V/0210/2014
Flexible Kindertagesbetreuung in Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 4-A-R-0002-2011
2680 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0002/2011 F DP - RATSFRAKTION MÜNSTER – DIE LIBERALEN Die FDP - Fraktion im Internet: http://www.fraktion.fdp-ms.de Email: fraktion@fdp-ms.de FDP - Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel.: 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de Münster, 17.01.2011 Antrag KiTa-Hearing - Elternbedarf bestimmt Öffnungszeiten Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah ein Hearing unter dem Motto „Es geht auch anders – wenn der Elternbedarf die KiTa-Öffnungszei ten bestimmt“ auszurichten. Zu diesem Thema, das in der Elternbefragung als besond ers drängend erkannt wurde, sind verschiedene Träger mit unterschiedlichen Konzepten als Referenten einzuladen, um die Leitungen der münsterschen KiTas sowie Elternvertre terinnen und -vertreter über gelungene Beispiele („best practices“) von flexiblen Randöffnungszeiten zu informieren. Begründung: Zwar hat das neue Kinderbildungsgesetz durch die Wa hl des Betreuungsumfangs Eltern bereits mehr Möglichkeiten gegeben, Familie und Ber uf besser zu vereinbaren. Dennoch zeigt sich – u. a. auch in der von der FDP mit init iierten münsterschen Elternumfrage zu den Betreuungszeiten -, dass nicht allein die Anzah l der Betreuungsstunden für Erziehungsberechtigte von Bedeutung ist, sondern da ss sich Probleme häufig gerade durch unflexible oder fehlende Früh- und Spätöffnungszeiten ergeben. Diese Schwierigkeiten haben Tagesstätten in anderen Kommunen auf unterschiedliche Weise gelöst – etwa die KiTa Prinz Botho in Stadtlo hn in Trägerschaft des DRK Stadtlohn (www.prinz-botho.de). Ein Heraring ist der geeignet e Rahmen, solche Lösungen und Teillösungen zusammen zu tragen und sie in komprimi erter Form zu präsentieren. So können sich sowohl die städtischen Einrichtungen al s auch die KiTas anderer Träger in Münster direkt an der Quelle guter Ideen über Finan z- und pädagogische Konzepte informieren und sie für die eigenen Angebote nutzbar machen. - 2 - Das Ziel, zumindest in jedem münsterschen Stadtteil berufstätigen Eltern eine Kindertagesstätte mit flexiblen Öffnungszeiten anzu bieten, soll durch die vorgestellten, im Alltag erprobten Strukturen neuen Auftrieb bekommen . Denn gute, dem Bedarf der arbeitenden Mütter und Väter angepasste Betreuung i hrer Kinder eben auch zu Zeiten außerhalb der Regelöffnungen sind ein wichtiger Sta ndortfaktor für Münster – vor allem aber dienen sie dem Wohl der Kinder. gez. Carola Möllemann-Appelhoff Hans Varnhagen Jürgen Reuter Dr. Karin Obst Gisela Geschkewitz Jens Lenski Robert Fraude
Anlage 2-Antrag_FDP_A-R-0048-2013
2174 Zeichen
STR [Antrag an den Rat Nr. A-R/0048/2013] FDP - Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel.: 0251-987 30 60 „ . Fax: 0251-9873061 _ Ratsfraktion Email; fraktion@fdp-ms.de Münster, 05.11.2013 Antrag \ Eltern unterstützen: In jedem Stadtteil eine KiTa mit flexiblen Öffnungszeiten einrichten Der Rat möge beschließen: In jedem Stadtteil wird zum Start des KiTa-Jahres 2014/15 eine Kindertageseinrichtung flexible Öffnungszeiten von 7:00 bis 20:00 Uhr anbieten. Die Verwaltung wird beauftragt, dafür rechtzeitig ein Konzept zu erarbeiten und mit den städtischen oder freien Trägern umzusetzen. Dieses Angebot wird so frühzeitig bekannt gemacht, dass Eltern zum Anmeldetermin 2014 darüber informiert sind und es wahrnehmen können. Begründung: — Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in den vergangenen Jahren für viele junge Paare, aber vor allem auch für allein Erziehende zunehmend zu einem Kriterium bei der Arbeitsplatz- und Wohnort-Suche geworden. Will Münster weiterhin attraktiv bleiben für junge Arbeitskräfte, muss den „weichen Standortfaktoren“ viel mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. j - Mit flexiblen Öffnungszeiten, die sich ebenso am Wohl der Kinder wie auch an den Bedarfen der Eltern ausrichten sollen, kann die Stadt dafür ein Zeichen setzen und sich dem Service nähern, der in vielen anderen — größeren, aber auch kleineren - Kommunen inzwischen eine Selbstverständlichkeit geworden ist. Eine Einrichtung für jeden Stadtteil, in der nach erwiesen erfolgreichen Konzepten sowohl personell als auch finanziell tragfähige Angebote gemacht werden können, gibt Eltern die Chance, Privatleben und Erwerbstätigkeit bestmöglich zu organisieren. Die -DRK-Kindertageseinrichtung „Prinz Botho“ in Stadtlohn etwa ist ein gutes Beispiel dafür, wie kluge Finanzierungsprinzipien und Personalplanung erfolgreich umgesetzt werden können. Solche gelungenen Vorbilder sollen in Münster übernommen werden. gez. Carola Möllemann-Appelhoff Gisela Geschkewitz Hans Varnhagen Jens Lenski Jürgen Reuter Sandra Wübken Dr. Karin Obst FDP- RATSFRAKTION MÜNSTER - DIE LIBERALEN Die FDP - Fraktion im Internet: http://www.fdp-ms.de Email: fraktion@fdp-ms.de
Anlage 6-A-R-0029-2008
3047 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0029/2008 RATSFRAKT ION Münster, 4. Juni 2008 Antrag Wunsch der Eltern nach Früh- und Spätöffnungszeiten ermitteln – Konzepte zur flexibleren Kinderbetreuun g entwickeln Der Rat möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig vor den Herbstferien 2008 eine Umfrage bei den Eltern in den münsterischen Kindertagesstät ten zu den Betreuungszeiten für Kinder unter drei Jahren und Kindern zwischen d rei und sechs Jahren vorzubereiten und durchzuführen. Ziel der Umfrage ist es, den konkreten Bedarf der Eltern in den einzelnen Stadtteilen nach flexiblere n und längeren Öffnungszeiten (Früh- und Spätöffnungszeiten) genau zu ermitteln. 2. Den politischen Gremien ist zeitnah eine detaill ierte Auswertung der Umfrage vorzulegen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, bei einem entspr echenden Bedarf der Eltern nach Früh- und Spätöffnungszeiten von Kindertagesstätten Planungen und Konzepte vorzubereiten, damit – zunächst modellhaft – für di e jeweiligen Stadtteile passgenaue Angebote entwickelt werden können. Diese Angebote sollen dann im Anmeldezeitraum für das Kindergartenjahr 2009/2010 erstmals Berücksichtigung finden. Begründung: Um Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf z u erleichtern und Kindern ein individuelles Förder- und Betreuungsangebot zu ermö glichen, hat das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ein Betreuungsangebot von 25, 35 oder 45 Wochenstunden vorgesehen, aus dem die Eltern ein für sie passende s Kontingent auwählen und buchen können. Die gebuchte Betreuungszeit ist allein jedo ch noch kein Garant dafür, dass Eltern Familie und Beruf im Alltag tatsächlich besser vere inbaren können. Oftmals korrespondieren die Öffnungszeiten der Kindertagess tätten nur unzureichend mit den Arbeitszeiten der Eltern (z.B. bei Schichtarbeit), so dass das gebuchte Stundenkontingent - 2 - an sich zwar ausreichend wäre, eine umfassende Betr euung des Kindes oder der Kinder während der gesamten Arbeitszeit der Eltern aber aufgund der festen KiTa-Öffnungszeiten trotzdem nicht möglich ist. Um noch besser auf die Wünsche der Betroffenen einzugehen und somit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern aus den unterschie dlichsten Berufsgruppen zu erleichern, möchte die Rathauskoalition deshalb in einem ersten Schritt den Bedarf von alle in- und gemeinsam erziehenden Eltern nach Früh- oder Spätöffnungzeiten von Kindertagesstätten gezielt und stadtteilbezogen erfragen. Zeigt die Re sonanz der Eltern, dass Betreuungslücken bestehen, die durch flexiblere Öff nungszeiten der KiTas aufgefangen werden können, sollte die Stadt Münster hier zeitna h reagieren und entsprechende Konzepte für die einzelnen Stadteile erarbeiten. Di ese können dann rechtzeitig zur Anmeldungsphase für das Kindergartenjahr 2009/10 mit angeboten werden. gez. gez. Dr. Karin Obst Josef Rickfelder Carola Möllemann-Appelhoff Heinz-Dieter Sellenri ek FDP-Fraktion im Rat CDU-Fraktion im Rat
Anlage 8-Matrix-flexible Kindertagesbetreuung
970 Zeichen
Anlage 2
Randzeitenbetreuung in Kindertageseinrichtungen
Definition:
Randzeitenbetreuung umfasst alle Betreuungsbedarfe, die über den bestehenden Betreuungsvertrag (25 Std., 35 Std., 45 Std.) zur Verein-
barkeit von Familie und Beruf als erforderlich anerkannt worden sind.
Modellvarianten
zur Umsetzung von
Randzeitenbetreuung
in Kitas
1.
Strukturelle Lösungen
in der Kita
im Rahmen bzw. durch
Ausbau der bestehe n-
den Angebotsstrukturen
2.
Additive Angebote
in Form von
Kindertagespflege
1.1
Flexibilisierung
der Öffnungszeiten
im Rahmen von KiBiz
1.2
Erweiterung
der Öffnungszeiten
über KiBiz hinaus
2.1
innerhalb der
Einrichtung
2.2
außerhalb der
Einrichtung
in der Familie
im Haushalt der TPP
Stamm -
personal
Honorarkräfte Selbständige Angestellte
Minijob
angebunden an
einen zentralen
Träger
Selbständige Angestellte
Minijob
angebunden an
einen zentralen
Träger
Anlage 1-Beschluss AKJF
883 Zeichen
Antrag Der AKJF beschließt In jedem Stadtteil: wird .eine Kita mit. flexiblen -Öffnungszeiten (zwischen 6 und 20 Uhr) für die U3-Betreuung vorgehalten (siehe ° , Antrag A-R 0048/2013). Der Rat stellt dazu im HH-Jahr 2014 Mittel in SPD-Fraktion Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung. im Rat der Stadt Münster Bahnhofstraße 9 Jens Lenksi & Fraktion 2: 48143 Münster Jutta Möllers & Fraktion - Tel. (0251) 45314 Anne Hakenes & Fraktion j . . sperak@rnuenster.de www.spd-muenster.de BÜRDINS 90 an DIE ER T UEEEIRRENEREREEEEN: can rönsren Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster - Windthorststr. 7 48143 Münster Fon: 0251 /8 99 58 10 Fax: 0251/89958 15 ratsfraktion@gruene- muenster.de j www.gruene-muenster.de - FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster Geringhoffstraße 48 48163 Münster Fon: 0251 / 987 30 60 Fax: 0251./ 987 30 61 fraktion@fdp-ms.de www.fraktion.fdp-ms.de
Anlage 5-FDP-und-CDU-Antrag
816 Zeichen
RATSFRAKT ION Münster, 29.04.2009 Antrag „Flexible Betreuungszeiten in den Kitas“ Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, – mit den verschiedenen Trägern in Gespräche einzut reten, um insbesondere im Rahmen des "35-Stunden-Angebotes" zu so genannten Blocköffnungszeiten zu kommen, d.h. dass die Einrichtungen durchgängig über Mittag geöffnet haben und damit ein gesichertes Angebot für die Eltern besteht, – weiterhin zu prüfen, inwieweit Öffnungszeiten bed arfsgerecht über 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr angeboten werden können. Dazu ist modellhaft auch die Einbeziehung von Tagesmüttern in den Kitas zu prüfen. Begründung: mündlich. Gez. Josef Rickfelder gez. Dr. Karin Obst CDU-Fraktion FDP-Fraktion
Beschlussvorlage
42726 Zeichen
V/0210/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Flexible Kindertagesbetreuung in Münster Beratungsfolge 19.03.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 02.04.2014 Rat Entscheidung Beschluss: I. Sachentscheid: 1. Der Rat nimmt den Bericht über das Münsteraner Modellprojekt „Flexible Betreuungszeiten“ zustimmend zur Kenntnis (siehe Begründung Kapitel 2). 2. Der Rat stimmt der Verstetigung des Modellprojektes auf der Gru ndlage der Handlungsempfeh- lungen und unter Verwendung der für 2014 bereitgestellten 100.000 € zu (siehe Begründung Kapitel 4). 3. Der Antrag der FDP-Fraktion vom 05.11.2013 „Eltern unterstützen: In jedem Stadtteil eine KiTa mit flexiblen Öffnungszeiten einrichten“, A-R/0048/2013 wird damit aufgegriffen. II. Finanzielle Auswirkungen: Im Haushaltsjahr 2014 stehen für die Umsetzung im Kiga-Jahr 2014/2015 100.000 € zu Verfügung. Für eine Fortsetzung darüber hinaus sind weitere Finanzmittel erforderlich (s. Kapitel 5 – Ausblick) III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Vorlagen-Nr.: V/0210/2014 Auskunft erteilt: Frau Jungkamp Ruf: 492-5134 E-Mail: JungkampL@stadt-muenster.de Datum: 26.02.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0210/2014 Zeile 15 Transferaufwendungen 2014 100.000 Bereitstellung im Rahmen der Betriebskosten für Träger von Kindertagesein- richtungen (Zu- schussanteil: Freiwillige Zu- schüsse) Begründung: 1. Ausgangssituation: Mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs für Kinder unter drei Jahren werden im Handlungsfeld der Kindertagesbetreuung große Herausforderungen bewältig t. So wurden in der Stadt Münster seit 2008 1520 Plätze für Kinder im Alter unter drei Jahren allein in Kindertageseinrichtungen g e- schaffen. Neben diesem großen Ausbauprogramm in Kindertageseinric htungen stellt der Wunsch der Eltern nach flexibleren Betreuungsangeboten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Kin- dertagesbetreuung vor weitere Herausforderungen. Neben einrichtungs- und trägerübergreifenden Angebotsentwicklungen und –anpassungen haben unterschiedliche politische Anträge und die Ergebnisse der Elternbefragungen in der Stadt Münster aus den Jahren 2009 und 2013 dazu beigetragen, das Thema „Flexible Betreuungszeiten“ au fzu- greifen und weiterzuentwickeln. Die Politik hat durch folgende Anträge in den unterschiedlichen parlamentarischen Gremien wie z. B. im Rat und in den Bezirksvertretungen die Entwicklung flexibler T agesbetreuungsangebote ge- fordert. Antrag der CDU und FDP Ratsfraktion: „Wunsch der Eltern nach Früh- und Spätöffnungszeiten ermitteln – Konzepte zur flexibleren Kinderbetreuung entwickeln“, 2008, A-R/0029/2008 Antrag der CDU und FDP Ratsfraktion: „Flexible Betreuungszeiten in den Kitas“, 2009 Antrag der FDP-Ratsfraktion: „KiTa-Hearing – Elternbedarf bestimmt Öffnungszeiten“, 2011 (A- R/0002/2011) Anregung der BV-West: „Flexible Betreuungszeiten in Randzeiten und Notfällen einzurichten“, 2012, ABV/0002/2012 Antrag der FDP Ratsfraktion: „Eltern unterstützen: In jedem Stadtteil eine KiTa mit flexiblen Öffnungszeiten einrichten“, 2013, A-R/0048/2013 Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 11.12.2013 auf der Basis der Vorlage V/0931/2013 die Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Jahr 2014 beschlossen. Dabei wurde der Beschluss des AKJF vom 20.11.2013: „In jedem Stadtteil wird eine KitTa mit flexiblen Öffnungszeiten (zwischen 6 und 20 Uhr) für die u3 -Betreuung vorgehalten (siehe An- trag A-R 0048/2013). Der Rat stellt dazu im HH -Jahr 2014 Mittel in Höhe von 100.000 € zur Verfügung.“ aufgegriffen, der auf dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, der Grünen und der FDP-Fraktion basiert. Alle Anträge haben das Ziel, dem gesellschaftlichen Anliegen nach flexibler Kindertagesbetreuung Rechnung zu tragen und dazu bedarfsgerechte und praktikable Umsetzungsmöglichkeiten zu en t- wickeln. Zur Weiterentwicklung flexibler Kindertagesbetreuung in Münster wird in dieser Vorlage au f der Grundlage der folgenden drei inhaltlichen Schwerpunkte berichtet: - 3 - V/0210/2014 - Abschlussbericht zum bisherigen Münsteraner Modellprojekt „Flexible Betreuungszeiten“ (Kapitel 2) - Bedarfsanalyse auf der Basis der Elternumfrage (Kapitel 3) - Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung flexibler Kindertagesbetreuung auf der Grundlage des HH-Beschlusses des Rates vom 11.12.2013. (Kapitel 4) 2. Bisheriges Münsteraner Modellprojekt „Flexible Betreuungszeiten“ 2.1 Projektentwicklung Zu den oben genannten Anträgen und Anregungen hat die Verwaltung dem Hauptausschuss zwei Verfahrensvorlagen zum Beschluss vorgelegt (V/0272/2011 und V/0503/2012). Durch die B e- schlüsse zu diesen Vorlagen wurde die Verwaltung beauftragt, ein Modellprojekt durchzuführen und abschließend von den Erfahrungen und Kenntnissen zu berichten. Mit einbezogen wurde ebenfalls die Änderung des Hauptausschusses vom 25.05.2011, demzufo l- ge Handlungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten für den Kreis der SGB II Empfä nger und Em p- fängerinnen für deren aktive Eingliederungshilfe aufgezeigt werden sollen. Bereits im Jahr 2009 hat sich aus der AG 78 eine trägerübergreifende Arbeitsgruppe entwickelt, die sich mit dem Thema flexible Betreuungszeiten befasste. Die Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern freier Träger (ev . Kirchenkreis, kath. Kirche, Christlicher Verein Junger Menschen (CVJM), Outlaw, Elterninitiativen, Arbeiterwohlfahrt (AWO)) und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, hatte bereits im Anschluss an die Elternumfrage 2009 die „Grundlagen zur Umse t- zung flexibler Betreuungszeiten für Kindertageseinrichtungen in Münster“, dem Ausschuss für Ki n- der, Jugendliche und Familien zur Beratung vorgelegt und veröffentlicht. Im Rahmen ihrer eigenen Möglichkeiten und Ressourcen initiierte die Arbeitsgruppe im Jahr 2011 aufgrund politischer Anträge und der sich abzeichnenden gesellschaftlichen Entwicklungen das Modellprojekt „Flexible Betreuungszeiten“. Insgesamt beteiligten sich sechs Kindertageseinrichtungen an dem Modellprojekt: - Elterninitiative Sonnenblume, Dreizehnerstraße 42 in Uppenberg - Ev. Lukas Kita, Rüschhausweg 17 in Gievenbeck - Städtische Kita Mecklenbeck, Brockmannstraße 162 in Mecklenbeck - Städtische Kita Killingstraße, Killingstraße 44 in Kinderhaus - Outlaw Kita Sprakel, Im Draum 34 b in Sprakel - Janusz-Korczak Haus CVJM, Zwi-Schulmann-Weg 25 in Gremmendorf Bei der Auswahl der Kindertageseinrichtungen wurde auf eine sozialräumliche Verteilung geachtet, um zugleich eine Kindertageseinrichtung mit einzubeziehen, die die Erfordernisse im Zusamme n- hang mit den Eingliederungshilfen im Rahmen des SGB II (s. §16a) berücksichtigt. Münsteraner Kindertageseinrichtungen und somit auch die sechs Modellprojektkitas orienti eren sich längst an den unterschiedlichen Bedarfen von Eltern und bieten im Rahmen ihrer Möglichk ei- ten ein über das Regelangebot hinausgehendes flexibles Betreuungs -, Erziehungs- und Bildungs- angebot an. Im Rahmen der gesetzlichen und einrichtungsspezifischen Möglichkeiten zeigen Ki n- dertageseinrichtungen grundsätzlich ein großes Engagement, individue lle Situationen aufzufa n- gen, in denen sich der berufliche Kontext mit dem Familienleben überschneidet. Eine durchschnittliche Öffnungszeit von 9:15 Stunden täglich und länger als 45 Stunden wöchen t- lich, wird bereits von knapp der Hälfte aller Münsteraner K indertageseinrichtungen angeb oten. Beinah alle anderen Kindertageseinrichtungen haben mindestens 9 Stunden geöffnet. Hinzu kommt, dass häufig eine Flexibilität innerhalb der Buchung der 35 Stunden ebenfalls indiv i- duell und nach dem Bedarf der Eltern angeb oten wird. Beispielsweise ist es vielerorts möglich, dass Eltern die 35 -Stunden-Betreuung/Woche verteilen, in dem ihr Kind zwei Tage ganztags b e- treut wird (von 7:30 – 16:30 Uhr) und an den restlichen drei Tagen jeweils zum Mittag (8:30 – 12:30 Uhr) abgeholt wird. Das Team steht dabei in einem ständigen Austausch mit den Eltern und - 4 - V/0210/2014 führt in regelmäßigen Abständen Bedarfsabfragen durch. Bei akutem Bedarf wird flexibel und kurz- fristig reagiert. Innerhalb der am Modellprojekt beteiligten Kindertageseinrichtungen bestand schon zu Beginn des Modellprojekts eine hohe Motivation, sich mit der Randzeitenbetreuung auseinanderzusetzen und diese für die einzelnen Kindertageseinrichtungen bedarfsgerecht zu entwickeln. Die Ran d- zeitenbetreuung steht Kindern einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung und ergänzt bedarfsori- entiert die herkömmlichen Betreuungsstunden. Mit der Randzeitenbetreuung können Eltern zusätz- liche Betreuungsstunden außerhalb der Regelöffnungszeit einer Kindertageseinrichtung buchen. Dabei war es ein Ziel des Modellprojektes, bei dieser Angebotsentwicklung (Randzeitenbetreuung) zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Balance zu schaffen zwischen den Bedürfnissen der Kinder, der Eltern und der Kindertageseinrichtung als Organisation. Insbesondere die pädagogischen Kriterien und das Wohl des Kindes stehen im Vordergrund der Entwicklung von „flexibler Kindertagesbetreuung“. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kindertageseinrichtungen spielt eine bedeutende Rolle, um eine Flexibilität für di e Eltern, eine notwendige Kontinuität für Kinder sowie die Qualität der Kindertageseinrichtung als Anbieter zu ermöglichen. Das folgende Schaubild verdeutlicht das Zusammenspiel der beteiligten Akteure und die Dreiglied- rigkeit des Ziels. 2.2 Projektverlauf Den Start zum Modellprojekt gab die Kick-Off-Veranstaltung der AG „Flexible Betreuungszeiten“ im November 2011. Mit den Teilnehmern der AG, der Projektsteuerungsgruppe, in der die Fachber a- terinnen der jeweiligen Träger de r Modellprojektkitas mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zusammenarbeiten, und den Kitaleitungen wurde die Veranstaltung vorbereitet und koo r- diniert. Als fachlichen Input und als externe Beratung, besuchten die Projektverantwortlichen im Jahr 2012 die Kita Prinz Botho in Stadtlohn sowie die Kita Rasselbande in Ahaus in der bereits ein umfassendes Angebot für eine erweiterte Öffnungszeit besteht. Gleichzeitig erfolgten in dem Zeitraum in Zusammenarbeit aller Beteiligten eine Bestandsaufna h- - 5 - V/0210/2014 me der bereits bestehenden Flexibilität in den Einrichtungen sowie die Erarbeitung der Projektzi e- le. Innerhalb der Teams der Kindertageseinrichtungen ging es in dem Erarbeitungsprozess ebe n- falls um die Weiterentwicklung der Thematik der Randzeitenbetreuung, den die Erzieherinnen und Erzieher der jeweiligen Kita mit gestalten sollten. Eine hohe Flex ibilität aller Mitarbeiter im Team ist unabdingbar, da sich die zusätzlichen Stunden in allen Kitas ebenfalls auch auf die A r- beitszeiten und den Arbeitsalltag auswirken. Zum Ende 2012 starteten bereits die ersten Kindertageseinrichtungen in die Erprobungsphase. Bis zum Februar 2013 hatten alle Kitas die einrichtungsspezifischen Angebote realisiert. 2.3 Umsetzung des Modellprojektes in den einzelnen Kindertagesei n- richtungen Im Folgenden werden die Projektergebnisse im Kontext der einrichtungsspezifischen Rahmenb e- dingungen der jeweiligen Projekt-Kindertageseinrichtungen einzeln dargestellt. 1. Elterninitiative Sonnenblume, Dreizehnerstraße 42, Uppenberg Allgemeine Daten In der Einrichtung werden 35 Kinder in zwei Gruppen betreut. Regelöffnungszeit 7:30 – 16:30 Uhr Prozentualer Anteil der Übermittagskinder (ÜBM) 100 % der Kinder sind Übermittagskinder. Projektziel Die Kita Sonnenblume hat bereits vor Projektstar t an drei Wochentagen (dienstags, mittwochs, donnerstags) die Randzeitenbetreuung von 16:30 – 18:00 Uhr angeboten. Innerhalb des Projek t- zeitraums wurden, durch den Austausch und die Ideen der anderen teilnehmenden Einrichtungen, einige Aspekte, wie beispie lsweise der Anmeldezeitraum und die Nutzung der Randzeitenbetre u- ung auf fünf Tage, verändert und angepasst. Anmeldeverfahren Die Anmeldung erfolgt fünf Werktage vor der tatsächlichen in Anspruchnahme der Randzeite nbe- treuung. Personal Seit Oktober 2013 wechseln sich die Mitarbeiter ab, sollte der Bedarf an der Randzeitenbetreuung bestehen. Zu Beginn, hat die Betreuung der Randzeitenbetreuung eine Teilzeitfachkraft übe r- nommen, die neben ihrem Studium in der Einrichtung gearbeitet hat. Finanzierung Finanzierung der Randzeitenbetreuung durch zusätzliche Elternbeiträge. Eine Stunde kostet 5 Euro. Projektergebnis Das Angebot der Randzeitenbetreuung wird wenig nachgefragt. Trotzdem wurde in der Elter n- schaft entschieden, dass das Angebot vorerst bestehen ble ibt, da Eltern allein durch die Möglic h- keit der Inanspruchnahme eine Entlastung in ihrem Alltag erleben. - 6 - V/0210/2014 2. Ev. Lukaskindergarten, Rüschhausweg 19, Gievenbeck Allgemeine Daten In der Einrichtung werden 97 Kinder in 5 Gruppen betreut. Regelöffnungszeit 7:30 – 16:30 Uhr Prozentualer Anteil der Übermittagskinder (ÜBM) 62 % der Kinder sind Übermittagskinder. Projektziel Aufgrund einer Elternbedarfsumfrage und der Bestandsaufnahme innerhalb der Einrichtung, bietet diese seit Januar 2013 die Randzeit enbetreuung an. Eltern haben dadurch die Möglichkeit, ihr Kind in der Zeit von 16:30 -18:00 Uhr in der Einrichtung betreuen zu lassen. Anmeldeverfahren Die Anmeldung erfolgt eine Woche im Voraus. Auf kurzfristige Bedarfe, die sich am gleichen Tag ergeben, wird flexibel reagiert. Personal Zusätzliche Fachkraftstunden für die Randzeitenbetreuung. Die Mitarbeiter des Teams wechseln sich, sollte der Bedarf da sein, wochenweise ab. Finanzierung Finanzierung der Randzeitenbetreuung durch zusätzliche Elternbe iträge. Eine Stunde kostet 5 Euro. Zusätzliche flexible Angebote Eltern, die die 35 Stunden am Block buchen, haben nun die Möglichkeit sich in dem Zeitraum von 7:30 – 17:00 Uhr individuell und nach ihrem Bedarf, die Stunden aufzuteilen. Dies bedeutet, d ass beispielsweise die Eltern zwei Tage von 7:30 – 17:00 Uhr buchen und an den restlichen drei T a- gen ihr Kind von 7:30 – 12:30 Uhr in der Einrichtung betreut wird. Projektergebnis Im Laufe der Umsetzungsphase hat sich für die Einrichtung ergeben, die Ker nöffnugszeiten auf 17:00 Uhr zu verlängern, sodass die Randzeitenbetreuung sich auf die Uhrzeit von 17:00 – 18:00 Uhr beschränkt. Zudem hat sich herausgestellt, dass die vorherig genannten Bedarfe der Eltern nicht dem tatsäch- lichen Bedarf entsprachen und daher die Randzeitenbetreuung kaum angenommen wurde. Die Erweiterung der Kernöffnungszeit ist aktuell ausreichend, um den Bedarfen der Eltern gerecht zu werden. Dennoch können Eltern bei Bedarf die Randzeitenbetreuung weiterhin nutzen. - 7 - V/0210/2014 3. Städt. Kita Mecklenbeck, an der Brockmannstraße 162 in Mecklenbeck Allgemeine Daten In der Kindertageseinrichtung werden 85 Kinder in 4 Gruppen betreut. Regelöffnungszeit 7:15 – 16:15 Uhr Prozentualer Anteil der Übermittagskinder (ÜBM) 62 % der Kinder sind Übermittagskinder. Projektziel Aufgrund der Bedarfsumfrage der Eltern sowie durch die Bestandserhebung innerhalb der Kita bietet diese nun seit Januar 2013 den Eltern die Möglichkeit ihr Kind in der Einrichtung an vier Tagen von 16:15 - 18:00 Uhr betreuen zu lassen. Anmeldeverfahren Die Anmeldung erfolgt eine Woche im Voraus. Auf kurzfristige Bedarfe, die sich am gleichen Tag ergeben, wird flexibel reagiert. Personal Für den Projektzeitraum verteilten die Mitarbeiter mit einer Vollzeitste lle, die in der Zeit bis 18:00 Uhr die Kinder im wöchentlichen Wechsel betreuen, ihre Stunden auf vier Tage die Woche. Am Freitag wurde aufgrund der Aufteilung der Stunden eine zusätzliche Fachkraft in der Einrichtung beschäftigt. Finanzierung Während der Bestandserhebung u nd der Überlegungen zur Finanzierung der Randzeitenbetreu- ung hat sich durch das Justiziariat der Stadt Münster herausgestellt, dass ein zusätzlicher Elter n- beitrag nicht ohne W eiteres in jeder Kindertageseinrichtung bei jedem Träger erhoben werden kann. Innerhalb der städtischen Kindertageseinrichtungen bestimmt das Kibiz in § 23 Abs. 1, dass die Jugendämter zur Festsetzung von Kostenbeiträgen ermächtigt sind. Die J ugendämter können mit den Eltern für die Angebote der Tagesbetreuung zwar auch privatrechtliche Teilnahmebeiträge vereinbaren. Wenn sie das tun, müssen sie die Beiträge aber gemäß § 23 Abs. 5 Kibiz sozial staf- feln. Freie Träger, die Teilnahmebeiträge erheben, müssen keine soziale Staff elung vornehmen, da der § 23 Abs. 5 nur den öffentlichen Träger, das Jugendamt, dazu verpflichtet. Um diese Staffelung für die zusätzlichen Öffnungszeiten zu ermöglichen, ist eine Änderung der Elternbeitragssatzung „Satzung zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Kindertageseinri chtung, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder - und Be- treuungsangeboten an Grund - und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen“ durch den Rat erforderlich. Für den Zeitraum des Projektes entsteht in den städt. Kindertageseinrichtungen daher kein z u- sätzlicher finanzieller Aufwand für die Eltern. Zusätzliche flexible Angebote Eltern die die 35 Stunden Betreuung buchen, erhalten die Möglichkeit, die 35 Stunden in fünf u n- terschiedlichen Varianten, je nach dem Bedarf der Eltern, innerhalb der Woche zu verteilen. Dies bedeutet, dass beispielsweise die Eltern zwei Tage von 7:00 – 16:00 Uhr buchen und an den rest- lichen drei Tagen ihr Kind von 7:30 – 12:30 Uhr in der Einrichtung betreut wird. Projektergebnis Die Randzeitenbetreuung wird, aufgrund der ho hen positiven Resonanz der Eltern, bis zum 31.07.2014 weitergeführt. Zwischenzeitlich haben pro Monat bis zu 12 Kinder die Randzeite nbe- treuung in Anspruch genommen. Zudem wurden, aufgrund der Elternbedarfe, die Kernöffnungszeiten von 7:00 - 16:00 Uhr geä n- dert. - 8 - V/0210/2014 4. Städt. Kita Killingstraße, Killingstraße 44, Kinderhaus Allgemeine Daten In der Einrichtung werden 55 Kinder in 3 Gruppen betreut. Regelöffnungszeit 7:00 – 16:15 Uhr Prozentualer Anteil der Übermittagskinder (ÜBM) 53 % der Kinder sind Übermittagskinder. Projektziel Die Kita Killingstraße bietet seit November 2012 zusätzlich eine Blocköffnungszeit von 7:00 – 14:00 Uhr an. Die Kindertageseinrichtung arbeitet aufgrund ihrer sozialräumlichen Lage im besonderen Maße mit Familien in belasteten Lebenssituationen und mit Familien mit Migrationsvorgeschichte ( der Anteil der Ki nder mit Migrationshintergrund liegt bei 75,4 %) zusammen, die häufig mit dem Jobcenter oder dem Kommunalen Sozialdienst (KSD) im Kontakt stehen. Aus diesem Grund haben sich für die Arbeit der Kindertageseinrichtung unterschiedliche Bedarfe ergeben, die in der intensiven B e- gleitung und Unterstützung von Familien liegen und bei den Kindern häufig mit einem erhöhten Erziehungs- und Betreuungsbedarf einhergehen. Insbesondere ist dabei die Mittagssituation zu nennen, die mit hohen Anforderungen an die ErzieherInnen gekoppelt ist. Zudem ist eine hohe soziale Flexibilität in der Einrichtung erforderlich, die sich beispielsweise aus der Begleitung zu wichtigen Arztterminen oder zu Beratungsstelle „Frühe Hilfen“ ergibt. Ein weiterer Aspekt besteht in der zunehmenden familienersetzenden Arbeit, in der es beispielsweise um die Allgemeine Körperhygiene der Kinder geht. Während der Bestandserhebung zu Beginn des Projektes hat sich dabei herausgestellt, dass eine erweiterte Öffnungszeit bis 18:00 Uhr nicht dem momentanen Bedarf der Eltern entspricht, sondern eine verlässliche Betreuung über Mittag (35 Stunden am Block). Nach Auskunft des Jobcenters können eine Anzahl von Eltern, aufgrund e iner fehlenden Übermittagsbetreuung, nicht in Maßna h- men des Jobcenters vermittelt werden. Insbesondere soll durch die 35 Stunden Blockplätze den Eltern die Teilhabe an den Maßnahmen des Jobcenters ermöglicht werden, um somit die Integrat i- on der Eltern in die Arbeitswelt zu erhöhen. Zudem finden in der Kita, initiiert durch das Jobcenter, Schulungen/ Infoveranstaltungen für Fra uen statt, die sonst den Weg zum Stadthaus 2 nicht schaffen würden. In der Kita wird während dieser Informationsveranstaltungen eine kostenlose Kinderbetreuung angeboten, um den Frauen eine ungestörte Veranstaltung zu ermöglichen. Anmeldeverfahren Eltern geben ihren Bedarf bei der Kitaleitung an. Personal Aktuell kein zusätzliches Personal für die Mittagszeit, da kaum Bedarf. Projektergebnis Die Blocköffnungszeit wird zurzeit von zwei Familien in Anspruch genommen. Eine der Gründe für die geringe Nachfrage könnte sein, dass selbst die 20 Euro Essensgeld (häusliche Ersparnis) für die Übermittagsbetreuung von den Eltern kaum zu leisten sind. Dennoch bleibt das Angebot der Blocköffnungszeit vorerst bestehen, um Eltern auch weiterhin fl e- xible Betreuungs- und Unterstützungsmöglichkeiten bieten zu können. - 9 - V/0210/2014 6. Janusz-Korczak-Haus, Zwi-Schulmann-Weg 25, Gremmendorf 5. Kita Outlaw Sprakel, Im Draum 34 b, Sprakel Allgemeine Daten In der Einrichtung werden 33 Kinder in zwei Gruppen betreut. Regelöffnungszeit 7:00 – 16:30 Uhr Prozentualer Anteil der Übermittagskinder (ÜBM) 98 % der Kinder sind Übermittagskinder. Projektziel Nach einer Bedarfsumfrage und der Bestandsaufnahme im Jahr 2012, bi etet die Kita Sprakel E l- tern die Möglichkeit, ihr Kind von 16:30 – 18:00 Uhr betreuen zu lassen. Anmeldeverfahren Eltern haben die Möglichkeit, kurz vor Schließung der Einrichtung die Randzeitenbetreuung zu buchen. Personal Mitarbeiter arbeiten im Wechsel und übernehmen, bei Bedarf, die Randezeitenbetreuung. Finanzierung Die Finanzierung der Randzeitenbetreuung erfolgt über zusätzliche Elternbeiträge. Pro halbe Stunde 3 Euro. Projektergebnis Die tatsächliche Nutzung der Randzeitenbetreuung, die in d er Kindertageseinrichtung bereits Ext- razeit genannt wird, erleben die Eltern als Entlastung. Trotz unregelmäßiger in Anspruchnahme, wird die Extr azeit in der Kita als Angebot bestehen bleiben. Rückmeldungen bei der Anmeldung ergaben, dass Eltern ihre Kinder in der Einrichtung aufgrund der Extrazeit anmelden. - 10 - V/0210/2014 Allgemeine Daten Innerhalb der Kindertageseinrichtung werden 68 Kinder in 4 Gruppen betreut. Regelöffnungszeit 7:15 – 16:30 Uhr Prozentualer Anteil der Übermittagskinder (ÜBM) 74 % der Kinder sind Übermittagskinder. Projektziel Das Janusz-Korczak-Haus des CVJM bietet ihren Eltern über die Angebote des Familienzentrums die Möglichkeit die Randzeitenbetreuung in Anspruch zu nehmen. Dies bedeutet, dass Eltern Kur- se des Familienzentrums an unterschiedlichen Tagen und nach den Interessen der Kinder buchen können. Beispielsweise findet am Dienstag ein Tanzkurs statt. An Donnerstagen können die Ki n- der nach 16:00 Uhr an der eigenen Fußballmansc haft, der „Jako -Liga“ des Janusz -Korczak- Hauses teilzunehmen. Die Kurse/ Angebote sind meist nur von älteren Kindern zu besuchen. Ei n- zelne individuelle Bedarfe werden flexibel innerhalb des Teams bewältigt. Anmeldeverfahren Anmeldung zu den Kursen erfolgt über die Kita oder über die ev. Familienbildungsstätte (FABI). Personal Es wurde kein zusätzliches Personal eingestellt. Die Angebote werden über das Familienzentrum bzw. die FABI angeboten und abgedeckt. Finanzierung Finanzierung durch Kursgebühren, die die Eltern an die Einrichtung oder an die FABI zahlen. Zusätzliches flexible Angebote Ein zusätzliches Angebot besteht seit dem 01.09.2013. Eltern haben seit dem die Möglichkeit, bei der Buchung der 35 Stunden am Block zusätzliche Stunden hinzuzubuch en. Sollte der Bedarf der Eltern über 14:30 Uhr hinausgehen, kostet eine zusätzliche Betreuungsstunde 3 Euro. Das b e- deutet, dass Eltern, die 35 Stunden am Block gebucht haben, jedoch eine Betreuung bis 15:30 Uhr benötigen, durch die zusätzliche Finanzierun g von 3 Euro die Möglichkeit erhalten, ihr Kind weiter in der Einrichtung betreuen zu lassen. Die Kinder werden auch nach der Betreuungszeit, sollten die Kurse der FABI später beginnen, in der Einrichtung betreut. Beispielsweise wird ein Kind, dessen Abholzeit um 14:30 Uhr ist und des- sen Kurs um 15:00 Uhr beginnt, weiterhin für die halbe Stunde in der Einrichtung betreut. Projektergebnis Innerhalb der Einrichtung besteht keine Nachfrage der Eltern nach Randzeitenbetreuung. Ein ta t- sächlicher Bedarf besteht an der flexible Nutzung der 35 Stunden-Buchung. 2.4 Zusammenfassende Analyse der Ergebnisse des Modellprojektes Nach gut einem Jahr konkreter Umsetzung der flexiblen Angebotsstrukturen im Modellprojekt lässt sich abschließend festhalten, dass unterschiedliche Möglichkeiten der konkreten Umsetzba r- keit flexibler Angebotsstrukturen bestehen. Das Anbieten eines bedarfsgerechten Angebo- tes der Randzeitenbetreuung hängt dabei vom Standort, den jeweiligen Ressourcen und den eigenen, strukturellen Möglichkeiten der Kindertageseinrichtungen ab. Insgesamt haben vier Kindertageseinrichtungen die Randzeitenbetreuung als Angebot etabliert - 11 - V/0210/2014 (städt. Kita Mecklenbeck; Kita Outlaw Sprakel; ev. Lukaskindergarten; EI Sonnenblume). Zwei wei- tere Kindertageseinrichtungen richteten durch besondere Angebote, wie über die Angebote des Familienzentrums oder die Blocköffnungszeiten (Janusz -Korczak-Haus, CVJM; städt. Kita Ki lling- straße), eine Flexibilisierung der Angebotsstrukturen ein. Eine Einrichtung hat darüber hinaus z u- sätzlich ihre Kernöffnungszeiten auf 17:00 Uhr erweitert (ev. Lukaskindergarten). In einigen Kitas ergab sich im Laufe des Projektes, dass eine regelmäßige Nutzung der verlänger- ten Öffnungszeiten nicht dem Bedarf und den Wünschen der Eltern entspricht und die Randzeiten- betreuung daher nur im begrenzten Umfang weiter angeboten wird. Dabei bestätigten die monatlichen Rückmeldungen, dass nur vereinzelt in den Stadtteilen der B e- darf der E ltern über die Kernöffnungszeit hinaus besteht. Das bedeutet, dass beispi elsweise fünf Kinder an fünf Tagen im Monat die zusätzlichen Betreuungszeiten in Anspruch genommen haben. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt ebenfall die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitze n- verbände NRW. „Eine Nachfrage nach erheblich von den ´Kernöf fnunsgzeiten´ abweichenden, also erweiterten Öffnungszeiten lässt sich für das Gros der Elternschaft nicht feststellen“. (Arbeit s- papier der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW, 20.06.2013/mos) Aus diesem Grund, so heißt es weiter, wurden in einzelnen Kommunen Modellprojekten zur erweiterten Öffnungszeiten mangels Nachfrage wieder zurückgefahren und auf die real festgestellten Bedarfe begrenzt. Andere Einrichtungen hingegen meldeten eine hohe positive Resonanz zurück. Der erlebte Stress der Eltern im Alltag konnte durch die kurzfristige Inanspruchnahme der zusätzlichen Betreuung s- zeiten minimiert werden, da nicht jeder eine Betreuungsmöglichkeit über beispielsweise Großeltern in Anspruch nehmen kann. Ebenfalls erfahren die Eltern durch das Angebot der Randzeite nbe- treuung ein Sicherheitsgefühl. Sie können ihre Arbeit in Ruhe beenden und wissen zudem, dass ihr Kind gut betreut ist. Auch die Kinder, die in der Randzeitenbetreuung betreut werden, erleben dadurch die Möglichkeit in entspannter At mosphäre mit den Erziehern den Alltag ausklingen zu lassen. Im Laufe des Modellprojektes hat sich gezeigt, dass das Angebot der Randzeitenbetreuung bei den Bestandserhebungen stärker nachgefragt wurde als die tatsächliche Nutzung. Jedoch benötigt die Randzeitenbetreuung eine gewisse Entwicklungszeit, um sich im Kreis der Eltern etabli eren zu können. Eltern nutzen das Angebot bei Bedarf gerne. Trotz der guten Möglichkeiten hat sich aber auch gezeigt, dass es Eltern häufig schwer fällt ihr Kind länger betr euen zu lassen, während der überwiegende Teil Ki nder nach Hause geht. Einige Eltern gaben dazu an, dass sie ihr Kind ungern für diesen Zeitraum in der Einrichtung betreuen lassen, da die Kinder auch nach dem Kitaalltag am Familienleben teilhaben sollen. Insbesondere ist zu erkennen, dass das Angebot der Randzeitenbetreuung eher von Kindern ab drei Jahren in Anspruch genommen worden ist. Eine weitere Rückmeldung der Eltern ergab, dass das Angebot der Randzeitenbetreuung häufig nicht genutzt werden kann, da für die Geschwisterkinder in der Schule keine Betreuung nach 16:00 Uhr angeboten wird. Eine Schwierigkeit für die Angebotsträger besteht dadurch, dass das Angebot der Randzeite nbe- treuung mit einem finanziellen Mehraufwand verbunden ist, der selbst durch Elternbeiträge nicht im vollen Umfang kostendeckend angeboten werden kann, da die Inanspruchnahme der zusätzl ichen Betreuungszeit auf wenige Tage und Kinder im Monat verteilt ist. Selbst bei einer in A nspruch- nahme von fünf Ki ndern an einem Nachmittag und einem Elternbeitrag von bis zu sechs Euro die Stunde ist keine kostendeckende Finanzierung möglich. Ein großer, tatsächlicher Bedarf besteht in der Flexibilisierung der 35 -Stunden/Woche. Wie bereits unter Punkt 2.3 (ev. Lukaskindergarten) beispielhaft b eschrieben, bedeutet das, dass Eltern je nach Lebenssituation die 35 Stunden individuell und flexibel, an unterschiedlichen Tagen, mit u n- terschiedlichen Stunden täglich nutzen können, jedoch nicht mehr als 35 Stunden in der Woche. Bei der Realisierung die ser Flexibilisierung sind Grenzen durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und das Landesjugendamt gesetzt. Aufgrund der räumlichen und personellen Vorgaben und der - 12 - V/0210/2014 Begrenzung für Übermittagskinder besteht kaum Spielraum für die Kindertageseinrichtungen, di e 35 Stunden den E ltern bedarfsgerecht anzubieten. Zudem verfügen die Kitas über das gleiche Budget für eine 35 Stunden -Betreuung in Form der geteilten Nutzung und der Blockbetreuung, trotz eines organisatorischen wie auch personellen Mehraufwand in der Mittagszeit. Es ist davon auszugehen, dass die möglichen Spielräume von Münsteraner Kitas weitgehend au s- geschöpft werden. Eine weitere Flexibilisierung der 35 Stunden ist nur durch veränderte Rahme n- bedingungen möglich. Hier bleibt abzuwarten was das KiBiz -Änderungsgesetz zum 01.08.2014 ermöglicht. Abschließend lässt sich festhalten, dass sich das Modell der Randzeitenbetreuung an den Stan d- orten bewährt hat, wo es auf einen tatsächlichen Bedarf trifft. Alle Modellkitas halten ihre Angebote auch weiterhin nach Bedarf vor und reagieren flexibel auf die sich ergebenen Bedarfe. Die Randzeitenbetreuung ist dabei in unterschiedlichen Weisen übertragbar auf weitere Kinderta- geseinrichtungen und als bedarfsorientierte Ergänzung der Regelöffnungszeit ein geeignetes und übertragbares Instrument zur Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung in Münster. Bezogen auf das Beispiel der Kindertageseinrichtung „Prinz Botho“ handelt es sich um eine Ei n- richtung, in der Eltern nach einem Baukastenprinzip unterschiedliche Leistu ngen in einem P aket hinzubuchen und durch Elternbeiträge finanzieren müssen. So kostet beispielsweise die flexi ble und individuelle Nutzung der 35 Stunden in der Kita „Prinz Botho“ 17 Euro im Monat. In den mei s- ten Münsteraner Kindertageseinrichtungen wird dagegen die flexible Nutzung der 35 Stunden be i- tragsfrei angeboten. 3. Elternumfragen in der Stadt Münster Um den tatsächlichen Bedarf an flexiblen Betreuungszeiten ermitteln zu können und somit den Ausbau entsprechender Modelle zu unterstützen, gab es in der Vergangenheit mehrere Bedarf s- umfragen bei den Eltern. Im Folgenden werden die im Kontext der Vorlage relevanten Ergebnisse der „Kommunalen B e- darfsumfrage u3“ (2013) sowie der Elternumfrage „Flexible Kindertagesbetreuung“ (2009), die i n- nerhalb der Stadt Münster durchgeführt wurden, erläutert. Die Ergebnisse sollen die Aussagekraft der Ergebnisse des Modellprojektes, die unter Kapitel 2 beschrieben wurden, unterstreichen. „Kommunale Bedarfsumfrage u3“ der TU-Dortmund Im Mai 2013 führte die Sta dt Münster in Kooperation mit der TU -Dortmund und dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) eine „Kommunale Bedarfsumfrage u3“ durch, in der die Eltern mit Kindern un- ter drei Jahren ihre Bedarfe und Wünsche nach dem Betreuungsumfang äußern konnten. Im Bezug auf die Fragestellung der verlängerten Öffnungszeiten wünschten sich 17,5 % aller E l- tern mit Kindern unter drei Jahren eine Betreuung, die über die 45 Stunden in der Woche hinaus geht. Dabei unterschieden wurden die Eltern, die sich eine Betreuung zwischen 45 – 55 Stunden (13,9 %) die Woche wünschen und den Eltern, deren Betreuungsbedarf über 55 Stunden (3,6 %) in der Woche liegt. Darüber hinaus lässt sich festhalten, dass stadtweit 89,4 % der Eltern angaben, dass sie sich eine Übermittagsbetreuung für ihr u3-Kind wünschen würden. Elternumfrage „Flexible Kindertagesbetreuung“ 2009 Ende des Jahres 2008 wurden von der Stadt Münster Eltern von gut 6000 Kindern, die bereits in - 13 - V/0210/2014 einer Kita betreut wurden, im Alter zwischen 0 - 5 Jahren zu ihrem Betreuungsbedarf b efragt. Ins- besondere war Anlass der Befragung die Ermittlung der Wünsche der Eltern nach Früh - und Spätöffnungszeiten für Kinder unter sechs Jahren. Von den befragten Eltern, gaben dabei 21 % der Eltern an, dass ein regelmäßiger Bedarf in der Zeit zwisch en 16:30 – 18:30 Uhr b esteht. Betreuungsbedarfe, die über 18:30 Uhr hinausgehen sind dabei nur vereinzelt benannt worden. Nach weiteren differenzierten Analysen, wünschen sich demnach 20 % der Eltern eine Betre uung bis 17:00 Uhr, weitere 7 % eine Endzeit von 17:30 Uhr, 4 % eine Endzeit bis 18:00 Uhr und weitere 2 % eine Betreuung bis 18:30 Uhr. Ebenfalls wird deutlich, dass 68 % der Eltern eine Betreuung bis 16:30 Uhr ausreicht. n=2894 Ende bis 16:30 Uhr 68% Ende 17:00 Uhr 20% Ende 17:30 Uhr 7% Ende 18:00 Uhr 4% Ende 18:30 Uhr* 2% * beinhaltet auch Nennungen mit Angaben nach 18.30 Uhr © IJOS 2009 Abbildung 19: Ende des konkreten regelm. Betreuungsbedarfs (Mo bis Fr), Stadt Münster gesamt Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Bezogen auf das gesamte Stadtgebiet unterschiedli- che Bedarfe nach einer Betreuungszeit bis 18:30 Uhr bestehen. Eine Betreuung nach 18:30 Uhr (stadtweit weniger als 2 %) wird nur in absoluten Einzelfällen gewünscht. Die Ausweitung der Betreuungszeiten auf das Wochenende ist bei beiden Umfragen sehr gering und wurde daher nicht mit aufgeführt. 4. Handlungsempfehlungen: Extrazeit – konzeptionelle Eckpunkten eines bedarfsorientierten flexiblen Betreuungsangebots Mit den folgenden Eckpunkten möchte die Verwaltung erste konzeptionelle Grundlagen zur U m- setzung der Extrazeit als flexible Öffnungszeit und damit als einen Baustein flexibler Kindert a- gebetreuung vorlegen. D iese Eckpunkte knüpfen dabei an den b eschriebenen Erfahrungen und Ergebnissen des Modellprojektes an und sollen in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe „Flexible Kindertagesbetreuung“ zu einem detaillierten Rahmenkonzept weiter entwickelt werden. - 14 - V/0210/2014 Der weitere Ausbau flexibler Kindertagesbetreuung in Münster erfolgt insbesondere durch ein bedarfsgerechtes Angebot in Form der Extrazeit. Die Extrazeit ermöglicht eine indiv i- duelle Ausweitung der Betreuungszeit über die Regelöffnungszeit hinaus. Die Extrazeit soll in den Kindertageseinrichtungen (Standort) umgesetzt werden, in denen ein entsprechender Bedarf vorliegt. Der Betreuungsbedarf der Eltern wird durch eine Bedarf s- erhebung innerhalb der Kindertageseinrichtung erfasst. Die Dauer der Extrazeit orientiert sich an den jeweiligen Bed arfen der Eltern und den Mö g- lichkeiten bzw. Ressourcen der jeweiligen Kindertageseinrichtung. Die Extrazeit könnte da- bei ebenfalls, bei tatsächlichem Bedarf, bis 20:00 Uhr angeboten werden. Für die bedarfsgerechte Entwicklung und Umsetzung der Extrazeit werden die Elternwü n- sche nach Randzeitenbetreuung aus den beiden Elternumfragen mit einbezogen, um eine sinnvolle sozialräumliche Verteilung der Extrazeit zu ermöglichen. Eckpunkte zur Umsetzung: 1. Die im Antrag der SPD -Fraktion, Bündnis 90 die Grünen und der FDP -Fraktion mit Beschluss vom 13.11.2013 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro werden für die Umsetzung des Angebotes der Extrazeit eingesetzt. Für eine erfolgreiche Umsetzung des Projektes (Pla nungssicherheit) sind weitere Etatbeschlüsse für die Folgejahre 2015 ff e r- forderlich. 2. Das Angebot der Extrazeit wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten auf ca. 10 -15 Kindertageseinrichtungen übertragen. 3. Die Auswahl und Teilnahme der Kindertagese inrichtungen an der Extrazeit erfolgt nach fo l- genden Kriterien: - Die am Modellprojekt beteiligten Kindertageseinrichtungen werden vorrangig berücksichtigt. - Die stadtteilbezogenen Bedarfe und Wünsche der Eltern werden miteinbezogen. - Bei den teilnehmenden K indertageseinrichtungen wird auf die Verteilung in den einzelnen B e- zirken und auf die Trägervielfalt geachtet. 4. Die an der Extrazeit teilnehmenden Kindertageseinrichtungen werden durch eine „Grundf i- nanzierung“ bezuschusst, um das Angebot der Extrazeit organisatorisch vorhalten zu kö n- nen, finanzielle Belastungen abzufedern und um die Eltern entsprechend ihren wirtschaftl ichen Möglichkeiten zu entlasten. Der Höhe der „Grundfinanzierung“ richtet sich dabei nach der A n- zahl der teilnehmenden Kindertageseinrichtungen. 5. Zusätzlich wird für das Angebot der Extrazeit ein Elternbeitrag von den teilnehmenden Ki n- dertageseinrichtungen erhoben werden. Auf der Grundlage der Erfahrungen des Modellproje k- tes wird ein Betrag von 3 - 6 Euro pro Kind und pro Stunde empfohlen. A uch den städtischen Kindertageseinrichtungen soll künftig, durch Änderungen in der Satzung (sh. V/0981/2013), dass Erheben von zusätzlichen Elternbeiträgen ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang ist geprüft worden, ob für Eltern mit einem Einkommen bis zu 37.000 Euro einen Anerke n- nungsbeitrag von 1 Euro pro Extrazeitstunde erhoben werden kann. Der derzeitige technische und verwaltungsmäßige Aufwand steht in keinem Verhältnis zu mög- lichen Einnahmen. In wie Weit sich später Möglichkeiten einer solcher Erh ebung ergeben, bleibt abzuwarten. - 15 - V/0210/2014 6. Darüber hinaus prüft die Verwaltung nach § 90 abs. 3 SGB VIII, inwieweit der Teilnahmebetrag für die Extrazeit für die Eltern durch eine Antragsstellung ganz oder teilweise erlassen we r- den kann, wenn die Belastung den El tern und dem Kind nicht zuzumuten ist. (SGB II Empfä n- ger; Eltern, die unter der Einkommensgrenze nach dem SGB XII verdienen) Die Inanspruc h- nahme wird während des Projektzeitraumes beobachtet und ausgewertet. 7. Die Extrazeit wird in jeder teilnehmenden Kind ertageseinrichtung immer unter Berücksicht i- gung des Kindeswohls umgesetzt. Insbesondere ist dabei, wie bereits in dem unter Kapitel 2 gezeigtem Schaubild, die individuelle Bewältigungsfähigkeit eines jeden Kindes zu beachten. 8. Im ersten Halbjahr 2014 werde n interessierte Kindertageseinrichtungen zu einem Wor kshop unter Beteiligung der Modelleinrichtungen eingeladen, in dem ausführlich über die verschied e- nen Möglichkeiten und Erfahrungen zur Umsetzung der Extrazeit informiert wird. 9. Im Anschluss daran begin nt ein Auswahlverfahren der teilnehmenden Münsteraner Kindert a- geseinrichtungen, sodass zum 01.08.2014 die Extrazeit angeboten werden kann. 5. Ausblick Das große Engagement der Modelleinrichtungen und deren Träger hat es ermöglicht, die Extra- zeit zu entwickeln und auf ihre Umsetzbarkeit hin zu überprüfen, um sie schließlich als ein Ba u- stein flexibler Kindertagesbetreuung zur Umsetzung in Münster empfehlen zu können. Die Verwaltung wird zu den Etatberatungen 2015 den beteiligten parlamentarischen Gre mien ei- nen ersten Bericht vorlegen, um über die Verstetigung des Projektes für die Jahre 2015 ff en t- scheiden zu können. Eine ausführliche Evaluierung (u.a. Erfahrungen mit dem Erlass des Tei l- nahmebeitrages nach § 90 Abs. 3 SGB VIII, Gründe für die Inanspru chnahme der Extr azeit etc.) über den Verlauf des Gesamtprojektes erfolgt Ende 2015. Der in den vorherigen Kapiteln genannte erforderliche Ausbau an Übermittagsbetreuung wird wie in den Vorjahren auch kontinuierlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeite n weiter vorang e- trieben. Grundsätzlich gilt allerdings auch, dass flexible Kindertagesbetreuung je nach Bedarflage der E l- tern unterschiedliche Bausteine flexibler Lösungen benötigt, die nicht alle durch institutionelle A n- gebote der Kindertageseinrichtungen beantwortet werden können. Daher sollten zukünftig, um allen Bedarfen gerecht werden zu können, weitere Bausteine der fl e- xiblen Kindertagesbetreuung hinzugezogen und entwickelt werden. i.V. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete Anlage: Anlage 1: Beschluss des AKJF zum Antrag A-R/0048/2013 Anlage 2: Antrag der FDP Ratsfraktion: „Eltern unterstützen: In jedem Stadtteil eine KiTa mit flexib- len Öffnungszeiten einrichten“ (A-R/0048/2013) - 16 - V/0210/2014 Anlage 3: Anregung der BV-West: „Flexible Betreuungszeiten in Randzeiten und Notfällen einzu- richten“ (ABV/0002/2012) Anlage 4: Antrag der FDP-Ratsfraktion “Kita-Hearing – Elternbedarf bestimmt öffnungzeiten” (A- R/0002/2011) Anlage 5: Antrag CDU und FDP Ratsfraktion “Flexible Betreuungszeiten in den Kitas” 2009 Anlage 6: A-R/0029/2008 Wunsche der Eltern nach Früh- und Spätöffnungszeiten ermitteln – Kon- zepte zur flexibleren Kinderbetreuung entwicklen Anlage 7: V/0272/2011 “Flexible Betreuungszeiten in den Kitas” – Antrag der CDU- und FDP- Ratsfraktion vom 29.04.2009 und “Kita-Hearing – Elternbedarf bestimmt Öffnungszeiten” Antrag der FDP Fraktion vom 17.01.2011 (A-R/0002/2011) Anlage 8: Matrix Flexible Kindertagesbetreuung “Randzeitenbetreuung in Kiindertageseinrichtung” Anlage 9: V/0503/2012 Anregung der BV Münster -West an den Rat – ABV/0002/2012 “Flexible Kinderbetreuung in Randzeiten und Notfällen einrichten”
Anlage 3-ABV-0002-2012
622 Zeichen
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters ABV/000 2/2012 Anregung der Bezirksvertretung Münster-West an den Rat Die Bezirksvertretung Münster-West hat in ihrer Sit zung am 26.04.2012 die folgende Anregung an den Rat beschlossen: Flexible Kinderbetreuung in Randzeiten und Notfällen einrichten In Stadtteilen mit einem entsprechenden Bedarf werden mindestens in einer Kinder- tageseinrichtung Gruppen mit Betreuungszeiten in den sogenannten Randzeiten an- geboten. Die ausgewählte Betreuungseinrichtung soll sich an dem Modell des DRK Familienzentrums „Prinz Botho“ in Stadtlohn anlehnen.
Anlage 9-V-0503-2012
3344 Zeichen
V/0503/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Anregung der BV Münster-West an den Rat - ABV/0002/2012 "Flexible Kinderbetreuung in Randzeiten und Notfällen einrichten" Beratungsfolge 19.09.2012 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Antrag der BV-West (s. Anlage 1) wird im Rah men des bereits vom Hauptausschuss be- schlossenen Verfahrens umgesetzt (s. V/0272/2011). II. Finanzielle Auswirkungen: Mit der Verfahrensvorlage sind keine Folgekosten verbunden. Begründung: 1. Antragsanliegen Anregung der Bezirksvertretung Münster-West an den Rat. Die Bezirksvertretung Münster-West hat in ihrer Sit zung am 26.04.2012 die folgende Anregung an den Rat beschlossen: „Flexible Kinderbetreuung in Randzeiten und Notfällen einrichten In Stadtteilen mit einem entsprechenden Bedarf werd en mindestens in einer Kindertageseinrich- tung Gruppen mit Betreuungszeiten in den sogenannte n Randzeiten angeboten. Die ausgewählte Betreuungseinrichtung soll sich an dem Modell des D RK Familienzentrums „Prinz Botho“ in Stadt- lohn anlehnen.“ (ABV/0002/2011) 2. Verfahren zur Umsetzung Der Verfahrensbeschluss des Hauptausschusses zur „F lexiblen Kindertagesbetreuung“ (V/0272/2011) beschreibt die komplexen Rahmenbeding ungen und sieht die Durchführung eines Projektes zur Erprobung einrichtungsbezogener flexibler Kindertagesbetreuungsangebote vor. Vorlagen-Nr.: V/0503/2012 Auskunft erteilt: Frau Jungkamp, Herr Philipp, Frau Kratz-Trutti Ruf: 492-5134 E-Mail: JungkampL@stadt-muenster.de Datum: 03.09.2012 Öffentliche Beschluss vorlage - 2 - V/0503/2012 Im Kontext dieses Projektes wird an einer Entwicklu ng zur Umsetzung flexibler Betreuungszeiten gearbeitet. Damit ist die Entwicklung einzelner Bau steine verbunden, die dazu beitragen sollen, eine flexible Kindertagesbetreuung unter pädagogisc hen, organisatorischen wie auch unter finan- ziellen Gesichtspunkten zu ermöglichen. Dazu gehört derzeit besonders der Baustein der Randzei- tenbetreuung. Die Erfahrungen aus diesem Umsetzungsprojekt sollen dazu beitragen, unterschiedliche Praxis- beispiele aus Kindertageseinrichtungen zu sammeln, um realisierbare Möglichkeiten zur Randzei- tenbetreuung zu erhalten. An diesem Projekt sind insgesamt sechs Kindertageseinrichtungen beteiligt. Von den sechs Kitas, die an dem Projekt teilnehmen, kommen zwei aus dem Bezirk West: - städtische Kita Mecklenbeck - evangelische Kita Lukas Gievenbeck Darüber hinaus sind folgende weitere Einrichtungen beteiligt: - städtische Kita Killingstraße, Kinderhaus - Outlaw Kita, Sprakel - Elterninitiative Sonnenblume, Uppenberg - Christlicher Verein Junger Menschen (CVJM) Janusz Korczak Haus, Gremmendorf Bevor weitere Konzeptvorschläge entwickelt werden k önnen, sind die Ergebnisse des bisherigen Projektes mit den sechs Kindertageseinrichtungen abzuwarten und zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Kinder, Jugen dliche und Familien nach Abschluss des Projektes, voraussichtlich Ende 2013 darüber berich ten - und soweit erforderliche weitere Umset- zungsbeschlüsse vorlegen. I.V. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete Anlage: Anregung an den Rat Nr. ABV/0002/2012
Anlage 7-V-0272-2011
20215 Zeichen
V/0272/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft "Flexible Betreuungszeiten in den Kitas" - Antrag der CDU- und FDP-Ratsfraktionen vom 29.04.2009 und "KiTa-Hearing - Elternbedarf bestimmt Öffnungszeiten" Antrag der FDP Fraktion vom 17.01.2011 (A-R/0002/2011) Beratungsfolge 11.05.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Fa milien Vorberatung 25.05.2011 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Bericht über „Flexible Betreuungszeiten in d en Kindertageseinrichtungen wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Antrag der FDP-Ratsfraktion „KiTa-Hearing – Elternbedarf bestimmt Öffnungszeiten“ (A- R/0002/2011 vom 17.01.2011) ist damit inhaltlich aufgegriffen. II. Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen sind mit der Darstellung der Handlungsoptionen nicht verbunden. Begründung: Zu Beschlusspunkt 1 Bericht: Flexible Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen 1. Ausgangslage und Problemstellung Vorlagen-Nr.: V/0272/2011 Auskunft erteilt: Frau Grothues Ruf: 492-5134 E-Mail: GrothuesL@stadt-muenster.de Datum: 20.04.2011 Öffentliche Beschluss vorlage - 2 - V/0272/2011 Veränderte Arbeitsbedingungen, unterschiedliche Arb eitszeiten verschiedenster Berufsgruppen und die Notwendigkeit, dass beide Elternteile oder Alleinerziehende nach Ausbildung oder Studium wieder arbeiten wollen oder müssen, stellen die Kin derbetreuung vor neue Herausforderungen. Gründe für die Erwerbstätigkeit beider Elternteile sind dabei der Wunsch, Beruf und Familie mit- einander zu vereinbaren sowie wirtschaftliche Abwägungen. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat im Rahm en seiner Planungsverantwortung nach § 80 SGB VIII „den Bedarf unter Berücksichtigung de r Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und zu planen, damit Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerb stätigkeit besser miteinander vereinbaren können“. Eine Möglichkeit Eltern und Kinder in ihrer Lebenss ituation zu unterstützen, besteht in flexiblen Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen. Damit sind im Wesentlichen zwei Anforderungen verbunden: • zum einen die flexible Nutzung der vereinbarten Re gelbetreuungszeiten nach dem Kinderbil- dungsgesetz (KiBiz) im Rahmen der Öffnungszeiten • zum anderen die Nutzung erweiteter Öffnungszeiten; insbesondere am späten Nachmittag oder frühen Abend (Randzeiten). Damit verbunden ist auch die Abdeckung besonderer Rand- zeitenbedarfe über die vereinbarten Regelbetreuungszeiten hinaus. Diese Anforderungen bedeuten die Entwicklung neuer Strukturen, die flexible Nutzungen und die Öffnungszeiten in unterschiedlicher Form miteinander kombinieren. Die flexible Kindertagesbetreuung ist bereits seit einiger Zeit für eine bedarfsgerechte Kinderta- gesbetreuung thematisch aufgegriffen und bedarfsgerecht analysiert worden: • Es wurde im Jahr 2007 zu diesem Themenkomplex eine Fachtagung zur „Flexiblen Kinderta- gesbetreuung“ durchgeführt. Verschiedene Träger stellten ihre Konzepte und die damit ver- bundene pädagogische Arbeit vor. Ziel war es, den T rägern in Münster erste Impulse für eine mögliche Umsetzung vor Ort zu geben. • 2008 entstand eine pädagogische Handlungsempfehlun g, sogenannte „Pädagogische Grund- lagen zur Umsetzung flexibler Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen“, erarbeitet durch die AG „Flexible Kindertagesbetreuung“ (Unter-AG der AG 5 „Tagesbetreuung für Kin- der“ nach §78 SGB VIII KJHG). • Eine Elternumfrage aus dem Jahr 2009 in der Stadt Münster machte die flexiblen Kinder- betreuungsbedarfe deutlich (vorgestellt wurde die E lternumfrage am 29.04.2009) (s. V/0273/2009). Ansatzpunkte für den flexiblen Betreuungsbedarf lie gen demnach in Münster vorrangig in der Gestaltung der Übermittagbetreuung bei dem „35 Stun denangebot“ (sog. Blocköffnungszeit) und in der Ausweitung der Früh- und Spätbetreuung (Randzeiten). Das Ergebnis der Umfrage zeigt, dass die Bedarfe fü r eine erweiterte Frühbetreuung (in der Regel vor 7.00 Uhr) eher unbedeutend sind. Eine län gere Betreuungsmöglichkeit am späteren Nachmittag bis ca. 18.30 Uhr würde laut Umfrage den Bedarf der Eltern jedoch weitgehend abdecken. Eine bedarfsgerechte Verlängerung der abe ndlichen Betreuungszeit ist dabei im Einzelfall unterschiedlich und bedarfsgerecht anzupassen. Durch die Umfrage ergaben sich demnach wichtige Hin weise für die flexiblen Nutzungsanfor- derungen. Ein weiterer wichtiger Bedarf ergibt sich auch aus den Erfordernissen im Zusammenhang mit den Eingliederungshilfen im Rahmen des SGB II (s. § 16 a). Die Randzeitenbetreuung weist besondere Erfordernisse im Hinblick auf SGB II-Empfänger auf, da deren Arbeitszeiten in der Dienstleistungsbranche ( Hotel, Reinigungsfirmen, Altenpflege etc.) in der Regel über die üblichen Betreuungszeiten einer Kindertageseinrichtung hinaus gehen. Die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gelingt oft nur, wenn die erforderliche Randzeitenbetreu- ung sicher gestellt wird. - 3 - V/0272/2011 Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nahm die pädagogische Handlungsempfeh- lung als auch die Ergebnisse der Umfrage zur Ermitt lung flexibler Kinderbetreuungsbedarfe zur Kenntnis (s. V/0273/2009) und beschloss den Antrag der CDU- und FDP-Fraktionen zu „Flexible Betreuungszeiten in Kitas“ (s. Anlage 1). Der Antrag fordert, dass die Verwaltung • „mit den verschiedenen Trägern in Gespräche einrit t, um insbesondere im Rahmen des 35 Stundenangebotes zu sogenannten Blocköffnungszeiten zu kommen, das heißt, dass die Ein- richtungen durchgängig über Mittag geöffnet haben u nd damit ein gesichertes Angebot für die Eltern besteht“. • „Weiterhin soll geprüft werden, inwieweit Öffnungs zeiten bedarfgerecht über 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr angeboten werden können. Dazu ist modellh aft die Einbeziehung von Tagesmüttern zu prüfen“. Nachfolgend werden die thematisierten Anforderungen konkreter beschrieben und in ihren jeweili- gen Möglichkeiten analysiert. 2. Ausweitung der Übermittagbetreuung im Rahmen des 35 Stundenangebotes (Blocköff- nungszeit) Nach den Vorgaben des Kinderbildungsgesetztes (KiBi z) gibt es für die Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder grundsätzlich mit 25, 35 oder 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit anzumelden. Das „35 Stundenangebot“ wird von einem großen Teil der Eltern in Anspruch genommen. In der Praxis spricht man bei diesem Angebot in sei ner ursprünglichen Form von einer sogenann- ten geteilten Öffnungszeit, das heißt, die Kinder k ommen von morgens bis mittags und kommen nach einer Mittagspause am Nachmittag wieder in die Einrichtung zurück. Bei der besagten Block- öffnungszeit werden die Kinder ohne Unterbrechung a uch über Mittag betreut. Dabei erhalten sie, wie die Ganztagskinder (45 Stundenangebot) auch ein Mittagsessen und Möglichkeiten zu ruhen oder zu schlafen. Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Ausbildung ist diese Angebotsform in vielen Fällen sehr bedarfsgerecht. Im laufenden Kindergartenjahr 2010/2011 werden in d en Kindertageseinrichtungen in Münster rund 4000 Kinder mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 35 Stunden betreut. Davon bleiben ca. 1000 Kinder, das heißt, bereits e in Viertel der Kinder über Mittag in den Einrich- tungen. Bei den Rahmenvereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe wird ein weiterer Ausbau für das Kindergartenjahr 2011/2012 angestrebt. Bei jeder Einrichtung gibt es Möglichkeiten und Gre nzen, die bei der Veränderung des „35 Stun- denangebotes“ mit einer Über-Mittag-Betreuung Berüc ksichtigung finden müssen. Für die Kinder- tageseinrichtung bedeutet der Ausbau der Über-Mitta g-Betreuung auch eine zusätzliche Belastung bezogen auf die Organisation und die Aufgaben. Je nach Anzahl und Alter der Kinder müssen die Schl afmöglichkeiten erweitert werden. Ein ange- messen großer Schlafraum ist Vorraussetzung für weitere Übermittags-Betreuungsplätze. Auch die Kapazitäten der Küche muss angepasst werden. Die Anwesenheit einer größeren Anzahl von Übermittagskindern erfordert gerade in der Mittagszeit einen erhöhten Betreuungsaufwand für die Kinder als auch im Einzelfall mehr Aufwand für haus- wirtschaftliche Tätigkeiten. Diese, sich daraus mög licherweise ergebenen zusätzlichen Personal- stunden werden im KiBiz nicht berücksichtigt. Die veränderten Nutzungskapazitäten sowie die verän derten pädagogischen Anforderungen füh- ren unter Umständen zu veränderten Grundlagen in de r Einrichtung, die eine Überprüfung der Heimaufsicht des Landesjugendamtes (LJA-LWL) einsch ließen und gegebenenfalls eine neue Be- triebserlaubnis erforderlich machen. - 4 - V/0272/2011 Bei den jährlich wiederkehrenden Rahmenstrukturvere inbarungen zwischen Verwaltung und den Einrichtungen werden Bedarfe ermittelt und miteinan der abgestimmt, um dann bedarfsgerechte Lösungen, auch für die Veränderung des 35 Stundenangebotes zu finden. Die Vorraussetzungen, die eine Einrichtung bietet, werden in jedem Einzelfall besprochen und ab- gewogen. Lösungsmöglichkeiten für Veränderungen wer den nachdrücklich angestrebt, mit dem LWL abgestimmt und so effizient wie möglich für die weiteren Kindergartenjahre umgesetzt. 3. Erweiterung der Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen Erweiterte Öffnungs- und Angebotszeiten in Kinderta geseinrichtungen sind zum einen durch zu- sätzliche (additive) Angebote denkbar. Dieses kann z. B. durch Angebote der Kindertagespflege erfolgen. Eine Ausweitung der Öffnungs- und Angebotszeit kann aber möglicherweise auch durch integrierte und trägerbezogene Angebote durch die Kindertageseinrichtungen erfolgen. Eine von der o. a. Unter-AG erstellte Matrix stellt die verschiedenen Möglichkeiten übersichtlich dar (s. Anlage 2). Nachfolgend werden die bisherigen Erkenntnisse und praxisbezogenen Entwicklungsmöglichkeiten der Kindertagespflege sowie die Voraussetzungen für mögliche strukturelle (institutionell integrier- te) Veränderungen in Kindertageseinrichtungen dargestellt. 3.1 Möglichkeiten additiver Angebote durch die Kindertagespflege Durch die Kindertagespflege könnten einzelfallbezog ene Angebote zur flexiblen Nutzung und zur Ausweitung der Betreuungszeiten additiv (d. h. ergä nzend) unter bestimmten Bedingungen entwi- ckelt werden. Im Folgenden wird ausschließlich auf additive Angebote durch die Kindertagespflege eingegangen. Erste Vorraussetzungen für ein solches Angebot wurd en in der o. g. Arbeitsgruppe „Flexible Kin- dertagesbetreuung“ entwickelt. In der Erarbeitung dieser Form der Randzeitenbetreu ung wurden die Anforderungen der Betreu- ungsperson, der Versicherungsschutz und die Finanzi erung im Rahmen der Finanzregeln der Kin- dertagespflege, die für ein solches Angebot erforderlich wären, beraten und festgelegt. Die Kindertagespflegeperson würde, wie auch andere Tagesmütter, vom Amt für Kinder, Jugendli- che und Familien ihr Einkommen für die Randzeitenbe treuung erhalten. Die Eltern müssten die individuellen Buchungsstunden für ihr Kind in der R andzeitenbetreuung, gestaffelt nach der Eltern- beitragstabelle für Kindertagespflege an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zahlen. Ein additives Angebot durch die Kindertagespflege i st in dieser Form möglich und auch rechtlich wie versicherungstechnisch abgesichert. Es unterlie gt aber finanziellen Setzungen, die das Ange- bot zu wenig flexibel und störanfällig machen. So k ann das Angebot nur bestehen, wenn zumin- dest immer drei Kinder in Betreuung sind. Jedoch da rf die Gruppe der Kinder, die das Angebot einer Tagespflegeperson in Anspruch nehmen, in der Summe höchstens acht betragen (Landes- gesetz zur Ausgestaltung der Pflegeerlaubnis). Gera de zum Neustart von Randzeitbetreuungsan- geboten kann nicht von einer konstant hohen Nutzerq uote ausgegangen werden. Auch sich kurz- fristig verändernde Bedarfe können dazu führen, das s die Betreuung für die Tagespflegeperson wirtschaftlich unattraktiv wird. Aus Sicht der Elte rn und Kinder ist das Angebot immer als ein zu- sätzliches Angebot erkenntlich, da es von Personen außerhalb der Einrichtung angeboten wird. Eine Ausweitung der Kindertagespflege für die flexi ble Kindertagesbetreuung ist im Zusammen- hang mit den o.a. Bedingungen sehr schwierig. - 5 - V/0272/2011 Die Priorität und damit auch die künftigen Kapazitä ten liegen in der Kindertagespflege in der Un- terstützung des notwendigen u3-Ausbaus in Münster. Hinzu kommt, dass eine Finanzierung ausschließlich durch die Eltern erfolgen muss. 3.2 Erweiterungen der Betreuungszeiten in Kindertag eseinrichtungen im Rahmen ihrer ei- genen strukturellen und institutionell integrierten Möglichkeiten Der Weg über flexible Angebotszeiten im Rahmen bestehender und ausgeweiteter Öffnungszeiten, Betreuung anzubieten, und damit auch eine der Umfra ge entsprechende Anzahl von Kindern an- zusprechen, hat einen großen Vorteil. Durch das int egrierte Angebot und die damit veränderte Dienstplangestaltung, wird den Eltern langfristig v ermittelt, dass es in der Einrichtung eine positive Grundhaltung zu unterschiedlichen Abholzeiten gibt. Die flexible Betreuung wird den Eltern als eine grundsätzliche und selbstverständliche Option, die individuell gebucht werden kann, angebo- ten. Je nach aktueller Nachfrage, die sicherlich sc hwankend sein wird, kann das Team in der Ein- richtung das Angebot verändern, umgestalten und anpassen. Schon jetzt bemühen sich die Kindertageseinrichtung en im Rahmen ihrer individuellen Möglichkei- ten vereinzelte Situationen abzufangen, in denen de r berufliche Kontext es Eltern in akuten Situa- tionen nicht erlaubt, die Kinder pünktlich abzuhole n. Allen Mitarbeiterinnen der Kindertageseinrich- tungen ist bewusst, dass eine Vereinbarkeit von Fam ilie und Beruf nur mit einer nötigen flexiblen Haltung Rechnung getragen werden kann. Die derzeitigen Kindpauschalen decken jedoch nicht die Kosten für das Angebot einer flexiblen Betreuungsleistung außerhalb der ursprünglichen Regelbetreuung nach KiBiz. Ein solches umfassendes Angebot kann eine Kindertag eseinrichtung nur anbieten, wenn zu den Kindpauschalen nach KiBiz für das 25, 35 und 45 Stu nden Regelangebot zusätzliche Gelder in die Einrichtung für die flexible Kindertagesbetreuung fließen. Die Personalressourcen in einer Kindertageseinricht ung, die verändert werden müssen, um eine der Umfrage entsprechende Anzahl flexibler Betreuun g zu gewährleisten, führen zwangsläufig zu einer anderen Kostenkalkulation. Auch in dem Zusammenhang ist anzumerken, dass für w eitere flexible Betreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen städtische Gelder nicht zu r Verfügung gestellt werden können. Alle ent- stehenden Kosten, die über die KiBiz-Betriebskosten förderung hinausgehen, sind von den Eltern, die diese Angebote in Anspruch nehmen, selbst zu tragen. Eine Recherche des Amtes zu den vorhandenen flexibl en Betreuungseinrichtungen im Bereich LWL und LVR hat ergeben, dass es nur wenige Träger gibt, die ein sehr umfangreiches flexibles Angebot vorhalten. Diese finanzieren ihre Angebote durch die Regelbetr euung nach KiBiz – verbunden mit einer fle- xibleren Buchung des 25, 35, und 45 Stundenangebote s –, zusätzliche Elternbeiträge für die ge- buchten flexiblen Zeiten, gelegentlich durch eine T eilkostenübernahme z. B. des Trägeranteiles durch die Kommune sowie vor allem durch die Kooperationen mit einer oder mehrerer Firmen. Nur ein Träger, so ergab die Nachfrage, bietet die flexible Betreuung ohne Firmenkooperation an. Durch die vorhandene Größe der Einrichtung und ein spezielles System flexibler Angebotszeiten mit gestaffelten erweiterten Öffnungszeiten (Gleitz eit/Extrazeit) sowie unterschiedlichen Zuzah- lungsmodalitäten für die Eltern, wird die flexible Betreuung mit dem Regelangebot nach KiBiz kombiniert und finanziert. In dem Zusammenhang war der Besuch der Einrichtung „Prinz Botho“ (Einrichtung des Deutschen Roten Kreuzes Stadtlohn) mit der AG „Flexible Kindertagesbetreuung“ zu Beginn des Jahres 2011 sehr aufschlussreich. Die AG konnte sich vor Ort ei n Bild über die pädagogische Arbeit machen und sich über das hinterlegte Organisationssystems informieren. - 6 - V/0272/2011 Kenntnisse im Bereich der Betriebswirtschaft zu den Themen: Leistungserfassungssysteme für die Buchungen, Überwachung und Abrechnung der Zusatzlei stungen sowie zur Kosten- und Konten- verwaltung sind unabdingbar. Die Entwicklung der flexiblen Kindertagesbetreuung wurde bei „Prinz Botho“ und anderen Anbietern mit Beginn des Angebotes durch ei ne sogenannte „Stand by“- Förderung eingeleitet, ohne von vorne herein ausschließlich kindscharf abzurechnen. 4. Handlungsoptionen für den Ausbau flexibler Kindertagesbetreuungsangebote Es ist wichtig für die Stadt Münster, dass verschie dene Kindertageseinrichtungen an unterschiedli- chen Standorten mit unterschiedlichen Bedingungen E rfahrungen in der konkreten Umsetzbarkeit flexibler Angebotsstrukturen im Rahmen eigener stru ktureller Möglichkeiten sammeln. Vorausset- zung für eine Entwicklung ist zunächst die Bereitsc haft des Trägers, der Leitung und des Teams für diesen Veränderungsprozess. Die Verwaltung wird dazu die landesweit bestehenden Möglichkeiten analysieren und für eine Mo- dellentwicklung in Münster in Abstimmung mit den be teiligten Trägern und dem Landesjugendamt übertragbar machen. Ziel ist, mit Modelleinrichtung en praktikable Flexibilisierungsformen zu erpro- ben und vor allem bedarfsgerechte Angebote zu entwickeln. Dabei ist die Trägervielfalt und die Möglichkeiten der Träger in den einzelnen Stadtteilen zu be- rücksichtigen, ebenso wie die Gruppenstrukturen, di e Größe der Einrichtung und die vorhandenen Räumlichkeiten. Die ausgewählten maximal zwei Modelleinrichtungen s ollen durch die Verwaltung unter Einbezie- hung der AG 78 – Kindertagesbetreuung (gem. § 78 SGB VIII) projektbezogen begleitet werden, um individuelle Wege für die Einrichtung und ihren Standort zu finden und Hindernisse zu über- winden. Eine angemessene externe Beratung durch bereits pra ktizierte Modelle („best practice“-Projekte) wird dabei berücksichtigt. Über weitere Optionen für die flexible Kindertagesb etreuung, die sich aus den Modellprojekten ergeben, besonders im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen für die Eltern, wird die Verwal- tung informieren. Zu Beschlusspunkt 2 Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 17.01.2011 – „KiTa- Hearing – Elternbedarf bestimmt Öff- nungszeiten“ (A-R/0002/2011) Die FDP-Fraktion beantragte zusätzlich ein Hearing (s. Anlage 2) zum Thema der flexiblen Betreu- ungszeiten. Der obige Bericht zeigt, dass bereits eine ausführl iche Analyse von Handlungsoptionen zur Wei- terentwicklung flexibler Kindertagesbetreuungsangebote trägerübergreifend erfolgt ist. Auch haben dazu bereits verschiedene Veranstaltunge n und Besichtigungen von Einrichtungen, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der freien Träger, stattgefunden. Damit ist die Intention des Antrags inhaltlich aufgegriffen. Die aus der Analyse entstandenen Erkenntnisse und H andlungsoptionen werden in der Phase der Modellentwicklung geprüft. Den Beteiligten ist es wichtig, im Rahmen der Model lentwicklung die sich noch ergebenden prakti- schen Anforderungen aufzuzeigen. Angestrebt wird dabei frühestens das KiGa-Jahr 2012/2013. - 7 - V/0272/2011 Hohe Priorität hat zunächst der Ausbau mit Kinderta gesbetreuungsplätzen, insbesondere für die u3-Kinder und die damit verbundene Absicherung des Rechtsanspruchs. I. V. gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete Anlagen: 1. Antrag der CDU- und FDP-Ratsfraktionen vom 20.04 .2009 „Flexible Betreuungszeiten in Kitas“ 2. Matrix: Modellvarianten zur Umsetzung von Randze itenbetreuung in Kitas 3. Antrag der FDP Ratsfraktion vom 26.01.2011 „Kita Hearing – Elternbedarf bestimmt Öffnungs- zeiten“
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Geringhoffstraße 48
- Dreizehnerstraße 42
- Brockmannstraße 162
- Killingstraße 44
- Windthorststraße 7
- Rüschhausweg 17
- Zwi-Schulmann-Weg 25
- Bahnhofstraße 9
- Kinderhaus
- Im Draum 34b
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0210/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.02.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37