V/1001/2019
Bericht zur Realisierbarkeit und Kostenschätzung der Forderungen der Fridays for Future
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Berichtsvorlage
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V/1001/2019 V/1001/2019 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Bericht zur Realisierbarkeit und Kostenschätzung der Forderungen der Fridays for Future Beratungsfolge 19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 11.12.2019 Rat Bericht Bericht: Die Verwaltung ist durch den Beschluss des Rates vom 11.09.2019 zum Antrag der Ratsgruppe Pira- ten/ÖDP Nr. A -R/0056/2019 (Anlage 1) beauftragt worden, die Realisierbarkeit der Forderungen der Fridays for Future zu prüfen und eine grobe Kostenschätzung vorzunehmen. Der entsprechende B e- richt soll dem Rat bis Ende des Jahres vorgelegt werden, was mit dieser Berichtsvorlage geschieht. Die zu prüfenden Forderungen lauten unter dem Titel „Klimaneutralität bis 2030“: 1. 100 Prozent erneuerbare Energien 2. Jedes Jahr zusätzlich 10 Prozent des EEG-Potenzials abschöpfen 3. Pro Jahr: 5 % energetische Sanierungsrate für Altgebäude 4. Autofreie Innenstadt und City-Maut bis 2030 5. Einführung eines Metrobus-Systems bis 2025 6. Wende zu einer Fahrradstadt, die den Namen verdient 7. Ein neuer Baum pro Einwohner*in und Jahr Der genaue Wortlaut und die Erläuterungen zu den einzelnen Forderungen können der Anlage 2 en t- nommen werden. Grundsätzlich sind die Forderungen aus Klimaschutzperspektive sinnvoll und aus der Sicht der Stadt Münster zu begrüßen. Insbesondere die Forderungen zu den erneuerbaren Energien und der energe- tischen Gebäudesanierung sind auch in Ansätzen Bestandteile der bestehenden oder zu entwickel n- den Konzepte, d.h. des Masterplans 100% Klimaschutz und des Handlungsprogrammes Klimaschutz 2030, wobei die Ansätze die Umsetzung des Zielszenarios gemäß Masterplan 100% Klimaschutz darstellen (vgl. Masterplan 100% Klimaschutz, Kapitel 6.1, 6.2, 6.3). Auch die Forderungen für den Bereich Mobilität sind nachvollziehbar, und weisen in die richtige Richtung – sie sind ebenfalls zu be- grüßen und werden im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Mobilität 2035+ mit aufgegriffen. Es bleibt jedoch zu berücksichtigen, dass die zeitlichen Vorstellungen zur Umsetzung bis 2030 extrem ambitioniert sind. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 04.11.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Schütte Telefon: 492-6851 SchuetteJ@stadt- muenster.de - 2 - V/1001/2019 Der Masterplan 100% Klimaschutz gibt das Jahr 2050 als Zielhorizont aus und bezeichnet die Ambiti- onen bereits für diesen Zeitraum als große Herausforderung und immensen Kraftakt. Auf Basis der gutachterlichen Berechnungen im Rahmen des Masterplans 100% Klimaschutz müsste hierfür einer- seits der Endenergieverbrauch in Münster bis 2050 um fast 70 % reduziert werden, damit andere r- seits die umfassenden Systemumbrüche im Bereich der Energieversorgung und Mobilität, wie z.B.: - die vollständige Verdrängung von fossilen Energieträgern dur ch den Ausbau Erneuerbarer Energien, - die Einbindung von Power to X Systemen in die Energieversorgung, - der massive Ausbau der Energieverteilungssysteme oder - die Neugestaltung und Umverteilung der Verkehrsflächen hinzu Fuß - und Radverkehr sowie ÖPNV und weniger motorisiertem Individualverkehr eine Wirksamkeit erlangen können. Der Masterplan 100% Klimaschutz macht ebenfalls deutlich, dass die Ziele nur erreicht werden kö n- nen, wenn sich die externen Rahmenbedingungen, also Faktoren und Trends, die nicht oder nur in geringem Maße durch die Stadt Münster und ihre Akteure beeinflusst werden können, entsprechend positiv verändern. Hierzu gehören u.a. politische und rechtliche Rahmenbedingungen auf EU -, Bun- des- und Landesebene, sowie der technische Fortschritt und der Lebens- und Konsumstil der Gesell- schaft. Nichtsdestotrotz kann die Stadt als gutes Beispiel vorangehen und bspw. mit der eigenen Stadtve r- waltung eine Klimaneutralität bis 2030 anstreben. Erläuterungen zu den einzelnen Forderungen: Die ausführlicheren Stellungnahmen der einzelnen Fachämter können den Anlagen 3 - 6 entnommen werden. Im Folgenden sind die Stellungnahmen zusammenfassend dargestellt worden. zu 1: 100 Prozent erneuerbare Energien Der Masterplan 100% Klimaschutz hat gez eigt, dass eine CO 2-Reduktion von 95% im Vergleich zum Jahr 1990 voraussetzt, dass der Endenergieverbrauch um fast 70% reduziert werden muss. Allein das ist eine immense Herausforderung für die Stadt. Darüber hinaus müssen die lokalen Potenziale für Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien, die im Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Ene r- gien ermittelt wurden, in Gänze gehoben werden. Und selbst dann wird mehr als die Hälfte des Stroms von außerhalb zugekauft werden müssen, um fossile Energieträger nahezu ko mplett zu e r- setzen. Der Ausbaupfad ist also selbst bis zum Jahr 2050, wie von den Gutachtern dargestellt, sehr ambitioniert und bedingt eine Kehrtwende in der Energiepolitik auf Landes -, Bundes- und EU-Ebene sowie in der Stadt Münster. Die an den Ausbau d er lokalen Erneuerbaren Energien anschließende Forderung lautet, die Strom - und Erdgasprodukte der Stadtwerke Münster GmbH (im Folgenden Stadtwerke) im Einkauf vollstä n- dig auf Erneuerbare Energien umzustellen: Für den Strombereich gäbe es - nach Aussage der Stadtwerke - entweder die Möglichkeit zertifizier- ten Strom aus Erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweis zu beziehen (bspw. aus Wasserkraftan- lagen aus Norwegen) oder aber zertifizierten Strom aus Erneuerbaren Energien mit dem Grüner Strom Label (GSL) zu beziehen. Der GSL -Strom bietet die höchste Labelqualität und wird bereits über das Öko -Strom-Produkt der Stadtwerke vertrieben, ist aber am Markt bislang nicht in ausre i- chender Menge für alle Stadtwerke-Kunden verfügbar. Die zusätzlichen Kosten dafür würden sich auf rund 6 Mio. Euro pro Jahr belaufen. - 3 - V/1001/2019 Eine ähnliche Variante wie für den Strombereich wäre für den Erdgasbereich möglich – hier könnte eine Umstellung auf den Einkauf von bilanziellem Biomethan erfolgen. Der finanzielle Mehraufwand allein für die Umstellung auf Biomethan liegt bei ca. 60 Mio. €. Ein Mehraufwand der aus Wettb e- werbsgründen nicht einfach an den Endkunden weitergereicht werden könnte. Ein mögliches Defizit hätte die Stadt Münster als Muttergesellschaft zu tragen. Die Stadtwerke be trachten ihre Kunden als mündig und eigenverantwortlich und setzen daher unter den geschilderten Umständen darauf, durch Kommunikation und Information ihre Kunden von nac h- haltigem Ökostrom und Ökogas zu überzeugen. Über den Stadtwerke -Produktbaukasten ist die Opti- on „Ökostrom“ auf jeden Tarif aufbuchbar. zu 2: Jedes Jahr zusätzlich 10 Prozent des EEG-Potenzials abschöpfen In Münster liegt das größte lokale erneuerbare Ausbaupotenzial im Bereich Photovoltaik und Win d- energie. In Abbildung 1 ist der Zubau an Photovoltaik- und Windkapazität der vergangenen Jahre dargestellt. Abbildung 1: Jährlicher Zubau der Photovoltaik- und Windkraftkapazität in MWp bzw. MW. Im Bereich Photovoltaik fand mit 11 MWp der größte jährliche Zubau im Jahr 2011 statt. Dies ist auf das in dem Jahr äußerst günstige Verhältnis von Einspeisevergütung nach EEG bei gleichzeitig stark gesunkenen Anlagenkosten zurückzuführen und entspricht einer Erzeugung von ca. 9 GWh/a. Um eine Mehrerzeugung von 77 GWh/a zu e rreichen, wie von Fridays for Future gefordert, müssten jäh r- lich Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 90 MWp zugebaut werden, was eine Flä- che von rund 300 ha (ca. 420 Fußballfelder) in Anspruch nehmen würde. Die Investitionskosten für den Ausbau würden sich auf ca. 110 Mio. Euro jährlich belaufen. Die Stadt selbst kann über ihre e i- genen Liegenschaften nur einen Teil zu diesem Zubau beisteuern – ein weiterer Teil kann über die Stadtwerke erfolgen. Der mit Abstand größte Teil des Zubaus kann aber nur über Dritte und private Investoren erfolgen. Die Stadt selbst kann diesen Zubau mit Informationskampagnen und einer Fö r- derung flankieren. Eine PV -Förderung seitens der Stadt, die Anlagenbetreibern eine Rendite wie im Jahr 2011 ermöglicht, würde ei nen Zuschuss von deutlich mehr als 18 Mio. € jährlich voraussetzten, um damit einen Zubau von immerhin rund 11 MWp jährlich zu ermöglichen. Eine Förderung kann den Zuwachs unterstützen und müsste zusätzlich mit ergänzenden Maßnahmen (Öffentlichkeitsarbeit, Ausweitung des Beratungsangebots, Unterstützung von Unternehmen und Institutionen bei der U m- setzung, etc.) flankiert werden. Was den Bereich der Windenergie betrifft verweisen die Stadtwerke darauf, dass es für stärkere Z u- bauraten der Veränderung einiger wesentlicher externer Voraussetzungen und Rahmenbedingungen - 4 - V/1001/2019 bedarf. So wird der weitere Ausbau der Windenergie durch eine Reihe von rechtlichen, wirtschaftl i- chen und ordnungspolitischen Hürden auf Landes - und Bundesebene für die kommenden Jahre auf dem Stadtgebiet erschwert. Unter anderem wurden seit 2017 auf Bundesebene strengere Abstand s- regelungen für Windenergieanlagen eingeführt, die den weiteren Ausbau verhindern. Auch ei n- schränkende Regelungen zur Vergütung von erneuerbar erzeugtem Strom verschlechte rn seit dem die Wirtschaftlichkeit von Anlagen. zu 3: Pro Jahr: 5 % energetische Sanierungsrate für Altgebäude Die aktuelle Sanierungsrate in Münster wird auf etwa 1% jährlich geschätzt. Im Masterplan Zielszena- rio wird eine Sanierungsrate von ca. 3% mit einer durchschnittlichen Einsparung je Sanierung um 80 % angesetzt. Sanierungen von Bestandsgebäuden werden bereits seit 1997 über das städtische Fö r- derprogramm Energieeinsparung und Altbausanierung gefördert. Momentan werden jährlich etwa 60 Wohngebäudesanierungen mit Zuschüssen in Höhe von insgesamt 400.000 € gefördert. Eine jährl i- che Sanierungsquote von 5% entspricht in Bezug auf den Bestand von 55.000 Wohngebäuden einer jährlichen ganzheitlichen energetischen Sanierung von 2.750 Gebäuden. Um diese Sanierungen über das städtische Förderprogramm zu unterstützen, müssten jährlich deutlich mehr als 18 Mio. € für die Förderung eingeplant werden, da zusätzlich die Fördersätze zu erhöhen wären, um die Anreize für Gebäudeeigentümer insgesamt zu erhöhen. Zusätzl ich zu den 180 - 200 Mio. Euro wären 3 Pers o- nalstellen bereitzustellen, um Gebäudeeigentümer zu informieren und zu beraten. Hinzu käme weit e- rer Personalbedarf für die Bearbeitung und die Bewilligung der Förderanträge. Im Bereich der eigenen städtischen Li egenschaften sind ebenfalls Investitionskosten erforderlich. Mit Ratsbeschluss V/0668/2018 „Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in städtischen Gebäuden“ wurde bereits die Verwaltung beauftragt, in einem gemeinsamen Arbeitskreis mit der Politik ein Ko n- zept zur Umsetzung einer 3 -prozentigen Sanierungsquote zu erstellen. Das Amt für Immobilienm a- nagement hat hierzu in einem ersten Schritt amtsintern ein Konzept erarbeitet, wie die Umsetzung in den nächsten Jahren erfolgen kann. Bei der derzeitigen Konzepterstell ung wurde unter Berücksicht i- gung der Klimaschutzziele des Masterplans eine 3 -prozentige Sanierungsquote angesetzt. Nach ers- ter Einschätzung ergeben sich hierbei Investitionskosten von 20 - 25 Mio. € jährlich für die Umsetzung der energetischen Maßnahmen so wie begleitender Instandhaltungsmaßnahmen. Hierfür werden v o- raussichtlich 8 dauerhaft einzurichtende Personalstellen benötigt. Geht man von einer 5 -prozentigen Sanierungsquote aus, die Fridays for Future und neue wissenschaftliche Erkenntnisse fordern, so resultiert hieraus annähernd eine Verdopplung der Kosten sowie der entsprechenden Personalstellen. Die Kosten müssen im weiteren Verfahren konkretisiert werden. Neben der Steigerung der Sanierungsquoten, fordern die Fridays for Future auch den Plus -Energie- Haus-Standard für den Neubaubereich. Bereits seit 1997 gibt es Festsetzungen der Stadt Münster für die Errichtung von Wohngebäuden auf städtischen Grundstücken und in städtebaulichen Verträgen. Der Rat der Stadt Münster hat im Juli 2018 die Festsetzung der Anforderungen auf Basis des KfW Effizienzhauses 55 zum August 2018 beschlossen. Die Forderung von darüber hinausgehenden A n- forderungen sind wirtschaftlich und technisch schon heute machbar, wurden bereits in anderen Kommunen eingeführt und könnten durc h die Stadt Münster im Neubaubereich festgesetzt werden. Die Forderung wird aus Klimaschutzperspektive daher ausdrücklich begrüßt und hat den Vorteil, dass sie ohne großen Kostenaufwand für die Stadt durchführbar ist. zu 4: Autofreie Innenstadt und City-Maut bis 2030 Auch wenn es im Ausland mittlerweile positive Beispiele (z. B. Stockholm, Oslo, Mailand, Bologna, London) für die Umsetzung einer City -Maut gibt, fehlen in Deutschland hierzu bislang die rechtlichen Voraussetzungen. Inwieweit die City-Maut für Münster eine verkehrlich sinnvolle Option darstellt, wird, neben zahlreichen anderen zentralen Fragestellungen (z. B. auto -arme/auto-freie Innenstadt, restrik- tives Parkraumkonzept und flächendeckende Parkraumbewirtschaftung mit erhöhten Entgelten, deu t- lich mehr Platz im öffentlichen Verkehrsraum für den Umweltverbund (zu Fuß gehen, Radfahren, ÖPNV) zu Lasten des Autoverkehrs) der „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ erörtern und durch ein - 5 - V/1001/2019 zu erstellendes Handlungskonzept, belegt mit konkreten Maßnahmenv orschlägen, beantworten. Die Erstellung des Masterplans ist beauftragt und er wird im Rahmen eines mehrjährigen, intensiven ö f- fentlichen Dialog- und Beteiligungsprozesses erarbeitet werden. Die erhobene Forderung, vom Autoverkehr frei werdenden öffentlich en Raum für den Busve r- kehr/Busbeschleunigung und sichere Radverkehrsinfrastruktur sowie Fahrradabstellplätze zu nutzen, ist völlig unstrittig. Eine Antwort, welchen Umfang die Flächenumverteilung in Münster haben kann bzw. soll, sowie, wie der damit verbundene „Verkehrs-Mix“ aussieht und welche Wirkungen dieser mit sich bringt, beantwortet der Masterplan im Rahmen der vorgesehenen Zukunfts -Szenarien. Darin werden kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen( -bündel) definiert, die nicht zuletzt auch öffentlich diskutiert und am Ende vom Rat der Stadt Münster beschlossen werden. Zusätzlich sind diese Fl ä- chenpotentiale selbstverständlich auch für Frei - und Grünflächen, Spielplätze, Aufenthalts - und Be- gegnungsräume, kurzum, zur „grünen“ Revitalisierung der (Innen-)Stadt zu verwenden. zu 5: Einführung eines Metrobus-Systems bis 2025 Aus Sicht der Stadtwerke wird die Verfolgung der Idee eines Metrobus -Systems begrüßt und könnte im Rahmen eines Pilotprojekts intensiv geprüft werden. Um die Attraktivität des Öffentl ichen Perso- nennahverkehrs in Münster weiter zu steigern, sehen die Stadtwerke drei ineinander greifende Ma ß- nahmen: Die Einführung eines Metrobussystems, eines On -Demand-Shuttlesystems und von mult i- modalen Services, also zum Beispiel Fahrradabstellboxen ode r E-Carsharing-Angeboten, an festen Mobilstationen. Mit dem Förderprojekt „Hiltrup on Demand“ (Investitionsvolumen je nach Ausgestaltung ca. 5 – 10 Mio. €), für dass die Stadt Münster derzeit beim Land NRW um Unterstützung wirbt, soll ein in dieser Größenordnung bundesweit erstmaliges Projekt der neuen digitalen „ÖPNV -Welt“ in Münster umg e- setzt werden. Hierbei wird ein Systemelement der Metrobusse realisiert werden, indem flexible, a t- traktive Kleinfahrzeuge die Fahrgäste „door to door“ oder „corner to corn er“ zu den bestehenden ÖPNV-Hauptachsen bringen. Hierdurch erwartet sich die Stadt Münster wertvolle Erkenntnisse hi n- sichtlich Übertragbarkeit und Alltagstauglichkeit (z. B. auf die im S -Bahn-Standard reaktivierte WLE- Trasse, Inbetriebnahme vrstl. 2023) fü r weitere Anwendungen im Stadtgebiet. Ob, und in welchem Umfang das Metrobus-System die ÖPNV-Anforderungen der Zukunft erfüllen kann, ist ebenfalls eine Fragestellung, die der Masterplan Mobilität 2035+ beantworten wird. Dies setzt bspw. eine völlige Überarbeitung des heutigen Stadtbussystems voraus. Ebenso sind betriebliche Belange sowie die finanziellen Aufwendungen zu berücksichtigen. Ein Metrobussystem wäre das leistungsfähige Grundgerüst des dreistufigen ÖPNV -Gesamtsystems. Die Großraumbusse mit hoher Kapazität wären mit hoher Taktdichte (< 10 min) auf einem Hauptac h- sennetz in Münster unterwegs und könnten damit die Attraktivität des ÖPNV in Münster nochmal deutlich steigern. zu 6: Wende zu einer Fahrradstadt, die den Namen verdient Münster ist und bleibt Fahrradstadt. Daran hat auch der erstmalige 2. Platz beim ADFC - Fahrradklimatest 2018 nichts geändert. Nichts desto trotz nimmt die Verwaltung die Ergebnisse sehr ernst. Dies zeigen die hier bspw. genannten, aktuellen Radverkehrsprojekte: - die Umnutzung des Parkhauses Bremer Straße für 1.000 Fahrradstellplätze - das diesjährige Förderprogramm für Lastenräder - die Bike-Sharing-Studie für Münster (Erörterung in den politischen Gremien Anfang 2020) - der Bau der Pilotstrecke für sensorgestützte adaptive Beleuchtung entlang der Kanalprom e- nade in Hiltrup Die Stadt Münster arbeitet mit einem sehr hohen Qualitätsanspruch und im Rahmen ihrer Verpflic h- tung als Fahrradstadt daran, schon heute deutlich mehr beim Radverkehr zu tun und dies auch „auf - 6 - V/1001/2019 die Straße zu bringen“. Der Ausbau der Radverkehrswege entsprechend der Regelbreiten nach ERA ist bereits Bestandteil des Radverkehrskonzeptes Münster 2025. Wie unter 4. erwähnt, ist auch dies nur möglich, wenn es zu einer spürbaren Umverteilung des öffentlichen Raume s zu Gunsten des Radverkehrs kommt. Auch ist richtig, dass Münster das Thema Fahrradparken ernst zu nehmen hat, wie das Beispiel des Hauptbahnhofes zeigt. Gegenwärtig gibt es dort mit der Radstation 3.400 Stellplätze und weitere ca. 2.000 Stellplätze in u nmittelbarer Nachbarschaft zum Bahnhof. Hinzu kommen mit dem neuen Fah r- radparkhaus 2.200 Stellplätze. Das macht in Summe rd. 7.600 Stellplätze. Der Bedarf am Münster a- ner Hauptbahnhof liegt realistischer Weise bei rd. 10.000 Radstellplätzen. Daher wird bere its ein Standort für ein 3. Fahrradparkhaus in Bahnhofsnähe gesucht. Auch hier muss bei allen Lösungen Qualität und Service für den Radfahrer, aber auch städtebauliche Qualität im Vordergrund stehen. Natürlich benötigt die Stadt auch mehr Fahrradparkraum s owie attraktive Lösungen (sicher und witte- rungsgeschützt), insbesondere für Lastenräder vor allem in der Innenstadt, in den Fahrradstraßen und den verdichteten Wohnquartieren. Die Verwaltung wird daher sehr zeitnah erste PKW-Stellplätze zu Lastenrad -Stellplätzen umwidmen. Im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit der Fachhoc h- schule Münster wird derzeit ein Fahrradparkraumkonzept für die Innenstadt sowie innenstadtnahe Wohnquartiere mit konkreten Lösungsvorschlägen erarbeitet. Die Ergebnisse hierzu sollen An fang 2020 mit den politischen Gremien erörtert werden. Wichtig ist, dass ungeachtet der genannten Zie l- größe von 1.000 Fahrradstellplätzen pro Jahr, der wirkliche Bedarf im Stadtraum festgestellt und di e- ser auf Grundlage eines Fahrradparkkonzeptes anschließend zügig umgesetzt wird. Es bleibt zu bemerken, dass die Gestaltung der zukünftigen Mobilität Münsters nur im engen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern und Initiativen entwickelt werden kann. Hierfür bietet der Prozess des Masterplans Mobilität Münster 2035+ eine sehr qualifizierte Beteiligungsplattform. zu 7: Ein neuer Baum pro Einwohner*in und Jahr Die Pflanzung zusätzlicher Bäume auf dem Gebiet der Stadt Münster zur Bindung von CO 2 ist wichtig und wird daher begrüßt. Die Anzahl der geforderten Baumpflanzungen stellt die Stadt Münster jedoch flächenmäßig vor ein Problem. Für eine jährliche Pflanzung von derzeit ca. 310.000 Bäumen im Jahr stehen keine ausreichenden Flächen im städtischen Eigentum zur Verfügung, da für die Herstellung eines ökologisch wertvollen Waldbestandes mit 310.000 Bäumen einschl. Waldsaum insgesamt mi n- destens 93 ha Fläche notwendig sind. Auch in den öffentlichen Grünflächen, im Straßenraum oder auf städtischen Liegenschaften stehen nur noch bedingt Flächen zur Verfügung. Um den Verlust der jährlich absterbenden Bäume auszugleichen und auch zur Ergänzung des vo r- handenen Baumbestandes, pflanzt die Stadt Münster regelmäßig neue Gehölze. Dies betrifft Pflan z- maßnahmen innerhalb des Stadtgebietes im Verkehrsraum sowie innerhalb öffen tlicher Grünflächen. Hierzu wurden u.a. vom Rat der Stadt Münster im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 jährlich zusätzlich 20.000 € je Stadtbezirk zur Verfügung gestellt. Auch im Außenbereich werden im Rahmen der Landschaftspflege neue Gehölze ergänzt und betroffene Waldflächen werden nach den aktuellen Empfehlungen mit neuen Pflanzungen auf den Klimawandel vorbereitet. In den Forderungen der Fridays for Future wird bereits darauf hingewiesen, dass eine Umsetzung nur teilweise auf dem Gebiet der Stadt zu realisieren ist. Um den Forderungen von 310.000 Bäumen im Jahr nachkommen zu können, wäre auch eine finanzielle Unterstützung von nationalen und internat i- onalen Organisationen, die Bäume gegen den Klimawandel pflanzen, denkbar. Schlussbetrachtung: Die Forderungen der Fridays for Future sind inhaltlich richtig. Der zeitliche Horizont für die Umsetzung eines großen Teils dieser Forderungen, insbesondere derer, die in Richtung einer Klimaneutralität bis 2030 zielen, ist in Abhängigkeit von externen Rahmenbe dingungen, also Faktoren und Trends, die nicht oder nur in geringem Maße durch die Stadt Münster und ihre Akteure beeinflusst werden kö n- - 7 - V/1001/2019 nen, zu sehen. Hierzu gehören u.a. politische und rechtliche Rahmenbedingungen auf EU -, Bundes- und Landesebene, sowie d er technische Fortschritt und selbstverständlich auch der Lebensstil und das Konsumverhalten der Gesellschaft. Auch die notwendigen Investitionen in eine klimaneutrale Stadt sind enorm - schließlich bilden sie die Grundlage einer nachhaltigen Stadt für die nächsten Jahrzehnte. Neben den kommunalen Investitionen in die Bereiche Verkehr, kommunale Gebäude und Energieversorgung sind dies insbesondere die notwendigen privaten Investitionen von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern. Die Zielerreichung einer klimaneutralen Stadt bis 2030 ist aufgrund der oben genannten Erläuteru n- gen als extrem ambitioniert zu bezeichnen. Dies liegt vor allem an den nicht vorhandenen notwend i- gen externen Rahmenbedingungen auf EU-, Bundes- und Landesebene. Dennoch kann die Stadt mit ihren eigenen Möglichkeiten viel erreichen und selbst als gutes Beispiel vorangehen und für die eig e- ne Stadtverwaltung eine Klimaneutralität bis 2030 anstreben. i.V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: Anlage 1 - Antrag A-R/0056/2019 Anlage 2 – Forderungen Fridays for Future Anlage 3 - Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH Anlage 4 - Stellungnahme des Amtes für Mobilität und Tiefbau Anlage 5 - Stellungnahme des Amtes für Immobilienmanagement Anlage 6 - Stellungnahme des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Anlage 3_Stellungnahme_Stadtwerke_Münster
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1 Anlage 3 zu V/1001/2019 Stellungnahme der Stadtwerke Münster zu den Forderungen von „Fridays for Future“ Forderung: 100 Prozent erneuerbare Energien ab 2030 Strom: Um der Forderung nachzukommen, ausschließlich aus erneuerbaren Energien erzeugten Strom zu verkaufen, gäbe es zwei Wege. Erstens: Bezug von Ökostrom mit Herkunftsnachweis. Damit würden die Stadtwerke ausschließlich Strom einkaufen, der nachweislich aus erneuerbaren Energien irgendwo in Europa erzeugt wurde. Zum Beispiel handelt es sich dabei um Strom aus Wasserkraft, der in Norwegen gewonnen wird. Nachteil des Ökostroms mit Herkunftsnachweis ist, dass über den Nachweis kein Zubau an erneuerbaren Energien stattfindet. Stattdessen wird die Strommenge nur abrechnungstechnisch anders verteilt, es würde im konkreten Fall also ein größerer Anteil nach Münster berechnet. Der zweite Weg wäre, die gesamte Strommenge als mit dem Grüner Strom Label (GSL) zertifiziertem Ökostrom einzukaufen. Dieses Siegel wirkt im Unterschied zu Herkunftsnachweisen nachhaltig, weil es auch an den Zubau erneuerbarer Energien geknüpft ist. Es ist das strengste auf dem Markt verfügbare Label. Der Ökostrom der Stadtwerke Münster ist bereits seit vielen Jahren mit dem Grüner Strom Label ausgezeichnet. Aktuell ist auf dem Markt jedoch nicht die erforderliche Menge an GSL-Strom vorhanden und zu beschaffen, um alle Stadtwerke Münster-Kunden damit zu versorgen. Erdgas: Um der Forderung nachzukommen, ausschließlich Ökogas zu verkaufen (und in den eigenen Erzeugungsanlagen für Fernwärme zu nutzen), gäbe es ebenfalls zwei Wege. Entweder die Umstellung über CO2-Emissionsrechte, im Grunde eine bilanzielle Umstellung, oder die Umstellung auf Biomethan. Bislang ist Biomethan allerdings mehr als drei Mal zu teuer wie Erdgas, so dass in der Praxis lediglich mit Beimischungen gearbeitet wird. Die Strom- und Wärmewärmeerzeugung in unserem Heizkraftwerk am Hafen unterliegt dem europäischen Emissionshandelssystem, d.h. entsprechend der eingesetzten Erdgasmengen müssen kostenpflichtige Emissionsberechtigungen nachgewiesen werden. Eine Umstellung auf reines Biomethan würde 60 Millionen Euro Mehrkosten bedeuten. Die Stadtwerke Münster sind eine 100prozentige Tochter der Stadt Münster. In den Sparten Strom und Erdgas stehen sie im Wettbewerb mit hunderten anderer Anbieter, die in Münster Energie liefern. Dass sich die Stadtwerke im Wettbewerb gut schlagen, daran hat auch die Stadt Münster mit ihren Bürgerinnen und Bürgern ein Interesse: Jährlich leisten die Stadtwerke eine fest vereinbarte Gewinnausschüttung an die Stadt Münster – 2018 waren es 6,5 Millionen Euro. Das Unternehmen trägt zusätzlich ein jährliches Defizit (2018: 17,4 Mio. Euro), das der Busverkehr in Münster verursacht. Die Umstellung aller Kunden auf Energie aus erneuerbaren Quellen würde die Bezugskosten für die Stadtwerke Münster deutlich erhöhen. Diese Mehrkosten müsste das Unternehmen an seine Kunden weitergeben, denn die Kosten könnten aus den eigenen Margen nicht getragen werden. Bei einer Weitergabe würden jedoch massive Kundenverluste drohen, weil viele die Stadtwerke verlassen und zu preislich attraktiveren Anbietern wechseln würden. Bei einer Übernahme der Mehrkosten durch die Stadtwerke müsste schlussendlich die Stadt Münster als „Mutter“ der 2 Stadtwerke die Defizite tragen. Durch ein negatives Jahresergebnis der Stadtwerke würden in Folge Mittel für Investitionen, auch in erneuerbare Energien, nicht mehr zur Verfügung stehen. Vor diesen Hintergrund und den nachfolgend noch näher beschriebenen Einschränkungen setzen die Stadtwerke darauf, ihre Kunden durch stetige Kommunikation und Information von nachhaltigem Ökostrom und Ökogas zu überzeugen und dafür marktgerechte, nachvollziehbare Preise anzusetzen. Das Unternehmen sieht seine Kunden als mündig und eigenverantwortlich handelnd. Die Stadtwerke möchten ihnen kein bestimmtes Produkt aufzwingen, sondern sie von den Vorteilen der Ökoangebote überzeugen. Über den Stadtwerke-Produktbaukasten ist die Option „Ökostrom“ auf jeden Tarif aufbuchbar – im Internet ist sie im Preisrechner bereits voreingestellt. Gleiches gilt für das klimaneutrale Erdgas der Stadtwerke Münster. Forderung: Jedes Jahr zusätzliche 10 Prozent des Erneuerbare-Energien-Potenzials ausschöpfen Der Zubau von jährlich zehn Prozent Erneuerbarer Energien auf dem Stadtgebiet Münster würde die Veränderung einiger wesentlicher Prämissen voraussetzen. Seit 2017 haben sich gesetzliche Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene deutlich verändert und zum Beispiel neue, strengere Abstandsregelungen für Windenergieanlagen geschaffen. Sie führen dazu, dass weniger Standorte für Windenergieanlagen in Frage kommen. Neue Regelungen für die Vergütung von regenerativ erzeugtem Strom haben zur Folge, dass Projekte wirtschaftlich nicht mehr realisierbar sind. Hinzu kommt eine sinkende Akzeptanz bei Anwohnern und Bürgern, die immer häufiger gegen erneuerbare Energien-Anlagen vorgehen. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen haben die Stadtwerke Münster den Ausbau erneuerbarer Energien im Fokus und widmen sich mit einem eigenen Team dieser Aufgabe. Forderung: Einführung eines Metrobus-Systems bis 2025 Um die Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Münster weiter zu steigern, sehen die Stadtwerke drei ineinander greifende Maßnahmen: Die Einführung eines Metrobussystems, eines On-Demand-Shuttlesystems und von multimodalen Services, also zum Beispiel Fahrradabstellboxen oder E-Carsharing-Angeboten, an festen Mobilstationen. Ein Metrobussystem wäre das leistungsfähige Grundgerüst des dreistufigen ÖPNV-Gesamtsystems. Die Großraumbusse mit hoher Kapazität wären mit hoher Taktdichte (< 10 min) wären auf einem Hauptachsennetz in Münster unterwegs. Metrobussysteme profitieren von exklusiven, möglichst unterbrechungsfrei befahrbaren Trassen. Das heißt, diese Trassen sind so zu ertüchtigten, dass der öffentliche Verkehr im besten Falle nur an Haltestellen stoppt und darüber hinaus durchgehend technisch – z.B. durch intelligente Ampelschaltungen – oder durch exklusive Infrastruktur bevorrechtigt wird. In Münster gibt es diverse ÖPNV-Achsen, die von der Anzahl der Linien und der Fahrgäste geeignet sind, um als Metroachsen ausgebaut zu werden. Für einige Achsen sind die infrastrukturellen Randbedingungen derzeit schon so gut, dass diese mit überschaubarem Aufwand zu Metroachsen ertüchtigt werden könnten. Aus Sicht der Stadtwerke Münster erscheint es deshalb sinnvoll, die Umsetzung eines Metrobus- Systems intensiv zu prüfen. Dazu hat man in Münster immer gute Erfahrungen mit Verkehrsversuchen (i.d.R. über eine Jahr) gemacht. Diese bringen gute Erkenntnisse zu den 3 tatsächlichen Auswirkungen auf die veränderte Verkehrsaufteilung. In einer Vorher-Nachher- Untersuchung werden die Veränderungen festgestellt und bewertet. Für diese Verkehrsversuche eignen sich die folgenden drei Trassen aus Sicht der Stadtwerke Münster, da diese verhältnismäßig geringer Infrastrukturveränderungen bedürfen: Komplette Busspur Hbf – Servatiiplatz – Mauritztor in Fahrtrichtung Norden mit durchgehender Ampelbevorrechtigung für die Busse mit einfacher Ummarkierung der Fahrspuren während des Verkehrsversuches. Durchgehende Busspuren auf der Weseler Straße einwärts und auswärts ab Ende A43 bis Hauptbahnhof einschl. durchgehender Ampel-Bevorrechtigung. Von dieser Beschleunigung würden sowohl diverse Stadtbus-Linien der Stadtwerke (Metrobusachse!) als auch regionale Schnellbusse (Expressbus X90) profitieren. Durchgehende Busspur Steinfurter Straße einwärts ab P+R-Wilkinghege.
Anlage 4_Stellungnahme_Amt 66
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1 Anlage 4 zu V/1001/2019 Stellungnahme Amt für Mobilität und Tiefbau zu den Forderungen zum Themenfeld „Mobilität“ von Fridays for Future Im Wesentlichen sind die Forderungen von Fridays for Future (FFF) nachvollziehbar und weisen in die richtige Richtung. Sie sind daher zu begrüßen. Die damit verbundenen zeitlichen Vorstellungen zur Umsetzung sind mehr als ambitioniert. Auch werden d ie meisten Themen seit geraumer Zeit in der Stadtgesellschaft bzw. Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Zudem hat die Politik gegenüber der Verwal- tung hierzu bereits klare Arbeitsaufträge erteilt. Zum Beispiel die Zielsetzung im Modal Split, mittel - fristig den Radverkehrs-Anteil auf 50 % (gegenüber heute 39 %) und den ÖPNV-Anteil von 10 % auf 15 % zu steigern. Dies bedeutet, künftig ca. 500.00 0 Radfahrten/Tag zu heutigen 400.000 Radfahr- ten/Tag sowie 120.000 Fahrgästen/Tag zu 180.000 Fah rgästen/Tag. Diese Zahlen für die beiden Ver- kehrsträger ÖPNV und Rad belegen die Dimension der Herausforderung, die sich der Rat der Stadt Münster gestellt hat. Die einzelnen Forderungen können wie folgt bewertet werden: Forderung: Schrittweise Einführung der City-Maut Auch wenn es im Ausland mittlerweile positive Beisp iele (z. B. Stockholm, Oslo, Mailand, Bologna, London) für die Umsetzung einer City-Maut gibt, feh len in Deutschland hierzu bislang die rechtlichen Voraussetzungen. Inwieweit die City-Maut für Münste r eine verkehrlich sinnvolle Option darstellt, wird, neben zahlreichen anderen zentralen Fragestel lungen (z. B. auto-arme/auto-freie Innenstadt?, restriktives Parkraumkonzept und flächendeckende Pa rkraumbewirtschaftung mit erhöhten Entgel- ten?, deutlich mehr Platz im öffentlichen Verkehrsr aum für den Umweltverbund (zu Fuß gehen, Rad- fahren, ÖPNV) zu Lasten des Autoverkehrs?) der „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ erörtern und durch ein zu erstellendes Handlungskonzept, belegt mit konkreten Maßnahmenvorschlägen, beant- worten. Die Erstellung des Masterplans ist beauftragt und er wird im Rahmen eines mehrjährigen, in- tensiven öffentlichen Dialog- und Beteiligungsprozesses erarbeitet werden. Die erhobene Forderung, vom Autoverkehr frei werden den öffentlichen Raum für den Busver- kehr/Busbeschleunigung und sichere Radverkehrsinfrastruktur sowie Fahrradabstellplätze zu nutzen, ist völlig unstrittig. Die Begründungen hierfür fin den sich im 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster (2016) als auch im Radverkehrskonzept 2025 (2016) wieder. Allerdings ist der Umfang dieser Flä- chenumverteilung noch nicht festgelegt. Die für die nahe Zukunft zu beantwortende Frage lautet also nicht mehr „Ob?“, sondern „Wie?“. Die aktuellen Rad verkehrsprojekte (erstmalige Münster- Standards für Fahrradstraßen mit den konkreten Plan ungen für Bismarckallee, Goldstraße und Wil- helmstraße; Ausbau DEK-Kanalseitenweg auf 27 km; st adtregionales Veloroutenkonzept mit Umset- zung der Veloroute Münster – Telgte beginnend in 20 19) zeigen bereits deutlich den Weg in diese Richtung, einschließlich der daraus resultierenden kontroversen öffentlichen Diskussion (Stichwort: Fahrradstraßen versus Wegfall von zahlreichen Stellplätzen). Eine Antwort, welchen Umfang die Flä- chenumverteilung in Münster haben kann bzw. soll, sowie, wie der der damit verbundene „Verkehrs- Mix“ aussieht und welche Wirkungen dieser mit sich bringt, beantwortet der Masterplan im Rahmen der vorgesehenen Zukunfts-Szenarien. Darin werden k urz-, mittel- und langfristige Maßnah- men(bündel) definiert, die nicht zuletzt auch öffen tlich diskutiert und am Ende vom Rat der Stadt Münster beschlossen werden. Bei alledem darf der Fußverkehr nicht vergessen wer den, ist dieser doch die umweltfreundlichste Fortbewegungsart. Somit muss die Fläche, die vom Au toverkehr (ruhend wie fließend) umverteilt 2 wird, allen Verkehrsträgern des Umweltverbundes zu Gute kommen. Zusätzlich sind diese Flächenpo- tentiale selbstverständlich auch für Frei- und Grü nflächen, Spielplätze, Aufenthalts- und Begeg- nungsräume, kurzum, zur „grünen“ Revitalisierung de r (Innen-)Stadt zu verwenden. Dieser Anspruch zeigt bereits, dass es sich im Ergebnis, soll die Verkehrswende in Münster gelingen, nicht um „kosme- tische“ Veränderungen handeln kann, sondern die Zie lsetzung das Prädikat „ambitioniert und nach- haltig“ haben muss. Forderung: Einführung eines Metrobus-Systems bis 2025 Mit dem Förderprojekt „Hiltrup on Demand“ (Investi tionsvolumen je nach Ausgestaltung ca. 5 – 10 Mio. €), für dass die Stadt Münster derzeit beim Land NRW um Unterstützung wirbt, soll ein in dieser Größenordnung bundesweit erstmaliges Projekt der neuen digitalen „ÖPNV-Welt“ in Münster umge- setzt werden. Hierbei wird ein Systemelement der Metrobusse realisiert werden, indem flexible, at- traktive Kleinfahrzeuge die Fahrgäste „door to door “ oder „corner to corner“ zu den bestehenden ÖPNV-Hauptachsen bringen. Hierdurch erwartet sich d ie Stadt Münster wertvolle Erkenntnisse hin- sichtlich Übertragbarkeit und Alltagstauglichkeit ( z. B. auf die im S-Bahn-Standard reaktivierte WLE- Trasse, Inbetriebnahme vrstl. 2023) für weitere Anw endungen im Stadtgebiet. Ob, und in welchem Umfang das Metrobus-System die ÖPNV-Anforderungen der Zukunft erfüllen kann, ist ebenfalls eine Fragestellung, die der Masterplan beantworten wird. Dies setzt bspw. eine völlige Überarbeitung des heutigen Stadtbussystems voraus. Ebenso sind betri ebliche Belange sowie die finanziellen Aufwen- dungen zu berücksichtigen. Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung für den U mweltverbund zu nutzen, ist ein begrüßens- werter Vorschlag. Dies geschieht, zumindest mittelbar, bereits durch die Verwendung von Stellplatz- ablösemitteln zur Förderung des Radverkehrs und des ÖPNV. Auch ist die Forderung, die ÖPNV- Fahrpreise zu reduzieren, nachvollziehbar. Die Festlegung der Busfahrpreise ist allerdings kei ne alleinige Entscheidung der Stadt Münster. Son- dern diese werden von der Tarifgemeinschaft Münsterland jährlich vorbereitet und von den fünf zu- ständigen ÖPNV-Aufgabenträgern (Stadt Münster und v ier Münsterlandkreise), d. h. vom Rat und den Kreistagen, beschlossen. Derzeit gibt es, unter stützt durch einen externen Gutachter, intensive Überlegungen, wie die ÖPNV-Tarife im Münsterland de utlich attraktiver gestaltet werden können. Hierbei sollen auch die Pendlerverflechtungen, ungeachtet von den Grenzen der Gebietskörperschaf- ten, stärker zum Nutzen der ÖPNV-Kunden/-Pendler berücksichtigt werden. Forderung: Wende zu einer Fahrradstadt, die den Namen verdient Münster ist und bleibt Fahrradstadt. Daran hat auch der erstmalige 2. Platz beim ADFC- Fahrradklimatest 2018 nichts geändert. Die Aussagen des Tests sind sehr wertvoll – immerhin mit 170.000 Teilnehmern die weltgrößte Fahrradumfrage – und natürlich nimmt die Verwaltung die Er- gebnisse sehr ernst. Dies zeigen die bereits genann ten aktuellen Radverkehrsprojekte, ergänzt z. B. um die Umnutzung des Parkhauses Bremer Straße für 1 .000 Fahrradstellplätze, das diesjähriges För- derprogramm für Lastenräder, die Bike-Sharing-Studi e für Münster (Erörterung in den politischen Gremien Anfang 2020); den Bau der Pilotstrecke für sensorgestützte adaptive Beleuchtung entlang der Kanalpromenade in Hiltrup. Hierzu gibt es eine n umfassenden Förderantrag beim Bundesver- kehrsministerium, der die komplette Beleuchtung des o. g. Kanalseitenwegs sowie der Veloroute Münster – Telgte ebenso vorsieht wie sensorgestützt e Signalsteuerungen für Radfahrer im Verlauf dieser Route. Dadurch sollen die Wartezeiten an den beiden einzigen signalgeregelten Kreuzungen, an denen der Radfahrer künftig keine Vorfahrt haben wird, minimiert oder diese in Gänze zu ver- mieden werden. Hieraus werden wichtige Erkenntnisse erwartet, um diese auf andere Radverkehrs- achsen im Stadtgebiet zu übertragen. 3 Die Stadt Münster arbeitet mit einem sehr hohen Qua litätsanspruch und im Rahmen ihrer Verpflich- tung als Fahrradstadt daran, schon heute deutlich m ehr beim Radverkehr zu tun und dies auch „auf die Straße zu bringen“. Der Ausbau der Radverkehrswege entsprechend der Reg elbreiten nach ERA ist bereits Bestandteil des Radverkehrskonzeptes Münster 2025. Wie oben erw ähnt, ist auch dies nur möglich, wenn es zu einer spürbaren Umverteilung des öffentlichen Raume s zu Gunsten des Radverkehrs kommt. Dabei ist es letztlich unerheblich, ob es sich hierbei um einen separaten Radweg auf dem Hochboard oder auf der Straße handelt. Auch ist richtig, dass Münster das Thema Fahrradpar ken ernst zu nehmen hat, wie das Beispiel des Hauptbahnhofes zeigt. Gegenwärtig gibt es dort mit der Radstation 3.400 Stellplätze und weitere ca. 2.000 Stellplätze in unmittelbarer Nachbarschaft zum Bahnhof. Hinzu kommen mit dem neuen Fahr- radparkhaus 2.200 Stellplätze. Das macht in Summe r d. 7.600 Stellplätze. Der Bedarf am Münstera- ner Hauptbahnhof liegt realistischer Weise bei rd. 10.000 Radstellplätzen. Daher wird bereits ein Standort für ein 3. Fahrradparkhaus in Bahnhofsnähe gesucht. Auch hier muss bei allen Lösungen Qualität und Service für den Radfahrer, aber auch städtebauliche Qualität im Vordergrund stehen. Zur Wahrheit gehört aber auch: Die Radstation Münst er, die in diesem Jahr zwanzig Jahre alt ge- worden ist, ist nach wie vor die größte Radstation Deutschlands. Und es wird sehr absehbar weitere 2.000 Stellplätze geben. Hierzu ist jedoch auch sei tens der Bahn die Situation der Bahnkunden, die mit dem Rad zum Bahnhof an- und abreisen, vorausschauend in den Blick zu nehmen. Ergänzend sei erwähnt, dass in Kürze ein Teil des P arkhauses Bremer Straße zu 1.000 (Dauer-) Rad- stellplätzen umgewandelt und in Betrieb gehen wird. Natürlich benötigen wir auch mehr Fahrradparkraum s owie attraktive Lösungen (sicher und witte- rungsgeschützt), insbesondere für Lastenräder vor a llem in der Innenstadt, in den Fahrradstraßen und den verdichteten Wohnquartieren. Die Verwaltu ng wird daher sehr zeitnah erste PKW- Stellplätze zu Lastenrad-Stellplätzen umwidmen. Im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit der Fachh ochschule Münster wird derzeit ein Fahr- radparkraumkonzept für die Innenstadt sowie innenst adtnahe Wohnquartiere mit konkreten Lö- sungsvorschlägen erarbeitet. Die Ergebnisse hierzu sollen Anfang 2020 mit den politischen Gremien erörtert werden. Wichtig ist, dass ungeachtet der genannten Zielgröß e von 1.000 Fahrradstellplätzen pro Jahr, der wirkliche Bedarf im Stadtraum festgestellt und dies er auf Grundlage eines Fahrradparkkonzeptes an- schließend zügig umgesetzt wird. Für beide erwähnte n Standorte Universitäts-Bibliothek und Dom- platz hat die Verwaltung Fahrradparkraum-Planungen aufgenommen. Das Asphalt mehr Fahrkomfort als die münstertypis chen roten Pflastersteine bietet, bleibt, Stich- wort Rollwiderstand, unwidersprochen. Wobei die seit langen Jahren verwendeten Steine ohne „Fa- se“ den Rollwiderstand deutlich verbessert haben. Eine Entscheidung, ob künftig (grundsätzlich) nur noch Asphalt für Radwege in Frage kommt – hierbei m uss u.a. auch der Unterhaltungsaspekt berück- sichtigt werden – steht noch aus. Das Beispiel Kana lseitenweg zeigt aber auch, dass sich die Verwal- tung auf dieser insgesamt 27 km langen Strecke ganz bewusst für den Asphalt entschieden hat. Abschließend bleibt zu bemerken, dass die Gestaltung der zukünftigen Mobilität Münsters nur im en- gen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern und Init iativen entwickelt werden kann. Hierfür bietet der Prozess des Masterplans Mobilität Münster 2035+ eine sehr qualifizierte Beteiligungsplattform.
Anlage 2_Forderungen Fridays for Future
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Forderungen an die Stadt Münster KLIMANEUTRALITÄT BIS 2030 Die Stadt Münster muss bis 2030 klimaneutral sein. Die Maßnahmen zum Klimaschutz müssen fundamental erweitert und beschleunigt werden, sodass sie sich stets an diesem Ziel ausrichten! JETZT HANDELN WIR FORDERN 100 Prozent erneuerbare Energien ab 2030 Jedes Jahr zusätzliche 10 Prozent des Erneuerbare- Energien-Potenzials ausschöpfen Pro Jahr: 5 Prozent energetische Sanierungsrate für Altgebäude ENERGIE Schrittweise Einführung der autofreien Innenstadt und City-Maut bis 2030 • • • • Einführung eines Metrobus-Systems bis 2025 VERKEHR Wende zu einer Fahrradstadt, die den Namen verdient VERKEHR Ein neuer Baum pro Einwohner*in und Jahr LANDNUTZUNG FAZIT Packen wir es an!
Anlage 6_Stellungnahme_Amt 67
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1 Anlage 6 zu V/1001/2019 Stellungnahme Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zu den Forderungen von „Fridays for Future“ Forderung: Ein neuer Baum pro Einwohner*in und Jahr Mit dem Ratsantrag wird die Pflanzung eines neuen Baumes pro Ei nwohnerin / Einwohner und Jahr gefordert. Die Pflanzung zusätzlicher Bäume auf dem Gebiet der Stadt Münster zur Bindung von CO2 ist wichtig und wird daher begrüßt. Die Anzahl der geforderten Baumpflanzungen stellt die Stadt Münster j e- doch vor ein Problem. Für eine jährliche Pflanzung von derzeit ca. 310.000 Bä umen im Jahr stehen keine ausreichenden Flächen im städtischen Eigentum zur Verf ügung. Z.B. werden für die Herstellung eines ökologisch wertvollen Waldbestandes mit 310.000 Bäumen einschl. Waldsaum insgesamt mi n- destens 93 ha Fläche notwendig. Auch in den ö ffentlichen Grünflächen, im Straßenraum oder auf städtischen Liegenschaften stehen nur noch bedingt Flächen zur Verfügung. Um den Verlust der jährlich abstrebenden Bäume auszugleichen und auch zur Ergänzung des vo r- handenen Baumbestandes, pflanzt die Stad t Münster bereits regelmäßig neue G ehölze. Dies betrifft Pflanzmaßnahmen innerhalb des Stadtgebietes im Verkehrsraum sowie innerhalb öffentlicher Grü n- flächen. Hierzu wurden u.a. vom Rat der Stadt Münster im Ra hmen der Haushaltsberatungen 2019 jährlich zusätzlich 20.000 € je Stadtbezirk zur Verfügung gestellt. Auch im Außenbereich werden im Rahmen der Landschaftspflege neue Gehölze ergänzt und betroffene Waldflächen werden nach den aktuellen Empfehlungen mit neuen Pflanzungen auf den Klimawandel vorbereitet. Besonders im innerstädtischen Verkehrsraum, wo der Baumbestand eine große Bedeutung in Bezug auf das Mikroklima hat, stehen nur eingeschränkte Möglichkeiten für zusätzliche Bäume zur Verf ü- gung. Für die gesunde Entwicklung von Bäumen und deren lang anhal tende Vitalität müssen das Kro- nenvolumen und das Wurzelvolumen in einem angemessenen Ve rhältnis zueinander stehen. Der für die art - und funktionsgerechte Entwicklung erforderliche ober - und unterirdische Raum muss vo r- handen sein oder geschaffen werden. Im oberirdischen Straßenraum stehen die Bäume z.T. in Ko n- kurrenz zu den verkehrstechnischen Nu tzungen. Unterirdisch sind es die zahlreichen Kabel und Le i- tungen der verschiedensten Ve rsorgungsträger. Daher ist es wichtig bei der zukünftigen Planung von Straßen auch die Bedingungen für die Pflanzung von Bäumen besser zu berücksichtigen und entspr e- chende Flächen zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der o.g. Punkte ist es schwer aufzuzeigen, wie viele neue Baumpflanzungen ta tsächlich auf dem Stadtgebiet in Münster jährlich realisiert werden können. Alternativ zu Baumpflanzungen stehen Fassaden - und Dachbegrünungen, die ebenfalls ein gutes Potenzial zur Bindung von CO2 haben und zudem das Mikroklima in Stadtquartieren positiv verä n- dern. Auch diese Alternative sollte im Zusammenhang für mehr Bepflanzung zum Klimaschutz B e- rücksichtigung finden. Derzeit wird vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkei t Konzepte und Strategien zur Dach- und Fassadenbegrünung erarbeitet. Im Antrag selber wird bereits darauf hingewi esen, dass eine Umsetzung der Forderung nur teilweise auf dem Gebiet der Stadt zu realisieren ist. Um den Forderungen von 310.000 Bäumen im Jahr nac h- kommen zu können, wäre auch eine finanzielle Unterstützung von nationalen und internationalen 2 Organisationen, die Bäume gegen den Klimawandel pflanzen, denkbar. Hierzu ist aber eine Prüfung der einzelnen Organisationen hinsichtlich ihrer ökol ogischen und sozialen Kompetenzen notwendig. Welche Finanzmittel für eine solche Unte rstützung sinnvoll sind, ist abhängi g von den verschiedenen Aufforstungsprojekten und kann kurzfristig nicht beziffert werden.
Anlage 5_Stellungnahme_Amt 23
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1 Anlage 5 zu V/1001/2019 Stellungnahme Amt für Immobilienmanagement zu den Forderungen von „Fridays for Future“ Forderung: 5 Prozent energetische Sanierungsrate für Altgebäude Mit Ratsbeschluss hat Münster sich - im Sinne der F ortschreibung der kommunalen Klimaschutzziele bis 2020 – als Masterplan Kommune 100% Klimaschutz verp flichtet, bis 2050 eine CO2-Reduzierung von 95% und eine Halbierung des Endenergieverbrauches anzus treben. Die Stadt Münster muss mit ihren eigenen Gebäuden ebenfalls dazu beitragen, die anspruchsvol len Ziele des Masterplans zu erreichen. Mit Ratsbe- schluss V/0668/2018 „Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in städtischen Gebäuden“ wurde bereits die Verwaltung beauftragt, in einem gemeinsamen Arbeitskreis mit der Politik ein Konzept zur Umsetzung einer 3-prozentigen Sanierungsquote zu erstellen. Das Amt für Immobilienmanagement hat hierzu in einem ers- ten Schritt amtsintern ein Konzept erarbeitet, wie die Umsetzung in den nächsten Jahren erfolgen kann. Neben den Energieverbräuchen gibt es eine Vielzahl weiterer Einflussfaktoren (u.a. Zustand der Haustec h- nik und der Elektroinstallation), die hierbei Berüc ksichtigung finden müssen. Im Gegensatz zu vielen a nde- ren Kommunen befindet sich ein Großteil der städtis chen Gebäude trotz eines relativ geringen Instandha l- tungsbudgets baulich zum überwiegenden Teil für die Nutzung in einem funktionsfähigen und angemesse- nen Zustand. Bei diesen Gebäuden ist eine Sanierun g aus Instandhaltungsgründen nicht dringlich, aus energetischen Gründen ist sie aber zur Umsetzung de r Klimaschutzziele erforderlich. Eine Gesamtbetrach - tung ist daher unumgänglich. Eine Matrix, die die o .g. Punkte umfasst, muss somit eine Entscheidungs- grundlage für die zukünftigen Sanierungen liefern. Die Umsetzung einer 5-prozentigen Sanierungsquote wäre – bei entsprechenden Mitteln und Personalstell en – technisch möglich. Dies erfordert allerdings e ine andere konzeptionelle Herangehensweise, da dann Ins tandhaltungsmaßnahmen, die nicht zwingend zeit- nah umgesetzt werden müssen, zu Gunsten einer energ etischen Optimierung vorgezogen werden müssen. Dabei ist ggfls. zu prüfen, ob die gesamtenergetisc hen Aspekte unter Berücksichtigung des gesamten Le- benszyklus der Bauteile mit berücksichtigt werden. Zudem sind Sanierungen im laufenden Betrieb nicht i n allen Fällen möglich. Hierfür müsste dann ein Kon - zept zur Auslagerung bzw. Teilauslagerung von Schulen in Abstimmung mit dem Schulamt und in Abhängig- keit von zu bildenden Bauabschnitten erstellt werden. Bei der derzeitigen Konzepterstellung wurde unter B erücksichtigung der Klimaschutzziele des Masterplan s eine 3-prozentige Sanierungsquote angesetzt. Nach e rster Einschätzung ergeben sich hierbei Investition s- kosten von 20 - 25 Mio. € jährlich für die Umsetzun g der energetischen Maßnahmen sowie begleitender Instandhaltungsmaßnahmen. Hierfür werden voraussich tlich 8 dauerhaft einzurichtende Personalstellen benötigt. Geht man von einer 5-prozentigen Sanierun gsquote aus, die Fridays for Future und neue wissen - schaftliche Erkenntnisse fordern, aus, so resultie rt hieraus annähernd eine Verdopplung der Kosten so wie der entsprechenden Personalstellen. Die Kosten müssen im weiteren Verfahren konkretisiert werden. Für einige Standorte haben bereits erste Planungen und Kostenabschätzungen stattgefunden, so dass für diese - vorbehaltlich der Mittel- und Personalstell enbereitstellung – eine kurzfristige Umsetzung eine r Sa- nierung möglich wäre. Neben den Sanierungen kann auch die Wärmeversorgung städtischer Gebäude einen Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele leisten. Bereits 50% der städt ischen Objekte sind an die effiziente Fernwärmevers or- gung der Stadtwerke Münster GmbH angeschlossen. Der zeit gibt es Verhandlungen mit der Stadtwerke 2 Münster GmbH, um den Anteil der erneuerbaren Energi en an der Wärmeversorgung zu steigern, bzw. kli- maneutrale Wärme einzusetzen. Hier gibt es mehrere Wege zur Zielerreichung. Zum einen kann die Klimaneutralität auf dem sogenan nten Bilanzweg hergestellt werden. Dieses ist z.B. durch den Kauf von Biomethangas möglich. Hierbei is t allerdings zu beachten, dass landwirtschaftliche Nutzflächen intensiv für die Biomethangasproduktion genutzt werden und somit nicht mehr der Lebensmit- telproduktion zur Verfügung stehen. Alternativ bes teht auch die Möglichkeit, Vorort regenerativen Bre nn- stoff in z.B. eigenen Biomassekraftwerken einzusetzen. Bei den derzeitigen Verhandlungen mit den Stadtwerk en werden die vorstehenden Wege geprüft. Kosten für die Errichtung eigener, regenerativ betriebene Kraftwerke können aktuell noch nicht beziffert werd en, da an dieser Stelle zunächst noch viele Rahmenbedin gungen wie z.B. lokale Verfügbarkeit von regenerati - ven Brennstoffen (Hackschnitzel / Altholz) etc. zu prüfen sind. Im Neubaubereich müssen Gebäude, die von der Stadt errichtet werden, gem. Gebäudeleitlinien der Stadt Münster v. 26.03.2014 bereits einen Wärmebedarf von 20 kWh/m²a aufweisen. Dieser liegt nahe am Pas- sivhausstandard und berücksichtigt die in Münster übliche zweischalige Bauweise. Eine detaillierte Prüfung, ob eine weitere Unterschreitung zielführend ist, muss von der Verwaltung erfolgen. Die geforderte flächendeckende Umsetzung des Plus-E nergie-Haus-Standards kann, vorbehaltlich einer detaillierten Berechnung, sicherlich bilanziell umg esetzt werden. Hierzu können u.a. folgende Maßnahme n zählen: − Vollflächige Belegung der Dachfläche mit PV-Modulen ohne Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit − Nutzung von erneuerbaren Energien für die Wärmevers orgung wie z.B. Erdreich-Wärmepumpen, Holz-Pellets oder Hackschnitzel − Kompensationsmaßnahmen wie z.B. Dachbegrünungen bei Bestandsdächern sowie Anpflanzungen von Bäumen oder Einkauf von Klimaschutzzertifikaten Bei den Kompensationsmaßnahmen sowohl für den Besta nd als auch für den Neubau sollte es sich nur um Übergangslösungen handeln. Ziel soll sein, langfris tig in Abstimmung mit der Stadtwerke Münster GmbH Lösungen für eine nachhaltige Energieversorgung der städtischen Gebäude zu entwickeln. Insgesamt erfordert die neue Zielrichtung deutlich höhere Investitionskosten sowie einen erhöhten Pers o- nalaufwand als die bisherigen Ziele des Masterplans , die bereits schon eine große Herausforderung darg e- stellt haben. Das Amt für Immobilienmanagement wird sich dieser neuen Herausforderung vorbehaltlich der Mittel- und Personalbereitstellung jedoch gerne stellen.
Anlage 1_A-R_0056_2019
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0056/2019
Weseler Str. 19-21
48151 Münster
Tel. 0251 76026743
Fax 0251 76023830
buero @orange-ratms.de
Münster, 27. August 2019
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung
Forderungen der Fridays For Future
Der Rat möge beschließen:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die folgend en Forderungen der Fridays
For Future vom 23.08.2019 zügig hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit zu prüfen und
eine grobe Kostenschätzung abzuliefern.
2. Dem Rat der Stadt ist ein Bericht bis Ende des J ahres vorzulegen.
Die zu prüfenden Forderungen lauten unter dem Titel „Klimaneutralität bis 2030“:
1. 100 Prozent erneuerbare Energien.
2. Jedes Jahr zusätzlich 10 Prozent des EEG-Potenzi als abschöpfen.
3. Pro Jahr: 5 % energetische Sanierungsrate für Al tgebäude.
4. Autofreie Innenstadt und City-Maut bis 2030.
5. Einführung eines Metrobus-Systems bis 2025.
6. Wende zu einer Fahrradstadt, die den Namen verdi ent.
7. Ein neuer Baum pro Einwohner*in und Jahr.
Begründung:
Die bisherige Münsteraner Umweltpolitik reicht nich t aus, um einen angemessenen Beitrag
zu den Klimaschutzzielen von Paris zu leisten. Da die Fridays For Future eine nennenswerte
politische Bewegung darstellen, die nicht ignoriert werden sollte, und es vor allem um die
Menschen geht, die die Zukunft weitaus länger erleb en werden, als viele andere, ist es die
Pflicht der Politik, einen generationengerechten Be itrag zur Sicherung deren
Lebensgrundlagen zu leisten.
Weiterhin haben sich die Fridays For Future als rat ionale Akteure des politischen
Nachhaltigkeitsdiskurses etabliert und es ist in An betracht der großen Schnittmenge der
diesbezüglichen Forderungen mit den Erfordernissen des Klimaschutzes angemessen, die
Vorschläge ernsthaft zu prüfen, um alle Klimaschutz -Optionen der Stadt auszuloten und
damit der Verantwortlichkeit der heutigen kommunalp olitischen Akteure für kommende
Generationen gerecht zu werden.
Außerdem ist das fahrradfreundliche und ökologische Image der Stadt ein wichtiger
Standortfaktor und die Proteste der Fridays For Fut ure können als Indikator dafür gesehen
werden, dass die aktuellen Nachhaltigkeitsziele überholt und zu anspruchslos sind.
Zu Ziel 7 ist zu ergänzen, dass die Realisierung nu r teilweise auf dem Stadtgebiet Münsters
erfolgen kann. Die Verwaltung zeigt daher auf, welc he Baumpflanzungen auf dem
Münsteraner Stadtgebiet jährlich real möglich sind. Ferner sind geeignete Wege
aufzuzeigen, wie die Forderung durch die Bepflanzun g andere Flächen im nationalen oder
internationalen Kontext umzusetzen ist.
Gez.
Johannes Schmanck
Franz Pohlmann
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (9)
- Bismarckallee
- Goldstraße
- Bremer Straße
- Weseler Straße 19
- Servatiiplatz
- Steinfurter Straße
- Kanalpromenade
- Wilkinghege
- Mauritztor
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/1001/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37