V/0806/2021
Überplanmäßige Mittelbereitstellungen im Haushaltsjahr 2021 und Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung D/0032/2021
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Beschlussvorlage
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V/0806/2021 V/0806/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Überplanmäßige Mittelbereitstellungen im Haushaltsjahr 2021 und Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung D/0032/2021 Beratungsfolge 08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung 15.12.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die anliegende Dringlichkeitsentscheidung Nr. D/0032/2021 „Überplanmäßige Mittelbereit- stellung in der Produktgruppe 05 03 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“ im Haushaltsjahr 2021“ vom 19.11.2021 wird nach § 60 Abs. 1 GO NRW genehmigt. 2. Den überplanmäßigen Mittelbereitstellungen in den folgenden Produktgruppen wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt: Produktgruppe 01 11 „Immobilienmanagement“ für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Winterdienst 2021 in Höhe von 1,1 Mio. Euro Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ für den Bereich der Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII in Höhe von 2,5 Mio. Euro II. Finanzielle Auswirkungen: Die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung und die Zustimmung zu den weiteren überplanmäßigen Mittelbereitstellungen führt zu folgenden finanziellen Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 01 11 Immobilienmanagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2021 1.100.000 Amt für Finanzen und Beteiligungen 29.11.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Volmering T elefon:492-2037 Volmering@stadt- muenster.de - 4 - V/0806/2021 Produktgruppe 05 03 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 15 Transferaufwendungen 2021 2.740.000 Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2021 700.000 Produktgruppe 06 05 Erzieherische und wirtschaft- liche Hilfen für Familien Zeile 15 Transferaufwendungen 2021 2.500.000 Die Deckung der Mehrbedarfe in der Produktgruppe 05 03 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“ erfolgt durch Mehrerträge bei den Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen (Produktgruppe 16 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 07 „Sonstige ordentliche Erträge“). Die Deckung der Mehrbedarfe in den Produktgruppen 01 11 „Immobilienmanagement“ und 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ erfolgt durch Mehrerträge bei den Ausschüttungen der AWM (Produktgruppe 11 02 „Abfallwirtschaft (AWM)“, Zeile 19 „Finanzerträge“) in Höhe von 1,0 Mio. Euro sowie durch Minderaufwendungen bei den Leistungen des Jobcenters (Produktgruppe 05 01 „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende“, Zeile 15 „Transferaufwendungen“) in Höhe von 1,0 Mio. Euro und durch Minderaufwendungen bei den Zinsen für Investitionskredite (Produktgruppe 16 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Zeile 20 „Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen“) in Höhe von 1,6 Mio. Euro. Begründung: Gegenüber dem vom Rat am 17.03.2021 beschlossenen Haushaltplan 2021 besteht die Notwendigkeit der Bereitstellung zusätzlicher Aufwandsermächtigungen. Da der zusätzliche Bedarf durch Mehrerträge und Minderaufwendungen im laufenden Haushaltsjahr gedeckt werden kann, schlägt die Verwaltung den Weg der überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NRW vor. Bedingt durch die Höhe der zusätzlichen Bedarfe ist hierfür grundsätzlich die vorherige Zustimmung des Rates erforderlich. Aufgrund der Dringlichkeit der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in der Produktgruppe 05 03 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“ ist diese im nachhinein zu genehmigen. Die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes besteht nicht. Eine Nachtragssatzung samt zugehörigen Nachtragshaushaltsplan ist zu erlassen, wenn sich u. a. zeigt, dass der Jahresfehlbetrag erheblich höher ausfallen wird als geplant oder zusätzliche Aufwendungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen. Dies ist für das Haushaltsjahr 2021 nicht der Fall. Zu I. 1. Dringlichkeitsentscheidungen sind nach § 60 Abs. 1 GO NRW dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung soll mit dieser Vorlage eingeholt werden. Inhaltich wird dabei auf die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung D/0032/2021 verwiesen. Zu I. 2. Zum Mehrbedarf in der Produktgruppe 01 11 „Immobilienmanagement“ Aufgrund des außergewöhnlichen Wintereinbruchs im Februar 2021 sind die im Haushaltsplan 2021 - 4 - V/0806/2021 veranschlagten Aufwendungen für den Winterdienst auf städtischen Grundstücken nicht auskömmlich. Der für den Winterdienst 2021 auf städtischen Grundstücken im Budget der Produktgruppe 01 11 „Immobilienmanagement“ im Rahmen der unterjährigen Bewirtschaftung nicht aufzufangende Mehrbedarf wird sich voraussichtlich auf 1,1 Mio. Euro belaufen. Zum Mehrbedarf in der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuchs – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sind Hilfen zur Erziehung im Bedarfsfall zu gewähren. Es handelt sich um Leistungen, die als Pflichtaufgabe zu erfüllen sind (Rechtsanspruch). Die im laufenden Haushaltsjahr noch zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht aus, um die Gewährung dieser Leistungen bis Ende des laufenden Jahres sicherstellen zu können. Trotz Ausnutzung der Möglichkeiten der flexiblen Haushaltsbewirtschaftung wird mit einem Mehrbedarf von 2,5 Mio. Euro gerechnet. Die wesentlichen Ursachen für den Mehrbedarf sind die Entwicklungen bei den Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII und bei den Hilfen nach § 34 Variante 1 SGB VIII (Reguläre Heimerziehung). Bei den Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII handelt sich um eine zu erbringende Leistung für seelisch Behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche an Schulen. Festzustellen ist, dass die Jugendhilfe mit dieser Hilfeart als „Ausfallbürge“ für ein sicherlich sinnvolles, aber schlecht ausgestattetes inklusives Schulsystem firmiert. Bestrebungen, ein Poolsystem für die Eingliederungshilfeleistungen an Schulen einzuführen, wurden durch erste Pilotprojekte an Schulen in Münster (Gesamtschule Mitte, Montessori-Schule) bereits mit Erfolg umgesetzt. Weitere Überlegungen zur Schaffung von Synergien, z.B. durch das Konzept „eine Schule ein Träger“ werden aktuell angestellt. Hierbei geht es darum, die Bereiche der sozialen Unterstützung an den Schulen wie Schulsozialarbeit, Förderinseln, Schulbegleitungen, OGS etc. ganzheitlicher zu denken, bei einem freien Träger zu bündeln und stärker zu verzahnen. Ziel ist es, bessere Arbeitsbedingungen für soziale Arbeit zu schaffen (Steigerung der Attraktivität von Stellen durch mehr Stunden, längere oder keine Befristung von Stellen), konstantere Ansprechpartner/-innen für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen, überschaubareren und qualifizierteren Personaleinsatz zu erhalten und nicht zuletzt weitere Kostensteigerungen zu vermeiden. Allein bei dieser Hilfeart ist von einem Mehrbedarf von 2,6 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr auszugehen. Die Kosten für die Hilfen nach § 34 Variante 1 SGB VIII (Reguläre Heimerziehung) werden voraussichtlich um 1,6 Mio. Euro über denen des Vorjahres liegen. Ursächlich hierfür ist neben gestiegenen Kostensätzen auch die T atsache,dass die Fälle insgesamt länger dauern (Anzahl Belegtage/ Gesamtdauer der Hilfen). Gestiegene Kostensätze und Intensität der Hilfen entstehen durch die veränderten Bedarfe der Kinder, Jugendlichen und Familien an Unterstützung aufgrund prekärer und multiproblembelasteter Lebensumstände. So ist insbesondere die Anzahl der überdurchschnittlich aufwendigen und kostenintensiven Fälle (sog. „Systemsprenger“) erheblich gestiegen. Die Anzahl der Fälle mit Kosten bis zu 6.000 Euro/Monat nehmen sukzessive ab (beispielsweise von 90 % in 2017 auf 75 % in 2019). Fälle mit monatlichen Kosten von mehr als 7.000 Euro, mehr als 8.000 Euro und mehr als 10.000 Euro nehmen hingegen erheblich zu. Diese Entwicklung ist kein münsterspezifisches Problem, sondern belastet andere Kommunen in vergleichbarer Weise. Die Entwicklung dieser Aufwandspositionen wurde bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2022 berücksichtigt. - 4 - V/0806/2021 I.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlage: Dringlichkeitsentscheidung Nr. D/0032/2021 „Überplanmäßige Mittelbereitstellung in der Produktgruppe 05 03 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“ im Haushaltsjahr 2021“ vom 19.11.2021
Dringlichkeit D 0032 2021
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DER OBERBÜRGERMEISTER Dringlichkeitsentscheidung D/0032/2021 Betreff: Überplanmäßige Mittelbereitstellung in der Produktgruppe 05 03 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe" im Haushaltsjahr 2021 Beschluss: l. Sachentscheidung % In der Produktgruppe 05 03 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“ wird für den durch die Corona- Pandemie erwarteten Mehraufwand der Bereitstellung überplanmäßiger Aufwendungen in Höhe von 850.000 € gemäß $ 60 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit $ 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. 2. In der Produktgruppe 05 03 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“ wird beim Produkt 05 03 01 „Beratung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit" für die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen und beim Produkt 05 03 02 „Beratung und Leistungen bei Behinderung“ für die Leistungen zur Teilhabe an Bildung der Bereitstellung überplanmäßiger Aufwendungen in Höhe von 2.590.000 € gemäß $ 60 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit $ 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen Teilergebnisplan Bemerkungen Nr. | Bezeichnung Produktgruppe 05 03 | Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 2.740.000 Zeile 15 | Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwen- | 2021 dungen Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei den Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen (Produktgruppe 18 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft‘, Zeile 07 „Sonstige ordentliche Erträge"). 700.000 Zeile | 16 Begründung: Zum Beschlusspunkt 1: Die Corona-Pandemie verursacht in den Produktgruppen 05 02 „Sicherung des Lebensunterhalts" und 0! 03 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“ in 2021 Aufwendungen von 2,8 Mio. €. Unter Berücksichtigung des im Haushaltsplan 2021 veranschlagten Ansatzes für den durch die Pandemie bedingten Aufwand ir Höhe von 705.600 € sowie weiterer Deckungsmöglichkeiten im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung ergibt sich ein verbleibender Mehraufwand von 850.000 €. Dieser Mehraufwand resultiert aus dem Betrieb von Isolationseinrichtungen (150.000 €), dem Ausweich- standort für das Haus der Wohnungslosenhilfe (350.000 €), den Tagesaufenthalten für Wohnungslose (200.000 €) sowie sonstigen Einzelbedarfen (150.000 €) und ist den „Sonstigen ordentlichen Aufwendun- gen" mit 700.000 € und den „Transferaufwendungen“ mit 150.000 € zuzuordnen. Zum Beschlusspunkt 2: Bedingt durch die tatsächlichen Mittelabflüsse in den Bereichen „Beratung und Leistungen bei Pflegebe- dürftigkeit" sowie „Beratung und Leistungen bei Behinderung" ist die Bereitstellung nicht veranschlagter unc nicht im Wege der flexiblen Haushaltsführung aufzufangender Mittel in Höhe von 2.590.000 € erforderlich. Der Mehrbedarf ist zum einen auf den Anstieg der Fallzahlen in vollstationären Einrichtungen (752 zum Kalkulationszeitpunkt für den Haushaltsplan 2021;.809 im Oktober 2021) und der Heimkosten bei den Hilfer zur Pflege in Einrichtungen zurückzuführen. Der durchschnittliche jährliche Kostenanstieg, der durch die Pflegekassen nicht finanzierten Kosten, beträgt auf Bundesebene ca. 5,8 %. Zum anderen ergibt sich die Notwendigkeit weiterer Mittel im Bereich der Leistungen zur Teilhabe an Bil- dung aus der Fallzahlenentwicklung sowie dem Anstieg der Leistungsentgelte für die Schulbegleiter/-innen Die Zahl der leistungsberechtigten Schüler/-innen stieg von Mitte 2020 nach Mitte 2021 um 24,5 % von 24£ auf 305. Zum 01.04.2021 stiegen beispielsweise die Leistungsentgelte des größten Anbieters für eine Fach- kraft von 33,13 € auf 35,53 € (+ 7,2 %) und für eine Nichtfachkraft von 25,47 € auf 27,70 € (+ 8,8 %). Insgesamt ist bei den Aufwendungen für Schulbegleiter/-innen in den letzten Jahren ein überdurchschnittli- cher Anstieg festzustellen (2017: 3,3 Mio. €, 2018: 4,3 Mio. €, 2019: 4,6 Mio. €, 2020: 5,9 Mio. €). Anlass für die Dringlichkeit Die Dringlichkeit ist gegeben, da die Mittel bereits am 29. November 2021 für die dann zu buchenden De- zemberleistungen der Sozialhilfe benötigt werden. Die Verwaltung hat davon abgesehen, dem Rat bereits zur Sitzung am 10. November 2021 eine Empfeh- lung zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel vorzulegen. Es war im Vorfeld der Ratssitzung nicht abseh- bar, ob mehrere Krankenkassen-Abrechnungen höheren Umfangs, deren Fälligkeit die Verwaltung seiner- zeit vorsorglich in der Kalkulation zusätzlich erforderlicher Mittel (in den Produkten 05 03 03 "Hilfen zur Gesundheit" und 05 02 03 "Leistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge") berücksichtigt hatte, im laufenden Haushaltsjahr tatsächlich noch eingereicht werden. Die Berücksichtigung entsprechender Aufwendungen war geboten, weil die Krankenkassen ihre Abrechnungen höchst unregelmäßig einreichen. Aufgrund jüngs- ter Hinweise der Krankenkassen auf (abrechnungs-)technische Probleme werden die betreffenden Rech- nungen nach gegenwärtigem Kenntnisstand erst im nächsten Jahr eingereicht, so dass der, gegenüber den Erwartungen Anfang November d. J. geringere, Mehrbedarf insoweit erst jetzt beziffert werden konnte. Münster, den 19.11.2021 RA 7 Markus Le Oberbürgermeister au Christoph Kattentidt Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grü nen/GAL
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0806/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.11.2021
- Erstellt
- 22.10.2021 09:40