Fördermittel führen könnten. Für diesen Fall
könnten unter NKF-Gesichtspunkten aus haushalterischen Gründen zu gegebener Zeit Rück-
stellungen in der städtischen Bilanz gebildet werden.
II.3 mit dem Abruf der Bundesfördermittel auch eine faktische Eigenbeteiligung in Höhe von 12,5
Prozent verbunden ist, die allerdings in Nordrhein-Westfalen erst ab dem Jahr 2012 über eine
Kürzung der Schul-/Bildungspauschale eingefordert wird.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
III.1 Der Rat beschließt für die in dieser Vorlage benannten Finanzmittel überplanmäßige bzw. au-
ßer-planmäßige Mittelbereitstellungen unabhängig vom Satzungsbeschluss über den Haushalt
2009. Als Deckung dieser Aufwands- bzw. Auszahlungsermächtigungen dienen jeweils die
Fördermittel des Bundes. Auf die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes – bezogen auf diese
Mittelbereitstellungen – kann nach den bisherigen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen
verzichtet werden.
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III.2 Für die unter Beschlusspunkt 3.4 genannten kleineren Maßnahmen an Schulen wird ein im
Jahr 2010 im Teilergebnisplan 0112 „Gebäudemanagement“, Zeile 13 „Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen“ geplanter Haushaltsansatz für die Bauunterhaltung in Höhe von
800.000 € auf das Jahr 2009 vorgezogen und im Teilergebnisplan 0301 „Schulen“, Zeile 13
„Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Ausgangslage
Die momentan schwierige konjunkturelle Lage in Deutschland hat vielfältige Bemühungen durch
die öffentliche Hand ausgelöst, stabilisierend auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung einzuwir-
ken. In der Begründung zur öffentlichen Vorlage Nr. V/0020/2009 „Lokales Konjunkturstützungs-
programm für Münster“ ist dies umfangreich dargelegt.
Angesichts der anhaltend schwierigen und sich möglicherweise weiter verschlechternden Lage hat
die Bundesregierung ein zweites Konjunkturpaket vorgelegt, mit dem eine stabilisierende Wirkung
erzielt werden soll. Die Bundesregierung hat dieses „Pakt für Beschäftigung und Stabilität in
Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung
des Landes“ genannte Konjunkturpaket II am 14.01.2009 beschlossen. Darin enthalten sind Fi-
nanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 b des Grundgesetzes für zusätzliche Investitionen der
Kommunen und Bundesländer in Höhe von bundesweit 10 Milliarden €. Am 27.01.2009 hat das
Bundeskabinett die entsprechenden Gesetzentwürfe zum Konjunkturpaket II beschlossen. Teil des
Konjunkturpaketes II ist das „Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und
Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz
)“. Ebenso wurde eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung
zwischen Bund und Bundesländern zur Umsetzung des Gesetzes vom Kabinett beschlossen. Das
Zukunftsinvestitionsgesetz ist am 13.02.2009 vom Bundestag und am 20.02.2009 vom Bundesrat
verabschiedet worden. Auch die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern ist mittler-
weile unterzeichnet worden.
Nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes können die Fördermittel trägerneutral in folgen-
den Bereichen genutzt werden:
1. Investitionen mit Schwerpunkt Bildung
sinfrastruktur
a) Einrichtung der frühkindlichen Infrastruktur
b) Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung)
c) Hochschulen (insbesondere energetische Sanierung)
d) Kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbesondere energe-
tische Sanierung)
e) Forschung
2. Investitionsschwerpunkt Infrastruktur
a) Krankenhäuser
b) Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV)
c) ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV)
d) kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen)
e) Informationstechnologie
f) sonstige Infrastrukturinvestitionen.
Für den kommunalen Bereich in Münster können die Förderbereiche noch weiter eingeschränkt
werden. Danach dürften die Bereiche Hochschulen (1 c) und Forschung (1 e) nicht zum kommuna-
len Förderbereich gehören.
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Zur schnellen Umsetzung der Investitionen fordert das Zukunftsinvestitionsgesetz, dass die För-
dermittel mindestens zur Hälfte bis zum 31.12.2009 abgerufen werden sollen (§ 1 Abs. 2 Zukunfts-
investitionsgesetz).
Da der Bund nach der Föderalismusreform Fördermittel nicht mehr direkt an die Kommunen wei-
tergeben kann, hat der Bund mit den Bundesländern eine Verwaltungsvereinbarung getroffen,
nach der die Bundesländer aufgefordert werden, die Fördermittel zu mindestens 70 % an die
Kommunen zur Finanzierung kommunal bezogener Inve stitionen weiterzuleiten. Vor diesem Hin-
tergrund wird das Landeskabinett in Nordrhein-Westfalen in Kürze einen Gesetzentwurf zur Um-
setzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (Zukunftsinvestitionsgesetz
NRW) beschließen (ein Referentenentwurf liegt der Verwaltung vor). Der Landtag muss dem Ge-
setzentwurf anschließend zustimmen. Allerdings hat sich die Landesregierung bereits mit den
kommunalen Spitzenverbänden in NRW auf die Modalitäten für die Weiterleitung der Bundesför-
dermittel verständigt. Für den Bereich Bildungsinfrastruktur stellt das Land den Kommunen insge-
samt 1.384.981.333 € pauschal zur Verfügung. Für den Bereich Infrastruktur werden insgesamt
995.605.333 € bereitgestellt. Hiervon werden vorab 170.000.000 € für Investitionen in Kranken-
häusern in Abzug gebracht. Die verbleibenden 825.605.333 € werden pauschal auf die Städte und
Gemeinden verteilt.
Zu den einzelnen Beschlusspunkten
Zu Beschlusspunkt 1 (Förderumfang und Förderzweck)
Der auf die Stadt Münster entfallende Anteil im Bereich Bildung beträgt 25.394.083 € . Im Bereich
Infrastruktur stehen der Stadt 5.804.035 € zur Verfügung, so dass eine Gesamtsumme von
31.198.118 € nach Münster fließen kann (= maximale Antrags- bzw. Abrufsumme). Die Fördermit-
tel für die Bereiche Bildung und Infrastruktur sind hinsichtlich ihrer Größenordnung (25,4 Mio. €
bzw. 5,8 Mio. €) vom Land festgesetzt.
Das Land NRW plant für die Weitergabe der Bundesfördermittel einen einfachen Weg über mehre-
re Pauschalen (Schul-/Bildungs- und Investitionspauschale) bzw. über Schlüsselzuweisungen.
Zu Beschlusspunkt 2
Beschlusspunkt 2.1 (Förderbereiche)
Die unter Beschlusspunkt 2.1 genannten Teilbereiche umfassen alle kommunal relevanten Berei-
che. Wie bereits oben dargestellt, sind im Bere ich Bildung die Teilbereiche Hochschulen und For-
schung (wegen der Zuständigkeit des Landes NRW) ausgenommen worden. Im Bereich Infrastruk-
tur ist der Teilbereich der Krankenhäuser nicht mit aufgenommen worden, weil das Land NRW
über den Gesetzentwurf zum Zukunftsinvestitionsgesetz NRW bereits einen Vorabbetrag von
170.000.000 € für die Krankenhäuser reserviert hat.
Beschlusspunkt 2.2 (bekannte Grundprämissen und noch offene Fragen)
Der Beschlusspunkt 2.2 ist aufgenommen worden, weil die Verwaltung bislang noch keine ausrei-
chenden Kenntnisse über verschiedene Details hinsichtlich der Umsetzung des Bundeskonjunk-
turpakets II hat. Insbesondere die Frage, was der Bundesgesetzgeber unter dem Begriff „Investiti-
on“ versteht, ist bislang noch nicht abschließend geklärt. Im Zukunftsinvestitionsgesetz des Bun-
des wird lediglich von „Investitionen“ (z. B. § 1) gesprochen, und die Förderbereiche werden stich-
wortartig benannt (§ 3). Darüber hinaus enthalten das Gesetz und auch die mit dem Gesetz in
Verbindung stehende Verwaltungsvereinbarung keine Präzisierungen.
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Auch die Frage der „Zusätzlichkeit“ von Investitionen ist bislang noch nicht präzise dargestellt.
Nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes werden Fördermittel nur für zusätzliche Investi-
tionen gewährt (§ 3 a Abs. 1). Die Zusätzlichkeit der geförderten Maßnahmen muss sowohl vorha-
benbezogen als auch in Bezug auf die Summe der konsolidierten Investitionsausgaben des jewei-
ligen Landes einschließlich Kommunen gegeben sein (§ 3 a Abs. 2 Zukunftsinvestitionsgesetz). In
der Gesetzesbegründung wird zwar näher erläutert, dass unter „vorhabenbezogen“ die Finanzie-
rung eines Vorhabens gemeint ist, das noch nicht durch einen beschlossenen und in Kraft getrete-
nen Haushaltsplan gesichert ist. Allerdings ist damit die Frage der Veranschlagung in der mittelfris-
tigen Ergebnis- und Finanzplanung nicht beantwortet.
Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Bundesländern gibt zwar nähere Erläuterungen
zum Thema Zusätzlichkeit von Investitionen, aber abschließend wird dieser Bereich auch hier nicht
geregelt. Neben dem bereits erwähnten Aspekt, dass die Finanzierung eines Investitionsvorha-
bens noch nicht durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushalt gesichert sein darf (§
4 Abs. 1, Satz 3 und 4 Verwaltungsvereinbarung), wird die Frage der Zusätzlichkeit in § 5 Abs. 1
der Verwaltungsvereinbarung dargestellt. Danach soll von den Bundesländern über Berichte die
Zusätzlichkeit der geförderten Maßnahme anhand der Investitionssumme dargelegt werden. Ge-
messen wird dies für den Zeitraum (nicht für jedes einzelne Jahr) von 2009 bis 2011 anhand der
konsolidiert von Ländern und Kommunen für Investitionen verausgabten Beträge des Zeitraums
2006 bis 2008. Ist die gemeinsame Investitionssumme von Land und Kommunen 2009 bis 2011
(zumindest um die Bundesfördermittel) höher als 2006 bis 2008, ist das Kriterium „Zusätzlichkeit“
für den Bund erfüllt. Beim Vergleich dieser Investitionszeiträume sollen Sondereffekte
der Jahre
2006 bis 2008 berücksichtigt, d. h. in Abzug gebracht werden, z. B. größere Einzelinvestitionen in
diesen Jahren. Eine abschließende Auflistung dieser Sondereffekte existiert aber nicht.
Schließlich ordnet § 5 Abs. 3 Verwaltungsvereinbarung an, dass die Länder die Zusätzlichkeit der
Maßnahmen ihrer Kommunen „entsprechend“ überprüfen und dies landesweit gegenüber dem
Bund ebenfalls in dem geforderten Bericht bestätigen. Offen ist hier noch die Frage, ob sich diese
Regelung auf die kommunale Ebene im Ganzen oder auf jede einzelne Kommune bezieht. Dann
müsste jede einzelne Kommune nachweisen, dass sie in den Jahren 2009 bis 2011 in Summe
mehr investiert hat als in den Jahren 2006 bis 2008. Anhand der nachfolgenden Übersicht lässt
sich ablesen, dass nach bisherigem Stand davon auszugehen ist, dass in Münster die Investitions-
summe der Jahre 2009 bis 2011 höher ausfällt als in den Jahren 2006 bis 2008.
Tabelle 1: Investitionen in der Stadt Münster
2006
(€)
2007
(€)
2008
(€)
2009
(€)
2010
(€)
2011
(€)
55.443.900 29.812.567 62.510.773 63.766.910 55.169.760 37.135.920
147.767.240 156.072.590
Hinweise: Die Jahre 2006 bis 2008 stellen Rechnungsergebnisse dar, die Jahre 2009 bis 2011 entsprechen dem Haushaltsplanentwurf
2009. Lokales Konjunkturprogramm und Bundesfö rdermittel sind noch nicht berücksichtigt. Mögliche Sondereffekte in den Jahren 20 06
bis 2008 sind hier noch nicht in Abzug gebracht worden.
Der Entwurf des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen nimmt beim Inves-
titionsbegriff Bezug auf die Bundeshaushaltsordnung. Im Ergebnis läuft diese Definition nach Aus-
kunft der kommunalen Spitzenverbände darauf hinaus, dass alle Auszahlungen für bauliche Maß-
nahmen mit einem Volumen von mehr als 20.000 € und alle Auszahlungen für Sachanschaffungen
mit einem Volumen von mehr als 5.000 € als Investition im Sinne des Zukunftsinvestitionsgesetzes
NRW gewertet werden können.
Beschlusspunkt 2.3 (schnelle Umsetzungsanforderungen)
Beschlusspunkt 2.3 bezieht sich auf die Forderung des Bundes im Zukunftsinvestitionsgesetz, wo-
nach die Fördermittel mindestens zur Hälfte bis zum 31.12.2009
abgerufen sein sollen (§ 1 Abs. 2
Zukunftsinvestitionsgesetz). Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung Maßnahmen ausgewählt,
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die zu einem großen Teil entweder möglichst vollständig im Jahr 2009 umgesetzt werden können
oder zumindest in diesem Jahr begonnen werden können. Bei der Aufnahme der Maßnahmen in
den Maßnahmenkatalog war also insbesondere darauf zu achten, dass möglichst mindestens
50 Prozent des gesamten Finanzvolumens von 31,2 Mio. € im Jahr 2009 abfließen kann.
Die Verwaltung unternimmt hohe Anstrengungen, um die für das Jahr 2009 vorgeschlagenen
Maßnahmen auch tatsächlich 2009 umsetzen zu können. Es muss jedoch offen bleiben, inwieweit
dies aufgrund des notwendigen Planungsvorlaufes und der darauf aufbauenden Vergabe- und
Realisierungsphasen auch tatsächlich vollst ändig gelingen kann. Viele Maßnahmen in den Schul-
gebäuden werden auch außerhalb der Ferienzeiten durchgeführt werden müssen.
Es kann zurzeit nicht ausgeschlossen werden, dass sich das aktuell vorhandene Preisgefüge an-
gesichts der weiteren konjunkturellen Entwicklung, aber auch aufgrund der flächig einsetzenden
Konjunkturstützungsmaßnahmen verändern kann. Gegebenenfalls müssten Anpassungen der
geschätzten Investitionssummen an die Veränderung des Preisgefüges vorgenommen werden.
Beschlusspunkt 2.4 (1000-Schulen-Programm)
Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.12.2008 der Schaffung von geeigneten Räumlichkeiten für
Verpflegungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten in der Mittagspause an 21 städt. weiterführenden
Schulen zugestimmt. Aufgrund der Vorgabe des Landes, dass die Fördermittel zu je 50 Prozent in
den Jahren 2009 und 2010 bereitgestellt werden, wurden die Maßnahmen in 2 Prioritäten einge-
stuft. Schon bei der Beantragung der Fördermittel wurde die Bezirksregierung um Prüfung gebe-
ten, ob mehr Maßnahmen in 2009 gefördert oder aber ein vorzeitiger Maßnahmebeginn bewilligt
werden kann.
Die Bezirksregierung hat inzwischen mitgeteilt, dass die beantragten Fördermittel nicht in voller
Höhe bewilligt werden können. Es wurde aber in Aussicht gestellt, dass für alle zu fördernden
Maßnahmen ein vorzeitiger Maßnahmebeginn genehmig t werden kann. Es ist beabsichtigt, davon
Gebrauch zu machen, sodass die Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden können (siehe auch
die Erläuterungen auf Seite 13 zu dem Punkt „Entfallene Landesfördermittel Ganztagsoffensive“).
Beschlusspunkt 2.5 (Rückkopplung zum Städtetag zu den offenen Fragen)
Unter Beschlusspunkt 2.5 wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung in den zurückliegenden
Tagen und Wochen versucht hat, die bereits dargestellten Problembereiche (z. B. Definition des
Investitionsbegriffs, Förderfähigkeit, Zusätzlichkeit einer Investitionsmaßnahme, etc.) weiter zu
präzisieren. Die Verwaltung stand hierzu in engem Kontakt zum Deutschen Städtetag bzw. zum
Städtetag NRW. An den Städtetag sind verschiedene Problembereiche und ein umfangreicher
Fragenkatalog herangetragen worden, den der Städtetag zurzeit noch (vor allem) auf Landesebe-
ne in NRW zu klären versucht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich einzelne Maß-
nahmen als nicht förderfähig erweisen. Wenn der Verwaltung hierzu nähere Hinweise vorliegen,
werden diese – gegebenenfalls in Form einer Ergänzungsvorlage – den parlamentarischen Gre-
mien zur Kenntnis gegeben.
Darüber hinaus hat die Verwaltung gegenüber dem Städtetag NRW Sondereffekte
für die 2006 bis
2008 in Münster getätigten Investitionen benannt. Wie bereits oben in der Begründung unter Be-
schlusspunkt 2.2 dargestellt, können bestimmte Sondereffekte (z. B. größere Einzelinvestitionen)
beim Vergleich mit den Jahren 2009 bis 2011 berücksichtigt und abgezogen werden, was die Erfül-
lung des Kriteriums „Zusätzlichkeit“ erleichtert. Ein wesentlicher Aspekt ist hier beispielsweise die
Umstellung des Rechnungswesens auf das ‚Neue Kommunale Finanzmanagement’ (dadurch be-
dingt anderer Investitionsbegriff). Darüber hinaus hat die Verwaltung die größeren Investitionen im
Bäderbereich, die Investitionen im Zusammenhang mit dem Sturm ‚Kyrill’, die Ausbaukosten für
den Albersloher Weg und den Bau des Friedhofs Angelmodde als Sondereffekte benannt.
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Beschlusspunkt 2.6 (Vereinfachungen des Vergaberechts)
Der Beschlusspunkt 2.6 verweist auf die zeitlich befristeten Vereinfachungen des Vergaberechts,
die von Bund und Land Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II vor-
genommen worden sind. Der gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand
und Energie, des Innenministeriums, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Innovation,
Wissenschaft, Forschung und Technologie und des Ministeriums für Bauen und Verkehr in Nord-
rhein-Westfalen vom 3. Februar 2009 sieht Folgendes vor:
- Vergaben nach Abschnitt 1 der Verdingungsordnung für Leistungen
, Teil A (VOL/A)
Bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 € ohne Umsatzsteuer können
die Vergabestellen wahlweise eine Freihändige Vergabe oder eine Beschränkte Ausschreibung
durchführen.
- Vergaben nach Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
, Teil A (VOB/A)
Bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 € ohne Umsatzsteuer können
die Vergabestellen eine Freihändige Vergabe durchführen. Bis zu einem vorab geschätzten Auf-
tragswert in Höhe von 1.000.000 € ohne Umsatzsteuer können die Vergabestellen eine Be-
schränkte Ausschreibung durchführen.
Die Verwaltung hat die Veränderungen in der Vorlage Nr. V/0152/2009 dargestellt.
Beschlusspunkt 2.7 (Anschreiben, Anregungen und Anträge zu den Bundesfördermitteln)
In den zurückliegenden Wochen sind mehrere Anschreiben, Anregungen und Anträge bei der
Verwaltung eingegangen, die auf die Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregie-
rung Bezug nehmen.
Die Verwaltung leitet die eingehenden Anschreiben, Anregungen und Anträge zeitnah an die Frak-
tionen zur Kenntnis weiter. Der Übersichtlichkeit halber sind die Anschreiben, Anregungen und
Anträge in der Anlage 2.1
tabellarisch dargestellt und mit einer Einschätzung der Verwaltung hin-
sichtlich ihrer Realisierbarkeit bzw. mit dem Hinweis auf Übernahme in die Maßnahmenliste verse-
hen.
Auch von den Schulen
liegt eine Reihe von Anfragen vor. Das Amt für Schule und Weiterbildung
fragt regelmäßig zu Jahresbeginn ohnehin die Bedarfe ab. Auf diese reguläre Anfrage haben sich
bislang noch nicht alle Schulen zurückgemeldet. Die Rückmeldungen sind in der Anlage 2.2 sum-
marisch dargestellt. Darüber hinaus haben sich Schulen anlässlich des Konjunkturprogramms an
die Verwaltung gewandt, dies aber auch nur teilweise in schriftlicher Form. Diese Anfragen sind
ebenfalls in der Anlage aufgeführt.
Zu Beschlusspunkt 3
Beschlusspunkt 3.1 (Förderbudget im Bereich Bildung)
Für den Teilbereich Bildung sieht der Beschlusspunkt 3.1 eine Aufteilung auf die Einrichtungen der
frühkindlichen Infrastruktur und auf schulische / sonstige Bildungsinfrastruktur vor.
Das Land Nordrhein-Westfalen weist in seinem Gesetzentwurf zum Zukunftsinvestitionsgesetz
darauf hin, dass – wie die Kommunen – auch die anderen Träger
(freie Träger, Träger von Ersatz-
schulen, etc.) einen Eigenanteil zu erbringen haben, wenn Investitionsmaßnahmen gefördert wer-
den sollen. Nach § 8 des Gesetzentwurfs ergeben sich die förderungsfähigen Kosten aus der Dif-
ferenz zwischen den Gesamtkosten der Maßnahmen und dem Eigenanteil des anderen Trägers.
Die Höhe des Eigenanteils des anderen Trägers soll nach dem Gesetzentwurf mindestens der des
kommunalen Eigenanteils, also 12,5 Prozent
entsprechen.
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Beschlusspunkt 3.2 (Förderbudget im Bereich Infrastruktur)
Im Beschlusspunkt 3.2 schlägt die Verwaltung eine Aufteilung der Fördermittel auf die Bereiche
Altbausanierung / Städtebau und sonstige Infrastrukturinvestitionen vor. Auch der Begriff der sons-
tigen Infrastrukturinvestitionen ist noch nicht hinreichend präzisiert . Die Verwaltung fasst darunter
die Bereiche Feuerwehrinfrastruktur, Kulturinfrastruktur, Sportinfrastruktur und Spielplatzinfrastruk-
tur.
Die Beschlusspunkte 3.1 und 3.2 zusammen genommen, ergibt sich hinsichtlich der Verteilung
der Fördermittel folgendes Bild:
Tabelle 2: Aufteilung der Bundesfördermittel
Bereich Bildung (energetische, energieorientierte und energierelevante Maßnahmen)
1) Einrichtungen der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur 4.000.000
darunter
a) Fördermittel für Investitionsmaßnahmen (inkl. freie Träger) 3.000.000
b) Fördermittel für kleine Maßnahmen an Kitas / Jugendeinrich-
tungen (inkl. freie Träger) = Teilbudget
1.000.000
2) Schulinfrastruktur 21.400.000
darunter
a) Fördermittel für energetische Gesamtsanierungsmaßnahmen 4.800.000
b) Fördermittel für Investitions-, Sanierungsmaßnahmen und Be-
schaffungen
7.600.000
c) WC- und Sanitärraum-Sanierungsprogramm 3.100.000
d) Fördermittel für Ersatzschulen 2.900.000
e) Fördermittel für Instandhaltungsmaßnahmen an Schulen = Teil-
budget
3.000.000
SUMME Bereich Bildung 25.400.000
Bereich Infrastruktur
1) Feuerwehrinfrastruktur 400.000
2) Kulturinfrastruktur 1.750.000
3) Sportinfrastruktur 2.450.000
4) Infrastruktur für Kinder 400.000
5) Altbausanierung und Städtebau 800.000
SUMME Bereich Infrastruktur 5.800.000
Hinweis: Die Fördermittel für die Bereiche Bildung und Infrastruktur sind hinsichtlich ihrer Größenordnung (25,4 Mio. Euro bzw. 5,8 Mio.
Euro) vom Land festgesetzt. Eine Umschichtung wäre nur innerhalb der jeweiligen Bereiche möglich.
Beschlusspunkt 3.3 (Einzelfördermaßnahmen und Bildung von Teilbudgets)
Beschlusspunkt 3.3 nimmt Bezug auf Anlage 1. Hier sind die Einzelmaßnahmen und Teilbudgets –
gegliedert nach der oben dargestellten Tabelle 2 – abgebildet. Um die Maßnahmen möglichst zeit-
nah umzusetzen und um damit eine schnelle Konjunktur stimulierende Wirkung zu erzeugen wird
mit dieser Vorlage zeitgleich der Baubeschluss für die Einzelmaßnahmen und die Teilbudgets ge-
fasst.
Für die bezirklichen Maßnahmen werden parallel zu dieser Vorlage die notwendigen Beschlüsse
mit separaten Vorlagen an die zuständigen Bezirksvertretungen eingeholt.
Einzelmaßnahmen im Bereich Bildung
(die nachfolgende Nummerierung entspricht der Numme-
rierung in der Tabelle 2):
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V/0137/2009
1) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur
a) Fördermittel für Investitionsmaßnahmen (inkl. freie Träger)
Die Einzelmaßnahmen für Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur sowohl in freier als
auch in städtischer Trägerschaft werden in Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Jugendein-
richtungen geplant, die einen dringenden Ausbaubedarf beim Raumprogramm und dringen-
de Sanierungsbedarfe haben.
Der Sanierungsbedarf steht im Zusammenhang mit dem jeweiligen Allgemeinzustand der
Einrichtungen. Der Ausbau des Raumprogramms ist erforderlich, damit die Einrichtungen
den Vorgaben des Landesjugendamtes für die Betriebserlaubnis entsprechen. Andernfalls
kann den Einrichtungen eine Betriebserlaubnis – insbesondere für den u3-Betrieb – nicht er-
teilt werden.
Bei der Priorisierung der Maßnahmen sind die nachfolgenden Kriterien
angelegt worden:
- Dringender Sanierungsbedarf,
- dringender Raumanpassungsbedarf im Zusammenhang mit der Betriebserlaubnis gemäß
den Vorgaben des Landesjugendamtes,
- u3-Bedarf im Einzugsgebiet (Wohnbereich) und
- demografische Nachhaltigkeit der Maßnahme (mittel- bis langfristige Absicherung der
Maßnahme durch den Träger im Zusammenhang mit den Betriebskosten der Einrichtung).
Bei den Einrichtungen, die in der Anlage 1 nicht genannt worden sind und für die ein u3-
Ausbau geplant ist, können die dazu erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des städtischen
u3-Ausbau-Programms unter Inanspruchnahme der u3-Investitionsmittel des Landes NRW
getätigt werden.
Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit
sind im Jahr 2009 500.000 € Bundesfördermittel
vorgesehen. Der Mittelbedarf im Jahr 2009 verteilt sich mit 317.088 € auf Maßnahmen freier
Träger und mit 182.000 € auf städtische Träger.
Aus Mitteln des Landes oder des Bundes sowie auch kommunal sind bislang keine investi-
ven Mittel für die Instandsetzung von Kinder- und Jugendeinrichtungen vorgesehen.
Folgende Kriterien
sind bei der Auswahl der Maßnahmen zugrunde gelegt worden:
- Doppelnutzung der Räume durch unterschiedliche Nutzergruppen und Angebote,
- dringender Sanierungsbedarf der Einrichtungen vor allem in Hinblick auf sanitäre Anlagen
und mögliche gesundheitsschädigende Faktoren und
- demografische Nachhaltigkeit der Maßnahm e aufgrund der Bevölkerungsentwicklungs-
prognose und den Beschlüssen des kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes.
b) Fördermittel für kleine Maßnahmen an Kitas / Jugendeinrichtungen (inkl. freie Träger)
Analog zu der unter 1 a) geschilderten Vorgehensweise soll auch das Teilbudget für Kinder-
tageseinrichtungen und Jugendeinrichtungen von 1 Mio. € auf die unterschiedlichen Einrich-
tungen verteilt werden.
2) Schulinfrastruktur
a) Fördermittel für energetische Gesamtsanierungsmaßnahmen
Bei den vorgeschlagenen Gesamtsanierungsmaßnahmen handelt es sich um Maßnahmen
an Standorten, die dauerhaft als öffentliche Infrastrukturstandorte benötigt werden, die aller-
dings durch einen im Vergleich zu anderen vergleichbaren städtischen Gebäuden relativ ho-
hen Energieverbrauch gekennzeichnet sind und an denen ohnehin in den nächsten Jahren
Instandhaltungsmaßnahmen an der Gebäudehülle durchzuführen wären (= Nachhaltigkeit
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V/0137/2009
auch unter Konsolidierungsaspekten). Die zur Sanierung vorgeschlagenen Schulen weisen
in ihrer Gebäudegruppe erhöhte spezifische Wä rmeverbräuche im Bereich von 125 - 165
kWh/m² auf. Technische Maßnahmen im Bereich der Wärmeerzeugung und der Regelung
der Heizungsanlagen sind weitgehend ausgeschöpft. Nur eine energetische Optimierung der
Gebäudehülle kann den Energieverbrauch nachhaltig reduzieren. Zu diesen energetischen
Sanierungsmaßnahmen zählen Fenstererneuerungen, Dämmung von Fassaden, Dämmung
der Brüstungsbereiche sowie auch Dämmung von Sockelelementen und Kriechkellerdecken.
Die Umsetzung dieser Investitionen erfolgen mit der Zielsetzung, die zukünftigen Aufwen-
dungen zu reduzieren und insbesondere die Energieverbrauchswerte durch geeignete Maß-
nahmen an der Gebäudehülle deutlich zu senken. Es wird angestrebt, einen Zielwert für den
Wärmeverbrauch von ca. 70 kWh/m² im Jahr zu erreichen. Notwendige Instandhaltungs-
maßnahmen am Standort werden begleitend zur energetischen Sanierung umgesetzt.
- Michaelschule Gievenbeck
Die Michaelschule weist derzeit einen dur chschnittlichen Energieverbrauch (2005-2007)
von jährlich 151 kWh/m² auf. Dieser Wert liegt deutlich über dem Wert von Schulgebäuden
ähnlicher Nutzung und Größe. Aufgrund der Gebäudestruktur und des bereits guten techni-
schen Standards der Wärmeerzeugung ist eine Absenkung des Energieverbrauches auf ca.
70 kWh/m² mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich. Ein Teil der Maßnahmen, wie
die Erneuerung von einfachverglasten Fenstern in den Flurbereichen, sind Maßnahmen,
die in den nächsten Jahren ohnehin erforderlich wären.
- Grundschule Kinderhaus West
Die Grundschule Kinderhaus West weist derzeit einen durchschnittlichen Energieverbrauch
(2005-2007) von jährlich 122 kWh/m² auf. Dieser Wert liegt deutlich über dem Wert von
Schulgebäuden ähnlicher Nutzung und Größe. Aufgrund der Gebäudestruktur und des be-
reits guten technischen Standards der Wärmeerzeugung ist eine Absenkung des Energie-
verbrauches auf ca. 70 kWh/m² mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich. Ein Teil
der Maßnahmen, wie die Erneuerung von einfachverglasten Fenstern, sind Maßnahmen,
die in den nächsten Jahren ohnehin erforderlich wären.
- Idaschule
Die Idaschule weist derzeit einen durchschnittlichen Energieverbrauch (2005-2007) von
jährlich 148 kWh/m² auf. Dieser Wert liegt deutlich über dem Wert von Schulgebäuden ähn-
licher Nutzung und Größe. Aufgrund des bereits guten technischen Standards der Wärme-
verteilung sowie der Versorgung mit Fernwärme ist eine Absenkung des Energieverbrau-
ches auf ca. 70 kWh/m² mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich. Ein Teil der Maß-
nahmen, wie die Erneuerung des unzureichend gedämmten Flachdaches, sind Maßnah-
men, die in den nächsten Jahren ohnehin erforderlich wären.
b) Fördermittel für Investitions-, Sanierungsmaßnahmen und Beschaffungen
- Abendrealschule / Abendgymnasium / Ketteler-Berufskolleg
Zur Verbesserung der Situation der Abendrealschule, des Abendgymnasiums und des Will-
helm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs sind Mittel in Höhe von insgesamt 2,5 Mio. €
aus dem Konjunkturprogramm vorgesehen. Di e Verwaltung wird einen Umsetzungsvor-
schlag erarbeiten und dem Rat noch in der laufenden Legislaturperiode zur Entscheidung
vorlegen.
Die im lokalen Konjunkturstützungsprogramm (vgl. Vorlage Nr. V/0020/2009) für das Jahr
2010 vorgesehenen Instandhaltungsmaßnahmen werden in die Überlegungen einbezogen.
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- Mobiliar/ Ausstattung in städt. Schulen und Sanierung von Fachräumen
Nicht nur die Schulgebäude selbst, sondern auch die Ausstattungen sind inzwischen in die
Jahre gekommen. Mit den jährlich zur Verfügung stehenden laufenden Haushaltsmitteln
kann nur auf die dringendsten Bedarfe reagiert werden.
Mobiliar
Es besteht ein erheblicher zusätzlicher Bedarf, da ein Großteil des Mobiliars in den Schulen
veraltet ist. Dies betrifft sowohl die Schülertische und -stühle, Klassenschränke und Tafeln
als auch die Ausstattung vieler Lehrerzimmer.
Fachraumeinrichtungen
Die Fachraumeinrichtungen vieler Schulen stammen noch aus der Zeit der Errichtung der
Schulgebäude. Es besteht ein erheblicher Bedarf zur Erneuerung und Modernisierung der
Fachräume. In vielen Schulen sind im naturwissenschaftlichen Bereich noch die früher übli-
chen Hörsäle vorhanden, in denen kein richtlinienkonformer Unterricht mit Schülerversu-
chen erteilt werden kann.
Neue Technologien Berufskollegs
In den vergangenen Jahren wurden in den Berufskollegs viele erforderliche Fachräume
eingerichtet. Die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel reichen bei weitem nicht aus, um
die erforderlichen Ersatzbeschaffungen zu tätigen. Der Standard gemäß Medienentwick-
lungsplan kann bei den Berufskollegs nicht eingehalten werden. Es besteht ein dringender
Bedarf an Reinvestitionen für abgeschriebene Hardware.
Volkshochschule
Nicht nur für die städt. Schulen, sondern auch für die Volkshochschule besteht ein zusätzli-
cher Investitionsbedarf. Z. B. sind Ersatzbeschaffungen von Mobiliar, die Anpassung der
DV-Verkabelung an den technischen Standard, die Anschaffung von elektronischen Dis-
plays für die Wegweisung zu den Unterrichtsräumen, Anstriche und die Erneuerung des
Fußbodens der Gymnastikhalle erforderlich.
- Maßnahmen im Bereich OGTS
In den Jahren 2003, 2005 und 2006 sind 39 Grundschulen und 3 Förderschulen in Offene
Ganztagsschulen umgewandelt worden.
Der Rat hat festgelegt, dass für die Offenen Ganztagsschulen jeweils eine Küche und ein
Speiseraum sowie pro eingerichteter Gruppe ein Betreuungsraum vorzuhalten sind. Bei der
Umwandlung der Schulen sind diese Räumlichkei ten für die seinerzeit erwarteten Grup-
penzahlen hergerichtet worden. Das Investitionsvolumen betrug rd. 8,7 Mio. €. Aus dem
‚Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung’ (IZBB-Programm) des Bundes wur-
den Fördermittel in Höhe von 6.670.000 € bewilligt.
In der Zwischenzeit wurden an vielen Schulen aufgrund der großen Nachfrage weitere
Gruppen gebildet. Zum kommenden Schuljahr werden nach den ersten Abfragen 20 weite-
re Gruppen zu bilden sein. Deshalb ist es dringend erforderlich, an den verschiedenen
Schulen die räumlichen Voraussetzungen zur Unterbringung der Gruppen zu schaffen und
zusätzliche Betreuungsräume herzurichten.
Darüber hinaus ist beabsichtigt, 3 weitere Schulen zum kommenden Schuljahr in offene
Ganztagsschulen umzuwandeln. An diesen Schulen müssen die Voraussetzungen für die
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Ganztagsangebote geschaffen und neben Betreuungsräumen auch Küchen- und Speise-
räume eingerichtet werden.
Die Investitionsmittel sind für die Herrichtung und Ausstattung bzw. in Einzelfällen die
Schaffung zusätzlicher Betreuungsräume dringend erforderlich.
- ‚Entfallene’ Landesfördermittel Ganztagsoffensive
Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.12.2008 zugestimmt, dass im Rahmen der Ganztags-
offensive des Landes an 21 städt. weiterführenden Schulen geeignete Räumlichkeiten für
Verpflegung- und Aufenthaltsmöglichkeiten in der Mittagspause geschaffen und Anträge
auf Mitfinanzierung bei der Bezirksregierung gestellt werden.
Der Rat hat unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Landesregierung die Baube-
schlüsse für die Maßnahmen gefasst.
Die Gesamtkosten für die Maßnahmen belaufen sich auf 4.624.200 €. Es wurden Landes-
mittel in Höhe von 1.824.500 € aus dem 1.000-Schulen-Programm beantragt. Darüber hin-
aus sind Sportfördermittel in Höhe von 46. 900 € für die Nachführräume am Pascal-
Gymnasium einkalkuliert.
Die Bezirksregierung hat am 12.02.2009 mitgeteilt, dass das 1.000-Schulen-Programm ü-
berzeichnet ist und die beantragten Fördermittel nicht in voller Höhe bewilligt werden kön-
nen. Es wurde nach ersten Berechnungen ein Förderbetrag in Höhe von 1.290.925 € in
Aussicht gestellt (je rd. 50 % in 2009 und 2010). Dies entspricht einer Mindereinnahme von
533.575 €.
Die Bezirksregierung hat die Stadt aufgefordert, eine Liste einzureichen, welche Maßnah-
men gefördert und welche zurückgestellt werden sollen. Voraussichtlich müssen 5 bis 6
Maßnahmen (Gesamtkosten rd. 1,4 Mio. €) zurückgestellt werden. Für diese Maßnahmen
kann voraussichtlich auch kein vorzeitiger Maßnahmebeginn bewilligt werden.
Laut Mitteilung der Bezirksregierung ist eine Nachbewilligung möglich, sofern bewilligte
Vorhaben nicht oder zu einem günstigeren Preis realisiert werden.
Die ausfallenden Landesmittel sollen aus dem Konjunkturprogramm ersetzt und alle Maß-
nahmen kurzfristig umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass die Stadt den vorzeitigen Maß-
nahmebeginn in Anspruch nehmen und einige Maßnahmen vorfinanzieren wird. Außerdem
werden die Maßnahmen, die aus dem 1.000-Schulen-Programm nicht gefördert werden
können (dies sind 5 bis 6 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von rd. 1,4 Mio. €)
auch kurzfristig umgesetzt. Dies bedeutet, dass auf eine evtl. später mögliche Nachbewilli-
gung von Fördermitteln aus dem 1000-Schulen-Programm verzichtet wird.
- Davertschule
In der Davertschule sind nach Umbau der Umkleiden des Hallenbades nunmehr insgesamt
13 Unterrichtsräume vorhanden. Nach der Schülerprognose werden die Schüler- und Klas-
senzahlen der Davertschule zunächst bis zum Schuljahr 2011/12 bis hin zur vollen Dreizü-
gigkeit steigen und dann wieder sinken. Für die volle Dreizügigkeit benötigt die Schule 12
Unterrichts- und 3 Mehrzweckräume. Es ist beabsichtigt, die Schule in eine Offene Ganz-
tagsschule umzuwandeln. Für diesen Zweck sind eine Küche mit Speiseraum sowie pro
Betreuungsgruppe ein Betreuungsraum erforderlich. Ab 2014/15 werden die Räume im Be-
stand nach der Prognose für den schulischen Bedarf (ohne OGTS) ausreichen. Aus Sicht
der Verwaltung besteht zusätzlich Erweiterungsbedarf im Kita-Bereich für 3-6-jährige Kin-
der / u3-Kinder. Durch eine Kombilösung 'Kita-OGTS' unter einem Dach könnten hier Syn-
ergien und vor allem Bedarfe für eine Nachnutzung erzielt werden, die im Ergebnis eine
Baumaßnahme rechtfertigen.
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Für die Maßnahme sind insgesamt 1.200.000 € vorgesehen, die sich aus 800.000 € aus
dem Bereich „Schulinfrastruktur“ (vgl. Anlage 1, lfd. Nr. 35) und 400.000 € aus dem Bereich
der „Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur“ (vgl. Anlage 1, lfd. Nr. 13) zusammen-
setzen. Im Zuge der weiteren Planung ist zu prüfen, ob die Baumaßnahme durch eine un-
mittelbare bauliche Erweiterung des bestehenden Gebäudes oder durch die Erstellung ei-
nes eigenständigen Baukörpers auf dem Areal der Davertschule realisiert werden kann. Die
Verwaltung wird dazu eine separate Entscheidungsvorlage fertigen.
c) WC- und Sanitärraum-Sanierungsprogramm
Im Zuge des lokalen Konjunkturstützungsprogramms (vgl. Vorlage Nr. V/0020/2009) wurden
bereits Maßnahmen benannt und zur Umsetzung vorgeschlagen, die über die Auflösung von
Rückstellungen finanziert werden können. Die jetzt in das Programm einfließenden Maß-
nahmen werden aus dem Instandhaltungsprogramm 2010 ff ausgewählt und werden im We-
sentlichen Sanierungsmaßnahmen an WC-Anlagen in Schulen sowie an WC-Anlagen aus
dem Bereich Kita/Jugend/Bildung beinhalten.
d) Fördermittel für Ersatzschulen
Ausdrücklich sind die Mittel des Konjunkturprogramms nicht nur für städtische Schulen, son-
dern auch für Ersatzschulen vorgesehen. Als Verteilungsschlüssel werden die Schülerzahlen
laut Schulstatistik 2008/2009 zu Grunde gelegt. Danach besuchen insgesamt 52.702 Schüle-
rinnen und Schüler die unterschiedlichsten Schulen in der Stadt Münster (ohne Schulen des
LWL). Davon besuchen 7.732 Schülerinnen und Schüler nichtstädtische Schulen. Dies ent-
spricht einem Anteil von 14,67 % aller Schülerinnen und Schüler. Bezogen auf die Summe
der Investitionsmaßnahmen für Schulen (19,9 Mio. €) ergibt dies einen Anteil von 2,9 Mio. €
für die Ersatzschulen. Im Hinblick auf die Förderbestimmungen zur Mittelverwendung gelten
die gleichen Regularien wie beim Mitteleinsatz durch die Stadt Münster (siehe oben). Die
Verwaltung wird nach endgültiger Klärung der Rahmenbedingungen für die Zuwendungen in
Gesprächen mit den Ersatzschulträgern sowohl die schnelle Verfügbarkeit der Mittel als auch
die zweckentsprechende Verwendung durch entsprechende Vereinbarungen sicherstellen.
e) Fördermittel für Instandhaltungsmaßnahmen an Schulen
Das Teilbudget im Schulbereich soll sowohl für dringend erforderliche Instandhaltungsmaß-
nahmen zum Abbau des Sanierungsstaus an Schulen als auch für kleine Baumaßnahmen
zur Funktionsverbesserung (z. B. Akustikmaßnahmen, Umbauten im Bestand) eingesetzt
werden. Die konkreten Maßnahmen werden zwischen dem Amt für Immobilienmanagement
und dem Amt für Schule und Weiterbildung a bgestimmt. Die Auswahl der Maßnahmen er-
folgt nach gebäudeübergreifend angewandten Dringlichkeitsgesichtspunkten und unter adä-
quater Berücksichtigung der unterschiedlichen Schulformen.
Einzelmaßnahmen im Bereich Infrastruktur:
1) Feuerwehrinfrastruktur
Im Zuge der Datenerhebung zur Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Münster wurde deutlich,
dass im Süden des Stadtgebietes eine dauerhafte Präsenz der Berufsfeuerwehr erforderlich
wird. Bevor mittelfristig ein Neubau errichtet wird, soll zunächst eine Gewerbeimmobilie ange-
mietet und für eine Nutzung als Feuerwache umgebaut werden. Die Kosten für einen Umbau
werden derzeit mit ca. 400.000 € veranschlagt.
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V/0137/2009
2) Kulturinfrastruktur
- Theaterhaus Pumpenhaus
An der rückwärtigen Außenwand des Theaters besteht Handlungsbedarf um das Eindringen
von Feuchtigkeit zu vermeiden. Auch die relativ einfach gewählte Konstruktion des Glasan-
baus führt zu Schäden am Gebäude. Somit tritt an mehreren Stellen Wasser in das Gebäude
ein. Darüber hinaus ist die Energiebilanz außerordentlich negativ. Zur Abwendung dieser
Schäden sind ca. 100.000 € erforderlich.
- Villa ten Hompel
Zur Substanzverbesserung und -erhaltung wird für die Villa ten Hompel ein Maßnahmenpaket
vorgeschlagen. Nach 10jähriger Vollnutzung des Gebäudes sind die Maßnahmen dringend er-
forderlich.
- Stadtbücherei: Beschaffung Bücherbus
Das derzeit im Einsatz befindliche Fahrzeug ist 22 Jahre alt und muss in absehbarer Zeit er-
setzt werden. Da es sich um eine Ersatzbeschaffung handelt, entstehen keine neuen Folge-
kosten.
- Stadtmuseum, Erneuerung Beleuchtung
Beim Neubau des Stadtmuseums wurde in vielen Ausstellungsräumen ein abgehängtes direk-
tes und indirektes Beleuchtungssystem montiert. Das vorhandene System kann nur noch
durch aufwendige Umbauten eingeschränkt genutzt werden. Ersatzteile sind nicht mehr erhält-
lich. Das Beleuchtungskonzept soll durchgängig, insbesondere unter energetischen und die
Anforderungen der Exponate berücksichtigenden Gesichtspunkten erneuert werden.
Weitergehende Informationen sind in der parallel zu beratenden Vorlage (Nr. V/0110/2009)
dargestellt.
- Städtische Bühnen, Tonanlage Großes Haus
Unter technischen und wirtschaftlichen Aspekten besteht bei der Tonanlage im Großen Haus
der Städtischen Bühnen Münster ein Sanierungsbedarf. Die Erneuerung der Tonanlage trägt
durch die Verbesserung der Raumakustik zu einer Qualitätssteigerung der Produktionen und
damit zur Steigerung der Aufenthaltsqualität für die Theaterbesucher bei. Darüber hinaus ver-
ringern sich die jährlichen Unterhaltungskosten, da auf Grund des Alters und technischen
Stands der Anlage ein erheblicher Reparatur- und Nachrüstungsbedarf besteht.
3) Sportinfrastruktur
- Sporthalle Roxel
Die Sporthalle in Roxel ist zur Versorgung des Schul- und Vereinssports notwendig und deckt
dringende Bedarfe ab. Das Raumprogramm sowie die Qualitäten und Ausbaustandards der im
Jahr 2005 realisierten Dreifachsporthallen werden auch auf den Standort in Roxel übertragen.
Vor diesem Hintergrund soll die Sporthalle geplant und realisiert werden.
- Schulsportaußenanlagen, Sanierung
Nahezu alle Schulen verfügen zur standortnahen Versorgung am Schulstandort über einfache
Schulsportanlagen für die Disziplinen Laufen (Sprint, Weitsprung, Werfen), die aufgrund der
Einsparsituation in den letzten Jahren nur sehr eingeschränkt unterhalten werden konnten und
dringend der Sanierung bedürfen (1,27 Mio. € Sanierungsstau).
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4) Infrastruktur für Kinder
Bei der Sanierung der Kinderspielplätze besteht ein erheblicher Sanierungsrückstand. Mit der
normalen Finanzausstattung wäre es trotz erheblicher Anstrengungen nicht möglich, den Rück-
stau abzubauen. Deshalb sollen 400.000 € für die Sanierung zusätzlicher Kinderspielplätze ein-
gesetzt werden.
5) Altbausanierung und Städtebau
- Förderung Altbausanierung
Das Förderprogramm Altbausanierung ist sow ohl hinsichtlich der Reduzierung der CO 2-
Emissionen als auch bei Förderung der lokalen Beschäftigung ein großer Erfolg. Darauf hat
der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer (Herr Eiling) in einem Schreiben an die
Stadtverwaltung hingewiesen und im Hinblick auf das Konjunkturprogramm eine Ausweitung
des Programms angeregt. Diese Anregung hat die Verwaltung aufgegriffen und schlägt eine
Aufstockung des Programms begrenzt für 2009 / 2010 um 400.000 € vor. Auf der Basis der
Regelungen des aktuellen Förderprogramms, die seit 2005 gelten, könnten damit rund 9,3
Mio. € privater Investitionen angestoßen werden. Rein rechnerisch könnten 130 Arbeitskräfte
für ein Jahr Beschäftigung finden. Nach den bisherigen Erfahrungen werden mit den Aufträgen
im Wesentlichen kleine und mittlere Handwerksf irmen der Region beauftragt. Durch das Alt-
bauförderprogramm sind bisher rund 8.700 Tonnen CO
2-Emissionen vermieden worden.
Durch die Ausweitung des Programms wäre eine zusätzliche Einsparung von 650 Tonnen
CO
2 möglich.
- Umbau und Gestaltung Asche / Alter Steinweg und Julius-Voos-Gasse
Es handelt sich um die funktionale Verbesserung und gestalterische Aufwertung der Asche
zwischen Alter Steinweg und Mauritzstraße anlässlich der Errichtung des Parkhauses an der
Mauritzstraße bzw. um die funktionale und gestalterische Aufwertung der Fußwegverbindung
Julius-Voos-Gasse zwischen Alter Steinweg und Salzstraße.
- Radweg Amelsbürener Straße
Mit der Erschließung des Hansa-Business-Parkes soll auf der Trasse der Ver- bzw. Entsor-
gungsleitungen ein Radweg angelegt werden. Nach Gesprächen mit dem Landesbetrieb Stra-
ßenbau NRW ist die Finanzierung nach den Regeln des Bürgerradwegebaus möglich. Die
100.000 € decken neben den Anteilen des Landes, der Versorgungsträger und der Stadt für
die Asphaltdeckschicht den restlichen Anteil ab.
Beschlusspunkt 3.4 (Zusätzliche Finanzmittel für Schulen)
Die in Beschlusspunkt 3.4 genannten Mittel in Höhe von 800.000 € sollen allen Schulen unabhän-
gig vom Konjunkturpaket II des Bundes und damit unabhängig von den Bundesfördermitteln zur
Verfügung gestellt werden, um den Schulen Gestaltungsspielräume für kleinere Maßnahmen zu
geben, die über das Konjunkturpaket II des Bundes möglicherweise nicht gefördert würden.
Werden diese Mittel – oder Teile davon – für Instandhaltungsmaßnahmen vorgesehen, ist deren
Umsetzung in enger Abstimmung mit oder durch das Amt für Immobilienmanagement vorzuneh-
men.
Haushaltstechnisch wird dazu ein im Jahr 2010 im Teilergebnisplan 0112 „Gebäudemanagement“,
Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ geplanter Haushaltsansatz für die Bauun-
terhaltung in Höhe von 800.000 Euro auf das Jahr 2009 vorgezogen und im Teilergebnisplan 0301
„Schulen“, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ zusätzlich zur Verfügung ge-
stellt. Die Verwaltung legt dazu ein Veränderungsblatt vor.
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Zu Beschlusspunkt 4 (Verfahren bei größeren strukturrelevanten Investitionen)
Die Verwaltung hat bei der Auswahl der Einzelmaßnahmen auf größere strukturrelevante Investiti-
onen verzichtet. Dies ist vor allem dem Umstand ge schuldet, kurzfristig eine Konjunktur stimulie-
rende Wirkung der Maßnahmen zu erzeugen.
Die bei größeren strukturrelevanten Investitionen notwendigen Planungs- und Entscheidungsvor-
läufe würden dem Ziel, mindestens 50 Prozent der Fördermittel bereits im Jahr 2009 abzurufen,
entgegenstehen.
Darüber hinaus sind für größere strukturrelevante Investitionen im Schulbereich die Ergebnisse der
Schulentwicklungsplanung einzubeziehen. Hierzu beabsichtigt die Verwaltung, die bisherigen Pla-
nungen so zu synchronisieren, dass im Frühjahr 2010 dem neuen Rat entsprechende Beschluss-
vorschläge unterbreitet werden können.
Diese zeitliche Perspektive berücksichtigend, dürfte eine Nutzung von Bundesfördermitteln in die-
sem Bereich nicht darstellbar sein.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, Haushaltsmittel in einer Größenordnung von 8
Mio. € für größere strukturrelevante Investitionen im Schulbereich in der mittelfristigen Ergebnis-
und Finanzplanung (2011 und 2012) vorzusehen. Die Verwaltung legt dazu ein Veränderungsblatt
vor.
Das finanzielle Gesamtvolumen wird letztlich abhängig sein von den konkreten Ergebnissen der
Schulentwicklungsplanung, und ist dann entsprechend zu präzisieren.
Zu Beschlusspunkt 5 (Unterrichtung der parlamentarischen Gremien)
Die schnelle Reaktion auf die konjunkturelle Entwicklung sowohl seitens der Verwaltung als auch
seitens der parlamentarischen Gremien ist ein entscheidendes Kriterium für den damit erhofften
Konjunktur stimulierenden Effekt.
Angesichts dieses sehr kurzfristigen Umsetzungserfordernisses und eines entsprechenden parla-
mentarischen Beschlusses wird die Verwaltung die in dieser Vorlage noch fehlenden Umsetzungs-
details den parlamentarischen Gremien sach- und bedarfsgerecht zur Verfügung stellen.
Sofern der Verwaltung bis zur geplanten Beschlussfassung des Rates am 25. März 2009 nähere
Erkenntnisse, beispielsweise hinsichtlich der Fördermodalitäten oder der konkreten Umsetzung,
vorliegen, werden diese Erkenntnisse im Rahmen einer Ergänzungsvorlage dargestellt.
In Vertretung
gez. gez.
Dr.Tillmann Bickeböller
Oberbürgermeister Stadtkämmerin
Anlagen:
- Anlage 1: Übersicht über die Einzelmaßnahmen
- Anlage 2.1: Übersicht über die Anschreiben, Anregungen und Anträge von Dritten (freie Träger,
Verbände, Privatpersonen, etc.)
- Anlage 2.2: Übersicht über die Anträge der städt. Schulen
V-0137-2009 - Anlage 2.2
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Übersicht über die Anträge der städt. Schulen V/0137/2009, Anlage 2.2 Lfd. Nr. Datum des Antrags- schreibens Antragssteller Antragsanliegen Kurzeinschätzung der Verwal- tung zum Antragsanliegen 1 16.02.2009 Erich-Klausener- Schule Bau einer Dreifachsport- halle auf dem Grundstück der Erich-Klausener-Real- schule / Antrag auf Ausla- gerung der Abendreal- schule (Anregung nach § 24 GO NW) Für den Bau dieser Dreifachhal- le sind bislang keine Mittel vor- gesehen; zum Anliegen Abend- realschule s. S. 11, Ziff. 2 b der Vorlage 2 06.01.2009 Schillergymnasium Ausbau der Über-Mitt ag- Betreuung am Schiller- gymnasium; Erweiterung der im Rahmen des „1000-Schulen- Programms“ vorgesehe- nen Maßnahmen Umsetzung im Rahmen des „1000-Schulen-Programms“ auch mit dieser Vorlage nur im Rahmen der ursprünglichen Planung vorgesehen 3 13.02.2009 Realschule Wol- beck Austausch des Bodenbe- lags in verschiedenen Räumen Für kleine Maßnahmen an Schulen sind Fördermittel in Höhe von 3 Mio. € insgesamt vorgesehen / Siehe Anmerkung 4 10.02.2009 Ludgerusschule Albachten Umnutzung des stillgeleg- ten Schulschwimmbades und Herrichtung der Räume für schulische Zwecke Bislang nicht vorgesehen 5 06.02.2009 Wartburg- Grundschule Einbau eines Aufzuges als Vorbereitung für die Umwandlung der Wart- burg-Grundschule in eine volle Ganztagsschule Als Fördermittel für kleine Maß- nahmen an Schulen sind im Rahmen des Konjunkturpro- gramms insgesamt 3 Mio. € vorgesehen / Siehe Anmerkung 6 12.02.2009 Ratsgymnasium Herrichtung von Fach- räumen, Überdachung des Innenhofes, Umges- taltung der ehemaligen Mädchen-Toiletten, Aus- gestaltung des Außenbe- reiches u.a. für Fachraumeinrichtungen sind insgesamt 1,7 Mio. € in der Vorlage vorgesehen; Siehe Anmerkung 7 26.01.2009 Wilhelm- Emmanuel-von- Ketteler- Berufskolleg Bauliche Erweiterung des Wilhelm-Emmanuel-von- Ketteler-Berufskollegs Siehe Vorlage S. 11, Ziff, 2 b 8 12.02.2009 Adolph-Kolping- Berufskolleg Sanierungsmaßnahmen / Bauliche und inhaltliche Neustrukturierung des Standortes 3 des Adolph- Kolping-Berufskollegs Für kleine Maßnahmen an Schulen sind Fördermittel in Höhe von 3 Mio. € insgesamt vorgesehen / Siehe Anmerkung 9 20.02.2009 Schulpflegschaft der Bodelschwingh- schule Erneuerung der Toiletten- anlagen und Fenster Für die Erneuerung von WC- Anlagen sind insgesamt 3,1 Mio. € vorgesehen; eine Fens- tersanierung ist über das Kon- junkturprogramm nicht vorgese- hen 10 24.02.2009 Annette-von- Droste-Hülshoff- Gymnasium Erneuerung von Fenstern, Türen und Schallschutz- decken, Sanierung der Sanitäranlagen im Turn- hallenbereich, Sanierung von Bodenbelägen, Ein- richtung von Fachräumen Fachräume: siehe oben, als Fördermittel für kleine Maß- nahmen an Schulen sind 3 Mio. € vorgesehen Siehe Anmerkung 11 10.02.2009 Dietrich-Bonhoeffer- Schule Renovierung der Schüler- toiletten, kleine Renovie- rungsmaßnahmen Für die WC-Sanierung sind insgesamt 3,1 Mio. € vorgese- hen, für kleine Baumaßnahmen u.ä. 3 Mio. € / Siehe Anmerkung 12 Januar/ Februar 2009 Städt. Schulen insgesamt Das Amt für Schule und Weiterbildung fragt regel- mäßig zu Jahresbeginn bei allen Schulen Renovie- rungs- und Erneuerungs- bedarfe ab. Beispielhaft ist nachfolgend die Matthias- Claudius-Schule Handorf abgebildet. Auf diese regu- läre Anfrage haben bislang noch nicht alle Schulen geantwortet. Auf telefoni- sche Anfrage ist gegenüber einzelnen Schulen auch signalisiert worden, dass über die reguläre Bedarfs- abfrage hinaus eine geson- derte Antragstellung an- lässlich des Konjunkturpro- gramms nicht erforderlich ist. Siehe Anmerkung 11.02.2009 Matthias-Claudius- Schule Handorf Insgesamt 17 Punkte, u. a. - Isolierverglasung im Neubau in allen Räu- men - Renovierung der Toilet- ten im Hauptgebäude - Schalldämmung in den Klassenräumen und Fluren - Erneuerung der Du- schen und Beseitigung von Feuchtigkeitsschä- den in der Turnhalle - weitere Sanierungs-/In- standhaltungsmaßnah- men Siehe Anmerkung Anmerkung: Die Vorlage sieht an verschiedenen Stell en Mittel vor, die zum Teil für diese Zwecke einge- setzt werden können. Nach Vorliegen aller gemeldeten Bedarfe wird die Verwaltung (Amt für Immobilienmanagement und Amt für Schule und Weiterb ildung) eine kriteriengestützte Prio- risierung der Maßnahmen vornehmen und aus den Fördermitteln im Bereich Bildung / Schul- infrastruktur bzw. aus dem Teilbudget gem. Ziff. 3.4 des Beschlussvorschlages umsetzen.
v-0137-2009-1_Ergänzungsvorlage Anlage2
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Übersicht über die Anschreiben, Anregungen und Anträge V/0137/2009/1, Anlage 2.1 lfd. Nr. Datum des Antrags- schreibens Antragsteller Antragsanliegen Kurzeinschätzung der Verwaltung zum Antragsanliegen 1 20.01.2009 Initiative Bürgerradweg Hohenholterstr., Hr. Lütke Brintrup Ausbau des Radweges (ca. 22,8 T €) Hohenholterstr. Wird aufgegriffen, 1.1, lfd. Nr. 55. vgl. Anlage 2 27.01.2009 Hr. Oswald Grommes Abbau des Sanierungsstaus bei Kinderspielplätzen (Anregung nach GO, Nr. 18/2009) § 24 Wird aufgegriffen, 1.1, lfd. Nr. 52. vgl. Anlage 3 03.02.2009 Misericordia GmbH (Krankenhausträgerges ellschaft) Neubaumaßnahme am Clemenshospital (3,5 Mio. Ausbau Ambulanzzentrum Raphaelsklinik (1,2 Mio. €) €) und Wird nicht aufgegriffen, da Land NRW bereits einen Vorabbetrag für Krankenhäuser von 170 Mio. € reserviert hat. 4 29.01.2009 Nordrhein-westfälischer Handwerkstag, Hr. Präsident Prof. Schulhoff 1) Appell zum sinnvollen Umgang mit dem vereinfachten Vergaberecht und 2) Bitte, auch die berufliche Bildung / Berufsschulen in den Fokus zu nehmen 1) Antragsanliegen wird mit V/0152/2009 umgesetzt. 2) Außerhalb der städt. Berufsschulen bislang nicht vorgesehen. 5 03.02.2009 Landessportbund Hr. Präsident Schneeloch NRW, Bitte um ausreichende Berücksichtigung von Sportstätten Umsetzung des Programms bei Für Sportinfrastruktur ist ein Betrag von 2,45 Mio. € vorgesehen (Gesamtbudget Infrastruktur: 5,8 Mio. €). 6 04.02.2009 Westfälische Landes- Eisenbahn GmbH, Herr Dr. Christ Wiederinstandsetzung Schieneninfrastruktur zw. Neubeckum (10 Mio. €) MS und Für den Bereich der Schieneninfrastruktur sind bislang keine Fördermittel vorgesehen. 7 06.02.2009 Handwerkskammer Münster, Hr. Eiling Erweiterung Kump Bildungszentrum am Haus Ist bislang nicht vorgesehen. Das Antragsanliegen wird gleichwohl mit der Handwerkskammer weiter geprüft. 8 06.02.2009 Handwerkskammer Münster, Hr. Eiling Förderprogramm Altbausanierung Wird aufgegriffen, 1, lfd. Nr. 53. vgl. Anlage 9 12.02.2009 Stadtsportbund Münster, Hr. Prof. Willmann & Hr. Winter Nutzung der Fördermittel Sportinfrastruktur für Wird teilweise aufgegriffen, Anlage 1, lfd. Nrn. 50 u. 51. vgl. 10 11.02.2009 Vinzenzwerk Handorf, Schwester Mechthild Knüwer Förderung des Umbaus der Kapelle einem Multifunktionsraum, 400 T € zu Ist bislang nicht vorgesehen. 11 12.02.2009 Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen, Hr. Schmieg & Hr. Peters Bitte um Informationen über die konkrete Inanspruchnahme der Fördermittel und zur Vereinfachung Vergaberecht Die Vorlage V/0137/2009 wird dem Bauindustrieverband zur Verfügung gestellt. 12 11.02.2009 Kreativ-Haus, Papen Fr. von Sanierung 47 T €) der sanitären Anlagen (rund Wird aufgegriffen, 1.1, lfd. Nr. 45. vgl. Anlage 13 16.02.2009 Kath. Kirchengemeinde St. Sebastian, Hr. Tillmann Sanierung Beleuchtung 16), 29 T € Kita (Kirmstr. Ist bislang nicht vorgesehen. 14 17.02.2009 Kath. Kirchengemeinde S. Ida, Hr. Pfarrer Mensinck Anteilige Bezuschussung einer neuen Küche für das Pfarrheim (gesamt: 24.214 €) Ist bislang nicht vorgesehen. Seite 1 von 3 Nr. Datum des Kurzeinschätzung der lfd. Antrags- Antragsteller Antragsanliegen Verwaltung zum schreibens Antragsanliegen Beantragung von Bundesfördermitteln 15 20.02.2009 cuba e.V., Hr. ter Veen für energetische Gebäudesanierung, barrierefreien Zugang und Verbesserung Ausstattung (78 T €) Wird aufgegriffen, 1.1, lfd. Nr. 46. vgl. Anlage (Anregung nach § 24 GO, Nr. 25/2009) 16 20.02.2009 Bauverbände Westfalen, Hr. Hiltrop Schulte- Bitte, das kommunale Investitionsprogramm möglichst breit auf Einzelmaßnahmen zu verteilen Wird mit der aufgegriffen. Vorlage 17 20.02.2009 Straßen- und Tiefbauer- Innung Münster, Hr. Bogatzki & Hr. Rohde Bestimmungsgemäßer Einsatz Mittel im Infrastrukturbereich der Wird mit der aufgegriffen. Vorlage 18 24.02.2009 Kath. Kirchengemeinde St. Sebastian, Hr. Tillmann Sanierung der (ca. 12 T €) Strom- und Lichtanlage Ist bislang nicht vorgesehen. Verein zur Förderung der offenen Errichtung eines Stromanschlusses für 19 24.02.2009 Jugendarbeit in Münster-den Jugendtreff an der Skaterfläche in Ist bislang nicht vorgesehen. Mecklenbeck e.V., Hr. Me cklenbeck (ca. 30 T €) Fiege & Fr. Ehrig Finanzielle Unterstützung des Sportvereins (Erweiterung des SC Westfalia Außenumkleidebereichs, zuschuss zur 20 25.02.2009 Kinderhaus, Hr. Sanierung der Sportanlage bzw. Ist bislang nicht vorgesehen. Wieczorek Finanzierung einer neuen Sportanlage, ca. 2 Mio. €) (Anregung nach § 24 GO, Nr. 28/2009) 21 01.03.2009 AG Radweg Telgter Straße im Bürgerforum Wolbeck e.V., Hr. Schriek Zuschuss von 20 T € für den geplanten Bürgerradweg entlang der Telgter Straße, MS-Wolbeck Wird aufgegriffen, 1.1, lfd. Nr. 56. vgl. Anlage 22 02.03.2009 Emshof e.V., Wichelhaus Fr. Finanzierung Emshof von Baumaßnahmen am Wird aufgegriffen, 1.1, lfd. Nr. 47. vgl. Anlage Deutsche 23 02.03.2009 Pfadfinderschaft Sankt Georg, Stamm St. Petronilla Münster- Umbau der sanitären Dorbaum (ca. 8 - 9 T Einrichtungen €) in Ist bislang nicht vorgesehen. Handorf, Hr. Sauer Bitte um Aufnahme zusätzlicher Sportprojekte (z. B. Außen- Stadtsportbund Umkleidebereich Sportzentrum 'Große 24 03.03.2009 Münster, Hr. Prof. Wiese', Kinderhaus / Sanierung Ist bislang nicht vorgesehen. Willmann Umkleiden DJK Borussia u. Turnhallen Geistschule Grevingstr.) (Anregung nach § 24 GO, Nr. 30/2009) Caritasverband für die Förderung einer energetischen 25 03.03.2009 Stadt Münster e.V., Hr. Sanierungsmaßnahme in der Kita Vogel-Ist bislang nicht vorgesehen. Hartleif von-Falkenstein-Str. (ca. 38,5 T €) 26 2 6.02.2009 Landesbehindertenbe- auftragte NRW, Fr. Gemkow Bitte, bei der Verwendung der Fördermittel dem Abbau von Barrieren einen besonderen Stellenwert beizumessen Wird mit Beschlusspunkt und 4.4 der Vorlage aufgegriffen. 4.3 Seite 2 von 3 Nr. Datum des Kurzeinschätzung der lfd. Antrags- Antragsteller Antragsanliegen Verwaltung zum schreibens Antragsanliegen 27 05.03.2009 Wolfgang Borchert Theater, Hr. Zanger Zuschuss zur Entwicklung eines Online- Ticketing-Systems (20 T € ) (Anregung nach § 24 GO, Nr. 35/2009) Ist bislang nicht vorgesehen. 28 06.03.2009 SC Westfalia Kinderhaus, Hr. Welling Bitte um Berücksichtigung Bundesfördermitteln bei den Ist bislang nicht vorgesehen. 29 09.03.2009 Musikschule Albachten e.V., Hr. Rösmann Beschaffung von Instrumenten für das Projekt "Kooperation Grundschule" (20 T €) Ist bislang nicht vorgesehen. 30 09.03.2009 Cactus Junges Theater (Jugendtheater- Werkstatt e.V.), Fr. Artkamp & Fr. Kemmler Theater Sycorax e.V. und Jugendtheater-Werkstatt e.V. beantragen einen Schwingboden im Probezentrum Hoppengarten 22 (8 T €) (Anregung nach § 24 GO, Nr. 36/2009) Ist bislang nicht vorgesehen. Begegnungszentrum Teilsanierung/Renovierung 31 10.03.2009 Sprickmannstraße e.V., insbesondere unter energetischen Ist bislang nicht vorgesehen. Hr. Esser Gesichtspunkten (ca. 22 T €) 32 10.02.2009 Jugendzentrum im Paul- Gerhard-Haus, Hr. Herrera & Hr. Pfarrer Thilo Förderung der Renovierung der Proberäume des ]pg[ Jugendzentrums im Paul-Gerhardt-Haus Ist bislang nicht vorgesehen. 33 11.03.2009 Kita - Elterninitiative - Lauheide, Hr. Stiene Diverse Beschaffungen und Renovierungsarbeiten (9,57 T €) Ist bislang nicht vorgesehen. Seite 3 von 3 Übersicht über die Anträge der Schulen V/0137/2009/1, Anlage 2.2 Lfd Datum des Antragssteller Antragsanliegen Kurzeinschätzung der Verwal- . Antrags- tung zum Antragsanliegen Nr. schreibens 1 16.02.2009 Er ich-Klausener- Bau einer Dreifachsport- Für den Bau dieser Dreifachhal- Schule halle auf dem Grundstück le sind keine Mittel vorgesehen; der Erich-Klausener-Real- zum Anliegen Abendrealschule schule / Antrag auf Ausla- s. S. 11, Ziff. 2 b der Vorlage gerung der Abendreal- V/0137/2009 schule (Anregung nach § 24 GO NW) 2 06.01.2009 Sc hillergymnasium Ausbau der Über-Mittag- Umsetzung im Rahmen des Betreuung am Schiller- „1000-Schulen-Programms“ gymnasium; Erweiterung auch mit dieser Vorlage nur im der im Rahmen des Rahmen der ursprünglichen „1000-Schulen- Planung vorgesehen Programms“ vorgesehe- nen Maßnahmen 3 13.02.2009 Re alschule Wol- Austausch des Bodenbe- aus dem Konjunkturprogramm beck lags in verschiedenen nicht vorgesehen Räumen 4 10.02.2009 Lu dgerusschule Umnutzung des stillgeleg- aus dem Konjunkturprogramm Albachten ten Schulschwimmbades nicht vorgesehen und Herrichtung der Räume für schulische Zwecke 5 06.02.2009 Wa rtburg- Einbau eines Aufzuges als Fördermittel für kleine Maß- Grundschule als Vorbereitung für die nahmen an Schulen sind im Umwandlung der Wart- Rahmen des Konjunkturpro- burg-Grundschule in eine gramms insgesamt 300.000 € volle Ganztagsschule vorgesehen, über deren Ver- wendung nach Auswertung der im Rahmen der jährlichen Be- darfsabfrage zz. eingehenden Anträge der Schulen und an- schließender Kostenermittlung entschieden wird. 6 12.02.2009 Ra tsgymnasium Herrichtung von Fach- räumen, Überdachung aus nicht dem Konjunkturprogramm vorgesehen des Innenhofes, Umges- taltung der ehemaligen Mädchen-Toiletten, Aus- gestaltung des Außenbe- reiches 7 26.01.2009 Wilh elm- Bauliche Erweiterung des Siehe Vorlage S. 11, Ziff, 2 b Emmanuel-von- Wilhelm-Emmanuel-von- der Vorlage V/0137/2009 Ketteler- Ketteler-Berufskollegs Berufskolleg 8 12.02.2009 Ad olph-Kolping- Sanierungsmaßnahmen / aus dem Konjunkturprogramm Berufskolleg Bauliche und inhaltliche nicht vorgesehen Neustrukturierung des Standortes 3 des Adolph- Kolping-Berufskollegs 9 20.02.2009 Sc hulpflegschaft der Bodelschwingh- schule Erneuerung anlagen und der Toiletten- Fenster aus dem Konjunkturprogramm ist die Erneuerung von Ober- lichtfenstern (30.00 €) vorgese- hen, die übrigen Maßnahmen nicht, da diese in den Rückstel- lungen enthalten und damit bereits finanziert sind und im Rahmen des Abbaus der Rück- stellungen umgesetzt werden 10 24.02.2009 An nette-von- Droste-Hülshoff- Gymnasium Erneuerung von Fenstern, Türen und Schallschutz- decken, Sanierung der Sanitäranlagen im Turn- hallenbereich, Sanierung von Bodenbelägen, Ein- richtung von Fachräumen Erneuerung Fenster Gebäude- trakt Aegidiistraße im Rahmen des Konjunkturprogramms vor- gesehen; die übrigen Maßnah- men nicht 11 10.02.2009 Die trich- Bonhoeffer-Schule Renovierung der Schüler- toiletten, kleine Renovie- rungsmaßnahmen aus nicht dem Konjunkturprogramm vorgesehen 12 Januar/ Feb ruar 2009 Städt. Schulen insgesamt Das Amt für Schule und Weiterbildung fragt re- gelmäßig zu Jahresbe- ginn bei allen Schulen Renovierungs- und Er- neuerungsbedarfe ab. Beispielhaft ist nachfol- gend die Matthias- Claudius-Schule Handorf Die aus dem Konjunkturpro- gramm geplanten Instandset- zungmaßnahmen sowie WC- Sanierungen sind den Anlagen dieser Vorlage zu entnehmen darüber hinaus sind als För- der mittel für kleine Maßnahmen an Schulen im Rahmen des abgebildet. Auf diese reguläre Anfrage haben bislang noch nicht alle Schulen geantwortet. Auf telefonische Anfrage ist gegenüber einzelnen Schulen auch signalisiert worden, dass über die reguläre Bedarfsabfrage hinaus eine gesonderte Antragstellung anlässlich des Konjunkturpro- gramms nicht erforderlich ist. Konjunkturprogramms insge- samt 300.000 € vorgesehen, über deren Verwendung nach Auswertung der im Rahmen der jährlichen Bedarfsabfrage zz. eingehenden Anträge der Schu- len und anschließender Kos- tenermittlung entschieden wird. 13 11.02.2009 Mat thias-Claudius- Schule Handorf Insgesamt 17 Punkte, u. a. - Isolierverglasung im Neubau in allen Räu- men - Renovierung der Toi- letten im Hauptgebäu- de Ausbauarbeiten Hochbau im Zuge des Einbaus einer De- ckenstrahlheizung ist aus dem Konjunkturprogramm vorgese- hen, die übrigen Sanierungs- maßnahmen nicht - Schalldämmung in den Klassenräumen und Fluren - Erneuerung der Du- schen und Beseiti- gung von Feuchtig- keitsschäden in der Turnhalle - weitere Sanierungs- /Instandhaltungsmaß- nahmen 14 04.03.2009 Ab endrealschule Antrag auf Bereitstellung eines eigenen Schulge- bäudes Siehe Vorlage S. 11, Ziff, der Vorlage V/0137/2009 2 b 15 27.02.2009 Tho mas-Morus- Schule Sanierung der Sanitäran- lagen in der Turnhalle und Anstrich von Klassenräu- men und Fluren Sanierung der Sanitäranlagen sind aus dem städt. Konjunktur- stützungsprogramm für 2010 vorgesehen 16 02.03.2009 Imma nuel-Kant- Gymnasium Müns- ter-Hiltrup Antrag auf Bau und Ein- richtung einer Mediothek aus nicht dem Konjunkturprogramm vorgesehen 17 02.03.2009 Ha uptschule de Coer- Umfangreiche Umgestal- tung des Schulgeländes aus nicht dem Konjunkturprogramm vorgesehen 18 05.03.2009 Mar garetenschule Schulhofsanierung, Vorziehen Dachsanie- Sanierungen aus dem Konjunk- turprogramm nicht vorgesehen, rung, Sanierung Fenster und Außentüren, Neues Mobiliar, WC`s und Zahnputzraum für die OGTS, aus dem Konjunkturprogramm sind Fördermittel für Mobiliar in Höhe von 665.000 € und kleine Materialcontainer Maßnahmen an Schulen in Höhe von 300.000 € vorgese- hen, über deren Verwendung nach Auswertung der im Rah- men der jährlichen Bedarfsab- frage zz. eingehenden Anträge der Schulen und anschließen- der Kostenermittlung entschie- den wird. 19 Eingang 05 .03.09 Pleisterschule Sanierungen: Glasbausteine Turnhalle, einfachverglaste Fenster, Eingangstüren, Glasfas- sade, Toiletten Sanierung der Pausen-WC- Anlage ist aus dem Baustein „WC-Sanierungen“ des Kon- junkturprogramms vorgesehen; die übrigen Sanierungen sind aus dem Konjunkturprogramm nicht vorgesehen, der Austausch der Glasbau- steinwände mit Fassadensanie- rung ist in der Rückstellungsliste enthalten 20 21.01.2009 Gy mnasium beck Wol- Sanierung anlagen der Toiletten- aus dem Baustein „WC- Sanierungen“ des Konjunktur- programms vorgesehen 21 10.03.2009 Mar tin-Luther- Schule Schalldämmung unter den Decken in allen Klassen- als Fördermittel für kleine Maß- nahmen an Schulen sind im räumen, in den Fluren und den Lehrerzimmern Rahmen des Konjunkturpro- gramms insgesamt 300.000 € vorgesehen, über deren Ver- wendung nach Auswertung der im Rahmen der jährlichen Be- darfsabfrage zz. eingehenden Anträge der Schulen und an- schließender Kostenermittlung entschieden wird. 22 09.03.2009 G eistschule Insgesamt 18 Punkte, u.a.: - Sanierung Schulhof - Schließanlage - Erneuerung Lehrküche - Sanierung Turnhallen- decke - Toilettenanlagen - Sanierung Duschen und Umkleidebereich der neuen Turnhalle - Erneuerung Mobiliar - Sonnenschutz - Schaffung eines Diffe- renzierungsraumes die Sanierung der Duschräume in der neuen Turnhalle ist aus dem Baustein „WC- Sanierungen“ des Konjunktur- programms vorgesehen; als Instandsetzungsmaßnah- men sind Anstriche der Klas- senräume sowie Parkettsanie- rungen vorgesehen, die übrigen Sanierungen sind aus dem Konjunkturprogramm nicht vorgesehen, aus dem Konjunkturprogramm sind Fördermittel für Mobiliar in Höhe von 665.000 € und kleine Maßnahmen an Schulen in Höhe von 300.000 € vorgese- hen, über deren Verwendung nach Auswertung der im Rah- men der jährlichen Bedarfsab- frage zz. eingehenden Anträge der Schulen und anschließen- der Kostenermittlung entschie- den wird.
V-0137-2009-2_2.Ergänzungsvorlage mit geänderten Anlagen
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DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Vorlagen-Nr.: V/0137/2009/2 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Möller Ruf: Betrifft Zukunftsinvestitionsgesetz - Inanspruchnahme der Fördermittel des Bundes in der Stadt Münster und Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen Beratungsfolge 24.03.2009 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 24.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung 25.03.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass auf die Stadt Münster Fördermittel aus dem zweiten Kon- junkturpaket des Bundes in Höhe von voraussichtlich 31,2 Mio. Euro entfallen. Es stehen nach den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen damit potenziell für die Jahre 2009 und 2010 Fördermittel - im Bereich Bildung von 25,4 Mio. Euro und - im Bereich Infrastruktur von 5,8 Mio. Euro zur Verfügung. Zusammen mit dem lokalen Konjunkturstützungsprogramm kann in den Jahren 2009 und 2010 eine über den Haushaltsplanentwurf 2009 und den Ansatz für 2010 hinausge- hende Wirkung von rund 44 Mio. Euro erzeugt werden. Das entspricht dem 1,4fachen des durchschnittlichen Haushaltsvolumens für Investitionen. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 2.1 sich die Fördermittel des Bundes in der vom Land Nordrhein-Westfalen weitergegebenen Form auf die folgenden Teilbereiche beschränken: - im Bereich Bildung auf die Teilbereiche - Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, - Schulinfrastruktur und - kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung - und im Bereich Infrastruktur auf die Teilbereiche - Städtebau (ohne Abwässer und ÖPNV), - ländliche Infrastruktur (ohne Abwässer und ÖPNV), - kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutz), - Informationstechnologie und - sonstige Infrastrukturinvestitionen. 492 70 22 E-Mail: MoellerFrank@stadt-muenster.de Datum: 20.03.2009 V/0137/2009/2 - 2 - 2.2 für die unter Beschlusspunkt 2.1 genannten Begrifflichkeiten zurzeit noch keine endgülti- gen Präzisierungen vorliegen und insofern noch nicht verlässlich feststeht, ob alle unter Beschlusspunkt 3 und in Anlage 1 genannten Maßnahmen bzw. Bereiche abschließend förderfähig sind. 2.3 die unter Beschlusspunkt 3 und in Anlage 1 genannten Maßnahmen bzw. Bereiche auch deshalb von der Verwaltung vorgeschlagen werden, um die Vorgabe des Bundes, die Hälfte der Fördermittel bereits im Jahr 2009 abzurufen, erfüllen zu können und so mög- lichst schnell eine Konjunktur stimulierende Wirkung zu entfalten. 2.4 alle Maßnahmen aus dem 1.000-Schulen-Program m kurzfristig umgesetzt werden, d.h., dass der vorzeitige Maßnahmebeginn in Anspruch genommen wird und Maßnahmen vor- finanziert werden. Für alle Maßnahmen, die nicht gefördert werden und für die zurzeit kein vorzeitiger Maßnahmebeginn bewilligt wird, wird auf eine evtl. mögliche Nachbewilligung von Fördermitteln verzichtet. 2.5 die Verwaltung in enger Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag und dem Städtetag Nordrhein-Westfalen in den zurückliegenden Tagen und Wochen versucht hat und weiter versuchen wird, einen möglichst hohen Grad an Verbindlichkeit und Förderfähigkeit der einzelnen Maßnahmen bzw. Bereiche zu erreichen. 2.6 die Verwaltung den von Bund und Land NRW vorgenommenen Vereinfachungen im Ver- gaberecht zur schnelleren Umsetzung der Konjunkturmaßnahmen im Rahmen einer ge- sonderten Vorlage Rechnung trägt. 2.7 die in der Anlage 2 dargestellten Anschreiben, Anregungen und Anträge mit Bezug zum Bundeskonjunkturpaket bei der Verwaltung eingegangen sind. 3. Der Rat beschließt 3.1 im Bereich Bildung unter Einschluss energetischer, energieorientierter und energierele- vanter Aspekte von den Bundesfördermitteln - für Einrichtungen der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur ein Budget von 4,0 Mio. Euro - und für schulische und sonstige Bildungsinfrastruktur ein Budget von 21,4 Mio. Euro vorzusehen. Sowohl die freien Träger im Kinder- und Jugendbereich als auch die nicht- städtischen Schulträger (Ersatzschulen ohne LWL-Schulen) partizipieren anteilig an den Fördermitteln. 3.2 im Bereich Infrastruktur von den Bundesfördermitteln - für Altbausanierung und Radwege ein Budget von ca. 0,9 Mio. Euro und - für sonstige Infrastrukturinvestitionen ein Budget von ca. 4,9 Mio. Euro, verteilt auf - Feuerwehrinfrastruktur mit 0,4 Mio. Euro, - Kulturinfrastruktur mit 1,54 Mio. Euro, - Sportinfrastruktur mit 2,45 Mio. Euro, - Spielplätze mit 0,4 Mio. Euro, - sonstige Infrastruktur 0,05 Mio. Euro, vorzusehen. 3.3 die in Anlage 1.1 dargestellten Einzelmaßnahmen und die in Anlage 1.2 dargestellten De- taillisten zur weiteren Konkretisierung sowie die Teilbudgets für die frühkindliche und schulische Bildung im formellen Sinne jeweils als Baubeschluss, soweit im Einzelfall keine Zuständigkeit der Bezirksvertretungen gegeben ist. Die Verwaltung wird die Einzelmaß- nahmen bzw. die Maßnahmen gemäß der Detaillisten möglichst zeitnah umsetzen, um ei- ne schnelle Konjunktur stimulierende Wirkung zu erzeugen und sich um eine möglichst zeitnahe, verbindliche Aussage zur Förderfähigkeit der einzelnen Maßnahmen bemühen. Sollten sich Einzelmaßnahmen als nicht förderfähig erweisen, wird die Verwaltung den parlamentarischen Gremien zeitnah Alternativvorschläge unterbreiten. 3.4 unabhängig von den Bundesfördermitteln ein Budget von 800.000 Euro (durch Vorziehen von Bauunterhaltungsmitteln), mit dem kleinere Maßnahmen von den einzelnen Schulen, bei baulichen Maßnahmen mit Unterstützung der Verwaltung, durchgeführt werden kön- nen, die möglicherweise nicht förderfähig wären. 4. Der Rat 4.1 nimmt zur Kenntnis, dass die Fördermittel des Bundes vor allem für eine Vielzahl von kleine- ren, konjunkturell schnell wirkenden Maßnahmen genutzt werden sollen, um eine möglichst V/0137/2009/2 - 3 - große Breitenwirkung zu erzeugen. Größere strukturrelevante Investitionsmaßnahmen sind wegen des längeren zeitlichen Planungs- und Entscheidungsvorlaufs sowie der bevorstehen- den Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung nicht benannt worden. 4.2 beauftragt die Verwaltung, die größeren strukturrelevanten Investitionsmaßnahmen aufzube- reiten, hierbei den längeren zeitlichen Planungs- und Entscheidungsvorlauf sowie die Ergeb- nisse der Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen und prioritätengeleitet eine sach- und zeitgerechte Umsetzung zu erreichen. Dazu wird bereits jetzt ein Investitionsvolumen von 8 Mio. € je hälftig in den Jahren 2011 und 2012 vorgesehen und in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ausgewiesen. Die abschließende Höhe und zeitliche Abfolge dieser Inves- titionen wird entsprechend den dann aktuellen Erkenntnissen präzisiert werden. 4.3 beauftragt die Verwaltung, bei allen Maßnahmen im Rahmen der jeweils bestehenden Mög- lichkeiten auf eine umfassende barrierefreie Gestaltung hinzuwirken. Dabei ist u. a. bei der Sanierung von WC-Anlagen sicherzustellen, dass auch barrierefreie WC-Anlagen geschaffen werden. Zu berücksichtigen sind auch die Belange von schwerhörigen Menschen, insbeson- dere im Bereich der Kultur-, Sport- und Stadtteilinfrastruktur. 4.4 beauftragt die Verwaltung, die Einzelmaßnahmen hinsichtlich der Barrierefreiheit mit der Ar- beitsgruppe Stadtplanung und Verkehr der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen (KIB) abzustimmen. 4.5 beauftragt die Verwaltung, die Belange von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und deren Institutionen zu berücksichtigen. 5.1 Die als Anlage 3.1 beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 06.03.2009 wird gemäß § 60 Abs. 1 GO NW genehmigt. 5.2 Die als Anlage 3.2 beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 12.03.2009 wird gemäß § 60 Abs. 1 GO NW genehmigt. 5.3 Die im Zusammenhang mit dieser Vorlage der Bezirksvertretung Münster-West, der Bezirks- vertretung Münster-Südost und der Bezirksvertretung Münster-Nord vorgelegten Dringlich- keitsentscheidungen gemäß Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. 6. Die Verwaltung wird über die Umsetzung und Nutzung der Bundesfördermittel sach- und be- darfsgerecht in den zuständigen Gremien berichten. II. Kosten/Folgekosten II. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass II.1 für die kurzfristige Umsetzung des Maßnahmenpakets unabdingbar zusätzliche Personal- und Sachressourcen benötigt werden. Vorrangig werden die Architektur- und Ingenieurleistungen vergeben. Zur Wahrnehmung der Bauherrenfunktion und Projektleitung ist jedoch die befriste- te Aufstockung des städtischen Personals in unabdingbar notwendigem Umfang erforderlich. Die entstehenden Aufwendungen werden zunächst aus dem verfügbaren Budget finanziert. Soweit im Einzelfall nachgehend zusätzliche Mittel erforderlich sind, werden diese über den Nachtragshaushalt bereitgestellt. II.2 wegen der noch bestehenden definitorischen Unklarheiten bei der nachgehenden Mittelprü- fung durch die zuständigen Behörden punktuell kritische Anmerkungen erfolgen könnten, die im Einzelfall zur Rückforderung von Teilen der Fördermittel führen könnten. Für diesen Fall könnten unter NKF-Gesichtspunkten aus haushalterischen Gründen zu gegebener Zeit Rück- stellungen in der städtischen Bilanz gebildet werden. II.3 mit dem Abruf der Bundesfördermittel auch eine faktische Eigenbeteiligung in Höhe von 12,5 Prozent verbunden ist, die allerdings in Nordrhein-Westfalen erst ab dem Jahr 2012 über eine Kürzung der Schul-/Bildungspauschale eingefordert wird. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung III.1 Der Rat beschließt für die in dieser Vorlage benannten Finanzmittel überplanmäßige bzw. au- ßerplanmäßige Mittelbereitstellungen unabhängig vom Satzungsbeschluss über den Haushalt 2009. Als Deckung dieser Aufwands- bzw. Auszahlungsermächtigungen dienen jeweils die Fördermittel des Bundes. Auf die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes – bezogen auf diese V/0137/2009/2 - 4 - Mittelbereitstellungen – kann nach den bisherigen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen verzichtet werden. III.2 Für die unter Beschlusspunkt 3.4 genannten kleineren Maßnahmen an Schulen wird ein im Jahr 2010 im Teilergebnisplan 0112 „Gebäudemanagement“, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ geplanter Haushaltsansatz für die Bauunterhaltung in Höhe von 800.000 € auf das Jahr 2009 vorgezogen und im Teilergebnisplan 0301 „Schulen“, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ zusätzlich zur Verfügung gestellt. Begründung: Ausgangslage / Neue Erkenntnisse: Die Verwaltung hat in den zurückliegenden Tagen den aktuellen Sachstand mit den kommunalen Spitzenverbänden, der Bezirksregierung Münster und mit Vertretern der Ministerialebene des Lan- des Nordrhein-Westfalen besprochen. Auch weiterhin sind viele Fragen noch offen. Das Innenmi- nisterium Nordrhein-Westfalen hat nun eine erste Liste von Fragen und Antworten als Hilfestellung zum Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes (ZuInvG) für die Kommunen in NRW zur Verfügung gestellt. Im Hinblick auf die Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen wird beispielsweise Folgendes ausgeführt: „Für jede Investitionsmaßnahme muss es eine Gesetzgebungsbefugnis des Bundes als Anknüpfungs- punkt geben. Diese Gesetzgebungsbefugnis muss aber nicht für jedes einzelne Element (z. B. Gewerk) zutreffen. Das ZuInvG enthält für ein bestimmtes Verhältnis der Elemente einer Investitionsmaßnahme mit und ohne Gesetzgebungsbefugnis des Bundes keine Regelung. Dies eröffnet Handlungsspielräume für die Gemeinde (GV), bedeutet aber auch, dass sie in jedem Einzelfall selbst die Ausgestaltung der Maßnahme prüfen muss. Um Rückforderungsansprüc he des Bundes zu vermeiden, wird empfohlen, dass die Elemente einer Maßnahme, für die eine Gesetzgebungsbefugnis des Bundes vorliegt, für die Maßnahme prägend sein sollten. Es ist nicht möglic h, hierfür einen bestimmten Prozentsatz anzugeben, weil das ZuInvG für eine prozentuale Festlegung keine Anhaltspunkte enthält.“ Grundsätzlich muss dieser Katalog von Fragen und Antworten als Hilfestellung verstanden wer- den. Allein verbindlich sind das Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes und das noch zu verab- schiedende Zukunftsinvestitionsgesetz (bzw. das sogenannte Investitionsförderungsgesetz) in Nordrhein-Westfalen. Als wesentliche Erkenntnis kann festgehalten werden, dass einzelne Fragen, insbesondere Detail- fragen, nicht oder zumindest nicht abschließend geklärt werden. Das Restrisiko, ob eine Maßnah- me förderfähig ist oder nicht, verbleibt also letztlich bei der kommunalen Ebene. Dies gilt auch für den Fall, dass die Kommune Fördermittel des Bundes an Dritte (freie Träger, Vereine, etc.) weiter- gibt. Die Verwaltung wird deshalb auf Basis der gesicherten Erkenntnisse mit den Dritten, die ge- mäß Anlage 1.1 dieser Vorlage Bundesfördermittel erhalten sollen, entsprechende vertragliche Regelungen treffen. Ein weiterer Punkt ist in die Diskussion um die Weitergabe der Fördermittel vom Bund über die Länder an die Kommunen aufgenommen worden: eine Änderung des Grundgesetzes . Bislang sieht Art. 104 b GG vor: „Der Bund kann, soweit dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, den Ländern Fi- nanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden (Gemeindeverbände) gewähren […].“ Demnach sind Gesetzgebungsbefugnisse des Bundes bei der Gewährung von Finanzhilfen (also der Weitergabe von Fördermitteln) erforderlich. Diese sind im Bereich der Bildung beispielsweise sehr eingeschränkt. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (‚Föderalismus-Kommission’) am 5. März 2009 vorgeschlagen, Art. 104 b GG wie folgt zu ergänzen: „Abweichend von Satz 1 kann der Bund im Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsitua- V/0137/2009/2 - 5 - tionen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchti- gen, auch ohne Gesetzgebungsbefugnisse Finanzhilfen gewähren.“ Inwieweit in diesem Punkt mit einer Grundgesetzänderung noch in diesem Jahr gerechnet werden kann, lässt sich zurzeit nicht verlässlich vorhersagen. Fest steht allerdings, dass bei einer solchen Grundgesetzänderung die Frage der Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen erheblich leichter zu beantworten wäre. Die Verwaltung hat außerdem bereits Vorbereitungen zur Umsetzung der Fördermittelinanspruch- nahme getroffen. Geplant ist beispielsweise eine frühzeitige Einbindung des Amtes für Wirtschaft- lichkeitsprüfung und Revision als örtliche Rechnungsprüfungsstelle. Der Gesetzentwurf des Lan- des zum Investitionsförderungsgesetz (InvföG-E NRW) sieht hierzu vor, dass die örtliche Rech- nungsprüfung bei der Anzeige der Beendigung einer Maßnahme (gegenüber der Bezirksregierung) die zweckentsprechende Verwendung der Mittel testieren muss (§ 11 Abs. 3 InvföG-E NRW). In Münster soll die Einbindung des Amtes für Wirtsc haftlichkeitsprüfung und Revision nicht erst bei der Anzeige der Beendigung der Maßnahme, sondern bereits vor dem Mittelabruf erfolgen, um möglichst frühzeitig die Förderfähigkeit einer Einzelmaßnahme prüfen zu können. Notwendigkeit einer weiteren Ergänzungsvorlage: Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 18.03.2009 folgende Änderungen zur Vorlage V/0137/2009/1 einstimmig beschlossen: In der Anlage 1.1 wird die Nr. 46 „Kreativhaus“ von 41.400,00 € auf 30.000,00 € reduziert. Es wird gestrichen: • Punkt 49 - Einzelmaßnahmen (Anlage 1.1) Wolfgang-Borchert-Theater – 17.500,00 €. Es werden neu aufgenommen: • Punkt 30 – Liste der Anträge – (Anlage 2.1) Cactus Junges Theater (Jugendtheater-Werkstatt e.V.) + 8.000,00 € • Etatantrag des Kammertheaters „Der kleine Bühnenboden“ vom 23.02.2009 - „Gewährung eines einmaligen Zuschusses für Renovierungsarbeiten + 7.500,00 €. Diese Änderungen sind in die Anlage 1.1 dieser Vorlage einbezogen worden. Darüber hinaus hat die Verwaltung keine weitere Änderung an der Anlage 1.1 vorgenommen. Die in der Ursprungsvorlage dargestellte Übersichtstabelle hat damit (inkl. des Beschlusses des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften) folgendes Aussehen: Bereich Bildung (energetische, energieorientierte und energierelevante Maßnahmen) 1) Einrichtungen der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur 4.000.000 darunter a) Fördermittel für Investitionsmaßnahmen (inkl. freie Träger) 3.000.000 b) Fördermittel für kleine Maßnahmen an Kitas / Jugendeinrich- tungen (inkl. freie Träger) = Teilbudget 1.000.000 2) Schulinfrastruktur 21.400.000 darunter a) Fördermittel für energetische Gesamtsanierungsmaßnahmen 4.800.000 b) Fördermittel für Investitions-, Sanierungsmaßnahmen und Be- schaffungen 7.600.000 c) WC- und Sanitärraum-Sanierungsprogramm 3.100.000 d) Fördermittel für Ersatzschulen 2.900.000 e) Fördermittel für Instandhaltungsmaßnahmen an Schulen = Teil- budget 3.000.000 SUMME Bereich Bildung 25.400.000 V/0137/2009/2 - 6 - Bereich Infrastruktur 1) Feuerwehrinfrastruktur 400.000 2) Kulturinfrastruktur 1.540.000 3) Sportinfrastruktur 2.450.000 4) Infrastruktur für Kinder 400.000 5) Altbausanierung und Radwege 940.000 6) Sonstige Infrastruktur 50.000 SUMME Bereich Infrastruktur 5.780.000 Im Bereich Infrastruktur ist damit das verfügbare Gesamtbudget von ca. 5,8 Mio. Euro noch nicht ganz ausgeschöpft. Im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist der Wunsch geäußert worden, die noch verfügbaren Restmittel für den Bereich der Flüchtlingsunterkünfte vor- zusehen, sofern Einzelmaßnahmen in diesem Be reich grundsätzlich förderfähig sind und die Ver- waltung geeignete Einzelmaßnahmen identifizieren kann. Außerdem schlägt die Verwaltung zu Punkt 2 c) ‚ WC- und Sanitärraum-Sanierungsprogramm ’ noch eine Änderung vor. Die zurzeit noch offenen WC-Sanierungen an Grundschulen werden in das Gesamtprogramm integriert. Es handelt sich um WC-Sanierungen an folgenden Schulen: Schule Maßnahme Betrag (€) Peter Wust Schule 2 Sanierung der Lehrer- und Schüler-WC-Anlagen im EG + DG 95.000 Ludgerusschule Hiltrup Sanierung Lehrer- und Schüler-WC-Anlagen + Dusch- und WC-Sanierung in der Sporthalle 175.000 Dietrich-Bonhoeffer-Schule Sanierung Außen-WC-Anlagen und WC´s im Schulgebäude (EG+OG) 200.000 Matthias-Claudius-Schule Handorf Sanierung der WC-, Dusch- und Umkleide- Anlagen in der Sporthalle einschl. Lehrerbereich 135.000 Grundschule Loevelingloh Sanierung der Außen-WC-Anlage 115.000 SUMME 720.000 Die oben genannten Schulen und Maßnahmen sind in die Anlage 1.2 (Detailliste zu Anlage 1.1, lfd. Nr. 2c)) eingearbeitet worden. Das vorgesehene Gesamtbudget für das WC- und Sanitärraum- Sanierungsprogramm in Höhe von 3,1 Mio. Euro wird damit um rund 860.000 Euro (720.000 Euro zuzüglich Honoraranteil von 20 %) überschritten. Es ist einerseits vorgesehen, über Optimierungen im Gesamtprogramm zu Einsparungen zu kommen und andererseits die über 3,1 Mio. Euro hi- nausgehenden Finanzmittel aus dem Instandhaltungsprogramm 2010 des Amtes für Immobilien- management zu finanzieren. Fazit : Die zweite Ergänzungsvorlage ändert die erste Ergänzungsvorlage an folgenden Stellen: 1) Anlage 1.1: - Reduzierung der Förderung für das Kreativhaus (neu: 30.000 Euro) - Streichung der Maßnahme am Wolfgang Borchert Theater - Neuaufnahme der Maßnahme von ‚Cactus Junges Theater’ - Neuaufnahme der Maßnahme des Kammertheaters ‚Der kleine Bühnenboden’ 2) Anlage 1.2: - Detailliste zum WC- und Sanitärraum-Sanierungsprogramm (Aufnahme der noch offe- nen WC-Sanierungen an Grundschulen) 3) Anlage 2.1: - Aktualisierung der Anschreiben, Anregungen und Anträge Dritter (neu ab lfd. Nr. 34) 4) Anlage 2.2: - Aktualisierung der Anträge der Schulen (neu ab lfd. Nr. 23). V/0137/2009/2 - 7 - V/0137/2009/2 Ansonsten sind in den Anlagen zur Vorlage keine weiteren Änderungen erfolgt. In Vertretung gez. gez. Dr. Tillmann Bickeböller Oberbürgermeister Stadtkämmerin Anlagen: - Anlage 1.1: Übersicht über die Einzelmaßnahmen - Anlage 1.2: Übersicht über die Detaillisten - Anlage 2.1: Übersicht über die Anschreiben, Anregungen und Anträge von Dritten (freie Träger, Verbände, Privatpersonen, etc.) - Anlage 2.2: Übersicht über die Anträge der städt. Schulen - Anlage 3.1: Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NW (WC- und Sanitärraum- Sanierungsprogramm) - Anlage 3.2: Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NW (Dreifachsporthalle Roxel) - Anlage 4: Dringlichkeitsentscheidungen gem. § 36 Abs. 5 GO NW V/0137/2009/2, Anlage 1.1 Bereich Bildung (25,4 Mio. €) 1) Einrichtungen der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur a) Fördermittel für Investitionsmaßnahmen (inkl. freie Träger) lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 (€) 2010 (€) Bemerkungen / Hinweise 1 Kath. Kiga St. Ludgeri 130.000 Schlechter Allgemeinzustand der Räume, hoher Sanierungsbedarf, Schaffung von Pflege, Schlaf- und Nebenräumen, Sanierung der sanitären Einrichtungen 2 Kath. Kita St. Michael I 150.000 Schlechter Allgemeinzustand der Räume, hoher Sanierungsbedarf, Schaffung von Pflege, Schlaf- und Nebenräumen, Sanierung der sanitären Einrichtungen 3 Kath. Kiga St. Josef, Pastorsesch 200.000 Schlechter Allgemeinzustand der Räume, hoher Sanierungsbedarf, Schaffung von Pflege, Schlaf- und Nebenräumen, Sanierung der sanitären Einrichtungen 4 Kath. Kiga St. Josef, Gelmer 219.000 Schlechter Allgemeinzustand der Räume, hoher Sanierungsbedarf, Schaffung von Pflege, Schlaf- und Nebenräumen, Sanierung der sanitären Einrichtungen 5 Kath. Kiga St. Konrad 200.000 Schlechter Allgemeinzustand der Räume, hoher Sanierungsbedarf, Schaffung von Pflege, Schlaf- und Nebenräumen, Sanierung der sanitären Einrichtungen 6 Kath. Kiga St. Margaretha 50.000 Schaffung von Pflege, Schlaf- und Nebenräumen, Sanierung der sanitären Einrichtungen 7 Kath. Kita Maximilian-Kolbe 141.000 Schlechter Allgemeinzustand der Räume, hoher Sanierungsbedarf, Schaffung von Pflege, Schlaf- und Nebenräumen, Sanierung der sanitären Einrichtungen 8 Ev. Lukas-Kita 100.000 Schlechter Allgemeinzustand der Räume, hoher Sanierungsbedarf, Schaffung von Pflege, Schlaf- und Nebenräumen, Sanierung der sanitären Einrichtungen 9 Ev. Jacobus-Kita 50.000 Schlechter Allgemeinzustand der Räume, hoher Sanierungsbedarf, Schaffung von Pflege, Schlaf- und Nebenräumen, Sanierung der sanitären Einrichtungen 10 Elterninitiative Kinderhäuschen 60.000 Schaffung eines Mehrzweckraumes, der erforderlich wurde, als die Hortgruppe in eine u3-Gruppe umgewandelt wurde. 11 Städt. Kita Killingstr. 250.000 Anpassung des Raumprogramms an die Vorgaben des Landesjugendamtes, damit die Betriebserlaubnis nicht gefährdet ist. 12 Städt. Kita Am Schulzentrum 100.000 Anpassung des Raumprogramms an die Vorgaben des Landesjugendamtes, damit die Betriebserlaubnis nicht gefährdet ist. 13 "Dependence" Städt. Kita Sonnentau 400.000 Die Einrichtung soll eine Außenstelle im Zshg. mit dem Ausbau der OGTS werden, damit in der Einrichtung selbst die dringende u3-Betreuung beginnen kann. Die 400.000 € sind der Jugendhilfeanteil an der Gesamtmaßnahme. 14 Städt. Kita Emmerbachtal 250.000 Anpassung des Raumprogramms an die Vorgaben des Landesjugendamtes, damit die Betriebserlaubnis nicht gefährdet ist. 15 Arbeiterwohlfahrt, Kinder- und Jugendeinrichtung Am Nienkamp 45.000 Schlechter Allgemeinzustand der Einrichtung. Bedarf an Kinder- und Jugendarbeit langfristig durch weiter e Wohngebiete im Umfeld gegeben. Übersicht über die Einzelmaßnahmen 16 Ev. Andreaskirchengemeinde, Coerde - Instandsetzung und Nutzbarmachung von Räumlichkeiten 40.000 Die Räume werden gemeinam von offener Ganztagsschule und Kinder- und Jugendabreit genutzt. Bisher lediglich provisorische Ausstattung. 17 Kath. Kirchengemeinde Hl. Geist, Kinder- und Jugendeinrichtung im Teo - Mitte-Süd 62.000 Behindertengerechter Umbau der Kinder- und Jugendeinrichtung. Etatantrag liegt vor. Der angegebene Betrag stellt ein Drittel der Gesamtkoste n dar. Drittelfinazierung durch Träger und Bistum. 18 Verein zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Amelsbüren, Jugendzentrum Black Bull 15.000 Die Toiletten sind dringend sanierungsbedürftig. Kostenschätzungen und erste Pläne liegen bereits vor. 19 Freier Träger, NN, Gelmer, Nutzung Astrid- Lindgren-Schule für OGTS und Kinder- und Jugendarbeit 155.000 Renovierung von Sanitär, Elektrik und weiterem Fluchtweg notwendig 20 Abi Südpark 80.000 Durch Schimmelbefall und dadurch auftretenden Ausdünstungen Gesundheitsschädigungen nicht ausgeschlossen. Dringender Sanierungsbedarf. 21 37 Grad, Hiltrup 22.000 Errichtung Sonnenschutz (Beschwerden durch Nutzer des Hauses (Eltern-Kind-Gruppen) aufgrund der hohen Temperaturen bei Sonneneinstrahlung. Gesundheitsbeeinträchtigung). 22 Lorenz Süd, Berg Fidel 70.000 Herrichtung eines medienpädagogischen Raumes und Einbau Lüftung im Multifunktionsraum. 23 Jugendinformations- und -beratungs- zentrum 150.000 Dämmung der Außenfassade als erste energeti-sche Sanierungsmaßnahme. Thermographische Aufnahmen mit begründenden Ergebnissen liegen vor. 24 Feez, Kinderhaus 50.000 Dachpappe löst sich. Unfallgefahr und Unddichtigkei t des Daches sind abzusehen. 25 Wuddi, Kinderhaus 10.000 Küchensanierung (bisher nur Provisorium vorhanden). 2.699.000 300.000 2.999.000 b) Fördermittel für kleine Maßnahmen an Kitas / Jugendeinrichtungen (inkl. freie Träger) = Teilbudget lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 2010 Bemerkungen / Hinweis e 26 Maßnahmen zur Aufhebung des Sanierungsstaus in Tageseinrichtungen und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit bei diversen freien Trägern 250.000 250.000 Nach Bedarfsprüfung und Priorisierung wird eine entsprechende Auflistung erstellt. 27 Maßnahmen zur Aufhebung des Sanierungsstaus in Tageseinrichtungen und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 250.000 250.000 500.000 500.000 1.000.000 2) Schulinfrastruktur a) Fördermittel für energetische Gesamtsanierungsmaßnahmen lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 (€) 2010 (€) Bemerkungen / Hinweise 28 Michaelschule Gievenbeck 500.000 1.100.000 Energetische Gesamtsanierung (u. a. Sanierung Flachdach, Erneuerung Holzfenster, Betonsanierung) 29 Idaschule 450.000 950.000 Energetische Gesamtsanierung (u. a. Flachdachsanierung, Verbesserung der Wärmedämmung, Kellerwandabdichtung) 30 Grundschule Kinderhaus West 600.000 1.200.000 Energetische Gesamtsanierung (u. a. Erneuerung der einfachverglasten Holzfenster, Flachdachsanierung Pavillontrakt) 1.550.000 3.250.000 4.800.000 b) Fördermittel für Investitions-, Sanierungsmaßnahmen und Beschaffungen lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 (€) 2010 (€) Bemerkungen / Hinweise 31 Abendrealschule, Abendgymnasium, Ketteler-Berufskolleg 2.500.000 Investitions-/Sanierungsmaßnahmen nach Entscheidung über konkretes Vorgehen. 32 Mobiliar/Ausstattung in städtischen Schulen und Sanierung von Fachräumen in Schulen 1.670.000 Erheblicher Bedarf sowohl bei Mobiliar/Ausstattung als auch bei Fachraumeinrichtungen. 33 Maßnahmen im Bereich OGS 570.000 Herrichtung und Ausstattung bzw.Schaffung zusätzlicher Betreuungsräume. 34 Ganztagsoffensive, "entfallene" Landesfördermittel 530.000 Der vom Land nicht übernommene Förderanteil soll nun über das Bundeskonjunkturprogramm gefördert werden. 35 Davertschule 800.000 Für die Davertschule sind insgesamt 1,2 Mio. € vorgesehen für eine Kombilösung 'Kita/OGTS'. 36 Bodelschwinghschule 30.000 Die Gesamtmaßnahme an der Bodelschwingh-schule beläuft sich auf ca. 1.045.000 Euro. Davon sind bereits 1.015.000 Euro über Rückstellungen finanzier t. 37 Sporthalle Roxel, Teilbereich Schulsport (50%) 1.500.000 Vgl. lfd. Nr. 51. 4.300.000 3.300.000 7.600.000 c) WC- und Sanitärraum-Sanierungsprogramm lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 (€) 2010 (€) Bemerkungen / Hinweise 38 WC- und Sanitärraum-Sanierung 1.500.000 1.600.000 Nach Prioritätensetzung werden die WC- und Sanitärräume an den städt. Schulen saniert. 1.500.000 1.600.000 3.100.000 d) Fördermittel für Ersatzschulen lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 (€) 2010 (€) Bemerkungen / Hinweise 39 Fördermittel für Ersatzschulen 1.450.000 1.450.000 Die Gesamtsumme von 2,9 Mio. € Fördermittel für die Ersatzschulen ergibt sich aus dem Verhältnis der Schülerzahlen zu allen Schülern in Münster. 1.450.000 1.450.000 2.900.000 e) Fördermittel für kleine Maßnahmen an Schulen = Teilbudget lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 (€) 2010 (€) Bemerkungen / Hinweise 40 Teilbudget für kleine Maßnahmen 800.000 2.200.000 Das Teilbudget soll zu 25 % nach Schultypen und zu 75 % nach Priorität für Instandhaltungsmaßnahmen verwendet werden. 800.000 2.200.000 3.000.000 2009 2010 Bereich Bildung insgesamt: 12.799.000 12.600.000 Summe 2009 und 2010: 25.399.000 Bereich Infrastruktur (5,8 Mio. €) 1) Feuerwehrinfrastruktur lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 (€) 2010 (€) Bemerkungen / Hinweise 41 Feuerwache, Hiltrup 400.000 Umbau einer Gewerbeimmobilie zur Nutzung als Feuerwache in Hiltrup. 2) Kulturinfrastruktur lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 (€) 2010 (€) Bemerkungen / Hinweise 42 Theaterhaus Pumpenhaus 100.000 Aus energetischen Gründen Sanierung oder Erneuerung von Gebäudeteilen. 43 Villa ten Hompel 40.000 Substanzerhaltende und -verbe ssernde Maßnahmen. 44 Stadtmuseum, Erneuerung Beleuchtung 730.000 Vgl. Vorlage Nr. V/0110/2009. 45 Städtische Bühnen, Tonanlage Großes Haus 500.000 Erheblicher Reparatur- und Nachrüstungsbedarf bei der bisherigen Tonanlage. Zur Senkung der Unterhaltskosten und Verbesserung der Raumakustik Erneuerung der Tonanlage. 46 Kreativ-Haus 30.000 Sanierung der sanitären Anlagen (Gesamtkosten: rund 47 T €). 47 cuba e.V. 68.300 Energetische Gebäudesanierung, barrierefreier Zugang und Verbesserung Ausstattung (Gesamtkosten: 78.000 €). 48 Emshof e.V. 56.900 Finanzierung von Baumaßnahmen am Emshof (Gesamtkosten: 65.000 €). 49 Cactus Junges Theater (Jugendtheater- Werkstatt e.V.) 8.000 Schwingboden im Probezentrum Hoppengarten. 50 Kammertheater 'Der kleine Bühnenboden' 7.500 Akuter Renovierungsbedarf. 1.540.700 0 1.540.700 3) Sportinfrastruktur lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 (€) 2010 (€) Bemerkungen / Hinweise 51 Sporthalle Roxel, Teilbereich Vereinssport (50%) 1.500.000 Vgl. lfd. Nr. 37. 52 Schulsportaußenanlagen, Sanierung 500.000 450.000 Dringendes Sanierungserfordernis bei den Schul- sportaußenanlagen (1,27 Mio. € Sanierungsstau). 2.000.000 450.000 2.450.000 4) Infrastruktur für Kinder lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 (€) 2010 (€) Bemerkungen / Hinweise 53 Spielplatzsanierung 200.000 200.000 Bei der Sanierung der Kinderspielplätze besteht ein erheblicher Sanierungsrückstand. Deshalb sollen 400.000 € für die Sanierung zusätzlicher Kinderspielplätze eingesetzt werden. 200.000 200.000 400.000 5) Altbausanierung und Radwege lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 (€) 2010 (€) Bemerkungen / Hinweise 54 Förderprogramm Altbausanierung 400.000 400.000 Aufstockung des Programms begrenzt für 2009 / 2010 um jeweils 400.000 € 55 Radweg Amelsbürener Straße 100.000 Mit der Erschließung des Hansa-Business-Parkes soll auf der Trasse der Ver- bzw. Entsorgungsleitungen ein Radweg angelegt werden. Maßnahmebeginn: voraussichtl. September 2009. 56 Radweg Hohenholterstraße 20.000 Vgl. Anlage 2.1, lfd. Nr. 1. 57 Radweg Telgter Straße 17.500 Vgl. Anlage 2.1, lfd. Nr. 21. 437.500 500.000 937.500 6) Sonstige Infrastruktur lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 (€) 2010 (€) Bemerkungen / Hinweise 58 Mehrzweckhalle Gelmer 50.000 Auf Anregung der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen (KIB) soll in der Mehrzweckhalle Gelmer eine behindertengerechte WC-Anlage eingebaut werden. 2009 2010 Bereich Infrastruktur insgesamt: 4.628.200 1.150.000 Summe 2009 und 2010: 5.778.200 Detailliste zu Anlage 1.1, lfd. Nr. 2c) V/0137/2009/2 - Anlage 1.2 Standortnr. Standort Anschrift Projektbezeichnung Kosten WC-Sanierungsprogramm 531 Albert-Schweitzer-Schule (531), Manfred-von-Richthofen-Straße 49 Manfred-von-Richthofen-Straße 49 Sanierung der WC Anlagen im Süd-, Westtrakt 87.000 KP 2-WC-Programm 72 Fürstenbergschule Andreas-Hofer-Straße 30 (072) Andreas-Hofer-Straße 30 Sanierung Pausen WC Anlage 72.000 KP 2-WC-Programm 784 Gymnasium Wolbeck Von-Holte-Straße 56 Sanierung der alten WC- Anlagen im Stern 4 bis 6 85.000 KP 2-WC-Programm 296 Geistschule/Ganztagsschule (296), Grevingstraße 24 Grevingstraße 24 Sanierung der Duschräume in der Neu en Sporthalle 156.000 KP 2-WC-Programm 182 Hermannschule (182), Dahlweg 66 Dahlweg 66 Sanieru ng der Duschanlagen in der Sporthalle 95.000 KP 2-WC-Programm 784 Hauptschule Wolbeck Von-Holte-Straße 56 Sanierung der alten WC- Anlagen im Stern 3 55.000 KP 2-WC-Programm 817 Immanuel-Kant-Gymnasium (817), Westfalenstraße 203 Westfalenstraße 203 WC Sanierung EG Jungen 60.000 KP 2-WC-Programm 817 Immanuel-Kant-Gymnasium (817), Westfalenstraße 203 Westfalenstraße 203 Sanierung von WC - Anlagen im gesamten Schulgebäude 120.000 KP 2-WC-Programm 707 Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium (707) Sonnenstraß e 18 Sanierung der Dusch- und Umkleideräume der alte n Sporthalle 160.000 KP 2-WC-Programm 459 Johannesschule Hiltrup (459), Kardinalstraße 25 Kardinalstraße 25 Sanierung der Pausen und Lehrer WC -Anlagen 65.000 KP 2-WC-Programm 459 Johannesschule Hiltrup (459), Kardinalstraße 25 Kardinalstraße 25 Sanierung der WC-Anlage im Kellerg eschoß 25.000 KP 2-WC-Programm 448 Kreuzschule Kampstrasse 15 Sanierung der Umkleide- , WC- und Dusch-Anlagen in der Sporthalle 105.000 KP 2-WC-Programm 721 Martinischule Stiftsherrenstrasse 40 (721) Stiftsherrenstrasse 40 WC-, Dusch-, Umkleidesanierung Sporthalle 135.000 KP 2-WC-Programm 313 Matthias Claudius Schule Gut Insel 36 (313), Gut Insel 36 Gut Insel 36 Sanierung der Jungen- und Mädchen- WC- Anlagen im Hauptgebäude 183.000 KP 2-WC-Programm 537 Overbergschule (537), Margaretenstraße 6 Margaretenstraße 6 WC-, Dusch- und Umkleidesanierung in der Sporthalle 113.000 KP 2-WC-Programm 537 Overbergschule (537), Margaretenstraße 6 Margaretenstraße 6 Sanierung Mädchen- und Jungen WC im Schulgebäude 40.000 KP 2-WC-Programm 766 Pascal Gymnasium (766), Uppenkampstiege 17 Uppenkampstiege 17 Sanierung alter WC- und Duschanlagen in der Sporthalle 75.000 KP 2-WC-Programm 116 Paul-Gerhard-Schule Hiltrup (116), Bodelschwinghstraße 22 Bodelschwinghstraße 22 Sanierung der Pausen- und Lehrer-WC-Anlagen 60.000 KP 2-WC-Programm 54 Paulinum (054), Am Stadtgraben 30 Am Stadtgraben 30 Sanierung des WC im Nebentraktes des Aula- Gebäudes und Lehrer WC 21.000 KP 2-WC-Programm 54 Paulinum (054), Am Stadtgraben 30 Am Stadtgraben 30 Sanierung Pausen WC- Anlagen 1.- 3. OG (Gerichtsgebäude) 90.000 KP 2-WC-Programm 54 Paulinum (054), Am Stadtgraben 30 Am Stadtgraben 30 Sanierung WC Anlage Pausentoiletten 150.000 KP 2-WC-Programm 66 Pleisterschule An der Konradkirche 7 (066) An der Konradkirche 7 Sanierung der Pausen WC Anlage 107.000 KP 2-WC-Programm 98 R.-v.-Weizsäcker-Schule Beckstraße 26 (098), Beckstraße 26 Beckstraße 26 Sanierung der Stunden- und Pausen-WC-A nlagen 132.000 KP 2-WC-Programm 120 Ratsgymnasium Bohlweg 7 Sanierung Lehrer WC, 1. OG Mitteltrakt 32.000 KP 2-WC-Programm 784 Realschule Wolbeck Von-Holte-Straße 56 Sanierung der alten WC- Anlagen im Stern 1 und 2 70.000 KP 2-WC-Programm 623 Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 27 Sanierung WC- und Duschanlagen in der Zweifachsporthalle 90.000 KP 2-WC-Programm 461 Ehem. Überwasserschule/VHS Katthagen 07 Sanierung der Duschen und Toilettenanlage (Damen) 80.000 KP 2-WC-Programm 785 Kiga Kinderhaus (785), Von-Humboldt-Straße 1 Von-Humboldt-Straße 1 Sanierung Wasch- und WC- Räume, einschl. Personal W C in der Kiga Kinderhaus 80.000 KP 2-WC-Programm 678 Kiga Wielerort (678), Schlagholz 58 Schlagholz 58 Sanierung der WC Anlagen 40.000 KP 2-WC-Programm Peter Wust Schule 2 Schürbusch 45 Sanierung der Lehrer- und Schüler-WC-Anlagen im EG + DG 95.000 KP 2-WC-Programm Ludgerusschule Hiltrup An der Alten Kirche 161 Sanierung Lehrer- und Schüler-WC-Anlagen + Dusch- und WC-Sanierung in der Sporthalle 175.000 KP 2-WC-Programm Dietrich-Bonhoeffer-Schule Bonhoefferstraße 50 Sanierung Außen-WC-Anlagen und WC´s im Schulgebäude (EG+OG) 200.000 KP 2-WC-Programm Matthias-Claudius-Schule Handorf Drostestr. 7 Sanierung der WC-, Dusch- und Umkleide-Anlagen in der Sporthalle einschl. Lehrerbereich 135.000 KP 2-WC-Programm Grundschule Loevelingloh Wiedaustraße 114 Sanierung der Außen-WC-Anlage 115.000 KP 2-WC-Programm Summe Baukosten 3.303.000 Honorarzuschlag ca. 20 % 660.600 Gesamtkosten 3.963.600 Gesamtbudget gem. Anlage 1.1 3.100.000 V/0137/2009/2, Anlage 2.1 lfd. Nr. Datum des Antrags- schreibens Antragsteller Antragsanliegen Kurzeinschätzung der Verwaltung zum Antragsanliegen 1 20.01.2009 Initiative Bürgerradweg Hohenholterstr., Hr. Lütke Brintrup Ausbau des Radweges Hohenholterstr. (ca. 22,8 T €) Wird aufgegriffen, vgl. Anlage 1.1, lfd. Nr. 56. 2 27.01.2009 Hr. Oswald Grommes Abbau des Sanierungsstaus bei Kinderspielplätzen (Anregung nach § 24 GO, Nr. 18/2009) Wird aufgegriffen, vgl. Anlage 1.1, lfd. Nr. 53. 3 03.02.2009 Misericordia GmbH (Krankenhausträgerges ellschaft) Neubaumaßnahme am Clemenshospital (3,5 Mio. €) und Ausbau Ambulanzzentrum Raphaelsklinik (1,2 Mio. €) Wird nicht aufgegriffen, da Land NRW bereits einen Vorabbetrag für Krankenhäuser von 170 Mio. € reserviert hat. 4 29.01.2009 Nordrhein-westfälischer Handwerkstag, Hr. Präsident Prof. Schulhoff 1) Appell zum sinnvollen Umgang mit dem vereinfachten Vergaberecht und 2) Bitte, auch die berufliche Bildung / Berufsschulen in den Fokus zu nehmen 1) Antragsanliegen wird mit V/0152/2009 umgesetzt. 2) Außerhalb der städt. Berufsschulen bislang nicht vorgesehen. 5 03.02.2009 Landessportbund NRW, Hr. Präsident Schneeloch Bitte um ausreichende Berücksichtigung von Sportstätten bei Umsetzung des Programms Für Sportinfrastruktur ist ein Betrag von 2,45 Mio. € vorgesehen (Gesamtbudget Infrastruktur: 5,8 Mio. €). 6 04.02.2009 Westfälische Landes- Eisenbahn GmbH, Herr Dr. Christ Wiederinstandsetzung Schieneninfrastruktur zw. MS und Neubeckum (10 Mio. €) Für den Bereich der Schieneninfrastruktur sind bislang keine Fördermittel vorgesehen. 7 06.02.2009 Handwerkskammer Münster, Hr. Eiling Erweiterung Bildungszentrum am Haus Kump Ist bislang nicht vorgesehen. Das Antragsanliegen wird gleichwohl mit der Handwerkskammer weiter geprüft. 8 06.02.2009 Handwerkskammer Münster, Hr. Eiling Förderprogramm Altbausanierung Wird aufgegriffen, vgl. Anlage 1, lfd. Nr. 54. 9 12.02.2009 Stadtsportbund Münster, Hr. Prof. Willmann & Hr. Winter Nutzung der Fördermittel für Sportinfrastruktur Wird teilweise aufgegriffen, vgl. Anlage 1, lfd. Nrn. 51 u. 52. 10 11.02.2009 Vinzenzwerk Handorf, Schwester Mechthild Knüwer Förderung des Umbaus der Kapelle zu einem Multifunktionsraum, 400 T € Ist bislang nicht vorgesehen. 11 12.02.2009 Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen, Hr. Schmieg & Hr. Peters Bitte um Informationen über die konkrete Inanspruchnahme der Fördermittel und zur Vereinfachung Vergaberecht Die Vorlage V/0137/2009 wird dem Bauindustrieverband zur Verfügung gestellt. 12 11.02.2009 Kreativ-Haus, Fr. von Papen Sanierung der sanitären Anlagen (rund 47 T €) Wird aufgegriffen, vgl. Anlage 1.1, lfd. Nr. 46. 13 16.02.2009 Kath. Kirchengemeinde St. Sebastian, Hr. Tillmann Sanierung Beleuchtung Kita (Kirmstr. 16), 29 T € Ist bislang nicht vorgesehen. 14 17.02.2009 Kath. Kirchengemeinde S. Ida, Hr. Pfarrer Mensinck Anteilige Bezuschussung einer neuen Küche für das Pfarrheim (gesamt: 24.214 €) Ist bislang nicht vorgesehen. Übersicht über die Anschreiben, Anregungen und Anträge Seite 1 von 3 lfd. Nr. Datum des Antrags- schreibens Antragsteller Antragsanliegen Kurzeinschätzung der Verwaltung zum Antragsanliegen 15 20.02.2009 cuba e.V., Hr. ter Veen Beantragung von Bundesfördermitteln für energetische Gebäudesanierung, barrierefreien Zugang und Verbesserung Ausstattung (78 T €) (Anregung nach § 24 GO, Nr. 25/2009) Wird aufgegriffen, vgl. Anlage 1.1, lfd. Nr. 47. 16 20.02.2009 Bauverbände Westfalen, Hr. Schulte- Hiltrop Bitte, das kommunale Investitionsprogramm möglichst breit auf Einzelmaßnahmen zu verteilen Wird mit der Vorlage aufgegriffen. 17 20.02.2009 Straßen- und Tiefbauer- Innung Münster, Hr. Bogatzki & Hr. Rohde Bestimmungsgemäßer Einsatz der Mittel im Infrastrukturbereich Wird mit der Vorlage aufgegriffen. 18 24.02.2009 Kath. Kirchengemeinde St. Sebastian, Hr. Tillmann Sanierung der Strom- und Lichtanlage (ca. 12 T €) Ist bislang nicht vorgesehen. 19 24.02.2009 Verein zur Förderung der offenen Jugendarbeit in Münster- Mecklenbeck e.V., Hr. Fiege & Fr. Ehrig Errichtung eines Stromanschlusses für den Jugendtreff an der Skaterfläche in Mecklenbeck (ca. 30 T €) Ist bislang nicht vorgesehen. 20 25.02.2009 SC Westfalia Kinderhaus, Hr. Wieczorek Finanzielle Unterstützung des Sportvereins (Erweiterung des Außenumkleidebereichs, zuschuss zur Sanierung der Sportanlage bzw. Finanzierung einer neuen Sportanlage, ca. 2 Mio. €) (Anregung nach § 24 GO, Nr. 28/2009) Ist bislang nicht vorgesehen. 21 01.03.2009 AG Radweg Telgter Straße im Bürgerforum Wolbeck e.V., Hr. Schriek Zuschuss von 20 T € für den geplanten Bürgerradweg entlang der Telgter Straße, MS-Wolbeck Wird aufgegriffen, vgl. Anlage 1.1, lfd. Nr. 57. 22 02.03.2009 Emshof e.V., Fr. Wichelhaus Finanzierung von Baumaßnahmen am Emshof Wird aufgegriffen, vgl. Anlage 1.1, lfd. Nr. 48. 23 02.03.2009 Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg, Stamm St. Petronilla Münster- Handorf, Hr. Sauer Umbau der sanitären Einrichtungen in Dorbaum (ca. 8 - 9 T €) Ist bislang nicht vorgesehen. 24 03.03.2009 Stadtsportbund Münster, Hr. Prof. Willmann Bitte um Aufnahme zusätzlicher Sportprojekte (z. B. Außen- Umkleidebereich Sportzentrum 'Große Wiese', Kinderhaus / Sanierung Umkleiden DJK Borussia u. Turnhallen Geistschule Grevingstr.) (Anregung nach § 24 GO, Nr. 30/2009) Ist bislang nicht vorgesehen. 25 03.03.2009 Caritasverband für die Stadt Münster e.V., Hr. Hartleif Förderung einer energetischen Sanierungsmaßnahme in der Kita Vogel- von-Falkenstein-Str. (ca. 38,5 T €) Ist bislang nicht vorgesehen. 26 26.02.2009 Landesbehindertenbe- auftragte NRW, Fr. Gemkow Bitte, bei der Verwendung der Fördermittel dem Abbau von Barrieren einen besonderen Stellenwert beizumessen Wird mit Beschlusspunkt 4.3 und 4.4 der Vorlage aufgegriffen. Seite 2 von 3 lfd. Nr. Datum des Antrags- schreibens Antragsteller Antragsanliegen Kurzeinschätzung der Verwaltung zum Antragsanliegen 27 05.03.2009 Wolfgang Borchert Theater, Hr. Zanger Zuschuss zur Entwicklung eines Online- Ticketing-Systems (20 T € ) (Anregung nach § 24 GO, Nr. 35/2009) Ist bislang nicht vorgesehen. 28 06.03.2009 SC Westfalia Kinderhaus, Hr. Welling Bitte um Berücksichtigung bei den Bundesfördermitteln Ist bislang nicht vorgesehen. 29 09.03.2009 Musikschule Albachten e.V., Hr. Rösmann Beschaffung von Instrumenten für das Projekt "Kooperation Grundschule" (20 T €) Ist bislang nicht vorgesehen. 30 09.03.2009 Cactus Junges Theater (Jugendtheater- Werkstatt e.V.), Fr. Artkamp & Fr. Kemmler Theater Sycorax e.V. und Jugendtheater-Werkstatt e.V. beantragen einen Schwingboden im Probezentrum Hoppengarten 22 (8 T €) (Anregung nach § 24 GO, Nr. 36/2009) Wird aufgegriffen, vgl. Anlage 1.1, lfd. Nr. 49. 31 10.03.2009 Begegnungszentrum Sprickmannstraße e.V., Hr. Esser Teilsanierung/Renovierung insbesondere unter energetischen Gesichtspunkten (ca. 22 T €) Ist bislang nicht vorgesehen. 32 10.02.2009 Jugendzentrum im Paul- Gerhard-Haus, Hr. Herrera & Hr. Pfarrer Thilo Förderung der Renovierung der Proberäume des ]pg[ Jugendzentrums im Paul-Gerhardt-Haus Ist bislang nicht vorgesehen. 33 11.03.2009 Kita - Elterninitiative - Lauheide, Hr. Stiene Diverse Beschaffungen und Renovierungsarbeiten (9,57 T €) Ist bislang nicht vorgesehen. 34 12.03.2009 Ev. Thomasgemeinde- Trinitatiskirche, Hr. Gill Übernahme von Renovierungskosten (1 T €) Ist bislang nicht vorgesehen. 35 12.03.2009 Anna-Krückmann-Haus e.V., Fr. Buer Energetische Sanierungsmaßnahmen (51,5 T €) Ist bislang nicht vorgesehen. 36 17.03.2009 Heinrich-Piepmeyer- Haus, Hr. Dr. Pünder & Fr. Zacharias Beseitigung des Sanierungsbedarfs (20 T €) Ist bislang nicht vorgesehen. 37 17.03.2009 ESG-Haus, Studierendenpfarramt Münster, Pfr. Laqueur Steuerungsanlage für Heizung u. Warmwasserbereitung, Fernwärme in Kombination mit Solarstation (6,5 T €) Ist bislang nicht vorgesehen. 38 17.03.2009 Deutsches Rotes Kreuz, Landesverband Westfalen-Lippe e.V. (Münster), Hr. Jutkeit 1) Behindertengerechter Ausbau der Tagungseinrichtung (59,7 T €) 2) Jugendgerechte Freizeit- u. Trainingsräume / Anlaufstelle Rezeption (93 T €) Ist bislang nicht vorgesehen. 39 13.03.2009 Elterninitiative Kinderhäuschen e.V. Sanierung Sanitäranlagen, Sanierung Spielgeräte, Dämmungsarbeiten, Sanierung Heizungsleitungen, Fenstererneuerung, Lüftungsanlage (insg. 150 T €) Ist bislang nicht vorgesehen. 40 13.03.2009 Städt. Kindertageseinrichtung Gievenbeck, Fr. Küsters & Hr. Ottjes 1) Einrichtung eines zusätzl. Raumes (10 T €) 2) Einrichtung einer Hoch- Ebene (30 T €) 3) Anbau von Räumlichkeiten (100 T €) Ist bislang nicht vorgesehen. 41 12.03.2009 Paulushof St. Anna Kinder- und Jugendzentrum, Hr. Niggenaber & Hr. Pastor Messing Reinigen und Einpflegen von Linoleumböden (ca. 3 T €) und Malerarbeiten im Gebäude Paulushof (12,7 T €) Ist bislang nicht vorgesehen. Seite 3 von 3 Übersicht über die Anträge der Schulen V/0137/2009/2, Anlage 2.2 Lfd . Nr. Datum des Antrags- schreibens Antragssteller Antragsanliegen Kurzeinschätzung der Verwal- tung zum Antragsanliegen 1 16.02.2009 Erich-Klausener- Schule Bau einer Dreifachsport- halle auf dem Grundstück der Erich-Klausener-Real- schule / Antrag auf Ausla- gerung der Abendreal- schule (Anregung nach § 24 GO NW) Für den Bau dieser Dreifachhal- le sind keine Mittel vorgesehen; zum Anliegen Abendrealschule s. S. 11, Ziff. 2 b der Vorlage V/0137/2009 2 06.01.2009 Schillergymnasium Ausbau der Über-Mitt ag- Betreuung am Schiller- gymnasium; Erweiterung der im Rahmen des „1000-Schulen- Programms“ vorgesehe- nen Maßnahmen Umsetzung im Rahmen des „1000-Schulen-Programms“ auch mit dieser Vorlage nur im Rahmen der ursprünglichen Planung vorgesehen 3 13.02.2009 Realschule Wol- beck Austausch des Bodenbe- lags in verschiedenen Räumen aus dem Konjunkturprogramm nicht vorgesehen 4 10.02.2009 Ludgerusschule Albachten Umnutzung des stillgeleg- ten Schulschwimmbades und Herrichtung der Räume für schulische Zwecke aus dem Konjunkturprogramm nicht vorgesehen 5 06.02.2009 Wartburg- Grundschule Einbau eines Aufzuges als Vorbereitung für die Umwandlung der Wart- burg-Grundschule in eine volle Ganztagsschule als Fördermittel für kleine Maß- nahmen an Schulen sind im Rahmen des Konjunkturpro- gramms insgesamt 300.000 € vorgesehen, über deren Ver- wendung nach Auswertung der im Rahmen der jährlichen Be- darfsabfrage zz. eingehenden Anträge der Schulen und an- schließender Kostenermittlung entschieden wird. 6 12.02.2009 Ratsgymnasium Herrichtung von Fach- räumen, Überdachung des Innenhofes, Umges- taltung der ehemaligen Mädchen-Toiletten, Aus- gestaltung des Außenbe- reiches aus dem Konjunkturprogramm nicht vorgesehen 7 26.01.2009 Wilhelm- Emmanuel-von- Ketteler- Berufskolleg Bauliche Erweiterung des Wilhelm-Emmanuel-von- Ketteler-Berufskollegs Siehe Vorlage S. 11, Ziff, 2 b der Vorlage V/0137/2009 8 12.02.2009 Adolph-Kolping- Berufskolleg Sanierungsmaßnahmen / Bauliche und inhaltliche Neustrukturierung des Standortes 3 des Adolph- Kolping-Berufskollegs aus dem Konjunkturprogramm nicht vorgesehen 9 20.02.2009 Schulpflegschaft der Bodelschwingh- schule Erneuerung der Toiletten- anlagen und Fenster aus dem Konjunkturprogramm ist die Erneuerung von Ober- lichtfenstern (30.00 €) vorgese- hen, die übrigen Maßnahmen nicht, da diese in den Rückstel- lungen enthalten und damit bereits finanziert sind und im Rahmen des Abbaus der Rück- stellungen umgesetzt werden 10 24.02.2009 Annette-von- Droste-Hülshoff- Gymnasium Erneuerung von Fenstern, Türen und Schallschutz- decken, Sanierung der Sanitäranlagen im Turn- hallenbereich, Sanierung von Bodenbelägen, Ein- richtung von Fachräumen Erneuerung Fenster Gebäude- trakt Aegidiistraße im Rahmen des Konjunkturprogramms vor- gesehen; die übrigen Maßnah- men nicht 11 10.02.2009 Dietrich- Bonhoeffer-Schule Renovierung der Schüler- toiletten, kleine Renovie- rungsmaßnahmen Sanierung der WC-Anlagen sind aus dem Baustein „WC- Sanierungen“ des Konjunktur- programms vorgesehen, weitere Renovierungsmaßnahmen nicht 12 Januar/ Februar 2009 Städt. Schulen insgesamt Das Amt für Schule und Weiterbildung fragt re- gelmäßig zu Jahresbe- ginn bei allen Schulen Renovierungs- und Er- neuerungsbedarfe ab. Beispielhaft ist nachfol- gend die Matthias- Claudius-Schule Handorf abgebildet. Auf diese reguläre Anfrage haben bislang noch nicht alle Schulen geantwortet. Auf telefonische Anfrage ist gegenüber einzelnen Schulen auch signalisiert worden, dass über die reguläre Bedarfsabfrage hinaus eine gesonderte Antragstellung anlässlich des Konjunkturpro- gramms nicht erforderlich ist. Die aus dem Konjunkturpro- gramm geplanten Instandset- zungmaßnahmen sowie WC- Sanierungen sind den Anlagen dieser Vorlage zu entnehmen darüber hinaus sind als För- dermittel für kleine Maßnahmen an Schulen im Rahmen des Konjunkturprogramms insge- samt 300.000 € vorgesehen, über deren Verwendung nach Auswertung der im Rahmen der jährlichen Bedarfsabfrage zz. eingehenden Anträge der Schu- len und anschließender Kos- tenermittlung entschieden wird. 13 11.02.2009 Matthias-Claudius- Schule Handorf Insgesamt 17 Punkte, u. a. - Isolierverglasung im Neubau in allen Räu- men - Renovierung der Toi- letten im Hauptgebäu- de - Schalldämmung in den Klassenräumen und Fluren - Erneuerung der Du- schen und Beseiti- gung von Feuchtig- keitsschäden in der Turnhalle - weitere Sanierungs- /Instandhaltungsmaß- nahmen Ausbauarbeiten Hochbau im Zuge des Einbaus einer De- ckenstrahlheizung und Sanie- rung der WC-, Dusch- und Um- kleide-Anlagen in der Sporthalle einschl. Lehrerbereich sind aus dem Konjunkturprogramm vor- gesehen, die übrigen Sanie- rungsmaßnahmen nicht 14 04.03.2009 Abendrealschule Antrag auf Bereitstel lung eines eigenen Schulge- bäudes Siehe Vorlage S. 11, Ziff, 2 b der Vorlage V/0137/2009 15 27.02.2009 Thomas-Morus- Schule Sanierung der Sanitäran- lagen in der Turnhalle und Anstrich von Klassenräu- men und Fluren Sanierung der Sanitäranlagen sind aus dem städt. Konjunktur- stützungsprogramm für 2010 vorgesehen 16 02.03.2009 Immanuel-Kant- Gymnasium Müns- ter-Hiltrup Antrag auf Bau und Ein- richtung einer Mediothek aus dem Konjunkturprogramm nicht vorgesehen 17 02.03.2009 Hauptschule Coer- de Umfangreiche Umgestal- tung des Schulgeländes aus dem Konjunkturprogramm nicht vorgesehen 18 05.03.2009 Margaretenschule Schulhofsanierung, Vorziehen Dachsanie- rung, Sanierung Fenster und Außentüren, Neues Mobiliar, WC`s und Zahnputzraum für die OGTS, Materialcontainer Sanierungen aus dem Konjunk- turprogramm nicht vorgesehen, aus dem Konjunkturprogramm sind Fördermittel für Mobiliar in Höhe von 665.000 € und kleine Maßnahmen an Schulen in Höhe von 300.000 € vorgese- hen, über deren Verwendung nach Auswertung der im Rah- men der jährlichen Bedarfsab- frage zz. eingehenden Anträge der Schulen und anschließen- der Kostenermittlung entschie- den wird. 19 Eingang 05.03.09 Pleisterschule Sanierungen: Glasbausteine Turnhalle, einfachverglaste Fenster, Eingangstüren, Glasfas- sade, Toiletten Sanierung der Pausen-WC- Anlage ist aus dem Baustein „WC-Sanierungen“ des Kon- junkturprogramms vorgesehen; die übrigen Sanierungen sind aus dem Konjunkturprogramm nicht vorgesehen, der Austausch der Glasbau- steinwände mit Fassadensanie- rung ist in der Rückstellungsliste enthalten 20 21.01.2009 Gymnasium Wol- beck Sanierung der Toiletten- anlagen aus dem Baustein „WC- Sanierungen“ des Konjunktur- programms vorgesehen 21 10.03.2009 Martin-Luther- Schule Schalldämmung unter den Decken in allen Klassen- räumen, in den Fluren und den Lehrerzimmern als Fördermittel für kleine Maß- nahmen an Schulen sind im Rahmen des Konjunkturpro- gramms insgesamt 300.000 € vorgesehen, über deren Ver- wendung nach Auswertung der im Rahmen der jährlichen Be- darfsabfrage zz. eingehenden Anträge der Schulen und an- schließender Kostenermittlung entschieden wird. 22 09.03.2009 Geistschule Insgesamt 18 Punkte, u.a.: - Sanierung Schulhof - Schließanlage - Erneuerung Lehrküche - Sanierung Turnhallen- decke - Toilettenanlagen - Sanierung Duschen und Umkleidebereich der neuen Turnhalle - Erneuerung Mobiliar - Sonnenschutz - Schaffung eines Diffe- renzierungsraumes die Sanierung der Duschräume in der neuen Turnhalle ist aus dem Baustein „WC- Sanierungen“ des Konjunktur- programms vorgesehen; als Instandsetzungsmaßnah- men sind Anstriche der Klas- senräume sowie Parkettsanie- rungen vorgesehen, die übrigen Sanierungen sind aus dem Konjunkturprogramm nicht vorgesehen, aus dem Konjunkturprogramm sind Fördermittel für Mobiliar in Höhe von 665.000 € und kleine Maßnahmen an Schulen in Höhe von 300.000 € vorgese- hen, über deren Verwendung nach Auswertung der im Rah- men der jährlichen Bedarfsab- frage zz. eingehenden Anträge der Schulen und anschließen- der Kostenermittlung entschie- den wird. 23 16.03.2009 Michaelschule Ausstattung mit neuem Mobiliar aus dem Konjunkturprogramm sind Fördermittel für Mobiliar in Höhe von 665.000 € vorgese- hen, über deren Verwendung nach Auswertung der im Rah- men der jährlichen Bedarfsab- frage zz. eingehenden Anträge der Schulen und anschließen- der Kostenermittlung entschie- den wird. 24 12.03.2009 Hansa-Berufskolleg Ausbesserungen und Anstriche in einigen Flu- ren und Klassenräumen aus dem Konjunkturprogramm nicht vorgesehen 25 17.03.2009 Schulleitung und Schulpflegschaft der Martin-Luther- Schule Schaffung eines großen Mehrzweckraumes/ einer Aula aus dem Konjunkturprogramm nicht vorgesehen
v-0137-2009-1_Ergänzungsvorlage Anlage4
16650 Zeichen
V/0137/2009/1 – Anlage 4.1
Dringlichkeits entscheidung
ge
mäß § 36 (5) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Bet
reff: Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer energetischen Gebäudesanierung an
der Grundschule Kinderhaus West, Josef-Beckmann-Straße 33, aus Fördermitteln
des zweiten Konjunkturprogramm des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009)
- Baubeschluss und Beauftragung der Architektenleistungen
Beschlussvorschlag
I. Sachentscheidung
1. An der Grundschule Kinderhaus West, Josef-Beckmann-Straße 33, wird eine grundlegende
energetische Gebäudesanierung einschl. begleitender Instandhaltungsmaßnahmen
durchgeführt. Die Sanierungsmaßnahme soll von einem fachlich versierten Architekturbüro
geplant und ausgeschrieben und in der Ausführung betreut werden.
2. Den Planungsauftrag für die Architektenleistungen erhält das Büro behet, bondzio, lin
Architekten, Münster
II. Kosten/Folgekosten
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von
1.800.000,00 € einschl. Planungskosten entstehen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die erforderlichen Aufwands- bzw.
Auszahlungsermächtigungen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt
durch die Fördermittel aus Konjunkturpaket II des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009).
5. Die Maßnahmenumsetzung erfolgt unter der Maßgabe, dass der Rat der Stadt Münster die
entsprechenden Mittel aus dem Konjunkturpaket II des Bundes bereitstellt.
Begründung
Die
Umsetzung des Konjunkturpakets II des Bundes, aus dem die Stadt Münster eine Summe von
31,2 Mio. € erhalten soll, wird derzeit in einer Ratsvorlage (V/0137/2009) beraten.
In der Ratsvorlage werden unter anderem Fördermittel für energetische Gesamtsanierungs-
maßnahmen vorgesehen.
V/0137/2009/1 – Anlage 4.1
Bei den vorgeschlagenen energetischen Investitionsmaßnahmen handelt es sich um Maßnahmen
an Standorten, die dauerhaft als öffentliche Infrastrukturstandorte benötigt werden, die allerdings
durch einen im Vergleich zu anderen vergleichbaren städtischen Gebäuden relativ hohen
Energieverbrauch gekennzeichnet sind und an denen ohnehin in den nächsten Jahren
Instandhaltungsmaßnahmen an der Gebäudehülle durchzuführen wären. Die Umsetzung dieser
energetischen Investitionen erfolgt mit der Zielsetzung, die Sanierungsmaßnahmen und
zukünftigen Aufwendungen zu reduzieren und insbesondere die Energieverbrauchswerte durch
geeignete Maßnahmen an der Gebäudehülle deutlich zu senken. Es wird angestrebt, einen
Zielwert von 70 kWh / m² im Jahr für den Heizwärmebedarf zu erreichen.
Zu Punkt 1
Die Grundschule Kinderhaus West weist derzeit einen durchschnittlichen Energieverbrauch (2005-
2007) von jährlich 122 kWh/m² auf. Dieser Wert liegt deutlich über dem Wert von Schulgebäuden
ähnlicher Nutzung und Größe. Aufgrund der Gebäudestruktur und des bereits guten technischen
Standards der Wärmeerzeugung ist eine Absenkung des Energieverbrauches auf ca. 70 kWh/m²
mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich. Ein Teil der Maßnahmen, wie die Erneuerung von
einfachverglasten Fenstern, sind Maßnahmen die in den nächsten Jahren ohnehin erforderlich
wären.
Die in der Anlage 1 nachrichtlich genannten, notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen am
Standort werden begleitend zur energetischen Sanierung umgesetzt. Die genannten Kosten hierzu
sind in den Gesamtansätzen enthalten.
Zu Punkt 2 – Planungsaufträge
Die
erwarteten Honorarsummen zu den Planungsaufträgen liegen unterhalb des Schwellenwertes
für ein europaweites VOF-Vergabeverfahren, so dass eine Direktbeauftragung erfolgen kann.
Das vorgeschlagene Architekturbüro hat sich neben anderen für die Erbringung von
Planungsleistungen im Rahmen des Konjunkturprogramms beworben.
Das Büro behet bondzio lin architekten hat für die Stadt Münster im Rahmen des Bäderkonzeptes
die Sanierung des Hallenbades Roxel innerhalb eines absolut kurzfristigen Zeitraums in den
Sommerferien 2007 mit hohem Engagement und hoher Qualität realisiert und hat die für das
Projekt erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
Begründung der Dringlichkeit:
Ziel ist es, umgehend mit den Planungen zu beginnen, um die Maßnahmen nach Möglichkeit noch
mit Beginn der Sommerferien 2009 zu beginnen und damit eine Beeinträchtigung der Nutzung
möglichst gering zu halten.
Die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung soll mit der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung
Münster-Nord am 24.03.09 eingeholt werden.
Münster, den 09.03.2009
gez. gez.
Ralf Heupel Jochen Frese
Bezirksbürgermeister Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion
Anlage 1: Sanierungsbegleitende Instandhaltungsmaßnahmen
Amt für Immobilienmanagement Konjunkturprogramm 2
Syn
ergieeffekte bei energetischer Sanierung
1
ktSta Obje ndort Anschrift Projektbezeichnung Kosten
Schule
Grundschule - Kinderhaus-West Josef-Beckmann-Straße 33
2010ff
x Deck
enlufterhitzer demontieren, Deckenstrahlheizung einbauen 48.000 €
x Flachdachsanierung Pavillontrakt, einschl. Einbau von Notüberläufen 36.000 €
Erneuerung der einfach verglasten Holzfenster 420.000 €
Summe von Kosten: 504.000 €
504.000 €
art
V/0137/2009/1 – Anlage 4.2
gemäß § 36 (5) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer energetischen Gebäudesanierung an
der Michaelschule Appelbreistiege 40, aus Fördermitteln des zweiten
Konjunkturprogramm des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009)
Baubeschluss und Beauftragung der Architektenleistungen
Beschlussvorschlag
I. Sa
chentscheidung
Dringlichkeits entscheidung
1.
An der Michaelschule, Appelbreistiege 40, wird eine grundlegende energetische
Gebäudesanierung einschl. begleitender Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Die
Sanierungsmaßnahme soll von einem fachlich versierten Architekturbüro geplant und
ausgeschrieben und in der Ausführung betreut werden.
2. Den Planungsauftrag für die Architektenleistungen erhält das Büro Hilger, Münster.
II. Ko
sten/Folgekosten
3.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von
1.600.000,00 € einschl. Planungskosten entstehen.
III. Fi
nanzierung/Mittelbereitstellung
4.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die erforderlichen Aufwands- bzw. Auszahlungs-
ermächtigungen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt durch die
Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009).
5.
Die Maßnahmenumsetzung erfolgt unter der Maßgabe, dass der Rat der Stadt Münster die
entsprechenden Mittel aus dem Konjunkturpaket 2 bereitstellt.
Beg
ründung
Die
Umsetzung des Konjunkturpakets II des Bundes, aus dem die Stadt Münster eine Summe von
31,2 Mio. € erhalten soll, wird derzeit in einer Ratsvorlage (V/0137/2009) beraten.
In
der Ratsvorlage werden unter anderem Fördermittel für energetische Gesamtsanierungs-
maßnahmen vorgesehen.
V/0137/2009/1 – Anlage 4.2
Bei
den vorgeschlagenen energetischen Investitionsmaßnahmen handelt es sich um Maßnahmen
an Standorten, die dauerhaft als öffentliche Infrastrukturstandorte benötigt werden, die allerdings
durch einen im Vergleich zu anderen vergleichbaren städtischen Gebäuden relativ hohen
Energieverbrauch gekennzeichnet sind und an denen ohnehin in den nächsten Jahren
Instandhaltungsmaßnahmen an der Gebäudehülle durchzuführen wären. Die Umsetzung dieser
energetischen Investitionen erfolgt mit der Zielsetzung, die Sanierungsmaßnahmen und
zukünftigen Aufwendungen zu reduzieren und insbesondere die Energieverbrauchswerte durch
geeignete Maßnahmen an der Gebäudehülle deutlich zu senken. Es wird angestrebt, einen
Zielwert von 70 kWh / m² im Jahr für den Heizwärmebedarf zu erreichen.
Zu
Punkt 1
Die
Michaelschule weist derzeit einen durchschnittlichen Energieverbrauch (2005-2007) von
jährlich 151 kWh/m² auf. Dieser Wert liegt deutlich über dem Wert von Schulgebäuden ähnlicher
Nutzung und Größe. Aufgrund der Gebäudestruktur und des bereits guten technischen Standards
der Wärmeerzeugung ist eine Absenkung des Energieverbrauches auf ca. 70 kWh/m² mit
wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich. Ein Teil der Maßnahmen, wie die Erneuerung von
einfachverglasten Fenstern in den Flurbereichen, sind Maßnahmen die in den nächsten Jahren
ohnehin erforderlich wären.
Die in der Anlage 1 nachrichtlich genannten, notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen am
Standort werden begleitend zur energetischen Sanierung umgesetzt. Die genannten Kosten hierzu
sind in den Gesamtansätzen enthalten.
Zu
Punkt 2 – Planungsaufträge
Die
erwarteten Honorarsummen zu den Planungsaufträgen liegen unterhalb des Schwellenwertes
für ein europaweites VOF-Vergabeverfahren, sodass eine Direktbeauftragung erfolgen kann.
Das vorgeschlagene Architekturbüro hat sich neben anderen für die Erbringung von
Planungsleistungen im Rahmen des Konjunkturprogramms beworben.
Das Büro Hilger Architekten hat für die Stadt Münster die Mensa Roxel realisiert. Das Projekt
stand unter dem besonderen Aspekt, den Jahresheizwärmebedarf deutlich unter 50 kWh/m² zu
senken. Das Büro hat die für das Projekt erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und
Leistungsfähigkeit.
Beg
ründung der Dringlichkeit:
Zi
el ist es, umgehend mit den Planungen zu beginnen, um die Maßnahmen nach Möglichkeit noch
mit Beginn der Sommerferien 2009 zu beginnen und damit eine Beeinträchtigung der Nutzung
möglichst gering zu halten.
Di
e Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung soll mit der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung
Münster-West am 19.03.09 eingeholt werden.
Mü
nster, den 10.03.2009
ge
z.
Elisabeth Westrup
Bezirksbürgermeisterin
gez.
Manfred Rösmann
Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion
An
lage 1: Sanierungsbegleitende Instandhaltungsmaßnahmen
Amt für Immobilienmanagement Konjunkturprogramm 2
Synerg
ieeffekte bei energetischer Sanierung
1
tStan k doObje rt Anschrift Projektbezeichnung Kosten
Schule
Michaelschule Appelbreistiege 40
2010ff
x Erneuerungsanstrich Fenster am langen Klassentrakt und Erweiterungsbau 30.000 €
x Sanierung Flachdach des Umkleidetraktes und Verbindungsganges der Turnhalle 2 60.000 €
Dusch-, WC- und Umkleidesanierung in der Sporthalle 2 85.000 €
Erneuerung der Holzfenster im Neubau 190.000 €
Sanierung der Glasbausteinwand und der Oberlichter einschl. Betonsanierung 100.000 €
WC- und Umkleidesanierung in der Sporthalle 1 40.000 €
Summe von Kosten: 505.000 €
505.000 €
art
V/0137/2009/1 – Anlage 4.3
Dringlichkeits en tscheidung
gem
äß § 60 (2) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Bet
reff: Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer energetischen Gebäudesanierung an
der Idaschule in Münster Gremmendorf, Vörnste Esch 19, aus Fördermitteln des
zweiten Konjunkturprogramm des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009)
Baubeschluss und Beauftragung der Architektenleistungen
Besc
hlussvorschlag
I. Sac
hentscheidung
1. An
der Idaschule Gremmendorf, Vörnste Esch 19, wird eine grundlegende energetische
Gebäudesanierung einschl. begleitender Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Die
Sanierungsmaßnahme soll von einem fachlich versierten Architekturbüro geplant,
ausgeschrieben und in der Ausführung betreut werden.
2.
Den Planungsauftrag für die Architektenleistungen erhält das Architekturbüro Bukowski,
Münster
II. Kos
ten/Folgekosten
3.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von
1.400.000,00 € einschl. Planungskosten entstehen.
III. Fin
anzierung/Mittelbereitstellung
4.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die erforderlichen Aufwands- bzw. Auszahlungs-
ermächtigungen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt durch die
Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009).
5.
Die Maßnahmenumsetzung erfolgt unter der Maßgabe, dass der Rat der Stadt Münster die
entsprechenden Mittel aus dem Konjunkturpaket II des Bundes bereitstellt.
Begr
ündung
Die
Umsetzung des Konjunkturpakets II des Bundes, aus dem die Stadt Münster eine Summe von
31,2 Mio. € erhalten soll, wird derzeit in einer Ratsvorlage (V/0137/2009) beraten.
In
der Ratsvorlage werden unter anderem Fördermittel für energetische Gesamtsanierungs-
maßnahmen vorgesehen.
Bei den vorgeschlagenen energetischen Investitionsmaßnahmen handelt es sich um Maßnahmen
an Standorten, die dauerhaft als öffentliche Infrastrukturstandorte benötigt werden, die allerdings
durch einen im Vergleich zu anderen vergleichbaren städtischen Gebäuden relativ hohen
Energieverbrauch gekennzeichnet sind und an denen ohnehin in den nächsten Jahren
V/0137/2009/1 – Anlage 4.3
Ins
tandhaltungsmaßnahmen an der Gebäudehülle durchzuführen wären. Die Umsetzung dieser
energetischen Investitionen erfolgt mit der Zielsetzung, die Sanierungsmaßnahmen und
zukünftigen Aufwendungen zu reduzieren und insbesondere die Energieverbrauchswerte durch
geeignete Maßnahmen an der Gebäudehülle deutlich zu senken. Es wird angestrebt, einen
Zielwert von 70 kWh / m² im Jahr für den Heizwärmebedarf zu erreichen.
Zu
Punkt 1
Die
Idaschule weist derzeit einen durchschnittlichen Energieverbrauch (2005-2007) von jährlich
148 kWh/m² auf. Dieser Wert liegt deutlich über dem Wert von Schulgebäuden ähnlicher Nutzung
und Größe. Aufgrund des bereits guten technischen Standards der Wärmeverteilung sowie der
Versorgung mit Fernwärme ist eine Absenkung des Energieverbrauches auf ca. 70 kWh/m² mit
wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich. Ein Teil der Maßnahmen, wie die Erneuerung des
unzureichend gedämmten Flachdaches, sind Maßnahmen die in den nächsten Jahren ohnehin
erforderlich wären.
Die in der Anlage 1 nachrichtlich genannten, notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen am
Standort werden begleitend zur energetischen Sanierung umgesetzt. Die genannten Kosten hierzu
sind in den Gesamtansätzen enthalten.
Zu
Punkt 2 – Planungsaufträge
Die
erwartete Honorarsumme zu dem Planungsauftrag liegt unterhalb des Schwellenwertes für ein
europaweites VOF-Vergabeverfahren, so dass eine Direktbeauftragung erfolgen kann.
Das
vorgeschlagene Architekturbüro hat sich neben anderen für die Erbringung von
Planungsleistungen im Rahmen des Konjunkturprogramms beworben.
Das
Architekturbüro Bukowski hat für die Stadt Münster zuletzt die Kindertagesstätte Ledgenweg
in Gievenbeck mit hoher architektonischer Qualität unter dem Aspekt einer energiesparenden
Bauweise realisiert. Aufgrund der besonderen Qualität der Schule erfordert die Sanierung einen
sensiblen Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz. Das Büro hat die für das Projekt
erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit.
Begr
ündung der Dringlichkeit:
Zie
l ist es, umgehend mit den Planungen zu beginnen, um die Maßnahmen nach Möglichkeit noch
mit Beginn der Sommerferien 2009 zu beginnen und damit eine Beeinträchtigung der Nutzung
möglichst gering zu halten.
Die
Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung soll mit der nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung Münster Südost am 17.03.09 eingeholt werden.
Mün
ster, den
gez
.
Markus Lewe
Bezirksbürgermeister
gez.
Rei ner Borchert
Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Anlage 1: Sanierungsbegleitende Instandhaltungsmaßnahmen
Amt für Immobilienmanagement Konjunkturprogramm 2
Syn
ergieeffekte bei energetischer Sanierung
1
ObjektStandort Anschrift Projektbezeichnung Kosten
Schule
Idaschule Vörnste Esch 19
2010ff
Erneuerung der ELA Anlage und Teilerneuerung der Beleuchtung 37.000 €
Erneuerung der Kellersohle im Bereich der Theaterwerkstätten 25.000 €
Flachdachsanierung über Klassentrakt einschl. Verbesserung der Wärmedämmung 221.000 €
Kellerwandabdichtung im Verwaltungstrakt zweiter Bauabschnitt 45.000 €
WC Sanierung im Verwaltungstrakt EG + OG, und in der ehem. Kleiderkammer 40.000 €
Summe von Kosten: 368.000 €
368.000 €
art
v-0137-2009-1_Ergänzungsvorlage Anlage1
25327 Zeichen
V/0137/2009/1, Anlage 1.1Übersicht über die Einzelm aßnahmen
Bereich Bildung (25,4 Mio. €)
1) Einrichtungen der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur
a) Fördermittel für Investitionsmaßnahmen (inkl. freie Träger)
lfd. Nr.
Bezeichnung der Maßnahme 2009
(€)
2010
(€) Be merkungen / H inweise
1 Kath. Kiga St. Ludgeri 130.000
Schlechter Allgemeinzustand der Räume, hoher
Sanierungsbedarf, Schaffung von Pflege, Schlaf- und
Nebenräumen, Sanierung der sanitären Einrichtungen
2 Kath. Kita St. Michael I 150.000
Schlechter Allgemeinzustand der Räume, hoher
Sanierungsbedarf, Schaffung von Pflege, Schlaf- und
Nebenräumen, Sanierung der sanitären Einrichtungen
3 Kath. Kiga St. Josef, Pastorsesch 200.000
Schlechter Allgemeinzustand der Räume, hoher
Sanierungsbedarf, Schaffung von Pflege, Schlaf- und
Nebenräumen, Sanierung der sanitären Einrichtungen
4 Kath. Kiga St. Josef, Gelmer 219.000
Schlechter Allgemeinzustand der Räume, hoher
Sanierungsbedarf, Schaffung von Pflege, Schlaf- und
Nebenräumen, Sanierung der sanitären Einrichtungen
5 Kath. Kiga St. Konrad 200.000
Schlechter Allgemeinzustand der Räume, hoher
Sanierungsbedarf, Schaffung von Pflege, Schlaf- und
Nebenräumen, Sanierung der sanitären Einrichtungen
6 Kath. Kiga St. Margaretha 50.000 Schaffung
Sanierung
von
der
Pflege, Schlaf- und Nebenräumen,
sanitären Einrichtungen
7 Kath. Kita Maximilian-Kolbe 141.000
Schlechter Allgemeinzustand der Räume, hoher
Sanierungsbedarf, Schaffung von Pflege, Schlaf- und
Nebenräumen, Sanierung der sanitären Einrichtungen
8 Ev. Lukas-Kita 100.000
Schlechter Allgemeinzustand der Räume, hoher
Sanierungsbedarf, Schaffung von Pflege, Schlaf- und
Nebenräumen, Sanierung der sanitären Einrichtungen
9 Ev. Jacobus-Kita 50.000
Schlechter Allgemeinzustand der Räume, hoher
Sanierungsbedarf, Schaffung von Pflege, Schlaf- und
Nebenräumen, Sanierung der sanitären Einrichtungen
10 Elterninitiative Kinderhäuschen 60.000
Schaffung eines Mehrzweckraumes, der erforderlich
wurde, als die Hortgruppe in eine u3-Gruppe
umgewandelt wurde.
11 Städt. Kita Killingstr. 250.000
Anpassung des Raumprogramms an die Vorgaben
des Landesjugendamtes, damit die Betriebserlaubnis
nicht gefährdet ist.
12 Städt. Kita Am Schulzentrum 100.000
Anpassung des Raumprogramms an die Vorgaben
des Landesjugendamtes, damit die Betriebserlaubnis
nicht gefährdet ist.
13 "Dependence" Städt. Kita Sonnentau 400.000
Die Einrichtung soll eine Außenstelle im Zshg.
dem Ausbau der OGTS werden, damit in der
Einrichtung selbst die dringende u3-Betreuung
beginnen kann. Die 400.000 € sind der
Jugendhilfeanteil an der Gesamtmaßnahme.
mit
14 Städt. Kita Emmerbachtal 250.000
Anpassung des Raumprogramms an die Vorgaben
des Landesjugendamtes, damit die Betriebserlaubnis
nicht gefährdet ist.
15 Arbeiterwohlfahrt, Kinder-
Jugendeinrichtung Am Ni
und
enkamp 45.000
Schlechter Allgemeinzustand der Einrichtung.
an Kinder- und Jugendarbeit langfristig durch
Wohngebiete im Umfeld gegeben.
Bedarf
weitere
16
Ev.
Andreaskirchengemeinde, Coerde -
Instandsetzung und Nutzbarmachung von
Räumlichkeiten
40.000
Die Räume werden gemeinam von offener
Ganztagsschule und Kinder- und Jugendabreit
genutzt. Bisher lediglich provisorische Ausstattung.
17 Kath. Kirchengemeinde Hl. Geist, Kinder-
und Jugendeinrichtung im Teo - Mitte-Süd 62.000
Behindertengerechter Umbau der Kinder- und
Jugendeinrichtung. Etatantrag liegt vor. Der
angegebene Betrag stellt ein Drittel der Gesamtkosten
dar. Drittelfinazierung durch Träger und Bistum.
18
Verein zur Förderung der Kinder-
Jugendarbeit Amelsbüren,
Jugendzentrum Black Bull
und
15.000
Die Toiletten sind dringend sanierungsbedürftig.
Kostenschätzungen und erste Pläne liegen bereits
vor.
19
Freier Träger, NN, Gelmer, Nutzung Astrid-
Lindgren-Schule für OGTS und Kinder-
un
d Jugendarbeit
155.000 Renovierung von Sanitär,
Fluchtweg notwendig
Elektrik und weiterem
20 Abi Südpark 80.000
Durch Schimmelbefall und dadurch auftretenden
Ausdünstungen Gesundheitsschädigungen nicht
ausgeschlossen. Dringender Sanierungsbedarf.
21 37 Grad, Hiltrup 22.000
Errichtung Sonnenschutz (Beschwerden durch Nutzer
des Hauses (Eltern-Kind-Gruppen) aufgrund der
hohen Temperaturen bei Sonneneinstrahlung.
Gesundheitsbeeinträchtigung).
22 Lorenz Süd, Berg Fidel 70.000
Herrichtung eines
Einbau Lüftung im
medienpädagogischen
Multifunktionsraum.
Raumes und
23 Jugendinformations-
zentrum
und -beratungs- 150.000
Dämmung der Außenfassade als erste energeti-sche
Sanierungsmaßnahme. Thermographische
Aufnahmen mit begründenden Ergebnissen liegen
vor.
24 Feez, Kinderhaus 50.000 Dachpappe
des Daches
löst sich. Unfallgefahr
sind abzusehen.
und Unddichtigkeit
25 Wuddi, Kinderhaus 10.000 Küchensanierung (bisher nur Provisorium vorhanden).
2.699.000 300.000 2.999.000
b) Fördermittel für kleine Maßnahmen an Kitas / Jugendeinrichtungen (inkl. freie Träger) = Teilbudget
lfd. Nr.
Bezeichnung der Maßnahme 2009 2010 Bemerkungen / Hinweise
Maßnahmen zur Aufhebung des
26
Sanierungsstaus in Tageseinrichtungen
und Einrichtungen der offenen Kinder-
und Jugendarbeit bei diversen freien
250.000 250.000 Nach Bedarfsprüfung und
entsprechende Auflistung
Priorisierung
erstellt.
wird eine
Trägern
Maßnahmen zur Aufhebung des
27 Sanierungsstaus in Tageseinrichtungen
und Einrichtungen der offenen Kinder- 250.000 250.000
und Jugendarbeit
500.000 500.000 1.000.000
2) Schulinfrastruktur
a) Fördermittel für energetische Gesamtsanierungsmaßnahmen
lfd. Nr.
Bezeichnung der Maßnahme 2009
(€)
2010
(€) Bemerkungen / Hinweise
28 Michaelschule Gievenbeck 500.000 1.100.000 Energetische Gesamtsanierung (u. a. Sanierung
Flachdach, Erneuerung Holzfenster, Betonsanierung)
Energetische Gesamtsanierung (u. a.
29 Idaschule 4 50.000 950.000 Flachdachsanierung, Verbesserung der
Wärmedämmung, Kellerwandabdichtung)
Energetische Gesamtsanierung (u. a. Erneuerung der
30 Grundschule Kinderhaus West 600.000 1.200.000 einfachverglasten Holzfenster, Flachdachsanierung
Pavillontrakt)
1.550.000 3.250.000 4.800.000
b) Fördermittel für Investitions-, Sanierungsmaßnahmen und Beschaffungen
lfd. Nr.
Bezeichnung der Maßnahme 2009
(€)
2010
(€) Bemerkungen / Hinweise
31 Abendrealschule, Abendgymnasium,
Ketteler-Berufskolleg 2.500.000 Investitions-/Sanierungsmaßnahmen nach
Entscheidung über konkretes Vorgehen.
32
Mobiliar/Ausstattung in städtischen
Schulen und Sanierung von Fachräumen
in Schulen
1.670.000
Erheblicher Bedarf sowohl bei Mobiliar/Ausstattung
auch bei Fachraumeinrichtungen.
als
33 Maßnahmen im Bereich OGS 570.000 Herrichtung
zusätzlicher
und Ausstattung bzw.Schaffung
Betreuungsräume.
34 Ganztagsoffensive,
Landesfördermittel
"entfallene" 530.000
Der vom
nun über
werden.
Land nicht übernommene Förderanteil soll
das Bundeskonjunkturprogramm gefördert
35 Davertschule 800.000 Für die Davertschule sind insgesamt 1,2 Mio. €
vorgesehen für eine Kombilösung 'Kita/OGTS'.
Die Gesamtmaßnahme an der Bodelschwingh-
36 Bodelschwinghschule 30.000 schule beläuft sich auf ca. 1.045.000 Euro. Davon
sind bereits 1.015.000 Euro über Rückstellungen
finanziert.
37 Spo rthalle
(50%)
Roxel, Teilbereich Schulsport 1.500.000 Vgl. lfd. Nr. 50.
4.300.000 3.300.000 7.600.000
c) WC- und Sanitärraum-Sanierungsprogramm
lfd. Nr.
Bezeichnung der Maßnahme 2009
(€)
2010
(€) Bemerkungen / Hinweise
38 WC- und Sanitärraum-Sanierung 1.500.000 1.600.000 Nach Prioritätensetzung werden die
Sanitärräume an den städt. Schulen
WC- und
saniert.
1.500.000 1.600.000 3.100.000
d) Fördermittel für Ersatzschulen
lfd. Nr.
Bezeichnung der Maßnahme 2009
(€)
2010
(€) Bemerkungen / Hinweise
Die Gesamtsumme von 2,9 Mio. € Fördermittel für die
39 Fördermittel für Ersatzschulen 1.450.000 1.450.000 Ersatzschulen ergibt sich aus dem Verhältnis der
Schülerzahlen zu allen Schülern in Münster.
1.450.000 1.450.000
2.900.000
e) Fördermittel für kleine Maßnahmen an Schulen = Teilbudget
lfd. Nr.
Bezeichnung der Maßnahme 2009
(€)
2010
(€) Bemerkungen / Hinweise
Das Teilbudget soll zu 25 % nach Schultypen und zu
40 Teilbudget für kleine Maßnahmen 800.000 2.200.000 75 % nach Priorität für Instandhaltungsmaßnahmen
verwendet werden.
800.000 2.200.000 3.000.000
2009 2010
Be
reich Bildung insgesamt: 12.799.000 12.600.000
Summe 2009 und 2010: 25.399.000
Bereich Infrastruktur (5,8 Mio. €)
1) Feuerwehrinfrastruktur
lfd. Nr.
Bezeichnung der Maßnahme 2009
(€)
2010
(€) Bemerkungen / Hinweise
41 Feuerwache, Hiltrup 400.000 Umbau einer Gewerbeimmobilie
Feuerwache in Hiltrup.
zur Nutzung als
2) Kulturinfrastruktur
lfd. Nr.
Bezeichnung der Maßnahme 2009
(€)
2010
(€) Bemerkungen / Hinweise
42 Theaterhaus Pumpenhaus 100.000 Aus energetischen Gründen Sanierung
Erneuerung von Gebäudeteilen.
oder
43 Villa ten Hompel 40.000 Substanzerhaltende und -verbessernde Maßnahmen.
44 Stadtmuseum, Erneuerung Beleuchtung 730.000 Vgl. Vorlage Nr. V/0110/2009.
Erheblicher Reparatur- und Nachrüstungsbedarf bei
45 Städtische
Haus
Bühnen, Tonanlage Großes 500.000 der bisherigen Tonanlage. Zur Senkung der
Unterhaltskosten und Verbesserung der Raumakustik
Erneuerung der Tonanlage.
46 Kreativ-Haus 41.400
Sanierung der
rund 47 T €).
sanitären Anlagen (Gesamtkosten:
Energetische Gebäudesanierung, barrierefreier
47 cuba e .V. 68.300 Zugang und Verbesserung Ausstattung
(Gesamtkosten: 78.000 €).
48 Emshof e .V. 56.900 Finanzierung von Baumaßnahmen
(Gesamtkosten: 65.000 €)
am Emshof
49 Wolfgang Borchert Theater 17.500 Vgl. Anlage 2.1, lfd. Nr. 27.
1.554.100 0 1.554.100
3) Sportinfrastruktur
lfd. Nr.
Bezeichnung der Maßnahme 2009
(€)
2010
(€) Bemerkungen / Hinweise
50 Sporthalle
(50%)
Roxel, Teilbereich Vereinssport 1.500.000 Vgl. lfd. Nr. 37.
51 Schulsportaußenanlagen, Sanierung 500.000 450.000 Dringendes Sanierungserfordernis bei den Schul-
sportaußenanlagen (1,27 Mio. € Sanierungsstau).
2.000.000 450.000
2.450.000
4) Infrastruktur für Kinder
lfd. Nr.
Bezeichnung der Maßnahme 2009
(€)
2010
(€) Bemerkungen / Hinweise
Bei der Sanierung der Kinderspielplätze besteht ein
52 Spielplatzsanierung 200.000 200.000 erheblicher Sanierungsrückstand. Deshalb sollen
400.000 € für die Sanierung zusätzlicher
Kinderspielplätze eingesetzt werden.
200.000 200.000
400.000
5) Altbausanierung und Radwege
lfd. Nr.
Bezeichnung der Maßnahme 2009
(€)
2010
(€) Bemerkungen / Hinweise
53 Förderprogramm Altbausanierung 400.000 400.000 Aufstockung des Programms
um jeweils 400.000 €
begrenzt für 2009 / 2010
Mit der Erschließung des Hansa-Business-Parkes soll
54 Radweg Am elsbürener Straße 100.000 auf der Trasse der Ver- bzw. Entsorgungsleitungen
ein Radweg angelegt werden. Maßnahmebeginn:
voraussichtl. September 2009.
55
Radweg Hohenholterstraße 20.000 Vgl. Anlage 2.1, lfd. Nr. 1.
56 Radweg Telgter Straße 17.500 Vgl. Anlage 2.1, lfd. Nr. 21.
437.500 50 0.000 937.500
6) Sonstige Infrastruktur
lfd. Nr.
Bezeichnung der Maßnahme 2009
(€)
2010
(€) Bemerkungen / Hinweise
Auf Anregung der Kommission zur Förderung der
Integration von Menschen mit Behinderungen
57 Mehrzweckhalle Gelmer 50.000 (KIB) soll in der Mehrzweckhalle Gelmer eine
behindertengerechte WC-Anlage eingebaut
werden.
2009 2010
Bereich Infrastruktur insgesamt: 4.641.600 1.150.000
Summe
2009 und 2010: 5.791.600
Detailliste zu Anlage 1.1, lfd. Nr. 2c) V/0137/2009/1 - Anlage 1.2
Standortnr Standort Anschrift Projektbezeichnung Kosten
WC-Sanierungsprogramm
531 Albert-Schweitzer-Schule (531), Manfred-von-RManfred-von-RichthSanierung der WC Anlagen im Süd-, Westtrakt 87.000 KP 2-WC-Programm
72 Fürstenbergschule Andreas-Hofer-Straße 30 (0Andreas-Hofer-StraSanierung Pausen WC Anlage 72.000 KP 2-WC-Programm
784 Gymnasium Wolbeck Von-Holte-Straße 5Sanierung der alten WC- Anlagen im Stern 4 bis 6 85.000 KP 2-WC-Programm
296 Geistschule/Ganztagsschule (296), GrevingstraGrevingstraße 24 Sanierung der Duschräume in der Neuen Sporthalle 156.000 KP 2-WC-Programm
182 Hermannschule (182), Dahlweg 66 Dahlweg 66 Sanierung der Duschanlagen in der Sporthalle 95.000 KP 2-WC-Programm
784 Hauptschule Wolbeck Von-Holte-Straße 5Sanierung der alten WC- Anlagen im Stern 3 55.000 KP 2-WC-Programm
817 Immanuel-Kant-Gymnasium (817), Westfalens Westfalenstraße 20WC Sanierung EG Jungen 60.000 KP 2-WC-Programm
817 Immanuel-Kant-Gymnasium (817), Westfalens Westfalenstraße 20Sanierung von WC - Anlagen im gesamten Schulgebäude 120.000 KP 2-WC-Programm
707 Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium (707) Sonnenstraße 18 Sanierung der Dusch- und Umkleideräume der alten Sporthalle 160.000 KP 2-WC-Programm
459 Johannesschule Hiltrup (459), Kardinalstraße 2Kardinalstraße 25 Sanierung der Pausen und Lehrer WC-Anlagen 65.000 KP 2-WC-Programm
459 Johannesschule Hiltrup (459), Kardinalstraße 2Kardinalstraße 25 Sanierung der WC-Anlage im Kellergeschoß 25.000 KP 2-WC-Programm
448 Kreuzschule Kampstrasse 15 Sanierung der Umkleide-, WC- und Dusch-Anlagen in der Sporthalle 105.000 KP 2-WC-Programm
721 Martinischule Stiftsherrenstrasse 40 (721) Stiftsherrenstrasse WC-, Dusch-, Umkleidesanierung Sporthalle 135.000 KP 2-WC-Programm
313 Matthias Claudius Schule Gut Insel 36 (313), GGut Insel 36 Sanierung der Jungen- und Mädchen- WC- Anlagen im Hauptgebäude 183.000 KP 2-WC-Programm
537 Overbergschule (537), Margaretenstraße 6 Margaretenstraße 6WC-, Dusch- und Umkleidesanierung in der Sporthalle 113.000 KP 2-WC-Programm
537 Overbergschule (537), Margaretenstraße 6 Margaretenstraße 6Sanierung Mädchen- und Jungen WC im Schulgebäude 40.000 KP 2-WC-Programm
766 Pascal Gymnasium (766), Uppenkampstiege 1Uppenkampstiege Sanierung alter WC- und Duschanlagen in der Sporthalle 75.000 KP 2-WC-Programm
116 Paul-Gerhard-Schule Hiltrup (116), BodelschwiBodelschwinghstra Sanierung der Pausen- und Lehrer-WC-Anlagen 60.000 KP 2-WC-Programm
54 Paulinum (054), Am Stadtgraben 30 Am Stadtgraben 30Sanierung des WC im Nebentraktes des Aula- Gebäudes und Lehrer WC 21.000 KP 2-WC-Programm
54 Paulinum (054), Am Stadtgraben 30 Am Stadtgraben 30Sanierung Pausen WC- Anlagen 1.- 3. OG (Gerichtsgebäude) 90.000 KP 2-WC-Programm
54 Paulinum (054), Am Stadtgraben 30 Am Stadtgraben 30Sanierung WC Anlage Pausentoiletten 150.000 KP 2-WC-Programm
66 Pleisterschule An der Konradkirche 7 (066) An der KonradkirchSanierung der Pausen WC Anlage 107.000 KP 2-WC-Programm
98 R.-v.-Weizsäcker-Schule Beckstraße 26 (098), Beckstraße 26 Sanierung der Stunden- und Pausen-WC-Anlagen 132.000 KP 2-WC-Programm
120 Ratsgymnasium Bohlweg 7 Sanierung Lehrer WC, 1. OG Mitteltrakt 32.000 KP 2-WC-Programm
784 Realschule Wolbeck Von-Holte-Straße 5Sanierung der alten WC- Anlagen im Stern 1 und 2 70.000 KP 2-WC-Programm
623 Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-StraßeSanierung WC- und Duschanlagen in der Zweifachsporthalle 90.000 KP 2-WC-Programm
461 Ehem. Überwasserschule/VHS Katthagen 07 Sanierung der Duschen und Toilettenanlage (Damen) 80.000 KP 2-WC-Programm
785 Kiga Kinderhaus (785), Von-Humboldt-Straße 1Von-Humboldt-StraSanierung Wasch- und WC- Räume, einschl. Personal WC in der Kiga Kinderhaus 80.000 KP 2-WC-Programm
678 Kiga Wielerort (678), Schlagholz 58 Schlagholz 58 Sanierung der WC Anlagen 40.000 KP 2-WC-Programm
Summe Baukosten 2.583.000
Honorarzuschlag ca. 20 % 516.600
Gesamtkosten 3.099.600
Gesamtkosten, gerundet 3.100.000
.
ichthofen-Straße 49ofen-Straße 49
72) ße 30
6
ße 24
6
traße 203 3
traße 203 3
5
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40
ut Insel 36
7 17
nghstraße 22 ße 22
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Beckstraße 26
6
27
ße 1
Detailliste zu Anlage 1.1, lfd. Nr. 2e) V/0137/2009/1 - Anlage 1.2
Standortnr Standort Anschrift Projektbezeichnung Kosten
Instandsetzungsprogramm
446 Adolph-Kolping-Schule-3 (446) Kaiser-Wilhelm-Ring 1 Erneuerung von Oberböden in den Klassenräumen 61.000 KP 2 Instandsetzung
131 Aegidii-Ludgeri-Schule Breite Gasse 3 (131), Breite GasBreite Gasse 3 Erneuerung Deckenakustiplatten einschl. Beleuchtung, zweigesch Klassentrakt 1 25.000 KP 2 Instandsetzung
310 Annette von Droste Hülshoff Gymnasium Grüne Gasse 40 Erneuerung Fenster Gebäudetrakt Agidiistrasse 45.000 KP 2 Instandsetzung
122 Dietrich-Bonhoeffer-Schule (122), Bonhoefferstraße 50 Bonhoefferstraße 50 Erneuerung der Eingangstüren der Sporthalle und Oberlichter im Flur 35.000 KP 2 Instandsetzung
745 Droste Hauptschule Roxel Tilbecker Strasse 24 Erneuerung von Oberbodenbelägen in der Hauptschule Roxel 28.000 KP 2 Instandsetzung
296 Geistschule/Ganztagsschule (296), Grevingstraße 24 Grevingstraße 24 Erneuerungsanstriche Klassenräume Altbau 2. BA 15.000 KP 2 Instandsetzung
296 Geistschule/Ganztagsschule (296), Grevingstraße 24 Grevingstraße 24 Sanierung von Parkettböden in den Klassenräumen des Altbaus, 2. BA 20.000 KP 2 Instandsetzung
390 Grundschule Berg Fidel (390), Hogenbergstraße 160 Hogenbergstraße 160 Flachdachsanierung Schul- und Kindergartentrakt 75.000 KP 2 Instandsetzung
430 Grundschule Sprakel (430), In der Au 3 In der Au 3 Erneuerung Beleuchtung 10 Klassenräume + Flure 30.000 KP 2 Instandsetzung
342 Hansaschule (342), Hansaring 80 Hansaring 80 Sanierung von Treppenstufen. Ergänzung von Bauabschnitt 2 104.000 KP 2 Instandsetzung
815 Hauptschule Hiltrup (815), Westfalenstraße 199 Westfalenstraße 199 Flachdachsanierung überdachter Pausenbereich zum Forum (für 2008 storniert) 65.000 KP 2 Instandsetzung
182 Hermannschule (182), Dahlweg 66 Dahlweg 66 Neuversiegelung und Austausch alter Parkettböden in Klassenräumen 30.000 KP 2 Instandsetzung
459 Johannesschule Hiltrup (459), Kardinalstraße 25 Kardinalstraße 25 Sanierung, Abdichtung Kelleraussenwände innen und außen 110.000 KP 2 Instandsetzung
778 Johannisschule Vogel-von-Falkenstein-St Bodenbelagserneuerung in den Klassenräumen 40.000 KP 2 Instandsetzung
362 Josefschule (362), Hermannstraße 058 Hermannstraße 058 Erneuerung der Glasbausteinfassade der Turnhalle 150.000 KP 2 Instandsetzung
708 Karl-Wagenfeld-Schule (708), Spichernstraße 17 Spichernstraße 17 Erneuerung der Eingangstüren 3 Stck insgesamt, Bt. Erweiterung 23.000 KP 2 Instandsetzung
395 Ludgerusschule Albachten (395), Hohe Geist 8 Hohe Geist 8 Austauch glatter Steinbeläge, überdachter Pausengang, Ludgerusschule Albachten 30.000 KP 2 Instandsetzung
63 Ludgerusschule Hiltrup (063), An der Alten Kirche 161 An der Alten Kirche 161 Austausch der 2 flg. Türen und festverglasten Elemente zur Aula 33.000 KP 2 Instandsetzung
505 Marienschule Hiltrup (505), Loddenweg 12 Loddenweg 12 Flachdachsanierung Umkleidetrakt der Turnhalle 60.000 KP 2 Instandsetzung
505 Marienschule Hiltrup (505), Loddenweg 12 Loddenweg 12 Neuverfugung der
Ziegel- Verblendfassade, beider Stirnseiten der TH 20.000 KP 2 Instandsetzung
90 Marienschule Roxel (090), Auf dem Dorn 17 Auf dem Dorn 17 Erneuerung des Glasbausteinfassadenelementes am Schulgebäude 22.000 KP 2 Instandsetzung
721 Martinischule Stiftsherrenstrasse 40 (721), StiftsherrensStiftsherrenstrasse 40 Anstrich Flure und Klassenräume, Verbesserung der Akustik und Beleuchtung 80.000 KP 2 Instandsetzung
163 Martin-Luther-Schule (163), Coerdestraße 008 Coerdestraße 008 Erneuerung der Deckenakustikplatten und Anstrich in den Fluren EG - 2. OG 65.000 KP 2 Instandsetzung
313 Matthias Claudius Schule Gut Insel 36 (313), Gut Insel 3Gut Insel 36 Flachdachsanierung Sporthalle, Hauptdach und Geräteräume 80.000 KP 2 Instandsetzung
313 Matthias Claudius Schule Gut Insel 36 (313), Gut Insel 3Gut Insel 36 Teilerneuerung der Beleuchtung 22.000 KP 2 Instandsetzung
211 Matthias-Claudius-Schule Handorf (211), Drostestr. 7 Drostestr. 7 Ausbauarbeiten Hochbau im Zuge Einbau einer Deckenstrahlheizung 52.000 KP 2 Instandsetzung
479 Melanchthonschule (479), Königsberger Straße 89 Königsberger Straße 89 Außenanstrich Fenster und Fugenerneuerung Verblendfassade Nordtrakt 30.000 KP 2 Instandsetzung
116 Paul-Gerhard-Schule Hiltrup (116), BodelschwinghstraßBodelschwinghstraße 22 Erneuerung Dachakustikdecke einschl. Wärmedämmung im Lehererzimmer 20.000 KP 2 Instandsetzung
98 R.-v.-Weizsäcker-Schule Beckstraße 26 (098) Beckstraße 26 Flachdachsanierung Außen WC Gebäude 17.000 KP 2 Instandsetzung
98 R.-v.-Weizsäcker-Schule Beckstraße 26 (098) Beckstraße 26 Flachdachsanierung Hauptklassentrakt 180.000 KP 2 Instandsetzung
494 R.-v.-Weizsäcker-Schule/Sek. Laerer Landweg (494), L Laerer Landweg 153 Erneuerung von Oberböden im Gymnastikraum und andere Räume 20.000 KP 2 Instandsetzung
745 Realschule Roxel Tilbecker Strasse 24 Erneuerung von UV s und Teilerneuerung der Beleuchtung 22.500 KP 2 Instandsetzung
264 Schillergymnasium Gertrudenstraße 5 Erneuerung von Oberbodenbelägen in den Klassen 24.000 KP 2 Instandsetzung
745 Schulzentrum Roxel (745), Tilbecker Strasse 24 Tilbecker Strasse 24 Turnhallendach, Flachdach incl. Dachrand und Lichtkuppeln erneuern. 210.000 KP 2 Instandsetzung
784 Schulzentrum Wolbeck (784), Von-Holte-Straße 56 Von-Holte-Straße 56 Erneuerung der Sonnenschutzsteuerung 22.000 KP 2 Instandsetzung
739 Thomas-Morus-Schule (739), Thomas-Morus-Weg 9 Thomas-Morus-Weg 9 Flachdachsanierung über Umkleidetrakt der Turnhalle 70.000 KP 2 Instandsetzung
739 Thomas-Morus-Schule (739), Thomas-Morus-Weg 9 Thomas-Morus-Weg 9 statische Ertüchtigung der abgehängten Decke u. Verbesserung des Wärmedämmung 40.000 KP 2 Instandsetzung
752 Wartburgschule Grundschule (752), Toppheideweg 91 Toppheideweg 91 Erneuerung der Regelanlagen 28.000 KP 2 Instandsetzung
752 Wartburgschule Grundschule (752), Toppheideweg 91 Toppheideweg 91 Balkensanierung im Hallenbereich, Klassen und Sporthalle der Wartburg Grundschule 60.000 KP 2 Instandsetzung
752 Wartburgschule Grundschule (752), Toppheideweg 91 Toppheideweg 91 Erneuerung der Holzdielen sämtlicher Balkonbereiche der Wartburg Grundschule 25.000 KP 2 Instandsetzung
623 Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 27 Sanierung der Fenster in den Fluren und Treppenhaus des Oberstufentraktes 30.000 KP 2 Instandsetzung
623 Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Prinz-Eugen-Straße 27 Stahlbetonfassadensanierung des Oberstufentraktes Nord- Ostseite 125.000 KP 2 Instandsetzung
2.243.500
Kleinere Baumaßnahmen in verschiedenen Schulen (siehe nächste Seite) 256.500
2.500.000
ca. 20 % Honoraranteil 500.000
Baukosten gesamt 3.000.000
.
se 3
raße 4
trasse 40
6
6
e 22
aerer Landweg 153
Detailliste zu Anlage 1.1, lfd. Nr. 2 b) V/0137/2009/1 - Anlage 1.2
Mobiliar/ Ausstattung in städt.
Sanierung von Fachräumen in
Schulen
Schulen
und
1.670.000,00 €
Volkshochschule Umgestaltung des Foyers 1. Etage für Tageskunden 21.000,00 €
Anstriche, Ersatzbesch. Mobiliar, Ern. Fußboden Gymnastikhalle 47.000,00 €
energiesparende Leuchten u. Präsenzmelder in den Unterrichtsräumen 97.000,00 €
Anpassung DV-Verkabelung Verwaltung an technischen Standard 24.000,00 €
Anschaffung von elektronischen
zu den Unterrichtsräumen
Displays für die Wegweisung
9.500,00 €
Mobile Klimageräte für 2 EDV-Räume und EDV Serverraum 6.500,00 €
205.000,00 €
Mobiliar ca. 1.300 Schülerstühle,
ca. 1.600 Schülertische,
ca. 200 Pulte und Lehrerstühle
ca. 500 Klassenschränke
ca. 500 Langwandtafeln
einige Aulabestuhlungen und Lehrerzi
als Austausch alter Möbel an Schulen
mme
aller
rmöb
Sch
lierungen
ulformen 665.000,00 €
Ern. Naturwissenschaftliche Fachräume Mit den jährlich im Haushalt veranschlagten Mitteln (u.a. Produktgruppe
0301 Leistungen für Schulen, Maßnahmeziffer 0040 Besch. Ern.
Einrichtung von Fachräumen) werden im Jahr 2009 ein Biologie-
Vorbereitungsraum im Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium, je ein
Biologie- und Physikraum im Wilhelm-Hittorf-Gymnasium sowie der
Physik-Fachbereich im Ratsgymnasium saniert.
Mit den zusätzlichen Mitteln sollen die Chemieräume im Gymnasium
Paulinum erneuert werden, da diese oberhalb der im Rahmen der
Ganztagsoffensive geplanten Räumlichkeiten liegen. Aus schulischer
und aus baufachlicher Sicht ist es sinnvoll, beide Maßnahmen
gleichzeitig zu realisieren, zumal dadurch auch Synergieeffekte erzielt
werden können. 400.000,00 €
Neue Technologien Berufskollegs Die Mittel
Hardware
sollen insbesondere für Reinvestitionen für abgeschriebene
an allen 6 Berufskollegs eingesetzt werden. 400.000,00 €
insgesamt 1.670.000,00 €
Maßnahmen im Bereich OGTS 570.000,00 €
Die Mittel sind geplant für die Herrichtung und Ausstattung zusätzlicher
Betreuungsräume an den Schulen, die zum kommenden Schuljahr
gegenüber den im Rahmen der Erstausstattung aus dem
Bundesprogramm IZBB berücksichtigten Gruppen hinaus zusätzliche
Gruppen bilden bzw. in den vergangenen Jahren gebildet haben.
Außerdem müssen die Voraussetzungen an den zum kommenden
Schuljahr neu umzuwandelnden Schulen geschaffen werden.
Für die Beratungskette April/ Mai wird dazu eine separate Ratsvorlage
erstellt. 570.000,00 €
Teilbudget für kleine Maßnahmen insgesamt 3.000.000,00 €
Anteil Instandsetzungsmaßnahmen lt. Liste Amt 23 2.700.000,00 €
Anteil Amt für Schule und Weiterbildung 300.000,00 €
Die Mittel sollen für Kleine Baumaßnahmen in Schulgebäuden zur
Funktionsverbesserung eingesetzt werden. Darunter fallen z.B.
Verbesserung der Akustik in den Unterrichtsräumen, Sonnenschutz,
Fahrradständer, Schaffung zusätzl. Räume durch Umbau im Bestand.
Die Auswahl der Maßnahmen wird nach Auswertung der im Rahmen der
jährlichen Bedarfsabfrage zz. eingehenden Anträge der Schulen und
anschließender Kostenermittlung festgelegt.
V-0137-2009-1_Ergänzungsvorlage
23734 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Vorlagen-Nr.: V/0137/2009/1 Auskunft erteilt: Herr Möller Ruf: 492 70 22 E-Mail: MoellerFrank@stadt-muenster.de Datum: 12.03.2009 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Zukunftsinvestitionsgesetz - Inanspruchnahme der Fördermittel des Bundes in der Stadt Münste und Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen r Beratungsfolge 17.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 17.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 18.03.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 19.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 19.03.2009 Kulturausschuss Vorberatung 19.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 19.03.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 24.03.2009 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 24.03.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung 25.03.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass auf die Stadt Münster Fördermittel aus dem zweiten Kon- junkturpaket des Bundes in Höhe von voraussichtlich 31,2 Mio. Euro entfallen. Es stehen nach den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen damit potenziell für die Jahre 2009 und 2010 Fördermittel - im Bereich Bildung von 25,4 Mio. Euro und - im Bereich Infrastruktur von 5,8 Mio. Euro zur Verfügung. Zusammen mit dem lokalen Konjunkturstützungsprogramm kann in den Jahren 2009 und 2010 eine über den Haushaltsplanentwurf 2009 und den Ansatz für 2010 hinausge- hende Wirkung von rund 44 Mio. Euro erzeugt werden. Das entspricht dem 1,4fachen des durchschnittlichen Haushaltsvolumens für Investitionen. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 2.1 sich die Fördermittel des Bundes in der vom Land Nordrhein-Westfalen weitergegebenen Form auf die folgenden Teilbereiche beschränken: - im Bereich Bildung auf die Teilbereiche - Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, - Schulinfrastruktur und - kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung V/0137/2009/1 - 2 - - und im Bereich Infrastruktur auf die Teilbereiche - Städtebau (ohne Abwässer und ÖPNV), - ländliche Infrastruktur (ohne Abwässer und ÖPNV), - kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutz), - Informationstechnologie und - sonstige Infrastrukturinvestitionen. 2.2 für die unter Beschlusspunkt 2.1 genannten Begrifflichkeiten zurzeit noch keine endgülti- gen Präzisierungen vorliegen und insofern noch nicht verlässlich feststeht, ob alle unter Beschlusspunkt 3 und in Anlage 1 genannten Maßnahmen bzw. Bereiche abschließend förderfähig sind. 2.3 die unter Beschlusspunkt 3 und in Anlage 1 genannten Maßnahmen bzw. Bereiche auch deshalb von der Verwaltung vorgeschlagen werden, um die Vorgabe des Bundes, die Hälfte der Fördermittel bereits im Jahr 2009 abzurufen, erfüllen zu können und so mög- lichst schnell eine Konjunktur stimulierende Wirkung zu entfalten. 2.4 alle Maßnahmen aus dem 1.000-Schulen-Program m kurzfristig umgesetzt werden, d.h., dass der vorzeitige Maßnahmebeginn in Anspruch genommen wird und Maßnahmen vor- finanziert werden. Für alle Maßnahmen, die nicht gefördert werden und für die zurzeit kein vorzeitiger Maßnahmebeginn bewilligt wird, wird auf eine evtl. mögliche Nachbewilligung von Fördermitteln verzichtet. 2.5 die Verwaltung in enger Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag und dem Städtetag Nordrhein-Westfalen in den zurückliegenden Tagen und Wochen versucht hat und weiter versuchen wird, einen möglichst hohen Grad an Verbindlichkeit und Förderfähigkeit der einzelnen Maßnahmen bzw. Bereiche zu erreichen. 2.6 die Verwaltung den von Bund und Land NRW vorgenommenen Vereinfachungen im Ver- gaberecht zur schnelleren Umsetzung der Konjunkturmaßnahmen im Rahmen einer ge- sonderten Vorlage Rechnung trägt. 2.7 die in der Anlage 2 dargestellten Anschreiben, Anregungen und Anträge mit Bezug zum Bundeskonjunkturpaket bei der Verwaltung eingegangen sind. 3. Der Rat beschließt 3.1 im Bereich Bildung unter Einschluss energetischer, energieorientierter und energierele- vanter Aspekte von den Bundesfördermitteln - für Einrichtungen der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur ein Budget von 4,0 Mio. Euro - und für schulische und sonstige Bildungsinfrastruktur ein Budget von 21,4 Mio. Euro vorzusehen. Sowohl die freien Träger im Kinder- und Jugendbereich als auch die nicht- städtischen Schulträger (Ersatzschulen ohne LWL-Schulen) partizipieren anteilig an den Fördermitteln. 3.2 im Bereich Infrastruktur von den Bundesfördermitteln - für Altbausanierung und Radwege ein Budget von ca. 0,9 Mio. Euro und - für sonstige Infrastrukturinvestitionen ein Budget von ca. 5,0 Mio. Euro, verteilt auf - Feuerwehrinfrastruktur mit 0,4 Mio. Euro, - Kulturinfrastruktur mit 1,55 Mio. Euro, - Sportinfrastruktur mit 2,45 Mio. Euro, - Spielplätze mit 0,4 Mio. Euro, - sonstige Infrastruktur 0,05 Mio. Euro, vorzusehen. 3.3 die in Anlage 1.1 dargestellten Einzelmaßnahmen und die in Anlage 1.2 dargestellten Detaillisten zur weiteren Konkretisierung sowie die Teilbudgets für die frühkindliche und schulische Bildung im formellen Sinne jeweils als Baubeschluss, soweit im Einzelfall keine Zuständigkeit der Bezirksvertretungen gegeben ist. Die Verwaltung wird die Einzel- maßnahmen bzw. die Maßnahmen gemäß der Detaillisten möglichst zeitnah umsetzen, um eine schnelle Konjunktur stimulier ende Wirkung zu erzeugen und sich um eine mög- lichst zeitnahe, verbindliche Aussage zur Förderfähigkeit der einzelnen Maßnahmen be- mühen. Sollten sich Einzelmaßnahmen als nicht förderfähig erweisen, wird die Verwaltung den parlamentarischen Gremien zeitnah Alternativvorschläge unterbreiten. V/0137/2009/1 - 3 - 3.4 unabhängig von den Bundesfördermitteln ein Budget von 800.000 Euro (durch Vorziehen von Bauunterhaltungsmitteln), mit dem kleinere Maßnahmen von den einzelnen Schulen, bei baulichen Maßnahmen mit Unterstützung der Verwaltung, durchgeführt werden kön- nen, die möglicherweise nicht förderfähig wären. 4. Der Rat 4.1 nimmt zur Kenntnis, dass die Fördermittel des Bundes vor allem für eine Vielzahl von kleine- ren, konjunkturell schnell wirkenden Maßnahmen genutzt werden sollen, um eine möglichst große Breitenwirkung zu erzeugen. Größere strukturrelevante Investitionsmaßnahmen sind wegen des längeren zeitlichen Planungs- und Entscheidungsvorlaufs sowie der bevorstehen- den Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung nicht benannt worden. 4.2 beauftragt die Verwaltung, die größeren strukturrelevanten Investitionsmaßnahmen aufzube- reiten, hierbei den längeren zeitlichen Planungs- und Entscheidungsvorlauf sowie die Ergeb- nisse der Schulentwicklungsplanung zu berücksichtigen und prioritätengeleitet eine sach- und zeitgerechte Umsetzung zu erreichen. Dazu wird bereits jetzt ein Investitionsvolumen von 8 Mio. € je hälftig in den Jahren 2011 und 2012 vorgesehen und in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ausgewiesen. Die abschließende Höhe und zeitliche Abfolge dieser Inves- titionen wird entsprechend den dann aktuellen Erkenntnissen präzisiert werden. 4.3 beauftragt die Verwaltung, bei allen Maßnahmen im Rahmen der jeweils bestehenden Möglichkeiten auf eine umfassende barrierefreie Gestaltung hinzuwirken. Dabei ist u. a. bei der Sanierung von WC-Anlagen sicherzustellen, dass auch barrierefreie WC- Anlagen geschaffen werden. Zu berücksichtigen sind auch die Belange von schwerhö- rigen Menschen, insbesondere im Bereich der Kultur-, Sport- und Stadtteilinfrastruktur. 4.4 beauftragt die Verwaltung, die Einzelmaßnahmen hinsichtlich der Barrierefreiheit mit der Arbeitsgruppe Stadtplanung und Verkehr der Kommission zur Förderung der Integ- ration von Menschen mit Behinderungen (KIB) abzustimmen. 4.5 beauftragt die Verwaltung, die Belange von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und deren Institutionen zu berücksichtigen. 5.1 Die als Anlage 3.1 beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 06.03.2009 wird gemäß § 60 Abs. 1 GO NW genehmigt. 5.2 Die als Anlage 3.2 beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 12.03.2009 wird gemäß § 60 Abs. 1 GO NW genehmigt. 5.3 Die im Zusammenhang mit dieser Vorlage der Bezirksvertretung Münster-West, der Be- zirksvertretung Münster-Südost und der Bezirksvertretung Münster-Nord vorgelegten Dringlichkeitsentscheidungen gemäß Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. 6. Die Verwaltung wird über die Umsetzung und Nutzung der Bundesfördermittel sach- und be- darfsgerecht in den zuständigen Gremien berichten. II. Kosten/Folgekosten II. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass II.1 für die kurzfristige Umsetzung des Maßnahmenpakets unabdingbar zusätzliche Personal- und Sachressourcen benötigt werden. Vorrangig werden die Architektur- und Ingenieurleistungen vergeben. Zur Wahrnehmung der Bauherrenfunktion und Projektleitung ist jedoch die befriste- te Aufstockung des städtischen Personals in unabdingbar notwendigem Umfang erforderlich. Die entstehenden Aufwendungen werden zunächst aus dem verfügbaren Budget finanziert. Soweit im Einzelfall nachgehend zusätzliche Mittel erforderlich sind, werden diese über den Nachtragshaushalt bereitgestellt. II.2 wegen der noch bestehenden definitorischen Unklarheiten bei der nachgehenden Mittelprü- fung durch die zuständigen Behörden punktuell kritische Anmerkungen erfolgen könnten, die im Einzelfall zur Rückforderung von Teilen der Fördermittel führen könnten. Für diesen Fall könnten unter NKF-Gesichtspunkten aus haushalterischen Gründen zu gegebener Zeit Rück- stellungen in der städtischen Bilanz gebildet werden. V/0137/2009/1 - 4 - II.3 mit dem Abruf der Bundesfördermittel auch eine faktische Eigenbeteiligung in Höhe von 12,5 Prozent verbunden ist, die allerdings in Nordrhein-Westfalen erst ab dem Jahr 2012 über eine Kürzung der Schul-/Bildungspauschale eingefordert wird. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung III.1 Der Rat beschließt für die in dieser Vorlage benannten Finanzmittel überplanmäßige bzw. au- ßerplanmäßige Mittelbereitstellungen unabhängig vom Satzungsbeschluss über den Haushalt 2009. Als Deckung dieser Aufwands- bzw. Auszahlungsermächtigungen dienen jeweils die Fördermittel des Bundes. Auf die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes – bezogen auf diese Mittelbereitstellungen – kann nach den bisherigen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen verzichtet werden. III.2 Für die unter Beschlusspunkt 3.4 genannten kleineren Maßnahmen an Schulen wird ein im Jahr 2010 im Teilergebnisplan 0112 „Gebäudemanagement“, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ geplanter Haushaltsansatz für die Bauunterhaltung in Höhe von 800.000 € auf das Jahr 2009 vorgezogen und im Teilergebnisplan 0301 „Schulen“, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ zusätzlich zur Verfügung gestellt. Begründung: Ausgangslage: Das Landeskabinett NRW hat am 26. Februar 2009 den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Zu- kunftsinvestitionsgeset zes in Nordrhein-Westfa len (ZuInvG-E NRW) verabschiedet. Darin werden einige Präzisierungen vorgenommen. So wird u. a. der Investitionsbegriff definiert. Investitionen im Sinne des ZuInvG-E NRW sind danach solche Ausgaben oder Auszahlungen, die dem kameralen Investitionsbegriff des Bundeshaushaltsrechts entsprechen. Dieser Investitionsbegriff ist weiter als der des doppischen kommunalen Haushaltsrechts in NRW. Es ist vorgesehen, dass der Landtag noch vor den Osterferien über das Gesetz beschließen soll. Außerdem hat das Land angekündigt, einen Katalog von Fragen und Antworten zur Inanspruch- nahme der Bundesfördermittel voraussichtlich Mitte bis Ende März zu veröffentlichen. Der Fragen- katalog beinhaltet u. a. auch Fragen, die die Stadtverwaltung über den Städtetag Nordrhein- Westfalen an die Landesministerien transportiert hatte. Am 12.03.2009 hat die Verwaltung ein fraktion sübergreifender Änderungsantrag zur Vorlage er- reicht. Die Verwaltung hat mit dieser Ergänzungsvorlage bereits die Änderungswünsche in die Vor- lage eingearbeitet. Zu Beschlusspunkt 2.7: Beide Anlagen sind seit der Drucklegung der Vorlage V/0137/2009 aktualisiert worden. Die aktuali- sierten Anla gen 2.1 und 2.2 sind dieser Ergänzungsvorlage beigefügt. Die Verwaltung hatte den Fraktionen die bislang eingegangenen Anschreiben, Anregungen und Anträge zur Kenntnis über- sandt. Zu Beschlusspunkt 3.1 und 3.2: Den fraktionsübergreifenden Änderungsantrag vom 12.03.2009 aufgreifend, hat die Verwaltung sowohl die Anlage 1 als auch die nachfolgende Tabelle (vgl. Ursprungsvorlage V/0137/2009, S. 9) an den entsprechenden Stellen geändert (Veränderungen sind fett dargestellt): V/0137/2009/1 - 5 - Bereich Bildung (energetische, energieorientierte und energierelevante Maßnahmen) 1) Einrichtungen der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur 4.000.000 darunter a) Fördermittel für Investitionsmaßnahmen (inkl. freie Träger) 3.000.000 b) Fördermittel für kleine Maßnahmen an Kitas / Jugendeinrich- 1.000.000 tungen (inkl. freie Träger) = Teilbudget 2) Schulinfrastruktur 21.400.000 darunter a) Fördermittel für energetische Gesamtsanierungsmaßnahmen 4.800.000 b) Fördermittel für Investitions-, Sanierungsmaßnahmen und Be- 7.600.000 schaffungen c) WC- und Sanitärraum-Sanierungsprogramm 3.100.000 d) Fördermittel für Ersatzschulen 2.900.000 e) Fördermittel für Instandhaltungsmaßnahmen an Schulen = Teil- 3.000.000 budget SUMME Bereich Bildung 25.400.000 Bereich Infrastruktur 1) Feuerwehrinfrastruktur 400.000 2) Kulturinfrastruktur 1.555.000 3) Sportinfrastruktur 2.450.000 4) Infrastruktur für Kinder 400.000 5) Altbausanierung und Radwege 940.000 6) Sonstige Infrastruktur 50.000 SUMME Bereich Infrastruktur ca. 5.800.000 Zu Beschlusspunkt 3.3: Mit dieser Ergänzungsvorlage wird die Anlage 1 neu gefasst. Anlage 1 .1 enthält weiterhin eine der bisherigen Fassung vergleichbare Auflistung von Einzelmaßnahmen und Teilbudgets. Ergänzt wird die Anlage durch den fraktionsübergreifenden Änderungsantrag vom 12.03.2009. So sieht der Än- derungsantrag beispielsweise bei der Bodelschwinghschule Folgendes vor: - Erneuerung der Fenster Giebel und Flur 290.000 Euro - Erneuerung Fenster Klassen und Verwaltung, 2. BA 190.000 Euro - Sanierung WC-Anlagen 150.000 Euro - Sanierung Klassen Keller 215.000 Euro - Erneuerung Oberlichte r 30.000 Euro ___________ 875.000 Euro Bis auf den letztgenannten Punkt (Erneuerung Oberlichter) sind alle aufgeführten Maßnahmen über Rückstellungen finanziert und bedürfen insofern keine r Finanzierung aus den Bundesförder- mitteln. Die Verwaltung schlägt außerdem vor, den ebenfalls über Rückstellungen finanzierten 1. Bauabschnitt „Erneuerung Fenster Klassen und Verwaltung“ in einer Größenordnung von 170.000 Euro aufzunehmen, so dass sich das Gesamtvolumen der Maßnahmen an der Bodelschwingh- schule auf 1.045.000 Euro beläuft. Zur Aufteilung der Rückstellungsauflösung auf die Jahre 2009 und 2010 (zwei Bauabschnitte erforderlich) wird die Verwaltung ein Veränderungsblatt erstellen. Alle weiteren Änderungen des fraktionsübergreifenden Antrages sind in der Anlage 1.1 übernom- men worden. In Anlage 1.2 werden die bislang noch nicht näher spezifizierten Maßnahmen mit Detaillisten hin- terlegt. V/0137/2009/1 - 6 - Konkret handelt es sich um Detaillisten zu folgenden Bereichen der oben dargestellten Tabelle: 2 b) Fördermittel für Investitions-, Sanierungsmaßnahmen und Beschaffungen - Mobiliar/ Ausstattung in städt. Schulen und Sanierung von Fachräumen Hinweis: Von den Mitteln für Mobiliar werden nahezu alle Schulen aller Schulformen profi- tieren, mit Ausnahme der Schulen, die z. B. im Zuge von Neubau- oder Erweiterungsmaß- nahmen in den letzten Jahren neu ausgestattet wurden und somit keinen Bedarf haben. - Maßnahmen im Bereich OGTS 2 c) WC- und Sanitärraum-Sanierungsprogramm 2 e) Fördermittel für Instandhaltungsmaßnahmen an Schulen Zu Beschlusspunkt 4.3 und 4.4: Die Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen (KIB) hat in ihrer Sitzung am 10.03.2009 die Vorlage einstimmig (bei Enthaltungen) geändert beschlossen. Die ge- änderten Beschlusspunkte lauten wie folgt (Änderungen / Ergänzungen in Fettdruck): „3.3 die in Anlage 1 dargestellten Einzelmaßnahmen un d die Bildung von Teilbudgets für die frühkindli- che und schulische Bildung im formellen Sinne jeweils als Baubeschluss, soweit im Einzelfall keine Zuständigkeit der Bezirksvertretungen gegeben ist. Ferner beschließt der Rat als weitere Einzel- maßnahme den Einbau einer barrierefreien WC-A nlage in der Mehrzweckhalle/Turnhalle Gel- mer. 4. Der Rat 4.3 beauftragt die Verwaltung, bei allen Maßnahmen im Rahmen der jeweils bestehenden Mög- lichkeiten auf eine umfassende barrierefr eie Gestaltung hinzuwirken. Dabei ist u. a. bei der Sanierung von WC-Anlagen sicherzustellen, dass auch barrierefreie WC-Anlagen geschaffen werden. Zu berücksichtigen sind auch die Belange von schwerhörigen Menschen, insbeson- dere im Bereich der Kultur-, Sport- und Stadtteilinfrastruktur. 4.4 beauftragt die Verwaltung, die Einzelmaßnahmen hinsichtlich der Barrierefreiheit mit der Ar- beitsgruppe Stadtplanung und Verkehr der Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen (KIB) abzustimmen. 4.5 beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob aus Fördermitteln des Konjunkturpaketes der barrie- refreie Ausbau von Haltestellen gefördert werden kann. Falls dies der Fall ist, sollte 2009 zu- sätzlich zu den bereits im Programm „Verbesserung an Haltestellen 2009“ vorgesehenen Hal- testellen vorrangig der barrierefreie Ausbau der Haltestellen Martin-Luther-King-Weg (stadt- auswärts) und Heumannsweg (stadteinwärts) erfolgen.“ Die Verwaltung schlägt vor, die Beschlusspunkte 4.3 und 4.4 in den Beschlusstext dieser Ergän- zungsvorlage aufzunehmen. Es sei darauf hingewiesen, dass bei der Sanierung von WC-Anlagen behindertengerechte Lösungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten geplant und umgesetzt werden. Bei den von der KIB vorgeschlagenen Beschlusspunkten 3.3 und 4.5 handelt es sich um konkrete Einzelmaßnahmen, nämlich erstens um den Einbau einer barrierefreien WC-Anlage in der Mehr- zweckhalle/Turnhalle Gelmer und zweitens um den barrierefreien Ausbau der Haltestellen Martin- Luther-King-Weg (stadtauswärts) und Heumannsweg (stadteinwärts). Der erste Punkt (WC-Anlage) konnte durch die Verwaltung aufgrund der Kürze der Zeit örtlich noch nicht geprüft werden. Die Vorstudie eines externen Architekturbüros, die der Verwaltung vor- liegt, geht davon aus, dass der Einbau einer barrierefreien WC-Anlage für eine Summe von ca. 50.000 Euro realisiert werden könnte. Die Verwaltung schlägt diesen Punkt zur Umsetzung vor (vgl. Anlage 1.1, lfd. Nr. 57). Da es sich um ein Erbbaugrundstück der Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 1865 e.V. handelt, wird die V/0137/2009/1 - 7 - Verwaltung Kontakt mit dem Erbbaurechtsnehmer aufnehmen, um die Bereitschaft des Vereins zur Durchführung der Maßnahme abzufragen. Die Aufnahme des von der KIB geänderten bzw. er- gänzten Beschlusspunktes 3.3 erübrigt sich damit. Beim zweiten Punkt (Haltestellen) stellt sich die generelle Frage der Förderfähigkeit über das Zu- kunftsinvestitionsgesetz. Sowohl Maßnahmen im Bereich des ÖPNV als auch Maßnahmen an kommunalen Straßen (mit Ausnahme von Lärmsc hutzmaßnahmen) sind explizit im Förderkatalog des Bundes ausgeschlossen worden. Der barrieref reie Umbau dieser beiden Bushaltestellen ist derzeit mit einer Förderung von 75 Prozent nach dem ÖPNV-Gesetz NRW für 2011 (bei vorzeitiger Mittelbereitstellung eventuell für 2010) vorgesehen. Die Baukosten betragen ca. 80.000 €. Da die Förderfähigkeit dieser Maßnahmen derzeit noch ungeklärt und eher unwahrscheinlich ist, ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoller, den barrierefreien Umbau der beiden Haltestellen mit der För- derung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) NRW in 2011 durchzuführen. Insofern hat die Verwaltung auf die Übernahme des neuen Beschlusspunktes 4.5 in den Be- schlusstext dieser Vorlage verzichtet. Im Rahm en der weiteren parlamentarischen Beratung dieser Ergänzungsvorlage besteht die Möglichkeit, die Maßnahmen in die Liste aufzunehmen. Zu Beschlusspunkt 4.5: Der Ausländerbeirat hat in seiner Sitzung am 11.03.2009 folgenden Änderungsantrag zur Vorlage einstimmig beschlossen : „Die Belange von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und deren Institutionen werden berück- sichtigt.“ Die Verwaltung trägt diesem Änderungsantrag mit Beschlusspunkt 4.5 Rechnung. Zu Beschlusspunkt 5.1: Es wurde eine Dringlichkeitsentscheidung zum WC- und Sanitärraum-Sanierungsprogramm ein- geholt, um kurzfristig mit den Planungen beginnen zu können, da als Ausführungszeitraum im We- sentlichen die Sommerferien 2009 zur Verfügung stehen. Nur in dieser Zeit werden die WC- Anlagen und auch Sanitärbereiche in Schulen und Sporthallen nicht genutzt. Es war somit unum- gänglich, sofort mit den bauvorbereitenden Arbeiten zu beginnen und dafür die Aufträge für die Planungsleistungen zu vergeben. Nähere Erläuterungen können der Begründung der Dringlichkeitsentscheidung entnommen wer- den. Zu Beschlusspunkt 5.2: Es wurde eine Dringlichkeitsentscheidung zur Errichtung einer Dreifachsporthalle in Roxel und zur Beauftragung der Architektenleistu ng eingeholt. Angesichts des voraussichtlichen Gesamtvolu- mens dieser Einzelmaßnahme (3 Mio. Euro) und des noch erforderlichen Planungsvorlaufs war die Dringlichkeitsentscheidung erforderlich, um bereits in diesem Jahr einen Teil der Fördermittel für diese Maßnahme verausgaben zu können. Nähere Erläuterungen können der Begründung der Dringlichkeitsentscheidung entnommen wer- den. V/0137/2009/1 - 8 - V/0137/2009/1 Zu Beschlusspunkt 5.3: In der Vorlage V/0137/2009 sind drei Schulen benannt worden, an denen energetische Gesamtsa- nierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen (Michaelschule, Idaschule, Grundschule Kinder- haus-West). Bedingt durch die umfassenden Vorermittlungen und Variantenplanungen zu den energetischen Verbesserungen und der Vorgabe, noch in den Sommerferien 2009 mit den Maßnahmen zu be- ginnen, war es kurzfristig erforderlich, sowohl je einen Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahmen als auch die Beauftragung der externen Planungsbüros herbeizuführen. Daher wurden Dringlichkeitsentscheidungen der jeweils zuständigen Bezirksvertretungen (Münster West, Münster-Südost und Münster-Nord) eingeholt. Zu Beschlusspunkt 6: Der Beschlusspunkt 5 der Ursprungsvorlage V/0137/2009 wird – wegen des Einschubs des Punk- tes „Dringlichkeitsentscheidungen“ – nun zu Beschlusspunkt 6. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass eine weitere Ergänzungsvorlage – abhängig von den weiteren Konkretisierungen insbesondere zu der Frage der Förderfähigkeit – nicht ausgeschlossen werden kann. In Vertretung gez. gez. Dr. Tillmann Bickeböller Oberbürgermeister Stadtkämmerin Anlagen: - Anlage 1.1: Übersicht über die Einzelmaßnahmen - Anlage 1.2: Übersicht ü ber die Detaillisten - Anlage 2.1: Übersicht über die Anschreiben, Anregungen und Anträge von Dritten (freie Träger, Verbände, Privatpersonen, etc.) - Anlage 2.2: Übersicht über die Anträge der städt. Schulen - Anlage 3.1: Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NW (WC- und Sanitärraum- Sanierungsprogramm) - Anlage 3.2: Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NW (Dreifachsporthalle Roxel) - Anlage 4: Dringlichkeitsentscheidungen gem. § 36 Abs. 5 GO NW
v-0137-2009-1_Ergänzungsvorlage Anlage3
16798 Zeichen
V/0137/2009/1 – Anlage 3.1
Dringlichkeits entscheidung
ge
mäß § 60 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Be
treff: Grundsatzbeschluss zur Durchführung eines WC- und Sanitärraum-Sanierungs-
programms aus Fördermitteln des zweiten Konjunkturprogramm des Bundes (s.
Ratsvorlage Nr. V/0137/2009) - Beauftragung der Architektenleistungen / Fach-
planerleistungen
Bes
chlussvorschlag
I. Sa
chentscheidung
1. Di
e Stadt Münster plant, im Rahmen des zweiten Konjunkturprogramms des Bundes ein WC –
Sanierungsprogramm durchzuführen. Das Sanierungsprogramm wird in 2 Blöcke aufgeteilt.
Jeder Block soll von einem Architekturbüro in Verbindung mit einem Fachplanungsbüro für
technische Ausrüstung geplant und ausgeschrieben und in der Ausführung betreut werden.
2.
Die Planungsaufträge
2.1 für die Architektenleistungen erhalten
2.1.1 das Architekturbüro Schoeps und Schlüter, Münster
2.
1.2 das Planungsbüro Lüchtefeld, Münster
2.2 für die Leistungen zur Planung der technische Ausrüstung erhalten
2.2.1 das Ingenieurbüro Winkels und Behrens, Münster
2.
2.2 das Ingenieurbüro BWE Ingenieure, Münster
II. Ko
sten/Folgekosten
3.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von
3.100.000 € einschl. Planungskosten entstehen.
III. Fi
nanzierung/Mittelbereitstellung
4.
Die erforderlichen Aufwands- bzw. Auszahlungsermächtigungen werden außerplanmäßig
bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt durch die Fördermittel aus dem zweiten
Konjunkturprogramm des Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009).
V/0137/2009/1 – Anlage 3.1
Begründung
Die
Umsetzung des Konjunkturprogramms des Bundes, aus dem die Stadt Münster eine
beträchtliche Summe erhalten soll, wird derzeit (Ratsvorlage V/0137/2009) beraten. In der
Ratsvorlage wird unter anderem ein WC- und Sanitärraum-Sanierungsprogramm angeführt, das
aus den Fördermitteln finanziert werden soll.
Da in 2009 schon die Hälfte der Mittel dieses Programms abfließen sollen, muss bei der
Umsetzung des WC-Sanierungsprogramms kurzfristig mit den Planungen begonnen werden, da
als Ausführungszeitraum im Wesentlichen die Sommerferien 2009 zur Verfügung stehen. Nur in
dieser Zeit werden die WC-Anlagen und auch Sanitärbereiche in Schulen und Sporthallen nicht
genutzt. Es ist somit unumgänglich, sofort mit den bauvorbereitenden Arbeiten zu beginnen und
dafür die Aufträge für die Planungsleistungen zu vergeben.
Zu
Punkt 1
Es
ist vorgesehen, die Sanierungsmaßnahmen in 2 Blöcke aufzuteilen, die Beauftragung der
Leistungen an jeweils ein Architektur- und ein Fachplanungsbüro je Objekt erscheint vor dem
Hintergrund der Kleinteiligkeit und der vielen Einzelgewerke nicht sinnvoll. Dies resultiert auch aus
den Erfahrungen von anderen bereits durchgeführten Sanierungsprogrammen. Insbesondere bei
der Aufteilung des Programms in Blöcke lassen sich die Qualitäten und Ausbaustandards nach
den städt. Vorgaben sicherstellen, der Betreuungsaufwand für die Planungsbüros wird dabei
reduziert.
Zu
Punkt 2 – Planungsaufträge
Die
erwarteten Honorarsummen zu den Planungsaufträgen liegen unterhalb des Schwellenwertes
für ein europaweites VOF- Vergabeverfahren, so dass eine Direktbeauftragung erfolgen kann.
Alle vier Büros haben bereits im Rahmen der Abwicklung des WC-Sanierungsprogramms
2002/2003 (insgesamt WC-Anlagen an 24 Schulen) mitgearbeitet, kennen die städtischen
Standards und bringen insbesondere ein hohes Maß an Erfahrungen in der Umsetzung der
Maßnahmen mit und haben sich in der Abwicklung der Baumaßnahmen in 2002 bzw. 2003
bewährt.
Beg
ründung der Dringlichkeit:
Zi
el ist es, umgehend mit den Planungen zu beginnen, um die Maßnahmen nach Möglichkeit noch
in den Sommerferien 2009 umzusetzen (Ausschüttung der Fördermittel) und Beeinträchtigung der
Nutzung möglichst gering zu halten.
Die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung soll mit der nächsten nichtöffentlichen
Sitzung des Rates am 25.03.09 eingeholt werden.
Münster, den 06.03.2009
ge
z.
Berthold Tillmann
Oberbürgermeister
gez.
Wolfgang Heuer
Fraktionsvorsitzender der SPD-Ratsfraktion
V/0137/2009/1 – Anlage 3.2
Dringlichkeits entscheidung
ge
mäß § 60 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Be
treff: Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Dreifachsporthalle in Roxel /
Beauftragung der Architektenleistung
Bes
chlussvorschlag
I. Sa
chentscheidung
1.
Die Stadt Münster errichtet auf dem in den Anlagen 1 und 2 gekennzeichneten städtischen
Grundstück in Roxel, Tilbecker Straße, eine Dreifachsporthalle mit Tribünenanlage.
Hierfür wird das in Anlage 3 aufgeführte Raumprogramm zugrunde gelegt.
Die Qualitäten und Ausbaustandards werden analog den im Jahr 2005 realisierten
Dreifachsporthallen in Hiltrup, Gremmendorf und Albachten vorgesehen.
2.
Den Planungsauftrag
2.1 für die Architektenleistungen erhält das Architekturbüro Behla, Buckebrede & Pohl aus
Münster;
2.2 für die Leistungen zur Tragwerksplanung erhält das Ingenieurbüro gantert + wiemeler
Ingenieurplanung aus Münster;
2.3 für die Leistungen zur Planung der technischen Ausrüstung erhält das Ingenieurbüro
Fröhling + Köddermann aus Münster.
3.
Die Bauleistungen werden für die Vergabe an einen Generalunternehmer ausgeschrieben.
II. Ko
sten/Folgekosten
4.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von
3.000.000 € entstehen.
III. Fi
nanzierung/Mittelbereitstellung
5.
Die erforderlichen Aufwands- bzw. Auszahlungsermächtigungen werden außerplanmäßig
bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt durch die Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II des
Bundes (s. Ratsvorlage Nr. V/0137/2009).
Beg
ründung
Der Neubau der Sporthalle in Roxel soll aus Mitteln des Konjunkturstützungsprogramms des
Bundes finanziert und auf der dafür auf dem Sportgelände, Tilbecker Straße, bereits
vorgehaltenen Fläche realisiert werden. Da bis Ende dieses Jahres bereits wesentliche Teile der
V/0137/2009/1 – Anlage 3.2
Fö
rdergelder verausgabt sein sollen, ist es unumgänglich, sofort mit den bauvorbereitenden
Arbeiten zu beginnen und dafür den Auftrag für die Planung der Sporthalle zu vergeben.
Zu
Punkt 1 – Bedarf / Raumprogramm
Die
Sporthalle in Roxel wird künftig sowohl durch den Vereins- als auch durch den Schulsport
genutzt. (s. Anlage 4 – Bericht zur Sportstättensituation im Stadtteil Roxel).
Das Raumprogramm sowie die Qualitäten und Ausbaustandards der im Jahr 2005 realisierten
Dreifachsporthallen in Hiltrup, Gremmendorf und Albachten werden auf den Standort in Roxel
übertragen. Vor diesem Hintergrund soll die Sporthalle auf der gleichen Basis geplant und
realisiert werden.
Zu
Punkt 2 – Planungsaufträge
Die
erwarteten Honorarsummen zu den Planungsaufträgen liegen unterhalb des Schwellenwertes
für ein europaweites VOF-Vergabeverfahren, sodass eine Direktbeauftragung erfolgen kann.
Das vorgeschlagene Architekturbüro Behla, Buckebrede & Pohl aus Münster verfügt über eine
große Erfahrung im Bereich des Sporthallenbaues. Für die Stadt Münster hat das Büro die
Architektenleistungen für die 1986 fertig gestellte Großsporthalle Berg-Fidel erbracht.
Die für die Tragwerksplanung bzw. Planung der technischen Ausrüstung vorgeschlagenen Büros
sind der Stadt Münster als zuverlässig und leistungsfähig bekannt.
Zu
Punkt 3 – Generalunternehmerausschreibung
Es
ist beabsichtigt die Bauleistungen in Form einer Generalunternehmerausschreibung nach
Veröffentlichung zu vergeben. Hierzu sollen die Leistungen in einer Funktionalausschreibung und
durch die Vorgabe von Leitdetails beschrieben werden. Die Einhaltung der städtischen Standards
ist dabei zu berücksichtigen.
Bew
erbungen:
Bis
her sind bereits konkrete Bewerbungen für die Erstellung der Sporthalle eingegangen. Die
Bewerber werden über das Verfahren in geeigneter Weise informiert.
Beg
ründung der Dringlichkeit:
Zi
el ist es, umgehend mit der Planung zu beginnen, um möglichst frühzeitig in die Realisierung
(Ausschüttung der Fördermittel) einsteigen und eine Inbetriebnahme erreichen zu können.
Di
e Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung soll mit der nächsten Sitzung des Rates am
25.03.09 eingeholt werden.
Mü
nster, den 12.03.2009
ge
z.
Berthold Tillmann
Oberbürgermeister
gez.
Wolfgang Heuer
Fraktionsvorsitzender der SPD-Ratsfraktion
Anlagen
Anlage 1 – Standort-Übersichtskarte M 1:5000
Anlage 2 – Standort-Lageplan M1:1000
Anlage 3 – Raumprogramm
Anlage 4 – Bericht zur Sportstättensituation im Stadtteil Roxel
Raumprogramm - Dreifachsporthalle Roxel
Raum
Nr. Raumbezeichnung
NF Soll
(m²) Ausstattung
(m²) Differenz (m²)
HALLE
A 1 Sportfläche
Dreifachsporthalle 1.215,00 45 x 27 m, H =7 m i.L.über Spielfläche
BETRIEBSRÄUME
B 1 Eingangsbereich
B 1.01 Eingangshalle 65,00 (entwurfsabhängig)
B 1.02 Garderobe 7,00 2,5 m Ausgabetisch (oder Schließschränke)
B 1.03 WC Damen 8,00 2 WC, 1 WT
B 1.04 WC Herren 8,00 1 WC, 2 Urinale, 1 WT
B 2 Umkleideräume
B 2.01 Umkleide Damen 14,00 (jeweils eine Umkleide Damen u. Herren pro Hallentrakt)
B 2.02 Umkleide Herren 14,00 (18 Umkleideplätze, 0,50 m Banklänge/Platz=9 m Banklänge)
B 2.03 Umkleide Damen 14,00 (1 x Spiegel, bodentief)
B 2.04 Umkleide Herren 14,00
B 2.05 Umkleide Damen 14,00
B 2.06 Umkleide Herren 14,00
B 3 Sanitärräume
B 3.01 Duschraum Damen 15,00 6 DU, 2 WT, 1 WC (jeweils 1 Duschplatz für 3 Umkleideplätze)
B 3.02 Duschraum Herren 15,00 6 DU, 2 WT, 1 WC
B 3.03 Duschraum Damen 15,00 6 DU, 2 WT, 1 WC
B 3.04 Duschraum Herren 15,00 6 DU, 2 WT, 1 WC
B 3.05 Duschraum Damen 15,00 6 DU, 2 WT, 1 WC
B 3.06 Duschraum Herren 15,00 6 DU, 2 WT, 1 WC
B 3.07 Sportraumtoilette 2,00 1 WT, 1 WC
B 3.08 Sportraumtoilette 2,00 1 WT, 1 WC
B 3.09 Sportraumtoilette 2,00 1 WT, 1 WC
B 3.10 Behindertentoilette 4,00 gemäß DIN 18024
B 4 Sportlehrerräume
B 4.01 Sportlehrerraum/Regie 14,00 Arbeitsplatz, Umkleide-, Wasch-, Dusch-, Sanitätsbereich (D)
B 4.02 Sportlehrerraum/Regie 14,00 Arbeitsplatz, Sanitätsbereich, zus. Regiebereich für 27x45 Halle
B 4.03 Sportlehrerraum/Regie 14,00 Arbeitsplatz, Umkleide-, Wasch-, Dusch-, Sanitätsbereich (H)
B 5 Sportgeräteräume
B 5.01 Geräteraum 41,00 mind. 4,5 m Tiefe; H= mind. 2,5 m
B 5.02 Geräteraum 41,00 mind. 4,5 m Tiefe; H= mind. 2,5 m
B 5.03 Geräteraum 41,00 mind. 4,5 m Tiefe; H= mind. 2,5 m (Länge insg. mind. 27 m)
B 6 Sonstige Betriebsräume
B 6.01 Technikraum 25,00 nach Erfordernissen, RLT-, Heizungs- u. Wasseraufbereitung
B 6.02 Putzmittelraum 5,00
B 6.03 Zuschaueranlage 120,00
Tribüneanlage für max. 199 Zuschauer, ausziehbar o. fest ( z.T.
Überlagerung mit Sporthalle )
B 6.04 Magazinraum 12,00
1.814,00 NF gesamt
Anlage 4 zur Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Bericht zur Sportstättensituation im Stadtteil Roxel:
Zur Entwicklung im Stadtbezirk West und besonders im Ortsteil Roxel gibt die Verwaltung folgen-
de Informationen:
1. Allgemeine Bevölkerungsentwicklung im Stadtbereich West:
Stand 01.01.2008: 54.178
Perspektive für 2015: 56.505 (Schätzung lt. den Veröffentlichungen des Amtes 12)
2. Einwohnerentwicklung im Ortsteil Roxel:
Stand 01.01.2008: 8.106
Perspektive für 2015: 9.214 (Schätzung lt. Veröffentlichung Amt 12)
3. Schulsportbedarf
Der anzuerkennende schulische Bedarf richtet sich nach den Festlegungen in den Grundsätzen
für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen und Sonderschulen
(RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.10.1995). Demnach ist für je ange-
fangene 10 Klassen eine Übungseinheit (15 m x 27 m) anzuerkennen.
Voraussetzung für die Anerkennung eines Baubedarfs ist der Nachweis, dass der Bedarf auch
langfristig gegeben ist. Deshalb sind nicht nur die derzeitigen Klassenzahlen, sondern auch die
langfristig prognostizierten Zahlen zu berücksichtigen.
Die Situation stellt sich wie folgt dar:
Schule nach den Prognosen
gebildete Klassen im zu bildende Klassen
Schuljahr 2008/2009 im Schuljahr 2015/16
Marienschule Roxe l 13 13
Droste-Hauptschule Roxe l 14 12
Realschule Roxe l 12 12
Augustin-Wibbelt-Schule Roxe l 13 10 - 13
gesamt 52 4 7 - 50
Ein Teil des Sportstundenbedarfs (Schwimmunterricht in speziellen Jahrgangsstufen) wird in dem
Hallenbad gedeckt, das in unmittelbarer Nähe zu den Schulstandorten liegt
Am Schulzentrum Roxel ist eine Dreifachhalle und an der Marienschule Roxel eine Einfachhalle
vorhanden. Der Sportunterricht der Augustin-Wibbelt-Schule findet bereits partiell ausgelagert an
einem Schultag in 2 Segmenten der Sporthalle Albachten statt
Nach den v. g. Grundsätzen ist somit für die Schulen im Stadtteil Roxel sowohl kurz- als auch
langfristig ein Bedarf von 5 - 6 Übungseinheiten anzuerkennen.
2
Die Hauptschule Roxel und die Augustin-Wibbelt-Schule Roxel sind ab dem Schuljahr 2006/07
erwe
iterte Ganztagsschule. Dies hat insofern Auswirkungen, da sich durch die Verlängerung des
Schultages sich auch die Anforderungen der Schulen an Hallenzeiten am frühen Nachmittag ver-
ändern können.
4. Sportentwicklung in den Stadtbezirken – Stadtbezirk West
3
Die drei Grafiken aus der Sportbefragung 2003 machen deutlich, dass der Umfang des Sporttrei-
bens
im Stadtbezirk West mit durchschnittlich 22,3 Stunden über dem Durchschnitt liegt und die
Anteile von Männern und Frauen annähernd gleich sind.
Im Bereich der klassischen Sportstätten ist die Nutzung der Sporthallen von 20,4 % aller Befrag-
ten am höchsten. Nur die Nutzung von Straßen (Radsport/Radfahren) und die Nutzung von Park-
und Waldwegen (Laufen, Walking, Spazierengehen) haben höhere Auslastungswerte. Dabei ist
zu berücksichtigen, dass letztere Sportarten vor allem informell betrieben werden und die Nut-
zung der Hallenzeiten vornehmlich den klassischen Vereinssportarten und verbandlich angeglie-
derten Sportarten zuzurechnen ist.
5. Zur Sportstättensituation in Roxel:
a) Hallensituation:
In Roxel gibt es eine Einfachhalle an der Marienschule und eine 22 x 44m - Sporthalle, deren
Segmente im Verhältnis zu einer Dreifach-Halle (27 x 45 m) kleiner sind. Im Ortsteil sind somit
4 Raumeinheiten vorhanden. Beide Hallen sind durch den Schulsport im Vormittagsbereich ab
07.45 Uhr und durch den Vereinssport ab 14.30 Uhr bzw. 15.00 Uhr bis 22.00 Uhr sehr ausge-
lastet.
Eine Ausweitung von Sportangeboten bzw. das Angebot von neuen Sportangeboten ist zz.
aufgrund der Hallensituation nicht möglich.
b) Außenanlagen:
Bei den Außenanlagen sind der alte Sportplatz, das Stadion mit der Kunststoff-
Leichtathletikanlage, ein Rotgrandplatz und mehrere Kleinspielfelder vorhanden. In der weite-
ren Perspektive ist die Leichtathletikanlage um einen Werferplatz erweiterbar.
c) Hallenbad Roxel:
Kombiniertes Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken (10 x 25 m) mit Hubboden.
Das Hallenbad dient zur Versorgung des öffentlichen Badebetriebes, des Schul- und Vereins-
schwimmens sowie gelegentlich für den Veranstaltungsbetrieb.
4
d) Nutzerspektrum:
Schuls
port:
Marienschule - Turnhalle
Augustin-Wibbelt-Schule - Sporthalle 22 x 45 m
Droste-Hauptschule - Sporthalle 22 x 45 m
Realschule Roxel - Sporthalle 22 x 45 m
Verein
ssport:
BSV Roxel e. V.
Behindertensportgemeinschaft Roxel e. V.
Kath. Landjugend Roxel
Kindergarten St. Ursula
Mitgliederzahlen (Stand 01.01.2008)
Ballspielverein Roxel e. V.
Alter männlich weiblich gesamt
- 6 J
ahre 53 47 100
7 – 14 267 189 456
15 – 18 98 47 145
19 – 26 93 50 143
27 – 40 113 56 169
41 – 60 214 144 358
über 60 87 58 145
gesamt 925 591 1.516
Reha-Sportgemeinschaft Roxel e. V.:
Alter männlich weiblich gesamt
- 6 J
ahre 0 0 0
7 – 14 9 5 14
15 – 18 0 0 0
19 – 26 0 1 1
27 – 40 0 3 3
41 – 60 3 6 9
über 60 87 158 245
gesamt 99 173 272
5
Sportarten
Die in Roxel ausgeübten Sportarten Fitnesstraining/Gymnastik, Fußball, Tennis, Volleyball, a-
siat
ische Kampfsportarten, Basketball, Handball und Turnen finden sich auch in der Hitliste
der in Münsteraner Sportvereinen betriebenen Sportarten wieder.
Der BSV Roxel hat als größter Stadtteilverein sehr stabile Entwicklungen im Bereich Hallen-
handball, Fitness/Gymnastik-Breitensport, Koronarsport, Judo, Fußball und aktuell einen sehr
guten Zulauf in der Turnabteilung. Auch die Leichtathletik-Abteilung findet in den letzten drei
Jahren wieder zu Ihrer alten Stärke zurück.
Die übrigen Roxeler Vereine ergänzen das Sportangebot im Ortsteil.
Beratungsverlauf (20)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (70)
- Josef-Beckmann-Straße 33
- Mauritzstraße
- Julius-Voos-Gasse
- Kirmstraße 16
- Sprickmannstraße
- Aegidiistraße
- Sonnenstraße 18
- Kardinalstraße 2
- Stiftsherrenstraße 40W
- Margaretenstraße 6
- Beckstraße 26
- Von-Humboldt-Straße 1
- Bonhoefferstraße 50
- Grevingstraße 24
- Hogenbergstraße 160
- Westfalenstraße 199
- Hermannstraße 058
- Spichernstraße 17
- Coerdestraße 008
- Drostestraße 7
- Königsberger Straße 89
- Tilbecker Straße 24
- Von-Holte-Straße 56
- Andreas-Hofer-Straße 30
- Bodelschwinghstraße 22
- Albersloher Weg
- Alter Steinweg
- Martin-Luther-King-Weg
- Heumannsweg
- Dahlweg 66
- Kaiser-Wilhelm-Ring 1
- Hansaring 80
- Loddenweg 12
- Laerer Landweg 153
- Thomas-Morus-Weg 9
- Toppheideweg 91
- Nienkamp 45
- Am Stadtgraben 30
- An der Konradkirche 7
- An der Alten Kirche 161
- Auf dem Dorn 17
- Amelsbürener Straße 100
- Gertrudenstraße 5
- Prinz-Eugen-Straße 27
- Manfred-von-Richthofen-Straße 49
- Vogel-von-Falkenstein-Straße
- Appelbreistiege 40
- Telgter Straße 17
- Killingstraße 250
- Uppenkampstiege 17
- Vörnste Esch 19
- Salzstraße
- Hoppengarten 22
- Pastorsesch 200
- Kampstraße 15
- Breite Gasse 3
- Grüne Gasse 40
- Loevelingloh
- Wiedaustraße 114
- Große Wiese
- Kinderhaus 50
- Gut Insel 36
- Katthagen 07
- Wielerort
- Schlagholz 58
- In der Au 3
- Hohe Geist 8
- Schürbusch 45
- Asche
- Bohlweg 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0137/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.02.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37