221949-01 ST
Gewichtsverstöße bei Verkehrszeichen 315
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sammeldokument öffentlich
1143 Zeichen
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221949-01 ST Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Gewichtsverstöße bei Verkehrszeichen 315 Beratungsfolge Hauptausschuss 20.10.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. Die angegebene Gewichtsbeschränkung ist in der StVO verankert und damit einzuhalten. Es ist davon auszugehen, dass Schäden bei zunehmenden Gewicht häufiger auftreten. Die Mitarbeitende des Stadtordnungsdienstes kontrollieren die Gewichtsverstöße bei Zeichen 315 im Rahmen der üblichen Kontrollen. Zukünftig werden die Kontrollen dieser speziellen Thematik noch einmal verstärkt. Zu 2. Es wäre grundsätzlich möglich, jeden Bewohnerparkausweis mit einem Hinweis zu versehen, dass Kfz mit mehr als 2,8 t zul. Gesamtgewicht nicht auf dem Gehweg abgestellt werden dürfen. Eine Filterung danach, dass nur Ausweise für Bewohner, die ein KFZ mit einem zul. Gesamtgewicht von 2,8t oder mehr mit diesem Hinweis ausgestellt werden, würde einen unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand begründen. Anlage/n Keine Seite 1 von 1
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 221949-01 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 20.10.2022
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40