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220086

CDU-Antrag: Fortsetzung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplan Nr. 7722-31 Ermekeilkaserne

Antrag 14.01.2022

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.03.2022, TOP 5.7

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

4908 Zeichen

Antrag 
öffentlich 
220086 
 
 
 
——
 
Antragsteller/in: 
Bert Moll 
Julia Polley 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 
 
 
 
 
 
 
CDU-Antrag: Fortsetzung des Verfahrens zur 
Neuaufstellung des Bebauungsplan Nr. 7722-31 
Ermekeilkaserne 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Entscheidung 
 
 
 
Inhalt des Antrags 
 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, 
 
1. das Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7722-31 für das 
Gebiet der Ermekeilkaserne zwischen 
Reuterstraße/Argelanderstraße/Ermekeilstraße und Bonner Talweg auf der 
Grundlage der in der Bürgerwerkstatt und Planungswerkstatt und den dazu 
erstellten drei städtebaulichen Entwürfen im November 2015 gewonnenen 
planerischen Erkenntnissen mit dem Ziel des Offenlagebeschlusses 
fortzusetzen  
 
2. mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Verkaufsverhandlungen 
über die Bundesliegenschaft möglichst wieder aufzunehmen und 
 
3. mit dem Ziel einer langfristigen alternativen Unterbringung von Flüchtlingen 
außerhalb des Areals und/oder Integration der Flüchtlingsunterbringung in die 
neu konzipierte Wohnbebauung mit der Bezirksregierung Köln zu verhandeln. 
  
 
Begründung 
 
Begründung: 
Die Bürgerwerkstatt zur Ermekeilkaserne hat vom 28.10.2015 bis 20.11.2015 
mit der Auftaktveranstaltung, der Planungswerkstatt und der 
Abschlussveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der 
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB stattgefunden und im Wesentlichen folgende 
Ergebnisse gebracht (DS 1610442):  
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Seite 2  
——
 
In der Summe wurden die Veranstaltungen von über 300 Personen besucht. 
Ergebnis der Bürgerwerkstatt sind drei städtebauliche Konzepte externer 
Planungsbüros, die Grundlage für die Auslegung im Rahmen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3.1 BauGB vom 30.11.2015 bis 14.12.2015 
waren.  
 
Die Bürgerwerkstatt war Rahmen für intensive und konstruktive Diskussionen, 
die von den Planungsteams aufgegriffen und in Konzepte umgesetzt worden 
sind. Insgesamt ist der Prozess auf große Zustimmung gestoßen.  
 
Die Verwaltung hat angekündigt, unter Berücksichtigung und Abwägung der 
Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie den Stellungnahmen der 
Fachämter und Träger öffentlicher Belange aus den drei Konzepten einen 
Bebauungsplanentwurf zu erstellen und die notwendigen Gutachten zu 
aktualisieren oder neu einzuholen. Dies umfasst ein Schallschutz- und 
Lufthygienegutachten, ein Mobilitätskonzept sowie eine Aufstellung über den 
Ausgleich für satzungsgeschützte Bäume und ggf. eine Kanal- und 
Straßenplanung.  
 
Die Anregungen der Bürger, die die Umsetzung des Bebauungsplanes 
berühren, wie die Unterbringung bestimmter öffentlicher Einrichtungen oder 
Wohnformen soll gesondert dargestellt und den politischen Gremien erneut 
vorgelegt, sodass entscheiden werden kann, ob dies im Rahmen des 
Erstzugriffsrechtes und der Entwicklung oder Weiterveräußerung berücksichtigt 
werden kann.  
 
Die von der BIMA gesetzte Frist in Bezug auf das Erstzugriffsrecht der Stadt 
wäre zum 31.12.2015 ausgelaufen. Vor dem Hintergrund der 
Flüchtlingsunterbringung hat die BImA jedoch vor Ablauf der Frist das Thema 
„Erstzugriffsrecht der Stadt“ bis auf weiteres ruhend gestellt. 
Der Plan soll den politischen Gremien zur Offenlage erneut vorgelegt werden. 
 
Seit November 2015 ist dies aber nicht geschehen. 
 
Nach mittlerweile sechs Jahren sind für die CDU-Ratsfraktion nach der Großen 
Anfrage zum Sachstand Ermekeilkaserne (DS 210981-02 ST) keine Gründe 
ersichtlich, die einer Fortsetzung des Verfahrens zur Neuaufstellung des 
Bebauungsplanes entgegenstehen.  
Die teilweise Nutzung des Areals darf nicht dazu führen, dass die 
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Seite 3  
——
Neuaufstellung des Bebauungsplans auf unabsehbare Zeit ausgesetzt und 
damit die bereits gewonnenen Erkenntnisse der Bürgerwerkstatt und 
Planungswerkstatt ihre Relevanz verlieren und der Ratsbeschluss aus 2012 
letztlich faktisch nicht vollzogen wird.  
 
Das ehe. Kasernengelände ist derzeit teilweise gar nicht genutzt und wird von 
der Erstaufnahmeeinrichtung nur teilweise in Anspruch genommen.  
 
Angesichts des Wohnungsmangels in Bonn ist es nicht nachvollziehbar, warum 
nicht zumindest die Planung fortgesetzt und abgeschlossen wird, um langfristig 
das Areal wohnbaulich zu nutzen.  
 
Die derzeitige Nutzung des Geländes durch die Erstaufnahmeeinrichtung steht 
dem Planungsprozess nicht entgegen und kann von der Bezirksregierung und 
den zuständigen Bundesinstitutionen ungeachtet der weiteren Phase der 
Bauleitplanung fortgesetzt werden.  
In der weiteren Planung kann, wie in der Bürgerwerkstatt diskutiert worden ist, 
eine Integration von Flüchtlingen und deren Unterbringung auf dem Gelände 
oder eine alternative Unterbringung der Erstaufnahmeeinrichtung zur 
Diskussion und vorbereitenden Planung gestellt werden.  
  
 
 
Anlage/n 
Keine 
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Beratungsverlauf (2)

23.02.2022 Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen
TOP 6.15 Empfehlung

Beschluss: abgelehnt

Zur Sitzung
10.03.2022 Hauptausschuss
TOP 5.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Reuterstraße
  • Bonner Talweg
  • Argelanderstraße
  • Ermekeilstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
220086
Typ
Antrag
Datum
14.01.2022
Erstellt
18.01.2026 04:40