220086
CDU-Antrag: Fortsetzung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplan Nr. 7722-31 Ermekeilkaserne
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sammeldokument öffentlich
4908 Zeichen
Antrag öffentlich 220086 —— Antragsteller/in: Bert Moll Julia Polley CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn CDU-Antrag: Fortsetzung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplan Nr. 7722-31 Ermekeilkaserne Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Stadtverwaltung wird beauftragt, 1. das Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7722-31 für das Gebiet der Ermekeilkaserne zwischen Reuterstraße/Argelanderstraße/Ermekeilstraße und Bonner Talweg auf der Grundlage der in der Bürgerwerkstatt und Planungswerkstatt und den dazu erstellten drei städtebaulichen Entwürfen im November 2015 gewonnenen planerischen Erkenntnissen mit dem Ziel des Offenlagebeschlusses fortzusetzen 2. mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Verkaufsverhandlungen über die Bundesliegenschaft möglichst wieder aufzunehmen und 3. mit dem Ziel einer langfristigen alternativen Unterbringung von Flüchtlingen außerhalb des Areals und/oder Integration der Flüchtlingsunterbringung in die neu konzipierte Wohnbebauung mit der Bezirksregierung Köln zu verhandeln. Begründung Begründung: Die Bürgerwerkstatt zur Ermekeilkaserne hat vom 28.10.2015 bis 20.11.2015 mit der Auftaktveranstaltung, der Planungswerkstatt und der Abschlussveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB stattgefunden und im Wesentlichen folgende Ergebnisse gebracht (DS 1610442): Seite 1 von 3 Seite 2 —— In der Summe wurden die Veranstaltungen von über 300 Personen besucht. Ergebnis der Bürgerwerkstatt sind drei städtebauliche Konzepte externer Planungsbüros, die Grundlage für die Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3.1 BauGB vom 30.11.2015 bis 14.12.2015 waren. Die Bürgerwerkstatt war Rahmen für intensive und konstruktive Diskussionen, die von den Planungsteams aufgegriffen und in Konzepte umgesetzt worden sind. Insgesamt ist der Prozess auf große Zustimmung gestoßen. Die Verwaltung hat angekündigt, unter Berücksichtigung und Abwägung der Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie den Stellungnahmen der Fachämter und Träger öffentlicher Belange aus den drei Konzepten einen Bebauungsplanentwurf zu erstellen und die notwendigen Gutachten zu aktualisieren oder neu einzuholen. Dies umfasst ein Schallschutz- und Lufthygienegutachten, ein Mobilitätskonzept sowie eine Aufstellung über den Ausgleich für satzungsgeschützte Bäume und ggf. eine Kanal- und Straßenplanung. Die Anregungen der Bürger, die die Umsetzung des Bebauungsplanes berühren, wie die Unterbringung bestimmter öffentlicher Einrichtungen oder Wohnformen soll gesondert dargestellt und den politischen Gremien erneut vorgelegt, sodass entscheiden werden kann, ob dies im Rahmen des Erstzugriffsrechtes und der Entwicklung oder Weiterveräußerung berücksichtigt werden kann. Die von der BIMA gesetzte Frist in Bezug auf das Erstzugriffsrecht der Stadt wäre zum 31.12.2015 ausgelaufen. Vor dem Hintergrund der Flüchtlingsunterbringung hat die BImA jedoch vor Ablauf der Frist das Thema „Erstzugriffsrecht der Stadt“ bis auf weiteres ruhend gestellt. Der Plan soll den politischen Gremien zur Offenlage erneut vorgelegt werden. Seit November 2015 ist dies aber nicht geschehen. Nach mittlerweile sechs Jahren sind für die CDU-Ratsfraktion nach der Großen Anfrage zum Sachstand Ermekeilkaserne (DS 210981-02 ST) keine Gründe ersichtlich, die einer Fortsetzung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes entgegenstehen. Die teilweise Nutzung des Areals darf nicht dazu führen, dass die Seite 2 von 3 Seite 3 —— Neuaufstellung des Bebauungsplans auf unabsehbare Zeit ausgesetzt und damit die bereits gewonnenen Erkenntnisse der Bürgerwerkstatt und Planungswerkstatt ihre Relevanz verlieren und der Ratsbeschluss aus 2012 letztlich faktisch nicht vollzogen wird. Das ehe. Kasernengelände ist derzeit teilweise gar nicht genutzt und wird von der Erstaufnahmeeinrichtung nur teilweise in Anspruch genommen. Angesichts des Wohnungsmangels in Bonn ist es nicht nachvollziehbar, warum nicht zumindest die Planung fortgesetzt und abgeschlossen wird, um langfristig das Areal wohnbaulich zu nutzen. Die derzeitige Nutzung des Geländes durch die Erstaufnahmeeinrichtung steht dem Planungsprozess nicht entgegen und kann von der Bezirksregierung und den zuständigen Bundesinstitutionen ungeachtet der weiteren Phase der Bauleitplanung fortgesetzt werden. In der weiteren Planung kann, wie in der Bürgerwerkstatt diskutiert worden ist, eine Integration von Flüchtlingen und deren Unterbringung auf dem Gelände oder eine alternative Unterbringung der Erstaufnahmeeinrichtung zur Diskussion und vorbereitenden Planung gestellt werden. Anlage/n Keine Seite 3 von 3
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: abgelehnt
Zur SitzungOrte (4)
- Reuterstraße
- Bonner Talweg
- Argelanderstraße
- Ermekeilstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 220086
- Typ
- Antrag
- Datum
- 14.01.2022
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40