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V/0832/2005

Neufassung der Gebührensatzung für das Überlassen von Standplätzen bei Volksfesten

Vorlage 11.10.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2005, TOP 11.2

Anlage 3

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Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6292 Zeichen

V/0832/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neufassung der Gebührensatzung für das Überlassen von Standplätzen bei Volksfesten (Send 
und Kirmessen) in der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.11.2005 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
29.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
07.12.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
07.12.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage 1 beigefügte Gebührensatzung für das Überlassen von Standplätzen bei Volksfes-
ten (Send und Kirmessen) in der Stadt Münster wird beschlossen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Sendveranstaltungen bzw. Stadtteilkirmessen werden als gebührenrechnende Einrichtungen 
geführt. 
 
Von den Beschickern der Veranstaltungen werden gemäß § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz 
(KAG) Benutzungsgebühren erhoben. Nach § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende 
eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterde-
ckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. 
 
Die letzte Gebührenerhöhung für Send und Kirmessen  erfolgte mit der vom Rat der Stadt Münster 
im Dezember 1996 beschlossenen Gebührensatzung. 
 
Aufgrund gestiegener Kosten (Personal- und Sachkosten)  und Mindereinnahmen bei den Stand-
geldern (weniger Standplätze) ist bereits für 2005 mit einem Fehlbetrag zu rechnen.  
 
Um die Attraktion des Sendplatzes zu verbessern wurde die Zahl der Standplätze von ursprünglich 
250 auf  225 verringert. Ab 2006 werden  noch ca. 210 Beschicker  auf den Sendveranstaltungen  
vertreten sein. Dieser Rück- bzw. Umbau des Platzes erfolgt in Absprache und auf Wunsch des  
Sendbeirates.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0832/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau Ringelmann 
Ruf: 
492 32 14 
E-Mail: 
Ringelmb@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.10.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0832/2005 
 
Mit der Verringerung der Anzahl von Standplätzen für die jeweilige Sendveranstaltung wird mittel-
fristig einem ruinösen Wettbewerb entgegengewirkt. Gleichzeitig wird weder die Attraktivität noch 
die Vielfalt des Angebotes von Geschäften eingeschränkt. Die Entwicklung der letzten Jahre hat 
gezeigt, dass die Zulassung von immer mehr Händler n der gleichen Sparte (z. B. Süßwaren) zu-
letzt zu einem Überangebot führte. Hintergrund dieser strukturellen Anpassungen sind auch ent-
wicklungsstrategische Gesichtspunkte, die mittelfristig zu einer Steigerung der Attraktivität der 
Sendveranstaltungen führen sollen (z.B. Schaffen von ruhigeren Gastronomiebereichen zum Aus-
spannen und Verweilen). Mit der hieraus resultierenden Zurückführung der Anzahl der Standplätze 
ist parallel auch das Gebührenaufkommen rückläufig.  
 
Wie aus dem Vergleich der derzeitigen, im Jahre 1996 beschlossenen Gebührentarife mit den 
neuen Standgebühren ersichtlich ist, beträgt die durchschnittliche Anhebung der Gebühren ca. 17 
% (Anlage 2). Die Anhebung der Gebühren ist zwingend erforderlich, um die in den zwischenzeit-
lich neun Jahren angefallene Kostensteigerung aufzufangen.  
 
Die Gebührenerhöhung in der Sparte „Kinderfahrgeschäfte“ wurde bewusst nicht im Gleichklang 
mit den anderen Gebühren angepasst. Zum einen soll diese Tatsache verdeutlichen, dass gerade 
der Send in Münster eine Veranstaltung für die gesamte Familie und insbesondere für Kinder und 
junge Familien ist. Hinzu kommt, dass dieser Geschäftszweig gerade wegen seines ausschließlich 
auf Kinder ausgerichteten Angebotes nicht über die gesamten Öffnungszeiten der Sendveranstal-
tungen von jungen Fahrgästen nachgefragt wird. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass Kinderfahr-
geschäfte in den Abendstunden, insbesondere nach 20:00 Uhr, kaum noch frequentiert werden, 
andererseits die Kinderfahrgeschäfte aber mit ihrem geschäftstypischen Flair zum Gelingen der 
Sendveranstaltungen beitragen. 
 
Die eigenständige Tarifstelle für Verlosungsgeschäfte wurde aufgegeben. Diese Geschäfte wurden 
den Sparten Geschicklichkeitsspiele, allgem. Verkaufsgeschäfte, Süßwarenverkauf und Haus-
haltswaren zugeschlagen.  
 
Im Bereich Fahr- und Belustigungsgeschäfte wurde die Staffelung der Gebühren für Geschäfte mit 
1 m² bis 300 m² und 301 m² bis 500 m² zusammengefasst. 
 
Unter der Tarifstelle 8. wurde eine neue Gebührenposition für Freiflächen von Imbiss- und Aus-
schankbetrieben geschaffen. Für diese witterungsabhängigen Wirtschaftsgärten wurde eine eigen-
ständige Gebührenposition geschaffen, da diese nur temporär nachgefragten Flächen ansonsten 
unter die Tarifstelle 7 fallen würden, d.h. mit 21 € oder 12 € je m²  zu berechnen wären. 
 
 
In der Anlage 3 sind die Veränderungen bei den Ausgaben dargestellt. 
 
Zu lfd. Nr. 3  Betriebskosten 
 
Die Betriebskosten für eine Sendveranstaltung li egen durchschnittlich bei 46 000 € bis 50 000 €. 
Hinzu kommt, dass bei besonderen, in der Regel witterungsbedingten Lagen (z.B. Sturm, Kälte 
usw.) nicht kalkulierbare zusätzliche Kosten anfallen. Dies war zuletzt beim Frühjahrssend 2005 
der Fall, um Frostschäden in der Infrastruktur zu vermeiden sowie der Verkehrssicherungspflicht 
des Veranstalters nachzukommen (Einsatz von Streuwagen). Unvorhergesehen war auch der Ab-
bruch der Sendveranstaltung anlässlich des Herbstsends 2002. Grundsätzlich sind die Betriebs-
kosten seit dem Jahre 2002 durch eine Effizienzsteigerung und durch Umstrukturierungsmaßnah-
men des Fachamtes von 192.010 € auf 153.528 € im Jahre 2004 zurückgefahren worden, dies 
obwohl 2004 zur Sicherstellung einer hygienischen Trinkwasserversorgung neue Wasserschläu-
che beschafft werden mussten ( 12.133 €). Weitere Einsparungen sind nicht möglich, da dann die 
Sendveranstaltungen in der jetzigen Form nicht mehr durchgeführt werden können.

- 3 - 
V/0832/2005 
Zu lfd. Nr. 7 Erstattung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes  
 
Es handelt sich hier um die Personal- und Ausstattungskosten der städtischen Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter, welche für den Sendbereich Dienstleistungen erbringen. Der Ansatz ist im Jahre 
2005 gestiegen, da erstmalig durch alle beteiligten Ämter eine differenziertere Aufteilung der Ar-
beitsanteile für die Unterabschnitte 7300 „Marktwesen“ und 7310 „Sendwesen“ vorgenommen 
wurde. 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (4)

22.11.2005 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2005 Hauptausschuss
TOP 12.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2005 Rat
TOP 11.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0832/2005
Typ
Vorlage
Datum
11.10.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37