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V/0207/2012/1

Taxitarife

Vorlagen 04.06.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2012, TOP 12

Anlage 2

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Anlage 1

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Ansehen

Anlage 2

9812 Zeichen

Zr/aa/zml2 11:45 B2513877325 TAXIZENTRALE S. ar/a3

Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0207/2012/1

5001

Wehlfählen de Ankonmmien.

. TaxZentrole Münster 0.5, « Ärögermeg 14 » 48155:Münster

Stadt Münster . ur
Ordnungsamt Hr, Gunsthövel

48127 Münster \
Münster, 27.04.2012

Sehr geehrter Herr Gunsthövel, —

vieten Dank für Ihr Schreiben, gerne beantworten wir Ihnen die von Ihnen an uns gerichteten Fragen.

1. Struktur, Größe und Aufgaben der Taxi Zentrale Münster e.G.

Die Taxi Zentrale Münster 2.6, Ist eine im Genossenschaftsregister unter der Reg.Nr. 302
eingetragene Genossenschaft, sie besteht seit mehr als achtzig Jahren, Wie durch das
Genossenschaftsgesetz bastimmt, gibt es durch unsere Satzung bestätigt, drei entscheidende
Organe; Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung, In dlasen Gremien werden die Belange der
der Genossenschaft verbundenen Mitgliedsurternehmen nach Mehrkeitsprinzip entschieden. Aus
der Mitgliedschaft wurde beispielsweise der Auftrag an Vorstand und Aufsichtsrat herangetragen,
eine wirtschaftlich marktfählge Anhebung der Taxitarife unter Berlicksichtigung verschledener
Tarifstrukturen, im NRW Vergleich in angepasster Höhe, zu beantragen. Vorstand und Aufsichtsrat
haben in mehreren Sitzungen mehrheitlich den nun vorgelegten Antrag erarbeitet und formuliert,
dieser wurde in der Generalversammlung vom 28.11.2014 vorgestellt und fand dort große
Zustimmung, -

Dia Taxi Zerttrala Münster e.G. ist der Zusammenschluss des größten Tells der in Münster tätigen
Taxtunternehrmer, In einer Genossenschaft schließen sich die Mitglieder freiwillig zusammen, um
gemeinsam zu wirtschaften, hier hat jedes Mitglied unabhängig von seiner Kapitalbeteiligung nur
eine Stimme,
Die Tan Zantrafe Münster &.6, Ist die Geschäftsstelle Münster des Taxiverbandes NRW e.V, und
Mitglied, Im BZP, dem Bundesverband des deutschen Taxigewerbas,

"der Taxi Zenträk Münster e,6. sind aktuell 210 Taxen vertraglich angeschlossen.
nn, an

a .

Krögerwag. +4 A855 Alnser m
TOR /RTTR a Ka Mel, — Eee,
Fodsl /9BR7 325 Rakımd Bihm, Syn Kossior Bun

EMoi kasf@muansterge Arnisgaricht Münster: inf 302 BZ 40T A00 Dos 0100

Geschäftsstelle das TnytVerfumdas-"""" Be

arraa/zml2 11:45 a2519977925 TAXIZENTRALE 5. 82/83

2. Mitarbelterstruktur

Der Großteil der Taxifahrer in Münster wird umsatzebhängig ehtlohnt, Üblich ist hier eine
Umsatzbeteiligung in Höhe von 45 % des Netta Umsatzes. Dieser Anteil Ist dann Grundlage zur
Berechnung des Monatseinkommens, Die in den Arbeitsverhältnissen festgelegte Arbeitszeit kann
stark dlfferieren, Vom festangesteliten Fahrer in Vollzeit bis zur Wochenendaushilfe reicht hlar die
Bandbreite. In den vielen Einwagenbetrieben fährt der Unternehmer in der Regel eine Schicht
selbst, die zweite wird dann durch Mitarbeiter abgedeckt. Aufgrund der Umsatzbetgiligung der
Mitarbeiter geht mit einer Tariferhöhung auch immer eine Lohnerhöhung einher.

3, Qualität und Service

Das Taxigewerbe in Münster hat darliber hinaus weitere Anstrengungen unternommen, seine -
Dienstleistungspafette zu erweitern und zu verbessern. So werden aktuell alle Taxen der Taxi
Zentrale mit neuen Terminals ausgestattet, aktuell sind 161 Fahrzeuge umgerüstet, Diese sind dann
in’der Lage, neben Kreditkarten auch EC Karten zu akzeptieren. j

Darüber hinaus werden diverse Fahrgastinformationen zur Verfügung gestellt, vorn Foto und Namen
des Fahrers, voraussichtliche Ankunftszeit am Ziel bis hin zu Ankunfts- und Abflugzeiten der
nordrhein-westfälischen Flughäfen reicht die Palette.

Ein weiterer Service für Münsters Taxikunden ist die automatische SMS Auftragsbestätigung bei
Bestellungen aus den Mobilfunknetzen, hier erhält der Anrufer wichtige Informationen über das
‚beauftragte Taxi sowie die voraussichtliche Ankunftszeit seines bestellten Taxls,

' Als weiteres Angebot an den Taxikunden in Münster ist die Taxi APP für Smartphones ( iphone und
Android) verfügbar. Hier erhält der Kunde detailliert Auskunft Über das beauftragte Taxi und bei
Zleleingabe auch eine Hochrechnung über die Höhe des Fahrpreises. Darüber hinaus Ist diese
Funktlonalität sogar bundesweit verfügbar.

Erstmals hat der Kunde dann die Möglichkeit, nach Ende der Taxifahrt, anonym, die Qualität der
Taxidienstleistung direkt zu bewerten.

All dies hat neben der intensiven Schulung der Münsteraner Taxifahrer zu einer welteren
"Verbesserung der Qualität der Dienstleistung Taxi geführt. Die Beschwerdezahlen sind weiterhin
rückläufig,

Eine Beschwerdehotline ist mit dem Ordnungsarht der Stadt Münster eingerichtet worden, in den
Taxen wird auf diese Rufnummer neben Tarifinformationen deutlich hingewlesen. Am Taxiheltepiatz
Bahnhof wurde ein Hinweisschild mit Kundeninformationen angebracht.

Der Einsatz der Taxi Aufsichten am Hauptbahnhof hat sich positiv entwickelt. Eine Vielzahl der dort
wartenden Kollegen begrüßt diesen Dienst, allein die Präsenz vor Ort sichert einen
beschwerdefrelen Ablauf des Taxiverkehres,

Leider konnte eine seinerzeitig mit der IHK Nordwestfalen angedachte Qualifizierung nicht realisiert
werden.

Zr/ad/2al2 lies 2513877325

TAXIZENTRALE . j Ss, Be

Am 11.07.2011 hat die Taxi Zentrale Münster e.6. gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Münster
Direktion Verkehr Herrn Laackman eine Info Veranstaftung zu den Themen Verkehrsverhalten,
Prävention, Überfallschutz etc. durchgeführt. in. den Räumen IHK wurde ausgiebig diskutiert, und
schwerpunktmäßig das Verhalten Im Straßenverkehr, Unfallanalyse unter besonderer
Berücksichtigung das Arbeltsumfeldes eines Taxifahrers betrachtet,

Im Bereich der Kooperationen möchten wir unbedingt auf die Zusammenarbeit mit den Stadtwerken
Münster hinweisen. Die Abwicklung des Taxibus Verkehres, mit der dadurch verbundenen
Möglichkeit, schwach genutzte Linienteilstücke kostenglinstig zu betreiben stellt eine Sicherung der
Mobilität der Münsteraner Bevölkerung dar, bei gleichzeitiger Entlastung der öffentlichen Haushalte.
Aktuell unterstützen wir mit erheblichem Aufwand, die Projektphass zur Einführung des E-Tickets als
elsktronischen Fahrschein. _

Als Partner der städtischen Kongressinitiative stehen die der Taxi Zentrale Münster &.@,
angeschlossenen Taxen unseren Besuchern der Stadt freundlich und weltoffen gegenüber, Dies Ist
auch ein Beispiel für die Verwurzelung und Verbundenheit mit unserer Stadt Münster,

Wir bitten Sle, unser Anliegen um eine moderate Anpassung der Taxi Tarife für die Stadt Münster zu
unterstützen, Die der Taxi Zentrale Münster e,G, angeschlossenen Betriebe wollen auch weiterhin
Ihre Dienstleistung freundlich und kundenorientiert "aber auch einträglich erbringen können,

Mit freundlichen Grüßen

Taxi Zeffirale Münster @.6,

Roland Böhm

2uaa/20l2 18:22 +4925125819 . TAXIRUF- MUENSTER Si. a1’aa

BE TaxiRuf PILL X

Ihre freundliche Taxizentrale

Texiruf Münster GmbH ı Lippstädter Straße 88 v 48155 Münster

Ordnungsamt Stadt Münster
t Herrn Gunsthövel

"48127 Münster
\ Münster, 26.04.2012

j Steuer-Nr. 336/5791/0853 IK-Nr 602/ 559/511
Ihr Schreiben vom 25.04.2012 bzgl, Taxitarife

Sehr geehrter Herr Gunsthövel,
ich nehme zu Ihren Fragen wie folgt Stellung

zu 1.)

Der Taxiruf Münster ist eine GmbH, ich bin der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer.
. Meine Hauptaufgabe ist die Vermittlung von Auftragsfahrten.über.Funk, daneben vertrete ich
die Interessen der Taxiunternehmen gegenüber Verbänden, Krankenkassen und Behörden.

Insgesamt vermittelt der Taxiruf 46 Taxen regelmäßig über Funk.
| (Liste der angeschlossenen Taxen und Betriebe siehe Anlage.)

In zwei Unternehmerversammlungen wurde über den vorgeschlagenen Tarif diskutiert und
£ anschließend ein Gegenvorschlag erarbeitet.

Da ich des Öfteren in Düsseldorf als Fahrgast Taxi gefahren bin, konnte ich mir auch ein Bild
von der Außenwirkung des Tarifs machen. Die Fahrer dort vor Ort stellten eine Abschreckung
\ bei Fahrgästen durch den Kurzstreckentarif fest und berichteten von einem Rückgang der

Kurzstreckenfahrten z.B. in die Altstadt,

ae LEE VOREEEENRRER

ruf Miinster Gmbh. "lippstädter Straße 88 . „Br Mi

1% 0251.25519 - www.taxlrufimuenster.de - . Info@taxt-ohg. de

reis - Gerichtsstand Münster - Registergericht Münster MRB 6304 .
Konto-Nr. 401606901 : BLZ 40160050 : Volksbank Münster

. Biro-Tel.o2 a5

‚Geschäftsführer: Weisung j

ESTER SEnREeRer

zer’ma/2al2 18:22 +4925125519

TAXIRUF MUENSTER S.

zu 2.)

Die überwiegende Anzahl der Taxifahrer/innen sind fest angestellt. Da das Personal über eine

: Umsatzbeteiligung bezahlt wird, profitieren die Taxifahret/innen genauso wie die
‚ Unternehmer von einer Tariferhöhung, :

zu3.)

5

Die Verbesserung der Qualität im Taxengewerbe sehen wär beim Taxiruf hauptsächlich im

Bereich des Fahrpersonals.
Alle Neueinsteiger werden in der eigenen Taxischule auf die Ortskenntnisprüfung vorbereitet

(unsere Fahrer finden alle zum Rathaus ).Unsere Fahrer/innen werden in regelmäßigen.

. Schulungen, die in Verbindung mit dem Dehoga stattfinden, weitergebildet.

Im technischen Vermitilun gsbereich setzen wir bewusst auf den traditionellen Sprachfunk,

damit wir einen direkten Kontakt zum Fahrpersonal haben.
Gestützt wird die Fahrtenvermittlung seit neustem durch GPS - Ortung der Fahrzeuge.

Seit 2007 ist unsere Zentrale Kooperationspartner des deutschen Hotel- und
Gaststättenverbandes (DEHOGA), unsere Fahrzeuge sind ‚entsprechend gekennzeichnet.

Wir bieten spezielle Angebote für Senioren, das Seniorentaxi an, mit dem ältere Fahrgäste
von der Haustür bis z.B. in die Arztpraxis begleitet werden oder wir machen Einkäufe für
Senioren nach ihren Wünschen.

* Ein Teil unseres Fahrpersonals wurde von der Alzheimer Gesellschaft für Fahrten mit

demenzkranken Gästen geschult.

Nicht zuletzt bieten wir in der Fahrradstadt Münster die kostenfreie Mitnahme des Fahrrads
im Taxi an.

Mit Be
W. Michels

. Geschäftsführer -

2283

Ergänzungsvorlage Beschluss

3619 Zeichen

V/0207/2012/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Taxitarife 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.06.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
27.06.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Verordnung über die Beförderungsentg elte und -bedingungen für die von der Stadt Münster 
zugelassenen Taxen (Anlage 1) wird unter Berücksichtigung folgender Änderungen beschlos-
sen: 
 
 
§ 2 
Berechnung der Beförderungsentgelte 
 
(1) Als Beförderungsentgelte sind unter Verwendung eines geeichten Fahrpr eisanzeigers (Taxa-
meteruhr) zu berechnen: 
 
 1. In der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr 
 a) ein Grundbetrag von 5,50 €. Der Grundbetrag enthält den Fahrpreis für eine Strecke von 
1.500 Metern und innerhalb dieser Strecke das Entgelt für eine Wartezeit von 120 392,6 
Sekunden. 
 b) zusätzlich 0,10 € für jede weitere gefahrene Strecke von 62,50 Metern (1,60 €/km). 
 
 2. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig 
 a) ein Grundbetrag von 6,00 €. Der Grundbetrag enthält den Fahrpreis für eine Strecke von 
1.500 Metern und innerhalb dieser Strecke das Entgelt für ein e Wartezeit von 120 419,3 
Sekunden. 
 b) zusätzlich 0,10 € für jede weitere gefahrene Strecke von 58,52 Metern (1,70 €/km). 
 
3. Für die Beförderung von mehr als vier Fahrgästen durch ein Großraumfahrzeug erhöht 
sich der Grundbetrag um 5,-- €. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0207/2012/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Gunsthövel 
Ruf: 
492 - 3266 
E-Mail: 
Gunsthoevel@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.05.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0207/2012/1 
4. Für die Mitnahme  eines oder mehrerer Fahrräder auf einem Tragesystem wird ein Z u-
schlag in Höhe von 3,-- € erhoben. 
 
5. Für Wartezeit beträgt die Gebühr 0,10 € für jede Teilzeit von 16,36 Sekunden (22, -- 
€/Stunde). 
 
(2) wie Vorlage 
 
(3) wie Vorlage 
 
(4) wie Vorlage 
 
(5) wie Vorlage 
 
(6) wie Vorlage 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Vorlage V/0207/2012 wird vorgeschlagen, eine neue Verordnung über die Beförderung s-
entgelte und -bedingungen für die von der Stadt Münster zugelasse nen Taxen und somit in der 
Höhe und Struktur geänderte Taxitarife zu beschließen. 
 
Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW (LBME NRW) hatte am 06.02.2012 mitgeteilt, dass 
die Tarife im Ganzen eichfähig sind, so dass sie in die Taxameter programmiert werden könnten. 
 
Während der Beratungsfolge hat der LBME NRW seine rechtliche Beurteilung revidiert. Der vorge-
legte Tarif hat unterschiedliche Strecke -Zeit-Verhältnisse in der Kurzstreckenpauschale (1.500 
Meter und 120 Sekunden) und der r egelmäßigen nachfolgenden Vergütung (1,60 €/Kilometer und 
22,-- €/Stunde). Das lässt die Eichordnung nicht zu. 
 
Die in der Kurzstreckenpauschale enthaltenen Wartezeiten seien auf 392,6 Sekunden im Tagtarif 
und 419,3 Sekunden im Nachttarif zu erhöhen. Die Änderung der Beträge ist in § 2 dargestellt. 
 
Diese Anpassungen sind rechtlich zwingend und erfolgen auch im Interesse der Fahrgäste. Der 
Wartezeitanspruch in der Kurzstreckenpauschale wird dadurch mehr als verdreifacht. Die antra g-
stellende Taxi-Zentrale Münster e.G. stimmt den Änderungen zu. 
 
Die Stellungnahmen der Taxi-Zentrale Münster e. G. und der Taxiruf Münster GmbH zu den in der 
Sitzung des Ausschusses für Personal, Recht und Ordnung am 24.04.2012 aufgeworfenen Fragen 
sind als Anlage 2 beigefügt. 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen

Anlage 1

5757 Zeichen

Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0207/2012 
 
 
Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen 
für die von der Stadt Münster zugelassenen Taxen 
 
Auf Grund des § 51 Abs. 1 - 5 des Personenbeförderu ngsgesetzes vom 08.08.1990 (BGBl. I S. 1691), zu- 
letzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änd erung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Perso-
nenbeförderungsgesetzes vom 22.11.2011 (BGBl. I S. 2272), und des § 4 Nr. 2 der Verordnung über die 
zuständigen Behörden und über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Perso- 
nenbeförderungsgesetz vom 30.03.1990 (SGV. NW. 92) hat der Rat der Stadt Münster am 09.05.2012 fol- 
gende Verordnung beschlossen: 
 
§ 1 
Geltungsbereich 
 
Diese Verordnung gilt für Personenbeförderungen mit  den von der Stadt Münster zugelassenen Taxen auf 
dem Gebiet der Stadt Münster. 
 
§ 2 
Berechnung der Beförderungsentgelte 
 
(1) Als Beförderungsentgelte sind unter Verwendung eines geeichten Fahrpreisanzeigers (Taxameteruhr) 
zu berechnen: 
 
 1. In der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr 
 a) ein Grundbetrag von 5,50 €. Der Grundbetrag ent hält den Fahrpreis für eine Strecke von 1.500 Me- 
tern und innerhalb dieser Strecke das Entgelt für eine Wartezeit von 120 Sekunden. 
 b) zusätzlich 0,10 € für jede weitere gefahrene St recke von 62,50 Metern (1,60 €/km). 
 
 2. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie a n Sonn- und Feiertagen ganztägig 
 a) ein Grundbetrag von 6,00 €. Der Grundbetrag ent hält den Fahrpreis für eine Strecke von 1.500 Me- 
tern und innerhalb dieser Strecke das Entgelt für eine Wartezeit von 120 Sekunden. 
 b) zusätzlich 0,10 € für jede weitere gefahrene Str ecke von 58,52 Metern (1,70 €/km). 
 
3. Für die Beförderung von mehr als vier Fahrgästen  durch ein Großraumfahrzeug erhöht sich der 
Grundbetrag um 5,-- €. 
 
4. Für die Mitnahme eines oder mehrerer Fahrräder a uf einem Tragesystem wird ein Zuschlag in Hö- 
he von 3,-- € erhoben. 
 
5. Für Wartezeit beträgt die Gebühr 0,10 € für jede  Teilzeit von 16,36 Sekunden (22,-- €/Stunde). 
 
(2) Der Fahrpreisanzeiger ist, soweit in § 4 Abs. 2  nicht etwas anderes bestimmt ist, einzuschalten, s obald 
der Fahrgast eingestiegen ist. 
 
(3) Tritt der Besteller nach erfolgter Anfahrt der Taxe und der Anzeige gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 vom Ver trag 
aus Gründen zurück, die der Unternehmer nicht zu ve rtreten hat, so ist der jeweils gültige Grundbetrag  
für die Anfahrt zu berechnen. 
 
 Der Fahrpreisanzeiger ist nach Erhalt dieses Entge ltes zur Registrierung des Betrages einzuschalten 
und sofort wieder auszuschalten. 
 
 Tritt der Besteller erst später vom Vertrag zurück  oder wird die Beförderung vom Fahrer nach § 4 Abs. 3 
verweigert, so ist der vom Fahrpreisanzeiger ausgewiesene Betrag zu berechnen. 
 
(4) Bei Beendigung der Fahrt schaltet der Fahrpreis anzeiger nach 10 Meter Fahrstrecke in der Stellung 
„Kasse“ automatisch in die Stellung „Frei“. Bei der Fortsetzung der Fahrt durch einen Fahrgast wird de r 
Fahrpreisanzeiger innerhalb von 10 Meter manuell in den zuletzt gültigen Tarif geschaltet. 
 
(5) Auf Verlangen ist dem Fahrgast eine Quittung au szustellen. 
 
(6) Sondervereinbarungen für den Pflichtfahrbereich  im Sinne des § 51 Abs. 2 des Personenbeförderungs-
gesetzes sind der Genehmigungsbehörde anzuzeigen.

§ 3 
Vorschuss 
 
Der Fahrer kann vom Fahrgast einen oder mehrere Vor schüsse bis zur Höhe des voraussichtlichen endgül- 
tigen Beförderungsentgeltes gegen Quittung verlangen und die Erfüllung des Beförderungsauftrages von der 
Zahlung abhängig machen. 
 
§ 4 
Abholung an einer vereinbarten Einsteigestelle  
 
(1) Ist die Taxe zu einer vereinbarten Einsteigeste lle gefahren, so hat der Fahrer dem Fahrgast die Ankunft 
sofort, bei Vorbestellung frühestens zur vereinbarten Zeit, anzuzeigen. Ist der Fahrgast dort nicht zu fin- 
den, so kann die Taxe für einen neuen Auftrag bereitgestellt werden. 
 
(2) Der Fahrpreisanzeiger ist sofort nach der Anzei ge der Ankunft einzuschalten. 
 
(3) Ist der Fahrgast zehn Minuten nach der Anzeige der Ankunft nicht eingestiegen, so kann die Beförde - 
rung verweigert werden, wenn bei der Anzeige darauf  hingewiesen worden ist. Danach kann die Beför- 
derung mit einer Kündigungsfrist von fünf Minuten verweigert werden. 
 
§ 5 
Wartezeiten  
 
Wird die Beförderung auf Wunsch des Fahrgastes für mehr als 15 Minuten unterbrochen, so kann der Fah- 
rer die weitere Beförderung verweigern. 
 
§ 6 
Ordnungswidrigkeiten  
 
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 Nr. 4 d es Personenbeförderungsgesetzes handelt, wer vor- 
sätzlich oder fahrlässig  
1. als Unternehmer den Vorschriften dieser Verordnu ng über die Berechnung der Beförderungsentgel- 
te (§ 2) 
2. als Fahrer den Vorschriften dieser Verordnung üb er die Abholung an einer vereinbarten Einsteige- 
stelle (§ 4 Abs. 1) 
 zuwider handelt. 
 
(2) Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 61 Abs. 2 d es Personenbeförderungsgesetzes mit einer Geld- 
buße bis zu 5.000,-- € geahndet werden, es sei denn , sie sind nach einer anderen Vorschrift mit Geld- 
buße bedroht. 
 
§ 7 
Übergangsbestimmungen  
 
Die Fahrpreisanzeiger sind innerhalb von zwei Woche n nach in Kraft treten dieser Verordnung auf den ne u- 
en Tarif umzustellen. Während der Übergangszeit sind die Beförderungsentgelte bei den Taxen, deren Fahr- 
preisanzeiger noch nicht umgestellt wurden, nach de r gefahrenen Strecke zu berechnen. Der Fahrgast ist  
darauf hinzuweisen. 
 
§ 8 
In Kraft treten, außer Kraft treten 
 
Diese Verordnung tritt drei Wochen nach ihrer Veröf fentlichung im Amtsblatt in Kraft. Am selben Tag tr itt die 
Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedin gungen vom 18.02.2008 (Amtsblatt Nr. 3 vom 
22.02.2008, S. 14) außer Kraft.

Beratungsverlauf (3)

14.06.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.06.2012 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.06.2012 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Lippstädter Straße 88v

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0207/2012/1
Typ
Vorlagen
Datum
04.06.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37