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V/0621/2022

Westfälische Bauindustrie (WBI): Novellierung des Gesellschaftsvertrages

Vorlagen 07.10.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2022, TOP 22

Anlage 3 Vorlage Nr. 6_2022 an den Aufsichtsrat der WBI_ Neuf. des Gesellschaftsv. der WBI - Stellungn. zur Vorlage 2_2022 an die Gesellschaftervers.

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Beschlussvorlage

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Anlage 2 Synopse zum neuen Gesellschaftsvertrag der Westfälische Bauindustrie GmbH

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Anlage A

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Anlage 1 Gesellschaftsvertrag der Westfälische Bauindustrie GmbH (neu)

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Anlage 4 Vorlage Nr. 2_2022 an die Gesellschafterversammlung_Neufassung des Gesellschaftsvertrags der WBI

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Anlage 3 Vorlage Nr. 6_2022 an den Aufsichtsrat der WBI_ Neuf. des Gesellschaftsv. der WBI - Stellungn. zur Vorlage 2_2022 an die Gesellschaftervers.

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Anlage 3 zur Vorlage V/0621/2022

Beschlussvorlage

3549 Zeichen

V/0621/2022 
V/0621/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Westfälische Bauindustrie (WBI): Novellierung des Gesellschaftsvertrages 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.10.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   26.10.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   26.10.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Westfälische Bauindustrie 
GmbH wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Neufassung des Gesellschaftsvertrags der Westfäli-
sche Bauindustrie GmbH (Anlage 1) wird beschlossen.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die gesellschaftsrechtlichen Änderungen bei der Westfälische Bauindustrie GmbH haben keine 
Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster.  
 
 
Begründung: 
Die Stadt Münster ist mit 1 % der Anteile unmittelbare Gesellschafterin der Westfälische Bauindustrie 
GmbH (WBI GmbH); die Stadtwerke Münster GmbH hält 99 % des Gesellschaftskapitals.  Gemäß 
§ 14 Abs. 2 lit. j) des aktuellen Gesellschaftsvertrages der WBI GmbH ist die Gesellschafterversamm-
lung zuständig für Änderungen des Gesellschaftsvertrages. 
 
 
 
Die WBI GmbH beabsichtigt, ihren Gesellschaftsvertrag zu novellieren   
(s. Anlage 1), um insbesondere folgende Punkte anzupassen: 
 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
14.10.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Gericke 
Telefon: 492-2014 
GerickeH@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0621/2022 
 Ermöglichung von virtuellen Aufsichtsratssitzungen 
 Schaffung erleichterter Voraussetzungen für eine mögliche Vergütung der Aufsichtsratsmit-
glieder 
 Vereinheitlichung der Regelung für die Fortführung der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat von Mit-
gliedern des Rates und von sachkundigen Bürgern/Bürgerinnen zum Ende der Ratsperiode 
 Übernahme von Abstimmungsergebnissen mit der Bezirksregierung Münster hinsichtlich for-
maler Vorgaben aus der GO NRW 
 Vereinheitlichung der Kataloge der zustimmungspflichtigen Geschäfte 
 Formulierung in gendergerechter Sprache (in Abstimmung mit dem Amt für Gleichstellung) 
 sowie weitere formale und redaktionelle Anpassungen. 
 
Die Stadt Münster als (Mit-) Gesellschafterin der Westfälische Bauindustrie GmbH beabsichtigt, für 
alle steuerungsrelevanten Beteiligungen sukzessive eine einheitlich aufgebaute Satzung zu etablie-
ren. Die Änderungen gegenüber der aktuellen Satzung werden in der Synopse in Anlage 2 deutlich 
und berücksichtigen insbesondere die o.g. Punkte. 
 
Der Aufsichtsrat der Westfälische Bauindustrie GmbH hat am 27.09.2022 über die Aufsichtsratsvorla-
ge 06/2022 beraten und allen Anpassungen zugestimmt. Die in der Beschlussvorlage in Bezug ge-
nommene Vorlage Nr. 02/2022 ist als Anlage 4 beigefügt. 
 
 
Gemäß § 115 GO NRW sind die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der aufsichtführenden Be-
zirksregierung Münster spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs schriftlich anzuzeigen. 
 
 
i.V. 
gez. 
 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 Gesellschaftsvertrag der Westfälische Bauindustrie GmbH (neu)  
Anlage 2 Synopse zum neuen Gesellschaftsvertrag der Westfälische Bauindustrie GmbH 
Anlage 3    Vorlage Nr. 6/2022 an den Aufsichtsrat der WBI:  
Neufassung des Gesellschaftsvertrags der WBI – Stellungnahme zur Vorlage 2/2022 
an die Gesellschafterversammlung 
Anlage 4    Vorlage Nr. 2/2022 an die Gesellschafterversammlung:  
                          Neufassung des Gesellschaftsvertrags der WBI

Anlage 2 Synopse zum neuen Gesellschaftsvertrag der Westfälische Bauindustrie GmbH

32 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0621/2022

Anlage A

974 Zeichen

Anlage A zur V/0621/2022 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster ist mit 1 % der Anteile unmittelbare Gesellschafterin der Westfälische Bauin-
dustrie GmbH; die Stadtwerke Münster GmbH halten 99 % des Gesellschaftskapitals. Gemäß 
§ 14 Abs. 2 lit. j) des aktuellen Gesellschaftsvertrages der WBI GmbH ist die Gesellschafterver-
sammlung zuständig für Änderungen des Gesellschaftsvertrages. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster zur Beschlussfassung in der Gesellschafterver-
sammlung. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein x  
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein x  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
k.A. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k.A.

Anlage 1 Gesellschaftsvertrag der Westfälische Bauindustrie GmbH (neu)

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Anlage 1 zur Vorlage V/0621/2022

Anlage 4 Vorlage Nr. 2_2022 an die Gesellschafterversammlung_Neufassung des Gesellschaftsvertrags der WBI

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Anlage 4 zur Vorlage V/0621/2022

Beratungsverlauf (3)

25.10.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2022 Hauptausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
26.10.2022 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0621/2022
Typ
Vorlagen
Datum
07.10.2022
Erstellt
05.10.2022 15:22