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V/0673/2023

Tarifmaßnahmen 2024 im WestfalenTarif für das Münsterland (Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe) zum 01.08.2024

Vorlagen 07.11.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2023, TOP 20

Anlage A

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Berichtsvorlage

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Anlage A

1508 Zeichen

Anlage A zur V/0673/2023 
Kurzüberblick 
Mit der vorliegenden Vorlage wird ein kurzer Überblick zur gegenwärtigen Ausgangslage der Ta-
rifmaßnahme 2024 im Westfalen-Tarif für das Münsterland (Tarifgemeinschaft Münsterland – 
Ruhr-Lippe) auf Grundlage einer ZVM-Mustervorlage für die vier Münsterlandkreise und die Stadt 
Münster gegeben. Die Stadt Münster ist hiervon nicht unmittelbar betroffen, da der Rat in eigener 
Zuständigkeit über die für das Stadtgebiet Münster im Stadtbusverkehr geltende Preisstufe „0“ 
entscheidet. Die Vorlage zur möglichen Tarifmaßnahme 2024 im Stadtbusverkehr wird gesondert 
– so der gegenwärtige Sachstand – im 1. Quartal 2024 vorgelegt.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Diese Berichtsvorlage dient zur Unterstützung des gegenwärtigen Diskussions- und Entschei-
dungsprozesses zur Tarifmaßnahme 2024. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die jährlich stattfindenden Tarifmaßnahmen führen i. d. R. zu erhöhten Ticketpreisen und federn 
damit die Kostensteigerungen bei den Verkehrsunternehmen ab. 
Andererseits fördern attraktive Tarife den Umstieg auf den ÖPNV, leisten somit einen Beitrag zur 
Erreichung der Klimaziele sowie zur Verkehrswende, wie das kostengünstige Deutschlandticket 
mit erhöhter Kundennachfrage zeigt.

Berichtsvorlage

9538 Zeichen

V/0673/2023 
V/0673/2023 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Tarifmaßnahmen 2024 im WestfalenTarif für das Münsterland (Tarifgemeinschaft Münsterland – 
Ruhr-Lippe) zum 01.08.2024 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.11.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht 
   13.12.2023 Hauptausschuss Bericht 
   13.12.2023 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
Mit der vorliegenden Vorlage wird ein kurzer Überblick zur gegenwärtigen Ausgangslage der Tarif-
maßnahme 2024 im Westfalen-Tarif für das Münsterland (Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-
Lippe) auf Grundlage einer ZVM-Mustervorlage für die vier Münsterlandkreise und die Stadt Münster 
gegeben. Sie dient zur Unterstützung des gegenwärtigen Diskussions- und Entscheidungsprozesses. 
 
Die Stadt Münster ist hiervon nicht unmittelbar betroffen, da der Rat in eigener Zuständigkeit über die 
für das Stadtgebiet Münster im Stadtbusverkehr geltende Preisstufe „0“ entscheidet. Zur möglichen 
Tarifmaßnahme 2024 im Stadtbusverkehr soll den Ratsgremien – so der gegenwärtige Stand – eine 
gesonderte Vorlage im 1. Quartal 2024 zur Erörterung und Beschlussfassung vorgelegt werden. 
 
1. Ausgangslage 
 
Die Tarifmaßnahme für die Fahrpreise im WestfalenTarif (WT) wird wie jedes Jahr zum 01.08. durch-
geführt. Die Höhe der Tarifmaßnahme wird für die unteren Preisstufen von den jeweiligen Tarifge-
meinschaften der Teilräume des Westfalentarifs festgelegt. Für das Münsterland entscheidet die Ta-
rifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe (TG ML-RL) somit über die Anpassung in den für dieses 
Gebiet relevanten Verkehrsrelationen in den Preisstufen M0 bis M5. Die lokalen Preisstufen in den 
Stadtverkehrsstädten Münster, Hamm und Bocholt können eigenverantwortlich festgelegt werden (s. 
o.). Die Fahrpreisanpassung in den W-Preisstufen (ab W6) wird durch die Gremien des Westfalentari-
fes festgelegt.  
 
Das Deutschlandticket unterläuft derzeit nahezu alle bisherigen Zeitkartenverkäufe im WT. Lediglich 
Zeitkarten, die unter 49,00 € im Monat kosten, werden weiterhin im WT-Sortiment gekauft. Auch na-
hezu alle Schülertickets sind seit Schuljahresbeginn auf das Deutschlandticket umgestellt worden. 
 
21.11.2023 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Milde 
Telefon: 492-6500 
Milde@stadt-muenster.de

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V/0673/2023 
Somit kommt die Tarifmaßnahme 2024 bei den Kunden im WT anders als früher hauptsächlich im 
Bereich der Einzel- und TagesTickets an.   
 
Um die Finanzierung der Verkehrsleistungen trotz der starken durch das Deutschlandticket bewirken 
Preissenkung sicherzustellen, haben Bund und Land bekanntlich ein umfangreiches Ausgleichs-
regelwerk aufgestellt. Zu beachten sind hier nun die „Richtlinien Zuwendungen Deutschlandticket 
ÖPNV NRW 2023“, welche im April 2023 per Runderlass des Landes veröffentlicht wurden. Die Be-
rechnung der Ausgleichszahlungen richtet sich nach den Mindereinnahmen, die sich aus den fortge-
schriebenen Solleinnahmen und den berechneten Ist-Einnahmen aus Ticketverkäufen im Westfalen-
Tarif ergeben. Dabei wird auch die Steigerung im Rahmen der Tarifmaßnahme 2024 berücksichtigt. 
Somit ist die Entscheidung über die Tarifmaßnahme des Jahres 2024 unverändert von entscheiden-
der wirtschaftlicher Bedeutung für die erlösverantwortlichen Partner im Westfalen-Tarif. 
 
Eine Erhöhung der Ticketpreise des WT führt damit zu einer Erhöhung der Ausgleichszahlungen an 
die erlösverantwortlichen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen. Wird diese nicht oder in einem 
deutlich geringeren Umfang durchgeführt, so reduzieren sich diese Ansprüche entsprechend.  
 
Generell sind höhere Preise nötig, um die allgemeine Kostenentwicklung auszugleichen und dienen 
letztlich dem Zweck, das Verkehrsangebot im Verbundraum aufrechterhalten zu können. Die Tarifer-
höhung soll sich in einem für die künftige Finanzierung des öffentlichen Verkehrs durch die Aufgaben-
träger zwingend notwendigen, aber längst nicht ausreichenden Rahmen bewegen. 
 
 
2. Tarifmaßnahme 2024 für die Münsterland-Preisstufen im WestfalenTarif  
 
Basis für die Festlegung der durchschnittlichen Höhe der Tarifmaßnahme in den Preisstufen M0 bis 
M5 bildet der Gesellschaftervertrag der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe. Dort sind die Be-
zugsgrößen (Preis- und Lohnindex) und Berechnungswege für die Ermittlung der Tarifanpassungen 
hinterlegt. Für das Tarifjahr 2024 wird dabei die Kostenentwicklung in den Jahre 2020 bis 2022 be-
rücksichtigt. Die Inflationsentwicklung gemäß Formel beträgt danach 6,65%, Tendenz zurückgehend. 
 
Bei der Berechnung der vergangenen Tarifmaßnahme (gültig ab 01.08.2023), wurde eine höhere 
Steigerung als der auf der Inflationsentwicklung basierende Wert umgesetzt. Hintergrund waren der 
Preisdruck bei den Verkehrsunternehmen (die hohen aktuellen Inflationswerte Ende 2022 konnten bei 
der Berechnung für 2023 noch nicht wie gewünscht berücksichtigt werden) sowie eine Abminderung 
der (aufgrund der dann zu berücksichtigenden hohen Inflationswerte) zu erwarteten hohe Preissteige-
rung in 2024. So wurde die Tarifmaßnahme 2023 nicht mit einer Steigerung um 2,15 % (vertraglicher 
Basiswert), sondern mit einer Steigerung von 3,08 % (bzw. von 3,5 % ohne Berücksichtigung der 
Stadtpreisstufen MS, HAM, BOC) umgesetzt. Die Differenz aus diesen Werten wird im nun anstehen-
den Tarifjahr 2024 eingerechnet und trägt dazu bei, den dann relativ starken Preisanstieg zu verrin-
gern.  
 
Von den errechneten 6,65% sind demnach aufgrund der Differenz der realen und kalkulierten Anpas-
sung im vergangenen Tarifjahr 0,93 Prozentpunkte abzurechnen, sodass die Beträge der M-
Preisstufen zum 01.08.2024 um ca. 5,5 % bis 6 % angehoben würden. Die o. g. Richtlinie schreibt 
allerdings vor, dass die Tarifmaßnahme gleichförmig über alle Tarifprodukte umgesetzt werden muss. 
Eine Differenzierung nach absatzstarken und absatzschwachen Tickets oder andere Kriterien sind 
nicht mehr zulässig und schränken den Gestaltungsspielraum bei der Tarifgestaltung er-heblich ein. 
Davon ausgenommen sind lediglich Rundungsabweichungen in einem bestimmten Rahmen. Außer-
dem wird die Autonomie der Teiltarifräume innerhalb des Westfalentarifes sowie der sogenannten 
Stadtpreisstufen Münster, Hamm und Bocholt seitens des Ministeriums als Ausnahme bestätigt.  
 
 
3. Tarifmaßnahmen in den Nachbarräumen 
 
Zur Information und als Hilfe zur Einordnung der unter Punkt 2 dargestellten Preissteigerung für die

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V/0673/2023 
WT-Tickets der unteren Preisstufen werden in den Nachbarräumen (ohne Berücksichtigung von loka-
len Stadtbus-Tarife) Anpassungen in Höhe von 7 % für die höheren Preisstufen des WT diskutiert, in 
den Nachbarräumen der TG ML-RL Preissteigerungen um 7 % bis 9 %.  
 
Der Verwaltungsrat des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) hat im Oktober 2023 einer Preisan-
passung bei den Tarifen um durchschnittlich 9,4 Prozent zum 1. Januar 2024 zugestimmt.  
 
Der Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) hat ebenfalls zugestimmt, dass die Tarife im Verbundge-
biet im kommenden Jahr steigen. Zum 1. Januar 2024 werden die Preise um durchschnittlich 10,4 
Prozent erhöht. Über eine weitere unterjährige Preismaßnahme, die aus Sicht der Verkehrsunter-
nehmen erforderlich ist, soll im Frühjahr 2024 entschieden werden. Begründet wird dies hier mit er-
heblichen Nachholeffekten aus der Vergangenheit. 
 
 
4. Beschlusslage der Münsterland-Kreise und weiteres Verfahren 
 
In den Kreistagen bzw. Kreisausschüssen der vier Münsterlandkreise werden in der letzten Sitzungs-
kette 2024 (Kreisausschuss Steinfurt 05.12, Kreistag Coesfeld 05.12.), Kreistag Borken 07.12., Kreis-
tag Warendorf 08.12.), die Vertreterinnen bzw. Vertreter beauftragt, in den Beschlussgremien des 
WestfalenTarifes und der Tarifgemeinschaft Münsterland-Ruhr-Lippe 
 
 die Zustimmung zu einer Tarifmaßnahme in der inflationsbedingten Höhe von 5,5 % bis 6,0 % 
für die M-Preisstufen innerhalb des Tarifraumes Münsterland – Ruhr-Lippe und 
 die Zustimmung zu einer Tarifmaßnahme in der inflationsbedingten Höhe von 6,5 % bis 7,5 % 
für die W-Preisstufen des WestfalenTarifes 
 
zum 01.08.2024 zu beschließen. 
 
Die Entscheidungen zur Tarifmaßnahme 01.08.2024 (Stadt Münster und Region) sollen in der Gesell-
schafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münsterland-Ruhr-Lippe am 08.12.2023 unter Gremien-
vorbehalt getroffen werden (Verbundgremium: Mandatierte Verkehrsunternehmen sowie andere Bus- 
und Bahn-Aufgabenträger). 
Unmittelbar danach beginnt die Zusammenführung für die westfälische Ebene und die Vorbereitung 
für das Einspielen in die Vertriebssysteme. 
Dies setzt eine vorherige Beschlussfassung in den Kreistagen und dem Rat der Stadt Münster (zur 
Preisstufe „0“) voraus. 
Für die überregionalen Preisstufen erfolgt die Entscheidung im Westfalen Tarif-Ausschuss am 
12.12.2023 mit entsprechenden Vorlaufterminen auf der NWL-Ebene. 
 
 
5. Weiteres Vorgehen Stadtbusverkehr Münster Preisstufe 0 
 
Die Abstimmung und Beschlussfassung zu einer möglichen Tarifmaßnahme Stadtbusverkehr Münster 
Preisstufe 0 zum 01.08.2024 sieht folgende Terminkette vor: 
 
 08.12.2023 – Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe: Be-
schluss unter Gremienvorbehalt 
 08.12.2023 – AR SWMS: „Werkstattbericht“ zur Tarifmaßnahme 
 20.01.2024 – SWMS: Finalisierung der Ratsvorlage 
 30.01.2024 – AR SWMS: Beschluss Tarifmaßnahme 
 07.02.2024 – AVM 
 20.02.2024 -  AWLFW 
 21.02.2024 -  HA 
 21.02.2024 – Rat: Beschluss Tarifmaßnahme

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V/0673/2023 
i.V. 
 
 
 
Robin Denstorff 
 
 
 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (3)

29.11.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.12.2023 Hauptausschuss
TOP 13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.12.2023 Rat
TOP 20 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0673/2023
Typ
Vorlagen
Datum
07.11.2023
Erstellt
07.11.2023 08:03