V/0626/2023
Satzung zur Änderung der Anlage "Entgelttarif" der Sendsatzung der Stadt Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0626/2023 Kurzüberblick Volksfest Send – Erhöhung der Entgelttarife der Sendsatzung der Stadt Münster um 7,9 % Ziele/Teilziele/Zielerreichung - Beitrag zur Kostendeckung der Sendveranstaltungen Finanzierung Produktgruppe: 0202 Gewerberechtliche Angelegenheiten Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja Nein Belastungen in zukünftigen Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig ./. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Anlage 3 Anlage Entgelttarif
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Anlage 3 zur Beschlussvorlage Nr. V/0626/2023 Anlage Entgelttarif zu § 7 Absatz 1 der Sendsatzung der Stadt Münster vom 24.08.2006 § 1 Allgemeines (1) Zum Standplatz zählen a. die vom Geschäft belegte Grundfläche nach den äu ßeren Maßen, b. die Fläche hinter blinden Fronten und Deichseln sowie c. die durch Vorbauten, Dachüberstände und Markisen in Anspruch genommenen Flächen, soweit sie nicht lediglich über die Flucht linien der Gehwege hinausragen. (2) Nicht zum Standplatz zählen 1. die Flächen für Wohn- und Packwagen, 2. die Flächen für Kassenwagen, Aggregate und Kühlw agen, soweit diese nicht in den Flächen gemäß § 1 Abs. 2 enthalten sind und kei ne Flächen in Anspruch nehmen, die den Aufbau weiterer Geschäfte beeinträchtigen. (3) Auf Grund des hohen Anteils der Basiskosten an den Gesamtkosten ist für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin, unabhängig von der Gr öße des Geschäftes, ein den Branchen entsprechendes Mindestentgelt zu entrichten. § 2 Entgelttarife für Standplätze auf dem Send je Tag und Veranstaltung (1) Fahr- und Belustigungsgeschäfte Tarif von 1 m² bis 300 m² je m 0,65 € von 301 m² bis 500 m² je weiteren m² 0,32 € ab 501 m² je weiteren m² 0,11 € Mindestentgelt pro Tag 258,96 € (2) Kinderfahrgeschäfte Tarif je m² 0,54 € Mindestentgelt pro Tag 43,16 € (3) Verlosungsgeschäfte Tarif von 1 m² bis 50 m² je m² 2,16 € ab 51 m² je weiteren m² 1,62 € Mindestentgelt pro Tag 64,74 € (4) Geschicklichkeitsspiele Tarif von 1 m² bis 30 m² je m² 2,16 € ab 31 m² je weiteren m² 1,62 € Mindestentgelt pro Tag 53,95 € (5) Schießwagen Tarif je m² 2,16 € Mindestentgelt pro Tag 64,74 € (6) Süßwarengeschäfte Tarif von 1m² bis 30 m² je m² 2,70 € ab 31 m² je weiteren m² 2,16 € Mindestentgelt pro Tag 53,95 € (7) Spezial Süßwarengeschäfte (max. zwei Grundwaren in verschiedenen Variationen z.B. Mandel-Wagen, Popcorn-Wagen usw.) Tarif ab dem 1. m² je m² 2,16 € Mindestentgelt pro Tag 43,16 € (8) allgemeine Verkaufsgeschäfte Tarif von 1 m² bis 30 m² je m² 2,37 € von 31 m² bis 70 m² je weiteren m² 1,94 € ab 71 m² je weiteren m² 1,51 € Mindestentgelt pro Tag 48,56 € (9) Imbissbetriebe Tarif von 1 m² bis 25 m² je m² 5,07 € von 26 m² bis 40 m² je weiteren m² 3,24 € ab 41 m² je weiteren m² 1,08 € Mindestentgelt pro Tag 97,11 € (10) Ausschankbetriebe (inclusive der Außenflächen / Außengastronomie) Tarif von 1 m² bis 25 m² je m² 5,40 € von 26 m² bis 70 m² je weiteren m² 3,02 € ab 71 m² je weiteren m² 1,08 € Für Verkehrs und Dekorationsflächen der Ausschankbetriebe mit Außenflächen / Außengastronomie werden pauschal 10 % der Gesamtstandfläche in Abzug gebracht. Mindestentgelt pro Tag 97,11 € 11 ) Wohnwagen, -mobile und –auflieger und für zu Wohn - und Schlafzwecke n genutzte Zugmaschinen a) Wohnwagen, -mobile und –auflieger und für zu Woh n- und Schlafzwecken genutzte Zugmaschinen bis zu einer Gesamtlänge von 8,00 Meter je in der Bewerbung angegebenes Fahrzeug/Veranstaltungstag 10,79 € b) Wohnwagen, -mobile und –auflieger mit einer Gesa mtlänge von mehr als 8,00 Meter je in der Bewerbung angegebenes Fahrzeug/Veranstaltungstag 18,34 € § 3 Nutzungsentgelt für Standplätze auf Kirmesveranstaltungen Das Nutzungsentgelt für Kirmessen in den einzelnen Stadtteilen, bei denen die Stadt Münster Veranstalter ist, beträgt 30 % der Entgelte nach § 2.
Beschlussvorlage
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V/0626/2023
V/0626/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Satzung zur Änderung der Anlage "Entgelttarif" der Sendsatzung der Stadt Münster
Beratungsfolge
28.11.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung
13.12.2023 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Erhöhung der Entgelttarife der Sendsatzung der Stadt Münster um 7,9 % ab dem
01.01.2024 wird beschlossen.
2. Dem Wegfall des Mindestentgeltes ab dem sechsten Veranstaltungstag im Frühjahr und im
Herbst sowie des Mindestentgeltes für Wohnwagen, -mobile, -auflieger und für zu Wohn- und
Schlafzwecken genutzte Zugmaschinen wird zugestimmt.
3. Die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung des Entgelttarifs zu § 7 Abs. 1 der Send-
satzung der Stadt Münster vom 24.08.2006 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom
02.02.2018“ wird beschlossen.
Ordnungsamt
15.11.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Lammers
Telefon: 492-3272
Lammers@stadt-
muenster.de
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V/0626/2023
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0202 Gewerberechtliche Angele-
genheiten
Zeile 05 Privatrechtliche Leistungsent-
gelte
2024 ff. 20.000
Die aufgrund der Sachentscheidung zu erwartenden Erträge sind im Haushaltsplan-Entwurf 2024
bei der o.g. Produktgruppe veranschlagt.
Begründung:
Zu 1. Erhöhung der Entgelttarife um 7,9 %
Um eine Kostendeckung der dreimal jährlich stattfindenden Sendveranstaltungen zu erreichen, sollen
die Entgelttarife für Standplätze auf dem Send um 7,9 % erhöht werden. Die Erhöhung ist erforder-
lich, da die Entgelttarife seit über 15 Jahren, zuletzt im August 2006, nicht erhöht worden sind und in
den letzten Jahren ein erhöhter Verbraucherpreisindex zu verzeichnen war. Grundlage dieser Erhö-
hung ist der Verbraucherpreis in Deutschland, der sich im Jahresdurchschnitt 2022 um 7,9 % gegen-
über dem Jahr 2021 erhöht hat.1
Die sich hieraus ergebenden Veränderungen der Entgelte können der Gegenüberstellung in der An-
lage 2 dieser Vorlage entnommen werden. Die Ergebnisse wurden kaufmännisch gerundet.
Zu 2. Wegfall des Mindestentgeltes ab dem 6. Tag sowie Wegfall des Mindestentgeltes für
Wohnwagen etc.
Im Rahmen der Ermittlung des jeweiligen Standgeldes erfolgt eine Vergleichsberechnung zwischen
dem sich rechnerisch ergebenden Betrag und einer parallelen Berechnung eines Mindestentgeltes.
Der aktuelle Entgelttarif sieht eine Staffelung dieses Mindestentg elts ab dem sechsten Veranstal-
tungstag vor, da die Verlängerung der Sendveranstaltungen im Frühjahr und Herbst von fünf auf neun
Tage vor einigen Jahren zunächst versuchsweise erprobt wurde. Während dieser Erprobungsphase
wurden die über die fünf regulären Veranstaltungstage hinausgehenden vier Tage mit einem reduzier-
ten Betrag berechnet.
Die Verlängerung der Veranstaltungen hat sich längst bewährt. Der Frühjahrs- und Herbstsend dau-
ern bereits seit dem Jahr 2011 regelmäßig neun Tage. Insoweit besteht keine Berechtigung mehr für
eine entsprechende Rabattierung der zusätzlichen Veranstaltungstage. Es soll daher wieder ein ein-
heitliches Mindestentgelt gelten. Der Wegfall der Rabattierung ist mit den Interessenvertretungen des
Schaustellergewerbes einvernehmlich besprochen worden.
§ 2 Abs. 11 des Entgelttarifs zu § 7 Abs. 1 der Sendsatzung der Stadt Münster bestimmt ein Mindes-
tentgelt pro Tag für Wohnwagen, -mobile und -auflieger und für zu Wohn- und Schlafzwecken genutz-
te Zugmaschinen. Diese Regelung ist unpra ktikabel und wird nicht angewendet, da sie dazu führen
würde, dass für Wohnwagen und Camper teilweise ein höheres Entgelt gezahlt werden müsste als für
die jeweilige Attraktion. Diese Tarifstelle soll daher ersatzlos entfallen. Mit dieser Änderung setzt die
Verwaltung einen entsprechenden Hinweis zu Ziffer 3.3.3 aus dem Prüfbericht des Amtes für Wirt-
schaftlichkeitsprüfung und Revision, Nr. 13/2021 vom 20.05.2021 um.
1 Statistisches Bundesamt. (2023). Inflationsrate im Jahr 202 2 bei + 7,9 %. Pressemitteilung Nr. 022 vom
17.01.2023. [online] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/01/PD23_022_611.html
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V/0626/2023
Die Änderungen der Entgelte sind mit den Interessensvertretungen des Schaustellergewerbes b e-
sprochen worden. Die Gründe für die Entgeltveränderungen waren für die Beteiligten nachvollziehbar.
Die Anlage 3 entspricht der ab 01.01.2024 geltenden neuen Anlage „Entgelttarif zu § 7 Abs. 1 der
Sendsatzung der Stadt Münster vom 24.08.2006“.
i.V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen
Anlage A
Anlage 1: Satzung zur Änderung der Anlage „Entgelttarif zu § 7 Abs. 1 der Sendsatzung“
Anlage 2: Gegenüberstellung Nutzungsentgelte
Anlage 3: Anlage „Entgelttarif zu § 7 Abs. 1 der Sendsatzung“
Anlage 1 Satzung zur Änderung der Anlage Entgelttarif
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Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. V/0626/2023 Satzung zur Änderung der Anlage „Entgelttarif zu § 7 Abs. 1 der Sendsatzung der Stadt Münster vom 24.08.2006“. Auf Grund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV NRW. 2023) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Münster die nachstehende Satzung beschlossen. Artikel 1 Die Absätze 1 - 11 des § 2 des Entgelttarifs nach § 7 Abs. 1 der Sendsatzung werden wie folgt geändert: (1) Fa hr - und Belustigungsgeschäfte von 1 m² bis 300 m² je m² 0,65 € von 301 m² bis 500 m² je weiteren m² 0,32 € ab 501 m² je weiteren m² 0,11 € Mindestentgelt pro Tag 258,96 € (2) Kinderfahrgeschäfte je m² 0,54 € Mindestentgelt pro Tag 43,16 € (3) Verlosungsgeschäfte von 1 m² bis 50 m² je m² 2,16 € ab 51 m² je weiteren m² 1,62 € Mindestentgelt pro Tag 64,74 € (4 ) Geschicklichkeitsspiele (Ball - und Pfeilwerfen, Fadenziehen u. Ä.) von 1 m² bis 30 m² je m² 2,16 € ab 31 m² je weiteren m² 1,62 € Mindestentgelt pro Tag 53,95 € (5 ) Schießwagen je m² 2,16 € Mindestentgelt pro Tag 64,74 € (6 ) Süßwarengeschäfte von 1 m² bis 30 m² je m² 2,70 € ab 31 m² je weiteren m² 2,16 € Mindestentgelt pro Tag 53,95 € (7 ) Spezial -Süßwarengeschäfte (maximal zwei Grundwaren in verschiedenen Variationen z.B. Mandel-Wagen, Popcorn-Wagen usw.) je m² 2,16 € Mindestentgelt pro Tag 43,16 € (8 ) allgemeine Verkaufs geschäfte von 1 m² bis 30 m² je m² 2,37 € von 31 m² bis 70 m² je weiteren m² 1,94 € ab 71 m² je weiteren m² 1,51 € Mindestentgelt pro Tag 48,56 € (9 ) Imbissbetriebe von 1 m² bis 25 m² je m² 5,07 € von 26 m² bis 40 m² je weiteren m² 3,24 € ab 41 m² je weiteren m² 1,08 € Mindestentgelt pro Tag 97,11 € (10 ) Ausschankbetriebe (inclusive der Außenflächen / Außengastronomie) von 1 m² bis 25 m² je m² 5,40 € von 26 m² bis 70 m² je weiteren m² 3,02 € ab 71 m² je weiteren m² 1,08 € Für Verkehrs- und Dekorationsflächen der Ausschankbetriebe mit Außenflächen/Außen- gastronomie werden pauschal 10 % der Gesamtstandfläche in Abzug gebracht. Mindestentgelt pro Tag 97,11 € (11 ) Wohnwagen, -mobile und –auflieger und für zu Wohn - und Schlafzwecke n genutzte Zugmaschinen a) Wohnwagen, -mobile und –auflieger und für zu Woh n- und Schlafzwecken genutzte Zugmaschinen bis zu einer Gesamtlänge von 8,00 Meter je in der Bewerbung angegebenes Fahrzeug/Veranstaltungstag 10,79 € b) Wohnwagen, -mobile und –auflieger mit einer Gesa mtlänge von mehr als 8,00 Meter je in der Bewerbung angegebenes Fahrzeug/Veranstaltungstag 18,34 € Artikel 2 Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Anlage 2 Gegenüberstellung Nutzungsentgelte
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ab m² Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu 1 0,60 € 0,05 € 0,65 € 301 0,30 € 0,02 € 0,32 € 501 0,10 € 0,01 € 0,11 € Mindestentgelt pro Tag (1.-9.) 1.-5. Tag 240,00 € 18,96 € 258,96 € ab dem 6. Tag 80,00 € ab m² Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu 1 0,50 € 0,04 € 0,54 € Mindestentgelt pro Tag (1.-9.) 1.-5. Tag 40,00 € 3,16 € 43,16 € ab dem 6. Tag 25,00 € ab m² Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu 1 2,00 € 0,16 € 2,16 € 51 1,50 € 0,12 € 1,62 € Mindestentgelt pro Tag (1.-9.) 1.-5. Tag 60,00 € 4,74 € 64,74 € ab dem 6. Tag 30,00 € ab m² Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu 1 2,00 € 0,16 € 2,16 € 31 1,50 € 0,12 € 1,62 € Mindestentgelt pro Tag (1.-9.) 1.-5. Tag 50,00 € 3,95 € 53,95 € ab dem 6. Tag 25,00 € ab m² Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu 1 2,00 € 0,16 € 2,16 € Mindestentgelt pro Tag (1.-9.) 1.-5. Tag 60,00 € 4,74 € 64,74 € ab dem 6. Tag 30,00 € ab m² Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu 1 2,50 € 0,20 € 2,70 € 31 2,00 € 0,16 € 2,16 € Mindestentgelt pro Tag (1.-9.) 1.-5. Tag 50,00 € 3,95 € 53,95 € ab dem 6. Tag 25,00 € ab m² Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu 1 2,00 € 0,16 € 2,16 € Mindestentgelt pro Tag (1.-9.) 1.-5. Tag 40,00 € 3,16 € 43,16 € ab dem 6. Tag 25,00 € Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. V/0626/2023 (1) Fahr- und Belustigungsgeschäfte (2) Kinderfahrgeschäfte (3) Verlosungsgeschäfte (4) Geschicklichkeitsspiele (5) Schießwagen (6) Süßwarengeschäfte (8) allg. Verkaufsgeschäfte (7) Spezial Süßwarengeschäfte (max. zwei Grundwaren in verschiedenen Variationen Z.B. Mandel - Wagen, Popcorn - Wagen usw.) ab m² Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu 1 - 30 m² 2,20 € 0,17 € 2,37 € 31 - 70 m² 1,80 € 0,14 € 1,94 € ab 71 m² 1,40 € 0,11 € 1,51 € Mindestentgelt pro Tag (1.-9.) 1.-5. Tag 45,00 € 3,56 € 48,56 € ab dem 6. Tag 25,00 € ab m² Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu 1 - 25 m² 4,70 € 0,37 € 5,07 € 26 - 40 m² 3,00 € 0,24 € 3,24 € ab 41 m² 1,00 € 0,08 € 1,08 € Mindestentgelt pro Tag (1.-9.) 1.-5. Tag 90,00 € 7,11 € 97,11 € ab dem 6. Tag 21,00 € ab m² Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu 1 - 25 m² 5,00 € 0,40 € 5,40 € 26 - 70 m² 2,80 € 0,22 € 3,02 € ab 71 m² 1,00 € 0,08 € 1,08 € Mindestentgelt pro Tag (1.-9.) 1.-5. Tag 90,00 € 7,11 € 97,11 € ab dem 6. Tag 21,00 € Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu bis zu 8,00 m Gesamtlänge 10,00 € 0,79 € 10,79 € mehr als 8,00 m Gesamtlänge 17,00 € 1,34 € 18,34 € Mindestentgelt pro Tag (1.-9.) 1.-5. Tag 60,00 € entfällt ab dem 6. Tag 30,00 € Auf - und Abrundungen sind entsprechend DIN 1333 erfolgt. (11) Wohnwagen (pauschal je Tag je in der Bewerbung angegebener Einheit) (9) Imbissbetriebe (10) Ausschankbetriebe (incl. Aussenflächen)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0626/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.10.2023
- Erstellt
- 19.10.2023 17:04