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Energieleitlinien Stadt Köln 2025

Beschlussvorlage Ausschuss 0082/2025 vom 18.11.2025

Stand: Am 02.07.2025 im Gremium „Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft“ ungeändert beschlossen.

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  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0082/2025 Freigabedatum 25.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Energieleitlinien Stadt Köln 2025 Beschlussorgan Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft nimmt die Anpassungen der bisher gültigen Ener- gieleitlinien 2021 zur Kenntnis und beschließt, dass diese unter dem neuen Titel „Energieleitli- nien Stadt Köln - 2025“ ab sofort verbindlich bei allen städtischen Neubau- und Sanierungs- maßnahmen in dieser Form umgesetzt werden. Die Energieleitlinien gelten für alle städtischen Neubau- und Sanierungsvorhaben innerhalb der Gebäudewirtschaft und für alle anderen städtischen Bau- und Sanierungsprojekte außer- halb der Gebäudewirtschaft, wobei die Umsetzung bei anderen Dienststellen in Eigenverant- wortung und ohne Abstimmung mit dem Energiemanagement der Gebäudewirtschaft erfolgt. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) - Treibhausgas- und Energieverbrauchsreduzierung - Nachhaltige und effiziente Energienutzung - Ausbau von Photovoltaik-Anlagen - Klimawandel Anpassungsmaßnahmen (zum Beispiel sommerlicher Wärmeschutz, Dachbe- grünung, Regenwasserversickerung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die aktuell gültigen Energieleitlinien Version 2021 mussten überarbeitet werden, da diese nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ent- sprechen. Die überarbeiteten Energieleitlinien Version 2025 unterstützen weiterhin das Ziel der Stadt Köln, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Die Energieleitlinie gibt praktische Umset- zungsvorgaben für nachfolgende Handlungsfelder: - Treibhausgas- und Energieverbrauchsreduzierung - Nachhaltige und effiziente Energienutzung - Ausbau von Photovoltaik-Anlagen - Klimawandel Anpassungsmaßnahmen (z.B. sommerlicher Wärmeschutz, Dachbegrünung, Regenwasserversickerung) - Verwendung von Passivhausbauteilen/ -Komponenten Sollte sich aus der parallel laufenden Vorlage 3389/2024/1 „Änderung baulicher Standards aus Gründen der Haushaltskonsolidierung“ Anpassungsbedarf mit Bezug auf die Energieleitlinie 2025 ergeben, wird diese kurzfristig entsprechend angepasst und aktualisiert. Anlage 1: Energieleitlinien Stadt Köln 2025
  • Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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    Anlage 0 zur Beschlussvorlage 0082/2025 – Begründung der Dringlichkeit Die Beschlussvorlage konnte wegen intensiven Abstimmungsbedarfs der beteiligten Ämter erst jetzt kurzfristig vorgelegt werden. Die Energieleitlinien der Stadt Köln müssen auf den aktuellen gesetzlichen Standard angepasst werden, weil sie veraltet sind. Aktuell noch geltende Ratsbeschlüsse werden hiervon nicht tangiert. Wenn diese Vorlage nun nicht kommt, führt das für alle städtischen Dienststellen mit Bauherrenfunktion zu einem erhöhten Kommunikationsaufwand gegenüber den Bietern, da immer erklärt werden muss, dass unsere Energieleitlinien noch nicht auf die aktuelle Gesetzeslage angepasst wurden.
  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0082/2025 Stand: 20.02.2026 Sachstandsbericht Energieleitlinien Stadt Köln 2025 Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft nimmt die Anpassungen der bisher gültigen Ener- gieleitlinien 2021 zur Kenntnis und beschließt, dass diese unter dem neuen Titel „Energieleitli- nien Stadt Köln - 2025“ ab sofort verbindlich bei allen städtischen Neubau- und Sanierungs- maßnahmen in dieser Form umgesetzt werden. Die Energieleitlinien gelten für alle städtischen Neubau- und Sanierungsvorhaben innerhalb der Gebäudewirtschaft und für alle anderen städtischen Bau- und Sanierungsprojekte außer- halb der Gebäudewirtschaft, wobei die Umsetzung bei anderen Dienststellen in Eigenverant- wortung und ohne Abstimmung mit dem Energiemanagement der Gebäudewirtschaft erfolgt. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Energieleitlinien 2025 sind im Intranet der Stadt Köln veröffentlicht. Der Beschluss ist da- mit umgesetzt. Nächste Schritte: keine Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt
  • Anlage 1 - Energieleitlinien_Stadt Koeln_2025

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    S Energieleitlinien Stadt Köln 2025 Stand: 28.05.2025 Stand Vorgängerversion: 26.04.2021 2 Bildnachweis Deckblatt: Heizanlage mit Grundwasserwärmepumpen in der Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule © Thomas Banneyer Energieleitlinien Stadt Köln 2025 3 1 Geltungsbereich der Energieleitlinien 4 2 Wirtschaftlichkeit 5 3 Dokumentation, Abweichungen und Abnahme 5 4 Hochbau 6 5 Sanitärtechnik-Trinkwasserversorgung14 6 Wärmesystem 17 7 Raumlufttechnik 21 8 Elektrotechnik 24 9 Photovoltaik 30 10 Konzeption Energiezähler 31 11 Gebäudeautomation 32 12 Anhänge 34 13 Synopse 35 14 Glossar 43 Energieleitlinien Stadt Köln 2025 4 1 Geltungsbereich der Energieleitlinien Die Energieleitlinien unterstützen das Ziel der Stadt Köln, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden (Vorlage AN/1377/2021). Die Energieleitlinie gibt praktische Umsetzungsvorgaben für nachfolgende Handlungsfelder: - Treibhausgas- und Energieverbrauchsreduzierung - Nachhaltige und effiziente Energienutzung - Ausbau von Photovoltaik Anlagen - Klimawandel Anpassungsmaßnahmen (zum Beispiel sommerlicher Wärmeschutz, Dachbegrünung, Regenwasserversickerung) Die Energieleitlinien gelten für alle städtischen Neubau- und Sanierungsvorhaben innerhalb der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Für alle anderen städtischen Bau- und Sanierungsprojekte außerhalb der Gebäudewirt- schaft gilt diese Energieleitlinie laut Ratsbeschluss (Aktionsplan Klimaschutz Vorlage 4000/2023) ebenfalls. Die Umsetzung bei anderen Dienststellen erfolgt in Eigenverantwor- tung ohne Abstimmung mit dem Energiemanagement der Gebäudewirtschaft. Die Energieleitlinien sind den planenden Architekt*innen und Ingenieur*innen am Beginn der Planung auszuhändigen und deren projektbezogene Umsetzung in der Beauftragung bindend vorzuschreiben. Die Energieleitlinien spiegeln den aktuellen Stand der Technik wider und werden bei Be- darf fortgeschrieben. Wird eine neue Version der Energieleitlinien nach Auftragserteilung veröffentlicht, ist zu prüfen, ob die Änderungen mit einem vertretbaren Aufwand als Grundlage der Planung/Ausführung übernommen werden können. Die Energieleitlinien ergänzen bestehende Gesetze, gültige Normen und Richtlinien, erset- zen jedoch keine fachgerechte, projektbezogene Planung. Sie bilden die Basis für ein effi- zientes und nachhaltiges Energiemanagement des Gebäudebestandes. Ergänzende Anforde- rungen aus den zugehörigen Anhängen sind gleichwertig mit den Energieleitlinien umzuset- zen. Die Bearbeitung und Einhaltung der Leitlinien ist dabei in den einzelnen Planungs- schritten nachzuweisen. Energieleitlinien Stadt Köln 2025 5 2 Wirtschaftlichkeit Grundsätzlich sollen alle wirtschaftlichen Maßnahmen umgesetzt werden. Eine Maßnahme ist dann wirtschaftlich, wenn innerhalb der rechnerischen Lebensdauer die eingesparten Energie- und Betriebskosten höher sind als die erforderlichen Investitionskosten. Dies wird bei Einhaltung der Energieleitlinien im Allgemeinen gut erreicht. Wenn von den Leitlinien abgewichen wird, sowie bei Variantenbetrachtungen, ist die Wirtschaftlichkeit mit Hilfe einer geeigneten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nachzuweisen. Dabei sind neben Investiti- ons- und Energiekosten auch die Kosten für den störungsfreien Betrieb einschließlich War- tungskosten sowie eventuelle Kosten für Ersatzbeschaffungen nach Ablauf der Anlagennut- zungszeit einzurechnen. Die Umweltfolgekosten werden in Höhe von mindestens 80 Euro/t CO2 als Beitrag zum Klimaschutz angesetzt. 3 Dokumentation, Abweichungen und Abnahme Alle Planungen für Neubauten und Sanierungen durch die Gebäudewirtschaft sind mit dem Sachgebiet „Energiemanagement“ abzustimmen, ebenso Planungen für technische Sanie- rungen für größere Einzelmaßnahmen. Das Sachgebiet „Energiemanagement“ berät die Bauprojektmanagement-Abteilungen und die Objektcenter hinsichtlich der technischen und wirtschaftlich optimalen Umsetzung der Vorgaben aus dieser Leitlinie. Die Umsetzung der Anforderungen aus dieser Leitlinie, insbesondere Abweichungen, ist an- hand von Anhang 2 „Energie-Checkliste“ zu dieser Leitlinie zu dokumentieren. Die Doku- mentation ist nach LP2 und LP3 dem Sachgebiet „Energiemanagement“ zur Prüfung vorzu- legen und von diesem freizuzeichnen. Das Energiemanagement ist vier Wochen vor der geplanten VOB Abnahme zu informieren, damit die Umsetzung der in LP3 erarbeiteten Planungsziele vom Energiemanagement über- prüft werden können. Energieleitlinien Stadt Köln 2025 6 4 Hochbau 4.1 Architektur 4.1.1 Kompaktheit und Orientierung Die Gebäudehüllfläche ist bei gegebenem Raumprogramm gering zu halten (möglichst kom- pakt). Kompakte Gebäude verbrauchen weniger Heizenergie. Verkehrsflächen und Neben- räume, aber auch Lufträume sollen minimiert werden. Die Orientierung von transparenten Bauteilen ist entsprechend der Nutzungsart und Nutzungszeiten der geplanten Zonen vor- zunehmen, die Orientierung zur Nordseite ist zu minimieren. Bei Kulturbauten folgt die Ausbildung der Gebäude hinsichtlich Kompaktheit und Reduzie- rung von Flächen und Lufträumen dem gestalterischen Konzept der Entwurfsverfasser*in- nen. 4.1.2 Natürliche Lüftung Räume sollen weitgehend natürlich be- und entlüftet werden können. Das gilt auch beim Einsatz einer mechanischen Lüftungsanlage für die heizfreie Zeit. Hierfür sind ausreichend große Fensteröffnungsflügel vorzusehen. Als Orientierungswert kann hierbei gelten: a) Stoßlüftung (Fensterflügel ganz geöffnet): Lüftungsquerschnitt 12% von Raumgrundflä- che b) Dauerlüftung (Fensterflügel teilweise geöffnet, Sommerfall): Lüftungsquerschnitt 4% von Raumgrundfläche. Bei Kulturbauten ist eine natürliche Belüftung nur in Teilbereichen, wie zum Beispiel Ver- waltung, Nebenräume, Technik, et cetera möglich. Die Hauptnutzungsflächen wie Ausstel- lungsräume, Depots und Versammlungsräume benötigen in der Regel aus konservatorischen beziehungsweise funktionellen Gründen eine Vollklimatisierung inklusive einer Konditionie- rung von Feuchte und Temperatur. 4.1.3 Tageslichtnutzung In allen Räumen sollte Tageslicht genutzt werden. Arbeitsplätze sind tageslichtorientiert zu planen. Die Gebäudeausrichtung und -geometrie sowie die Ausrichtung und Größe der Fenster sind unter den Gesichtspunkten natürliche Belüftung, passive Solarenergienutzung, sommerliche Überhitzung und maximale Tageslichtnutzung zu optimieren. Ein Tageslicht- quotient von Minimum 3% für Räume mit 300 Lux ist einzuhalten. Zur Versorgung der Nut- zungsbereiche mit Tageslicht ist ein schlüssiges Konzept vorzulegen. Dabei sollen möglichst architektonische Elemente (zum Beispiel Oberlichter, Lichthöfe, Lichtumlenksysteme) be- rücksichtigt werden. Energieleitlinien Stadt Köln 2025 7 4.1.4 Reflexionsgrad der Innenflächen Räume, die hohe Reflexionsgrade der Wand-, Decken- und Fußbodenoberflächen aufwei- sen, benötigen weniger Strom für die Beleuchtung. Um gute Reflexionsgrade zu erreichen, sind unter Abwägung von architektonischen Farbkonzepten und weiterer Kriterien wie Rei- nigungsanfälligkeit vorrangig helle Farben und glatte Oberflächen zu realisieren. Für Fuß- boden, Decke und Wand werden Reflexionsgrade von mindestens 30%, 80% und 60% emp- fohlen. Bei Kulturbauten folgt der Reflexionsgrad der Raumoberflächen dem gestalteri- schen Konzept der Entwurfsverfasser*innen. 4.1.5 Sonnenschutz Besonnte Fensterflächen sind mit einem außenliegenden Sonnenschutz auszustatten. Die- ser ist mit einem Abminderungsfaktor Fc <= 0,25 nach DIN 4108-2 vorzusehen. Im Falle von begründeten Abweichungen ist ein Gesamtenergie-Durchlassgrad von g-total <= 0,16 einzu- halten. Der Sonnenschutz wird grundsätzlich automatisch betrieben, muss aber manuell übersteuerbar sein. Für eine ausreichende Hinterlüftung ist zu sorgen. Der Sonnenschutz muss so einstellbar sein, dass auch bei voller Schutzfunktion möglichst kein Kunstlicht er- forderlich wird. Hierzu können zum Beispiel tageslichtorientierte Lamellen-Systeme einge- setzt werden, deren oberer Teil getrennt einstellbar ist und eine Reflektion des Sonnen- lichtes gegen die Raumdecke ermöglichen. Bei Lamellen-Systemen ist je Zone eine Rück- meldung bei Auslösen des Windwächters sowie eine Sammelstörmeldung bei Ausfall der Ja- lousiesteuerung in das Gebäudeautomations-Netzwerk (GA-Netz) zu übertragen (siehe An- hang 3 „Anforderungen Gebäudeautomation“). 4.1.6 Windfang Hauptzugänge sollen bei Neu- und Erweiterungsbauten einen ausreichend großen unbeheiz- ten Windfang erhalten (Türabstand ≥ 2,5m). Für Nebeneingänge ist bei hoher Frequentie- rung und der Gefahr von Zugerscheinung ebenfalls ein Windfang vorzusehen. Abweichungen hiervon sind frühzeitig mit dem Energiemanagement abzustimmen. Energieleitlinien Stadt Köln 2025 8 4.2 Baulicher Wärmeschutz 4.2.1 Neubau Passivhauskomponenten Neubauten sollen mit Passivhauskomponenten geplant und ausgeführt werden (nach der Passivhaus-Bauweise: sehr gute Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken, Luft- dichtigkeit, flächendeckende Lüftung mit Wärmerückgewinnung). Zur Gebäudedämmung sollten bevorzugt Baustoffe verwendet werden, deren Entsorgung wirtschaftlich und ökolo- gisch vertretbar ist. Bei Neubauten sind für Bauteile normal beheizter Bereiche (≥19°C) mindestens folgende Bauteilqualitäten einzuhalten: Bauteil maximaler U-Wert (W/m²K) entspricht in der Regel mindestens Außenwand (Außendämmung) 0,15 22 cm bei WLG 035 Dach 0,13 26 cm bei WLG 035 Oberste Geschossdecke 0,13 26 cm bei WLG 035 Boden/Kellerdecke/Kellerwand 0,15 26 cm bei WLG 040 Fenster/Fenstertüren Uw = 0,80 3-Scheiben Opake Panel-Elemente fest oder be- weglich (diese Anwendung ist zu ver- meiden beziehungsweise zu minimie- ren) 0,3 Lichtkuppel verglast Uw = 1,00 3-Scheiben Außentüren: opak verglast Ud = 1,00 Ud = 1,30 2,5 cm bei WLG 025 3-Scheiben Sollte die Passivhaus-Bauweise aus baulichen Gründen nicht erreicht werden können, ist dies durch die Planer*innen explizit zu begründen. Abweichungen zur Passivhaus-Bauweise sind im Einzelfall mit dem Energiemanagement abzustimmen. Als Mindestanforderung gilt dann, die Anforderungen an die mittleren Wärmedurchgangsko- effizienten (Ū- Wert) der wärmeübertragenden Umfassungsflächen für opake und transpa- rente Bauteile gemäß Anlage 3, Gebäudeenergiegesetz (GEG), um mindestens 40% zu un- terschreiten (bei niedrig beheizten Bereichen von 12°C bis 19°C können die U-Werte bis zu 25 % erhöht werden und bei niedrig beheizten Bereichen zu Außen-/unbeheizten Bereichen können die U-Werte bis zu 40 % erhöht werden). Energieleitlinien Stadt Köln 2025 9 4.2.2 Modernisierung von Gebäuden Bei der Modernisierung bestehender Gebäude sind mindestens folgende U-Werte einzuhal- ten: Bauteil max. U-Wert (W/m²K) entspricht in der Regel mindestens Außenwand 0,20 18 cm bei WLG 035 Dachflächen – Steildach Dachflächen - Flachdach 0,18 0,14 20 cm bei WLG 035 16 - 26 cm je nach WLG Decken, Wände, Boden gegen unbe- heizte Räume und Erdreich 0,25 14 cm bei WLG 035 Fenster/Fenstertüren Uw = 0,95 3-Scheiben Außentüren: opak verglast Ud = 1,00 Ud = 1,30 2,5 cm bei WLG 025 3-Scheiben Wird bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen (Generalinstandsetzung mit Gebäudehülle und Anlagentechnik) gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) alternativ ein Primärener- gienachweis geführt, dann darf dieser Wert die Anforderung an den Jahresprimärenergie- bedarf für Nichtwohngebäude nach §18 des GEG 2024 für Neubauten um maximal 40 % überschreiten. Ausnahmen gelten, wenn aus bautechnischen oder denkmalpflegerischen Gründen insbe- sondere bei Kulturbauten einzelne Anforderungen nicht eingehalten werden können. Alle Abweichungen sind mit dem Energiemanagement der Gebäudewirtschaft vorab abzustim- men. 4.2.3 Wärmebrücken Die Konstruktion ist so auszuführen, dass gemäß DIN 4108 Bbl.2:2019-6 der Wärmebrücken- zuschlag UWB =< 0,03 W/m²K, Kategorie B beträgt. Ein Wärmebrückenkonzept, mit Über- sicht der Detailpunkte und Darstellung der Dämmebene in Grundrissen und Schnitten, ist zu erstellen. Energieleitlinien Stadt Köln 2025 10 4.2.4 Gebäudedichtheit Die Dichtheit der Gebäudehülle bei Neubauten und Generalsanierungen ist durch eine Luft- dichtigkeitsmessung nach DIN EN 13829 nachzuweisen. Es ist bei Gebäuden mit Passivhaus- Komponenten ein n50-Wert kleiner/gleich 0,6 zu erreichen. In allen anderen Fällen ist ein n50-Wert von maximal 1,0 zu erreichen. Ein Luftdichtheitskonzept, mit Darstellung der luftdichten Ebene in Grundrissen und Schnitten, ist zu erstellen. 4.2.5 Fenster: Randverbund und Einbausituation Bei Fenstern ist ein wärmetechnisch verbesserter Randverbund (warme Kante) einzuset- zen. Glasteilende Sprossen im Scheibenzwischenraum sind zu vermeiden. Die Fensteranschlüsse zu angrenzenden Bauteilen sind wärmebrückenminimiert auszubil- den. Die Lage des Fensters ist nach Möglichkeit in der Dämmebene zu positionieren oder direkt an diese anzuschließen. 4.2.6 Sommerlicher Wärmeschutz Bedingt durch die Klimaerwärmung hat die durchschnittliche Anzahl der sommerlichen Hit- zetage zugenommen. Deswegen werden für die Aufrechterhaltung von zumutbaren Innen- temperaturen Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz wichtiger. Passive Maßnahmen sind aktiven vorzuziehen beziehungsweise mit diesen zu kombinieren. Siehe auch Kapitel 7.6. Passive Maßnahmen - Große Glasflächen sind zu vermeiden, welche zu einer großen Wärmelast im Som- mer führen - Schwere Bauteile / Massivkonstruktion - Verschattung und/oder Sonnenschutzgläser von transparenten Bauteilen - Reduzierung innerer Wärmelasten - Nachtkühlung mit Querlüftung und gegebenenfalls motorischer Unterstützung - Bei Steildach Dämmstoffe mit höherer Masse (Holzfaser, Zellulose) - Flachdächer bei Neubauten mit Gründächern Aktive Maßnahmen - Adiabate Kühlung und Systeme mit geringer Temperaturspreizung zum Beispiel De- ckensegel, Bauteilkühlung - Passive Kühlung über Umlaufwasser von Wärmepumpen - Lüftungsanlage Energieleitlinien Stadt Köln 2025 11 4.3 Dachflächennutzung mit Photovoltaik und Dachbegrünung Bei Neubauten ist die Installation von Solarstromanlagen (Photovoltaik) mit maximaler Flä- chenbelegung in Kombination mit einer Dachbegrünung durchzuführen (siehe Kapitel 9). Bei Sanierungsmaßnahmen von Dächern ist die Installation von einer Solarstromanlage mit maximaler Flächenbelegung und mit einer Dachbegrünung zu prüfen und bei Eignung durchzuführen. Bei Bestandsdächern sollen Kiesschüttungen bei der Sanierung durch Dach- begrünung nach vorheriger Abstimmung mit dem Brandschutz ersetzt werden. Die Photovoltaikanlage und die Dachbegrünung sind so zu planen und zu realisieren, dass die Verschattung der Module vermieden und durch die Anordnung von Wartungsgängen und entsprechende Kabelführungen eine fachgerechte Wartung und Pflege ermöglicht wird. Die Dachabdichtung muss wurzelfest nach DIN EN 13948 sein oder eine entsprechende Wur- zelschutzbahn flächendeckend installiert werden. Weiterhin sind auflastgehaltene Solar- Gründach-Systeme zu verwenden, um Dachdurchdringungen und damit verbundene poten- tielle Schadstellen zu vermeiden. Weiterhin soll ein Abstand von 20 cm zwischen Modulunterkante und Substratoberkante so- wie vor den Modulen ein 20 cm breiter Schutzstreifen mit Grobkies oder Plattenbelag vor- gesehen werden um Verschattung vorzubeugen. Die Breite der Wartungsgänge zwischen den Modulreihen muss mindestens 50 cm betragen. Bei der Planung sind die FLL Dachbegrünungsrichtlinien sowie die BuGG Fachinformation „Solar-Gründach“ einzuhalten. Die ausführenden Firmen sollten zwecks Koordination der Gewerkeübergänge möglichst frühzeitig eingebunden werden. Energieleitlinien Stadt Köln 2025 12 4.4 Photovoltaik-Fassadennutzung Bei der Fassadengestaltung ist die Installation von Photovoltaik zur elektrischen Energiege- winnung vorzusehen. Die technischen Lösungsmöglichkeiten mit den zugehörigen Energie- gewinnen sind in der Planung auszuweisen. 4.5 Räumlichkeiten für TGA Für die technische Gebäudeausrüstung sind ausreichend Räumlichkeiten vorzusehen. Neben Räumen für Hausanschluss, Heizung, Lüftung, et cetera sind auch Räume für Batterieanla- gen (einschließlich Solarbatterie) und Wechselrichter vorzusehen. 4.6 Dach- und Flächenentwässerung Zur Minimierung des Oberflächenabflusses sind Dach-, als auch Hof-, Parkplatz- und Wege- flächen möglichst vom Kanal abzukoppeln und im Sinne des §55 WHG zu versickern. Zur Umsetzung der Versickerung können unterschiedliche Maßnahmenkombinationen greifen. Zulässige Versickerungsanlagen umfassen die Flächenversickerung (zum Beispiel auch Ra- sengittersteine), Tiefbeete, Muldenversickerung, Rigolenversickerung und Mulden-Rigolen- Versickerung. Die Möglichkeiten einer Dachbegrünung sind zu prüfen (siehe auch 4.3). Ab- weichungen zu dieser Forderung sind ausschließlich aus gewichtigen und nachvollziehbaren Gründen möglich. Sie sind plausibel zu begründen und bedürfen der Zustimmung der Stadt- entwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln). Die Vorgaben der StEB Köln zum Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sind dabei zu beachten. Zum Planungsbeginn ist ein beratendes Fachgespräch mit den StEB Köln zu vereinbaren. Bitte wenden Sie sich hierzu an: kanalan- schlussschein@steb-koeln.de. Es sind Abstimmungen mit dem Umweltamt der Stadt Köln hinsichtlich der Anforderungen an die Regenwasserbehandlung sowie potentieller Anträge auf eine wasserrechtliche Er- laubnis zu führen. Ebenso ist ein Antrag auf Kanalanschlussschein bei den StEB Köln zu stel- len um die vielfältigen Belange der Grundstücksentwässerung zu klären. Eine mögliche Re- duzierung der Abwassergebühren durch teilweise oder vollständige Versickerung des Re- genwassers vor Ort wird im Rahmen des Kanalanschlussscheinverfahrens geprüft. Energieleitlinien Stadt Köln 2025 13 4.7 Wasserhaushaltsbilanz Eine besondere Bedeutung bei der wasserbewussten Stadtentwicklung hat die Erhaltung beziehungsweise die Wiederherstellung des lokalspezifischen natürlichen Wasserhaushal- tes. Zu diesem Zweck ist eine Bilanzierung des Wasserhaushaltes gemäß dem DWA-Merk- blatt 102-4 durchzuführen. Die Bearbeitung der Wasserhaushaltsbilanz sollte durch ein ge- eignetes fachkundiges Büro erfolgen. Um eine wasserbewusste Planung zu gewährleisten, ist frühzeitig eine Wasserhaushaltsbilanz für das geplante Vorhaben aufzustellen. Ziel ist es, den zukünftigen Wasserhaushalt im Planungsgebiet mit Hilfe von Maßnahmen der de- zentralen Regenwasserbewirtschaftung an die Wasserbilanz eines unbebauten natürlichen Zustandes (Referenzzustand) anzunähern. Zu diesem Zweck ist durch die Auswahl geeigne- ter Maßnahmen das zukünftige Verhältnis zwischen Ableitung, Versickerung und Verduns- tung von Niederschlagswasser optimal an den Referenzzustand anzupassen. In der Regel erfordern die Anpassungsmaßnahmen ein iteratives Vorgehen, um den jeweili- gen Effekt auf die Wasserbilanz des zukünftigen Plangebietes zu ermitteln und schließlich einer natürlichen Wasserbilanz möglichst nahe zu kommen. Eine Abweichung des Planungs- zustandes vom Referenzzustand von maximal 10 % ist zu erreichen. Abweichungen gegenüber dem unbebauten Zustand sind in Anlehnung an das DWA-Merk- blatt M-102-4 unter ökologischen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten zu bewerten. Größere Abweichungen, die aus unvermeidbaren Randbedingungen oder Zwängen herrüh- ren, müssen ausführlich fachlich begründet werden. Fragen zur Grundstückentwässerung und zur Wasserhaushaltsbilanzierung können im Zuge des beratenden Fachgesprächs geklärt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an: kanalan- schluss@steb-koeln.de. Energieleitlinien Stadt Köln 2025 14 5 Sanitärtechnik-Trinkwasserversorgung Die Trinkwasseranlage ist bedarfsgerecht zu dimensionieren. Der Wasserinhalt der Anlage muss so gering wie möglich bemessen werden. Alle Armaturen, Rohrleitungen und Formstücke sind für einen energiesparenden, strö- mungsoptimierten und wirtschaftlichen Betrieb auszulegen. Die Rohrleitungswege sind so kurz wie möglich zu halten. 5.1 Trinkwasserhygiene Die aktuellen Anforderungen an die Trinkwasserhygiene sind einzuhalten. Der AN hat ein Hygienekonzept zu erstellen und vor Umsetzung mit dem AG abzustimmen. Es muss sicher- gestellt werden, dass an jeder Stelle der Trinkwasser-Installation (Warm- und Kaltwasser- leitungen) ein ausreichender Wasseraustausch durch Entnahme innerhalb von 72 Stunden stattfindet (VDI 6023). Durch bedarfsgerechte Dimensionierung ist zu erreichen, dass bei regelmäßiger Nutzung ein ausreichender/vollständiger Wasseraustausch gewährleistet ist. Das regelmäßige Spülen der Leitungen über technische Maßnahmen (Spülstationen und/oder elektronische Armatu- ren) ist zu minimieren. Die Leitungsführung ist so zu optimieren, dass die geforderte Quali- tät des Trinkwassers bei regelmäßigem Verbrauch auch ohne Ableitung von Trinkwasser und ohne zusätzliche Kühlung eingehalten werden kann. Alle Rohrleitungen und Komponenten sind entsprechend den Vorgaben zu dämmen, auch um einer unzulässigen Erwärmung des kalten Trinkwassers vorzubeugen. 5.2 Zapfmengen und Durchfluss an Entnahmestellen Die Zapfmengen und Durchflüsse sind – sofern hier nicht gesondert aufgeführt – entspre- chend der Norm auszulegen oder entsprechend den besonderen Vorgaben des Herstellers zu berücksichtigen. Abweichungen von der Norm sind mit dem*der AGabzustimmen. 5.2.1 WC- und Urinal-Anlagen WC-Spülungen sind mit 1-Mengen-Spültaste mit Stopp-Funktion auszuführen und mit ent- sprechendem Hinweisschild (Start/ Stopp–Funktion) auszustatten. Die Spülmenge ist auf 6 Liter einzustellen. Urinale sind als Spülurinale auszuführen und mit berührungslosen Spülarmaturen auszustat- ten. Die Spülmenge ist auf 1 Liter einzustellen. Energieleitlinien Stadt Köln 2025 15 5.2.2 Waschtische und Duschen An Waschtischen ist der Zapfstellendurchfluss auf 6 l/min, bei Duscharmaturen auf 9 l/min einzustellen. An allen allgemein zugänglichen Abnahmestellen sind Selbstschlussarmaturen vorzusehen. Ausnahmen bei entsprechendem Bedarf sind zu begründen. Die Auslaufzeit ist bei Duschen auf 20 Sekunden, bei Waschtischen auf 8 Sekunden einzustellen. Eine entspre- chende Einstellmöglichkeit der Fließzeit muss vorhanden sein. Nur Handwaschstellen in barrierefreien WCs/Bädern, Wasch- und Wickeltischen in Kinder- tagesstätten und Sanitätsräumen erhalten einen Warmwasseranschluss. Alle anderen Waschstellen erhalten abweichend zur DIN 18032 nur einen Kaltwasseranschluss. Abweichend zur DIN 18032-1:2014-11, Tabelle 2-Nebenräume für Sporthallen, Spalte 4, sind Wasch- und Duschräume wie folgt auszustatten: Sporthalle Wasch- und Duschraum abweichend zur DIN 18032-1 als Kleineinheit mit je 2 Waschstellen und je 2 Duschen oder als Großeinheit mit je 2 Waschstellen und je 4 Duschen Wasch- und Duschraum gemäß DIN18032-1 als Kleineinheit mit je 2 Waschstellen und je 3 Duschen oder als Großeinheit mit je 2 Waschstellen und je 6 Duschen 1-fach 2 Kleineinheiten 1,5-fach 2 Kleineinheiten und 1 Großeinheit oder 2 Großeinheiten 2-fach 4 Kleineinheiten oder 2 Großeinheiten oder eine Kombination aus Groß- und Kleineinheiten 3-fach 6 Kleineinheiten oder 3 Großeinheiten oder eine Kombination aus Groß- und Kleineinheiten Energieleitlinien Stadt Köln 2025 16 5.3 Trinkwarmwasserbereitung Der Warmwasserbedarf ist nach DIN 12831-3 zu ermitteln. Die Warmwasserbereitung erfolgt ohne Trinkwarmwasserspeicher und ohne Zirkulation. Die Wassermenge zwischen dem Erhitzer/Wärmeübertrager und der jeweiligen Entnahmestelle muss dann entsprechend Trinkwasserverordnung < 3 l betragen. Die Auslauftemperaturen an den jeweiligen Entnahmestellen sind so niedrig wie möglich zu halten, um Energieverluste zu vermeiden und um Betriebskosten zu minimieren: - Duschen 38°C - Teeküche 50°C - Waschstellen beziehungsweise Handwaschbecken mit Warmwasser: maximal 38°C (beschränkte Anwendung siehe Abschnitt 5.2.2) - Sonstige Verbraucher (Küchen) nach Herstellervorgabe und/oder Vorgabe AG Die Systemwahl der Warmwasser-Bereitung erfolgt unter wirtschaftlichen Aspekten und ist abhängig von den örtlich zur Verfügung stehenden Heizmedien (siehe auch Abschnitte 6.1 und 6.2). Je nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit sind folgende Systeme zu betrachten: - Frischwasserstation (mit Heizungspufferspeicher) - elektronisch geregelte E-Durchlauferhitzer (Sporthallen und gegebenenfalls Küchen) - Kleinstdurchlauferhitzer (nur für Handwaschbecken) Frischwasserstationen sind mit Heizwasser-Pufferspeichern mit Energieeffizienzklasse min- destens B (siehe Verordnung (EU) Nr. 812/2013) auszustatten. Die Pufferspeicher sind ver- brauchsnah zur Zapfstelle zu positionieren. Sowohl die Soll-Temperatur als auch die Betriebszeit für den Pufferspeicher muss über die Gebäudeautomation schalt- und einstellbar sein. Für den Ein- und Ausschaltpunkt der Beladung des Pufferspeichers ist eine einstellbare Hys- terese zu hinterlegen. Pufferspeicher sind heizseitig mit einer Anfahrschaltung zu verse- hen, um die Schichtung nicht zu beeinträchtigen. Energieleitlinien Stadt Köln 2025 17 6 Wärmesystem 6.1 Trennung Erzeugung Raumwärme und Warmwasser Die Anlagen zur Erzeugung der Raumwärme sollen außerhalb der Heizperiode ausgeschaltet werden. Außer bei Anschluss an Wärmenetze ist die Erzeugung von Raumwärme von der Er- zeugung von Warmwasser zu trennen (siehe auch Abschnitt 5.3). Bei Anschluss an Wärme- netze ist über separate Regelkreise die Abschaltung der Raumwärmeversorgung außerhalb der Heizperiode zu ermöglichen. 6.2 Wärmekonzept Von den zur Verfügung stehenden erneuerbaren Energieträgern nach GEG, werden Umwelt- wärme und Geothermie in dieser Reihenfolge priorisiert. Weniger präferiert werden Solarthermie, Biogas, feste Biomasse und nachhaltig erzeugtes Pflanzenöl. Die Kapazität der bestehenden Wärmenetze (Fern- und Nahwärme) ist beschränkt und sollte vorrangig in Bestandsgebäuden genutzt werden. Bei Neubauten, sowie bei Erweite- rungsbauten ohne vorhandenen Anschluss an ein Wärmenetz ist daher die Nutzung von lo- kalen erneuerbaren Energien, Geothermie und Umweltwärme einem Anschluss an ein vor- handenes Wärmenetz vorzuziehen. Die Auswahlpriorität nach 6.2.1 und 6.2.2 ist hierbei anzuwenden. Dabei ist eine einfache technische Lösung anzustreben. Betrieb und Unter- haltung sollen keine stark erhöhten Anforderungen stellen und die Anlagen von den vor Ort ansässigen Fachhandwerker*innen im Allgemeinen gut betreut und gewartet werden kön- nen. Bei Anschluss an ein Wärmenetz ist beim Versorger eine Anschlussanfrage zu stellen und beim Energiemanagement zur energiewirtschaftlichen Prüfung vorzulegen. Dabei ist die Anschlussleistung auf Grund der hohen Kosten der Leistungsvorhaltung auf den kleinstmög- lichen Wert auszulegen. Energieleitlinien Stadt Köln 2025 18 Die Koordinationsstelle Klimaschutz der Stadt Köln (Klimaschutz@stadt-koeln.de) erstellt im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung eine Übersicht, aus der hervorgeht, welche Variante für die Gebäude-Wärmeerzeugung in den jeweiligen städtischen Zonen priorisiert wird. Im Rahmen der Grundlagenermittlung bietet dies eine erste Hilfestellung für die Wahl der Wärmeerzeuger. 6.2.1 Auswahlpriorität Wärmeerzeugungssystem für Neubauten / Generalinstandsetzung a) Umweltwärme/Wärmepumpe b) Wärmepumpe zur Nutzung von unvermeidbarer Abwärme c) Wärmenetze d) Andere nachhaltige Wärme-Systeme im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach Rücksprache mit dem EM möglich 6.2.2 Auswahlpriorität Wärmeerzeugungssystem für Teilsanierung a) Wärmenetz b) Umweltwärme/Wärmepumpe c) Wärmepumpe zur Nutzung von unvermeidbarer Abwärme d) Anderen nachhaltige Wärme-Systeme im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach Rücksprache mit EM möglich Energieleitlinien Stadt Köln 2025 19 6.3 Auslegung Wärmesystem Die Auslegung der Heizungsanlage erfolgt bei Neubaumaßnahmen nach detaillierter norm- gerechter Heizlastberechnung gemäß DIN EN 12831. Bei Ersatz von Heizungsanlagen im Be- stand kann nach vereinfachter Heizlastberechnung (zum Beispiel nach der Hüllflächen-Me- thode, Verbrauchshistorie oder anderer geeigneter Verfahren) ausgelegt werden. Die Heizlastberechnungen für Heizung und Warmwassererzeugung sind separat auszuwei- sen. Eventuell anstehende oder zwischenzeitlich ausgeführte Sanierungen der Gebäude- hülle sind dabei entsprechend zu berücksichtigen. Ein Austausch des Wärmeerzeugungssys- tems ohne eine der vorgenannten Heizlastberechnungen ist unzulässig. Die entsprechenden Berechnungen sind dem Energiemanagement im Rahmen der Entwurfsplanung vorzulegen. Die minimale Auslegungstemperatur für Köln erfolgt nach DIN EN 12831-TS mit nationalem Anhang. Die Vorgaben für die Raumtemperaturen sind in Anhang 1 „Sollwerte für Raumlufttempera- turen während der Nutzungszeiten in der Heizperiode“ zu finden. 6.4 Rohrnetz Das Rohrsystem ist entsprechend der Rohrnetzberechnung auf Basis der städtischen Tempe- raturvorgaben einzuregulieren (hydraulischer Abgleich). Die Einregulierung ist durch ein Protokoll zu dokumentieren. Die sich in der Praxis einstellenden Raumtemperaturen sind zu überprüfen und gleichfalls zu protokollieren. Im Bedarfsfall ist eine Nachregulierung während der Heizperiode erforderlich. Eine Abnahme erfolgt nur unter Vorlage dieses Pro- tokolls. Energieleitlinien Stadt Köln 2025 20 6.5 Statische Heizkreise Das Gebäude ist in geregelte, statische Heizkreise (Zonen) aufzuteilen, die sich mindestens nach Raumtemperaturniveau, nach vorhandenen zeitlich unterschiedlichen Nutzungsberei- chen sowie der Ausrichtung nach Himmelsrichtung richten. Ein statischer Heizkreis (Zone) darf eine Gesamtfläche von rund 600qm beziehungsweise eine Heizleistung von ca. 15kW bei Büro- und Unterrichtsräumen nicht überschreiten. 6.6 Heizflächen Die Auslegung der statischen Heizflächen erfolgt entsprechend den baulichen Vorgaben. Flächenheizungen sind zu bevorzugen. Beim Einsatz von Deckenstrahlplatten, zum Beispiel in Turnhallen, muss der Strahlungsanteil der eingesetzten Platten >= 80 % betragen. 6.7 Thermostatköpfe Thermostatventile müssen einen integrierten hydraulischen Abgleich ermöglichen. Die Pro- portionalabweichung der Thermostatventile darf maximal 1 Kelvin betragen. Die Ausfüh- rung des Thermostatkopfes erfolgt als Modell mit verdeckter, fest einstellbarer oberer Be- grenzung und unterer Begrenzung auf Frostschutz. Die Einstellung der Thermostatköpfe ist nur mit einem Spezialwerkzeug möglich. Der Nutzer*die Nutzerin kann damit aktiv regeln und zum Beispiel die Heizung bei Fensterlüftung reduzieren. Die maximale verdeckte Begrenzung ist bei Installation entsprechend Anhang 1 „Sollwerte Raumtemperaturen“ einzustellen. 6.8 Pufferspeicher Pufferspeicher sind bei nachhaltigen Wärmesystemen sinnvoll um einen wirtschaftlichen Betrieb zu unterstützen. Pufferspeicher sind in Anlehnung an die VDI 4645 auszulegen (Pla- nung von Wärmepumpen). Bei Wärmenetzen sind keine Pufferspeicher vorzusehen. Energieleitlinien Stadt Köln 2025 21 7 Raumlufttechnik Bei Passivhaus-Planungen sind RLT-Anlagen zwingend vorgegeben. Weiterführende Vorga- ben, zum Beispiel zu den vorgeschriebenen Luftmengen im Schulneubau, sind im „Anhang BQA: Rahmenbedingungen Passivhausstandard“ zusammengefasst und bilden bei Passiv- haus-Planungen gemeinsam mit den Energieleitlinien die Planungsgrundlage. 7.1 Luftvolumenströme Die Luftmengen sind entsprechend den Anforderungen der DIN EN 16798 zu minimieren. Eine detaillierte Luftmengenberechnung nach Raumnutzung ist vorzulegen. Bezüglich der Luftvolumenstrom Auslegung im Schulbau ist der „Anhang BQA: Rahmenbe- dingungen Passivhausstandard Schulbau“ anzuwenden. Die Regelungsstrategie der Lüftung ist in Anhang „Anforderungen Gebäudeautomation“ beschrieben und umzusetzen. 7.2 Luftleckrate Die Luftleckrate der Kanäle und Rohre darf die Luftdichtheitsklasse C nach DIN EN 1507, Tabelle 1 beziehungsweise DIN EN 15727, Tabelle 3 nicht überschreiten. Der Nachweis ist vor Abnahme durch ein Protokoll zu dokumentieren. 7.3 Wärmerückgewinnung RLT-Anlagen erhalten grundsätzlich eine Wärmerückgewinnung nach DIN EN 13053 entspre- chend Klasse H2 oder besser. Bei RLT-Anlagen mit Feuchteregelung sind bevorzugt Anlagen mit sensibler und latenter Wärmerückgewinnung einzusetzen. 7.4 RLT-Anlagen: Effizienzanforderungen Grundsätzlich sind Lüftungsgeräte mit frequenzgeregelten Ventilatoren auszustatten. Die Ventilator-Effizienz ist gemäß EN 13053 nach Klasse P3 oder besser auszulegen. Die Gesamtenergieeffizienz der Anlage nach DIN EN 13053 muss dabei der Klasse A oder besser entsprechen. Die Regelung der Raumluftqualität sollte mindestens nach Kategorie IDA-C4 der DIN EN 16798-3 ausgeführt werden. Sofern eine niedrigere Kategorie gewählt wird, ist dieses gesondert zu begründen. Energieleitlinien Stadt Köln 2025 22 7.5 Regelungs- und Steuerungskonzept 7.5.1 Dokumentation Das gesamte energierelevante Regelungs- und Steuerungskonzept ist in der Planung aus- führlich zu beschreiben und der Gebäudewirtschaft- Energiemanagement im Zuge der ener- giewirtschaftlichen Stellungnahme vorzulegen (siehe hierzu auch Anlage „Anforderungen Gebäudeautomation“). 7.5.2 Normalbetrieb Der Betrieb der Lüftungsanlage soll im Normalfall nur während der Heizperiode erfolgen. Die Regelung erfolgt dabei gemäß Anhang „Anforderungen Gebäudeautomation“. Außer- halb der Heizperiode erfolgt die Lüftung der Räume über die Fensteranlagen. Ausnahmen wie innenliegende Räume, Räume mit Beeinträchtigung durch Verkehrslärm, besondere Lüftungsanforderungen auf Grund von Schadstoffen, Feuchteanforderungen oder ähnliches sind mit der entsprechenden Begründung zulässig. Die Nutzung der Lüftungsanlage zur Nachtauskühlung ist anzustreben. Zur bedarfsgerechten Regelung der Volumenströme sind motorbetriebene Regel- oder Ab- sperrklappen im Kanalnetz zu installieren. Die Reduzierung der Außenluftrate ist bei extrem hohen oder extrem niedrigen Außentem- peraturen unter Beachtung der CO2-Grenzwerte zu realisieren. Aufheizung von Räumen mit reiner Luftheizung nur im Umluftbetrieb, Aufheizen von Räu- men mit statischer Grundheizung ohne Betrieb der Lüftungsanlage. Energieleitlinien Stadt Köln 2025 23 7.6 Kühlung von Sonderzonen Die Kühlung von Sonderzonen ist nur in Ausnahmen mit Nachweis über eine Kühllastberech- nung und bei größeren Objekten eine Simulation gestattet und auf ein Minimum zu begren- zen. Ausnahmen bilden zum Beispiel Kindertagesstätten, Ausstellungs- und Depotbereiche in den Museen oder auch Veranstaltungsräume wie eine Schulaula. Generell ist zu prüfen, ob die Wärmelasten durch natürliche Luftwechsel abgeführt werden können, eine mechani- sche Nachtlüftung zur kontrollierten Nachtauskühlung ohne Anforderungen an die Ge- räusch- und Zugfreiheit ausreicht oder eine adiabate Kühlung möglich ist. Weitere passive und aktive Maßnahmen Optionen sind unter Kapitel 4.2.6 zu finden. Gegebenenfalls sind alternative Kühlsysteme einzusetzen. Eine gleichzeitige Heizung und Kühlung ist durch ge- eignete technische Maßnahmen zu verhindern. Bei Neubauten kann eine aktive Kühlung in Kombination mit Grundwasser-Wärmepumpe o- der überschüssigen Photovoltaik-Strom in Betracht gezogen werden, wenn die Kühllast ei- nes Raumes so hoch ist und alle passiven Maßnahmen ausgeschöpft wurden und trotzdem im Sommerfall die Raumtemperatur von +26°C überschritten wird. Die Kühlung darf erst über +26°C Raumtemperatur aktiviert werden. Die Regelung der Kühlung muss mit 6K glei- tend zur Außentemperatur erfolgen, das heißt der Sollwert Raumkühlung ist gleich Außen- temperatur minus 6K. Be- und Entfeuchtung der Zuluft ist nur in Sonderfällen zulässig. Hierbei sind die zulässigen Bereiche der relativen Feuchte voll auszuschöpfen. Regelkreise zur Feuchteregelung müs- sen mit zwei Sollwerten betrieben werden, der niedrigere für die Befeuchtung, der höhere für die Entfeuchtung. 7.7 Kälteerzeugung Bei der Planung von Kälteanlagen sind die aktuellen Vorgaben über die Zulassung von Käl- temitteln zu berücksichtigen (EU F-Gas-Verordnung 2024/573). Hierbei ist mit einer Le- bensdauer der Anlagen von 20 Jahren zu rechnen. Bei Neubauprojekten sind nur Kältemit- tel mit einem GWP kleiner 150 zugelassen. Die Kälteversorgung ist bei unterschiedlichen Vorlauftemperaturen oder Nutzungszeiten auf unterschiedliche Kältekreise aufzuteilen und ein hydraulischer Abgleich ist durchzufüh- ren. Die Auslegung für Kaltwasser-Umlaufkühlung beträgt hierbei minimal +6/+12 °C im Vor-/Rücklauf oder höher. Dabei ist zur Sicherstellung einer Anlagen-Mindestlaufzeit ein entsprechend dimensionierter Speicher vorzusehen. Bei Verwendung einer Wärmepumpe zur Wärmeerzeugung ist zu prüfen, ob diese auch für die Kühlung der Räume verwendet werden kann. Bei Verwendung von luftgekühlten Verflüssigern oder Rückkühlwerken sind diese auf maxi- male Luftansaugtemperatur von +38°C auszulegen. Energieleitlinien Stadt Köln 2025 24 8 Elektrotechnik 8.1 Beleuchtung 8.1.1 Tageslichtnutzung Bei der Planung von Beleuchtungsanlagen ist auf eine Nutzung von Tageslicht zu achten. Die installierte Beleuchtungsleistung pro Fläche ist nach dem Stand der Beleuchtungstech- nik zu minimieren. Energieleitlinien Stadt Köln 2025 25 8.1.2 Normen Die Beleuchtungsanforderungen der entsprechenden Normen (DIN EN 12464-1, DIN EN 12193, DIN EN 62471, Bildschirmarbeitsplätze DIN ISO 9241) sind einzuhalten. Überschrei- tungen, zum Beispiel aufgrund von Raumsymmetrie, sind weitgehend zu minimieren. Die Hinweise für die Beleuchtung öffentlicher Gebäude nach AMEV1 sind zu berücksichtigen. 8.1.3 Abstimmung Eine Abstimmung der Beleuchtungs- und Tageslichtplanung mit dem Architekten* der Archi- tektin ist unter Berücksichtigung der Reflexionsgrade und Ausstattung der Räume sowie den einzuhaltenden Leistungskennwerten durchzuführen. 8.1.4 Leistungskennwert Die zu installierende Leistung ist in der Planungsphase (Grundleistung) detailliert zu be- rechnen, wobei beispielhaft folgende Ziel- und Grenzwertvorgaben2 anzusetzen sind: Beleuchtungsstärke [Lux] Zielwert [W/m²] Grenzwert [W/m²] 100 1,5 3,5 300 4,5 7,5 500 7 11 Alle Angaben verstehen sich als Gesamtsystemleistung aller im Raum verbauten Leuchten (inklusive Vorschaltgeräte). Reduktionen durch Dimmbetrieb werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt. Bei Kulturbauten können die Leistungskennwerte der Beleuchtung aus konzeptionellen oder gestalterischen Gründen von den vorgegebenen Ziel- und Grenzwerten abweichen. In Räu- men – wie zum Beispiel Ausstellungsräumen - mit temporärer Beleuchtung, beziehungs- weise bei Effektbeleuchtung ist alternativ zu den oben aufgeführten Tabellenwerten ein Nachweis über die Leuchten-Effizienz zu führen. Der Grenzwert von 80 Lm/W darf nicht unterschritten werden und ist anhand von Datenblättern nachzuweisen. 8.1.5 Nachweis Die Unterschreitung der Grenzwerte als Summenkennwert über Flächen und Beleuchtungs- stärke ist nachzuweisen. Seitens des Energiemanagements wird dafür eine Berechnungsta- belle zur Verfügung gestellt (die Tabelle ist als Excel-Datei dort anzufordern). Als Ergebnis zur Einhaltung der Energieleitlinien muss der in der Tabelle berechnete summarische Grenzwert eingehalten werden. In LP 2 kann der Nachweis flächengewichtet über die Nut- zungszonen erfolgen. In LP 3 müssen alle im jeweiligen Raum zu installierenden Leuchten summarisch, einschließlich Vorschaltgeräte, erfasst werden. Die Tabelle ist als Nachweis Energieleitlinien Stadt Köln 2025 26 mit der Energiecheckliste (Anhang 2) vorzulegen. Für die weitere Abwicklung ist die Ta- belle fortzuschreiben und wird zum Bestandteil der Ausführungsplanung, Ausschreibung und späterer Abnahme der ausgeführten Leistungen. Die Fortschreibung ist im Leistungs- verzeichnis aufzunehmen, Änderungen sind jeweils zu dokumentieren. 8.1.6 Abgleich Bauphysik Für die Berechnungen nach GEG und/oder PHPP sind für die einzelnen Nutzungsbereiche die Angaben nach DIN V 18599 über die Art der Beleuchtung vorzulegen. Die Informationen und Daten der Beleuchtungsplanung sind mit der Bauphysik abzustimmen. Die bauphysikali- sche Bilanzierung ist in LP 3 mit der detaillierten Beleuchtungsplanung zu aktualisieren. Als Referenz gilt eine direkte Beleuchtung über stabförmige Leuchten mit elektronischem Vor- schaltgerät. Das Ergebnis ist nach Inbetriebnahme durch Messungen seitens des Auftrag- nehmers*der Auftragnehmerin zu überprüfen und die Ergebnisse sind zu dokumentieren. 8.1.7 Allgemeines Regelungskonzept Beleuchtung Die Steuerung beziehungsweise Regelung ist so zu gestalten, dass eine nutzungsgerechte Betriebsweise möglich ist. Es sind nur Schalter mit Einzelwippen vorzusehen. Neben der Standardbeleuchtung sind alternative Vorschläge zur Beleuchtungsoptimierung (zum Bei- spiel Arbeitsplatzbeleuchtung) zu machen und im Ergebnis zu erläutern. Für jeden Typ der Raumnutzung ist ein eigenes Konzept zur Beleuchtungsregelung vorzule- gen. Dabei ist jeweils die Integration in das gesamte Regelungs- und Bedienkonzept zu er- läutern. Eine Halbautomatik ist zu bevorzugen. Dabei ist großer Wert auf einfache Bedie- nung zu legen. Die Präsenzmeldungen der einzelnen Räume sind in die Gebäudeautomation zu übertragen (siehe auch Anlage „Anforderungen Gebäudeautomation“). Insbesondere bei komplexen Beleuchtungssystemen sind intelligente Regelungen mit einer Schnittstelle zur Gebäudeautomation vorzusehen. 8.1.8 Präsenzmelder Die Reichweite und der Erfassungsbereich der Präsenzmelder sind durch geeignetes Zube- hör dem Bedarf anzupassen. Die Nachlaufzeit ist nach den Gegebenheiten zu optimieren. In besonderen Bereichen (zum Beispiel Sanitär) ist der Einsatz von Präsenzmeldern bei Be- darf mit Akustikmeldern vorzusehen. Bereich Nachlaufzeit Präsenzmelder Verkehrswege maximal 2,5 Minuten Lager maximal 5 Minuten Klassen, Büros, Sporthallen maximal 5 Minuten Energieleitlinien Stadt Köln 2025 27 Toiletten maximal 5 Minuten beim Einsatz von Akus- tikmeldern, sonst maximal 10 Minuten 8.1.9 Beleuchtungskonzept Büroräume Die Regelung der Beleuchtung in Büroräumen erfolgt über Präsenzmelder. Darüber hinaus ist eine stufenlose, tageslichtabhängige Regelung mit Halbautomatik vorzusehen. Über Tas- ter sind Handeingriffe für die Funktionen „AN“ und „AUS“ zu ermöglichen. 8.1.10 Beleuchtungskonzept Unterrichtsräume Die Regelung der Beleuchtung in Klassenräumen erfolgt über Präsenzmelder. Darüber hin- aus ist eine stufenlose, tageslichtabhängige Regelung mit Halbautomatik vorzusehen. Über Taster sind Handeingriffe für die Funktionen „AN“, „AUS“, „HELLER“ und „DUNKLER“ zu ermöglichen. Eine gegebenenfalls erforderliche Tafelbeleuchtung oder ähnliches muss ebenfalls über Präsenzmelder abgeschaltet werden. Für spezielle Unterrichtsräume (zum Beispiel Naturwissenschaften) sind eigene Beleuchtungskonzepte aufzustellen, die mindes- tens den Anforderungen an normale Klassenräume genügen. 8.1.11 Beleuchtungskonzept Sporthallen Grundsätzlich ist die Beleuchtung für Sporthallen bedarfsgerecht zu konzipieren. Bereiche wie Hallen, Umkleiden, Sanitärräume und Flure sind über Präsenzmelder zu regeln. Je nach Tageslichteinfall ist dabei eine tageslichtabhängige Regelung vorzusehen. In den Um- kleiden, Sanitärräumen und Fluren ist die Beleuchtung so zu gestalten, dass durch Rege- lung über Präsenzmelder auf separate Lichtschalter in diesen Bereichen verzichtet werden kann. Für die Halle sind je Hallenbereich eigene Präsenzmelder vorzusehen. Die Beleuch- tung ist hier so auszulegen, dass sowohl die Maximalforderung für Beleuchtung (zum Bei- spiel Wettkämpfe) als auch reduzierte Forderungen, je nach Nutzungsart, einfach geschal- tet werden können. Diese Schaltung muss eine Bedienung von mehreren Stellen zulassen. Zusätzlich zu der Regelung über Präsenzmelder sind Handschaltungen für die Funktionen „AN“, “AUS“ und „STUFE 1 – x“ (je nach Anzahl) vorzusehen. Über Präsenzmelder wird da- bei jeweils die kleinste Beleuchtungsstufe aktiviert (in der Regel 200 Lux). Neben der Beleuchtungsregelung werden die Signale der Präsenzmelder auch für die Rege- lung der raumlufttechnischen Anlagen genutzt. Dies gilt sowohl für kleine Lüfter (zum Bei- spiel Sanitärbereich) als auch für komplette raumlufttechnische Anlagen. Die Signale sind entsprechend in die Gebäudeautomation einzubinden (siehe Anhang „Anforderungen Ge- bäudeautomation“). Energieleitlinien Stadt Köln 2025 28 8.1.12 Beleuchtungskonzept Verkehrswege, Sanitärbereiche, Außen- bereich In Fluren und selten genutzten Räumen (Toilette, Teeküche, Kopierer, Lager, Depot, Tech- nik, Keller, und so weiter) ist die Beleuchtung über Präsenzmelder zu schalten. Ausnahmen davon sind zu begründen. Die Außenbeleuchtung ist über Dämmerungsschalter und Zeitpro- gramm, eventuell zusätzlich über Bewegungsmelder zu schalten. 8.1.13 Beleuchtungskonzept Ausstellungräume Die Beleuchtung für Ausstellungsbereiche in Museen ist entsprechend der Maßgaben der Museumsleitung beziehungsweise Kurator*innen auszulegen. Die Unterstützung eines Licht- planungsbüros ist zur Umsetzung der hohen und vielfältigen Anforderungen erforderlich. Eine Tageslichtunterstützung ist nach Möglichkeit zu favorisieren wobei das Kunstlicht über Tageslichtsensoren gleitend anzugleichen ist. Die Möglichkeiten einer Präsenzerfassung sind in konzeptioneller und funktioneller Hinsicht zu prüfen. Eine zentrale Steuerungsan- lage mit programmierbaren Szenarien, individueller Zugriffsmöglichkeit, Zeitschaltung und Integration in die Gebäudeautomation ist umzusetzen. Die Anforderungen an die Energieef- fizienz der Beleuchtung ist nach den Soll-Werten der Anhang 6 „Planung_Elektrotech- nik_Datenblatt.xls“ entsprechend ihre Raumzuordnung einzuhalten. Temporäre, szenische oder sonstige Beleuchtung, die nicht über die Tabellenwerte nachgewiesen werden kann, ist über die Effizienz der einzelnen Leuchte nachzuweisen. 8.1.14 Dokumentation Alle in den Steuerungen und Regelungen eingestellten Werte (zum Beispiel Beleuchtungs- stärken, Abschaltzeiten, et cetera) sind zur Inbetriebnahme durch geeignete Dokumenta- tion zu belegen. 8.2 Blindleistung Die Blindleistung ist auf den vom örtlichen EVU zugelassenen Leistungsfaktor (cos phi) zu begrenzen. Gegebenenfalls sind Kompensationsanlagen (als Einzel-, Gruppen- oder Zentral- kompensation) einzubauen. 8.3 Elektrogeräte Elektrogeräte sind in energiesparender Ausführung vorzusehen. Dabei sind Geräte mit der höchsten verfügbaren Energieeffizienzklasse einzusetzen. Diese Vorgabe gilt auch für auf- gestellte Geräte Dritter im oder am Gebäude. Energieleitlinien Stadt Köln 2025 29 8.4 Antriebe Elektrische Antriebe sind als Energiespar-Motoren auszuführen. Die Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festle- gung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte sind einzuhalten. Energieleitlinien Stadt Köln 2025 30 9 Photovoltaik Bei Neubauten und Sanierungen von Dächern ist immer die Installation von Solarstrom-An- lagen (Photovoltaik) vorzunehmen. Für die Auslegung ist der technisch größtmögliche Um- fang der Dachflächen zu berücksichtigen. Fassadenflächen, sowie Freiflächen - sofern ge- eignet – sind ebenfalls in der Auslegung zu berücksichtigen (siehe hierzu Abschnitt 4.4 - Photovoltaik-Fassadennutzung). Abweichungen zu dieser Forderung sind ausschließlich aus gewichtigen und nachvollziehbaren Gründen möglich und spätestens bei LP3 mit dem Ener- giemanagement abzustimmen. Die Ausrichtung der Solarmodule soll so gewählt werden, dass möglichst viel vom erzeugten Strom im Objekt genutzt werden kann. Es sollen nur Module aus weitgehend nachhaltiger Produktion eingesetzt werden. 9.1 Wirtschaftlichkeit Für Photovoltaikanlagen werden die Eingangsdaten vom Planer*von der Planerin spätestens bei LP3 bereitgestellt. Dazu gehören: Investitionskosten, installierte Leistung, geplanter Jahresertrag. Der Einsatz eines Stromspeichers ist vom Auftragnehmer*von der Auftragnehmerin zu di- mensionieren. Insbesondere die Werte für Autarkiequote, Eigennutzung, Ausrichtung, Le- bensdauer und Wirtschaftlichkeit sind zwingend unter Berücksichtigung von Batteriespei- cher hinsichtlich einem hohen Nutzungsgrad zu optimieren. Räume für Batteriespeicher und auch Batteriespeicher sind im Projekt vorzusehen. 9.2 Anforderungen für Stromerzeugungsanlagen Details für Stromeigenerzeugungs- und Photovoltaikanlagen sind im Anhang 4 „Anforderun- gen an Eigenerzeugungsanlagen (PV) innerhalb der Gebäudewirtschaft“ oder im Anhang 5 „Anforderungen an Photovoltaik außerhalb der Gebäudewirtschaft“ zu den Energieleitli- nien aufgeführt und müssen berücksichtigt werden. Energieleitlinien Stadt Köln 2025 31 10 Konzeption Energiezähler 10.1 Abrechnungszählung zum Versorgungsnetz Je Energieträger ist möglichst nur ein Zähler zum EVU vorzusehen. Bei Erweiterungen / An- bauten ist der Anschluss an vorhandene Energiezähler zu bevorzugen. Für alle Zähler zum Versorgungsnetz sind Datenanschlüsse für externe Kommunikation vorzusehen. Die Zähler, insbesondere Stromzähler, müssen in einem für Laien zugänglichen Raum installiert wer- den. Zusätzliche zum EVU Hauptzähler werden separate EVU-Zähler vorgesehen für: - Hausmeisterwohnungen - Elektromobilität - gegebenenfalls Versorgung Dritter (zum Beispiel Vermietung, externer Telekommu- nikationssendemast) 10.2 Unterzählung Bei Objekten mit einem Stromanschlusswert größer 30 kW sind zusätzlich zu den EVU- Zäh- lern (sofern diese ohne Leistungsmessung sind) eigene Zähler mit Leistungsmessung vorzu- sehen. Anlagenteile wie Mensaküchen, Sporthallen, Räume mit besonderer Nutzung (zum Beispiel Vermietung, Veranstaltungssäle, et cetera), An- und Neubauten sind mit Unterzählern für alle Energieträger auszurüsten. Die Werte aller Unterzähler sind einzeln über geeignete und standardisierte Schnittstellen (M-Bus, ModBus, et cetera) ins GA Netz zu übertragen. Je Wärmepumpe muss der Stromverbrauch, die erzeugte Wärmemenge und gegebenenfalls die Kältemenge erfasst und übertragen werden. Stromerzeugungsanlagen (zum Beispiel PV- Anlagen) erhalten eigene Zähler gemäß TAB des Netzbetreibers und zusätzlich zwingend einen eigenen Erzeugungszähler mit Datenübertragung zur Gebäudeautomation. Die Kom- munikation im GA-Netz erfolgt auf Automations- und Managementebene ausschließlich mit- tels BACnet/IP. Alle Zähler müssen ohne Batterien betrieben werden. 10.3 Dokumentation Die Konzeption der Energiezähler inklusive Unterzähler sind in einem Übersichtsbild (Topo- logie) darzustellen. Sowohl Leistungserhöhungen als auch neue Anschlüsse sind bei Pla- nungsbeginn mit der Gebäudewirtschaft, Energiemanagement abzustimmen. Energieleitlinien Stadt Köln 2025 32 11 Gebäudeautomation 11.1 Grundsätzliches Die Automationseinrichtungen (ASE) in den Gebäuden sowie die zentrale Management- und Bedieneinrichtung (MBE) sind ein Teil der Gebäudeautomation (GA) und maßgeblich für den effizienten Einsatz der Energie verantwortlich. Damit dieser Teil seine Aufgaben erfüllen kann, sind Mindestanforderungen an Geräte, Funktionalitäten und der Datenübertragung zu erfüllen. Die Details hierzu sind im Anhang „Anforderungen Gebäudeautomation“ beschrie- ben. 11.2 Aufgaben Die Hauptaufgaben der Gebäudeautomation sind die Regelung, Steuerung und Überwa- chung der betriebstechnischen Anlagen zum Zweck der optimalen Betriebsführung sowie die sich daraus ergebene Sicherstellung des effizienten Energieeinsatzes. Es ist dringend zu beachten, dass die verschiedenen Gewerke der betriebstechnischen Anlagen übergreifend in die Gebäudeautomation integriert werden. Alle betriebstechnischen Anlagen werden zum Zweck der optimalen Betriebsführung durch die ASE überwacht, geregelt und gesteu- ert. Der Einsatz von zusätzlichen externen Regelungs- und Steuereinheiten beziehungs- weise Geräten ist zu vermeiden. Ausnahmen sind mit dem Energiemanagement abzustim- men. 11.3 Datenübertragung zur Management- und Bedieneinrichtung (MBE) des Energiemanagements Die Daten der ASE werden zur bereits bestehenden MBE der Gebäudewirtschaft (Ener- giemanagement) der Stadt Köln nach Vorgaben der Anlage „Anforderungen Gebäudeauto- mation“ (Anf. GA) mittels BACnet/IP übertragen. Die Daten von Gebäuden in Passivhaus- Bauweise sind grundsätzlich immer zu übertragen, ansonsten gilt als Kriterium die Leistung der Wärmeerzeugungsanlage. Ausnahmen sind im Einzelfall mit der Gebäudewirtschaft, Energiemanagement abzuklären. Bei der Berechnung der Leistung ist die Gesamtwärme- leistung des jeweiligen Objekts maßgebend (alle Wärmeerzeuger einer Wirtschaftseinheit). Gesamtwärmeleistung Datenübertragung zur MBE Ab 50 kW ja Unter 50 kW nach Prüfentscheid durch das Energiemanagement Energieleitlinien Stadt Köln 2025 33 11.4 Bestandserweiterungen Bei Erweiterungs- und/oder Neubauten auf dem Gelände des Objekts beziehungsweise bei Erweiterungen der betriebstechnischen Anlagen (BTA) ist grundsätzlich bei Planungsbeginn zu prüfen, ob die bestehende ASE des Objekts erweitert werden kann. Sofern die ASE des Bestandes erweitert wird, ist eine Abstimmung mit der Gebäudewirtschaft, Energiema- nagement erforderlich. Bei Bestandserweiterungen sind die Daten immer zur MBE zu über- tragen. 11.5 Weitere Planungsvorgaben Die Planung und Ausführung der Gebäudeautomation erfolgt unter anderem nach DIN EN ISO 16484, VDI 3814 und der Anlage „Anforderungen Gebäudeautomation“. Die Steuer-, Re- gelungs- und Optimierungsprogramme müssen bereits aus dem Ergebnis der Vorplanung er- sichtlich werden. Das Ergebnis der Vorplanung ist mit der Gebäudewirtschaft, Energiema- nagement abzustimmen. Bei Kulturbauten (Museen et cetera) sind die BTA und die Räume mit zusätzlichen Messstel- len zur Überwachung und Steuerung sensibler Bereiche zu ergänzen. Hierzu ist in Abstim- mung mit dem Energiemanagement ein Konzept zu erstellen und zur Prüfung vorzulegen. Energieleitlinien Stadt Köln 2025 34 12 Anhänge Anhang 1: Sollwerte Raumtemperaturen Anhang 2: Energie-Checkliste Anhang 3: Anforderungen Gebäudeautomation Anhang 4: Anforderungen an Eigenerzeugungsanlagen (PV) innerhalb der Gebäudewirtschaft Anhang 5: Anforderung an Photovoltaikanlagen außerhalb der Gebäudewirtschaft Anhang 6: Planung Elektrotechnik Datenblatt Anhang 7: BQA: Rahmenbedingungen Passivhausstandard Schulbau Energieleitlinien Stadt Köln 2025 35 13 Synopse Änderungen zur vorangegangenen Version Kapitel Änderung gegenüber Energieleitlinie 2021 Gesetz / Normen / Richtli- nien / politische Vorgaben 1 Geltungsbereich Klarere Definition der Umsetzungs- verantwortung Bezug Energieleitlinie zum Ziel Köln Klimaneutral 2035 Gebäudeenergiegesetz (GEG) Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) Energieeffizienzgesetz (EnEfG) 1377/2021: Klimaneutralität bis 2035 4000/2023 - Aktionsplan Klimaschutz 2 Wirtschaftlichkeit keine Änderungen Umweltfolgekosten wurden bei 80 EUR/t CO2 belassen 1598/2017: Energieleitlinien 2017 (Umweltfolgekosten) 3 Dokumentation, Abweichung und Ab- nahme Präzisierung des Prüfungszeitpunktes des Energiemanagements bei LP2 und LP3. Neu: Prüfung durch Energiemanage- ment 4 Wochen vor VOB-Abnahme (Ziel höhere Qualität der Umsetzung der E-Leitlinien) 4 Hochbau Kapitelüberschrift 4.1 Architektur Kapitelüberschrift 4.1.1 Kompaktheit und Orientierung Orientierung von transparenten Bau- teilen nach Nutzungsart und -zeit, Ausrichtung nach Norden ist zu mini- mieren 4.1.2 Natürliche Lüftung keine Änderung 4.1.3 Tageslichtnutzung Tageslichtquotient von Minimum 3% für Räume mit 300 Lux ist einzuhal- ten Energieleitlinien Stadt Köln 2025 36 4.1.4 Reflexions- grad der Innenflä- chen Präzisierung Reflexionsgrade: Fußbo- den 30%, Decke 80%, Wand 60% 4.1.5 Sonnenschutz Präzisierung außenliegender Sonnen- schutz DIN 4108-2 4.1.6 Windfang keine Änderung 4.2 Baulicher Wär- meschutz Kapitelüberschrift 4.2.1 Neubau Passivhaus- komponenten Opake Panel-Elemente fest oder be- weglich U-Wert 0,3 Lichtkuppel jetzt mit "3-Scheiben" GEG 1895/2017: Energieleitlinien 2017 (Passivhauskomponenten) 4.2.1 Modernisie- rung von Gebäuden Dachflächen Neu: Flachdach U-Wert 0,14 Decken, Wände, Boden gegen unbe- heizte Räume und Erdreich U-Wert 0,25 Fenster und Fenstertüren U-Wert 0,95; 3-Scheiben GEG 1895/2017: Energieleitlinien 2017 (Passivhauskomponenten) 4.2.2 Wärmebrü- cken keine Änderung DIN 4108 Kategorie B 4.2.3 Gebäudedichtheit keine Änderung DIN EN 13829 1895/2017: Energieleitlinien 2017 (Passivhauskomponenten) 4.2.4 Fenster: Randverbund und Einbausituation Präzisierung durch ergänzende Ein- bauanforderung 1895/2017: Energieleitlinien 2017 (Passivhauskomponenten) 4.2.5 Sommerlicher Wärmeschutz Neu: Passive und aktive Maßnahmen (Klimafolgeanpassung „Hitzetage“) DIN 4108-2; DIN 18599 4.3 Dachflächennutzung mit Photovoltaik und Dachbegrünung maximale PV-Fläche mit Dachbegrü- nung Anforderung an Dachbegrünung (Klimafolgeanpassung an "Hitzetage" und "Starkregen") Landes BauO NRW (Solaranlagenpflicht) 4000/2023 Aktionsplan Klimaschutz Handlungsfeld „Klimaneut- rale Energieversorgung“ DIN 13948 Energieleitlinien Stadt Köln 2025 37 FLL Dachbegrünungsricht- linien BuGG Fachinformation "Solar-Gründach" 4.4 Photovoltaik- Fassadennutzung Neue Anforderung für größeren PV- Ausbau 4000/2023: Aktionsplan Klimaschutz Handlungsfeld „Klimaneut- rale Energieversorgung“ 4.5 Räumlichkeiten für TGA Neue Anforderung um Betriebssicher- heit zu erhöhen 4.6 Dach- und Flächen- entwässerung Erweiterte Anforderung von StEB für verbesserte Klimafolgeanpassung an "Schlagregen" §55 WHG 4.7 Wasserhaus- haltsbilanz Erweiterte Anforderung von StEB für verbesserte Klimafolgeanpassung an "Schlagregen" DWA-Merkblatt 102-4 5 Sanitärtechnik- Trinkwasserversor- gung Neue Planungshinweise 5.1 Trinkwasserhygiene Präzisierung der Anforderungen VDI 6023 5.2 Zapfmengen und Durchfluss an Entnahmestellen allgemeiner Hinweis 5.2.1 WC- und Uri- nal-Anlagen an Stand der Technik angepasst 5.2.2 Waschtische und Duschen Reduzierung der Duschplätze und Warmwasseranschlüsse DIN 18032-1 5.3 Trinkwarmwas- serbereitung Definition Auslauftemperaturen Warmwasser Systemoptionen Warmwasser-Berei- tung DIN 12831-3 Verordnung (EU) Nr. 812/2013 Energieleitlinien Stadt Köln 2025 38 6.1 Trennung Erzeu- gung Raumwärme und Warmwasser Neue Anforderung um im Sommer mehr Energie zu sparen 6.2 Wärmekonzept Neue Anforderung nach GEG GEG (65% regenerative Energie) 6.2.1 Auswählpriorität Wärmeerzeugungs- system für Neubau- ten / Generalin- standsetzung Neue Anforderung nach GEG GEG (65% regenerative Energie) 6.2.2 Auswählpriorität Wärmeerzeugungs- system für Teilsan- ierung Neue Anforderung nach GEG GEG (65% regenerative Energie) 6.4 Auslegung Wärmesystem Neue Auslegungstemperaturen Au- ßentemperatur (Erhöhung der kältesten Außentem- peratur, Folge geringere Kälteisolie- rung notwendig) DIN 12831-3 EN 12831-TS 6.5 Rohrnetze keine Änderung 6.6 Statische Heizkreise Neue Anforderung nach GEG, Ausle- gung nach GEG §63 (2) bei Nicht- wohngebäuden ist für Räume gleicher Art und Nutzung eine Gruppenrege- lung zulässig (keine Einzelraumrege- lung) GEG 6.7 Heizflächen keine Änderung 6.8 Thermostatköpfe Neue Anforderung nach GEG, Auslegung nach GEG §63 (2) bei Nichtwohngebäuden ist für Räume GEG Energieleitlinien Stadt Köln 2025 39 gleicher Art und Nutzung eine Grup- penregelung zulässig (keine Einzel- raumregelung) 6.9 Pufferspeicher Präzisierung der Anforderungen VDI 4645 7 Raumlufttechnik keine Änderung 7.1 Luftvolumenströme keine Änderung DIN EN 16798 7.2 Luftleckrate Präzisierung Anforderungen DIN EN 1507 DIN 15727 7.3 Wärmerückge- winnung keine Änderung EN 13053 7.4 RLT-Anlagen: Effizienzanforde- rungen keine Änderung EN 13053 DIN EN 16798-3 7.5 Regelungs- und Steuerungskonzept Kapitelüberschrift 7.5.1 Dokumentation keine Änderung 7.5.2 Normalbetrieb Präzisierung der Anforderungen 7.6 Kühlung von Sonderzonen Klimaanpassung "Hitzetage", Option aktive Kühlung wird bei Neubauten zugelassen, unter gewissen Voraus- setzungen 7.7 Kälteerzeugung Neue Anforderung EU F-Gas-Verordnung 2024/573 8 Elektrotechnik Kapitelüberschrift 8.1 Beleuchtung Kapitelüberschrift 8.1.1 Tageslichtnutzung keine Änderung 8.1.2 Normen keine Änderung DIN EN 12464-1 DIN EN 12193 DIN EN 62471 DIN ISO 9241 AMEV Hinweise für die Beleuchtung öffentlicher Gebäude Energieleitlinien Stadt Köln 2025 40 8.1.3 Abstimmung Vereinfachung (Hinweis LED entfällt da mittlerweile Standard) 8.1.4 Leistungskennwert keine Änderung 8.1.5 Nachweis Präzisierung des Prüfungszeitpunktes des Energiemanagements bei LP2 und LP3 8.1.6 Abgleich Bauphysik Präzisierung des Prüfungszeitpunktes des Energiemanagements bei LP3 GEG PHPP DIN V 18599 8.1.8 Präsenzmel- der Präzisierung der Nachlaufzeit 8.1.9 Beleuchtungs- konzept Büroräume keine Änderung 8.1.10 Beleuch- tungskonzept Unterrichtsräume keine Änderung 8.1.11 Beleuch- tungskonzept Sporthallen keine Änderung 8.1.12 Beleuch- tungskonzept Verkehrswege, Sanitärbereiche, Außenbereich keine Änderung 8.1.13 Beleuch- tungskonzept Ausstellungsräume keine Änderung 8.1.14 Dokumentation keine Änderung 8.2 Blindleistung keine Änderung 8.3 Elektrogeräte Vereinfachung 8.4 Antriebe Verweis auf aktuelle EU Verordnung Verordnung (EU) 2024/1781 Energieleitlinien Stadt Köln 2025 41 9 Photovoltaik maximale PV-Fläche mit Berücksich- tigung Fassadenfläche sowie Freiflä- chen, Ausrichtung mit hoher PV- Strom Eigennutzung Landes BauO NRW §42a Solaranlagenpflicht ab 01.01.2024 für Nichtwohn- gebäude Neubauten und bei vollständiger Erneue- rung der Dachhaut im Be- stand 4000/2023: Aktionsplan Klimaschutz Handlungsfeld „Klimaneutrale Energie- versorgung“ 9.1 Wirtschaftlichkeit Berücksichtigung von Batteriespei- cher 1605/2019: Photovoltaikanlagen (Priorität Eigenverbrauch) 9.2 Anforderungen für Stromerzeu- gungsanlagen Anlage wurde "PV / Eigenerzeugungs- anlagen" überarbeitet 10 Konzeption Energiezähler Kapitelüberschrift 10.1 Abrechnungszähler zum Versorgungs- netz Präzisierung der Anforderungen 10.2 Unterzählung Präzisierung der Anforderungen, Unterzähler für Wärmepumpe (Erfassung "Wärmestrom" für Energie- bericht) 1377/2021: Klimaneutralität bis 2035 4000/2023: Aktionsplan Klimaschutz 10.3 Dokumentation keine Änderungen 11 Gebäudeautomation Anhang Anforderungen Gebäudeauto- mation wurden überarbeitet GEG §71a 11.1 Aufgaben keine Änderungen 11.2 Datenübertragung zur Management- und Bedieneinrich- tung (MBE) des Neuer Grenzwert für Datenübertra- gung zur MBE: 50 kW Gesamtwärme- leistung (vorher 150 KW) GEG Energieleitlinien Stadt Köln 2025 42 Energiemanage- ments 11.3 Bestandserwei- terungen keine Änderungen 11.4 Weitere Planungsvorgaben keine Änderungen DIN EN ISO 16484 VDI 3814 Energieleitlinien Stadt Köln 2025 43 14 Glossar Bezeichnung Erklärung LP2 Leistungsphase 2 „Vorplanung“ nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) LP3 Leistungsphase 3 „Entwurfsplanung“ nach Honorarordnung für Archi- tekten und Ingenieure (HOAI) VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen DIN Deutsches Institut für Normung GA Gebäudeautomation U-Wert Der U-Wert gibt den Wä rmestrom durch ein Bauteil anhängig von Temperatur zwischen warmer und kalter Seite in der Einheit W/(m²K) an. GEG Gebäudeenergiegesetz FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. BuGG Bundesverband GebäudeGrün e.V. StEB Stadtentwässerungsbetriebe WHG Wasserhaushaltsgesetz DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall Merkblatt DWA-M 102-4 DWA-M 102- 4 Merkblatt DWA-M 102-4/BWK-M 3-4: Grundsatze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflä- chengewässer - Teil 4: Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaf- tung des Niederschlagswassers AG Auftraggeber*in VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V. AN Auftragnehmer*in WC Englisch Water Closet, deutsch Wasser Klosett EM Energiemanagement AMEV Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommu- naler Verwaltung Monoenergetisch Bei einem monoenergetischen Betrieb steht ein Primärenergieträger zur Verfügung, was bei der Wärmepumpe Strom wäre Energieleitlinien Stadt Köln 2025 44 Monovalent Wärmegewinnung mit einem einzigen Energieträger. Monovalent lässt sich als „einwertig“ übersetzen. Im Bereich der Heiztechnik be- deutet „monovalentes System“, dass nur eine Energiequelle zur Wär- meerzeugung zur Verfügung steht COP Englisch: Coefficient of Performance, in Deutsch Leistungszahl WP Wärmepumpe EVU Energieversorgungsunternehmen EN Europäische Norm RLT-Anlage Eine Raumlufttechnische Anlage ist ein Lüftungssystem, das neben Ventilator und Lüftungskanälen noch weitere Anlagenteile zur Be- einflussung von Zustand oder Qualität der Luft beinhaltet. RLT-An- lagen, welche die Luft auch kühlen können, werden meist als Klima- anlage bezeichnet. PHPP Passivhaus-Projektierungspaket MSCONS MSCONS ist die Abkürzung für „Metered Services Consumption Report Message“ und ist ein elektronisches Nachrichtenformat der UN/CE- FACT, das auf dem Standard EDIFACT beruht UN/CEFACT UN/CEFACT steht für United Centre for Trade Facilitation and Electronic Business EDIFACT EDIFACT steht für United Nations / Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport, dies ist ein branchenüber- greifender internationaler Standard für das Format elektronischer Daten im Geschäftsverkehr M-Bus Der M-Bus, kurz Meter-Bus ist ein Europäischer Standard für ein Kom- munikationssystem zur Zählerdatenübertragung für alle Sparten so- wie verschiedene Sensoren und Aktoren ModBus Das MODBUS-Protokoll ist ein Kommunikationsprotokoll, das auf ei- ner Master/Slave - beziehungsweise Client/Server-Architektur ba- siert PV Photovoltaik TAB Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sind die weiteren An- forderungen der Verteilnetzbetreiber an die elektrische Anlage des Netzanschlussnutzers BACnet/IP Das BACnet (Building Automation and Control Networks) ist ein stan- dardisiertes Netzwerkprotokoll für die Gebäudeautomation. Energieleitlinien Stadt Köln 2025 45 ASE Automatisierungseinrichtung ist ein Steuerungsgerät aus dem Be- reich der Gebäudeautomation und wird für Steuerungs - und Rege- lungsaufgaben von betriebstechnischen Anlagen eingesetzt MBE Zentrale Management- und Bedieneinrichtung eines Gebäudeauto- mationssystems

Beratungsverlauf

  1. 02.07.2025

    Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

    TOP 5.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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