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V/0070/2023

Errichtungsbeschluss: Neubau einer 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung im York-Quartier im Stadtteil Gremmendorf [Westfälische Bauindustrie GmbH]

Vorlagen 06.02.2023

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Anlage 2_Raumprogramm

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Ansehen

Anlage 3_Folgelastenberechnung

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Ansehen

Anlage 1_Lageplan_G

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2_Raumprogramm

2547 Zeichen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 25.01.2023
1. Gruppenstruktur
2 x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre
1 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre
1 x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre
2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2023/2024
Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate)
Gruppenstärke 4
lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 715
monatl. Mietzins im Kitajahr 12,24 €
refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 105.019,20 €
2 x G I  = 20 Kinder 185 qm
1 x G II = 10 Kinder 185 qm
1 x G III = 20-25 Kinder 160 qm
A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges.
A1 Gruppenraum 4 45 180
A2 Nebenraum 4 18 72
A3 Wasch-/WC 4 12 48 jeweils inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren
A4 Garderobe 4 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren
A5 Abstellraum 4 6 24
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
501
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 20 20
A11 2 6 12
A12 Küche 1 17 17 Mindestgröße der Versorgungsküche
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
66
Sonstige entwurfsabhängige Räume
A14 Hausanschlussraum 1
A15 Putzraum 1
Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 715
B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
B1 Spielfläche
B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad)
B3 Entsorgungsflächen
B4 Zuwegung
Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.200
C - GESAMTFLÄCHE EINER 4-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 1.915
 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt 
werden, sodass die Grundfläche reduziert werden kann)
A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. 
Kinderwagenabstellfläche
Insgesamt 
ca. 1.200
pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 
700 qm - 900 qm
Innenfläche + Außenfläche
Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt 
werden
Bemerkungen 
Personal- D-WC/H-WC
davon ein WC behindertengerecht
148 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. 
Mietobergrenze 
Erforderliches Raumprogramm für eine 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis
 Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung
Kindertageseinrichtung: Heinrich-Wichtrup-Weg
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich)
In der Regel wird folgende Gruppenstruktur in einer 4-Gruppen-Einrichtung vorgesehen:

Anlage 3_Folgelastenberechnung

2490 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 3
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 14.02.2022
Amt: 51
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 0601
Investitionsmaßnahme 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr.
Jahr der Fertigstellung: 2025
Nutzungsdauer: 5 Jahre
B
Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0 0,00
2. Beiträge 0 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 2024 240.000 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 240.000 100,00
C
Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0 0,00
2. Baukosten 0 0,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 2024 240.000 100,00
4. Fahrzeug (e) 0 0,00
Gesamtkosten 240.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00
Zwischensumme 0 0,00
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 0 0,00
Transferaufwendungen, Zeile 15 Ergebnisplan
7. Auflösung Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) für geleistete Zuwendungen 48.000 4,79
8. Zuschüsse für laufende Zwecke 950.500 94,85
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
9. Mieten und Pachten 0 0,00
10. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0 0,00
Zwischensumme 998.500 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
11. Fremdkapitalzinsen 3.600 0,36
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 3.600 € p.a.
+ Tilgung 7.200 € p.a.
= Schuldendienst 10.800 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 1.002.100 0,36
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2026 412.330 80,00
2. Auflösung Sonderposten 0 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 2026 103.100 20,00
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 515.430 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 486.670
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 202,78
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen (siehe Rückseite)

Anlage 1_Lageplan_G

4375 Zeichen

Teilabriss
Kita
Kita/Jugendhilfeinrichtung
Kita
TG D2
Tiefgarage
Kita
Kita
Tiefgarage
EG -Durchgang
Tiefgarage
Tiefgarage
Anlieferung
 A2aTG A2a
TG A2bTG A1a TG A1b
TG C2
TG C6
TG C10
 TG H1
TG E1b
TG E1a Tief-garage
Tiefgarage
II IIII
III+D
I+D II+SG
II+D
I+D
II+D
I+D II+SG
II+D
III+D
I+D
II+D
II+D
I+D
II+D
II+DI+D
I+D
II+SG I+D
II+SG II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
IV
III
IV
III
IV
III
IV
III IV III IV III
IV III IV
III
IV
III
IV
III
IV
III
IV
II
III
II
III
II
II
II
III
II
III
II
III II
III
IV III
IV III
IV
III
IV III
IV III
IV
III
IVIII III
IV IV
I+D
I+D
I
I
I
I+D
I
IV
IIIIV
III
V
IIIIV
IV
IIIIV IIIIV
IV
IIIIV IIIIV
I
IV
IIIIV IIIIV
I
IV
III
IIIIII
IV
IV IV
IV
IV
IV
IV
IV
I
III
III
III
III
IV
IVIII
III
IV
IVIIIIIIIII IVIV
IIIIIIIVIVIVIV IIIIII
III
IIIIIIIV
IIIIIIIII IVIVIV
III
III
IIIIIIIVIV
IIIIIIIIIIVIV
III
IIIIV
IV
III
III
IIIIV
IIIIIIIII IVIVIV
IV IVIII
III
IV
IVIIIIIIIII IVIV
IIIIVIV III
III
III II
IIIII
IIIII
II
I+D
II+SG
II+SG
III
I
III
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
I
II+SG
II+SG
II+SG II+SGII+SGII+SGII+SG
II+SG
III
GrundschuleStart-up
 Zentrum
 TG H3
TG B1Anlieferung
 A2b
Kita
Bürgerhaus
EG -Durchgang
EG -Durchgang
EG -Durchgang
EG -Durchgang
EG -Durchgang Tief-garage
Josef- Suwelack-
 Weg
Wiegandweg
Keltenweg
K 3 Gremmendorfer
 Weg
Paul- Engelhard-
 Weg
L 586Albersloher Weg
Heeremansweg
Wiegandweg
Angelsachsenweg
Angelsachsenweg
Heeremansweg
Albersloher Weg
Albersloher Weg
Angelsachsenweg
Pängelantonweg
Wald-bestand
HölzerneTribüne
Spiel- &SportrasenRasen
Wiese
Boulevard
StandortFestzelt25 x 55 m
zentraleMuldenfläche5930 m2
FreianlagenKindergarten(2.400 m2)
FreianlagenKindergarten(900 m2)
Freianlagen Kindergarten(1.200  m2)
Freianlagen Kindergarten(1.200 m2)
FreianlagenKindergarten(2.400 m2)
FreianlagenKindergarten(12000 m2)
Mulden  310 m2 (südl. angrenzendes Quartier)Mulde 95 m2
Mulde 230 m2 Mulde 140 m2
Mulde 140 m2
Mulden 265 m2(südl. angrenzendesQuartier)
Mulde 230 m2 Mulde 140 m2
Mulden385 m2(angren-zende Straßen)
Mulden385 m2(angren-zendeStraßen)
Mulde 140 m2
Mulden 310 m2(südl. angrenzendes Quartier)
Parken
Secret Garden
York- Platz
Waldbestand
Quartiers-platz
WohnenimPark
Spiel- &Sportplatz
WohnenamLandschafts-park
Spiel- &Sportplatz
Kategorie A(2.800 m2)
Kategorie B/C(1.150 m2)
Spiel- & SportplatzKategorie B/C(650 m2)
Rigole 340 m2 (Einzelhandel)Rigole 695 m2(öffentlicher Platz)
Mulde 280 m2(Bürgerhaus)
Laufbahn +Weitsprung 400 m2
Kleinspielfeld20 x 40 (800 m2)
restliche Außenfläche1.400 m2
Schulhoffläche2.000 m2
Mulde 384 m2(Gebäude)
Mulde116 m2
Mulde 384 m2(Gebäude)
SporthalleBestand
Gemeinschafts-gärten
Gemeinschafts-gärten
Boulevard
Parken
WohnenimPark
Regenrückhaltebecken
TT
T
T
T T
T
T
Höheca. 11 m
Spiel- &RodelhügelHöheca. 3 m Landschaftspark
Hochsitz
Höhe & Größe zu klärennach Bodenuntersuchung und Ermittlung der Aushubmenge
CASINO- PARK
FW
Garten / GemeinschaftshofWald
Parklandschaft (Altbestand)
Gemeinschaftsgarten mit Gartenkissen
Landschaftspark - RasenLandschaftspark - Wiese
öffentlicher Platz - Grünflächeöffentlicher Platz - Spiel- und AktivitätsflächeSchulhof
Landschaftspark - Spiel- & Sportplatz
Landschaftspark - Spiel- & Sportrasen
Regenversickerung auf unterschiedlichen Flächen& Regenrückhaltung
Straße / Fahrbahn
GRÜN / FREIFLÄCHEN
VERKEHR
Baum BestandBaum Bestand - Krone angenommen
Baum Neupflanzung
Mischverkehrsfläche
GehwegGehweg Landschaftspark
Yorkplatz, PlatzflächeYorkplatz, Fahrbahn / Übergang m. Markierung
Parken / RasenschotterTG Zufahrt
Freifläche Kindertagesstätte (300 m2 / Gruppe)
Spielplatz Kategorie B/C (1.800 m2 Gesamt)Spielplatz Kategorie A (2.800 m2 Gesamt)
Schule: Schulhoffläche (2.000 m2 Gesamt)Schule: restl. Außenfläche (1.400 m2 Gesamt)
Schule: Sportfelder - Kleinspielfeld  (800 m2 Gesamt)- Laufbahn + Weitsprung (400 m2 Gesamt)
FLÄCHEN
Gehwegüberfahrt Quartier
Gehwegüberfahrt Albersloher Weg
Gehwegüberfahrt Boulevard
BÄUME
TrafokastenEINBAUTEN
Stellplatz (senkrecht)
Stellplatz (längs)
Stellplatz (quer)
SitzmöglichkeitenBestandsmauer
Bushaltestelle
Gehweg Albersloher Weg
Bestandspoller
T
LEGENDE
YORK - KASERNE, MÜNSTERABGABE PHASE 2
LORENZEN ARCHITEKTEN GmbHARGUS Stadt- und VerkehrsplanungARGE: IFS +  MÜLLER-KALCHREUTH Stadthydrologie und WasserwirtschaftATELIER LOIDL Landschaftsarchitekten
N
1.1.1  Städtebaulicher MasterplanM 1:1.00030.11.2016

Anlage A

5437 Zeichen

Anlage A zur V/0070/2023 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
Kindertageseinrichtung am Heinrich-Wichtrup-Weg auf dem ehemaligen York-Gelände dringend 
benötigte Betreuungsplätze im Stadtteil Gremmendorf geschaffen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf. 
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah-
ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3 - jährige Kinder mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden 
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for-
ciert.  
 
Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung im York-Quartier werden dringend benötigte u3-   
und ü3-Plätze im Stadtteil Gremmendorf geschaffen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x teilw. 
Es entstehen Investitionskosten für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in 
Höhe von max. 60.000 € pro Gruppe; d. h. für die viergruppige Einrichtung insg. maximal 240.000 €.  
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für den Zuschuss sind im Haushaltsplan 2023 
für das Jahr 2024 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. 
 
Für den Bau der Einrichtung werden Bundes - oder Landesmittel beantragt. Bei Bewilligung durch 
das Land sind diese zweckgebundenen Zuschüsse in vollem Umfang von der Stadt an den Träger 
und dann von dem Träger an den Investor weiterzuleiten.  
Bei einer Förderung der Baukosten des Investors durch Bundes- oder Landesmittel entstehen 
zweckgebundene und budgetneutrale Einzahlungen und Auszahlungen bei der Investitionsmaß-
nahme 0210 „Zuschuss zum Ausbau der KiTa-Betreuung“. Diese führen nicht zu zusätzlichen 
Haushaltsbelastungen für die Stadt. Die Höhe der Förderung wird im Rahmen des weiteren Pla-
nungsfortschritts noch abschließend ermittelt und ist deswegen nicht in der Tabelle enthalten.

Ab dem Jahr 2026 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 950.500 € an (für 2025 an-
teilig: 706.800 €).  
Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 412.330 € (für 2025 antei-
lig: 306.610 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 103.100 € (für 2025 anteilig: 76.700 €) gegen-
über. Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkom-
menssituation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert 
ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen konsumtiven Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haus-
haltsplan-Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass 
mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigent-
lichen Etatberatungen für die Jahre 2025ff. erfolgt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 auf 334.774 Einwohner stei-
gen. Im Bereich der u3-Kinder wird eine Zunahme von 740 Kindern und im Bereich der ü3-Kinder 
eine Zunahme von 767 Kindern prognostiziert (V/0549/2021).  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Beschlussvorlage

9941 Zeichen

V/0070/2023 
V/0070/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung im York-Quartier im 
Stadtteil Gremmendorf [Westfälische Bauindustrie GmbH] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   16.03.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   21.03.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   22.03.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   22.03.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier 
Gruppen im York-Quartier (Baufeld G) am Heinrich-Wichtrup-Weg zur Weiterentwicklung be-
darfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künft igen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 70-75 Plätze umfasst, davon 22 u3-Plätze und 48-53 ü3-Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentli-
chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bed arfe nach einer wöchentlichen Be-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexi-
bel angeboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2025 erfolgen. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
16.02.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Gerick 
Telefon: 492-5528 
Gerick@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0070/2023 
 
3. Die Kindertageseinrichtung wird von der Westfälischen Bauindustrie GmbH (WBI) als Investor 
errichtet.  
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe be-
treiben zu lassen.                       
Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wir d rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem 
Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt.   
 
5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer zweimaligen Op-
tion der Verlängerung von je 5 Jahren an einen Träger zu vermieten. Die Miethöhe liegt im 
Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer investiven 
Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins.  
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch 
das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen-
dung eine Minderung der Miete verlangt. 
 
6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägerausschrei-
bung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in die Förderung des Landes NRW gem. § 48 KiBiz 
„Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ aufzunehmen, um so den Eltern die 
Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es entstehen Investitionskosten für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe 
von max. 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese viergruppige Einrichtung insg. maximal 240.000 € (sie-
he unten Zuschuss an den Träger).  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in  
Tagesbetreuung 
   
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierba-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch. z. Ausbau KiTa -Betr. 2024 240.000  Zuschuss an 
den Träger 
(Ausstattung) 
Summe aller Auszahlungen  240.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen für den Zuschuss sind im Haushaltsplan 2023 
für das Jahr 2024 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. 
 
Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel beantragt. Bei Bewilligung durch das 
Land sind diese zweckgebundenen Zuschüsse in vollem Umfang von der Stadt an den Träger und  
dann von dem Träger an den Investor weiterzuleiten.  
Bei einer Förderung der Baukosten des Investors durch Bundes- oder Landesmittel entstehen zweck-
gebundene und budgetneutrale Einzahlungen und Auszahlungen bei der Investitionsmaßnahme 0210 
„Zuschuss zum Ausbau der KiTa-Betreuung“. Diese führen nicht zu zusätzlichen Haushaltsbelastun-
gen für die Stadt. Die Höhe der Förderung wird im Rahmen des weiteren  Planungsfortschritts noch 
abschließend ermittelt und ist deswegen nicht in der Tabelle enthalten.

- 3 - 
V/0070/2023 
Ab dem Jahr 2026 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 950.500 € an (für 2025 antei-
lig: 706.800 €).  
Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 412.330 € (für 2025 anteilig: 
306.610 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 103.100 € (für 2025 anteilig: 76.700 €) gegenüber. 
Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituati-
on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit 
Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in  
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2025 
2026ff 
306.610 
412.330 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungs-
entgelte 
2025 
2026ff 
76.700 
103.100 
 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 
 
 
2025 
2026ff 
706.800 
950.500 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
an den Träger 
   2025 
2026ff. 
36.000 
48.000 
Folgekosten  
(Auflösung 
ARAP für Zu-
schuss zur 
Ausstattung) 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen 
2025 3.600  
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen konsumtiven Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haus-
haltsplan-Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass 
mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentli-
chen Etatberatungen für die Jahre 2025ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Allgemeines 
 
Auf dem Gelände der ehemaligen York -Kaserne werden durch die Wohnbauentwicklung ca. 1.800 
Wohneinheiten (94 EFA / 1.706 MEFA) entstehen. 
Hieraus ergibt sich ein maßnahmenbedingter Kitabedarf von 23 Gruppen. Diese verteilen sich auf 
insgesamt fünf Standorte: 
 
York-Kaserne Kita 1: 4 Gruppen am Kentweg (Wohn- und Stadtbau GmbH) 
Errichtungsbeschluss bereits erfolgt, vgl. V/0831/2019 
York-Kaserne Kita 2: 3 Gruppen am Heinrich-Hoffschulte-Weg (Stadt Münster / NRW.URBAN), 
   Errichtungsbeschluss bereits erfolgt, vgl. V/0741/2019 und V/0741/2019/1 
York-Kaserne Kita 3: 4 Gruppen am Norfolkweg (Wohn- und Stadtbau GmbH) 
   Errichtungsbeschluss bereits erfolgt, vgl. V/0870/2019 
York-Kaserne Kita 4: 4 Gruppen am Heinrich-Wichtrup-Weg (Westfälische Bauindustrie GmbH) 
Standort dieses Errichtungsbeschlusses

- 4 - 
V/0070/2023 
York-Kaserne Kita 5: 8-9 Gruppen am Aberdeenweg (Stadt Münster / NRW.URBAN) 
Mit dieser Vorlage soll d ie Errichtung der viergruppigen Kindertageseinrichtung im Baufeld G am 
Heinrich-Wichtrup-Weg durch die WBI GmbH beschlossen werden. (vgl. Anlage 2).  
Ebenso folgt, sobald die weitere Maßnahme entscheidungsreif ist, die entsprechende Vorlage für den 
Errichtungsbeschluss am Aberdeenweg. 
 
Zusätzlich zu den o.g. Einrichtungen ist die bereits bestehende, achtgruppige Kita Schatzkiste in 
Kombination mit einer Jugendeinrichtung durch die Wohn- und Stadtbau GmbH auf dem Gelände am 
Wiegandweg neu errichtet worden (vgl. Vorlage V/0350/2019). 
 
2. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz. 
 
Durch die Wohnbauentwicklung auf dem Gelände des York -Quartiers und der Entstehung von ca. 
1.800 Wohneinheiten ergibt sich für die gesamte Fläche ein zusätzlicher Kitabedarf. 
 
Für die u3-Kinder soll eine Versorgungsquote von mindestens 50 % erreicht werden, für die ü3-Kinder 
wird eine Vollversorgung angestrebt. 
 
Sowohl für die u3- als auch für die ü3-Kinder sind daher diese und weitere Plätze in Kindertagesein-
richtungen erforderlich.  
 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3- und ü3-Plätzen 
ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
3. Maßnahmenplanung 
 
Auf dem Gelände des York-Quartiers wird die WBI als Investor, im Rahmen der Quartiersentwicklung 
im Baufeld G, eine viergruppige Kindertageseinrichtung mit 22 u3-Plätzen und 48-53 ü3-Plätzen er-
richten.  
 
Die erdgeschossige Einrichtung am Heinr ich-Wichtrup-Weg wird nach den Raumempfehlungen des 
LWL-Landesjugendamtes, inklusive der erforderlichen Außenanlagen (Außenfläche mit Spielflächen 
und Spielgeräten) errichtet. 
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind als Anlage beigefügt. 
 
In den darüber liegenden Geschossen werden Wohnungen errichtet, die separat erschlossen werden. 
 
Die Fertigstellung der Einrichtung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2025 erfolgen. 
 
4. Vergabe der Trägerschaft 
 
Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kinder-
tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren 
den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 
 
5. Fazit 
 
Mit dem Ausbau dieser Kindertageseinri chtung werden im York -Quartier in Gremmendorf zukünftig 
benötigte Plätze für u3- und ü3-Kinder geschaffen.

- 5 - 
V/0070/2023 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm 
Anlage 3: Folgelastenberechnung

Beratungsverlauf (5)

28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2023 Hauptausschuss
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2023 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Heinrich-Wichtrup-Weg
  • Kentweg
  • Heinrich-Hoffschulte-Weg
  • Norfolkweg
  • Aberdeenweg
  • Wiegandweg
  • Josef-Suwelack-Weg
  • Gremmendorfer Weg
  • Paul-Engelhard-Weg
  • Angelsachsenweg
  • Albersloher Weg
  • Pängelantonweg
  • Heeremansweg
  • Keltenweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0070/2023
Typ
Vorlagen
Datum
06.02.2023
Erstellt
25.01.2023 15:19