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V/0848/2021

Eckpunkte eines Bau- und Betriebsmodells für den Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße

Vorlagen 16.11.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.12.2021, TOP 20.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1453 Zeichen

Anlage A zur V/0848/2021
Kurzüberblick
Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung ein zweigeteiltes Vorgehen hinsichtlich des Bau- und
Betriebsmodells zum Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße vor. Den
schlüsselfertigen Bau soll eine Vorratsgesellschaft der Stadtwerke Münster GmbH übernehmen.
Das Betriebsmodell wird parallel weiter konkretisiert.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Es wird folgende Leitorientierung aus dem ISM-Prozess verfolgt:
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität
weiterentwickeln:
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft
Finanzierung
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein
Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein
Bereits veranschlagt? X Ja Nein
Die Entscheidung hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
X vollständig
freiwillig
Die Vorlage ist ein Baustein zur Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Vorlage V/0982/2020/1.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
---

Beschlussvorlage

12097 Zeichen

V/0848/2021
V/0848/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Eckpunkte eines Bau- und Betriebsmodells für den Ausbau des städtischen Stadions an der
Hammer Straße
Beratungsfolge
08.12.2021 Sportausschuss Vorberatung
08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung
15.12.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt die Zwischenergebnisse des Prüfauftrags aus dem Beschluss der Vorlage
V/0982/2020/1 zur Kenntnis und beschließt daher folgende Eckpunkte eines Bau- und
Betriebsmodells für den Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße:
a. Eine Vorratsgesellschaft der Stadtwerke Münster GmbH (eine derzeit aufgabenlose
100%ige T ochtergesellschaftder Stadtwerke Münster GmbH) wird den Planungs- und
Bauprozess des Stadionausbaus einschließlich Mobilstation übernehmen mit dem
Ziel des schlüsselfertigen Baus. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadtwerke
Münster GmbH die dafür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
b. Parallel wird für den späteren Betrieb des ausgebauten Stadions das Betriebsmodell
mit der Maßgabe konkretisiert, dass sich im Rahmen der
gemeindewirtschaftsrechtlichen Grenzen auch Investoren zur Einbindung finanzieller
Mittel privater Dritter beteiligen können. Ziele sind die Verpachtung an den SC
Preußen Münster (SCP) und eine wirtschaftliche Nutzung des Stadions durch
Einbindung eines professionellen Vermarkters.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit der Stadtwerke Münster GmbH die
notwendigen Beschlüsse zur Umsetzung des schlüsselfertigen Stadionausbaus
einschließlich Mobilstation durch die Vorratsgesellschaft vorzubereiten und die dafür
erforderlichen Verträge zu schließen. Die Vorratsgesellschaft soll die weitere Vorbereitung
der Ausschreibung eines T otalunternehmers(einschl. der Vergabe der Projektsteuerung) in
enger Abstimmung mit der Verwaltung und dem SCP übernehmen.
Dezernat IV
29.11.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Cappenberg
T elefon:492-7043
CappenbergC@stadt-
muenster.de

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V/0848/2021
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit dem SC Preußen Münster ein
Vertragsmodell zu entwickeln, mit dem der spätere Betrieb des Stadions unter Einbindung
eines professionellen Vermarkters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen von
Stadt und SCP sichergestellt werden kann.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Die Kosten für die Geschäftsbesorgung durch die
Vorratsgesellschaft werden aus dem Budget des Gesamtprojekts getragen.
Für den Ausbau des Stadions an der Hammer Straße sind im Haushaltsplanentwurf 2022 folgende
Ermächtigungen veranschlagt:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung,
Sportanlagen und -stätten
Investitionsmaßnahme 4360 Ausbau/Modernisierung
Stadion Hammer Straße
Auszahlungen für Baumaßnahmen Bereitgestellt
bis inkl. 2021
4.249.211
2022 6.000.000
2023 15.000.000
2024 15.000.000
Summe aller Auszahlungen 40.249.211
Begründung:
Zu Beschlusspunkt 1:
Der Rat hat im Februar 2021 in Änderung der Vorlage V/0982/2020/1 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat fällt zunächst keine Entscheidung über das Bau- und Betriebsmodell zur Umsetzung
des Umbaus und zum späteren Betrieb des Stadions. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bis
zum Abschluss der Vorbereitungen des Design-and-Build-Wettbewerbs verschiedene Sze-
narien (u. a. Gründung einer eigenen Stadiongesellschaft, Übertragung auf die Westfälische
Bauindustrie GmbH (WBI GmbH), etc.) für den Bau und Betrieb einschl. Verpachtung des
städtischen Stadions zu entwickeln und diese hinsichtlich ihrer Kostenrelevanz, Wirtschaft-
lichkeit und steuerrechtlichen Machbarkeit einschließlich Vorschlägen zur politischen Kontrol-
le gegenüberzustellen. Dabei sollen auch die jeweiligen Möglichkeiten zur Einbringung weite-
rer finanzieller Mittel (in Ergänzung der zur Verfügung zu stellenden städtischen Aufwendun-
gen), insbesondere auch von Dritten, aufgezeigt werden. Eine solche Gegenüberstellung
wird dem Rat zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt.“
Die Verwaltung hat zur Bearbeitung des Prüfauftrags unter externer Begleitung durch KPMG Law ein
Screening aller potenziellen städtischen Gesellschaften durchgeführt. Dabei wurde geprüft, ob der
Unternehmensgegenstand, die Gesellschafterstruktur und die Entscheidungswege passend oder dem
Projekt entsprechend gestaltbar sind und ob die vergaberechtliche Inhouse-Fähigkeit, die Hochbau-,
Vergabe- und Betreibererfahrung gegeben ist. Des Weiteren wurde geprüft, ob eine Beteiligung neuer
Gesellschafter möglich ist.

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Im Ergebnis zeigte sich, dass die Stadtwerke Münster GmbH durch ihre Erfahrung hervorsticht,
jedoch durch die fehlende Inhouse-Fähigkeit selbst nicht in Frage kommt, sondern eher eine ihrer
inhouse-fähigen T ochtergesellschaften.Eine neu zu errichtende Stadion-GmbH bietet als weitere
bedenkenswerte Lösungsoption zwar volle Flexibilität in der Ausgestaltung, jedoch den Nachteil der
fehlenden Erfahrung und der zeitlichen Verzögerung durch den nötigen Gründungsprozess.
Die Verwaltung schlägt daher ein zweigeteiltes weiteres Vorgehen vor, um den Projektverlauf nicht zu
verzögern. Mit dem schlüsselfertigen Bau wird eine Vorratsgesellschaft beauftragt, eine derzeit
aufgabenlose 100%ige T ochtergesellschaftder Stadtwerke Münster GmbH, die inhouse-fähig ist und
kurzfristig ertüchtigt werden kann, um im Rahmen einer Geschäftsbesorgung den Planungs- und
Bauprozess abzuwickeln. Gerade im Planungs- und Bauprozess des Stadionausbaus gibt es
vielfältige Synergien mit der Stadtwerke Münster GmbH, die dadurch gehoben werden können. Dies
betrifft insbesondere die Verknüpfung des Stadions mit der erforderlichen Mobilstation, die
Entwicklung eines nachhaltigen Energie- und Versorgungskonzepts des Stadions und die Lage des
Stadions in der derzeit noch bestehenden Wasserschutzzone des Pumpwerks Stadions, dessen
Betrieb rechtzeitig durch die Stadtwerke Münster GmbH zur Durchführung des Stadionausbaus
beendet wird, um die Wasserschutzzone aufzuheben.
Während der nächsten Planungsschritte kann gleichzeitig das ideale Betriebsmodell weiter
ausgestaltet werden. Gemäß dem Ratsbeschluss soll das Betriebsmodell berücksichtigen, dass sich
private Dritte als Investoren beteiligen können. Die häufigsten Beteiligungswege privater Investoren in
vergleichbaren Stadionprojekten sind nach Darstellung von KPMG die klassische
Gesellschaftsbeteiligung, die stille T eilhaberschaft,die Ausgabe von Finanzgenussscheinen und die
Vermarktung der Stadionnamensrechte. Die Verwaltung und der SCP werden entsprechende
Markterkundungen fortführen, um die Beteiligungsmöglichkeiten zu bewerten und dem Rat eine
etwaige Einbindung in das Betriebsmodell bspw. über eine Stadionbetriebsgesellschaft samt
Ausgestaltungsvarianten darzulegen. Eine solche würde den schlüsselfertigen Bau von der
Vorratsgesellschaft der Stadtwerke Münster GmbH übernehmen und den Betrieb sicherstellen. Ziel ist
eine Verpachtung an den SCP .Um die wirtschaftlichen Ertragspotenziale, die innerhalb der Grenzen
des planungsrechtlich Zulässigen vor allem in der spieltagsbezogenen Vermarktung (Logen,
Business-Bereich etc.) liegen, optimal zu heben, soll ein professioneller Vermarkter in geeigneter
Weise einbezogen werden. Für die genaue Ausgestaltung des Verhältnisses von
Stadionbetriebsgesellschaft, SCP und Vermarkter sind detailliertere Marktanalysen,
Wirtschaftlichkeitsberechnungen und steuerliche Überprüfungen notwendig. Diese erforderlichen
Schritte sollen im Weiteren in Abstimmung zwischen Stadt und SCP durchgeführt werden, um dem
Rat den geforderten Modellvorschlag für den wirtschaftlichen Betrieb unterbreiten zu können. Ziel soll
es dabei sein, die wirtschaftliche Nutzung des Stadions auch durch Einbezug eines professionellen
Vermarkters zu optimieren, sodass die wirtschaftlichen Interessen der Stadt und des SCP gewahrt
werden. Für die Stadt Münster bedeutet dies, dass in denjenigen Ligen, in denen ein wirtschaftlicher
Betrieb durch hinreichende Erlöspotenziale gegeben ist, die Stadt in geeigneter Weise von den
Erlösen profitiert und in den darunterliegenden Ligen der Bedarf zur Gewährung einer Beihilfe zum
Betrieb der Sportinfrastruktur möglichst minimiert wird. Die EU-beihilferechtlichen und
gemeindewirtschaftsrechtlichen Grenzen sind zu beachten.
Eine Nutzung der Vorratsgesellschaft der Stadtwerke Münster GmbH auch für den Betrieb des
Stadions lehnt die Stadtwerke Münster GmbH ab, da eine im Rahmen des Konzernabschlusses
vollkonsolidierte Gesellschaft die Stadtwerke finanziell belasten kann, während gleichzeitig enorme
Investitionsvorhaben zur Erreichung der strategischen Ziele im Energie- und Verkehrssektor zu
finanzieren sind. Daher sieht die Verwaltung in dieser Aufteilung der anstehenden Aufgaben des
Stadion-Projekts innerhalb des Stadtkonzerns als den unter den gegebenen Rahmenbedingungen
optimierten Weg.
Zu Beschlusspunkt 2:
Um die Vorratsgesellschaft der Stadtwerke Münster GmbH als Stadionbaugesellschaft zu nutzen, ist
eine Satzungsänderung erforderlich, die nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Vorschriften mit
der Kommunalaufsicht abzustimmen ist. Mit diesem Beschlusspunkt wird die Verwaltung beauftragt,

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gemeinsam mit den Stadtwerken die erforderlichen Beschlussfassungen für das 1. Quartal 2022
vorzubereiten und die für die Umsetzung notwendigen Verträge, insbesondere einen
Geschäftsbesorgungsvertrag zu schließen. Des Weiteren soll die Vorratsgesellschaft schnellstmöglich
in die Vorbereitung der T otalunternehmer-Ausschreibung einsteigen, um Verzögerungen für das
Projekt zu vermeiden. Im Dezember wird die Überarbeitung der Machbarkeitsstudie für den
Stadionausbau aufgrund der Nutzungsanforderungen (insbesondere Spieltagsorganisation,
Sicherheit, Inklusion, Fangruppen) abgeschlossen sein. Weitere Bausteine für die Erstellung der
funktionalen Leistungsbeschreibung der T otalunternehmer-Ausschreibung sind darauf aufbauend u.a.
die Anforderungen an das Energie- und Versorgungskonzept, an die Mobilstation und den weiteren
Ablauf des Planungs- und Bauprozesses, sodass hierbei eine enge Abstimmung zwischen
Verwaltung und Vorratsgesellschaft der Stadtwerke sowie mit dem SCP auch inhaltlich erforderlich ist.
Dies umfasst auch die Vergabe der zusätzlichen Projektsteuerungsleistungen (wirtschaftlich-
technische Projektbegleitung mit Expertise im Stadionbau). Die Eckpunkte der TU-Ausschreibung
einschließlich Budgetvorgabe werden dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. In diesem
Zusammenhang ist dann die Entscheidung zur Umsetzung der verschiedenen Bausteine (Stadion,
optionale „Ecken“, Parkhäuser/Mobilstationen) und deren Finanzierung (städtischer Anteil in Höhe von
40 Mio. Euro, Fördermittelpotenziale, Finanzierung durch den SCP/Investoren und private Dritte) zu
fällen.
Zu Beschlusspunkt 3:
Um das Betriebsmodell zu konkretisieren, sind grundlegende Fragen zur Struktur und zum Aufbau
einer Stadionbetriebsgesellschaft sowie zu den Vertragsverhältnissen mit dem SCP und zur
geeigneten Einbindung eines professionellen Vermarkters aufzubereiten. Im Rahmen dessen erfolgt
auch die abschließende Klärung der Fragestellungen aus dem Beschluss zur Vorlage V/0982/2020/1,
um die möglichen Szenarien „hinsichtlich ihrer Kostenrelevanz, Wirtschaftlichkeit und
steuerrechtlichen Machbarkeit einschließlich Vorschlägen zur politischen Kontrolle
gegenüberzustellen. Dabei sollen auch die jeweiligen Möglichkeiten zur Einbringung weiterer
finanzieller Mittel (in Ergänzung der zur Verfügung zu stellenden städtischen Aufwendungen),
insbesondere auch von Dritten, aufgezeigt werden. Eine solche Gegenüberstellung wird dem Rat zur
Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt.“ Ziel ist es, dem Rat einen Beschlussvorschlag zum
Betriebsmodell bis zur Sommerpause 2022 vorzulegen.
Weiterhin wird dem Arbeitskreis Stadion sowie den städtischen Gremien und den Gremien der
beteiligten Gesellschaften regelmäßig berichtet.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (4)

08.12.2021 Sportausschuss
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 8.18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 20.1 Vorberatung
Zur Sitzung
15.12.2021 Rat
TOP 20.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hammer Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0848/2021
Typ
Vorlagen
Datum
16.11.2021
Erstellt
11.11.2021 19:38