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2668/2017

Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.12.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.12.2017, TOP 10.15

Anlage 3 Auszug Stadt AG Behindertenpoltik vom 16.11.2017

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Anlage 1 18-10-2017 Aktionsplan

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Anlage 5 Auszug BV 5 vom 09.11.2017

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Anlage 11 Auszug Sportausschuss vom 07.12.17 TOP 4.2

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Anlage 4 Auszug aus der BV 6 vom 23.11.2017

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Anlage 8 Auszug JHA vom 07.11.2017

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Anlage 13, Auszug aus der BV 3 vom 4.12.2017

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Anlage 14, Vorberatungen

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Anlage 10 Vorab-Auszug TOP 4.1 - KuK vom 5.12.2017

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 15 Vorab-Auszug Finanzausschuss 18.12.2017

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Anlage 12 Auszug aus der BV 9 vom 4.1.2017

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Anlage 7 Auszug StEA vom 09.11.2017

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Anlage 9 Auszug Schul A vom 27.11.2017

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Anlage 6 Auszug Ausschuss Soziales und Senioren vom 09.11.2017

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Anlage 3 Auszug Stadt AG Behindertenpoltik vom 16.11.2017

4258 Zeichen

Anlage 3 
 
 
 
Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik 
Frau Thiemann 
Telefon:  (0221) 221-22822  
Fax       :  (0221) 221-6627497 
E-Mail:  angelaedith.thiemann@stadt-koeln.de 
Datum: 28.11.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 16.11.2017 
öffentlich 
1.2 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche 
Kommune" 
2668/2017 
Frau Biefang erläutert, dass der Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ die UN-
Kinderrechts-Konvention in Köln umsetzen soll. Dort werden Rahmenbedingungen 
festgelegt. Die Siegelverleihung ist ein zertifiziertes Verfahren und wird umgesetzt 
durch den Verein Kinderfreundliche Kommunen, der sich zusammensetzt aus 
UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk. Hierbei müssen folgende Standards 
eingehalten werden: 
 Kinderfreundliche Rahmengebung,  
d.h. Kinderechte müssen generell beachtet werden. 
 Teilhabe/Partizipation für Kinder und Jugendliche müssen sichergestellt wer-
den. 
 Information, d.h. alle Kinder und Jugendliche müssen über ihre Rechte infor-
miert sein und diese nutzen können. 
 Angebote für Kinder und Jugendliche müssen bekannt und nutzbar sein. 
Frau Grimbach-Schmalfuß erläutert zum Änderungsantrag der Vertreter*innen der 
Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen, dass in diesem Aktionsplan die 
Kinder und Jugendliche mit Behinderung so gut wie nicht berücksichtigt sind. So ist 
nur eine Maßnahme aufgeführt, die diesen Personenkreis betrifft. Daher fordern die 
Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen, dass der 
Aktionsplan überarbeitet wird und die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen 
und -selbsthilfegruppen daran beteiligt werden. 
Frau Schmerbach weist darauf hin, dass sowohl der Jugendhilfeausschuss als auch 
der Gesundheitsausschuss in ihren Sitzungen am 07.11.2017 im Sinne des Antrages

der Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen be-
schlossen haben. 
Frau Biefang weist darauf hin, dass im Aktionsplan keine spezifischen Gruppen be-
nannt werden, da er sich an alle Kinder und Jugendliche richtet. Bei den im vorlie-
genden Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen handelt es sich nicht um das Ergebnis 
einer Bestandsaufnahme, sondern hier sind exemplarisch 59 Maßnahmen aufge-
führt, von denen sich eine an Kinder mit Behinderungen richtet. An dieser Maßnah-
me haben rund 600 Kinder teilgenommen. 
Da Frau Grimbach-Schmalfuß dies nicht als ausreichend betrachtet, schlägt Frau 
Biefang vor, das entsprechend des Vorschlages im Jugendhilfeausschuss und Ge-
sundheitsausschuss die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -
selbsthilfegruppen in der noch zu gründenden Steuerungsgruppe für die Gesamtpla-
nung mitarbeiten sollen. 
Herr Krämer weist darauf hin, dass in dem Aktionsplan keine Hinweise bzw. Ziele im 
Hinblick auf arme Kinder zu finden sind. 
Nachdem die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik den Änderungsantrag der 
Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen – siehe TOP 
1.2.1 – beschlossen hat, beschließt die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
wie folgt: 
 
 
Beschluss: 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik nimmt den Aktionsplan zur Kenntnis 
und bittet die Fachausschüsse des Rates wie folgt zu beschließen: 
Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur 
Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung 
wird die Priorität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen 
gelegt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500€ stehen im Teilergebnisplan 
0604, Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat-
zung 2018 – zur Verfügung. 
Der Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ soll so überarbeitet werden, dass 
auch die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung auf kindli-
chen Schutz und Teilhabe angemessen dargestellt werden und im Maßnahmenkata-
log aufgenommen werden.  
Dabei sind die Behindertenorganisationen aus der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik als Sachkundige in eigener Angelegenheit zu beteiligen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen

Anlage 1 18-10-2017 Aktionsplan

147078 Zeichen

1

2 
Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ der Stadt 
Köln 
Inhaltsverzeichnis 
1 Informationen zur Kommune und zum Prozess  7 
1.1 Allgemeines         7 
1.2 Demografische Entwicklung      8 
1.3 Gegenwärtige Herausforderungen    10 
1.3.1 Kinderarmut        10 
1.3.2 Aufbau und Weiterentwicklung der kommunalen 
Präventionskette in Köln      12 
2 Wesentliche Schlussfolgerungen aus der 
Standortbestimmung und dem Dialogprozess mit 
Kindern und Jugendlichen     14 
2.1 Vorrang für das Kindeswohl (best interest of the child)  16 
2.1.1 Was ist gut?        16 
2.1.2 Was kann verbessert werden?     18 
2.2 Kinderfreundliche Rahmengebung    20 
2.2.1 Was ist gut?        20 
2.2.2 Was kann verbessert werden?     21 
2.3 Partizipation von Kindern und Jugendlichen   22 
2.3.1 Was ist gut?        22 
2.3.2 Was kann verbessert werden?     25 
2.4 Information über Kinder- und Jugendrechte   27 
2.4.1 Was ist gut?        27 
2.4.2 Was kann verbessert werden?     27 
3 Ziele und Maßnahmen     29 
3.1 Vorrang des Kindeswohls     29 
3.1.1 Leitziel: Gesundheit und Bildung fördern   29

3 
3.1.1.1 GoJa – Gesundheitsorientierte Jugendarbeit in Köln  29 
3.1.1.2 Professionalierung Settingbasierter Gesundheitsförderung 
mit Kindern und Jugendlichen     31 
3.1.1.3 Umwelt und Natur schützen und bewahren   32 
3.1.1.4 LeseMentor Köln       32 
3.1.1.5 Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden 
und deren Kindern       34 
3.1.2 Leitziel: Ausbau von Sporteinrichtungen  
und –angeboten        35 
3.1.2.1 Sportorientierte Jugendarbeit     35 
3.1.2.2 Einrichtung eines Sportnetzwerkes    37 
3.1.2.3 Sportförderprojekte im „Pro Veedel Programm“   38 
3.1.2.4 „Kids in die Clubs“       39 
3.1.2.5 Spiel und Sport in der Freizeit     40 
3.1.2.6 Eltern-Kind-Turnen       40 
3.1.2.7 Kölner Kinder Sportfest      41 
3.1.2.8 Baumaßnahmen Sportstätten     42 
3.1.3 Leitziel: Vermittlung von Medienkompetenz   43 
3.1.3.1 Medienbildung als Voraussetzung für ein  
erfolgreiches Aufwachsen      43 
3.1.3.2 Schutz vor Gefahren im Umgang mit Medien   44 
3.1.3.3 Entwicklung eines Konzeptes „Medienpädagogik“ für Köln 46 
3.1.4 Leitziel: Einbezug zugewanderter Kinder und  
Jugendlicher       47 
3.1.4.1 Angebote zur Integration für zugewanderte  
Kinder und Jugendliche      47 
3.1.4.2 Integrationshilfen für Kinder und deren Eltern in 
Gemeinschaftsunterkünften     49 
3.1.4.3 Interkulturelle Suchtberatung     49 
3.1.4.4 Sport und Bewegung für geflüchtete Kinder und Jugendliche 50 
3.1.4.5 TalentCAMPus „Kultur macht stark“    50

4 
3.1.5  Leitziel: Gestaltung kinderfreundlicher Lebensräume 52 
3.1.5.1 Abbau von Angsträumen im öffentlichen Raum   52 
3.1.5.2 Gute Schule 2020 – Schulgeländegestaltung   52 
3.1.5.3 Einarbeitung der Kinder- und Jugendrechte in 
  das Verkehrskonzept der Stadt Köln    53 
3.2  Kinderfreundliche Rahmengebung    54 
3.2.1  Leitziel: Abbau von Kinderarmut    54 
3.2.1.1 Kinderarmutsberichterstattung und sozialräumliches  
  Präventionsmonotoring      54 
3.2.2  Leitziel: Kinderrechte im Verwaltungshandeln  55 
3.2.2.1 Aufnahme des Themas in die Hauptsatzung der Stadt Köln 55 
3.2.2.2 Einrichtung einer Steuerungsgruppe zur Umsetzung des  
  Aktionsplans        55 
3.2.2.3 Entwicklung von Qualitätskriterien zur Überprüfung  
der Kinder- und Jugendfreundlichkeit    56 
3.2.2.4 Einrichtung eines Kooperativen Kinder- und Jugendbüros 
und schnelle Stellenbesetzung neuer Stellen   57 
3.2.2.5 Fortschreibung des Aktionsplans     58 
3.2.2.6 Kinderrechte werden 2018 Schwerpunktthema  
der Familienbildung       58 
3.2.2.7 Die Kölner kultur- und medienpädagogischen Fach- 
einrichtungen entwickeln Projekte zum Thema  
Kinder- und Jugendrechte      59 
3.2.3 Leitziel: Kinder- und Jugendrechte in Aus-  
und Fortbildung       60 
3.2.3.1 Schulung des Personals in allen betroffenen Dezernaten 60 
3.2.3.2 Aufnahme des Themas in die Ausbildung in  
Verwaltungsbereichen      61 
3.3 Partizipation von Kindern und Jugendlichen   62 
3.3.1 Leitziel: Partizipation langfristig etablieren und stärken 62 
3.3.1.1 Durchführung einer Jugendbefragung    62

5 
3.3.1.2 Ausbau der Kinder- und Jugendforen in allen neun  
Stadtbezirken       63 
3.3.1.3 Vorhaben „Geld in die Hand von Jugendlichen“   64 
3.3.1.4 Konzeptionelle Weiterentwicklung der Rathausschule  65 
3.3.1.5 Demokratieführerschein – Lerne Deine  
Beteiligungsmöglichkeiten kennen    66 
3.3.1.6 Entwicklung eines Beschwerdeverfahrens für stationäre 
Einrichtungen in den Ki d S, „Plakatwettbewerb“  67 
3.3.1.7 Selbstorganisierte Zeltlager     69 
3.3.1.8 Partizipation als Strukturmerkmal im Amt für Kinder, Jugend  
und Famillie und als Schwerpunktthema in Fachgesprächen  
in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)  70 
3.3.1.9 Vernetzung der Kinder- und Jugendinteressen mit dem 
aktuellen Prozess zur Bürgerbeteiligung der  
Oberbürgermeisterin      72 
3.3.1.10 Partizipation und Beteiligungskultur im „Kita-Alltag“ leben 
und gestalten       73 
3.3.1.11 Partizipation in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit  74 
3.3.1.12 „Ferien mit der Guilleaume-Stiftung“ – aktive  
Programmgestaltung mit Kindern und Jugendlichen  75 
3.3.2 Leitziel: Einbezug der Kinder- und Jugendinteressen  
in die Stadtplanung      76 
3.3.2.1 Berücksichtigung von Kinder- und Jugendinteressen bei der 
Umsetzung von Projekten im Programm „Soziale Stadt“ 76 
3.3.2.2 Kinder- und Jugendbeteiligungsverfahren in der  
Stadtplanung        76 
3.3.2.3 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Planung 
einer Grünfläche am Beispiel „Butzweiler Hof“   77 
3.3.2.4 Spielraumplanung im öffentlichen Raum    79 
3.3.2.5 Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung   80 
3.4 Information über Kinder- und Jugendrechte   81 
3.4.1 Leitziel: Kinder, Jugendliche und Öffentlichkeit  
informieren        81

6 
3.4.1.1 Aufbau einer Web-site mit Informationen    82 
3.4.1.2 Entwicklung einer Kinderrechtekampagne, die für 
unterschiedliche Veranstaltungen genutzt werden kann 82 
3.4.1.3 Weltkindertag in Köln      83 
3.4.1.4 Erstellen eines Leitfadens für Kinder und Jugendliche 
zur Nutzung unterschiedlicher Partizipationsmöglichkeiten 84 
3.4.1.5 Verbreitung des bereits bestehenden Kinderrechtekatalogs  
und der „Verhaltensampel“ als Basis für soziales  
Miteinander        85 
3.4.1.6 Entwicklung und Bereitstellung altersgerechter Informationen 
über Kinderrechte       86 
3.4.1.7 Regelmäßige Berichterstattung über die Lage von  
Kindern und Jugendlichen sowie Pressekonferenz  86 
4 Zusammenfassung und Ausblick   87

7 
1. Informationen zur Kommune und zum Prozess 
 
1.1 Allgemeines 
Am 25. November 2013 hat die Stadt Köln als erste Großstadt in Deutschland 
eine Vereinbarung mit dem Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ 
abgeschlossen. Mit der Vereinbarung bekennt sich Köln zur Umsetzung der 
UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene. 
Ziel der Vereinbarung sind die Umsetzung von Standards bei der Beteiligung 
von Kindern und Jugendlichen, eine kinderfreundliche Rahmengebung, ein 
übergreifender Aktionsplan, die Interessenvertretung für Kinder und 
Jugendliche, der Vorrang des Kindeswohl, ein ausgewiesener Kinder- und 
Jugendetat, der regelmäßige Bericht der Kommune, die Information über 
Kinderrechte und die Unterstützung von Kinderrechtsorganisationen.  
„Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ ist ein gemeinsames Vorhaben des 
Deutschen Komitees für „UNICEF e.V.“ und des „Deutschen Kinderhilfswerkes 
e.V.“.  
Die Förderung der Umsetzung der Kinderrechte entsprechend der  
UN-Kinderrechtskonvention sowie der Partizipation im Besonderen und ebenso 
Maßnahmen gegen Kinderarmut sind Leitlinien der Organisation. 
Der Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ zeichnet Städte und 
Gemeinden aus, die für die lokale Umsetzung der Kinderrechte – unter 
Beteiligung der in der Kommune lebenden Kinder und Jugendlichen – 
verbindliche Ziele und einen Aktionsplan entwickeln. Die Gruppe der 0- bis 
18jährigen, also Kinder und Jugendliche, soll in allen Lebensbereichen 
gestärkt werden und Verwaltungshandeln durch Kinder- und 
Jugendfreundlichkeit geprägt sein. Dabei sind alle Kinder und Jugendlichen 
in den Blick zu nehmen, wie dies im Artikel 2 der UN Kinderrechtskonvention 
(Achtung der Kinderrechte, Diskriminierungsverbot) beschrieben ist.  
Der Prozess im Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“, mit dem Ziel der 
Auszeichnung der Stadt Köln, wurde in der Zeit von November 2013 bis heute

8 
intensiv von Mitarbeitenden des „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ begleitet. 
Er begann mit einer Standortbestimmung anhand eines Fragebogens für die 
Verwaltung. Der Verein hat die Fragebögen bereitgestellt, ausgewertet und die 
Ergebnisse in einer Standortbestimmung analog einer Stärken-Schwächen-
Analyse formuliert. Daran schlossen sich eine Kinderbefragung und Workshops 
mit Kindern und Jugendlichen an, in denen ihre Wünsche und Vorschläge 
ermittelt wurden. Der „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ beschrieb auf der 
Grundlage der beiden Befragungen Empfehlungen für die Stadt Köln, die in 
diesen Aktionsplan einfließen. In regelmäßigen Arbeitsgruppen wurden die 
Standortbestimmung und die Empfehlungen mit den Mitarbeitenden des 
Vereins diskutiert und an die alltäglichen Erfordernisse in der praktischen Arbeit 
angepasst.  
Die Bewertungskriterien sowie die Vergabe der Punktzahlen für die 
Standortbestimmung Kölns im Prozess wurde vom Verein „Kinderfreundliche 
Kommunen“ sowie von der Sachverständigen Kommission erarbeitet und 
ermittelt.  
Der Rat der Stadt Köln hat am 11. Juli 2017 beschlossen, die Verwaltung mit 
der Erstellung eines Aktionsplanes im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens für 
das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ zu beauftragen. Der Aktionsplan wird 
hier vorgestellt. Mit der Umsetzung des Aktionsplanes soll in 2018 begonnen 
werden. 
 
1.2 Demografische Entwicklung 
Die Stadt Köln zählt zu den Großstädten in der Bundesrepublik, deren 
Einwohnerzahl stetig zunimmt. In 2016 erblickten 11.810 Kölner Kinder das Licht 
der Welt. Die Stadt Köln ist in neun Stadtbezirke mit insgesamt 86 Stadtteilen 
untergliedert. Die Zahl der Kölner Bevölkerung ist im Jahr 2016 auf 1.081.701 
gestiegen.  
 
Nach der aktuellen städtischen Bevölkerungsprognose vom 08. Mai 2015 wird

9 
die Bevölkerung in Köln bis 2040 auf voraussichtlich fast 1,2 Millionen 
Einwohner*innen ansteigen. Dabei ist zu unterstreichen, dass sich insbesondere 
bis etwa 2025 (bis zu diesem Jahr liegen auch kleinräumige Prognoseergebnisse 
auf Stadtteilebene vor) eine sprunghafte Entwicklung abzeichnet. Auch nach 
2025 ergeben sich voraussichtlich weitere Zuwächse, die Bevölkerungszahlen 
steigen dann aber voraussichtlich deutlich langsamer. Im Zusammenhang mit 
der aktuellen Bevölkerungsprognose, ist mit einem weiterhin rasanten Anstieg 
der Zahl der Kinder und Jugendlichen in Köln zu rechnen. 
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wird ein Anstieg von heute rund 
165.300 auf rund 184.300 in 2025 vorausgesagt. Das entspricht einem Anstieg 
um rund 19.000 Kinder und Jugendliche und einem prozentualen Zuwachs von 
rund 12%. Bis 2040 zeichnet sich ein weiterer Anstieg auf 186.900 Kinder und 
Jugendliche unter 18 Jahren ab. Besonders interessant erscheinen die 
Ergebnisse der kleinräumigen Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2025 für die 
einzelnen Stadtteile und Stadtbezirke, die je nach Teilraum in ihrer Dynamik sehr 
unterschiedlich ausfallen.* 
In differenzierter Betrachtung ergibt sich das Bild, dass bis 2025 für alle 
einzelnen Altersgruppen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in 
Köln, also für Kindergartenkinder, Grundschulkinder etc., Zuwachsraten von 11% 
bis 12% zu erwarten sind.  
 
 
 
* Die vorliegenden Prognoseergebnisse zeigen die zukünftigen strukturellen Entwicklungslinien auf. Sie 
vermögen indes nicht, infrastrukturelle Detailplanung anhand von exakten IST-Zahlen zu Nachfragebedarfen 
vollständig abzusichern.

10 
1.3 Gegenwärtige Herausforderungen 
Die Kinder- und Jugendförderung sieht sich (nicht nur) in Köln einer Reihe von 
Herausforderungen gegenüber, wie sie auch schon im Kinder- und 
Jugendförderplan der Stadt Köln 2016 – 2020, mit einer Ableitung von 
Maßnahmen, erläutert werden. Besonders hervorgehoben werden müssen die 
Ziele, dem prognostizierten Bevölkerungswachstum mit einer bedarfsgerechten 
Jugendinfrastruktur zu begegnen. Insbesondere sind hierbei  die  
neuzugewanderten Kinder und Jugendlichen in den Blick zu nehmen, um sie an 
allen notwendigen Stellen der Bildungs- und Präventionskette mitzunehmen. 
Dies gilt ebenso für alle Kinder und Jugendlichen mit körperlichen und geistigen 
Beeinträchtigungen sowie Kindern und Jugendlichen in geschlechtlicher und 
sexueller Vielfalt. Darüber hinaus steht die  Bekämpfung von Kinderarmut oder 
die Gesundheitsförderung von Mädchen und Jungen bzw. jungen Frauen und 
jungen Männern im Fokus der künftigen Arbeit. Insgesamt ist zu sagen, dass die 
wachsende Stadt Köln nicht nur vor großen Herausforderungen in Bezug auf die 
Vielfältigkeit aller Lebenslagen aller Kinder und Jugendlichen steht, sondern 
diese insbesondere durch strukturelle Herausforderungen wie ausreichender 
Wohnraum, Bildungsangebote, barrierefreie Zugänge und vieles mehr stark 
flankiert werden. Als wachsende Stadt, hat sich die Stadt Köln zum Ziel gesetzt, 
die kulturelle, geschlechtliche, sexuelle und familiäre Vielfalt aller Kinder und 
Jugendlichen, unabhängig ihres sozialen Status zu stärken. 
1.3.1 Kinderarmut 
Mit Blick auf die stark steigenden Zahlen an Kindern und Jugendlichen in Köln 
bedürfen die Teilräume mit den höchsten relativen und absoluten Zuwachsraten 
einer besonderen Aufmerksamkeit. Gerade hier muss die Infrastruktur der 
Kinder- und Jugendangebote mitwachsen. Gleichzeitig empfiehlt sich ein 
Seitenblick auf die und gedankliche Verknüpfung mit den Kinderarmuts- und 
Jugendarbeitslosenquoten der Stadtteile. 
Einige Stadtteile mit vielen Kindern in prekären Lebenslagen erwarten eine 
stark steigende Zahl an Kindern und Jugendlichen. Es geht darum, eine

11 
adäquate Infrastruktur für alle Teilräume der Stadt, orientiert an ihren 
Bevölkerungszahlen, vorzuhalten und gleichzeitig bei benachteiligten 
Teilräumen Angebote quantitativ oder qualitativ zu erweitern. 
Auch wenn grundsätzlich alle Kinder und Jugendlichen als Adressaten im Blick 
sind, bedürfen diese in prekären, riskanten oder benachteiligenden 
Lebenslagen einer besonderen Aufmerksamkeit, da ihnen Teilhabechancen 
eher verwehrt bleiben als anderen.  
In westlichen Industriegesellschaften steht weniger absolute Armut, verstanden 
als Beeinträchtigung der materiellen Grundversorgung mit Lebensmitteln und 
Wohnraum, im Vordergrund, als vielmehr relative Armut, verstanden eben als 
eingeschränkte Teilhabe- und Entwicklungschancen von Kindern und 
Jugendlichen.  
Auch wenn Armut in einem Lebenslagenansatz mehrdimensional in den 
Bereichen Einkommen, Bildung, Gesundheit, Wohnen und weiteren zu 
betrachten ist, hat Einkommensarmut einen besonderen Stellenwert. 
Entsprechend wird im Rahmen der Sozialberichterstattung Nordrhein-Westfalen 
davon gesprochen, dass der SGB II-Transferleistungsbezug von unter 
15jährigen die kommunale Kennziffer für Kinderarmut darstellt.  
Zum Jahresende 2016 lag der Anteil der Kölner Kinder unter 15 Jahren, die in 
SGB II-Bedarfsgemeinschaften leben, bei rund 21%. Anders formuliert: Etwa 
jedes fünfte Kind in Köln ist von Kinderarmut betroffen.  
Die Kinderarmutsquote erweist sich bei Betrachtung einer Zeitreihe von 2007 
bis 2014 als recht stabil. Sie lag 2007 gesamtstädtisch bei 24% und ist seitdem 
– trotz eher positiver wirtschaftlicher Entwicklung – nur wenig gesunken. In 
einigen Teilräumen ist die Kinderarmutsquote sogar, entgegen dem 
gesamtstädtischen Trend, gestiegen.  
An dieser Stelle bleibt festzuhalten, dass sich sozialräumlich, auf Stadtteil- und 
Stadtviertelebene, zum Teil extrem unterschiedlich günstige oder prekäre 
Bedingungen für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen 
ergeben.

12 
Festzuhalten gilt es auch, dass teilräumliche Risikolagen im Zeitverlauf 
veränderlich sind. Einige Stadtteile und Stadtviertel entwickeln sich (meist 
langsam) tendenziell positiv, andere tendenziell negativ. 
 
1.3.2 Aufbau und Weiterentwicklung der kommunalen Präventionskette in Köln 
Auf der Basis eines Beschlusses des Stadtvorstandes vom 26.04.2017 nimmt 
die Stadt Köln am Landesprogram zum Aufbau kommunaler Präventionsketten 
(„Kein Kind zurücklassen!“) teil. 
Unter einer kommunalen Präventionskette ist die Gesamtheit der präventiven 
Ansätze in Köln zu verstehen, die biografisch entlang den unterschiedlichen 
Lebensphasen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (und deren 
Eltern) nach Altersgruppen und Bildungssettings angelegt sind. Das Vorhaben 
hat die Ziele, Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen zu 
verbessern und präventive Maßnahmen weiter zu entwickeln.  
Das Programm stellt insbesondere auf drei zentrale Entwicklungsaufgaben ab: 
(1) Entwicklung eines Präventionsleitbildes, (2) Aufbau/ Weiterentwicklung von 
Maßnahmen einer kommunalen Präventionskette bei gesamtkommunaler 
Steuerung und integrierter Planung, (3) Etablierung eines 
Präventionsmonitorings inklusive wirkungsorientierter Steuerung. Unter dem 
unter (2) skizzierten Arbeitsschritt ist die Weiterentwicklung des 2010 
veröffentlichten und seitdem intern fortgeschriebenen städtischen 
Handlungskonzeptes gegen die Folgen von Kinderarmut vorgesehen. 
Dieses ebenfalls ämterübergreifend angelegte Handlungskonzept hat 
zahlreiche Schnittstellen mit den vom Verein „Kinderfreundliche Kommunen“. 
und der Sachverständigenkommission identifizierten Empfehlungen zur 
Aufstellung des Aktionsplans. 
Facheinrichtungen des Kinder- und Jugendschutzes wie z.B. der „Deutsche 
Kinderschutzbund e.V., Ortsverband Köln“ und „Zartbitter e.V.“ kooperieren eng 
mit der Stadt Köln. In deren Auftrag führen sie Fortbildungen für Mitarbeitende

13 
der Stadtverwaltung und Träger der freien Jugendhilfe durch. Sie beraten diese 
auch bei der Erstellung von institutionsbezogenen Schutzkonzepten. 
In interkulturellen Bezügen sind hier das Projekt „180 Grad Wende“ des 
Jugendbildungs- und Sozialwerk Goethe e.V. und „HennaMond e.V.“ aktiv.  
Träger der freien Jugendhilfe arbeiten, koordiniert durch das Amt für Kinder, 
Jugend und Familie der Stadt Köln, in Facharbeitskreisen und 
Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII zusammen.  
Die Netzwerke „Gesunde Lebenswelten“, „GOJA – gesundheitsorientierte 
Jugendarbeit“ und „Frühe Hilfen“, der Kölner Jugendring als Plattform für die 
Schülervertretungen und die Jugendverbände sowie die Arbeitsgemeinschaften 
gem. § 78 SGB VIII Gewaltprävention, Jugendschutz, Kultur- und 
Medienpädagogik, mobile Jugendarbeit/Streetwork, Familienbildung, 
Jugendschutz und Inklusion sowie die „Arbeitsgemeinschaft der Offenen Türen 
in Köln“ (AGOT) und die Schulsozialarbeit befinden sich hier in einem 
Konzeptionsprozess für ein kommunal abgestimmtes Handlungskonzept zur 
Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, zur Unterstützung, 
Begleitung, Beratung und Bildung ihrer Eltern bei der Erziehung um die 
Teilhabechancen von Kinder, Jugendlichen und ihrer Eltern durch das Bilden 
einer engmaschigen Präventionskette zu erhöhen. 
Die Kooperation mit der Dienststelle Diversity soll weiter ausgebaut werden. 
Damit verbunden ist die Vertretung der Rechte und Interessen von Kindern und 
Jugendlichen auch in den Bereichen, Inklusion und  die Mitarbeit an der 
Erstellung des kommunalen Aktionsplanes gegen Homo- und Transphobie. 
Präventive Angebote für Kinder, Jugendliche und deren Familien ausländischer 
Herkunft sind im Handlungskonzept Integration gebündelt.  
Freizeitpädagogische Angebote im Bereich der Offenen Kinder- und 
Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Kultur- und Medienpädagogik 
sowie der Sportvereine und des vereinsungebundenen Sports sind ebenso 
vielfältig wie Bauspielplätze, Jugendfarmen und Trendsportanlagen.

14 
2 Wesentliche Schlussfolgerungen aus der 
Standortbestimmung und dem Dialogprozess mit 
Kindern und Jugendlichen 
Die UN–Kinderrechtskonvention ist Querschnittsthema für alle Politikbereiche. 
Mit der Stadt Köln stellt sich erstmals eine Großstadt der konsequenten 
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention im Verfahren „Kinderfreundliche 
Kommune“. Analyse und Umsetzungsstrategien sind mit großen Chancen, aber 
auch mit großen Aufgaben verbunden: Über eine Million Einwohner*innen in 
neun Stadtbezirken, 17.000 Verwaltungsmitarbeitende, sowie eine Vielzahl 
engagierter Träger der freien Jugendhilfe, Vereine und weitere Akteure, die sich 
für Kinder und Jugendliche einsetzen. Die Stadt Köln und der Verein 
„Kinderfreundliche Kommunen“ haben sich deshalb zum Ziel gesetzt, innerhalb 
des Auszeichnungsverfahrens Standards für Kinderfreundlichkeit zu entwickeln, 
die zukünftig für andere Großstädte nutzbar sein sollen. 
Zwei zielführende Fragestellungen sind bei der Erstellung des Aktionsplans 
handlungsleitend: 
 Wie kann die Kinder- und Jugendinteressenvertretung in einer Großstadt 
in ihrer Bedeutung so ausgestaltet und angebunden werden, dass sie 
gesamtstädtisch wie auch in den Stadtbezirken erfolgreich agieren kann 
und Zugänge für alle Kinder und Jugendlichen ermöglicht? 
Wie können auch begleitende, ressortübergreifende Strukturen einer 
Steuerungsgruppe auf die Anforderungen in den Stadtbezirken angepasst 
werden?  
 Wie kann es gelingen, aus bewährten und erfolgreichen Maßnahmen und 
Strukturen in einzelnen Stadtbezirken übertragbare Formate zu 
entwickeln, die auch in anderen Stadtbezirken aber auch stadtweit 
anwendbar werden?“

15 
Auf der Grundlage der Auswertung des Verwaltungsfragebogens im Rahmen 
der Standortbestimmung Kölns, unter Berücksichtigung zusätzlicher Materialien 
aus der Kommune, sowie der Ergebnisse der Kinderbefragung und der 
Besprechung im Amt für Kinder, Jugend und Familie am 01.07.2015, wurden 
vom Verein „Kinderfreundliche Kommune“ unter Mitwirkung von Mitgliedern der 
Sachverständigenkommission Empfehlungen für die Erarbeitung dieses 
Aktionsplans  ausgesprochen. Die Stadt Köln hat mit der Kinderbefragung von 
über 1.600 Kindern und einer umfassenden Analyse zu den neun Bausteinen 
im Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ eine gute Ausgangsbasis für den 
zukünftigen Aktionsplan geschaffen. 
Zentrales Thema im Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ ist eine 
ämterübergreifende Vermittlung der Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention und 
ihre Umsetzung in das Verwaltungshandeln aller Ressorts. Das Kindeswohl, 
seine Rahmenbedingungen in der Stadt und insbesondere die Mitwirkung von 
Kindern und Jugendlichen sind ein roter Faden in den Empfehlungen für 
kinderfreundliche Kommunen. Die Leitfragen, die von der 
Sachverständigenkommission im Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ in 
vier ausgewählten Themenbereichen entwickelt wurden, sind die 
Gliederungsvorgabe für die Empfehlungen. 
 
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Kinderbefragung und der Befragung der 
Verwaltungsmitarbeitenden wurden mit Blick auf die Themenfelder:  
 Vorrang des Kindeswohls 
 Kinderfreundliche Rahmengebung 
 Partizipation von Kindern und Jugendlichen 
 Information 
 
die nachfolgend beschriebenen Ergebnisse erarbeitet. Die daraus abgeleiteten 
Maßnahmen sind erste Schritte, auf die Fragen eine Antwort zu geben, wie die

16 
vier kardinalen Themenfelder im Sinne von Kinder- und Jugendgerechtigkeit 
unter gesamtstädtischen Gesichtspunkten sowie herunter gebrochen auf die 
neun Stadtbezirke und die elf definierten Sozialräume umgesetzt werden 
können. 
 
2.1 Vorrang für das Kindeswohl (best interest of the child) 
2.1.1 Was ist gut? 
Der Verein "Kinderfreundliche Kommunen" und die Sachverständigen schätzen 
ein, dass in Köln die Kinderrechte bereits Eingang in das tagtägliche 
Verwaltungshandeln im Amt für Kinder, Jugend und Familie und seinen 
nachgeordneten Einrichtungen gefunden haben.  
In allen neun Stadtbezirken gibt es bereits viele verschiedene Projekte und 
Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von Kindern und ihren Rechten. 
Unterschiedliche strategische Konzepte, die unter der Federführung der 
jeweiligen Dezernate und Dienststellen erstellt und umgesetzt werden (z.B. 
Inklusion, Integration, Gewaltprävention, Jugendhilfe- und 
Schulentwicklungsplanung, Spielplatzplanung, Gewaltprävention, LSBTIQ 
(Lesbisch Schwul Bi Trans* Inter* Queer) leiten zur praktischen Umsetzung der 
UN- Kinderrechtskonvention an. Ziel der Konzepte ist es, ineinander zu greifen 
und damit umfassend alle Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu fördern und 
zu stärken.  
Auch mit den Trägern der freien Jugendhilfe hat die Stadt Köln zur Entwicklung 
von Leitlinien und Standardverfahren in Institutionen und Einrichtungen jüngst 
Rahmenverträge nach §§ 8a und 72a SGB VIII geschlossen. Dies erfolgte mit 
der Zielsetzung, allen professionellen und weiteren Mitarbeiter*innen in der 
Kinder- und Jugendhilfe Handlungssicherheit zu geben und Kinder zu schützen. 
Die Stadt bietet zudem kontinuierlich Fortbildungsveranstaltungen zum Thema 
Kindeswohl an.

17 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie leitet federführend mehrere ämter- und 
professions-übergreifende Arbeitskreise, die ausschließlich die Themen 
Kindeswohl und Kindesschutz zum Inhalt haben. Hierzu gehören der 
Arbeitskreis Kinderschutz unter Beteiligung pädagogischer Fachkräfte von 
Schulen, Kindertagesstätten, Gesundheitshilfe, Trägern der freien Jugendhilfe, 
Wohlfahrtsverbänden und der Polizei, sowie der Arbeitskreis Häusliche Gewalt 
unter darüberhinausgehender Beteiligung der Gewaltschutzstellen, des 
Familiengerichtes und der Gerichtsmedizin.  
Die Arbeitskreise dienen dem ressortübergreifenden und fachbezogenen 
Austausch aller mit dem Thema Kinderschutz befassten Institutionen mit dem 
Ziel der Vernetzung zur Sicherstellung des Kindeswohls.  
Die seit 2014 aufgebauten bezirklichen Netzwerkstrukturen unter Federführung 
der Bezirksjugendämter und unter Einbezug von Schwangerenberatungsstellen, 
Hebammen und Kinderärzten auf der gesetzlichen Grundlage des 
Bundeskinderschutzgesetzes (§§ 1 – 4) gewinnen zunehmend an Bedeutung. 
Sie tragen dazu bei, präventive Maßnahmen und Projekte abzustimmen und 
umzusetzen. 
Es ist zu fragen, wie in anderen Ressorts die Themen Kinderrechte und der 
Vorrang des Kindeswohls bekannt sind, obwohl Köln in seinem Leitbild die 
Zielstellung Kinderfreundlichkeit verankert hat. Viele verschiedene Projekte und 
Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von Kindern und ihren Rechten 
gibt es in den neun Stadtbezirken bereits mit unterschiedlicher Intensität und 
Laufzeit. Mehrere stadtweite Konzepte liegen unter anderem vor zu Themen 
der Inklusion, Integration, Gewaltprävention, Jugendhilfe und Schulentwicklung 
sowie zur Spielplatzentwicklung.  
Jugendliche werden in Köln beim Übergang von der Schule in den Beruf gut 
unterstützt.  
Köln konnte eine gute Punktzahl von 126 Punkten (76%) für das Themenfeld 
Kindeswohl (best interest of the child) erzielen.

18 
Good practice Beispiele (2015): 
 
 Das Zeugnistelefon ist Anlaufstelle für Schüler*innen, aber auch deren 
Eltern oder Lehrer*innen, die Fragen oder Probleme in Zusammenhang 
mit dem Schulzeugnis haben. 
 Das Kölner Bündnis für gesunde Lebenswelten setzt seit 2011 einen 
Schwerpunkt auf die Bildung von „Gesundheitsteams“: eine Kooperation 
mit Kölner Hauptschulen (www.gesundheitsteams.de). 
 Das Projekt „Familienpark“ unter der Zoobrücke in Mülheim ist das erste 
Beispiel für eine frei zugängliche Sportfläche  
 Das Projekt „Offenes Fußballtraining auf öffentlichen Bolzplätzen“ 
bietet ein kostenloses, offenes Fußballtraining für Kinder und Jugendliche 
von 6 bis 18 Jahren auf geeigneten Bolzplätzen in sozial belasteten 
Wohngebieten der Stadt Köln. 
 Wesentliches Ziel des Projektes „Kids in die Clubs“ ist es, KölnPass 
berechtigten Kindern für mindestens ein Jahr eine unentgeltliche 
Mitgliedschaft in einem jugendbeihilfeberechtigten Kölner Sportverein zu 
ermöglichen. 
 Das Modellprojekt „Inklusion in der Jugendförderung“ hat anhand von 
Praxisprojekten in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 
Grundlagen und Qualitätsstandards für inklusive Jugendarbeit entwickelt 
(2013-2015). 
 
2.1.2 Was kann verbessert werden? 
Um die UN-Kinderrechtskonvention systematisch im Verwaltungshandeln 
umzusetzen schlägt der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ folgende 
Maßnahmen vor:

19 
 Herbeiführung eines Stadtratsbeschlusses zur Anerkennung und 
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Köln für ihre 
Berücksichtigung im Verwaltungshandeln  
 Schulung des Verwaltungspersonals in allen betroffenen Dezernaten zur 
Ausgestaltung des Vorrangbegriffs 
 Für die Themenfelder Kinderarmut, Gesundheit und Flucht soll ein 
strategisches Vorgehen mit Schwerpunkten und Kooperationspartnern 
festgelegt werden. 
 Es wird ein Monitoring eingerichtet, das 
 Kinderarmut und deren Ursachen untersucht 
 wirkungsvolle Maßnahmen ermittelt und 
 in einen Bericht mündet.  
 Die Bewertung erfolgt selbstevaluativ und dafür sollen eigene Instrumente 
entwickelt werden.  
 Die Ergebnisse können in einem eigenständigen Kinder- und 
Jugendbericht dargestellt werden.  
 Vorliegende Konzepte sollen auf ihre Umsetzung geprüft/evaluiert und 
daraus sinnvolle Kennziffern in einem moderierten Prozess 
ämterübergreifend ermittelt und zukünftig im Rahmen eines jährlichen 
Berichts genutzt werden, die fortzuschreiben sind, um Problemlagen zu 
erkennen und Maßnahmen rechtzeitig einzuleiten. 
 Nutzung des bestehenden Gesundheitsnetzwerks, um Schwerpunkte zu 
definieren, die sich auf vorab festzulegende sozialräumliche und 
städtebauliche Indikatoren stützen. Gebietsbezogene Förderprogramme 
(Soziale Stadt) sollen genutzt werden, um insbesondere Projekte zur 
Gesundheits- und Bewegungsförderung für Kinder zu entwickeln.  
 Geflüchteten Kindern und Jugendlichen soll ein leichter Zugang zu 
Bildung, Freizeit und Gesundheitsleistungen ermöglicht werden. 
 Beteiligung: Neue Qualitätsstandards können vor allem dann festgelegt 
werden, wenn es um die Neuplanung kinder-freundlicher Wohnsiedlungen 
und um kommunale Verkehrsvorhaben geht.

20 
 Modellhaft Schulhöfe als Bewegungsräume öffnen, Angsträume abbauen 
und eine möglichst sichere Wegevernetzung der Spielräume vorantreiben. 
 
2.2 Kinderfreundliche Rahmengebung 
2.2.1 Was ist gut? 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie in Köln mit seiner Abteilung 
Kinderinteressen und Jugendförderung stellt mit seinen weitgefächerten 
Aufgaben und Zuständigkeiten eine anerkannte und bekannte Struktureinheit 
für Familien-, Kinder- und Jugendinteressen dar. Im Unterschied zu anderen 
Städten ist das Amt auch für die Planung und den Neubau öffentlicher 
Spielplätze zuständig und verfügt damit über investive Mittel. Die 
Mitarbeitenden pflegen eine intensive Zusammenarbeit mit anderen Ressorts, 
nehmen an zahlreichen Arbeitsgruppen teil und verfügt über vielfältige Kontakte 
zu freien Trägern der Jugendhilfe. Damit besteht eine gute Basis, einen 
verbindlichen Rahmen für die Umsetzung der Kinderrechte in Köln zu schaffen. 
Die Stadt erzielte im Themenfeld Rahmengebung 235 von 351 Punkten und 
steht mit 67% recht gut da.  
Good Practice (2015) 
Es gibt stadtteilorientierte Bildungslandschaften (in der 
Sozialraumorientierung) mit einer Vielzahl von Projekten zwischen 
verschiedenen Trägern (Schulen, Vereinen, Wirtschaft, etc.). 
Seit 2009 bis 2013 arbeitete ein Büro Übergangsmanagement (Schule-
Beruf). Ab 2013 wird in der Kommunalen Koordinierungsstelle der 
Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf 
(kAoA)“ koordiniert und begleitet. 
Seit 2006 bis 2014 gab es jährlich eine Schulabgängerbefragung, die freiwillig 
war und in den 10. Klassen online durchgeführt wurde. Mit der Einführung von

21 
„kAoA“ werden die Daten landesweit zu den Wünschen der Schüler*innen 
erhoben. 
Das Kölner Handlungskonzept gegen die Folgen von Kinderarmut wurde 
2012 verabschiedet. 
Die Stadt beschließt 2011ein Gewaltpräventionskonzept. 
 
2.2.2 Was kann verbessert werden? 
Um Kinderrechte auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention im 
Verwaltungshandeln der Stadt nachprüfbar zu verankern, bedarf es nicht allein 
der Verantwortung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. Um eine 
stadtweite Strategie umzusetzen, sollen die Kinderrechte zu einer 
Querschnittsaufgabe für alle Dezernate werden. Es wird ein Klima gefördert, 
welches gute Rahmenbedingungen des Aufwachsens für alle Kinder schafft und 
auch die Eltern dabei unterstützt, ihre Kinder angemessen zu begleiten. 
Auf der Grundlage der Befragungen der Kinder und Jugendlichen und der 
Mitarbeitenden der Stadtverwaltung wurden die folgenden Maßnahmen 
vorgeschlagen: 
 Kinderrechte werden Querschnittsaufgabe für alle Dezernate.  
 Über Fortschritte im Vorhaben wird in Rat, Fachausschüssen, 
Bezirksvertretungen und Presse regelmäßig Bericht erstattet. 
 Es wird eine Steuerungseinheit gebildet, um den Prozess übergreifend zu 
führen. Diese soll auf gesamtstädtischer Ebene sowie auf 
Stadtbezirksebene installiert werden. 
 Die Kinder- und Jugendinteressenvertretung verantwortet eine eigene 
Öffentlichkeitsarbeit.  
 Die Position der Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung wird 
durch die Zusammenarbeit mit den Fachbereichen, deren Arbeit die 
Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen berührt (z.B. Stadtplanung,

22 
Verkehrsplanung, Tiefbau, Sport, Gesundheit, Kultur), gestärkt und 
ausgebaut. 
 In diesem Rahmen werden schriftlich fixierte Kooperationsvereinbarungen 
und Mitzeichnungspflichten vereinbart, um Verfahrensregelungen zur 
Zusammenarbeit und Abstimmung sowie zur Kostenübernahme für 
Beteiligungsverfahren festzuschreiben.  
 Es wird empfohlen, einen Aufgabenverteilungsplan zu entwickeln. 
 Die Einrichtung eines eigenständigen, von Kindern und Jugendlichen 
selbst verwalteten Kinder - und Jugendetats, wird empfohlen.  
 Die Umsetzung und Wirkung durchgeführter Maßnahmen und 
Partizipationsprojekte wird regelmäßig evaluiert. 
 Befragungen der Kinder und Jugendlichen sowie Runde Tische zur 
Projektauswertung sollen zum Standard, einfache und nachvollziehbare 
Kriterien für eine Auswertung entwickelt werden. 
 
2.3 Partizipation von Kindern und Jugendlichen 
2.3.1 Was ist gut? 
Eine erfolgreiche Partizipation von Kindern und Jugendlichen braucht 
Strukturen, frühzeitige, kontinuierliche und langfristige Beteiligungsprozesse, 
bewährte Instrumente und erfahrene Mitarbeiter*innen in der Verwaltung sowie 
bei Trägern der freien Jugendhilfe. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie mit 
seiner Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung ist der stadtweite 
Ansprechpartner für Kinder- und Jugendbeteiligung. Mitarbeiter*innen der 
Sachgebiete Kinderinteressen, Jugendförderung und Jugendpflege in den 
Stadtbezirken sind sowohl konzeptionell wie auch praktisch in verschiedenen 
Beteiligungsaufgaben (Spielplatzplanung, Stadtentwicklungsplanung, 
bezirkliche Jugendforen, Rathausschule sowie in den Jugendeinrichtungen) 
aktiv. Sie besitzen weitreichende Erfahrungen und sind teilweise als 
Moderator*innen für Kinder- und Jugendbeteiligung ausgebildet.

23 
In diesen Projekten und Planungen wird darauf geachtet, dass alle Kinder und 
Jugendlichen gleichermaßen beteiligt werden und so möglichst vielfältige 
Perspektiven in Planungen einfließen können. Bei Bedarf erhalten Kinder und 
Jugendliche hierfür die notwendige Unterstützung. 
Ein stadtweit geltendes Partizipationskonzept, ein flächendeckendes Monitoring 
laufender Partizipationskonzepte oder beschlossene Qualitätsziele gibt es 
jedoch bisher nicht.  
Anders dagegen findet Partizipation in Kindertageseinrichtungen bereits 
vorbildlich statt, Leitlinien liegen vor.  
In Schulen werden punktuelle Projekte durchgeführt, die Verwaltung bietet unter 
anderem die „Rathausschule“ an und arbeitet projektorientiert im Rahmen von 
Bildungslandschaften mit Schulen zusammen.  
Die Stadt Köln erzielte aufgrund ihrer sehr vielfältigen Beteiligungslandschaft in 
der Auswertung des Verwaltungsfragebogens 79% der erreichbaren Punkte. 
 
Aktuelle Entwicklung 
Die Abteilung Jugendförderung und Kinderinteressen sieht neben der strukturell 
verankerten Beteiligung auch auf der operativen Ebene eine Reihe von 
Angeboten zur Partizipation vor. Daher liegt bei der Betrachtung der aktuellen 
Konzepte hier das stärkste Gewicht. 
Im Nachgang zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.03.2017 wurde 
mit den Jugendpolitischen Sprecher*innen und der LIGA der 
Wohlfahrtsverbände mündlich vereinbart,  
 den Fokus zunächst auf die Entwicklung der Jugendforen zu legen. 
 „Geld in die Hand von Jugendlichen“ soll in 2017 erstmalig erprobt 
werden. (zwar wurden bereits in 2016 die Mittel erhöht, aber aufgrund der 
Genehmigung des städtischen Haushaltes durch die Bezirksregierung erst 
im Dezember war die Verausgabung dieser Mittel nicht möglich). 
 In den Jugendeinrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit soll 
Partizipation als Querschnittsaufgabe voran gebracht werden.

24 
Die Vertreter*innen des Arbeitskreises § 80 SGB VIII, Integrative Jugendarbeit, 
stimmten dieser Vereinbarung in ihrer Sitzung am 30.06.2017 zu, mit dem 
Hinweis, dass es einen diesbezüglichen Auftrag im aktuellen Kinder- und 
Jugendförderplan gibt. 
 
In Köln findet Partizipation von Kindern und Jugendlichen bereits an vielen 
Stellen statt: 
 in der offenen Kinder- und Jugendarbeit  
 in der Spielraumplanung 
 in der Jugendverbandsarbeit  
 in der Jugendberufshilfe 
 in den Kindertageseinrichtungen 
 in den Kinderheimen 
 im Allgemeinen Sozialen Dienst 
 in Vereinen  
 in der Schule 
 im Bereich der Stadtentwicklungsplanung 
 
Am 09.05.2017 wurde das Rahmenkonzept „Partizipation – Darstellung 
aktueller Konzepte, Standards und Entwicklungen im Amt für Kinder, Jugend 
und Familie der Stadt Köln“ vom Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis 
genommen.  
Ziel ist es, ein strategisches Konzept zu formulieren, das in den kommunalen 
Strukturen Verankerung findet, die Konzepte der Träger der freien Jugendhilfe 
implementiert und erste konkrete Maßnahmen definiert. Das Konzept soll als 
„lernendes Konzept“ immer wieder auch zur Reflexion bestehender Strukturen 
und Kommunikationsformen anregen.  
Good practice (2015) 
Seit 1992 besteht das Projekt „Rathausschule“: Durch die Entwicklung 
alltags- und lebensorientierter, altersgerechter Projekte, die zusammen mit

25 
Lehrer*innen erarbeitet werden, benennen die jungen Menschen ihre 
Interessen und Problemstellungen. Anhand konkreter, lebensnaher Beispiele 
können dann im zweiten Schritt in einer Informationsphase kommunalpolitische 
Strukturen und Entscheidungsprozesse transparent und „nahbar“ gemacht 
werden. Im Sinne direkten Erlebens für die Kinder und Jugendlichen wird die 
Rathausschule dann im dritten Schritt Besichtigungen vor Ort und den 
Austausch mit entsprechenden Verwaltungsmitgliedern und mit Ratsmitgliedern 
ermöglichen. 
„Tag der Jugend im Rathaus“: Schüler*innen ab den Klassen 9 
verschiedener Schultypen aus unterschiedlichen Stadtbezirken lernen die Arbeit 
von Rat und Verwaltung durch die Erarbeitung eigener Projekte in Anlehnung 
an ein Planspiel kennen. 
Am 29.11.2013 wurde ein Hearing für Fachleute und Jugendliche zur 
Partizipation in Köln durchgeführt. Es wurden die Zukunftschancen und 
Handlungsstrategien für eine kinder- und jugendgerechte Stadt diskutiert. 
2.3.2 Was kann verbessert werden? 
Partizipation hat in Köln eine hohe Bedeutung, die aktive Beteiligung von 
Kindern und Jugendlichen bei allen Angelegenheiten, die sie selbst betreffen ist 
ein sehr wichtiger Bestandteil der Angebote. 
Gleiches Gewicht soll auf die systematische Überprüfung aller kommunalen 
Maßnahmen und Konzepte gelegt werden, ob diese Kinder- und 
Jugendinteressen durch Teilhabe/Partizipation berücksichtigen und an den 
Belangen der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet sind. Um die inhaltliche 
Ausrichtung der Kinder- und Jugendpartizipation örtlich konkret wie auch 
stadtweit vornehmen zu können, schlägt der Verein „Kinderfreundliche 
Kommunen“ folgende Maßnahmen vor: 
 Durch den Beschluss des Rates der Stadt Köln, den Aktionsplan 
umzusetzen, wird der konzeptionelle Rahmen für Partizipation auf Ebene 
der Gesamtstadt wie auch in den Stadtbezirken geschaffen, in dem

26 
Verfahrenskriterien, Zusammenarbeit, Beteiligungsstufen und Monitoring 
formuliert sind. 
 Anhand der „Parkstadt Süd“ werden sinnvolle Methoden, Ziele, 
Kooperationswege und Evaluationskriterien entwickelt und als zukünftiger 
Standard festgelegt, um Beteiligungsprozesse in der 
Stadtentwicklungsplanung zu implementieren. 
 Konkrete Beteiligungsmaßnahmen können sich auf Teilräume beziehen, 
die sich auf vorab festzulegende sozialräumliche und städtebauliche 
Indikatoren stützen unter Einbeziehung der gebietsbezogenen 
Förderprogramme „Soziale Stadt“ und „Stadtumbau“. 
 Insbesondere für beteiligungsferne Kinder und Jugendliche sollen 
spezifische Verfahren entwickelt werden, um diese an 
Mitwirkungsprozesse heranzuführen. Es braucht Festlegungen, um Kinder 
und Jugendliche altersangemessen und ohne Diskriminierung oder 
Herabsetzung zu beteiligen. Förder- und Hauptschulen sollen 
eingebunden werden. 
 Regelmäßig wird ein interner Bericht zu durchgeführten Maßnahmen, 
Monitoring-Ergebnissen und zukünftig geplanten Schwerpunktsetzungen 
erstellt. 
 In allen Stadtbezirken soll die Einrichtung von Jugendparlamenten geprüft 
werden. 
 Ein Budget soll eingerichtet werden, über das die Kinder und 
Jugendlichen selbst bestimmen dürfen. 
 Durch Aus- und Fortbildung wird das Knowhow im Themenfeld 
Partizipation bei Mitarbeitern in der Verwaltung erweitert. 
 Prozessmoderatoren für Kinder- und Jugendbeteiligung sollen über den 
pädagogischen Bereich hinaus auch in anderen Ressorts und in der 
Politik qualifiziert werden.

27 
2.4 Information über Kinder- und Jugendrechte 
2.4.1 Was ist gut? 
Um Kinder- und Jugendrechte lokal umsetzen zu können, ist eine umfassende 
Information von Verwaltung und Öffentlichkeit erforderlich. Kinder und 
Jugendliche sollen wissen, welche Rechte sie haben, wie sie mitwirken, sich 
informieren oder sich gegen Rechtsverletzungen wehren können. Die Stadt 
Köln informiert bereits auf verschiedenen Wegen zu Kinderrechten, 
Hilfemöglichkeiten und Freizeitangeboten und verbreitet diese Informationen 
anlässlich zahlreicher Aktionen für Kinder und Jugendliche. Es gibt Flyer für fast 
alle Lebenslagen und Hilfsangebote auf diversen Webseiten. Eine eigene 
Webseite für Kinder und Jugendliche oder Ratsinformationen, die für die 
Zielgruppen verständlich aufbereitet werden (barrierefrei, mehrsprachig, leichte 
Sprache, Piktogramme etc.), gibt es bislang allerdings nicht.  
Köln erreicht aufgrund vielfältiger Angebote dennoch eine gute Punktzahl mit 60 
von 74 Punkten (81%). 
 
2.4.2 Was kann verbessert werden? 
Der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ empfiehlt Köln eine von 
Jugendlichen mitgestaltete Webseite zu gestalten und dazu gegebenenfalls 
einen QR-Code bzw. eine App zu generieren. Hier sollen auch Ratsvorlagen 
jugendgerecht aufbereitet und die Einführung onlinegestützter 
Partizipationsverfahren geprüft werden. Parallel dazu müssen stetig 
Pressemitteilungen zu Projekten lanciert werden. Erforderliche Ressourcen 
sollen geschaffen werden.  
Eine eigene Kampagne zur Innformation über Kinder- und Jugendrechte soll 
entwickelt werden, die flexibel für verschiedene Veranstaltungen genutzt 
werden kann.

28 
Stadtintern ist ein effizientes Informationsmanagement erforderlich, um die 
Vielzahl von Projekten, Veranstaltungen und Maßnahmen, die von 
unterschiedlichen Arbeitsgruppen angeboten werden, allen verfügbar zu 
machen. 
Abschließend hält der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ die 
Veröffentlichung eines regelmäßigen Berichts über die Lage der Kinder und 
Jugendlichen und die Verwirklichung ihrer Rechte in Köln für notwendig, um 
Erfolge festzuhalten, Hindernisse zu identifizieren und um weitere Maßnahmen 
festzulegen.

29 
3 Ziele und Maßnahmen 
3.1 Vorrang des Kindeswohls 
3.1.1 Leitziel Gesundheit und Bildung fördern 
Die Stadt Köln sieht im Rahmen des Landesprogramms zum Aufbau 
kommunaler Präventionsketten vor, die Chancengerechtigkeit von Kindern und 
Jugendlichen zu verbessern und präventive Maßnahmen weiterzuentwickeln. 
Dabei besteht eine starke Verbindungslinie zum Integrierten 
Stadtentwicklungskonzept „Starkes Köln – starke Veedel, mit dem ESF – und 
EFRE- sowie Städtebaufördermittel eingesetzt werden, um die 
Lebensbedingungen der Menschen, insbesondere der Kinder und Jugendlichen 
in den elf Sozialraumgebieten in Köln nachhaltig zu verbessern. Der 
Zusammenhang von ökonomischer Lebenslage und gesundem Aufwachsen, 
gleichberechtigten Bildungschancen und Teilhabemöglichkeiten ist erwiesen. 
Das bestehende Gesundheitsnetzwerk „Gesunde Lebenswelten für Kinder und 
Jugendliche in Köln“ soll daher genutzt werden, um Schwerpunkte zu definieren 
und anzugehen. 
 
3.1.1.1 Maßnahme: GoJa – Gesundheitsorientierte Jugendarbeit in Köln  
Um frühzeitig Gesundheitsgefahren entgegenzuwirken, haben sich Anfang 2006 
über 25 Kölner Jugendeinrichtungen aus verschiedenen Kölner Stadtteilen zu 
einem Netzwerk „Gesundheitsorientierte Jugendarbeit“ zusammengeschlossen. 
Über zwei Jahre wurde konzeptionell gemeinsam intensiv an diesem Thema 
gearbeitet. Alle Aspekte der Gesundheitsförderung finden Berücksichtigung.  
Das Projekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung „GUT DRAUF“ 
folgt dem Dreiklang Ernährung, Bewegung und Entspannung und ist ein Baustein 
von GoJa. Diese gesundheitsfördernden Elemente gehören inzwischen zu den 
Standards in den GoJa-Jugendeinrichtungen.

30 
Im Rahmen der Suchtprävention wurde der Baustein Motivierende 
Gesprächsintervention (MOVE) ergänzt. MOVE wurde von der 
Landeskoordinierungsstelle Suchtvorbeugung NRW, „ginko“ entwickelt. MOVE 
qualifiziert die Fachkräfte unter anderem der Jugendeinrichtungen und eröffnet 
die Möglichkeit, trotz Provokation und anderer Widerstände ein Gespräch mit 
den Jugendlichen zu finden.  
Als weiterer tragender Baustein ist die Netzwerkarbeit von GoJa zu nennen. 
Mehrmals im Jahr treffen sich alle GoJa-orientierten Einrichtungen zum 
Austausch und zur Weiterentwicklung der GoJa-Qualitätsstandards. Die Treffen 
finden abwechselnd in den Einrichtungen vor Ort statt. Somit können bereits 
umgesetzte GoJa-Projekte und -Maßnahmen direkt den anderen Netzwerkern 
präsentiert werden und neue Ideen im Kontext der jeweiligen Einrichtung 
erarbeitet werden. Durch die Netzwerkarbeit entwickeln die Einrichtungen somit 
pädagogische Qualitätsstandards und optimieren dementsprechend die 
jeweiligen Angebote in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.  
 
Handlungsfeld:  Gesundheitsförderung 
Titel der Maßnahmen:  Entwicklung von Projekten zur Gesundheitsprävention 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie, Jugendförderung 
Zielgruppe(n)/Beteiligte: Kinder, Jugendliche sowie deren Familien, 
Mitarbeitende in der Jugendarbeit und der Familienbildung, Jugendschutz 
Zeitraum: ab Januar 2018

31 
3.1.1.2 Maßnahme: Professionalisierung Setting basierter Gesundheitsförderung 
mit Kindern und Jugendlichen 
Setting basierte Gesundheitsförderung mit Kinder und Jugendlichen blickt in 
Köln auf eine lange Tradition zurück, ist fester Bestandteil des Kinder- und 
Jugendförderplans der Stadt Köln und findet als wichtiger Baustein der 
Präventionsarbeit Eingang in die Jugendhilfeplanung. 
Arbeitsschwerpunkte sind die Professionalisierung des Systems (Lehrkräfte und 
Beschäftigte in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit) sowie die 
gesundheitsfördernde Gestaltung von Lebens- und Lernräumen durch die 
konsequente Anwendung der GoJa-Prinzipien für Gesundheitsorientierte 
Jugendarbeit und der Aufbau von Gesundheitsteams unter aktiver 
Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen in den jeweiligen Settings. Die Stadt 
Köln setzt dabei auf einen ganzheitlichen Einsatz, in dem die folgenden vier 
zentralen Handlungsfelder gleichermaßen berücksichtigt werden: 
 Ernährung  
 Bewegung  
 Entspannung und  
 Suchtprävention 
 
Ziele: 
Gesteigerte Präventionswirkung durch multidimensionale Arbeit in den vier 
zentralen Handlungsfeldern 
Hilfe zur Selbsthilfe durch Professionalisierung der Beschäftigten in den 
jeweiligen Settings 
Qualitätssicherung angesichts einer umfangreichen Projektlandschaft und 
ausdifferenzierte Finanzierungs- und Förderstrukturen 
 
Handlungsfeld: Gesundheitsförderung 
Titel der Maßnahme: Professionalisierung Setting basierter 
Gesundheitsförderung mit Kindern und Jugendlichen 
Federführung: Dezernat für Bildung, Jugend und Sport, Amt für Kinder,

32 
Jugend und Familie mit beteiligten Fachämtern, Lernende Region Netzwerk 
Köln e.V.  
Zielgruppe/Beteiligte: Kinder, Jugendliche, Mitarbeitende in Kita und Schule, 
sowie OKJA 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2017ff 
 
3.1.1.3 Maßnahme: Umwelt und Natur schützen und bewahren 
Entwicklung und Umsetzung von Projekten der ökologischen Bildung, in denen 
Kinder und Jugendliche mitgestalten und mitentscheiden können 
In Bezug auf die Inhalte wird die Bildung für eine nachhaltige Entwicklung oft im 
sog. Dreieck der Nachhaltigkeit umrissen: Wirtschaftlich-gesellschaftliche 
Entwicklungen in der Ökonomie, Ökologie und soziale Ziele sollen so in 
Einklang gebracht werden, dass die Bedürfnisse der heute lebenden Menschen 
befriedigt werden, ohne die Bedürfnisbefriedigung zukünftiger Generationen zu 
gefährden Das Dreieck der Nachhaltigkeit wird um die kulturelle Dimension 
erweitert.. 
Handlungsfeld:  Jugendarbeit, Umweltbildung 
Titel der Maßnahmen:  Umwelt und Natur nachhaltig schützen und bewahren,  
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie, Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt  
Zielgruppe(n)/ Beteiligte: Kinder und Jugendliche und deren Eltern, 
Bezirksjugendpflege, Naturschutzverbände 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff 
 
3.1.1.4 Maßnahme: LeseMentor Köln 
PISA-Studien haben ergeben, dass bei 15-jährigen Schüler*innen bedenkliche 
Lücken in der Lese-, Schreib- und Sprachkompetenz bestehen. Diese Defizite 
können zur gesellschaftlichen Ausgrenzung führen. LeseMentor Köln besteht 
seit 2010. Zum jetzigen Zeitpunkt nehmen 720 Schüler*innen an diesem Projekt

33 
teil, das in 103 Schulen in allen Kölner Stadtbezirken umgesetzt wird. 620 
Lesementor*innen sind zurzeit im Einsatz. Ihre Qualifizierung und professionelle 
Begleitung erfolgt durch die Volkshochschule. 
LeseMentor Köln bringt Schule, Mädchen und Jungen zwischen 8 und 16 
Jahren, LeseMentor*innen zusammen und schafft den Rahmen dafür, dass mit 
Zeit, Zuwendung und emotionaler Nähe der offenkundigen Benachteiligung von 
Kindern und Jugendlichen aus oftmals bildungsfernen Familien entgegen 
gewirkt wird. Es handelt sich dabei nicht um Nachhilfe, Hausaufgabenbetreuung 
oder Förderunterricht.  
Der Kern dieses einmaligen ehrenamtlichen Projektes in Form der „1:1 
Betreuung“ ist der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Kind und 
LeseMentor*in, in der ohne Leistungsdruck die Freude und der Spaß am Lesen 
im Vordergrund stehen. Die LeseMentor*in liest gemeinsam mit dem jeweiligen 
Mädchen oder Jungen (mit und ohne Migrationsbiografie) altersgerechte Texte. 
Die gemeinsamen wöchentlichen Lesestunden, die in der jeweiligen Schule des 
Kindes stattfinden, dauern zwischen 45 und 60 Minuten (möglichst für die 
Dauer eines Schuljahres).  
„Bildung durch Bindung“: Dieser intergenerative  Ansatz dient der Verbesserung 
sowohl der Lese- und Schreibkompetenz als auch der der sozialen Kompetenz 
und zielt darauf ab, gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen 
aus eher bildungsfernen Familien zu ermöglichen und einem oft drohenden  
Analphabetismus vorzubeugen. 
 
Handlungsfeld: Bürgerschaftliches Engagement 
Titel der Maßnahme: LeseMentor Köln 
Federführung: Volkshochschule 
Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche im Alter von 8 – 16 Jahren/ 
Lernende Region Netzwerk Köln e.V., SK Stiftung Kultur, AWO – Büro für 
Bürgerengagement 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff

34 
3.1.1.5 Maßnahme: Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden und 
deren Kindern 
a. Kölner Alleinerziehende im Aufbruch 
b. Betriebliche Einzelumschulung für Alleinerziehende 
 
Zu a.: Die Volkshochschule (VHS) Köln bietet für Alleinerziehende, die 
Arbeitslosengeld II empfangen und die deutsche Sprache in Wort und Schrift 
beherrschen, unterschiedliche Seminare zur Orientierung, Stabilisierung und 
Qualifizierung an: berufsqualifizierende Kurse von unterschiedlicher Dauer zum 
Beispiel im kaufmännisch / verwaltenden Bereich, Bereich der 
Gesundheitswirtschaft, Hotel- und Gaststättenbereich. Workshops zu den 
Themen Teamfähigkeit, Konflikttraining, Zeitmanagement, Seminare zur 
Entwicklung neuer beruflicher und persönlicher Perspektiven werden angeboten. 
Flankierend wird eine Kinderbetreuung angeboten. Die Maßnahme läuft zum 
31.03.2018 aus, eine Neuausschreibung wird angestrebt. 
Zu b.: Das Ziel ist die berufliche Wiedereingliederung von allein erziehenden 
Arbeitslosengeld II Empfänger*innen (mit  mindestens einem 
Hauptschulabschluss nach Klasse 10) durch eine abschlussbezogene 
Qualifizierung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Während einer drei-
monatigen Orientierungsmaßnahme an der VHS Köln mit den 
Themenschwerpunkten: Bewerbungstraining, Zeit- und 
Organisationsmanagement, EDV-Grundlagen, Berufsfeldorientierung und 
Lerntechniken findet ein dreiwöchiges betriebliches Praktikum statt. Danach 
beginnt die zweijährige Umschulung (i.d.R. Vollzeit) in dem Berufsbereich, der 
den Interessen und Fähigkeiten der Teilnehmenden entspricht und in dem auch 
mittelfristig ein Arbeitskräftebedarf besteht. Die Umschulung erfordert den 
Besuch der jeweiligen Kölner Berufsschule und endet mit einer Prüfung vor der 
jeweiligen Kammer. Flankierend wird eine Kinderbetreuung angeboten.

35 
Zielsetzung der Maßnahme: 
•  Verbesserung der eigenen Situation als Alleinerziehende/r 
•  Berufliche Wiedereingliederung 
• Entwicklung einer (neuen) beruflichen Perspektive 
• Entwicklung von tragfähigen Perspektiven zur Vereinbarkeit von  
  Familie und Beruf, Aufbau von verlässlichen Strukturen der Kinderbetreuung 
Die Maßnahme „Kölner Alleinerziehende im Aufbruch'" wird mit den 
Kooperationspartnern „Bürgerzentrum Vingst" (Vingster Treff) sowie „Frauen 
gegen Erwerbslosigkeit e.V." durchgeführt. Die Maßnahme „Betriebliche 
Einzelumschulung für Alleinerziehende“ wird durch die VHS Köln ohne 
Kooperationspartner durchgeführt. 
Handlungsfeld:  Bildung 
Titel der Maßnahmen: Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden und 
deren Kindern 
Federführung: Volkshochschule  
Zielgruppe(n)/Beteiligte: Alleinerziehende und ihre Kinder, Bürgerzentrum 
Vingst (Vingster Treff), Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V.  
Zeitrahmen/Umsetzung: ab Sommer 2017ff 
 
3.1.2 Leitziel Ausbau von Sporteinrichtungen und –angeboten 
3.1.2.1 Maßnahme: Sportorientierte Jugendarbeit  
Seit 2017 gibt es das kommunal geförderte Projekt „Sportorientierte 
Jugendarbeit“. Bei diesem Projekt sollen Jugendliche im Alter von 10-27 
Jahren, angelehnt an GoJa, vereins- bzw. gruppenfähig gemacht werden.  
Körbe für Köln e.V. setzt seit 2017 dieses Projekt in den Stadtbezirken Kalk und 
Mülheim um. Die Laufzeit des Projekts beträgt zwei Jahre und sechs Monate. 
Nach diesem Projektzeitraum, d.h. zum 30.09.2019, soll die „Sportorientierte 
Jugendarbeit“ in zwei anderen Stadtbezirke angebunden werden. Die

36 
Sportjugend wird dann das Projekt umsetzen. Nach diesem Projektzeitraum 
wird die Rheinflanke gGmbH in weiteren Stadtbezirken das Projekt umsetzen.  
Die Arbeit findet auf attraktiven Plätzen, so genannten Sportgelegenheiten und 
sonstigen Freiflächen, z.B. Bolzplätzen und innerhalb von Einrichtungen unter 
dem Aspekt der Partizipation statt.  
Das angebotene Sportprojekt ist keine konkurrierende sondern eine 
ergänzende Alternative zum Vereinssport.  
Folgende Kriterien wurden zusammen mit dem Sportamt der Stadt Köln für die 
Durchführung der Maßnahme „Sportorientierter Jugendarbeit“ erarbeitet:  
 Ausgeprägte Erfahrungen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 
 Die Altersgruppe von 10-27 Jahren soll vor dem Hintergrund der 
Partizipation  angesprochen werden  
 Erfahrungen mit dem Umgang von schwierigen (Rand-)Gruppierungen 
sind Voraussetzung 
 Erfahrungen mit Vereinsstrukturen sind wünschenswert 
 Der Träger ist auch in anderen Feldern der Jugendhilfe aktiv 
 Einbezug von interkulturellen Gruppierungen ist erforderlich 
 
Handlungsfeld: Gesundheitsförderung 
Titel der Maßnahmen: Umsetzung von Projekten der Gesundheitsförderung in 
den besonders benachteiligten Stadtteilen Kölns 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie, Sportamt  
Zielgruppe(n)/Beteiligte: Kinder und Jugendliche, Amt für Kinder, Jugend und 
Familie, Sportamt, Gesundheitsnetzwerk, Bezirksjugendpflege 
Zeitrahmen/Umsetzung: ab Sommer 2017

37 
3.1.2.2 Maßnahme: Einrichtung eines Sportnetzwerkes 
Im Rahmen des Projektes „Sport in Metropolen“ werden Sportnetzwerke für die 
Dauer von jeweils sieben bis neun Jahren auf Bezirksebene eingerichtet. Das 
Sportnetzwerk schafft im Bezirk vielfältige Synergien zwischen Sport und 
Bewegung, indem es Informationen weitergibt, Sport-Kooperationen anregt und 
Ressourcen bündelt.  
Im Rahmen der Netzwerkarbeit finden regelmäßig Arbeitskreise (AK Sport und 
Bewegung) statt, bei denen sich interessierte Netzwerkakteure zur konkreten 
Bearbeitung und Umsetzung von ausgewählten Themen zusammensetzen. 
Des Weiteren bietet das Netzwerkteam regelmäßig nachmittags Sprechstunden 
in den jeweiligen Netzwerkbüros an. 
Ein weiterer Baustein von „Sport in Metropolen“ ist die Teilnahme an 
bezirklichen Sitzungen und Stadtteilkonferenzen im Rahmen der Gremienarbeit 
um hier, stellvertretend für die oft ehrenamtlich organisierten Sportvereine, den 
Bedarf zu erfahren. 
Im Rahmen dieser Zielsetzungen werden unter anderem die Bedarfe von 
Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. In der Vergangenheit sind eine ganze 
Reihe von Sportprojekten, Angeboten und Maßnahmen für Kinder und 
Jugendliche entstanden. Zurzeit wird das Projekt „Sport in Metropolen“ in den 
Stadtbezirken Nippes und Kalk umgesetzt.  
Beispiele:  
SportSpielFerien Aktion für Kinder – ein Kooperationsangebot zwischen 
Sozialraumkoordination, Bezirksjugendpflege, „Sport in Metropolen“ und der 
Sportjugend Köln, die jährlich in den Herbstferien stattfindet. Rund 300 Kinder 
nehmen an fünf Tagen die Angebote von 25 Sportvereinen wahr.  
„Mach Sport vor Ort“ – Sportvereine lassen Schüler schnuppern. Die jährlich 
stattfindende Veranstaltung mit ausgewählten Grundschulen und vielen 
Sportvereinen finden vormittags in den Schulen statt. 
 
  Ziele:

38 
 Erhöhung der Sportaktivität, Förderung gesunder Lebensweise in allen 
Altersgruppen, insbesondere bei Kindern, Jugendlichen und Senior*innen 
 Schaffung von bedarfsgerechten Sportkooperationen unter 
Berücksichtigung der Strukturen des organisierten Sports 
 Akteure zusammenbringen, Vernetzen und Sportkooperationen anregen 
 Förderung der innovativen Vereinsentwicklung gemeinsam mit dem 
organisierten Sport (STADTSPORTBUND Köln e.V. und StadtBezirks-
SportVerband) 
 
Handlungsfeld: Gesundheitsförderung 
Titel der Maßnahme: Sport in Metropolen 
Federführung: Sportamt 
Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche, auch generationsübergreifend 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff 
 
3.1.2.3 Maßnahme: Sportförderprojekte im „Pro Veedel Programm“ 
Es werden sport- und bewegungsbezogene Maßnahmen gefördert, die 
vorrangig in „Stadtteilen mit besonderem Hilfebedarf“, in vom stadtweiten 
Projekt „Lebenswerte Veedel“ (ursprünglich „Sozialraumorientierte 
Hilfsangebote“) festgelegten weiteren Stadtteilen und/oder mit benachteiligten 
Kinder- und Jugendgruppen durchgeführt werden. 
Der/die Projektträger muss/müssen bereit sein, eine Eigenleistung 
(Bereitstellung von Personal und/oder Sportstätte/n, die Planung und/oder 
Durchführung des Projektes, die Dokumentation oder ähnliches mehr) zu 
erbringen. 
Den Kindern werden Gruppen- und Vereinsstrukturen näher gebracht mit dem 
Ziel, Sie an Vereine oder ähnliche Anbieter heran zu führen. Ziel ist es, das 
lebenslange Sporttreiben in Eigenverantwortung zu initiieren mit positiven 
Auswirkungen auf die allgemeine Gesundheit.

39 
Handlungsfeld: Gesundheitsförderung 
Titel der Maßnahme: „Pro Veedel“ 
Federführung: Sportamt 
Zielgruppe/Beteiligte: Jugendliche im Alter von 8 – 14 Jahren/Sportvereine 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff. 
 
 
3.1.2.4 Maßnahme: „Kids in die Clubs“ 
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die im Besitz eines gültigen 
KölnPasses sind und keinen Anspruch auf Leistungen des  Bildungspakets 
haben, werden in Bezug auf die Mitgliedschaft in einem Kölner Sportverein 
dadurch gefördert, dass der Verein 100,- € pro Jahr erhält und dieser das Kind, 
den Jugendlichen, den jungen Erwachsenen in dieser Zeit als kostenfreies 
Mitglied führt. Der jeweilige Verein ist frei wählbar aus einem Angebot von ca. 
150 Sportvereinen, die eine Kooperationsvereinbarung mit dem Sportamt 
abgeschlossen haben. 
Kindern aus sozial benachteiligten Familien wird die Teilnahme an einem 
Freizeit-Gruppenangebot ermöglicht, das positive sowohl gesundheitliche als 
auch soziale Aus-/Wirkungen hat. Ziel ist der Zugang zu Sport und Bewegung, 
um die Basis für lebenslanges Sporttreiben zu legen, in Eigenverantwortung 
oder als Mitglied in einem Sportverein oder einer anderen vergleichbaren 
Institution. 
 
Handlungsfeld: Gesundheitsförderung 
Titel der Maßnahme: „Kids in die Clubs“ 
Federführung: Sportamt 
Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche, Sportvereine 
Zeitrahmen/Umsetzung: jeweils 12 Monate, fortlaufend

40 
3.1.2.5 Maßnahme: Spiel und Sport in der Freizeit 
In jedem Bezirk der Stadt Köln wird mindestens ein offenes Sport- und 
Bewegungsangebot pro Woche auf einer Freifläche angeboten, bei dem die 
Sportart und die Regeln vor Ort mit den Teilnehmenden jeweils abgesprochen 
werden.  
Vorwiegend sozial benachteiligte Kinder werden über ein kostenfreies Sport- 
und Bewegungsangebot zum Sport treiben motiviert. Sie lernen dabei, dieses 
selber zu gestalten. Mittelfristiges Ziel ist es, über das Erlernen von sozialem 
Miteinander die Gruppenfähigkeit zu erlangen und langfristig Sport und 
Bewegung als wertvollen Bestandteil des Lebens zu erfahren. 
 
Handlungsfeld: Gesundheitsförderung 
Titel der Maßnahme: Offene Sportangebote auf Freiflächen, Sportanlagen, 
Bolzplätzen 
Federführung: Sportamt 
Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche/Sportvereine, 
Jugendeinrichtungen/Übungsleitungen 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2019ff, falls Mittel vorhanden 
 
3.1.2.6 Maßnahme: Eltern Kind Turnen 
In jedem Bezirk der Stadt Köln wird mindestens ein offenes Sport- und 
Bewegungsangebot pro Woche für Eltern mit ihrem noch nicht im Kindergarten 
betreuten Kind angeboten. Die Angebote können Bewegungsangebote für 
Eltern mit Kindern zwischen 0-1,5 Jahren im Freien sein (Walking, Wandern, 
Ähnliches mit Kind im Tragetuch oder Kinderwagen). Für Eltern mit Kindern im 
Alter von 1-3 Jahren werden Sport- und Bewegungsangebote gefördert, die die 
Bewegungsfreude des Kindes mit den Eltern gemeinsam im Fokus haben. Die 
sportliche Leitung sollte den Anforderungen, die die Betreuung einer solchen 
Gruppe voraussetzt, durch entsprechende Vorerfahrungen und eine adäquate 
Ausbildung gewachsen sein.

41 
Die Eltern erfahren von Anbeginn, wie wichtig Sport im Alltag mit Kindern ist 
und welche Tragweite ihre Vorbildfunktion für die weitere Kindesentwicklung 
hat. Sie lernen sich zu bewegen und Bewegung im Alltag mit den Kindern zu 
integrieren. Die Kinder erfahren durch Ihre Eltern Spaß am Sport in der Familie 
und an Sport an sich. Die notwendigen motorischen Fähigkeiten werden von 
Anfang an ausgebildet. Die sozialen Kontakte zu anderen Eltern und Kindern 
entstehen in der Gruppe leicht. Die Kinder werden bestens auf den 
Kindergarten und die Schulen vorbereitet, mit dem dort überwiegend bereits 
vorliegenden Bewegungskonzept. Im besten Falle werden die Familien 
spätestens im Übergang zum Kindergartenalter ihrer Kinder an Sportvereine 
oder ähnliche Organisationen weiter vermittelt. 
 
Handlungsfeld: Gesundheitsförderung 
Titel der Maßnahme: Eltern-Kind-Turnen 
Federführung: Sportamt 
Zielgruppe/Beteiligte: Eltern mit Kindern im Alter von 0 – 3 Jahren/ 
Sportvereine 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2019ff, falls Mittel vorhanden 
 
3.1.2.7 Maßnahme: Kölner Kinder Sportfest 
Sportliches und inklusives Mitmachprogramm für derzeit rd. 3.000 Kinder mit 
Rahmenprogramm, Kennenlernen von 40 Sportarten, Angeboten von 
Sportvereinen, Wettkampf als sportlicher Dreikampf, Siegerehrung 
Interesse an sportlicher Bewegung wecken, Kontakt zu möglichen 
Sportanbietern herstellen, inklusives Miteinander und inklusiven Sport fördern. 
 
Handlungsfeld: Gesundheitsförderung 
Titel der Maßnahme: KölnerKinderSportfest 
Federführung: Sportamt 
Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche, Turnverband Köln 1878 e.V. 
und „Agentur Heimspiele“ als Veranstalter, weitere Partner unter anderem

42 
Sportvereine, Stadt Köln, Deutsche Sporthochschule Köln, StadtSportBund 
Köln e.V., Sportjugend Köln. Lernende Region-Netzwerk Köln e.V. 
Zeitrahmen/Umsetzung: fortlaufend 1 x jährlich, die Maßnahme wird 
umgesetzt, obwohl im Haushalt keine Mittel zur Verfügung stehen. 
 
3.1.2.8 Maßnahme: Baumaßnahmen Sportstätten 
Gefördert werden kleinere Baumaßnahmen im vom Verein ungebundenem 
Freizeit- und Breitensport. Im Einzelnen können das Tennis- oder Torwände, 
Tore, Tischtennisplatten, Street- oder Basketballanlagen, Netzanlagen, 
Ballfangeinrichtungen etc. sein. Auch eine Aufwertung und/oder 
Neuanschaffung von Sportgeräten als Ersatz für bestehende auf Spiel- und 
Sportplätzen sowie die Neugestaltung von zur Verfügung stehenden Flächen ist 
möglich. 
Benachteiligte Stadtteile werden im Bewilligungsverfahren bevorzugt. 
Voraussetzung ist zudem die Zugänglichkeit der geförderten kleineren 
Baumaßnahme für Jedermann. Trendsportarten können auf diesem Weg 
gefördert werden. Damit kann auch den aktuellen Wünschen von Kindern und 
Jugendlichen entsprochen werden.  
Die Kinder und Jugendlichen profitieren durch die Erfahrung, Sport und 
Bewegung mit und in der Freizeit zu integrieren. Durch die Freiwilligkeit und 
zeitliche Flexibilität des Aufsuchens des Angebots wird ihre Eigenverantwortung 
für Bewegung und Sport gefördert. 
 
Handlungsfeld: Gesundheitsförderung 
Titel der Maßnahme: Freizeit und Breitensport 
Federführung: Sportamt 
Zielgruppe/Beteiligte: Kindertageseinrichtungen, Jugendeinrichtungen, 
Schulen, Vereine, Spielplatzpaten etc. 
Zeitrahmen/Umsetzung: laufend.

43 
3.1.3 Leitziel Vermittlung von Medienkompetenz  
In einem weiten Medienbegriff kann man alle Ausdrucksformen der 
unterschiedlichen Kunstsparten als symbolische Gestaltungen in je typischen 
Medien begreifen: Musik drückt sich mit Tönen aus, Tanz mit Körpergesten, 
Malerei im Medium der Farbe.  
Alle künstlerischen Ausdrucksformen werden darüber hinaus zunehmend mit 
elektronischen Medien aufgenommen, verknüpft und kommuniziert. Für 
Jugendliche ist es eine elementare Grundfähigkeit, die unterschiedlichen 
Medien/Sprachen und Ausdrucksformen zu kennen. Medien/Kunstsparten 
prägen die Wahrnehmung und Deutung von Realität(en) und sie beinhalten 
vielfältige Möglichkeiten für den eigenen kreativen Ausdruck. Beide Aspekte, die 
bewusste, kritische Rezeption unterschiedlicher Medien/Kunstsparten aber auch 
die kompetente Gestaltung von Medien gilt es, allen Jugendlichen, unabhängig 
von ihrem Bildungshintergrund, zu öffnen. Denn Medien sind Fenster für den 
Selbstausdruck, die Verständigung mit anderen, das berufliche Leben ebenso 
wie für Mündigkeit. 
Die Förderung und Vermittlung der Kompetenzen und Handlungsoptionen in 
allen Medien und Sparten vermitteln sich nicht spontan, sondern es ist dringend 
erforderlich, sie als Teil der Kinder- und Jugendförderung auszubauen, umso 
gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit weiterhin zu ermöglichen. 
 
3.1.3.1 Maßnahme: Medienbildung als Voraussetzung für ein erfolgreiches 
Aufwachsen 
Die Nutzung digitaler Medien gehört (nicht nur) für Kinder und Jugendliche zum 
Alltag. Neben Elternhaus, Peer-Group, Freizeit- und Bildungsorten haben sich 
digitale Medien zu einer wichtigen Sozialisationsinstanz entwickelt und nehmen 
starken Einfluss auf die Identitätsbildung und Selbstkonzeptionierung von 
Kindern und Jugendlichen. „Online sein“ ist für Jugendliche ein zentraler Aspekt 
gesellschaftlicher Teilhabe. „Online-Communitys“ und „Messenger-Dienste“ 
sind zurzeit die bevorzugten Plattformen zur Selbstpräsentation,

44 
Kommunikation und Interaktion. Jugendliche informieren sich über digitale 
Medien und nutzen sie für ihre Freizeitgestaltung: Kommunikation, 
Wahrnehmung von Kultur, Unterhaltung, Spiele und Informationsbeschaffung 
sind derzeit die wichtigsten Aktivitäten mit digitalen Multifunktionsgeräten. 
Ziele der Medienbildung sind es, Souveränität und Sicherheit im Umgang mit 
dem Internet zu erlangen, die bewusste Nutzung von vernetzten Medien und 
die gekonnte Nutzung medialer Tools zu erschließen. Medienbildung und 
Medienkompetenz sind wichtige Voraussetzungen für mündige Teilhabe an 
unserer Gesellschaft.  
Handlungsfeld: Medienpädagogik 
Titel der Maßnahme: Sicherheit im Umgang mit Medien erlagen 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie. 
Zielgruppe/Beteiligte: Kinder, Jugendliche, Familien, 
Kindertageseinrichtungen, Schule, Mitarbeitende 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff 
 
3.1.3.2 Maßnahme: Schutz vor Gefahren im Umgang mit Medien 
Jugendmedienschutz bedeutet das Erlernen des sensiblen Umgangs mit dem, 
was man ins Netz stellt und wie man mit Äußerungen Anderer umgeht. Eltern 
ist es selbst nicht immer möglich, hier ihrer Erziehungsleistung nachzukommen, 
da im häuslichen Umfeld häufig nur marginale Medienkompetenzen vorhanden 
sind.  
Der Kompetenzerwerb im Bereich der vernetzten Medien ist ein wichtiger 
Baustein der Medienarbeit und für heutige Kinder und Jugendliche unerlässlich. 
Sie sollen befähigt werden, reflektiert mit dem Medium umzugehen und das 
eigene Handeln zu hinterfragen. Sie werden auf die Gefahren hingewiesen und 
sensibilisiert nicht selbst aktiv Mobbing und Hetze im Netz (Hate speech, Cyber 
mobbing) zu betreiben. 
Das Thema Datensicherheit ist in den letzten Monaten immer stärker in den 
Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Gemeint sind hiermit die unter dem Stichwort

45 
„Big Data Analytics“ diskutierten Formen der unfreiwilligen, individuell kaum 
kontrollierbaren Sammlung und Analyse von Metadaten. Die von jedem Nutzer 
im Netz hinterlassenen Daten geben einen unfreiwilligen Ein- und Überblick 
über die Person und die individuelle Lebensweise.  
Mit der Digitalisierung der Lebenswelt dringen Medien immer weiter in den 
Alltag vor: Stichworte wie „Quantified Self-  oder Pre-Crime“ zeigen, dass die 
Auswertung großer Datenmengen Prognosen und Kontrollen ganz neuer Art 
hervorbringen. Es kommt darauf an, Jugendliche für diese Phänomene zu 
sensibilisieren und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Dabei stellt sich nicht 
nur die Frage nach der informationellen Selbstbestimmung, vielmehr steht die 
Freiheit zur Entscheidung zur Disposition. Fachkräfte, ebenso wie Jugendliche 
selbst, benötigen aufgrund der abstrakten Zusammenhänge fachliche 
Unterstützung. 
Um das Thema Medienbildung und Prävention als attraktives Angebot 
umzusetzen, muss auf spannende Konzepte zurückgegriffen werden. Hier sollte 
nicht auf gängige Konzepte aus dem Blickwinkel Schule her gedacht sondern 
der besondere Charakter der außerschulischen Arbeit berücksichtigt werden. 
Inhalte müssen zeitgemäß und attraktiv verpackt sein, um Kinder und 
Jugendliche zu erreichen. Die Vermittlung kann nur durch ein attraktives 
Angebot und durch den Einsatz zeitgemäßer Technik vermittelt werden. Wissen 
vermittelt sich hier nicht frontal und offensichtlich sondern durch das Erleben 
eines Abenteuers. Dies ist besonders bei den jüngeren Jugendlichen wichtig 
und ihnen ansonsten häufig nur in digitalen kommerziellen Angeboten möglich. 
 
Handlungsfeld:  Jugendmedienschutz 
Titel der Maßnahmen:  Schutz vor Gefahren im Umgang mit Medien 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Zielgruppe (n)/Beteiligte: Kinder und Jugendliche und deren Eltern, 
Fachkräfte 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff

46 
3.1.3.3 Maßnahme: Entwicklung eines Konzepts „Medienpädagogik“ für Köln 
Der Arbeitskreis Medienarbeit hat sich im April 2017 unter der Leitung und 
Federführung der Fachstelle Jugendmedienschutz / Medienarbeit des Amtes für 
Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln konstituiert. Der Arbeitskreis dient 
der Vernetzung der lokalen Institutionen und Träger im Bereich der 
Medienarbeit, sowie als Plattform sich über Angebote und Bedarf in Köln 
auszutauschen. Darüber hinaus sollen gemeinsam durchgeführte 
Veranstaltungen zu medienpädagogischen Themen stattfinden. 
Des Weiteren soll im Rahmen des Arbeitskreises ein Medienkonzept für die 
Offene Kinder- und Jugendarbeit in Köln erarbeitet werden. Inhalte des 
Konzeptes sollen unter anderem Kinder- und Jugendschutz, Sucht- und 
Missbrauchsprävention, Partizipation und Berufsorientierung sein. Ziel ist 
Kompetenzvermittlung und Kompetenzerwerb im Umgang mit Medien für 
Kinder und Jugendliche. 
Während der Konzeptionierungsphase wird der Arbeitskreis für einzelne 
Trägervertreter der Jugendförderung geöffnet, damit deren Erfahrung und der 
medienpädagogische Bedarf der Offenen Kinder- und Jugendarbeit verbalisiert 
und in die Entwicklung des Konzeptes einfließen kann. 
 
Handlungsfeld: Jugendmedienpädagogik/Jugendmedienschutz 
Titel der Maßnahmen: Entwicklung eines Konzeptes „Medienpädagogik“ für 
Köln 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Zielgruppe(n)/Beteiligte: medienpädagogische Facheinrichtungen, Offene 
Kinder- und Jugendarbeit, Bezirksjugendpflege, Kinder und Jugendliche und 
deren Eltern 
Zeitrahmen/Umsetzung:: 2018ff

47 
3.1.4 Leitziel Einbezug zugewanderter Kinder und Jugendlicher 
3.1.4.1 Maßnahme: Angebote zur Integration für zugewanderte Kinder- und 
Jugendliche 
Damit Kinder und Jugendliche mit Flucht- und Zuwanderungshintergrund in das 
Regelsystem der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) gezielt 
eingebunden werden können und dafür ausreichende Integrationsressourcen 
vorhanden sind, hat der Rat der Stadt Köln zusätzliche Finanzmittel 
bereitgestellt. 
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist durch die Verteilung an vielen 
Standorten im Stadtgebiet und aufgrund ihres niederschwelligen Zugangs eine 
wichtige Anlaufstelle im Einzugsgebiet, gerade auch für sozial benachteiligte 
Kinder und Jugendliche. Zu diesen gehören besonders auch diejenigen mit 
Flucht- und Zuwanderungshintergrund. 
Für geflüchtete und neuzugewanderte Kinder und Jugendliche bieten die 
Angebote der OKJA ein Gegengewicht zu ihrer belastenden Lebenssituation. 
Sie finden hier einen Ort, an dem sie sich aufhalten, aus den beengten 
Flüchtlingsunterkünften herauskommen und Gleichaltrige treffen können. 
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dort eigenen Freizeitinteressen nachzugehen, 
Neues zu erleben und auszuprobieren, die deutsche Sprache in 
Alltagssituationen zu erlernen, Unterstützung und Hilfestellung zu finden sowie  
(Alltags-)Wissen zu erlangen.  
Eine Herausforderung für die OKJA liegt besonders darin, die geeignete 
Balance zwischen den unterschiedlichen Besuchergruppen herzustellen und die 
interkulturelle Kompetenz aller Besucher*innen zu stärken, damit Vorurteile, 
Diskriminierung und Ausgrenzung vermieden bzw. abgebaut und stattdessen 
Toleranz, Respekt und Verständnis für ein konstruktives Miteinander gefördert 
werden können.  
Seit September 2015 konnten bislang knapp 300 Anträge für (Mikro-)Projekte 
bewilligt werden, insbesondere in folgenden Bereichen: 
 Mobile und aufsuchende Projekte, die auf Spiel- und Bolzplätzen oder vor 
und in Flüchtlingsunterkünften durchgeführt werden und niedrigschwellige

48 
Spiel-, Sport- und Kreativangebote beinhalten. Die Förderung eines 
positiven Sozialkontaktes zwischen ansässigen und „neuen“ Kindern und 
Jugendlichen steht dabei besonders im Focus.  
 Niedrigschwellige Gruppenangebote, vor allem in Jugendeinrichtungen 
und Jugendtreffs, die auf Bedarf und Erfordernisse der neuen 
Besucherklientel zugeschnitten sind und besonders auch den Kontakt mit 
der angestammten Besucherschaft fördern.  
 Zusätzliche Personalressourcen für die Kontaktpflege zu den 
Flüchtlingseinrichtungen, die Wegbegleitung der Kinder und Jugendlichen 
zwischen Unterkunft und Jugendeinrichtung und der personellen 
Verstärkung im offenen Bereich. 
 
Für die Fort- und Weiterbildung des Fachpersonals im Bereich der Offenen 
Kinder- und Jugendarbeit stehen ebenfalls zusätzliche Finanzmittel zur 
Verfügung, die bislang für zwei Fachtagungen eingesetzt worden sind, an der 
jeweils etwa 100 Fachkräfte teilgenommen haben. Im Format einer Supervision 
/ Coaching wird ein aktuell neues Qualifizierungsangebot für Fachkräfte der 
OKJA vorbereitet. 
 
Handlungsfeld: Offene Kinder- und Jugendarbeit 
Titel der Maßnahmen: Angebote zur Integration für zugewanderte Kinder und 
Jugendliche 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Zielgruppe(n)/ Beteiligte: Kinder und Jugendliche mit und ohne Flucht- und 
Zuwanderungshintergrund, Fachkräfte der OKJA 
Zeitrahmen/Umsetzung: ab September 2015ff

49 
3.1.4.2 Maßnahme: Integrationshilfen für Kinder und Eltern in 
Gemeinschaftsunterkünften 
Besonders für die Zielgruppe der Eltern mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren 
werden Integrationshilfen entwickelt, die neben einer alltagsbasierten 
Sprachförderung die Erziehungskompetenzen von Eltern fördern, die Bindung 
von Eltern und Kindern festigen, Informationen und Aufklärung über das 
Gesundheits- und Sozialsystem bieten und auf die institutionelle Erziehung 
vorbereiten. 
Handlungsfeld:  präventive Familienbildung  
Titel der Maßnahmen: Integrationshilfen für Familien mit Kleinkindern in den 
Flüchtlingsunterkünften 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Zielgruppe(n)/Beteiligte: geflüchtete Eltern und deren Kinder 
Zeitrahmen/Umsetzung: ab Sommer 2015ff 
 
3.1.4.3 Maßnahme: Interkulturelle Suchtberatung 
Neue Aufgaben durch Zuwanderung von minderjährigen unbegleiteten 
Flüchtlingen - Interkulturelle Suchtberatung 
Auch die Fachkräfte in den Flüchtlingsheimen, das Wachpersonal 
sowie die ehrenamtlichen Helfer, müssen in Bezug auf die Themen Konsum, 
Sucht und Suchtprävention geschult und qualifiziert werden. 
 
Handlungsfeld: Suchtprävention 
Titel der Maßnahmen: Entwicklung von Projekten zur Suchtprävention 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Zielgruppe(n)/Beteiligte: Kinder, Jugendliche und Mitarbeitende in der 
Jugendarbeit, Gesundheitsnetzwerk, Träger von Flüchtlingsunterkünften, 
Interkultureller Dienst, Bezirksjugendpflege 
Zeitrahmen/Umsetzung: ab Januar 2018

50 
3.1.4.4 Maßnahme: Sport und Bewegung für geflüchtete Kinder und Jugendliche 
Es handelt sich um sportpädagogische Angebote in verschiedenen Sportarten. 
Bezuschusst werden Honorarkosten in Höhe von maximal 25 € pro Stunde und 
Gruppe sowie Sachkosten in Höhe von 100 € pro Jahr und Gruppe. Die 
sportliche Leitung solle den Anforderungen, die die Betreuung einer solchen 
Gruppe voraussetzt, durch entsprechende Vorerfahrungen und eine adäquate 
Ausbildung gewachsen sein. 
Die Kinder erfahren Integration durch Sport. Sie werden an Vereins- und 
Gruppenstrukturen herangeführt. Die Sportart oder die entsprechende 
Sportgruppe/den Sport-/Verein können die Kinder dann selber wählen.  
Darüber hinaus wird auch die allgemeine Gesundheit positiv beeinflusst. Zudem 
findet ein Sprachaustausch statt, der zusätzlich die Integrationsbedingungen 
aufwertet. 
 
Handlungsfeld: Gesundheitsförderung 
Titel der Maßnahme: Sport und Bewegung für geflüchtete und zugewanderte 
Kinder und Jugendliche 
Federführung: Sportamt 
Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche/ Träger von 
Flüchtlingsunterkünften/Sportvereine 
Zeitrahmen/Umsetzung: fortlaufend 
 
3.1.4.5 Maßnahme: TalentCAMPus „Kultur macht stark“ 14-tägiges Ferienangebot 
der Volkshochschule (VHS) Köln, speziell für Kinder und Jugendliche aus 
Zuwanderungsfamilien 
Die Volkshochschule Köln nimmt seit 2013 an dem Bundesprogramm „Kultur 
macht stark“ teil. In den letzten beiden Jahren haben zwischen 200 und 250 
Kinder und Jugendliche das 14-tägige Ferienangebot besucht. Der 
TalentCAMPus  richtet sich vornehmlich an Kinder und Jugendliche aus 
Zuwanderungsfamilien bzw. Geflüchtete, die in den vergangenen zwei Jahren 
nach Köln gezogen sind. Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche

51 
zwischen zehn und 18 Jahren. Ab 2017 ist angedacht, die Angebote in den 
ersten beiden Wochen der Sommerferien 2017 von montags bis freitags 
zwischen 9 und 17 Uhr voraussichtlich in den VHS-eigenen Häusern in Köln-
Mülheim und Köln-Kalk umzusetzen. 
Im TalentCAMPus erleben die Jugendlichen für einen begrenzten Zeitraum 
Gemeinschaft, ihr Interesse an Neuem wird geweckt, sie werden zum 
Weitermachen motiviert, ihr Selbstbewusstsein gestärkt  und ihre interkulturellen 
Kontakte und Freundschaften gefördert. 
Gezielt werden die Potenziale der Jugendlichen in einem ganzheitlichen Ansatz 
geweckt, gefördert und gestärkt. Der Übergang in die Regelklassen wird 
vorbereitet. Vorhandene Defizite in der deutschen Sprache werden durch die 
Beschäftigung mit interessanten Themen abgebaut und das Bewusstsein für die 
eigenen Stärken unterstützt. 
Ziel ist es, Kinder und Jugendliche unabhängig von ihren Herkunftsländern 
zusammenzuführen und an Empowerment–Programmen teilhaben zu lassen, 
damit ihre Potenziale frühzeitig erkannt und gezielt gefördert werden können. 
Eine grundsätzliche Förderung der Maßnahme erfolgt durch zusätzliche Mittel 
aus dem Programm „Kultur macht stark“ des Bundesministeriums für Bildung und 
Forschung. Die Kosten für das hauptberufliche Personal werden von der Stadt 
Köln getragen. 
 
Handlungsfeld: Partizipation - Empowerment 
Titel der Maßnahme: TalentCAMPus 
Federführung: Volkshochschule 
Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche im Alter von 10 – 18 Jahren, 
Seiteneinsteiger und Geflüchtet/ Kommunales Integrationszentrum, Lernende 
Region Netzwerk Köln e.V. 
Zeitrahmen/Umsetzung: jährlich in den Sommerferien

52 
3.1.5 Leitziel Gestaltung kinderfreundlicher Lebensräume 
3.1.5.1 Maßnahme: Abbau von Angsträumen im öffentlichen Raum 
Im Themenfeld Spiel, Freizeit und Erholung hat Köln als Großstadt stadtweit 
gesehen eine große Vielfalt an Angeboten und Trägerstrukturen zu bieten. Trotz 
einer mittleren Spielplatzversorgung ist der Abbau von Angsträumen und der 
Ausbau sicherer Wegevernetzung der Spielräume ein bedeutsames Thema.  
Handlungsfeld:  Kinder- und Jugendschutz 
Titel der Maßnahmen: Bewegungssicherheit im öffentlichen Raum  
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie  
Zielgruppe(n)/Beteiligte: Kinder und Jugendliche 
Zeitrahmen/Umsetzung: ab Sommer 2017 
 
3.1.5.2 Maßnahme: Gute Schule 2020- Schulgeländegestaltung 
Das Land NRW stellt der Stadt Köln in den Jahren 2017 – 2020 Fördermittel in 
Höhe von je 25 Millionen € aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zur 
Verfügung. Ziel ist unter anderem eine schnell erlebbare Verbesserung des 
Schulalltags der Schüler*innen. Dazu gehören, neben der Verbesserung der 
Bausubstanz, Renovierungsarbeiten und Digitalisierungsmaßnahmen auch die 
Erhöhung der Aufenthaltsqualität in den Schulen und die Verbesserung der 
Beschäftigungsmöglichkeiten in den Pausen. Daher werden Teile der 
Fördermittel dazu genutzt, die Schulhöfe mit Spiel- und Klettergeräten, 
Tischtennisplatten, Basketballkörben, Fußball- und Hockeytoren, Sitz- und 
Chillmöglichkeiten etc. auszustatten.  
Durch die verbesserten Beschäftigungsmöglichkeiten haben die Schüler*innen 
die Möglichkeit, ihrem Bewegungs- und Entspannungsbedürfnis nachzugehen, 
Pausen und Freistunden besser zu nutzen und sich dann mit neuer Kraft auf den 
Unterricht zu konzentrieren. Dies trägt zu einer deutlich entspannteren 
Atmosphäre und weniger Aggressionen bei. 
Handlungsfeld: Gesundheitsförderung

53 
Titel der Maßnahme: Gute Schule 2020 
Federführung: Amt für Schulentwicklung 
Zielgruppe/Beteiligte: alle Schüler*innen /Land NRW und NRW.BANK 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2017 - 2020 
 
3.1.5.3 Maßnahme: Einarbeitung der Kinder- und Jugendrechte in das 
Verkehrskonzept 
Gefährdungslagen von Kindern und Jugendlichen insbesondere im 
Straßenverkehr sind bisher in Köln zu wenig aufbereitet worden und überhaupt 
nicht in das aktuelle Verkehrskonzept Köln mobil 2025 eingeflossen. Deutlich 
formulieren die über 1.600 befragten Kinder aus den Kinderfragebögen des 
Vorhabens die Situation: 37% fühlen sich auf dem Schulweg eher unsicher, 42% 
auf dem Fahrrad in der Stadt und in öffentlichen Verkehrsmitteln haben sogar 
45% ein schlechtes Gefühl. Kinder und Jugendliche sollten hier zukünftig 
konsequent als Experten ihrer Lebenswelt einbezogen werden. Neue 
Qualitätsstandards können vor allem dann festgelegt werden, wenn es um die 
Neuplanung kinderfreundlicher Wohnsiedlungen und um kommunale 
Verkehrsvorhaben geht.  
Handlungsfeld:  Verkehrskonzept 
Titel der Maßnahmen: Überprüfung, Erweiterung und Umsetzung der 
Kinderrechte im Verkehrskonzept Köln mobil 2025  
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie, Amt für Straßen- und 
Vekehrstechnik 
Zielgruppe(n)/Beteiligte: Verwaltung und Politik, Kinder und Jugendliche 
Zeitrahmen/Umsetzung: ab 2018

54 
3.2 Kinderfreundliche Rahmengebung 
3.2.1 Leitziel Abbau Kinderarmut 
3.2.1.1 Maßnahme: Kinderarmutsberichterstattung und sozialräumliches 
Präventionsmonotoring 
Das Landesprogramm zum Aufbau kommunaler Präventionsketten („Kein Kind 
zurücklassen!“) unterstützt die teilnehmenden Kommunen insbesondere bei drei 
zentralen Entwicklungsaufgaben: (1) Entwicklung eines Präventionsleitbildes, 
(2) Aufbau/ Weiterentwicklung von Maßnahmen einer kommunalen 
Präventionskette bei gesamtkommunaler Steuerung und integrierter Planung, 
(3) Etablierung eines Präventionsmonotorings inklusive wirkungsorientierter 
Steuerung. Unter dem unter (2) skizzierten Arbeitsschritt sieht die Verwaltung 
die Weiterentwicklung des 2010 veröffentlichten und seitdem intern 
fortgeschriebenen städtischen Handlungskonzeptes gegen die Folgen von 
Kinderarmut vor. In Arbeitsschritt (3) ist eine regelmäßige Kurzberichterstattung 
vorgesehen, die die Entwicklung der Lebenslagen von Kindern und 
Jugendlichen in den Teilräumen der Stadt auf der Basis eines Indikatoren 
gestützten Analysemodells beschreibt und analysiert. Dabei sind die 
Querverbindungen zur geplanten Lebenslagenberichterstattung und zum 
Stadtentwicklungsmonitoring zu beachten. 
 
Handlungsfeld:  Stadtverwaltung, Kinder- und Jugendrechte im 
Verwaltungshandeln umsetzen 
Titel der Maßnahme: Kinderarmutsberichterstattung und sozialräumliches 
Präventionsmonotoring 
Federführung:  Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung, 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Zielgruppe(n)/Beteiligte: Mitarbeitende in Ämtern und Dienststellen der 
Stadtverwaltung Köln  
Zeitrahmen/Umsetzung: im Jahresverlauf 2018

55 
3.2.2 Leitziel Kinderrechte im Verwaltungshandeln 
In allen Dezernaten, Ämtern und Dienststellen der Stadtverwaltung Köln werden 
Vorlagen für den Rat und die Fachausschüsse, die die Lebenswelt von Kindern 
und Jugendlichen besonders betreffen, auf ihre Kinder- und Jugendfreundlichkeit 
geprüft. Die schriftliche Bewertung der Relevanz für Kinder- und 
Jugendfreundlichkeit ist notwendiger Teil dieser Vorlagen. Die Beteiligung des 
Amtes für Kinder, Jugend und Familie wird im Rahmen des 
Mitzeichnungsverfahrens sichergestellt. 
 
3.2.2.1 Maßnahme: Aufnahme des Themas in  die Hauptsatzung der Stadt Köln 
Die Kinder- und Jugendfreundlichkeit wird unter §14 a) in die Hauptsatzung der 
Stadt Köln mit folgendem Text aufgenommen: 
„Die Stadt Köln ist eine kinder- und jugendfreundliche Stadt. Sie wirkt im 
Rahmen ihrer Befugnisse auf die Berücksichtigung der Rechte von Kindern und 
Jugendlichen hin. In den Bezirken werden Kinder- und Jugendforen gebildet, 
um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.  
 
Handlungsfeld: Kommunalpolitik 
Titel der Maßnahme: Aufnahme des Themas „kinder- und jugendfreundliche 
Kommune“ in die Hauptsatzung der Stadt Köln 
Federführung: Dezernat für Bildung, Jugend und Sport, Amt für Kinder, 
Jugend und Familie 
Zielgruppe/Beteiligte: Verwaltung, Politik  
Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff 
 
3.2.2.2 Maßnahme: Einrichtung einer Steuerungsgruppe zur Umsetzung des 
Aktionsplans 
Es wird eine Steuerungsgruppe für den Gesamtprozess „Kinderfreundliche 
Kommune“ auf gesamtstädtischer Ebene zur Gewährleistung der Umsetzung

56 
der Kinderrechte in allen Ressorts mit der Aufgabenstellung, Absprachen für 
eine verbindliche Kooperation mit allen Akteuren zu treffen, die innerhalb einer 
strategischen Kinder- und Familienpolitik tätig sind, gebildet.  
Die Steuerungsgruppe trifft sich regelmäßig und begleitet die Umsetzung des 
Aktionsplanes. Sie prüft die Ergebnisse, sichert und veröffentlicht diese. 
In der Steuerungsgruppe arbeiten Vertreter*innen aller kinder- und 
jugendrelevanten Ämter und Dienststellen zusammen mit den AK § 80 SGB VIII 
Integrierte Jugendarbeit, Kindertagesbetreuung sowie Hilfen zur Erziehung und 
dem Kooperativen Jugendbüro an der Umsetzung des Aktionsplans. (vgl. 
3.2.2.5) 
 
Handlungsfeld: Stadtverwaltung und AK § 80 SGB VIII Integrierte 
Jugendarbeit, AK § 80 Kindertagesbetreuung, AK § 80 Hilfen zur Erziehung 
Titel der Maßnahmen: Bildung einer Steuerungsgruppe zur Umsetzung des 
Aktionsplans 
Federführung: Dezernat für Jugend, Bildung und Sport, Amt für Kinder, 
Jugend und Familie 
Zielgruppe(n)/Beteiligte: Kooperatives Jugendbüro, Mitarbeitende in Ämtern 
und Dienststellen der Stadtverwaltung Köln  
Zeitrahmen: ab 2018ff 
 
3.2.2.3 Maßnahme: Entwicklung von Qualitätskriterien zur Überprüfung der 
Kinder- und Jugendfreundlichkeit 
Die Steuerungsgruppe erarbeitet Standards, Qualitätskriterien sowie eine 
Handlungsempfehlung und Prüfmatrix zur Überprüfung von Beschlussvorlagen 
auf ihre Kinder- und Jugendfreundlichkeit. (vgl. 3.2.2). Die Prüfmatrix 
gewährleistet, dass Belange von Kindern und Jugendlichen erkannt und 
beachtet werden. Die Handlungsempfehlung wird vom Verwaltungsvorstand 
beschlossen und verbindlich von allen Ämtern und Dienststellen umgesetzt. Die 
schriftliche Bewertung der Relevanz für Kinder- und Jugendfreundlichkeit ist 
notwendiger Teil aller Vorlagen, die die Lebenswelt von Kindern und

57 
Jugendlichen besonders betreffen. Über das Mitzeichnungsverfahren ist die 
Beteiligung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie sichergestellt. 
 
Handlungsfeld: Stadtverwaltung 
Titel der Maßnahmen: Kinder- und Jugendrechte im Verwaltungshandeln 
umsetzen – Entwicklung eines Leitfadens und einer Checkliste 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie  
Zielgruppe(n)/Beteiligte: Mitarbeitende in Ämtern und Dienststellen der 
Stadtverwaltung Köln 
Kooperationspartner: Verein Kinderfreundliche Kommunen 
Zeitrahmen/Umsetzung ab Januar 2018 
 
3.2.2.4 Maßnahme: Einrichtung eines kooperativen Kinder- und Jugendbüros und 
schnelle Besetzung neuer Stellen  
Das Kinder- und Jugendbüro setzt den Aktionsplan um. Es legt einen ersten 
Schwerpunkt auf die Umsetzung konkreter Maßnahmen, die die Beteiligung von 
Kindern und Jugendlichen und deren Interessenvertretung fördern. Es werden 
zwei Personalstellen EG 11 TVÖD /S 17 SuE bei der Stadtverwaltung Köln, 
Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abteilung Kinderinteressen und 
Jugendförderung und ½ Personalstelle EG 11 TVÖD/S 17 SuE beim Kölner 
Jugendring eingerichtet, angelehnt an das Konzept der Stadt Nürnberg, die 
gleichberechtigt kooperieren. Alle Mitarbeitenden haben ihren Arbeitsplatz im 
Kinder- und Jugendbüro. 
Die Angebote sollen sich an alle Kinder und Jugendlichen richten mit einem 
besonderen Augenmerk auf nicht-organisierte Kinder und Jugendliche, die 
somit eingebunden werden. 
Das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport hat das Vorhaben 
„Kinderfreundliche Kommune“ zu seinem Leitprojekt für 2018ff erklärt. Daher 
wird über Fortschritte im Vorhaben zwei Mal jährlich in der Beratung der 
Oberbürgermeisterin mit dem Stadtvorstand berichtet.

58 
Eine angemessene personelle, finanzielle und technische Ausstattung des 
Aufgabenbereiches ist für den Haushalt 2018ff angemeldet. 
 
Handlungsfeld: Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen, 
Umsetzung des Aktionsplans 
Titel der Maßnahmen: Einrichtung eines  kooperativen Kinder- und 
Jugendbüros  
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Zielgruppe(n)/Beteiligte: Stadtvorstand, Kämmerei, Amt für Personal, 
Organisation und Innovation, Politik 
Zeitrahmen/Umsetzung: ab 2018ff 
 
3.2.2.5 Maßnahme: Fortschreibung des Aktionsplans 
Dem kooperativen Kinder- und Jugendbüro obliegt auch die Umsetzung der 
Maßnahmen, die Berichterstattung sowie die Fortschreibung des Aktionsplans. 
 
Handlungsfeld: Kinder- und jugendgerechte Kommune 
Titel der Maßnahmen: Fortschreibung des Aktionsplans/Koordination der 
Maßnahmen  
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie, Steuerungsgruppe, Verein 
Kinderfreundliche Kommunen 
Zielgruppe(n)/Beteiligte: Stadtgesellschaft, Politik, Verwaltung: alle relevanten 
Fachbereiche 
Zeitrahmen/Umsetzung: ab Januar 2018 
 
3.2.2.6 Maßnahme: Kinderrechte werden in 2018 das Schwerpunktthema der 
Familienbildung 
Die Einrichtungen der Familienbildung, zusammengeschlossen in der AG § 78 
SGB VIII Familienbildung machen die UN Kinderrechtskonvention in 2018 zu 
ihrem Schwerpunktthema und entwickeln Angebote zur Information und

59 
Diskussion mit den teilnehmenden Eltern und Kindern. Sie kennzeichnen diese 
Veranstaltungen in ihrem Programm mit dem Logo der Kinderrechtskonvention. 
Handlungsfeld: Familienbildung 
Titel der Maßnahme: UN Kinderrechtskonvention 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie,  
Zielgruppe/Beteiligte: Eltern/Familienbildungsstätten 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2018 
 
3.2.2.7 Maßnahme: Die Kölner kultur und medienpädagogischen 
Facheinrichtungen entwickeln Projekte zum Thema Kinder- und 
Jugendrechte 
Einrichtungen der Kultur- und Medienpädagogik entwickeln in den Sparten 
Theater, Musik, Bildende Kunst, Fotografie, Tanz und Neue Medien sechs 
Projekte mit Kindern und Jugendlichen, in denen die Inhalte der UN-
Kinderrechtskonvention künstlerisch dargestellt werden. 
Ziel: 
Kinder und Jugendliche kennen die Kinder- und Jugendrechte und ihre 
Bedeutung für das alltägliche Leben. Sie fordern ihre Rechte da ein, wo sie 
nicht oder nur teilweise verwirklicht sind. Die Projektergebnisse werden 
öffentlich aufgeführt. 
 
Handlungsfeld: Kinder- und Jugendarbeit 
Titel der Maßnahme: Meine Rechte 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie  
Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche/ Kultur- und 
medienpädagogische Facheinrichtungen 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2018

60 
3.2.3 Leitziel Kinderrechte in Aus- und Fortbildung 
3.2.3.1 Maßnahme: Schulung des Personals in allen betroffenen Dezernaten 
Die Verpflichtung der vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls (best 
interest of the child) im Verwaltungshandeln ist bislang in vielen Arbeitsbereichen 
der Stadtverwaltung nicht selbstverständlich.  
Mit dem SGB VIII besteht eine rechtlich verbindliche Grundlage zur Wahrung der 
Rechte von Kindern und Jugendlichen. Sowohl öffentliche als auch Träger der 
freien Jugendhilfe sind gesetzlich verpflichtet, die Grundzüge der UN-
Kinderrechtskonvention umzusetzen. 
Ämter und Behörden sind, anders als Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, 
oftmals nicht mit Fachkräften besetzt, deren Ausbildung die Förderung und 
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen beinhaltet. Das bedeutet, dass auch in 
Köln für die Verwirklichung der Kinderrechte im Lebensalltag für jedes Kind und 
jeden Jugendlichen noch strukturelle Voraussetzungen zu schaffen sind. Daher 
ist es ein herausragendes Ziel des Konzeptes zur Partizipation in der Kinder- und 
Jugendarbeit, im Rahmen von Fortbildungen die Mitarbeiter in den 
unterschiedlichen Dezernaten und Ämtern zu befähigen, die Interessen von 
Kindern und Jugendlichen im allgemeinen Verwaltungshandeln stets 
mitzudenken und zu berücksichtigen. Wie gestaltet sich der verwaltungsinterne 
Prozess zur Umsetzung der Kinder- und Jugendrechte? ist dabei die 
zielführende Fragestellung. 
Ein erster Workshop für Mitarbeitende im Jugendamt hat im Dezember 2016 
stattgefunden. 
 
Handlungsfeld: Stadtverwaltung 
Titel der Maßnahmen: Kinder- und Jugendrechte im Verwaltungshandeln 
umsetzen 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie,  
Zielgruppe/Beteiligte: Mitarbeitende der Stadtverwaltung

61 
Kooperationspartner: Kölner Jugendring, Lernende Region Netzwerk Köln 
e.V., 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff, 4 Veranstaltungen jährlich 
 
3.2.3.2 Maßnahme: Aufnahme des Themas in die Ausbildung in 
Verwaltungsbereichen 
Das Thema „Vorrang des Kindeswohls“ wird als Zusatzangebot in die 
Ausbildung aufgenommen.  
Es wird ein Angebot für Nachwuchskräfte des gehobenen und mittleren 
Dienstes sowie für Verwaltungsfachangestellte in Form von Workshops 
entwickelt, das neben Informationen über die UN-Kinderrechtekonvention und 
deren Umsetzung im Verwaltungshandeln auch Materialien zur Verfügung stellt, 
die die Umsetzung erleichtern.  
Zweimal jährlich sollen jeweils halbtägige Workshops für die Auszubildenden 
angeboten werden. Die Implementierung ist mit dem Amt für Personal, 
Organisation und Innovation abzustimmen. 
Handlungsfeld: Stadtverwaltung 
Titel der Maßnahmen: Kinder- und Jugendrechte im Verwaltungshandeln 
umsetzen 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie, Amt für Personal, 
Organisation und Innovation, Ausbildungsleitung 
Zielgruppe/Beteiligte: Mitarbeitende der Stadtverwaltung, Auszubildende 
Kooperationspartner: Verein Kinderfreundliche Kommune 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff

62 
3.3 Partizipation von Kindern und Jugendlichen 
3.3.1 Leitziel Partizipation langfristig etablieren und stärken 
3.3.1.1 Maßnahme: Durchführung einer Jugendbefragung 
Die Verwaltung sieht im Rahmen der Kinder- und Jugendförderplanung die 
Durchführung einer Jugendbefragung vor. In einem ersten Schritt hat sie hierzu 
ein Durchführungskonzept im Entwurf erstellt. Die Verwaltung schlägt hierin vor, 
die Kölner Jugendbefragung nach den Vorbildern Stuttgart und München im 
Schwerpunkt als Instrument der Stadtentwicklung zu konzipieren. Demnach 
geht es vor allem darum, Potenziale für die Stadt aus der Sicht der 
Jugendlichen zu erkennen. Jugendliche und junge Erwachsene sollen dafür 
gebeten werden, ihre Meinungen und Einschätzungen zum Leben in Köln 
darzulegen, Verbesserungspotenziale anzusprechen und ihre Vorstellungen 
von einer lebenswerten Stadt zu benennen. Damit verbunden sollen Fragen der 
Beteiligung und Partizipation sowie der Freizeitgestaltung und Nutzung des 
öffentlichen Raums eine wichtige Rolle spielen. Es ist vorgesehen, Jugendliche 
von Anfang an bei der Konzeption und Fragebogenentwicklung sowie bei der 
Auswertung und Ergebnisinterpretation zu beteiligen.  
Der ausführliche Entwurf des Durchführungskonzeptes wird in einem nächsten 
Arbeitsschritt mit Jugendverbänden, Bezirksschüler*innenvertretung und 
Akteuren der Jugendarbeit ausführlich erörtert und weiter geschärft werden. Zu 
gegebener Zeit soll im Übrigen erörtert werden, ob nach Münchner Vorbild 
regelmäßige Jugendbefragungen etwa alle drei Jahre sinnvoll sind. 
Handlungsfeld: Kommunalpolitik 
Titel der Maßnahme: Durchführung einer Jugendbefragung 
Federführung: Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
Zielgruppe/Beteiligte: Begleitgremium aus Jugendverbänden, 
Bezirksschüler*innenvertretung und Akteuren der Jugendarbeit; Jugendliche 
und junge Erwachsene im Alter von 14 bis unter 21 Jahren

63 
Zeitrahmen/Umsetzung: im Jahresverlauf 2018 
 
3.3.1.2 Maßnahme: Ausbau der Kinder- und Jugendforen in allen neun 
Stadtbezirken 
Das Format der Kinder und Jugendforen hat sich in vielen Jahren bewährt. Er 
zeichnet sich im Besonderen dadurch aus, dass hier durch den 
niederschwelligen Ansatz in den Stadtvierteln vor allem Kinder und 
Jugendliche, die sonst Partizipationsangebote nicht nutzen, angesprochen und 
zur Teilhabe motiviert werden.  
In allen neun Stadtteilen wird ein Verfahren zur örtlichen Partizipation aller 
Kinder und Jugendlichen entwickelt, an dem sich die Bezirksjugendpflegen, die 
Bezirksvertretungen, im Bezirk aktive Träger der freien Jugendhilfe, Streetwork 
und die Bezirksschüler*innenvertretungen beteiligen. Das abgestimmte 
Verfahren wird der jeweiligen Bezirksvertretung zur Beschlussfassung 
vorgelegt. Ziel ist es, in jedem Stadtbezirk eine breite und flexible 
Beteiligungsmöglichkeit für alle Jugendlichen zu schaffen, die auch 
vereinsungebundene und nicht in Jugendzentren aktive Jugendliche erreicht. 
Die Partizipationsmodelle sollen sich den Gegebenheiten vor Ort entsprechend 
unterschiedlich gestalten und Teilhabe an realen Beteiligungsstrukturen wie den 
Bezirksvertretungen sichern. Die Steuerungsgruppe entwickelt stadtweit 
fachliche Leitlinien.  Es wird eine regelmäßige Überprüfung der Wirkung der 
bezirklichen Konzepte vereinbart. Die fachlichen Leitlinien, die bezirklichen 
Konzepte sowie die Weiterentwicklung des Prozesses werden dem 
Jugendhilfeausschuss regelmäßig zur Kenntnis gegeben. 
 
Handlungsfeld: Kinder- und Jugendarbeit 
Titel der Maßnahme: Kinder- und Jugendforen in den Stadtbezirken 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie,  
Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche/ Träger der freien Jugendhilfe, 
BSV, AK § 80 SGB VIII Integrative Jugendarbeit, Bezirksjugendpflege, 
Bezirksvertretung

64 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff 
 
3.3.1.3 Maßnahme: Vorhaben „Geld in die Hand von Jugendlichen“ 
(„Partizipationsgelder“ im Bereich der freizeitpädagogischen Angebote – 
transparente Kriterien für die Mittelverwendung) 
Beteiligungsprozesse bedeuten auch, dass es eine Bereitschaft gibt, 
Verantwortung zu übernehmen. Ein überschaubarer Bereich und zugleich ein 
klares Signal des Vertrauens in Jugendliche sind kleine Budgets, die diese 
(projektbezogen) eigenständig verwalten. Es hat sich gezeigt, dass Jugendliche 
in der Regel sehr umsichtig mit öffentlichen Geldern umgehen und zur 
Umsetzung ihrer kreativen Ideen meist nur geringe finanzielle Mittel benötigen.  
Der Kölner Jugendring formuliert in seinem Positionspapier: Die Jugendarbeit 
braucht unterstützende Ressourcen. Hierfür könnten Partizipationsgelder eine 
Möglichkeit sein. Einen Vorschlag für ihre Vergabe könnte einem Gremium von 
jungen Menschen und ihren Vertreter*innen anvertraut werden. 
Formuliertes Handlungsziel 
Jedem Bezirk stehen jährlich 5.000€ zur Verfügung, die nach dem Motto „Geld 
in die Hand von Jugendlichen“ diesen für die Durchführung von 
selbstverwalteten Projekten überantwortet werden. Dazu werden 
Vergabekriterien in Zusammenarbeit mit dem AK § 80 SGB VIII Integrative 
Jugendarbeit entwickelt, damit die Mittel von den Jugendlichen formlos für 
Kleinprojekte beantragt werden können. Um die Nutzung möglichst 
niederschwellig zu halten, soll ein formloser und unbürokratischer Ablauf und 
Mittelverwendungsnachweis gewährleistet sein. 
Konkrete Beteiligungsmaßnahmen von Kindern und Jugendlichen in Form von 
Mikroprojekten beziehen sich vor allem auf Teilräume. Für wirksame 
Interventionen sind selbst die Bezirke zu großräumig angelegt. Sinnvolle 
Teilräume, die sich auf vorab festzulegende sozialräumliche und städtebauliche 
Indikatoren stützen, müssen identifiziert werden.

65 
 
Handlungsfeld: Kinder- und Jugendarbeit 
Titel der Maßnahme: Geld in die Hand von Kindern und Jugendlichen 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche, AK § 80 SGB VIII Integrative 
Jugendarbeit  
Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff 
 
3.3.1.4 Maßnahme: Konzeptionelle Weiterentwicklung der Rathausschule 
Die Rathausschule hat das Ziel, bei Kindern und Jugendlichen Interesse für 
politische Zusammenhänge zu wecken, kommunalpolitische 
Entscheidungsprozesse transparent zu machen und Handwerkszeug für 
demokratisches Handeln zu vermitteln. Ein weiteres Ziel ist es, die Begegnung 
und das gegenseitige Verständnis zwischen jungen Menschen und Personen 
aus Politik und Verwaltung zu fördern und Jugendliche zu ermutigen eigene 
Interessen und Belange zu artikulieren sowie Aktivitäten und Initiative zu 
entwickeln.  
Dies geschieht durch Rathauserkundungen. Dabei wird Kindern und 
Jugendlichen das Rathaus mit seinen Zuständigkeiten und Aufgaben 
nahegebracht und das politische Geschehen erlebbar gemacht. Die 
Schüler*innen gehen auf „Entdeckungsreise“ durch das Rathaus und erfahren 
nicht nur etwas über dessen historische und aktuelle Bedeutung. An 
Originalschauplätzen schlüpfen sie in die Rollen von Ratsmitgliedern und 
Oberbürgermeisterin, debattieren und fassen Beschlüsse in einer „Ratssitzung“ 
zu einem Thema ihrer Wahl.  
Ein weiterer Schwerpunkt der Rathausschule sind die Stadtteilerkundungen, die 
das Ziel haben, die Partizipation von jungen Menschen zu stärken. Im Rahmen 
dieser Projekte haben Kinder und Jugendliche Gelegenheit ihr kommunales 
Umfeld zu erforschen und etwas über die Institutionen und Personen zu 
erfahren, die an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes beteiligt sind.

66 
Weiterhin stellt die Rathausschule Unterrichtsmaterialien und Informationen zur 
Kommunalpolitik und Kinderrechten zur Verfügung und unterstützt einzelne 
Partizipationsprojekte. 
Jährlich wird der „Tag der Jugend im Rathaus“ veranstaltet. Hier haben 
Schulklassen unterschiedlicher Schulformen ab Klasse 9 (Durchschnittsalter 14 
bis 17 Jahre) die Gelegenheit, ihre eigenen jugendrelevanten Themen 
vorzubereiten und in eine nachgestellte Ratssitzung einzubringen. Dabei werden 
sie von Kommunalpolitiker*innen beraten und unterstützt. So erleben die 
Schüler*innen das Zusammenspiel zwischen Rat und Verwaltung und machen 
direkte Erfahrungen mit Beteiligung und Mitverantwortung.  
Durch neue Impulse von Kindern und Jugendlichen und ihren 
Kommunalpolitiker*innen wird das Format Rathausschule zukünftig konzeptionell 
weiterentwickelt und ausgebaut. 
Handlungsfeld: Partizipation und politische Bildung 
Titel der Maßnahme: Kommunalpolitik erlebbar machen 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie  
Zielgruppe(n)/Beteiligte: Kinder und Jugendliche, Kölner Ratspolitiker*innen  
Zeitrahmen/Umsetzung: 2017 ff 
 
3.3.1.5 Maßnahme: Demokratieführerschein - Lerne Deine 
Beteiligungsmöglichkeiten kennen! 
Kommunalpolitik und politische Beteiligung vor Ort sind oft nicht einfach zu 
durchschauen. So geht es Erwachsenen, aber auch jungen Menschen in ihren 
Städten und Gemeinden. Wer ist im Rathaus für was zuständig? Was haben 
meine Ideen, Anliegen und Bedürfnisse mit Kommunalpolitik zu tun? Und: Wie 
bringe ich diese in die Politik ein? Der Demokratieführerschein ist ein 
außerschulisches Konzept, mit dem junge Menschen – in einer Gruppe und 
fachkundig betreut – ein von ihnen selbstgewähltes Projekt/Anliegen aktiv 
kommunalpolitisch verfolgen. Während des Projektes, das sich über mehrere 
Wochen erstrecken kann und nicht während der Unterrichtszeiten umgesetzt

67 
wird, können sich die Teilnehmer*innen nicht nur in der Theorie 
kommunalpolitisches Wissen aneignen, sondern sie erfahren bei der praktischen 
Umsetzung ihres Projektes, wie Kommunalpolitik funktioniert. Es bleibt also nicht 
bei der Simulation, sondern die Jugendlichen betreiben tatsächlich 
Kommunalpolitik, indem sie ihre Anliegen auch vor Verantwortlichen zu Gehör 
bringen und den Werdegang verfolgen. Angesiedelt ist das Projekt in einem 
Jugendzentrum – die jungen Menschen werden dort „abgeholt“, wo sie leben.  
Ziel ist es, Kinder und Jugendliche mit politischer Mitwirkung vor Ort vertraut zu 
machen, Barrieren abzubauen und zur Eigeninitiative zu motivieren und sie zu 
begleiten. Die Teilnehmer*innen sehen, dass sie mitverantwortlich sind für das, 
was in ihrem Umfeld geschieht. Sie lernen dabei, sich für ihre eigenen Belange 
einzusetzen und diese vor Verantwortlichen vorzubringen. Das 
Selbstbewusstsein und das Verständnis als Mitglied der Gesellschaft werden 
gestärkt.  
Handlungsfeld: Politische Bildung 
Titel der Maßnahme: Demokratieführerschein – gestalte Deine Stadt mit! 
Federführung: Volkshochschule 
Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche im Alter von 10 – 16 Jahren/ 
Deutscher Volkshochschulverband, BfFSFJ 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2017ff. 
 
3.3.1.6 Maßnahme: Entwicklung eines Beschwerdeverfahren für stationäre 
Einrichtungen in den Ki d S- „Plakatwettbewerb“ 
Die Kinder-und Jugendpädagogische Einrichtung hat sich auf Grundlage der 
UN-Kinderrechtskonvention und der §§ 8b, 45 SGB VIII (stationäre 
Einrichtungen der Jugendhilfe) intensiv in einem Diskussionsprozess zum 
Thema Kinderrechte auseinander gesetzt. Im Zusammenhang mit einem 
Beschwerdeverfahren wurde eine Struktur der Partizipationsgremien für Kinder 
und Jugendliche entwickelt, die sicherstellen soll, dass Kindern und 
Jugendlichen unterschiedliche Möglichkeiten der Partizipation angeboten

68 
werden und im Alltag der pädagogischen Angebote selbstverständlich werden. 
Um die Kinder und Jugendlichen nachhaltig und altersgemäß über diese 
Gremien und Verfahren zu informieren und für eine aktive Teilnahme zu 
gewinnen, soll es einen Leitfaden/Wegweiser/Orientierungshilfe geben, der die 
Kinder und Jugendlichen über das Verfahren Beschwerde und die dazu 
gehörenden Gremien der Partizipation auch informieren soll. Zum besseren 
Verständnis auch für Kinder, die Sprachbarrieren überwinden müssen, soll der 
Leitfaden grafisch gestaltet werden:  
 Klare und deutliche Darstellung der Verfahren und Gremien für alle Kinder 
und Jugendlichen 
 Interesse wecken für die Gremien und deren Bedeutung, für aktive Teilnahme 
werben 
 Formen der Partizipation kennenlernen, demokratische Regeln erfahren 
 Selbstwirksamkeit erleben 
 
Die Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung hat auf der Grundlage der §§ 
8b, 45 (2) Abs.3 SGB VIII und der UN-Kinderrechtekonvention einen breit 
angelegten Diskussionsprozess zum Thema Kinderrechte geführt und ein 
Beschwerdemanagement für Kinder und Jugendliche entwickelt, welches in 
2017 implementiert wird.  
Dazu begleitend wird es Materialien geben, die die Kinder über das Verfahren 
Beschwerde und die dazu gehörenden Gremien der Partizipation für Kinder und 
Jugendliche informieren sollen. 
Geplant ist unter anderem ein Plakatwettbewerb der Kinder und Jugendlichen 
bei Ki d S zum Thema „Beschweren erwünscht“. Die Plakate werden in den 
Gruppen und Dienststellen von Ki d S sichtbar aushängt, um dazu aufzufordern, 
die Möglichkeit zur Beschwerde auch anzunehmen und zu nutzen. 
 Gestaltung einer altersgerechten Information zum Thema: „Beschweren 
erwünscht“ 
 aktive und kreative Beteiligung an der Implementierung des 
Beschwerdeverfahrens

69 
 Auseinandersetzung der Kinder und Jugendlichen mit Zielen des 
Beschwerdemanagements 
 
Handlungsfeld: Information über Kinderrechte und Beschwerdemanagement 
Titel der Maßnahme: Der Weg zu meinem Recht 
Federführung: Ki d S 
Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2018 
 
3.3.1.7 Maßnahme: Selbstorganisierte Zeltlager  
Zeltlager sind Orte der Selbstorganisation. Sie werden von jungen Menschen mit 
einer JuLeiCa-Ausbildung (Jugendleitercard) vorbereitet, durchgeführt und 
nachbereitet. Die jungen Menschen übernehmen Verantwortung als 
Gruppenhelfer*innen und in der Lagerleitung, die auch Finanzentscheidungen 
trifft. Die Gestaltung weiterer Aufgaben wie der Küche oder der 
Materialverwaltung wird ergänzend häufig von Menschen zwischen 28 und 39 
Jahren übernommen. 
Die Teilnehmenden werden in den Vor- und Nachtreffen sowie bei offenen 
Vorbereitungsrunden in Entscheidungen eingebunden (vom Zielort über 
Themenschwerpunkte bis zu Ausflugszielen). Im Zeltlager selbst führt jede 
Zeltgruppe einmal am Tag eine Gruppenstunde durch, in der beispielsweise 
überlegt wird, welche Programmpunkte organisiert werden sollen oder wie das 
Zelt und der Lagerplatz gestaltet werden können. Konflikte werden besprochen 
und geklärt und unterschiedliche Interessen ausgehandelt. Die Zeltgruppe wird 
von einem*einer Zeltsprecher*in im Lagerrat vertreten. Ergänzt wird dieses 
System durch gemeinschaftliche Vollversammlungen, in denen der Lagerrat 
Fragen zur Abstimmung stellen kann, falls er sie selbst nicht lösen möchte oder 
kann. 
Ein Kinderkiosk wird jeweils von einzelnen Gruppen gestaltet. Die Kinder und 
Jugendlichen beraten hier über Preise und Warenauswahl, organisieren die 
Schichten und entscheiden, wofür ein möglicher Gewinn ausgegeben wird.

70 
Je nach Küchenteam wird auch die Verpflegung gemeinschaftlich geplant. Jede 
Gruppe hat dabei einmal Kochdienst und überlegt vorher gemeinsam mit den 
Küchenhelfer*innen, was sie kochen möchte, was dafür einzukaufen ist und wer, 
wann, welche Aufgabe übernimmt.  
Die Kinder und Jugendlichen lernen durch diese Form der Selbstorganisation ein 
hohes Maß an Selbstwirksamkeit. Die Folgen ihrer Entscheidungen und der 
Verantwortung, die sie hierfür übernehmen, werden direkt sichtbar. Sie erleben 
äußere Rahmenbedingungen als gemeinschaftlich veränderbar in einer 
fehlerfreundlichen Atmosphäre und in einem zeitlich und räumlich 
überschaubaren Rahmen. Sie lernen auch, dass Aushandlungsprozesse 
anstrengend sein können und gewinnen so ein Verständnis für partizipative 
Prozesse. 
 
Handlungsfeld: Jugendverbandsarbeit, politische Bildung 
Titel der Maßnahme: Zeltlager 
Federführung: Kölner Jugendring 
Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche, Ehrenamtliche  
Zeitrahmen/Umsetzung: Sommerferien 
 
3.3.1.8 Maßnahme: Partizipation als Strukturmerkmal im Amt für Kinder, Jugend 
und Familie und als Schwerpunktthema in Fachgesprächen in der Offenen 
Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) 
Dem pädagogischen Handeln liegen Handlungsregeln, Arbeitsprinzipien und 
Haltungen zu Grunde: Das Recht auf Partizipation hat „Ernstcharakter“, 
vorhandene Partizipationsstrukturen und prinzipielle Zugänge zur Beteiligung 
sind für alle Jugendlichen klar, einsehbar und verständlich. Die Bereitstellung 
von Ressourcen (Raum, Zeit, Information, Geld, Unterstützung) ist 
selbstverständlich. Die Handlungsregeln treffen ebenfalls zu auf das „Konzept 
zur Partizipation im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln“

71 
 das „Beschwerdemanagement“ in der Kinder- und Jugendpädagogischen 
Einrichtung der Stadt Köln (Ki d S),  
 die Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Allgemeinen Sozialen 
Dienst sowie im Gefährdungs-, Meldungs- und Sofortdienst,  
 die Partizipation in Kindertagesstätten  
 die Partizipation in der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe und 
 die Partizipation in der Offenen, Kinder- und Jugendarbeit, der 
Jugendkultur- und -medienarbeit sowie der Jugendverbandsarbeit 
 
Partizipation ist im Feld der Jugendförderung als Querschnittsaufgabe 
pädagogischen Handelns durch die Richtlinien und den dazugehörigen 
Leistungskatalog festgelegt. Der Leistungskatalog ist Grundlage für die 
jährlichen Fachgespräche in den Einrichtungen zur Reflexion der Kinder- 
und Jugendarbeit. Er beschreibt die Produkte und überprüft deren Wirkung.  
In den jährlichen Fachgesprächen ist Partizipation ein Schwerpunktthema, 
zu dem klare Zielvereinbarungen getroffen werden können. 
 
Handlungsfeld: Partizipation 
Titel der Maßnahme: Zielentwicklung in den Bereichen der Jugendförderung, 
Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtungen, Allgemeiner Sozialer Dienst 
und Kindertageseinrichtungen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen  
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Zielgruppe/Beteiligte: Träger und Mitarbeitende in den Einrichtungen 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff

72 
3.3.1.9 Maßnahme: Vernetzung der Kinder- und Jugendinteressen mit dem 
aktuellen Prozess zur Bürgerbeteiligung der Oberbürgermeisterin 
Die Belange von Kindern und Jugendlichen werden vom Dezernat für Bildung, 
Jugend und Sport in den aktuellen Prozess zur Entwicklung von Leitlinien und 
Regeln für die Bürgerbeteiligung in Köln transportiert. Das Dezernat wird in 
diesem Prozess auf aktuelle Entwicklungen hinweisen und zur Diskussion 
anregen. 
Durch eine enge Begleitung bei der Umsetzung des Konzepts, auch durch die 
Kölner Politik, soll diese Weiterentwicklung eine stärkere Verankerung in 
Verwaltung und Kommunalpolitik finden. Transferprozesse zwischen Kindern, 
Jugendlichen, Entscheidungsträger*innen sollen erleichtert werden. Ziel ist es, 
Partizipation von Kindern und Jugendlichen als ein Baustein der 
Bürgerbeteiligung als Querschnittsaufgabe aller Ämter in Köln wahrzunehmen 
und zu gestalten.  
Um die Einhaltung von Qualitätsstandards zu sichern und Nachhaltigkeit zu 
schaffen, nimmt auch die Evaluation der Prozesse eine wichtige Rolle ein.  
Einmal jährlich werden Jugendliche von der Oberbürgermeisterin zu einem 
Gespräch über ihre Wünsche, Anliegen, Sorgen und Veränderungsvorschläge 
in Bezug auf ihre Lebenswelt eingeladen. 
 
Handlungsfeld: Kommunale Politik 
Titel der Maßnahme: Einbindung der Partizipation von Kindern und 
Jugendlichen in den Prozess der Bürgerbeteiligung  
Federführung: Dezernat für Jugend, Bildung und Sport, Amt für Kinder, 
Jugend und Familie,  
Zielgruppe(n)/Beteiligte: Büro der Oberbürgermeisterin, Jugendliche ab 12 
Jahren, Jugendförderung, Kölner Jugendring, Schülervertretung, 
Bezirksjugendpflege 
Zeitrahmen/Umsetzung: Sommer 2017ff

73 
3.3.1.10 Maßnahme: Partizipation und Beteiligungskultur im „Kita- Alltag“ 
 leben     und gestalten 
Regelmäßig werden Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Partizipation im 
Alltag leben für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen angeboten. 
In diesen Seminaren werden gemeinsame Schritte für die Entwicklung einer 
Partizipationskultur im „Kita-Alltag“ erarbeitet. Themen der Fortbildung sind: 
 Klärung des Begriffs Partizipation 
 Haltung und Rolle der pädagogischen Fachkräfte und der Leitung 
 Bedingungen an Kinder und Fachkräfte, um eine lebendige 
Beteiligungsstruktur zu gestalten 
 Erlernen von methodischem Handwerkszeug, um Partizipation 
nachhaltig in den Kindertagesstätten zu verankern 
 Reflexion der eigenen Haltung zur Partizipation 
 Erkennen von der Notwendigkeit, Kinder von Anfang an im Kita-Alltag zu 
beteiligen und ihnen Selbst- und Mitbestimmungsrechte einzuräumen. 
 Erkennen der Bedeutung der gesellschaftlichen Teilhabe für Kinder und 
Erwachsene 
 Erlernen von Methoden für die Umsetzung im Kita-Alltag 
 
Handlungsfeld: Kindertageseinrichtungen 
Titel der Maßnahme: Partizipation im Kita-Alltag 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Zielgruppe/Beteiligte: Pädagogische Fachkräfte, Leitungen der Einrichtungen 
Zeitrahmen/Umsetzung: 1 x jährlich 4 Tage

74 
3.3.1.11 Maßnahme: Partizipation in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 
Unabhängig von sozialer Herkunft und Bildung bringen die Kinder und 
Jugendlichen ihre Ideen, sie interessierende Themen und Wünsche in das 
Setting der Jugendeinrichtung ein. Abstimmungsprozesse innerhalb der Gruppe 
werden vom Fachpersonal begleitet. Die Jugendlichen planen und erarbeiten die 
Umsetzung ihrer Ideen. Das Personal in der Einrichtung unterstützt bei Bedarf, 
lässt Fehler zu und überlässt die Verantwortung wo möglich den handelnden 
Kindern und Jugendlichen. 
In den Fachgesprächen hat sich gezeigt, dass die Beteiligung von Kindern und 
Jugendlichen in den Einrichtungen täglich gelebt wird. Die Teilnehmenden 
erfahren, wie sie partizipative Prozesse anregen und umsetzen können. 
In den Jugendeinrichtungen und Jugendtreffs werden die Kinder und 
Jugendlichen an sie betreffenden Prozessen beteiligt. Ihre Anregungen und 
Wünsche werden von ihnen mit- bzw. selbstverantwortlich umgesetzt. Es werden 
Kinder- und Jugendräte in den Einrichtungen etabliert. 
Die Arbeitsgemeinschaft der Offenen Türen in Köln entwickelt gemeinsam mit 
der Fachberatung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und die 
Jugendzentren gGmbH in Kooperation mit der Fachberatung des 
Landschaftsverbandes Rheinland jeweils ein Konzept zur strukturellen 
Verankerung von Partizipationsprozessen.  
Das Jugendamt bietet zum Thema Partizipation in der Offenen Kinder- und 
Jugendarbeit flankierend praxisorientierte Fortbildungen in Kooperation mit dem 
Lernenden Region Netzwerk Köln e.V. an. 
 
Handlungsfeld: Kinder- und Jugendarbeit 
Titel der Maßnahme: Fortbildung: Schaffen einer Anerkennungskultur 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie, Lernende Region 
Netzwerk Köln e.V. 
Zielgruppe/Beteiligte: Mitarbeitende in Einrichtungen 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2017ff

75 
3.3.1.12  Maßnahme: „Ferien mit der Guilleaume Stiftung“- aktive  
Programmgestaltung mit Kindern und Jugendlichen 
Das Ferienprogramm „Ferien mit der Guilleaume-Stiftung“ richtet sich an 
Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung.  
Kinder und Jugendliche sind aktiv in die Programmgestaltung und die 
Organisation der Tagesabläufe eingebunden. Die Kinder und Jugendlichen 
wählen ein Kinderrecht aus, mit dem sie sich eine Woche lang beschäftigen 
möchten und entwickeln Präsentationsformen für ihre Arbeitsergebnisse, die 
am Ende der Woche den anderen Gruppen vorgestellt werden. 
Kinder und Jugendliche haben Kenntnisse über die Kinderrechte, sie fordern 
aktiv die Rechte ein, wenn sie sie eingeschränkt sehen (Inklusion). Kinder 
und Jugendliche lernen, ihre Wünsche, Bedürfnisse und Anliegen zu 
formulieren und in Gruppen zu vertreten. 
 
Handlungsfeld: Ferienprogramme 
Titel der Maßnahme: Kinder haben Rechte 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche, Träger der Behindertenhilfe, 
Träger von Stadtranderholungsmaßnahmen 
Zeitrahmen/Umsetzung: Sommer 2018

76 
3.3.2 Leitziel Einbezug der Kinder- und Jugendinteressen in die Stadtplanung 
3.3.2.1 Maßnahme: Berücksichtigung von Kinder- u. Jugendinteressen bei der 
Umsetzung von Projekten „Soziale Stadt“ 
Bei jeder quartiersbezogenen Städtebauförderung wird für die Dauer der 
Projektförderung ein Partizipationsprojekt für Kinder und Jugendliche im Veedel 
durchgeführt. 20% der Mittel aus den jeweiligen Verfügungsfonds ist zur 
Verwendung durch Kinder und Jugendliche selbst vorzusehen. 
Handlungsfeld: Partizipation 
Titel der Maßnahme: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der 
Entwicklung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen der 
Stadtentwicklungsprogramme, z.B. Soziale Stadt – Starkes Köln – starke 
Veedel in den elf Sozialräumen 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Zielgruppe/Beteiligte: Träger und Mitarbeitende in Einrichtungen, 
Bezirksjugendpflege, Sozialraumkoordination, Einrichtungen der Jugendarbeit  
Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff 
 
3.3.2.2 Maßnahme: Kinder- und Jugendbeteiligungsverfahren in der Stadtplanung  
Seit der Änderung von § 3 BauGB ist eine Beteiligung von Kindern und 
Jugendlichen in der Bauleitplanung verpflichtend geregelt.  
Beispielhaft werden hier sinnvolle Methoden, Ziele, Kooperationswege und 
Evaluationskriterien als zukünftige Standards festgelegt, um einen frühzeitigen, 
kontinuierlichen und langfristigen Beteiligungsprozess in der 
Stadtentwicklungsplanung zu implementieren sowie verbindliche Schnittstellen 
festzulegen. Ein besonders gelungenes Partizipationsprojekt ist „Stadt mit 
Zukunft – Gestalten mit Kindern und Jugendlichen“, das 2009 durch das 
damalige Amt für Kinderinteressen und das Stadtplanungsamt durchgeführt 
wurde. Die in der Broschüre „Stadt mit Zukunft“ von Kölner Kindern und 
Jugendlichen formulierten Forderungen wie auch die von beteiligten Kölner 
Ämtern entwickelten Qualitätskriterien werden als gelungene Basis und

77 
Diskussionsgrundlage gesehen.  Als herausragender Faktor wird aufgeführt, 
dass im Rahmen des Projektes zum ersten Mal viele Ämter gemeinsam 
zentrale Forderungen für eine kinder- und jugendgerechte Stadt diskutiert und 
erarbeitet haben. (Dokumentation: Stadt mit Zukunft – Gestalten mit Kindern 
und Jugendlichen, 2011). Die Zusammenarbeit mit den Fachbereichen der 
Verwaltung, die mit ihrem Handeln die Lebenswelt von Kindern maßgeblich 
beeinflussen, soll ausgebaut und gesichert werden.  
 
Handlungsfeld: Stadtplanung 
Titel der Maßnahme: Kinder und Jugendliche planen mit  
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie  
Zielgruppe/Beteiligte: Stadtplanungsamt, Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Amt für Straßen- und 
Verkehrstechnik, Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2017ff 
 
3.3.2.3 Maßnahme: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Planung 
einer Grünfläche am Beispiel „Butzweiler Hof“ 
Im Stadtteil Ossendorf wird eine etwa 17.000 Quadratmeter große öffentliche, 
quartiersbezogene Freifläche mit integriertem Spielplatz (etwa 4.000 
Quadratmeter) für Kinder und Jugendliche an der neu entstehenden 
Butzweilerhof-Allee geplant. Den süd-östlichen Abschluss bildet das ehemalige 
Rollfeld mit der Empfangs- und Abfertigungshalle des ehemaligen Flughafens. 
Ziel ist die Schaffung eines Mittelpunktes für das neue Quartier, der sowohl 
Spiel- und Sportmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sowie 
Aufenthaltsqualitäten für alle entfaltet. 
Am 26. August 2016 haben Bürger*innen aller Altersgruppen an einem 
Bürgerworkshop teilgenommen und sich aktiv mit ihren Wünschen und 
Anregungen eingebracht. Ein Workshop für Kinder und Jugendliche fand am 
28. September statt. Sie haben ihre Ideen und Konzepte zu Papier gebracht 
und konnten vor Ort unmittelbar mit dem Planungsbüro und den Vertretern der

78 
Verwaltung ihre Fragen und Anregungen erörtern. Ein Landschafts-
architekturbüro wertete in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die Anregungen 
aus und arbeitete diese in einen Vorentwurf ein, welcher am 5. November 
vorgestellt wurde. Ansprechpartner*innen vom Amt für Kinder, Jugend und 
Familie und vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen standen Kindern, 
Jugendlichen und Erwachsenen zur Klärung bereit. Änderungsvorschläge 
wurden weiterhin eingearbeitet. Im Frühjahr 2017 wurde der ausgearbeitete 
Entwurf Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Rahmen eines 
Frühlingsfestes vorgestellt.  
Durch Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird die Planung 
bedarfsgerecht, die Identifikation mit ihrer Stadt und das Vertrauen in 
Demokratie gestärkt. 
 
Handlungsfeld: Spielraumplanung 
Titel der Maßnahme: Neugestaltung der Grünanlage „Butzweiler Hof“ 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie  
Zielgruppe/Beteiligte: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Kinder, 
Jugendliche, Spielplatzpaten, Eltern, Anwohner 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2017/18

79 
3.3.2.4 Maßnahme: Spielraumplanung im öffentlichen Raum 
Im Zuge der starken Verdichtung von Wohnbebauung und Verkehr sind viele 
natürliche Frei-, Erlebnis- und Bewegungsräume unwiederbringlich aus dem 
Stadtbild verschwunden und stehen als Aktions- und Aufenthaltsraum nicht 
mehr zur Verfügung. Infolge des Mangels an verbliebenen Freiflächen sind 
Spiel- und Bewegungsräume für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum 
daher für die soziale Infrastruktur eines Stadtteils von großer Bedeutung. 
Derzeit existieren in Köln rund 700 Spielflächen im öffentlichen Raum. Unter 
dem Begriff „Spielplatz“ werden vielfältige Spiel-, Bewegungs- und 
Aktionsräume für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen subsumiert. Die 
unterschiedlichen Angebote orientieren sich an den jeweiligen Zielgruppen und 
reichen daher von „klassischen“ Spielplätzen für Kinder bis hin zu Sport- und 
Aktionsflächen für Jugendliche. Kinder und Jugendliche benötigen öffentliche 
Spiel-, Frei- und Entwicklungsräume. Sie sind niedrigschwellige, kostenfreie 
Angebote, die jederzeit freiwillig und selbstbestimmt in Anspruch genommen 
werden können. 
Eine der Handlungsleitlinien in der Spielraumplanung ist das Prinzip der  
Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Kindern und Jugendlichen wird hier 
Raum gegeben, eigene Ideen und Wünsche zu entwickeln. Soweit wie möglich 
werden ihre Wünsche realisiert. 
Gemäß Spielplatzbedarfsplanung der Stadt Köln muss Kindern und 
Jugendlichen stadtweit ein – hinsichtlich Qualität und Quantität – 
bedarfsgerechtes, ausreichendes, hochwertiges, frei zugängliches, gut 
erreichbares Freizeitangebot für Spiel, Bewegung, Sport und Aufenthalt 
gemacht werden. In der wachsenden Stadt ist der Erhalt vorhandener und die 
Schaffung neuer Spielräume unter Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen 
eine wichtige Zukunftsaufgabe. Perspektive ist eine kinder- und 
jugendfreundliche Stadt.  
Besondere Schwerpunkte für 2017 ff sind  
 Bereitstellung von bewegungsorientierten Angeboten zur Ausübung von 
Trendsportarten wie Skaten, BMX, Klettern, Fitness und vieles mehr.

80 
 Die Entwicklung neuer innovativer Spielmöglichkeiten 
 Der barrierefreie Zugang und die Nutzbarkeit der öffentlichen Spielplätze im 
Sinne der Inklusion  
 Schaffung von Treffpunkten und Aufenthaltsflächen ohne feststehende 
Nutzungsdefinition im öffentlichen Raum für Jugendliche. 
 
Handlungsfeld: Planung und Bau öffentlicher Spiel- und Bolzplätze 
Titel der Maßnahme: Umsetzungen von Baumaßnahmen im öffentlichen Raum 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie  
Zielgruppe(n)/Beteiligte: Kinder und Jugendliche, Verwaltung und Politik 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2017 ff 
 
3.3.2.5 Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung 
Auf der Basis der Spielplatzbedarfsplanung Köln 2011 werden stadtweit 
fortlaufend Maßnahmen zur qualitativen Aufwertung des Spielangebotes sowie 
zur Qualifizierung von Freizeit- und Bewegungsflächen durchgeführt. Nach 
Einschätzung der Verwaltung bedarf die Planung einer Aktualisierung und 
Fortschreibung. Zum einen ist mit Rückblick auf 2011 eine Bilanzierung der 
erfolgten Maßnahmen vorzunehmen und gleichzeitig mit Blick auf die aktuelle 
und zukünftige Bevölkerungsentwicklung eine Neubewertung des Bedarfs. Wie 
weiter oben beschrieben, steigt die Zahl der Kinder und Jugendlichen in Köln 
rasant. Gleichzeitig besteht in den Stadtteilen teilweise jetzt schon noch 
erheblicher Nachholbedarf hinsichtlich der Bereitstellung von Spiel- und 
Aufenthaltsflächen für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum. 
 
Handlungsfeld: Spielplatzbedarfsplanung 
Titel der Maßnahme: Aktualisierung der Spielplatzbedarfsplanung 
Federführung: Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung in enger 
Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Zielgruppe/Beteiligte: Stadtentwicklung und Politik 
Zeitrahmen/Umsetzung: 1. Quartal 2018

81 
3.4 Information über Kinderrechte 
3.4.1 Leitziel Kinder, Jugendliche und Öffentlichkeit informieren 
3.4.1.1 Maßnahme: Aufbau einer Website mit Informationen 
Damit den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeiten der Beteiligung in Köln 
bekannt werden und um Beteiligungsmöglichkeiten durch mediale Angebote zu 
erweitern, soll das Kooperative Jugendbüro mit den medienpädagogischen 
Einrichtungen in der Stadt und mit Beteiligung von Jugendlichen ein 
entsprechendes Konzept entwickeln. Dabei ist darauf zu achten, dass Form, 
Inhalt, Sprache  und Medium der Nutzung von Jugendlichen entsprechen. 
Es werden digitale Materialien entwickelt, um Informationen über 
Beteiligungsmöglichkeiten und Kleinprojekte auch über die Schulen 
(Bezirksschüler*innenvertretung) den Jugendlichen bekannt zu machen. 
Es wird eine Website mit aufbereiteten, für Kinder und Jugendliche 
verständlichen, Informationen und ggf. einem QR-Code bzw. der Möglichkeit, 
eine App zu generieren, eingerichtet.  
Konzeption und Aufbau werden mit Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 
erarbeitet. 
Eine interaktive Karte mit den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit wird 
entwickelt und auf der Internetseite der Stadt Köln zur Verfügung gestellt. In 
Anlehnung an bestehende Karten, zum Beispiel zu den Schulen in Köln, ist an 
eine Stadtkarte gedacht, auf der die Verortung der vielfältigen Angebote und 
Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit ansprechend symbolisch kenntlich 
gemacht sind und durch Anklicken weitere Informationen, zum Beispiel zu den 
Öffnungszeiten von Jugendeinrichtungen oder zu Veranstaltungshinweisen, 
sichtbar werden.  
In einem zweiten Entwicklungsschritt soll im Rahmen einer 
„Machbarkeitsstudie“ geprüft werden, ob und wie die Umsetzung einer „App“ 
möglich ist, die noch benutzerfreundlicher Informationen zur Verfügung stellt, 
Kommunikation ermöglicht und näher an der digitalen Lebenswelt von Mädchen

82 
und Jungen/ jungen Frauen und jungen Männern ist sowie die Prüfung online 
gestützter Partizipationsverfahren. 
 
Handlungsfeld: Öffentlichkeitsarbeit 
Titel der Maßnahme: Website mit Informationen zu Kinder- und 
jugendrelevanten Themen und Fragestellungen 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie, Amt für 
Informationsverarbeitung, Steuerungsgruppe 
Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche/Jugendpflege, 
Bezirksschüler*innenvertretung 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff 
 
3.4.1.2 Maßnahme: Entwicklung einer Kinderrechtskampagne, die für 
unterschiedliche Veranstaltungen genutzt werden kann 
In den Jahren 2000 bis 2004 hat die Stadt Köln eine Kampagne zum § 1631, 
Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung erfolgreich durchgeführt. Analog 
dieser Kampagne führt die Stadt Köln in Kooperation mit Trägern der freien 
Jugendhilfe eine breit angelegte Kampagne zur UN-Kinderrechtskonvention 
durch mit dem Ziel, eine breit angelegte stadtweite Information und Diskussion 
über die Rechte der Kinder und Jugendlichen anzuregen. Hierzu werden der 
WDR, der Kölner Stadtanzeiger, die Kölner Verkehrsbetriebe sowie die Kölner 
Außenwerbung als Medienpartner gewonnen. 
 
Handlungsfeld: Öffentlichkeitsarbeit 
Titel der Maßnahme: Mein Recht auf… 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Zielgruppe/Beteiligte: Kinder, Jugendliche, Eltern, Erziehende 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2019 - 2020

83 
3.4.1.3 Maßnahme: Weltkindertag in Köln 
Zum 26. Mal wird am 17.09.2017 der Weltkindertag mit einem großen 
Familienfest gefeiert. Die Veranstaltung ist ein fester Bestandteil des 
Engagements für Kinder und ihre Rechte in Köln und Umgebung. Veranstaltet 
wird das Fest von dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), der 
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem Amt für Kinder, 
Jugend und Familie der Stadt Köln. Das Fest wird 2017 unter dem Motto 
„Kindern eine Stimme geben“ stehen. 
Das Motto macht – mit Blick auf die Bundestagswahl – darauf aufmerksam, dass 
Kinder und Jugendliche in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld mehr 
Möglichkeiten brauchen, ihre Meinungen und Ideen einzubringen.  
Ein bedeutender Bestandteil des Festes ist jedes Jahr die Spiel- und 
Informationsstraße. Sie wird von über 70 Trägern, Vereinen und städtischen 
Dienststellen ausgerichtet, die ihre jeweiligen Schwerpunkte vorstellen. So wird 
die Veranstaltung zu einem wesentlichen Forum für Kinderthemen der 
verschiedensten Art und gibt einen guten Überblick über das Engagement der 
zahlreichen Organisationen für Kinder in Köln und Umgebung. Besonderen 
Raum nehmen hier die Rechte der Kinder ein.  
Für die Veranstaltung stehen keine öffentlichen Gelder zur Verfügung. 
Anfallende Kosten werden durch Sponsoring gedeckt. 
 
Handlungsfeld: Information über Kinderrechte  
Titel der Maßnahme: Weltkindertag 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche, Eltern, Träger der freien 
Jugendhilfe 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2017ff

84 
3.4.1.4 Maßnahme: Erstellung eines Leitfadens für Kinder und Jugendliche zur 
Nutzung unterschiedlicher Partizipationsmöglichkeiten 
Die Kinder-und Jugendpädagogische Einrichtung hat sich auf Grundlage der 
UN-Kinderrechtekonvention und der  §§ 8b, 45 SGB VIII intensiv in einem 
Diskussionsprozess zum Thema Kinderrechte auseinander gesetzt. Im 
Zusammenhang mit einem Beschwerdeverfahren wurde eine Struktur der 
Partizipationsgremien für Kinder und Jugendliche entwickelt, die sicher stellen 
soll, dass Kindern und Jugendlichen unterschiedliche Möglichkeiten der 
Partizipation angeboten und im Alltag der pädagogischen Angebote 
selbstverständlich werden. 
Um die Kinder und Jugendlichen nachhaltig und altersgemäß über diese 
Gremien und Verfahren zu informieren und für eine aktive Teilnahme zu 
gewinnen, soll es einen Leitfaden/Wegweiser/Orientierungshilfe – geben, der 
die Kinder und Jugendlichen über das Verfahren Beschwerde und die dazu 
gehörenden Gremien der Partizipation auch informieren soll. Zum besseren 
Verständnis auch für Kinder, die Sprachbarrieren überwinden müssen, soll der 
Leitfaden grafisch gestaltet werden: 
 
 Klare und deutliche Darstellung der Verfahren und Gremien für alle 
Kinder/Jugendlichen 
 Interesse wecken für die Gremien und deren Bedeutung, für aktive 
Teilnahme werben 
 Formen der Partizipation kennenlernen, demokratische Regeln erfahren, 
 Selbstwirksamkeit erleben 
 
Handlungsfeld: Information über Kinderrechte und Beschwerdemanagement 
Titel der Maßnahme: Der Weg zu meinem Recht 
Federführung: Ki d S 
Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2018

85 
3.4.1.5 Maßnahme: Verbreitung des bereits erstellten Kinderrechtekatalogs und 
der „Verhaltensampel“ als Basis für soziales Miteinander 
Die Kinder-und Jugendpädagogische Einrichtung hat sich auf Grundlage UN-
Kinderrechtekonvention und der §§ 8b, 45 SGB VIII in einem breit angelegten 
Diskussionsprozess mit dem Thema Kinderrechte auseinander gesetzt.  
Dazu wurden verschiedenen Infomaterialien erarbeitet, die die Grundlagen für 
eine aktive Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderrechte und Partizipation 
sind. 
Neben dem Rechtekatalog für Kinder und Jugendliche (2015) wurde eine 
sogenannte „Verhaltensampel“ entwickelt, die auf der Basis der Rechte von 
Kindern und Jugendlichen als Orientierung für das soziale Miteinander von 
Mitarbeitern und Kindern in den Gruppen dient.  
Diese Verhaltensampel soll im Layout und der grafischen Gestaltung analog 
des Kinderrechtekataloges gestaltet werden und allen Kindern und 
Jugendlichen bei Ki d S zur Verfügung stehen. 
 
 Einordnen der Verhaltensampel, Wiedererkennen des Themas 
Kinderrechte 
 Beachtung und Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im 
Alltag der pädagogischen Angebote von Ki d S  
 Offene Diskussion über Kinderrechte, Transparenz von Verhaltensregeln 
 Transparenz der pädagogischen Interventionen  
 
Handlungsfeld: Information über Kinderrechte und soziales Lernen 
Titel der Maßnahme: Verhaltensampel  
Federführung: Ki d S  
Zielgruppe/Beteiligte: Kinder und Jugendliche, Träger der freien Jugendhilfe 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2018

86 
3.4.1.6 Maßnahme: Entwicklung und Bereitstellung altersgerechter Informationen 
über Kinderrechte 
Das Kooperative Jugendbüro sammelt und stellt allen Trägern der freien 
Jugendhilfe, Schulen, Kindertageseinrichtungen und Interessierten 
Informationsmaterialien zu Kinderrechten und Partizipation, z.B. den 
Kinderrechtekoffer von UNICEF, zur Verfügung. 
 
Handlungsfeld: Öffentlichkeitsarbeit 
Titel der Maßnahme: Kinderrechte spielerisch begreifen 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Zielgruppe/Beteiligte: Träger der freien Jugendhilfe, Schulen und andere 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2018ff 
 
3.4.1.7 Maßnahme: Regelmäßige Berichterstattung über die Lage von Kindern 
und Jugendlichen sowie Pressekonferenz 
Einmal jährlich erstellt das Kooperative Jugendbüro einen Bericht über seine 
Arbeit für den Rat der Stadt Köln, die Fachausschüsse sowie die 
Bezirksvertretungen und lädt zu einer Pressekonferenz ein. 
 
Handlungsfeld: Öffentlichkeitsarbeit 
Titel der Maßnahme: Bericht über die Umsetzung der Kinderrechte in Köln 
Federführung: Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Zielgruppe/Beteiligte: alle Kölner Bürger*innen, Verwaltung und Politik 
Zeitrahmen/Umsetzung: 2019ff

87 
4 Zusammenfassung und Ausblick 
 
Als erste Großstadt in Deutschland bewirbt sich Köln für das Siegel 
„Kinderfreundliche Kommune“. Für die Stadt Köln ergibt sich damit die Chance, 
die eigene Kinderfreundlichkeit nach internationalen Standards zu steigern und 
öffentlich zu machen. 
Die Auszeichnung bietet der Stadt Köln die Möglichkeit, die Rechte von Kindern 
und Jugendlichen und damit den Schutz, die Förderung sowie die Beteiligung 
von Kindern und Jugendlichen zu stärken. 
Zentrales Thema im Vorhaben „Kinderfreundliche Kommune“ ist eine 
ämterübergreifende Vermittlung der Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention und 
ihre Umsetzung in das Verwaltungshandeln aller Ressorts. Es umfasst 
• den Vorrang des Kindeswohls 
• eine kinder- und jugendfreundliche Rahmengebung 
• die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in allen sie betreffenden 
   Bereichen 
• Information über die Rechte von Kindern und Jugendlichen. 
Die „Kinder- und Jugendfreundliche Kommune“ und die Umsetzung des 
Aktionsplans ist ab 2018 das Leitprojekt des Dezernates für Jugend, Familie und 
Sport. 
Das unmittelbare Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen beeinflusst die 
Bedingungen des Aufwachsens und die Entwicklungschancen in hohem Maße. 
Die Verwirklichung von Kinder- und Jugendrechten muss sich also am Wohnort 
der Kinder und Jugendlichen beweisen. Hier können konkrete Verbesserungen 
erzielt werden. Dies geschieht durch die konsequente Umsetzung der 
beschriebenen Maßnahmen. 
Der Aktionsplan legt fest, wie die vier oben genannten kardinalen Themenfelder 
im Sinne von Kinder- und Jugendgerechtigkeit unter gesamtstädtischen

88 
Gesichtspunkten sowie herunter gebrochen auf die neun Stadtbezirke und die elf 
definierten Sozialräume umgesetzt werden können. 
Am 09.05.2017 wurde das Rahmenkonzept „Partizipation – Darstellung aktueller 
Konzepte, Standards und Entwicklungen im Amt für Kinder, Jugend und Familie 
der Stadt Köln“ vom Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen. Es wurden 
aktuelle Herausforderungen und einzelne Maßnahmen beschrieben, die zum Teil 
wesentliche Schnittmengen mit den Maßnahmen im Aktionsplan 
„Kinderfreundliche Kommune“ aufweisen.  
Ziel ist es, auch das Partizipationskonzept als strategisches Gesamtkonzept zu 
formulieren, das in den kommunalen Strukturen Verankerung findet und die 
Konzepte der Träger der freien Jugendhilfe implementiert. Das Konzept soll als 
„lernendes Konzept“ immer wieder auch zur Reflexion bestehender Strukturen 
und Kommunikationsformen anregen. 
Die Arbeitsgemeinschaft der Offenen Türen in Köln entwickelt gemeinsam mit 
der Fachberatung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und die 
Jugendzentren gGmbH in Kooperation mit der Fachberatung des 
Landschaftsverbandes Rheinland jeweils ein Konzept zur strukturellen 
Verankerung von Partizipationsprozessen. Diese werden mit dem 
Rahmenkonzept des Amtes für Kinder, Jugend und Familie zu einem 
Gesamtkonzept zusammengeführt. 
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie bietet zum Thema Partizipation in der 
Offenen Kinder- und Jugendarbeit flankierend praxisorientierte Fortbildungen in 
Kooperation mit dem Lernenden Region Netzwerk Köln e.V. an. 
Schulen, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Jugendarbeit 
berichten regelmäßig und umfassend über die Entwicklung von 
Beteiligungsprozessen. Eine Reflektion findet dabei gemeinsam mit Kindern und 
Jugendlichen statt. 
Im Rahmen des Landesprogramms „Kommunale Präventionsketten“ ist unter 
anderem die Realisierung eines Präventionsmonotorings vorgesehen, das die 
Entwicklung der Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen in den Teilräumen

89 
der Stadt auf der Basis eines Indikatoren gestützten Analysemodells beschrheibt 
und analysiert.  Die hier ermittelten „Daten für Taten“ fließen in den Aktionsplan 
„Kinderfreundliche Kommune“ ein.  
Der Aktionsplan beinhaltet in erster Linie Maßnahmen, die sich direkt an Kinder 
und Jugendliche in unterschiedlichen Lebenslagen wenden. Daher waren an der 
Erstellung primär die Dienststellen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 
beteiligt sowie die Ämter im Dezernat für Jugend, Bildung und Sport, deren 
Angebote sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche richten.  
Kinder und Jugendliche wachsen überwiegend in Familien auf. Eltern tragen in 
hohem Maße zum gelingenden Aufwachsen ihrer Kinder bei. Auch Eltern können 
Krisen durchleben und benötigen in diesen Zeiten Rat, Unterstützung, Hilfe und 
Förderung. Daher wird der Blickwinkel bei der Entwicklung zukünftiger 
Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention Mütter und Väter 
mit einbeziehen.  
Das regelmäßige Monitoring des Umsetzungsprozesses des Aktionsplans 
„Kinderfreundliche Kommune“ erfolgt während des dreijährigen Prozesses durch 
die Steuerungsgruppe. Dazu werden vier Arbeitstreffen im Jahr einberufen. Ein 
Bericht zur Umsetzung des Aktionsplanes wird jährlich in Form einer Mitteilung 
dem Rat der Stadt Köln, seinen Fachausschüssen sowie der Presse vorgelegt. 
2020 wird der gesamte Prozess evaluiert und gegebenenfalls fortgeschrieben 
sowie durch einen erneuten Beschluss legitimiert. Diese Evaluation wird mit den 
geplanten Zwischenbilanzierungen des Kinder- und Jugendförderplans 2016 .- 
2020 synchronisiert. 
Die Stadt Köln strebt eine Rezertifizierung Ende 2020 an. 
Kinder- und familienfreundliche Lebensbedingungen werden zu harten 
Standortfaktoren.  
Aus dem vorliegenden Aktionsplan wird eine Zielvereinbarung entwickelt, die 
zwischen der Stadt Köln und dem Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ 
abgeschlossen wird und zur Vergabe des Siegels führt.

90 
In dem Vorhaben wird also kein Ergebnis zertifiziert, sondern ein Prozess. Dieser 
wird vom Verein auch zukünftig begleitet und von einer 
Sachverständigenkommission aus Experten unterstützt. Nach circa einem Jahr 
und nach drei Jahren wird der Sachstand evaluiert. Das Siegel wird für drei Jahre 
vergeben und kann danach durch einen fortgeschriebenen Aktionsplan 
verlängert werden. Hieraus ergibt sich die Möglichkeit der Anpassung und 
Ergänzung. 
Unterschiedliche strategische Konzepte mit den dazugehörigen Maßnahmen  
(z. B. Wohnen, Verkehr, Bildung, Lebenslagen und Integration, Inklusion, 
Kinderarmut, „Frühe Hilfen“, Gesundheit, Kinder- und Jugendförderplan, 
Spielplatzbedarfsplan) fließen in die strategische Gesamtplanung 2030 der Stadt 
Köln ein. 
Die Konzepte haben unterschiedliche Zielrichtungen. Sie wenden sich alle an 
Kölner Bürger*innen, gleich welchen Alters. 
Sie erfordern von den jeweiligen Verantwortlichen eine gegenseitige Information, 
Klärung der Schnittstellen, Abstimmungsprozesse sowie ein hohes Maß an 
Kooperationsbereitschaft.  
Sie alle tragen dazu bei, dass Köln sich zu einer kinder-, jugend- und 
familienfreundlichen Stadt entwickelt.

Anlage 5 Auszug BV 5 vom 09.11.2017

1468 Zeichen

Anlage 5 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313  
Fax       :  (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 29.11.2017 
Auszug 
aus der Niederschrift der 25. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes 
vom 09.11.2017 
öffentlich 
9.2.2 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche 
Kommune" 
2668/2017 
Herr Dr. Heinen führt in die „kinderfreundliche Kommune“ ein. 
 
Herr Baumann fragt nach, wer Mitglied der Steuerungsgruppe ist und wer diese führt 
bzw. koordiniert. Werden auch BV-Mitglieder berücksichtigt? Falls nein, warum 
nicht? 
 
Herr Gabel erkennt in der Vorlage viel Wunschkraft und wenig Entschlusskraft. 
 
 
Die Bezirksvertretung Nippes ändert die Vorlage der Verwaltung ab und empfiehlt 
dem Rat wie folgt zu entscheiden: 
„Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur 
Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung 
wird die Priorität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen 
gelegt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500€ stehen im Teilergebnisplan 
0604, Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat-
zung 2018 – zur Verfügung. 
 
Im weiteren Beratungsverlauf ist deutlich hervorzuheben, welche Maßnahmen neu 
sind und welche schon praktiziert wurden.“ 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimme von Pro Köln beschlossen.

Anlage 11 Auszug Sportausschuss vom 07.12.17 TOP 4.2

1001 Zeichen

Geschäftsführung  
Sportausschuss 
Herr Willms 
Telefon:  (0221) 22131203  
Fax       :  (0221) 22131244 
E-Mail:  peter.willms@stadt-koeln.de 
Datum: 11.12.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses 
vom 07.12.2017 
öffentlich 
4.2 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche 
Kommune" 
2668/2017 
 
 
Geänderter Beschluss: 
Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur 
Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung 
wird die Priorität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen 
gelegt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500€ stehen im Teilergebnisplan 
0604, Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat-
zung 2018 – zur Verfügung. 
 
Dabei ist die Sportjugend Köln des StadtSportBundes Köln zu beteiligen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 4 Auszug aus der BV 6 vom 23.11.2017

1482 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 24.11.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 30. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler vom 23.11.2017 
öffentlich 
9.2.4 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche 
Kommune" 
2668/2017 
Geänderter Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur 
Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung 
wird die Priorität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen 
gelegt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500€ stehen im Teilergebnisplan 
0604, Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat-
zung 2018 – zur Verfügung. 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler erweitert den Beschluss um folgende Punkte: 
 
- Weiterführendes Gespräch der Bezirksvertretung Chorweiler zu Ideen 
und Umsetzung zur Kinderfreundlichen Kommune mit der Fachverwal-
tung 
- Weiterleitung des Evaluierungsberichtes an die Bezirksvertretung Chor-
weiler 
- Verteilung von Exemplaren des „Aktionsplan Kinderfreundliche Kom-
mune“ in der Sitzung am 30.11.2017 an die Schulen 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Herrn Wefelmeier (SPD) und Herrn 
Wiener (pro Köln)

Anlage 8 Auszug JHA vom 07.11.2017

4039 Zeichen

Anlage 8 
 
 
 
Geschäftsführung  
Jugendhilfeausschuss 
Frau Lohmann i.V.f. Frau Voous 
Telefon:  (0221) 221 24954  
Fax       :  (0221) 221 28650 
E-Mail:   jugendhilfeausschuss@STADT-KOELN.DE  
Datum:  30.11.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Jugendhilfeausschusses vom 07.11.2017 
öffentlich 
4.3 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche 
Kommune" 
2668/2017 
zu 4.3 Antrag der Vertreterin der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik  
  im Jugendhilfeausschuss zur Vorlage 2668/2017 
 
Zunächst stellt Herr Bürgermeister Dr. Heinen den Antrag der Vertreterin der Stadt-
arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik  unter Berücksichtigung der von Herrn Dr. 
Schlieben vorgeschlagenen Änderungen zur Entscheidung: 
 
Geänderter Beschluss (Änderungen kursiv markiert): 
Der nachfolgende Passus soll in den Beschluss über die Verwaltungsvorlage mitauf-
genommen werden:  
 
„Der Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ soll so überarbeitet werden, dass 
auch  Die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung auf kindli-
chen Schutz und Teilhabe werden angemessen dargestellt werden und im weiteren 
Prozess im Maßnahmenkatalog aufgenommen werden. 
Dabei sind die Behindertenorganisationen aus der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik als Sachkundige in eigener Angelegenheit zu beteiligen.“ 
 
Abstimmungsergebnis:  
 15 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ 
Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband 
Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), 
Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisver-
band Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)  
 keine Gegenstimmen

 keine Enthaltungen 
Einstimmig zugestimmt.  
Anschließend stellt Herr Bürgermeister Dr. Heinen die Verwaltungsvorlage  unter 
Berücksichtigung des zuvor beschlossenen Änderungsantrags sowie der in der Dis-
kussion entstandenen Änderungsvorschläge zur Entscheidung: 
Geänderter Beschluss (Änderungen kursiv markiert): 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – empfiehlt 
dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 
Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur 
Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung 
wird die Priorität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen 
gelegt.  
  
Die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung auf kindlichen 
Schutz und Teilhabe werden angemessen dargestellt und im weiteren Prozess im 
Maßnahmenkatalog aufgenommen.  
Dabei sind die Behindertenorganisationen aus der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik als Sachkundige in eigener Angelegenheit zu beteiligen. 
Ebenso wird die Verwaltung beauftragt, im Text des Aktionsplans redaktionelle Ände-
rungen vorzunehmen: die Begrifflichkeiten ‘‘Kinderheim‘‘ und ‘‘Lagerrat‘‘ sind durch 
zeitgemäße Termini zu ersetzen. 
  
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500 Euro stehen im Teilergebnisplan 0604, 
Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 
2018 – zur Verfügung. 
Abstimmungsergebnis:  
 15 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ 
Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband 
Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), 
Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisver-
band Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)  
 keine Gegenstimmen 
 keine Enthaltungen 
Einstimmig zugestimmt.  
Anmerkung: 
Die Ausführungen auf Seite 26 des Aktionsplans, so auch der Punkt „Jugendparla-
mente“, wurden aus den Empfehlungen des Kinderfreundliche Kommune e.V. über-
nommen. Die Verwaltung bestätigt, dass dies nicht die Intention beinhaltet, Jugend-
parlamente in jedem Bezirk zu installieren.  
 
 
 
 
 
 
 
VIII 
Frau Krause,   
zur Vorlage im Verkehrsausschuss

Anlage 13, Auszug aus der BV 3 vom 4.12.2017

1022 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon:  (0221) 221-93313  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  steffen.wagener1@stadt-koeln.de 
Datum: 13.12.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 27. Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 04.12.2017 
öffentlich 
9.2.3 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche 
Kommune"  
  
Sammelumdruck vom 23.10.2017. 
2668/2017 
 
 
geänderter Beschluss : 
Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur 
Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung 
wird die Priorität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen 
gelegt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500€ stehen im Teilergebnisplan 
0604, Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat-
zung 2018 – zur Verfügung. 
 
Die bestehenden Netzwerke der Kindertagesstätten und Jugendzentren sollen 
genutzt werden. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen

Anlage 14, Vorberatungen

2698 Zeichen

Ratsvorlage 2668/2017 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als 
"Kinderfreundliche Kommune" -  
Zusammenfassung der Vorberatungsergebnisse  
Nicht erwähnte Fachausschüsse, Bezirksvertretungen und Arbeitsgemeinschaften 
haben der Beschlussvorlage unverändert zugestimmt. 
Beschlussempfehlungen: 
Die Fachausschüsse Gesundheit, STEA, Soziales und Senioren, ASW sowie die BV 9 
schließen sich dem Beschluss des JHA an: 
Die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung auf kindlichen Schutz 
und Teilhabe werden angemessen dargestellt und im weiteren Prozess im 
Maßnahmenkatalog aufgenommen. 
Dabei sind die Behindertenorganisationen aus der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik als Sachkundige in eigener Angelegenheit zu beteiligen. 
Ebenso wird die Verwaltung beauftragt, im Text des Aktionsplans redaktionelle Änderungen 
vorzunehmen: die Begrifflichkeiten ‘‘Kinderheim‘‘ und ‘‘Lagerrat‘‘ sind durch zeitgemäße 
Termini zu ersetzen. 
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500 Euro stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- 
und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 – zur 
Verfügung 
Hinweis der Verwaltung zu den redaktionellen Änderungswünschen: 
Das Wort Kinderheime wird ersetzt durch: Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung 
der Stadt Köln - Ki d S 
Der „Lagerrat“ bleibt erhalten, er ist ein Fachbegriff zur Partizipation in Zusammenhang mit 
der Durchführung von Ferienmaßnahmen in der Jugendverbandsarbeit 
 
Darüber hinausgehende Beschlussempfehlungen: 
BV 5 
Im weiteren Verlauf ist deutlich hervorzuheben, welche Maßnahmen neu sind und welche 
schon praktiziert werden 
BV 6 
Es soll ein weiterführendes Gespräch der BV 6 und der Fachverwaltung geführt werden. 
Der Evaluationsbericht soll der BV 6 zur Kenntnis gegeben werden. 
Der Aktionsplan soll an die Schulen gegeben werden 
BV 3 
Die bestehenden Netzwerke der Kindertageseinrichtungen und Jugendzentren sollen 
genutzt werden

Kulturausschuss 
Der Ausschuss Kunst und Kultur bittet um Ergänzung der Vorlage unter der Überschrift 
„Kultur für alle“. 
Sportausschuss 
Dabei ist die Sportjugend Köln des StadtSportBundes Köln zu beteiligen. 
 
Umsetzung dieser Vorberatungsergebnisse durch die Verwaltung:  
Die über den Beschluss des JHA genannten Empfehlungen werden in den Aktionsplan 
aufgenommen und im Umsetzungsprozess in 2018 bearbeitet. 
Die Fachausschüsse und Bezirksvertretungen sind in die regelmäßige Berichterstattung 
eingebunden. 
Da die Sportjugend Köln Mitglied im Kölner Jugendring und der Kölner Jugendring 
gleichberechtigter Kooperationspartner im Kooperativen Jugendbüro ist, ist die Beteiligung 
der Sportjugend Köln sichergestellt.

Anlage 10 Vorab-Auszug TOP 4.1 - KuK vom 5.12.2017

1022 Zeichen

a

Die Oberbürgermeisterin 7

Geschäftsführung
Ausschuss Kunst und Kultur

Frau Kleindienst

Telefon: (0221) 221-23567

Fx : (0221) 221-24141

E-Mail: Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de

Datum: 07.12.2017

Auszug

aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des
Ausschusses Kunst und Kultur vom 05.12.2017

öffentlich
4 Allgemeine Vorlagen
4.1 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche
Kommune"
2668/2017
Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur
Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung
wird die Priorität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen
gelegt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500€ stehen im Teilergebnisplan
0604, Kinder- und Jugendarbeit — vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat-
zung 2018 - zur Verfügung.

Der Ausschuss Kunst und Kultur bittet um Ergänzung der Vorlage unter der Über-
schrift „Kultur für alle“.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt

Beschlussvorlage Rat

11675 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2668/2017 
Freigabedatum 
23.10.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune" 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum

2 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur Kenntnis und be-
schließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung wird die Priorität auf Maßnahmen 
zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen gelegt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500€ 
stehen im Teilergebnisplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der 
Haushaltssatzung 2018 – zur Verfügung. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 07.11.2017 
Gesundheitsausschuss 07.11.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 09.11.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 09.11.2017 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.11.2017 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.11.2017 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.11.2017 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 16.11.2017 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.11.2017 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.11.2017 
Integrationsrat 04.12.2017 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2017 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.12.2017 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.12.2017 
Verkehrsausschuss 05.12.2017 
Ausschuss Kunst und Kultur 05.12.2017 
Ausschuss für Umwelt und Grün 07.12.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.12.2017 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.12.2017 
Sportausschuss 07.12.2017 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 11.12.2017 
Finanzausschuss 18.12.2017 
Rat 19.12.2017

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  312.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen    156.400 € 
b) Sachaufwendungen etc.    156.100 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche Kommune" 
Zertifizierung der Stadt Köln als „Kinderfreundliche Kommune“ 
 
Die „kinder- und jugendfreundliche Kommune“ ist eine gemeinsame Initiative des Deutschen Komi-
tees für UNICEF e.V. und des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V. Der „Kinderfreundliche Kommune 
e.V.“ zeichnet Städte und Gemeinden mit einem Siegel aus, die verbindliche Ziele und einen Aktions-
plan erarbeiten zur Umsetzung der UN Kinderrechtekonvention. 
Die Stadt Köln arbeitet seit vielen Jahren anlässlich der Durchführung des Weltkindertages in Köln mit 
UNICEF e.V. zusammen. Anfang 2013 kam der „Kinderfreundliche Kommune e.V.“ auf die Stadt Köln 
zu mit der Frage, ob sie sich als erste Großstadt um das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ bewer-
ben wolle.  
Der langfristig angelegte Prozess hat das Ziel, die UN-Kinderrechtskonvention in allen kommunalen 
Bereichen, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen betreffen, strukturell zu verankern. Die-
ser Prozess gliedert sich in sechs Schritte: 
Im Herbst 2013 beschloss der Rat der Stadt Köln, sich um das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ 
zu bewerben. Im November 2013 unterzeichnete der damalige Oberbürgermeister Jürgen Roters die 
entsprechende Vereinbarung mit dem „Kinderfreundliche Kommune e.V.“ 
Daran schloss sich die Standortbestimmung Kölns anhand von standardisierten Fragebögen zur  Kin-
der- und Jugendfreundlichkeit an. Befragt wurden die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung. Der Fra-
gebogen beinhaltete mehrere Dimensionen der Kinderfreundlichkeit, u.a. Orientierung (Zielvorgaben, 
Leitbilder), die Struktur (Angebote), den Prozess (Partizipation, Nutzung, Information, Zusammenar-
beit) und das Ergebnis (Evaluation, Qualitätssicherung). Er stellte die Sicht der Erwachsenen auf die 
Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen dar. 
Im nächsten Schritt erfolgte ein Beteiligungsprozess von Kindern und Jugendlichen. Befragt wurden 
1.600 Schüler*innen der Klassen 5 und 6. Anschließend erhielten sie Gelegenheit, in Workshops ihre

4 
Wünsche und Vorschläge zur Verbesserung ihrer Lebenssituation in der Kommune zu diskutieren. 
Fragen wie z.B. „Wo fühle ich mich wohl?“, „Was fehlt mir?“ oder „Was bin ich bereit selbst dazu bei-
zutragen?“ waren Teil der Erhebung.  
Basierend auf den Ergebnissen der Standortbestimmung und der Workshops mit Kindern und Ju-
gendlichen wurde der vorliegende Aktionsplan erstellt.  
Der Rat der Stadt Köln beschließt im fünften Schritt die Umsetzung des Aktionsplanes und im sechs-
ten Schritt prüfen der Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ und die Sachverständigenkommission, 
ob der Aktionsplan den internationalen Standards des „UNICEF Innocenti Research Centre“ ent-
spricht. Nach positiver Prüfung erhält die Kommune das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“. 
Während des gesamten Prozesses wurde und wird die Stadt Köln durch die Sachverständigenkom-
mission (http://www.kinderfreundliche-kommunen.de/verein/sachverstaendigenkommision/) und den 
Verein „Kinderfreundliche Kommunen“ begleitet und beraten. Die Sachverständigen liefern einen Zwi-
schen- und einen Abschlussbericht. Sie hinterfragen die inhaltliche und finanzielle Prioritätensetzung 
in der Kommune in Bezug auf den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern und Ju-
gendlichen.  
Die Auszeichnung „Kinderfreundliche Kommune“ gilt drei Jahre lang. Danach kann ein weiterentwi-
ckelter Aktionsplan beschlossen und die Zielvereinbarung erneuert werden. So bleibt der Stadt Köln 
die Auszeichnung erhalten. 
 
Aus den internationalen Erfahrungen von UNICEF hat der Kinderfreundliche Kommunen e.V.  Stan-
dards und Instrumente entwickelt, die die Grundlage für die Auszeichnung Kölns als kinder- und ju-
gendfreundliche Kommune bilden. Nach diesen gliedert sich der Aktionsplan: 
 
1. (Gliederungspunkt 3.1) Vorrang für das Kindeswohl/ Kinderrechte 
Hier geht es um den Vorrang im Verwaltungshandeln und ebenso um den Schutz von Kindern 
und Jugendlichen vor Gewalt, die Qualität von Freizeitorten, eine gesunde Umwelt sowie Bil-
dungs- und Betreuungsqualität 
 
2. (Gliederungspunkt 3.2) Kinderfreundliche Rahmengebung 
Hier geht es um strukturelle, finanzielle und personelle Rahmenbedingungen für den Schutz, 
die Kinder- und Jugendförderung und die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Dies umfasst 
auch kommunale Entscheidungsprozesse, Netzwerke und eine Kinder- und Jugendinteres-
senvertretung. 
3. (Gliederungspunkt 3.3) Partizipation von Kindern und Jugendlichen 
Fragen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen betreffen vor allem konkrete Instru-
mente, notwendige Rahmenbedingungen und Konzepte repräsentativer und offener Beteili-
gung. Partizipation von Kindern und Jugendlichen braucht Strukturen, frühzeitige, kontinuierli-
che und langfristige Beteiligungsprozesse und sensibilisierte und erfahrene Mitarbeiter*nnen 
in Verwaltung und bei freien Trägern. 
4. (Gliederungspunkt 3.4) Information über Kinderrechte 
Hier geht es vor allem um eine kind- und jugendgerechte Öffentlichkeitsarbeit, Informationen 
zu Schutz und Hilfe sowie ein strukturiertes Berichtswesen. 
 
Zu diesen vier Themen haben die dem Dezernat für Bildung, Jugend und Sport angegliederten Ämter 
unter Beteiligung der Kinder- und jugendpädagogischen Einrichtung Köln, Ki d S, des Lernende Regi-
on Netzwerk Köln e.V. sowie der Stadtbibliothek Maßnahmen entwickelt, deren Umsetzung dazu bei-
trägt, dass sich Köln zu einer kinder- und jugendfreundlichen Stadt entwickeln soll. 
Der Entwicklungsprozess ist dynamisch angelegt, weitere Maßnahmen können im Anschluss an die 
erste Evaluation des Aktionsplans ergänzt bzw. bereits aufgeführte Maßnahmen können nach einem 
Jahr fortgeschrieben werden. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2017 die Verwaltung beauftragt, den Aktions-
plan „Kinderfreundliche Kommune Köln“ vorzulegen. Gleichzeitig hat er eine Priorisierung der Maß-
nahmen auf die Förderung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und ihre Interessenvertre-
tung beschlossen (AN/0925/2017). 
 
Priorisierte und beschlossene Maßnahmen

5 
Die bereits in der Sitzung am 11. Juli beschlossenen Maßnahmen wurden entsprechend der Empfeh-
lung des Kinderfreundliche Kommune e.V. den oben aufgeführten vier Gliederungspunkten wie folgt 
zugeordnet: 
 
3.2 Kinderfreundliche Rahmengebung 
3.2.2 Leitziel Kinderrechte im Verwaltungshandeln 
3.2.2.1 Aufnahme der Kinder- und Jugendfreundlichkeit in die Hauptsatzung der Stadt Köln 
3.2.2.5 Einrichtung eines kooperativen Jugendbüros 
 
3.3 Partizipation von Kindern und Jugendlichen 
3.3.1 Leitziel Partizipation langfristig etablieren und stärken 
3.3.1.2 Ausbau der Kinder- und Jugendforen in allen neun Stadtbezirken 
3.3.1.3 Vorhaben „Geld in die Hand von Jugendlichen“ 
3.3.2 Leitziel Einbezug der Kinder- und Jugendinteressen in die Stadtplanung 
3.3.2.1 Berücksichtigung von Kinder- u. Jugendinteressen bei Umsetzung von Projekten  
           „Soziale Stadt“ (20% des Verfügungsfonds für Partizipationsprojekte) 
 
3.4 Information über Kinderrechte 
3.4.1 Leitziel Kinder, Jugendliche und Öffentlichkeit informieren 
3.4.1.1 Aufbau einer Website mit Informationen 
3.4.1.3 Erstellung eines Leitfadens für Kinder und Jugendliche zur Nutzung der unterschiedlichen 
            Partizipationsmöglichkeiten 
 
Die fachliche Begleitung des Prozesses erfolgt durch eine Steuerungsgruppe, die sich aus Mitgliedern 
der AG § 80 SGB VIII Integrative Jugendarbeit, Mitarbeitenden der Verwaltung aus unterschiedlichen, 
die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen betreffenden, Ämtern und Dienststellen sowie den 
Mitarbeitenden des Kooperativen Jugendbüros zusammensetzt. Eine Beteiligung von Kindern und 
Jugendlichen ist geplant. 
Zur Umsetzung der oben beschriebenen priorisierten Maßnahmen wurden die finanziellen Ressour-
cen zum Haushaltsplan 2018ff sowie die personellen Ressourcen zum Stellenplan 2018 angemeldet. 
Die Umsetzung dieser Maßnahmen des Aktionsplans wird dementsprechend erst mit der Verabschie-
dung des Haushalts 2018 wirksam. 
 
Die Bereitstellung der finanziellen Ressourcen der darüber hinaus beschriebenen Maßnahmen im 
Aktionsplan liegt in der Verantwortung der Fachdienststellen. Sie erfolgt aus den laufenden Budgets 
im jeweiligen Teilplan oder über die Beantragung von Drittmitteln. 
 
Der hier vorliegende Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ weist im Übrigen wichtige Verbin-
dungslinien zur Kinder- und Jugendförderplanung auf. Beide Pläne ergänzen sich wechselseitig. Die 
Verwaltung hat im Frühjahr 2017 den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln für den Zeitraum 
2016 bis 2020 vorgestellt, der am 28.09.2017 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde. 
Der neue Kinder- und Jugendförderplan stellt eine Rahmenplanung dar, die „Leitplanken“ und Impul-
se für die notwendige, kontinuierliche Verständigung über die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der 
Kinder- und Jugendarbeit in Köln angesichts vielfältiger Herausforderungen bereitstellt. Der Aktions-
plan „Kinderfreundliche Kommune“ stellt in diesem Zusammenhang ein Leitprojekt dar. 
 
Der Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune Köln“ liegt an. 
 
Die Fachverwaltung ist gerne bereit, den Aktionsplan zu erläutern und Fragen zu beantworten.  
 
 
Anlagen

Anlage 15 Vorab-Auszug Finanzausschuss 18.12.2017

1545 Zeichen

Anlage 15 
 
 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Müller 
Telefon:  (0221) 24649  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 18.12.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses 
vom 18.12.2017 
öffentlich 
12.4 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche 
Kommune" 
2668/2017 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvor-
schlages in der im Jugendhilfeausschuss getroffenen Fassung: 
 
Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur 
Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung 
wird die Priorität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen 
gelegt.  
 
Die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung auf kindlichen 
Schutz und Teilhabe werden angemessen dargestellt und im weiteren Prozess im 
Maßnahmenkatalog aufgenommen.  
Dabei sind die Behindertenorganisationen aus der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik als Sachkundige in eigener Angelegenheit zu beteiligen. 
Ebenso wird die Verwaltung beauftragt, im Text des Aktionsplans redaktionelle Ände-
rungen vorzunehmen: die Begrifflichkeiten ‘‘Kinderheim‘‘ und ‘‘Lagerrat‘‘ sind durch 
zeitgemäße Termini zu ersetzen. 
 
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500€ stehen im Teilergebnisplan 0604, 
Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 
2018 – zur Verfügung. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 12 Auszug aus der BV 9 vom 4.1.2017

1242 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Frau Düx 
Telefon:  (0221) 221-99322  
Fax       :  (0221) 221-99412 
E-Mail:  Claudia.Duex@STADT-KOELN.DE 
Datum: 07.12.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 25. Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 04.12.2017 
öffentlich 
9.2.5 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche 
Kommune" 
2668/2017 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur 
Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung 
wird die Priorität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen 
gelegt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500€ stehen im Teilergebnisplan 
0604, Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat-
zung 2018 – zur Verfügung. 
 
 
Ergänzung des Beschlusses: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim bittet, den Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen bzw. einfließen zu 
lassen (siehe Anlage 3 der Beschlussvorlage).  
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimme des EMT Herrn Merkl zugestimmt.

Anlage 7 Auszug StEA vom 09.11.2017

1509 Zeichen

Anlage 7  
 
 
 
Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-24088 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 21.11.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 09.11.2017 
öffentlich 
6.8 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche 
Kommune" 
2668/2017 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich dem geänderten Beschlussvorschlag 
des Jugendhilfeausschusses an und empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Be-
schlusses: 
 
Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur 
Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung 
wird die Priorität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen 
gelegt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500€ stehen im Teilergebnisplan 
0604, Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat-
zung 2018 – zur Verfügung. 
 
Der nachfolgende Passus soll in den Beschluss über die Verwaltungsvorlage mitauf-
genommen werden: 
 
Die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung auf kind-
lichen Schutz und Teilhabe werden angemessen dargestellt und im weiteren 
Prozess im Maßnahmenkatalog aufgenommen.  
Dabei sind die Behindertenorganisationen aus der Stadtarbeitsgemeinschaft  
Behindertenpolitik als Sachkundige in eigener Angelegenheit zu beteiligen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 9 Auszug Schul A vom 27.11.2017

1633 Zeichen

Anlage 9 
 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Herr Bernecker 
Telefon:  (0221) 221-29251  
Fax       :  (0221) 221-29241 
E-Mail:  hans-michael.bernecker@stadt-koeln.de 
Datum: 29.11.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Schule 
und Weiterbildung vom 27.11.2017 
öffentlich 
4.6 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche 
Kommune" 
2668/2017 
 
 
Geänderter Beschluss (entsprechend dem Beschluss des Jugendhilfeaus-
schusses): 
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt 
zu beschließen: "Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche 
Kommune“ zur Kenntnis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der 
Umsetzung wird die Priorität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Ju-
gendlichen gelegt.  
Die Interessen von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung auf kind-
lichen Schutz und Teilhabe werden angemessen dargestellt und im weiteren 
Prozess im Maßnahmenkatalog aufgenommen. Dabei sind die Behindertenor-
ganisationen aus der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik als Sach-
kundige in eigener Angelegenheit zu beteiligen.  
Ebenso wird die Verwaltung beauftragt, im Text des Aktionsplans redaktionelle 
Änderungen vorzunehmen: Die Begrifflichkeiten „Kinderheim“ und „Lagerrat“ 
sind durch zeitgemäße Termini zu ersetzen.  
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500 € stehen im Teilergebnisplan 0604, 
Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 
2018 – zur Verfügung.“ 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 6 Auszug Ausschuss Soziales und Senioren vom 09.11.2017

3525 Zeichen

Anlage 6 
 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss Soziales und Senioren 
Herr Diener 
Telefon:  (0221) 221 - 27467  
Fax       :  (0221) 221 - 29047 
E-Mail:  sebastian.diener@stadt-koeln.de 
Datum: 29.11.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Soziales und Senioren vom 09.11.2017 
öffentlich 
4.6 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als "Kinderfreundliche 
Kommune" 
2668/2017 
RM Herr Klausing schlägt vor, wie JHA abzustimmen mit der Änderung, dass man 
„und Lagerrat“ streicht. 
Die Vertreterin der Falken habe nach der Sitzung des JHA genau erörtert woher der 
Begriff Lagerrat komme. Dies sei ein sehr emanzipatorischer Begriff aus der Jugend-
bewegung. Der Jugendring möchte dass dieser Begriff positiv besetzt sei. Daher sol-
le der Begriff „Lagerrat“ aus dem Beschluss gestrichen werden. 
 
SE Frau Lerchner fragt, ob es mittlerweile weitere Großstädte gebe, die sich auch 
um dieses Siegel bemühen? Des Weiteren sei die Beteiligung der Kinder und Ju-
gendlichen geplant. Hier sei ihre Frage, ob es schon konkretere Ideen gebe, wie dies 
ausgestaltet werden solle. 
 
Frau Baars antwortet, dass es keine Großstädte mit Erfahrungswerten gebe, die 
Stadt wäre eine Vorreiterin. 
In fast allen Teilen ist die Partizipation der Jugendlichen immanent. Der Aktionsplan 
sei aber noch am Anfang des Prozesses. Die eigentliche Arbeit beginne erst mit dem 
Ratsbeschluss. Im Februar gebe es eine Kick-Off-Veranstaltung zu diesem Thema. 
Hier werde man unter anderem auch die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen 
besprechen. 
 
SE Herr Hagedorn lobt bei dem Aktionsplan, dass grade die Kinder und Jugendli-
chen aus dem Bereich Inklusion und Familien ausländischer Herkunft herausgeho-
ben worden seien. 
Des Weiteren sei seine Frage, wie genau die Kooperation mit der Dienststelle Diver-
sity ausgebaut werden solle.

Frau Baars teilt mit, dass man noch nicht so weit sei und daher könne man hier 
nichts Konkretes sagen. Es finden lediglich Vorüberlegungen in einem ganz kleinen 
Kreis der Betroffenen statt. 
 
SB Herr Ladenberger sagt, dass ihm das Thema Inklusion inhaltlich fehle. Die Stadt-
arbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik halte es für die Erfolgsaussicht der Bewer-
bung für positiv, wenn dieser Aspekt nochmal ausdrücklich und substantiell in den 
Maßnahmen hervorgehoben werde.  
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt folgende Empfehlung an den Rat: 
Der Rat möge geändert beschließen: 
 
Geänderter Beschluss (Änderungen kursiv markiert):  
Der Rat der Stadt Köln nimmt den Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ zur Kennt-
nis und beschließt dessen Umsetzung ab Januar 2018. Bei der Umsetzung wird die Prio-
rität auf Maßnahmen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen gelegt. Die Interes-
sen von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung auf kindlichen Schutz und 
Teilhabe werden angemessen dargestellt und im weiteren Prozess im Maßnahmenkata-
log aufgenommen.  
Dabei sind die Behindertenorganisationen aus der Stadtarbeitsgemeinschaft  
Behindertenpolitik als Sachkundige in eigener Angelegenheit zu beteiligen.  
Ebenso wird die Verwaltung beauftragt, im Text des Aktionsplans redaktionelle Ände-
rungen vorzunehmen: die Begrifflichkeit ‘‘Kinderheim‘‘ ist durch zeitgemäße Termini zu 
ersetzen. 
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 312.500 Euro stehen im Teilergebnisplan 0604, 
Kinder- und Jugendarbeit – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 – 
zur Verfügung. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (23)

07.11.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
07.11.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
09.11.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.11.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.11.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
09.11.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.11.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.11.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.11.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.11.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2017 Integrationsrat
TOP 8.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2017 Verkehrsausschuss
TOP 5.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
05.12.2017 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
07.12.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
07.12.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2017 Sportausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
11.12.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 12.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.12.2017 Rat
TOP 10.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2668/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.12.2017
Erstellt
28.08.2017 12:56