V/0032/2014
Ankauf der Grundstücke im Bereich der Oxford-Kaserne, Roxeler Straße 340, in Münster-Gievenbeck
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Beschlussvorlage
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V/0032/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Ankauf der Grundstücke im Bereich der Oxford-Kaserne, Roxeler Straße 340, in Münster- Gievenbeck Beratungsfolge 13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 27.03.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 02.04.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster beauftragt die Wohn+Stadtbau GmbH (W+S), die Grundstücke im Bereich der Oxford -Kaserne, Roxeler Straße 340, in Münster -Gievenbeck zu erwe r- ben. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Finanzierung des Grundstücksankaufs ausschließlich durch die W+S erfolgt. Der W+S wird empfohlen, einen Teil der so e r- worbenen Fl ächen an Wohnungs -Genossenschaften / Wohnungs -Gesellschaften / Bauherrengruppen / Baugemeinschaften und Bauunternehmen/Dritte weiterzuverä u- ßern, damit auch diese Gelegenheit erhalten, dort Wohnraum zu schaffen. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung und die W+ S, mit der Bundesanstalt für Immob i- lienaufgaben (BImA) über den Erwerb der Oxford-Kaserne unter Berücksichtigung der am 07.11.2012 (Vorlage V/0579/2012) beschlossenen Einleitung einer städtebaul i- chen Entwicklungsmaßnahme zu verhandeln. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob auch für das Offizierskasino, das dem Eingangsbereich der Oxford-Kaserne an der Roxeler Straße gegenüber liegt, von dem sog. „Erstzugriffsrecht“ der Stadt Münster Gebrauch gemacht werden soll. 4. Die Geschäftsführung der W+S hat bei wichtigen Entscheidungen, die im Sinne von Richtungsentscheidungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der späteren Ve r- wendung der Grundstücke stehen, die Zustimmung des Rates der Stadt Münster (als Organ der Alleingesellschafterin der W+S) einzuholen. Vorlagen-Nr.: V/0032/2014 Auskunft erteilt: Herr Scholz Ruf: 492 20 43 E-Mail: ScholzT@stadt-muenster.de Datum: 21.02.2014 Öffentliche Beschlussvorlage V/0032/2014 2 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Zuständigkeit für die städtebauliche Planung und Entwicklung der Konversionsflächen der Aufgabengliederung entsprechend der Planungsverwaltung in Rückkoppelung zum zuständigen Fachausschuss, dem ASSVW, obliegt. II. Finanzielle Auswirkungen: Unmittelbare Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ergeben sich nicht. Anlass: Im November 2013 wurde die Oxford-Kaserne im Stadtteil Gievenbeck mit einer Flächengröße von ca. 27 ha (einschließlich Offizierskasino) durch die britischen Stationierungskräfte frei gegeben und von der BImA übernommen. Bereits im März 2012 wurden mit der Grundsatzvorlage V/0111/2012 erste Verfahrens - und Hand- lungsschritte beschlossen, die seit dem sukzessive konkretisiert und umgesetzt we rden. So wurde ebenfalls im März 2012 unter anderem mit einer ersten Informationsveransta ltung zur Konversion der Oxford -Kaserne die frühzeitige Einbindung der Bürgerschaft in einen dialogorientierten Pl a- nungsprozess eingeleitet. Nur wenige Tage nach der offiziellen Rückgabe der Oxford-Kaserne durch die britischen Stationie- rungskräfte am 14. 11.2013 wurde der Dialog mit de n Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Besichtigung des ehemaligen Kasernengeländes sowie eines Info -Abends in der Aula des Fre i- herr-vom-Stein-Gymnasiums am 19.11.2013 und eines Leitbild -Workshops im Fachwerk Gieve n- beck am 23. 11.2013 zielorientiert weitergeführt. Dabei stand der Austausch mit der Bürgerschaft über die beiden Kernfragen „ Wie kann das ehemalige militärische Areal in Gievenbeck kün ftig ge- nutzt werden?“ und „W ie kann es zur Entwicklung des Stadtteils beitragen ?“ im Mittelpunkt der Veranstaltungen. Am 20.02.2014 fand eine weitere Bürgerdialog -Veranstaltung in der Aula des Freiherr -vom-Stein- Gymnasiums statt, in der die Arbeitsergebni sse des Bürgerworkshops im letzten November als Grundlage für die nächsten Planungsschritte (Durchführung eines städtebaulichen Gutachterve r- fahrens im 2. Quartal 2014) vorgestellt wurden. Informationen zu den durchgeführten Beteiligungsveranstaltungen sind im Internet zu finden unter: http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/konversion_oxford.html Mit Beschluss vom 07.11.2012 (Vorlage V/0579/2012) hatte der Rat der Stadt Münster die Verwal- tung u. a. unter Berücksichtigung der ebenfalls in diesem Zusammenhang beschlossenen Einle i- tung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bereits beauftragt, die erforderlichen Grundl a- gen und Voraussetzungen für den Grunderwerb zu schaffen. Für den Grunderwerb ehemals militä- risch genutzter Flächen wurde den betroffenen Kommunen mit Beschluss des Haushaltsau s- schusses des Deutschen Bundestages vom 21.03.2012 eine sog. „Erstzugriffsoption“ auf den E r- werb entsprechender Liegenschaften eingeräumt. Zu 1: Die Verwaltung hat die Alternativen Neugründung einer Entwicklungsgesellschaft und unmittelbare Beauftragung der W+S mit dem Grundstückserwerb eingehend geprüft (vgl. Vorlage V/0177/2013 vom 22.05.2013 zum Ankauf der York -Kaserne in Gremmendorf ). Im Vergleich zu einer Gesel l- schaftsneugründung ergeben sich bei einer Beauftragung der W+S für diese Vorteile im Bereich der Ertragssteuern, der Umsatzsteuer und auch bei der Grunderwerbssteuer. V/0032/2014 3 Darüber hinaus entfällt für den städtischen Haushalt die z usätzliche Belastung, die sich aus der notwendigen Bereitstellung des Stammkapitalanteils im Falle einer Gesellschaftsneugründung e r- geben würde. Um die Unterkapitalisierung einer solchen Gesellschaft zu vermeiden, wäre die B e- reitstellung eines Millionenbetrages als Stammkapitaleinlage notwendig. Dies würde zu einer en t- sprechenden Mehrbelastung des städtischen Haushalts führen. Ferner würden im Gesamtkonzern regelmäßige zusätzliche Belastungen durch die jährlich anfallenden Jahresabschluss - und Pr ü- fungskosten für die neu zu gründende Entwicklungsgesellschaft entstehen. Bei einer Beauftragung der W+S mit dem Grundstückserwerb kann die Finanzierung des bea b- sichtigten Ankaufs der Oxford -Kaserne durch die W+S ausschließlich durch die Gesellschaft im Rahmen einer Unternehmensfinanzierung oder durch die Bereitstellung von Beleihungssicherhe i- ten erfolgen. Die W+S wird zudem für sämtliche im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden Aufwendungen und Erlöse einen gesonderten Rechnungskreislauf (sog. Spartenrec h- nung) führen. Die Spartenrechnung wird nach den mit der BImA zu schließenden Vereinbarungen notwendig sein. Spartenrechnungen sind bereits jetzt in der täglichen Verwaltungsarbeit der W+S üblich und werden oft angewandt. Nach Einschätzung der Geschäftsführung der W+S und der Verwaltung halten sich die Risiken des Grundstücksankaufs in engen Grenzen. Diese Aussage kann angesichts der aktuellen Lage des Immobilienmarktes, im Vertrauen auf funktionierende Planungsabläufe und in der Einschätzung der zu erwartenden Ankaufswerte und Belastungen getroffen werden. Zu 2: Um den komplexen Grunderwerbsprozess möglichst zeitnah einleiten zu können soll, sobald die BImA der Stadt Münster die sog. „Erstzugriffsoption“ (s.o.) auf den Erwerb der Liegenschaften ei n- geräumt hat, mit der BImA über den Erwerb der Kasernenflächen verhandelt werden. Die BImA hat der Verwaltung bereits mündlich angekündigt, dass die Stadt Münster in Kürze ein Schreiben erhalten wird aus dem hervorgeht, dass die BImA analog einer entsprechenden Erklä- rung für die York -Kaserne (Schreiben vom 06.02.2013) der Stadt Münster auch für die Oxford - Kaserne die „Erstzugriffsoption“ einräumt. Zu 3: Die Verwaltung wird prüfen, ob auch für das Offizierskasino von dem mit Beschluss des Hau s- haltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 21.03.2012 eingeräumten sog. „Erstzugriff s- recht“ für eine Gemeinbedarfsnutzung (s.o.) Gebrauch gemacht werden soll. Sollte die Anwendung des „Erstzugriffsrechts“ für eine Gemeinbedarfsnutzung durch die Stadt Münster nicht möglich sein, käme aufgrund der separaten Lage des Offizierskasinos im sog. plane- rischen Außenbereich auf der südlichen Seite der Roxeler Straße eine Direktveräußerung des O f- fizierskasinos durch die BImA nur bei Vorlage eines mit der Stadt Münster abgestimmten , nach- vollziehbaren und nachhaltigen, der besonderen Lage sowie dem Gebäude gerecht werdenden Nutzungskonzeptes in Betracht. Zu 4: Um den städtischen Einfluss auf den Realisierungsprozess zu sichern, soll bei wichtigen Entsche i- dungen im Sinne von Richtungsentscheidungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und ggfls. der späteren Verwendung der Konversionsgrundstücke die Zustimmung des Rates der Stadt Münster (als Organ der Alleingesellschafterin der W+S) eingeholt werden. V/0032/2014 4 Es ist zudem beabsichtigt dem Aufsic htsrat der W+S vorzuschlagen, nach § 8 Abs. 3 des Gesel l- schaftsvertrages einen Aufsichtsratsausschuss zur Begleitung des gesamten Konversionsproze s- ses zu bilden, der nach § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages fachkundig begleitet werden soll. Seitens der V erwaltung wird dazu empfohlen, in den Ausschuss neben Mitgliedern aus der Mitte des Aufsichtsrates zusätzlich den Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, den Dezernenten für Planungs - und Baukoordination sowie den Stadt kämmerer und den Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung als sachkundi- ge Mitglieder zu berufen. Beschlussvorschlag Nr. 4 bleibt davon unberührt. In Vertretung In Vertretung gez. gez. Reinkemeier Schultheiß Stadtkämmerer Stadtdirektor
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Roxeler Straße 340
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0032/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.02.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37