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V/0527/2022

Neuregelung der Vergütung der Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH

Vorlagen 23.08.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.09.2022, TOP 25

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2524 Zeichen

V/0527/2022 
V/0527/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neuregelung der Vergütung der Mitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   07.09.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   07.09.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster 
GmbH wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Stadtwerke Münster GmbH erhalten ab dem 01.01.2022 eine 
monatliche Vergütung, die entsprechend der jeweiligen Rollen im Aufsichtsrat (AR) wie folgt abgestuft 
ist: 
 
AR-Vorsitz:  800,00 € 
Stellvertretungen:  400,00 € 
AR-Mitglieder:  200,00 € 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Zuständig für die Be-
schlussfassung über die Vergütung der Mitglieder in einem obligatorischen Aufsichtsrat wie dem 
der Stadtwerke Münster GmbH ist gemäß § 113 Abs. 1 AktG die Gesellschafterversammlung der 
Stadtwerke Münster GmbH. 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
25.08.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rothermundt 
Telefon: 492-2006 
Rothermundt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0527/2022 
 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hat bereits einstimmig für eine Vergütung der AR-
Mitglieder gemäß dem Beschlussvorschlag votiert. Maßgeblich für die Entscheidung ist aus Sicht 
der Stadtwerke Münster GmbH die Komplexität der im Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH 
zu behandelnden Sachverhalte, die sich angesichts der Entwicklungen der letzten Jahre in den 
Bereichen Energiewirtschaft und Mobilität mit sich immer weiter differenzierenden Märkten, Inten-
sivierung des Wettbewerbs, wachsenden Ansprüchen der Kunden und den großen Aufgaben der 
Energie- und Mobilitätswende deutlich erhöht habe. Die bisherige finanzielle Regelung zur Auf-
wandsentschädigung für die Aufsichtsratsmitglieder, die sich an der Entschädigungsverordnung 
(EntschVO) NRW orientierte, stehe insofern nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum 
Aufwand und den Anforderungen. Dieser gewachsenen Verantwortung soll mit der angepassten 
Vergütung in adäquater Weise Rechnung getragen werden. 
 
 
 
i. V. 
 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlage A

Anlage A

2179 Zeichen

Anlage A zur V/0527/2022 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Zuständig für die 
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder im obligatorischen Aufsichtsrat der 
Stadtwerke Münster GmbH ist gemäß § 113 Abs. 1 AktG die Gesellschafterversammlung der 
Stadtwerke Münster GmbH. Demnach hat die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis 
zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Gesellschaft zu stehen. 
Die Aufsichtsräte der Stadtwerke Münster GmbH sollen ab dem 01.01.2022 eine monatliche 
Vergütung erhalten, die entsprechend der jeweiligen Rollen im Aufsichtsrat abgestuft ist. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die „Stadtwerke Münster GmbH“ ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster.  
 
Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung mit Energie und Wasser, 
der Öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die Straßenbeleuchtung bzw. deren Be-
triebsführung, die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft, die Be-
teiligung an sonstigen Unternehmen, insoweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck 
zu fördern, die Telekommunikation, der Bau und der Betrieb von Gebäuden, die kommunalen 
Zwecken dienen, auf eigenen oder auf fremden Grundstücken, das Betreiben und Bereitstellen 
von Mobilitätsdienstleistungen (z.B. CarSharing, Fahrradverleihsysteme) und die Erbringung der 
mit den vorgenannten Aufgaben im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Geschäften, 
die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar zu dienen bestimmt sind. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. § 113 Abs. 1 AktG 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k. A.

Beratungsverlauf (3)

06.09.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2022 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0527/2022
Typ
Vorlagen
Datum
23.08.2022
Erstellt
23.08.2022 13:51