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221949-01 ST

Gewichtsverstöße bei Verkehrszeichen 315

Stellungnahme der Verwaltung 20.10.2022

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 20.10.2022, TOP 7.1.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

1143 Zeichen

Stellungnahme der Verwaltung 
öffentlich 
221949-01 ST 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
——
 
Federführung: 
33 Bürgerdienste 
Dezernat: 
Dez. I 
 
 
 
 
 
Gewichtsverstöße bei Verkehrszeichen 315 
 
Beratungsfolge 
Hauptausschuss 20.10.2022 Kenntnisnahme 
 
Inhalt der Stellungnahme: 
 
 
Zu 1. 
 
Die angegebene Gewichtsbeschränkung ist in der StVO verankert und damit 
einzuhalten. Es ist davon auszugehen, dass Schäden bei zunehmenden 
Gewicht häufiger auftreten. 
 
Die Mitarbeitende des Stadtordnungsdienstes kontrollieren die 
Gewichtsverstöße bei Zeichen 315 im Rahmen der üblichen Kontrollen. 
Zukünftig werden die Kontrollen dieser speziellen Thematik noch einmal 
verstärkt. 
 
Zu 2. 
 
Es wäre grundsätzlich möglich, jeden Bewohnerparkausweis mit einem Hinweis 
zu versehen, dass Kfz mit mehr als 2,8 t zul. Gesamtgewicht nicht auf dem 
Gehweg abgestellt werden dürfen. Eine Filterung danach, dass nur Ausweise 
für Bewohner, die ein KFZ mit einem zul. Gesamtgewicht von 2,8t oder mehr 
mit diesem Hinweis ausgestellt werden, würde einen unverhältnismäßigen 
Arbeitsaufwand begründen. 
 
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
Seite 1 von 1

Beratungsverlauf (1)

20.10.2022 Hauptausschuss
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
221949-01 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
20.10.2022
Erstellt
18.01.2026 04:40