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V/0900/2018

Bürgerhaus Bennohaus – Aktualisierung der Vereinbarung zwischen der Stadt Münster und dem Trägerverein Arbeitskreis Ostviertel e.V. (AKO e.V.) Regelung der Nachfolge der Geschäftsführung des Bennohauses

Vorlagen 27.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 28

Beschlussvorlage

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Anlage1_Vereinbarung

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Anlage A

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Beschlussvorlage

8186 Zeichen

V/0900/2018 
V/0900/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bürgerhaus Bennohaus – Aktualisierung der Vereinbarung zwischen der Stadt Münster und dem 
Trägerverein Arbeitskreis Ostviertel e.V. (AKO e.V.) 
Regelung der Nachfolge der Geschäftsführung des Bennohauses 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.11.2018 Kulturausschuss Vorberatung 
   06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   29.11.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Nach Berentung des ehemaligen städt. angestellten Leiters des Bennohauses ist eine Neub e-
setzung mittels Personalgestellung aus personalrechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Die 
bisher für diese Funktion bereitgestellten Mittel in Höhe von 91.250 Euro jährlich werden ab 
2019 kapitalisiert und ergebnisneutral innerhalb der Produktgruppe 0401 Kulturmanagement/ 
Kulturförderung von den Personalaufwendungen in die Sachaufwendungen umgeschichtet.  
 
2. Die Neubesetzung der Leitungsposition des Bennohauses erfolgt vom Trägerverein Arbeit s-
kreis Ostviertel e.V. (AKO e.V.). Hierfür erhält der AKO e.V. ab 2019 einen erhöhten jährlichen 
Personalkostenzuschuss in Höhe von insgesamt 218.290 Euro. Der Erhöhungsbetrag von 
jährlich 55.000 Euro wird aus den kapitalisierten Personalaufwendungen finanziert. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zu der vertraglichen Verei nbarung zwischen der Stadt Mün s-
ter und dem Arbeitskreis Ostviertel e.V. (AKO e.V.) vom 30.01.2009 eine entsprechende E r-
gänzungsvereinbarung (Anlage 1) unter Berücksichtigung des Wegfalls der Möglichkeit einer 
neuerlichen Personalgestellung mit Wirkung ab 01.01.2019 abzuschließen. 
 
4. Die im Rahmen der Kapitalisierung nach Abzug des Personalkostenzuschusses verbleibe n-
den finanziellen Mittel in Höhe von 36.250 € jährlich werden vom Kulturamt bewirtschaftet. 
Über ihre weitere Verwendung soll auf der Basis der Erg ebnisse eines aktuell beauftragten 
Kulturamt 
 
27.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Schnell 
Frau Kröger 
Telefon: 492-4100 
Telefon: 492-4105 
Schnell@stadt-muenster.de 
KroegerA@stadt-muenster.de

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V/0900/2018 
externen Beratungsprozesses zum Nutzungskonzept des Bennohauses durch die Gremien 
des Rates entschieden werden. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0401 Kulturmanagement/Kulturförderung    
Zeile 11 Personalaufwendungen 2019 ff. -91.250  
Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 ff. 91.250  
      
Saldo:                                                                                                                        0 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2019 bei der  
o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfris-
tigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist Eigentümerin des Grundstückes Bennohaus 5 und des darauf befindlichen G e-
bäudes „Bürgerhaus Bennohaus“, welches zunächst dem Jugendamt unterstellt war und später eine 
eigenständige Organisationseinheit im Kulturdezernat wurde. Ursprünglich mit Vertrag vom 
09.05.1996 mit Wirkung ab 01.06.1996 hat die Stadt Münster dem Arbeitskreis Ostviertel e.V. (AKO 
e.V.) zur Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Bennohauses unentgeltlich das Grundstück ei n-
schließlich des aufstehenden Gebäudes sowie das zum Betrieb des Bürg erhauses notwendige Per-
sonal und die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt. Mit dem Ziel, eine klare Struktu-
rierung und Aufgabenzuordnung zu erreichen, ist auf politischem Beschluss mit Wirkung ab 
01.03.2001 die Trägerschaft mit voller Personal- und Finanzverantwortung auf den AKO e.V. überg e-
gangen. Ausgenommen blieb die Leitungsposition des Hauses, welche weiterhin durch den bisher i-
gen städtisch angestellten Geschäftsführer ausgefüllt werden sollte. Im Rahmen eines Personalg e-
stellungsvertrages zwischen der Stadt Münster und dem AKO e.V. hat er diese Tätigkeit bis zu seiner 
Berentung zum 01.03.2018 ausgeübt. 
 
Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem AKO e.V. zum Betrieb des 
Bennohauses wurden mehrfach, zuletzt mit Wirkung ab 01.01.2009, geändert. Für die Wahrnehmung 
der dem Verein obliegenden Aufgaben erhält der AKO e.V., neben der unentgeltlichen Überlassung 
des Grundstücks Bennostraße 5 einschließlich des aufstehenden Gebäudes und der Personalgeste l-
lung für die Leitung des Hauses, seit dem Haushaltsjahr 2016 einen jährlichen städtischen Zuschuss 
in Höhe von 182.970 Euro. Davon entfallen 19.680 Euro auf Programm -/Betriebskosten und 163.290 
Euro auf Personalkosten. 
 
Eine Regelung der Nachfolge des ausgeschiedenen Geschäftsführers durch Neubesetzung der Stelle 
in Form einer neuerlichen Personalgestellung durch die Stadt Münster scheidet aus personalrechtl i-
chen Gründen aus. Eine langfristige Personalgestellung ist nach § 1, Abs. 3, Nr. 2b im Gesetz zur 
Regelung der Arbeitnehmerüberlassung nur dann möglich, wenn Aufgaben eines Arbeitnehmers von 
dem bisherigen zu dem anderen Arbeitgeber verlagert werden und auf Grund eines Tarifvertrages 
des öffentlichen Dienstes a) das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber w eiter besteht und 
b) die Arbeitsleistung zukünftig bei dem anderen Arbeitgeber erbracht wird. Mit Ausscheiden des

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ehemaligen städtisch angestellten Geschäftsführers ist dieser Sachverhalt nicht mehr gegeben, so 
dass eine Neueinstellung durch den AKO e.V. selbst erfolgen muss.  
Die für den Trägerverein ab 2019 anfallenden Personalkosten für die Neubesetzung der Leitung des 
Bennohauses werden aus städt. Mitteln finanziert. Vorbehaltlich der Entscheidung des Rates im 
Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen wird der seit dem Haushaltsjahr 2016 jährliche 
städtische Personalkostenzuschuss in Höhe von 163.290 Euro ab 2019 um 55.000 Euro auf jährlich 
218.290 € erhöht. Dies entspricht einem Jahresgehalt nach Entgeltgruppe 11, Stufe 2 nach TVöD und 
orientiert sich an vergleichbaren Leitungspositionen kommunaler oder freier (sozio-)kultureller Einrich-
tungen (z.B. Begegnungszentrum Meerwiese, KAP.8 im Bürgerhaus Kinderhaus, Cuba Kultur e.V.). 
 
Zur Finanzierung der Zuschusserhöhung werden die Au fwendungen für die Personalgestellung kap i-
talisiert und ab 2019 in Höhe von jährlich 91.250 Euro ergebnisneutral in die Produktgruppe 0401 
Kulturmanagement/Kulturförderung von den Personalaufwendungen in die Sachaufwendungen u m-
geschichtet. 
 
Die Kulturverwaltung wird durch den Rat der Stadt Münster ermächtigt und beauftragt eine entspr e-
chende Ergänzungsvereinbarung unter Berücksichtigung des Wegfalls der Möglichkeit einer Pers o-
nalgestellung mit Wirkung ab 01.01.2019 abzuschließen (Anlage 1). 
 
Im Rahmen der Regelung der Neubesetzung der Leitungsfunktion erfolgt derzeit auch eine Neuorg a-
nisation des Bürgerhauses Bennohaus. Für die Durchführung einer externen Prozessbegleitung bzw. 
eines Beratungsprozesses zum Nutzungskonzept des Bürgerhauses Bennohaus wurde sei tens des 
AKO e.V. das Institut für sozialraumorientierte Praxisforschung und -entwicklung e.V. beauftragt. Der 
AKO e.V. hat für diesen Zweck beim Kulturamt der Stadt Münster einen Zuschuss aus den übertr a-
genen finanziellen Mitteln, die nicht zur Finanzieru ng der Personalkosten für die Leitung des Benn o-
hauses benötigt werden, beantragt. Über die weitere und zukünftige Verwendung der verbleibenden 
Mittel soll auf Basis der Ergebnisse der Prozessbegleitung zum Nutzungskonzept des Bennohauses 
durch die Gremien des Rates entschieden werden. Der externe Beratungsprozess ist aktuell angelau-
fen und wird sich bis in das Jahr 2019 erstrecken. Ein erster Ergebnisbericht soll im 1. Halbjahr 2019 
vorliegen. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Vereinbarung

Anlage1_Vereinbarung

1472 Zeichen

Anlage1 
zur Vorlage V/0900/2018 
 
 
 
Die Stadt Münster, vertreten durch den Oberbürgermeister, 48127 Münster  
 
- im Folgenden Stadt Münster - 
 
und 
 
 
der Arbeitskreis Ostviertel e. V., vertreten durch den Vorstand, Bennostraße 5, 48155 Münster  
 
- im Folgenden AKO - 
 
 
 
schließen folgende 
 
 
 
 
V e r e i n b a r u n g 
 
Der Wortlaut des § 4 Absatz 2 der Vereinbarung zwischen der Stadt Münster und dem Arbeitskreis 
Ostviertel e.V.  vom 30.01.2009 wird mit Wirkung ab 01.01.2019 wie folgt neu gefasst: 
 
 
(2) Der Zuschuss der Stadt Münster zu den Personalkosten des AKO beträgt 218.290 €. Der Pr o-
gramm-/Betriebskostenzuschuss beträgt 19.680 €. 
 
 Der Zuschussbetrag zu den Personalkosten wird zukünftig auf Verlangen einer der Vertragspar-
teien durch gemeinsame Vereinbarung neu festgesetzt. Die Anpassung soll dabei maximal der 
jeweiligen linearen Tariferhöhung des Tarifvertrages für den öffentlichen Diens t (TVöD -
Verwaltung) entsprechen. Die Angleichung des Personalkostenzuschusses wirkt für das jeweils 
nachfolgende Kalenderjahr, wobei als Anpassungszeitpunkt das Inkrafttreten des jeweiligen 
Änderungstarifvertrages ausschlaggebend ist. 
 
Münster,  
 
 
 
Stadt Münster AKO e. V. 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
 
 
 
___________________________ __________________________ 
Paal, Stadtdirektor Könning, 1. Vorsitzende 
 
 
 
 
___________________________ __________________________ 
Wilkens, Stadträtin Lucas, 2. Vorsitzender

Anlage A

2354 Zeichen

Anlage A zur V/0900/2018 
Kurzüberblick 
Aktualisierung der Vereinbarung zwischen der Stadt Münster und dem Trägerverein Arbeitskreis 
Ostviertel e.V. (AKO e.V.) zur Regelung der Nachfolge der Geschäftsführung/Leitung des Bürger-
hauses Bennohaus.  
Neuregelung der zukünftigen Besetzung der Leitungsposition des Bürgerhauses über den Trä-
gerverein AKO e.V., da die bisherige Praxis einer Personalgestellung der Stadt Münster nach 
Berentung des ehemaligen Leiters aus personalrechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Be-
schlussfassung über die Kapitalisierung der für diese Funktion veranschlagten Personalaufwen-
dungen und ergebnisneutrale Umschichtung der Mittel von Personalaufwendungen in die sonsti-
gen ordentlichen Aufwendungen innerhalb der Produktgruppe 0401 Kulturmanage-
ment/Kulturförderung. Erhöhung des jährlichen Personalkostenzuschusses des AKO e.V. aus 
diesen kapitalisierten Personalaufwendungen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziele aus dem Haushaltsplan: 
„Kulturelle Aktivitäten ‘für den Stadtteil und aus dem Stadtteil’ werden in den dafür von öffentlicher 
Hand sowie bürgerschaftlich/ehrenamtlich betriebenen Einrichtungen ermöglicht und in verschie-
denen Stadtteilen aufrechterhalten. Die Zielerreichung wird exemplarisch gemessen an der Vertei-
lung der Aufwendungen auf sowohl kommunal als auch bürgerschaftlich/frei betriebene Einrich-
tungen. Es wird angestrebt, in allen Stadtteilen ein eigenes Kulturangebot aufrecht zu erhalten 
bzw. es auszubauen.“  
Mit der Neuregelung zur Nachbesetzung der Leitungsposition des Bürgerhauses Bennohaus und 
einer entsprechenden Erhöhung des Personalkostenzuschusses wird der Betrieb der Einrichtung 
aufrechterhalten. 
Mit der aktuell extern beauftragten und bezuschussten Prozessbegleitung zum Nutzungskonzept 
des Bennohauses sollen Betrieb und Programm des Hauses weiterentwickelt/optimiert werden. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG  0401 Kulturmanagement/-förderung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X Vollständig 
 freiwillig

Beratungsverlauf (5)

06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2018 Kulturausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2018 Rat
TOP 28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bennostraße 5
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0900/2018
Typ
Vorlagen
Datum
27.09.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37