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V/0845/2010

Erlass einer Hebesatzsatzung - Erhöhung der Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze -

Vorlagen 11.11.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2010, TOP 20.4.1

Ergänzungsvorlage V/0845/2010/1 mit Anlage

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0845/2010/1 mit Anlage

2580 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0845/2010/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Frau Siegl 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erlass einer Hebesatzsatzung - Erhöhung der Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
08.12.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die „Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuern in 
der Stadt Münster“ wird in der beiliegenden Fassung (Anlage) beschlossen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hatte in seiner Sitzung am 
01.12.2010 mehrheitlich beschlossen, die Beschlussvorlage V/0845/2010 vom 11.11.2010 dahin-
gehend zu ändern, dass der Hebesatz für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer 
A) auf 230 v.H. festgesetzt wird.  
 
Mit vorliegender Satzung wird dieser Beschluss umgesetzt.  
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlage 
 
 
 
  
492-2220 
 
E-Mail: 
SieglS@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.12.2010 
V/0845/2010/1

Anlage 
 
 
 
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze  
für die Gewerbesteuer und die Grundsteuern 
in der Stadt Münster 
vom 08.12.2010 
 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 08.12.2010 aufgrund des § 25 des 
Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 
des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794 ), des § 16 des Gewerbesteuergeset- 
zes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktob er 2002 - BGBl. I S. 4167 - GewStG), 
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8 . April 2010 - BGBl. I S. 386, des § 1 des 
Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung  und Erhebung der Realsteuern vom 
16. Dezember 1981 (GV. NRW. S. 732), sowie der §§ 7, 41 der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen  in der Fassung der Bekanntmach ung vom 14. Juli 1994 
(GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4  des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 
(GV. NRW. S. 950), folgende Satzung beschlossen: 
 
 
 
§ 1 
 
Die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundst euern werden für das Gebiet der Stadt 
Münster wie folgt festgesetzt: 
 
1. für die Gewerbesteuer  460 v.H. 
2. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 230  v.H. 
3. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 460 v.H. 
 
 
 
§ 2 
 
Die vorstehenden Hebesätze gelten für den Erhebungszeitraum (Kalenderjahr) 2011 und 2012. 
 
 
 
§ 3 
 
Diese Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.

Beschlussvorlage

3349 Zeichen

V/0845/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erlass einer Hebesatzsatzung - Erhöhung der Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
08.12.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die „Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuern 
in der Stadt Münster“ wird in der beiliegenden Fassung (Anlage 1) beschlossen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Die Anhebung der Hebesätze lässt jährliche Mehreinnahmen in folgender Höhe erwarten: 
 
• Gewerbesteuer  8.600 T€ in 2011  9.900 T€ in 2012 
• Grundsteuer A  25 T€ in 2011  25 T€ in 2012 
• Grundsteuer B  4.200 T€ in 2011  4.200 T€ in 2012 
 
 
Begründung: 
 
Die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuern (Realsteuern) werden üblicherweise 
für jedes Haushaltsjahr in der gemeindlichen Haus haltssatzung festgesetzt. Gemäß § 16 Absatz 3  
Gewerbesteuergesetz und § 25 Absatz 2 Grundsteuergesetz können die Hebesätze für die Real-
steuern auch für mehrere Kalenderjahre festgesetzt werden. Zu diesem Zweck ist eine gesonderte 
Hebesatzsatzung zu erlassen. Dieses Verfahren wurde bereits in den Jahren 1987 und 1991 prak-
tiziert. 
 
Die Verwaltung möchte von der Möglichkeit einer separaten Hebesatz-Satzung Gebrauch machen, da 
 
• der Versand der Gewerbesteuer- und Grundsteuerbescheide 2011 (erste Fälligkeit am 15.02.2011) 
aus ablauforganisatorischen Gründen bereits im Januar 2011 erfolgen muss, 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0845/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Schoo 
Ruf: 
492 22 03 
E-Mail: 
SchooR@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.11.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0845/2010 
• das zeitliche Ende des aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahrens für den nächsten Haushalt 
nicht konkret absehbar ist, 
 
• die Erhebung von Realsteuern auf der Basis neuer Hebesätze bei ausschließlicher Änderung in 
der Haushaltssatzung ohne genehmigten Haushalt unzulässig ist, 
 
• der Versand von rd. 104.000 Steuerbescheiden im Januar 2011 mit dem bisherigen Hebesatz und 
der spätere erneute Versand mit dem geänderten Hebesatz (2-facher Versand) vermieden werden 
sollen, 
 
• mit dem Ratsbeschluss über die vorliegende Hebesatzsatzung eine termingerechte Rechtsgrund-
lage für die Erhebung der Realsteuern ab 2011 geschaffen wird. 
 
Die Hebesatzsatzung gilt für die Kalenderjahre 2011 und 2012 und enthält eine Erhöhung der Hebe-
sätze 
 
• für die Gewerbesteuer auf  460 v. H. (bisher 440 v. H.) 
• für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 
(Grundsteuer A) auf 225 v. H. (bisher 210 v. H.) 
• für die Grundstücke 
(Grundsteuer B) auf 460 v. H. (bisher 420 v. H.). 
 
Eine Änderung der Hebesätze im kommenden Jahr mit Wirkung zum 01.01.2012 ist grundsätzlich mög-
lich. 
 
Die Anhebung der Realsteuer-Hebesätze und deren finanzielle Wirkung wurden dem Rat bereits 
mit dem Konzept zur Haushaltskonsolidierung (Vorlage 438/2010, Anlage 4, Seiten 80, 81, 86) zur 
Kenntnis gebracht.  
 
Nach der beigefügten Übersicht (Anlage 2) überschreiten auch die erhöhten Realsteuer-Hebesätze 
nicht den Durchschnitt der kreisfreien Städte in NRW. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
I. V. 
 
gez. Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (3)

01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2010 Hauptausschuss
TOP 18.4.1 Vorberatung
Zur Sitzung
08.12.2010 Rat
TOP 20.4.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0845/2010
Typ
Vorlagen
Datum
11.11.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37