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V/0535/2023

Abfallwirtschaftsbetriebe Münster

Vorlagen 07.09.2023

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Anlage: Wirtschaftsplan 2024 der awm

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Anlage A

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Anlage: Wirtschaftsplan 2024 der awm

53720 Zeichen

1 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Inhaltsverzeichnis  
 
 
Wirtschaftsplan 20 2 4 
 
 
 
  
 Seite  
 
Inhaltsverzeichnis  1 
 
 
1.  
 
 
Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2024 der Abfallw irt- 
schaftsbetriebe Münster 
 
 
2  
 
   
2. Die Unternehmensleitlinien und Ziele der awm 5 
   
3. Die Betriebsbereiche und Leistungen der awm 8 
   
4. Erfolgsplan 2024 (Gesamt- und Einzelplan) der awm 
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2024 
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan 
13  
14  
20  
   
5. Vermögensplan 2024 
Erläuterungen zum Vermögensplan 2024 
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan 
21  
23  
27  
   
6. Stellenübersicht 2024 28 
 
Impressum

2 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
1. V orbemerkungen zum Wirtschaftsplan 20 2 4 der awm   
 
 
 Rechtsgrundlage für die Erstellung des  Wirtschaftsplanes  20 2 4 ist die Eigenbetriebsver- 
ordnung (EigVO NW) in der Fassung vom 16.11.2004. 
  
 Der hier vorgelegte Wirtschaftsplan stellt die vom Eigenbetrieb 2024 zu erbringenden 
Dienstleistungsprodukte und die zur Leistungserbringung erforderlichen Ressourcen dar. 
 
 Gem. § 14 EigVO besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan 
und der Stellenübersicht. Darüber hinaus werden im vorliegenden Wirtschaftsplan die Un- 
ternehmensleitlinien sowie die Ziele und Leistungen der awm dargestellt.  
 
 Der 
Erfolgsplan  des Eigenbetriebes enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendun- 
gen des Wirtschaftsplanes. Er basiert auf den erzielten Ergebnissen des Wirtschaftsjahres 
2022 und auf den heute bekannten und sich bereits abzeichnenden Tendenzen und 
Trends des laufenden Wirtschaftsjahres 2023. 
 
 Der Erfolgsplan 2024 zeigt neben den Wirtschaftsplanansätzen 2024 und 2023 auch das 
Rechnungsergebnis 2022. 
 
 Der 
Vermögensplan  enthält alle voraussehbaren vermögenswirksamen Einnahmen und 
Ausgaben aus Anlageänderungen und aus der Kreditwirtschaft, die notwendigen Ver- 
pflichtungsermächtigungen sowie auf der Einnahmeseite die vorhandenen oder zu be- 
schaffenden Deckungsmittel. 
 
 Die 
Stellenübersicht  hat gem. § 17 EigVO NW die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen 
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu enthalten. Beamte und Beamtinnen, die bei 
dem Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in 
der Stellenübersicht des Eigenbetriebes nachrichtlich anzugeben. Zum Vergleich sind die 
Zahlen der im laufenden Wirtschaftsjahr vorgesehenen und der tatsächlich besetzten 
Stellen anzugeben.

3 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Erfolgsplan  
 
Erträge  und Aufwendungen  des Erfolgsplans gliedern sich wie folgt: 
 
Erträge  
 
Umsatzerlöse 67.496.000 € 
Sonstige betriebliche Erträge 2.099.000 € 
Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 650.000 € 
Ertrag aus Auflösungen der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse 4.915.000 € 
  75.160. 000 € 
 
 
Aufwendungen  
 
 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 6.280.000 € 
Aufwendungen für bezogene Leistungen 19.310.000 € 
Löhne und Gehälter 23.233.000 € 
Soziale Abgaben 6.965.000 € 
Abschreibungen abzüglich der Erträge 8.797.000 € 
aus der Auflösung des Sonderpostens aus Zuweisungen 
der öffentlichen Hand 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.479.000 € 
Zinsen u. ä. Aufwendungen 466.000 € 
Sonstige Steuern 123.000 € 
  71 .653 .000 € 
 
Jahresüberschuss 3.507.000 € 
 
Der Jahresüberschuss entsteht aus unterschiedlichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im 
Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung (vgl. S. 19 Pkt. 15 zu den Erläuterun- 
gen zum Erfolgsplan).

4 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Vermögensplan  
 
Die 
Ausgaben  und deren Deckungsmittel  stellen sich im Vermögensplan folgendermaßen dar: 
 
Ausgaben  
 
Darlehenstilgungen 650.000 € 
Investitionen 
- Stadtreinigung 371.000 € 
- Abfall- u. Wertstoffwirtschaft 11.053.000 € 
- Gemeinsame Anlagen 788.000 € 
 
 12 .862 .000  € 
 
 
Deckungsmittel  
 
Zuführungen zu Rückstellungen mit 400.000 € 
langfristigem Charakter 
Abschreibungen abzüglich der Erträge aus 8.797.000 € 
der Auflösung des Sonderpostens aus 
Zuweisungen der öffentlichen Hand 
Kredite 158.000 € 
Jahresüberschuss 3.507.000 € 
  
 12 .862 .000  € 
 
 
Münster, 13.12.2023 
 
i. V. i. A.                                i. A. 
 
gez.  gez.                              gez. 
 
Minas Hasenkamp                Wedding 
Stadtrat techn. Betriebsltr. kaufm. Betriebsltr.

5 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
2. D ie Unternehmensleitlinien und Ziele der awm  
 
Die awm sind ein kommunales Unternehmen der Entsorgungswirtschaft. Als eigenbetriebsähn- 
liche Einrichtung der Stadt Münster nehmen wir die hoheitlichen Aufgaben in den Bereichen Ab- 
fallwirtschaft und Stadtreinigung in Münster wahr. Im Rahmen der Daseinsvorsorge garantieren 
wir Entsorgungssicherheit. Innerhalb dieser Geschäftsfelder erbringen die awm in Verbindung 
mit ihren Partnern qualifizierte Dienstleistungen für Münster. Unsere Kernkompetenzen decken 
das gesamte Spektrum dieser Aufgaben - Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung, Stadt- 
reinigung und Winterdienst - ab.  
Die awm sind zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für das Einsammeln, Befördern, Lagern, Be- 
handeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen. Darüber hinaus ist der gesamte Betrieb, inklu- 
sive der Leistungsbereiche Straßenreinigung, Winterdienst sowie Wartung und Instandhaltung 
kommunaler Fahrzeuge gem. DIN EN ISO 9001:2008 (Qua litätsmanagement), DIN EN ISO 
14001:2009 (Umweltmanagement) und DIN ISO 45001:2018  (Arbeitsschutzmanagement) zertifi- 
ziert. 
 
 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 RECHTSFORM:  Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster 
 BESCH Ä FTIGTE:  446  M itarbeiter -/innen  
 BETRIEBSL EITUNG:  Patrick Hasenkamp  und Christian Wedding  
 GR Ü NDUNG:  1996 (davor Amt für Stadtreinigung u. Abfallwirtschaft)  
ENTSORGUNGSFLÄCHE:  302 km 2 Stadtfläche  
317 .713  Einwohner  
BETRIEBSBEREICHE:  
Straßenreinigung  
Winterdienst  
 
Entsorgungswirtschaft (Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung) für Privat - 
haushalte und gewerbliche Bereiche  
 
Containerdienst  
 BETRIEBSSTANDORTE:  Hauptverwaltung und Betriebshof  für Abfallwirtschaft und Straßenreini gung  
 
11  Recyclinghöfe  
 
Entsorgungszentrum mit Deponiefläche und Anlagen:  
 Behandlungsanlage für Restabfälle  
 Blockheizkraftwerk  
 Sickerwasserbehandlungsanlage  
 Behandlungsanlage für Bio - und Grünabfälle  
 Grünkompostierungsanlage  
 Zentraldeponie I und II

6 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
awm  20 30  
 
Gemeinwohlorientierung und Daseinsvorsorge sind in der DNA der awm fest verankert und des- 
halb seit ihrer Gründung Grundlage aller strategischen Planungen und umzusetzenden Maß- 
nahmen. Seit 2010 messen die awm über ein strategisches Managementsystem (einer gemein- 
wohlorientierten Balanced Scorecard) sowie über jährliche repräsentative Bürgerumfragen der 
Universität Münster („awm-Barometer“) den Umsetzungsstand und Erfolg der auf die Unterneh- 
mensvision ausgerichteten Maßnahmen. 
 
 
Die  Vision : Münster wird eine Hauptstadt der Abfallvermeidung  
 
Im Jahr 2030 soll es in Münster keine Abfälle mehr geben, nur noch Wertstoffe, die dann stofflich 
oder energetisch verwertet werden. Je besser die Abfälle getrennt sind und je hochwertiger sie 
sind, desto besser gelingt das. Der Umwelt- und Ressourcenschutz soll ebenso wie die regionale 
Wertschöpfung weiter gestärkt werden. Als Partner der Bürgerinnen und Bürger und starker re- 
gionaler und überregionaler Netzwerkpartner schaffen die awm gemeinsam Lebensqualität. 
 
Die Vision im Wortlaut: 
 
Unsere Vision: Münster 2030. Es gibt keinen Abfall mehr – nur noch Wertstoffe! 
 
Unsere Mission: Wir machen Lebensqualität – und a lle w irken m it! 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster streben ein abfallfreies Münster 2030 an. Unser Ziel: Die 
noch verbleibenden Abfälle sind im Jahr 2030 Wertstoffe , die primär stofflich verwertet werden. 
Der Rest wird effizient energetisch genutzt. 
 
Die awm sind: Servicepartner, Impulsgeber, Kompetenzzentrum und W ertstoff -Manufaktur.  
 
Die Bürgerinnen und Bürger sind dafür unser verantwortungsvoller Partner – durch vorbildliche 
Abfallvermeidung , Wertstofftrennung und ein ausgeprägtes Ressourcenbewusstsein . Sie 
leisten damit gleichzeitig einen Beitrag zur Stadtsauberkeit . 
Die Mitarbeitenden der awm sind verlässlicher Partner der Bürgerinnen und Bürger. 
 
Gemeinsam schaffen wir Lebensqualität  – für ein sauberes und nachhaltiges Münster: Noch 
mehr Umweltschutz , noch mehr Miteinander  und regionale Wertschöpfung . 
 
Herausforderungen wie Klimaschutz , Digitalisierung  und die demographische Entwicklung  
werden proaktiv und gemeinsam mit den Mitarbeitenden, den Bürgerinnen / Bürgern und den 
Netzwerkpartnern gestaltet.

7 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Balanced -Scorecard: Ausrichtung der 12 Handlungsfelder auf die Vision 2030  
 
Mit der Entwicklung der Vision 2020 hatten die awm 2010 ein neues strategisches Management- 
system (gemeinwohlorientierte Balanced-Scorecard (BSC), s. Abb. 1) eingeführt. Die Struktur die- 
ser BSC – die vier Perspektiven Eigentümer/innen, Kunden/Kundinnen, Prozesse und Mitarbei- 
tende und die drei Dimensionen wirtschaftlich, ökologisch und gesellschaftlich – bleibt auch für 
die Vision 2030 bestehen. Die zwölf Handlungsfelder, in denen Maßnahmen und Projekte zur 
Zielerreichung verankert werden, richten die awm aktuell entsprechend der Vision 2030 zukünf- 
tig neu aus.

8 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
3. D ie Betriebsbereiche  und Leistunge n der awm  
  
 Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster gliedern sich in die originären Betriebsbereiche 
„Stadtreinigung“ und „Abfallwirtschaft“. Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben wer- 
den die allgemeinen und zentralen Betriebe benötigt.  
 
 Dargestellt sind die Leistungen aller Betriebsbereiche gem. dem Leistungskatalog der 
awm.  
 
 
Leistungen Stadtsauberkeit  
 
 Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz - 
StrReinG NW- vom 18.12.1975 und die dazu erlassene Straßenreinigungssatzung der Stadt 
Münster in der jeweils gültigen Fassung. Hieraus ergibt sich der Umfang der Straßenreini- 
gung. Die Abfallwirtschaftsbetriebe haben nach den gesetzlichen Vorgaben die Reinigung 
und die Winterwartung auf öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und öffentlichen Plätzen 
innerhalb der geschlossenen Ortslage durchzuführen. 
  
 Allg. Straßenreinigung  
 Fahrbahnreinigung 
 Vollreinigung 
 
 Winterdienst  
 Winterdienst auf Fahrbahnen 
 Winterdienst auf Radwegen 
 Winterdienst auf Geh- und Überwegen 
 
 Sonderleistungen der Straßenreinigung  
 Außergewöhnliche Reinigung 
 Reinigung von Radwegen außerhalb geschlossener Ortslagen 
 Reinigung von Grundstücken für das Amt für Immobilienmanagement und das Amt für 
Schule und Weiterbildung 
 Reinigung nach öffentlichkeitsrelevanten Veranstaltungen 
 Reinigung von Gewerbeflächen 
 Reinigung von Depotcontainer-Standorten 
 
 Sonderleistungen im Winterdienst  
 Winterdienst an Bushaltestellen 
 Winterdienst vor städt. Grundstücken 
 Winterdienst auf Schulhöfen

9 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Leistungen Abfallwirtschaft  
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster erfüllen für das Gebiet der Stadt Münster die Auf- 
gaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschaftsge- 
setzes (KrWG). 
 
Die Sicherstellung einer geordneten Abfallwirtschaft bildet die Grundlage für eine langfris- 
tige Entsorgungssicherheit in der Stadt Münster. Neben den gesetzlichen Vorgaben vom 
KrWG und Landesabfallgesetz wurde zur Entwicklung und Umsetzung der kommunalen 
abfallwirtschaftlichen Ziele bereits 1986 ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erarbeitet. Das 
AWK wird regelmäßig fortgeschrieben. 
 
Betrieb der abfallwirtschaftlichen Anlagen  
 11 Recyclinghöfe 
 Problemabfallzwischenlager 
 Entsorgungszentrum Münster (EZM) 
 
Restmüllb eseitigung  
 Restmüll aus 35-l- bis 1.100-l-Abfallbehältern 
 Restmüll aus Unterflurcontainern 
 Restmüll aus Restmüllsäcken 
 Restmüll aus Sperrgutabfuhr 
 Restmüll aus Straßenpapierkörben 
 Restmüll von Recyclinghöfen 
 Gewerbeabfälle 
 Sonstige Abfälle 
 
Bioabfallverwer tung  
 Bioabfall aus 35-l- bis 240-l-Biotonnen 
 Bioabfall aus Unterflurcontainern 
 
Grünabfallverwertung  
 Grünabfall von Recyclinghöfen 
 Grünabfall aus Sperrgutabfuhr (Gartenabfallsäcke, Bündelsammlung)  
 
Papierverwertung  
 Papier aus Papiertonnen (Gewerbe) 
 Papier aus Papiertonnen (Haushalt) 
 Papier aus Unterflurcontainern 
 Papier von Recyclinghöfen 
 
Papier Duale Systeme  
 Papier aus Papiertonnen, Gewerbe  
 Papier aus Papiertonnen, Haushalte  
 Papier von Recyclinghöfen 
 
Wertstoffverwertung  (SNVP)  
 Wertstoffe aus 120-l- bis1.100 l-Wertstoffbehältern  
 Wertstoffe aus Unterflurcontainern  
 Wertstoffe von Recyclinghöfen

10 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Containerdienst  
 Umleerbehälter 2,5 cbm bis 7,0 cbm  
 Kleinbehälter 1,25 cbm bis 2,2 cbm 
 Absetzbehälter 5 cbm bis 7 cbm 
 Abrollbehälter 18 cbm bis 34 cbm 
 Presscontainer 10 cbm (Absetzverfahren) 
 Presscontainer 22 cbm (Abrollverfahren) 
 Entsorgung von Großveranstaltungen 
 
Sonderleistungen Abfall abfuhr  
 Problemabfallbeseitigung von Gewerbebetrieben 
 Sonderleerungen 120-l- bis 1.100-l-Behälter 
 Sonderabholung sonstiger Abfall (z. B. Sperrgut) 
 Behälterreinigung 
 Abfallsammlung in städtischen Parkanlagen/Grünflächen 
 Sonstige Sonderleistungen 
 
Altholzverwertung  
 Holz von Recyclinghöfen 
 
Sammlung von Kühlgeräten und Elektronikschrott  
 Kühlgeräte/Elektronikschrott von Recyclinghöfen 
 Kühlgeräte/Elektronikschrott aus der Sperrgutabfuhr 
 Elektrogroßgeräte aus Haushalten 
 
Verwertung von Altmetallen  
 Metalle von Recyclinghöfen 
 
Verwertung und Beseitigung von Problemabfällen  
 Problemabfälle aus Haushalten 
 
Verwertung sonstiger Abfälle  
 Altreifen von Recyclinghöfen 
 Sonstige Wertstoffe von Recyclinghöfen 
 
Aktenvernichtung  
 240-l- bis 660-l-Behälter 
 5-cbm- bis 7-cbm-Absetzbehälter 
 
Sonderleistungen der Entsorgungsanlagen  
 Problemabfallbeseitigung aus Kleingewerbebetrieben 
 Annahme von Inertstoffen 
 Sickerwasserbehandlung für Dritte 
 Grünabfall Direktanlieferung EZM 
 Wertstoffgemisch Direktanlieferung EZM 
 Annahme von artenreinen verwertbaren Abfällen EZM 
 Annahme von Bauschutt EZM 
 Annahme von nicht sortierten Baustellenabfällen EZM

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 Papier Direktanlieferung EZM 
 Holz Direktanlieferung EZM 
 Kühlgeräte und Elektronikschrott Direktanlieferung EZM 
 Sonstige Sonderleistungen 
 
Werkstätten (externe Fahrzeuge)  
 Reparaturwerkstatt 
 Tankstelle 
 
Bereitschaftsdienst (für andere Ämter)  
 Bereitschaftsdienst gem. StrWG 
 Bereitschaftsdienst gem. OBG 
 sonstiger Bereitschaftsdienst  
 
Öffentlichkeitsarbeit/Abfallwirtschaft sberatung /Nachhaltigkeitspädagogik  
 Abfallberatung/Informationsarbeit gem. KrWG 
 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
 Erarbeitung und Umsetzung zielgruppenspezifischer Vermeidungs- und Verwertungs- 
konzepte 
 Erarbeitung und Umsetzung von nachhaltigkeitspädagogischen Bildungskonzepten 
 Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur abfallwirtschaftlichen Schulung und Be- 
ratung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren 
 Organisation und Betrieb des Nachhaltigkeitslernortes Deponieerlebnispfad 
 Kundenservice für Bürger und Gewerbe, Systemberatung und Kundenbetreuung 
 Abfallwirtschaftsberatung von Privathaushalten (einschließlich Wohnbaugesellschaften 
und Hausverwaltungen) und Gewerbebetrieben 
 Beschwerdemanagement 
 
 Allgemeine und zentrale Leistungen  
 
Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben im Bereich der Stadtsauberkeit und der Ab- 
fallwirtschaft werden die internen Leistungen der awm benötigt. Folgende interne Leistun- 
gen werden erbracht: 
 
 Verwaltung  
 Betriebsleitung 
 Organisation und Betreuung des Betriebsausschusses 
 Wirtschaftsplanung, Controlling, Berichtswesen 
 Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung 
 Finanz- und Rechnungswesen, Liquiditätsmanagement 
 Kostenrechnung und Gebührenkalkulation 
 Satzungen (Straßenreinigungs-, Abfall- und Gebührensatzungen incl. deren Umset- 
zung) 
 Rechts- und Vertragsangelegenheiten, Versicherungen 
 Vergabeverfahren, Beschaffungs- und Lagerwesen 
 Personal (-verwaltung, -entwicklung, -recruiting) und Organisation (Geschäftsvertei- 
lung) 
 Gesundheitsmanagement und Changemanagement 
 Vermarktung von Recyclingprodukten und Wertstoffen 
 IT-Organisation

12 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
 Digitalisierungsmanagement 
 Managementsysteme ISO 9001/14001/45001 und EfBV-Zer tifikat 
 Risikomanagement 
 DNK-Erklärung 
 Koordination der Verbandsarbeit VKU, ASA, BGK, VHE 
 
 
 Ausbildung  
 Kfz-Mechatroniker/-in 
 Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft 
 Industriekauffrau/-mann 
 Berufskraftfahrer/-in 
 
Planung und Entwicklung   
 Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes 
 Entwicklung, Konzeption abfallwirtschaftlich erforderlicher Behandlungs-, Verwertungs- 
und Entsorgungsanlagen, einschließlich Recyclinghöfe u. a.  Zwischenlager 
 Rekultivierung von Teilabschnitten der Zentraldeponie Münster II  
 Stellungnahme zu abfallwirtschaftlichen Planungsvorhaben im öffentlichen und priva- 
ten Bereich 
 Stoffstrommanagement (Wertstoffe und Abfälle) 
 Neubau und technische Anpassung abfallwirtschaftlicher Anlagen 
 Organisation von Abfallabfuhr, Stadtsauberkeit und Winterdienst 
 Entwicklung und Konzeption von Sammelsystemen und Transportlogistik  
 Revier- und Tourenplanung 
 Disposition Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit 
 Betriebsdatenerfassung/Rapportierung 
 
Betrieb  
 Betrieb der Behandlungsanlage für Restabfälle 
 Betrieb der Behandlungsanlage für Bio- und Grünabfälle 
 Betrieb der Kompostierungsanlage 
 Betrieb der Papierumschlagshalle 
 Betrieb des Altholzumschlages 
 Betrieb der Zentraldeponie II. 
 Nachsorgebetrieb der Zentraldeponie I. 
 Betrieb der Sickerwasserbehandlungsanlage 
 Betrieb der Recyclinghöfe und der Problemabfallzwischenlager  
 Betriebsleitung des Blockheizkraftwerkes (Betriebsführung erfolgt durch Stadtwerke MS) 
 Organisation des Betriebes und Organisation der Verwertung der getrennt erfassten 
Wertstoffe und Problemabfälle 
 Personalplanung und Personalbetreuung 
 Abfallstatistik 
 Betrieb der Werkstätten (Rösnerstraße, Entsorgungszentrum) 
 Betrieb der Tankstellen und der Waschanlagen (Rösnerstraße, Entsorgungszentrum) 
 Betrieb der Photovoltaikanlagen

13 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
4. E rfolgsplan  20 2 4 der awm   
 
 
 
 
 
Planansatz  
 
20 2 4 
T€  
Planansatz  
 
20 2 3 
T€  
Rechnungs -   
ergebnis  
20 2 2  
T€  
1. Umsatzerlöse  
 
 
67.496.000  
 
66.972.000  
 
63.316.921  
     
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes 
an fertigen Erzeugnissen 
  
0  
 
0  
 
1.854  
     
3. Sonstige betriebliche Erträge  7.014.000  1.283.000  2.961.239  
       davon Auflösungen aus Verbindlichkeiten      
Gebührenüberschüsse 
  
4.915.000  
 
184.000  
 
0  
     
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens 
DSD 
 0  
 
0  
 
0  
 
     
5. Materialaufwendungen     
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Be- 
triebsstoffe 
  
6.280.000  
 
5.557.000  
 
5.968.865  
     
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen   19.310.000  16.929.000  16.669.057  
     
6. Personalaufwendungen     
a)  Löhne und Gehälter  23.233.000  21.479.000  19.624.735 
     
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und Unterstützung 
 
  
6.965.000  
 
6.552.000  
 
6.277.380  
     
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermö- 
gensgegenstände des Anlagevermögens 
und Sachanlagen 
  
 
8.797.000  
 
 
8.104.000  
 
 
7.769.945  
     
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens 
aus Zuweisungen der öffentlichen Hand 
  
0  
 
0  
 
0  
     
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen  6.479.000  6.399.000  4.867.188  
     
10. Sonstige Zinsen u. ä. Erträge  650.000  61.000  351.228 
     
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen  466.000  361.000  41.606  
     
12. Erg. der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit  3.630.000  2.935.000  5.408.758  
     
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag  0  0  0  
     
14. Sonstige Steuern  123.000  123.000  70.938  
     
15.  Jahresergebnis   3.507.000  2.812.000  5.337.820

14 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
 
 
 
Erläuterungen zum Erfolgsplan  20 2 4 
 
1.  Umsatzerlöse   67.496 .000  € 
   
 Inhalt dieser Position sind  die Einnahmen aus der Straßen- 
reinigung und der Abfallwirtschaft. 
  
 
 Im Einzelnen gliedern sich die Umsatzerlöse wie folgt:   
 
 - Straßenreinigungsgebühren 
 
5.558.000 €  
 
 
 - Straßenreinigungsentgelt Stadtanteil 
 
1.562.000 €  
 
 
 - Umsatzerlöse Winterdienst 
 
2.000.000 €  
 
 
 - Umsatzerlöse Abfallwirtschaft/Duale 
   Systeme 
 
54.945.000 €  
 
   
 - Umsatzerlöse Nebengeschäfte 
 
3.431.000 €  
 
 
 
 
1.1  Straßenreinigung  
 
 Den Umsatzerlösen aus der Straßenreinigung liegen die 
vom Rat beschlossenen Straßenreinigungsgebühren zu-
grunde. Der Anteil des allgemeinen Haushaltes beträgt 
20 % der umlagefähigen Kosten der Straßenreinigung. 
  
 Die Kosten des Winterdienstes werden weiterhin zugunsten 
einer rechtssicheren Straßenreinigungssatzung aus der Ge- 
bührenkalkulation abgegrenzt und aus allgemeinen Haus- 
haltsmitteln der Stadt getragen.  
  
 Die Gebühren der Straßenreinigung verbleiben auf V orjah- 
resniveau.

15 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
 
 
 Die Gebühren betragen für die regelmäßige wöchen 
tliche 
Reinigung je Frontmeter: 
   Gebührensatz     
  
- Vollreinigung der Anliegerstraßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
 
- Vollreinigung der Durchgangsstraßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
 
6,06 € 
 
 
 
5,40 € 
    
  
  
- Fahrbahnreinigung der Anliegerstraßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
 
- Fahrbahnreinigung der Durchgangsstra- 
ßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
 
 
3,00 € 
 
 
2,64 € 
   
  
 
 
1.2  Abfallwirtschaft  
 
 Für 2024 bleiben die Gebührensätze für die Restabfall- 
und Bioabfallabfuhr unverändert. 
 
 Die wesentlichen Gebührensätze betragen:  
  
 
 
1. je Nutzungseinheit 36,00 Euro.  
 
 
2.  für das regelmäßige Einsammeln, Befördern und An- 
nehmen von Abfällen 
 
 
nutzbarer 
Rauminhalt 
je Restmüllbehälter 
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 1  
Abfallsatzung) 
14-tägliche Abfuhr 
je Biotonne 
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 2  
Abfallsatzung) 
wöchentliche Abfuhr 
     35 l 72,96 €/a 116,52 €/a 
     60 l 125,04 €/a 199,80 €/a 
     90 l 187,56 €/a 299,64 €/a 
    120 l 250,20 €/a 399,60 €/a 
   240 l 500,40 €/a 799,20 €/a 
   660 l 1.376,04 €/a  
   770 l 1.605,36 €/a  
 1.100 l 2.293,44 €/a  
 
  
 Für die Annahme von Gewerbeabfällen zur Beseiti- 
gung/Verwertung liegen die Gebührensätze unverän- 
dert bei 230,00 €/t.

16 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
 Basis für die Umsatzerlöse der privaten Abfuhr sind die 
privatrechtlichen Tarife der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster (s. Vorlage V/0536/2023). 
 
2.   Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fer- 
tigen Erzeugnissen  
 
  Zum Bilanzstichtag sind keine Veränderungen der 
Kompostbestände absehbar.  
0 € 
  
3.  Sonstige betriebliche Erträge  7.014 .000  € 
  
In Höhe von 4.915.000 € ist hier die Auflösung von Ver- 
bindlichkeiten aus Gebührenüberschüssen im Bereich 
der Straßenreinigung und Abfallabfuhr dargestellt. An- 
sonsten handelt es sich um Erträge aus der laufenden 
Betriebsführung, die nicht zu den Umsatzerlösen zäh- 
len. Hierunter fallen u. a. die Entgelte für den Bereit- 
schaftsdienst, Erträge der Werkstatt, Erträge aus dem 
Betrieb der Photovoltaikanlage sowie Erträge aus 
Mieten und Pachten. 
 
 
4.  Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens aus 
DSD -Überschüssen  
 
 Hierunter fallen die Entnahmen aus dem Sonderposten 
Überschuss DSD. Für 2023 ist keine Entnahme geplant.  
 
0  € 
 
 
5.  Materialaufwendungen  
 
2 5.590 .000  € 
 
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 
und für bezogene Waren 
 
 Es handelt sich hier um den Materialverbrauch für In- 
standhaltungsarbeiten und Aufwendungen für den 
laufenden Betrieb der Straßenreinigung und der Ab- 
fallwirtschaft. Weitere Aufwandsposten sind die 
Treibstoffverbräuche der Fahrzeuge. 
 
6.280 .000  € 
 
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 
 
 Inhalt dieser Position ist hauptsächlich die Inan-
spruchnahme von Fremdleistungen für die Beseiti- 
gung und Behandlung von Wertstoffen und Abfällen. 
 
   
 Es handelt sich hier insbesondere um den Aufwand 
für die Entsorgung von Reststoffen aus der mecha- 
nischen Restabfallbehandlungsanlage, die Kosten 
für die Beseitigung wilder Müllablagerungen und die 
Entsorgung von Problemabfällen. 
 
19.310 .000  €

17 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
 
 
 
  
6.  Personalaufwendungen  
 
a) Löhne und Gehälter 
30 .198 .000  € 
 
23.233 .000  € 
  
  Plan 
2024 
Plan 
2023 
 
 Beamte 4,50 4,50  
 Arbeitnehmer  446,76  424 ,2 6  
 Auszubildende 19,00 17,00  
  470,26 445,76  
 (vgl. Stellenübersicht)   
  
  
b)  Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersver- 
sorgung und für Unterstützung 
 
 Inhalt dieser Position sind die Arbeitgeberanteile zu 
den Sozialabgaben. Weiterhin sind hier die Gemein- 
deunfallversicherungsbeiträge, Beihilfen, Zusatzver- 
sorgungsaufwendungen und Zuführungen zu Pensi- 
onsrückstellungen zu nennen. 
6.965 .00 0 € 
 
7.  Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen - 
 stände des Anlagevermögens und Sachanlagen  
 
 Es wurde die lineare Abschreibungsmethode unter Zu-
grundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungs- 
dauer angewendet. 
 
8.797.000  € 
  
8.  Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus 
Zuweisungen der öffentlichen Hand  
 
 Die Investitionszuschüsse werden anteilig entspre-
chend der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermö- 
gensgegenstände ertragswirksam aufgelöst. 
0 €

18 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
 
9.  Sonstige betriebliche Aufwendungen  
 
 Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für die Inan- 
spruchnahme städt. Ämter. Ebenfalls im Ansatz enthal- 
ten sind Sachaufwendungen der Abfallwirtschaftsbe- 
ratung, Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit, Leis- 
tungen der Kantine, Fernmelde- und Postgebühren, 
EDV-Leistungen Dritter, Ingenieur- und Gutachterauf- 
wendungen, Versicherungsleistungen sowie sämtliche 
Gebäudeaufwendungen. 
 
 
6. 479 .000 € 
 
10.  Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge  
 
 Hierbei handelt es sich um zu erwartende Zinserträge 
aus der Anlage liquider Mittel.  
  
650 .000 € 
 
11.  Zinsen u. ä. Aufwendungen  
 
 Aufgrund der Anwendung des Bilanzrechtsmodernisie-
rungsgesetzes im Rahmen der Bildung von Rückstellun- 
gen wird in dieser Position der erforderliche Aufzin- 
sungsbetrag in Höhe von 466.000 € berücksichtigt. 
 
466 .000 € 
 
12.  Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstä tigkeit  
 
3.630 .000 € 
 
13.  Steuern vom Einkommen und vom Ertrag  
 
 Für das Wirtschaftsjahr 2024 werden keine Steuerau f- 
wendungen aus gewerblicher Tätigkeit erwartet.  
 
0 € 
 
14.  Sonstige Steuern  
 
 Es handelt sich hier um die Umsatzsteuer auf den KWK-
Zuschlag sowie um Kfz-Steuern. 
 
12 3.000 €

19 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
 
15.  Jahresüberschuss  
 
 Der Jahresüberschuss ergibt sich wie folgt: 
 
 Der positive Betrag resultiert aus unterschiedlichen ge- 
setzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan 
und in der Gebührenbedarfsberechnung: 
 
- Im Bereich der Abschreibungen wird in der Gebüh- 
renkalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungs- 
werten und im Wirtschaftsplan auf Basis von An- 
schaffungswerten kalkuliert. Hieraus ergibt sich ein 
Unterschiedsbetrag von 1.354.000 €. 
 
-  Die awm berücksichtigen auch auf Empfehlung der 
Gemeindeprüfungsanstalt NRW in der Gebühren- 
kalkulation eine kalkulatorische Verzinsung des be-
triebsnotwendigen Kapitals. Hieraus ergibt sich ein 
Unterschiedsbetrag von 1.445.000 €.  
  
- Die Gewinne aus Nebengeschäften der awm wer- 
den in Höhe von 58.000 € prognostiziert. 
 
- Die Summe der Zinserträge beträgt 650.000 €. 
 
 
3.507 .000 €

20 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan 2024 – 2028  
der awm 
 
 
 
Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 Plan 2028 
1 Umsatzerlöse 67.496.000,00 € 69.601.000,00 € 71.481.0 00,00 € 74.235.000,00 € 76.652.000,00 € 
2 Bestandsveränderung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
3 Gesamtleistung 67.496.000,00 € 69.601.000,00 € 71.481 .000,00 € 74.235.000,00 € 76.652.000,00 € 
4 Materialaufwand 25.590.000,00 € 26.332.000,00 € 27.09 5.000,00 € 27.881.000,00 € 28.690.000,00 € 
5 Personalaufwand 30.198.000,00 € 30.651.000,00 € 31.11 1.000,00 € 31.578.000,00 € 32.052.000,00 € 
6 sonst. betr. Aufwendungen 6.479.000,00 € 6.630.000,0 0 € 6.785.000,00 € 6.944.000,00 € 7.107.000,00 € 
7 sonst. betr. Erträge 7.014.000,00 € 5.805.000,00 € 5. 203.000,00 € 3.861.000,00 € 2.890.000,00 € 
8 Ergebnis vor Zinsen, Steuern und AfA 12.243.000,00 € 11.793.000,00 € 11.693.000,00 € 11.693.000,00 € 11.69 3.000,00 € 
9 Abschreibungen 8.797.000,00 € 8.797.000,00 € 8.797.00 0,00 € 8.797.000,00 € 8.797.000,00 € 
10 Betriebliches Ergebnis 3.446.000,00 € 2.996.000,00 € 2.896.000,00 € 2.896.000,00 € 2.896.000,00 € 
11 Zinsergebnis (Aufwand) -184.000,00 € -184.000,00 € - 184.000,00 € -184.000,00 € -184.000,00 € 
12 Beteiligungsergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
13 sonstiges Finanzergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0 ,00 € 
14 Finanzergebnis -184.000,00 € -184.000,00 € -184.000, 00 € -184.000,00 € -184.000,00 € 
15 Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigk. 3.630.000,0 0 € 3.180.000,00 € 3.080.000,00 € 3.080.000,00 € 3.080. 000,00 € 
16 Außerordentliches Ergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
17 Ergebnis vor Steuern 3.630.000,00 € 3.180.000,00 € 3 .080.000,00 € 3.080.000,00 € 3.080.000,00 € 
18 Steuern 123.000,00 € 123.000,00 € 123.000,00 € 123.00 0,00 € 123.000,00 € 
19 Jahresüberschuss 3.507.000,00 € 3.057.000,00 € 2.957 .000,00 € 2.957.000,00 € 2.957.000,00 €

21 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
5.  Vermögensplan  20 2 4 der awm  
  
 
  
Vermögensplan  
20 2 4 
Nachrichtlich:   
Vermögensplan  
20 2 3 
 
I. Einnahmen 
 
12.862.000 €  
 
11.491.000 € 
 
1. Zuführungen zu Rückstellungen mit 
langfristigem Charakter 
 
 
400.000 €  
 
 
400.000 €  
 
2. Abschreibungen abzgl. Erträge aus 
der Auflösung des Sonderpostens 
aus Zuweisungen der öffentlichen 
Hand 
 
 
 
 
8.797.000 € 
 
 
 
 
8.104.000 €  
 
3. Aufnahme von Krediten 
 
158.000 €  
 
175.000 €  
 
4. Jahresüberschuss 
 
3.507.000 €  
 
2.812.000 €  
 
II. Ausgaben 
 
12.862.000 €  
 
11.491.000 € 
 
1. Darlehenstilgungen 
 
650.000 €  
 
650.000 €  
 
2. Investitionen 
 
12.212.000€  
 
10.841.000€  
 
a)  Stadtreinigung  
 
371.000 € 
 
4.00 3.000 €  
 
a1)  Straßenreinigung 
 
0 € 
 
2.500.000 €  
 
a2)  Winterdienst 
 
350.000 €  
 
1.470.000 €  
 
a3)  Sonstiges 
 
21.000 €  
 
 
33.000 €  
 
   
b)  Abfallwirtschaft  11.053 .000 € 6.333 .000 € 
   
b1)  Abfallabfuhr 4.173.000 €  2.983.000 €  
   
b1.1) Abfall - u. Wertstoffbehälter  870.000 € 870 .000 € 
   
b1.2) Fahrzeuge 3.200.000 €  0 € 
   
b1.3) Sonstiges 53.000 €  53.000 €  
   
b1.4) Errichtung von Annahmestel- 
len 
50.000 €  2.060.000 €

22 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
  
Vermögensplan  
20 2 4 
Nachrichtlich:   
Vermögensplan  
20 2 3 
  
 
 
 
b2)  Abfallverwertung/-entsor- 
gung 
 
6.880.000 €  
 
3.350.000 €  
   
 
b2.1) Fahrzeuge/Geräte 
 
1.695.000 €  
 
1.570.000 €  
   
b2.2) Baukosten Infrastruktur EZM 
 
5.135.000 €
 1.630.000 €  
b2.3) Errichtung von abfallwirt- 
schaftlichen Anlagen 
0 € 100.000 €  
   
b2.4)  Sonstiges   50.000 € 50.000 € 
    
c)  Gemeinsame Anlagen  788.000 € 50 5.000 €  
   
c1) Fahrzeuge 0 €  0 € 
   
c2)  Maschinen/Geräte  150.000 € 100 .000 € 
   
c3) Geringwertige Wirtschaftsgü- 
ter 
15.000 €  15.000 €  
    
c4) Baumaßnahmen 453.000 €  200.000 €  
    
c5) Sonstiges 170.000 €  190.000 €

23 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Erläuterungen zum Vermögensplan  202 4 (Investitionen)  
 
a) Stadtreinigung  371 .000 € 
   
a1)   Straßenreinigung  
 
In dieser Position sind keine Maßnahmen geplant. 
 
0  € 
a2)  Winterdienst  
 
Die Mittel werden für die Ersatzbeschaffung von 
zwei Radwegbetreuungsgeräten mit Winterdienst- 
ausrüstung benötigt. 
350 .000 € 
 
a3) 
 
 
 
Sonstiges  
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffung von 
diversen Maschinen und Geräten. Der Ansatz bein- 
haltet ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirt- 
schaftsgütern gem. § 6 Abs. 2 EStG. 
 
 
21 .000 € 
 
 
 
 
 
b) 
 
Abfallwirtschaft  11.053 .000 € 
b1)   Abfallabfuhr  4.173 .000 € 
 
b1.1)   
 
Abfall - u. Wertstoffbehälter  
 
870 .000 € 
  
Der Ansatz ist vorgesehen für die Ersatzbeschaffung 
von Abfallgefäßen (MGB), Großbehältern, Papier- 
körben, Big Bellys und Einhausungen sowie für Con- 
tainer und Presscontainer. 
 
 
 
 
b1.2)   
 
 
 
 
Fahrzeuge  
 
Die Mittel werden für die Ersatzbeschaffung von 
zwei elektrisch betriebenen und vier konventionellen 
Abfallsammelfahrzeugen benötigt. 
 
3.200.00 0 €

24 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
 
b1.3) 
 
Sonstiges  
 
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffung von 
diversen Maschinen und Geräten. Der Ansatz bein- 
haltet ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirt- 
schaftsgütern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG. 
 
53 .000 € 
 
b1.4) Errichtung  von  Annahmestellen   
 
Die Mittel werden zur Ausstattung der Recyclinghöfe 
bereitgestellt. 
 
50 .00 0  €  
 
b2) 
 
Abfallverwertung /-entsorgung  6.880 .000 € 
b2.1)  Fahrzeuge/Geräte  
 
Die Fahrzeuge werden für den Einsatz auf dem Ge- 
lände des Entsorgungszentrums benötigt. Es han- 
delt sich um jeweils einen Radlader für die BVA und 
für die Kompostierung, einen Gabelstapler für den 
Recyclinghof und einen für die Werkstatt EZM sowie 
jeweils einen Abrollkipper und Absetzkipper. Bei 
den Fahrzeugen handelt es sich mit Ausnahme des 
Gabelstaplers für die Werkstatt EZM um Ersatzbe- 
schaffungen. 
 
Aufgrund des Alters des bisherigen Fahrzeuges für 
den Transport des sortierten Restabfalls wird ab 
2024 ein Sonderfahrzeug der Fa. Terberg einge- 
setzt. Das Fahrzeug ist speziell für den Transport 
von Containern konstruiert worden.  
 
Für die Werkstattneuausrüstung werden 100.000 
Euro veranschlagt. 
 
1. 695 .000 € 
b2.2) Baukosten Infrastruktur Entsorgungszentrum  
 
Für die Reinigungsarbeiten im Bereich der BVA/MRA 
und Waschplatz werden jährlich erhebliche Frisch- 
wassermengen benötigt. Durch den Neubau der 
BVA wurden erhebliche Brauchwassermengen am 
EZM frei. Es ist geplant vom Standort des alten 
BHKW die bestehende Brauchwasserleitung bis zur 
BVA/MRA zu verlängern und somit das Gelände für 
die Brauchwassernutzung zu erschließen. 
 
 
5.135 .000 €

25 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Um Spitzen und Feiertage (z. B. Weihnachten) abfe- 
dern zu können, werden Teilmengen der angeliefer- 
ten Bioabfälle in einem Speicher zwischengelagert. 
Diese werden sukzessive an den Feiertagen zur 
"Fütterung" der Bakterien in die Vergärungsanlage 
gegeben. Der bestehende Speicher stammt aus 
dem Jahr 2005 und ist mittlerweile durchkorrodiert, 
so dass dieser ausgetauscht werden muss.  
 
Aufgrund starker Korrosion an den Tunneldecken 
sowie der Böden der Rotte der BVA sind die Böden 
und die Decken zu sanieren. Die Eisenplatten der 
Tunnelböden werden ausgetauscht. 3 Tunnel sind 
2023 saniert worden. Die Tunneldecken weisen er- 
hebliche Abplatzungen an den Betondecken auf. 
Diese sind zu sanieren und entsprechend zu versie- 
geln um eine höchstmögliche Sicherheit vor dem 
aggressiven Ammoniak zu erlangen.  
 
Die elektronischen Steuerungsanlagen der Sicker- 
wasser- und Abwasserbehandlungsanlagen sind 
auf die neuen Schutzrichtlinien anzupassen. Die 
Elektroschaltanlagen befinden sich im ausgewiese- 
nen Bereich des EZM. 
 
Für die Anpassung der Technik (Steuerung SPS) der 
Sickerwasser- und Abwasserbehandlung werden 
Mittel in Hohe von 60.000 Euro benötigt. 
 
Die aussortierten Kunststoffe an der MRA werden 
mittels automatischer Verdichtungsanlage (Pres- 
sen) verdichtet und zur Weiterverarbeitung bereit- 
gestellt. Die Verdichtungsanlage der MRA (Kunst- 
stoffpressen) ist seit 2002 in Betrieb und ist sehr stö- 
rungsanfällig. Um einen reibungslosen Betrieb si- 
cherzustellen ist die Anlage auszutauschen.  
 
Die angelieferten Restabfälle werden mittels Rad- 
lader aufgeschoben und der Anlage zur weiteren 
Verarbeitung zugeführt. Hierdurch wird der Beton- 
boden massiv beansprucht. Teilweise ist schon der 
Untergrund zu sehen. Der Betonboden soll im Rah- 
men der Erneuerung der Annahmehalle (Brander- 
eignis) erneuert werden. 
 
Wiederherstellung des Anlagenverbundes MRA 
nach Brandschaden am 28.02.2023. Durch den 
Brand ist nunmehr die Gelegenheit gegeben, die 
Anlagentechnik entsprechend den Vorgaben des 
Brandschutzes zu ertüchtigen. Hierzu ist es geplant,

26 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
die Anlagentechnik in der Annahmehalle entspre- 
chend neu aufzuteilen. und den Lagerbereich und 
den Bereich der Zerkleinerung so weit wie möglich 
zu trennen. Hierzu sind ein neuer Zerkleinerer und die 
Fördertechnik zu erneuern und anzupassen. Die In- 
vestition von 900.000 € ist für den Zerkleinerer und 
die Fördertechnik vorgesehen.  
 
Die Investition wird für die Wiederherstellung des 
Anlagenverbundes nach Brandschaden am 
28.02.2023 benötigt. Hierin enthalten sind u. a. die 
Planungsleistungen, Umsetzung der Brandschutz- 
auflagen der Versicherung (Löschmonitore, Vorhal- 
tung von Löschwasser 150 m ³ und Brandüberwa- 
chung der Transportbänder) und die Instandset- 
zung der Annahmehalle (Erhöhung der Brand- 
schutzwand, Erneuerung der Installationen und Er- 
neuerung der Dachfläche) der MRA.  
 
b2.3)  Errichtung von abfallwirtschaftlichen Anlagen  
 
In dieser Position sind keine Maßnahmen geplant. 
 
0 € 
b2.4) Sonstiges  
 
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von diversen 
Maschinen und Geräten sowie die Beschaffung von 
Wirtschaftsgütern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG. 
 
50 .000 €  
 
   
c)  Gemeinsame Anlagen  788 .000  € 
   
c1)   Fahrzeuge  
 
0 € 
 Für 2023 sind keine Ersatzbeschaffungen vorgese- 
hen. 
 
 
 
c2)   Maschinen/Geräte  150 .000 €  
   
 Im Ansatz enthalten ist die Ersatzbeschaffung von 
Maschinen und Geräten für die Zentralwerkstatt.  
 
   
c3)   Geringwertige Wirtschaftsgüter  15 .000 € 
   
 Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von diversen  
Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhaltet 
ebenfalls die Beschaffung von Wirtschaftsgütern 
gem. § 6 Abs. 2 EStG. 
 
   
c4)    Baumaßnahmen  453 .00 0 €

27 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
  
Für das Projekt „abfallfreie Quartiere“ werden 
453.000 Euro benötigt. 
 
 
c5)  Sonstiges  
 
Die Mittel sind vorgesehen für die Ersatzbeschaf- 
fung von Büromöbeln sowie EDV Hard- und Soft- 
ware. 
170 .000 €

28 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan Abfallwirtschaftsbetriebe Münster  20 2 3 –  20 2 8 
 
 
 
 
  
Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 Plan 2028 
Investitionen 
a) Stadtreinigung 371.000,00 €               2.271.000,00 €             2.271.000,00 €            2.271.000,00 €            2.271.000,00 €            
a1) Straßenreinigung -  €                          1.50 0.000,00 €             1.500.000,00 €            1.50 0.000,00 €            1.500.000,00 €            
a2) Winterdienst 350.000,00 €               750.000,00  €               750.000,00 €               750.000,0 0 €               750.000,00 €               
a3) Sonstiges 21.000,00 €                 21.000,00 €                 21.000,00 €                 21.000,00  €                21.000,00 €                
b) Abfallwirtschaft 11.053.000,00 €          7.403.000,00 €             6.153.000,00 €            6.153.000,00 €            6.153.000,00 €            
b1) Abfallabfuhr 4.173.000,00 €            4.853.000,0 0 €             4.353.000,00 €            4.353.000,0 0 €            4.353.000,00 €            
b11) Abfall- und Wertstoffbehälter 870.000,00 €               800.000,00 €               800.000,00 €               800.000,00 €               800.000,00 €               
b12) Fahrzeuge 3.200.000,00 €            3.000.000,00 €             3.000.000,00 €            3.000.000,00 €            3.000.000,00 €            
b13) Sonstiges 53.000,00 €                 53.000,00 €                 53.000,00 €                 53.000,0 0 €                53.000,00 €                
b14) Errichtung von Annahmestellen 50.000,00 €                 1.000.000,00 €             500.000,00 €               500.000,00 €               500.000,00 €               
b2) Abfallverwertung/-entsorgung 6.880.000,00 €            2.550.000,00 €             1.800.000,00 €            1.800.000,00 €            1.800.000,00 €            
b21) Fahrzeuge 1.695.000,00 €            1.500.000,00 €             1.500.000,00 €            1.500.000,00 €            1.500.000,00 €            
b22) Baukosten Infrastruktur 5.135.000,00 €            500.000,00 €               250.000,00 €               250.000,00 €               250.000,00 €               
b23) Errichtung abfallwirtschaftlicher Anlagen -  €                          500.000,00 €               -  €                          -  €                          -  €                          
b24) Sonstiges 50.000,00 €                 50.000,00 €                 50.000,00 €                 50.000,0 0 €                50.000,00 €                
c) Gemeinsame Anlagen 788.000,00 €               365.000,00 €               365.000,00 €               365.000,00 €               365.000,00 €               
c1) Fahrzeuge -  €                          50.000,00 €                 50.000,00 €                 50.000,0 0 €                50.000,00 €                
c2) Maschinen und Geräte 150.000,00 €               10 0.000,00 €               100.000,00 €               1 00.000,00 €               100.000,00 €               
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000,00 €                 15.000,00 €                 15.000,00 €                 15.000,00 €                15.000,00 €                
c4) Baumaßnahmen 453.000,00 €               50.000,00 €                 50.000,00 €                 50.000, 00 €                50.000,00 €                
c5) Sonstiges 170.000,00 €               150.000,00 €               150.000,00 €               150.000,00 €               150.000,00 €               
Darlehenstilgung 650.000,00 €               650.000,00 €               650.000,00 €               650.000,00 €               650.000,00 €               
Gesamt 12.862.000,00 €          10.689.000,00 €           9.439.000,00 €            9.439.000,00 €            9.439.000,00 €            
Deckungsmittel 
Zuführung zu Rückstellungen 400.000,00 €               400.000,00 €               400.000,00 €               400.000,00 €               400.000,00 €               
Regelabschreibungen 8.797.000,00 €            8.797.0 00,00 €             8.797.000,00 €            8.797.0 00,00 €            8.797.000,00 €            
Aufnahme von Krediten 158.000,00 €               
Jahresüberschuss 3.507.000,00 €            1.492.000, 00 €             242.000,00 €               242.000,0 0 €               242.000,00 €               
Gesamt 12.862.000,00 €          10.689.000,00 €           9.439.000,00 €            9.439.000,00 €            9.439.000,00 €

29 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
6. Stellenübersicht  der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 20 2 4  
 
 
Stellenübersicht der Arbeitnehmerinnen /Arbeitnehmer  
 
Entgeltgruppe Stellen 2024  Abweichungen  
gegenüber 2023 Stellen 2023 Ist -Besetzung 
30.06.2023 
Vermerke / Er- 
läuterungen 
 
TVÖDFEST 
 
2,00  
 
-  
 
2,00  
 
2,00    
EGr. 15 1,00  - 1,00  1,00    
EGr. 14 5,00  - 5,00  3,76    
EGr. 13 2,00  - 2,00  2,00   
EGr. 12 6,00  + 1,00 5,00  4,78    
EGr. S11b 1,00  + 1,00 0,00  0,00    
EGr. 11 6,00  - 1,00 7,00  6,67    
EGr. 10 9,00  + 1,50 7,50  6,50    
EGr. 9c 10,00  + 2,00 8,00  7,77   
EGr. 9b 7,00  - 1,00 8,00  8,03   
EGr. 9a 16,00  + 2,00 14,00  14,00   
EGr. 8 3,00  - 3,00  3,31   
EGr. 7 25,00  + 4,00 21,00  20,03   
EGr. 6 186,00  + 5,00 181,00  185,07   
EGr. 5 0,00  - 1,50 1,50  1,50   
EGr. 4 167,76  + 9,76 158,00  162,93   
EGr. 3 0,00  - 0,26 0,26  0,28   
Summe  446,76  + 22,50  424,26  429,63   
nachrichtlich: 
Auszubildende 19,00  + 2,00* 17,00  15,00  
 
 
* = technische Bereinigung in der Datenbank zum Personalverwaltungsmanagement

30 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
nachrichtlich:  
Übersicht der Stellen für Beamte/innen 
 
 
Besoldungs- 
gruppen 
 
Stellen 
2024 
 
Stellen 
2023 
 
Abweichungen 
gegenüber 2023 
 
Ist-Besetzung 
30.06.2023  
 
 
 
Bemerkungen 
 
A 14 
 
1,00 
 
1,00 
 
- 
 
1,00 
 
 
A 12 
 
1,50 
 
1,50 
 
- 
 
1,50 
 
 
 
A 9 L1E2 
 
1,00 
 
1,00 
 
- 
 
1,00 
 
 
 
A 8 
 
1,00 
 
1,00 
 
- 
 
1,00 
 
 
 
insgesamt 
 
4,50 
 
4,50 
 
- 
 
4,50 
 
 
 
 
 
 
Einzelaufstellungen  
 
 
Stellenvermehrungen  
 
Lfd. Nr. Anzahl Bewertung Funktion / 
Aufgabengebiet 
Begründung 
1. 0,24 EGr. 4 Kantinen-/Küchenhilfe AP-Nr. 70.10.0207 
Ausweitung der Öffnungszeiten der AWM-
Kantine. Verstetigung einer zum Wirt- 
schaftsplan 2020 überplanmäßig einge- 
richteten Stelle 
2. 0,26 EGr. 4 Kantinen-/Küchenhilfe AP-Nr. 70.10.0208 
Ausweitung der Öffnungszeiten der AWM-
Kantine.  
3. 1,00 EGr. 9a Sachbearbeiter/-in 
Arbeitssicherheitsko- 
ordination 
Team 70.21 
Integration des Arbeitsschutzes in die be- 
triebliche Aufbau- und Ablauforganisation. 
Aufgabenbereiche: Arbeitssicherheit, Un- 
fallverhütung, Ergonomie sowie artver- 
wandte Aufgaben 
4. 1,00 EGr. 9a Sachbearbeiter/-in 
Verantwortliche Elek-
trofachkraft 
Team 70.21 
Fachverantwortung für den durch die Aus- 
weitung der E-Mobilität stark wachsenden 
elektrischen Betriebsteil. Tätigkeiten und 
Verantwortlichkeit werden aktuell durch 
Dritte (bezogene Leistungen) unter erhebli- 
chem Finanzaufwand gewährleistet.

31 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Lfd. Nr. Anzahl Bewertung Funktion / 
Aufgabengebiet 
Begründung 
5. 1,00 EGr. 9c Sachbearbeiter/-in 
Disposition Abfallab- 
fuhr 
Team 70.22 
Erweiterung der Disposition von 2,00 auf 
3,00 Stellen aufgrund der erheblichen Lei- 
tungsspanne (180 Mitarbeitende) 
6. 4,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in 
Abfallabfuhr Innen- 
stadtreviere 
Team 70.22 
Umstellung von Mehrkammerfahrzeugen 
zu Monofahrzeugen im Bereich Pa- 
pier/Bio/Restabfall 
7. 2,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in 
Abfallabfuhr Außenre- 
viere 
Team 70.22 
Bedarf zusätzlicher Mitarbeiter/-innen 
durch die Umstrukturierung von Abfuhrre- 
vieren (Restabfall, Bioabfall, Papiertonnen) 
aufgrund der weiter wachsenden Stadt. 
Refinanzierung durch wachsende Gebüh- 
reneinnahmen. 
8. 1,00 EGr. 4 Hilfskraft Team 70.22 
Konfiguration und Reparatur von Abfallbe- 
hältern; Einsatz am Entsorgungszentrum; 
Einsatzmöglichkeit für leistungseinge-
schränkte/n Mitarbeiter/in 
9. 1,00 EGr. 4 Straßenreinigungsar- 
beiter/-in 
Team 70.22 
Reinigung von Depotcontainerstandplät- 
zen; Einsatzmöglichkeit für leistungseinge-
schränkte/n Mitarbeiter/in 
10. 2,00 EGr. 4 Straßenreinigungsar- 
beiter/-in 
Team 70.22 
Reinigung des Bahnhofsumfeldes im 2-
Schicht-Betrieb; Einsatzmöglichkeit für 
leistungseingeschränkte Mitarbeiter/innen 
11. 1,00 EGr. 6 Natur-und Land- 
schaftspfleger/-in  
Arbeitsgruppe 70.31.02 
Dauerhafte Pflege der rekultivierten Berei- 
che der ZDM II; Pflege des Deponielehr- 
pfades, der Grünflächen des Entsorgungs- 
zentrums und der ZDM I 
Einsparung von bezogenen Leistungen 
12. 5,00 EGr. 4 Hilfskräfte 
Mechanische Restab-
fallaufbereitungsan- 
lage/ Bioabfallvergä- 
rungsanlage 
AP-Nrn. 70.32.0216, 70.32.0313-0316 
2019 – 2023: Überplanmäßige Stellen 
nach Umwandlung bisheriger Leiharbeits- 
verhältnisse  
Einrichtung von Planstellen, da Dauerauf- 
gabe 
13. 1,00 EGr. 6 Maschinenführer/-in, 
Schlosser/-in 
MRA 
AP-Nr. 70.32.0218 
Zuverlässige und zeitnahe Wartung der 
Komponenten der Restabfallsortierungsan- 
lage; Einsparung bezogener Leistungen. 
14. 1,00 EGr. 9a Leiter/-in 
Zentralwerkstatt EZM   
AP-Nr. 70.32.0501 
Leitung der neuen Werkstatt auf dem Ge- 
lände des Entsorgungszentrums.

32 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Lfd. Nr. Anzahl Bewertung Funktion / 
Aufgabengebiet 
Begründung 
15. 1,00 EGr. S11b Sachbearbeiter/-in 
Nachhaltigkeitspäda- 
gogik 
AP-Nr. 70.40.0017 
Ausweitung der Nachhaltigkeitspädagogik 
von 0,50 auf 1,00 Stelle; gleichzeitig Ver- 
stetigung eines bisherigen überplanmäßig 
eingerichteten Stellenanteils von 0,50 
 
 
Stellenwertänderungen  
 
Lfd. Nr. Arbeitsplatz-
Nr. 
Bewertung 
bisher 
Bewertung 
künftig 
Anzahl  Funktion /  
Aufgabengebiet 
1. 70.10.0106 EGr. 5 EGr. 6 0,50 Sachbearbeiter/-in 
Buchungen IBLV 
2. 70.10.0207 EGr. 3 EGr. 4 0,26 Kantinen-/Küchenhilfe 
3. 70.11.0004 EGr. 9b EGr. 10 1,00 Sachbearbeiter/-in 
IT-Koordination 
4. 70.11.0005 EGr. 9b EGr. 10 1,00 Sachbearbeiter/-in 
IT-Koordination 
5. 70.12.0001 EGr. 11 EGr. 12 1,00 Fachstellenleiter/-in 
Einkauf, Kontokorrent 
6. 70.21.1235 EGr. 5 EGr. 7 1,00 Kfz-Mechatroniker/-in 
7. 70.22.0003 EGr. 10 EGr. 9c 0,50 Sachbearbeiter/-in 
Tourenplanung, Daten und Kenn- 
zahlen 
8. 70.22.0003 EGr. 6 EGr. 9c 0,50 Sachbearbeiter/-in 
Tourenplanung, Daten und Kenn- 
zahlen 
9. 70.32.0204 EGr. 6 EGr. 7 1,00 Industriemechaniker/-in 
Betrieb MRA 
10. 70.32.0205 EGr. 6 EGr. 7 1,00 Industriemechaniker/-in 
Betrieb MRA 
11. 70.32.0401 EGr. 9a EGr. 9b 1,00 Leiter/-in 
Restabfalltransport und Container- 
dienst 
12. 70.32.0502 EGr. 6 EGr. 7 1,00 Mechatroniker/-in 
Zentralwerkstatt EZM

33 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Nachrichtlich: Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen – 
 
Lfd. 
Nr. 
Anzahl Bewer- 
tung 
Projekte/Programme Bemerkungen 
1. 0,75 EGr. 13 Sachbearbeiter/-in 
Projektleitung EU-
Projekt HOOP (EU Hori- 
zon 2020)  
AP-Nr. 70.00.2002üp 
Aufbau von Fachwissen zur Entwicklung 
konkreter Investitionen zur Aufwertung von 
städtischem Bioabfall und Klärschlamm. Pro- 
jektdauer: 31.12.2025 
Die Stelle wird aus Fördermitteln finanziert.  
2. 1,00 EGr. 12 Sachbearbeiter/-in 
Smart City  
AP-Nr. 70.00.NN üp 
Umsetzung des Fokusprojekts 3: Smarte 
Wege zum abfallfreien Quartier. Ratsbe- 
schluss vom 20.09.2023 (V/0243/2023/1); 
Projektdauer: 31.12.2026 
Die Stelle wird zu 65 % aus Fördermitteln fi- 
nanziert.  
3. 1,00 EGr. 12 Sachbearbeiter/in 
Digitalisierungsmanage- 
ment 
AP-Nr. 70.00.2003üp 
Ausbau digitaler Infrastruktur. Analyse der 
bestehenden Geschäftsprozesse. Projekt- 
dauer: 01.03.2021 - 31.12.2026 
4. 1,00 EGr. 9b Rechtssichere Organi- 
sation / Sammlung und 
Verwertung von Altklei- 
dern 
AP-Nr. 70.10.0204üp 
Koordination sämtlicher Fortbildungen und 
Unterweisungen der AWM / Überwachung 
der in Münster aufgestellten Altkleidercontai- 
ner. Befristete Verlängerung bis 31.12.2024 
5. 0,50 EGr. 4 Sachbearbeiter/-in 
Mitarbeit Magazin Werk- 
statt 
AP-Nr. 70.21.1342üp 
Unterstützung der Leitung des Werkstattla- 
gers/Magazins; Einsatzmöglichkeit für leis- 
tungseingeschränkte/n Mitarbeiter/in. Befris- 
tete Verlängerung bis 31.12.2024 
6. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in 
Abfuhr von Wertstoffen 
im Auftrag der Fa. Re- 
mondis 
AP-Nr. 70.22.1491üp 
Übernahme von Teilleistungen aus dem Auf- 
trag der Dualen Systeme zur gemeinsamen 
LVP- und Wertstoffsammlung (vorbehaltlich 
der Fortführung des Vertrages mit der Fa. 
Remondis). Projektzeitraum: 01.01.2023 – 
31.12.2025. Die Kosten werden von der Fa. 
Remondis getragen. 
7. 1,00 EGr. 4 Straßenreinigungsarb. 
Soziale Stadt Kinder- 
haus-Brüningheide 
 
AP-Nr. 70.22.2634üp 
Reinigung im Bereich von Großwohnanla- 
gen; Finanzierung über einen Beschäfti- 
gungszuschuss nach § 16e SGB II; Verlän- 
gerung des Projekts um 1 weiteres Jahr bis 
31.12.2024 
8. 1,00 EGr. 4 Hilfskraft Annahmestel- 
len 
AP-Nr. 70.31.0319üp 
Einsatzmöglichkeit für leistungseinge- 
schränkte/n Mitarbeiter/in auf Recyclinghö- 
fen; Befristete Verlängerung bis 31.12.2024

34 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Lfd. 
Nr. 
Anzahl Bewer- 
tung 
Projekte/Programme Bemerkungen 
9. 1,00 EGr. 10 Sachbearbeiter/-in 
Change-Management 
AP-Nr. 70.04.0016üp 
Koordination und Begleitung von Verände- 
rungsprozessen im Bereich Mitarbeiterbetei- 
ligung und interne Kommunikation; Befristete 
Einrichtung bis 31.12.2024; anschließend 
Entscheidung über Einrichtung einer Plan- 
stelle.

35 Wirtschaftsplan 2024 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Impressum  
 
Stadt Münster 
Der Oberbürgermeister 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
Dezember 2023

Beschlussvorlage

11384 Zeichen

V/0535/2023 
V/0535/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
- Wirtschaftsplan 2024 
- Finanzplan 2024 - 2028 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.11.2023 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
   28.11.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   13.12.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der anliegende Wirtschaftsplan 2024 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wird beschlossen. 
 
a)  Der Erfolgsplan 2024 weist Erträge in Höhe von 75.160.000 € und Aufwendungen in Höhe 
von 71.653.000 € auf. 
 Der Erfolgsplan schließt mit einem Überschuss in Höhe von 3.507.000 € ab. 
 
b)  Der Vermögensplan 2024 hat ein Gesamtvolumen von 12.862.000 €.  
 
c)  Die Stellenübersicht 2024 weist 446,76 Arbeitnehmer/-innenstellen (zuzüglich 19 Auszu-
bildende) aus. Darüber hinaus werden 4,5 Beamte beschäftigt. 
  
2. Zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen können die Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster Kassenkredite bis zu einer Höhe von 8.452.000 € aufnehmen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Aufwendungen in Höhe von 71.653.000 € werden über Gebü hreneinnahmen, Entgelte, Entnah-
men aus der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse und Zinserträgen in Höhe von insgesamt 
68.091.000 € getragen. Die verbleibenden 3.562.000 € werden für den satzungsgemäßen Winter -
dienst in Höhe von 1.800.000 Euro und den Stadtanteil  an der Straßenreinigung in Höhe von 
Abfallw irtschaftsbetriebe 
Münster 
 
13.11.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Dornseif 
Telefon: 6052-163 
Dornseif@aw m.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0535/2023 
1.562.000 Euro vom Haushalt der Stadt Münster sowie in Höhe v on 200.000 Euro vom Wirtschafts-
plan der Stadtwerke Münster GmbH für den Winterdienst an Busbuchten getragen. 
 
 
Begründung: 
 
Hiermit wird der Wirtschaftsplan 2024 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster vorgelegt. Ergänzend 
zum Wirtschaftsplan ist ein Finanzplan erstellt worden. Er gibt einen fünfjährigen Überblick über die 
voraussichtlichen Investitionsausgaben und deren geplante Finanzierung. Der Finanzplan  ist dem 
Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt. 
 
Zu 1.: 
 
Für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung ein 
Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgs - und Vermögensplan sowie eine Stellenübersicht, aufzustel-
len. Als Grundlage für die dort enthaltenen Wertansätze dienen: 
 
a) die Erfahrungen der bisherigen Tätigkeit der awm 
b) das Rechnungsergebnis 2022 
c) die bisherige Abwicklung des Wirtschaftsplanes 2023 
d) das vom Rat der Stadt Münster beschlossene Abfallwirtschaftskonzept 
e) die Eigenbetriebsverordnung 
f) die handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Von diesem Wirtschaftsplan unabhängig ist die Erstellung der Gebührenbedarfsberechnung, die nach 
dem Kommunalabgabenrecht erfolgt. 
 
Der Erfolgsplan weist einen Überschuss in Höhe von 3.507.000 € aus. Er ergibt sich aus unterschied-
lichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung. 
Nähere Einzelheiten hierzu sind in den Erläuterungen des Wirtschaftsplanes auf Seite 19 dargestellt. 
 
Der Vermögensplan zeigt die notwendigen Investitionsmaßnahmen auf.  
 
Personalentwicklung 
 
In der Stellenübersicht sind für 2024 insgesamt 446,76 Stellen für Arbeitnehmer/-innen ausgewiesen. 
Auf den Seiten 29 - 33 werden im Wirtschaftsplan die Veränderungen zur Stellenübersicht 2023 dar-
gestellt. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, in der Stellenübersicht 2024 insgesamt 22,50 neue Planstellen einzurich-
ten. 6,74 dieser Stellen waren bereits im laufenden Jahr 2023 überplanmäßig vorhanden und im Per-
sonalkostenansatz enthalten. Die nun vorgeschlagene Erhöhung des planmäßigen Personalbestan-
des erfolgt im Einzelnen aus folgenden Gründen: 
 
 
1. Zusätzliches Personal in der Abfallabfuhr (7,0 Stellen; siehe Ziff. 5 - 7 der Tabelle Stellenvermeh-
rungen): 
 
Für die arbeitstägliche Organisation der gesamten Abfallabfuhr (ca. 180 Mitarbeitende) stehen den 
awm seit Jahren zwei Stellen für Disponenten/-innen zur Verfügung. Bereits seit mehreren Jahren hat 
sich herausgestellt, dass diese Leitungss panne (90 Mitarbeitende/Disponent) eindeutig zu groß ist. 
Die awm erwarten durch die Einrichtung einer dritten Stelle in der Disposition eine bessere Steuerung 
der gesamten Arbeit, eine bessere Außenkommunikation mit den Kundinnen und Kunden der Abfall-
abfuhr sowie eine intensivere Kommunikation mit den Mitarbeitenden.

- 3 - 
V/0535/2023 
 
In den Innenstadtrevieren der Abfallabfuhr wurden bislang so genannte Mehrkammerfahrzeuge ein-
gesetzt, mit denen zwei unterschiedliche Abfallfraktionen gleichzeitig transportiert werden können . 
Diese Fahrzeugtechnik wird zukünftig von den Herstellern nicht mehr produziert, so dass die Reviere 
von Mehrkammerfahrzeugen auf Monofahrzeuge umgestellt werden müssen. Die Synergieeffekte, die 
durch den Einsatz der Mehrkammertechnik entstanden (weniger Fahrzeuge pro Revier, höhere An-
zahl Behälterleerungen pro Halt) entfallen. Insgesamt müssen vier zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt 
werden, so dass sich der erforderliche Personaleinsatz entsprechend erhöht. 
 
Bei der Revierplanung der Abfallabfuhr werden alle Fahrzeuge und Teams möglichst gut ausgelastet 
und innerhalb der bestehenden Arbeitszeitmodelle sowie unter Berücksichtigung aller arbeitsschutz-
rechtlichen Regeln eingesetzt. Da die Einwohnerzahl der Stadt Münster nach wie vor wächst, sind 
seit mehreren Jahren die Arbeitsbereiche Restabfall / Bioabfall / Papiertonnen in den Außenstadttei-
len an ihre Grenzen gestoßen. Es ist aktuell nicht mehr möglich, diese Abfuhrsysteme ohne zusätzli-
chen Fahrzeug- und Personaleinsatz aufrecht zu erhalten. Der Mehrbedarf ist dauerhaft, sodass eine 
Einrichtung dieser Planstellen  notwendig wird. Im Gegenzug werden steigende Einnahmen durch 
Gebühren erzielt. 
 
 
2. Neue Planstellen als Ersatz für bisherige bezogene Leistungen (3,0 Stellen; siehe Ziff. 4, 11 und 13 
der Tabelle Stellenvermehrungen): 
 
Aufgrund der immer weiter zunehmenden elektrotechnischen Betriebsteile, z.B. Elektromobilität und 
Ladeinfrastruktur, kann die Arbeitssicherheit im elektrotechnischen Bereich nur durch die Besetzung 
einer verantwortlichen Elektrofachkraft gewährleistet werden. Diese Aufgaben wurden am 19.04.2023 
durch den Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe an ein externes Unternehmen vergeben. 
Die Vergabe erfolgte aufgrund der erheblichen Höhe der finanziellen Aufwendungen nur befristet für 
ein Jahr, so dass im Laufe des Auftragszeitraumes Personal der awm eingearbeitet und die Aufgabe 
insgesamt anschließend den awm übergeben werden soll. Hierfür wird mit der Stellenübersicht 2024 
eine Planstelle eingerichtet. 
 
Zu den Rekultivierungsmaßnahmen im Bereich des Entsorgungszentrums zählen Festlegungen ge-
mäß eines landschaftspflegerischen Begleitplanes. Die Bewältigung der zwingend erforderlichen Ar-
beiten (z.B. Flächenunterhaltung und Pflege, Begleitung von Beweidungsmaßnahmen, E ntfernung 
invasiver Pflanzenarten etc.) allein durch Aufträge an externe Firmen würde finanziellen Aufwendun-
gen in erheblicher Höhe verursachen. Die awm erwarten, dass ein zusätzlicher Personaleinsatz in 
Höhe einer Stelle (1,0) zu einer deutlichen Verringerung der Aufträge an Dritte führt. 
 
Auch im Bereich der Restabfallbehandlungsanlage werden nach wie vor in erheblichem Umfang ex-
terne Unternehmen mit Wartungs- und Reparaturarbeiten beschäftigt. Hinzu kommt, dass die zeitna-
he Abarbeitung der erforderlichen Tätigkeiten durch Dritte nicht immer gewährleistet ist und wichtige 
Betriebsabläufe dadurch gefährdet werden (besonders gravierend: Stillstand der Restabfallsortierung 
bis zur Beseitigung des jeweiligen Defektes). Sowohl zur Gewährleistung eines störungsarmen Anla-
genbetriebs als auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist die geplante Übernahme dieser Tätig-
keiten durch eigenes Personal eindeutig sinnvoll. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Stelle ( Ma-
schinenführer/-in, Schlosser/-in) unbefristet einzurichten. 
 
 
3. Einsatzmöglichkeiten für leistungseingeschränkte Mitarbeitende (4,0 Stellen; siehe Ziff. 8, 9 und 10 
der Tabelle Stellenvermehrungen): 
 
Auf dem Großteil der bei den awm vorhandenen Arbeitsplätze werden körperlich anspruchsvolle Tä-
tigkeiten erledigt. Für Mitarbeitende, deren körperliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist, sind die 
Einsatzmöglichkeiten bislang sehr begrenzt. Die awm wollen hier gegensteuern, in dem in den Berei-
chen Reinigung des Bahnhofsumfeldes sowie Reinigung von Depotcontainerstandplätzen insgesamt 
drei zusätzliche Mitarbeitende eingesetzt werden. Eine vierte Stelle für die Konfiguration und Repara-
tur von Abfallbehältern soll auf dem Gelände des Entsorgungszentrums realisiert werden.

- 4 - 
V/0535/2023 
4. Unbefristete Übernahme von Hilfskräften (5,0 Stellen; siehe Ziff. 12 der Tabelle Stellenvermehrun-
gen): 
 
Im Bereich der mechanischen Restabfallaufbereitungsanla ge sowie der Bioabfallvergärungsanlage 
sind seit dem 01.01.2020 insgesamt fünf Hilfskräfte mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Zuvor 
(seit Übernahme der Anlagen von der Fa. Remondis) handelte es sich um Leiharbeitsverhältnisse. 
Bei den Tätigkeiten handelt es sich eindeutig um Daueraufgaben, so dass die Stellen nunmehr als 
Planstellen eingerichtet werden. 
 
 
5. Aufgabenerweiterungen aufgrund von Umorganisationen (2,5 Stellen; siehe Ziff. 1 – 3 sowie 14 der 
Tabelle Stellenvermehrungen): 
 
Mehrere Organisationsänderungen haben unmittelbare Auswirkungen auf den erforderlichen Perso-
naleinsatz. 
 
- Die Öffnungszeiten der Kantine wurden verlängert und an den Arbeitsbeginn der Betriebsbereiche 
Stadtreinigung und Abfallabfuhr angepasst.  
 
- Der Aufgabenbereich Arbeitsschutz war bislang ausschließlich bei der Fachstellenleitung „Technik 
und Sicherheit“ a ngesiedelt. Die ständig zunehmenden quantitativen Anforderungen führen nun 
erstmals zur Einrichtung einer eigenständigen Planstelle. 
 
- Die neue Werkstatt auf dem Gelände des Entsorgungszentrums wurde in Betrieb genommen. Ne-
ben der Verlagerung von Personal  vom Betriebsstandort Rösnerstraße wird eine neue Stelle 
(Werkstattleitung) dort eingerichtet. 
 
 
6. Ergänzung der Nachhaltigkeitspädagogik (1,0 Stelle; siehe Ziff. 15 der Tabelle Stellenvermehrun-
gen): 
 
Um ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen zu können und d er sehr starken Nachfrage von Kitas und 
Grundschulen aus Münster zu Bildungsangeboten rund um die Themen „Abfall, Energie und Klima“ 
gerecht werden zu können, haben die awm zum 01.02.2022 außerplanmäßig die 0,5-Stelle „Nachhal-
tigkeitspädagogik/Bildung für nachhaltige Entwicklung für Kinder“ eingerichtet. Diese Stelle ist aktuell 
befristet bis zum 31.12.2023. Sie soll jetzt entfristet und zu einer 1,0-Stelle aufgestockt werden. 
 
 
Zu 2.: 
 
Um auch kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrücken zu können, kann es  erforderlich sein, in Ab-
stimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen Kassenkredite bis zu einer max. Höhe von 
8.452.000 € aufzunehmen. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Minas 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: - Wirtschaftsplan 2024 der awm 
  - Anlage A

Anlage A

750 Zeichen

Anlage A zur V/0535/2023 
Kurzüberblick 
 
Erstellung des Wirtschaftsplans gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die Vorlage wird zur Information des zuständigen Beigeordneten und der Stadtkämmerin sowie 
zur Vorberatung und Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss und den Rat erstellt. 
 
Finanzierung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 Vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
entfällt

Beratungsverlauf (5)

23.11.2023 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.35 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Hauptausschuss
TOP 8.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Rat
TOP 15.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Rösnerstraße
  • Brüningheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0535/2023
Typ
Vorlagen
Datum
07.09.2023
Erstellt
06.09.2023 13:21