V/0271/2022
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung Zum Kaiserbusch, im Stadtteil Angelmodde, Bezirk Südost
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Anlage A
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Anlage A zur V/0271/2022 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kita Zum Kaiserbusch dringend benötigte Betreuungsplätze für den Wohnbereich Angelmodde bereitgestellt. Die insgesamt 65 – 70 Plätze werden vom Investor Kaiserbusch Münster GbR errichtet und sollen voraussichtlich zum 01.02.2024 in Betrieb gehen. Die Trägerschaft übernimmt der Caritasverband für die Stadt Münster e. V. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in T agesbetreuung“in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen T agesbetreuungsangebotefür unter 3- jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Der Caritasverband benötigt einen Ersatzstandort für die Kita Miriam. Die räumlichen Gegebenheiten in der Kita Miriam entsprechen nicht mehr dem gegenwärtigen Raumprogramm einer Kita und eines Familienzentrums. Der langfristige Verlust einer 2-Gruppen Kita und der damit verbundene Abbau von derzeit 35 Betreuungsplätzen wird mit der Verlagerung des Standortes vermieden. Mit der Errichtung der Kita Zum Kaiserbusch werden bedarfsgerecht u3- und ü3-Plätze im Wohnbereich Angelmodde ausgebaut. Finanzierung Produktgruppe: 0601; 1201 Förderung von Kindern in T agesbetreuung; Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Haushaltsplanentwurf 2023 enthalten? x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein tlw. Im Jahr 2023 entstehen Investitionskosten für die Ausstattung (Inventar und Möblierung) in Höhe von maximal 120.000 €. Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit Förderprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplan 2023 bei der o.g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Für die Realisierung einer gesicherten verkehrlichen Erschließung der Kita entstehen im T eiler- gebnisplan der Produktgruppe 1201 Aufwendungen in Höhe von einmalig 140.000 €. An diesen Kosten beteiligt sich der Investor mit einem Anteil von 15.000 €. Ab dem Jahr 2025 fallen für die zusätzlich geschaffenen 30 Plätze p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 377.700 € an (Anteilig für 2024: 342.900 €). Darüber hinaus entste- hen freiwillige städtische Zuschüsse. Der Träger übernimmt einen Trägeranteil von 3,0%; die Stadt den verbleibenden Rest zum gesetzlichen Trägeranteils in Höhe 4,8% bzw. von 43.500 € für die gesamte Einrichtung (Anteilig für 2024: 39.500 €). Die Vereinbarung über den freiwilligen, städti- schen Zuschuss gilt für die Dauer der Laufzeit der Einrichtung (siehe Ziffer 5 der Sachentschei- dungen: 20 Jahren mit einer zweimaligen Option der Verlängerung von je 5 Jahren). Eine zeitliche Befristung des freiwilligen städtischen Zuschusses gemäß V/0378/2021 erfolgt nicht, da der Be- trieb von Kindertageseinrichtungen zur Rechtsanspruchssicherung eine gesetzliche Pflichtaufgabe ist. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 163.900 € (Anteilig für 2024: 148.800 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 41.000 € (Anteilig für 2024: 37.200 €) ge- genüber. Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Ein- kommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2023 bei den o. g. Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen der entsprechenden Jahre erfolgt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 auf 334.774 Einwohner steigen. Im Bereich der u3-Kinder wird eine Zunahme von 740 Kindern und im Bereich der ü3- Kinder eine Zunahme von 767 Kindern prognostiziert (V/0549/2021). Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kitaausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der T agesbetreuungfür Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige Aspekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Beschlussvorlage
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V/0271/2022 V/0271/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung Zum Kaiserbusch, im Stadtteil Angelmodde, Bezirk Südost Beratungsfolge 23.08.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 01.09.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung 07.09.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit 4 Gruppen Zum Kaiserbusch 9 in Angelmodde zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20 – 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) 1 Gruppe mit reduzierter Platzzahl für 15 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) und insgesamt 65 – 70 Plätze umfasst, davon 16 u3-Plätze und 49 – 54 ü3-Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentlichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01.02.2024 erfolgen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 05.08.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Tigger T elefon:492-5768 Tigger@stadt-muenster.de - 2 - V/0271/2022 3. Die Kindertageseinrichtung wird vom Investor Kaiserbusch Münster GbR errichtet und an den Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet. 4. Die Trägerschaft wird an den Träger Caritasverband für die Stadt Münster e. V. übertragen. Es werden vertragliche Regelungen (Leistungsvereinbarung) zur Trägerschaft mit dem Träger und der Stadt Münster getroffen. Es wird ein Trägeranteil von 3,0% vereinbart. Mietvertragliche Regelungen werden zwischen dem Investor, der Kaiserbusch Münster GbR, und dem Träger Caritasverband für die Stadt Münster e. V. vereinbart. Es ist geplant die am Standort Bonnenkamp in Angelmodde bestehende 2-Gruppen-Kita des Trägers (Kita Miriam) aufzulösen und durch die neue Einrichtung Zum Kaiserbusch einen Ersatz zu schaffen. 5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer zweimaligen Option der Verlängerung von je 5 Jahren an einen Träger zu vermieten. Die Miethöhe liegt im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer investiven Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung einer Baumaßnahme durch das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwendung eine Minderung der Miete verlangt. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung prüft, ob ein Bedarf besteht, die Kita in die Förderung des Landes NRW gemäß § 48 KiBiz „Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ aufzunehmen, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. 7. Der Rat der Stadt Münster stimmt zu, dass Mittel in Höhe von 140.000 Euro für die Realisierung einer gesicherten verkehrlichen Erschließung der Kita im Gewerbegebiet Zum Kaiserbusch zur Verfügung gestellt werden. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten des Investors ein Anteil an den Straßenbaukosten in Höhe von 15.000 Euro übernommen wird. Hierzu wird eine vertragliche Vereinbarung mit dem Investor geschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Im Jahr 2023 entstehen Investitionskosten für die Ausstattung (Inventar und Möblierung) in Höhe von maximal 120.000 €. Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in T agesbetreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiT a-Betr. 2023 120.000 Zuschuss an den Träger Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2023 bei der o.g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. - 3 - V/0271/2022 Für die Realisierung einer gesicherten verkehrlichen Erschließung der Kita entstehen im T eilergebnisplander Produktgruppe 1201 „Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen“ in 2023 Aufwendungen in Höhe von einmalig 140.000 €. An diesen Kosten beteiligt sich der Investor mit einem Anteil von 15.000 €. Ab dem Jahr 2025 fallen in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in T agesbetreuung“für die zusätzlich geschaffenen 30 Plätze p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 377.700 € an (Anteilig für 2024: 342.900 €). Darüber hinaus entstehen freiwillige städtische Zuschüsse. Der Träger übernimmt einen Trägeranteil von 3,0%; die Stadt den verbleibenden Rest zum gesetzlichen Trägeranteils in Höhe 4,8% bzw. von 43.500 € für die gesamte Einrichtung (Anteilig für 2024: 39.500 €). Die Vereinbarung über den freiwilligen, städtischen Zuschuss gilt für die Dauer der Laufzeit der Einrichtung (siehe Ziffer 5 der Sachentscheidungen: 20 Jahren mit einer zweimaligen Option der Verlängerung von je 5 Jahren). Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 163.900 € (Anteilig für 2024: 148.800 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 41.000 € (Anteilig für 2024: 37.200 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in T agesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2024 2025ff. 148.800 163.900 Landeszuschüs se zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2024 2025ff. 37.200 41.000 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 1. Gesetzl. Betriebskostenzuschuss gemäß KiBiz 2024 2025ff. 342.900 377.700 Betriebskosten zuschüsse für Kitas freier Träger 2. Freiwilliger städt. Zuschuss 2024 2025ff. 39.500 43.500 2024 2025ff. 22.000 24.000 Folgelasten (Auflösung ARAP) Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Zeile 07 Sonstige ordentliche Erträge 2023 15.000 Anteil Investor an Straßenbau Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2023 140.000 Straßenbaukost en Saldo 2023 2024 2025ff. 125.000 218.400 240.300 *maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2023 bei den o. g. Produktgruppen veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen der entsprechenden Jahre erfolgt. Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. - 4 - V/0271/2022 Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz. In Angelmodde beträgt die u3-Versorgungsquote zum Kitajahr 2022/2023 45,5 % (135 Plätze für 297 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 73,3 % (261 Plätze für 356 Kinder). Damit liegt die Versorgungsquote sowohl bei den u3-Kindern als auch bei den ü3-Kindern unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Insbesondere im ü3-Bereich fehlen noch erforderliche Betreuungsplätze, um Familien im Stadtteil einen Kitaplatz anbieten zu können und damit den Rechtsanspruch wohnortnah erfüllen zu können. Die neue Kindertageseinrichtung Zum Kaiserbusch 9 wird als 4-Gruppen Einrichtung flexibel aufgestellt. Sie wird insgesamt 65 – 70 Plätze, davon 16 u3-Plätze und 49 – 54 ü3-Plätze, umfassen. Aufgrund der Raumsituation im Bestandsgebäude wird eine Gruppe mit einer maximalen Belegung von 15 Kindern, statt der üblichen 20 – 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren geplant. Eine Umstrukturierung der Plätze entsprechend der tatsächlichen Bedarfe ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. Der Caritasverband benötigt einen Ersatzstandort für die Kita Miriam. Die räumlichen Gegebenheiten in der Kita Miriam entsprechen nicht mehr dem gegenwärtigen Raumprogramm einer Kita und eines Familienzentrums. Die Weiterentwicklung am derzeitigen Standort Bonnenkamp 71 ist aufgrund der Einbindung im vorhandenen Wohnkomplex nicht realisierbar. Der langfristige Verlust einer 2-Gruppen Kita und der damit verbundene Abbau von derzeit 35 Betreuungsplätzen wird mit der Verlagerung des Standortes vermieden. Es werden die fehlenden räumlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um die bestehenden umfassenden Netzwerke und Angebote des Familienzentrums langfristig zu sichern und die vorhandenen Strukturen bedarfsgerecht auszubauen. Der Träger kann als Wohlfahrtsverband mit einer zentralen Verwaltung und einem breiten Angebotsspektrum vielfältige Synergien -sowohl fachlich als auch inhaltlich- in der Arbeit vor Ort sicherstellen. Mit der Übertragung der Trägerschaft der Kita Zum Kaiserbusch an den Caritasverband kann die bestehende umfassende sozialräumliche Vernetzung gesichert und fortgeführt werden. Gleichwohl wird zur Kenntnis genommen, dass die Einrichtung mit ihren bestehenden Plätzen an den neuen Standort zieht, sodass für den Stadtteil Angelmodde insgesamt 9 u3- und 21-26 ü3-Plätze neu zur Verfügung stehen. Die Kita wird dringend benötigte Betreuungsplätze für den Stadtteil Angelmodde bereitstellen, um die bestehenden Bedarfe des Stadtteils abzudecken und die Versorgungsquoten zeitnah zu erhöhen. Bei gleichbleibender Kinderzahl erhöhen sich mit dieser Maßnahme in Angelmodde die o.g. Versorgungsquoten für die u3-Kinder auf 48,5 % und bei den ü3-Kindern auf 80,6 %. Um die gewünschten Zielwerte bei den Versorgungsquoten zu erreichen, sind für den Sozialraum weitere Maßnahmen, z.B. in den Bebauungsplangebieten südlich der Hiltruper Straße (siehe V/0213/2021) und Hiltrup-Ost in Planung. 2. Maßnahmenplanung: Die Errichtung der Kindertageseinrichtung wird vom Investor Kaiserbusch Münster GbR durchgeführt. Das vorhandene Gebäude liegt im Gewerbegebiet Zum Kaiserbusch, in dem eine Kita planungsrechtlich als Ausnahme gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 Baunutzungsverordnung zugelassen werden kann. Im Umfeld der Einrichtung liegen keine Störfallbetreibe, so dass der besondere Schutz von Kindern in der T agesbetreuunggewährleistet werden kann. Zudem plant der Investor, den Immissionen aus dem Umfeld, insbesondere der Lärmquelle von Seiten des Albersloher Weges, baulich zu begegnen. Die zukünftige Kita liegt in einer Sackgasse, rückwärtig angrenzend an einem Grünstreifen mit altem Baumbestand, der das Grundstück vom Albersloher Weg abschirmt. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich Betriebsstätten, mit denen die Kita Kooperationsbezüge aufbauen könnte. - 5 - V/0271/2022 Die angrenzenden Wohngebiete in Angelmodde sind über den Albersloher Weg erreichbar. Für die gesicherte Zuwegung der Kita im Gewerbegebiet hat die Verwaltung einen verkehrstechnischen Entwurf erstellt, mit dem die Fußwegeanbindung zur Kita umfassend baulich ertüchtigt wird (siehe Anlage 3 verkehrstechnischer Entwurf). Die Aufwertung und Instandsetzung der Gehwege bzw. Zuwegung der Kita befindet sich auf städtischen Flächen mit allgemeiner Nutzung, welche auch den weiteren Betrieben im Gebiet dient. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Investor eine anteilige Kostenübernahme vereinbart. Die für die Kita erforderlichen PKW- und Fahrradstellplätze werden vom Investor errichtet. Der Investor plant zudem, eine E-Ladesäule für Fahrräder auf dem Grundstück zur Verfügung zu stellen und das Dach mit einer Photovoltaik- sowie einer Solaranlage zu versehen. Die Planung der Kita sieht vor, das zweigeschossige Bestandsgebäude in massiver Bauweise auf die Anforderungen für eine 4-Gruppen Kita umzubauen. Gemäß den Landesvorgaben zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen können im vorhandenen Gebäude drei vollständige Gruppen eingebracht werden. Eine Raumreserve im Obergeschoss wird für eine weitere ü3-Gruppe eingeplant, die in der Belegung jedoch auf 80 % zu reduzieren ist. So können alle Flächen des Gebäudes ausgenutzt und zusätzlich 15 dringend benötigte ü3-Plätze geschaffen werden. Um den Raumanforderungen einer Kita gerecht zu werden ist geplant, südlich am Bestandsgebäude einen neuen zweigeschossigen Baukörper anzugliedern. Hier werden im Erdgeschoss eine weitere Gruppe und im Obergeschoss ein Mehrzweck- und Bewegungsraum untergebracht. Das Gebäude wird barrierefrei erschlossen und erhält einen Aufzug. Für die Entfluchtung werden außenliegende Treppenabgänge errichtet, die in gesicherte Spiel- und Außenanlagen führen. Für die Kinder wird eine ausreichend große Spielfläche zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen. Eine Inaussichtstellung der Betriebserlaubnis seitens des Landesjugendamtes ist beantragt. Nach dem Um- und Anbau ist die Inbetriebnahme der Kita voraussichtlich zum 01.02.2024 geplant. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind in der Anlage beigefügt. 3. Vergabe der Trägerschaft: Betreiber der Kindertageseinrichtung wird der Caritasverband für die Stadt Münster e. V. 4. Fazit: Mit der oben genannten Ausbauplanung wird in Angelmodde eine weitere Kindertageseinrichtung errichtet, die den Verlust bestehender Betreuungsplätze verhindert und die zusätzliche dringend erforderliche Betreuungsplätze für u3- und ü3-Kinder schafft. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1 Lageplan Anlage 2 Raumprogramm Anlage 3 Verkehrstechnischer Entwurf Anlage 4 Folgelastenberechnung
Anlage 3 Verkehrstechnischer Entwurf
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Anlage 3 zu V/0271/2022 Zum Kaiserbusch 9
Anlage 2 Raumprogramm
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Anlage 2: Raumprogramm zur V/0271/2022 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 1. Gruppenstruktur 1 x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre 1 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre 1 x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre 1 x G III = 15 Kinder 3 - 6 Jahre 2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2022/2023 Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate) Gruppenstärke 3,8 lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 635 monatl. Mietzins im Kitajahr 11,37 € 86.639,40 € 1 x G I = 20 Kinder 185 qm 1 x G II = 10 Kinder 185 qm 1 x G III = 20-25 Kinder 160 qm 1 x G III = 15 Kinder 105 qm A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges. A1 Gruppenraum 3 45 135 A1.1 Gruppenraum reduziert 1 40 40 A2 Nebenraum 3 18 54 A2.1 Nebenraum reduziert 1 10 10 A3 Wasch-/WC 3 12 36 jeweils inkl. Wickelbereiche A3.1 Wasch-/WC reduziert 1 5 5 A3a Duschbereich 1 3 ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren A4 Garderobe 3 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren A4.1 Garderobe reduziert 1 A5 Abstellraum 3 6 18 A5.1 Abstellraum reduziert 1 3 3 A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 20 40 A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 2 18 36 A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20 A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m A9 Abstellraum MZR 1 10 10 462 Allgemeinräume A10 Personalraum 1 15 15 A11 2 6 12 A12 Küche 1 17 17 Mindestgröße der Versorgungsküche A12a AR Küche 1 5 5 A13 Büro Leitung 1 12 12 61 Sonstige entwurfsabhängige Räume A14 Hausanschlussraum 1 A15 Putzraum 1 Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 635 Die Innenfläche kann auf mehrere Geschosse verteilt werden B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG B1 Spielfläche B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad) B3 Entsorgungsflächen B4 Zuwegung Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.000 C - GESAMTFLÄCHE DIESER 3,8-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 1.635 (Innenfläche kann auf mehrere Geschosse verteilt werden, sodass die Grundfläche reduziert werden kann) A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. Kinderwagenabstellfläche Insgesamt ca. 1.000 pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 650 qm - 885 qm Innenfläche + Außenfläche Bemerkungen Personal- D-WC/H-WC davon ein WC behindertengerecht 112 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. Mietobergrenze 14.04.2022 Erforderliches Raumprogramm für eine 3,8-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung Kindertageseinrichtung: Zum Kaiserbusch Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita (Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich) In der Regel wird folgende Gruppenstruktur für diese 3,8-Gruppen-Einrichtung vorgesehen: refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung:
Anlage 1 Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 4999 Datum: 14.05.2021 Notizen: © Stadt Münster H 5751 725 R 409 327 R 410 586 H 5752 545 0 50 100 Meter
Anlage 4 Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung Anlage 4 Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 06.07.2022 Amt: 51 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 0601 Investitionsmaßnahme 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. (Kita z, Kaiserb.) Jahr der Fertigstellung: 2023 Nutzungsdauer: 5 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0 0,00 2. Beiträge 0 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 2023 120.000 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 120.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0 0,00 2. Baukosten 0 0,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 2023 120.000 100,00 4. Fahrzeug (e) 0 0,00 Gesamtkosten 120.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2023 140.000 23,74 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00 Zwischensumme 140.000 23,74 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 0 0,00 Transferaufwendungen, Zeile 15 Ergebnisplan 7. Auflösung Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) für geleistete Zuwendungen 24.000 4,07 8. Zuschüsse für laufende Zwecke Betriebskosten (inkl. freiw. städt. Z.) 421.200 71,43 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 9. Mieten und Pachten 0 0,00 10. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0 0,00 Zwischensumme 445.200 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 11. Fremdkapitalzinsen 4.500 0,76 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 4.500 € p.a. + Tilgung 3.600 € p.a. = Schuldendienst 8.100 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 589.700 24,50 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2025 163.900 74,53 2. Auflösung Sonderposten 0 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 2025 41.000 18,64 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige ordentliche Erträge 2023 15.000 6,82 Summe Folgeerträge 219.900 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 369.800 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 308,17 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen (siehe Rückseite)
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Hiltruper Straße
- Albersloher Weg
- Zum Kaiserbusch 9
- Bonnenkamp 71
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Details
- Aktenzeichen
- V/0271/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.06.2022
- Erstellt
- 13.04.2022 18:10