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V/0331/2024

Anmietung und Aufstellen von Fertigbauklassen als Interimslösung während der Baumaßnahmen zur Sanierung des Gymnasiums Paulinum und Erweiterung des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums hier: Errichtungs- und Baubeschluss

Vorlagen 25.07.2024

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 5_Ansichten_SW_NO

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Ansehen

Anlage 2_Luftbild

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Ansehen

Anlage 4_Grundriss_1.OG

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Ansehen

Anlage 8 barrierefreies Bauen 3a(1)

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Ansehen

Anlage 1_Lageplan

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Ansehen

Anlage 3_Grundriss_EG

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Ansehen

Anlage 10 Folgelastenberechnung Personal

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 6_Ansichten_SO_NW_SchnittAA

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Ansehen

Anlage 7 Nachhaltiges Bauen

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Ansehen

Anlage 9 Folgelastenberechnung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

9631 Zeichen

V/0331/2024 
V/0331/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Anmietung und Aufstellen von Fertigbauklassen als Interimslösung während der Baumaßnahmen 
zur Sanierung des Gymnasiums Paulinum und Erweiterung des Annette-von-Droste-Hülshoff-
Gymnasiums 
Hier: Errichtungs- und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   27.08.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   03.09.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   03.09.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.09.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass es erforderlich ist, für die  Dauer der Baumaßnahmen zur 
Sanierung des Gymnasiums Paulinum und Erweiterung des Annette -von-Droste-Hülshoff-
Gymnasiums Ausweichräume zur Verfügung zu stellen. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Räume durch die Anmietung und das 
Aufstellen von Fertigbauklassen (10 Unterrichtsräume, 3 Differenzierungs- bzw. Teamräume 
sowie Nebenräume) auf dem Gelände des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-
Westfalen am Aegidiikirchplatz zu schaffen. 
 
3. Die Baumaßnahme wird nach den Plänen des Architekturbüros Ubbenhorst & Partner Archi-
tekten PartGmbB vom 23.04.2024 ausgeführt (Anlage 1 – 6). 
 
4. Die Checkliste „nachhaltiges Bauen“ zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wird zur 
Kenntnis genommen (Anlage 7). 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
12.08.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Haase 
Telefon: 492-4011 
Haase@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0331/2024 
5. Die Checkliste „Barrierefreiheit / Design für alle“ zur Berücksichtigung der Belange von Men-
schen mit Behinderungen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 8). 
 
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Dauer der Aufstellung der Container ab deren 
Fertigstellung ein Mehrbedarf von 0,13 VZÄ jährlich für Personalstunden für Hausmeister-
dienste anfällt. Der Rat befürwortet, dass ein Mehrbedarf in Höhe von 0,13 VZÄ im Rahmen 
der nächsten Stellenplanberatungen aufzunehmen ist.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für das Herrichten und Erschließen und die Ausstattung der 
Fertigbauklassen investive Mittel in Höhe von 840.000 € benötigt werden.  
 
Es wird ferner zur Kenntnis genommen, dass für die Anmietung der Containeranlage und die ersatz-
weise Überlassung von Parkplätzen im Aegidiiparkhaus für die Mitarbeiter*innen des OVG Kosten 
entstehen. Diese werden in einer separaten nichtöffentlichen Vorlage benannt. 
 
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Investitionsmaßnahme 4730 Fertigbauklassen    
Auszahlungen  für Baumaßnahmen 2024 50.000  
   VE 790.000  
   2025 790.000  
Summe aller Auszahlungen  840.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o.g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Zeile 11 Personalaufwendungen 2025 6.490  
   2026 8.830  
   2027 5.250  
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2025 26.030 ab 01.08.2025 
   2026 62.480  
   2027 36.450 bis 31.07.2027

- 3 - 
V/0331/2024 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2025 154.380 ab 01.08.2025 
   2026 370.500  
   2027 218.420  
   2028 ff. 5.500  
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen 
2025. 12.600  
 
 
Die Folgelastenberechnung (Anlage 9) und die Folgelastenberechnung Personalkosten (Anlage 10) 
werden zur Kenntnis genommen  
 
 
 
 
Begründung: 
 
Bisherige Beschlüsse 
 
Mit der Vorlage V/0816/2021/1 hat der Rat am 09.02.2022 den Grundsatzbeschluss zur Erweiterung 
von 6 Gymnasien zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 unter 
Beibehaltung der festgelegten Zügigkeiten gefasst.  
Der Rat hat in seiner Sitzung am 19.06.2024 einen Errichtungsbeschluss zur Erweiterung des Annet-
te-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums gefasst und dem Vorkonzept zur Umsetzung der Raumbedarfe 
einschließlich Rück- und Neubau der Sporthalle zugestimmt. (Vorlage V/0265/2024). 
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage „Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 für Münster“ 
schon 2019 die Verwaltung beauftragt, Strategien zu entwickeln, um das Ziel der Klimaneutralität zu 
erreichen. Ein wesentlicher Beitrag hierzu ist die Sanierung der Bestandsgebäude. Die erforderlichen 
Maßnahmen wurden in der Berichtsvorlage V/0676/2021 konkretisiert. Die Sanierung des Traktes 4 
des Gymnasiums Paulinum zählt zu den in der Anlage 2 dieser Vorlage aufgezählten Maßnahmen. 
 
Interimslösungen für das Annette -von-Droste-Hülshoff-Gymnasium und das Gymnasium Paulinum  
während der Bau- bzw. Sanierungsphase 
 
 
Für die Umsetzung des Konzeptes zur Erweiterung des Annette-von-Droste-Hülshoff-
Gymnasiums muss die bestehende Sporthalle, die Gymnastikhalle, ein Musikraum und der direkt an 
die Gymnastikhalle angrenzende Klassenraumriegel mit 6 Unterrichtsräumen zurückgebaut werden. 
Zumindest temporär werden darüber hinaus direkt an den zurückzubauenden Klassenraumtrakt und 
die Baustelle angrenzende Räumlichkeiten nicht nutzbar sein. Ein ersatzloser Verzicht auf die Unter-
richtsräume ist aufgrund de r fehlenden Raumkapazitäten und ohnehin beengten Raumsituation der 
Schule nicht möglich. Darüber hinaus muss davon ausgegangen werden, dass die Erweiterungsmaß-
nahme nicht bis zum Sommer 2026 abgeschlossen sein wird, sodass dann auch für den im Zuge von 
G9 zu beschulenden zusätzlichen Jahrgang Raumkapazitäten geschaffen werden müssen. 
 
Die Sanierung des Gebäudetraktes 4 des Gymnasiums Paulinum soll als 1. BA durchgeführt wer-
den. Es ist geplant, den Baubeschluss für die Sanierung mit der parallelen Vorlage V/0427/2024 her-
beizuführen. 
Während der energetischen Sanierung sind die in dem Gebäudetrakt 4 liegenden Unterrichts - und 
Fachräume nicht nutzbar. Lediglich die Nutzung der Mensa soll weiterhin ermöglicht werden. Der na-
turwissenschaftliche Unterricht wird innerhalb des Bestandsgebäudes in den naturwissenschaftlichen 
Fachräumen (Trakt I) aufgefangen. Für die Unterrichtsräume müssen allerdings für die Dauer der 
Sanierung Ersatzräume zur Verfügung gestellt werden.

- 4 - 
V/0331/2024 
Nach Abschluss der energetischen Sanierung des T raktes 4 soll die Erweiterung des Gymnasiums 
Paulinum durchgeführt werden. Da die derzeitigen Planungen abweichend von der ursprünglichen 
Machbarkeitsstudie keine Aufstockung des Traktes 4 sondern einen Anbau an angrenzende Bereiche 
vorsehen, ist eine zeitversetzte Umsetzung von Sanierung und Erweiterung möglich. Da die Erweite-
rung als Anbau vorgesehen ist, besteht während der Bauphase kein Bedarf für Interimslösungen. 
Abhängig von dem Fertigstellungstermin müssen ggfls. Lösungen für den aufgrund von G9 ab 2026 
zu beschulenden zusätzlichen Jahrgang gefunden werden. 
 
Da auf den Schulgrundstücken keine Möglichkeiten zur Aufstellung von Fertigbauklassen beste-
hen, wurde nach intensiver Prüfung der Parkplatz auf dem Gelände des Oberverwaltungsgerichtes für 
das Land Nordrhein-Westfalen am Aegidiikirchplatz als einzig geeigneter Standort ausgewählt. Als 
Ersatz für den Wegfall der Parkplätze sind dem OVG Parkplätze im Aegidiiparkhaus zur Verfügung zu 
stellen. 
Das Architekturbüro Ubbenhorst & Partner Architekten PartGmbB hat die Planung für die Container-
anlage erstellt. Die Anlage umfasst 10 Unterrichtsräume, 3 Differenzierungs- bzw. Teamräume sowie 
die erforderlichen Nebenräume. 
Das Erdgeschoss der Anlage wird über eine Rampe einen barrierefreien Zugang erhalten. Im EG wird 
eine barrierefreie WC-Anlage geschaffen. Die Räume erhalten Akustikdecken. 
 
Es ist geplant, die Fertigbauklassen zunächst als Interimslösung für die Dauer der Sanierung des 
Gymnasiums Paulinum, die im Sommer 2025 beginnen soll, zu nutzen. Nach Abschluss der Sanie-
rungsmaßnahme im Schuljahr 2025/26 können die Fertigbauklassen dann dem Annette-von-Droste-
Hülshoff-Gymnasium zur Verfügung gestellt werden. 
 
Die investiven Kosten in Höhe von 840.000 Euro setzen sich entsprechend der Kostenschätzung wie 
folgt zusammen: 
 
KG 200 Herrichten und Erschließen     66.000 € 
KG 300 Bauwerk –Baukonstruktion   481.000 € 
KG 400 Bauwerk –Technische Anlagen    78.000 € 
KG 500 Außenanlagen      15.000 € 
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke  110.000 € 
KG 700 Baunebenkosten      50.000 € 
5% Unvorhergesehenes      40.000 € 
       -------------- 
Gesamt brutto      840.000 € 
 
In der Kostenschätzung sind nur die Baukosten einschl. Rückbaukosten und die Möblierung erfasst.  
Mietkosten sowie Kosten für die ersatzweise Überlassung von Parkplätzen im Aegidiiparkhaus für die 
Mitarbeiter*innen des OVG sind nicht Bestandteil der Kostenschätzung. Diese Kosten werden nach 
Vorliegen der konkreten Angebote in einer separaten nichtöffentlichen Vorlage benannt. 
 
I.V. 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A  
Anlage 1 – 6 Entwurfsplanung 
Anlage 7  Checkliste „nachhaltiges Bauen“  
Anlage 8 Checkliste „Barrierefreiheit / Design für alle“ 
Anlage 9 Folgelastenberechnung 
Anlage 10 Folgelastenberechnung Personalkosten

Anlage 5_Ansichten_SW_NO

675 Zeichen

Aegidistraße Flurstück: 589
48143 Münster
Aufstellung einer Fertigbauanlage 
befristet für 2 Jahre
Planart
ENTWURF
Maßstab Erstellung
Planinhalt
Fachstellenleitung
Mantke / Schniedenharn23.04.2024
Projektleitung
Sterz
OK Attika +68,47m ü NHN
OKFF EG +0,00
=60,45m ü NHN
OKFF EG ca. +3,40
=63,85m ü NHN
OK Gelände 
60,14m ü NHN
OK Gelände 
59,57 m ü NHN
OKFF Attika ca. +6,80
=67,25 m ü NHN
OK Attika +68,47m ü NHN
OKFF EG +0,00
=60,45m ü NHN
OKFF EG ca. +3,40
=63,85m ü NHN
OK Gelände 
59,29m ü NHN
OK Gelände 
60,04 m ü NHN
OKFF Attika ca. +6,80
=67,25 m ü NHN
OK Traufe +72,15 m ü NHN
OK First +70,22 m ü NHN
Ansicht Nord-Ost
Ansicht Süd-West
1:200
Anlage 5
Ansichten SW,NO

Anlage 2_Luftbild

769 Zeichen

Aegidistraße Flurstück: 589
48143 Münster
Aufstellung einer Fertigbauanlage 
befristet für 2 Jahre
Planart
ENTWURF
Maßstab Erstellung
Planinhalt
Fachstellenleitung
Mantke / Schniedenharn23.04.2024
Projektleitung
Sterz
Land NRW 2024 - Keine amtliche Standardausgabe. Es gelten die auf den Folgeseiten angegebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der dargestellten Geodatendienste.
 
TIM-online
Dieser Ausdruck wurde mit TIM-online (www.tim-online.nrw.de) am 29.04.2024 um 12:13 Uhr erstellt.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
17 
STG 
x 20 cm
 x 25 cm
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
1112
13
14
15
16
17
18
19
2020 
STG 
x 17 cm
 x 25,44
 cm
9,49
5
24,00
5,06
6,00
15,00
6,25
3,64
36,00
6,00
15,00
10,74
5
2,03
5
2,06
5
3,19
6,36
5
12
10
10
10
9
4
25
1:500
Anlage 2
Luftbild

Anlage 4_Grundriss_1.OG

788 Zeichen

Aegidistraße Flurstück: 589
48143 Münster
Aufstellung einer Fertigbauanlage 
befristet für 2 Jahre
Planart
ENTWURF
Maßstab Erstellung
Planinhalt
Fachstellenleitung
Mantke / Schniedenharn23.04.2024
Projektleitung
Sterz
6,0024,006,00
6,00 3,00 6,00 6,00
36,00
235,544611,54465,5423
2311,54462,54468,544611,5423
23 5,77 23 2,54 46 11,54 23
6,006,00
+3,40
1234567810 9111213
A
B
C
D
E
F
H
G
A-AA-A
ELA
EDV
36,85m ü NHN
Klassenraum 8
104
NGF: 63,93 m2
Klassenraum 9
105
NGF: 63,93 m2
Klassenraum 10
106
NGF: 63,93 m2
WC H
109
NGF: 14,07 m2
WC D
108
NGF: 14,03 m2
Treppenhaus
107
NGF: 14,07 m2
Klassenraum 6
101
NGF: 63,93 m2
Teamraum 2
103
NGF: 23,02 m2
Klassenraum 7
111
NGF: 63,93 m2
Flur
110
NGF: 75,03 m2
Technik
102
NGF: 14,07 m2
Teamraum 3
103
NGF: 23,02 m2
1:200
Anlage 4
Grundriss 1.OG

Anlage 8 barrierefreies Bauen 3a(1)

3976 Zeichen

Anlage  3a zu  den  Gebäudeleitlinien  2020: 
„Barrierefreiheit / Design für alle“  
Stand: Januar 2022  
Anlage 8 zur Vorlage V/0331/2024 
 Neubau/ bauliche Erweiterung 
 Umbau im Bestand 
 Baumaßnahme ohne Relevanz für die Barrierefreiheit 
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie  
Erschließung/Ausstattung:  
Parkplätze für Menschen mit Behinderung  
 ja, Anzahl:       
 Entfernung des Parkplatzes zum 
Haupteingang,       
Anbindung an den ÖPNV 
Name der Haltestelle: Münster Aegidiimarkt  
 mit Hochbordstein 
 mit Blindenleitsystem 
 nein, Erläuterung:       
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040-1 
Barrierefreie Erschließung/ Gebäudezugang  
 Verkehrsflächen ≥ 1,50 m Breite 
 Gebäudezugang leicht auffindbar  
 Haupteingang schwellenfrei 
 barrierefreie Erreichbarkeit/ Rampe 
  Einbindung in Blindenleitsystem 
 
 Automatiktür 
 Bewegungsfläche vor der Tür  
1,50 x 1,50 m 
 Sonstiges: 
Flure/ sonstige Verkehrsflächen   
 nutzbare lichte Breite ≥ 1,50 m 
 alle Etagen barrierefrei erreichbar 
 kontrastreiche Gestaltung 
 Etagen teilweise barrierefrei erreichbar 
 Erläuterung: EG wird barrieefrei 
erschlossen 
Türen   
 leicht zu öffnen 
 Mindestbreite im Lichten ≥ 90 cm 
 
 Obentürschließer mit Freilauffunktion 
 kontrastreiche Gestaltung 
 
Aufzüge  
 Gestaltung gem. DIN 18040-1/ DIN EN 
81-70 Aufzüge Ausgabe 2018- 07 
 Sprachausgabe der Etagen  
 Notrufsystem auch für Menschen mit 
Hörbehinderung nutzbar 
 Bewegungs- und Wartefläche  
≥ 1,50 x 1,50 m  
 Spiegel an der Wand gegenüber der Tür 
 Klappsitz vorhanden

2 
 
 Erläuterung der Abweichungen: es handelt 
sich um eine Interrimsanalge, die ohne Aufzug 
gebaut wird. 
 
  
Treppen/ Rampen  
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040-1 
 Bewegungsfläche vor Rampen 
 Handlauf in zwei Höhen 
 Stufenmarkierungen 
 
 beidseitiger Handlauf 
 Erläuterung der Abweichungen:  
  
  
Barrierefreie Sanitärräume  
 nach Geschlecht getrennte barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 separate geschlechtsneutrale barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 Gestaltung und Ausstattung entspricht den 
Vorgaben der DIN 18040-1 
 kontrastreiche Gestaltung 
 geruchsdichter selbstschließender 
Hygienebehälter 
 Wandhaken in zwei Höhen 
 Erläuterung der Abweichungen:       
 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer  
Sanitäranlage 
 höhenverstellbare Pflegeliege vorhanden 
 Wandklappliege vorhanden 
 Sonstige Ausstattung, z. B. „Closomat“ : 
im EG gibt es eine berrierefreie WC-
Anlage, im OG eine nach Geschlechtern 
getrennte WC-Anlage 
 
  
Orientierungshilfen  
 Informations-und Leitsystem nach dem 
Zwei-Sinne-Prinzip gem. DIN 18040-1 
Abschnitt 4.4 
 Orientierungstafeln in großer Schrift und in 
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 
32975) 
 Sicherung von Gefahrenstellen und 
gefährlichen Hindernissen 
 ausreichende und blendfreie Beleuchtung 
 kontrastreiche Gestaltung 
 Erläuterung der Abweichungen: es handelt 
sich um einen Interimsanlage 
 
Taktile Informationen  
 taktiles Leitsystem (DIN 18040-1, 4.4) 
 Raumbeschriftung in Profilschrift und 
Brailleschrift 
 Aufmerksamkeitsfelder an Treppen oder 
Rampen 
 Sonstiges:       
 
 Handlaufenden an Treppen mit taktiler 
Etagenkennung 
 Klingelanlage mit Gegensprechfunktion 
am Eingangsbereich 
 Erläuterung der Abweichungen: es handelt 
sich um einen Interimsanlage 
 
Technische Hilfen für Menschen mit Hörbehinderungen 
 
 Notrufsystem/ Alarmsystem für Menschen 
mit eingeschränktem Hörvermögen 
 Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 
18041), Erläuterung: es werden 
Akustikdecken eingebaut 
 Induktionsschleife (vgl. DIN 18040-1), 
Raumbezeichnung:       
 Erläuterung der Abweichungen:       
 
Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und 
Details:

3 
 
(z. B. Ruhe-/ Rückzugsbereiche, flexible Möblierung, Arbeitsplätze für Rollstuhlfahrende, 
Sitzgelegenheiten z. B. im Eingangsbereich mit Angaben zu Sitzhöhe, Rückenlehne, Armlehne etc.):

Anlage 1_Lageplan

816 Zeichen

Aegidistraße Flurstück: 589
48143 Münster
Aufstellung einer Fertigbauanlage 
befristet für 2 Jahre
Planart
ENTWURF
Maßstab Erstellung
Planinhalt
Fachstellenleitung
Mantke / Schniedenharn23.04.2024
Projektleitung
Sterz
Fh
Fh
Fh
Fh
A
H
I
II
22
I
IV
11
3
II
8
IV
VI
10
III
13
2 a2 a2 a2 a2 a2 a2 a2 a
II
VI
11111111
95
II
11
III
11
12
2
I
IV
I
I
Lütke Gasse
Aegidiistraße
Aegidiikirchplatz
194
260
259
311
666
682
310
201
195
676
192
197
674
539
352
589
Fh
Fh
H
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
17 
STG 
x 20 cm
 x 25 cm
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
1112
13
14
15
16
17
18
19
2020 
STG 
x 17 cm
 x 25,44
 cm
67
89
6,07
3,00
9,51
5
3,00
3,04
3,20
3,20
3,00
3,00
3,04
2,38
2,43
5
5,99
5
2,91
5
2,37
13,68
589
AF1
AF
9
AF
2
AF
7
AF
6
AF
5
AF
8
AF
4
AF
3
14,15m²
10,65
m²
5,88
m²
12
10
10
10
9
4
25
1:500
Anlage 1
Lageplan

Anlage 3_Grundriss_EG

962 Zeichen

Aegidistraße Flurstück: 589
48143 Münster
Aufstellung einer Fertigbauanlage 
befristet für 2 Jahre
Planart
ENTWURF
Maßstab Erstellung
Planinhalt
Fachstellenleitung
Mantke / Schniedenharn23.04.2024
Projektleitung
Sterz
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
17 STG x 20 cm x 25 cm
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
20 STG x 17 cm x 25,44 cm
6,0024,006,00
6,00 3,00 6,00 6,00
235,77235,54462,54462,54462,5423232,5423235,54236,00
23 5,54 46 2,54 46 11,54 23
2311,54462,54462,5423235,544611,77
36,00
±0,00
1234567810 9111213
A
B
C
D
E
F
H
G
A-AA-A
60,45m ü NHN
Klassenraum 3
007
NGF: 63,93 m2
Klassenraum 4
008
NGF: 63,93 m2
Klassenraum 5
009
NGF: 63,93 m2
WC D
010
NGF: 14,03 m2
Treppenhaus 
012
NGF: 14,07 m2
Klassenraum 1
001
NGF: 63,93 m2
HAR
002
NGF: 14,07 m2
Teamraum 1
005
NGF: 30,69 m2
Klassenraum 2
006
NGF: 63,93 m2
Flur
013
NGF: 75,03 m2
WC H
011
NGF: 14,03 m2
PuMi
003
NGF: 6,74 m2
Beh. WC
004
NGF: 6,74 m2
1:200
Anlage 3
Grundriss EG

Anlage 10 Folgelastenberechnung Personal

1404 Zeichen

40.22.0001
Susanne Voigt

17.05.2024
40 51

Ermittlung Personalaufwendungen zur Folgelastenberechnung

(Container Annette-und Pascalgymnasium am OVG)

Investitionsmaßnahme: 4730
Produktgruppe (PG): 0301
Jahr der Fertigstellung: 2025
Nutzungsdauer: 2 Jahre

Einzelergebnisse:

Durch die Investionsmaßnahme entstehen folgende haushaltsrelevante Veränderungen:

4. Zusätzliche dauerhafte Personalaufwendungen

Stellen

Jahreswert
in € / Stelle

Ab HH-Jahr | PG | Stellenbewertung
|

Ko in€

me

Erläuterung:

2. Zusätzliche befristete Personalaufwendungen

Zeitrahmen PG T Stellenbe | Stellen | Jahreswertin | Summe in€
von bis | wertung
/ Stelle
01.04.25 | 31.12.25 | Schulhaus [erst K 49.935,00 6.491,55
| meister
01.01.26 | 31.12.26 | Schulhaus j Fol [13 67.911,60 8.828,51
meister | L
01.01.27 | 31.07:27 | Schulhaus | EGO6L | 0,13 40.407,40 5.252,96
meister |

Erläuterung:

Flächenerweiterung für 2 Schuljahre.

Der zusätzliche Bedarf für die Hausmeisterstunden ergibt sich aus der vorübergehenden

3. Dauerhafter Wegfall von Personalaufwendungen

PG Stellenbewertung | Stellen

1% HH-
Jahr

Jahreswert
in € / Stelle

| |

Summein |
€

|

|

]

J

Erläuterung:

Gesamtergebnis: 1
In die Folgelastenberechnung sind zu der Investitionsmaßnahme 4730 ab dem Haushalt

2025 befristet bis zum Haushalt 2027 Personalaufwendungen in Höhe von 20.573,02 €
einzustellen. .

Vf

Unterschrift Amts-/Betriebsleitung

Anlage A

2261 Zeichen

Anlage A zur V/0331/2024 
Kurzüberblick 
Während der Sanierung des Gymnasiums Paulinum und der Erweiterung des Annette-von-
Droste-Hülshoff-Gymnasiums müssen Ausweichräume zur Verfügung gestellt werden. Dafür sol-
len Fertigbauklassen angemietet und auf dem Parkplatz des OVG am Aegidiikirchplatz aufgestellt 
werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel 
       „Wir werden eine der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa“  
verfolgt. 
Das Teilziel lautet: 
      Aufstellen von Fertigbauklassen als Interimslösung während der Dauer der Sanierungs- bzw. 
Erweiterungsmaßnahme am Gymnasium Paulinum und Annette-von-Droste-Hülshoff-
Gymnasium 
Zielerreichung 
      Die Planung für das Aufstellen der Fertigbauklassen liegt vor, sodass nach Vorliegen des 
Baubeschlusses Angebote zur Anmietung eingeholt und die erforderlichen Maßnahmen zur 
Herrichtung des Grundstückes ergriffen werden können. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x teilw. 
Für das Herrichten und Erschließen und die Ausstattung der Fertigbauklassen sind investive Mittel 
in Höhe von 840.000 € erforderlich. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter-
richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu 
unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen 
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu 
stellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Das Erdgeschoss der Anlage wird über eine Rampe einen barrierefreien Zugang erhalten. Im EG 
wird eine barrierefreie WC-Anlage geschaffen. Die Räume erhalten Akustikdecken.

Anlage 6_Ansichten_SO_NW_SchnittAA

721 Zeichen

Aegidistraße Flurstück: 589
48143 Münster
Aufstellung einer Fertigbauanlage 
befristet für 2 Jahre
Planart
ENTWURF
Maßstab Erstellung
Planinhalt
Fachstellenleitung
Mantke / Schniedenharn23.04.2024
Projektleitung
Sterz
OKFF EG +0,00
=60,45m ü NHN
OKFF EG ca. +3,40
=63,85m ü NHN
OK Gelände 
60,04m ü NHN
OK Gelände 
60,04m ü NHN
OKFF Attika ca. +6,80
=67,25 m ü NHN
OK Attika +68,47m ü NHN
OKFF EG +0,00
=60,45m ü NHN
OKFF EG ca. +3,40
=63,85m ü NHN
OKFF Attika ca. +6,80
=67,25 m ü NHN
OK Gelände 
59,45m ü NHN
OK Gelände 
59,29m ü NHN
OKFF EG +0,00
=60,45m ü NHN
OKFF EG ca. +3,40
=63,85m ü NHN
OKFF Attika ca. +6,80
=67,25 m ü NHN
Ansicht Süd-Ost
Ansicht Nord-West
Schnitt A-A
1:200
Anlage 6
Ansichten SO,NW
Schnitt A-A

Anlage 7 Nachhaltiges Bauen

3659 Zeichen

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01   
 
 
Stand: März 2021 
 
Anlage 2 zu den Gebäudeleitlinien 2020 
Checkliste nachhaltiges Bauen  
 
 
Standort: Parkplatz OVG, Aegidiistraße  
Vorlagen-Nr.: V/0331/2024  Anlage: 7  
         
 
Energetische Standards  
1. Art des Bauvorhabens  
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre  
 Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre 
 Grundlegende Gebäudesanierung 
 Sanierung Einzelbauteil/e 
 Aufstellung von Containern 
 Sonstiges 
Erläuterung:       
 
2. Wärmeschutz  
2.1 Grundlegende Gebäudesanierung 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des Passivhaus- 
instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung  
 
Anforderung:       kWh /(m 2)    Berechnet:      kWh /(m2)  
Erläuterung:        
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO 2-Einsparung:           t/a 
 
Einhaltung der geforderten U-Werte der wärmeübertragenden Bauteile gem. Anlage 4 der Gebäude- 
leitlinien werden eingehalten: 
 
Ja:  Nein:  
Erläuterung:       
 
Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7) 
  n50 =< 1,0 –n   n50 =< 0,6 –n 
 
2.2 Sanierung Einzelbauteil/e 
Beschreibung der Maßnahme:       
 
Bauteilzustand: 
 Originalzustand Erstellung  Bereits Saniert 
Erläuterung:        
 
Einhaltung der Gebäudeleitlinien:   
 Ja    Nein 
Erläuterung:        
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO 
2-Einsparung:           t/a 
 
2.3 Aufstellung von Containern 
 gem. Gebäudeenergiegesetz (§2, 6) gelten keine Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01   
3. Neubau / Anmietung  
Das Null-Emissions-Haus wird wie folgt eingehalten: 
Vorhandene Emissionen:       kg CO 2 
Vermiedene Emissionen:       kg CO 2 
Erläuterung:       
 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren des 
Passivhaus- instituts Darmstadt in der aktuellen Fassung 
 
Anforderung:       kWh /(m 2)    Berechnet:      kWh /(m2)  
Erläuterung:        
 
4. Wärmeerzeugung  
 GUD-Fernwärme  KWK-Nahwärme   Gas   Öl   Geothermie 
 alternative Verfahren  Anschluss an bestehende Anlage 
 
5. Aktive Solarenergienutzung  
 Warmwassererzeugung  Beheizung  
 Stromerzeugung, PV-Anlage mit        kWp;  
 Batteriespeicher mit        kWh 
 
Erwartete Energieeinsparung:     ca. kWh       ca. CO 
2-Einsparung:           t/a 
 
6. Sommerlicher Wärmeschutz 
 Feststehender Sonnenschutz 
 Lamellen oder Rollläden 
Erläuterung:       
 
Übertemperaturgradstunden: Anforderung: 450  Berechnet:            
 
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien  
 
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierten Bau stoffen  
PVC   Nein   Ja 
Tropenholz  Nein   Ja 
Begründung für Einsatz: Kunststofffenster sind Standard für Container, andere Materialien können 
im Bereich Fenster kaum beschafft werden und bedeuten eine Einschränkung des Bieterkreises      
 
2. Zielwerte für schadstoffarmes Bauen  
 Zielwert TVOC < 1000 μg/m³  (Standard)  
 Zielwert TVOC < 500 μg/m³   (Kindergärten und Schu len)  
 Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³  
 
Einhaltung dieser Zielwerte soll erreicht werden durch  
 Verwendung ggf. zertifizierter Materialien (z. B. Blauer Engel) 
 Verwendung von Naturbaustoffen 
 Überprüfung der Luftschadstoffe mittels Raumluftmessungen. 
 
3. Sonstiges: (z. B. Regenwassernutzung)  
      
 
4. Gründach  
 Ja       m 2 
 Nein Begründung : Containerkonstruktion mit begrenzter statischer Traglast  
 
aufgestellt: D. Sterz geprüft: D. Baumkötter, 07.05 .2024

FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_2//23.03.21// Änd.01   
Amt für Immobilienmanagement

Anlage 9 Folgelastenberechnung

2724 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 25.07.24
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: PG0111 Immobilienmanagement, PG1601 Allgemeine Finanzwirtschaft, PG0301 Leistungen für Schulen, 
Investitionsmaßnahme: Fertigbauklassen
Jahr der Fertigstellung: 2025
Nutzungsdauer Hochbau: 2 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 840.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 840.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 730.000,00 86,90
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 110.000,00 13,10
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 840.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan -  €                  6.491,55 €                   6.491,55 €          0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 8.760,00 1,94
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 53.720,00 11,88
Zwischensumme 2025 62.480,00 13,82
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2025 370.500,00 81,96
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2025 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2025 12.600,00 2,79
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 12.600 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 25.200 € p.a.
= Schuldendienst 37.800 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
452.071,55 98,56
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2025 0,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge
0,00 0,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 452.070,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 53,82
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

Beratungsverlauf (7)

27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.08.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2024 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2024 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Aegidiistraße
  • Aegidiikirchplatz 194
  • Aegidiimarkt
  • Lütke Gasse

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Details

Aktenzeichen
V/0331/2024
Typ
Vorlagen
Datum
25.07.2024
Erstellt
13.05.2024 18:02