V/0621/2022
Westfälische Bauindustrie (WBI): Novellierung des Gesellschaftsvertrages
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 3 Vorlage Nr. 6_2022 an den Aufsichtsrat der WBI_ Neuf. des Gesellschaftsv. der WBI - Stellungn. zur Vorlage 2_2022 an die Gesellschaftervers.
32 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage V/0621/2022
Beschlussvorlage
3549 Zeichen
V/0621/2022
V/0621/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Westfälische Bauindustrie (WBI): Novellierung des Gesellschaftsvertrages
Beratungsfolge
25.10.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
26.10.2022 Hauptausschuss Vorberatung
26.10.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Westfälische Bauindustrie
GmbH wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Neufassung des Gesellschaftsvertrags der Westfäli-
sche Bauindustrie GmbH (Anlage 1) wird beschlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die gesellschaftsrechtlichen Änderungen bei der Westfälische Bauindustrie GmbH haben keine
Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster.
Begründung:
Die Stadt Münster ist mit 1 % der Anteile unmittelbare Gesellschafterin der Westfälische Bauindustrie
GmbH (WBI GmbH); die Stadtwerke Münster GmbH hält 99 % des Gesellschaftskapitals. Gemäß
§ 14 Abs. 2 lit. j) des aktuellen Gesellschaftsvertrages der WBI GmbH ist die Gesellschafterversamm-
lung zuständig für Änderungen des Gesellschaftsvertrages.
Die WBI GmbH beabsichtigt, ihren Gesellschaftsvertrag zu novellieren
(s. Anlage 1), um insbesondere folgende Punkte anzupassen:
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
14.10.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Gericke
Telefon: 492-2014
GerickeH@stadt-
muenster.de
- 2 -
V/0621/2022
Ermöglichung von virtuellen Aufsichtsratssitzungen
Schaffung erleichterter Voraussetzungen für eine mögliche Vergütung der Aufsichtsratsmit-
glieder
Vereinheitlichung der Regelung für die Fortführung der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat von Mit-
gliedern des Rates und von sachkundigen Bürgern/Bürgerinnen zum Ende der Ratsperiode
Übernahme von Abstimmungsergebnissen mit der Bezirksregierung Münster hinsichtlich for-
maler Vorgaben aus der GO NRW
Vereinheitlichung der Kataloge der zustimmungspflichtigen Geschäfte
Formulierung in gendergerechter Sprache (in Abstimmung mit dem Amt für Gleichstellung)
sowie weitere formale und redaktionelle Anpassungen.
Die Stadt Münster als (Mit-) Gesellschafterin der Westfälische Bauindustrie GmbH beabsichtigt, für
alle steuerungsrelevanten Beteiligungen sukzessive eine einheitlich aufgebaute Satzung zu etablie-
ren. Die Änderungen gegenüber der aktuellen Satzung werden in der Synopse in Anlage 2 deutlich
und berücksichtigen insbesondere die o.g. Punkte.
Der Aufsichtsrat der Westfälische Bauindustrie GmbH hat am 27.09.2022 über die Aufsichtsratsvorla-
ge 06/2022 beraten und allen Anpassungen zugestimmt. Die in der Beschlussvorlage in Bezug ge-
nommene Vorlage Nr. 02/2022 ist als Anlage 4 beigefügt.
Gemäß § 115 GO NRW sind die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der aufsichtführenden Be-
zirksregierung Münster spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs schriftlich anzuzeigen.
i.V.
gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 Gesellschaftsvertrag der Westfälische Bauindustrie GmbH (neu)
Anlage 2 Synopse zum neuen Gesellschaftsvertrag der Westfälische Bauindustrie GmbH
Anlage 3 Vorlage Nr. 6/2022 an den Aufsichtsrat der WBI:
Neufassung des Gesellschaftsvertrags der WBI – Stellungnahme zur Vorlage 2/2022
an die Gesellschafterversammlung
Anlage 4 Vorlage Nr. 2/2022 an die Gesellschafterversammlung:
Neufassung des Gesellschaftsvertrags der WBI
Anlage 2 Synopse zum neuen Gesellschaftsvertrag der Westfälische Bauindustrie GmbH
32 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage V/0621/2022
Anlage A
974 Zeichen
Anlage A zur V/0621/2022 Kurzüberblick Die Stadt Münster ist mit 1 % der Anteile unmittelbare Gesellschafterin der Westfälische Bauin- dustrie GmbH; die Stadtwerke Münster GmbH halten 99 % des Gesellschaftskapitals. Gemäß § 14 Abs. 2 lit. j) des aktuellen Gesellschaftsvertrages der WBI GmbH ist die Gesellschafterver- sammlung zuständig für Änderungen des Gesellschaftsvertrages. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster zur Beschlussfassung in der Gesellschafterver- sammlung. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein x Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein x Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig k.A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k.A.
Anlage 1 Gesellschaftsvertrag der Westfälische Bauindustrie GmbH (neu)
32 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0621/2022
Anlage 4 Vorlage Nr. 2_2022 an die Gesellschafterversammlung_Neufassung des Gesellschaftsvertrags der WBI
32 Zeichen
Anlage 4 zur Vorlage V/0621/2022
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0621/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.10.2022
- Erstellt
- 05.10.2022 15:22