V/0535/2023
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
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Anlage: Wirtschaftsplan 2024 der awm
53720 Zeichen
1 Wirtschaftsplan 2024
Inhaltsverzeichnis
Wirtschaftsplan 20 2 4
Seite
Inhaltsverzeichnis 1
1.
Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2024 der Abfallw irt-
schaftsbetriebe Münster
2
2. Die Unternehmensleitlinien und Ziele der awm 5
3. Die Betriebsbereiche und Leistungen der awm 8
4. Erfolgsplan 2024 (Gesamt- und Einzelplan) der awm
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2024
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan
13
14
20
5. Vermögensplan 2024
Erläuterungen zum Vermögensplan 2024
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan
21
23
27
6. Stellenübersicht 2024 28
Impressum
2 Wirtschaftsplan 2024
1. V orbemerkungen zum Wirtschaftsplan 20 2 4 der awm
Rechtsgrundlage für die Erstellung des Wirtschaftsplanes 20 2 4 ist die Eigenbetriebsver-
ordnung (EigVO NW) in der Fassung vom 16.11.2004.
Der hier vorgelegte Wirtschaftsplan stellt die vom Eigenbetrieb 2024 zu erbringenden
Dienstleistungsprodukte und die zur Leistungserbringung erforderlichen Ressourcen dar.
Gem. § 14 EigVO besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan
und der Stellenübersicht. Darüber hinaus werden im vorliegenden Wirtschaftsplan die Un-
ternehmensleitlinien sowie die Ziele und Leistungen der awm dargestellt.
Der
Erfolgsplan des Eigenbetriebes enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendun-
gen des Wirtschaftsplanes. Er basiert auf den erzielten Ergebnissen des Wirtschaftsjahres
2022 und auf den heute bekannten und sich bereits abzeichnenden Tendenzen und
Trends des laufenden Wirtschaftsjahres 2023.
Der Erfolgsplan 2024 zeigt neben den Wirtschaftsplanansätzen 2024 und 2023 auch das
Rechnungsergebnis 2022.
Der
Vermögensplan enthält alle voraussehbaren vermögenswirksamen Einnahmen und
Ausgaben aus Anlageänderungen und aus der Kreditwirtschaft, die notwendigen Ver-
pflichtungsermächtigungen sowie auf der Einnahmeseite die vorhandenen oder zu be-
schaffenden Deckungsmittel.
Die
Stellenübersicht hat gem. § 17 EigVO NW die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu enthalten. Beamte und Beamtinnen, die bei
dem Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in
der Stellenübersicht des Eigenbetriebes nachrichtlich anzugeben. Zum Vergleich sind die
Zahlen der im laufenden Wirtschaftsjahr vorgesehenen und der tatsächlich besetzten
Stellen anzugeben.
3 Wirtschaftsplan 2024
Erfolgsplan
Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans gliedern sich wie folgt:
Erträge
Umsatzerlöse 67.496.000 €
Sonstige betriebliche Erträge 2.099.000 €
Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 650.000 €
Ertrag aus Auflösungen der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse 4.915.000 €
75.160. 000 €
Aufwendungen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 6.280.000 €
Aufwendungen für bezogene Leistungen 19.310.000 €
Löhne und Gehälter 23.233.000 €
Soziale Abgaben 6.965.000 €
Abschreibungen abzüglich der Erträge 8.797.000 €
aus der Auflösung des Sonderpostens aus Zuweisungen
der öffentlichen Hand
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.479.000 €
Zinsen u. ä. Aufwendungen 466.000 €
Sonstige Steuern 123.000 €
71 .653 .000 €
Jahresüberschuss 3.507.000 €
Der Jahresüberschuss entsteht aus unterschiedlichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im
Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung (vgl. S. 19 Pkt. 15 zu den Erläuterun-
gen zum Erfolgsplan).
4 Wirtschaftsplan 2024
Vermögensplan
Die
Ausgaben und deren Deckungsmittel stellen sich im Vermögensplan folgendermaßen dar:
Ausgaben
Darlehenstilgungen 650.000 €
Investitionen
- Stadtreinigung 371.000 €
- Abfall- u. Wertstoffwirtschaft 11.053.000 €
- Gemeinsame Anlagen 788.000 €
12 .862 .000 €
Deckungsmittel
Zuführungen zu Rückstellungen mit 400.000 €
langfristigem Charakter
Abschreibungen abzüglich der Erträge aus 8.797.000 €
der Auflösung des Sonderpostens aus
Zuweisungen der öffentlichen Hand
Kredite 158.000 €
Jahresüberschuss 3.507.000 €
12 .862 .000 €
Münster, 13.12.2023
i. V. i. A. i. A.
gez. gez. gez.
Minas Hasenkamp Wedding
Stadtrat techn. Betriebsltr. kaufm. Betriebsltr.
5 Wirtschaftsplan 2024
2. D ie Unternehmensleitlinien und Ziele der awm
Die awm sind ein kommunales Unternehmen der Entsorgungswirtschaft. Als eigenbetriebsähn-
liche Einrichtung der Stadt Münster nehmen wir die hoheitlichen Aufgaben in den Bereichen Ab-
fallwirtschaft und Stadtreinigung in Münster wahr. Im Rahmen der Daseinsvorsorge garantieren
wir Entsorgungssicherheit. Innerhalb dieser Geschäftsfelder erbringen die awm in Verbindung
mit ihren Partnern qualifizierte Dienstleistungen für Münster. Unsere Kernkompetenzen decken
das gesamte Spektrum dieser Aufgaben - Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung, Stadt-
reinigung und Winterdienst - ab.
Die awm sind zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für das Einsammeln, Befördern, Lagern, Be-
handeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen. Darüber hinaus ist der gesamte Betrieb, inklu-
sive der Leistungsbereiche Straßenreinigung, Winterdienst sowie Wartung und Instandhaltung
kommunaler Fahrzeuge gem. DIN EN ISO 9001:2008 (Qua litätsmanagement), DIN EN ISO
14001:2009 (Umweltmanagement) und DIN ISO 45001:2018 (Arbeitsschutzmanagement) zertifi-
ziert.
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
RECHTSFORM: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster
BESCH Ä FTIGTE: 446 M itarbeiter -/innen
BETRIEBSL EITUNG: Patrick Hasenkamp und Christian Wedding
GR Ü NDUNG: 1996 (davor Amt für Stadtreinigung u. Abfallwirtschaft)
ENTSORGUNGSFLÄCHE: 302 km 2 Stadtfläche
317 .713 Einwohner
BETRIEBSBEREICHE:
Straßenreinigung
Winterdienst
Entsorgungswirtschaft (Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung) für Privat -
haushalte und gewerbliche Bereiche
Containerdienst
BETRIEBSSTANDORTE: Hauptverwaltung und Betriebshof für Abfallwirtschaft und Straßenreini gung
11 Recyclinghöfe
Entsorgungszentrum mit Deponiefläche und Anlagen:
Behandlungsanlage für Restabfälle
Blockheizkraftwerk
Sickerwasserbehandlungsanlage
Behandlungsanlage für Bio - und Grünabfälle
Grünkompostierungsanlage
Zentraldeponie I und II
6 Wirtschaftsplan 2024
awm 20 30
Gemeinwohlorientierung und Daseinsvorsorge sind in der DNA der awm fest verankert und des-
halb seit ihrer Gründung Grundlage aller strategischen Planungen und umzusetzenden Maß-
nahmen. Seit 2010 messen die awm über ein strategisches Managementsystem (einer gemein-
wohlorientierten Balanced Scorecard) sowie über jährliche repräsentative Bürgerumfragen der
Universität Münster („awm-Barometer“) den Umsetzungsstand und Erfolg der auf die Unterneh-
mensvision ausgerichteten Maßnahmen.
Die Vision : Münster wird eine Hauptstadt der Abfallvermeidung
Im Jahr 2030 soll es in Münster keine Abfälle mehr geben, nur noch Wertstoffe, die dann stofflich
oder energetisch verwertet werden. Je besser die Abfälle getrennt sind und je hochwertiger sie
sind, desto besser gelingt das. Der Umwelt- und Ressourcenschutz soll ebenso wie die regionale
Wertschöpfung weiter gestärkt werden. Als Partner der Bürgerinnen und Bürger und starker re-
gionaler und überregionaler Netzwerkpartner schaffen die awm gemeinsam Lebensqualität.
Die Vision im Wortlaut:
Unsere Vision: Münster 2030. Es gibt keinen Abfall mehr – nur noch Wertstoffe!
Unsere Mission: Wir machen Lebensqualität – und a lle w irken m it!
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster streben ein abfallfreies Münster 2030 an. Unser Ziel: Die
noch verbleibenden Abfälle sind im Jahr 2030 Wertstoffe , die primär stofflich verwertet werden.
Der Rest wird effizient energetisch genutzt.
Die awm sind: Servicepartner, Impulsgeber, Kompetenzzentrum und W ertstoff -Manufaktur.
Die Bürgerinnen und Bürger sind dafür unser verantwortungsvoller Partner – durch vorbildliche
Abfallvermeidung , Wertstofftrennung und ein ausgeprägtes Ressourcenbewusstsein . Sie
leisten damit gleichzeitig einen Beitrag zur Stadtsauberkeit .
Die Mitarbeitenden der awm sind verlässlicher Partner der Bürgerinnen und Bürger.
Gemeinsam schaffen wir Lebensqualität – für ein sauberes und nachhaltiges Münster: Noch
mehr Umweltschutz , noch mehr Miteinander und regionale Wertschöpfung .
Herausforderungen wie Klimaschutz , Digitalisierung und die demographische Entwicklung
werden proaktiv und gemeinsam mit den Mitarbeitenden, den Bürgerinnen / Bürgern und den
Netzwerkpartnern gestaltet.
7 Wirtschaftsplan 2024
Balanced -Scorecard: Ausrichtung der 12 Handlungsfelder auf die Vision 2030
Mit der Entwicklung der Vision 2020 hatten die awm 2010 ein neues strategisches Management-
system (gemeinwohlorientierte Balanced-Scorecard (BSC), s. Abb. 1) eingeführt. Die Struktur die-
ser BSC – die vier Perspektiven Eigentümer/innen, Kunden/Kundinnen, Prozesse und Mitarbei-
tende und die drei Dimensionen wirtschaftlich, ökologisch und gesellschaftlich – bleibt auch für
die Vision 2030 bestehen. Die zwölf Handlungsfelder, in denen Maßnahmen und Projekte zur
Zielerreichung verankert werden, richten die awm aktuell entsprechend der Vision 2030 zukünf-
tig neu aus.
8 Wirtschaftsplan 2024
3. D ie Betriebsbereiche und Leistunge n der awm
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster gliedern sich in die originären Betriebsbereiche
„Stadtreinigung“ und „Abfallwirtschaft“. Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben wer-
den die allgemeinen und zentralen Betriebe benötigt.
Dargestellt sind die Leistungen aller Betriebsbereiche gem. dem Leistungskatalog der
awm.
Leistungen Stadtsauberkeit
Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz -
StrReinG NW- vom 18.12.1975 und die dazu erlassene Straßenreinigungssatzung der Stadt
Münster in der jeweils gültigen Fassung. Hieraus ergibt sich der Umfang der Straßenreini-
gung. Die Abfallwirtschaftsbetriebe haben nach den gesetzlichen Vorgaben die Reinigung
und die Winterwartung auf öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und öffentlichen Plätzen
innerhalb der geschlossenen Ortslage durchzuführen.
Allg. Straßenreinigung
Fahrbahnreinigung
Vollreinigung
Winterdienst
Winterdienst auf Fahrbahnen
Winterdienst auf Radwegen
Winterdienst auf Geh- und Überwegen
Sonderleistungen der Straßenreinigung
Außergewöhnliche Reinigung
Reinigung von Radwegen außerhalb geschlossener Ortslagen
Reinigung von Grundstücken für das Amt für Immobilienmanagement und das Amt für
Schule und Weiterbildung
Reinigung nach öffentlichkeitsrelevanten Veranstaltungen
Reinigung von Gewerbeflächen
Reinigung von Depotcontainer-Standorten
Sonderleistungen im Winterdienst
Winterdienst an Bushaltestellen
Winterdienst vor städt. Grundstücken
Winterdienst auf Schulhöfen
9 Wirtschaftsplan 2024
Leistungen Abfallwirtschaft
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster erfüllen für das Gebiet der Stadt Münster die Auf-
gaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschaftsge-
setzes (KrWG).
Die Sicherstellung einer geordneten Abfallwirtschaft bildet die Grundlage für eine langfris-
tige Entsorgungssicherheit in der Stadt Münster. Neben den gesetzlichen Vorgaben vom
KrWG und Landesabfallgesetz wurde zur Entwicklung und Umsetzung der kommunalen
abfallwirtschaftlichen Ziele bereits 1986 ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erarbeitet. Das
AWK wird regelmäßig fortgeschrieben.
Betrieb der abfallwirtschaftlichen Anlagen
11 Recyclinghöfe
Problemabfallzwischenlager
Entsorgungszentrum Münster (EZM)
Restmüllb eseitigung
Restmüll aus 35-l- bis 1.100-l-Abfallbehältern
Restmüll aus Unterflurcontainern
Restmüll aus Restmüllsäcken
Restmüll aus Sperrgutabfuhr
Restmüll aus Straßenpapierkörben
Restmüll von Recyclinghöfen
Gewerbeabfälle
Sonstige Abfälle
Bioabfallverwer tung
Bioabfall aus 35-l- bis 240-l-Biotonnen
Bioabfall aus Unterflurcontainern
Grünabfallverwertung
Grünabfall von Recyclinghöfen
Grünabfall aus Sperrgutabfuhr (Gartenabfallsäcke, Bündelsammlung)
Papierverwertung
Papier aus Papiertonnen (Gewerbe)
Papier aus Papiertonnen (Haushalt)
Papier aus Unterflurcontainern
Papier von Recyclinghöfen
Papier Duale Systeme
Papier aus Papiertonnen, Gewerbe
Papier aus Papiertonnen, Haushalte
Papier von Recyclinghöfen
Wertstoffverwertung (SNVP)
Wertstoffe aus 120-l- bis1.100 l-Wertstoffbehältern
Wertstoffe aus Unterflurcontainern
Wertstoffe von Recyclinghöfen
10 Wirtschaftsplan 2024
Containerdienst
Umleerbehälter 2,5 cbm bis 7,0 cbm
Kleinbehälter 1,25 cbm bis 2,2 cbm
Absetzbehälter 5 cbm bis 7 cbm
Abrollbehälter 18 cbm bis 34 cbm
Presscontainer 10 cbm (Absetzverfahren)
Presscontainer 22 cbm (Abrollverfahren)
Entsorgung von Großveranstaltungen
Sonderleistungen Abfall abfuhr
Problemabfallbeseitigung von Gewerbebetrieben
Sonderleerungen 120-l- bis 1.100-l-Behälter
Sonderabholung sonstiger Abfall (z. B. Sperrgut)
Behälterreinigung
Abfallsammlung in städtischen Parkanlagen/Grünflächen
Sonstige Sonderleistungen
Altholzverwertung
Holz von Recyclinghöfen
Sammlung von Kühlgeräten und Elektronikschrott
Kühlgeräte/Elektronikschrott von Recyclinghöfen
Kühlgeräte/Elektronikschrott aus der Sperrgutabfuhr
Elektrogroßgeräte aus Haushalten
Verwertung von Altmetallen
Metalle von Recyclinghöfen
Verwertung und Beseitigung von Problemabfällen
Problemabfälle aus Haushalten
Verwertung sonstiger Abfälle
Altreifen von Recyclinghöfen
Sonstige Wertstoffe von Recyclinghöfen
Aktenvernichtung
240-l- bis 660-l-Behälter
5-cbm- bis 7-cbm-Absetzbehälter
Sonderleistungen der Entsorgungsanlagen
Problemabfallbeseitigung aus Kleingewerbebetrieben
Annahme von Inertstoffen
Sickerwasserbehandlung für Dritte
Grünabfall Direktanlieferung EZM
Wertstoffgemisch Direktanlieferung EZM
Annahme von artenreinen verwertbaren Abfällen EZM
Annahme von Bauschutt EZM
Annahme von nicht sortierten Baustellenabfällen EZM
11 Wirtschaftsplan 2024
Papier Direktanlieferung EZM
Holz Direktanlieferung EZM
Kühlgeräte und Elektronikschrott Direktanlieferung EZM
Sonstige Sonderleistungen
Werkstätten (externe Fahrzeuge)
Reparaturwerkstatt
Tankstelle
Bereitschaftsdienst (für andere Ämter)
Bereitschaftsdienst gem. StrWG
Bereitschaftsdienst gem. OBG
sonstiger Bereitschaftsdienst
Öffentlichkeitsarbeit/Abfallwirtschaft sberatung /Nachhaltigkeitspädagogik
Abfallberatung/Informationsarbeit gem. KrWG
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Erarbeitung und Umsetzung zielgruppenspezifischer Vermeidungs- und Verwertungs-
konzepte
Erarbeitung und Umsetzung von nachhaltigkeitspädagogischen Bildungskonzepten
Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur abfallwirtschaftlichen Schulung und Be-
ratung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
Organisation und Betrieb des Nachhaltigkeitslernortes Deponieerlebnispfad
Kundenservice für Bürger und Gewerbe, Systemberatung und Kundenbetreuung
Abfallwirtschaftsberatung von Privathaushalten (einschließlich Wohnbaugesellschaften
und Hausverwaltungen) und Gewerbebetrieben
Beschwerdemanagement
Allgemeine und zentrale Leistungen
Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben im Bereich der Stadtsauberkeit und der Ab-
fallwirtschaft werden die internen Leistungen der awm benötigt. Folgende interne Leistun-
gen werden erbracht:
Verwaltung
Betriebsleitung
Organisation und Betreuung des Betriebsausschusses
Wirtschaftsplanung, Controlling, Berichtswesen
Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
Finanz- und Rechnungswesen, Liquiditätsmanagement
Kostenrechnung und Gebührenkalkulation
Satzungen (Straßenreinigungs-, Abfall- und Gebührensatzungen incl. deren Umset-
zung)
Rechts- und Vertragsangelegenheiten, Versicherungen
Vergabeverfahren, Beschaffungs- und Lagerwesen
Personal (-verwaltung, -entwicklung, -recruiting) und Organisation (Geschäftsvertei-
lung)
Gesundheitsmanagement und Changemanagement
Vermarktung von Recyclingprodukten und Wertstoffen
IT-Organisation
12 Wirtschaftsplan 2024
Digitalisierungsmanagement
Managementsysteme ISO 9001/14001/45001 und EfBV-Zer tifikat
Risikomanagement
DNK-Erklärung
Koordination der Verbandsarbeit VKU, ASA, BGK, VHE
Ausbildung
Kfz-Mechatroniker/-in
Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Industriekauffrau/-mann
Berufskraftfahrer/-in
Planung und Entwicklung
Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes
Entwicklung, Konzeption abfallwirtschaftlich erforderlicher Behandlungs-, Verwertungs-
und Entsorgungsanlagen, einschließlich Recyclinghöfe u. a. Zwischenlager
Rekultivierung von Teilabschnitten der Zentraldeponie Münster II
Stellungnahme zu abfallwirtschaftlichen Planungsvorhaben im öffentlichen und priva-
ten Bereich
Stoffstrommanagement (Wertstoffe und Abfälle)
Neubau und technische Anpassung abfallwirtschaftlicher Anlagen
Organisation von Abfallabfuhr, Stadtsauberkeit und Winterdienst
Entwicklung und Konzeption von Sammelsystemen und Transportlogistik
Revier- und Tourenplanung
Disposition Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit
Betriebsdatenerfassung/Rapportierung
Betrieb
Betrieb der Behandlungsanlage für Restabfälle
Betrieb der Behandlungsanlage für Bio- und Grünabfälle
Betrieb der Kompostierungsanlage
Betrieb der Papierumschlagshalle
Betrieb des Altholzumschlages
Betrieb der Zentraldeponie II.
Nachsorgebetrieb der Zentraldeponie I.
Betrieb der Sickerwasserbehandlungsanlage
Betrieb der Recyclinghöfe und der Problemabfallzwischenlager
Betriebsleitung des Blockheizkraftwerkes (Betriebsführung erfolgt durch Stadtwerke MS)
Organisation des Betriebes und Organisation der Verwertung der getrennt erfassten
Wertstoffe und Problemabfälle
Personalplanung und Personalbetreuung
Abfallstatistik
Betrieb der Werkstätten (Rösnerstraße, Entsorgungszentrum)
Betrieb der Tankstellen und der Waschanlagen (Rösnerstraße, Entsorgungszentrum)
Betrieb der Photovoltaikanlagen
13 Wirtschaftsplan 2024
4. E rfolgsplan 20 2 4 der awm
Planansatz
20 2 4
T€
Planansatz
20 2 3
T€
Rechnungs -
ergebnis
20 2 2
T€
1. Umsatzerlöse
67.496.000
66.972.000
63.316.921
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen Erzeugnissen
0
0
1.854
3. Sonstige betriebliche Erträge 7.014.000 1.283.000 2.961.239
davon Auflösungen aus Verbindlichkeiten
Gebührenüberschüsse
4.915.000
184.000
0
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens
DSD
0
0
0
5. Materialaufwendungen
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Be-
triebsstoffe
6.280.000
5.557.000
5.968.865
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 19.310.000 16.929.000 16.669.057
6. Personalaufwendungen
a) Löhne und Gehälter 23.233.000 21.479.000 19.624.735
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung
6.965.000
6.552.000
6.277.380
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermö-
gensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen
8.797.000
8.104.000
7.769.945
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens
aus Zuweisungen der öffentlichen Hand
0
0
0
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.479.000 6.399.000 4.867.188
10. Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 650.000 61.000 351.228
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen 466.000 361.000 41.606
12. Erg. der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 3.630.000 2.935.000 5.408.758
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0
14. Sonstige Steuern 123.000 123.000 70.938
15. Jahresergebnis 3.507.000 2.812.000 5.337.820
14 Wirtschaftsplan 2024
Erläuterungen zum Erfolgsplan 20 2 4
1. Umsatzerlöse 67.496 .000 €
Inhalt dieser Position sind die Einnahmen aus der Straßen-
reinigung und der Abfallwirtschaft.
Im Einzelnen gliedern sich die Umsatzerlöse wie folgt:
- Straßenreinigungsgebühren
5.558.000 €
- Straßenreinigungsentgelt Stadtanteil
1.562.000 €
- Umsatzerlöse Winterdienst
2.000.000 €
- Umsatzerlöse Abfallwirtschaft/Duale
Systeme
54.945.000 €
- Umsatzerlöse Nebengeschäfte
3.431.000 €
1.1 Straßenreinigung
Den Umsatzerlösen aus der Straßenreinigung liegen die
vom Rat beschlossenen Straßenreinigungsgebühren zu-
grunde. Der Anteil des allgemeinen Haushaltes beträgt
20 % der umlagefähigen Kosten der Straßenreinigung.
Die Kosten des Winterdienstes werden weiterhin zugunsten
einer rechtssicheren Straßenreinigungssatzung aus der Ge-
bührenkalkulation abgegrenzt und aus allgemeinen Haus-
haltsmitteln der Stadt getragen.
Die Gebühren der Straßenreinigung verbleiben auf V orjah-
resniveau.
15 Wirtschaftsplan 2024
Die Gebühren betragen für die regelmäßige wöchen
tliche
Reinigung je Frontmeter:
Gebührensatz
- Vollreinigung der Anliegerstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
- Vollreinigung der Durchgangsstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
6,06 €
5,40 €
- Fahrbahnreinigung der Anliegerstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
- Fahrbahnreinigung der Durchgangsstra-
ßen
1 x wöchentliche Reinigung
3,00 €
2,64 €
1.2 Abfallwirtschaft
Für 2024 bleiben die Gebührensätze für die Restabfall-
und Bioabfallabfuhr unverändert.
Die wesentlichen Gebührensätze betragen:
1. je Nutzungseinheit 36,00 Euro.
2. für das regelmäßige Einsammeln, Befördern und An-
nehmen von Abfällen
nutzbarer
Rauminhalt
je Restmüllbehälter
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 1
Abfallsatzung)
14-tägliche Abfuhr
je Biotonne
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 2
Abfallsatzung)
wöchentliche Abfuhr
35 l 72,96 €/a 116,52 €/a
60 l 125,04 €/a 199,80 €/a
90 l 187,56 €/a 299,64 €/a
120 l 250,20 €/a 399,60 €/a
240 l 500,40 €/a 799,20 €/a
660 l 1.376,04 €/a
770 l 1.605,36 €/a
1.100 l 2.293,44 €/a
Für die Annahme von Gewerbeabfällen zur Beseiti-
gung/Verwertung liegen die Gebührensätze unverän-
dert bei 230,00 €/t.
16 Wirtschaftsplan 2024
Basis für die Umsatzerlöse der privaten Abfuhr sind die
privatrechtlichen Tarife der Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster (s. Vorlage V/0536/2023).
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fer-
tigen Erzeugnissen
Zum Bilanzstichtag sind keine Veränderungen der
Kompostbestände absehbar.
0 €
3. Sonstige betriebliche Erträge 7.014 .000 €
In Höhe von 4.915.000 € ist hier die Auflösung von Ver-
bindlichkeiten aus Gebührenüberschüssen im Bereich
der Straßenreinigung und Abfallabfuhr dargestellt. An-
sonsten handelt es sich um Erträge aus der laufenden
Betriebsführung, die nicht zu den Umsatzerlösen zäh-
len. Hierunter fallen u. a. die Entgelte für den Bereit-
schaftsdienst, Erträge der Werkstatt, Erträge aus dem
Betrieb der Photovoltaikanlage sowie Erträge aus
Mieten und Pachten.
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens aus
DSD -Überschüssen
Hierunter fallen die Entnahmen aus dem Sonderposten
Überschuss DSD. Für 2023 ist keine Entnahme geplant.
0 €
5. Materialaufwendungen
2 5.590 .000 €
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren
Es handelt sich hier um den Materialverbrauch für In-
standhaltungsarbeiten und Aufwendungen für den
laufenden Betrieb der Straßenreinigung und der Ab-
fallwirtschaft. Weitere Aufwandsposten sind die
Treibstoffverbräuche der Fahrzeuge.
6.280 .000 €
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
Inhalt dieser Position ist hauptsächlich die Inan-
spruchnahme von Fremdleistungen für die Beseiti-
gung und Behandlung von Wertstoffen und Abfällen.
Es handelt sich hier insbesondere um den Aufwand
für die Entsorgung von Reststoffen aus der mecha-
nischen Restabfallbehandlungsanlage, die Kosten
für die Beseitigung wilder Müllablagerungen und die
Entsorgung von Problemabfällen.
19.310 .000 €
17 Wirtschaftsplan 2024
6. Personalaufwendungen
a) Löhne und Gehälter
30 .198 .000 €
23.233 .000 €
Plan
2024
Plan
2023
Beamte 4,50 4,50
Arbeitnehmer 446,76 424 ,2 6
Auszubildende 19,00 17,00
470,26 445,76
(vgl. Stellenübersicht)
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersver-
sorgung und für Unterstützung
Inhalt dieser Position sind die Arbeitgeberanteile zu
den Sozialabgaben. Weiterhin sind hier die Gemein-
deunfallversicherungsbeiträge, Beihilfen, Zusatzver-
sorgungsaufwendungen und Zuführungen zu Pensi-
onsrückstellungen zu nennen.
6.965 .00 0 €
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen -
stände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Es wurde die lineare Abschreibungsmethode unter Zu-
grundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungs-
dauer angewendet.
8.797.000 €
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus
Zuweisungen der öffentlichen Hand
Die Investitionszuschüsse werden anteilig entspre-
chend der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermö-
gensgegenstände ertragswirksam aufgelöst.
0 €
18 Wirtschaftsplan 2024
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für die Inan-
spruchnahme städt. Ämter. Ebenfalls im Ansatz enthal-
ten sind Sachaufwendungen der Abfallwirtschaftsbe-
ratung, Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit, Leis-
tungen der Kantine, Fernmelde- und Postgebühren,
EDV-Leistungen Dritter, Ingenieur- und Gutachterauf-
wendungen, Versicherungsleistungen sowie sämtliche
Gebäudeaufwendungen.
6. 479 .000 €
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Hierbei handelt es sich um zu erwartende Zinserträge
aus der Anlage liquider Mittel.
650 .000 €
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen
Aufgrund der Anwendung des Bilanzrechtsmodernisie-
rungsgesetzes im Rahmen der Bildung von Rückstellun-
gen wird in dieser Position der erforderliche Aufzin-
sungsbetrag in Höhe von 466.000 € berücksichtigt.
466 .000 €
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstä tigkeit
3.630 .000 €
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Für das Wirtschaftsjahr 2024 werden keine Steuerau f-
wendungen aus gewerblicher Tätigkeit erwartet.
0 €
14. Sonstige Steuern
Es handelt sich hier um die Umsatzsteuer auf den KWK-
Zuschlag sowie um Kfz-Steuern.
12 3.000 €
19 Wirtschaftsplan 2024
15. Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss ergibt sich wie folgt:
Der positive Betrag resultiert aus unterschiedlichen ge-
setzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan
und in der Gebührenbedarfsberechnung:
- Im Bereich der Abschreibungen wird in der Gebüh-
renkalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungs-
werten und im Wirtschaftsplan auf Basis von An-
schaffungswerten kalkuliert. Hieraus ergibt sich ein
Unterschiedsbetrag von 1.354.000 €.
- Die awm berücksichtigen auch auf Empfehlung der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW in der Gebühren-
kalkulation eine kalkulatorische Verzinsung des be-
triebsnotwendigen Kapitals. Hieraus ergibt sich ein
Unterschiedsbetrag von 1.445.000 €.
- Die Gewinne aus Nebengeschäften der awm wer-
den in Höhe von 58.000 € prognostiziert.
- Die Summe der Zinserträge beträgt 650.000 €.
3.507 .000 €
20 Wirtschaftsplan 2024
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan 2024 – 2028
der awm
Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 Plan 2028
1 Umsatzerlöse 67.496.000,00 € 69.601.000,00 € 71.481.0 00,00 € 74.235.000,00 € 76.652.000,00 €
2 Bestandsveränderung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
3 Gesamtleistung 67.496.000,00 € 69.601.000,00 € 71.481 .000,00 € 74.235.000,00 € 76.652.000,00 €
4 Materialaufwand 25.590.000,00 € 26.332.000,00 € 27.09 5.000,00 € 27.881.000,00 € 28.690.000,00 €
5 Personalaufwand 30.198.000,00 € 30.651.000,00 € 31.11 1.000,00 € 31.578.000,00 € 32.052.000,00 €
6 sonst. betr. Aufwendungen 6.479.000,00 € 6.630.000,0 0 € 6.785.000,00 € 6.944.000,00 € 7.107.000,00 €
7 sonst. betr. Erträge 7.014.000,00 € 5.805.000,00 € 5. 203.000,00 € 3.861.000,00 € 2.890.000,00 €
8 Ergebnis vor Zinsen, Steuern und AfA 12.243.000,00 € 11.793.000,00 € 11.693.000,00 € 11.693.000,00 € 11.69 3.000,00 €
9 Abschreibungen 8.797.000,00 € 8.797.000,00 € 8.797.00 0,00 € 8.797.000,00 € 8.797.000,00 €
10 Betriebliches Ergebnis 3.446.000,00 € 2.996.000,00 € 2.896.000,00 € 2.896.000,00 € 2.896.000,00 €
11 Zinsergebnis (Aufwand) -184.000,00 € -184.000,00 € - 184.000,00 € -184.000,00 € -184.000,00 €
12 Beteiligungsergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
13 sonstiges Finanzergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0 ,00 €
14 Finanzergebnis -184.000,00 € -184.000,00 € -184.000, 00 € -184.000,00 € -184.000,00 €
15 Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigk. 3.630.000,0 0 € 3.180.000,00 € 3.080.000,00 € 3.080.000,00 € 3.080. 000,00 €
16 Außerordentliches Ergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
17 Ergebnis vor Steuern 3.630.000,00 € 3.180.000,00 € 3 .080.000,00 € 3.080.000,00 € 3.080.000,00 €
18 Steuern 123.000,00 € 123.000,00 € 123.000,00 € 123.00 0,00 € 123.000,00 €
19 Jahresüberschuss 3.507.000,00 € 3.057.000,00 € 2.957 .000,00 € 2.957.000,00 € 2.957.000,00 €
21 Wirtschaftsplan 2024
5. Vermögensplan 20 2 4 der awm
Vermögensplan
20 2 4
Nachrichtlich:
Vermögensplan
20 2 3
I. Einnahmen
12.862.000 €
11.491.000 €
1. Zuführungen zu Rückstellungen mit
langfristigem Charakter
400.000 €
400.000 €
2. Abschreibungen abzgl. Erträge aus
der Auflösung des Sonderpostens
aus Zuweisungen der öffentlichen
Hand
8.797.000 €
8.104.000 €
3. Aufnahme von Krediten
158.000 €
175.000 €
4. Jahresüberschuss
3.507.000 €
2.812.000 €
II. Ausgaben
12.862.000 €
11.491.000 €
1. Darlehenstilgungen
650.000 €
650.000 €
2. Investitionen
12.212.000€
10.841.000€
a) Stadtreinigung
371.000 €
4.00 3.000 €
a1) Straßenreinigung
0 €
2.500.000 €
a2) Winterdienst
350.000 €
1.470.000 €
a3) Sonstiges
21.000 €
33.000 €
b) Abfallwirtschaft 11.053 .000 € 6.333 .000 €
b1) Abfallabfuhr 4.173.000 € 2.983.000 €
b1.1) Abfall - u. Wertstoffbehälter 870.000 € 870 .000 €
b1.2) Fahrzeuge 3.200.000 € 0 €
b1.3) Sonstiges 53.000 € 53.000 €
b1.4) Errichtung von Annahmestel-
len
50.000 € 2.060.000 €
22 Wirtschaftsplan 2024
Vermögensplan
20 2 4
Nachrichtlich:
Vermögensplan
20 2 3
b2) Abfallverwertung/-entsor-
gung
6.880.000 €
3.350.000 €
b2.1) Fahrzeuge/Geräte
1.695.000 €
1.570.000 €
b2.2) Baukosten Infrastruktur EZM
5.135.000 €
1.630.000 €
b2.3) Errichtung von abfallwirt-
schaftlichen Anlagen
0 € 100.000 €
b2.4) Sonstiges 50.000 € 50.000 €
c) Gemeinsame Anlagen 788.000 € 50 5.000 €
c1) Fahrzeuge 0 € 0 €
c2) Maschinen/Geräte 150.000 € 100 .000 €
c3) Geringwertige Wirtschaftsgü-
ter
15.000 € 15.000 €
c4) Baumaßnahmen 453.000 € 200.000 €
c5) Sonstiges 170.000 € 190.000 €
23 Wirtschaftsplan 2024
Erläuterungen zum Vermögensplan 202 4 (Investitionen)
a) Stadtreinigung 371 .000 €
a1) Straßenreinigung
In dieser Position sind keine Maßnahmen geplant.
0 €
a2) Winterdienst
Die Mittel werden für die Ersatzbeschaffung von
zwei Radwegbetreuungsgeräten mit Winterdienst-
ausrüstung benötigt.
350 .000 €
a3)
Sonstiges
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffung von
diversen Maschinen und Geräten. Der Ansatz bein-
haltet ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirt-
schaftsgütern gem. § 6 Abs. 2 EStG.
21 .000 €
b)
Abfallwirtschaft 11.053 .000 €
b1) Abfallabfuhr 4.173 .000 €
b1.1)
Abfall - u. Wertstoffbehälter
870 .000 €
Der Ansatz ist vorgesehen für die Ersatzbeschaffung
von Abfallgefäßen (MGB), Großbehältern, Papier-
körben, Big Bellys und Einhausungen sowie für Con-
tainer und Presscontainer.
b1.2)
Fahrzeuge
Die Mittel werden für die Ersatzbeschaffung von
zwei elektrisch betriebenen und vier konventionellen
Abfallsammelfahrzeugen benötigt.
3.200.00 0 €
24 Wirtschaftsplan 2024
b1.3)
Sonstiges
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffung von
diversen Maschinen und Geräten. Der Ansatz bein-
haltet ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirt-
schaftsgütern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG.
53 .000 €
b1.4) Errichtung von Annahmestellen
Die Mittel werden zur Ausstattung der Recyclinghöfe
bereitgestellt.
50 .00 0 €
b2)
Abfallverwertung /-entsorgung 6.880 .000 €
b2.1) Fahrzeuge/Geräte
Die Fahrzeuge werden für den Einsatz auf dem Ge-
lände des Entsorgungszentrums benötigt. Es han-
delt sich um jeweils einen Radlader für die BVA und
für die Kompostierung, einen Gabelstapler für den
Recyclinghof und einen für die Werkstatt EZM sowie
jeweils einen Abrollkipper und Absetzkipper. Bei
den Fahrzeugen handelt es sich mit Ausnahme des
Gabelstaplers für die Werkstatt EZM um Ersatzbe-
schaffungen.
Aufgrund des Alters des bisherigen Fahrzeuges für
den Transport des sortierten Restabfalls wird ab
2024 ein Sonderfahrzeug der Fa. Terberg einge-
setzt. Das Fahrzeug ist speziell für den Transport
von Containern konstruiert worden.
Für die Werkstattneuausrüstung werden 100.000
Euro veranschlagt.
1. 695 .000 €
b2.2) Baukosten Infrastruktur Entsorgungszentrum
Für die Reinigungsarbeiten im Bereich der BVA/MRA
und Waschplatz werden jährlich erhebliche Frisch-
wassermengen benötigt. Durch den Neubau der
BVA wurden erhebliche Brauchwassermengen am
EZM frei. Es ist geplant vom Standort des alten
BHKW die bestehende Brauchwasserleitung bis zur
BVA/MRA zu verlängern und somit das Gelände für
die Brauchwassernutzung zu erschließen.
5.135 .000 €
25 Wirtschaftsplan 2024
Um Spitzen und Feiertage (z. B. Weihnachten) abfe-
dern zu können, werden Teilmengen der angeliefer-
ten Bioabfälle in einem Speicher zwischengelagert.
Diese werden sukzessive an den Feiertagen zur
"Fütterung" der Bakterien in die Vergärungsanlage
gegeben. Der bestehende Speicher stammt aus
dem Jahr 2005 und ist mittlerweile durchkorrodiert,
so dass dieser ausgetauscht werden muss.
Aufgrund starker Korrosion an den Tunneldecken
sowie der Böden der Rotte der BVA sind die Böden
und die Decken zu sanieren. Die Eisenplatten der
Tunnelböden werden ausgetauscht. 3 Tunnel sind
2023 saniert worden. Die Tunneldecken weisen er-
hebliche Abplatzungen an den Betondecken auf.
Diese sind zu sanieren und entsprechend zu versie-
geln um eine höchstmögliche Sicherheit vor dem
aggressiven Ammoniak zu erlangen.
Die elektronischen Steuerungsanlagen der Sicker-
wasser- und Abwasserbehandlungsanlagen sind
auf die neuen Schutzrichtlinien anzupassen. Die
Elektroschaltanlagen befinden sich im ausgewiese-
nen Bereich des EZM.
Für die Anpassung der Technik (Steuerung SPS) der
Sickerwasser- und Abwasserbehandlung werden
Mittel in Hohe von 60.000 Euro benötigt.
Die aussortierten Kunststoffe an der MRA werden
mittels automatischer Verdichtungsanlage (Pres-
sen) verdichtet und zur Weiterverarbeitung bereit-
gestellt. Die Verdichtungsanlage der MRA (Kunst-
stoffpressen) ist seit 2002 in Betrieb und ist sehr stö-
rungsanfällig. Um einen reibungslosen Betrieb si-
cherzustellen ist die Anlage auszutauschen.
Die angelieferten Restabfälle werden mittels Rad-
lader aufgeschoben und der Anlage zur weiteren
Verarbeitung zugeführt. Hierdurch wird der Beton-
boden massiv beansprucht. Teilweise ist schon der
Untergrund zu sehen. Der Betonboden soll im Rah-
men der Erneuerung der Annahmehalle (Brander-
eignis) erneuert werden.
Wiederherstellung des Anlagenverbundes MRA
nach Brandschaden am 28.02.2023. Durch den
Brand ist nunmehr die Gelegenheit gegeben, die
Anlagentechnik entsprechend den Vorgaben des
Brandschutzes zu ertüchtigen. Hierzu ist es geplant,
26 Wirtschaftsplan 2024
die Anlagentechnik in der Annahmehalle entspre-
chend neu aufzuteilen. und den Lagerbereich und
den Bereich der Zerkleinerung so weit wie möglich
zu trennen. Hierzu sind ein neuer Zerkleinerer und die
Fördertechnik zu erneuern und anzupassen. Die In-
vestition von 900.000 € ist für den Zerkleinerer und
die Fördertechnik vorgesehen.
Die Investition wird für die Wiederherstellung des
Anlagenverbundes nach Brandschaden am
28.02.2023 benötigt. Hierin enthalten sind u. a. die
Planungsleistungen, Umsetzung der Brandschutz-
auflagen der Versicherung (Löschmonitore, Vorhal-
tung von Löschwasser 150 m ³ und Brandüberwa-
chung der Transportbänder) und die Instandset-
zung der Annahmehalle (Erhöhung der Brand-
schutzwand, Erneuerung der Installationen und Er-
neuerung der Dachfläche) der MRA.
b2.3) Errichtung von abfallwirtschaftlichen Anlagen
In dieser Position sind keine Maßnahmen geplant.
0 €
b2.4) Sonstiges
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von diversen
Maschinen und Geräten sowie die Beschaffung von
Wirtschaftsgütern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG.
50 .000 €
c) Gemeinsame Anlagen 788 .000 €
c1) Fahrzeuge
0 €
Für 2023 sind keine Ersatzbeschaffungen vorgese-
hen.
c2) Maschinen/Geräte 150 .000 €
Im Ansatz enthalten ist die Ersatzbeschaffung von
Maschinen und Geräten für die Zentralwerkstatt.
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15 .000 €
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von diversen
Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhaltet
ebenfalls die Beschaffung von Wirtschaftsgütern
gem. § 6 Abs. 2 EStG.
c4) Baumaßnahmen 453 .00 0 €
27 Wirtschaftsplan 2024
Für das Projekt „abfallfreie Quartiere“ werden
453.000 Euro benötigt.
c5) Sonstiges
Die Mittel sind vorgesehen für die Ersatzbeschaf-
fung von Büromöbeln sowie EDV Hard- und Soft-
ware.
170 .000 €
28 Wirtschaftsplan 2024
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 20 2 3 – 20 2 8
Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 Plan 2028
Investitionen
a) Stadtreinigung 371.000,00 € 2.271.000,00 € 2.271.000,00 € 2.271.000,00 € 2.271.000,00 €
a1) Straßenreinigung - € 1.50 0.000,00 € 1.500.000,00 € 1.50 0.000,00 € 1.500.000,00 €
a2) Winterdienst 350.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 € 750.000,0 0 € 750.000,00 €
a3) Sonstiges 21.000,00 € 21.000,00 € 21.000,00 € 21.000,00 € 21.000,00 €
b) Abfallwirtschaft 11.053.000,00 € 7.403.000,00 € 6.153.000,00 € 6.153.000,00 € 6.153.000,00 €
b1) Abfallabfuhr 4.173.000,00 € 4.853.000,0 0 € 4.353.000,00 € 4.353.000,0 0 € 4.353.000,00 €
b11) Abfall- und Wertstoffbehälter 870.000,00 € 800.000,00 € 800.000,00 € 800.000,00 € 800.000,00 €
b12) Fahrzeuge 3.200.000,00 € 3.000.000,00 € 3.000.000,00 € 3.000.000,00 € 3.000.000,00 €
b13) Sonstiges 53.000,00 € 53.000,00 € 53.000,00 € 53.000,0 0 € 53.000,00 €
b14) Errichtung von Annahmestellen 50.000,00 € 1.000.000,00 € 500.000,00 € 500.000,00 € 500.000,00 €
b2) Abfallverwertung/-entsorgung 6.880.000,00 € 2.550.000,00 € 1.800.000,00 € 1.800.000,00 € 1.800.000,00 €
b21) Fahrzeuge 1.695.000,00 € 1.500.000,00 € 1.500.000,00 € 1.500.000,00 € 1.500.000,00 €
b22) Baukosten Infrastruktur 5.135.000,00 € 500.000,00 € 250.000,00 € 250.000,00 € 250.000,00 €
b23) Errichtung abfallwirtschaftlicher Anlagen - € 500.000,00 € - € - € - €
b24) Sonstiges 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,0 0 € 50.000,00 €
c) Gemeinsame Anlagen 788.000,00 € 365.000,00 € 365.000,00 € 365.000,00 € 365.000,00 €
c1) Fahrzeuge - € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,0 0 € 50.000,00 €
c2) Maschinen und Geräte 150.000,00 € 10 0.000,00 € 100.000,00 € 1 00.000,00 € 100.000,00 €
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 €
c4) Baumaßnahmen 453.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000, 00 € 50.000,00 €
c5) Sonstiges 170.000,00 € 150.000,00 € 150.000,00 € 150.000,00 € 150.000,00 €
Darlehenstilgung 650.000,00 € 650.000,00 € 650.000,00 € 650.000,00 € 650.000,00 €
Gesamt 12.862.000,00 € 10.689.000,00 € 9.439.000,00 € 9.439.000,00 € 9.439.000,00 €
Deckungsmittel
Zuführung zu Rückstellungen 400.000,00 € 400.000,00 € 400.000,00 € 400.000,00 € 400.000,00 €
Regelabschreibungen 8.797.000,00 € 8.797.0 00,00 € 8.797.000,00 € 8.797.0 00,00 € 8.797.000,00 €
Aufnahme von Krediten 158.000,00 €
Jahresüberschuss 3.507.000,00 € 1.492.000, 00 € 242.000,00 € 242.000,0 0 € 242.000,00 €
Gesamt 12.862.000,00 € 10.689.000,00 € 9.439.000,00 € 9.439.000,00 € 9.439.000,00 €
29 Wirtschaftsplan 2024
6. Stellenübersicht der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 20 2 4
Stellenübersicht der Arbeitnehmerinnen /Arbeitnehmer
Entgeltgruppe Stellen 2024 Abweichungen
gegenüber 2023 Stellen 2023 Ist -Besetzung
30.06.2023
Vermerke / Er-
läuterungen
TVÖDFEST
2,00
-
2,00
2,00
EGr. 15 1,00 - 1,00 1,00
EGr. 14 5,00 - 5,00 3,76
EGr. 13 2,00 - 2,00 2,00
EGr. 12 6,00 + 1,00 5,00 4,78
EGr. S11b 1,00 + 1,00 0,00 0,00
EGr. 11 6,00 - 1,00 7,00 6,67
EGr. 10 9,00 + 1,50 7,50 6,50
EGr. 9c 10,00 + 2,00 8,00 7,77
EGr. 9b 7,00 - 1,00 8,00 8,03
EGr. 9a 16,00 + 2,00 14,00 14,00
EGr. 8 3,00 - 3,00 3,31
EGr. 7 25,00 + 4,00 21,00 20,03
EGr. 6 186,00 + 5,00 181,00 185,07
EGr. 5 0,00 - 1,50 1,50 1,50
EGr. 4 167,76 + 9,76 158,00 162,93
EGr. 3 0,00 - 0,26 0,26 0,28
Summe 446,76 + 22,50 424,26 429,63
nachrichtlich:
Auszubildende 19,00 + 2,00* 17,00 15,00
* = technische Bereinigung in der Datenbank zum Personalverwaltungsmanagement
30 Wirtschaftsplan 2024
nachrichtlich:
Übersicht der Stellen für Beamte/innen
Besoldungs-
gruppen
Stellen
2024
Stellen
2023
Abweichungen
gegenüber 2023
Ist-Besetzung
30.06.2023
Bemerkungen
A 14
1,00
1,00
-
1,00
A 12
1,50
1,50
-
1,50
A 9 L1E2
1,00
1,00
-
1,00
A 8
1,00
1,00
-
1,00
insgesamt
4,50
4,50
-
4,50
Einzelaufstellungen
Stellenvermehrungen
Lfd. Nr. Anzahl Bewertung Funktion /
Aufgabengebiet
Begründung
1. 0,24 EGr. 4 Kantinen-/Küchenhilfe AP-Nr. 70.10.0207
Ausweitung der Öffnungszeiten der AWM-
Kantine. Verstetigung einer zum Wirt-
schaftsplan 2020 überplanmäßig einge-
richteten Stelle
2. 0,26 EGr. 4 Kantinen-/Küchenhilfe AP-Nr. 70.10.0208
Ausweitung der Öffnungszeiten der AWM-
Kantine.
3. 1,00 EGr. 9a Sachbearbeiter/-in
Arbeitssicherheitsko-
ordination
Team 70.21
Integration des Arbeitsschutzes in die be-
triebliche Aufbau- und Ablauforganisation.
Aufgabenbereiche: Arbeitssicherheit, Un-
fallverhütung, Ergonomie sowie artver-
wandte Aufgaben
4. 1,00 EGr. 9a Sachbearbeiter/-in
Verantwortliche Elek-
trofachkraft
Team 70.21
Fachverantwortung für den durch die Aus-
weitung der E-Mobilität stark wachsenden
elektrischen Betriebsteil. Tätigkeiten und
Verantwortlichkeit werden aktuell durch
Dritte (bezogene Leistungen) unter erhebli-
chem Finanzaufwand gewährleistet.
31 Wirtschaftsplan 2024
Lfd. Nr. Anzahl Bewertung Funktion /
Aufgabengebiet
Begründung
5. 1,00 EGr. 9c Sachbearbeiter/-in
Disposition Abfallab-
fuhr
Team 70.22
Erweiterung der Disposition von 2,00 auf
3,00 Stellen aufgrund der erheblichen Lei-
tungsspanne (180 Mitarbeitende)
6. 4,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in
Abfallabfuhr Innen-
stadtreviere
Team 70.22
Umstellung von Mehrkammerfahrzeugen
zu Monofahrzeugen im Bereich Pa-
pier/Bio/Restabfall
7. 2,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in
Abfallabfuhr Außenre-
viere
Team 70.22
Bedarf zusätzlicher Mitarbeiter/-innen
durch die Umstrukturierung von Abfuhrre-
vieren (Restabfall, Bioabfall, Papiertonnen)
aufgrund der weiter wachsenden Stadt.
Refinanzierung durch wachsende Gebüh-
reneinnahmen.
8. 1,00 EGr. 4 Hilfskraft Team 70.22
Konfiguration und Reparatur von Abfallbe-
hältern; Einsatz am Entsorgungszentrum;
Einsatzmöglichkeit für leistungseinge-
schränkte/n Mitarbeiter/in
9. 1,00 EGr. 4 Straßenreinigungsar-
beiter/-in
Team 70.22
Reinigung von Depotcontainerstandplät-
zen; Einsatzmöglichkeit für leistungseinge-
schränkte/n Mitarbeiter/in
10. 2,00 EGr. 4 Straßenreinigungsar-
beiter/-in
Team 70.22
Reinigung des Bahnhofsumfeldes im 2-
Schicht-Betrieb; Einsatzmöglichkeit für
leistungseingeschränkte Mitarbeiter/innen
11. 1,00 EGr. 6 Natur-und Land-
schaftspfleger/-in
Arbeitsgruppe 70.31.02
Dauerhafte Pflege der rekultivierten Berei-
che der ZDM II; Pflege des Deponielehr-
pfades, der Grünflächen des Entsorgungs-
zentrums und der ZDM I
Einsparung von bezogenen Leistungen
12. 5,00 EGr. 4 Hilfskräfte
Mechanische Restab-
fallaufbereitungsan-
lage/ Bioabfallvergä-
rungsanlage
AP-Nrn. 70.32.0216, 70.32.0313-0316
2019 – 2023: Überplanmäßige Stellen
nach Umwandlung bisheriger Leiharbeits-
verhältnisse
Einrichtung von Planstellen, da Dauerauf-
gabe
13. 1,00 EGr. 6 Maschinenführer/-in,
Schlosser/-in
MRA
AP-Nr. 70.32.0218
Zuverlässige und zeitnahe Wartung der
Komponenten der Restabfallsortierungsan-
lage; Einsparung bezogener Leistungen.
14. 1,00 EGr. 9a Leiter/-in
Zentralwerkstatt EZM
AP-Nr. 70.32.0501
Leitung der neuen Werkstatt auf dem Ge-
lände des Entsorgungszentrums.
32 Wirtschaftsplan 2024
Lfd. Nr. Anzahl Bewertung Funktion /
Aufgabengebiet
Begründung
15. 1,00 EGr. S11b Sachbearbeiter/-in
Nachhaltigkeitspäda-
gogik
AP-Nr. 70.40.0017
Ausweitung der Nachhaltigkeitspädagogik
von 0,50 auf 1,00 Stelle; gleichzeitig Ver-
stetigung eines bisherigen überplanmäßig
eingerichteten Stellenanteils von 0,50
Stellenwertänderungen
Lfd. Nr. Arbeitsplatz-
Nr.
Bewertung
bisher
Bewertung
künftig
Anzahl Funktion /
Aufgabengebiet
1. 70.10.0106 EGr. 5 EGr. 6 0,50 Sachbearbeiter/-in
Buchungen IBLV
2. 70.10.0207 EGr. 3 EGr. 4 0,26 Kantinen-/Küchenhilfe
3. 70.11.0004 EGr. 9b EGr. 10 1,00 Sachbearbeiter/-in
IT-Koordination
4. 70.11.0005 EGr. 9b EGr. 10 1,00 Sachbearbeiter/-in
IT-Koordination
5. 70.12.0001 EGr. 11 EGr. 12 1,00 Fachstellenleiter/-in
Einkauf, Kontokorrent
6. 70.21.1235 EGr. 5 EGr. 7 1,00 Kfz-Mechatroniker/-in
7. 70.22.0003 EGr. 10 EGr. 9c 0,50 Sachbearbeiter/-in
Tourenplanung, Daten und Kenn-
zahlen
8. 70.22.0003 EGr. 6 EGr. 9c 0,50 Sachbearbeiter/-in
Tourenplanung, Daten und Kenn-
zahlen
9. 70.32.0204 EGr. 6 EGr. 7 1,00 Industriemechaniker/-in
Betrieb MRA
10. 70.32.0205 EGr. 6 EGr. 7 1,00 Industriemechaniker/-in
Betrieb MRA
11. 70.32.0401 EGr. 9a EGr. 9b 1,00 Leiter/-in
Restabfalltransport und Container-
dienst
12. 70.32.0502 EGr. 6 EGr. 7 1,00 Mechatroniker/-in
Zentralwerkstatt EZM
33 Wirtschaftsplan 2024
Nachrichtlich: Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen –
Lfd.
Nr.
Anzahl Bewer-
tung
Projekte/Programme Bemerkungen
1. 0,75 EGr. 13 Sachbearbeiter/-in
Projektleitung EU-
Projekt HOOP (EU Hori-
zon 2020)
AP-Nr. 70.00.2002üp
Aufbau von Fachwissen zur Entwicklung
konkreter Investitionen zur Aufwertung von
städtischem Bioabfall und Klärschlamm. Pro-
jektdauer: 31.12.2025
Die Stelle wird aus Fördermitteln finanziert.
2. 1,00 EGr. 12 Sachbearbeiter/-in
Smart City
AP-Nr. 70.00.NN üp
Umsetzung des Fokusprojekts 3: Smarte
Wege zum abfallfreien Quartier. Ratsbe-
schluss vom 20.09.2023 (V/0243/2023/1);
Projektdauer: 31.12.2026
Die Stelle wird zu 65 % aus Fördermitteln fi-
nanziert.
3. 1,00 EGr. 12 Sachbearbeiter/in
Digitalisierungsmanage-
ment
AP-Nr. 70.00.2003üp
Ausbau digitaler Infrastruktur. Analyse der
bestehenden Geschäftsprozesse. Projekt-
dauer: 01.03.2021 - 31.12.2026
4. 1,00 EGr. 9b Rechtssichere Organi-
sation / Sammlung und
Verwertung von Altklei-
dern
AP-Nr. 70.10.0204üp
Koordination sämtlicher Fortbildungen und
Unterweisungen der AWM / Überwachung
der in Münster aufgestellten Altkleidercontai-
ner. Befristete Verlängerung bis 31.12.2024
5. 0,50 EGr. 4 Sachbearbeiter/-in
Mitarbeit Magazin Werk-
statt
AP-Nr. 70.21.1342üp
Unterstützung der Leitung des Werkstattla-
gers/Magazins; Einsatzmöglichkeit für leis-
tungseingeschränkte/n Mitarbeiter/in. Befris-
tete Verlängerung bis 31.12.2024
6. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in
Abfuhr von Wertstoffen
im Auftrag der Fa. Re-
mondis
AP-Nr. 70.22.1491üp
Übernahme von Teilleistungen aus dem Auf-
trag der Dualen Systeme zur gemeinsamen
LVP- und Wertstoffsammlung (vorbehaltlich
der Fortführung des Vertrages mit der Fa.
Remondis). Projektzeitraum: 01.01.2023 –
31.12.2025. Die Kosten werden von der Fa.
Remondis getragen.
7. 1,00 EGr. 4 Straßenreinigungsarb.
Soziale Stadt Kinder-
haus-Brüningheide
AP-Nr. 70.22.2634üp
Reinigung im Bereich von Großwohnanla-
gen; Finanzierung über einen Beschäfti-
gungszuschuss nach § 16e SGB II; Verlän-
gerung des Projekts um 1 weiteres Jahr bis
31.12.2024
8. 1,00 EGr. 4 Hilfskraft Annahmestel-
len
AP-Nr. 70.31.0319üp
Einsatzmöglichkeit für leistungseinge-
schränkte/n Mitarbeiter/in auf Recyclinghö-
fen; Befristete Verlängerung bis 31.12.2024
34 Wirtschaftsplan 2024
Lfd.
Nr.
Anzahl Bewer-
tung
Projekte/Programme Bemerkungen
9. 1,00 EGr. 10 Sachbearbeiter/-in
Change-Management
AP-Nr. 70.04.0016üp
Koordination und Begleitung von Verände-
rungsprozessen im Bereich Mitarbeiterbetei-
ligung und interne Kommunikation; Befristete
Einrichtung bis 31.12.2024; anschließend
Entscheidung über Einrichtung einer Plan-
stelle.
35 Wirtschaftsplan 2024
Impressum
Stadt Münster
Der Oberbürgermeister
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Dezember 2023
Beschlussvorlage
11384 Zeichen
V/0535/2023 V/0535/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Abfallwirtschaftsbetriebe Münster - Wirtschaftsplan 2024 - Finanzplan 2024 - 2028 Beratungsfolge 23.11.2023 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 28.11.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 13.12.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der anliegende Wirtschaftsplan 2024 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wird beschlossen. a) Der Erfolgsplan 2024 weist Erträge in Höhe von 75.160.000 € und Aufwendungen in Höhe von 71.653.000 € auf. Der Erfolgsplan schließt mit einem Überschuss in Höhe von 3.507.000 € ab. b) Der Vermögensplan 2024 hat ein Gesamtvolumen von 12.862.000 €. c) Die Stellenübersicht 2024 weist 446,76 Arbeitnehmer/-innenstellen (zuzüglich 19 Auszu- bildende) aus. Darüber hinaus werden 4,5 Beamte beschäftigt. 2. Zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen können die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Kassenkredite bis zu einer Höhe von 8.452.000 € aufnehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Aufwendungen in Höhe von 71.653.000 € werden über Gebü hreneinnahmen, Entgelte, Entnah- men aus der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse und Zinserträgen in Höhe von insgesamt 68.091.000 € getragen. Die verbleibenden 3.562.000 € werden für den satzungsgemäßen Winter - dienst in Höhe von 1.800.000 Euro und den Stadtanteil an der Straßenreinigung in Höhe von Abfallw irtschaftsbetriebe Münster 13.11.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dornseif Telefon: 6052-163 Dornseif@aw m.stadt- muenster.de - 2 - V/0535/2023 1.562.000 Euro vom Haushalt der Stadt Münster sowie in Höhe v on 200.000 Euro vom Wirtschafts- plan der Stadtwerke Münster GmbH für den Winterdienst an Busbuchten getragen. Begründung: Hiermit wird der Wirtschaftsplan 2024 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster vorgelegt. Ergänzend zum Wirtschaftsplan ist ein Finanzplan erstellt worden. Er gibt einen fünfjährigen Überblick über die voraussichtlichen Investitionsausgaben und deren geplante Finanzierung. Der Finanzplan ist dem Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt. Zu 1.: Für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung ein Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgs - und Vermögensplan sowie eine Stellenübersicht, aufzustel- len. Als Grundlage für die dort enthaltenen Wertansätze dienen: a) die Erfahrungen der bisherigen Tätigkeit der awm b) das Rechnungsergebnis 2022 c) die bisherige Abwicklung des Wirtschaftsplanes 2023 d) das vom Rat der Stadt Münster beschlossene Abfallwirtschaftskonzept e) die Eigenbetriebsverordnung f) die handelsrechtlichen Vorschriften. Von diesem Wirtschaftsplan unabhängig ist die Erstellung der Gebührenbedarfsberechnung, die nach dem Kommunalabgabenrecht erfolgt. Der Erfolgsplan weist einen Überschuss in Höhe von 3.507.000 € aus. Er ergibt sich aus unterschied- lichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung. Nähere Einzelheiten hierzu sind in den Erläuterungen des Wirtschaftsplanes auf Seite 19 dargestellt. Der Vermögensplan zeigt die notwendigen Investitionsmaßnahmen auf. Personalentwicklung In der Stellenübersicht sind für 2024 insgesamt 446,76 Stellen für Arbeitnehmer/-innen ausgewiesen. Auf den Seiten 29 - 33 werden im Wirtschaftsplan die Veränderungen zur Stellenübersicht 2023 dar- gestellt. Die Verwaltung schlägt vor, in der Stellenübersicht 2024 insgesamt 22,50 neue Planstellen einzurich- ten. 6,74 dieser Stellen waren bereits im laufenden Jahr 2023 überplanmäßig vorhanden und im Per- sonalkostenansatz enthalten. Die nun vorgeschlagene Erhöhung des planmäßigen Personalbestan- des erfolgt im Einzelnen aus folgenden Gründen: 1. Zusätzliches Personal in der Abfallabfuhr (7,0 Stellen; siehe Ziff. 5 - 7 der Tabelle Stellenvermeh- rungen): Für die arbeitstägliche Organisation der gesamten Abfallabfuhr (ca. 180 Mitarbeitende) stehen den awm seit Jahren zwei Stellen für Disponenten/-innen zur Verfügung. Bereits seit mehreren Jahren hat sich herausgestellt, dass diese Leitungss panne (90 Mitarbeitende/Disponent) eindeutig zu groß ist. Die awm erwarten durch die Einrichtung einer dritten Stelle in der Disposition eine bessere Steuerung der gesamten Arbeit, eine bessere Außenkommunikation mit den Kundinnen und Kunden der Abfall- abfuhr sowie eine intensivere Kommunikation mit den Mitarbeitenden. - 3 - V/0535/2023 In den Innenstadtrevieren der Abfallabfuhr wurden bislang so genannte Mehrkammerfahrzeuge ein- gesetzt, mit denen zwei unterschiedliche Abfallfraktionen gleichzeitig transportiert werden können . Diese Fahrzeugtechnik wird zukünftig von den Herstellern nicht mehr produziert, so dass die Reviere von Mehrkammerfahrzeugen auf Monofahrzeuge umgestellt werden müssen. Die Synergieeffekte, die durch den Einsatz der Mehrkammertechnik entstanden (weniger Fahrzeuge pro Revier, höhere An- zahl Behälterleerungen pro Halt) entfallen. Insgesamt müssen vier zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt werden, so dass sich der erforderliche Personaleinsatz entsprechend erhöht. Bei der Revierplanung der Abfallabfuhr werden alle Fahrzeuge und Teams möglichst gut ausgelastet und innerhalb der bestehenden Arbeitszeitmodelle sowie unter Berücksichtigung aller arbeitsschutz- rechtlichen Regeln eingesetzt. Da die Einwohnerzahl der Stadt Münster nach wie vor wächst, sind seit mehreren Jahren die Arbeitsbereiche Restabfall / Bioabfall / Papiertonnen in den Außenstadttei- len an ihre Grenzen gestoßen. Es ist aktuell nicht mehr möglich, diese Abfuhrsysteme ohne zusätzli- chen Fahrzeug- und Personaleinsatz aufrecht zu erhalten. Der Mehrbedarf ist dauerhaft, sodass eine Einrichtung dieser Planstellen notwendig wird. Im Gegenzug werden steigende Einnahmen durch Gebühren erzielt. 2. Neue Planstellen als Ersatz für bisherige bezogene Leistungen (3,0 Stellen; siehe Ziff. 4, 11 und 13 der Tabelle Stellenvermehrungen): Aufgrund der immer weiter zunehmenden elektrotechnischen Betriebsteile, z.B. Elektromobilität und Ladeinfrastruktur, kann die Arbeitssicherheit im elektrotechnischen Bereich nur durch die Besetzung einer verantwortlichen Elektrofachkraft gewährleistet werden. Diese Aufgaben wurden am 19.04.2023 durch den Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe an ein externes Unternehmen vergeben. Die Vergabe erfolgte aufgrund der erheblichen Höhe der finanziellen Aufwendungen nur befristet für ein Jahr, so dass im Laufe des Auftragszeitraumes Personal der awm eingearbeitet und die Aufgabe insgesamt anschließend den awm übergeben werden soll. Hierfür wird mit der Stellenübersicht 2024 eine Planstelle eingerichtet. Zu den Rekultivierungsmaßnahmen im Bereich des Entsorgungszentrums zählen Festlegungen ge- mäß eines landschaftspflegerischen Begleitplanes. Die Bewältigung der zwingend erforderlichen Ar- beiten (z.B. Flächenunterhaltung und Pflege, Begleitung von Beweidungsmaßnahmen, E ntfernung invasiver Pflanzenarten etc.) allein durch Aufträge an externe Firmen würde finanziellen Aufwendun- gen in erheblicher Höhe verursachen. Die awm erwarten, dass ein zusätzlicher Personaleinsatz in Höhe einer Stelle (1,0) zu einer deutlichen Verringerung der Aufträge an Dritte führt. Auch im Bereich der Restabfallbehandlungsanlage werden nach wie vor in erheblichem Umfang ex- terne Unternehmen mit Wartungs- und Reparaturarbeiten beschäftigt. Hinzu kommt, dass die zeitna- he Abarbeitung der erforderlichen Tätigkeiten durch Dritte nicht immer gewährleistet ist und wichtige Betriebsabläufe dadurch gefährdet werden (besonders gravierend: Stillstand der Restabfallsortierung bis zur Beseitigung des jeweiligen Defektes). Sowohl zur Gewährleistung eines störungsarmen Anla- genbetriebs als auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist die geplante Übernahme dieser Tätig- keiten durch eigenes Personal eindeutig sinnvoll. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Stelle ( Ma- schinenführer/-in, Schlosser/-in) unbefristet einzurichten. 3. Einsatzmöglichkeiten für leistungseingeschränkte Mitarbeitende (4,0 Stellen; siehe Ziff. 8, 9 und 10 der Tabelle Stellenvermehrungen): Auf dem Großteil der bei den awm vorhandenen Arbeitsplätze werden körperlich anspruchsvolle Tä- tigkeiten erledigt. Für Mitarbeitende, deren körperliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist, sind die Einsatzmöglichkeiten bislang sehr begrenzt. Die awm wollen hier gegensteuern, in dem in den Berei- chen Reinigung des Bahnhofsumfeldes sowie Reinigung von Depotcontainerstandplätzen insgesamt drei zusätzliche Mitarbeitende eingesetzt werden. Eine vierte Stelle für die Konfiguration und Repara- tur von Abfallbehältern soll auf dem Gelände des Entsorgungszentrums realisiert werden. - 4 - V/0535/2023 4. Unbefristete Übernahme von Hilfskräften (5,0 Stellen; siehe Ziff. 12 der Tabelle Stellenvermehrun- gen): Im Bereich der mechanischen Restabfallaufbereitungsanla ge sowie der Bioabfallvergärungsanlage sind seit dem 01.01.2020 insgesamt fünf Hilfskräfte mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Zuvor (seit Übernahme der Anlagen von der Fa. Remondis) handelte es sich um Leiharbeitsverhältnisse. Bei den Tätigkeiten handelt es sich eindeutig um Daueraufgaben, so dass die Stellen nunmehr als Planstellen eingerichtet werden. 5. Aufgabenerweiterungen aufgrund von Umorganisationen (2,5 Stellen; siehe Ziff. 1 – 3 sowie 14 der Tabelle Stellenvermehrungen): Mehrere Organisationsänderungen haben unmittelbare Auswirkungen auf den erforderlichen Perso- naleinsatz. - Die Öffnungszeiten der Kantine wurden verlängert und an den Arbeitsbeginn der Betriebsbereiche Stadtreinigung und Abfallabfuhr angepasst. - Der Aufgabenbereich Arbeitsschutz war bislang ausschließlich bei der Fachstellenleitung „Technik und Sicherheit“ a ngesiedelt. Die ständig zunehmenden quantitativen Anforderungen führen nun erstmals zur Einrichtung einer eigenständigen Planstelle. - Die neue Werkstatt auf dem Gelände des Entsorgungszentrums wurde in Betrieb genommen. Ne- ben der Verlagerung von Personal vom Betriebsstandort Rösnerstraße wird eine neue Stelle (Werkstattleitung) dort eingerichtet. 6. Ergänzung der Nachhaltigkeitspädagogik (1,0 Stelle; siehe Ziff. 15 der Tabelle Stellenvermehrun- gen): Um ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen zu können und d er sehr starken Nachfrage von Kitas und Grundschulen aus Münster zu Bildungsangeboten rund um die Themen „Abfall, Energie und Klima“ gerecht werden zu können, haben die awm zum 01.02.2022 außerplanmäßig die 0,5-Stelle „Nachhal- tigkeitspädagogik/Bildung für nachhaltige Entwicklung für Kinder“ eingerichtet. Diese Stelle ist aktuell befristet bis zum 31.12.2023. Sie soll jetzt entfristet und zu einer 1,0-Stelle aufgestockt werden. Zu 2.: Um auch kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrücken zu können, kann es erforderlich sein, in Ab- stimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen Kassenkredite bis zu einer max. Höhe von 8.452.000 € aufzunehmen. I.V. gez. Minas Stadtrat Anlagen: - Wirtschaftsplan 2024 der awm - Anlage A
Anlage A
750 Zeichen
Anlage A zur V/0535/2023 Kurzüberblick Erstellung des Wirtschaftsplans gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Vorlage wird zur Information des zuständigen Beigeordneten und der Stadtkämmerin sowie zur Vorberatung und Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss und den Rat erstellt. Finanzierung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig Vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Rösnerstraße
- Brüningheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0535/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.09.2023
- Erstellt
- 06.09.2023 13:21