V/0981/2019
Jugendberufsagentur
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AnlageA
2133 Zeichen
Anlage A.zur V/0981/2019
Kurzüberblick
Die Beschlussvorlage erörtert die anstehenden Umsetzungsschritte zur Einrichtung einer rechts-
kreisübergreifenden Zusammenarbeit i. S. einer Jugendberufsagentur. .
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschails-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt.
Teilziele sind!
° Die Einführung einer rechtskreisübergreifenden. Zusammenarbeit, um allen Jugendlichen‘
geeignete Angebote im Übergang Schule-, Beruf zu ermöglichen und Parallelstrukturen zu
vermeiden.
Zielerreichung:
» Die Überlegungen zur Einrichtung der rechtskreisübergreifende Zusammeniarbeit werden
konkretisiert. Geplant ist die Einrichtung eines Projektbüros als erster Schritt zur Umset-
zung einer Jugendberufsagentur in Münster.
Finanzierung
Produktgruppe: | Nr. der PG 0302/0947 Zentrale Leistungen für Schüler/innen und am
Schulleben Beteiligte -
Auswirkungen auf den Ergebnisplan _ x |Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplari 23 Ix Na ı Nein
Im beschlossenen {Nachtrags-)Haushaltsplan J4JJ enthalten? Ja | x“ |Nein
Im Entwurf des {Nachtrags-)Haushaltsplan JJIT J enthalten? Ja | x’|Nein
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x |Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja | x |Nein
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen
reicht nicht aus.
Pflichtigkeitsgrad
Die MaßnahmelLeistung ist überwiegend überwiegend
pflichtig pflichtig freiwillig
vollständig |
X
vollständig frei
willig ö
Mit dieser Vorlage wird konsequent an den Beschlusspunkt 3 aus der Vorlage V/0183/2019 ange-
knüpft.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Die Überlegungen zur Jugendberufsagentur berücksichtigen ausdrücklich die Themen „Migration,
Inklusion und Gleichstellung“. Ebenso orientieren sich sämtliche aktuelle wie geplante Aktivitäten
im Übergang Schule-Beruf an den Bedarfen unterschiedlichster Zielgruppen.
Beschlussvorlage
18370 Zeichen
V/0981/2019 V/0981/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Jugendberufsagentur Beratungsfolge 19.11.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 20.11.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 27.11.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r- schutz und Arbeitsförderung Vorberatung 27.11.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.12.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat befürwortet die Gründung einer rechtskreisübergreifenden Beratung im Übergang von der Schule in den Beruf im Sinne einer Jugendberufsagentur. 2. Der Rat stimmt zu, den Einstieg in Form eines gemeinsamen Projektbüros vorzunehmen, in dem die Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen bezogen auf definierte Zielgruppen b e- reits umgesetzt und weiter entwickelt werden kann. 3. Die Verwaltung wird beauftragt 3.1 die vorbereitenden Arbeiten für die Einrichtung einer gemeinsamen Jugendberufsagentur (Qualifizierungserfordernisse, räumliche und technische Anforderungen, Qualitätsm a- nagement, datenschutzrechtliche Fragen etc.) voranzutreiben; 3.2 eine für das Projektbüro geeignete Immobilie zu identifizieren und für eine gemeinsame Nutzung zu sichern; 3.3 eine Kooperationsvereinbarung über die Durchführung der rechtskreisübergreifenden B e- ratung mit der Agentur für Arbeit Ahlen-Münster abzuschließen und anschließend Amt für Schule und Weiterbildung 08.11.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Ehling Telefon: 492 40 00 Ehling@stadt-muenster.de - 2 - V/0981/2019 3.4 dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. 4. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Jedem junge n Menschen ein Ausbi l- dungsplatz in gemeinsamer Verantwortung – Anlaufstelle für Jugendliche am Übergang Schule und Beruf“ (Antrag A-R/0067/2011) ist damit aufgegriffen und wird bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. II. Finanzielle Auswirkungen Die rechtskreisübergreifende Beratung soll mit den vorhandenen Personalressourcen bewältigt we r- den. Die Aufwendungen für die Miete und die Kosten für die Büroausstattung werden als übergreife n- de Kosten auf sämtliche Kooperationspartner aufgeteilt. Die räumliche Unterbringung und der Starttermin der Jugendberufsagentur sind noch offen. Zur Höhe der zukünftigen Mietzahlungen und den Kosten für die Büroausstattung incl. Besprechungsmobiliar können daher zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen gemacht werden. Für die in der Begründung zur Beschlussziffer 2 genannte „kleine Lösung“ mit 8 -10 Mitarbeiter/-innen plus Bespre- chungsmobiliar würden für die Büroausstattung Kosten von circa 20.000 Euro anfallen. Im Haushaltsplanentwurf 2020 sind für die Ju gendberufsagentur keine Haushaltsmittel eingestellt. Zukünftige Mietzahlungen sind beim Amt für Immobilienmanagement (23) zu veranschlagen, die Kos- ten für die Büroausstattung beim Personal - und Organisationsamt (10). Um trotz des noch nicht fes t- stehenden Mittelbedarfs und der daraus resultierenden fehlenden Veranschlagung die unverzügliche Suche nach einer räumlichen Unterbringung zu ermöglichen, erklärt sich das Amt für Schule und Wei- terbildung bereit, im Haushaltsjahr 2020 einen hieraus entstehenden Mehrb edarf bei den Ämtern 10 und 23 zu finanzieren. Erforderliche Finanzmittel für die Folgejahre sind dann zum Haushalt 2021 einzuplanen. Ausgangslage Aktuell ist die Situation auf dem münsterschen Ausbildungsmarkt für einen großen Teil der Jugendl i- chen sehr gut. Ebenso existieren zahlreiche und attraktive Anschlussmöglichkeiten in ein Studium oder andere Qualifizierungswege. Es gibt aber dennoch zu viele Jugendliche und junge Erwachsene, die eine berufliche Qualifizierung oder ein Studium beginnen, ohne dieses abzuschließen. Ein weiterer nicht unerheblicher Teil geht in Übergangsmaßnahmen, die in vielen Fällen sehr sinnvoll sind, allerdings für Manche auch ziel - und perspektivlose Schleifen darstellen. Letztlich ist auch das Wissen um den Verbleib und die Bedarfe von Jugendlichen zu gering und auf zu viele unterschiedliche Institutionen verteilt, als dass ein wirksames und gezieltes Gegensteuern möglich wäre. Bereits im Jahr 2011 wurde mit dem beiliegenden Antrag die Einrichtung einer Jugendberufsagentur angeregt. Zu diesem Zeitpunkt stand jedoch die Implementierung von KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss) im Mittelpunkt des städtischen Handelns; damit war auch die Frage offen, inwieweit KAoA Auswirkungen haben würde auf die bestehende Problemlage oder auch die Angebotssituation. Inzwischen sind die Standardelemente von KAoA flächendeckend an den städtischen weiterführe n- den Schulen eingeführt; durch die Maßnahmen sind zudem gute Netzwerke zwischen der Stabsstelle Übergang Schule-Beruf, den Schulen und dort insbesondere den Studien- und Berufswahlkoordinato- ren sowie der Schulaufsicht geknüpft worden. Dennoch ist die oben geschilderte Problemlage dem Grunde nach unverändert. - 3 - V/0981/2019 Aus diesem Grund haben drei städtische Ämter, das Amt für Schule und Weiterbildung, das Jobcen- ter und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, erneut die Idee einer rechtskreisübergreife n- den Beratung und Betreuung aller jungen Menschen im Sinne einer Jugendberufsagentur aufg e- nommen. Die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Ahlen -Münster hat die Idee positiv und aktiv mit aufg e- griffen, sodass in mehreren Konzeptrunden der genannten Institutionen letztlich ein Umsetzungsko n- zept entwickelt wurde, das dieser Vorlage zugrunde liegt. Zu 1 Leitidee der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit im Sinne einer Jugendberufsagentur ist es, eine ganzheitliche und effektive Unterstützung für alle jungen Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf anzubieten. Die Integration junger Menschen in Ausbildung, Studium und Erwerbsarbeit ist das Hauptanliegen des Angebotes; nicht aber alleiniges Ziel. Grundsätzlich geht es auch um einen guten Übergang in ein selb stständiges und selbstbestimmtes Erwachsenenleben und die zunehme n- de Aufhebung des Zusammenhangs zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg durch nachhaltige soziale Teilhabe. Angestrebt wird eine verbindliche, an operativen Zielen orientierte Verantwortungsgemeinschaft der drei Rechtskreise SGB II, III und VIII, um Jugendliche individuell und bedarfsgerecht zu beraten und zu unterstützen. Synergien aus den komplementären Stärken der Partner werden zum Nutzen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen freigesetzt und gemeinsam weiterentwickelt. Parallelstrukt u- ren sind aufzuheben, um den Ressourceneinsatz insgesamt effektiver zu gestalten. Einvernehmen besteht aktuell dahingehend, dass sich das Angebot an die Zielgruppe der Jugendlichen im Alter von 15 - 25 Jahren im Übergang von der Schule in den Beruf mit Wohnsitz in Münster richtet; langfristig die Zusammenarbeit in einem gemei nsamen Haus stattfinden soll, in dem ggf. auch Kammern, Berufskollegs und weiteren Partnern eine Präsenz ermöglicht wird; eine gemeinsame Anlaufstelle für alle jungen Menschen in Münster etabliert wird; die personelle Ausstattung durch alle beteiligten Rechtskreise erfolgt; die Organisation keine eigene Rechtsfähigkeit erhält. Die originären Zuständigkeiten und Rechtsbeziehungen der Partner zu Kundinnen und Kunden sowie zu ihren Mitarbeitenden b e- stehen fort; dass sämtliche Arbeitsprozesse im Rahmen der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit auf der Basis eines gemeinsam entwickelten und vereinbarten Haltungskatalogs erfolgen. Ziele der Jugendberufsagentur sind im Wesentlichen: kein/e Jugendliche/r geht verloren; frühzeitige Identifizierung und gezielte Förderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in wechselnden Lebenslagen; Erhöhung der Anzahl junger Menschen mit Schulabschluss, u.a. durch die Reduzierung von Schulverweigerung und Schulabsentismus; Erhöhung der Anzahl junger Menschen mit Berufs abschluss und existenzsicherndem Einko m- men, u.a. durch die Reduzierung von Jugendarbeitslosigkeit; lückenlose Abbildung von Bildungswegen und damit einhergehender, fundierter Erkenntnisg e- winnung über die Lebenslagen, Voraussetzungen und Anliegen von jungen Menschen im Über- gang; - 4 - V/0981/2019 Reduzierung der Anzahl von jungen Menschen im Übergangssystem bzw. in berufsvorbereite n- den Bildungsgängen; Reduzierung von Ausbildungsabbrüchen; Optimierung des Angebotes von unterstützenden Maßnahmen im Übergang / Schließen von Förderlücken / Reduzierung von überflüssigen „Schleifen“ im Maßnahmesystem; Förderung von schwer zu erreichenden Jugendlichen. Nicht nur ein gemeinsames und multiprofessionelles Fallclearing soll Effektivität und Qualität steigern. Auch im Bereich der Maßnahmeplanung soll eine deutlich engere Abstimmung zwischen den beteilig- ten Institutionen erfolgen, um die Jugendlichen im Blick zu haben, sie optimal unterstützen und b e- gleiten zu können. Auch die freien Trägern der Jugendhilfe werden am Prozess und an der Umset- zung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit beteiligt. Die Jugendberufsagentur soll nicht nur Anlaufstelle für kompetente, individuelle und umfassende Beratung Jugendlicher sein. Angestrebt ist eine Adresse, ein Ort, eine Plattform für Inf ormation, Kommunikation und Austausch rund um den Übergang von der Schule in den Beruf oder das Stud i- um. Informationen für Studien - und Berufswahlkoordinatoren, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, aber auch Betriebe sollen gebündelt vorgehalten werden. Auch ei nzelne Informationsveranstaltungen zu Ausbildungsberufen, zu Auslandsaufenthalten, zu Angeboten von Berufskollegs durch Berufskollegs u.v.m. sind angedacht, den Ort zu beleben. Darüber hinaus sind sich die Kooperationspartner einig darüber, dass eine Verz ahnung der Beruf s- orientierung an der allgemeinbildenden Schule mit den Angeboten des Projektbüros wesentlich für einen nachhaltigen Übergang von der Schule in das Erwerbsleben ist. Daher soll in Abstimmung mit den Schulen der Sekundarstufe I mit der Implementierung der rechtskreisübergreifenden Zusammen- arbeit auch ein neues Format installiert werden: die Förderkonferenz. Förderkonferenzen sollen an allen allgemeinbildenden Schulen in den Vorabschlussklassen eing e- führt werden. An einer Förderkonferenz nehmen die Berufsberatung und/oder ein/e Vertreter/in des Projektbüros, die Klassenlehrer/in und ggf. der/die Schulsozialarbeiter/in teil. Die Förderkonferenz dient dazu, erste mögliche Handlungsbedarfe sowie vorläufige Fallzuständigkeiten für eventuell „g e- fährdete“ Jugendliche zu definieren und diesen ein erstes Beratungsangebot zu unterbreiten, um so die Chance auf einen reibungslosen Übergang zu verbessern. Zu 2 Eine Einrichtung mit der beschriebenen Aufgabenstellung besteht einerseits aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die aus den beteiligten Institutionen kommen, ihre Aufgaben und auch Zuständigkeiten beibehalten, um dann künftig mit den anderen Institutionen unter einem Dach zu arbeiten. Dies we r- den beispielsweise die Jobcoaches des Jobcenters sein, die ja auch weiterhin mit den Klienten ihres Rechtskreises arbeiten werden, entsprechend die Berater innen und Berater der Agentur für Arbeit und andere. Allein diese Arbeitsbereiche/Fachstellen stellen bereits eine Größenordnung dar, für die zunächst ein Standort in geeigneter Lage und Größe zu finden ist. Im Hinblick auf die angespannte Lage auf dem hiesigen Immobilienmarkt würde eine solche ‚große Lösung‘ deshalb zwangsläufig e i- nen längeren Vorlauf haben und ggf. erst in Jahren den Betrieb aufnehmen können. Wegen der Notwendigkeit einer möglichst zeitnahen Umsetzung bietet es sich deshalb an, den Ei n- stieg in die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in Form eines Projektbüros, also einer ‚kleinen Lösung‘ vorzuschlagen. Die ‚kleine Lösung‘ startet mit reduziertem Aufgabenspektrum, aber sie startet. Sie gibt darüber hi n- aus die Gelegenheit, die Zusammenarbeit in einer gemeinsamen Einrichtung zu erproben und die anstehenden Themen gemeinsam anzugehen (datenschutzrechtliche Fragen, Software, gemeinsame Ansprache der Jugendlichen, Leitungs- und Koordinationsstruktur, Dienstbetrieb u.v.m.) - 5 - V/0981/2019 Diese Phase soll auch dazu genutzt werden, unter Beteiligung der Zielgruppe und Einbindung der freien Träger der Jugendhilfe die konkreten Bedarfe zu ermitteln. Das Projektbüro ist konzeptionell als eine Anlaufstelle für alle jungen Menschen gedacht, die Ber a- tung und Unterstützung suchen, um langfristig ihren beruflichen Weg zu finden. Es handelt sich nicht um eine Parallelbehörde, sondern um einen niederschwelligen Anlauf punkt bei allen Fragen zum Thema „Übergang in den Beruf“. Insbesondere die gemeins ame Tätigkeit im ‚front -office‘, in dem es in besonderer Weise auf die g e- meinsame Haltung wie auch der Qualifikation der Beratung ankommt, ist in einem solchen Piloten zu erproben. Das betrifft auch die Prozesse der gemeinsamen Fallberatung, des Fallclearings, der A b- gabe wie auch die gemeinsame Maßnahmeplanung. All das kann und muss erprobt und einstudiert werden. Die mit der Einrichtung des Projektbüros gemachten Erfahrungen können dann -unter Beteiligung der Zielgruppe- bei der Entwicklung einer großen Lösung berücksichtigt werden. Die Größenordnung einer kleinen Lösung liegt bei 8 - 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Bereichen Jobcenter (Jobcoaches), Agentur (Berufsberater), Amt für Kinder, Jugendliche und Fam i- lien (Brückenperson der Jugendhilfe) sowie Amt für Schule und Weiterbildung (Bildungsberatung und Stabsstelle Übergang Schule-Beruf). Zu 3 Die entwickelten Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit stellen sich aktuell wie folgt dar: Rechtsfähigkeit Die Organisation erhält - wie bereits oben erwähnt - keine eigene Rechtsfähigkeit. Die originären Rechtsbeziehungen der Partner zu Kundinnen und Kunden sowie zu ihren Mitarbeitenden bestehen fort. Finanzen Jeder Kooperationspartner trägt die im Rahmen seiner originären Aufgaben entstehenden Kosten. Gemeinsame Ausgaben werden nach vorheriger Absprache auf alle Kooperationspartner oder en t- sprechend der Beteiligung am Aufwand umgelegt. Personal Alle Partner beteiligen sich mit fest zugeordneten Kräften aus ihrem Rechtskreis an den umzusetze n- den Aufgaben und gewährleisten zudem eine klare Vertretung Folgende Fachkräfte/Fachbereiche der Kooperationspartner sind in einem „gemeinsamen Haus“ ve r- treten: Rechtskreis SGB III: Beratungsfachkräfte U25/spezialisierte Fachkräfte U25 für Flüchtlinge der Agentur für Arbeit Rechtskreis SGB II: Integrationsfachkräfte U25/spezialisierte Fachkräfte U25 für Flüchtlinge des Jobcenters; Leistungsgewährende Fachkräfte Rechtskreis SGB VIII: Berater/-in der Jugendhilfe (Brückenperson ohne Verortung) des Amts für Kinder, Jugendliche und Familien Berater/-innen im Übergang Schule-Beruf sowie der Bildungsberatung des Amts für Schule und Weiterbildung - 6 - V/0981/2019 Für den Einstieg mit einem Projektbüro planen die Institutionen mit folgenden Personalressourcen: 2 Beratungsfachkräfte U25/spezialisierte Fachkräfte U25 für Flüchtlinge der Agentur für Arbeit (Rechtskreis SGB III) 2 Integrationsfachkräfte U25/spezialisierte Fachkräfte U25 für Flü chtlinge des Jobcenters (Rechtskreis SGB II) 2 Berater/-innen im Übergang Schule -Beruf/Bildungsberatung des Amt es für Schule und We i- terbildung 1 Brückenperson/Berater/-in der Jugendhilfe (ohne Verortung) des Amt es für Kinder, Jugendl i- che und Familien (Rechtskreis SGB VIII) Leistungen und Angebote Die Jugendberufsagentur soll im Endausbau (große Lösung) die folgenden Leistungen und Angebote vorhalten offenes, zielgruppenspezifisches und niedrigschwelliges Beratungsangebot kompetente, individuelle, umfassende, lösungsorientierte und zeitnahe Beratung, betreute Computerarbeitsplätze, aufsuchende Beratung aller “verlorenen” Jugendlichen unter Einbeziehung aller zur Verfügung stehenden Instrumente, Vermittlung in passende Angebote, bedarfsgerechte persönliche Fallbegleitung bis in den gesicherten Anschluss, virtuelles Angebot mit Chat, aktive Ansprache aller Schülerinnen und Schüler in den Vorabgangsklassen, Infoveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Arbeitg e- ber... Arbeitsprozesse Die Leitidee und die Haltungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schlagen sich in entsprechenden Arbeitsprozessen nieder: effizienter EDV-basierter Datenaustausch, gemeinsame Fallkonferenzen, Fallclearing (zielgerichtete Steuerung von Maßnahmeteilnahmen), abgestimmtes Verfahren zur Maßnahmeplanung Schnittstellen Die beteiligten Institutionen vertreten die Auffassung, dass durch die Jugendberufsagentur keine neue Schnittstelle geschaffen, sondern bestehende reduziert oder zuminde st einfacher gestaltet werden. Gemeinsame Hilfeplankonferenzen sollen dabei eine ganzheitlichere Betrachtung auf aber insbeso n- dere für den Jugendlichen ermöglichen. Zur Vermeidung von Parallelstrukturen gehen die Partner davon aus, dass die bestehenden An gebo- te des Integration Point sowie ‚Angekommen in Deiner Stadt Münster‘ mit den Angeboten der J u- gendberufsagentur verzahnt werden und diese auch für die mit der Landesinitiative ‚Gemeinsam klappt’s‘ verfolgten Zielsetzungen förderlich ist. Diese und weitere Aspekte (z.B. datenschutzrechtliche Fragen, Nutzung gemeinsamer Software etc.) sind von den beteiligten Institutionen nach positiver Beschlussfassung zu konkretisieren und auch geeignete Räumlichkeiten zu identifizieren. Zwischen den Parteien ist darüber hinaus eine Kooperationsvereinbarung zu schließen. - 7 - V/0981/2019 Zu 4 Der Ratsantrag ist mit der Beschlussfassung aufgegriffen und wird bei der weiteren Erarbeitung b e- rücksichtigt. Die Verwaltung wird dem Rat nach Klärung der offenen Fragen einen Umsetzungsvo r- schlag unterbreiten. I. V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage Antrag Bündnis 90
AnlageAntragBündnis90
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0067/2011
„Jedem jungen Menschen ein (Aus-)bildungsplatz
In gemeinsamer Verantwortung – Anlaufstelle für
Jugendliche am Übergang Schule und Beruf“
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen
1. Die Stadt Münster richtet zeitnah eine gemeinsame
Ausbildungsplatzberatung für alle Jugendlichen an zentraler
Stelle in der Stadt unter Einbeziehung der verschie denen Partner
wie die Agentur für Arbeit, Jobcenter, Schule, Kamm ern,
Bildungsträgern, Wirtschaftsförderung und Jugendhil fe ein. Diese
soll auch ein Baustein in der Präventionskette von der
Schwangerschaft und der Geburt bis zum erfolgreiche n
Berufseinstieg darstellen und die Lebenslagen sowie die
Verwirklichungschancen der Jugendlichen von heute aufgreifen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu ein entsp rechendes Konzept zu entwickeln
und dem Rat sowie dem Fachausschuss vorzulegen.
Begründung:
I. Situation
Zum Jahreswechsel ab dem 01.01.2012 wird das Jobcen ter zur Optionskommune. In
diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer zukü nftig Jugendliche bei der
Lehrstellensuche unterstützt.
Zugleich wird aktuell auf Landesebene ein neues Übe rgangssystem Schule-Beruf und
Ausbildungsgarantie entwickelt, dass zum Ziel hat
- eine nachhaltige Studien- und Berufsorientierung für alle Schülerinnen und Schüler
zu verankern,
- den Übergang von Schule in Beruf und Studium […] zu systematisieren,
- die Chancen einer dualen Berufsausbildung transpa renter zu machen und die
Attraktivität beruflicher Aus- und Weiterbildung weiter zu steigern,
- Ausbildungsangebote im direkten Anschluss an den Besuch der
allgemeinbildenden Schulen bzw. an Maßnahmen zur He rstellung der
Ausbildungsreife herzustellen und dabei alle Jugend lichen mit und ohne
Förderbedarf im Rahmen eines Gesamtkonzeptes möglic hst rasch in Ausbildung
und Arbeitsmarkt zu integrieren. (aus: Beschluss des Ausbildungskonsenses
v.10.2.2011)
II. Bestehende Strukturen und Anforderungen
a) Stadt Münster
Die Stadt Münster unterstützt gegenwärtig Schulen, Eltern sowie Schüler aktiv bei der
Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beru f mit einer breiten Angebotspalette.
Die Angebote haben gegenwärtig zwei Schwerpunkte: E inerseits geht es um eine
Koordination, Information und Vernetzung der beteil igten Akteure, so dass alle
Bedarfslagen und Angebote bekannt und gedeckt sind. Hierfür dient das Netzwerk Schule-
Wirtschaft oder die Datenbank Übergang Schule Beruf (ÜSB). Anderseits geht es um die
Information und Beratung der Schüler sowie um die A ttraktivität und Verbindlichkeit von
Maßnahmen
1.
Um Langzeitarbeitslosigkeit bei jungen Menschen von vornherein abzuwenden, wird der
Vermittlung in eine Ausbildung höchste Priorität be igemessen. Die Beratung und
1 Vgl. Antrag auf Optionskommune S. 141
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster
Windthorststr. 7
48147 Münster
Fon: 0251 / 8 99 58 10
Fax: 0251 / 8 99 58 15
ratsfraktion@ gruene-muenster.de
www.gruene-muenster.de
Antrag 22.11.2011
2
Betreuung Jugendlicher und junger Erwachsener unter 25 Jahren erfolgt in einem
speziellen Team U 25.
Direkt auf das Ziel Vermittlung/Integration in Ausbildung gerichtete Maßnahmen umfassen
• Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtung en (BaE)
2 sowie
• Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH 3)
Die Berufsvorbereitenden Maßnahme (BvB) verfolgen d as Ziel, auf die Aufnahme einer
Ausbildung vorzubereiten und somit die Ausbildungsf ähigkeit zu verbessern. Träger der
BVB ist die Agentur für Arbeit. Die Zuweisung in eine Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit
dem Team U 25 der Stadt Münster.
b) Agentur für Arbeit
Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit bietet eb enfalls kompetente Unterstützung. Die
Berufsberatung bietet Informationen zu mehr als 400 Ausbildungsberufen, hilft bei der
Berufswahl und gibt Hinweise zur Selbstinformation. Auch bei Fragen und Problemen
während einer bereits begonnenen Ausbildung steht d ie Berufsberatung begleitend und
unterstützend zur Verfügung.
Die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agentu r führen auf Nachfrage persönliche
Beratungsgespräche durch. Interessenschwerpunkte we rden individuell geklärt und
Möglichkeiten der Berufsausbildung abgeklopft. Auch die Vermittlung einer passenden
Ausbildungsstelle gehört zum Service.
Sowohl die Stadt Münster, als auch die Agentur für Arbeit haben Interesse bekundet die
Aufgabe zu übernehmen, um teure Parallelstrukturen zu vermeiden.
Die Zuständigkeitsfrage trifft jedoch nicht das Ker nproblem, da die Familie die heute noch
Hartz-IV bezieht, morgen möglicherweise durch Aufna hme einer Arbeit unabhängig von
Leistungen ist. Der Jugendliche würde als Hartz-IV- Empfänger heute von der Stadt
Münster beraten und morgen ohne Bezug von Leistungen von der Agentur für Arbeit.
c) Wirtschaft(sförderung)
Angesichts des demografischen Wandels und dem sich daraus ergebenden
Fachkräftemangels ist es im Interesse der Wirtschaf t im Kontext Übergang Schule Beruf
als Beteiligte in eine Gesamtstrategie einbezogen z u werden. Die Wirtschaftsförderung als
starker Partner mit fachlichen Know-how in einem st adtweiten Netzwerk ist mit allen
wichtigen Einrichtungen und Akteuren in Münster ver bunden und kennt die richtigen
Ansprechpartner.
d) Ratsuchende
Beim Einstieg in das Berufsleben ist in immer größe rem Umfang Beratung von Fachleuten
nötig. Das hat auch mit einer Ausdifferenzierung de r Berufsfelder zu tun und der
zunehmenden Anforderung eine der Ausbildung entspre chende Ausbildungsstelle zu
finden. Auch die Möglichkeit von Nachqualifikatione n muss im Zuge der Beratung in
Erwägung gezogen werden.
Weit vor der Aufnahme eines Ausbildungsplatzes - in der Regel ab der Klasse 7 - gibt es
von daher schon jetzt zahlreiche Angebote in den Sc hulen, die grundlegende
Informationen zur Berufswelt/zur Berufsorientierung bereitstellen, allerdings nicht
flächendeckend und nicht in jeder Schulform. Hier i st Potential zum Ausbau und zur
Weiterentwicklung vorhanden, in dem z.B. jede weite rführende (Förder-)Schule sich als
berufswahl- und ausbildungs-freundliche Schule zertifizieren lässt.
Immer weniger Jugendliche gehen den direkten Weg vo n der Schule über eine betriebliche
Ausbildung im dualen System der Berufsbildung bis h in zur ersten Arbeitsstelle. Dem
Berufsbildungsbericht 2010 ist zu entnehmen, dass j ährlich eine halbe Million junger
Menschen in das so genannte Übergangssystem wechseln.
2 BaE richtet sich an Jugendliche, die den Anforderu ngen an eine betriebliche Ausbildung nicht
gerecht werden können. Für Sie werden außerbetriebliche Ausbildungsplätze eingekauft bzw.
eingerichtet. Da sich die kooperative BaE im Vergleich zur integrativen BaE als wirkungsvoller
herausgestellt hat, beläuft sich der Anteil an der kooperativen BaE in der AMS inzwischen auf 80
%.
3 AbH umfassen etwa Stützunterricht für junge Mensch en (Nachhilfe an der Berufsschule,
sozialpädagogische Begleitung) mit dem Ziel, den betrieblichen Ausbildungsplatz zu sicher.
3
In zahlreichen Fällen ist eine individuelle und int ensive Beratung und Unterstützung bei der
Suche nach einem Ausbildungsplatz nötig. Das gilt für alle Qualifikationsebenen.
III. Konsequenz: eine gemeinsame Ausbildungsplatzbe ratung für alle
Jugendlichen
Aus den o.g. Gründen erscheint es sinnvoll, möglichst unter Einschluss der BA eine mit der
Stadt gemeinsam getragene und abgestimmte Lehrstell en-Suche und -Beratung
aufzubauen. Die Grundlage einer solchen gemeinsamen Einrichtung muss vertraglich
vereinbart werden. So kann verhindert werden, dass Jugendliche von einer
Beratungszuständigkeit in die nächste wechseln (müs sen), je nach familiärer Situation
bzw. SGB-Status.
Das gilt besonders für Jugendliche mit besonderem U nterstützungsbedarf, z.B. aufgrund
eines niedrigen beziehungsweise nicht vorhandenen S chulabschlusses oder auf Grund
persönlicher Problemlagen, die die Chancen auf eine n Ausbildungsplatz mindern. In der
Stadt Münster waren dies für das Schuljahr 2009/201 0 ca. 13% der Schülerinnen und
Schüler.
Eine abgestimmte gemeinsame Beratung unter Beteilig ung von Schule, Jugendhilfe
Jobcenter und BA kann helfen, auch in diesen Fällen die richtigen Ressourcen
einzusetzen.
Die stadtzentrale, neutrale Beratungs- und Vermittl ungsstelle ist ein Angebot für alle
Jugendlichen, unter Einschluss derjenigen, die eine n besonderen Förderbedarf haben,
unabhängig davon, ob sie sich im Leistungsbezug nac h dem SGB II, III befinden oder
nicht.
Eine Verknüpfung mit anderen Strategien wie Integration und Inklusion ist notwendig.
Die Einrichtung bündelt Ausbildungsplatzinformation en und ist somit auch eine Hilfe für
Arbeitgeber, die Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen.
Eine solche gemeinsame Beratungsstelle setzt eine vertragliche Kooperationsvereinbarung
voraus, mit dem Ziel einer einheitlichen, transpare nten Angebotsstruktur der
Ausbildungsberatung.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
• Erleichterter Zugang für die Jugendlichen
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4
• Vermeidung von Stigmatisierung/Ausgrenzung von Jug endlichen in Leistungs-
bezügen nach dem SGB II und SGB III
• Vernetzte, am Jugendlichen orientierte Bildungs- u nd Berufswegplanung,
Stichworte: Hilfen aus einer Hand, passgenaue Angebote
• Kontinuität in der Beratung und Unterstützung
• gemeinsame Fallkonferenzen und Austausch
• Verbesserte Kommunikation zwischen den Akteuren
• Minimierung der Schnittstellen, Prozessoptimierung ,
• Erhöhung der Effektivität
Der Übergang von der Schule in den Beruf ist durch ungleiche Bildungschancen und
Risiken sozialer Ausgrenzung geprägt. Umso wichtige r ist ein ganzheitlicher Ansatz, der
die Lebenslagen und Verwirklichungschancen der Jugendlichen heute berücksichtigt.
Quelle: ISS, Frankfurt, Gerda Holz
Präventionsketten sind biografisch angelegt und dar auf ausgerichtet, allen Kindern und
allen Jugendlichen fördernde Begleitung von der Geburt b is zum erfolgreichen
Berufseinstieg je nach Bedarf und zu jedem möglichen Zeitpunkt zu zusichern. Die
gemeinsame Ausbildungsplatzberatung ist daher ein wichtiger Baustein.
Das „Jugend-Job-Center-Plus in Düsseldorf, das Jugendberatungshaus in Berlin Mitte, das
Jugendhaus in Bielefeld oder auch MaßArbeit im Land kreis Osnabrück stehen Modell für
sog. „gemeinsame Anlaufstellen“, in denen der Träge r der Grundsicherung, die örtliche
Arbeitsagentur und das Jugendamt sowie freie Träger der Jugendhilfe ihre Beratungs-/
Betreuungs- und Vermittlungsangebote für die berufl iche Integration von Jugendlichen
bündeln.
gez. Jutta Möllers
gez. Helga Bennink
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen
gez. Gisela Holtz
gez. Gerhard Joksch
gez. Manfred Kehr
gez. Annette Kemper
gez. Hery Klas
gez. Stefan Kubel
gez. Jörn Möltgen
gez. Anne Naegels
gez. Carsten Peters
gez. Otto Reiners
gez. Tim Rohleder
gez. Dr. Ludwig Schipmann
gez. Dr. Rita Stein-Redent
5
Anlage
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Windthorststraße 7
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Details
- Aktenzeichen
- V/0981/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37