V/0832/2005
Neufassung der Gebührensatzung für das Überlassen von Standplätzen bei Volksfesten
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Beschlussvorlage
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V/0832/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Neufassung der Gebührensatzung für das Überlassen von Standplätzen bei Volksfesten (Send und Kirmessen) in der Stadt Münster Beratungsfolge 22.11.2005 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 29.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 07.12.2005 Hauptausschuss Vorberatung 07.12.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Die als Anlage 1 beigefügte Gebührensatzung für das Überlassen von Standplätzen bei Volksfes- ten (Send und Kirmessen) in der Stadt Münster wird beschlossen. Begründung: Die Sendveranstaltungen bzw. Stadtteilkirmessen werden als gebührenrechnende Einrichtungen geführt. Von den Beschickern der Veranstaltungen werden gemäß § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) Benutzungsgebühren erhoben. Nach § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterde- ckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die letzte Gebührenerhöhung für Send und Kirmessen erfolgte mit der vom Rat der Stadt Münster im Dezember 1996 beschlossenen Gebührensatzung. Aufgrund gestiegener Kosten (Personal- und Sachkosten) und Mindereinnahmen bei den Stand- geldern (weniger Standplätze) ist bereits für 2005 mit einem Fehlbetrag zu rechnen. Um die Attraktion des Sendplatzes zu verbessern wurde die Zahl der Standplätze von ursprünglich 250 auf 225 verringert. Ab 2006 werden noch ca. 210 Beschicker auf den Sendveranstaltungen vertreten sein. Dieser Rück- bzw. Umbau des Platzes erfolgt in Absprache und auf Wunsch des Sendbeirates. Vorlagen-Nr.: V/0832/2005 Auskunft erteilt: Frau Ringelmann Ruf: 492 32 14 E-Mail: Ringelmb@stadt-muenster.de Datum: 10.10.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0832/2005 Mit der Verringerung der Anzahl von Standplätzen für die jeweilige Sendveranstaltung wird mittel- fristig einem ruinösen Wettbewerb entgegengewirkt. Gleichzeitig wird weder die Attraktivität noch die Vielfalt des Angebotes von Geschäften eingeschränkt. Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Zulassung von immer mehr Händler n der gleichen Sparte (z. B. Süßwaren) zu- letzt zu einem Überangebot führte. Hintergrund dieser strukturellen Anpassungen sind auch ent- wicklungsstrategische Gesichtspunkte, die mittelfristig zu einer Steigerung der Attraktivität der Sendveranstaltungen führen sollen (z.B. Schaffen von ruhigeren Gastronomiebereichen zum Aus- spannen und Verweilen). Mit der hieraus resultierenden Zurückführung der Anzahl der Standplätze ist parallel auch das Gebührenaufkommen rückläufig. Wie aus dem Vergleich der derzeitigen, im Jahre 1996 beschlossenen Gebührentarife mit den neuen Standgebühren ersichtlich ist, beträgt die durchschnittliche Anhebung der Gebühren ca. 17 % (Anlage 2). Die Anhebung der Gebühren ist zwingend erforderlich, um die in den zwischenzeit- lich neun Jahren angefallene Kostensteigerung aufzufangen. Die Gebührenerhöhung in der Sparte „Kinderfahrgeschäfte“ wurde bewusst nicht im Gleichklang mit den anderen Gebühren angepasst. Zum einen soll diese Tatsache verdeutlichen, dass gerade der Send in Münster eine Veranstaltung für die gesamte Familie und insbesondere für Kinder und junge Familien ist. Hinzu kommt, dass dieser Geschäftszweig gerade wegen seines ausschließlich auf Kinder ausgerichteten Angebotes nicht über die gesamten Öffnungszeiten der Sendveranstal- tungen von jungen Fahrgästen nachgefragt wird. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass Kinderfahr- geschäfte in den Abendstunden, insbesondere nach 20:00 Uhr, kaum noch frequentiert werden, andererseits die Kinderfahrgeschäfte aber mit ihrem geschäftstypischen Flair zum Gelingen der Sendveranstaltungen beitragen. Die eigenständige Tarifstelle für Verlosungsgeschäfte wurde aufgegeben. Diese Geschäfte wurden den Sparten Geschicklichkeitsspiele, allgem. Verkaufsgeschäfte, Süßwarenverkauf und Haus- haltswaren zugeschlagen. Im Bereich Fahr- und Belustigungsgeschäfte wurde die Staffelung der Gebühren für Geschäfte mit 1 m² bis 300 m² und 301 m² bis 500 m² zusammengefasst. Unter der Tarifstelle 8. wurde eine neue Gebührenposition für Freiflächen von Imbiss- und Aus- schankbetrieben geschaffen. Für diese witterungsabhängigen Wirtschaftsgärten wurde eine eigen- ständige Gebührenposition geschaffen, da diese nur temporär nachgefragten Flächen ansonsten unter die Tarifstelle 7 fallen würden, d.h. mit 21 € oder 12 € je m² zu berechnen wären. In der Anlage 3 sind die Veränderungen bei den Ausgaben dargestellt. Zu lfd. Nr. 3 Betriebskosten Die Betriebskosten für eine Sendveranstaltung li egen durchschnittlich bei 46 000 € bis 50 000 €. Hinzu kommt, dass bei besonderen, in der Regel witterungsbedingten Lagen (z.B. Sturm, Kälte usw.) nicht kalkulierbare zusätzliche Kosten anfallen. Dies war zuletzt beim Frühjahrssend 2005 der Fall, um Frostschäden in der Infrastruktur zu vermeiden sowie der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters nachzukommen (Einsatz von Streuwagen). Unvorhergesehen war auch der Ab- bruch der Sendveranstaltung anlässlich des Herbstsends 2002. Grundsätzlich sind die Betriebs- kosten seit dem Jahre 2002 durch eine Effizienzsteigerung und durch Umstrukturierungsmaßnah- men des Fachamtes von 192.010 € auf 153.528 € im Jahre 2004 zurückgefahren worden, dies obwohl 2004 zur Sicherstellung einer hygienischen Trinkwasserversorgung neue Wasserschläu- che beschafft werden mussten ( 12.133 €). Weitere Einsparungen sind nicht möglich, da dann die Sendveranstaltungen in der jetzigen Form nicht mehr durchgeführt werden können. - 3 - V/0832/2005 Zu lfd. Nr. 7 Erstattung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Es handelt sich hier um die Personal- und Ausstattungskosten der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche für den Sendbereich Dienstleistungen erbringen. Der Ansatz ist im Jahre 2005 gestiegen, da erstmalig durch alle beteiligten Ämter eine differenziertere Aufteilung der Ar- beitsanteile für die Unterabschnitte 7300 „Marktwesen“ und 7310 „Sendwesen“ vorgenommen wurde. I. V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat Anlagen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0832/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 11.10.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37