1419/2026
Deutzer Hafen: Kosten- und Finanzierungsübersicht zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (Stand 31.12.2025)
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Mitteilung Ausschuss
9586 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/611 Vorlagen-Nummer 1419/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 Finanzausschuss 29.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 Deutzer Hafen: Kosten- und Finanzierungsübersicht zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (Stand 31.12.2025) Anlass und Ziel Mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen verfolgt die Stadt Köln das Ziel, ein urbanes Quartier für Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Nahversorgung und Bildung mit vielfältigen städtebaulichen, ökologischen und sozialen Qualitäten zu errichten. Durch die zentrale Lage am Wasser, eine gute ÖPNV-Anbindung, ein breites Wohnungsangebot und hochwertig gestaltete öffentliche Räume, soll ein Quartier für alle Kölner*innen entste- hen. Um dieses Ziel zu verwirklichen, bedarf es umfänglicher öffentlicher Investitionen durch die Stadt Köln. Diese Ausgaben werden durch die Einnahmen, welche mit der Quartiers- entwicklung entstehen, teilweise ausgeglichen. Um Ausgaben und Einnahmen der städtebaulichen Entwicklung transparent nachzuhalten, wird der jeweilige Stand der Planung in einer Kosten- und Finanzierungsübersicht (im Folgenden „KuF“) darge- stellt. Als zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument erlaubt die KuF, durch kontinuierliche Fortschreibungen und Anpassungen an die aktuellen Planungen und Erkenntnisse, ein stetiges Überwachen und frühzeitiges Nachsteuern der Quartiersentwicklung. Für die Entwicklung des Deutzer Hafens in Köln wurde mit Satzungsbeschluss vom 03.05.2018 eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme beschlossen (Vorlagen- Nr. 0507/2018). Für die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme hat die Stadt Köln die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) als treuhänderischen Entwicklungsträger beauftragt. Der Entwicklungsträger unterstützt die Stadt Köln u.a. durch die Erstellung und Fortschreibung der KuF. Die KuF bildet dabei die Ausgaben und Einnahmen der städtebaulichen Entwicklungs- maßnahme ab. Bei den Ausgaben handelt es sich unter anderem um die Kosten für Grunderwerbe sowie Betriebsverlagerungen, für den Rückbau von Gebäuden und versie- gelten Flächen inklusive der Bodensanierung, für die Herstellung von Erschließungsanla- gen wie Straßen, Plätze und Parks und für das Projektmanagement. Die Einnahmen erge- ben sich aus der Abschöpfung der Bodenwertsteigerung durch die Entwicklung. Diese 2 werden über die Zahlung von Ausgleichsbeträgen durch die entwicklungsbereiten Eigentü- mer im Entwicklungsbereich und die Erlöse aus dem Verkauf städtischer Grundstücke ab- gebildet. Hinzu kommen Fördermittel, deren Inanspruchnahme fortlaufend geprüft wird. Der in einem städtebaulichen Vertrag festgelegte Ausgleichsbetrag von der moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH wird al- lerdings nicht direkt ausgezahlt. Stattdessen führt moderne stadt auf Grundlage von städ- tebaulichen Verträgen (Entwicklungsvereinbarung, Ordnungsmaßnahmenvertrag, Er- schließungsvertrag) Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen (z.B. Neuordnung von Grundstücken, Herstellung von Straßen) durch. Die Kosten hierfür werden auf den Aus- gleichsbetrag angerechnet. Nicht abgebildet werden in der KuF die Ergebnisse der entwicklungsbereiten Grundstück- seigentümer im Entwicklungsbereich. Das gilt auch für die moderne stadt, deren Gesell- schafter die Stadt Köln und die Stadtwerke Köln GmbH sind. Die Verkaufserlöse von mo- derne stadt für ihre Baufelder fließen nicht in die KuF ein. Stattdessen erfolgt eine Aus- schüttung von Gewinnen an die Stadt Köln und die Stadtwerke Köln GmbH (hundertpro- zentige Tochter der Stadt Köln). Die Mitteilung hierüber erfolgt in den Aufsichtsgremien von moderne stadt und im nicht-öffentlichen Teil des Finanzausschusses. Fiskalische bzw. volkswirtschaftliche Effekte aus der Entwicklung des Deutzer Hafens, wie erhöhte Steuereinahmen durch die Ansiedlung von Gewerbebetrieben, können ebenfalls nicht in der KuF dargestellt werden, kommen der Stadt Köln aber durch die Quartiersent- wicklung mittelbar zugute. Aufbau und aktueller Stand Die KuF wird jährlich zum Stichtag 31.12. fortgeschrieben. Die vorliegende Fassung um- fasst die Fortschreibung zum 31.12.2025 (siehe Anlage). In der Fortschreibung zum 30.09.2024 (Vorlagen- Nr. 3687/2024) wurde ein Modell entwi- ckelt, wodurch die einzelnen Teilprojekte, in die der Deutzer Hafen gegliedert ist, priorisiert werden können. Dabei wird zwischen Teilprojekten mit den Priorisierungen A, B und C un- terschieden. Die Teilprojekte der Priorität C sind zum jetzigen Zeitpunkt für die Entwick- lung des Deutzer Hafens nicht unmittelbar erforderlich und können daher zunächst einmal zurückgestellt werden. Für die gegenüber der genannten Fortschreibung unveränderten Zuordnung von Teilprojekten zu dieser Priorität wird auf die Anlage verwiesen. In der vorliegenden KuF werden für die Teilprojekte der Priorisierungen A und B die veran- schlagten Kosten kalkuliert. Ebenso wie die Einnahmen werden diese dann entsprechend dem Zeit- und Maßnahmenplan für den Deutzer Hafen über die Projektlaufzeit geplant. Daraus ergibt sich eine Gesamtübersicht für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, aus der die Gesamtwirtschaftlichkeit und das jährliche Saldo abzulesen sind. Die Teilpro- jekte der C-Priorisierungen werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der KuF berücksichtigt. 3 Hierzu erfolgt eine Klärung im weiteren Projektverlauf im Zusammenhang mit dem dann zu betrachtenden Bedarf und der finanziellen Lage der städtebaulichen Entwicklungsmaß- nahme. In der KuF werden auch die von moderne stadt zu erbringenden Ordnungs- und Erschlie- ßungsmaßnahmen abgebildet. Bis zu dem im städtebaulichen Vertrag mit moderne stadt festgelegten Ausgleichsbetrag wird in der KuF unterstellt, dass die Zahlung durch mo- derne stadt erfolgt und keine Belastung des Treuhandvermögens entsteht. Gegenüber der Fortschreibung zum 31.12.2024 haben sich die Kosten einzelner Kosten- gruppen erhöht. Dies liegt vor allem an den jährlichen Baukostensteigerungen im Bereich der Erschließung und der Instandsetzung des Gebäudebestands in Vorbereitung der Vergabeverfahren sowie den höheren Finanzierungskosten, die den geringeren Kosten in den Bereichen Übergeordnet, Herrichten und Bauwerk gegenüberstehen. Durch diese Kostensteigerungen liegen die Projektkosten gegenüber der Fortschreibung zum 31.12.2024 um 3.213 T€ höher. Tabelle 1: Veränderungen der Kosten gegenüber der Fortschreibung zum 31.12.2024 In Summe ergeben sich für die einzelnen Teilprojekte Ausgaben in Höhe von ca. 369.604 T€ brutto. Gegenüber der Fortschreibung des Vorjahres liegen die prognostizierten Einnahmen um 513 T€ niedriger. Dies liegt an veränderten vertraglichen Rahmenbedingungen im Verhält- nis zu den Dritteigentümern im Entwicklungsbereich. Es ergeben sich insgesamt Erlöse aus Ausgleichsbeträgen Dritter sowie Grundstücksverkäufen in Höhe von ca. 73.576 T€. Aufgrund des frühen Zeitpunkts der Entwicklung und den derzeit unklaren Prognosen in Bezug auf weitere Baukostensteigerungen und den Immobilienmarkt wird das prognosti- zierte Endergebnis der Kosten- und Finanzierungsübersicht in Form von Szenarien dar- gestellt. Folgende Szenarien werden dabei berücksichtigt: - Szenario „Gut“: Bei diesem Szenario werden lediglich die reinen Projektkosten wie dargestellt verwendet. Ansätze für Unvorhergesehenes kommen nicht zu Anwen- dung. - Szenario „Basis“: Dieses Szenario berücksichtig mögliche Risiken der Entwick- lung. Darüber werden zukünftige Baukostensteigerungen sowie unvorhergesehene Leistungen abgedeckt. In dem Szenario wird als Unvorhergesehenes für die Teil- projekte ein gewichteter Ansatz genutzt. - Szenario „Schlecht“: Bei diesem Szenario wird ein stärkerer Fokus auf die mögli- chen Risiken gelegt. Daher wird in dem Szenario als Unvorhergesehenes für alle Teilprojekte – außer den Vorlaufkosten, dem Honorar des Entwicklungsträgers und den Aufwendungen von moderne stadt – ein Risikoaufschlag in Höhe von 20 % genutzt. 4 Für die Szenarien ergibt sich das folgende prognostizierte Ergebnis der KuF (Saldo der Gesamtentwicklung): Szenario „Gut“ -84.928 T€ Szenario „Basis“ -116.548 T€ Szenario „Schlecht“ -135.916 T€ Ausblick In Abstimmung zwischen den Dezernaten II und VI, dem Amt 20 und dem Entwicklungs- träger wurde festgelegt, dass die KuF zukünftig dem Rat der Stadt Köln zum Beschluss vorzulegen ist. Gleichzeitig soll die KuF einen stärker planenden Charakter einnehmen und sehr fokussiert die Ausgaben des Folgejahres darstellen. Dementsprechend wird die KuF ab der kommenden Fortschreibung am Ende eines Jahres in die politischen Gre- mien eingebracht, voraussichtlich erstmals im Dezember 2026. In der Jahresmitte wird den politischen Gremien jeweils eine Mitteilung als halbjährlichen Zwischenbericht vorgelegt, die durch die Gegenüberstellung von Plan- und Ist-Werten die aktuelle Ausgabensituation transparent darstellt und von einer Prognose zum Stand am Jahresende ergänzt wird. Auf eventuelle deutliche Kostensteigerungen im weiteren Verfahrensverlauf kann durch die Methodik der Priorisierung von Teilprojekten reagiert werden. Durch die Beschluss- fassung und den halbjährlichen Zwischenbericht wird den politischen Gremien die Mög- lichkeit gegeben, einen höheren Kostenrahmen oder entsprechende Einsparmaßnahmen zu beschließen. Anlage 1- Kurzbericht zur Kosten- und Finanzierungsübersicht (Fortschreibung zum 31.12.2025)
Anlage 1-Kurzbericht zur Kosten- und Finanzierungsübersicht (Fortschreibung zum 31.12.2025)
30600 Zeichen
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen
Kurzbericht zur Kosten- und Finanzierungsübersicht
Fortschreibung zum 31.12.2025
Seite 1
Verfasser
Stadtwerke Köln GmbH
Treuhänder der Stadt Köln
Parkgürtel 24
50823 Köln
Herr Dr. Pascal Guhl
Tel: +49 221 178-2117
p.guhl@stadtwerkekoeln.de
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Seite 2
Inhaltsverzeichnis Seite
1 Vorbemerkung .................................................................................................. 3
2 Grundlagen: Projektorganisation und Vertragsverhältnisse ...................... 4
3 Ermittlung und Planung der Ausgaben ......................................................... 5
3.1 Kostenstrukturplan ............................................................................................. 5
3.2 Priorisierung ....................................................................................................... 6
3.3 Kostenansätze und -planung ............................................................................. 7
3.3.1 Übergeordnet ..................................................................................................... 7
3.3.2 Herrichten ........................................................................................................... 7
3.3.3 Erschließung ...................................................................................................... 8
3.3.4 Bauwerk ............................................................................................................. 8
3.3.5 Projektmanagement und Öffentlichkeit .............................................................. 8
3.3.6 Finanzierungskosten .......................................................................................... 9
3.3.7 Vergabeverfahren Baufelder .............................................................................. 9
3.4 Kostenrahmen .................................................................................................. 10
3.5 Ausgaben pro Jahr ........................................................................................... 11
3.6 Ordnungsmaßnahmen durch Dritte ................................................................. 12
4 Ermittlung und Planung der Erlöse .............................................................. 12
5 Ergebnis Kosten- und Finanzierungsübersicht – Szenarienbetrachtung 13
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen
Kurzbericht zur Kosten- und Finanzierungsübersicht
Fortschreibung zum 31.12.2025
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1 Vorbemerkung
Für die Entwicklung des Deutzer Hafens in Köln wurde mit Satzungsbeschluss vom
03.05.2018 eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme beschlossen.
Für die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen hat die
Stadt Köln die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) als treuhänderischen Entwicklungsträger
beauftragt.
Den entwicklungsrechtlichen Vorgaben gemäß § 171 Abs. 2 i. V. m. § 149 BauGB entspre-
chend hat die Stadt Köln bzw. SWK als zu beauftragender Entwicklungsträger für die städ-
tebauliche Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen nach dem jeweiligen Stand der Pla-
nung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht (im Folgenden „KuF“) aufzustellen und fort-
zuschreiben.
Neben dem Aufschluss über die finanzielle Durchführbarkeit und Entwicklung der Maß-
nahme stellt die KuF das zentrale Planungs- und Steuerungsinstrument bei der Umsetzung
der entwicklungsbedingten Maßnahmen dar.
Bei der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen handelt es sich um ein
langfristig angelegtes und hinsichtlich der Planung, Durchführung und Finanzierung kom-
plexes Entwicklungsprojekt. Mit Hilfe der KuF wird ein stetiges Überwachen und Nachsteu-
ern durch laufende Fortschreibung und Anpassung an die aktu ellen Planungen und Er-
kenntnisse ermöglicht.
Hierzu wird die KuF entsprechend dem Maßnahmenstand jährlich zum Stichtag 31.12. fort-
geschrieben.
Wie bei den letzten Fortschreibungen wird in diesem Erläuterungsbericht zur Fortschrei-
bung zum 31.12.2025 der Fokus auf die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr gelegt.
Aufgrund des frühen Zeitpunkts der Entwicklung und den derzeit unklaren Progno-
sen in Bezug auf weitere Baukostensteigerungen und den Immobilienmarkt wird das
prognostizierte Endergebnis der Kosten - und Finanzierungsübersicht in Form von
Szenarien dargestellt. Die im Folgenden dargestellten Kosten beziehen sich auf die
reinen Projektkosten ohne Risikoaufschläge. Damit soll eine bessere Vergleichbar-
keit zwischen den einzelnen Fortschreibungen der KuF gewährleistet werden. Au-
ßerdem werden in der vorliegenden Fortschreibung die Priorisierungen von Teilpro-
jekten in der gleichen Form wie in der vorangegangenen Fortschreibung weiterge-
führt.
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Fortschreibung zum 31.12.2025
Seite 4
2 Grundlagen: Projektorganisation und Vertragsverhältnisse
Die zügige Entwicklung des Deutzer Hafens gemäß der Integrierten Planung des Architek-
turbüros Cobe aus dem Jahr 2018 liegt im öffentlichen Interesse. Die folgenden Ziele und
Zwecke werden mit der Entwicklung verfolgt:
- Städtebauliche Konversion des Gewerbe- und Industriestandortes
- Beitrag zur Deckung des erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten
- Vollständige und zügige Umsetzung
Als Instrument für die Entwicklung wurde eine s tädtebauliche Entwicklungsmaßnahme
gem. §§ 165 ff BauGB beschlossen. Zu den Vorteilen einer städtebaulichen Entwicklungs-
maßnahme gehört, dass die Grundstückseigentümer an der Kostentragung der Maßnahme
beteiligt werden . Die entwicklungsbedingten Bodenwertsteigerungen werden dabei voll-
ständig abgeschöpft, so dass keine Privatisierung möglicher Gewinne an Grund und Boden
erfolgt. Es erfolgt dadurch eine Risikoteilung: Die Grundstückseigentümer werden an der
Entwicklung beteiligt, müssen aber im Gegenzug Entwicklungs - und Marktrisiken tragen .
Außerdem werden die Grundstücke im Entwicklungsbereich für die Entwicklung mobilisiert
und gesichert.
Zur Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung einer städtebaulichen Entwick-
lungsmaßnahme kann eine Stadt einen treuhänderischen Entwicklungsträger beauftragen.
Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Köln im April 2021 durch die Beauftragung der Sta dt-
werke Köln GmbH als Entwicklungsträger Gebrauch gemacht. Zu den Aufgaben des Ent-
wicklungsträgers gehört unter anderem das Projektmanagement, Vertragsverhandlungen,
das Vermarktungs- und Realisierungskonzept, die Öffentlichkeitsarbeit und die Verwaltung
des Treuhandvermögens. Außerdem erstellt der Entwicklungsträger die Kosten - und Fi-
nanzierungsübersicht, die in einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme verpflichtend
ist.
Eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung des Deutzer Hafens hat auch die moderne stadt
Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH. Es han-
delt sich um die kommunale Stadtentwicklungsgesellschaft mit den Gesellschaftern Stadt
Köln und SWK (Stadt 49 %; SWK 51 %) . Moderne stadt hat im Jahr 2016 rund 80 % der
Flächen im Entwicklungsbereich erworben, um die Gesamtentwicklung zu ermöglichen. Im
Jahr 2020 hat moderne stadt mit der Stadt Köln einen städtebaulichen Vertrag geschlos-
sen. Er regelt die Abschöpfung der Bodenwertsteigerungen der Eigentumsflächen sowie
die Aufgaben zur Umsetzung der Gebietsentwicklung. Außerdem wurde im Jahr 2022 ein
Ordnungsmaßnahmenvertrag und im Jahr 2024 ein Erschließungsvertrag abgeschlossen,
auf dessen Grundlage moderne stadt die Ordnungs - und Erschließungsmaßnahmen im
Deutzer Hafen erbringt. Neben der Flächenentwicklung wird moderne stadt einzelne Hoch-
bauprojekte im Deutzer Hafen realisieren.
Die KuF bildet die Ausgaben und Einnahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
inklusive der von moderne stadt erbrachten Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen ab.
Nicht berücksichtigt werden Gewinnausschüttungen von moderne stadt sowie fiskalische
und volkswirtschaftliche Folgeeffekte. Die Mitteilung hierüber erfolgt in den Aufsichtsgre-
mien von moderne stadt und im nicht-öffentlichen Teil des Finanzausschusses.
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Abbildung 1: Finanzflüsse und Projektorganisation Deutzer Hafen
3 Ermittlung und Planung der Ausgaben
3.1 Kostenstrukturplan
Die im Rahmen der KuF kalkulierten Kosten werden in die folgenden Teilprojektgruppen
strukturiert:
- Übergeordnet
- Herrichten
- Erschließung
- Bauwerk
- Projektmanagement und Öffentlichkeit
- Finanzierungskosten
- Vergabeverfahren Baufelder
Den Teilprojektgruppen werden zur Kostenkalkulation und -kontrolle Teilprojekte zugeord-
net, die sich aus räumlichen oder sachlichen Zusammenhängen ergeben. Für den Deutzer
Hafen wurden 5 7 Teilprojekte festgelegt, für die in der KuF jeweils die Kosten kalkuliert
werden.
tadt K ln
moderne stadt
K
nt ic lungstr ger
( reuhand erm gen)
nt ic lungsbereite
ritteigentümer
onstige
ritteigentümer
K mb
usschüttung
ahresergebnis ms in l
ro e tge inne K
usschüttungen
rdnungs- und
rschlie ungsma nahmen
usgleichsbetrag
(e tl erbleibender estbetrag )
usgleichsbetr ge
er aufserl se n auf durch K-
arlehen
F rdermittel
eitere a nahmen
io
t dtebauliche nt ic lungsma nahme (KuF)
usgaben innahmen egende
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen
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Fortschreibung zum 31.12.2025
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Abbildung 2: Kostenstrukturplan
3.2 Priorisierung
In der Fortschreibung der KuF zum 3 0.09.2024 wurde erstmals ein Modell entwickelt,
wodurch die einzelnen Teilprojekte, in die der Deutzer Hafen gegliedert ist, priorisiert wer-
den können. Dabei wird zwischen Teilprojekten mit den Priorisierungen A, B und C unter-
schieden. Diese Priorisierung wird in der vorliegenden Fortschreibung in der gleichen Form
weitergeführt. Teilprojekte der Priorität C sind weiterhin die folgenden:
- Vorsorgeposition in Teilprojekt 1: Übergeordnet
- Teilprojekt 29: Quartierszentrum
- Teilprojekt 35: Quartiersmanagement
Die rechtzeitige Umsetzung der Teilprojekte der Priorität A ist für den Erfolg der Gesamt-
entwicklung des Deutzer Hafens zwingend erforderlich. Bei der Priorität B ist eine Erfor-
derlichkeit anzunehmen, jedoch sind zeitliche Verschiebungen zur Liquiditätsoptimierung
möglich, aber bislang nicht eingeplant . Die Teilprojekte der Priorität C sind zum jetzigen
Zeitpunkt für die Entwicklung des Deutzer Hafens nicht unmittelbar erforderlich und können
daher zunächst einmal zurückgestellt werden.
In der vorliegenden KuF werden für die Teilprojekte der Priorisierungen A und B die veran-
schlagten Kosten weiterhin kalkuliert. Ebenso wie die Einnahmen werden diese dann ent-
sprechend dem Zeit- und Maßnahmenplan für den Deutzer Hafen über die Projektlaufzeit
geplant. Daraus ergibt sich eine Gesamtübersicht für die städtebauliche Entwicklungsmaß-
nahme, aus der die Gesamtw irtschaftlichkeit und das jährliche Saldo abzulesen sind. Die
Teilprojekte der C-Priorisierungen werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der KuF berück-
sichtigt. Hierzu erfolgt eine Klärung im weiteren Projektverlauf im Zusammenhang mit dem
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen
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Fortschreibung zum 31.12.2025
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dann zu betrachtenden Bedarf und der finanziellen Lage der städtebaulichen Entwicklungs-
maßnahme.
3.3 Kostenansätze und -planung
3.3.1 Übergeordnet
Die Teilprojektgruppe Übergeordnet beinhaltet die eilpro e te „Übergeordnet“ „ orlauf-
osten“ „Bodenordnung und ermessung“ „Baulogisti “ und „Bauleitplanung allgemein“
as eilpro e t „Übergeordnet“ enthält Kosten für Grundstücksankäufe, Entschädigungs-
zahlungen, Beratung und Bewirtschaftungskosten für die im Treuhandvermögen befindli-
chen Liegenschaften. Gegenüber der letzten Fortschreibung konnten die geplanten Kosten
um 3 309 gesen t erden da ein rundstüc san auf zum ahres echsel 0 5 / 0 6
erfolgt ist. Dadurch konnte einerseits der tatsächliche Kaufpreis eingestellt und anderer-
seits die möglicherweise anfallenden Entschädigungen im Zuge einer Kündigung des vor-
handenen Mieters auf dem Grundstück reduziert werden. Zusätzlich wurde eine Kosten-
position zur Hochwasserschutzwand in die Teilprojektgruppe Erschließung verschoben.
Das Teilprojekt „Vorlaufkosten“ enth lt die Kosten , die auf Seiten von moderne stadt vor
der Bildung von Teilprojekten angefallen sind. Sie beinhalten vorrangig Kosten zur Planung
und Aufstellung des Teilbebauungsplans Infrastruktur. Diese Kosten sind bereits abgerech-
net und werden nicht mehr angepasst.
Bei den geplanten Kosten für die weitere Baurechtschaffung für die einzelnen Baufelder ,
die Bodenordnung und Vermessung und die Baulogistik wurden nur geringfügige Anpas-
sungen vorgenommen.
Insgesamt liegen die übergeordneten Kosten dadurch um 4.491 niedriger als im Vor-
jahr.
Geplante Kosten Veränderung
Fortschreibung 31.12.2024 48 9 3
Fortschreibung 31.12.2025 44.432 -4.491
3.3.2 Herrichten
Im Bereich des Herrichtens sind bereits vier Vergaben für den Gebäudeabbruch und die
Flächenentsiegelung erfolgt. Daraus lässt sich ableiten, dass die kalkulierten Kosten bis-
lang weitestgehend auskömmlich waren. Aus diesem Grund wurden die geplanten Kosten
für die Fortschreibung zum 31.12.2025 reduziert. Dadurch liegen die Kosten in der Teilpro-
jektgruppe Herrichten um 330 niedriger als im Vorjahr.
Geplante Kosten Veränderung
Fortschreibung 31.12.2024 55 69
Fortschreibung 31.12.2025 54.939 -330
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen
Kurzbericht zur Kosten- und Finanzierungsübersicht
Fortschreibung zum 31.12.2025
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3.3.3 Erschließung
Für die Erschließungsmaßnahmen liegen die kalkulierten Kosten höher als in der Fort-
schreibung zum 31.12.2025. Dies liegt an der Berücksichtigung von Baukostensteigerun-
gen in allen Teilprojekten. Demgegenüber werden die Kosten für die statische Ertüchtigung
des Hafenbeckens und für den Bau von Platz 4 niedriger angesetzt, da nun eine weniger
aufwändige Bauweise vorgesehen ist.
Neben den Baukostensteigerungen kommt es zu höheren Kosten aufgrund neuer Positio-
nen. Die Anpassung der Hochwasserschutzlinie war zuvor in den übergeordneten Kosten
enthalten und wurde verschoben. Außerdem sind neue Positionen aufgrund der Anforde-
rungen an den Kanalbau im Fall von Hochwasser sowie an die Verkehrsführung im
Baustellenbereich hinzugekommen. Auch im Rahmen der Erschließungsplanung und der
Planung der Freianlagen sind weitere Honorarkosten hinzugekommen.
Insgesamt liegen die prognostizierten Kosten für die Erschließung somit um 3.426 hö-
her als in der Fortschreibung zum 3 1.12.2024. Das Modell der Priorisierungen ermöglicht
es, im weiteren Projektverlauf auch im Bereich der Erschließung Teilprojekte zunächst zu-
rückzustellen.
Geplante Kosten Veränderung
Fortschreibung 31.12.2024 6 764
Fortschreibung 31.12.2025 165.190 +3.426
3.3.4 Bauwerk
In der Teilprojektgruppe Bauwerk sind nur noch die bereits entstandenen Kosten für Mach-
barkeitsstudien und Planungen und die Kosten für mit den Bauwerken in Verbindung ste-
henden Freiraumelemente enthalten.
Für die Teilprojekte der Teilprojektgruppe Bauwerk haben sich die Kosten insgesamt um
200 verringert.
Geplante Kosten Veränderung
Fortschreibung 31.12.2024 820
Fortschreibung 31.12.2025 620 -199
3.3.5 Projektmanagement und Öffentlichkeit
Die Teilprojektgruppe für Projektmanagement und Öffentlichkeit umfasst das Quartiersma-
nagement, das Honorar des Entwicklungsträgers , die Projektkommunikation und die Ei-
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen
Kurzbericht zur Kosten- und Finanzierungsübersicht
Fortschreibung zum 31.12.2025
Seite 9
genleistungen von moderne stadt für die Erbringung von Ordnungs - und Erschließungs-
maßnahmen. Die geplanten Kosten für diese Teilprojekte sind nahezu unverändert geblie-
ben.
Geplante Kosten Veränderung
Fortschreibung 31.12.2024 5 887
Fortschreibung 31.12.2025 52.891 +4
3.3.6 Finanzierungskosten
In dieser Teilprojektgruppe werden alle in der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
Deutzer Hafen anfallenden Finanzierungskosten dargestellt. Dabei handelt es sich einer-
seits um die Finanzierungskosten von moderne stadt für die Erbringung von Ordnungs -
und Erschließungsmaßnahmen . Diese haben sich gegenüber der Fortschreibung zum
31.12.2024 nicht verändert. Auch die Finanzierungskosten auf das vom Entwicklungsträ-
ger verwaltete Treuhandvermögen wurden auf Basis einer Zinssatz-Prognose fortgeschrie-
ben. Diese liegen aufgrund der zeitlichen Anpassung der Erlösverteilung um 3.981 h -
her. Wegen der schwer zu prognostizierenden Zinsentwicklung ist eine Vorausschau auf
die Finanzierungskosten mit vielen Unsicherheiten verbunden und nur schwer zu planen.
Regelmäßige Veränderungen sind zu erwarten.
Geplante Kosten Veränderung
Fortschreibung 31.12.2024 40 7 0
Fortschreibung 31.12.2024 44.701 +3.981
3.3.7 Vergabeverfahren Baufelder
Die Kosten, die der moderne stadt bei der Durchführung von Konzeptvergabeverfahren
von Baufeldern zusätzlich entstehen, werden auf den Ausgleichsbetrag angerechnet . Für
die entsprechenden Verfahren wird ein pauschaler Kostenansatz in der KuF verwendet ,
der gegenüber der letzten Fortschreibung der KuF beibehalten wurde. Es sind aber auch
Kosten für die Sicherung zu erhaltender Bestandsgebäude auf den Baufeldern enthalten,
die sich um 822 erhöht haben. Eine Prüfung auf Anrechenbarkeit auf den Ausgleichs-
betrag von moderne stadt erfolgt nach der Abrechnung gegenüber dem Entwicklungsträ-
ger.
Geplante Kosten Veränderung
Fortschreibung 31.12.2024 6.008
Fortschreibung 31.12.2025 6.831 +822
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen
Kurzbericht zur Kosten- und Finanzierungsübersicht
Fortschreibung zum 31.12.2025
Seite 10
3.4 Kostenrahmen
In Summe ergibt sich auf der Grundlage der genannten Kostenansätze für die einzelnen
Teilprojektgruppen ein Investitionsvolumen von ca. 369.604 T€ brutto. Dies sind 3.213
mehr als im Vorjahr.
Abbildung 3: Entwicklungskosten in € brutto nach Kostengruppen
Die Veränderungen in den einzelnen Teilprojektgruppen können in der folgenden Tabelle
und der Abbildung 4 abgelesen werden, wobei die roten (linken) Balken die aktuelle Fort-
schreibung zum 31.12.2025 und die gelben (rechten) die zum 31.12.2024 darstellen. Die
Veränderungen werden in der Tabelle noch einmal aufgegliedert in die Preisveränderun-
gen durch Baukostensteigerungen, durch angepasste Mengen und durch neue aufgrund
städtischer Vorgaben entstandene Leistungspositionen.
Tabelle 1: Veränderungen der Kosten gegenüber der Fortschreibung zum 3 1.12.2024
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen
Kurzbericht zur Kosten- und Finanzierungsübersicht
Fortschreibung zum 31.12.2025
Seite 11
Abbildung 4: Veränderung der Kosten gegenüber Fortschreibung zum 31.12.2024
3.5 Ausgaben pro Jahr
Auf Grundlage der Kostenberechnungen werden in der KuF gemäß der Zeitplanung des
Zeit- und Maßnahmenplans die jährlichen Ausgaben dargestellt.
Abbildung 5: Ausgaben pro Jahr1
1 Die gelben (rechten) Balken zeigen den Anteil der Kosten, die von moderne stadt über die Erbrin-
gung von Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen durch den von ihr zu leistenden Ausgleichsbe-
trag finanziert werden und daher nicht über das Treuhandvermögen laufen.
usgaben a in T€
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen
Kurzbericht zur Kosten- und Finanzierungsübersicht
Fortschreibung zum 31.12.2025
Seite 12
3.6 Ordnungsmaßnahmen durch Dritte
Bei der Entwicklung des Deutzer Hafens ist vorgesehen, dass entwicklungsbereite Grund-
stückseigentümer Ordnungsmaßnahmen durchführen und die Kosten dafür auf den von
ihnen zu entrichtenden Ausgleichsbetrag angerechnet werden.
In der KuF werden derzeit die von moderne stadt zu erbringenden Ordnungsmaßnahmen
abgebildet. Bis zu dem im städtebaulichen Vertrag mit moderne stadt festg elegten Aus-
gleichsbetrag wird in der KuF unterstellt, dass die Zahlung durch moderne stadt erfolgt und
keine Belastung des Treuhandvermögens entsteht. Der von moderne stadt zu entrichtende
Ausgleichsbetrag verringert sich dementsprechend bzw. wird nicht ausbezahlt. Kosten für
Ordnungsmaßnahmen, die über den Ausgleichsbetrag hinausgehen, sind über das Treu-
handvermögen zu finanzieren.
4 Ermittlung und Planung der Erlöse
Erlöse ergeben sich bei der Entwicklung des Deutzer Hafens einerseits aus der Zahlung
von Ausgleichsbeträgen durch entwicklungsbereite Dritte und andererseits aus dem Ver-
kauf von städtischen Grundstücken im Entwicklungsbereich.
Gegenüber der Fortschreibung des Vorjahres liegen die prognostizierten Einnahmen um
513 niedriger. Dies liegt an veränderten vertraglichen Rahmenbedingungen, durch die
die Ausgleichsbeträge durch Dritte steigen werden, aber die Verkaufserlöse sinken . Dies
geht jedoch einher mit den niedrigeren Ankaufskosten, was einen Teil der erheblichen Kos-
tensenkungen der Teilprojektgruppe Übergeordnet ausmacht.
Aufgrund der konjunkturellen Bodenwertveränderungen bis zum Zeitpunkt des Verkaufs
sind angepasste Verkaufserlöse möglich . Auch bei den Ausgleichsbeträgen sind bis zur
endgültigen Baurechtschaffung Veränderungen möglich, da sich die endgültigen Aus-
gleichsbeträge an der Bebaubarkeit der Baufelder orientieren.
Der Ausgleichsbetrag von moderne stadt in he on 00 wird bei den Erlösen
nicht mit dargestellt, da er über die Erbringung von Ordnungs- und Erschließungsmaßnah-
men durch moderne stadt nach derzeitigem Stand der KuF wie dargestellt vollständig auf-
gebraucht wird. Auch dieser Ausgleichsbetrag ist in Bezug auf die Bebaubarkeit der Bau-
felder veränderlich.
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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen
Kurzbericht zur Kosten- und Finanzierungsübersicht
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5 Betrachtung der Kosten und Erlöse für das Jahr 2026
Ein detaillierterer Fokus der Kosten und Erlöse wird in diesem Abschnitt auf die Planung
des Jahres 2026 gelegt. Dabei erfolgt eine Unterteilung in die von moderne stadt zu erbrin-
genden Ordnungsmaßnahmen und die direkt über das Treuhandvermögen des Entwick-
lungsträgers abzurechnenden Maßnahmen . Es ist zu beachten, dass es sich dabei um
eine grobe Planung der Kosten anhand des Zeit - und Maßnahmenplans handelt. Die tat-
sächlichen Ausgabenhöhen hängen von den Rechnungsstellungen der einzelnen Beauf-
tragungen ab und können daher von den Planungen abweichen.
5.1 Ausgaben für durch moderne stadt zu erbringende Ordnungsmaßnahmen
In der Teilprojektgruppe Übergeordnet sind im Jahr 2026 Ausgaben für Bodenordnung und
Vermessung, Baulogistik und Bauleitplanung vorgesehen. Diese belaufen sich schät-
zungs eise auf 8 0
ie gr te Kostenposition im ahr 0 6 ist mit 0 0 für den Abbruch und die Boden-
sanierung eingeplant. Das Los 4 für Abbruch (Rückbau im Bereich der Promenade West,
des Platzes 5 auf der Höhe der Fu ßgängerbrücke und des Parks III (Hafenpark) mit der
vorlaufenden Geländemodellierung) wird im Jahr 2026 beendet, im direkten Anschluss ist
das Los 5 vorgesehen (Bestandsgebäude an der Siegbu rger Straße / Poller K irchweg).
Parallel werden Maßnahmen der Bodensanierung im Bereich des ehemaligen Schrottplat-
zes Theo Steil durchgeführt.
Im Bereich der Verkehrserschließung wird der Kanalbau im Bereich der Mühlenstraße, des
Poller Kirchwegs und der östlichen Promenade abgeschlossen. Es folgt der Erschließungs-
abschnitt im Bereich der Straße Am Schnellert. Parallel sind Ausgaben für die weitere Er-
schließungsplanung vorgesehen.
Die äußere Erschließung mit Anpassungen am Östlichen Zubringer und Im Hasental wird
über den städtischen Haushalt finanziert und mit moderne stadt über eine separate Ver-
einbarung abgerechnet. Die dafür vorgesehenen Ausgaben werden nicht auf den Aus-
gleichsbetrag von moderne stadt angerechnet und sind nicht in der KuF enthalten.
Im Bereich der Freianlagen sind Ausgaben für die weitere Planung der Freiräume einge-
plant. Außerdem sind Mittel für die beginnende Herstellung des Hafenparks (Park III) in der
KuF für das Jahr 2026 enthalten. Ausgaben für den Platz 1 zwischen der Drehbrücke und
den Mühlengebäuden und die Promenaden fallen voraussichtlich im Jahr 2027 an. In der
KuF sind aber bereits für das Jahr 2026 Mittel vorgesehen, falls die Planung einen früheren
Baubeginn ermöglicht.
Außerdem sind für das Jahr 2026 Mittel für die Verfahren zur Vergabe von Grundstücken
durch moderne stadt eingeplant. Diese haben jedoch – verglichen mit den Ausgaben für
Abbruch und Erschließung – einen untergeordneten Charakter.
Letztlich sind für das Jahr 2026, wie für alle weiteren Jahre auch, Mittel für die Eigenleis-
tungen von moderne stadt eingeplant. Diese werden habjährlich entsprechend des ange-
fallenen Personaleinsatzes abgerechnet.
5.2 Kosten und Erlöse des Entwicklungsträgers (Treuhandvermögen)
Bereits Anfang des Jahres 2026 trat die Fälligkeit für einen im Dezember 2025 getätigten
Grundstücksankauf ein. Weitere Grundstücksankäufe sind im Jahr 2026 nicht vorgesehen.
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Übergeordnete Kosten entstehen noch durch die laufenden Aufwendungen für die Bewirt-
schaftung der der im Treuhandvermögen befindlichen Grundstücke und Beratungskosten.
Auch die Kosten für die Projektkommunikation und das Honorar des Entwicklungsträgers
sind fortlaufende und jährlich anfallende Ausgaben.
Der Bau der beiden Brückenbauwerke über das Hafenbecken beginnt im Jahr 2026. Diese
Baumaßnahmen werden durch das zuständige Fachamt durchgeführt und über das Treu-
handvermögen abgerechnet. Allerdings ist der Baubeginn noch nicht erfolgt, so dass noch
keine Festlegungen zu Zahlungen getroffen wurden. Für das Jahr 2026 sind in der KuF für
die Brüc enbau er e 7 4 8 eingeplant
Geldeingänge aus Grundstücksverkäufen und die Zahlung von Ausgleichsbeträgen sind
für das Jahr 2026 nicht eingeplant. Daher kommt es nur zu Mieteinnahmen aus den Be-
standsgebäuden auf der Erlösseite.
6 Ergebnis Kosten- und Finanzierungsübersicht – Szenarienbetrachtung
Wie einleitend beschrieben handelt es sich bei den aufgeführten Kosten um die reinen
Projektkosten ohne Risikoaufschläge. Allerdings bestehen aufgrund der langen Projekt-
laufzeit hinsichtlich der Entwicklung von Projektkosten Unsicherheiten. Um diesen Unsi-
cherheiten Rechnung zu tragen, wird das Ergebnis der KuF in der Form von Szenarien
dargestellt.
Folgende Szenarien werden dabei berücksichtigt:
- zenario „Gut“ Bei diesem Szenario werden lediglich die reinen Projektkosten wie
dargestellt verwendet. Ansätze für Unvorhergesehenes kommen nicht zu Anwen-
dung.
- zenario „ Basis“ Dieses Szenario berücksichtig mögliche Risiken der Entwick-
lung. Darüber werden zukünftige Baukostensteigerungen sowie unvorhergese-
hene Leistungen abgedeckt. In dem Szenario wird als Unvorhergesehenes für die
Teilprojekte ein gewichteter Ansatz genutzt.
- zenario „Schlecht“ Bei diesem Szenario wird ein stärkerer Fokus auf die mögli-
chen Risiken gelegt. Daher wird in dem Szenario als Unvorhergesehenes für alle
Teilprojekte – außer den Vorlaufkosten, dem Honorar des Entwicklungsträgers und
den Aufwendungen von moderne stadt – ein Risikoaufschlag in Höhe von 20 %
genutzt.
Für die Szenarien ergibt sich das folgende prognostizierte Ergebnis der KuF (Saldo inklu-
sive Finanzierungskosten):
31.12.2025 31.12.2024
zenario „Gut“ -84.928 T€ -81 202 T€
zenario „Basis“ -116.548 T€ -114.395 T€
zenario „Schlecht“ -135.916 T€ -1 1 84 T€
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Zusammenfassend lässt sich zu dem Ergebnis der KuF und den Szenarien folgendes kon-
statieren:
- Die KuF stellt im Hinblick auf die umfassende Durchführung der Entwicklungsmaß-
nahme sämtliche Kosten- und Finanzierungsbedarfe dar. Die Besonderheiten bei
der Durchführung der Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen werden insoweit be-
rücksichtigt.
- Um prozessorientiert zu handeln und auf Veränderungen im Marktgeschehen so
reagieren zu können, dass die Umsetzung des Deutzer Hafens gesichert ist, wurde
das Modell der Priorisierungen entwickelt. Dadurch w erden einzelne Teilprojekte
zunächst zurückgestellt, deren Umsetzung zu einem späteren Zeitpunkt bei Bedarf
beschlossen werden kann. Davon unberührt bleibt die Planung der Gesamtent-
wicklung.
- Die Szenarien zeigen die enorme Bandbreite eines möglichen wirtschaftlichen
Endergebnisses der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme, die sich aus den
noch vorhandenen Unsicherheiten aufgrund der langen Projektlaufzeit ergeben.
- Die dargestellten Ergebnisse werden in den einzelnen Jahren jeweils im Jahres-
abschluss der Stadt Köln ergebnisrelevant. Dies ist in der Haushaltsplanung zu
berücksichtigen. Das Gesamtergebnis wird sich auf den gesamten Entwicklungs-
zeitraum verteilen und erst zum Ende der Maßnahme feststehen.
- Die Ordnungs - und Erschließungsmaßnahmen werden bis zu einer Höhe von
211.100 T (brutto) von moderne stadt finanziert und durchgeführt. Von diesem
Ausgleichsbetrag sind zum Stand 31.12.2025 26.921 abgerechnet.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungOrte (5)
- Am Schnellert
- Mühlenstraße
- Auf der Höhe
- Im Hasental
- Parkgürtel 24
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1419/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 13.05.2026
- Erstellt
- 11.05.2026 14:23