V/0527/2022
Neuregelung der Vergütung der Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH
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Beschlussvorlage
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V/0527/2022 V/0527/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Neuregelung der Vergütung der Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH Beratungsfolge 06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung 07.09.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Stadtwerke Münster GmbH erhalten ab dem 01.01.2022 eine monatliche Vergütung, die entsprechend der jeweiligen Rollen im Aufsichtsrat (AR) wie folgt abgestuft ist: AR-Vorsitz: 800,00 € Stellvertretungen: 400,00 € AR-Mitglieder: 200,00 € II. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. Begründung: Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Zuständig für die Be- schlussfassung über die Vergütung der Mitglieder in einem obligatorischen Aufsichtsrat wie dem der Stadtwerke Münster GmbH ist gemäß § 113 Abs. 1 AktG die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH. Amt für Finanzen und Beteiligungen 25.08.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt Telefon: 492-2006 Rothermundt@stadt- muenster.de - 2 - V/0527/2022 Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hat bereits einstimmig für eine Vergütung der AR- Mitglieder gemäß dem Beschlussvorschlag votiert. Maßgeblich für die Entscheidung ist aus Sicht der Stadtwerke Münster GmbH die Komplexität der im Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH zu behandelnden Sachverhalte, die sich angesichts der Entwicklungen der letzten Jahre in den Bereichen Energiewirtschaft und Mobilität mit sich immer weiter differenzierenden Märkten, Inten- sivierung des Wettbewerbs, wachsenden Ansprüchen der Kunden und den großen Aufgaben der Energie- und Mobilitätswende deutlich erhöht habe. Die bisherige finanzielle Regelung zur Auf- wandsentschädigung für die Aufsichtsratsmitglieder, die sich an der Entschädigungsverordnung (EntschVO) NRW orientierte, stehe insofern nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand und den Anforderungen. Dieser gewachsenen Verantwortung soll mit der angepassten Vergütung in adäquater Weise Rechnung getragen werden. i. V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0527/2022 Kurzüberblick Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Zuständig für die Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder im obligatorischen Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH ist gemäß § 113 Abs. 1 AktG die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH. Demnach hat die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Gesellschaft zu stehen. Die Aufsichtsräte der Stadtwerke Münster GmbH sollen ab dem 01.01.2022 eine monatliche Vergütung erhalten, die entsprechend der jeweiligen Rollen im Aufsichtsrat abgestuft ist. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die „Stadtwerke Münster GmbH“ ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster. Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung mit Energie und Wasser, der Öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die Straßenbeleuchtung bzw. deren Be- triebsführung, die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft, die Be- teiligung an sonstigen Unternehmen, insoweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, die Telekommunikation, der Bau und der Betrieb von Gebäuden, die kommunalen Zwecken dienen, auf eigenen oder auf fremden Grundstücken, das Betreiben und Bereitstellen von Mobilitätsdienstleistungen (z.B. CarSharing, Fahrradverleihsysteme) und die Erbringung der mit den vorgenannten Aufgaben im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Geschäften, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar zu dienen bestimmt sind. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 113 Abs. 1 AktG Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k. A.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0527/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.08.2022
- Erstellt
- 23.08.2022 13:51