V/0881/2011
Übertragung des Geschäftsanteils des Schweinezüchterverbandes Nord-West e.V. an der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH
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Beschlussvorlage
3328 Zeichen
V/0881/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Übertragung des Geschäftsanteils des Schweinezüchterverbandes Nord-West e.V. an der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH Beratungsfolge 07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das Angebot des in Liquidation befindlichen Schweinezüchterverbandes Nord-West e.V. an die Stadt Münster, den bislang von ihm gehaltenen Geschäftsanteil an der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH (MCC HaMü) zu erwerben, wird nicht angenommen. 2. Der Übertragung des v.g. Geschäftsanteils an die Schweineerzeuger Nord-West e.G. wird zugestimmt. 3. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der MCC HaMü wird ermächtigt, die erforderlichen Erklärungen abzugeben. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Vorlagen-Nr.: V/0881/2011 Auskunft erteilt: Herr Scholz Ruf: 492 20 43 E-Mail: ScholzT@stadt-muenster.de Datum: 15.11.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0881/2011 Begründung: Der Schweinezüchterverband Nord-West e.V. ist mit einem Geschäftsanteil von 25.600 € (1,98 %) am Gesamtstammkapital der MCC HaMü in Höhe von 1.293.700 € beteiligt. Weitere Gesellschaf- ter sind die Rinder-Union West e.G. (Geschäftsanteil: 25.600 € = 1,98 %), der Westfälisches Pfer- destammbuch e.V. (Geschäftsanteil: 51.150 € = 3,95 %) und die Stadt Münster (Geschäftsanteil: 1.191.350 € = 92,09 %). Mit Schreiben vom 11.10.2011 hat der Liquidator des Schweinezüchterverbandes Nord-West e.V. der Stadt Münster mitgeteilt, dass eine außerordentliche Mitgliederversammlung des Schweine- züchterverbandes Nord-West e.V. bereits am 10.2.2011 dessen Auflösung beschlossen hat. Gleichzeitig wurde dargelegt, dass der Geschäftsanteil an der MCC HaMü auf die Schweineerzeu- ger Nord-West e.G. übertragen werden soll. Nach § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der MCC HaMü ist ein Gesellschafter, der beabsich- tigt seinen Geschäftsanteil (an einen Dritten) zu übertragen, verpflichtet, den Anteil zunächst den Mitgesellschaftern zum Nennwert anzubieten. Dementsprechend hat der Liquidator des Schweine- züchterverbandes Nord-West e.V. mit dem o. a. Schreiben der Stadt Münster dessen Anteil zum Nennwert angeboten und um Mitteilung gebeten, ob die Stadt Münster von dem Angebot Gebrauch macht. Nach Auffassung der Verwaltung (Beteiligungsmanagement) sollte dieses rein formale Angebot, das nur in organisationsrechtlichen Veränderungen innerhalb der Vereinigung der Schweinezüchter begründet ist, seitens der Stadt Münster nicht angenommen werden. Die Übertragung des Geschäftsanteils bedarf gem. § 4 des Gesellschaftsvertrages der MCC HaMü der schriftlichen Genehmigung der (Geschäftsführung der) Gesellschaft. Die Geschäftsführung darf diese Genehmigung nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen (§ 12 Nr. 7 des Gesell- schaftsvertrages) jedoch erst aussprechen, wenn ein dahingehender Beschluss durch die Gesell- schafterversammlung gefasst worden ist. In Vertretung gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0881/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.11.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37