V/0900/2018
Bürgerhaus Bennohaus – Aktualisierung der Vereinbarung zwischen der Stadt Münster und dem Trägerverein Arbeitskreis Ostviertel e.V. (AKO e.V.) Regelung der Nachfolge der Geschäftsführung des Bennohauses
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Beschlussvorlage
8186 Zeichen
V/0900/2018
V/0900/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Bürgerhaus Bennohaus – Aktualisierung der Vereinbarung zwischen der Stadt Münster und dem
Trägerverein Arbeitskreis Ostviertel e.V. (AKO e.V.)
Regelung der Nachfolge der Geschäftsführung des Bennohauses
Beratungsfolge
28.11.2018 Kulturausschuss Vorberatung
06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
29.11.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government
Vorberatung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
12.12.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Nach Berentung des ehemaligen städt. angestellten Leiters des Bennohauses ist eine Neub e-
setzung mittels Personalgestellung aus personalrechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Die
bisher für diese Funktion bereitgestellten Mittel in Höhe von 91.250 Euro jährlich werden ab
2019 kapitalisiert und ergebnisneutral innerhalb der Produktgruppe 0401 Kulturmanagement/
Kulturförderung von den Personalaufwendungen in die Sachaufwendungen umgeschichtet.
2. Die Neubesetzung der Leitungsposition des Bennohauses erfolgt vom Trägerverein Arbeit s-
kreis Ostviertel e.V. (AKO e.V.). Hierfür erhält der AKO e.V. ab 2019 einen erhöhten jährlichen
Personalkostenzuschuss in Höhe von insgesamt 218.290 Euro. Der Erhöhungsbetrag von
jährlich 55.000 Euro wird aus den kapitalisierten Personalaufwendungen finanziert.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zu der vertraglichen Verei nbarung zwischen der Stadt Mün s-
ter und dem Arbeitskreis Ostviertel e.V. (AKO e.V.) vom 30.01.2009 eine entsprechende E r-
gänzungsvereinbarung (Anlage 1) unter Berücksichtigung des Wegfalls der Möglichkeit einer
neuerlichen Personalgestellung mit Wirkung ab 01.01.2019 abzuschließen.
4. Die im Rahmen der Kapitalisierung nach Abzug des Personalkostenzuschusses verbleibe n-
den finanziellen Mittel in Höhe von 36.250 € jährlich werden vom Kulturamt bewirtschaftet.
Über ihre weitere Verwendung soll auf der Basis der Erg ebnisse eines aktuell beauftragten
Kulturamt
27.09.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Schnell
Frau Kröger
Telefon: 492-4100
Telefon: 492-4105
Schnell@stadt-muenster.de
KroegerA@stadt-muenster.de
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externen Beratungsprozesses zum Nutzungskonzept des Bennohauses durch die Gremien
des Rates entschieden werden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0401 Kulturmanagement/Kulturförderung
Zeile 11 Personalaufwendungen 2019 ff. -91.250
Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 ff. 91.250
Saldo: 0
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2019 bei der
o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfris-
tigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung:
Die Stadt Münster ist Eigentümerin des Grundstückes Bennohaus 5 und des darauf befindlichen G e-
bäudes „Bürgerhaus Bennohaus“, welches zunächst dem Jugendamt unterstellt war und später eine
eigenständige Organisationseinheit im Kulturdezernat wurde. Ursprünglich mit Vertrag vom
09.05.1996 mit Wirkung ab 01.06.1996 hat die Stadt Münster dem Arbeitskreis Ostviertel e.V. (AKO
e.V.) zur Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Bennohauses unentgeltlich das Grundstück ei n-
schließlich des aufstehenden Gebäudes sowie das zum Betrieb des Bürg erhauses notwendige Per-
sonal und die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt. Mit dem Ziel, eine klare Struktu-
rierung und Aufgabenzuordnung zu erreichen, ist auf politischem Beschluss mit Wirkung ab
01.03.2001 die Trägerschaft mit voller Personal- und Finanzverantwortung auf den AKO e.V. überg e-
gangen. Ausgenommen blieb die Leitungsposition des Hauses, welche weiterhin durch den bisher i-
gen städtisch angestellten Geschäftsführer ausgefüllt werden sollte. Im Rahmen eines Personalg e-
stellungsvertrages zwischen der Stadt Münster und dem AKO e.V. hat er diese Tätigkeit bis zu seiner
Berentung zum 01.03.2018 ausgeübt.
Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem AKO e.V. zum Betrieb des
Bennohauses wurden mehrfach, zuletzt mit Wirkung ab 01.01.2009, geändert. Für die Wahrnehmung
der dem Verein obliegenden Aufgaben erhält der AKO e.V., neben der unentgeltlichen Überlassung
des Grundstücks Bennostraße 5 einschließlich des aufstehenden Gebäudes und der Personalgeste l-
lung für die Leitung des Hauses, seit dem Haushaltsjahr 2016 einen jährlichen städtischen Zuschuss
in Höhe von 182.970 Euro. Davon entfallen 19.680 Euro auf Programm -/Betriebskosten und 163.290
Euro auf Personalkosten.
Eine Regelung der Nachfolge des ausgeschiedenen Geschäftsführers durch Neubesetzung der Stelle
in Form einer neuerlichen Personalgestellung durch die Stadt Münster scheidet aus personalrechtl i-
chen Gründen aus. Eine langfristige Personalgestellung ist nach § 1, Abs. 3, Nr. 2b im Gesetz zur
Regelung der Arbeitnehmerüberlassung nur dann möglich, wenn Aufgaben eines Arbeitnehmers von
dem bisherigen zu dem anderen Arbeitgeber verlagert werden und auf Grund eines Tarifvertrages
des öffentlichen Dienstes a) das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber w eiter besteht und
b) die Arbeitsleistung zukünftig bei dem anderen Arbeitgeber erbracht wird. Mit Ausscheiden des
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ehemaligen städtisch angestellten Geschäftsführers ist dieser Sachverhalt nicht mehr gegeben, so
dass eine Neueinstellung durch den AKO e.V. selbst erfolgen muss.
Die für den Trägerverein ab 2019 anfallenden Personalkosten für die Neubesetzung der Leitung des
Bennohauses werden aus städt. Mitteln finanziert. Vorbehaltlich der Entscheidung des Rates im
Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen wird der seit dem Haushaltsjahr 2016 jährliche
städtische Personalkostenzuschuss in Höhe von 163.290 Euro ab 2019 um 55.000 Euro auf jährlich
218.290 € erhöht. Dies entspricht einem Jahresgehalt nach Entgeltgruppe 11, Stufe 2 nach TVöD und
orientiert sich an vergleichbaren Leitungspositionen kommunaler oder freier (sozio-)kultureller Einrich-
tungen (z.B. Begegnungszentrum Meerwiese, KAP.8 im Bürgerhaus Kinderhaus, Cuba Kultur e.V.).
Zur Finanzierung der Zuschusserhöhung werden die Au fwendungen für die Personalgestellung kap i-
talisiert und ab 2019 in Höhe von jährlich 91.250 Euro ergebnisneutral in die Produktgruppe 0401
Kulturmanagement/Kulturförderung von den Personalaufwendungen in die Sachaufwendungen u m-
geschichtet.
Die Kulturverwaltung wird durch den Rat der Stadt Münster ermächtigt und beauftragt eine entspr e-
chende Ergänzungsvereinbarung unter Berücksichtigung des Wegfalls der Möglichkeit einer Pers o-
nalgestellung mit Wirkung ab 01.01.2019 abzuschließen (Anlage 1).
Im Rahmen der Regelung der Neubesetzung der Leitungsfunktion erfolgt derzeit auch eine Neuorg a-
nisation des Bürgerhauses Bennohaus. Für die Durchführung einer externen Prozessbegleitung bzw.
eines Beratungsprozesses zum Nutzungskonzept des Bürgerhauses Bennohaus wurde sei tens des
AKO e.V. das Institut für sozialraumorientierte Praxisforschung und -entwicklung e.V. beauftragt. Der
AKO e.V. hat für diesen Zweck beim Kulturamt der Stadt Münster einen Zuschuss aus den übertr a-
genen finanziellen Mitteln, die nicht zur Finanzieru ng der Personalkosten für die Leitung des Benn o-
hauses benötigt werden, beantragt. Über die weitere und zukünftige Verwendung der verbleibenden
Mittel soll auf Basis der Ergebnisse der Prozessbegleitung zum Nutzungskonzept des Bennohauses
durch die Gremien des Rates entschieden werden. Der externe Beratungsprozess ist aktuell angelau-
fen und wird sich bis in das Jahr 2019 erstrecken. Ein erster Ergebnisbericht soll im 1. Halbjahr 2019
vorliegen.
i.V.
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Vereinbarung
Anlage1_Vereinbarung
1472 Zeichen
Anlage1 zur Vorlage V/0900/2018 Die Stadt Münster, vertreten durch den Oberbürgermeister, 48127 Münster - im Folgenden Stadt Münster - und der Arbeitskreis Ostviertel e. V., vertreten durch den Vorstand, Bennostraße 5, 48155 Münster - im Folgenden AKO - schließen folgende V e r e i n b a r u n g Der Wortlaut des § 4 Absatz 2 der Vereinbarung zwischen der Stadt Münster und dem Arbeitskreis Ostviertel e.V. vom 30.01.2009 wird mit Wirkung ab 01.01.2019 wie folgt neu gefasst: (2) Der Zuschuss der Stadt Münster zu den Personalkosten des AKO beträgt 218.290 €. Der Pr o- gramm-/Betriebskostenzuschuss beträgt 19.680 €. Der Zuschussbetrag zu den Personalkosten wird zukünftig auf Verlangen einer der Vertragspar- teien durch gemeinsame Vereinbarung neu festgesetzt. Die Anpassung soll dabei maximal der jeweiligen linearen Tariferhöhung des Tarifvertrages für den öffentlichen Diens t (TVöD - Verwaltung) entsprechen. Die Angleichung des Personalkostenzuschusses wirkt für das jeweils nachfolgende Kalenderjahr, wobei als Anpassungszeitpunkt das Inkrafttreten des jeweiligen Änderungstarifvertrages ausschlaggebend ist. Münster, Stadt Münster AKO e. V. Der Oberbürgermeister In Vertretung ___________________________ __________________________ Paal, Stadtdirektor Könning, 1. Vorsitzende ___________________________ __________________________ Wilkens, Stadträtin Lucas, 2. Vorsitzender
Anlage A
2354 Zeichen
Anlage A zur V/0900/2018 Kurzüberblick Aktualisierung der Vereinbarung zwischen der Stadt Münster und dem Trägerverein Arbeitskreis Ostviertel e.V. (AKO e.V.) zur Regelung der Nachfolge der Geschäftsführung/Leitung des Bürger- hauses Bennohaus. Neuregelung der zukünftigen Besetzung der Leitungsposition des Bürgerhauses über den Trä- gerverein AKO e.V., da die bisherige Praxis einer Personalgestellung der Stadt Münster nach Berentung des ehemaligen Leiters aus personalrechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Be- schlussfassung über die Kapitalisierung der für diese Funktion veranschlagten Personalaufwen- dungen und ergebnisneutrale Umschichtung der Mittel von Personalaufwendungen in die sonsti- gen ordentlichen Aufwendungen innerhalb der Produktgruppe 0401 Kulturmanage- ment/Kulturförderung. Erhöhung des jährlichen Personalkostenzuschusses des AKO e.V. aus diesen kapitalisierten Personalaufwendungen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziele aus dem Haushaltsplan: „Kulturelle Aktivitäten ‘für den Stadtteil und aus dem Stadtteil’ werden in den dafür von öffentlicher Hand sowie bürgerschaftlich/ehrenamtlich betriebenen Einrichtungen ermöglicht und in verschie- denen Stadtteilen aufrechterhalten. Die Zielerreichung wird exemplarisch gemessen an der Vertei- lung der Aufwendungen auf sowohl kommunal als auch bürgerschaftlich/frei betriebene Einrich- tungen. Es wird angestrebt, in allen Stadtteilen ein eigenes Kulturangebot aufrecht zu erhalten bzw. es auszubauen.“ Mit der Neuregelung zur Nachbesetzung der Leitungsposition des Bürgerhauses Bennohaus und einer entsprechenden Erhöhung des Personalkostenzuschusses wird der Betrieb der Einrichtung aufrechterhalten. Mit der aktuell extern beauftragten und bezuschussten Prozessbegleitung zum Nutzungskonzept des Bennohauses sollen Betrieb und Programm des Hauses weiterentwickelt/optimiert werden. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 0401 Kulturmanagement/-förderung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X Vollständig freiwillig
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bennostraße 5
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0900/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.09.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37