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V/0881/2011

Übertragung des Geschäftsanteils des Schweinezüchterverbandes Nord-West e.V. an der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH

Vorlagen 15.11.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2011, TOP 36

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3328 Zeichen

V/0881/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Übertragung des Geschäftsanteils des Schweinezüchterverbandes Nord-West e.V. an der Messe 
und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
14.12.2011 Rat Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Das Angebot des in Liquidation befindlichen Schweinezüchterverbandes Nord-West 
e.V. an die Stadt Münster, den bislang von ihm gehaltenen Geschäftsanteil an der 
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH (MCC HaMü) zu erwerben, 
wird nicht angenommen. 
 
2. Der Übertragung des v.g. Geschäftsanteils an die Schweineerzeuger Nord-West e.G. 
wird zugestimmt. 
 
3. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der MCC HaMü wird 
ermächtigt, die erforderlichen Erklärungen abzugeben. 
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0881/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Scholz 
Ruf: 
492 20 43 
E-Mail: 
ScholzT@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.11.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0881/2011 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Der Schweinezüchterverband Nord-West e.V. ist mit einem Geschäftsanteil von 25.600 € (1,98 %) 
am Gesamtstammkapital der MCC HaMü in Höhe von 1.293.700 € beteiligt. Weitere Gesellschaf-
ter sind die Rinder-Union West e.G. (Geschäftsanteil: 25.600 € = 1,98 %), der Westfälisches Pfer-
destammbuch e.V. (Geschäftsanteil: 51.150 € = 3,95 %) und die Stadt Münster (Geschäftsanteil: 
1.191.350 € = 92,09 %). 
 
Mit Schreiben vom 11.10.2011 hat der Liquidator des Schweinezüchterverbandes Nord-West e.V. 
der Stadt Münster mitgeteilt, dass eine außerordentliche Mitgliederversammlung des Schweine-
züchterverbandes Nord-West e.V. bereits am 10.2.2011 dessen Auflösung beschlossen hat. 
Gleichzeitig wurde dargelegt, dass der Geschäftsanteil an der MCC HaMü auf die Schweineerzeu-
ger Nord-West e.G. übertragen werden soll. 
 
Nach § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der MCC HaMü ist ein Gesellschafter, der beabsich-
tigt seinen Geschäftsanteil (an einen Dritten) zu übertragen, verpflichtet, den Anteil zunächst den 
Mitgesellschaftern zum Nennwert anzubieten. Dementsprechend hat der Liquidator des Schweine-
züchterverbandes Nord-West e.V. mit dem o. a. Schreiben der Stadt Münster dessen Anteil zum 
Nennwert angeboten und um Mitteilung gebeten, ob die Stadt Münster von dem Angebot 
Gebrauch macht. Nach Auffassung der Verwaltung (Beteiligungsmanagement) sollte dieses rein 
formale Angebot, das nur in organisationsrechtlichen Veränderungen innerhalb der Vereinigung 
der Schweinezüchter begründet ist, seitens der Stadt Münster nicht angenommen werden. 
 
Die Übertragung des Geschäftsanteils bedarf gem. § 4 des Gesellschaftsvertrages der MCC HaMü 
der schriftlichen Genehmigung der (Geschäftsführung der) Gesellschaft. Die Geschäftsführung 
darf diese Genehmigung nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen (§ 12 Nr. 7 des Gesell-
schaftsvertrages) jedoch erst aussprechen, wenn ein dahingehender Beschluss durch die Gesell-
schafterversammlung gefasst worden ist. 
 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (3)

07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2011 Hauptausschuss
TOP 34 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2011 Rat
TOP 36 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0881/2011
Typ
Vorlagen
Datum
15.11.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37