V/0673/2023
Tarifmaßnahmen 2024 im WestfalenTarif für das Münsterland (Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe) zum 01.08.2024
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Anlage A
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Anlage A zur V/0673/2023 Kurzüberblick Mit der vorliegenden Vorlage wird ein kurzer Überblick zur gegenwärtigen Ausgangslage der Ta- rifmaßnahme 2024 im Westfalen-Tarif für das Münsterland (Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe) auf Grundlage einer ZVM-Mustervorlage für die vier Münsterlandkreise und die Stadt Münster gegeben. Die Stadt Münster ist hiervon nicht unmittelbar betroffen, da der Rat in eigener Zuständigkeit über die für das Stadtgebiet Münster im Stadtbusverkehr geltende Preisstufe „0“ entscheidet. Die Vorlage zur möglichen Tarifmaßnahme 2024 im Stadtbusverkehr wird gesondert – so der gegenwärtige Sachstand – im 1. Quartal 2024 vorgelegt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Diese Berichtsvorlage dient zur Unterstützung des gegenwärtigen Diskussions- und Entschei- dungsprozesses zur Tarifmaßnahme 2024. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die jährlich stattfindenden Tarifmaßnahmen führen i. d. R. zu erhöhten Ticketpreisen und federn damit die Kostensteigerungen bei den Verkehrsunternehmen ab. Andererseits fördern attraktive Tarife den Umstieg auf den ÖPNV, leisten somit einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele sowie zur Verkehrswende, wie das kostengünstige Deutschlandticket mit erhöhter Kundennachfrage zeigt.
Berichtsvorlage
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V/0673/2023 V/0673/2023 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Tarifmaßnahmen 2024 im WestfalenTarif für das Münsterland (Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe) zum 01.08.2024 Beratungsfolge 29.11.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht 13.12.2023 Hauptausschuss Bericht 13.12.2023 Rat Bericht Bericht: Mit der vorliegenden Vorlage wird ein kurzer Überblick zur gegenwärtigen Ausgangslage der Tarif- maßnahme 2024 im Westfalen-Tarif für das Münsterland (Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr- Lippe) auf Grundlage einer ZVM-Mustervorlage für die vier Münsterlandkreise und die Stadt Münster gegeben. Sie dient zur Unterstützung des gegenwärtigen Diskussions- und Entscheidungsprozesses. Die Stadt Münster ist hiervon nicht unmittelbar betroffen, da der Rat in eigener Zuständigkeit über die für das Stadtgebiet Münster im Stadtbusverkehr geltende Preisstufe „0“ entscheidet. Zur möglichen Tarifmaßnahme 2024 im Stadtbusverkehr soll den Ratsgremien – so der gegenwärtige Stand – eine gesonderte Vorlage im 1. Quartal 2024 zur Erörterung und Beschlussfassung vorgelegt werden. 1. Ausgangslage Die Tarifmaßnahme für die Fahrpreise im WestfalenTarif (WT) wird wie jedes Jahr zum 01.08. durch- geführt. Die Höhe der Tarifmaßnahme wird für die unteren Preisstufen von den jeweiligen Tarifge- meinschaften der Teilräume des Westfalentarifs festgelegt. Für das Münsterland entscheidet die Ta- rifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe (TG ML-RL) somit über die Anpassung in den für dieses Gebiet relevanten Verkehrsrelationen in den Preisstufen M0 bis M5. Die lokalen Preisstufen in den Stadtverkehrsstädten Münster, Hamm und Bocholt können eigenverantwortlich festgelegt werden (s. o.). Die Fahrpreisanpassung in den W-Preisstufen (ab W6) wird durch die Gremien des Westfalentari- fes festgelegt. Das Deutschlandticket unterläuft derzeit nahezu alle bisherigen Zeitkartenverkäufe im WT. Lediglich Zeitkarten, die unter 49,00 € im Monat kosten, werden weiterhin im WT-Sortiment gekauft. Auch na- hezu alle Schülertickets sind seit Schuljahresbeginn auf das Deutschlandticket umgestellt worden. 21.11.2023 Amt für Mobilität und Tiefbau Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Milde Telefon: 492-6500 Milde@stadt-muenster.de - 2 - V/0673/2023 Somit kommt die Tarifmaßnahme 2024 bei den Kunden im WT anders als früher hauptsächlich im Bereich der Einzel- und TagesTickets an. Um die Finanzierung der Verkehrsleistungen trotz der starken durch das Deutschlandticket bewirken Preissenkung sicherzustellen, haben Bund und Land bekanntlich ein umfangreiches Ausgleichs- regelwerk aufgestellt. Zu beachten sind hier nun die „Richtlinien Zuwendungen Deutschlandticket ÖPNV NRW 2023“, welche im April 2023 per Runderlass des Landes veröffentlicht wurden. Die Be- rechnung der Ausgleichszahlungen richtet sich nach den Mindereinnahmen, die sich aus den fortge- schriebenen Solleinnahmen und den berechneten Ist-Einnahmen aus Ticketverkäufen im Westfalen- Tarif ergeben. Dabei wird auch die Steigerung im Rahmen der Tarifmaßnahme 2024 berücksichtigt. Somit ist die Entscheidung über die Tarifmaßnahme des Jahres 2024 unverändert von entscheiden- der wirtschaftlicher Bedeutung für die erlösverantwortlichen Partner im Westfalen-Tarif. Eine Erhöhung der Ticketpreise des WT führt damit zu einer Erhöhung der Ausgleichszahlungen an die erlösverantwortlichen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen. Wird diese nicht oder in einem deutlich geringeren Umfang durchgeführt, so reduzieren sich diese Ansprüche entsprechend. Generell sind höhere Preise nötig, um die allgemeine Kostenentwicklung auszugleichen und dienen letztlich dem Zweck, das Verkehrsangebot im Verbundraum aufrechterhalten zu können. Die Tarifer- höhung soll sich in einem für die künftige Finanzierung des öffentlichen Verkehrs durch die Aufgaben- träger zwingend notwendigen, aber längst nicht ausreichenden Rahmen bewegen. 2. Tarifmaßnahme 2024 für die Münsterland-Preisstufen im WestfalenTarif Basis für die Festlegung der durchschnittlichen Höhe der Tarifmaßnahme in den Preisstufen M0 bis M5 bildet der Gesellschaftervertrag der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe. Dort sind die Be- zugsgrößen (Preis- und Lohnindex) und Berechnungswege für die Ermittlung der Tarifanpassungen hinterlegt. Für das Tarifjahr 2024 wird dabei die Kostenentwicklung in den Jahre 2020 bis 2022 be- rücksichtigt. Die Inflationsentwicklung gemäß Formel beträgt danach 6,65%, Tendenz zurückgehend. Bei der Berechnung der vergangenen Tarifmaßnahme (gültig ab 01.08.2023), wurde eine höhere Steigerung als der auf der Inflationsentwicklung basierende Wert umgesetzt. Hintergrund waren der Preisdruck bei den Verkehrsunternehmen (die hohen aktuellen Inflationswerte Ende 2022 konnten bei der Berechnung für 2023 noch nicht wie gewünscht berücksichtigt werden) sowie eine Abminderung der (aufgrund der dann zu berücksichtigenden hohen Inflationswerte) zu erwarteten hohe Preissteige- rung in 2024. So wurde die Tarifmaßnahme 2023 nicht mit einer Steigerung um 2,15 % (vertraglicher Basiswert), sondern mit einer Steigerung von 3,08 % (bzw. von 3,5 % ohne Berücksichtigung der Stadtpreisstufen MS, HAM, BOC) umgesetzt. Die Differenz aus diesen Werten wird im nun anstehen- den Tarifjahr 2024 eingerechnet und trägt dazu bei, den dann relativ starken Preisanstieg zu verrin- gern. Von den errechneten 6,65% sind demnach aufgrund der Differenz der realen und kalkulierten Anpas- sung im vergangenen Tarifjahr 0,93 Prozentpunkte abzurechnen, sodass die Beträge der M- Preisstufen zum 01.08.2024 um ca. 5,5 % bis 6 % angehoben würden. Die o. g. Richtlinie schreibt allerdings vor, dass die Tarifmaßnahme gleichförmig über alle Tarifprodukte umgesetzt werden muss. Eine Differenzierung nach absatzstarken und absatzschwachen Tickets oder andere Kriterien sind nicht mehr zulässig und schränken den Gestaltungsspielraum bei der Tarifgestaltung er-heblich ein. Davon ausgenommen sind lediglich Rundungsabweichungen in einem bestimmten Rahmen. Außer- dem wird die Autonomie der Teiltarifräume innerhalb des Westfalentarifes sowie der sogenannten Stadtpreisstufen Münster, Hamm und Bocholt seitens des Ministeriums als Ausnahme bestätigt. 3. Tarifmaßnahmen in den Nachbarräumen Zur Information und als Hilfe zur Einordnung der unter Punkt 2 dargestellten Preissteigerung für die - 3 - V/0673/2023 WT-Tickets der unteren Preisstufen werden in den Nachbarräumen (ohne Berücksichtigung von loka- len Stadtbus-Tarife) Anpassungen in Höhe von 7 % für die höheren Preisstufen des WT diskutiert, in den Nachbarräumen der TG ML-RL Preissteigerungen um 7 % bis 9 %. Der Verwaltungsrat des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) hat im Oktober 2023 einer Preisan- passung bei den Tarifen um durchschnittlich 9,4 Prozent zum 1. Januar 2024 zugestimmt. Der Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) hat ebenfalls zugestimmt, dass die Tarife im Verbundge- biet im kommenden Jahr steigen. Zum 1. Januar 2024 werden die Preise um durchschnittlich 10,4 Prozent erhöht. Über eine weitere unterjährige Preismaßnahme, die aus Sicht der Verkehrsunter- nehmen erforderlich ist, soll im Frühjahr 2024 entschieden werden. Begründet wird dies hier mit er- heblichen Nachholeffekten aus der Vergangenheit. 4. Beschlusslage der Münsterland-Kreise und weiteres Verfahren In den Kreistagen bzw. Kreisausschüssen der vier Münsterlandkreise werden in der letzten Sitzungs- kette 2024 (Kreisausschuss Steinfurt 05.12, Kreistag Coesfeld 05.12.), Kreistag Borken 07.12., Kreis- tag Warendorf 08.12.), die Vertreterinnen bzw. Vertreter beauftragt, in den Beschlussgremien des WestfalenTarifes und der Tarifgemeinschaft Münsterland-Ruhr-Lippe die Zustimmung zu einer Tarifmaßnahme in der inflationsbedingten Höhe von 5,5 % bis 6,0 % für die M-Preisstufen innerhalb des Tarifraumes Münsterland – Ruhr-Lippe und die Zustimmung zu einer Tarifmaßnahme in der inflationsbedingten Höhe von 6,5 % bis 7,5 % für die W-Preisstufen des WestfalenTarifes zum 01.08.2024 zu beschließen. Die Entscheidungen zur Tarifmaßnahme 01.08.2024 (Stadt Münster und Region) sollen in der Gesell- schafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münsterland-Ruhr-Lippe am 08.12.2023 unter Gremien- vorbehalt getroffen werden (Verbundgremium: Mandatierte Verkehrsunternehmen sowie andere Bus- und Bahn-Aufgabenträger). Unmittelbar danach beginnt die Zusammenführung für die westfälische Ebene und die Vorbereitung für das Einspielen in die Vertriebssysteme. Dies setzt eine vorherige Beschlussfassung in den Kreistagen und dem Rat der Stadt Münster (zur Preisstufe „0“) voraus. Für die überregionalen Preisstufen erfolgt die Entscheidung im Westfalen Tarif-Ausschuss am 12.12.2023 mit entsprechenden Vorlaufterminen auf der NWL-Ebene. 5. Weiteres Vorgehen Stadtbusverkehr Münster Preisstufe 0 Die Abstimmung und Beschlussfassung zu einer möglichen Tarifmaßnahme Stadtbusverkehr Münster Preisstufe 0 zum 01.08.2024 sieht folgende Terminkette vor: 08.12.2023 – Gesellschafterversammlung der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe: Be- schluss unter Gremienvorbehalt 08.12.2023 – AR SWMS: „Werkstattbericht“ zur Tarifmaßnahme 20.01.2024 – SWMS: Finalisierung der Ratsvorlage 30.01.2024 – AR SWMS: Beschluss Tarifmaßnahme 07.02.2024 – AVM 20.02.2024 - AWLFW 21.02.2024 - HA 21.02.2024 – Rat: Beschluss Tarifmaßnahme - 4 - V/0673/2023 i.V. Robin Denstorff Anlage A
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0673/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.11.2023
- Erstellt
- 07.11.2023 08:03