V/0317/2019
Stadthaus 1, Innensanierung - Absenkung des Stadthausturmes Bauteil F
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317-2019-A3
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SCHOEPS & SCHLÜTER Architekten GmbH Absenkung Stadthausturm Bauteil Fa Stand: 20.03.2019 Bauvorhaben: Innensanierung Stadthaus 1, Münster Bauherr: Stadt Münster Kostenrahmen brutto Einzelbetrag Gesamtbetrag 100 Grundstück 100 insgesamt kein Ansatz - € 200 Herrichten und Erschließen 200 insgesamt kein Ansatz - € 300 Bauwerk-Baukonstruktionen 300 insgesamt 208.500,00 € 400 Bauwerk-Technische Anlagen 400 insgesamt 12.000,00 € 500 Außenanlagen 500 insgesamt kein Ansatz - € 600 Ausstattungen und Kunstwerke 600 insgesamt kein Ansatz - € 700 Baunebenkosten 700 insgesamt 44.100,00 € zur Rundung 400,00 € Gesamtkosten brutto 265.000,00 € V/0317/2019 - Anlage 3
317-2019-A2
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V/0317/2019 - Anlage 2
Anlage A
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Anlage A zur V/0317/2019 Kurzüberblick Absenkung des Erdgeschosses des Stadthausturmes zur besseren Vermarktung und zur behin- dertengerechten Erschließung. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: Teilziel: Optimierung der Nutzung des Stadthausturmes mit behindertengerechten Erschlie- ßung! Zielerreichung: Umsetzung in 2020/2021 für ca. 152.000 €. Finanzierung Produktgruppe: 0111 Immobilienma- nagement 4050 Innensanierung Stadthaus I Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthal- ten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Das neue Ladenlokal ist dann behindertengerecht erschlossen und es kann eine höhere Miete er- zielt werden. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Das Ladenlokal wird behindertengerecht erschlossen (Inklusion).
Beschlussvorlage
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V/0317/2019 V/0317/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Stadthaus 1, Innensanierung Absenkung des Stadthausturmes Bauteil F - Baubeschluss - Beratungsfolge 07.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 14.05.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 22.05.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.05.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Die Baumaßnahme Absenkung des Stadthausturmes im Bauteil F wird nach den Plänen der Archi- tekten Schoeps und Schlüter im Rahmen der Sanierung des Bauteiles F ausgeführt (Anlage 2). 2. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wurde bereits im Rahmen des Ba u- beschlusses vorgelegt. 3. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden zur Kenntnis genommen. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau im Rahmen der Innensanierung im April 2020 begonnen wird und die Fertigstellung voraussichtlich im Sommer 2021 erfolgt. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass Investitionskosten gemäß der Kostenberechnun g nach DIN 276 vom 20.03.2019 in Höhe von 265.000 Euro entstehen, die aktuell aus der Gesamtmaßnahme finanziert werden können (Anlage 3). Diese Ergänzungsmaßnahme ist aber nicht in der ursprüngl i- chen Kostenberechnung Innensanierung StH 1 kalkuliert. Sollt e sich am Ende der Baumaßnahmen herausstellen, dass die Mittel nicht auskömmlich sind, sind diese dann überplanmäßig bereitzustellen. Die Folgekosten wurden im Rahmen des Baubeschlusses nachgewiesen. Amt für Immobilienmanagement 24.04.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Methner Telefon: 492-2412 MethnerS@stadt- muenster.de - 2 - V/0317/2019 Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Investitionsmaß- nahme 4050 Innensanierung Stadthaus 1 Haushaltsansatz gesamt: Auszahlungen bis 2018 2019 VE 2019 2020 2021 265.000 19.231.556 11.674.000 3.000.000 6.165.000 1.464.444 Summe aller Auszahlungen/Saldo 38.535.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o. g. Pr o- duktgruppe veranschlagt. Förderung Für den 1. und 2. Bauabschnitt wurden bereits Fördermittel in Höhe von 1.815.338 € genehmigt. Der Antrag für den 3. Bauabschnitt ist bereits gestellt und befindet sich in Prüfung. Für den 4. Baua b- schnitt sollen ebenfalls Fördermittel beantragt werden. Begründung: Bisherige Beschlüsse Zu der Grundsanierung des Stadthauses 1 wurde am 11.05.2016 im Rat der Stadt Münster die Grundsatzentscheidung getroffen, zu der u.a. auch die städtebauliche Aufwertung des Innenhofbere i- ches am Stadthausturm, Bauteil F, gehörte. Da hierzu umfangreiche inhaltliche und planerische A b- stimmungserfordernisse mit dem Eigentümer des Nachb argrundstücks erforderlich sind, sollte über die Ergebnisse dieses Abstimmungsprozesses und die dadurch entstehenden Kosten zu gegebener Zeit eine entsprechende Vorlage erstellt werden. Der Baubeschluss für die Innensanierung erfolgte am 28.09.2016 im Rat der Stadt Münster. Zu 1.: Planung Im Rahmen der weiteren Planung und Abstimmung wurde deutlich, dass ein erhebliches Problem im Erdgeschoss des Stadthausturmes der Höhenunterschied von ca. 85 cm zum Straßenniveau ist. A k- tuell erschweren sechs Stufen den Zugang zum Innenraum. Das Erdgeschoss ist dadurch nicht b e- hindertengerecht zu erreichen und auch eine Nutzung und Vermarktung für ein Ladenlokal wird durch dieses Hindernis erschwert. Daher wurde in Abstimmung mit dem Architekten und dem Tragwerksplaner geprüft, ob eine Abse n- kung des Bodens auf Straßenniveau statisch und konstruktiv möglich ist und ob eine wirtschaftliche Lösung machbar ist. - 3 - V/0317/2019 Das Ergebnis ist positiv, so dass für ca. 265.000 € die Absenkung erfolgen kann, was langfristig eine deutlich bessere Vermarktung des Ladenlokals bedeutet. Außerdem wird das Ladenlokal behinde r- tengerecht erschlossen. Damit ist langfristig eine deutlich höhere Miete zu erzielen. Die Absenkung ist mit dem Denkmalschutz abgestimmt und es kann sogar die Fläche vor dem ab ge- senkten Bereich zwischen den außen liegenden Stützen verglast und mitgenutzt werden, so dass das Ladenlokal eine größere Vermietungsfläche bekommt. Die Verglasung muss zwar dezent gestalt e- risch zwischen den Stützen angeordnet werden, vergrößert die Verkaufsfläche aber um ca. 15 m². Daher soll die Absenkung im Rahmen der Sanierung des Bauteils F mit umgesetzt werden. Die Gestaltung des Innenhofes ist noch in der Abstimmung und bedarf weiterer intensiver Absti m- mungen mit dem Eigentümer des Nachbargrundstü cks Prinzipalmarkt 13 und dem Bauteil F/ Stad t- hausturm der Stadt Münster. Zu 2.: Checkliste bauökologische Kriterien Hierzu gibt es keine weiteren Ergänzungen zu der Stellungnahme im Baubeschluss vom 28.09.2016. Zu 3.: Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen Hierzu gibt es keine weiteren Ergänzungen zu der Stellungnahme bzw. zur Anlage aus dem Baub e- schluss vom 28.09.2016. Ergänzend wird der Stadthausturm im Erdgeschoss behindertengerecht erschlossen. Zu 4.: Weiteres Vorgehen Die Absenkung soll nach Zustimmung im Rat im Rahmen der weiteren Planung technisch weiter a b- gestimmt und konstruiert werden und dann im Rahmen der Umsetzung des 4. Bauabschnittes (Ba u- teil F und A) ab April 2020 umgesetzt werden. Die Fertigstellung des 4. BA i st im Sommer 2021 g e- plant. Zu II: Finanzielle Auswirkungen Die Absenkung verursacht Kosten in Höhe von 265.000 €, die bisher nicht in den Kosten des Proje k- tes kalkuliert waren. Aktuell ist aber eine Finanzierung im Projekt durch wirtschaftliche Ergebnisse der vorherigen Bauabschnitte 1 +2 möglich. Sollte sich im Zuge der weiteren Baumaßnahme „Innensanie- rung Stadthaus 1“ herausstellen, dass die Mittel nicht auskömmlich sind, müssen zusätzliche Mittel überplanmäßig bereitgestellt werden. I. V. gez. Peck Stadtrat Anlagen: 1. Anlage A 2. Grundriss Stadthausturm Erdgeschoss 3. Kostenberechnung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Prinzipalmarkt 13
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Details
- Aktenzeichen
- V/0317/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.03.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37