V/0941/2013
Reisebusparken am Schlossplatz in der Vorweihnachtszeit: Neuregelung ab 2014
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage-1
905 Zeichen
62 Pkw 14 Busse und 450 Pkw 460 Pkw Schlossplatz Süd In der Vorweihnachtszeit bleibt dieser Park- platz dem Pkw-Parken vorbehalten. Schlossplatz Nord In der Vorweihnachtszeit können auf diesem Parkplatz bis zu 130 Reisebusse parken. Busparkplatz ( Kalkmarkt“)„ In der Vorweihnachtszeit wird auf diesem Parkplatz nur Pkw-Parken zugelassen. Die Parkplätze am Schlossplatz und ihre Stellplatzkapazitäten: ANLAGE 1 zur Vorlage V/0941/2013 S c h l o s s p l a t z Der Busparkplatz befindet sich im städtischen Eigentum, die Parkplätze Nord und Süd befinden sich im Eigentum des Landes NRW, vertreten durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB, Niederlassung Münster). Alle drei Parkplätze werden von der Westfalenfleiß GmbH betrieben. Der Busparkplatz unterliegt der städtischen Parkgebührenordnung, die Parkgebühren für die beiden anderen Parkplätze werden zwischen dem BLB und Westfalenfleiß ausgehandelt.
Beschlussvorlage
10907 Zeichen
V/0941/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Reisebusparken am Schlossplatz in der Vorweihnachtszeit: Neuregelung ab 2014 Beratungsfolge 12.03.2014 Werksausschuss Münster Marketing Vorberatung 27.03.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 02.04.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Parkplatz „Schlossplatz Nord“ wird bei der Betrei berin des Parkplatzes, der Westfalenfleiß GmbH, ab 2014 für den Zeitraum der Weihnachtsmärkte von sonntags bis freitags nur noch zur Hälfte für das Parken von Reisebussen reserviert. An den Adventssamstagen wird weiterhin die gesamte Fläche zum Reisebusparken zur Verfügung gestellt. 2. Die Tagesgebühr für das Abstellen eines Reisebusses auf dem Parkplatz „Schlossplatz Nord“ in der Vorweihnachtszeit wird ab 2014 für die Wochentage Sonntag bis Freitag auf 20 € und für die Adventssamstage auf 25 € festgesetzt. 3. Das sich durch die Reservierung des Parkplatzes „Schlossplatz Nord“ für die Westfalenfleiß GmbH durch Einnahmeausfälle ergebende und auszugleichende Defizit in Höhe von durc h- schnittlich ca. 10.000 € wird in 2014 einmalig aus dem laufenden Budget des Amtes für Stadt- entwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung (Amt 61) gedeckt. Ab 2015 werden zur Abd e- ckung des Defizits jährlich 10.000 € aus dem städtischen Haushalt zweckgebunden für das Reisebusparken in der Vorweihnachtszeit in das Budget des Amtes 61 eingestellt. 4. Der Auftrag an die Verwaltung, eine grundlegend neue Regelung für das Reisebusparken in der Vorweihnachtszeit am Schlossplatz zu erarbeiten, die möglichst keine weitere Erhöhung der Parkgebühren zur Folge hat und den beschlossenen Konsolidierungsbeit rag ab 2014 e r- reicht, ist mit dieser Vorlage erledigt (vgl. Beschlusspunkt 4 der Ratsvorlage V/0473/2013 in der Beschlussfassung vom 10.07.2013). Vorlagen-Nr.: V/0941/2013 Auskunft erteilt: Frau Baumeister Ruf: 492 61 53 E-Mail: BaumeisterBeate@stadt- muenster.de Datum: 20.02.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0941/2013 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1202 Verkehrsplanung Zeile 16 Sonstiger ordentlicher Aufwand 2014 10.000 2015 ff. 10.000 Das mit der Umsetzung der in der Vorlage genannten Beschlusspunkte in 2014 erwartete Defizit wird einmalig aus dem laufenden Budget des Amtes 61 bei der o. g. Produktgruppe gedeckt. Ab 2015 ff. werden zur Defizitabdeckung entsprechende Mittel zusätzlich haushaltsplanmäßig bei der o. g. Produktgruppe eingestellt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2015 ff. bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanz- planung die erforderlichen Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 10.07.2013 beauftragt, unter Einbeziehung aller Beteiligten eine grundlegend neue Regelung für das Reisebusparken in der Vorweihnachtszeit am Schlossplatz zu erarbeiten, die möglichst keine weitere Erhöhung der Re i- sebusparkgebühr zur Folge hat und den bes chlossenen Konsolidierungsbeitrag ab 2014 erreicht (Ratsvorlage V/0473/2013). Dabei sollte auch die im Norden des Schlossplatzes gelegene, städt i- sche Parkfläche „Busparkplatz“ („Kalkmarkt“) mit in die Überlegungen einbezogen werden (vgl. Anlage 1). Vor diesem Hintergrund wurde ein Arbeitskreis bestehend aus dem Amt für Finanzen und Beteil i- gungen (Amt 20), dem Amt für Immobilienmanagement (Amt 23), dem Ordnungsamt (Amt 32) und Münster Marketing (MM) unter Federführung des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtpl anung, Ver- kehrsplanung (Amt 61) gebildet. In diesem Arbeitskreis wurden Möglichkeiten zur Neuregelung des Reisebusparkens ab der Vorweihnacht szeit 2014 aufbereitet und erörtert sowie abschließend ein Vorschlag zur Neuregelung des Reisebusparkens am Schlos splatz erarbeitet. Die dem zu Grunde liegenden Ergebnisse werden im Nachfolgenden dargestellt. zu 1.: Auf dem Parkplatz „Schlossplatz Nord“ können ungefähr 130 Reisebusse abgestellt werden. Die Auswertung der Belegungszahlen der letzten fünf Jahre zeigt, dass die Auslastung relativ stabil ist (vgl. Anlage 2). Gegenüber den Jahren vor 2009 befindet sie sich allerdings auf deutlich gering e- rem Niveau (2001 bis 2008 zwischen 45 und 63 Busse pro Tag, seit 2009 nur zwischen 35 und 40 Busse täglich). Die Daten au s 2013 wurden vermutlich durch den Bombenfund am Schlossplatz am Mittwoch, dem 04.12.2013 und die Sturmwarnung für Donnerstag, den 05.12.2013 (Sturmtief „Xaver“) beeinflusst. An den Adventssamstagen sind mit bis zu 130 Reis ebussen die höchsten Auslastungen des Parkplatzes zu verzeichnen. Auch an den anderen Tagen wird der Parkplatz gut genutzt, insgesamt gesehen aber überwiegend maximal zur Hälfte zum A bstellen der Reisebusse benötigt. Daher wird vorgeschlagen, den Parkplatz „Schlossplatz Nord“ ab der Vorwe ihnachtszeit 2014 sonntags bis freitags nur noch zur Hälfte für das Parken von Reisebussen zu reservieren, die komplette Reservierung der Fläche für die nachfragestarken Adventssamstagen aber beizubeha l- ten. - 3 - V/0941/2013 Bei hälftiger Reservierung können bis zu 65 Reis ebusse auf dem Reisebusparkplatz abgestell t werden, an den Adventssamstagen besteht weiterhin Platz für 130 Reisebusse. We rden diese Zahlen überschritten, können weitere Reisebusse die Zufahrt zum Parkplatz zum Ein - und Aus- steigen der Fahrgäste nutzen. Ans chließend werden diese Busse zur Apffelstaedtstraße weiterg e- leitet und können dort in der rechten Fahrspur parken. Diese Vorgehensweise wurde b ereits bei gelegentlich vorkommender Überlastung des Reisebusparkplatzes in der Vorweihnachtszeit erfolg- reich praktiziert. Bisher wurden bei geringem Reisebusaufkommen freie Parkplätze für das Parken von Pkws fre i- gegeben, allerdings nicht an den Adventssamstagen. Die sich hieraus ergebenden Einnahmen aus den Parkgebühren wurden der Stadt Münster gutgeschrieben und mit der Reservierungsgebühr für die Reisebusse verrechnet. Zukünftig stehen sonntags bis freitags bei einer nur noch zur Hälfte reservierten Fläche kaum noch kalkulierbare Überkapazitäten für „ersatzweises“ Pkw -Parken zur Verfügung. Von daher soll Westfalenfleiß freigestellt werden, zusätzliches Pkw-Parken in eigenem Ermessen durchzuführen. Die Verwaltung wird mit Westfalenfleiß verhandeln, ob im Gegenzug ein pauschaler Abzug vom Reservierungspreis vereinbart werden kann. Eine Einbeziehung der im Norden des Schlossplatzes gelegenen, im städtischen Eigentum befind- liche Parkfläche „Busparkplatz“ („Kalkmarkt“, vgl. Anlage 1) wird nicht empfohlen. Auch diese Fl ä- che wird von Westfalenfleiß bewirtschaftet. Auf diesem Parkplatz könnten maximal 25 Reisebu sse parken. Dazu wären allerdings Umbauarbeiten erforderlich, die zusätzliche Kosten verursachen würden. Dabei müsste die auf dem Parkplatz befindliche Grünfläche zurückgebaut werden, auf der nach dem Sturm „Kyrill“ mit Hilfe von Spenden einige Bäume neu a ngepflanzt wurden. Darüber hinaus ist es wirtschaftlich gesehen nicht zielführend, da der Stadt Münster Einnahmen aus dem heutigen Parken entgehen würden, die durch die Einnahmen aus dem Reisebusparken nicht au s- geglichen werden könnten. zu 2.: Die Reisebusparkgebühr lag zwischen 2006 und 2010 pauschal bei 10 € je Parkvorgang. Im Ra h- men der Beratungen zum Haushalt 2011 hat der Rat der Stadt Münster beschlossen, die Reis e- busparkgebühr von 2011 an bis 2014 jährlich um jeweils 5 € und damit bis auf 30 € in 2014 zu e r- höhen, um den städtischen Verlustausgleich jährlich abgestuft zu senken. Diesem Konsolidi e- rungsbeschluss entsprechend wurde die Reisebusparkgebühr für die Vorwei hnachtszeit 2011 auf 15 € und für die Vorweihnachtszeit 2012 auf 20 € festgesetzt. Mit der Ratsvor lage V/0473/2013 wurde die Reisebusparkgebühr - abweichend vom Beschluss zur Haushaltsberatung 2011 - auch für die Vorweihnachtszeit 2013 auf 20 € festgelegt. Trotz der avisierten Verkleinerung der Reservierungsfläche am Schlossplatz bleibt ein Defizit b e- stehen, das nur durch eine nochmalige Erhöhung der Reisebusparkgebühr weiter reduziert werden könnte. Eine Erhöhung der Reisebusparkgebühr ist aus Sicht des Arbeitskreises allerdings nur an den nachfragestarken Adventssamstagen vertretbar. Daher wird vorge schlagen, die Reis e- busparkgebühr für die Adventssamstage von 20 € auf 25 € zu erhöhen und an den anderen W o- chentagen bei 20 € zu belassen. Eine weitere Erhöhung der Reisebusparkgebühr wird zur Wa h- rung der Attraktivität des Weihnachtsmarktes im Städtevergleich für nicht vertretbar gehalten. zu 3.: Mit dem neuen Konzept zum Reisebusparken auf dem Schlossplatz in der Vorweihnachtszeit kann der in 2011 beschlossene Konsolidierungsbeitrag, ab 2014 für die Vorhaltung von Stellplätzen für Reisebusse während der Vorweihnachtszeit e ine für die Stadt Münster kostenneutrale Lösung zu finden, nicht erreicht werden. Es verbleibt bei unterstellter vergleichbarer Auslastung jährlich ein Defizit in Höhe von durchschnittlich ca. 10.000 €. Das jährlich anfallende Defizit kann mit der Ne u- regelung ab 2014 somit in Abhängigkeit von der Auslastung des Parkplatzes und der Anzahl der Reservierungstage auf ein vertretbares Maß reduziert werden. - 4 - V/0941/2013 Weder beim Amt 61 noch bei den beteiligten Fachämtern sowie beim Eigenbetrieb Münster Marke- ting stehen ab 2015 ff. finanzielle Mittel zum Ausgleich des Defizits zur Verfügung. Auch eine F i- nanzierungsmöglichkeit über Dritte, zum Beispiel die Weihnachtsmarktbetreiber und Kau fleute, konnte nach bilateralen Gesprächen nicht gefunden werden. In 2014 kann das Amt 61 das Def izit ausnahmsweise einmalig aus dem laufenden Amtsbudget ausgleichen. Ab 2015 sind jährlich 10.000 € aus dem städtischen Haushalt zweckgebunden für das Reisebusparken in der Vorwei h- nachtszeit in das Budget des Amtes 61 einzustellen. zu 4.: Der Arbeitskreis hat ein breites Spektrum an Möglichkeiten zur Neuregelung des Reisebusparkens in der Vorweihnachtszeit eingehend geprüft und einen Kompromissvorschlag erarbeitet, der von der Verwaltung für vertretbar gehalten wird. Somit ist der Ratsauftrag vom 10.07.2013 erledigt. In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor Anlagen Anlage 1: Die Parkplätze am Schlossplatz und ihre Stellplatzkapazitäten Anlage 2: Anzahl der geparkten Reisebusse auf dem Parkplatz „Schlossplatz Nord“ während der Reservierungszeiträume in der Vorweihnachtszeit der Jahre 2009 bis 2013
Anlage-2
2172 Zeichen
ANLAGE 2 zur Vorlage V/0941/2013 Anzahl der geparkten Reisebusse auf dem Parkplatz "Schlossplatz Nord" während der Reservierungszeiträume in der Vorweihnachtszeit der Jahre 2009 bis 2013 2009 2010 2011 2012 2013 1. Montag 3 1 6 14 12 1. Dienstag 9 10 5 26 26 1. Mittwoch 20 21 13 39 29 1. Donnerstag 14 26 13 41 26 1. Freitag 30 32 22 37 27 1. Adventssamstag 58 65 63 90 75 1. Sonntag 26 24 14 25 24 2. Montag 32 21 19 25 27 2. Dienstag 42 33 28 48 64 2. Mittwoch 40 42 34 34 10 2. Donnerstag 56 53 41 24 13 2. Freitag 21 31 34 48 26 2. Adventssamstag 74 49 57 93 102 2. Sonntag 23 16 16 23 4 3. Montag 42 20 24 37 12 3. Dienstag 40 60 65 60 52 3. Mittwoch 72 66 34 60 64 3. Donnerstag 83 49 58 52 56 3. Freitag 61 52 62 56 60 3. Adventssamstag 129 114 107 127 115 3. Sonntag 28 25 21 32 0 4. Montag 23 21 23 12 24 4. Dienstag 59 44 43 23 43 4. Mittwoch 62 64 62 40 42 4. Donnerstag 46 44 49 28 54 4. Freitag 28 29 51 5 18 4. Adventssamstag 60 64 82 6 24 4. Sonntag 4 12 14 6 5 5. Montag 16 11 15 Heiligabend 9 5. Dienstag 10 12 23 k.R. Heiligabend 5. Mittwoch 5 10 28 k.R. k.R. 5. Donnerstag Heiligabend 7 18 k.R. k.R. 5. Freitag k.R. Heiligabend 6 k.R. k.R. 5. Samstag k.R. k.R. Heiligabend k.R. k.R. Busse insgesamt 1.216 1.128 1.150 1.111 1.043 < 30 Reisebusse 30 bis 59 Reisebusse 60 bis 89 Reisebusse >= 90 Reisebusse k.R. keine Reservierung für Reisebusse, Normalbetrieb für Pkw-Parken Anmerkung : Bei den Daten aus 2013 ist zu berücksichtigen: 1.) Der Schlossplatz wurde am Mittwoch, 04.12. (= 2. Mittwoch) aufgrund eines Bombenfundes am Schlos splatz ab ca. 10 Uhr für mehrere Stunden gesperrt, ankommende Reisebusse mussten sich andere Parkmöglic hkeiten suchen und wurden daher zahlenmäßig nicht erfasst. 2.) Für Donnerstag, den 05.12. (= 2 . Donnerstag) sprach der Deutsche Wetterdienst tags zuvor eine Sturmwarnung aus (Sturmtief "Xaver"). Auf Empfehlung des Ordnungsamtes blieben daher die meisten Weihnachtsmärkte geschlossen. Dies wurde in den Med ien angekündigt. Daher ist es wahrscheinlich, dass einige Reisebusunternehmen ihre geplanten Fahrten n ach Münster kurzfristig abgesagt haben.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Schlossplatz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0941/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.12.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37