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V/0317/2019

Stadthaus 1, Innensanierung - Absenkung des Stadthausturmes Bauteil F

Vorlagen 27.03.2019

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317-2019-A3

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Ansehen

317-2019-A2

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

317-2019-A3

669 Zeichen

SCHOEPS & SCHLÜTER
Architekten GmbH
Absenkung Stadthausturm Bauteil Fa Stand: 20.03.2019
Bauvorhaben: Innensanierung Stadthaus 1, Münster
Bauherr: Stadt Münster
Kostenrahmen
brutto
Einzelbetrag Gesamtbetrag
100 Grundstück
100 insgesamt kein Ansatz - € 
200 Herrichten und Erschließen
200 insgesamt kein Ansatz - € 
300 Bauwerk-Baukonstruktionen
300 insgesamt 208.500,00 € 
400 Bauwerk-Technische Anlagen
400 insgesamt 12.000,00 € 
500 Außenanlagen
500 insgesamt kein Ansatz - € 
600 Ausstattungen und Kunstwerke
600 insgesamt kein Ansatz - € 
700 Baunebenkosten
700 insgesamt 44.100,00 € 
zur Rundung 400,00 €
Gesamtkosten brutto 265.000,00 €    
V/0317/2019 - Anlage 3

317-2019-A2

22 Zeichen

V/0317/2019 - Anlage 2

Anlage A

1667 Zeichen

Anlage A zur V/0317/2019 
 
Kurzüberblick 
 
Absenkung des Erdgeschosses des Stadthausturmes zur besseren Vermarktung und zur behin-
dertengerechten Erschließung. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
Teilziel: Optimierung der Nutzung des Stadthausturmes mit behindertengerechten Erschlie-
ßung! 
Zielerreichung: Umsetzung in 2020/2021 für ca. 152.000 €. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0111 Immobilienma-
nagement 
4050 Innensanierung Stadthaus I 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthal-
ten? 
 Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Das neue Ladenlokal ist dann behindertengerecht erschlossen und es kann eine höhere Miete er-
zielt werden. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Das Ladenlokal wird behindertengerecht erschlossen (Inklusion).

Beschlussvorlage

6320 Zeichen

V/0317/2019 
V/0317/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Stadthaus 1, Innensanierung 
Absenkung des Stadthausturmes Bauteil F 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   14.05.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   22.05.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   22.05.2019 Rat Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
1. Die Baumaßnahme Absenkung des Stadthausturmes im Bauteil F wird nach den Plänen der Archi-
tekten Schoeps und Schlüter im Rahmen der Sanierung des Bauteiles F ausgeführt (Anlage 2). 
  
2. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wurde bereits im Rahmen des Ba u-
beschlusses vorgelegt. 
 
3. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden 
zur Kenntnis genommen. 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau im Rahmen der Innensanierung im April 2020 
begonnen wird und die Fertigstellung voraussichtlich im Sommer 2021 erfolgt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Investitionskosten gemäß der Kostenberechnun g nach DIN 
276 vom 20.03.2019  in Höhe von 265.000 Euro entstehen, die aktuell aus der Gesamtmaßnahme 
finanziert werden können (Anlage 3). Diese Ergänzungsmaßnahme ist aber nicht in der ursprüngl i-
chen Kostenberechnung Innensanierung StH 1 kalkuliert. Sollt e sich am Ende der Baumaßnahmen 
herausstellen, dass die Mittel nicht auskömmlich sind, sind diese dann überplanmäßig bereitzustellen.  
Die Folgekosten wurden im Rahmen des Baubeschlusses nachgewiesen. 
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
24.04.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Methner 
Telefon: 492-2412 
MethnerS@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0317/2019 
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt finanziert:  
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Investitionsmaß- 
nahme 
4050 Innensanierung  
Stadthaus 1 
   
Haushaltsansatz 
gesamt: 
Auszahlungen    bis 
2018 
2019 
VE 2019 
2020 
2021 
 
 
 
 
265.000 
 
 
19.231.556 
11.674.000 
3.000.000 
6.165.000 
1.464.444 
Summe aller Auszahlungen/Saldo   38.535.000 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o. g. Pr o-
duktgruppe veranschlagt. 
 
Förderung 
 
Für den 1. und 2. Bauabschnitt wurden bereits Fördermittel in Höhe von 1.815.338 € genehmigt. 
Der Antrag für den 3. Bauabschnitt ist bereits gestellt und befindet sich in Prüfung. Für den 4. Baua b-
schnitt sollen ebenfalls Fördermittel beantragt werden.  
 
 
 
Begründung: 
 
Bisherige Beschlüsse 
 
Zu der Grundsanierung des Stadthauses 1 wurde am 11.05.2016 im Rat der Stadt Münster die 
Grundsatzentscheidung getroffen, zu der u.a. auch die städtebauliche Aufwertung des Innenhofbere i-
ches am Stadthausturm, Bauteil F, gehörte. Da hierzu umfangreiche inhaltliche und planerische A b-
stimmungserfordernisse mit dem Eigentümer des Nachb argrundstücks erforderlich sind, sollte über 
die Ergebnisse dieses Abstimmungsprozesses und die dadurch entstehenden Kosten zu gegebener 
Zeit eine entsprechende Vorlage erstellt werden. 
Der Baubeschluss für die Innensanierung erfolgte am 28.09.2016 im Rat der Stadt Münster. 
 
Zu 1.:  Planung 
 
Im Rahmen der weiteren Planung und Abstimmung wurde deutlich, dass ein erhebliches Problem im 
Erdgeschoss des Stadthausturmes der Höhenunterschied von ca. 85 cm zum Straßenniveau ist. A k-
tuell erschweren sechs Stufen den  Zugang zum Innenraum. Das Erdgeschoss ist dadurch nicht b e-
hindertengerecht zu erreichen und auch eine Nutzung  und Vermarktung für ein Ladenlokal wird 
durch dieses Hindernis erschwert. 
Daher wurde in Abstimmung mit dem Architekten und dem Tragwerksplaner geprüft, ob eine Abse n-
kung des Bodens auf Straßenniveau statisch und konstruktiv möglich ist und ob eine wirtschaftliche 
Lösung machbar ist.

- 3 - 
V/0317/2019 
Das Ergebnis ist positiv, so dass für ca. 265.000 € die Absenkung erfolgen kann, was langfristig eine 
deutlich bessere Vermarktung des Ladenlokals bedeutet. Außerdem wird das Ladenlokal behinde r-
tengerecht erschlossen. Damit ist langfristig eine deutlich höhere Miete zu erzielen. 
 
Die Absenkung ist mit dem Denkmalschutz abgestimmt und es kann sogar die Fläche vor dem ab ge-
senkten Bereich zwischen den außen liegenden Stützen verglast und mitgenutzt werden, so dass das 
Ladenlokal eine größere Vermietungsfläche bekommt. Die Verglasung muss zwar dezent gestalt e-
risch zwischen den Stützen angeordnet werden, vergrößert die Verkaufsfläche aber um ca. 15 m². 
 
Daher soll die Absenkung im Rahmen der Sanierung des Bauteils F mit umgesetzt werden.  
Die Gestaltung des Innenhofes ist noch in der Abstimmung und bedarf weiterer intensiver Absti m-
mungen mit dem Eigentümer des Nachbargrundstü cks Prinzipalmarkt 13 und dem Bauteil F/ Stad t-
hausturm der Stadt Münster. 
 
Zu 2.:  Checkliste bauökologische Kriterien 
 
Hierzu gibt es keine weiteren Ergänzungen zu der Stellungnahme im Baubeschluss vom 28.09.2016. 
 
Zu 3.:  Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
 
Hierzu gibt es keine weiteren Ergänzungen zu der Stellungnahme bzw. zur Anlage aus dem Baub e-
schluss vom 28.09.2016. Ergänzend wird der Stadthausturm im Erdgeschoss behindertengerecht 
erschlossen. 
 
Zu 4.:  Weiteres Vorgehen 
 
Die Absenkung soll nach Zustimmung im Rat im Rahmen der weiteren Planung technisch weiter a b-
gestimmt und konstruiert werden und dann im Rahmen der Umsetzung des 4. Bauabschnittes (Ba u-
teil F und A) ab April 2020 umgesetzt werden. Die Fertigstellung des 4. BA i st im Sommer 2021 g e-
plant. 
 
Zu II:   Finanzielle Auswirkungen 
 
Die Absenkung verursacht Kosten in Höhe von 265.000 €, die bisher nicht in den Kosten des Proje k-
tes kalkuliert waren. Aktuell ist aber eine Finanzierung im Projekt durch wirtschaftliche Ergebnisse der 
vorherigen Bauabschnitte 1 +2 möglich. Sollte sich im Zuge der weiteren Baumaßnahme „Innensanie-
rung Stadthaus 1“ herausstellen, dass die Mittel nicht auskömmlich sind, müssen zusätzliche Mittel 
überplanmäßig bereitgestellt werden.  
 
 
I. V. 
gez. 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
1. Anlage A 
2. Grundriss Stadthausturm Erdgeschoss 
3. Kostenberechnung

Beratungsverlauf (4)

07.05.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.11 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.05.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 4.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
22.05.2019 Rat
TOP 28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Prinzipalmarkt 13

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Details

Aktenzeichen
V/0317/2019
Typ
Vorlagen
Datum
27.03.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37