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V/0081/2024

Beitritt zum Netzwerk Stadtentwicklung NRW

Vorlagen 30.01.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.02.2024, TOP 25

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

6242 Zeichen

V/0081/2024 
V/0081/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Beitritt zum Netzwerk Stadtentwicklung NRW 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.02.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   20.02.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   21.02.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   21.02.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt die Neustrukturierung der Städtenetze in Nordrhein-
Westfalen sowie die Fortführung des Netzwerkes Innenstadt NRW und des Forums Bauland-
management NRW als Arbeitsgemeinschaften im Netzwerk Stadtentwicklung NRW zur 
Kenntnis. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dem Netzwerk Stadtentwicklung NRW beizutreten. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Mitgliedschaft im Netzwerk Stadtentwicklung NRW ist kostenpflichtig. Die Höhe der Mitgliedsbei-
träge bemisst sich an der jeweiligen Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner entsprechend der 
Größenklassen der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement). Kommu-
nen mit einer Bevölkerungszahl von 200.000 und mehr – u.a. Münster - entrichten einen Mitgliedsbei-
trag von jährlich 5.000 €. Mit den Beiträgen aller Mitgliedskommunen wird der kommunale Eigenanteil 
des Netzwerkes Stadtentwicklung NRW sichergestellt. 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
 
 
 
 
Stadtplanungsamt 
 
05.02.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Franke 
Telefon: 492-6181 
FrankeMoritz@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0081/2024 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0901 Stadt- u. Regionalentwicklung, 
Stadtplanung 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2024 ff. 5.000 jährlich 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der vorgenann-
ten Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Seit über zwanzig Jahren arbeiten zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen in insgesamt fünf 
unterschiedlichen Netzwerken (Forum Baulandmanagement NRW, Stadtumbaunetzwerk NRW, Städ-
tenetz Soziale Stadt NRW, Arbeitsgemeinschaft Historische Stadt- und Ortskerne in NRW und Netz-
werk Innenstadt NRW) zusammen. Die Netzwerke sind freiwillige Arbeitsgemeinschaften von Städten 
und Gemeinden und arbeiten nach dem Prinzip „aus der (kommunalen) Praxis für die (kommunale) 
Praxis“. 
 
Münster gehört zu den Gründungsmitgliedern des „Netzwerk Innenstadt NRW“. Der Rat der Stadt 
Münster hat bereits 2008 die Verwaltung ermächtigt, diesem Netzwerk beizutreten und das Netzwerk 
entsprechend zu unterstützen (V/0447/2008). Zudem ist Münster seit Gründung im Jahr 2000 auch 
Mitglied im „Forum Baulandmanagement“. Dies ist eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und 
die Erarbeitung von Lösungsstrategien im Themenfeld des Flächenmanagements. 
 
Ab dem 01. Januar 2024 setzen die bestehenden Netzwerke ihre Arbeit unter dem gemeinsamen 
Dach „Netzwerk Stadtentwicklung NRW“ fort. Damit sollen die Strukturen und Förderprozesse verein-
facht und Synergien erzeugt sowie etablierte und erfolgreiche Arbeitsweisen der bisherigen Netzwer-
ke fortgesetzt werden. Mit dem Zusammenschluss verlieren die Netzwerke ihre Eigenständigkeit. 
 
Die Ziele des Netzwerkes Stadtentwicklung lassen sich grundsätzlich wie folgt benennen: 
 
 Initiierung und Unterstützung eines kollegialen und lebendigen interkommunalen Erfahrungs-
austauschs und Wissenstransfers, 
 
 Transfer von Wissen, Erfahrung und Innovation in das Netzwerk und aus dem Netzwerk her-
aus, 
 
 Unterstützung der Kommunen im Zuge der programmatischen Ausrichtung und Ausgestaltung 
der Städtebauförderung im Land Nordrhein-Westfalen,  
 
 Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit insbesondere für übergreifende Themen der Stadtent-
wicklung und Stadterneuerung in den Netzwerkkommunen und 
 
 Unterstützung der Mitgliedskommunen sowie Beratung der an den Programmen der  
Städtebauförderung interessierten Kommunen. 
 
Der kommunale Austausch des Netzwerkes Stadtentwicklung NRW findet insbesondere in den Ar-
beitsgemeinschaften statt. Entsprechend der heutigen Struktur der fünf eigenständigen Städtenetze in 
Nordrhein-Westfalen stellen die Arbeitsgemeinschaft Baulandmanagement NRW, die Arbeitsgemein-
schaft Stadtumbau NRW, die Arbeitsgemeinschaft Soziale Stadt NRW, die Arbeitsgemeinschaft His-

- 3 - 
V/0081/2024 
torische Stadt- und Ortskerne NRW (AG HSO) und die Arbeitsgemeinschaft Innenstadt NRW auch 
die thematische Basis für die zukünftigen Arbeitsgemeinschaften (AG) des Netzwerkes Stadtentwick-
lung NRW. 
 
Die Mitgliedskommunen können nun die ganze inhaltliche Bandbreite der bisherigen Themennetz-
werke sowie zukünftige Erweiterungen in Anspruch nehmen, ohne dafür bei mehreren Netzwerken 
Mitglied sein zu müssen. Für die Stadt Münster wird somit auch der Zugang zu weiteren Angeboten 
über die des Netzwerkes Innenstadt NRW und des Forums Baulandmanagement NRW hinaus mög-
lich. 
 
Die Arbeit des Netzwerkes Stadtentwicklung NRW wird durch das Ministerium für Heimat, Kommuna-
les, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Städtebauförderung zu 
80 % gefördert. Die hohe Relevanz der bisherigen Netzwerke und des neuen Netzwerkes für den 
sinnvollen und zielgenauen Einsatz der Fördermittel hat das Ministerium herausgestellt und bewirbt 
die Mitgliedschaft im Netzwerk Stadtentwicklung NRW aktiv. 
 
Die Arbeit des Netzwerkes Stadtentwicklung NRW greift die jeweils aktuellen Programmlinien in der 
Städtebauförderung auf. Mit der Vorlage V/0395/2023 hat die Verwaltung letztmalig gesamtstädtisch 
über den aktuellen Stand der Förderung von Stadterneuerungsprojekten für die Stadt Münster und 
das Netzwerk Stadtentwicklung NRW berichtet.  
 
Die Städtebauförderung unterstützt Münsters Stadtentwicklung maßgeblich. Im vergangenen Jahr hat 
die Stadt Münster 6,3 Millionen Euro für Projekte am Stadthafen und im Martiniviertel sowie eine wei-
tere Förderzusage in Höhe von 12,8 Millionen Euro (Mischförderung aus Städtebaufördermitteln und 
EU-Fördermitteln) für das Stadtteilhaus Coerde erhalten. 
 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
 
Robin Denstorff    Arno Minas 
Stadtbaurat     Stadtrat

Anlage A

1773 Zeichen

Anlage A zur V/0081/2024 
Kurzüberblick 
Mit der vorliegenden Vorlage wird über die Neustrukturierung der Städtenetze in Nordrhein-
Westfalen sowie die Fortführung des Netzwerkes Innenstadt NRW und des Forums Baulandma-
nagement NRW als Arbeitsgemeinschaften im Netzwerk Stadtentwicklung NRW berichtet. Zudem 
ist mit der Vorlage eine Beschlussfassung des Rats der Stadt Münster zum Beitritt im Netzwerk 
Stadtentwicklung NRW verbunden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden insbesondere folgende Ziele bzw. Leitorientierungen aus dem ISM-
Prozess verfolgt: 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags der Stadt Münster im Netzwerk Stadtentwicklung NRW beläuft sich 
auf 5.000 € pro Jahr. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig

Beratungsverlauf (4)

15.02.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.02.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2024 Hauptausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2024 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0081/2024
Typ
Vorlagen
Datum
30.01.2024
Erstellt
26.01.2024 16:17