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V/0626/2023

Satzung zur Änderung der Anlage "Entgelttarif" der Sendsatzung der Stadt Münster

Vorlagen 25.10.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2023, TOP 14.2

Anlage A

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Anlage 3 Anlage Entgelttarif

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 Satzung zur Änderung der Anlage Entgelttarif

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Anlage 2 Gegenüberstellung Nutzungsentgelte

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Anlage A

787 Zeichen

Anlage A zur V/0626/2023 
 
Kurzüberblick 
Volksfest Send –  
Erhöhung der Entgelttarife der Sendsatzung der Stadt Münster um 7,9 % 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
- Beitrag zur Kostendeckung der Sendveranstaltungen 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe:  0202 Gewerberechtliche Angelegenheiten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen Jahren?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
./. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Anlage 3 Anlage Entgelttarif

3441 Zeichen

Anlage 3 zur Beschlussvorlage Nr. V/0626/2023 
Anlage 
Entgelttarif zu § 7 Absatz 1 der Sendsatzung der Stadt Münster vom 24.08.2006  
 
§ 1 Allgemeines  
 
(1) Zum Standplatz zählen 
a. die vom Geschäft belegte Grundfläche nach den äu ßeren Maßen, 
b. die Fläche hinter blinden Fronten und Deichseln sowie 
c. die durch Vorbauten, Dachüberstände und Markisen  in Anspruch genommenen 
Flächen, soweit sie nicht lediglich über die Flucht linien der Gehwege 
hinausragen. 
(2) Nicht zum Standplatz zählen 
1. die Flächen für Wohn- und Packwagen, 
2. die Flächen für Kassenwagen, Aggregate und Kühlw agen, soweit diese nicht in 
den Flächen gemäß § 1 Abs. 2 enthalten sind und kei ne Flächen in Anspruch 
nehmen, die den Aufbau weiterer Geschäfte beeinträchtigen. 
(3) Auf Grund des hohen Anteils der Basiskosten an den Gesamtkosten ist für jeden 
Teilnehmer/jede Teilnehmerin, unabhängig von der Gr öße des Geschäftes, ein den 
Branchen entsprechendes Mindestentgelt zu entrichten. 
 
§ 2 Entgelttarife für Standplätze auf dem Send je Tag und Veranstaltung 
 
 
(1) Fahr- und Belustigungsgeschäfte  Tarif 
von 1 m² bis 300 m²  je m  0,65 € 
von 301 m² bis 500 m²  je weiteren m²  0,32 € 
ab 501 m²  je weiteren m²  0,11 € 
Mindestentgelt pro Tag  258,96 € 
 
(2) Kinderfahrgeschäfte Tarif 
 je m²  0,54 € 
Mindestentgelt pro Tag  43,16 €  
 
(3) Verlosungsgeschäfte Tarif 
von 1 m² bis 50 m²  je m²  2,16 € 
ab 51 m²  je weiteren m²  1,62 € 
Mindestentgelt pro Tag  64,74 €

(4) Geschicklichkeitsspiele Tarif 
von 1 m² bis 30 m²  je m²  2,16 € 
ab 31 m²  je weiteren m²  1,62 € 
Mindestentgelt pro Tag  53,95 €  
 
(5) Schießwagen Tarif 
 je m²  2,16 € 
Mindestentgelt pro Tag  64,74 € 
 
(6) Süßwarengeschäfte Tarif 
von 1m² bis 30 m²  je m²  2,70 € 
ab 31 m² je weiteren m²  2,16 € 
Mindestentgelt pro Tag  53,95 € 
 
(7) Spezial Süßwarengeschäfte (max. zwei 
Grundwaren in verschiedenen Variationen z.B. 
Mandel-Wagen, Popcorn-Wagen usw.) 
Tarif 
ab dem 1. m²  je m²  2,16 € 
Mindestentgelt pro Tag  43,16 € 
 
(8) allgemeine Verkaufsgeschäfte Tarif 
von 1 m² bis 30 m²  je m²  2,37 € 
von 31 m² bis 70 m²  je weiteren m²  1,94 € 
ab 71 m²  je weiteren m²  1,51 € 
Mindestentgelt pro Tag  48,56 € 
 
(9) Imbissbetriebe Tarif 
von 1 m² bis 25 m²  je m²  5,07 € 
von 26 m² bis 40 m²  je weiteren m²  3,24 € 
ab 41 m²  je weiteren m²  1,08 € 
Mindestentgelt pro Tag  97,11 € 
 
(10) Ausschankbetriebe (inclusive der 
Außenflächen / Außengastronomie) 
Tarif 
von 1 m² bis 25 m²  je m²  5,40 € 
von 26 m² bis 70 m²  je weiteren m²  3,02 € 
ab 71 m²  je weiteren m²  1,08 € 
Für Verkehrs und Dekorationsflächen der Ausschankbetriebe mit Außenflächen / 
Außengastronomie werden pauschal 10 % der Gesamtstandfläche in Abzug gebracht.  
Mindestentgelt pro Tag  97,11 €

11 ) Wohnwagen, -mobile und –auflieger und für zu Wohn - und Schlafzwecke n 
genutzte Zugmaschinen  
a) Wohnwagen, -mobile und –auflieger und für zu Woh n- und 
Schlafzwecken genutzte Zugmaschinen bis zu einer Gesamtlänge 
von 8,00 Meter je in der Bewerbung angegebenes 
Fahrzeug/Veranstaltungstag 
10,79 €
 
b) Wohnwagen, -mobile und –auflieger mit einer Gesa mtlänge von 
mehr als 8,00 Meter je in der Bewerbung angegebenes 
Fahrzeug/Veranstaltungstag 
18,34 € 
 
§ 3 Nutzungsentgelt für Standplätze auf Kirmesveranstaltungen 
 
 
Das Nutzungsentgelt für Kirmessen in den einzelnen Stadtteilen, bei denen die Stadt 
Münster Veranstalter ist, beträgt 30 % der Entgelte nach § 2.

Beschlussvorlage

5115 Zeichen

V/0626/2023 
V/0626/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Satzung zur Änderung der Anlage "Entgelttarif" der Sendsatzung der Stadt Münster 
 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.11.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   13.12.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Die Erhöhung der Entgelttarife der Sendsatzung der Stadt Münster um 7,9 % ab dem 
01.01.2024 wird beschlossen. 
 
2. Dem Wegfall des Mindestentgeltes ab dem sechsten Veranstaltungstag im Frühjahr und im 
Herbst sowie des Mindestentgeltes für Wohnwagen, -mobile, -auflieger und für zu Wohn- und 
Schlafzwecken genutzte Zugmaschinen wird zugestimmt. 
 
3. Die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung des Entgelttarifs zu § 7 Abs. 1 der Send-
satzung der Stadt Münster vom 24.08.2006 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 
02.02.2018“ wird beschlossen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ordnungsamt 
 
15.11.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Lammers 
Telefon: 492-3272 
Lammers@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0626/2023 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0202 Gewerberechtliche Angele-
genheiten  
   
Zeile 05 Privatrechtliche Leistungsent-
gelte 
2024 ff. 20.000  
    
 
Die aufgrund der Sachentscheidung zu erwartenden Erträge sind im Haushaltsplan-Entwurf 2024 
bei der o.g. Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. Erhöhung der Entgelttarife um 7,9 % 
Um eine Kostendeckung der dreimal jährlich stattfindenden Sendveranstaltungen zu erreichen, sollen 
die Entgelttarife für Standplätze auf dem Send um 7,9 % erhöht werden. Die Erhöhung ist erforder-
lich, da die Entgelttarife seit über 15 Jahren, zuletzt im August 2006, nicht erhöht worden sind und in 
den letzten Jahren ein erhöhter Verbraucherpreisindex zu verzeichnen war. Grundlage dieser Erhö-
hung ist der Verbraucherpreis in Deutschland, der sich im Jahresdurchschnitt 2022 um 7,9 % gegen-
über dem Jahr 2021 erhöht hat.1 
 
Die sich hieraus ergebenden Veränderungen der Entgelte können der Gegenüberstellung in der An-
lage 2 dieser Vorlage entnommen werden. Die Ergebnisse wurden kaufmännisch gerundet. 
 
Zu 2. Wegfall des Mindestentgeltes ab dem 6. Tag sowie Wegfall des Mindestentgeltes für 
Wohnwagen etc. 
Im Rahmen der Ermittlung des jeweiligen Standgeldes erfolgt eine Vergleichsberechnung zwischen 
dem sich rechnerisch ergebenden Betrag und einer parallelen Berechnung eines Mindestentgeltes. 
Der aktuelle Entgelttarif sieht eine Staffelung dieses Mindestentg elts ab dem sechsten Veranstal-
tungstag vor, da die Verlängerung der Sendveranstaltungen im Frühjahr und Herbst von fünf auf neun 
Tage vor einigen Jahren zunächst versuchsweise erprobt wurde. Während dieser Erprobungsphase 
wurden die über die fünf regulären Veranstaltungstage hinausgehenden vier Tage mit einem reduzier-
ten Betrag berechnet.  
Die Verlängerung der Veranstaltungen hat sich längst bewährt. Der Frühjahrs- und Herbstsend dau-
ern bereits seit dem Jahr 2011 regelmäßig neun Tage. Insoweit besteht keine Berechtigung mehr für 
eine entsprechende Rabattierung der zusätzlichen Veranstaltungstage. Es soll daher wieder ein ein-
heitliches Mindestentgelt gelten. Der Wegfall der Rabattierung ist mit den Interessenvertretungen des 
Schaustellergewerbes einvernehmlich besprochen worden. 
 
§ 2 Abs. 11 des Entgelttarifs zu § 7 Abs. 1 der Sendsatzung der Stadt Münster bestimmt ein Mindes-
tentgelt pro Tag für Wohnwagen, -mobile und -auflieger und für zu Wohn- und Schlafzwecken genutz-
te Zugmaschinen. Diese Regelung ist unpra ktikabel und wird nicht angewendet, da sie dazu führen 
würde, dass für Wohnwagen und Camper teilweise ein höheres Entgelt gezahlt werden müsste als für 
die jeweilige Attraktion. Diese Tarifstelle soll daher ersatzlos entfallen. Mit dieser Änderung setzt die 
Verwaltung einen entsprechenden Hinweis zu Ziffer 3.3.3 aus dem Prüfbericht des Amtes für Wirt-
schaftlichkeitsprüfung und Revision, Nr. 13/2021 vom 20.05.2021 um. 
                                                 
1 Statistisches Bundesamt. (2023). Inflationsrate im Jahr 202 2 bei + 7,9 %. Pressemitteilung Nr. 022 vom 
17.01.2023. [online] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/01/PD23_022_611.html

- 3 - 
V/0626/2023 
 
Die Änderungen der Entgelte sind mit den Interessensvertretungen des Schaustellergewerbes b e-
sprochen worden. Die Gründe für die Entgeltveränderungen waren für die Beteiligten nachvollziehbar. 
 
Die Anlage 3 entspricht der ab 01.01.2024 geltenden neuen Anlage „Entgelttarif zu § 7 Abs. 1 der 
Sendsatzung der Stadt Münster vom 24.08.2006“. 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlagen 
 
 Anlage A 
 Anlage 1: Satzung zur Änderung der Anlage „Entgelttarif zu § 7 Abs. 1 der Sendsatzung“ 
 Anlage 2: Gegenüberstellung Nutzungsentgelte 
 Anlage 3: Anlage „Entgelttarif zu § 7 Abs. 1 der Sendsatzung“

Anlage 1 Satzung zur Änderung der Anlage Entgelttarif

2708 Zeichen

Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. V/0626/2023 
 
Satzung zur Änderung der Anlage „Entgelttarif zu § 7 Abs. 1 der Sendsatzung der Stadt 
Münster vom 24.08.2006“. Auf Grund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666  / SGV NRW. 2023) in der derzeit 
geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Münster die nachstehende Satzung beschlossen. 
 
Artikel 1 
Die Absätze 1 - 11 des § 2 des Entgelttarifs nach § 7 Abs. 1 der Sendsatzung werden wie folgt 
geändert: 
(1) Fa hr - und Belustigungsgeschäfte  
von 1 m² bis 300 m² je m²  0,65 € 
von 301 m² bis 500 m² je weiteren m²  0,32 € 
ab 501 m² je weiteren m²  0,11 € 
Mindestentgelt pro Tag  258,96 € 
 
(2) Kinderfahrgeschäfte  
 je m²  0,54 € 
Mindestentgelt pro Tag  43,16 € 
 
(3) Verlosungsgeschäfte  
von 1 m² bis 50 m² je m²  2,16 € 
ab 51 m² je weiteren m²  1,62 € 
Mindestentgelt pro Tag  64,74 € 
 
(4 ) Geschicklichkeitsspiele (Ball - und Pfeilwerfen, Fadenziehen u. Ä.)  
von 1 m² bis 30 m² je m²  2,16 € 
ab 31 m² je weiteren m²  1,62 € 
Mindestentgelt pro Tag  53,95 € 
 
(5 ) Schießwagen  
 je m²  2,16 € 
Mindestentgelt pro Tag  64,74 € 
 
(6 ) Süßwarengeschäfte  
von 1 m² bis 30 m² je m²  2,70 € 
ab 31 m² je weiteren m²  2,16 € 
Mindestentgelt pro Tag  53,95 € 
 
(7 ) Spezial -Süßwarengeschäfte (maximal zwei Grundwaren in verschiedenen 
Variationen z.B. Mandel-Wagen, Popcorn-Wagen usw.) 
 je m²  2,16 € 
Mindestentgelt pro Tag  43,16 €

(8 ) allgemeine Verkaufs geschäfte  
von 1 m² bis 30 m² je m²  2,37 € 
von 31 m² bis 70 m² je weiteren m²  1,94 € 
ab 71 m² je weiteren m²  1,51 € 
Mindestentgelt pro Tag  48,56 € 
 
(9 ) Imbissbetriebe  
von 1 m² bis 25 m² je m²  5,07 € 
von 26 m² bis 40 m² je weiteren m²  3,24 € 
ab 41 m² je weiteren m²  1,08 € 
Mindestentgelt pro Tag  97,11 € 
 
(10 ) Ausschankbetriebe (inclusive der Außenflächen / Außengastronomie)  
von 1 m² bis 25 m² je m²  5,40 € 
von 26 m² bis 70 m² je weiteren m²  3,02 € 
ab 71 m² je weiteren m²  1,08 € 
Für Verkehrs- und Dekorationsflächen der Ausschankbetriebe mit Außenflächen/Außen-
gastronomie werden pauschal 10 % der Gesamtstandfläche in Abzug gebracht. 
Mindestentgelt pro Tag  97,11 € 
 
(11 ) Wohnwagen, -mobile und –auflieger und für zu Wohn - und Schlafzwecke n 
genutzte Zugmaschinen 
a) Wohnwagen, -mobile und –auflieger und für zu Woh n- und 
Schlafzwecken genutzte Zugmaschinen bis zu einer Gesamtlänge von 
8,00 Meter je in der Bewerbung angegebenes 
Fahrzeug/Veranstaltungstag 
10,79 €
 
b) Wohnwagen, -mobile und –auflieger mit einer Gesa mtlänge von mehr 
als 8,00 Meter je in der Bewerbung angegebenes 
Fahrzeug/Veranstaltungstag 
18,34 €
 
 
Artikel 2 
Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Anlage 2 Gegenüberstellung Nutzungsentgelte

3374 Zeichen

ab m² Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu
1 0,60 €      0,05 €                   0,65 €
301 0,30 €      0,02 €                   0,32 €
501 0,10 €      0,01 €                   0,11 €
Mindestentgelt pro Tag (1.-9.)
1.-5. Tag 240,00 €  18,96 €                 258,96 €
ab dem 6. Tag 80,00 €    
ab m² Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu
1 0,50 €      0,04 €                   0,54 €
Mindestentgelt pro Tag (1.-9.)
1.-5. Tag 40,00 €    3,16 €                   43,16 €
ab dem 6. Tag 25,00 €    
ab m² Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu
1 2,00 €      0,16 €                   2,16 €
51 1,50 €      0,12 €                   1,62 €
Mindestentgelt pro Tag (1.-9.)
1.-5. Tag 60,00 €    4,74 €                   64,74 €
ab dem 6. Tag 30,00 €    
ab m² Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu
1 2,00 €      0,16 €                   2,16 €
31 1,50 €      0,12 €                   1,62 €
Mindestentgelt pro Tag (1.-9.)
1.-5. Tag 50,00 €    3,95 €                   53,95 €
ab dem 6. Tag 25,00 €    
ab m² Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu
1 2,00 €      0,16 €                   2,16 €
Mindestentgelt pro Tag (1.-9.)
1.-5. Tag 60,00 €    4,74 €                   64,74 €
ab dem 6. Tag 30,00 €    
ab m² Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu
1 2,50 €       0,20 €                    2,70 €
31 2,00 €      0,16 €                   2,16 €
Mindestentgelt pro Tag (1.-9.)
1.-5. Tag 50,00 €    3,95 €                   53,95 €
ab dem 6. Tag 25,00 €    
ab m² Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu
1 2,00 €      0,16 €                   2,16 €
Mindestentgelt pro Tag (1.-9.)
1.-5. Tag 40,00 €    3,16 €                   43,16 €
ab dem 6. Tag 25,00 €    
Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. V/0626/2023
(1) Fahr- und Belustigungsgeschäfte
(2) Kinderfahrgeschäfte
(3) Verlosungsgeschäfte
(4) Geschicklichkeitsspiele
(5) Schießwagen
(6) Süßwarengeschäfte
(8) allg. Verkaufsgeschäfte
(7) Spezial Süßwarengeschäfte (max. zwei Grundwaren in verschiedenen Variationen Z.B. Mandel - Wagen, 
Popcorn - Wagen usw.)

ab m² Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu
1 - 30 m² 2,20 €      0,17 €                   2,37 €
31 - 70 m² 1,80 €      0,14 €                   1,94 €
ab 71 m² 1,40 €      0,11 €                   1,51 €
Mindestentgelt pro Tag (1.-9.)
1.-5. Tag 45,00 €    3,56 €                   48,56 €
ab dem 6. Tag 25,00 €    
ab m² Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu
1 - 25 m² 4,70 €      0,37 €                   5,07 €
26 - 40 m² 3,00 €      0,24 €                   3,24 €
ab 41 m² 1,00 €      0,08 €                   1,08 €
Mindestentgelt pro Tag (1.-9.)
1.-5. Tag 90,00 €    7,11 €                   97,11 €
ab dem 6. Tag 21,00 €    
ab m² Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu
1 - 25 m² 5,00 €      0,40 €                   5,40 €
26 - 70 m² 2,80 €      0,22 €                   3,02 €
ab 71 m² 1,00 €      0,08 €                   1,08 €
Mindestentgelt pro Tag (1.-9.)
1.-5. Tag 90,00 €    7,11 €                   97,11 €
ab dem 6. Tag 21,00 €    
Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu
bis zu 8,00 m Gesamtlänge 10,00 €    0,79 €                   10,79 €
mehr als 8,00 m Gesamtlänge 17,00 €    1,34 €                   18,34 €
Mindestentgelt pro Tag (1.-9.)
1.-5. Tag 60,00 €    entfällt
ab dem 6. Tag 30,00 €    
Auf - und Abrundungen sind entsprechend
DIN 1333 erfolgt.
(11) Wohnwagen (pauschal je Tag je in der Bewerbung angegebener Einheit)
(9) Imbissbetriebe
(10) Ausschankbetriebe (incl. Aussenflächen)

Beratungsverlauf (4)

28.11.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Hauptausschuss
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Rat
TOP 14.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0626/2023
Typ
Vorlagen
Datum
25.10.2023
Erstellt
19.10.2023 17:04