2668/2017
Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune"
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Anlage 3 Auszug Stadt AG Behindertenpoltik vom 16.11.2017
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Anlage 3 Geschäftsführung Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Frau Thiemann Telefon: (0221) 221-22822 Fax : (0221) 221-6627497 E-Mail: angelaedith.thiemann@stadt-koeln.de Datum: 28.11.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 16.11.2017 öffentlich 1.2 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune" 2668/2017 Frau Biefang erläutert, dass der Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ die UN- Kinderrechts-Konvention in Köln umsetzen soll. Dort werden Rahmenbedingungen festgelegt. Die Siegelverleihung ist ein zertifiziertes Verfahren und wird umgesetzt durch den Verein Kinderfreundliche Kommunen, der sich zusammensetzt aus UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk. Hierbei müssen folgende Standards eingehalten werden: Kinderfreundliche Rahmengebung, d.h. Kinderechte müssen generell beachtet werden. Teilhabe/Partizipation für Kinder und Jugendliche müssen sichergestellt wer- den. Information, d.h. alle Kinder und Jugendliche müssen über ihre Rechte infor- miert sein und diese nutzen können. Angebote für Kinder und Jugendliche müssen bekannt und nutzbar sein. Frau Grimbach-Schmalfuß erläutert zum Änderungsantrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen, dass in diesem Aktionsplan die Kinder und Jugendliche mit Behinderung so gut wie nicht berücksichtigt sind. So ist nur eine Maßnahme aufgeführt, die diesen Personenkreis betrifft. Daher fordern die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen, dass der Aktionsplan überarbeitet wird und die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen daran beteiligt werden. Frau Schmerbach weist darauf hin, dass sowohl der Jugendhilfeausschuss als auch der Gesundheitsausschuss in ihren Sitzungen am 07.11.2017 im Sinne des Antrages der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen be- schlossen haben. Frau Biefang weist darauf hin, dass im Aktionsplan keine spezifischen Gruppen be- nannt werden, da er sich an alle Kinder und Jugendliche richtet. Bei den im vorlie- genden Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen handelt es sich nicht um das Ergebnis einer Bestandsaufnahme, sondern hier sind exemplarisch 59 Maßnahmen aufge- führt, von denen sich eine an Kinder mit Behinderungen richtet. An dieser Maßnah- me haben rund 600 Kinder teilgenommen. Da Frau Grimbach-Schmalfuß dies nicht als ausreichend betrachtet, schlägt Frau Biefang vor, das entsprechend des Vorschlages im Jugendhilfeausschuss und Ge- sundheitsausschuss die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und - selbsthilfegruppen in der noch zu gründenden Steuerungsgruppe für die Gesamtpla- nung mitarbeiten sollen. Herr Krämer weist darauf hin, dass in dem Aktionsplan keine Hinweise bzw. Ziele im Hinblick auf arme Kinder zu finden sind. Nachdem die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik den Änderungsantrag der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen – siehe TOP 1.2.1 – beschlossen hat, beschließt die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wie folgt: Beschluss: Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nimmt den Aktionsplan zur Kenntnis und bittet die Fachausschüsse des Rates wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung wird die Priorität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen gelegt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500€ stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat- zung 2018 – zur Verfügung. Der Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ soll so überarbeitet werden, dass auch die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung auf kindli- chen Schutz und Teilhabe angemessen dargestellt werden und im Maßnahmenkata- log aufgenommen werden. Dabei sind die Behindertenorganisationen aus der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik als Sachkundige in eigener Angelegenheit zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Anlage 1 18-10-2017 Aktionsplan
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1 2 Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ der Stadt Köln Inhaltsverzeichnis 1 Informationen zur Kommune und zum Prozess 7 1.1 Allgemeines 7 1.2 Demografische Entwicklung 8 1.3 Gegenwärtige Herausforderungen 10 1.3.1 Kinderarmut 10 1.3.2 Aufbau und Weiterentwicklung der kommunalen Präventionskette in Köln 12 2 Wesentliche Schlussfolgerungen aus der Standortbestimmung und dem Dialogprozess mit Kindern und Jugendlichen 14 2.1 Vorrang für das Kindeswohl (best interest of the child) 16 2.1.1 Was ist gut? 16 2.1.2 Was kann verbessert werden? 18 2.2 Kinderfreundliche Rahmengebung 20 2.2.1 Was ist gut? 20 2.2.2 Was kann verbessert werden? 21 2.3 Partizipation von Kindern und Jugendlichen 22 2.3.1 Was ist gut? 22 2.3.2 Was kann verbessert werden? 25 2.4 Information über Kinder- und Jugendrechte 27 2.4.1 Was ist gut? 27 2.4.2 Was kann verbessert werden? 27 3 Ziele und Maßnahmen 29 3.1 Vorrang des Kindeswohls 29 3.1.1 Leitziel: Gesundheit und Bildung fördern 29 3 3.1.1.1 GoJa – Gesundheitsorientierte Jugendarbeit in Köln 29 3.1.1.2 Professionalierung Settingbasierter Gesundheitsförderung mit Kindern und Jugendlichen 31 3.1.1.3 Umwelt und Natur schützen und bewahren 32 3.1.1.4 LeseMentor Köln 32 3.1.1.5 Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden und deren Kindern 34 3.1.2 Leitziel: Ausbau von Sporteinrichtungen und –angeboten 35 3.1.2.1 Sportorientierte Jugendarbeit 35 3.1.2.2 Einrichtung eines Sportnetzwerkes 37 3.1.2.3 Sportförderprojekte im „Pro Veedel Programm“ 38 3.1.2.4 „Kids in die Clubs“ 39 3.1.2.5 Spiel und Sport in der Freizeit 40 3.1.2.6 Eltern-Kind-Turnen 40 3.1.2.7 Kölner Kinder Sportfest 41 3.1.2.8 Baumaßnahmen Sportstätten 42 3.1.3 Leitziel: Vermittlung von Medienkompetenz 43 3.1.3.1 Medienbildung als Voraussetzung für ein erfolgreiches Aufwachsen 43 3.1.3.2 Schutz vor Gefahren im Umgang mit Medien 44 3.1.3.3 Entwicklung eines Konzeptes „Medienpädagogik“ für Köln 46 3.1.4 Leitziel: Einbezug zugewanderter Kinder und Jugendlicher 47 3.1.4.1 Angebote zur Integration für zugewanderte Kinder und Jugendliche 47 3.1.4.2 Integrationshilfen für Kinder und deren Eltern in Gemeinschaftsunterkünften 49 3.1.4.3 Interkulturelle Suchtberatung 49 3.1.4.4 Sport und Bewegung für geflüchtete Kinder und Jugendliche 50 3.1.4.5 TalentCAMPus „Kultur macht stark“ 50 4 3.1.5 Leitziel: Gestaltung kinderfreundlicher Lebensräume 52 3.1.5.1 Abbau von Angsträumen im öffentlichen Raum 52 3.1.5.2 Gute Schule 2020 – Schulgeländegestaltung 52 3.1.5.3 Einarbeitung der Kinder- und Jugendrechte in das Verkehrskonzept der Stadt Köln 53 3.2 Kinderfreundliche Rahmengebung 54 3.2.1 Leitziel: Abbau von Kinderarmut 54 3.2.1.1 Kinderarmutsberichterstattung und sozialräumliches Präventionsmonotoring 54 3.2.2 Leitziel: Kinderrechte im Verwaltungshandeln 55 3.2.2.1 Aufnahme des Themas in die Hauptsatzung der Stadt Köln 55 3.2.2.2 Einrichtung einer Steuerungsgruppe zur Umsetzung des Aktionsplans 55 3.2.2.3 Entwicklung von Qualitätskriterien zur Überprüfung der Kinder- und Jugendfreundlichkeit 56 3.2.2.4 Einrichtung eines Kooperativen Kinder- und Jugendbüros und schnelle Stellenbesetzung neuer Stellen 57 3.2.2.5 Fortschreibung des Aktionsplans 58 3.2.2.6 Kinderrechte werden 2018 Schwerpunktthema der Familienbildung 58 3.2.2.7 Die Kölner kultur- und medienpädagogischen Fach- einrichtungen entwickeln Projekte zum Thema Kinder- und Jugendrechte 59 3.2.3 Leitziel: Kinder- und Jugendrechte in Aus- und Fortbildung 60 3.2.3.1 Schulung des Personals in allen betroffenen Dezernaten 60 3.2.3.2 Aufnahme des Themas in die Ausbildung in Verwaltungsbereichen 61 3.3 Partizipation von Kindern und Jugendlichen 62 3.3.1 Leitziel: Partizipation langfristig etablieren und stärken 62 3.3.1.1 Durchführung einer Jugendbefragung 62 5 3.3.1.2 Ausbau der Kinder- und Jugendforen in allen neun Stadtbezirken 63 3.3.1.3 Vorhaben „Geld in die Hand von Jugendlichen“ 64 3.3.1.4 Konzeptionelle Weiterentwicklung der Rathausschule 65 3.3.1.5 Demokratieführerschein – Lerne Deine Beteiligungsmöglichkeiten kennen 66 3.3.1.6 Entwicklung eines Beschwerdeverfahrens für stationäre Einrichtungen in den Ki d S, „Plakatwettbewerb“ 67 3.3.1.7 Selbstorganisierte Zeltlager 69 3.3.1.8 Partizipation als Strukturmerkmal im Amt für Kinder, Jugend und Famillie und als Schwerpunktthema in Fachgesprächen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) 70 3.3.1.9 Vernetzung der Kinder- und Jugendinteressen mit dem aktuellen Prozess zur Bürgerbeteiligung der Oberbürgermeisterin 72 3.3.1.10 Partizipation und Beteiligungskultur im „Kita-Alltag“ leben und gestalten 73 3.3.1.11 Partizipation in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 74 3.3.1.12 „Ferien mit der Guilleaume-Stiftung“ – aktive Programmgestaltung mit Kindern und Jugendlichen 75 3.3.2 Leitziel: Einbezug der Kinder- und Jugendinteressen in die Stadtplanung 76 3.3.2.1 Berücksichtigung von Kinder- und Jugendinteressen bei der Umsetzung von Projekten im Programm „Soziale Stadt“ 76 3.3.2.2 Kinder- und Jugendbeteiligungsverfahren in der Stadtplanung 76 3.3.2.3 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Planung einer Grünfläche am Beispiel „Butzweiler Hof“ 77 3.3.2.4 Spielraumplanung im öffentlichen Raum 79 3.3.2.5 Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung 80 3.4 Information über Kinder- und Jugendrechte 81 3.4.1 Leitziel: Kinder, Jugendliche und Öffentlichkeit informieren 81 6 3.4.1.1 Aufbau einer Web-site mit Informationen 82 3.4.1.2 Entwicklung einer Kinderrechtekampagne, die für unterschiedliche Veranstaltungen genutzt werden kann 82 3.4.1.3 Weltkindertag in Köln 83 3.4.1.4 Erstellen eines Leitfadens für Kinder und Jugendliche zur Nutzung unterschiedlicher Partizipationsmöglichkeiten 84 3.4.1.5 Verbreitung des bereits bestehenden Kinderrechtekatalogs und der „Verhaltensampel“ als Basis für soziales Miteinander 85 3.4.1.6 Entwicklung und Bereitstellung altersgerechter Informationen über Kinderrechte 86 3.4.1.7 Regelmäßige Berichterstattung über die Lage von Kindern und Jugendlichen sowie Pressekonferenz 86 4 Zusammenfassung und Ausblick 87 7 1. Informationen zur Kommune und zum Prozess 1.1 Allgemeines Am 25. November 2013 hat die Stadt Köln als erste Großstadt in Deutschland eine Vereinbarung mit dem Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ abgeschlossen. Mit der Vereinbarung bekennt sich Köln zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene. Ziel der Vereinbarung sind die Umsetzung von Standards bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, eine kinderfreundliche Rahmengebung, ein übergreifender Aktionsplan, die Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche, der Vorrang des Kindeswohl, ein ausgewiesener Kinder- und Jugendetat, der regelmäßige Bericht der Kommune, die Information über Kinderrechte und die Unterstützung von Kinderrechtsorganisationen. „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ ist ein gemeinsames Vorhaben des Deutschen Komitees für „UNICEF e.V.“ und des „Deutschen Kinderhilfswerkes e.V.“. Die Förderung der Umsetzung der Kinderrechte entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention sowie der Partizipation im Besonderen und ebenso Maßnahmen gegen Kinderarmut sind Leitlinien der Organisation. Der Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ zeichnet Städte und Gemeinden aus, die für die lokale Umsetzung der Kinderrechte – unter Beteiligung der in der Kommune lebenden Kinder und Jugendlichen – verbindliche Ziele und einen Aktionsplan entwickeln. Die Gruppe der 0- bis 18jährigen, also Kinder und Jugendliche, soll in allen Lebensbereichen gestärkt werden und Verwaltungshandeln durch Kinder- und Jugendfreundlichkeit geprägt sein. Dabei sind alle Kinder und Jugendlichen in den Blick zu nehmen, wie dies im Artikel 2 der UN Kinderrechtskonvention (Achtung der Kinderrechte, Diskriminierungsverbot) beschrieben ist. Der Prozess im Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“, mit dem Ziel der Auszeichnung der Stadt Köln, wurde in der Zeit von November 2013 bis heute 8 intensiv von Mitarbeitenden des „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ begleitet. Er begann mit einer Standortbestimmung anhand eines Fragebogens für die Verwaltung. Der Verein hat die Fragebögen bereitgestellt, ausgewertet und die Ergebnisse in einer Standortbestimmung analog einer Stärken-Schwächen- Analyse formuliert. Daran schlossen sich eine Kinderbefragung und Workshops mit Kindern und Jugendlichen an, in denen ihre Wünsche und Vorschläge ermittelt wurden. Der „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ beschrieb auf der Grundlage der beiden Befragungen Empfehlungen für die Stadt Köln, die in diesen Aktionsplan einfließen. In regelmäßigen Arbeitsgruppen wurden die Standortbestimmung und die Empfehlungen mit den Mitarbeitenden des Vereins diskutiert und an die alltäglichen Erfordernisse in der praktischen Arbeit angepasst. Die Bewertungskriterien sowie die Vergabe der Punktzahlen für die Standortbestimmung Kölns im Prozess wurde vom Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ sowie von der Sachverständigen Kommission erarbeitet und ermittelt. Der Rat der Stadt Köln hat am 11. Juli 2017 beschlossen, die Verwaltung mit der Erstellung eines Aktionsplanes im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens für das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ zu beauftragen. Der Aktionsplan wird hier vorgestellt. Mit der Umsetzung des Aktionsplanes soll in 2018 begonnen werden. 1.2 Demografische Entwicklung Die Stadt Köln zählt zu den Großstädten in der Bundesrepublik, deren Einwohnerzahl stetig zunimmt. In 2016 erblickten 11.810 Kölner Kinder das Licht der Welt. Die Stadt Köln ist in neun Stadtbezirke mit insgesamt 86 Stadtteilen untergliedert. Die Zahl der Kölner Bevölkerung ist im Jahr 2016 auf 1.081.701 gestiegen. Nach der aktuellen städtischen Bevölkerungsprognose vom 08. Mai 2015 wird 9 die Bevölkerung in Köln bis 2040 auf voraussichtlich fast 1,2 Millionen Einwohner*innen ansteigen. Dabei ist zu unterstreichen, dass sich insbesondere bis etwa 2025 (bis zu diesem Jahr liegen auch kleinräumige Prognoseergebnisse auf Stadtteilebene vor) eine sprunghafte Entwicklung abzeichnet. Auch nach 2025 ergeben sich voraussichtlich weitere Zuwächse, die Bevölkerungszahlen steigen dann aber voraussichtlich deutlich langsamer. Im Zusammenhang mit der aktuellen Bevölkerungsprognose, ist mit einem weiterhin rasanten Anstieg der Zahl der Kinder und Jugendlichen in Köln zu rechnen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wird ein Anstieg von heute rund 165.300 auf rund 184.300 in 2025 vorausgesagt. Das entspricht einem Anstieg um rund 19.000 Kinder und Jugendliche und einem prozentualen Zuwachs von rund 12%. Bis 2040 zeichnet sich ein weiterer Anstieg auf 186.900 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ab. Besonders interessant erscheinen die Ergebnisse der kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2025 für die einzelnen Stadtteile und Stadtbezirke, die je nach Teilraum in ihrer Dynamik sehr unterschiedlich ausfallen.* In differenzierter Betrachtung ergibt sich das Bild, dass bis 2025 für alle einzelnen Altersgruppen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Köln, also für Kindergartenkinder, Grundschulkinder etc., Zuwachsraten von 11% bis 12% zu erwarten sind. * Die vorliegenden Prognoseergebnisse zeigen die zukünftigen strukturellen Entwicklungslinien auf. Sie vermögen indes nicht, infrastrukturelle Detailplanung anhand von exakten IST-Zahlen zu Nachfragebedarfen vollständig abzusichern. 10 1.3 Gegenwärtige Herausforderungen Die Kinder- und Jugendförderung sieht sich (nicht nur) in Köln einer Reihe von Herausforderungen gegenüber, wie sie auch schon im Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2016 – 2020, mit einer Ableitung von Maßnahmen, erläutert werden. Besonders hervorgehoben werden müssen die Ziele, dem prognostizierten Bevölkerungswachstum mit einer bedarfsgerechten Jugendinfrastruktur zu begegnen. Insbesondere sind hierbei die neuzugewanderten Kinder und Jugendlichen in den Blick zu nehmen, um sie an allen notwendigen Stellen der Bildungs- und Präventionskette mitzunehmen. Dies gilt ebenso für alle Kinder und Jugendlichen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen sowie Kindern und Jugendlichen in geschlechtlicher und sexueller Vielfalt. Darüber hinaus steht die Bekämpfung von Kinderarmut oder die Gesundheitsförderung von Mädchen und Jungen bzw. jungen Frauen und jungen Männern im Fokus der künftigen Arbeit. Insgesamt ist zu sagen, dass die wachsende Stadt Köln nicht nur vor großen Herausforderungen in Bezug auf die Vielfältigkeit aller Lebenslagen aller Kinder und Jugendlichen steht, sondern diese insbesondere durch strukturelle Herausforderungen wie ausreichender Wohnraum, Bildungsangebote, barrierefreie Zugänge und vieles mehr stark flankiert werden. Als wachsende Stadt, hat sich die Stadt Köln zum Ziel gesetzt, die kulturelle, geschlechtliche, sexuelle und familiäre Vielfalt aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig ihres sozialen Status zu stärken. 1.3.1 Kinderarmut Mit Blick auf die stark steigenden Zahlen an Kindern und Jugendlichen in Köln bedürfen die Teilräume mit den höchsten relativen und absoluten Zuwachsraten einer besonderen Aufmerksamkeit. Gerade hier muss die Infrastruktur der Kinder- und Jugendangebote mitwachsen. Gleichzeitig empfiehlt sich ein Seitenblick auf die und gedankliche Verknüpfung mit den Kinderarmuts- und Jugendarbeitslosenquoten der Stadtteile. Einige Stadtteile mit vielen Kindern in prekären Lebenslagen erwarten eine stark steigende Zahl an Kindern und Jugendlichen. Es geht darum, eine 11 adäquate Infrastruktur für alle Teilräume der Stadt, orientiert an ihren Bevölkerungszahlen, vorzuhalten und gleichzeitig bei benachteiligten Teilräumen Angebote quantitativ oder qualitativ zu erweitern. Auch wenn grundsätzlich alle Kinder und Jugendlichen als Adressaten im Blick sind, bedürfen diese in prekären, riskanten oder benachteiligenden Lebenslagen einer besonderen Aufmerksamkeit, da ihnen Teilhabechancen eher verwehrt bleiben als anderen. In westlichen Industriegesellschaften steht weniger absolute Armut, verstanden als Beeinträchtigung der materiellen Grundversorgung mit Lebensmitteln und Wohnraum, im Vordergrund, als vielmehr relative Armut, verstanden eben als eingeschränkte Teilhabe- und Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen. Auch wenn Armut in einem Lebenslagenansatz mehrdimensional in den Bereichen Einkommen, Bildung, Gesundheit, Wohnen und weiteren zu betrachten ist, hat Einkommensarmut einen besonderen Stellenwert. Entsprechend wird im Rahmen der Sozialberichterstattung Nordrhein-Westfalen davon gesprochen, dass der SGB II-Transferleistungsbezug von unter 15jährigen die kommunale Kennziffer für Kinderarmut darstellt. Zum Jahresende 2016 lag der Anteil der Kölner Kinder unter 15 Jahren, die in SGB II-Bedarfsgemeinschaften leben, bei rund 21%. Anders formuliert: Etwa jedes fünfte Kind in Köln ist von Kinderarmut betroffen. Die Kinderarmutsquote erweist sich bei Betrachtung einer Zeitreihe von 2007 bis 2014 als recht stabil. Sie lag 2007 gesamtstädtisch bei 24% und ist seitdem – trotz eher positiver wirtschaftlicher Entwicklung – nur wenig gesunken. In einigen Teilräumen ist die Kinderarmutsquote sogar, entgegen dem gesamtstädtischen Trend, gestiegen. An dieser Stelle bleibt festzuhalten, dass sich sozialräumlich, auf Stadtteil- und Stadtviertelebene, zum Teil extrem unterschiedlich günstige oder prekäre Bedingungen für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ergeben. 12 Festzuhalten gilt es auch, dass teilräumliche Risikolagen im Zeitverlauf veränderlich sind. Einige Stadtteile und Stadtviertel entwickeln sich (meist langsam) tendenziell positiv, andere tendenziell negativ. 1.3.2 Aufbau und Weiterentwicklung der kommunalen Präventionskette in Köln Auf der Basis eines Beschlusses des Stadtvorstandes vom 26.04.2017 nimmt die Stadt Köln am Landesprogram zum Aufbau kommunaler Präventionsketten („Kein Kind zurücklassen!“) teil. Unter einer kommunalen Präventionskette ist die Gesamtheit der präventiven Ansätze in Köln zu verstehen, die biografisch entlang den unterschiedlichen Lebensphasen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (und deren Eltern) nach Altersgruppen und Bildungssettings angelegt sind. Das Vorhaben hat die Ziele, Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und präventive Maßnahmen weiter zu entwickeln. Das Programm stellt insbesondere auf drei zentrale Entwicklungsaufgaben ab: (1) Entwicklung eines Präventionsleitbildes, (2) Aufbau/ Weiterentwicklung von Maßnahmen einer kommunalen Präventionskette bei gesamtkommunaler Steuerung und integrierter Planung, (3) Etablierung eines Präventionsmonitorings inklusive wirkungsorientierter Steuerung. Unter dem unter (2) skizzierten Arbeitsschritt ist die Weiterentwicklung des 2010 veröffentlichten und seitdem intern fortgeschriebenen städtischen Handlungskonzeptes gegen die Folgen von Kinderarmut vorgesehen. Dieses ebenfalls ämterübergreifend angelegte Handlungskonzept hat zahlreiche Schnittstellen mit den vom Verein „Kinderfreundliche Kommunen“. und der Sachverständigenkommission identifizierten Empfehlungen zur Aufstellung des Aktionsplans. Facheinrichtungen des Kinder- und Jugendschutzes wie z.B. der „Deutsche Kinderschutzbund e.V., Ortsverband Köln“ und „Zartbitter e.V.“ kooperieren eng mit der Stadt Köln. In deren Auftrag führen sie Fortbildungen für Mitarbeitende 13 der Stadtverwaltung und Träger der freien Jugendhilfe durch. Sie beraten diese auch bei der Erstellung von institutionsbezogenen Schutzkonzepten. In interkulturellen Bezügen sind hier das Projekt „180 Grad Wende“ des Jugendbildungs- und Sozialwerk Goethe e.V. und „HennaMond e.V.“ aktiv. Träger der freien Jugendhilfe arbeiten, koordiniert durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln, in Facharbeitskreisen und Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII zusammen. Die Netzwerke „Gesunde Lebenswelten“, „GOJA – gesundheitsorientierte Jugendarbeit“ und „Frühe Hilfen“, der Kölner Jugendring als Plattform für die Schülervertretungen und die Jugendverbände sowie die Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII Gewaltprävention, Jugendschutz, Kultur- und Medienpädagogik, mobile Jugendarbeit/Streetwork, Familienbildung, Jugendschutz und Inklusion sowie die „Arbeitsgemeinschaft der Offenen Türen in Köln“ (AGOT) und die Schulsozialarbeit befinden sich hier in einem Konzeptionsprozess für ein kommunal abgestimmtes Handlungskonzept zur Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, zur Unterstützung, Begleitung, Beratung und Bildung ihrer Eltern bei der Erziehung um die Teilhabechancen von Kinder, Jugendlichen und ihrer Eltern durch das Bilden einer engmaschigen Präventionskette zu erhöhen. Die Kooperation mit der Dienststelle Diversity soll weiter ausgebaut werden. Damit verbunden ist die Vertretung der Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen auch in den Bereichen, Inklusion und die Mitarbeit an der Erstellung des kommunalen Aktionsplanes gegen Homo- und Transphobie. Präventive Angebote für Kinder, Jugendliche und deren Familien ausländischer Herkunft sind im Handlungskonzept Integration gebündelt. Freizeitpädagogische Angebote im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Kultur- und Medienpädagogik sowie der Sportvereine und des vereinsungebundenen Sports sind ebenso vielfältig wie Bauspielplätze, Jugendfarmen und Trendsportanlagen. 14 2 Wesentliche Schlussfolgerungen aus der Standortbestimmung und dem Dialogprozess mit Kindern und Jugendlichen Die UN–Kinderrechtskonvention ist Querschnittsthema für alle Politikbereiche. Mit der Stadt Köln stellt sich erstmals eine Großstadt der konsequenten Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im Verfahren „Kinderfreundliche Kommune“. Analyse und Umsetzungsstrategien sind mit großen Chancen, aber auch mit großen Aufgaben verbunden: Über eine Million Einwohner*innen in neun Stadtbezirken, 17.000 Verwaltungsmitarbeitende, sowie eine Vielzahl engagierter Träger der freien Jugendhilfe, Vereine und weitere Akteure, die sich für Kinder und Jugendliche einsetzen. Die Stadt Köln und der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ haben sich deshalb zum Ziel gesetzt, innerhalb des Auszeichnungsverfahrens Standards für Kinderfreundlichkeit zu entwickeln, die zukünftig für andere Großstädte nutzbar sein sollen. Zwei zielführende Fragestellungen sind bei der Erstellung des Aktionsplans handlungsleitend: Wie kann die Kinder- und Jugendinteressenvertretung in einer Großstadt in ihrer Bedeutung so ausgestaltet und angebunden werden, dass sie gesamtstädtisch wie auch in den Stadtbezirken erfolgreich agieren kann und Zugänge für alle Kinder und Jugendlichen ermöglicht? Wie können auch begleitende, ressortübergreifende Strukturen einer Steuerungsgruppe auf die Anforderungen in den Stadtbezirken angepasst werden? Wie kann es gelingen, aus bewährten und erfolgreichen Maßnahmen und Strukturen in einzelnen Stadtbezirken übertragbare Formate zu entwickeln, die auch in anderen Stadtbezirken aber auch stadtweit anwendbar werden?“ 15 Auf der Grundlage der Auswertung des Verwaltungsfragebogens im Rahmen der Standortbestimmung Kölns, unter Berücksichtigung zusätzlicher Materialien aus der Kommune, sowie der Ergebnisse der Kinderbefragung und der Besprechung im Amt für Kinder, Jugend und Familie am 01.07.2015, wurden vom Verein „Kinderfreundliche Kommune“ unter Mitwirkung von Mitgliedern der Sachverständigenkommission Empfehlungen für die Erarbeitung dieses Aktionsplans ausgesprochen. Die Stadt Köln hat mit der Kinderbefragung von über 1.600 Kindern und einer umfassenden Analyse zu den neun Bausteinen im Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ eine gute Ausgangsbasis für den zukünftigen Aktionsplan geschaffen. Zentrales Thema im Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ ist eine ämterübergreifende Vermittlung der Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention und ihre Umsetzung in das Verwaltungshandeln aller Ressorts. Das Kindeswohl, seine Rahmenbedingungen in der Stadt und insbesondere die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen sind ein roter Faden in den Empfehlungen für kinderfreundliche Kommunen. Die Leitfragen, die von der Sachverständigenkommission im Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ in vier ausgewählten Themenbereichen entwickelt wurden, sind die Gliederungsvorgabe für die Empfehlungen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Kinderbefragung und der Befragung der Verwaltungsmitarbeitenden wurden mit Blick auf die Themenfelder: Vorrang des Kindeswohls Kinderfreundliche Rahmengebung Partizipation von Kindern und Jugendlichen Information die nachfolgend beschriebenen Ergebnisse erarbeitet. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen sind erste Schritte, auf die Fragen eine Antwort zu geben, wie die 16 vier kardinalen Themenfelder im Sinne von Kinder- und Jugendgerechtigkeit unter gesamtstädtischen Gesichtspunkten sowie herunter gebrochen auf die neun Stadtbezirke und die elf definierten Sozialräume umgesetzt werden können. 2.1 Vorrang für das Kindeswohl (best interest of the child) 2.1.1 Was ist gut? Der Verein "Kinderfreundliche Kommunen" und die Sachverständigen schätzen ein, dass in Köln die Kinderrechte bereits Eingang in das tagtägliche Verwaltungshandeln im Amt für Kinder, Jugend und Familie und seinen nachgeordneten Einrichtungen gefunden haben. In allen neun Stadtbezirken gibt es bereits viele verschiedene Projekte und Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von Kindern und ihren Rechten. Unterschiedliche strategische Konzepte, die unter der Federführung der jeweiligen Dezernate und Dienststellen erstellt und umgesetzt werden (z.B. Inklusion, Integration, Gewaltprävention, Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung, Spielplatzplanung, Gewaltprävention, LSBTIQ (Lesbisch Schwul Bi Trans* Inter* Queer) leiten zur praktischen Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention an. Ziel der Konzepte ist es, ineinander zu greifen und damit umfassend alle Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu fördern und zu stärken. Auch mit den Trägern der freien Jugendhilfe hat die Stadt Köln zur Entwicklung von Leitlinien und Standardverfahren in Institutionen und Einrichtungen jüngst Rahmenverträge nach §§ 8a und 72a SGB VIII geschlossen. Dies erfolgte mit der Zielsetzung, allen professionellen und weiteren Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendhilfe Handlungssicherheit zu geben und Kinder zu schützen. Die Stadt bietet zudem kontinuierlich Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Kindeswohl an. 17 Das Amt für Kinder, Jugend und Familie leitet federführend mehrere ämter- und professions-übergreifende Arbeitskreise, die ausschließlich die Themen Kindeswohl und Kindesschutz zum Inhalt haben. Hierzu gehören der Arbeitskreis Kinderschutz unter Beteiligung pädagogischer Fachkräfte von Schulen, Kindertagesstätten, Gesundheitshilfe, Trägern der freien Jugendhilfe, Wohlfahrtsverbänden und der Polizei, sowie der Arbeitskreis Häusliche Gewalt unter darüberhinausgehender Beteiligung der Gewaltschutzstellen, des Familiengerichtes und der Gerichtsmedizin. Die Arbeitskreise dienen dem ressortübergreifenden und fachbezogenen Austausch aller mit dem Thema Kinderschutz befassten Institutionen mit dem Ziel der Vernetzung zur Sicherstellung des Kindeswohls. Die seit 2014 aufgebauten bezirklichen Netzwerkstrukturen unter Federführung der Bezirksjugendämter und unter Einbezug von Schwangerenberatungsstellen, Hebammen und Kinderärzten auf der gesetzlichen Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes (§§ 1 – 4) gewinnen zunehmend an Bedeutung. Sie tragen dazu bei, präventive Maßnahmen und Projekte abzustimmen und umzusetzen. Es ist zu fragen, wie in anderen Ressorts die Themen Kinderrechte und der Vorrang des Kindeswohls bekannt sind, obwohl Köln in seinem Leitbild die Zielstellung Kinderfreundlichkeit verankert hat. Viele verschiedene Projekte und Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von Kindern und ihren Rechten gibt es in den neun Stadtbezirken bereits mit unterschiedlicher Intensität und Laufzeit. Mehrere stadtweite Konzepte liegen unter anderem vor zu Themen der Inklusion, Integration, Gewaltprävention, Jugendhilfe und Schulentwicklung sowie zur Spielplatzentwicklung. Jugendliche werden in Köln beim Übergang von der Schule in den Beruf gut unterstützt. Köln konnte eine gute Punktzahl von 126 Punkten (76%) für das Themenfeld Kindeswohl (best interest of the child) erzielen. 18 Good practice Beispiele (2015): Das Zeugnistelefon ist Anlaufstelle für Schüler*innen, aber auch deren Eltern oder Lehrer*innen, die Fragen oder Probleme in Zusammenhang mit dem Schulzeugnis haben. Das Kölner Bündnis für gesunde Lebenswelten setzt seit 2011 einen Schwerpunkt auf die Bildung von „Gesundheitsteams“: eine Kooperation mit Kölner Hauptschulen (www.gesundheitsteams.de). Das Projekt „Familienpark“ unter der Zoobrücke in Mülheim ist das erste Beispiel für eine frei zugängliche Sportfläche Das Projekt „Offenes Fußballtraining auf öffentlichen Bolzplätzen“ bietet ein kostenloses, offenes Fußballtraining für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren auf geeigneten Bolzplätzen in sozial belasteten Wohngebieten der Stadt Köln. Wesentliches Ziel des Projektes „Kids in die Clubs“ ist es, KölnPass berechtigten Kindern für mindestens ein Jahr eine unentgeltliche Mitgliedschaft in einem jugendbeihilfeberechtigten Kölner Sportverein zu ermöglichen. Das Modellprojekt „Inklusion in der Jugendförderung“ hat anhand von Praxisprojekten in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Grundlagen und Qualitätsstandards für inklusive Jugendarbeit entwickelt (2013-2015). 2.1.2 Was kann verbessert werden? Um die UN-Kinderrechtskonvention systematisch im Verwaltungshandeln umzusetzen schlägt der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ folgende Maßnahmen vor: 19 Herbeiführung eines Stadtratsbeschlusses zur Anerkennung und Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Köln für ihre Berücksichtigung im Verwaltungshandeln Schulung des Verwaltungspersonals in allen betroffenen Dezernaten zur Ausgestaltung des Vorrangbegriffs Für die Themenfelder Kinderarmut, Gesundheit und Flucht soll ein strategisches Vorgehen mit Schwerpunkten und Kooperationspartnern festgelegt werden. Es wird ein Monitoring eingerichtet, das Kinderarmut und deren Ursachen untersucht wirkungsvolle Maßnahmen ermittelt und in einen Bericht mündet. Die Bewertung erfolgt selbstevaluativ und dafür sollen eigene Instrumente entwickelt werden. Die Ergebnisse können in einem eigenständigen Kinder- und Jugendbericht dargestellt werden. Vorliegende Konzepte sollen auf ihre Umsetzung geprüft/evaluiert und daraus sinnvolle Kennziffern in einem moderierten Prozess ämterübergreifend ermittelt und zukünftig im Rahmen eines jährlichen Berichts genutzt werden, die fortzuschreiben sind, um Problemlagen zu erkennen und Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten. Nutzung des bestehenden Gesundheitsnetzwerks, um Schwerpunkte zu definieren, die sich auf vorab festzulegende sozialräumliche und städtebauliche Indikatoren stützen. Gebietsbezogene Förderprogramme (Soziale Stadt) sollen genutzt werden, um insbesondere Projekte zur Gesundheits- und Bewegungsförderung für Kinder zu entwickeln. Geflüchteten Kindern und Jugendlichen soll ein leichter Zugang zu Bildung, Freizeit und Gesundheitsleistungen ermöglicht werden. Beteiligung: Neue Qualitätsstandards können vor allem dann festgelegt werden, wenn es um die Neuplanung kinder-freundlicher Wohnsiedlungen und um kommunale Verkehrsvorhaben geht. 20 Modellhaft Schulhöfe als Bewegungsräume öffnen, Angsträume abbauen und eine möglichst sichere Wegevernetzung der Spielräume vorantreiben. 2.2 Kinderfreundliche Rahmengebung 2.2.1 Was ist gut? Das Amt für Kinder, Jugend und Familie in Köln mit seiner Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung stellt mit seinen weitgefächerten Aufgaben und Zuständigkeiten eine anerkannte und bekannte Struktureinheit für Familien-, Kinder- und Jugendinteressen dar. Im Unterschied zu anderen Städten ist das Amt auch für die Planung und den Neubau öffentlicher Spielplätze zuständig und verfügt damit über investive Mittel. Die Mitarbeitenden pflegen eine intensive Zusammenarbeit mit anderen Ressorts, nehmen an zahlreichen Arbeitsgruppen teil und verfügt über vielfältige Kontakte zu freien Trägern der Jugendhilfe. Damit besteht eine gute Basis, einen verbindlichen Rahmen für die Umsetzung der Kinderrechte in Köln zu schaffen. Die Stadt erzielte im Themenfeld Rahmengebung 235 von 351 Punkten und steht mit 67% recht gut da. Good Practice (2015) Es gibt stadtteilorientierte Bildungslandschaften (in der Sozialraumorientierung) mit einer Vielzahl von Projekten zwischen verschiedenen Trägern (Schulen, Vereinen, Wirtschaft, etc.). Seit 2009 bis 2013 arbeitete ein Büro Übergangsmanagement (Schule- Beruf). Ab 2013 wird in der Kommunalen Koordinierungsstelle der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf (kAoA)“ koordiniert und begleitet. Seit 2006 bis 2014 gab es jährlich eine Schulabgängerbefragung, die freiwillig war und in den 10. Klassen online durchgeführt wurde. Mit der Einführung von 21 „kAoA“ werden die Daten landesweit zu den Wünschen der Schüler*innen erhoben. Das Kölner Handlungskonzept gegen die Folgen von Kinderarmut wurde 2012 verabschiedet. Die Stadt beschließt 2011ein Gewaltpräventionskonzept. 2.2.2 Was kann verbessert werden? Um Kinderrechte auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention im Verwaltungshandeln der Stadt nachprüfbar zu verankern, bedarf es nicht allein der Verantwortung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. Um eine stadtweite Strategie umzusetzen, sollen die Kinderrechte zu einer Querschnittsaufgabe für alle Dezernate werden. Es wird ein Klima gefördert, welches gute Rahmenbedingungen des Aufwachsens für alle Kinder schafft und auch die Eltern dabei unterstützt, ihre Kinder angemessen zu begleiten. Auf der Grundlage der Befragungen der Kinder und Jugendlichen und der Mitarbeitenden der Stadtverwaltung wurden die folgenden Maßnahmen vorgeschlagen: Kinderrechte werden Querschnittsaufgabe für alle Dezernate. Über Fortschritte im Vorhaben wird in Rat, Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und Presse regelmäßig Bericht erstattet. Es wird eine Steuerungseinheit gebildet, um den Prozess übergreifend zu führen. Diese soll auf gesamtstädtischer Ebene sowie auf Stadtbezirksebene installiert werden. Die Kinder- und Jugendinteressenvertretung verantwortet eine eigene Öffentlichkeitsarbeit. Die Position der Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung wird durch die Zusammenarbeit mit den Fachbereichen, deren Arbeit die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen berührt (z.B. Stadtplanung, 22 Verkehrsplanung, Tiefbau, Sport, Gesundheit, Kultur), gestärkt und ausgebaut. In diesem Rahmen werden schriftlich fixierte Kooperationsvereinbarungen und Mitzeichnungspflichten vereinbart, um Verfahrensregelungen zur Zusammenarbeit und Abstimmung sowie zur Kostenübernahme für Beteiligungsverfahren festzuschreiben. Es wird empfohlen, einen Aufgabenverteilungsplan zu entwickeln. Die Einrichtung eines eigenständigen, von Kindern und Jugendlichen selbst verwalteten Kinder - und Jugendetats, wird empfohlen. Die Umsetzung und Wirkung durchgeführter Maßnahmen und Partizipationsprojekte wird regelmäßig evaluiert. Befragungen der Kinder und Jugendlichen sowie Runde Tische zur Projektauswertung sollen zum Standard, einfache und nachvollziehbare Kriterien für eine Auswertung entwickelt werden. 2.3 Partizipation von Kindern und Jugendlichen 2.3.1 Was ist gut? Eine erfolgreiche Partizipation von Kindern und Jugendlichen braucht Strukturen, frühzeitige, kontinuierliche und langfristige Beteiligungsprozesse, bewährte Instrumente und erfahrene Mitarbeiter*innen in der Verwaltung sowie bei Trägern der freien Jugendhilfe. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie mit seiner Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung ist der stadtweite Ansprechpartner für Kinder- und Jugendbeteiligung. Mitarbeiter*innen der Sachgebiete Kinderinteressen, Jugendförderung und Jugendpflege in den Stadtbezirken sind sowohl konzeptionell wie auch praktisch in verschiedenen Beteiligungsaufgaben (Spielplatzplanung, Stadtentwicklungsplanung, bezirkliche Jugendforen, Rathausschule sowie in den Jugendeinrichtungen) aktiv. Sie besitzen weitreichende Erfahrungen und sind teilweise als Moderator*innen für Kinder- und Jugendbeteiligung ausgebildet. 23 In diesen Projekten und Planungen wird darauf geachtet, dass alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen beteiligt werden und so möglichst vielfältige Perspektiven in Planungen einfließen können. Bei Bedarf erhalten Kinder und Jugendliche hierfür die notwendige Unterstützung. Ein stadtweit geltendes Partizipationskonzept, ein flächendeckendes Monitoring laufender Partizipationskonzepte oder beschlossene Qualitätsziele gibt es jedoch bisher nicht. Anders dagegen findet Partizipation in Kindertageseinrichtungen bereits vorbildlich statt, Leitlinien liegen vor. In Schulen werden punktuelle Projekte durchgeführt, die Verwaltung bietet unter anderem die „Rathausschule“ an und arbeitet projektorientiert im Rahmen von Bildungslandschaften mit Schulen zusammen. Die Stadt Köln erzielte aufgrund ihrer sehr vielfältigen Beteiligungslandschaft in der Auswertung des Verwaltungsfragebogens 79% der erreichbaren Punkte. Aktuelle Entwicklung Die Abteilung Jugendförderung und Kinderinteressen sieht neben der strukturell verankerten Beteiligung auch auf der operativen Ebene eine Reihe von Angeboten zur Partizipation vor. Daher liegt bei der Betrachtung der aktuellen Konzepte hier das stärkste Gewicht. Im Nachgang zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.03.2017 wurde mit den Jugendpolitischen Sprecher*innen und der LIGA der Wohlfahrtsverbände mündlich vereinbart, den Fokus zunächst auf die Entwicklung der Jugendforen zu legen. „Geld in die Hand von Jugendlichen“ soll in 2017 erstmalig erprobt werden. (zwar wurden bereits in 2016 die Mittel erhöht, aber aufgrund der Genehmigung des städtischen Haushaltes durch die Bezirksregierung erst im Dezember war die Verausgabung dieser Mittel nicht möglich). In den Jugendeinrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit soll Partizipation als Querschnittsaufgabe voran gebracht werden. 24 Die Vertreter*innen des Arbeitskreises § 80 SGB VIII, Integrative Jugendarbeit, stimmten dieser Vereinbarung in ihrer Sitzung am 30.06.2017 zu, mit dem Hinweis, dass es einen diesbezüglichen Auftrag im aktuellen Kinder- und Jugendförderplan gibt. In Köln findet Partizipation von Kindern und Jugendlichen bereits an vielen Stellen statt: in der offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Spielraumplanung in der Jugendverbandsarbeit in der Jugendberufshilfe in den Kindertageseinrichtungen in den Kinderheimen im Allgemeinen Sozialen Dienst in Vereinen in der Schule im Bereich der Stadtentwicklungsplanung Am 09.05.2017 wurde das Rahmenkonzept „Partizipation – Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklungen im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln“ vom Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen. Ziel ist es, ein strategisches Konzept zu formulieren, das in den kommunalen Strukturen Verankerung findet, die Konzepte der Träger der freien Jugendhilfe implementiert und erste konkrete Maßnahmen definiert. Das Konzept soll als „lernendes Konzept“ immer wieder auch zur Reflexion bestehender Strukturen und Kommunikationsformen anregen. Good practice (2015) Seit 1992 besteht das Projekt „Rathausschule“: Durch die Entwicklung alltags- und lebensorientierter, altersgerechter Projekte, die zusammen mit 25 Lehrer*innen erarbeitet werden, benennen die jungen Menschen ihre Interessen und Problemstellungen. Anhand konkreter, lebensnaher Beispiele können dann im zweiten Schritt in einer Informationsphase kommunalpolitische Strukturen und Entscheidungsprozesse transparent und „nahbar“ gemacht werden. Im Sinne direkten Erlebens für die Kinder und Jugendlichen wird die Rathausschule dann im dritten Schritt Besichtigungen vor Ort und den Austausch mit entsprechenden Verwaltungsmitgliedern und mit Ratsmitgliedern ermöglichen. „Tag der Jugend im Rathaus“: Schüler*innen ab den Klassen 9 verschiedener Schultypen aus unterschiedlichen Stadtbezirken lernen die Arbeit von Rat und Verwaltung durch die Erarbeitung eigener Projekte in Anlehnung an ein Planspiel kennen. Am 29.11.2013 wurde ein Hearing für Fachleute und Jugendliche zur Partizipation in Köln durchgeführt. Es wurden die Zukunftschancen und Handlungsstrategien für eine kinder- und jugendgerechte Stadt diskutiert. 2.3.2 Was kann verbessert werden? Partizipation hat in Köln eine hohe Bedeutung, die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei allen Angelegenheiten, die sie selbst betreffen ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Angebote. Gleiches Gewicht soll auf die systematische Überprüfung aller kommunalen Maßnahmen und Konzepte gelegt werden, ob diese Kinder- und Jugendinteressen durch Teilhabe/Partizipation berücksichtigen und an den Belangen der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet sind. Um die inhaltliche Ausrichtung der Kinder- und Jugendpartizipation örtlich konkret wie auch stadtweit vornehmen zu können, schlägt der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ folgende Maßnahmen vor: Durch den Beschluss des Rates der Stadt Köln, den Aktionsplan umzusetzen, wird der konzeptionelle Rahmen für Partizipation auf Ebene der Gesamtstadt wie auch in den Stadtbezirken geschaffen, in dem 26 Verfahrenskriterien, Zusammenarbeit, Beteiligungsstufen und Monitoring formuliert sind. Anhand der „Parkstadt Süd“ werden sinnvolle Methoden, Ziele, Kooperationswege und Evaluationskriterien entwickelt und als zukünftiger Standard festgelegt, um Beteiligungsprozesse in der Stadtentwicklungsplanung zu implementieren. Konkrete Beteiligungsmaßnahmen können sich auf Teilräume beziehen, die sich auf vorab festzulegende sozialräumliche und städtebauliche Indikatoren stützen unter Einbeziehung der gebietsbezogenen Förderprogramme „Soziale Stadt“ und „Stadtumbau“. Insbesondere für beteiligungsferne Kinder und Jugendliche sollen spezifische Verfahren entwickelt werden, um diese an Mitwirkungsprozesse heranzuführen. Es braucht Festlegungen, um Kinder und Jugendliche altersangemessen und ohne Diskriminierung oder Herabsetzung zu beteiligen. Förder- und Hauptschulen sollen eingebunden werden. Regelmäßig wird ein interner Bericht zu durchgeführten Maßnahmen, Monitoring-Ergebnissen und zukünftig geplanten Schwerpunktsetzungen erstellt. In allen Stadtbezirken soll die Einrichtung von Jugendparlamenten geprüft werden. Ein Budget soll eingerichtet werden, über das die Kinder und Jugendlichen selbst bestimmen dürfen. Durch Aus- und Fortbildung wird das Knowhow im Themenfeld Partizipation bei Mitarbeitern in der Verwaltung erweitert. Prozessmoderatoren für Kinder- und Jugendbeteiligung sollen über den pädagogischen Bereich hinaus auch in anderen Ressorts und in der Politik qualifiziert werden. 27 2.4 Information über Kinder- und Jugendrechte 2.4.1 Was ist gut? Um Kinder- und Jugendrechte lokal umsetzen zu können, ist eine umfassende Information von Verwaltung und Öffentlichkeit erforderlich. Kinder und Jugendliche sollen wissen, welche Rechte sie haben, wie sie mitwirken, sich informieren oder sich gegen Rechtsverletzungen wehren können. Die Stadt Köln informiert bereits auf verschiedenen Wegen zu Kinderrechten, Hilfemöglichkeiten und Freizeitangeboten und verbreitet diese Informationen anlässlich zahlreicher Aktionen für Kinder und Jugendliche. Es gibt Flyer für fast alle Lebenslagen und Hilfsangebote auf diversen Webseiten. Eine eigene Webseite für Kinder und Jugendliche oder Ratsinformationen, die für die Zielgruppen verständlich aufbereitet werden (barrierefrei, mehrsprachig, leichte Sprache, Piktogramme etc.), gibt es bislang allerdings nicht. Köln erreicht aufgrund vielfältiger Angebote dennoch eine gute Punktzahl mit 60 von 74 Punkten (81%). 2.4.2 Was kann verbessert werden? Der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ empfiehlt Köln eine von Jugendlichen mitgestaltete Webseite zu gestalten und dazu gegebenenfalls einen QR-Code bzw. eine App zu generieren. Hier sollen auch Ratsvorlagen jugendgerecht aufbereitet und die Einführung onlinegestützter Partizipationsverfahren geprüft werden. Parallel dazu müssen stetig Pressemitteilungen zu Projekten lanciert werden. Erforderliche Ressourcen sollen geschaffen werden. Eine eigene Kampagne zur Innformation über Kinder- und Jugendrechte soll entwickelt werden, die flexibel für verschiedene Veranstaltungen genutzt werden kann. 28 Stadtintern ist ein effizientes Informationsmanagement erforderlich, um die Vielzahl von Projekten, Veranstaltungen und Maßnahmen, die von unterschiedlichen Arbeitsgruppen angeboten werden, allen verfügbar zu machen. Abschließend hält der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ die Veröffentlichung eines regelmäßigen Berichts über die Lage der Kinder und Jugendlichen und die Verwirklichung ihrer Rechte in Köln für notwendig, um Erfolge festzuhalten, Hindernisse zu identifizieren und um weitere Maßnahmen festzulegen. 29 3 Ziele und Maßnahmen 3.1 Vorrang des Kindeswohls 3.1.1 Leitziel Gesundheit und Bildung fördern Die Stadt Köln sieht im Rahmen des Landesprogramms zum Aufbau kommunaler Präventionsketten vor, die Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und präventive Maßnahmen weiterzuentwickeln. Dabei besteht eine starke Verbindungslinie zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept „Starkes Köln – starke Veedel, mit dem ESF – und EFRE- sowie Städtebaufördermittel eingesetzt werden, um die Lebensbedingungen der Menschen, insbesondere der Kinder und Jugendlichen in den elf Sozialraumgebieten in Köln nachhaltig zu verbessern. Der Zusammenhang von ökonomischer Lebenslage und gesundem Aufwachsen, gleichberechtigten Bildungschancen und Teilhabemöglichkeiten ist erwiesen. Das bestehende Gesundheitsnetzwerk „Gesunde Lebenswelten für Kinder und Jugendliche in Köln“ soll daher genutzt werden, um Schwerpunkte zu definieren und anzugehen. 3.1.1.1 Maßnahme: GoJa – Gesundheitsorientierte Jugendarbeit in Köln Um frühzeitig Gesundheitsgefahren entgegenzuwirken, haben sich Anfang 2006 über 25 Kölner Jugendeinrichtungen aus verschiedenen Kölner Stadtteilen zu einem Netzwerk „Gesundheitsorientierte Jugendarbeit“ zusammengeschlossen. Über zwei Jahre wurde konzeptionell gemeinsam intensiv an diesem Thema gearbeitet. Alle Aspekte der Gesundheitsförderung finden Berücksichtigung. Das Projekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung „GUT DRAUF“ folgt dem Dreiklang Ernährung, Bewegung und Entspannung und ist ein Baustein von GoJa. Diese gesundheitsfördernden Elemente gehören inzwischen zu den Standards in den GoJa-Jugendeinrichtungen. 30 Im Rahmen der Suchtprävention wurde der Baustein Motivierende Gesprächsintervention (MOVE) ergänzt. MOVE wurde von der Landeskoordinierungsstelle Suchtvorbeugung NRW, „ginko“ entwickelt. MOVE qualifiziert die Fachkräfte unter anderem der Jugendeinrichtungen und eröffnet die Möglichkeit, trotz Provokation und anderer Widerstände ein Gespräch mit den Jugendlichen zu finden. Als weiterer tragender Baustein ist die Netzwerkarbeit von GoJa zu nennen. Mehrmals im Jahr treffen sich alle GoJa-orientierten Einrichtungen zum Austausch und zur Weiterentwicklung der GoJa-Qualitätsstandards. Die Treffen finden abwechselnd in den Einrichtungen vor Ort statt. Somit können bereits umgesetzte GoJa-Projekte und -Maßnahmen direkt den anderen Netzwerkern präsentiert werden und neue Ideen im Kontext der jeweiligen Einrichtung erarbeitet werden. Durch die Netzwerkarbeit entwickeln die Einrichtungen somit pädagogische Qualitätsstandards und optimieren dementsprechend die jeweiligen Angebote in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Handlungsfeld: Gesundheitsförderung Titel der Maßnahmen: Entwicklung von Projekten zur Gesundheitsprävention Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie, Jugendförderung Zielgruppe(n)/Beteiligte: Kinder, Jugendliche sowie deren Familien, Mitarbeitende in der Jugendarbeit und der Familienbildung, Jugendschutz Zeitraum: ab Januar 2018 31 3.1.1.2 Maßnahme: Professionalisierung Setting basierter Gesundheitsförderung mit Kindern und Jugendlichen Setting basierte Gesundheitsförderung mit Kinder und Jugendlichen blickt in Köln auf eine lange Tradition zurück, ist fester Bestandteil des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Köln und findet als wichtiger Baustein der Präventionsarbeit Eingang in die Jugendhilfeplanung. Arbeitsschwerpunkte sind die Professionalisierung des Systems (Lehrkräfte und Beschäftigte in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) sowie die gesundheitsfördernde Gestaltung von Lebens- und Lernräumen durch die konsequente Anwendung der GoJa-Prinzipien für Gesundheitsorientierte Jugendarbeit und der Aufbau von Gesundheitsteams unter aktiver Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen in den jeweiligen Settings. Die Stadt Köln setzt dabei auf einen ganzheitlichen Einsatz, in dem die folgenden vier zentralen Handlungsfelder gleichermaßen berücksichtigt werden: Ernährung Bewegung Entspannung und Suchtprävention Ziele: Gesteigerte Präventionswirkung durch multidimensionale Arbeit in den vier zentralen Handlungsfeldern Hilfe zur Selbsthilfe durch Professionalisierung der Beschäftigten in den jeweiligen Settings Qualitätssicherung angesichts einer umfangreichen Projektlandschaft und ausdifferenzierte Finanzierungs- und Förderstrukturen Handlungsfeld: Gesundheitsförderung Titel der Maßnahme: Professionalisierung Setting basierter Gesundheitsförderung mit Kindern und Jugendlichen Federführung: Dezernat für Bildung, Jugend und Sport, Amt für Kinder, 32 Jugend und Familie mit beteiligten Fachämtern, Lernende Region Netzwerk Köln e.V. Zielgruppe/Beteiligte: Kinder, Jugendliche, Mitarbeitende in Kita und Schule, sowie OKJA Zeitrahmen/Umsetzung: 2017ff 3.1.1.3 Maßnahme: Umwelt und Natur schützen und bewahren Entwicklung und Umsetzung von Projekten der ökologischen Bildung, in denen Kinder und Jugendliche mitgestalten und mitentscheiden können In Bezug auf die Inhalte wird die Bildung für eine nachhaltige Entwicklung oft im sog. Dreieck der Nachhaltigkeit umrissen: Wirtschaftlich-gesellschaftliche Entwicklungen in der Ökonomie, Ökologie und soziale Ziele sollen so in Einklang gebracht werden, dass die Bedürfnisse der heute lebenden Menschen befriedigt werden, ohne die Bedürfnisbefriedigung zukünftiger Generationen zu gefährden Das Dreieck der Nachhaltigkeit wird um die kulturelle Dimension erweitert.. Handlungsfeld: Jugendarbeit, Umweltbildung Titel der Maßnahmen: Umwelt und Natur nachhaltig schützen und bewahren, Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie, Umwelt- und Verbraucherschutzamt Zielgruppe(n)/ Beteiligte: Kinder und Jugendliche und deren Eltern, Bezirksjugendpflege, Naturschutzverbände Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff 3.1.1.4 Maßnahme: LeseMentor Köln PISA-Studien haben ergeben, dass bei 15-jährigen Schüler*innen bedenkliche Lücken in der Lese-, Schreib- und Sprachkompetenz bestehen. Diese Defizite können zur gesellschaftlichen Ausgrenzung führen. LeseMentor Köln besteht seit 2010. Zum jetzigen Zeitpunkt nehmen 720 Schüler*innen an diesem Projekt 33 teil, das in 103 Schulen in allen Kölner Stadtbezirken umgesetzt wird. 620 Lesementor*innen sind zurzeit im Einsatz. Ihre Qualifizierung und professionelle Begleitung erfolgt durch die Volkshochschule. LeseMentor Köln bringt Schule, Mädchen und Jungen zwischen 8 und 16 Jahren, LeseMentor*innen zusammen und schafft den Rahmen dafür, dass mit Zeit, Zuwendung und emotionaler Nähe der offenkundigen Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen aus oftmals bildungsfernen Familien entgegen gewirkt wird. Es handelt sich dabei nicht um Nachhilfe, Hausaufgabenbetreuung oder Förderunterricht. Der Kern dieses einmaligen ehrenamtlichen Projektes in Form der „1:1 Betreuung“ ist der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Kind und LeseMentor*in, in der ohne Leistungsdruck die Freude und der Spaß am Lesen im Vordergrund stehen. Die LeseMentor*in liest gemeinsam mit dem jeweiligen Mädchen oder Jungen (mit und ohne Migrationsbiografie) altersgerechte Texte. Die gemeinsamen wöchentlichen Lesestunden, die in der jeweiligen Schule des Kindes stattfinden, dauern zwischen 45 und 60 Minuten (möglichst für die Dauer eines Schuljahres). „Bildung durch Bindung“: Dieser intergenerative Ansatz dient der Verbesserung sowohl der Lese- und Schreibkompetenz als auch der der sozialen Kompetenz und zielt darauf ab, gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus eher bildungsfernen Familien zu ermöglichen und einem oft drohenden Analphabetismus vorzubeugen. Handlungsfeld: Bürgerschaftliches Engagement Titel der Maßnahme: LeseMentor Köln Federführung: Volkshochschule Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche im Alter von 8 – 16 Jahren/ Lernende Region Netzwerk Köln e.V., SK Stiftung Kultur, AWO – Büro für Bürgerengagement Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff 34 3.1.1.5 Maßnahme: Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden und deren Kindern a. Kölner Alleinerziehende im Aufbruch b. Betriebliche Einzelumschulung für Alleinerziehende Zu a.: Die Volkshochschule (VHS) Köln bietet für Alleinerziehende, die Arbeitslosengeld II empfangen und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen, unterschiedliche Seminare zur Orientierung, Stabilisierung und Qualifizierung an: berufsqualifizierende Kurse von unterschiedlicher Dauer zum Beispiel im kaufmännisch / verwaltenden Bereich, Bereich der Gesundheitswirtschaft, Hotel- und Gaststättenbereich. Workshops zu den Themen Teamfähigkeit, Konflikttraining, Zeitmanagement, Seminare zur Entwicklung neuer beruflicher und persönlicher Perspektiven werden angeboten. Flankierend wird eine Kinderbetreuung angeboten. Die Maßnahme läuft zum 31.03.2018 aus, eine Neuausschreibung wird angestrebt. Zu b.: Das Ziel ist die berufliche Wiedereingliederung von allein erziehenden Arbeitslosengeld II Empfänger*innen (mit mindestens einem Hauptschulabschluss nach Klasse 10) durch eine abschlussbezogene Qualifizierung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Während einer drei- monatigen Orientierungsmaßnahme an der VHS Köln mit den Themenschwerpunkten: Bewerbungstraining, Zeit- und Organisationsmanagement, EDV-Grundlagen, Berufsfeldorientierung und Lerntechniken findet ein dreiwöchiges betriebliches Praktikum statt. Danach beginnt die zweijährige Umschulung (i.d.R. Vollzeit) in dem Berufsbereich, der den Interessen und Fähigkeiten der Teilnehmenden entspricht und in dem auch mittelfristig ein Arbeitskräftebedarf besteht. Die Umschulung erfordert den Besuch der jeweiligen Kölner Berufsschule und endet mit einer Prüfung vor der jeweiligen Kammer. Flankierend wird eine Kinderbetreuung angeboten. 35 Zielsetzung der Maßnahme: • Verbesserung der eigenen Situation als Alleinerziehende/r • Berufliche Wiedereingliederung • Entwicklung einer (neuen) beruflichen Perspektive • Entwicklung von tragfähigen Perspektiven zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Aufbau von verlässlichen Strukturen der Kinderbetreuung Die Maßnahme „Kölner Alleinerziehende im Aufbruch'" wird mit den Kooperationspartnern „Bürgerzentrum Vingst" (Vingster Treff) sowie „Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V." durchgeführt. Die Maßnahme „Betriebliche Einzelumschulung für Alleinerziehende“ wird durch die VHS Köln ohne Kooperationspartner durchgeführt. Handlungsfeld: Bildung Titel der Maßnahmen: Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden und deren Kindern Federführung: Volkshochschule Zielgruppe(n)/Beteiligte: Alleinerziehende und ihre Kinder, Bürgerzentrum Vingst (Vingster Treff), Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. Zeitrahmen/Umsetzung: ab Sommer 2017ff 3.1.2 Leitziel Ausbau von Sporteinrichtungen und –angeboten 3.1.2.1 Maßnahme: Sportorientierte Jugendarbeit Seit 2017 gibt es das kommunal geförderte Projekt „Sportorientierte Jugendarbeit“. Bei diesem Projekt sollen Jugendliche im Alter von 10-27 Jahren, angelehnt an GoJa, vereins- bzw. gruppenfähig gemacht werden. Körbe für Köln e.V. setzt seit 2017 dieses Projekt in den Stadtbezirken Kalk und Mülheim um. Die Laufzeit des Projekts beträgt zwei Jahre und sechs Monate. Nach diesem Projektzeitraum, d.h. zum 30.09.2019, soll die „Sportorientierte Jugendarbeit“ in zwei anderen Stadtbezirke angebunden werden. Die 36 Sportjugend wird dann das Projekt umsetzen. Nach diesem Projektzeitraum wird die Rheinflanke gGmbH in weiteren Stadtbezirken das Projekt umsetzen. Die Arbeit findet auf attraktiven Plätzen, so genannten Sportgelegenheiten und sonstigen Freiflächen, z.B. Bolzplätzen und innerhalb von Einrichtungen unter dem Aspekt der Partizipation statt. Das angebotene Sportprojekt ist keine konkurrierende sondern eine ergänzende Alternative zum Vereinssport. Folgende Kriterien wurden zusammen mit dem Sportamt der Stadt Köln für die Durchführung der Maßnahme „Sportorientierter Jugendarbeit“ erarbeitet: Ausgeprägte Erfahrungen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Die Altersgruppe von 10-27 Jahren soll vor dem Hintergrund der Partizipation angesprochen werden Erfahrungen mit dem Umgang von schwierigen (Rand-)Gruppierungen sind Voraussetzung Erfahrungen mit Vereinsstrukturen sind wünschenswert Der Träger ist auch in anderen Feldern der Jugendhilfe aktiv Einbezug von interkulturellen Gruppierungen ist erforderlich Handlungsfeld: Gesundheitsförderung Titel der Maßnahmen: Umsetzung von Projekten der Gesundheitsförderung in den besonders benachteiligten Stadtteilen Kölns Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie, Sportamt Zielgruppe(n)/Beteiligte: Kinder und Jugendliche, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Sportamt, Gesundheitsnetzwerk, Bezirksjugendpflege Zeitrahmen/Umsetzung: ab Sommer 2017 37 3.1.2.2 Maßnahme: Einrichtung eines Sportnetzwerkes Im Rahmen des Projektes „Sport in Metropolen“ werden Sportnetzwerke für die Dauer von jeweils sieben bis neun Jahren auf Bezirksebene eingerichtet. Das Sportnetzwerk schafft im Bezirk vielfältige Synergien zwischen Sport und Bewegung, indem es Informationen weitergibt, Sport-Kooperationen anregt und Ressourcen bündelt. Im Rahmen der Netzwerkarbeit finden regelmäßig Arbeitskreise (AK Sport und Bewegung) statt, bei denen sich interessierte Netzwerkakteure zur konkreten Bearbeitung und Umsetzung von ausgewählten Themen zusammensetzen. Des Weiteren bietet das Netzwerkteam regelmäßig nachmittags Sprechstunden in den jeweiligen Netzwerkbüros an. Ein weiterer Baustein von „Sport in Metropolen“ ist die Teilnahme an bezirklichen Sitzungen und Stadtteilkonferenzen im Rahmen der Gremienarbeit um hier, stellvertretend für die oft ehrenamtlich organisierten Sportvereine, den Bedarf zu erfahren. Im Rahmen dieser Zielsetzungen werden unter anderem die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. In der Vergangenheit sind eine ganze Reihe von Sportprojekten, Angeboten und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche entstanden. Zurzeit wird das Projekt „Sport in Metropolen“ in den Stadtbezirken Nippes und Kalk umgesetzt. Beispiele: SportSpielFerien Aktion für Kinder – ein Kooperationsangebot zwischen Sozialraumkoordination, Bezirksjugendpflege, „Sport in Metropolen“ und der Sportjugend Köln, die jährlich in den Herbstferien stattfindet. Rund 300 Kinder nehmen an fünf Tagen die Angebote von 25 Sportvereinen wahr. „Mach Sport vor Ort“ – Sportvereine lassen Schüler schnuppern. Die jährlich stattfindende Veranstaltung mit ausgewählten Grundschulen und vielen Sportvereinen finden vormittags in den Schulen statt. Ziele: 38 Erhöhung der Sportaktivität, Förderung gesunder Lebensweise in allen Altersgruppen, insbesondere bei Kindern, Jugendlichen und Senior*innen Schaffung von bedarfsgerechten Sportkooperationen unter Berücksichtigung der Strukturen des organisierten Sports Akteure zusammenbringen, Vernetzen und Sportkooperationen anregen Förderung der innovativen Vereinsentwicklung gemeinsam mit dem organisierten Sport (STADTSPORTBUND Köln e.V. und StadtBezirks- SportVerband) Handlungsfeld: Gesundheitsförderung Titel der Maßnahme: Sport in Metropolen Federführung: Sportamt Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche, auch generationsübergreifend Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff 3.1.2.3 Maßnahme: Sportförderprojekte im „Pro Veedel Programm“ Es werden sport- und bewegungsbezogene Maßnahmen gefördert, die vorrangig in „Stadtteilen mit besonderem Hilfebedarf“, in vom stadtweiten Projekt „Lebenswerte Veedel“ (ursprünglich „Sozialraumorientierte Hilfsangebote“) festgelegten weiteren Stadtteilen und/oder mit benachteiligten Kinder- und Jugendgruppen durchgeführt werden. Der/die Projektträger muss/müssen bereit sein, eine Eigenleistung (Bereitstellung von Personal und/oder Sportstätte/n, die Planung und/oder Durchführung des Projektes, die Dokumentation oder ähnliches mehr) zu erbringen. Den Kindern werden Gruppen- und Vereinsstrukturen näher gebracht mit dem Ziel, Sie an Vereine oder ähnliche Anbieter heran zu führen. Ziel ist es, das lebenslange Sporttreiben in Eigenverantwortung zu initiieren mit positiven Auswirkungen auf die allgemeine Gesundheit. 39 Handlungsfeld: Gesundheitsförderung Titel der Maßnahme: „Pro Veedel“ Federführung: Sportamt Zielgruppe/Beteiligte: Jugendliche im Alter von 8 – 14 Jahren/Sportvereine Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff. 3.1.2.4 Maßnahme: „Kids in die Clubs“ Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die im Besitz eines gültigen KölnPasses sind und keinen Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets haben, werden in Bezug auf die Mitgliedschaft in einem Kölner Sportverein dadurch gefördert, dass der Verein 100,- € pro Jahr erhält und dieser das Kind, den Jugendlichen, den jungen Erwachsenen in dieser Zeit als kostenfreies Mitglied führt. Der jeweilige Verein ist frei wählbar aus einem Angebot von ca. 150 Sportvereinen, die eine Kooperationsvereinbarung mit dem Sportamt abgeschlossen haben. Kindern aus sozial benachteiligten Familien wird die Teilnahme an einem Freizeit-Gruppenangebot ermöglicht, das positive sowohl gesundheitliche als auch soziale Aus-/Wirkungen hat. Ziel ist der Zugang zu Sport und Bewegung, um die Basis für lebenslanges Sporttreiben zu legen, in Eigenverantwortung oder als Mitglied in einem Sportverein oder einer anderen vergleichbaren Institution. Handlungsfeld: Gesundheitsförderung Titel der Maßnahme: „Kids in die Clubs“ Federführung: Sportamt Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche, Sportvereine Zeitrahmen/Umsetzung: jeweils 12 Monate, fortlaufend 40 3.1.2.5 Maßnahme: Spiel und Sport in der Freizeit In jedem Bezirk der Stadt Köln wird mindestens ein offenes Sport- und Bewegungsangebot pro Woche auf einer Freifläche angeboten, bei dem die Sportart und die Regeln vor Ort mit den Teilnehmenden jeweils abgesprochen werden. Vorwiegend sozial benachteiligte Kinder werden über ein kostenfreies Sport- und Bewegungsangebot zum Sport treiben motiviert. Sie lernen dabei, dieses selber zu gestalten. Mittelfristiges Ziel ist es, über das Erlernen von sozialem Miteinander die Gruppenfähigkeit zu erlangen und langfristig Sport und Bewegung als wertvollen Bestandteil des Lebens zu erfahren. Handlungsfeld: Gesundheitsförderung Titel der Maßnahme: Offene Sportangebote auf Freiflächen, Sportanlagen, Bolzplätzen Federführung: Sportamt Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche/Sportvereine, Jugendeinrichtungen/Übungsleitungen Zeitrahmen/Umsetzung: 2019ff, falls Mittel vorhanden 3.1.2.6 Maßnahme: Eltern Kind Turnen In jedem Bezirk der Stadt Köln wird mindestens ein offenes Sport- und Bewegungsangebot pro Woche für Eltern mit ihrem noch nicht im Kindergarten betreuten Kind angeboten. Die Angebote können Bewegungsangebote für Eltern mit Kindern zwischen 0-1,5 Jahren im Freien sein (Walking, Wandern, Ähnliches mit Kind im Tragetuch oder Kinderwagen). Für Eltern mit Kindern im Alter von 1-3 Jahren werden Sport- und Bewegungsangebote gefördert, die die Bewegungsfreude des Kindes mit den Eltern gemeinsam im Fokus haben. Die sportliche Leitung sollte den Anforderungen, die die Betreuung einer solchen Gruppe voraussetzt, durch entsprechende Vorerfahrungen und eine adäquate Ausbildung gewachsen sein. 41 Die Eltern erfahren von Anbeginn, wie wichtig Sport im Alltag mit Kindern ist und welche Tragweite ihre Vorbildfunktion für die weitere Kindesentwicklung hat. Sie lernen sich zu bewegen und Bewegung im Alltag mit den Kindern zu integrieren. Die Kinder erfahren durch Ihre Eltern Spaß am Sport in der Familie und an Sport an sich. Die notwendigen motorischen Fähigkeiten werden von Anfang an ausgebildet. Die sozialen Kontakte zu anderen Eltern und Kindern entstehen in der Gruppe leicht. Die Kinder werden bestens auf den Kindergarten und die Schulen vorbereitet, mit dem dort überwiegend bereits vorliegenden Bewegungskonzept. Im besten Falle werden die Familien spätestens im Übergang zum Kindergartenalter ihrer Kinder an Sportvereine oder ähnliche Organisationen weiter vermittelt. Handlungsfeld: Gesundheitsförderung Titel der Maßnahme: Eltern-Kind-Turnen Federführung: Sportamt Zielgruppe/Beteiligte: Eltern mit Kindern im Alter von 0 – 3 Jahren/ Sportvereine Zeitrahmen/Umsetzung: 2019ff, falls Mittel vorhanden 3.1.2.7 Maßnahme: Kölner Kinder Sportfest Sportliches und inklusives Mitmachprogramm für derzeit rd. 3.000 Kinder mit Rahmenprogramm, Kennenlernen von 40 Sportarten, Angeboten von Sportvereinen, Wettkampf als sportlicher Dreikampf, Siegerehrung Interesse an sportlicher Bewegung wecken, Kontakt zu möglichen Sportanbietern herstellen, inklusives Miteinander und inklusiven Sport fördern. Handlungsfeld: Gesundheitsförderung Titel der Maßnahme: KölnerKinderSportfest Federführung: Sportamt Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche, Turnverband Köln 1878 e.V. und „Agentur Heimspiele“ als Veranstalter, weitere Partner unter anderem 42 Sportvereine, Stadt Köln, Deutsche Sporthochschule Köln, StadtSportBund Köln e.V., Sportjugend Köln. Lernende Region-Netzwerk Köln e.V. Zeitrahmen/Umsetzung: fortlaufend 1 x jährlich, die Maßnahme wird umgesetzt, obwohl im Haushalt keine Mittel zur Verfügung stehen. 3.1.2.8 Maßnahme: Baumaßnahmen Sportstätten Gefördert werden kleinere Baumaßnahmen im vom Verein ungebundenem Freizeit- und Breitensport. Im Einzelnen können das Tennis- oder Torwände, Tore, Tischtennisplatten, Street- oder Basketballanlagen, Netzanlagen, Ballfangeinrichtungen etc. sein. Auch eine Aufwertung und/oder Neuanschaffung von Sportgeräten als Ersatz für bestehende auf Spiel- und Sportplätzen sowie die Neugestaltung von zur Verfügung stehenden Flächen ist möglich. Benachteiligte Stadtteile werden im Bewilligungsverfahren bevorzugt. Voraussetzung ist zudem die Zugänglichkeit der geförderten kleineren Baumaßnahme für Jedermann. Trendsportarten können auf diesem Weg gefördert werden. Damit kann auch den aktuellen Wünschen von Kindern und Jugendlichen entsprochen werden. Die Kinder und Jugendlichen profitieren durch die Erfahrung, Sport und Bewegung mit und in der Freizeit zu integrieren. Durch die Freiwilligkeit und zeitliche Flexibilität des Aufsuchens des Angebots wird ihre Eigenverantwortung für Bewegung und Sport gefördert. Handlungsfeld: Gesundheitsförderung Titel der Maßnahme: Freizeit und Breitensport Federführung: Sportamt Zielgruppe/Beteiligte: Kindertageseinrichtungen, Jugendeinrichtungen, Schulen, Vereine, Spielplatzpaten etc. Zeitrahmen/Umsetzung: laufend. 43 3.1.3 Leitziel Vermittlung von Medienkompetenz In einem weiten Medienbegriff kann man alle Ausdrucksformen der unterschiedlichen Kunstsparten als symbolische Gestaltungen in je typischen Medien begreifen: Musik drückt sich mit Tönen aus, Tanz mit Körpergesten, Malerei im Medium der Farbe. Alle künstlerischen Ausdrucksformen werden darüber hinaus zunehmend mit elektronischen Medien aufgenommen, verknüpft und kommuniziert. Für Jugendliche ist es eine elementare Grundfähigkeit, die unterschiedlichen Medien/Sprachen und Ausdrucksformen zu kennen. Medien/Kunstsparten prägen die Wahrnehmung und Deutung von Realität(en) und sie beinhalten vielfältige Möglichkeiten für den eigenen kreativen Ausdruck. Beide Aspekte, die bewusste, kritische Rezeption unterschiedlicher Medien/Kunstsparten aber auch die kompetente Gestaltung von Medien gilt es, allen Jugendlichen, unabhängig von ihrem Bildungshintergrund, zu öffnen. Denn Medien sind Fenster für den Selbstausdruck, die Verständigung mit anderen, das berufliche Leben ebenso wie für Mündigkeit. Die Förderung und Vermittlung der Kompetenzen und Handlungsoptionen in allen Medien und Sparten vermitteln sich nicht spontan, sondern es ist dringend erforderlich, sie als Teil der Kinder- und Jugendförderung auszubauen, umso gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit weiterhin zu ermöglichen. 3.1.3.1 Maßnahme: Medienbildung als Voraussetzung für ein erfolgreiches Aufwachsen Die Nutzung digitaler Medien gehört (nicht nur) für Kinder und Jugendliche zum Alltag. Neben Elternhaus, Peer-Group, Freizeit- und Bildungsorten haben sich digitale Medien zu einer wichtigen Sozialisationsinstanz entwickelt und nehmen starken Einfluss auf die Identitätsbildung und Selbstkonzeptionierung von Kindern und Jugendlichen. „Online sein“ ist für Jugendliche ein zentraler Aspekt gesellschaftlicher Teilhabe. „Online-Communitys“ und „Messenger-Dienste“ sind zurzeit die bevorzugten Plattformen zur Selbstpräsentation, 44 Kommunikation und Interaktion. Jugendliche informieren sich über digitale Medien und nutzen sie für ihre Freizeitgestaltung: Kommunikation, Wahrnehmung von Kultur, Unterhaltung, Spiele und Informationsbeschaffung sind derzeit die wichtigsten Aktivitäten mit digitalen Multifunktionsgeräten. Ziele der Medienbildung sind es, Souveränität und Sicherheit im Umgang mit dem Internet zu erlangen, die bewusste Nutzung von vernetzten Medien und die gekonnte Nutzung medialer Tools zu erschließen. Medienbildung und Medienkompetenz sind wichtige Voraussetzungen für mündige Teilhabe an unserer Gesellschaft. Handlungsfeld: Medienpädagogik Titel der Maßnahme: Sicherheit im Umgang mit Medien erlagen Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie. Zielgruppe/Beteiligte: Kinder, Jugendliche, Familien, Kindertageseinrichtungen, Schule, Mitarbeitende Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff 3.1.3.2 Maßnahme: Schutz vor Gefahren im Umgang mit Medien Jugendmedienschutz bedeutet das Erlernen des sensiblen Umgangs mit dem, was man ins Netz stellt und wie man mit Äußerungen Anderer umgeht. Eltern ist es selbst nicht immer möglich, hier ihrer Erziehungsleistung nachzukommen, da im häuslichen Umfeld häufig nur marginale Medienkompetenzen vorhanden sind. Der Kompetenzerwerb im Bereich der vernetzten Medien ist ein wichtiger Baustein der Medienarbeit und für heutige Kinder und Jugendliche unerlässlich. Sie sollen befähigt werden, reflektiert mit dem Medium umzugehen und das eigene Handeln zu hinterfragen. Sie werden auf die Gefahren hingewiesen und sensibilisiert nicht selbst aktiv Mobbing und Hetze im Netz (Hate speech, Cyber mobbing) zu betreiben. Das Thema Datensicherheit ist in den letzten Monaten immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Gemeint sind hiermit die unter dem Stichwort 45 „Big Data Analytics“ diskutierten Formen der unfreiwilligen, individuell kaum kontrollierbaren Sammlung und Analyse von Metadaten. Die von jedem Nutzer im Netz hinterlassenen Daten geben einen unfreiwilligen Ein- und Überblick über die Person und die individuelle Lebensweise. Mit der Digitalisierung der Lebenswelt dringen Medien immer weiter in den Alltag vor: Stichworte wie „Quantified Self- oder Pre-Crime“ zeigen, dass die Auswertung großer Datenmengen Prognosen und Kontrollen ganz neuer Art hervorbringen. Es kommt darauf an, Jugendliche für diese Phänomene zu sensibilisieren und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Dabei stellt sich nicht nur die Frage nach der informationellen Selbstbestimmung, vielmehr steht die Freiheit zur Entscheidung zur Disposition. Fachkräfte, ebenso wie Jugendliche selbst, benötigen aufgrund der abstrakten Zusammenhänge fachliche Unterstützung. Um das Thema Medienbildung und Prävention als attraktives Angebot umzusetzen, muss auf spannende Konzepte zurückgegriffen werden. Hier sollte nicht auf gängige Konzepte aus dem Blickwinkel Schule her gedacht sondern der besondere Charakter der außerschulischen Arbeit berücksichtigt werden. Inhalte müssen zeitgemäß und attraktiv verpackt sein, um Kinder und Jugendliche zu erreichen. Die Vermittlung kann nur durch ein attraktives Angebot und durch den Einsatz zeitgemäßer Technik vermittelt werden. Wissen vermittelt sich hier nicht frontal und offensichtlich sondern durch das Erleben eines Abenteuers. Dies ist besonders bei den jüngeren Jugendlichen wichtig und ihnen ansonsten häufig nur in digitalen kommerziellen Angeboten möglich. Handlungsfeld: Jugendmedienschutz Titel der Maßnahmen: Schutz vor Gefahren im Umgang mit Medien Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe (n)/Beteiligte: Kinder und Jugendliche und deren Eltern, Fachkräfte Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff 46 3.1.3.3 Maßnahme: Entwicklung eines Konzepts „Medienpädagogik“ für Köln Der Arbeitskreis Medienarbeit hat sich im April 2017 unter der Leitung und Federführung der Fachstelle Jugendmedienschutz / Medienarbeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln konstituiert. Der Arbeitskreis dient der Vernetzung der lokalen Institutionen und Träger im Bereich der Medienarbeit, sowie als Plattform sich über Angebote und Bedarf in Köln auszutauschen. Darüber hinaus sollen gemeinsam durchgeführte Veranstaltungen zu medienpädagogischen Themen stattfinden. Des Weiteren soll im Rahmen des Arbeitskreises ein Medienkonzept für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Köln erarbeitet werden. Inhalte des Konzeptes sollen unter anderem Kinder- und Jugendschutz, Sucht- und Missbrauchsprävention, Partizipation und Berufsorientierung sein. Ziel ist Kompetenzvermittlung und Kompetenzerwerb im Umgang mit Medien für Kinder und Jugendliche. Während der Konzeptionierungsphase wird der Arbeitskreis für einzelne Trägervertreter der Jugendförderung geöffnet, damit deren Erfahrung und der medienpädagogische Bedarf der Offenen Kinder- und Jugendarbeit verbalisiert und in die Entwicklung des Konzeptes einfließen kann. Handlungsfeld: Jugendmedienpädagogik/Jugendmedienschutz Titel der Maßnahmen: Entwicklung eines Konzeptes „Medienpädagogik“ für Köln Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe(n)/Beteiligte: medienpädagogische Facheinrichtungen, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Bezirksjugendpflege, Kinder und Jugendliche und deren Eltern Zeitrahmen/Umsetzung:: 2018ff 47 3.1.4 Leitziel Einbezug zugewanderter Kinder und Jugendlicher 3.1.4.1 Maßnahme: Angebote zur Integration für zugewanderte Kinder- und Jugendliche Damit Kinder und Jugendliche mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund in das Regelsystem der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) gezielt eingebunden werden können und dafür ausreichende Integrationsressourcen vorhanden sind, hat der Rat der Stadt Köln zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist durch die Verteilung an vielen Standorten im Stadtgebiet und aufgrund ihres niederschwelligen Zugangs eine wichtige Anlaufstelle im Einzugsgebiet, gerade auch für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche. Zu diesen gehören besonders auch diejenigen mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund. Für geflüchtete und neuzugewanderte Kinder und Jugendliche bieten die Angebote der OKJA ein Gegengewicht zu ihrer belastenden Lebenssituation. Sie finden hier einen Ort, an dem sie sich aufhalten, aus den beengten Flüchtlingsunterkünften herauskommen und Gleichaltrige treffen können. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dort eigenen Freizeitinteressen nachzugehen, Neues zu erleben und auszuprobieren, die deutsche Sprache in Alltagssituationen zu erlernen, Unterstützung und Hilfestellung zu finden sowie (Alltags-)Wissen zu erlangen. Eine Herausforderung für die OKJA liegt besonders darin, die geeignete Balance zwischen den unterschiedlichen Besuchergruppen herzustellen und die interkulturelle Kompetenz aller Besucher*innen zu stärken, damit Vorurteile, Diskriminierung und Ausgrenzung vermieden bzw. abgebaut und stattdessen Toleranz, Respekt und Verständnis für ein konstruktives Miteinander gefördert werden können. Seit September 2015 konnten bislang knapp 300 Anträge für (Mikro-)Projekte bewilligt werden, insbesondere in folgenden Bereichen: Mobile und aufsuchende Projekte, die auf Spiel- und Bolzplätzen oder vor und in Flüchtlingsunterkünften durchgeführt werden und niedrigschwellige 48 Spiel-, Sport- und Kreativangebote beinhalten. Die Förderung eines positiven Sozialkontaktes zwischen ansässigen und „neuen“ Kindern und Jugendlichen steht dabei besonders im Focus. Niedrigschwellige Gruppenangebote, vor allem in Jugendeinrichtungen und Jugendtreffs, die auf Bedarf und Erfordernisse der neuen Besucherklientel zugeschnitten sind und besonders auch den Kontakt mit der angestammten Besucherschaft fördern. Zusätzliche Personalressourcen für die Kontaktpflege zu den Flüchtlingseinrichtungen, die Wegbegleitung der Kinder und Jugendlichen zwischen Unterkunft und Jugendeinrichtung und der personellen Verstärkung im offenen Bereich. Für die Fort- und Weiterbildung des Fachpersonals im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit stehen ebenfalls zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung, die bislang für zwei Fachtagungen eingesetzt worden sind, an der jeweils etwa 100 Fachkräfte teilgenommen haben. Im Format einer Supervision / Coaching wird ein aktuell neues Qualifizierungsangebot für Fachkräfte der OKJA vorbereitet. Handlungsfeld: Offene Kinder- und Jugendarbeit Titel der Maßnahmen: Angebote zur Integration für zugewanderte Kinder und Jugendliche Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe(n)/ Beteiligte: Kinder und Jugendliche mit und ohne Flucht- und Zuwanderungshintergrund, Fachkräfte der OKJA Zeitrahmen/Umsetzung: ab September 2015ff 49 3.1.4.2 Maßnahme: Integrationshilfen für Kinder und Eltern in Gemeinschaftsunterkünften Besonders für die Zielgruppe der Eltern mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren werden Integrationshilfen entwickelt, die neben einer alltagsbasierten Sprachförderung die Erziehungskompetenzen von Eltern fördern, die Bindung von Eltern und Kindern festigen, Informationen und Aufklärung über das Gesundheits- und Sozialsystem bieten und auf die institutionelle Erziehung vorbereiten. Handlungsfeld: präventive Familienbildung Titel der Maßnahmen: Integrationshilfen für Familien mit Kleinkindern in den Flüchtlingsunterkünften Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe(n)/Beteiligte: geflüchtete Eltern und deren Kinder Zeitrahmen/Umsetzung: ab Sommer 2015ff 3.1.4.3 Maßnahme: Interkulturelle Suchtberatung Neue Aufgaben durch Zuwanderung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen - Interkulturelle Suchtberatung Auch die Fachkräfte in den Flüchtlingsheimen, das Wachpersonal sowie die ehrenamtlichen Helfer, müssen in Bezug auf die Themen Konsum, Sucht und Suchtprävention geschult und qualifiziert werden. Handlungsfeld: Suchtprävention Titel der Maßnahmen: Entwicklung von Projekten zur Suchtprävention Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe(n)/Beteiligte: Kinder, Jugendliche und Mitarbeitende in der Jugendarbeit, Gesundheitsnetzwerk, Träger von Flüchtlingsunterkünften, Interkultureller Dienst, Bezirksjugendpflege Zeitrahmen/Umsetzung: ab Januar 2018 50 3.1.4.4 Maßnahme: Sport und Bewegung für geflüchtete Kinder und Jugendliche Es handelt sich um sportpädagogische Angebote in verschiedenen Sportarten. Bezuschusst werden Honorarkosten in Höhe von maximal 25 € pro Stunde und Gruppe sowie Sachkosten in Höhe von 100 € pro Jahr und Gruppe. Die sportliche Leitung solle den Anforderungen, die die Betreuung einer solchen Gruppe voraussetzt, durch entsprechende Vorerfahrungen und eine adäquate Ausbildung gewachsen sein. Die Kinder erfahren Integration durch Sport. Sie werden an Vereins- und Gruppenstrukturen herangeführt. Die Sportart oder die entsprechende Sportgruppe/den Sport-/Verein können die Kinder dann selber wählen. Darüber hinaus wird auch die allgemeine Gesundheit positiv beeinflusst. Zudem findet ein Sprachaustausch statt, der zusätzlich die Integrationsbedingungen aufwertet. Handlungsfeld: Gesundheitsförderung Titel der Maßnahme: Sport und Bewegung für geflüchtete und zugewanderte Kinder und Jugendliche Federführung: Sportamt Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche/ Träger von Flüchtlingsunterkünften/Sportvereine Zeitrahmen/Umsetzung: fortlaufend 3.1.4.5 Maßnahme: TalentCAMPus „Kultur macht stark“ 14-tägiges Ferienangebot der Volkshochschule (VHS) Köln, speziell für Kinder und Jugendliche aus Zuwanderungsfamilien Die Volkshochschule Köln nimmt seit 2013 an dem Bundesprogramm „Kultur macht stark“ teil. In den letzten beiden Jahren haben zwischen 200 und 250 Kinder und Jugendliche das 14-tägige Ferienangebot besucht. Der TalentCAMPus richtet sich vornehmlich an Kinder und Jugendliche aus Zuwanderungsfamilien bzw. Geflüchtete, die in den vergangenen zwei Jahren nach Köln gezogen sind. Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche 51 zwischen zehn und 18 Jahren. Ab 2017 ist angedacht, die Angebote in den ersten beiden Wochen der Sommerferien 2017 von montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr voraussichtlich in den VHS-eigenen Häusern in Köln- Mülheim und Köln-Kalk umzusetzen. Im TalentCAMPus erleben die Jugendlichen für einen begrenzten Zeitraum Gemeinschaft, ihr Interesse an Neuem wird geweckt, sie werden zum Weitermachen motiviert, ihr Selbstbewusstsein gestärkt und ihre interkulturellen Kontakte und Freundschaften gefördert. Gezielt werden die Potenziale der Jugendlichen in einem ganzheitlichen Ansatz geweckt, gefördert und gestärkt. Der Übergang in die Regelklassen wird vorbereitet. Vorhandene Defizite in der deutschen Sprache werden durch die Beschäftigung mit interessanten Themen abgebaut und das Bewusstsein für die eigenen Stärken unterstützt. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche unabhängig von ihren Herkunftsländern zusammenzuführen und an Empowerment–Programmen teilhaben zu lassen, damit ihre Potenziale frühzeitig erkannt und gezielt gefördert werden können. Eine grundsätzliche Förderung der Maßnahme erfolgt durch zusätzliche Mittel aus dem Programm „Kultur macht stark“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Kosten für das hauptberufliche Personal werden von der Stadt Köln getragen. Handlungsfeld: Partizipation - Empowerment Titel der Maßnahme: TalentCAMPus Federführung: Volkshochschule Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche im Alter von 10 – 18 Jahren, Seiteneinsteiger und Geflüchtet/ Kommunales Integrationszentrum, Lernende Region Netzwerk Köln e.V. Zeitrahmen/Umsetzung: jährlich in den Sommerferien 52 3.1.5 Leitziel Gestaltung kinderfreundlicher Lebensräume 3.1.5.1 Maßnahme: Abbau von Angsträumen im öffentlichen Raum Im Themenfeld Spiel, Freizeit und Erholung hat Köln als Großstadt stadtweit gesehen eine große Vielfalt an Angeboten und Trägerstrukturen zu bieten. Trotz einer mittleren Spielplatzversorgung ist der Abbau von Angsträumen und der Ausbau sicherer Wegevernetzung der Spielräume ein bedeutsames Thema. Handlungsfeld: Kinder- und Jugendschutz Titel der Maßnahmen: Bewegungssicherheit im öffentlichen Raum Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe(n)/Beteiligte: Kinder und Jugendliche Zeitrahmen/Umsetzung: ab Sommer 2017 3.1.5.2 Maßnahme: Gute Schule 2020- Schulgeländegestaltung Das Land NRW stellt der Stadt Köln in den Jahren 2017 – 2020 Fördermittel in Höhe von je 25 Millionen € aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zur Verfügung. Ziel ist unter anderem eine schnell erlebbare Verbesserung des Schulalltags der Schüler*innen. Dazu gehören, neben der Verbesserung der Bausubstanz, Renovierungsarbeiten und Digitalisierungsmaßnahmen auch die Erhöhung der Aufenthaltsqualität in den Schulen und die Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten in den Pausen. Daher werden Teile der Fördermittel dazu genutzt, die Schulhöfe mit Spiel- und Klettergeräten, Tischtennisplatten, Basketballkörben, Fußball- und Hockeytoren, Sitz- und Chillmöglichkeiten etc. auszustatten. Durch die verbesserten Beschäftigungsmöglichkeiten haben die Schüler*innen die Möglichkeit, ihrem Bewegungs- und Entspannungsbedürfnis nachzugehen, Pausen und Freistunden besser zu nutzen und sich dann mit neuer Kraft auf den Unterricht zu konzentrieren. Dies trägt zu einer deutlich entspannteren Atmosphäre und weniger Aggressionen bei. Handlungsfeld: Gesundheitsförderung 53 Titel der Maßnahme: Gute Schule 2020 Federführung: Amt für Schulentwicklung Zielgruppe/Beteiligte: alle Schüler*innen /Land NRW und NRW.BANK Zeitrahmen/Umsetzung: 2017 - 2020 3.1.5.3 Maßnahme: Einarbeitung der Kinder- und Jugendrechte in das Verkehrskonzept Gefährdungslagen von Kindern und Jugendlichen insbesondere im Straßenverkehr sind bisher in Köln zu wenig aufbereitet worden und überhaupt nicht in das aktuelle Verkehrskonzept Köln mobil 2025 eingeflossen. Deutlich formulieren die über 1.600 befragten Kinder aus den Kinderfragebögen des Vorhabens die Situation: 37% fühlen sich auf dem Schulweg eher unsicher, 42% auf dem Fahrrad in der Stadt und in öffentlichen Verkehrsmitteln haben sogar 45% ein schlechtes Gefühl. Kinder und Jugendliche sollten hier zukünftig konsequent als Experten ihrer Lebenswelt einbezogen werden. Neue Qualitätsstandards können vor allem dann festgelegt werden, wenn es um die Neuplanung kinderfreundlicher Wohnsiedlungen und um kommunale Verkehrsvorhaben geht. Handlungsfeld: Verkehrskonzept Titel der Maßnahmen: Überprüfung, Erweiterung und Umsetzung der Kinderrechte im Verkehrskonzept Köln mobil 2025 Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie, Amt für Straßen- und Vekehrstechnik Zielgruppe(n)/Beteiligte: Verwaltung und Politik, Kinder und Jugendliche Zeitrahmen/Umsetzung: ab 2018 54 3.2 Kinderfreundliche Rahmengebung 3.2.1 Leitziel Abbau Kinderarmut 3.2.1.1 Maßnahme: Kinderarmutsberichterstattung und sozialräumliches Präventionsmonotoring Das Landesprogramm zum Aufbau kommunaler Präventionsketten („Kein Kind zurücklassen!“) unterstützt die teilnehmenden Kommunen insbesondere bei drei zentralen Entwicklungsaufgaben: (1) Entwicklung eines Präventionsleitbildes, (2) Aufbau/ Weiterentwicklung von Maßnahmen einer kommunalen Präventionskette bei gesamtkommunaler Steuerung und integrierter Planung, (3) Etablierung eines Präventionsmonotorings inklusive wirkungsorientierter Steuerung. Unter dem unter (2) skizzierten Arbeitsschritt sieht die Verwaltung die Weiterentwicklung des 2010 veröffentlichten und seitdem intern fortgeschriebenen städtischen Handlungskonzeptes gegen die Folgen von Kinderarmut vor. In Arbeitsschritt (3) ist eine regelmäßige Kurzberichterstattung vorgesehen, die die Entwicklung der Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen in den Teilräumen der Stadt auf der Basis eines Indikatoren gestützten Analysemodells beschreibt und analysiert. Dabei sind die Querverbindungen zur geplanten Lebenslagenberichterstattung und zum Stadtentwicklungsmonitoring zu beachten. Handlungsfeld: Stadtverwaltung, Kinder- und Jugendrechte im Verwaltungshandeln umsetzen Titel der Maßnahme: Kinderarmutsberichterstattung und sozialräumliches Präventionsmonotoring Federführung: Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung, Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe(n)/Beteiligte: Mitarbeitende in Ämtern und Dienststellen der Stadtverwaltung Köln Zeitrahmen/Umsetzung: im Jahresverlauf 2018 55 3.2.2 Leitziel Kinderrechte im Verwaltungshandeln In allen Dezernaten, Ämtern und Dienststellen der Stadtverwaltung Köln werden Vorlagen für den Rat und die Fachausschüsse, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen besonders betreffen, auf ihre Kinder- und Jugendfreundlichkeit geprüft. Die schriftliche Bewertung der Relevanz für Kinder- und Jugendfreundlichkeit ist notwendiger Teil dieser Vorlagen. Die Beteiligung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie wird im Rahmen des Mitzeichnungsverfahrens sichergestellt. 3.2.2.1 Maßnahme: Aufnahme des Themas in die Hauptsatzung der Stadt Köln Die Kinder- und Jugendfreundlichkeit wird unter §14 a) in die Hauptsatzung der Stadt Köln mit folgendem Text aufgenommen: „Die Stadt Köln ist eine kinder- und jugendfreundliche Stadt. Sie wirkt im Rahmen ihrer Befugnisse auf die Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen hin. In den Bezirken werden Kinder- und Jugendforen gebildet, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Handlungsfeld: Kommunalpolitik Titel der Maßnahme: Aufnahme des Themas „kinder- und jugendfreundliche Kommune“ in die Hauptsatzung der Stadt Köln Federführung: Dezernat für Bildung, Jugend und Sport, Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe/Beteiligte: Verwaltung, Politik Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff 3.2.2.2 Maßnahme: Einrichtung einer Steuerungsgruppe zur Umsetzung des Aktionsplans Es wird eine Steuerungsgruppe für den Gesamtprozess „Kinderfreundliche Kommune“ auf gesamtstädtischer Ebene zur Gewährleistung der Umsetzung 56 der Kinderrechte in allen Ressorts mit der Aufgabenstellung, Absprachen für eine verbindliche Kooperation mit allen Akteuren zu treffen, die innerhalb einer strategischen Kinder- und Familienpolitik tätig sind, gebildet. Die Steuerungsgruppe trifft sich regelmäßig und begleitet die Umsetzung des Aktionsplanes. Sie prüft die Ergebnisse, sichert und veröffentlicht diese. In der Steuerungsgruppe arbeiten Vertreter*innen aller kinder- und jugendrelevanten Ämter und Dienststellen zusammen mit den AK § 80 SGB VIII Integrierte Jugendarbeit, Kindertagesbetreuung sowie Hilfen zur Erziehung und dem Kooperativen Jugendbüro an der Umsetzung des Aktionsplans. (vgl. 3.2.2.5) Handlungsfeld: Stadtverwaltung und AK § 80 SGB VIII Integrierte Jugendarbeit, AK § 80 Kindertagesbetreuung, AK § 80 Hilfen zur Erziehung Titel der Maßnahmen: Bildung einer Steuerungsgruppe zur Umsetzung des Aktionsplans Federführung: Dezernat für Jugend, Bildung und Sport, Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe(n)/Beteiligte: Kooperatives Jugendbüro, Mitarbeitende in Ämtern und Dienststellen der Stadtverwaltung Köln Zeitrahmen: ab 2018ff 3.2.2.3 Maßnahme: Entwicklung von Qualitätskriterien zur Überprüfung der Kinder- und Jugendfreundlichkeit Die Steuerungsgruppe erarbeitet Standards, Qualitätskriterien sowie eine Handlungsempfehlung und Prüfmatrix zur Überprüfung von Beschlussvorlagen auf ihre Kinder- und Jugendfreundlichkeit. (vgl. 3.2.2). Die Prüfmatrix gewährleistet, dass Belange von Kindern und Jugendlichen erkannt und beachtet werden. Die Handlungsempfehlung wird vom Verwaltungsvorstand beschlossen und verbindlich von allen Ämtern und Dienststellen umgesetzt. Die schriftliche Bewertung der Relevanz für Kinder- und Jugendfreundlichkeit ist notwendiger Teil aller Vorlagen, die die Lebenswelt von Kindern und 57 Jugendlichen besonders betreffen. Über das Mitzeichnungsverfahren ist die Beteiligung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie sichergestellt. Handlungsfeld: Stadtverwaltung Titel der Maßnahmen: Kinder- und Jugendrechte im Verwaltungshandeln umsetzen – Entwicklung eines Leitfadens und einer Checkliste Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe(n)/Beteiligte: Mitarbeitende in Ämtern und Dienststellen der Stadtverwaltung Köln Kooperationspartner: Verein Kinderfreundliche Kommunen Zeitrahmen/Umsetzung ab Januar 2018 3.2.2.4 Maßnahme: Einrichtung eines kooperativen Kinder- und Jugendbüros und schnelle Besetzung neuer Stellen Das Kinder- und Jugendbüro setzt den Aktionsplan um. Es legt einen ersten Schwerpunkt auf die Umsetzung konkreter Maßnahmen, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und deren Interessenvertretung fördern. Es werden zwei Personalstellen EG 11 TVÖD /S 17 SuE bei der Stadtverwaltung Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung und ½ Personalstelle EG 11 TVÖD/S 17 SuE beim Kölner Jugendring eingerichtet, angelehnt an das Konzept der Stadt Nürnberg, die gleichberechtigt kooperieren. Alle Mitarbeitenden haben ihren Arbeitsplatz im Kinder- und Jugendbüro. Die Angebote sollen sich an alle Kinder und Jugendlichen richten mit einem besonderen Augenmerk auf nicht-organisierte Kinder und Jugendliche, die somit eingebunden werden. Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport hat das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommune“ zu seinem Leitprojekt für 2018ff erklärt. Daher wird über Fortschritte im Vorhaben zwei Mal jährlich in der Beratung der Oberbürgermeisterin mit dem Stadtvorstand berichtet. 58 Eine angemessene personelle, finanzielle und technische Ausstattung des Aufgabenbereiches ist für den Haushalt 2018ff angemeldet. Handlungsfeld: Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen, Umsetzung des Aktionsplans Titel der Maßnahmen: Einrichtung eines kooperativen Kinder- und Jugendbüros Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe(n)/Beteiligte: Stadtvorstand, Kämmerei, Amt für Personal, Organisation und Innovation, Politik Zeitrahmen/Umsetzung: ab 2018ff 3.2.2.5 Maßnahme: Fortschreibung des Aktionsplans Dem kooperativen Kinder- und Jugendbüro obliegt auch die Umsetzung der Maßnahmen, die Berichterstattung sowie die Fortschreibung des Aktionsplans. Handlungsfeld: Kinder- und jugendgerechte Kommune Titel der Maßnahmen: Fortschreibung des Aktionsplans/Koordination der Maßnahmen Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie, Steuerungsgruppe, Verein Kinderfreundliche Kommunen Zielgruppe(n)/Beteiligte: Stadtgesellschaft, Politik, Verwaltung: alle relevanten Fachbereiche Zeitrahmen/Umsetzung: ab Januar 2018 3.2.2.6 Maßnahme: Kinderrechte werden in 2018 das Schwerpunktthema der Familienbildung Die Einrichtungen der Familienbildung, zusammengeschlossen in der AG § 78 SGB VIII Familienbildung machen die UN Kinderrechtskonvention in 2018 zu ihrem Schwerpunktthema und entwickeln Angebote zur Information und 59 Diskussion mit den teilnehmenden Eltern und Kindern. Sie kennzeichnen diese Veranstaltungen in ihrem Programm mit dem Logo der Kinderrechtskonvention. Handlungsfeld: Familienbildung Titel der Maßnahme: UN Kinderrechtskonvention Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie, Zielgruppe/Beteiligte: Eltern/Familienbildungsstätten Zeitrahmen/Umsetzung: 2018 3.2.2.7 Maßnahme: Die Kölner kultur und medienpädagogischen Facheinrichtungen entwickeln Projekte zum Thema Kinder- und Jugendrechte Einrichtungen der Kultur- und Medienpädagogik entwickeln in den Sparten Theater, Musik, Bildende Kunst, Fotografie, Tanz und Neue Medien sechs Projekte mit Kindern und Jugendlichen, in denen die Inhalte der UN- Kinderrechtskonvention künstlerisch dargestellt werden. Ziel: Kinder und Jugendliche kennen die Kinder- und Jugendrechte und ihre Bedeutung für das alltägliche Leben. Sie fordern ihre Rechte da ein, wo sie nicht oder nur teilweise verwirklicht sind. Die Projektergebnisse werden öffentlich aufgeführt. Handlungsfeld: Kinder- und Jugendarbeit Titel der Maßnahme: Meine Rechte Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche/ Kultur- und medienpädagogische Facheinrichtungen Zeitrahmen/Umsetzung: 2018 60 3.2.3 Leitziel Kinderrechte in Aus- und Fortbildung 3.2.3.1 Maßnahme: Schulung des Personals in allen betroffenen Dezernaten Die Verpflichtung der vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls (best interest of the child) im Verwaltungshandeln ist bislang in vielen Arbeitsbereichen der Stadtverwaltung nicht selbstverständlich. Mit dem SGB VIII besteht eine rechtlich verbindliche Grundlage zur Wahrung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Sowohl öffentliche als auch Träger der freien Jugendhilfe sind gesetzlich verpflichtet, die Grundzüge der UN- Kinderrechtskonvention umzusetzen. Ämter und Behörden sind, anders als Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, oftmals nicht mit Fachkräften besetzt, deren Ausbildung die Förderung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen beinhaltet. Das bedeutet, dass auch in Köln für die Verwirklichung der Kinderrechte im Lebensalltag für jedes Kind und jeden Jugendlichen noch strukturelle Voraussetzungen zu schaffen sind. Daher ist es ein herausragendes Ziel des Konzeptes zur Partizipation in der Kinder- und Jugendarbeit, im Rahmen von Fortbildungen die Mitarbeiter in den unterschiedlichen Dezernaten und Ämtern zu befähigen, die Interessen von Kindern und Jugendlichen im allgemeinen Verwaltungshandeln stets mitzudenken und zu berücksichtigen. Wie gestaltet sich der verwaltungsinterne Prozess zur Umsetzung der Kinder- und Jugendrechte? ist dabei die zielführende Fragestellung. Ein erster Workshop für Mitarbeitende im Jugendamt hat im Dezember 2016 stattgefunden. Handlungsfeld: Stadtverwaltung Titel der Maßnahmen: Kinder- und Jugendrechte im Verwaltungshandeln umsetzen Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie, Zielgruppe/Beteiligte: Mitarbeitende der Stadtverwaltung 61 Kooperationspartner: Kölner Jugendring, Lernende Region Netzwerk Köln e.V., Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff, 4 Veranstaltungen jährlich 3.2.3.2 Maßnahme: Aufnahme des Themas in die Ausbildung in Verwaltungsbereichen Das Thema „Vorrang des Kindeswohls“ wird als Zusatzangebot in die Ausbildung aufgenommen. Es wird ein Angebot für Nachwuchskräfte des gehobenen und mittleren Dienstes sowie für Verwaltungsfachangestellte in Form von Workshops entwickelt, das neben Informationen über die UN-Kinderrechtekonvention und deren Umsetzung im Verwaltungshandeln auch Materialien zur Verfügung stellt, die die Umsetzung erleichtern. Zweimal jährlich sollen jeweils halbtägige Workshops für die Auszubildenden angeboten werden. Die Implementierung ist mit dem Amt für Personal, Organisation und Innovation abzustimmen. Handlungsfeld: Stadtverwaltung Titel der Maßnahmen: Kinder- und Jugendrechte im Verwaltungshandeln umsetzen Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie, Amt für Personal, Organisation und Innovation, Ausbildungsleitung Zielgruppe/Beteiligte: Mitarbeitende der Stadtverwaltung, Auszubildende Kooperationspartner: Verein Kinderfreundliche Kommune Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff 62 3.3 Partizipation von Kindern und Jugendlichen 3.3.1 Leitziel Partizipation langfristig etablieren und stärken 3.3.1.1 Maßnahme: Durchführung einer Jugendbefragung Die Verwaltung sieht im Rahmen der Kinder- und Jugendförderplanung die Durchführung einer Jugendbefragung vor. In einem ersten Schritt hat sie hierzu ein Durchführungskonzept im Entwurf erstellt. Die Verwaltung schlägt hierin vor, die Kölner Jugendbefragung nach den Vorbildern Stuttgart und München im Schwerpunkt als Instrument der Stadtentwicklung zu konzipieren. Demnach geht es vor allem darum, Potenziale für die Stadt aus der Sicht der Jugendlichen zu erkennen. Jugendliche und junge Erwachsene sollen dafür gebeten werden, ihre Meinungen und Einschätzungen zum Leben in Köln darzulegen, Verbesserungspotenziale anzusprechen und ihre Vorstellungen von einer lebenswerten Stadt zu benennen. Damit verbunden sollen Fragen der Beteiligung und Partizipation sowie der Freizeitgestaltung und Nutzung des öffentlichen Raums eine wichtige Rolle spielen. Es ist vorgesehen, Jugendliche von Anfang an bei der Konzeption und Fragebogenentwicklung sowie bei der Auswertung und Ergebnisinterpretation zu beteiligen. Der ausführliche Entwurf des Durchführungskonzeptes wird in einem nächsten Arbeitsschritt mit Jugendverbänden, Bezirksschüler*innenvertretung und Akteuren der Jugendarbeit ausführlich erörtert und weiter geschärft werden. Zu gegebener Zeit soll im Übrigen erörtert werden, ob nach Münchner Vorbild regelmäßige Jugendbefragungen etwa alle drei Jahre sinnvoll sind. Handlungsfeld: Kommunalpolitik Titel der Maßnahme: Durchführung einer Jugendbefragung Federführung: Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Zielgruppe/Beteiligte: Begleitgremium aus Jugendverbänden, Bezirksschüler*innenvertretung und Akteuren der Jugendarbeit; Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis unter 21 Jahren 63 Zeitrahmen/Umsetzung: im Jahresverlauf 2018 3.3.1.2 Maßnahme: Ausbau der Kinder- und Jugendforen in allen neun Stadtbezirken Das Format der Kinder und Jugendforen hat sich in vielen Jahren bewährt. Er zeichnet sich im Besonderen dadurch aus, dass hier durch den niederschwelligen Ansatz in den Stadtvierteln vor allem Kinder und Jugendliche, die sonst Partizipationsangebote nicht nutzen, angesprochen und zur Teilhabe motiviert werden. In allen neun Stadtteilen wird ein Verfahren zur örtlichen Partizipation aller Kinder und Jugendlichen entwickelt, an dem sich die Bezirksjugendpflegen, die Bezirksvertretungen, im Bezirk aktive Träger der freien Jugendhilfe, Streetwork und die Bezirksschüler*innenvertretungen beteiligen. Das abgestimmte Verfahren wird der jeweiligen Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt. Ziel ist es, in jedem Stadtbezirk eine breite und flexible Beteiligungsmöglichkeit für alle Jugendlichen zu schaffen, die auch vereinsungebundene und nicht in Jugendzentren aktive Jugendliche erreicht. Die Partizipationsmodelle sollen sich den Gegebenheiten vor Ort entsprechend unterschiedlich gestalten und Teilhabe an realen Beteiligungsstrukturen wie den Bezirksvertretungen sichern. Die Steuerungsgruppe entwickelt stadtweit fachliche Leitlinien. Es wird eine regelmäßige Überprüfung der Wirkung der bezirklichen Konzepte vereinbart. Die fachlichen Leitlinien, die bezirklichen Konzepte sowie die Weiterentwicklung des Prozesses werden dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig zur Kenntnis gegeben. Handlungsfeld: Kinder- und Jugendarbeit Titel der Maßnahme: Kinder- und Jugendforen in den Stadtbezirken Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie, Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche/ Träger der freien Jugendhilfe, BSV, AK § 80 SGB VIII Integrative Jugendarbeit, Bezirksjugendpflege, Bezirksvertretung 64 Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff 3.3.1.3 Maßnahme: Vorhaben „Geld in die Hand von Jugendlichen“ („Partizipationsgelder“ im Bereich der freizeitpädagogischen Angebote – transparente Kriterien für die Mittelverwendung) Beteiligungsprozesse bedeuten auch, dass es eine Bereitschaft gibt, Verantwortung zu übernehmen. Ein überschaubarer Bereich und zugleich ein klares Signal des Vertrauens in Jugendliche sind kleine Budgets, die diese (projektbezogen) eigenständig verwalten. Es hat sich gezeigt, dass Jugendliche in der Regel sehr umsichtig mit öffentlichen Geldern umgehen und zur Umsetzung ihrer kreativen Ideen meist nur geringe finanzielle Mittel benötigen. Der Kölner Jugendring formuliert in seinem Positionspapier: Die Jugendarbeit braucht unterstützende Ressourcen. Hierfür könnten Partizipationsgelder eine Möglichkeit sein. Einen Vorschlag für ihre Vergabe könnte einem Gremium von jungen Menschen und ihren Vertreter*innen anvertraut werden. Formuliertes Handlungsziel Jedem Bezirk stehen jährlich 5.000€ zur Verfügung, die nach dem Motto „Geld in die Hand von Jugendlichen“ diesen für die Durchführung von selbstverwalteten Projekten überantwortet werden. Dazu werden Vergabekriterien in Zusammenarbeit mit dem AK § 80 SGB VIII Integrative Jugendarbeit entwickelt, damit die Mittel von den Jugendlichen formlos für Kleinprojekte beantragt werden können. Um die Nutzung möglichst niederschwellig zu halten, soll ein formloser und unbürokratischer Ablauf und Mittelverwendungsnachweis gewährleistet sein. Konkrete Beteiligungsmaßnahmen von Kindern und Jugendlichen in Form von Mikroprojekten beziehen sich vor allem auf Teilräume. Für wirksame Interventionen sind selbst die Bezirke zu großräumig angelegt. Sinnvolle Teilräume, die sich auf vorab festzulegende sozialräumliche und städtebauliche Indikatoren stützen, müssen identifiziert werden. 65 Handlungsfeld: Kinder- und Jugendarbeit Titel der Maßnahme: Geld in die Hand von Kindern und Jugendlichen Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche, AK § 80 SGB VIII Integrative Jugendarbeit Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff 3.3.1.4 Maßnahme: Konzeptionelle Weiterentwicklung der Rathausschule Die Rathausschule hat das Ziel, bei Kindern und Jugendlichen Interesse für politische Zusammenhänge zu wecken, kommunalpolitische Entscheidungsprozesse transparent zu machen und Handwerkszeug für demokratisches Handeln zu vermitteln. Ein weiteres Ziel ist es, die Begegnung und das gegenseitige Verständnis zwischen jungen Menschen und Personen aus Politik und Verwaltung zu fördern und Jugendliche zu ermutigen eigene Interessen und Belange zu artikulieren sowie Aktivitäten und Initiative zu entwickeln. Dies geschieht durch Rathauserkundungen. Dabei wird Kindern und Jugendlichen das Rathaus mit seinen Zuständigkeiten und Aufgaben nahegebracht und das politische Geschehen erlebbar gemacht. Die Schüler*innen gehen auf „Entdeckungsreise“ durch das Rathaus und erfahren nicht nur etwas über dessen historische und aktuelle Bedeutung. An Originalschauplätzen schlüpfen sie in die Rollen von Ratsmitgliedern und Oberbürgermeisterin, debattieren und fassen Beschlüsse in einer „Ratssitzung“ zu einem Thema ihrer Wahl. Ein weiterer Schwerpunkt der Rathausschule sind die Stadtteilerkundungen, die das Ziel haben, die Partizipation von jungen Menschen zu stärken. Im Rahmen dieser Projekte haben Kinder und Jugendliche Gelegenheit ihr kommunales Umfeld zu erforschen und etwas über die Institutionen und Personen zu erfahren, die an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes beteiligt sind. 66 Weiterhin stellt die Rathausschule Unterrichtsmaterialien und Informationen zur Kommunalpolitik und Kinderrechten zur Verfügung und unterstützt einzelne Partizipationsprojekte. Jährlich wird der „Tag der Jugend im Rathaus“ veranstaltet. Hier haben Schulklassen unterschiedlicher Schulformen ab Klasse 9 (Durchschnittsalter 14 bis 17 Jahre) die Gelegenheit, ihre eigenen jugendrelevanten Themen vorzubereiten und in eine nachgestellte Ratssitzung einzubringen. Dabei werden sie von Kommunalpolitiker*innen beraten und unterstützt. So erleben die Schüler*innen das Zusammenspiel zwischen Rat und Verwaltung und machen direkte Erfahrungen mit Beteiligung und Mitverantwortung. Durch neue Impulse von Kindern und Jugendlichen und ihren Kommunalpolitiker*innen wird das Format Rathausschule zukünftig konzeptionell weiterentwickelt und ausgebaut. Handlungsfeld: Partizipation und politische Bildung Titel der Maßnahme: Kommunalpolitik erlebbar machen Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe(n)/Beteiligte: Kinder und Jugendliche, Kölner Ratspolitiker*innen Zeitrahmen/Umsetzung: 2017 ff 3.3.1.5 Maßnahme: Demokratieführerschein - Lerne Deine Beteiligungsmöglichkeiten kennen! Kommunalpolitik und politische Beteiligung vor Ort sind oft nicht einfach zu durchschauen. So geht es Erwachsenen, aber auch jungen Menschen in ihren Städten und Gemeinden. Wer ist im Rathaus für was zuständig? Was haben meine Ideen, Anliegen und Bedürfnisse mit Kommunalpolitik zu tun? Und: Wie bringe ich diese in die Politik ein? Der Demokratieführerschein ist ein außerschulisches Konzept, mit dem junge Menschen – in einer Gruppe und fachkundig betreut – ein von ihnen selbstgewähltes Projekt/Anliegen aktiv kommunalpolitisch verfolgen. Während des Projektes, das sich über mehrere Wochen erstrecken kann und nicht während der Unterrichtszeiten umgesetzt 67 wird, können sich die Teilnehmer*innen nicht nur in der Theorie kommunalpolitisches Wissen aneignen, sondern sie erfahren bei der praktischen Umsetzung ihres Projektes, wie Kommunalpolitik funktioniert. Es bleibt also nicht bei der Simulation, sondern die Jugendlichen betreiben tatsächlich Kommunalpolitik, indem sie ihre Anliegen auch vor Verantwortlichen zu Gehör bringen und den Werdegang verfolgen. Angesiedelt ist das Projekt in einem Jugendzentrum – die jungen Menschen werden dort „abgeholt“, wo sie leben. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche mit politischer Mitwirkung vor Ort vertraut zu machen, Barrieren abzubauen und zur Eigeninitiative zu motivieren und sie zu begleiten. Die Teilnehmer*innen sehen, dass sie mitverantwortlich sind für das, was in ihrem Umfeld geschieht. Sie lernen dabei, sich für ihre eigenen Belange einzusetzen und diese vor Verantwortlichen vorzubringen. Das Selbstbewusstsein und das Verständnis als Mitglied der Gesellschaft werden gestärkt. Handlungsfeld: Politische Bildung Titel der Maßnahme: Demokratieführerschein – gestalte Deine Stadt mit! Federführung: Volkshochschule Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche im Alter von 10 – 16 Jahren/ Deutscher Volkshochschulverband, BfFSFJ Zeitrahmen/Umsetzung: 2017ff. 3.3.1.6 Maßnahme: Entwicklung eines Beschwerdeverfahren für stationäre Einrichtungen in den Ki d S- „Plakatwettbewerb“ Die Kinder-und Jugendpädagogische Einrichtung hat sich auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention und der §§ 8b, 45 SGB VIII (stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe) intensiv in einem Diskussionsprozess zum Thema Kinderrechte auseinander gesetzt. Im Zusammenhang mit einem Beschwerdeverfahren wurde eine Struktur der Partizipationsgremien für Kinder und Jugendliche entwickelt, die sicherstellen soll, dass Kindern und Jugendlichen unterschiedliche Möglichkeiten der Partizipation angeboten 68 werden und im Alltag der pädagogischen Angebote selbstverständlich werden. Um die Kinder und Jugendlichen nachhaltig und altersgemäß über diese Gremien und Verfahren zu informieren und für eine aktive Teilnahme zu gewinnen, soll es einen Leitfaden/Wegweiser/Orientierungshilfe geben, der die Kinder und Jugendlichen über das Verfahren Beschwerde und die dazu gehörenden Gremien der Partizipation auch informieren soll. Zum besseren Verständnis auch für Kinder, die Sprachbarrieren überwinden müssen, soll der Leitfaden grafisch gestaltet werden: Klare und deutliche Darstellung der Verfahren und Gremien für alle Kinder und Jugendlichen Interesse wecken für die Gremien und deren Bedeutung, für aktive Teilnahme werben Formen der Partizipation kennenlernen, demokratische Regeln erfahren Selbstwirksamkeit erleben Die Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung hat auf der Grundlage der §§ 8b, 45 (2) Abs.3 SGB VIII und der UN-Kinderrechtekonvention einen breit angelegten Diskussionsprozess zum Thema Kinderrechte geführt und ein Beschwerdemanagement für Kinder und Jugendliche entwickelt, welches in 2017 implementiert wird. Dazu begleitend wird es Materialien geben, die die Kinder über das Verfahren Beschwerde und die dazu gehörenden Gremien der Partizipation für Kinder und Jugendliche informieren sollen. Geplant ist unter anderem ein Plakatwettbewerb der Kinder und Jugendlichen bei Ki d S zum Thema „Beschweren erwünscht“. Die Plakate werden in den Gruppen und Dienststellen von Ki d S sichtbar aushängt, um dazu aufzufordern, die Möglichkeit zur Beschwerde auch anzunehmen und zu nutzen. Gestaltung einer altersgerechten Information zum Thema: „Beschweren erwünscht“ aktive und kreative Beteiligung an der Implementierung des Beschwerdeverfahrens 69 Auseinandersetzung der Kinder und Jugendlichen mit Zielen des Beschwerdemanagements Handlungsfeld: Information über Kinderrechte und Beschwerdemanagement Titel der Maßnahme: Der Weg zu meinem Recht Federführung: Ki d S Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche Zeitrahmen/Umsetzung: 2018 3.3.1.7 Maßnahme: Selbstorganisierte Zeltlager Zeltlager sind Orte der Selbstorganisation. Sie werden von jungen Menschen mit einer JuLeiCa-Ausbildung (Jugendleitercard) vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet. Die jungen Menschen übernehmen Verantwortung als Gruppenhelfer*innen und in der Lagerleitung, die auch Finanzentscheidungen trifft. Die Gestaltung weiterer Aufgaben wie der Küche oder der Materialverwaltung wird ergänzend häufig von Menschen zwischen 28 und 39 Jahren übernommen. Die Teilnehmenden werden in den Vor- und Nachtreffen sowie bei offenen Vorbereitungsrunden in Entscheidungen eingebunden (vom Zielort über Themenschwerpunkte bis zu Ausflugszielen). Im Zeltlager selbst führt jede Zeltgruppe einmal am Tag eine Gruppenstunde durch, in der beispielsweise überlegt wird, welche Programmpunkte organisiert werden sollen oder wie das Zelt und der Lagerplatz gestaltet werden können. Konflikte werden besprochen und geklärt und unterschiedliche Interessen ausgehandelt. Die Zeltgruppe wird von einem*einer Zeltsprecher*in im Lagerrat vertreten. Ergänzt wird dieses System durch gemeinschaftliche Vollversammlungen, in denen der Lagerrat Fragen zur Abstimmung stellen kann, falls er sie selbst nicht lösen möchte oder kann. Ein Kinderkiosk wird jeweils von einzelnen Gruppen gestaltet. Die Kinder und Jugendlichen beraten hier über Preise und Warenauswahl, organisieren die Schichten und entscheiden, wofür ein möglicher Gewinn ausgegeben wird. 70 Je nach Küchenteam wird auch die Verpflegung gemeinschaftlich geplant. Jede Gruppe hat dabei einmal Kochdienst und überlegt vorher gemeinsam mit den Küchenhelfer*innen, was sie kochen möchte, was dafür einzukaufen ist und wer, wann, welche Aufgabe übernimmt. Die Kinder und Jugendlichen lernen durch diese Form der Selbstorganisation ein hohes Maß an Selbstwirksamkeit. Die Folgen ihrer Entscheidungen und der Verantwortung, die sie hierfür übernehmen, werden direkt sichtbar. Sie erleben äußere Rahmenbedingungen als gemeinschaftlich veränderbar in einer fehlerfreundlichen Atmosphäre und in einem zeitlich und räumlich überschaubaren Rahmen. Sie lernen auch, dass Aushandlungsprozesse anstrengend sein können und gewinnen so ein Verständnis für partizipative Prozesse. Handlungsfeld: Jugendverbandsarbeit, politische Bildung Titel der Maßnahme: Zeltlager Federführung: Kölner Jugendring Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche, Ehrenamtliche Zeitrahmen/Umsetzung: Sommerferien 3.3.1.8 Maßnahme: Partizipation als Strukturmerkmal im Amt für Kinder, Jugend und Familie und als Schwerpunktthema in Fachgesprächen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) Dem pädagogischen Handeln liegen Handlungsregeln, Arbeitsprinzipien und Haltungen zu Grunde: Das Recht auf Partizipation hat „Ernstcharakter“, vorhandene Partizipationsstrukturen und prinzipielle Zugänge zur Beteiligung sind für alle Jugendlichen klar, einsehbar und verständlich. Die Bereitstellung von Ressourcen (Raum, Zeit, Information, Geld, Unterstützung) ist selbstverständlich. Die Handlungsregeln treffen ebenfalls zu auf das „Konzept zur Partizipation im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln“ 71 das „Beschwerdemanagement“ in der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung der Stadt Köln (Ki d S), die Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Allgemeinen Sozialen Dienst sowie im Gefährdungs-, Meldungs- und Sofortdienst, die Partizipation in Kindertagesstätten die Partizipation in der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe und die Partizipation in der Offenen, Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendkultur- und -medienarbeit sowie der Jugendverbandsarbeit Partizipation ist im Feld der Jugendförderung als Querschnittsaufgabe pädagogischen Handelns durch die Richtlinien und den dazugehörigen Leistungskatalog festgelegt. Der Leistungskatalog ist Grundlage für die jährlichen Fachgespräche in den Einrichtungen zur Reflexion der Kinder- und Jugendarbeit. Er beschreibt die Produkte und überprüft deren Wirkung. In den jährlichen Fachgesprächen ist Partizipation ein Schwerpunktthema, zu dem klare Zielvereinbarungen getroffen werden können. Handlungsfeld: Partizipation Titel der Maßnahme: Zielentwicklung in den Bereichen der Jugendförderung, Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtungen, Allgemeiner Sozialer Dienst und Kindertageseinrichtungen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe/Beteiligte: Träger und Mitarbeitende in den Einrichtungen Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff 72 3.3.1.9 Maßnahme: Vernetzung der Kinder- und Jugendinteressen mit dem aktuellen Prozess zur Bürgerbeteiligung der Oberbürgermeisterin Die Belange von Kindern und Jugendlichen werden vom Dezernat für Bildung, Jugend und Sport in den aktuellen Prozess zur Entwicklung von Leitlinien und Regeln für die Bürgerbeteiligung in Köln transportiert. Das Dezernat wird in diesem Prozess auf aktuelle Entwicklungen hinweisen und zur Diskussion anregen. Durch eine enge Begleitung bei der Umsetzung des Konzepts, auch durch die Kölner Politik, soll diese Weiterentwicklung eine stärkere Verankerung in Verwaltung und Kommunalpolitik finden. Transferprozesse zwischen Kindern, Jugendlichen, Entscheidungsträger*innen sollen erleichtert werden. Ziel ist es, Partizipation von Kindern und Jugendlichen als ein Baustein der Bürgerbeteiligung als Querschnittsaufgabe aller Ämter in Köln wahrzunehmen und zu gestalten. Um die Einhaltung von Qualitätsstandards zu sichern und Nachhaltigkeit zu schaffen, nimmt auch die Evaluation der Prozesse eine wichtige Rolle ein. Einmal jährlich werden Jugendliche von der Oberbürgermeisterin zu einem Gespräch über ihre Wünsche, Anliegen, Sorgen und Veränderungsvorschläge in Bezug auf ihre Lebenswelt eingeladen. Handlungsfeld: Kommunale Politik Titel der Maßnahme: Einbindung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen in den Prozess der Bürgerbeteiligung Federführung: Dezernat für Jugend, Bildung und Sport, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Zielgruppe(n)/Beteiligte: Büro der Oberbürgermeisterin, Jugendliche ab 12 Jahren, Jugendförderung, Kölner Jugendring, Schülervertretung, Bezirksjugendpflege Zeitrahmen/Umsetzung: Sommer 2017ff 73 3.3.1.10 Maßnahme: Partizipation und Beteiligungskultur im „Kita- Alltag“ leben und gestalten Regelmäßig werden Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Partizipation im Alltag leben für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen angeboten. In diesen Seminaren werden gemeinsame Schritte für die Entwicklung einer Partizipationskultur im „Kita-Alltag“ erarbeitet. Themen der Fortbildung sind: Klärung des Begriffs Partizipation Haltung und Rolle der pädagogischen Fachkräfte und der Leitung Bedingungen an Kinder und Fachkräfte, um eine lebendige Beteiligungsstruktur zu gestalten Erlernen von methodischem Handwerkszeug, um Partizipation nachhaltig in den Kindertagesstätten zu verankern Reflexion der eigenen Haltung zur Partizipation Erkennen von der Notwendigkeit, Kinder von Anfang an im Kita-Alltag zu beteiligen und ihnen Selbst- und Mitbestimmungsrechte einzuräumen. Erkennen der Bedeutung der gesellschaftlichen Teilhabe für Kinder und Erwachsene Erlernen von Methoden für die Umsetzung im Kita-Alltag Handlungsfeld: Kindertageseinrichtungen Titel der Maßnahme: Partizipation im Kita-Alltag Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe/Beteiligte: Pädagogische Fachkräfte, Leitungen der Einrichtungen Zeitrahmen/Umsetzung: 1 x jährlich 4 Tage 74 3.3.1.11 Maßnahme: Partizipation in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Unabhängig von sozialer Herkunft und Bildung bringen die Kinder und Jugendlichen ihre Ideen, sie interessierende Themen und Wünsche in das Setting der Jugendeinrichtung ein. Abstimmungsprozesse innerhalb der Gruppe werden vom Fachpersonal begleitet. Die Jugendlichen planen und erarbeiten die Umsetzung ihrer Ideen. Das Personal in der Einrichtung unterstützt bei Bedarf, lässt Fehler zu und überlässt die Verantwortung wo möglich den handelnden Kindern und Jugendlichen. In den Fachgesprächen hat sich gezeigt, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen täglich gelebt wird. Die Teilnehmenden erfahren, wie sie partizipative Prozesse anregen und umsetzen können. In den Jugendeinrichtungen und Jugendtreffs werden die Kinder und Jugendlichen an sie betreffenden Prozessen beteiligt. Ihre Anregungen und Wünsche werden von ihnen mit- bzw. selbstverantwortlich umgesetzt. Es werden Kinder- und Jugendräte in den Einrichtungen etabliert. Die Arbeitsgemeinschaft der Offenen Türen in Köln entwickelt gemeinsam mit der Fachberatung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und die Jugendzentren gGmbH in Kooperation mit der Fachberatung des Landschaftsverbandes Rheinland jeweils ein Konzept zur strukturellen Verankerung von Partizipationsprozessen. Das Jugendamt bietet zum Thema Partizipation in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit flankierend praxisorientierte Fortbildungen in Kooperation mit dem Lernenden Region Netzwerk Köln e.V. an. Handlungsfeld: Kinder- und Jugendarbeit Titel der Maßnahme: Fortbildung: Schaffen einer Anerkennungskultur Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie, Lernende Region Netzwerk Köln e.V. Zielgruppe/Beteiligte: Mitarbeitende in Einrichtungen Zeitrahmen/Umsetzung: 2017ff 75 3.3.1.12 Maßnahme: „Ferien mit der Guilleaume Stiftung“- aktive Programmgestaltung mit Kindern und Jugendlichen Das Ferienprogramm „Ferien mit der Guilleaume-Stiftung“ richtet sich an Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung. Kinder und Jugendliche sind aktiv in die Programmgestaltung und die Organisation der Tagesabläufe eingebunden. Die Kinder und Jugendlichen wählen ein Kinderrecht aus, mit dem sie sich eine Woche lang beschäftigen möchten und entwickeln Präsentationsformen für ihre Arbeitsergebnisse, die am Ende der Woche den anderen Gruppen vorgestellt werden. Kinder und Jugendliche haben Kenntnisse über die Kinderrechte, sie fordern aktiv die Rechte ein, wenn sie sie eingeschränkt sehen (Inklusion). Kinder und Jugendliche lernen, ihre Wünsche, Bedürfnisse und Anliegen zu formulieren und in Gruppen zu vertreten. Handlungsfeld: Ferienprogramme Titel der Maßnahme: Kinder haben Rechte Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche, Träger der Behindertenhilfe, Träger von Stadtranderholungsmaßnahmen Zeitrahmen/Umsetzung: Sommer 2018 76 3.3.2 Leitziel Einbezug der Kinder- und Jugendinteressen in die Stadtplanung 3.3.2.1 Maßnahme: Berücksichtigung von Kinder- u. Jugendinteressen bei der Umsetzung von Projekten „Soziale Stadt“ Bei jeder quartiersbezogenen Städtebauförderung wird für die Dauer der Projektförderung ein Partizipationsprojekt für Kinder und Jugendliche im Veedel durchgeführt. 20% der Mittel aus den jeweiligen Verfügungsfonds ist zur Verwendung durch Kinder und Jugendliche selbst vorzusehen. Handlungsfeld: Partizipation Titel der Maßnahme: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Entwicklung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen der Stadtentwicklungsprogramme, z.B. Soziale Stadt – Starkes Köln – starke Veedel in den elf Sozialräumen Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe/Beteiligte: Träger und Mitarbeitende in Einrichtungen, Bezirksjugendpflege, Sozialraumkoordination, Einrichtungen der Jugendarbeit Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff 3.3.2.2 Maßnahme: Kinder- und Jugendbeteiligungsverfahren in der Stadtplanung Seit der Änderung von § 3 BauGB ist eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Bauleitplanung verpflichtend geregelt. Beispielhaft werden hier sinnvolle Methoden, Ziele, Kooperationswege und Evaluationskriterien als zukünftige Standards festgelegt, um einen frühzeitigen, kontinuierlichen und langfristigen Beteiligungsprozess in der Stadtentwicklungsplanung zu implementieren sowie verbindliche Schnittstellen festzulegen. Ein besonders gelungenes Partizipationsprojekt ist „Stadt mit Zukunft – Gestalten mit Kindern und Jugendlichen“, das 2009 durch das damalige Amt für Kinderinteressen und das Stadtplanungsamt durchgeführt wurde. Die in der Broschüre „Stadt mit Zukunft“ von Kölner Kindern und Jugendlichen formulierten Forderungen wie auch die von beteiligten Kölner Ämtern entwickelten Qualitätskriterien werden als gelungene Basis und 77 Diskussionsgrundlage gesehen. Als herausragender Faktor wird aufgeführt, dass im Rahmen des Projektes zum ersten Mal viele Ämter gemeinsam zentrale Forderungen für eine kinder- und jugendgerechte Stadt diskutiert und erarbeitet haben. (Dokumentation: Stadt mit Zukunft – Gestalten mit Kindern und Jugendlichen, 2011). Die Zusammenarbeit mit den Fachbereichen der Verwaltung, die mit ihrem Handeln die Lebenswelt von Kindern maßgeblich beeinflussen, soll ausgebaut und gesichert werden. Handlungsfeld: Stadtplanung Titel der Maßnahme: Kinder und Jugendliche planen mit Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe/Beteiligte: Stadtplanungsamt, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Amt für Straßen- und Verkehrstechnik, Umwelt- und Verbraucherschutzamt Zeitrahmen/Umsetzung: 2017ff 3.3.2.3 Maßnahme: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Planung einer Grünfläche am Beispiel „Butzweiler Hof“ Im Stadtteil Ossendorf wird eine etwa 17.000 Quadratmeter große öffentliche, quartiersbezogene Freifläche mit integriertem Spielplatz (etwa 4.000 Quadratmeter) für Kinder und Jugendliche an der neu entstehenden Butzweilerhof-Allee geplant. Den süd-östlichen Abschluss bildet das ehemalige Rollfeld mit der Empfangs- und Abfertigungshalle des ehemaligen Flughafens. Ziel ist die Schaffung eines Mittelpunktes für das neue Quartier, der sowohl Spiel- und Sportmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sowie Aufenthaltsqualitäten für alle entfaltet. Am 26. August 2016 haben Bürger*innen aller Altersgruppen an einem Bürgerworkshop teilgenommen und sich aktiv mit ihren Wünschen und Anregungen eingebracht. Ein Workshop für Kinder und Jugendliche fand am 28. September statt. Sie haben ihre Ideen und Konzepte zu Papier gebracht und konnten vor Ort unmittelbar mit dem Planungsbüro und den Vertretern der 78 Verwaltung ihre Fragen und Anregungen erörtern. Ein Landschafts- architekturbüro wertete in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die Anregungen aus und arbeitete diese in einen Vorentwurf ein, welcher am 5. November vorgestellt wurde. Ansprechpartner*innen vom Amt für Kinder, Jugend und Familie und vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen standen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zur Klärung bereit. Änderungsvorschläge wurden weiterhin eingearbeitet. Im Frühjahr 2017 wurde der ausgearbeitete Entwurf Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Rahmen eines Frühlingsfestes vorgestellt. Durch Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird die Planung bedarfsgerecht, die Identifikation mit ihrer Stadt und das Vertrauen in Demokratie gestärkt. Handlungsfeld: Spielraumplanung Titel der Maßnahme: Neugestaltung der Grünanlage „Butzweiler Hof“ Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe/Beteiligte: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Kinder, Jugendliche, Spielplatzpaten, Eltern, Anwohner Zeitrahmen/Umsetzung: 2017/18 79 3.3.2.4 Maßnahme: Spielraumplanung im öffentlichen Raum Im Zuge der starken Verdichtung von Wohnbebauung und Verkehr sind viele natürliche Frei-, Erlebnis- und Bewegungsräume unwiederbringlich aus dem Stadtbild verschwunden und stehen als Aktions- und Aufenthaltsraum nicht mehr zur Verfügung. Infolge des Mangels an verbliebenen Freiflächen sind Spiel- und Bewegungsräume für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum daher für die soziale Infrastruktur eines Stadtteils von großer Bedeutung. Derzeit existieren in Köln rund 700 Spielflächen im öffentlichen Raum. Unter dem Begriff „Spielplatz“ werden vielfältige Spiel-, Bewegungs- und Aktionsräume für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen subsumiert. Die unterschiedlichen Angebote orientieren sich an den jeweiligen Zielgruppen und reichen daher von „klassischen“ Spielplätzen für Kinder bis hin zu Sport- und Aktionsflächen für Jugendliche. Kinder und Jugendliche benötigen öffentliche Spiel-, Frei- und Entwicklungsräume. Sie sind niedrigschwellige, kostenfreie Angebote, die jederzeit freiwillig und selbstbestimmt in Anspruch genommen werden können. Eine der Handlungsleitlinien in der Spielraumplanung ist das Prinzip der Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Kindern und Jugendlichen wird hier Raum gegeben, eigene Ideen und Wünsche zu entwickeln. Soweit wie möglich werden ihre Wünsche realisiert. Gemäß Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln muss Kindern und Jugendlichen stadtweit ein – hinsichtlich Qualität und Quantität – bedarfsgerechtes, ausreichendes, hochwertiges, frei zugängliches, gut erreichbares Freizeitangebot für Spiel, Bewegung, Sport und Aufenthalt gemacht werden. In der wachsenden Stadt ist der Erhalt vorhandener und die Schaffung neuer Spielräume unter Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen eine wichtige Zukunftsaufgabe. Perspektive ist eine kinder- und jugendfreundliche Stadt. Besondere Schwerpunkte für 2017 ff sind Bereitstellung von bewegungsorientierten Angeboten zur Ausübung von Trendsportarten wie Skaten, BMX, Klettern, Fitness und vieles mehr. 80 Die Entwicklung neuer innovativer Spielmöglichkeiten Der barrierefreie Zugang und die Nutzbarkeit der öffentlichen Spielplätze im Sinne der Inklusion Schaffung von Treffpunkten und Aufenthaltsflächen ohne feststehende Nutzungsdefinition im öffentlichen Raum für Jugendliche. Handlungsfeld: Planung und Bau öffentlicher Spiel- und Bolzplätze Titel der Maßnahme: Umsetzungen von Baumaßnahmen im öffentlichen Raum Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe(n)/Beteiligte: Kinder und Jugendliche, Verwaltung und Politik Zeitrahmen/Umsetzung: 2017 ff 3.3.2.5 Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung Auf der Basis der Spielplatzbedarfsplanung Köln 2011 werden stadtweit fortlaufend Maßnahmen zur qualitativen Aufwertung des Spielangebotes sowie zur Qualifizierung von Freizeit- und Bewegungsflächen durchgeführt. Nach Einschätzung der Verwaltung bedarf die Planung einer Aktualisierung und Fortschreibung. Zum einen ist mit Rückblick auf 2011 eine Bilanzierung der erfolgten Maßnahmen vorzunehmen und gleichzeitig mit Blick auf die aktuelle und zukünftige Bevölkerungsentwicklung eine Neubewertung des Bedarfs. Wie weiter oben beschrieben, steigt die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Köln rasant. Gleichzeitig besteht in den Stadtteilen teilweise jetzt schon noch erheblicher Nachholbedarf hinsichtlich der Bereitstellung von Spiel- und Aufenthaltsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum. Handlungsfeld: Spielplatzbedarfsplanung Titel der Maßnahme: Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung Federführung: Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung in enger Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe/Beteiligte: Stadtentwicklung und Politik Zeitrahmen/Umsetzung: 1. Quartal 2018 81 3.4 Information über Kinderrechte 3.4.1 Leitziel Kinder, Jugendliche und Öffentlichkeit informieren 3.4.1.1 Maßnahme: Aufbau einer Website mit Informationen Damit den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeiten der Beteiligung in Köln bekannt werden und um Beteiligungsmöglichkeiten durch mediale Angebote zu erweitern, soll das Kooperative Jugendbüro mit den medienpädagogischen Einrichtungen in der Stadt und mit Beteiligung von Jugendlichen ein entsprechendes Konzept entwickeln. Dabei ist darauf zu achten, dass Form, Inhalt, Sprache und Medium der Nutzung von Jugendlichen entsprechen. Es werden digitale Materialien entwickelt, um Informationen über Beteiligungsmöglichkeiten und Kleinprojekte auch über die Schulen (Bezirksschüler*innenvertretung) den Jugendlichen bekannt zu machen. Es wird eine Website mit aufbereiteten, für Kinder und Jugendliche verständlichen, Informationen und ggf. einem QR-Code bzw. der Möglichkeit, eine App zu generieren, eingerichtet. Konzeption und Aufbau werden mit Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erarbeitet. Eine interaktive Karte mit den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit wird entwickelt und auf der Internetseite der Stadt Köln zur Verfügung gestellt. In Anlehnung an bestehende Karten, zum Beispiel zu den Schulen in Köln, ist an eine Stadtkarte gedacht, auf der die Verortung der vielfältigen Angebote und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit ansprechend symbolisch kenntlich gemacht sind und durch Anklicken weitere Informationen, zum Beispiel zu den Öffnungszeiten von Jugendeinrichtungen oder zu Veranstaltungshinweisen, sichtbar werden. In einem zweiten Entwicklungsschritt soll im Rahmen einer „Machbarkeitsstudie“ geprüft werden, ob und wie die Umsetzung einer „App“ möglich ist, die noch benutzerfreundlicher Informationen zur Verfügung stellt, Kommunikation ermöglicht und näher an der digitalen Lebenswelt von Mädchen 82 und Jungen/ jungen Frauen und jungen Männern ist sowie die Prüfung online gestützter Partizipationsverfahren. Handlungsfeld: Öffentlichkeitsarbeit Titel der Maßnahme: Website mit Informationen zu Kinder- und jugendrelevanten Themen und Fragestellungen Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie, Amt für Informationsverarbeitung, Steuerungsgruppe Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche/Jugendpflege, Bezirksschüler*innenvertretung Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff 3.4.1.2 Maßnahme: Entwicklung einer Kinderrechtskampagne, die für unterschiedliche Veranstaltungen genutzt werden kann In den Jahren 2000 bis 2004 hat die Stadt Köln eine Kampagne zum § 1631, Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung erfolgreich durchgeführt. Analog dieser Kampagne führt die Stadt Köln in Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe eine breit angelegte Kampagne zur UN-Kinderrechtskonvention durch mit dem Ziel, eine breit angelegte stadtweite Information und Diskussion über die Rechte der Kinder und Jugendlichen anzuregen. Hierzu werden der WDR, der Kölner Stadtanzeiger, die Kölner Verkehrsbetriebe sowie die Kölner Außenwerbung als Medienpartner gewonnen. Handlungsfeld: Öffentlichkeitsarbeit Titel der Maßnahme: Mein Recht auf… Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe/Beteiligte: Kinder, Jugendliche, Eltern, Erziehende Zeitrahmen/Umsetzung: 2019 - 2020 83 3.4.1.3 Maßnahme: Weltkindertag in Köln Zum 26. Mal wird am 17.09.2017 der Weltkindertag mit einem großen Familienfest gefeiert. Die Veranstaltung ist ein fester Bestandteil des Engagements für Kinder und ihre Rechte in Köln und Umgebung. Veranstaltet wird das Fest von dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln. Das Fest wird 2017 unter dem Motto „Kindern eine Stimme geben“ stehen. Das Motto macht – mit Blick auf die Bundestagswahl – darauf aufmerksam, dass Kinder und Jugendliche in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld mehr Möglichkeiten brauchen, ihre Meinungen und Ideen einzubringen. Ein bedeutender Bestandteil des Festes ist jedes Jahr die Spiel- und Informationsstraße. Sie wird von über 70 Trägern, Vereinen und städtischen Dienststellen ausgerichtet, die ihre jeweiligen Schwerpunkte vorstellen. So wird die Veranstaltung zu einem wesentlichen Forum für Kinderthemen der verschiedensten Art und gibt einen guten Überblick über das Engagement der zahlreichen Organisationen für Kinder in Köln und Umgebung. Besonderen Raum nehmen hier die Rechte der Kinder ein. Für die Veranstaltung stehen keine öffentlichen Gelder zur Verfügung. Anfallende Kosten werden durch Sponsoring gedeckt. Handlungsfeld: Information über Kinderrechte Titel der Maßnahme: Weltkindertag Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche, Eltern, Träger der freien Jugendhilfe Zeitrahmen/Umsetzung: 2017ff 84 3.4.1.4 Maßnahme: Erstellung eines Leitfadens für Kinder und Jugendliche zur Nutzung unterschiedlicher Partizipationsmöglichkeiten Die Kinder-und Jugendpädagogische Einrichtung hat sich auf Grundlage der UN-Kinderrechtekonvention und der §§ 8b, 45 SGB VIII intensiv in einem Diskussionsprozess zum Thema Kinderrechte auseinander gesetzt. Im Zusammenhang mit einem Beschwerdeverfahren wurde eine Struktur der Partizipationsgremien für Kinder und Jugendliche entwickelt, die sicher stellen soll, dass Kindern und Jugendlichen unterschiedliche Möglichkeiten der Partizipation angeboten und im Alltag der pädagogischen Angebote selbstverständlich werden. Um die Kinder und Jugendlichen nachhaltig und altersgemäß über diese Gremien und Verfahren zu informieren und für eine aktive Teilnahme zu gewinnen, soll es einen Leitfaden/Wegweiser/Orientierungshilfe – geben, der die Kinder und Jugendlichen über das Verfahren Beschwerde und die dazu gehörenden Gremien der Partizipation auch informieren soll. Zum besseren Verständnis auch für Kinder, die Sprachbarrieren überwinden müssen, soll der Leitfaden grafisch gestaltet werden: Klare und deutliche Darstellung der Verfahren und Gremien für alle Kinder/Jugendlichen Interesse wecken für die Gremien und deren Bedeutung, für aktive Teilnahme werben Formen der Partizipation kennenlernen, demokratische Regeln erfahren, Selbstwirksamkeit erleben Handlungsfeld: Information über Kinderrechte und Beschwerdemanagement Titel der Maßnahme: Der Weg zu meinem Recht Federführung: Ki d S Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche Zeitrahmen/Umsetzung: 2018 85 3.4.1.5 Maßnahme: Verbreitung des bereits erstellten Kinderrechtekatalogs und der „Verhaltensampel“ als Basis für soziales Miteinander Die Kinder-und Jugendpädagogische Einrichtung hat sich auf Grundlage UN- Kinderrechtekonvention und der §§ 8b, 45 SGB VIII in einem breit angelegten Diskussionsprozess mit dem Thema Kinderrechte auseinander gesetzt. Dazu wurden verschiedenen Infomaterialien erarbeitet, die die Grundlagen für eine aktive Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderrechte und Partizipation sind. Neben dem Rechtekatalog für Kinder und Jugendliche (2015) wurde eine sogenannte „Verhaltensampel“ entwickelt, die auf der Basis der Rechte von Kindern und Jugendlichen als Orientierung für das soziale Miteinander von Mitarbeitern und Kindern in den Gruppen dient. Diese Verhaltensampel soll im Layout und der grafischen Gestaltung analog des Kinderrechtekataloges gestaltet werden und allen Kindern und Jugendlichen bei Ki d S zur Verfügung stehen. Einordnen der Verhaltensampel, Wiedererkennen des Themas Kinderrechte Beachtung und Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Alltag der pädagogischen Angebote von Ki d S Offene Diskussion über Kinderrechte, Transparenz von Verhaltensregeln Transparenz der pädagogischen Interventionen Handlungsfeld: Information über Kinderrechte und soziales Lernen Titel der Maßnahme: Verhaltensampel Federführung: Ki d S Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche, Träger der freien Jugendhilfe Zeitrahmen/Umsetzung: 2018 86 3.4.1.6 Maßnahme: Entwicklung und Bereitstellung altersgerechter Informationen über Kinderrechte Das Kooperative Jugendbüro sammelt und stellt allen Trägern der freien Jugendhilfe, Schulen, Kindertageseinrichtungen und Interessierten Informationsmaterialien zu Kinderrechten und Partizipation, z.B. den Kinderrechtekoffer von UNICEF, zur Verfügung. Handlungsfeld: Öffentlichkeitsarbeit Titel der Maßnahme: Kinderrechte spielerisch begreifen Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe/Beteiligte: Träger der freien Jugendhilfe, Schulen und andere Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff 3.4.1.7 Maßnahme: Regelmäßige Berichterstattung über die Lage von Kindern und Jugendlichen sowie Pressekonferenz Einmal jährlich erstellt das Kooperative Jugendbüro einen Bericht über seine Arbeit für den Rat der Stadt Köln, die Fachausschüsse sowie die Bezirksvertretungen und lädt zu einer Pressekonferenz ein. Handlungsfeld: Öffentlichkeitsarbeit Titel der Maßnahme: Bericht über die Umsetzung der Kinderrechte in Köln Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe/Beteiligte: alle Kölner Bürger*innen, Verwaltung und Politik Zeitrahmen/Umsetzung: 2019ff 87 4 Zusammenfassung und Ausblick Als erste Großstadt in Deutschland bewirbt sich Köln für das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“. Für die Stadt Köln ergibt sich damit die Chance, die eigene Kinderfreundlichkeit nach internationalen Standards zu steigern und öffentlich zu machen. Die Auszeichnung bietet der Stadt Köln die Möglichkeit, die Rechte von Kindern und Jugendlichen und damit den Schutz, die Förderung sowie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Zentrales Thema im Vorhaben „Kinderfreundliche Kommune“ ist eine ämterübergreifende Vermittlung der Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention und ihre Umsetzung in das Verwaltungshandeln aller Ressorts. Es umfasst • den Vorrang des Kindeswohls • eine kinder- und jugendfreundliche Rahmengebung • die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in allen sie betreffenden Bereichen • Information über die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Die „Kinder- und Jugendfreundliche Kommune“ und die Umsetzung des Aktionsplans ist ab 2018 das Leitprojekt des Dezernates für Jugend, Familie und Sport. Das unmittelbare Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen beeinflusst die Bedingungen des Aufwachsens und die Entwicklungschancen in hohem Maße. Die Verwirklichung von Kinder- und Jugendrechten muss sich also am Wohnort der Kinder und Jugendlichen beweisen. Hier können konkrete Verbesserungen erzielt werden. Dies geschieht durch die konsequente Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen. Der Aktionsplan legt fest, wie die vier oben genannten kardinalen Themenfelder im Sinne von Kinder- und Jugendgerechtigkeit unter gesamtstädtischen 88 Gesichtspunkten sowie herunter gebrochen auf die neun Stadtbezirke und die elf definierten Sozialräume umgesetzt werden können. Am 09.05.2017 wurde das Rahmenkonzept „Partizipation – Darstellung aktueller Konzepte, Standards und Entwicklungen im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln“ vom Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen. Es wurden aktuelle Herausforderungen und einzelne Maßnahmen beschrieben, die zum Teil wesentliche Schnittmengen mit den Maßnahmen im Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ aufweisen. Ziel ist es, auch das Partizipationskonzept als strategisches Gesamtkonzept zu formulieren, das in den kommunalen Strukturen Verankerung findet und die Konzepte der Träger der freien Jugendhilfe implementiert. Das Konzept soll als „lernendes Konzept“ immer wieder auch zur Reflexion bestehender Strukturen und Kommunikationsformen anregen. Die Arbeitsgemeinschaft der Offenen Türen in Köln entwickelt gemeinsam mit der Fachberatung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und die Jugendzentren gGmbH in Kooperation mit der Fachberatung des Landschaftsverbandes Rheinland jeweils ein Konzept zur strukturellen Verankerung von Partizipationsprozessen. Diese werden mit dem Rahmenkonzept des Amtes für Kinder, Jugend und Familie zu einem Gesamtkonzept zusammengeführt. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie bietet zum Thema Partizipation in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit flankierend praxisorientierte Fortbildungen in Kooperation mit dem Lernenden Region Netzwerk Köln e.V. an. Schulen, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Jugendarbeit berichten regelmäßig und umfassend über die Entwicklung von Beteiligungsprozessen. Eine Reflektion findet dabei gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen statt. Im Rahmen des Landesprogramms „Kommunale Präventionsketten“ ist unter anderem die Realisierung eines Präventionsmonotorings vorgesehen, das die Entwicklung der Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen in den Teilräumen 89 der Stadt auf der Basis eines Indikatoren gestützten Analysemodells beschrheibt und analysiert. Die hier ermittelten „Daten für Taten“ fließen in den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ ein. Der Aktionsplan beinhaltet in erster Linie Maßnahmen, die sich direkt an Kinder und Jugendliche in unterschiedlichen Lebenslagen wenden. Daher waren an der Erstellung primär die Dienststellen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie beteiligt sowie die Ämter im Dezernat für Jugend, Bildung und Sport, deren Angebote sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche richten. Kinder und Jugendliche wachsen überwiegend in Familien auf. Eltern tragen in hohem Maße zum gelingenden Aufwachsen ihrer Kinder bei. Auch Eltern können Krisen durchleben und benötigen in diesen Zeiten Rat, Unterstützung, Hilfe und Förderung. Daher wird der Blickwinkel bei der Entwicklung zukünftiger Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention Mütter und Väter mit einbeziehen. Das regelmäßige Monitoring des Umsetzungsprozesses des Aktionsplans „Kinderfreundliche Kommune“ erfolgt während des dreijährigen Prozesses durch die Steuerungsgruppe. Dazu werden vier Arbeitstreffen im Jahr einberufen. Ein Bericht zur Umsetzung des Aktionsplanes wird jährlich in Form einer Mitteilung dem Rat der Stadt Köln, seinen Fachausschüssen sowie der Presse vorgelegt. 2020 wird der gesamte Prozess evaluiert und gegebenenfalls fortgeschrieben sowie durch einen erneuten Beschluss legitimiert. Diese Evaluation wird mit den geplanten Zwischenbilanzierungen des Kinder- und Jugendförderplans 2016 .- 2020 synchronisiert. Die Stadt Köln strebt eine Rezertifizierung Ende 2020 an. Kinder- und familienfreundliche Lebensbedingungen werden zu harten Standortfaktoren. Aus dem vorliegenden Aktionsplan wird eine Zielvereinbarung entwickelt, die zwischen der Stadt Köln und dem Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ abgeschlossen wird und zur Vergabe des Siegels führt. 90 In dem Vorhaben wird also kein Ergebnis zertifiziert, sondern ein Prozess. Dieser wird vom Verein auch zukünftig begleitet und von einer Sachverständigenkommission aus Experten unterstützt. Nach circa einem Jahr und nach drei Jahren wird der Sachstand evaluiert. Das Siegel wird für drei Jahre vergeben und kann danach durch einen fortgeschriebenen Aktionsplan verlängert werden. Hieraus ergibt sich die Möglichkeit der Anpassung und Ergänzung. Unterschiedliche strategische Konzepte mit den dazugehörigen Maßnahmen (z. B. Wohnen, Verkehr, Bildung, Lebenslagen und Integration, Inklusion, Kinderarmut, „Frühe Hilfen“, Gesundheit, Kinder- und Jugendförderplan, Spielplatzbedarfsplan) fließen in die strategische Gesamtplanung 2030 der Stadt Köln ein. Die Konzepte haben unterschiedliche Zielrichtungen. Sie wenden sich alle an Kölner Bürger*innen, gleich welchen Alters. Sie erfordern von den jeweiligen Verantwortlichen eine gegenseitige Information, Klärung der Schnittstellen, Abstimmungsprozesse sowie ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft. Sie alle tragen dazu bei, dass Köln sich zu einer kinder-, jugend- und familienfreundlichen Stadt entwickelt.
Anlage 5 Auszug BV 5 vom 09.11.2017
1468 Zeichen
Anlage 5 Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 29.11.2017 Auszug aus der Niederschrift der 25. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 09.11.2017 öffentlich 9.2.2 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune" 2668/2017 Herr Dr. Heinen führt in die „kinderfreundliche Kommune“ ein. Herr Baumann fragt nach, wer Mitglied der Steuerungsgruppe ist und wer diese führt bzw. koordiniert. Werden auch BV-Mitglieder berücksichtigt? Falls nein, warum nicht? Herr Gabel erkennt in der Vorlage viel Wunschkraft und wenig Entschlusskraft. Die Bezirksvertretung Nippes ändert die Vorlage der Verwaltung ab und empfiehlt dem Rat wie folgt zu entscheiden: „Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung wird die Priorität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen gelegt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500€ stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat- zung 2018 – zur Verfügung. Im weiteren Beratungsverlauf ist deutlich hervorzuheben, welche Maßnahmen neu sind und welche schon praktiziert wurden.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme von Pro Köln beschlossen.
Anlage 11 Auszug Sportausschuss vom 07.12.17 TOP 4.2
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Geschäftsführung Sportausschuss Herr Willms Telefon: (0221) 22131203 Fax : (0221) 22131244 E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de Datum: 11.12.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses vom 07.12.2017 öffentlich 4.2 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune" 2668/2017 Geänderter Beschluss: Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung wird die Priorität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen gelegt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500€ stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat- zung 2018 – zur Verfügung. Dabei ist die Sportjugend Köln des StadtSportBundes Köln zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 4 Auszug aus der BV 6 vom 23.11.2017
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 24.11.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 30. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 23.11.2017 öffentlich 9.2.4 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune" 2668/2017 Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung wird die Priorität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen gelegt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500€ stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat- zung 2018 – zur Verfügung. Die Bezirksvertretung Chorweiler erweitert den Beschluss um folgende Punkte: - Weiterführendes Gespräch der Bezirksvertretung Chorweiler zu Ideen und Umsetzung zur Kinderfreundlichen Kommune mit der Fachverwal- tung - Weiterleitung des Evaluierungsberichtes an die Bezirksvertretung Chor- weiler - Verteilung von Exemplaren des „Aktionsplan Kinderfreundliche Kom- mune“ in der Sitzung am 30.11.2017 an die Schulen Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Herrn Wefelmeier (SPD) und Herrn Wiener (pro Köln)
Anlage 8 Auszug JHA vom 07.11.2017
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Anlage 8 Geschäftsführung Jugendhilfeausschuss Frau Lohmann i.V.f. Frau Voous Telefon: (0221) 221 24954 Fax : (0221) 221 28650 E-Mail: jugendhilfeausschuss@STADT-KOELN.DE Datum: 30.11.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 07.11.2017 öffentlich 4.3 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune" 2668/2017 zu 4.3 Antrag der Vertreterin der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik im Jugendhilfeausschuss zur Vorlage 2668/2017 Zunächst stellt Herr Bürgermeister Dr. Heinen den Antrag der Vertreterin der Stadt- arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik unter Berücksichtigung der von Herrn Dr. Schlieben vorgeschlagenen Änderungen zur Entscheidung: Geänderter Beschluss (Änderungen kursiv markiert): Der nachfolgende Passus soll in den Beschluss über die Verwaltungsvorlage mitauf- genommen werden: „Der Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ soll so überarbeitet werden, dass auch Die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung auf kindli- chen Schutz und Teilhabe werden angemessen dargestellt werden und im weiteren Prozess im Maßnahmenkatalog aufgenommen werden. Dabei sind die Behindertenorganisationen aus der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als Sachkundige in eigener Angelegenheit zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: 15 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisver- band Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1) keine Gegenstimmen keine Enthaltungen Einstimmig zugestimmt. Anschließend stellt Herr Bürgermeister Dr. Heinen die Verwaltungsvorlage unter Berücksichtigung des zuvor beschlossenen Änderungsantrags sowie der in der Dis- kussion entstandenen Änderungsvorschläge zur Entscheidung: Geänderter Beschluss (Änderungen kursiv markiert): Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung wird die Priorität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen gelegt. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung auf kindlichen Schutz und Teilhabe werden angemessen dargestellt und im weiteren Prozess im Maßnahmenkatalog aufgenommen. Dabei sind die Behindertenorganisationen aus der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik als Sachkundige in eigener Angelegenheit zu beteiligen. Ebenso wird die Verwaltung beauftragt, im Text des Aktionsplans redaktionelle Ände- rungen vorzunehmen: die Begrifflichkeiten ‘‘Kinderheim‘‘ und ‘‘Lagerrat‘‘ sind durch zeitgemäße Termini zu ersetzen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500 Euro stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 – zur Verfügung. Abstimmungsergebnis: 15 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisver- band Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1) keine Gegenstimmen keine Enthaltungen Einstimmig zugestimmt. Anmerkung: Die Ausführungen auf Seite 26 des Aktionsplans, so auch der Punkt „Jugendparla- mente“, wurden aus den Empfehlungen des Kinderfreundliche Kommune e.V. über- nommen. Die Verwaltung bestätigt, dass dies nicht die Intention beinhaltet, Jugend- parlamente in jedem Bezirk zu installieren. VIII Frau Krause, zur Vorlage im Verkehrsausschuss
Anlage 13, Auszug aus der BV 3 vom 4.12.2017
1022 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221-93313 Fax : (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 13.12.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 27. Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 04.12.2017 öffentlich 9.2.3 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune" Sammelumdruck vom 23.10.2017. 2668/2017 geänderter Beschluss : Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung wird die Priorität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen gelegt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500€ stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat- zung 2018 – zur Verfügung. Die bestehenden Netzwerke der Kindertagesstätten und Jugendzentren sollen genutzt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Anlage 14, Vorberatungen
2698 Zeichen
Ratsvorlage 2668/2017 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune" - Zusammenfassung der Vorberatungsergebnisse Nicht erwähnte Fachausschüsse, Bezirksvertretungen und Arbeitsgemeinschaften haben der Beschlussvorlage unverändert zugestimmt. Beschlussempfehlungen: Die Fachausschüsse Gesundheit, STEA, Soziales und Senioren, ASW sowie die BV 9 schließen sich dem Beschluss des JHA an: Die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung auf kindlichen Schutz und Teilhabe werden angemessen dargestellt und im weiteren Prozess im Maßnahmenkatalog aufgenommen. Dabei sind die Behindertenorganisationen aus der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als Sachkundige in eigener Angelegenheit zu beteiligen. Ebenso wird die Verwaltung beauftragt, im Text des Aktionsplans redaktionelle Änderungen vorzunehmen: die Begrifflichkeiten ‘‘Kinderheim‘‘ und ‘‘Lagerrat‘‘ sind durch zeitgemäße Termini zu ersetzen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500 Euro stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 – zur Verfügung Hinweis der Verwaltung zu den redaktionellen Änderungswünschen: Das Wort Kinderheime wird ersetzt durch: Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung der Stadt Köln - Ki d S Der „Lagerrat“ bleibt erhalten, er ist ein Fachbegriff zur Partizipation in Zusammenhang mit der Durchführung von Ferienmaßnahmen in der Jugendverbandsarbeit Darüber hinausgehende Beschlussempfehlungen: BV 5 Im weiteren Verlauf ist deutlich hervorzuheben, welche Maßnahmen neu sind und welche schon praktiziert werden BV 6 Es soll ein weiterführendes Gespräch der BV 6 und der Fachverwaltung geführt werden. Der Evaluationsbericht soll der BV 6 zur Kenntnis gegeben werden. Der Aktionsplan soll an die Schulen gegeben werden BV 3 Die bestehenden Netzwerke der Kindertageseinrichtungen und Jugendzentren sollen genutzt werden Kulturausschuss Der Ausschuss Kunst und Kultur bittet um Ergänzung der Vorlage unter der Überschrift „Kultur für alle“. Sportausschuss Dabei ist die Sportjugend Köln des StadtSportBundes Köln zu beteiligen. Umsetzung dieser Vorberatungsergebnisse durch die Verwaltung: Die über den Beschluss des JHA genannten Empfehlungen werden in den Aktionsplan aufgenommen und im Umsetzungsprozess in 2018 bearbeitet. Die Fachausschüsse und Bezirksvertretungen sind in die regelmäßige Berichterstattung eingebunden. Da die Sportjugend Köln Mitglied im Kölner Jugendring und der Kölner Jugendring gleichberechtigter Kooperationspartner im Kooperativen Jugendbüro ist, ist die Beteiligung der Sportjugend Köln sichergestellt.
Anlage 10 Vorab-Auszug TOP 4.1 - KuK vom 5.12.2017
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a Die Oberbürgermeisterin 7 Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-23567 Fx : (0221) 221-24141 E-Mail: Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 07.12.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 05.12.2017 öffentlich 4 Allgemeine Vorlagen 4.1 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune" 2668/2017 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung wird die Priorität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen gelegt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500€ stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit — vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat- zung 2018 - zur Verfügung. Der Ausschuss Kunst und Kultur bittet um Ergänzung der Vorlage unter der Über- schrift „Kultur für alle“. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/512/2
Vorlagen-Nummer
2668/2017
Freigabedatum
23.10.2017
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune"
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
2
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur Kenntnis und be-
schließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung wird die Priorität auf Maßnahmen
zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen gelegt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500€
stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der
Haushaltssatzung 2018 – zur Verfügung.
Jugendhilfeausschuss 07.11.2017
Gesundheitsausschuss 07.11.2017
Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017
Ausschuss Soziales und Senioren 09.11.2017
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.11.2017
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.11.2017
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.11.2017
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 16.11.2017
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.11.2017
Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.11.2017
Integrationsrat 04.12.2017
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2017
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.12.2017
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.12.2017
Verkehrsausschuss 05.12.2017
Ausschuss Kunst und Kultur 05.12.2017
Ausschuss für Umwelt und Grün 07.12.2017
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.12.2017
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017
Sportausschuss 07.12.2017
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 11.12.2017
Finanzausschuss 18.12.2017
Rat 19.12.2017
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 312.500 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018
a) Personalaufwendungen 156.400 €
b) Sachaufwendungen etc. 156.100 €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune"
Zertifizierung der Stadt Köln als „Kinderfreundliche Kommune“
Die „kinder- und jugendfreundliche Kommune“ ist eine gemeinsame Initiative des Deutschen Komi-
tees für UNICEF e.V. und des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V. Der „Kinderfreundliche Kommune
e.V.“ zeichnet Städte und Gemeinden mit einem Siegel aus, die verbindliche Ziele und einen Aktions-
plan erarbeiten zur Umsetzung der UN Kinderrechtekonvention.
Die Stadt Köln arbeitet seit vielen Jahren anlässlich der Durchführung des Weltkindertages in Köln mit
UNICEF e.V. zusammen. Anfang 2013 kam der „Kinderfreundliche Kommune e.V.“ auf die Stadt Köln
zu mit der Frage, ob sie sich als erste Großstadt um das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ bewer-
ben wolle.
Der langfristig angelegte Prozess hat das Ziel, die UN-Kinderrechtskonvention in allen kommunalen
Bereichen, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen betreffen, strukturell zu verankern. Die-
ser Prozess gliedert sich in sechs Schritte:
Im Herbst 2013 beschloss der Rat der Stadt Köln, sich um das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“
zu bewerben. Im November 2013 unterzeichnete der damalige Oberbürgermeister Jürgen Roters die
entsprechende Vereinbarung mit dem „Kinderfreundliche Kommune e.V.“
Daran schloss sich die Standortbestimmung Kölns anhand von standardisierten Fragebögen zur Kin-
der- und Jugendfreundlichkeit an. Befragt wurden die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung. Der Fra-
gebogen beinhaltete mehrere Dimensionen der Kinderfreundlichkeit, u.a. Orientierung (Zielvorgaben,
Leitbilder), die Struktur (Angebote), den Prozess (Partizipation, Nutzung, Information, Zusammenar-
beit) und das Ergebnis (Evaluation, Qualitätssicherung). Er stellte die Sicht der Erwachsenen auf die
Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen dar.
Im nächsten Schritt erfolgte ein Beteiligungsprozess von Kindern und Jugendlichen. Befragt wurden
1.600 Schüler*innen der Klassen 5 und 6. Anschließend erhielten sie Gelegenheit, in Workshops ihre
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Wünsche und Vorschläge zur Verbesserung ihrer Lebenssituation in der Kommune zu diskutieren.
Fragen wie z.B. „Wo fühle ich mich wohl?“, „Was fehlt mir?“ oder „Was bin ich bereit selbst dazu bei-
zutragen?“ waren Teil der Erhebung.
Basierend auf den Ergebnissen der Standortbestimmung und der Workshops mit Kindern und Ju-
gendlichen wurde der vorliegende Aktionsplan erstellt.
Der Rat der Stadt Köln beschließt im fünften Schritt die Umsetzung des Aktionsplanes und im sechs-
ten Schritt prüfen der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ und die Sachverständigenkommission,
ob der Aktionsplan den internationalen Standards des „UNICEF Innocenti Research Centre“ ent-
spricht. Nach positiver Prüfung erhält die Kommune das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“.
Während des gesamten Prozesses wurde und wird die Stadt Köln durch die Sachverständigenkom-
mission (http://www.kinderfreundliche-kommunen.de/verein/sachverstaendigenkommision/) und den
Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ begleitet und beraten. Die Sachverständigen liefern einen Zwi-
schen- und einen Abschlussbericht. Sie hinterfragen die inhaltliche und finanzielle Prioritätensetzung
in der Kommune in Bezug auf den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern und Ju-
gendlichen.
Die Auszeichnung „Kinderfreundliche Kommune“ gilt drei Jahre lang. Danach kann ein weiterentwi-
ckelter Aktionsplan beschlossen und die Zielvereinbarung erneuert werden. So bleibt der Stadt Köln
die Auszeichnung erhalten.
Aus den internationalen Erfahrungen von UNICEF hat der Kinderfreundliche Kommunen e.V. Stan-
dards und Instrumente entwickelt, die die Grundlage für die Auszeichnung Kölns als kinder- und ju-
gendfreundliche Kommune bilden. Nach diesen gliedert sich der Aktionsplan:
1. (Gliederungspunkt 3.1) Vorrang für das Kindeswohl/ Kinderrechte
Hier geht es um den Vorrang im Verwaltungshandeln und ebenso um den Schutz von Kindern
und Jugendlichen vor Gewalt, die Qualität von Freizeitorten, eine gesunde Umwelt sowie Bil-
dungs- und Betreuungsqualität
2. (Gliederungspunkt 3.2) Kinderfreundliche Rahmengebung
Hier geht es um strukturelle, finanzielle und personelle Rahmenbedingungen für den Schutz,
die Kinder- und Jugendförderung und die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Dies umfasst
auch kommunale Entscheidungsprozesse, Netzwerke und eine Kinder- und Jugendinteres-
senvertretung.
3. (Gliederungspunkt 3.3) Partizipation von Kindern und Jugendlichen
Fragen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen betreffen vor allem konkrete Instru-
mente, notwendige Rahmenbedingungen und Konzepte repräsentativer und offener Beteili-
gung. Partizipation von Kindern und Jugendlichen braucht Strukturen, frühzeitige, kontinuierli-
che und langfristige Beteiligungsprozesse und sensibilisierte und erfahrene Mitarbeiter*nnen
in Verwaltung und bei freien Trägern.
4. (Gliederungspunkt 3.4) Information über Kinderrechte
Hier geht es vor allem um eine kind- und jugendgerechte Öffentlichkeitsarbeit, Informationen
zu Schutz und Hilfe sowie ein strukturiertes Berichtswesen.
Zu diesen vier Themen haben die dem Dezernat für Bildung, Jugend und Sport angegliederten Ämter
unter Beteiligung der Kinder- und jugendpädagogischen Einrichtung Köln, Ki d S, des Lernende Regi-
on Netzwerk Köln e.V. sowie der Stadtbibliothek Maßnahmen entwickelt, deren Umsetzung dazu bei-
trägt, dass sich Köln zu einer kinder- und jugendfreundlichen Stadt entwickeln soll.
Der Entwicklungsprozess ist dynamisch angelegt, weitere Maßnahmen können im Anschluss an die
erste Evaluation des Aktionsplans ergänzt bzw. bereits aufgeführte Maßnahmen können nach einem
Jahr fortgeschrieben werden.
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2017 die Verwaltung beauftragt, den Aktions-
plan „Kinderfreundliche Kommune Köln“ vorzulegen. Gleichzeitig hat er eine Priorisierung der Maß-
nahmen auf die Förderung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und ihre Interessenvertre-
tung beschlossen (AN/0925/2017).
Priorisierte und beschlossene Maßnahmen
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Die bereits in der Sitzung am 11. Juli beschlossenen Maßnahmen wurden entsprechend der Empfeh-
lung des Kinderfreundliche Kommune e.V. den oben aufgeführten vier Gliederungspunkten wie folgt
zugeordnet:
3.2 Kinderfreundliche Rahmengebung
3.2.2 Leitziel Kinderrechte im Verwaltungshandeln
3.2.2.1 Aufnahme der Kinder- und Jugendfreundlichkeit in die Hauptsatzung der Stadt Köln
3.2.2.5 Einrichtung eines kooperativen Jugendbüros
3.3 Partizipation von Kindern und Jugendlichen
3.3.1 Leitziel Partizipation langfristig etablieren und stärken
3.3.1.2 Ausbau der Kinder- und Jugendforen in allen neun Stadtbezirken
3.3.1.3 Vorhaben „Geld in die Hand von Jugendlichen“
3.3.2 Leitziel Einbezug der Kinder- und Jugendinteressen in die Stadtplanung
3.3.2.1 Berücksichtigung von Kinder- u. Jugendinteressen bei Umsetzung von Projekten
„Soziale Stadt“ (20% des Verfügungsfonds für Partizipationsprojekte)
3.4 Information über Kinderrechte
3.4.1 Leitziel Kinder, Jugendliche und Öffentlichkeit informieren
3.4.1.1 Aufbau einer Website mit Informationen
3.4.1.3 Erstellung eines Leitfadens für Kinder und Jugendliche zur Nutzung der unterschiedlichen
Partizipationsmöglichkeiten
Die fachliche Begleitung des Prozesses erfolgt durch eine Steuerungsgruppe, die sich aus Mitgliedern
der AG § 80 SGB VIII Integrative Jugendarbeit, Mitarbeitenden der Verwaltung aus unterschiedlichen,
die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen betreffenden, Ämtern und Dienststellen sowie den
Mitarbeitenden des Kooperativen Jugendbüros zusammensetzt. Eine Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen ist geplant.
Zur Umsetzung der oben beschriebenen priorisierten Maßnahmen wurden die finanziellen Ressour-
cen zum Haushaltsplan 2018ff sowie die personellen Ressourcen zum Stellenplan 2018 angemeldet.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen des Aktionsplans wird dementsprechend erst mit der Verabschie-
dung des Haushalts 2018 wirksam.
Die Bereitstellung der finanziellen Ressourcen der darüber hinaus beschriebenen Maßnahmen im
Aktionsplan liegt in der Verantwortung der Fachdienststellen. Sie erfolgt aus den laufenden Budgets
im jeweiligen Teilplan oder über die Beantragung von Drittmitteln.
Der hier vorliegende Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ weist im Übrigen wichtige Verbin-
dungslinien zur Kinder- und Jugendförderplanung auf. Beide Pläne ergänzen sich wechselseitig. Die
Verwaltung hat im Frühjahr 2017 den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln für den Zeitraum
2016 bis 2020 vorgestellt, der am 28.09.2017 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde.
Der neue Kinder- und Jugendförderplan stellt eine Rahmenplanung dar, die „Leitplanken“ und Impul-
se für die notwendige, kontinuierliche Verständigung über die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der
Kinder- und Jugendarbeit in Köln angesichts vielfältiger Herausforderungen bereitstellt. Der Aktions-
plan „Kinderfreundliche Kommune“ stellt in diesem Zusammenhang ein Leitprojekt dar.
Der Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune Köln“ liegt an.
Die Fachverwaltung ist gerne bereit, den Aktionsplan zu erläutern und Fragen zu beantworten.
Anlagen
Anlage 15 Vorab-Auszug Finanzausschuss 18.12.2017
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Anlage 15 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller Telefon: (0221) 24649 Fax : (0221) E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 18.12.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 18.12.2017 öffentlich 12.4 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune" 2668/2017 Beschluss: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvor- schlages in der im Jugendhilfeausschuss getroffenen Fassung: Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung wird die Priorität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen gelegt. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung auf kindlichen Schutz und Teilhabe werden angemessen dargestellt und im weiteren Prozess im Maßnahmenkatalog aufgenommen. Dabei sind die Behindertenorganisationen aus der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin- dertenpolitik als Sachkundige in eigener Angelegenheit zu beteiligen. Ebenso wird die Verwaltung beauftragt, im Text des Aktionsplans redaktionelle Ände- rungen vorzunehmen: die Begrifflichkeiten ‘‘Kinderheim‘‘ und ‘‘Lagerrat‘‘ sind durch zeitgemäße Termini zu ersetzen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500€ stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 – zur Verfügung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 12 Auszug aus der BV 9 vom 4.1.2017
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Frau Düx Telefon: (0221) 221-99322 Fax : (0221) 221-99412 E-Mail: Claudia.Duex@STADT-KOELN.DE Datum: 07.12.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 25. Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 04.12.2017 öffentlich 9.2.5 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune" 2668/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung wird die Priorität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen gelegt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500€ stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat- zung 2018 – zur Verfügung. Ergänzung des Beschlusses: Die Bezirksvertretung Mülheim bittet, den Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen bzw. einfließen zu lassen (siehe Anlage 3 der Beschlussvorlage). Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme des EMT Herrn Merkl zugestimmt.
Anlage 7 Auszug StEA vom 09.11.2017
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Anlage 7 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 21.11.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 09.11.2017 öffentlich 6.8 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune" 2668/2017 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem geänderten Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses an und empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Be- schlusses: Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung wird die Priorität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen gelegt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500€ stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat- zung 2018 – zur Verfügung. Der nachfolgende Passus soll in den Beschluss über die Verwaltungsvorlage mitauf- genommen werden: Die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung auf kind- lichen Schutz und Teilhabe werden angemessen dargestellt und im weiteren Prozess im Maßnahmenkatalog aufgenommen. Dabei sind die Behindertenorganisationen aus der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als Sachkundige in eigener Angelegenheit zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 9 Auszug Schul A vom 27.11.2017
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Anlage 9 Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Herr Bernecker Telefon: (0221) 221-29251 Fax : (0221) 221-29241 E-Mail: hans-michael.bernecker@stadt-koeln.de Datum: 29.11.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 27.11.2017 öffentlich 4.6 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune" 2668/2017 Geänderter Beschluss (entsprechend dem Beschluss des Jugendhilfeaus- schusses): Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: "Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung wird die Priorität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Ju- gendlichen gelegt. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung auf kind- lichen Schutz und Teilhabe werden angemessen dargestellt und im weiteren Prozess im Maßnahmenkatalog aufgenommen. Dabei sind die Behindertenor- ganisationen aus der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als Sach- kundige in eigener Angelegenheit zu beteiligen. Ebenso wird die Verwaltung beauftragt, im Text des Aktionsplans redaktionelle Änderungen vorzunehmen: Die Begrifflichkeiten „Kinderheim“ und „Lagerrat“ sind durch zeitgemäße Termini zu ersetzen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500 € stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 – zur Verfügung.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 6 Auszug Ausschuss Soziales und Senioren vom 09.11.2017
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Anlage 6 Geschäftsführung Ausschuss Soziales und Senioren Herr Diener Telefon: (0221) 221 - 27467 Fax : (0221) 221 - 29047 E-Mail: sebastian.diener@stadt-koeln.de Datum: 29.11.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren vom 09.11.2017 öffentlich 4.6 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune" 2668/2017 RM Herr Klausing schlägt vor, wie JHA abzustimmen mit der Änderung, dass man „und Lagerrat“ streicht. Die Vertreterin der Falken habe nach der Sitzung des JHA genau erörtert woher der Begriff Lagerrat komme. Dies sei ein sehr emanzipatorischer Begriff aus der Jugend- bewegung. Der Jugendring möchte dass dieser Begriff positiv besetzt sei. Daher sol- le der Begriff „Lagerrat“ aus dem Beschluss gestrichen werden. SE Frau Lerchner fragt, ob es mittlerweile weitere Großstädte gebe, die sich auch um dieses Siegel bemühen? Des Weiteren sei die Beteiligung der Kinder und Ju- gendlichen geplant. Hier sei ihre Frage, ob es schon konkretere Ideen gebe, wie dies ausgestaltet werden solle. Frau Baars antwortet, dass es keine Großstädte mit Erfahrungswerten gebe, die Stadt wäre eine Vorreiterin. In fast allen Teilen ist die Partizipation der Jugendlichen immanent. Der Aktionsplan sei aber noch am Anfang des Prozesses. Die eigentliche Arbeit beginne erst mit dem Ratsbeschluss. Im Februar gebe es eine Kick-Off-Veranstaltung zu diesem Thema. Hier werde man unter anderem auch die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen besprechen. SE Herr Hagedorn lobt bei dem Aktionsplan, dass grade die Kinder und Jugendli- chen aus dem Bereich Inklusion und Familien ausländischer Herkunft herausgeho- ben worden seien. Des Weiteren sei seine Frage, wie genau die Kooperation mit der Dienststelle Diver- sity ausgebaut werden solle. Frau Baars teilt mit, dass man noch nicht so weit sei und daher könne man hier nichts Konkretes sagen. Es finden lediglich Vorüberlegungen in einem ganz kleinen Kreis der Betroffenen statt. SB Herr Ladenberger sagt, dass ihm das Thema Inklusion inhaltlich fehle. Die Stadt- arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik halte es für die Erfolgsaussicht der Bewer- bung für positiv, wenn dieser Aspekt nochmal ausdrücklich und substantiell in den Maßnahmen hervorgehoben werde. Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt folgende Empfehlung an den Rat: Der Rat möge geändert beschließen: Geänderter Beschluss (Änderungen kursiv markiert): Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur Kennt- nis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung wird die Prio- rität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen gelegt. Die Interes- sen von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung auf kindlichen Schutz und Teilhabe werden angemessen dargestellt und im weiteren Prozess im Maßnahmenkata- log aufgenommen. Dabei sind die Behindertenorganisationen aus der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als Sachkundige in eigener Angelegenheit zu beteiligen. Ebenso wird die Verwaltung beauftragt, im Text des Aktionsplans redaktionelle Ände- rungen vorzunehmen: die Begrifflichkeit ‘‘Kinderheim‘‘ ist durch zeitgemäße Termini zu ersetzen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500 Euro stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 – zur Verfügung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (23)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2668/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.12.2017
- Erstellt
- 28.08.2017 12:56