2144/2026
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 07.07.2026 für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren am 17.09.2026 betreffend der Wartezeit auf Bürger- bzw. Grundsicherungsgeld (AN/1218/2026
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Beantwortung JC Köln Anfrage Die Linke zu Wartezeit auf Bürgergeld bzw. Grundischerungsgeld AN_1218_2026
4799 Zeichen
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 07.07.2026 für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren am 17.09.2026 betreffend der Wartezeit auf Bürger- bzw. Grundsiche- rungsgeld (AN/1218/2026) Anfragen: 1. Wie lange sind im Jobcenter Köln die Bearbeitungszeiten bei Erstanträgen auf Bürger- geld bzw. Grundsicherungsgeld? Bitte sowohl die aktuelle durchschnittliche Bearbei- tungszeit als auch die Spanne des letzten Jahres angeben. 2. Welche Möglichkeiten haben Antragsteller, deren Antragsbearbeitung sich verzögert, an ihr überlebensnotwendige Geld zu kommen? 3. Wie wird sichergestellt, dass diese Antragsteller an ihre Abschlagszahlungen kommen, wenn die Sachbearbeiter weder über Telefon noch über Email erreichbar sind und Ter- mine zu einer persönlichen Vorsprache eine lange Vorlaufzeit haben? Beantwortung der Anfragen: Zu 1) Kund*innen haben verschiedene Möglichkeiten, einen Antrag zu stellen. Über die Homepage des Jobcenter Köln kann bequem ein Termin für einen Neuantrag über die Online-Terminvereinbarung gebucht werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, den An- trag postalisch einzureichen, ihn direkt über das Portal jobcenter.digital zu stellen, das rund um die Uhr verfügbar ist oder persönlich im Jobcenter Köln vorzusprechen. In der Regel findet innerhalb von maximal 15 Tagen nach Antragstellung ein erstes qualifi- ziertes Beratungsgespräch statt. Im Anschluss daran müssen Unterlagen eingereicht wer- den. Die Kundinnen und Kunden erhalten hierzu im Beratungsgespräch eine entsprechende individuelle Checkliste. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann der Prozess fortgesetzt werden. In Einzelfällen kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, weil Unterla- gen z.B. nicht beigebracht werden (können). Ab dem Zeitpunkt, an dem alle vollständigen Antragsunterlagen vorliegen, beträgt die durch- schnittliche Bearbeitungszeit bis zur Erstellung des Bescheids und der anschließenden Aus- zahlung derzeit etwa 5 bis 6 Tage. Dieser Wert entspricht auch dem Niveau des Vorjahres. Für den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur Bescheiderstellung und Auszah- lung – lag die durchschnittliche Dauer im Februar 2026 bei etwa 38 Tagen. Im Jahresdurch- schnitt 2025 betrug sie etwas über 43 Tage. Zu 2) und 3) Wurde bereits ein Antrag gestellt und sind alle erforderlichen Unterlagen vollständig einge- reicht, besteht bei positiver Prüfung grundsätzlich die Möglichkeit, eine akute Notlage kurz- fristig zu überbrücken. Hierfür stehen Kundinnen und Kunden verschiedene Kontaktwege zum Jobcenter zur Verfügung: Seite 2 • Persönlich: Während der Öffnungszeiten (einsehbar auf der Homepage) kann jeder- zeit auch ohne Termin am Empfang vorgesprochen werden. • Telefonisch: Über das Servicecenter unter 0221 / 96 44 34 01 (Montag bis Donners- tag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 14 Uhr). In der Regel erfolgt ein Rückruf inner- halb von 48 Stunden. • Online: Über das Portal jobcenter.digital können sowohl Anträge gestellt als auch An- liegen direkt an die zuständigen Ansprechpartner*innen übermittelt werden. • Weitere Informationen zu den Online-Angeboten sowie zur Neuantragstellung finden sich ebenfalls auf der Homepage. In akuten Notlagen wenden sich die meisten Kundinnen und Kunden direkt an den Empfang. Dort werden die Anliegen an den Neuantragsservice (Orientierungsservice) oder den Leis- tungsbereich weitergeleitet. In der Regel können kurzfristig Notfalltermine – telefonisch oder vor Ort – angeboten werden. Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung ist der Nachweis der Mittellosigkeit. Hierfür müssen mindestens ein gültiger Ausweis sowie aktuelle Kontoauszüge zur Prüfung vorgelegt werden. In solchen Fällen kann üblicherweise eine Abschlagszahlung gewährt werden. Diese erfolgt über ein Barcode-Verfahren: Die Kundinnen und Kunden erhalten einen anonymisierten Bar- code, aus dem nicht hervorgeht, von welcher Stelle er ausgestellt wurde. Dieser kann in teil- nehmenden Supermärkten entweder für Einkäufe oder zur Barauszahlung an der Kasse ge- nutzt werden. Eine Übersicht der teilnehmenden Märkte wird ausgehändigt. Der Barcode ist am Tag der Ausgabe sowie am darauffolgenden Tag gültig. Auch wenn die Anspruchsvoraussetzungen noch nicht abschließend geprüft wurden, ist eine Abschlagszahlung in der Regel möglich, sofern eine akute Notlage nachgewiesen wurde und der Lebensunterhalt aktuell nicht selbst gesichert werden kann. Der Nachweis erfolgt auch hier in der Regel über aktuelle Kontoauszüge. Sollten noch Unterlagen fehlen, sind diese zeitnah nachzureichen. Entsprechende Termine werden kurzfristig vergeben, um eine schnelle Weiterbearbeitung zu gewährleisten. gez. Sabine Mendez
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2144/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 26.08.2026
- Erstellt
- 23.07.2026 08:17