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V/1001/2019

Bericht zur Realisierbarkeit und Kostenschätzung der Forderungen der Fridays for Future

Vorlagen 30.10.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 10

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 3_Stellungnahme_Stadtwerke_Münster

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Ansehen

Anlage 4_Stellungnahme_Amt 66

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Ansehen

Anlage 2_Forderungen Fridays for Future

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Ansehen

Anlage 6_Stellungnahme_Amt 67

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Ansehen

Anlage 5_Stellungnahme_Amt 23

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Ansehen

Anlage 1_A-R_0056_2019

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Ansehen

Berichtsvorlage

23185 Zeichen

V/1001/2019 
V/1001/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht zur Realisierbarkeit und Kostenschätzung der Forderungen der Fridays for Future 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
   11.12.2019 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung ist durch den Beschluss des Rates vom 11.09.2019 zum Antrag der Ratsgruppe Pira-
ten/ÖDP Nr. A -R/0056/2019 (Anlage 1) beauftragt worden, die Realisierbarkeit der Forderungen der 
Fridays for Future zu prüfen und eine grobe Kostenschätzung vorzunehmen. Der entsprechende B e-
richt soll dem Rat bis Ende des Jahres vorgelegt werden, was mit dieser Berichtsvorlage geschieht. 
 
Die zu prüfenden Forderungen lauten unter dem Titel „Klimaneutralität bis 2030“: 
 
1. 100 Prozent erneuerbare Energien 
2. Jedes Jahr zusätzlich 10 Prozent des EEG-Potenzials abschöpfen 
3. Pro Jahr: 5 % energetische Sanierungsrate für Altgebäude 
4. Autofreie Innenstadt und City-Maut bis 2030 
5. Einführung eines Metrobus-Systems bis 2025 
6. Wende zu einer Fahrradstadt, die den Namen verdient 
7. Ein neuer Baum pro Einwohner*in und Jahr 
Der genaue Wortlaut und die Erläuterungen zu den einzelnen Forderungen können der Anlage 2 en t-
nommen werden.  
 
Grundsätzlich sind die Forderungen aus Klimaschutzperspektive sinnvoll und aus der Sicht der Stadt 
Münster zu begrüßen. Insbesondere die Forderungen zu den erneuerbaren Energien und der energe-
tischen Gebäudesanierung sind auch in Ansätzen Bestandteile der bestehenden oder zu entwickel n-
den Konzepte, d.h. des Masterplans 100% Klimaschutz und des Handlungsprogrammes Klimaschutz 
2030, wobei die Ansätze die Umsetzung des Zielszenarios gemäß Masterplan 100% Klimaschutz 
darstellen (vgl. Masterplan 100% Klimaschutz, Kapitel 6.1, 6.2, 6.3). Auch die Forderungen für den 
Bereich Mobilität sind nachvollziehbar, und weisen in die richtige Richtung – sie sind ebenfalls zu be-
grüßen und werden im Rahmen der Erarbeitung des Masterplan Mobilität 2035+ mit aufgegriffen. Es 
bleibt jedoch zu berücksichtigen, dass die zeitlichen Vorstellungen zur Umsetzung bis 2030 extrem 
ambitioniert sind. 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
04.11.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Schütte 
Telefon: 492-6851 
SchuetteJ@stadt-
muenster.de

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V/1001/2019 
 
Der Masterplan 100% Klimaschutz gibt das Jahr 2050 als Zielhorizont aus und bezeichnet die Ambiti-
onen bereits für diesen Zeitraum als große Herausforderung und immensen Kraftakt. Auf Basis der 
gutachterlichen Berechnungen im Rahmen des Masterplans 100% Klimaschutz müsste hierfür  einer-
seits der Endenergieverbrauch in Münster bis 2050 um fast 70 % reduziert werden, damit andere r-
seits die umfassenden Systemumbrüche im Bereich der Energieversorgung und Mobilität, wie z.B.: 
 
- die vollständige Verdrängung von fossilen Energieträgern dur ch den Ausbau Erneuerbarer 
Energien, 
- die Einbindung von Power to X Systemen in die Energieversorgung, 
- der massive Ausbau der Energieverteilungssysteme oder 
- die Neugestaltung und Umverteilung der Verkehrsflächen hinzu Fuß - und Radverkehr sowie 
ÖPNV und weniger motorisiertem Individualverkehr 
 
eine Wirksamkeit erlangen können. 
 
Der Masterplan 100% Klimaschutz macht ebenfalls deutlich, dass die Ziele nur erreicht werden kö n-
nen, wenn sich die externen Rahmenbedingungen, also Faktoren und Trends, die nicht oder nur in 
geringem Maße durch die Stadt Münster und ihre Akteure beeinflusst werden können, entsprechend 
positiv verändern. Hierzu gehören u.a. politische und rechtliche Rahmenbedingungen auf EU -, Bun-
des- und Landesebene, sowie der technische Fortschritt und der Lebens- und Konsumstil der Gesell-
schaft. 
Nichtsdestotrotz kann die Stadt als gutes Beispiel vorangehen und bspw. mit der eigenen Stadtve r-
waltung eine Klimaneutralität bis 2030 anstreben. 
 
Erläuterungen zu den einzelnen Forderungen: 
Die ausführlicheren Stellungnahmen der einzelnen Fachämter können den Anlagen 3 - 6 entnommen 
werden. Im Folgenden sind die Stellungnahmen zusammenfassend dargestellt worden.  
 
 
zu 1: 100 Prozent erneuerbare Energien 
Der Masterplan 100% Klimaschutz hat gez eigt, dass eine CO 2-Reduktion von 95% im Vergleich zum 
Jahr 1990 voraussetzt, dass der Endenergieverbrauch um fast 70% reduziert werden muss. Allein 
das ist eine immense Herausforderung für die Stadt. Darüber hinaus müssen die lokalen Potenziale 
für Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien, die im Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Ene r-
gien ermittelt wurden, in Gänze gehoben werden. Und selbst dann wird mehr als die Hälfte des 
Stroms von außerhalb zugekauft werden müssen, um fossile Energieträger nahezu ko mplett zu e r-
setzen. Der Ausbaupfad ist also selbst bis zum Jahr 2050, wie von den Gutachtern dargestellt, sehr 
ambitioniert und bedingt eine Kehrtwende in der Energiepolitik auf Landes -, Bundes- und EU-Ebene 
sowie in der Stadt Münster. 
 
Die an den Ausbau d er lokalen Erneuerbaren Energien anschließende Forderung lautet, die Strom - 
und Erdgasprodukte der Stadtwerke Münster GmbH (im Folgenden Stadtwerke) im Einkauf vollstä n-
dig auf Erneuerbare Energien umzustellen: 
 
Für den Strombereich gäbe es - nach Aussage der Stadtwerke - entweder die Möglichkeit zertifizier-
ten Strom aus Erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweis zu beziehen (bspw. aus Wasserkraftan-
lagen aus Norwegen) oder aber zertifizierten Strom aus Erneuerbaren Energien mit dem Grüner 
Strom Label (GSL) zu beziehen. Der GSL -Strom bietet die höchste Labelqualität und wird bereits 
über das Öko -Strom-Produkt der Stadtwerke vertrieben, ist aber am Markt bislang nicht in ausre i-
chender Menge für alle Stadtwerke-Kunden verfügbar. Die zusätzlichen Kosten dafür würden sich auf 
rund 6 Mio. Euro pro Jahr belaufen.

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V/1001/2019 
Eine ähnliche Variante wie für den Strombereich wäre für den Erdgasbereich möglich – hier könnte 
eine Umstellung auf den Einkauf von bilanziellem Biomethan erfolgen. Der finanzielle Mehraufwand 
allein für die Umstellung auf Biomethan liegt bei ca. 60 Mio. €. Ein Mehraufwand der aus Wettb e-
werbsgründen nicht einfach an den Endkunden weitergereicht werden könnte. Ein mögliches Defizit 
hätte die Stadt Münster als Muttergesellschaft zu tragen. 
 
Die Stadtwerke be trachten ihre Kunden als mündig und eigenverantwortlich und setzen daher unter 
den geschilderten Umständen darauf, durch Kommunikation und Information ihre Kunden von nac h-
haltigem Ökostrom und Ökogas zu überzeugen. Über den Stadtwerke -Produktbaukasten ist die Opti-
on „Ökostrom“ auf jeden Tarif aufbuchbar. 
 
 
zu 2: Jedes Jahr zusätzlich 10 Prozent des EEG-Potenzials abschöpfen 
In Münster liegt das größte lokale erneuerbare Ausbaupotenzial im Bereich Photovoltaik und Win d-
energie. In Abbildung 1 ist der Zubau an  Photovoltaik- und Windkapazität der vergangenen Jahre 
dargestellt. 
 
 
Abbildung 1: Jährlicher Zubau der Photovoltaik- und Windkraftkapazität in MWp bzw. MW. 
Im Bereich Photovoltaik fand mit 11 MWp der größte jährliche Zubau im Jahr 2011 statt. Dies ist auf 
das in dem Jahr äußerst günstige Verhältnis von Einspeisevergütung nach EEG bei gleichzeitig stark 
gesunkenen Anlagenkosten zurückzuführen und entspricht einer Erzeugung von ca. 9 GWh/a. Um 
eine Mehrerzeugung von 77 GWh/a zu e rreichen, wie von Fridays for Future gefordert, müssten jäh r-
lich Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 90 MWp zugebaut werden, was eine Flä-
che von rund 300 ha (ca. 420 Fußballfelder) in Anspruch nehmen würde. Die Investitionskosten für 
den Ausbau würden sich auf ca. 110 Mio. Euro jährlich belaufen. Die Stadt selbst kann über ihre e i-
genen Liegenschaften nur einen Teil zu diesem Zubau beisteuern – ein weiterer Teil kann über die 
Stadtwerke erfolgen. Der mit Abstand größte Teil des Zubaus kann aber nur über Dritte und private 
Investoren erfolgen. Die Stadt selbst kann diesen Zubau mit Informationskampagnen und einer Fö r-
derung flankieren. Eine PV -Förderung seitens der Stadt, die Anlagenbetreibern eine Rendite wie im 
Jahr 2011 ermöglicht, würde ei nen Zuschuss von deutlich mehr als 18 Mio. € jährlich voraussetzten, 
um damit einen Zubau von immerhin rund 11 MWp jährlich zu ermöglichen. Eine Förderung kann den 
Zuwachs unterstützen und müsste zusätzlich mit ergänzenden Maßnahmen (Öffentlichkeitsarbeit,  
Ausweitung des Beratungsangebots, Unterstützung von Unternehmen und Institutionen bei der U m-
setzung, etc.) flankiert werden. 
 
Was den Bereich der Windenergie betrifft verweisen die Stadtwerke darauf, dass es für stärkere Z u-
bauraten der Veränderung einiger wesentlicher externer Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

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V/1001/2019 
bedarf. So wird der weitere Ausbau der Windenergie durch eine Reihe von rechtlichen, wirtschaftl i-
chen und ordnungspolitischen Hürden auf Landes - und Bundesebene für die kommenden Jahre auf 
dem Stadtgebiet erschwert. Unter anderem wurden seit 2017 auf Bundesebene strengere Abstand s-
regelungen für Windenergieanlagen eingeführt, die den weiteren Ausbau verhindern. Auch ei n-
schränkende Regelungen zur Vergütung von erneuerbar erzeugtem Strom verschlechte rn seit dem 
die Wirtschaftlichkeit von Anlagen. 
 
 
zu 3:  Pro Jahr: 5 % energetische Sanierungsrate für Altgebäude 
Die aktuelle Sanierungsrate in Münster wird auf etwa 1% jährlich geschätzt. Im Masterplan Zielszena-
rio wird eine Sanierungsrate von ca. 3% mit  einer durchschnittlichen Einsparung je Sanierung um 80 
% angesetzt. Sanierungen von Bestandsgebäuden werden bereits seit 1997 über das städtische Fö r-
derprogramm Energieeinsparung und Altbausanierung gefördert. Momentan werden jährlich etwa 60 
Wohngebäudesanierungen mit Zuschüssen in Höhe von insgesamt 400.000 € gefördert. Eine jährl i-
che Sanierungsquote von 5% entspricht in Bezug auf den Bestand von 55.000 Wohngebäuden einer 
jährlichen ganzheitlichen energetischen Sanierung von 2.750 Gebäuden. Um diese Sanierungen über 
das städtische Förderprogramm zu unterstützen, müssten jährlich deutlich mehr als 18 Mio. € für die 
Förderung eingeplant werden, da zusätzlich die Fördersätze zu erhöhen wären, um die Anreize für 
Gebäudeeigentümer insgesamt zu erhöhen. Zusätzl ich zu den 180 - 200 Mio. Euro wären 3 Pers o-
nalstellen bereitzustellen, um Gebäudeeigentümer zu informieren und zu beraten. Hinzu käme weit e-
rer Personalbedarf für die Bearbeitung und die Bewilligung der Förderanträge. 
 
Im Bereich der eigenen städtischen Li egenschaften sind ebenfalls Investitionskosten erforderlich. Mit 
Ratsbeschluss V/0668/2018 „Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in städtischen Gebäuden“ 
wurde bereits die Verwaltung beauftragt, in einem gemeinsamen Arbeitskreis mit der Politik ein Ko n-
zept zur Umsetzung einer 3 -prozentigen Sanierungsquote zu erstellen. Das Amt für Immobilienm a-
nagement hat hierzu in einem ersten Schritt amtsintern ein Konzept erarbeitet, wie die Umsetzung in 
den nächsten Jahren erfolgen kann. Bei der derzeitigen Konzepterstell ung wurde unter Berücksicht i-
gung der Klimaschutzziele des Masterplans eine 3 -prozentige Sanierungsquote angesetzt. Nach ers-
ter Einschätzung ergeben sich hierbei Investitionskosten von 20 - 25 Mio. € jährlich für die Umsetzung 
der energetischen Maßnahmen so wie begleitender Instandhaltungsmaßnahmen. Hierfür werden v o-
raussichtlich 8 dauerhaft einzurichtende Personalstellen benötigt. Geht man von einer 5 -prozentigen 
Sanierungsquote aus, die Fridays for Future und neue wissenschaftliche  Erkenntnisse fordern, so 
resultiert hieraus annähernd eine Verdopplung der Kosten sowie der entsprechenden Personalstellen. 
Die Kosten müssen im weiteren Verfahren konkretisiert werden.  
 
Neben der Steigerung der Sanierungsquoten, fordern die Fridays for Future auch den Plus -Energie-
Haus-Standard für den Neubaubereich. Bereits seit 1997 gibt es Festsetzungen der Stadt Münster für 
die Errichtung von Wohngebäuden auf städtischen Grundstücken und in städtebaulichen Verträgen. 
Der Rat der Stadt Münster hat im Juli 2018 die Festsetzung der Anforderungen auf Basis des KfW 
Effizienzhauses 55 zum August 2018 beschlossen. Die Forderung von darüber hinausgehenden A n-
forderungen sind wirtschaftlich und technisch schon heute machbar, wurden bereits in anderen 
Kommunen eingeführt und könnten durc h die Stadt Münster im Neubaubereich festgesetzt werden. 
Die Forderung wird aus Klimaschutzperspektive daher ausdrücklich begrüßt und hat den Vorteil, dass 
sie ohne großen Kostenaufwand für die Stadt durchführbar ist. 
 
 
zu 4:  Autofreie Innenstadt und City-Maut bis 2030 
Auch wenn es im Ausland mittlerweile positive Beispiele (z. B. Stockholm, Oslo, Mailand, Bologna, 
London) für die Umsetzung einer City -Maut gibt, fehlen in Deutschland hierzu bislang die rechtlichen 
Voraussetzungen. Inwieweit die City-Maut für Münster eine verkehrlich sinnvolle Option darstellt, wird, 
neben zahlreichen anderen zentralen Fragestellungen (z. B. auto -arme/auto-freie Innenstadt, restrik-
tives Parkraumkonzept und flächendeckende Parkraumbewirtschaftung mit erhöhten Entgelten, deu t-
lich mehr Platz im öffentlichen Verkehrsraum für den Umweltverbund (zu Fuß gehen, Radfahren, 
ÖPNV) zu Lasten des Autoverkehrs) der „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ erörtern und durch ein

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zu erstellendes Handlungskonzept, belegt mit konkreten Maßnahmenv orschlägen, beantworten. Die 
Erstellung des Masterplans ist beauftragt und er wird im Rahmen eines mehrjährigen, intensiven ö f-
fentlichen Dialog- und Beteiligungsprozesses erarbeitet werden. 
 
Die erhobene Forderung, vom Autoverkehr frei werdenden öffentlich en Raum für den Busve r-
kehr/Busbeschleunigung und sichere Radverkehrsinfrastruktur sowie Fahrradabstellplätze zu nutzen, 
ist völlig unstrittig. Eine Antwort, welchen Umfang die Flächenumverteilung in Münster haben kann 
bzw. soll, sowie, wie der damit verbundene „Verkehrs-Mix“ aussieht und welche Wirkungen dieser mit 
sich bringt, beantwortet der Masterplan im Rahmen der vorgesehenen Zukunfts -Szenarien. Darin 
werden kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen( -bündel) definiert, die nicht zuletzt auch öffentlich  
diskutiert und am Ende vom Rat der Stadt Münster beschlossen werden. Zusätzlich sind diese Fl ä-
chenpotentiale selbstverständlich auch für Frei - und Grünflächen, Spielplätze, Aufenthalts - und Be-
gegnungsräume, kurzum, zur „grünen“ Revitalisierung der (Innen-)Stadt zu verwenden. 
 
 
zu 5:  Einführung eines Metrobus-Systems bis 2025 
Aus Sicht der Stadtwerke wird die Verfolgung der Idee eines Metrobus -Systems begrüßt und könnte 
im Rahmen eines Pilotprojekts intensiv geprüft werden. Um die Attraktivität des Öffentl ichen Perso-
nennahverkehrs in Münster weiter zu steigern, sehen die Stadtwerke drei ineinander greifende Ma ß-
nahmen: Die Einführung eines Metrobussystems, eines On -Demand-Shuttlesystems und von mult i-
modalen Services, also zum Beispiel Fahrradabstellboxen ode r E-Carsharing-Angeboten, an festen 
Mobilstationen. 
 
Mit dem Förderprojekt „Hiltrup on Demand“ (Investitionsvolumen je nach Ausgestaltung ca. 5 – 10 
Mio. €), für dass die Stadt Münster derzeit beim Land NRW um Unterstützung wirbt, soll ein in dieser 
Größenordnung bundesweit erstmaliges Projekt der neuen digitalen „ÖPNV -Welt“ in Münster umg e-
setzt werden. Hierbei wird ein Systemelement der Metrobusse realisiert werden, indem flexible, a t-
traktive Kleinfahrzeuge die Fahrgäste „door to door“ oder „corner to corn er“ zu den bestehenden 
ÖPNV-Hauptachsen bringen. Hierdurch erwartet sich die Stadt Münster wertvolle Erkenntnisse hi n-
sichtlich Übertragbarkeit und Alltagstauglichkeit (z. B. auf die im S -Bahn-Standard reaktivierte WLE-
Trasse, Inbetriebnahme vrstl. 2023) fü r weitere Anwendungen im Stadtgebiet. Ob, und in welchem 
Umfang das Metrobus-System die ÖPNV-Anforderungen der Zukunft erfüllen kann, ist ebenfalls eine 
Fragestellung, die der Masterplan Mobilität 2035+ beantworten wird. Dies setzt bspw. eine völlige 
Überarbeitung des heutigen Stadtbussystems voraus. Ebenso sind betriebliche Belange sowie die 
finanziellen Aufwendungen zu berücksichtigen. 
 
Ein Metrobussystem wäre das leistungsfähige Grundgerüst des dreistufigen ÖPNV -Gesamtsystems. 
Die Großraumbusse mit hoher Kapazität wären mit hoher Taktdichte (< 10 min) auf einem Hauptac h-
sennetz in Münster unterwegs und könnten damit die Attraktivität des ÖPNV in Münster nochmal 
deutlich steigern. 
 
 
zu 6:  Wende zu einer Fahrradstadt, die den Namen verdient 
Münster ist und bleibt Fahrradstadt. Daran hat auch der erstmalige 2. Platz beim ADFC -
Fahrradklimatest 2018 nichts geändert. Nichts desto trotz nimmt die Verwaltung die Ergebnisse sehr 
ernst. Dies zeigen die hier bspw. genannten, aktuellen Radverkehrsprojekte: 
 
- die Umnutzung des Parkhauses Bremer Straße für 1.000 Fahrradstellplätze 
- das diesjährige Förderprogramm für Lastenräder 
- die Bike-Sharing-Studie für Münster (Erörterung in den politischen Gremien Anfang 2020) 
- der Bau der Pilotstrecke für sensorgestützte adaptive  Beleuchtung entlang der Kanalprom e-
nade in Hiltrup 
 
Die Stadt Münster arbeitet mit einem sehr hohen Qualitätsanspruch und im Rahmen ihrer Verpflic h-
tung als Fahrradstadt daran, schon heute deutlich mehr beim Radverkehr zu tun und dies auch „auf

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die Straße zu bringen“. Der Ausbau der Radverkehrswege entsprechend der Regelbreiten nach ERA 
ist bereits Bestandteil des Radverkehrskonzeptes Münster 2025. Wie unter 4. erwähnt, ist auch dies 
nur möglich, wenn es zu einer spürbaren Umverteilung des öffentlichen Raume s zu Gunsten des 
Radverkehrs kommt. 
 
Auch ist richtig, dass Münster das Thema Fahrradparken ernst zu nehmen hat, wie das Beispiel des 
Hauptbahnhofes zeigt. Gegenwärtig gibt es dort mit der Radstation 3.400 Stellplätze und weitere ca. 
2.000 Stellplätze in u nmittelbarer Nachbarschaft zum Bahnhof. Hinzu kommen mit dem neuen Fah r-
radparkhaus 2.200 Stellplätze. Das macht in Summe rd. 7.600 Stellplätze. Der Bedarf am Münster a-
ner Hauptbahnhof liegt realistischer Weise bei rd. 10.000 Radstellplätzen. Daher wird bere its ein 
Standort für ein 3. Fahrradparkhaus in Bahnhofsnähe gesucht. Auch hier muss bei allen Lösungen 
Qualität und Service für den Radfahrer, aber auch städtebauliche Qualität im Vordergrund stehen. 
Natürlich benötigt die Stadt auch mehr Fahrradparkraum s owie attraktive Lösungen (sicher und witte-
rungsgeschützt), insbesondere für Lastenräder vor allem in der Innenstadt, in den Fahrradstraßen 
und den verdichteten Wohnquartieren. Die Verwaltung wird daher sehr zeitnah erste PKW-Stellplätze 
zu Lastenrad -Stellplätzen umwidmen. Im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit der Fachhoc h-
schule Münster wird derzeit ein Fahrradparkraumkonzept für die Innenstadt sowie innenstadtnahe 
Wohnquartiere mit konkreten Lösungsvorschlägen erarbeitet.  Die Ergebnisse  hierzu sollen An fang 
2020 mit den politischen Gremien erörtert werden. Wichtig ist, dass ungeachtet der genannten Zie l-
größe von 1.000 Fahrradstellplätzen pro Jahr, der  wirkliche Bedarf im Stadtraum festgestellt und di e-
ser auf Grundlage eines Fahrradparkkonzeptes anschließend zügig umgesetzt wird. 
 
Es bleibt zu bemerken, dass die Gestaltung der zukünftigen Mobilität Münsters nur im engen Dialog 
mit den Bürgerinnen und Bürgern und Initiativen entwickelt werden kann. Hierfür bietet der Prozess 
des Masterplans Mobilität Münster 2035+ eine sehr qualifizierte Beteiligungsplattform. 
 
 
zu 7:  Ein neuer Baum pro Einwohner*in und Jahr 
Die Pflanzung zusätzlicher Bäume auf dem Gebiet der Stadt Münster zur Bindung von CO 2 ist wichtig 
und wird daher begrüßt. Die Anzahl der geforderten Baumpflanzungen stellt die Stadt Münster jedoch 
flächenmäßig vor ein Problem. Für eine jährliche Pflanzung von derzeit ca. 310.000 Bäumen im Jahr 
stehen keine ausreichenden Flächen im städtischen Eigentum zur Verfügung, da für die Herstellung 
eines ökologisch wertvollen Waldbestandes mit 310.000 Bäumen einschl. Waldsaum insgesamt mi n-
destens 93 ha Fläche notwendig sind. Auch in den öffentlichen Grünflächen, im Straßenraum oder 
auf städtischen Liegenschaften stehen nur noch bedingt Flächen zur Verfügung. 
 
Um den Verlust der jährlich absterbenden Bäume auszugleichen und auch zur Ergänzung des vo r-
handenen Baumbestandes, pflanzt die Stadt Münster regelmäßig neue Gehölze. Dies betrifft Pflan z-
maßnahmen innerhalb des Stadtgebietes im Verkehrsraum sowie innerhalb öffen tlicher Grünflächen. 
Hierzu wurden u.a. vom Rat der Stadt Münster im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 jährlich 
zusätzlich 20.000 € je Stadtbezirk zur Verfügung gestellt. Auch im Außenbereich werden im Rahmen 
der Landschaftspflege neue Gehölze ergänzt und betroffene Waldflächen werden nach den aktuellen 
Empfehlungen mit neuen Pflanzungen auf den Klimawandel vorbereitet. 
 
In den Forderungen der Fridays for Future wird bereits darauf hingewiesen, dass eine Umsetzung nur 
teilweise auf dem Gebiet der Stadt zu  realisieren ist. Um den Forderungen von 310.000 Bäumen im 
Jahr nachkommen zu können, wäre auch eine finanzielle Unterstützung von nationalen und internat i-
onalen Organisationen, die Bäume gegen den Klimawandel pflanzen, denkbar. 
 
 
Schlussbetrachtung: 
Die Forderungen der Fridays for Future sind inhaltlich richtig. Der zeitliche Horizont für die Umsetzung 
eines großen Teils dieser Forderungen, insbesondere derer, die in Richtung einer Klimaneutralität bis 
2030 zielen, ist in Abhängigkeit von externen Rahmenbe dingungen, also Faktoren und Trends, die 
nicht oder nur in geringem Maße durch die Stadt Münster und ihre Akteure beeinflusst werden kö n-

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V/1001/2019 
nen, zu sehen. Hierzu gehören u.a. politische und rechtliche Rahmenbedingungen auf EU -, Bundes- 
und Landesebene, sowie d er technische Fortschritt und selbstverständlich auch der Lebensstil und 
das Konsumverhalten der Gesellschaft. Auch die notwendigen Investitionen in eine klimaneutrale 
Stadt sind enorm - schließlich bilden sie die Grundlage einer nachhaltigen Stadt für die  nächsten 
Jahrzehnte. Neben den kommunalen Investitionen in die Bereiche Verkehr, kommunale Gebäude und 
Energieversorgung sind dies insbesondere die notwendigen privaten Investitionen von Unternehmen 
und Bürgerinnen und Bürgern.  
 
Die Zielerreichung einer klimaneutralen Stadt bis 2030 ist aufgrund der oben genannten Erläuteru n-
gen als extrem ambitioniert zu bezeichnen. Dies liegt vor allem an den nicht vorhandenen notwend i-
gen externen Rahmenbedingungen auf EU-, Bundes- und Landesebene. Dennoch kann die Stadt mit 
ihren eigenen Möglichkeiten viel erreichen und selbst als gutes Beispiel vorangehen und für die eig e-
ne Stadtverwaltung eine Klimaneutralität bis 2030 anstreben. 
 
 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1 - Antrag A-R/0056/2019 
Anlage 2 – Forderungen Fridays for Future 
Anlage 3 - Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH 
Anlage 4 - Stellungnahme des Amtes für Mobilität und Tiefbau 
Anlage 5 - Stellungnahme des Amtes für Immobilienmanagement 
Anlage 6 - Stellungnahme des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit

Anlage 3_Stellungnahme_Stadtwerke_Münster

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1 
 
Anlage 3 zu V/1001/2019 
 
Stellungnahme der Stadtwerke Münster 
zu den Forderungen von „Fridays for Future“ 
 
Forderung: 100 Prozent erneuerbare Energien ab 2030 
Strom: Um der Forderung nachzukommen, ausschließlich aus erneuerbaren Energien erzeugten 
Strom zu verkaufen,  gäbe es zwei Wege.  
Erstens: Bezug von Ökostrom mit Herkunftsnachweis. Damit würden die Stadtwerke ausschließlich 
Strom einkaufen, der nachweislich aus erneuerbaren Energien irgendwo in Europa erzeugt wurde. 
Zum Beispiel handelt es sich dabei um Strom aus Wasserkraft, der in Norwegen gewonnen wird. 
Nachteil des Ökostroms mit Herkunftsnachweis ist, dass über den Nachweis kein Zubau an 
erneuerbaren Energien stattfindet. Stattdessen wird die Strommenge nur abrechnungstechnisch 
anders verteilt, es würde im konkreten Fall also ein größerer Anteil nach Münster berechnet.   
Der zweite Weg wäre, die gesamte Strommenge als mit dem Grüner Strom Label (GSL) zertifiziertem 
Ökostrom einzukaufen. Dieses Siegel wirkt im Unterschied zu Herkunftsnachweisen nachhaltig, weil 
es auch an den Zubau erneuerbarer Energien geknüpft ist. Es ist das strengste auf dem Markt 
verfügbare Label. Der Ökostrom der Stadtwerke Münster ist bereits seit vielen Jahren mit dem 
Grüner Strom Label ausgezeichnet. Aktuell ist auf dem Markt jedoch nicht die erforderliche Menge 
an GSL-Strom vorhanden und zu beschaffen, um alle Stadtwerke Münster-Kunden damit zu 
versorgen.  
Erdgas: Um der Forderung nachzukommen, ausschließlich Ökogas zu verkaufen (und in den eigenen 
Erzeugungsanlagen für Fernwärme zu nutzen), gäbe es ebenfalls zwei Wege. Entweder die 
Umstellung über CO2-Emissionsrechte, im Grunde eine bilanzielle Umstellung, oder die Umstellung 
auf Biomethan. Bislang ist Biomethan allerdings mehr als drei Mal zu teuer wie Erdgas, so dass in der 
Praxis lediglich mit Beimischungen gearbeitet wird. Die  Strom- und Wärmewärmeerzeugung in 
unserem Heizkraftwerk am Hafen unterliegt dem europäischen Emissionshandelssystem, d.h. 
entsprechend der eingesetzten Erdgasmengen müssen kostenpflichtige Emissionsberechtigungen 
nachgewiesen werden. Eine Umstellung auf reines Biomethan würde 60 Millionen Euro Mehrkosten 
bedeuten.  
Die Stadtwerke Münster sind eine 100prozentige Tochter der Stadt Münster. In den Sparten Strom 
und Erdgas stehen sie im Wettbewerb mit hunderten anderer Anbieter, die in Münster Energie 
liefern. Dass sich die Stadtwerke im Wettbewerb gut schlagen, daran hat auch die Stadt Münster mit 
ihren Bürgerinnen und Bürgern ein Interesse: Jährlich leisten die Stadtwerke eine fest vereinbarte 
Gewinnausschüttung an die Stadt Münster – 2018 waren es 6,5 Millionen Euro. Das Unternehmen 
trägt zusätzlich ein jährliches Defizit (2018: 17,4 Mio. Euro), das der Busverkehr in Münster 
verursacht.  
Die Umstellung aller Kunden auf Energie aus erneuerbaren Quellen würde die Bezugskosten für die 
Stadtwerke Münster deutlich erhöhen. Diese Mehrkosten müsste das Unternehmen  an seine 
Kunden weitergeben, denn die Kosten könnten aus den eigenen Margen nicht getragen werden. Bei 
einer Weitergabe würden jedoch massive Kundenverluste drohen, weil viele die Stadtwerke 
verlassen und zu preislich attraktiveren Anbietern wechseln würden. Bei einer Übernahme der 
Mehrkosten durch die Stadtwerke müsste schlussendlich die Stadt Münster als „Mutter“ der

2 
 
Stadtwerke die Defizite tragen. Durch ein negatives Jahresergebnis der Stadtwerke würden in Folge  
Mittel für Investitionen, auch in erneuerbare Energien, nicht mehr zur Verfügung stehen.  
Vor diesen Hintergrund und den nachfolgend noch näher beschriebenen Einschränkungen setzen die 
Stadtwerke darauf, ihre Kunden durch stetige Kommunikation und Information von nachhaltigem 
Ökostrom und Ökogas zu überzeugen und dafür marktgerechte, nachvollziehbare Preise anzusetzen. 
Das Unternehmen sieht seine Kunden als mündig und eigenverantwortlich handelnd. Die Stadtwerke 
möchten ihnen kein bestimmtes Produkt aufzwingen, sondern sie von den Vorteilen der 
Ökoangebote überzeugen. Über den Stadtwerke-Produktbaukasten ist die Option „Ökostrom“ auf 
jeden Tarif aufbuchbar – im Internet ist sie im Preisrechner bereits voreingestellt. Gleiches gilt für das 
klimaneutrale Erdgas der Stadtwerke Münster.  
 
Forderung: Jedes Jahr zusätzliche 10 Prozent des Erneuerbare-Energien-Potenzials ausschöpfen 
Der Zubau von jährlich zehn Prozent Erneuerbarer Energien auf dem Stadtgebiet Münster würde die 
Veränderung einiger wesentlicher Prämissen voraussetzen. Seit 2017 haben sich gesetzliche 
Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene deutlich verändert und zum Beispiel neue, 
strengere Abstandsregelungen für Windenergieanlagen geschaffen. Sie führen dazu, dass weniger 
Standorte für Windenergieanlagen in Frage kommen. Neue Regelungen für die Vergütung von 
regenerativ erzeugtem Strom haben zur Folge, dass Projekte wirtschaftlich nicht mehr realisierbar 
sind. Hinzu kommt eine sinkende Akzeptanz bei Anwohnern und Bürgern, die immer häufiger gegen 
erneuerbare Energien-Anlagen vorgehen. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen haben die 
Stadtwerke Münster den Ausbau erneuerbarer Energien im Fokus und widmen sich mit einem 
eigenen Team dieser Aufgabe.  
 
Forderung: Einführung eines Metrobus-Systems bis 2025 
Um die Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Münster weiter zu steigern, 
sehen die Stadtwerke drei ineinander greifende Maßnahmen: Die Einführung eines 
Metrobussystems, eines On-Demand-Shuttlesystems und von multimodalen Services, also zum 
Beispiel Fahrradabstellboxen oder E-Carsharing-Angeboten, an festen Mobilstationen.  
Ein Metrobussystem wäre das leistungsfähige Grundgerüst des dreistufigen ÖPNV-Gesamtsystems. 
Die Großraumbusse mit hoher Kapazität wären mit hoher Taktdichte (< 10 min) wären auf einem 
Hauptachsennetz in Münster unterwegs. Metrobussysteme profitieren von exklusiven, möglichst 
unterbrechungsfrei befahrbaren Trassen. Das heißt, diese Trassen sind so zu ertüchtigten, dass der 
öffentliche Verkehr im besten Falle nur an Haltestellen stoppt und darüber hinaus durchgehend 
technisch – z.B. durch intelligente Ampelschaltungen – oder durch exklusive Infrastruktur 
bevorrechtigt wird. 
In Münster gibt es diverse ÖPNV-Achsen, die von der Anzahl der Linien und der Fahrgäste geeignet 
sind, um als Metroachsen ausgebaut zu werden. Für einige Achsen sind die infrastrukturellen 
Randbedingungen derzeit schon so gut, dass diese mit überschaubarem Aufwand zu Metroachsen 
ertüchtigt werden könnten. 
Aus Sicht der Stadtwerke Münster erscheint es deshalb sinnvoll, die Umsetzung eines Metrobus-
Systems intensiv zu prüfen. Dazu hat man in Münster immer gute Erfahrungen mit 
Verkehrsversuchen (i.d.R. über eine Jahr) gemacht. Diese bringen gute Erkenntnisse zu den

3 
 
tatsächlichen Auswirkungen auf die veränderte Verkehrsaufteilung. In einer Vorher-Nachher-
Untersuchung werden die Veränderungen festgestellt und bewertet.  
Für diese Verkehrsversuche eignen sich die folgenden drei Trassen aus Sicht der Stadtwerke Münster, 
da diese verhältnismäßig geringer Infrastrukturveränderungen bedürfen:  
 Komplette Busspur Hbf – Servatiiplatz – Mauritztor in Fahrtrichtung Norden mit 
durchgehender Ampelbevorrechtigung für die Busse mit einfacher Ummarkierung der 
Fahrspuren während des Verkehrsversuches. 
 Durchgehende Busspuren auf der Weseler Straße einwärts und auswärts ab Ende A43 bis 
Hauptbahnhof einschl. durchgehender Ampel-Bevorrechtigung. Von dieser Beschleunigung 
würden sowohl diverse Stadtbus-Linien der Stadtwerke (Metrobusachse!) als auch regionale 
Schnellbusse (Expressbus X90) profitieren. 
 Durchgehende Busspur Steinfurter Straße einwärts ab P+R-Wilkinghege.

Anlage 4_Stellungnahme_Amt 66

11723 Zeichen

1 
 
 
Anlage 4 zu V/1001/2019 
 
Stellungnahme Amt für Mobilität und Tiefbau 
zu den Forderungen zum Themenfeld  „Mobilität“ von Fridays for Future 
 
 
Im Wesentlichen sind die Forderungen von Fridays for Future (FFF) nachvollziehbar und weisen in die 
richtige Richtung. Sie sind daher zu begrüßen. Die damit verbundenen zeitlichen Vorstellungen zur 
Umsetzung sind mehr als ambitioniert. Auch werden d ie meisten Themen seit geraumer Zeit in der 
Stadtgesellschaft bzw. Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Zudem hat die Politik gegenüber der Verwal-
tung hierzu bereits klare Arbeitsaufträge erteilt. Zum Beispiel die Zielsetzung im Modal Split, mittel - 
fristig den Radverkehrs-Anteil auf 50 % (gegenüber heute 39 %) und den ÖPNV-Anteil von 10 %  auf 
15 % zu steigern. Dies bedeutet, künftig ca. 500.00 0 Radfahrten/Tag zu heutigen 400.000 Radfahr- 
ten/Tag sowie 120.000 Fahrgästen/Tag zu 180.000 Fah rgästen/Tag. Diese Zahlen für die beiden Ver- 
kehrsträger ÖPNV und Rad belegen die Dimension der Herausforderung, die sich der Rat der Stadt 
Münster gestellt hat. 
 
 
Die einzelnen Forderungen können wie folgt bewertet werden: 
 
Forderung: Schrittweise Einführung der City-Maut 
 
Auch wenn es im Ausland mittlerweile positive Beisp iele (z. B. Stockholm, Oslo, Mailand, Bologna, 
London) für die Umsetzung einer City-Maut gibt, feh len in Deutschland hierzu bislang die rechtlichen 
Voraussetzungen. Inwieweit die City-Maut für Münste r eine verkehrlich sinnvolle Option darstellt, 
wird, neben zahlreichen anderen zentralen Fragestel lungen (z. B. auto-arme/auto-freie Innenstadt?, 
restriktives Parkraumkonzept und flächendeckende Pa rkraumbewirtschaftung mit erhöhten Entgel- 
ten?, deutlich mehr Platz im öffentlichen Verkehrsr aum für den Umweltverbund (zu Fuß gehen, Rad- 
fahren, ÖPNV) zu Lasten des Autoverkehrs?) der „Masterplan Mobilität Münster 2035+“ erörtern und 
durch ein zu erstellendes Handlungskonzept, belegt mit konkreten Maßnahmenvorschlägen, beant- 
worten. Die Erstellung des Masterplans ist beauftragt und er wird im Rahmen eines mehrjährigen, in- 
tensiven öffentlichen Dialog- und Beteiligungsprozesses erarbeitet werden. 
Die erhobene Forderung, vom Autoverkehr frei werden den öffentlichen Raum für den Busver- 
kehr/Busbeschleunigung und sichere Radverkehrsinfrastruktur sowie Fahrradabstellplätze zu nutzen, 
ist völlig unstrittig. Die Begründungen hierfür fin den sich im 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster 
(2016) als auch im  Radverkehrskonzept  2025 (2016)  wieder. Allerdings ist der Umfang dieser Flä- 
chenumverteilung noch nicht festgelegt. Die für die nahe Zukunft zu beantwortende Frage lautet also 
nicht mehr „Ob?“, sondern „Wie?“. Die aktuellen Rad verkehrsprojekte (erstmalige Münster-
Standards für Fahrradstraßen mit den konkreten Plan ungen für Bismarckallee, Goldstraße und Wil- 
helmstraße; Ausbau DEK-Kanalseitenweg auf 27 km; st adtregionales Veloroutenkonzept mit Umset- 
zung der Veloroute Münster – Telgte beginnend in 20 19)  zeigen bereits deutlich den Weg in diese 
Richtung,  einschließlich der daraus resultierenden  kontroversen öffentlichen Diskussion (Stichwort: 
Fahrradstraßen versus Wegfall von zahlreichen Stellplätzen).  Eine Antwort, welchen Umfang die Flä- 
chenumverteilung in Münster haben kann bzw. soll, sowie, wie der der damit verbundene „Verkehrs-
Mix“ aussieht und welche Wirkungen dieser mit sich bringt, beantwortet der Masterplan im Rahmen 
der vorgesehenen Zukunfts-Szenarien. Darin werden k urz-, mittel- und langfristige Maßnah- 
men(bündel) definiert, die nicht zuletzt auch öffen tlich diskutiert und am Ende vom Rat der Stadt 
Münster beschlossen werden. 
Bei alledem darf der Fußverkehr nicht vergessen wer den, ist dieser doch die umweltfreundlichste 
Fortbewegungsart. Somit muss die Fläche, die vom Au toverkehr (ruhend wie fließend) umverteilt

2 
 
wird, allen Verkehrsträgern des Umweltverbundes zu Gute kommen. Zusätzlich sind diese Flächenpo- 
tentiale selbstverständlich  auch für Frei- und Grü nflächen, Spielplätze, Aufenthalts- und Begeg- 
nungsräume, kurzum, zur „grünen“ Revitalisierung de r (Innen-)Stadt zu verwenden. Dieser Anspruch 
zeigt bereits, dass es sich im Ergebnis, soll die Verkehrswende in Münster gelingen, nicht um „kosme- 
tische“ Veränderungen handeln kann, sondern die Zie lsetzung das Prädikat „ambitioniert und nach- 
haltig“ haben muss.  
 
 
Forderung: Einführung eines Metrobus-Systems bis 2025  
 
Mit  dem Förderprojekt „Hiltrup on Demand“ (Investi tionsvolumen je nach Ausgestaltung ca. 5 – 10  
Mio. €), für dass die Stadt Münster derzeit beim Land NRW um Unterstützung wirbt, soll ein in dieser 
Größenordnung bundesweit erstmaliges Projekt der neuen digitalen „ÖPNV-Welt“ in Münster umge- 
setzt werden. Hierbei wird ein  Systemelement  der Metrobusse realisiert werden, indem flexible, at- 
traktive Kleinfahrzeuge die Fahrgäste „door to door “ oder „corner to corner“ zu den bestehenden 
ÖPNV-Hauptachsen bringen. Hierdurch erwartet sich d ie Stadt Münster wertvolle Erkenntnisse hin- 
sichtlich Übertragbarkeit und Alltagstauglichkeit ( z. B. auf die im S-Bahn-Standard reaktivierte WLE-
Trasse, Inbetriebnahme vrstl. 2023) für weitere Anw endungen im Stadtgebiet.  Ob, und in welchem 
Umfang das Metrobus-System die ÖPNV-Anforderungen der  Zukunft erfüllen kann, ist ebenfalls eine 
Fragestellung, die der Masterplan beantworten wird. Dies setzt bspw. eine völlige Überarbeitung des 
heutigen Stadtbussystems voraus.  Ebenso sind betri ebliche Belange sowie die finanziellen Aufwen- 
dungen zu berücksichtigen.  
Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung für den U mweltverbund zu nutzen, ist ein begrüßens- 
werter Vorschlag. Dies geschieht, zumindest mittelbar, bereits  durch die Verwendung von Stellplatz- 
ablösemitteln zur Förderung des Radverkehrs und des  ÖPNV. Auch ist die Forderung, die ÖPNV-
Fahrpreise zu reduzieren, nachvollziehbar. 
Die Festlegung der Busfahrpreise ist allerdings kei ne alleinige Entscheidung der Stadt Münster. Son- 
dern diese werden von der Tarifgemeinschaft Münsterland jährlich vorbereitet und von den fünf  zu- 
ständigen ÖPNV-Aufgabenträgern (Stadt Münster und v ier Münsterlandkreise), d. h. vom Rat und 
den Kreistagen, beschlossen. Derzeit gibt es, unter stützt durch einen externen Gutachter, intensive 
Überlegungen, wie die ÖPNV-Tarife im Münsterland de utlich attraktiver gestaltet werden können. 
Hierbei sollen auch die Pendlerverflechtungen, ungeachtet von den Grenzen der Gebietskörperschaf- 
ten, stärker zum Nutzen der ÖPNV-Kunden/-Pendler berücksichtigt werden. 
 
 
Forderung: Wende zu einer Fahrradstadt, die den Namen verdient 
 
Münster ist und bleibt Fahrradstadt. Daran hat auch  der erstmalige 2. Platz beim ADFC-
Fahrradklimatest 2018 nichts geändert. Die Aussagen  des Tests sind sehr wertvoll – immerhin mit 
170.000 Teilnehmern die weltgrößte Fahrradumfrage –  und natürlich nimmt die Verwaltung die Er- 
gebnisse sehr ernst. Dies zeigen die bereits genann ten aktuellen Radverkehrsprojekte, ergänzt z. B. 
um die Umnutzung des Parkhauses Bremer Straße für 1 .000  Fahrradstellplätze, das diesjähriges För- 
derprogramm für Lastenräder, die Bike-Sharing-Studi e für Münster (Erörterung in den politischen 
Gremien Anfang 2020); den Bau der Pilotstrecke für  sensorgestützte adaptive Beleuchtung entlang 
der Kanalpromenade  in Hiltrup. Hierzu gibt es eine n umfassenden Förderantrag beim Bundesver- 
kehrsministerium, der die komplette Beleuchtung des  o. g. Kanalseitenwegs  sowie  der Veloroute 
Münster – Telgte ebenso vorsieht wie sensorgestützt e Signalsteuerungen für Radfahrer im Verlauf 
dieser Route. Dadurch sollen die Wartezeiten an den  beiden einzigen signalgeregelten Kreuzungen, 
an denen der Radfahrer künftig keine Vorfahrt haben  wird,  minimiert oder diese  in Gänze zu ver- 
mieden werden. Hieraus werden wichtige Erkenntnisse erwartet, um diese auf andere  Radverkehrs- 
achsen im Stadtgebiet zu übertragen.

3 
 
Die Stadt Münster arbeitet mit einem sehr hohen Qua litätsanspruch und im Rahmen ihrer Verpflich- 
tung als Fahrradstadt daran, schon heute deutlich m ehr beim Radverkehr zu tun und dies auch „auf 
die Straße zu bringen“.  
Der Ausbau der Radverkehrswege entsprechend der Reg elbreiten nach ERA ist bereits Bestandteil 
des Radverkehrskonzeptes Münster 2025. Wie oben erw ähnt, ist auch dies nur möglich, wenn es  zu 
einer spürbaren Umverteilung des öffentlichen Raume s zu Gunsten des Radverkehrs kommt. Dabei  
ist es letztlich unerheblich, ob es sich hierbei um  einen separaten Radweg auf dem Hochboard oder 
auf der Straße handelt. 
Auch ist richtig, dass Münster das Thema Fahrradpar ken ernst zu nehmen hat, wie das Beispiel des 
Hauptbahnhofes zeigt. Gegenwärtig  gibt es dort mit der Radstation 3.400 Stellplätze und weitere ca. 
2.000 Stellplätze in unmittelbarer Nachbarschaft  zum Bahnhof. Hinzu kommen mit dem neuen Fahr- 
radparkhaus 2.200 Stellplätze. Das macht in Summe r d. 7.600 Stellplätze. Der Bedarf am Münstera- 
ner Hauptbahnhof  liegt realistischer Weise bei rd.  10.000 Radstellplätzen. Daher wird bereits ein 
Standort für ein 3. Fahrradparkhaus in Bahnhofsnähe  gesucht. Auch hier muss bei allen Lösungen 
Qualität und Service für den Radfahrer, aber auch städtebauliche Qualität im Vordergrund stehen. 
Zur Wahrheit gehört aber auch: Die Radstation Münst er, die in diesem  Jahr  zwanzig Jahre alt ge- 
worden ist, ist nach wie vor die größte  Radstation  Deutschlands. Und es wird sehr absehbar weitere 
2.000 Stellplätze geben. Hierzu ist jedoch auch sei tens der Bahn die Situation der Bahnkunden, die 
mit dem Rad zum Bahnhof an- und abreisen, vorausschauend in den Blick zu nehmen.  
Ergänzend sei erwähnt, dass in Kürze ein Teil des P arkhauses Bremer Straße zu 1.000 (Dauer-) Rad- 
stellplätzen umgewandelt und in Betrieb gehen wird. 
Natürlich benötigen wir auch mehr Fahrradparkraum s owie attraktive Lösungen (sicher und witte- 
rungsgeschützt), insbesondere für Lastenräder vor a llem in der Innenstadt, in den Fahrradstraßen 
und  den verdichteten Wohnquartieren.  Die Verwaltu ng wird  daher sehr zeitnah erste PKW-
Stellplätze zu Lastenrad-Stellplätzen umwidmen. 
Im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit der Fachh ochschule Münster wird derzeit ein Fahr- 
radparkraumkonzept für die Innenstadt sowie innenst adtnahe Wohnquartiere mit konkreten Lö- 
sungsvorschlägen erarbeitet.  Die Ergebnisse  hierzu sollen Anfang 2020 mit den politischen Gremien 
erörtert werden. 
Wichtig ist, dass ungeachtet der genannten Zielgröß e von 1.000 Fahrradstellplätzen pro Jahr, der  
wirkliche Bedarf im Stadtraum festgestellt und dies er auf Grundlage eines Fahrradparkkonzeptes an- 
schließend zügig umgesetzt wird. Für beide erwähnte n Standorte Universitäts-Bibliothek und Dom- 
platz hat die Verwaltung Fahrradparkraum-Planungen aufgenommen. 
Das  Asphalt  mehr Fahrkomfort als die münstertypis chen roten Pflastersteine bietet, bleibt, Stich- 
wort Rollwiderstand, unwidersprochen. Wobei die seit langen Jahren verwendeten  Steine ohne „Fa- 
se“ den Rollwiderstand deutlich verbessert  haben. Eine Entscheidung, ob künftig (grundsätzlich) nur 
noch Asphalt für Radwege in Frage kommt – hierbei m uss u.a. auch der Unterhaltungsaspekt berück- 
sichtigt werden – steht noch aus. Das Beispiel Kana lseitenweg zeigt aber auch, dass sich die Verwal- 
tung auf dieser insgesamt 27 km langen Strecke ganz bewusst für den Asphalt entschieden hat. 
 
Abschließend bleibt zu bemerken, dass die Gestaltung der zukünftigen Mobilität Münsters nur im en- 
gen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern und Init iativen entwickelt werden kann. Hierfür bietet 
der Prozess des Masterplans Mobilität Münster 2035+ eine sehr qualifizierte  Beteiligungsplattform.

Anlage 2_Forderungen Fridays for Future

772 Zeichen

Forderungen an die 
Stadt Münster

KLIMANEUTRALITÄT BIS 2030 
Die Stadt Münster muss bis 2030 klimaneutral sein. 
Die Maßnahmen zum Klimaschutz müssen fundamental erweitert und 
beschleunigt werden, sodass sie sich stets an diesem Ziel ausrichten!

JETZT HANDELN

WIR FORDERN

100 Prozent erneuerbare Energien ab 2030 
Jedes Jahr zusätzliche 10 Prozent des Erneuerbare-
Energien-Potenzials ausschöpfen 
Pro Jahr: 5 Prozent energetische Sanierungsrate 
für Altgebäude 
  
ENERGIE

Schrittweise Einführung der autofreien Innenstadt 
und City-Maut bis 2030 
• 
• 
• 
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Einführung eines Metrobus-Systems bis 2025 
 
VERKEHR

Wende zu einer Fahrradstadt, die den Namen 
verdient 
 
  
VERKEHR

Ein neuer Baum pro Einwohner*in und Jahr 
  
LANDNUTZUNG

FAZIT

Packen wir es an!

Anlage 6_Stellungnahme_Amt 67

3836 Zeichen

1 
 
 
Anlage 6 zu V/1001/2019 
 
Stellungnahme Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
zu den Forderungen von „Fridays for Future“ 
 
Forderung: Ein neuer Baum pro Einwohner*in und Jahr 
 
Mit dem Ratsantrag wird die Pflanzung  eines neuen Baumes pro Ei nwohnerin / Einwohner und Jahr 
gefordert. 
 
Die Pflanzung zusätzlicher Bäume auf dem Gebiet der Stadt Münster zur Bindung von CO2 ist wichtig 
und wird daher begrüßt. Die Anzahl der geforderten Baumpflanzungen stellt die Stadt Münster j e-
doch vor ein Problem. Für eine jährliche Pflanzung von derzeit ca. 310.000 Bä umen im Jahr stehen 
keine ausreichenden Flächen im städtischen Eigentum zur Verf ügung. Z.B. werden für die Herstellung 
eines ökologisch wertvollen Waldbestandes mit 310.000 Bäumen einschl. Waldsaum insgesamt mi n-
destens 93 ha Fläche notwendig. Auch in den ö ffentlichen Grünflächen, im Straßenraum oder auf 
städtischen Liegenschaften stehen nur noch bedingt Flächen zur Verfügung.  
 
Um den Verlust der jährlich abstrebenden Bäume auszugleichen  und auch zur Ergänzung des vo r-
handenen Baumbestandes, pflanzt die Stad t Münster bereits regelmäßig neue G ehölze. Dies betrifft 
Pflanzmaßnahmen innerhalb des Stadtgebietes im Verkehrsraum sowie innerhalb öffentlicher Grü n-
flächen. Hierzu wurden u.a. vom Rat der Stadt Münster im Ra hmen der Haushaltsberatungen 2019 
jährlich zusätzlich 20.000 € je Stadtbezirk zur Verfügung gestellt. Auch im Außenbereich werden im 
Rahmen der Landschaftspflege neue Gehölze ergänzt und betroffene Waldflächen werden nach den 
aktuellen Empfehlungen mit neuen Pflanzungen auf den Klimawandel vorbereitet.  
 
Besonders im innerstädtischen Verkehrsraum, wo der Baumbestand eine große Bedeutung in Bezug 
auf das Mikroklima hat, stehen nur eingeschränkte Möglichkeiten für zusätzliche Bäume zur Verf ü-
gung. Für die gesunde Entwicklung von Bäumen und deren lang anhal tende Vitalität müssen das Kro-
nenvolumen und das Wurzelvolumen in einem angemessenen Ve rhältnis zueinander stehen. Der für 
die art - und funktionsgerechte Entwicklung erforderliche ober - und unterirdische Raum muss vo r-
handen sein oder geschaffen werden. Im oberirdischen Straßenraum stehen die Bäume z.T. in Ko n-
kurrenz zu den verkehrstechnischen Nu tzungen. Unterirdisch sind es die zahlreichen Kabel und Le i-
tungen der verschiedensten Ve rsorgungsträger. Daher ist es wichtig bei der zukünftigen Planung von 
Straßen auch die Bedingungen für die Pflanzung von Bäumen besser zu berücksichtigen und entspr e-
chende Flächen zur Verfügung zu stellen. 
 
Aufgrund der o.g. Punkte ist es schwer aufzuzeigen, wie viele neue Baumpflanzungen ta tsächlich auf 
dem Stadtgebiet in Münster jährlich realisiert werden können. 
 
Alternativ zu Baumpflanzungen stehen Fassaden - und Dachbegrünungen, die ebenfalls ein gutes 
Potenzial zur Bindung von CO2 haben  und zudem das Mikroklima in Stadtquartieren positiv verä n-
dern. Auch diese Alternative sollte  im Zusammenhang für mehr Bepflanzung zum Klimaschutz B e-
rücksichtigung finden. Derzeit wird vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkei t Konzepte 
und Strategien zur Dach- und Fassadenbegrünung erarbeitet. 
 
Im Antrag selber wird bereits darauf hingewi esen, dass eine Umsetzung der Forderung nur teilweise 
auf dem Gebiet der Stadt zu realisieren ist. Um den Forderungen von 310.000 Bäumen im Jahr nac h-
kommen zu können, wäre auch eine finanzielle Unterstützung von  nationalen und internationalen

2 
 
Organisationen, die Bäume gegen den Klimawandel pflanzen, denkbar. Hierzu ist aber  eine Prüfung 
der einzelnen Organisationen hinsichtlich ihrer ökol ogischen und sozialen Kompetenzen notwendig. 
Welche Finanzmittel für eine solche Unte rstützung sinnvoll sind, ist abhängi g von den verschiedenen 
Aufforstungsprojekten und kann kurzfristig nicht beziffert werden.

Anlage 5_Stellungnahme_Amt 23

6600 Zeichen

1 
 
 
Anlage 5 zu V/1001/2019 
 
Stellungnahme Amt für Immobilienmanagement 
zu den Forderungen von „Fridays for Future“ 
 
 
Forderung: 5 Prozent energetische Sanierungsrate für Altgebäude 
 
Mit Ratsbeschluss hat Münster sich - im Sinne der F ortschreibung der kommunalen Klimaschutzziele bis 
2020 – als Masterplan Kommune 100% Klimaschutz verp flichtet, bis 2050 eine CO2-Reduzierung von 95% 
und eine Halbierung des Endenergieverbrauches anzus treben. Die Stadt Münster muss mit ihren eigenen 
Gebäuden ebenfalls dazu beitragen, die anspruchsvol len Ziele des Masterplans zu erreichen. Mit Ratsbe-
schluss V/0668/2018 „Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in städtischen Gebäuden“ wurde bereits die 
Verwaltung beauftragt, in einem gemeinsamen Arbeitskreis mit der Politik ein Konzept zur Umsetzung einer 
3-prozentigen Sanierungsquote zu erstellen. Das Amt  für Immobilienmanagement hat hierzu in einem ers- 
ten Schritt amtsintern ein Konzept erarbeitet, wie die Umsetzung in den nächsten Jahren erfolgen kann.  
Neben den Energieverbräuchen gibt es eine Vielzahl weiterer Einflussfaktoren (u.a. Zustand der Haustec h- 
nik und der Elektroinstallation), die hierbei Berüc ksichtigung finden müssen. Im Gegensatz zu vielen a nde- 
ren Kommunen befindet sich ein Großteil der städtis chen Gebäude trotz eines relativ geringen Instandha l- 
tungsbudgets baulich zum überwiegenden Teil für die  Nutzung in einem funktionsfähigen und angemesse- 
nen  Zustand. Bei diesen Gebäuden ist eine Sanierun g aus Instandhaltungsgründen nicht dringlich, aus  
energetischen Gründen ist sie aber zur Umsetzung de r Klimaschutzziele erforderlich. Eine Gesamtbetrach - 
tung ist daher unumgänglich. Eine Matrix, die die o .g. Punkte umfasst, muss somit eine Entscheidungs- 
grundlage für die zukünftigen Sanierungen liefern. Die Umsetzung einer 5-prozentigen Sanierungsquote 
wäre – bei entsprechenden Mitteln und Personalstell en – technisch möglich. Dies erfordert allerdings e ine 
andere konzeptionelle Herangehensweise, da dann Ins tandhaltungsmaßnahmen, die nicht zwingend zeit- 
nah umgesetzt werden müssen, zu Gunsten einer energ etischen Optimierung vorgezogen werden müssen. 
Dabei ist ggfls. zu prüfen, ob die gesamtenergetisc hen Aspekte unter Berücksichtigung des gesamten Le-
benszyklus der Bauteile mit berücksichtigt werden. 
 
Zudem sind Sanierungen im laufenden Betrieb nicht i n allen Fällen möglich. Hierfür müsste dann ein Kon - 
zept zur Auslagerung bzw. Teilauslagerung von Schulen in Abstimmung mit dem Schulamt und in Abhängig- 
keit von zu bildenden Bauabschnitten erstellt werden. 
 
Bei der derzeitigen Konzepterstellung wurde unter B erücksichtigung der Klimaschutzziele des Masterplan s 
eine 3-prozentige Sanierungsquote angesetzt. Nach e rster Einschätzung ergeben sich hierbei Investition s- 
kosten von 20 - 25 Mio. € jährlich für die Umsetzun g der energetischen Maßnahmen sowie begleitender 
Instandhaltungsmaßnahmen. Hierfür werden voraussich tlich 8 dauerhaft einzurichtende Personalstellen 
benötigt. Geht man von einer 5-prozentigen Sanierun gsquote aus, die Fridays for Future und neue wissen - 
schaftliche  Erkenntnisse fordern, aus, so resultie rt hieraus annähernd eine Verdopplung der Kosten so wie 
der entsprechenden Personalstellen. Die Kosten müssen im weiteren Verfahren konkretisiert werden. 
 
Für einige Standorte haben bereits erste Planungen und Kostenabschätzungen stattgefunden, so dass für 
diese - vorbehaltlich der Mittel- und Personalstell enbereitstellung – eine kurzfristige Umsetzung eine r Sa- 
nierung möglich wäre.  
 
Neben den Sanierungen kann auch die Wärmeversorgung  städtischer Gebäude einen Beitrag zur Erfüllung 
der Klimaschutzziele leisten. Bereits 50% der städt ischen Objekte sind an die effiziente Fernwärmevers or- 
gung der Stadtwerke Münster GmbH angeschlossen. Der zeit gibt es Verhandlungen mit der Stadtwerke

2 
 
Münster GmbH, um den Anteil der erneuerbaren Energi en an der Wärmeversorgung zu steigern, bzw. kli- 
maneutrale Wärme einzusetzen. Hier gibt es mehrere Wege zur Zielerreichung. 
 
Zum einen kann die Klimaneutralität auf dem sogenan nten Bilanzweg hergestellt werden. Dieses ist z.B. 
durch den Kauf von Biomethangas möglich. Hierbei is t allerdings zu beachten, dass landwirtschaftliche 
Nutzflächen intensiv für die Biomethangasproduktion genutzt werden und somit nicht mehr der Lebensmit-
telproduktion zur Verfügung stehen. Alternativ  bes teht auch die Möglichkeit, Vorort regenerativen Bre nn- 
stoff in z.B. eigenen Biomassekraftwerken einzusetzen.  
 
Bei den derzeitigen Verhandlungen mit den Stadtwerk en werden die vorstehenden Wege geprüft. Kosten 
für die Errichtung eigener, regenerativ betriebene Kraftwerke können aktuell noch nicht beziffert werd en, 
da an dieser Stelle zunächst noch viele Rahmenbedin gungen wie z.B. lokale Verfügbarkeit von regenerati - 
ven Brennstoffen (Hackschnitzel / Altholz) etc. zu prüfen sind. 
 
Im Neubaubereich müssen Gebäude, die von der Stadt errichtet werden, gem. Gebäudeleitlinien der Stadt 
Münster v. 26.03.2014 bereits einen Wärmebedarf von  20 kWh/m²a aufweisen. Dieser liegt nahe am Pas- 
sivhausstandard und berücksichtigt die in Münster übliche zweischalige Bauweise. Eine detaillierte Prüfung, 
ob eine weitere Unterschreitung zielführend ist, muss von der Verwaltung erfolgen. 
 
Die geforderte flächendeckende Umsetzung des Plus-E nergie-Haus-Standards kann, vorbehaltlich einer 
detaillierten Berechnung, sicherlich bilanziell umg esetzt werden. Hierzu können u.a. folgende Maßnahme n 
zählen:  
 
− Vollflächige Belegung der Dachfläche mit PV-Modulen ohne Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit  
− Nutzung von erneuerbaren Energien für die Wärmevers orgung wie z.B. Erdreich-Wärmepumpen, 
Holz-Pellets oder Hackschnitzel  
− Kompensationsmaßnahmen wie z.B. Dachbegrünungen bei  Bestandsdächern sowie Anpflanzungen 
von Bäumen oder Einkauf von Klimaschutzzertifikaten 
 
Bei den Kompensationsmaßnahmen sowohl für den Besta nd als auch für den Neubau sollte es sich nur um 
Übergangslösungen handeln. Ziel soll sein, langfris tig in Abstimmung mit der Stadtwerke Münster GmbH 
Lösungen für eine nachhaltige Energieversorgung der städtischen Gebäude zu entwickeln. 
 
Insgesamt erfordert die neue Zielrichtung deutlich höhere Investitionskosten sowie einen erhöhten Pers o- 
nalaufwand als die bisherigen Ziele des Masterplans , die bereits schon eine große Herausforderung darg e- 
stellt haben. Das Amt für Immobilienmanagement wird  sich dieser neuen Herausforderung vorbehaltlich 
der Mittel- und Personalbereitstellung jedoch gerne stellen.

Anlage 1_A-R_0056_2019

2691 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0056/2019  
 
         Weseler Str. 19-21  
         48151 Münster 
         Tel. 0251 76026743 
Fax 0251 76023830 
buero @orange-ratms.de 
          
Münster, 27. August 2019 
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung  
   
Forderungen der Fridays For Future 
 
Der Rat möge beschließen: 
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die folgend en Forderungen der Fridays 
For Future vom 23.08.2019 zügig hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit zu prüfen und 
eine grobe Kostenschätzung abzuliefern. 
2. Dem Rat der Stadt ist ein Bericht bis Ende des J ahres vorzulegen. 
Die zu prüfenden Forderungen lauten unter dem Titel „Klimaneutralität bis 2030“: 
1. 100 Prozent erneuerbare Energien. 
2. Jedes Jahr zusätzlich 10 Prozent des EEG-Potenzi als abschöpfen. 
3. Pro Jahr: 5 % energetische Sanierungsrate für Al tgebäude. 
4. Autofreie Innenstadt und City-Maut bis 2030. 
5. Einführung eines Metrobus-Systems bis 2025. 
6. Wende zu einer Fahrradstadt, die den Namen verdi ent. 
7. Ein neuer Baum pro Einwohner*in und Jahr. 
Begründung: 
Die bisherige Münsteraner Umweltpolitik reicht nich t aus, um einen angemessenen Beitrag 
zu den Klimaschutzzielen von Paris zu leisten. Da die Fridays For Future eine nennenswerte 
politische Bewegung darstellen, die nicht ignoriert  werden sollte, und es vor allem um die 
Menschen geht, die die Zukunft weitaus länger erleb en werden, als viele andere, ist es die 
Pflicht der Politik, einen generationengerechten Be itrag zur Sicherung deren 
Lebensgrundlagen zu leisten. 
Weiterhin haben sich die Fridays For Future als rat ionale Akteure des politischen 
Nachhaltigkeitsdiskurses etabliert und es ist in An betracht der großen Schnittmenge der 
diesbezüglichen Forderungen mit den Erfordernissen des Klimaschutzes angemessen, die 
Vorschläge ernsthaft zu prüfen, um alle Klimaschutz -Optionen der Stadt auszuloten und

damit der Verantwortlichkeit der heutigen kommunalp olitischen Akteure für kommende 
Generationen gerecht zu werden. 
 
Außerdem ist das fahrradfreundliche und ökologische  Image der Stadt ein wichtiger 
Standortfaktor und die Proteste der Fridays For Fut ure können als Indikator dafür gesehen 
werden, dass die aktuellen Nachhaltigkeitsziele überholt und zu anspruchslos sind. 
Zu Ziel 7 ist zu ergänzen, dass die Realisierung nu r teilweise auf dem Stadtgebiet Münsters 
erfolgen kann. Die Verwaltung zeigt daher auf, welc he Baumpflanzungen auf dem 
Münsteraner Stadtgebiet jährlich real möglich sind.  Ferner sind  geeignete Wege 
aufzuzeigen, wie die Forderung durch die Bepflanzun g andere Flächen im nationalen oder 
internationalen Kontext umzusetzen ist. 
 
Gez. 
Johannes Schmanck 
Franz Pohlmann

Beratungsverlauf (3)

19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Bismarckallee
  • Goldstraße
  • Bremer Straße
  • Weseler Straße 19
  • Servatiiplatz
  • Steinfurter Straße
  • Kanalpromenade
  • Wilkinghege
  • Mauritztor

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/1001/2019
Typ
Vorlagen
Datum
30.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37