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V/0594/2015

Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung

Vorlagen 30.07.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2015, TOP 42.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0594/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung und Einstieg in die thermische 
Klärschlammverwertung und Sanierung der Schlammentwässerung auf der Hauptkläranlage 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.09.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.09.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt zu, dass d ie Stadt Münster zum 31.12.2016 die landwirtschaftliche Klä r-
schlammverwertung beendet und die thermische Verwertung (Verbrennung)  zum 
01.01.2017 ausschreibt. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen Beschluss zur Erneuerung der Maschinentechnik 
zur Klärschlammentwässerung bis Ende 2015 vorzubereiten. 
 
3. Der Rat nimmt die Aussagen zur weiteren perspektivischen Klärschlammbehandlung zur 
Kenntnis. 
 
 
 
Begründung: 
 
Einleitung 
 
Aktuell steht die Praxis der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung zunehmend in der Kritik. 
Daher ist auf bundespolitischer  Ebene beabsichtigt, perspektivisch  aus der landwir tschaftlichen 
Klärschlammverwertung auszusteigen und Klärschlämme thermisch zu verwerten. Dies zeigt sich 
im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung, in welchem ausgeführt wird: 
„Der Schutz der Gewässer vor Nährstoffeinträgen sowie Schadstoffen soll verstärkt und rechtlich 
so gestaltet werden, dass Fehlentwicklungen korrigiert werden. Wir werden die Klärschlammau s-
bringung zu Düngezwecken beenden und Phosphor und andere Nährstoffe zurückgewinnen.“ 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0594/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.08.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0594/2015 
Als Übergangszeitraum sind seitens der Bundesregierung zehn  Jahre (ab der Bundestagswahl 
2013) in der Diskussion . Die Konferenz der Umweltminister des Bundes und der Länder spricht 
sich für eine signifikante Verkürzung der Frist aus; hier stehen fünf Jahre in der Diskussion. 
Die zu erwartende Entscheidung der Bundesregierung  stellt den Endpunk t einer langjährigen 
Entwicklung dar, welche durch zunehmende Anforderungen an die landwirtschaftliche Klä r-
schlammverwertung geprägt ist. Meilensteine in der Entwicklung sind: 
 
 2001: Ausbruch der BSE-Krise mit dem Verdacht, dass Prionen über den Klärschlam m auf 
den Menschen übertragen werden könnten und Diskussion über seuchenhygienische A s-
pekte der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung; 
 
 2006: PFT-Skandal (Ruhr und Möhnesee) hervorgerufen durch die landwirtschaftliche Ve r-
wertung von industriellem Klär schlamm und Einführung eines PFT -Grenzwertes in der 
Düngemittelverordnung; 
 
 2008: Erstmalige Aufnahme des Verbots der Aufbringung von Klärschlamm, der mit polyac-
rylamidhaltigen Flockungshilfsmitteln (Polymer) hergestellt wird, in die Düngemittelveror d-
nung; die Frist in der aktuellen Fassung der Düngemittelverordnung läuft bis zum 
01.01.2017; polyacrylamidhaltige Flockungshilfsmittel werden bei der Schlammeindickung 
und -entwässerung benötigt und sind derzeit nicht substituierbar; 
 
 2012: Novellierung des Kre islaufwirtschaftsgesetzes mit dem Inhalt, dass düngerechtliche 
Vorschriften (Düngemittelverordnung) Vorrang vor abfallrechtlichen Rechtsvorschriften (Ab-
fallklärschlammverordnung) haben; dies kommt einer faktischen Verschärfung einiger 
Grenzwerte (für Cadmium gilt seither ein Grenzwert von  1,5 mg/kg anstatt 10,0 mg/kg; für 
Quecksilber von 1,0 mg/kg anstatt 8,0 mg/kg) gleich; 
 
 2015: Einschränkung der Klärschlammdüngung durch die Entscheidung einiger Bunde s-
länder, keine Düngung mit stickstoffhaltigem Dünger (z . B. Klärschlamm) nach der letzten 
Hauptfrucht zuzulassen. 
 
Die Stadt Münster hat diese Diskussionen in der Vergangenheit aufmerksam verfolgt und entspre-
chend agiert. Es wurden u. a. folgende Maßnahmen zur Weiterführung der landwirtschaftlichen 
Klärschlammverwertung und zur Aufrechterhaltung der Entsorgungssicherheit durchgeführt:  
 
 2003: Teilnahme am Klärschlammgütesicherungssystem der DWA/VDLufa, einhergehend 
mit einer intensiveren Analyse des Klärschlamms zur Steigerung der Akzeptanz bei den 
Landwirten; 
 
 2005: Verbrennungsversuch mit Münsteraner Klärschlamm im Kraftwerk Frechen; Ergebnis 
war, dass sich mit dem Kalk -Eisen-Verfahren entwässerter Klärschlamm zur Verbrennung 
eignet und somit eine Entsorgungssicherheit gegeben war; 
 
 2005: Erstellung eines Kurzg utachtens zur Situation und Perspektive der Klärschlammen t-
sorgung in Münster;  im Gutachten wurde darauf hingewiesen, dass die „landwirtschaftliche 
Klärschlammverwertung in der jetzigen Form ein Auslaufmodell ist“ , Zeiten und Fristen für 
den Ausstieg aber nicht bestimmt werden können; 
 
 2015: Erstellung einer Studie zum Zustand und zur Ertüchtigung der Maschinentechnik zur 
Klärschlammentwässerung auf der Hauptkläranlage und der Kläranlage Am Loddenbach

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V/0594/2015 
sowie der von der Maschinentechnik abhängigen zukünftigen Klärschlammverwertung (sie-
he Beschlusspunkte 1 und 2); 
 
 2015: Beteiligung an einer gutachterlichen Studie zur zukünftigen Klärschlammentsorgung 
in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit weiteren Betreibern und Abwasserverbänden (si e-
he Beschlusspunkt 3); 
 
 2015 (geplant): Durchführung von Entwässerungsversuchen mit unterschiedlichen Masch i-
nen auf der Hauptkläranlage. 
 
Es wird somit deutlich, dass sich seit der erstmaligen landwirtschaftlichen Verwertung des Mün s-
teraner Klärschlamms in 1993 ein Prozess vollzogen hat, welcher zu steigenden Anforderungen 
geführt hat und abschließend in dem politischen Willen von Bund und Länder zur Beendigung der 
landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung mündet. Die Verwaltung hat trotz der erschwerten 
Randbedingungen bisher an der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung festgehalten. In Ver-
bindung mit weiteren technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen auf den Münsteraner 
Kläranlagen ist aus Sicht der Verwaltung die Beendigung der landwirtschaftlichen Verwertung des 
Münsteraner Klärschlamms angezeigt. 
 
Zu Beschlusspunkt 1 
 
Die Entscheidung zum Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung basiert auf 
der Übertragung und Anwendung der o. g. Randbedingungen auf die Situation in Münster. W e-
sentlicher Bestandteil der Entscheidungsfindung war jeweils auch eine Risikobetrachtung vor dem 
Hintergrund der Aussagen von Bund und Ländern,  in maximal zehn Jahren die landwirtschaftliche 
Klärschlammverwertung zu beenden. Folgende Punkte sind maßgeblich: 
 
1. Verbot der Aufbringung polyacrylamidhaltiger Klärschlämme 
 
Wie beschrieben dürfen Klärschlämme, die mittels polyacrylamidhaltiger Flockungshilfsmittel 
aufbereitet wurden, nicht mehr landwirtschaftlich verwertet werden. Diese Vorgabe wurde 
erstmalig in der Düngemittelverordnung von 2008 festgelegt; die Frist lief in dieser Fassung bis 
zum 31.12.2013. Mit der Novellierung der Düngemittelverordnung wurde die Frist auf den 
31.12.2016 verschoben. 
 
Die Münsteraner Klärschlämme werden unter Verwendung polyacrylamidhaltiger Flockung s-
hilfsmittel hergestellt. Auf der Hauptkläranlage erfolgt die Verwendung bei der Überschus s-
schlammeindickung, auf der Kläranlage Am Loddenbach unmittelbar bei der Schlammentwä s-
serung. Eine Substitution ist jeweils nicht möglich.  
 
Laut aktuellen Informatione n ist mit einer Entscheidung über eine erneute Verlängerung der 
Frist - falls überhaupt - frühestens im Herbst 2016 zu rechnen. Diese Möglichkeit kann vor dem 
Hintergrund der politischen Rahmenbedingungen als unwahrscheinlich angesehen werden. 
Somit kann die Situation eintreten, dass die Stadt Münster ab dem 01.01.2017 gezwungen sein 
wird, den Klärschlamm thermisch zu verwerten. 
 
2. Grenzwerteinhaltung 
 
Wie beschrieben wurde dem Düngemittelrecht durch die Novellierung des Kreislaufwirtschaft s-
gesetzes Vorrang v or dem Abfallrecht eingeräumt. Dies kommt faktisch einer Grenzwertve r-

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V/0594/2015 
schärfung für Klärschlamm gleich. Insbesondere bei den Parametern Cadmium und Quecksi l-
ber hat sich die Situation für den Münsteraner Klärschlamm verschärft. 
 
 Pb Cd Cr Ni Hg Cu Zn As Tl 
Grenzwerte 
AbfKlärV 
900 10 900 200 8 800 2.500   
Grenzwerte 
DÜMV 
150 1,5  80 1 900 5.000 40 1 
Maximum 
Hauptkläranlage 
88 1,38 51 34 0,88 490 620 6,9 0,59 
Maximum  
Kläranlage Am 
Loddenbach 
39 1,3 34 33 1,14 590 855 <5 0,52 
Angaben in mg/kg Trockensubstanz 
 
Es wird ersichtlich, dass ein nur geringer Puffer zwischen Spitzenwerten und Grenzwerten b e-
steht und es auch schon beim Quecksilber Überschreitungen des Grenzwertes gegeben hat. 
Hier ist also das Risiko, einen Grenzwert zu überschreiten, gegeben. 
 
Insofern führt auch diese Betrachtung zu dem Schluss, dass ein Ausstieg aus der landwir t-
schaftlichen Klärschlammverwertung sinnvoll ist. 
 
3. Winterdüngung 
 
Durch das Verbot der Klärschlammaufbringung nach der letzten Hauptfrucht wird das Verfa h-
ren der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung massiv erschwert. Es ist in der Folge des 
Verbots erforderlich, zusätzliche Zwischenlagerkapazitäten zu schaffen. Diese Kapazitätse r-
weiterung wird sich im Angebotspreis für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung ni e-
derschlagen und zu einer Verteuerung führen. 
 
4. Vorsorgegedanke 
 
Wesentliches Argument für eine landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlamms ist, dass im 
Klärschlamm enthaltene Nährstoffe wie Stickstoff und insbesondere Phosphor in den Wir t-
schaftskreislauf zurückgeführt werden. Phosphor ist ein essentieller Pflanzennährstoff und 
kann alternativ über mineralischen Dünger den Pflanzen zugeführt werden. Es ist jedoch der-
zeit davon auszugehen, dass die unbelasteten Phosph orvorkommen in ca. 250 Jahren e r-
schöpft s ind. Schätzungen gehen davon aus, dass über landwirtschaftlich verwerteten Klä r-
schlamm 20  % des bundesdeutschen Phosphatbedarfs gedeckt werden können. Allerdings 
zeigen Untersuchungen, dass das im Klärschlamm enthaltene Phosphat zu nur e i-
nem geringen Anteil effektiv pflanzenverfügbar ist. 
 
Negativ im Hinblick auf eine landwirtschaftliche Verwertung sind die enthaltenen Schadstoffe. 
Während in der Vergangenheit das Hauptaugenmerk auf die Schwermetalle gerichtet war, tr e-
ten heute immer mehr die organischen Schadstoffe, die sog. Mikroschadstoffe (z. B. Arzneimit-
telrückstände), in den Vordergrund . Auch die Anreicherung von Stickstoffverbindungen (A m-
monium und Nitrat)  in Boden und Grundwasser, welche sich aus e iner intensiven Düngung 
ergibt, stellt aktuell einen zunehmenden Problemkreis dar. 
 
Die Entwicklung von Verfahren zur Rückgewinnung von Phosphor aus Abwasser und Klä r-

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V/0594/2015 
schlamm nimmt aktuell einen großen Raum in Wissenschaft und Forschung ein. Es ist damit 
zu rechnen, dass in den nächsten Jahren praxistaugliche  Verfahren zur Rückgewinnung von 
Phosphat zur Verfügung stehen werden. Somit käme das o.  g. Arg u-
ment für die landwirtschaftliche Verwertung auch für die Stadt Münster nicht mehr zum Tragen. 
 
5. Wirtschaftlichkeit 
 
Vor dem Hintergrund der Sanierungsbedürftigke it der Maschinentechnik zur Schlammentwä s-
serung auf der Hauptkläranlage (siehe Beschlusspunkt 2) ist entsprechend den Schätzungen 
des Gutachters die thermische Klärschlammverwertung im Vergleich 
die wirtschaftlichste Variante. 
 
In der folgenden Tabelle sind die Hauptvarianten für das auf der Hauptkläranlage einzusetze n-
de Entwässerungsverfahren in Verbindung mit dem zugeordneten Entsorgungsweg aufgeführt. 
Die dargestellten Jahreskosten beinhalten im Wesentlichen  
 
 die Investitionskosten für die Ertüchtigung der Schlammentwässerungsanlage in Form 
von Abschreibung und Verzinsung; 
 die Personalkosten; 
 die Kosten für Betriebsmittel; 
 die Kosten für Energie und  
 die Kosten für die Klärschlammentsorgung. 
 
Verfahren Maßnahme Entsorgungsweg Jahreskosten 
Kammerfilterpresse 
mit Eisen-Kalk-
Konditionierung 
Ertüchtigung von 2 Ka m-
merfilterpressen 
Landwirtschaft 1.868.972 € 
Kammerfilterpresse 
mit Eisen-Kalk-
Konditionierung 
Ertüchtigung von 2 Ka m-
merfilterpressen 
Verbrennung 2.429.280 € 
Kammerfilterpresse 
mit Polymer-
Konditionierung 
Umrüstung von 3 Ka m-
merfilterpressen 
Verbrennung 1.857.549 € 
Zentrifuge mit Pol y-
mer-Konditionierung 
Komplettumbau Schla m-
mentwässerung 
Verbrennung 1.810.150 € 
 
Dabei treten in den einzelnen Varianten signifikante Unterschiede zwischen den einzelnen 
Kostenblöcken auf. Während die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung zu hohen Kosten 
für Betriebsmittel und geringen Entsorgungskosten führt, stellt sich dies für die thermische 
Verwertung umgekehrt dar. Insgesamt wird deutlich, dass die unterschiedlichen Varianten im 
Rahmen der Schätzung der Jahreskosten als monetär nahezu gleichwertig einzuschätzen sind. 
Damit wird auch deutlich, dass für die Stadt Münster durch die Beendigung der landwirtschaf t-
lichen Klärschlammverwertung keine finanziellen Nachteile zu erwarten sind.  
 
Die Zusammenfassung und Bewertung aller aufgeführten Punkte ergibt, dass für die Stadt Münster 
die Beendigung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung sinnvoll ist. Die Leistung „therm i-
sche Klärschlammverwertung“ soll daher zum 01.01.2017 ausgeschrieben werden. 
 
Zu Beschlusspunkt 2

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V/0594/2015 
 
Die Entscheidung zu Beschlusspunkt 1 bestimmt unmittelbar die auf den Kläranlagen zum Einsatz 
kommende Verfahrens- und Maschinentechnik im Bereich der Klärschlammentwässerung. 
 
Auf der Hauptkläranlage werden zur maschinellen Schlammentwässerung drei Kammerfilterpre s-
sen mit dem Eisen -Kalk-Verfahren betrieben. Zwei der Pressen inklusive Nebenaggregate sta m-
men aus dem Jahr 1975 bzw. 1985 und sind aktuell dringend sanierungsbedürftig. Die dritte Ka m-
merfilterpresse musste vor einigen Jahren bereits vollständig erne uert werden. Auf der Kläranlage 
Am Loddenbach ist eine Zentrifuge installiert, die sich in einem guten Zustand befindet. 
 
Für die erforderliche Anpassung der maschinellen Schlammentwässerung auf der Hauptkläranlage 
ergeben sich verschiedene technische Varianten. Zur Auswahl der Vorzugsv ariante werden z u-
nächst im Spätsommer 2015 Entwässerungsversuche durchgeführt, um eine abschließende En t-
scheidung über die zukünftig einzusetzende Maschinentechnik herbeizuführen. Das Ergebnis di e-
ser Versuchsreihe und die daraus resultierenden weiteren Ingenieurleistungen für die Planung und 
Durchführung sowie die Umrüstung bzw. Erneuerung der vorhandenen Maschinentechnik werden 
dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Bau Ende 2015 zur Beschlussfassung vorgelegt. Je nach 
Auswahl des maschinellen Entwässerungsverfahrens liegen die Investitionskosten für die Masch i-
nentechnik inkl. Planungskosten zwischen 2,4 Mio. und 3,0 Mio. Euro.  
 
Nach Beschlussfassung und erfolgtem Genehmigungs - und Ausschreibungsverfahren kann mit 
einem Baubeginn frühestens Ende 2016 gerechnet werden. 
 
Die Verfahrenstechnik auf der KA Am Loddenbach lässt unmittelbar eine thermische Klä r-
schlammverwertung zu. Hier sind bei Umstieg auf die thermische Klärschlammverwertung nur g e-
ringe technische Änderungen erforderlich. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 3 
 
Bei einer thermischen Klärschlammverwertung stehen für die Stadt Münster aktuell zwei Fragestel-
lungen im Fokus, die zukünftig beantwortet werden müssen: 
 
1. In welcher Anlage soll zukünftig der Münsteraner Klärschlamm verbrannt werden? 
 
Wie in der Einleitung dargestellt, wurde u. a. eine gutachterliche Studie erstellt, welche die Entso r-
gungssituation in NRW im Ist-Zustand betrachtet und Szenarien für Zukunftsperspektiven aufzeigt. 
Folgende Szenarien werden untersucht: 
 
Szenario 1:  Verbot der landwirtschaftlichen Verwertung 
Szenario 2:  Verbot der landwirtschaftlichen Verwertung und Vorschrift der Phosphorrückgewi n-
nung für Kläranlagen der Größenklasse 5 (z. B. Hauptkläranlage Münster) 
Szenario 3:  Verbot der landwirtschaftlichen Verwertung und Vorschrift der Phosph orrückgewin-
nung für Kläranlagen der Größenklasse 5 und 4 (z. B. Kläranlage am Loddenbach) 
 
Szenario 1 geht davon aus, dass die Mitverbrennung von Klärschlamm z. B. in Braunkohlekraf t-
werken möglich bleibt, da keine Phosphorrückgewinnung gefordert wird. Bei den Szenarien 2 und 
3 ist es unerlässlich, dass der Klärschlamm in Monoverbrennungsanlagen verbrannt wird, um a n-
schließend aus der Klärschlammasche den Phosphor zurückzugewinnen. 
 
Sollte das Szenario 2 zum Tragen kommen, wären in NRW ausreichend hohe Monoverbrennungs-
kapazitäten vorhanden. Für die Stadt Münster wäre die Entsorgung in der Monoverbrennungsa n-
lage in Lünen eine mögliche Option, die die Möglichkeit der Phosphorrückgewinnung eröffnet.

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Im Falle des Eintretens von Szenario 3 stehen keine ausreichen den Monoverbrennungskapazitä-
ten zur Verfügung. Zur  Schaffung von Kapazitäten wird in der Studie als eine mögliche Variante 
vorgeschlagen, eine „Münsterlandanlage“ als Monoverbrennungsanlage zu errichten. Hier wird 
dazu eine Kooperation mit der Stadt Biele feld vorgeschlagen. Die Verwaltung greift diesen Vo r-
schlag auf und führt zunächst erste Sondierungsgespräche mit der Stadt Bielefeld, um das grun d-
sätzliche Interesse an diesem Vorschlag zu eruieren. In einem zweiten Schritt sollen ggf. weitere 
Gespräche z. B. mit den Städten Osnabrück und Gütersloh sowie den Münsterlandkreisen erfo l-
gen. 
 
2. Ist die Implementierung weiterer Verfahrensschritte (z. B. Klärschlammtrocknung) auf den 
Kläranlagen sinnvoll? 
 
Insbesondere die Klärschlammtrocknung als weiterer Verfahren sschritt bei der Klärschlammb e-
handlung bietet sich hier an. Hier wird nach der Klärschlammentwässerung, aus der Trockenrüc k-
standkonzentrationen zwischen 25 % und 40 % resultieren, in einer weiteren Stufe der Klä r-
schlamm auf über 90 % Trockenrückstand getrocknet.  
 
Die Trocknung ist Voraussetzung für die thermische Verwertung und kann wahlweise auf der Klä r-
anlage oder an der Verbrennungsanlage durchgeführt werden. Es ist noch zu prüfen ob es wir t-
schaftlich ist, eine Trocknung  wegen der Minimierung der Klärschlammmengen am Kläranlage n-
standort zu bauen. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (3)

26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 34.1 Vorberatung
Zur Sitzung
16.12.2015 Rat
TOP 42.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0594/2015
Typ
Vorlagen
Datum
30.07.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37