Vorstellung des zweiten Berichts zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)
Mitteilung Ausschuss 0946/2021 vom 09.04.2021
Stand: Am 18.03.2022 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Zweiter Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)
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Zweiter Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln Zweiter Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen Gestaltung Zentrale Dienste der Stadt Köln Druck SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH, SBK Druckerei Bildnachweis Titel: iStock.com/PixelCatchers 041-21/50/100/02.2021 Zweiter Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln bearbeitet von Dietrich Engels und Pia Breuer Köln, im Februar 2021 In Kooperation mit ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH Weinsbergstraße 190, 50825 Köln www.isg-institut.de Kontakt Dezernat für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Wohnen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Impressum Vorwort Liebe Leserinnen, liebe Leser, wir werden älter, die „gesunden Lebensjahre“ werden immer mehr, welch großartige Perspektive für uns alle. Und doch: die Alterszusammensetzung unserer Gesellschaft ändert sich, der Anteil älterer Menschen steigt und – leider auch der Anteil der Menschen, die unterschiedliche Intensitäten von Pflege benötigen. Eine Aktualisierung unseres 2018 erstmalig vorgelegten Berichts zur örtlichen Pflege- planung nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) ist des- halb für unsere weitere Planung vor Ort wichtig und liegt uns hiermit vor. Der Bericht beleuchtet hinsichtlich der verschiedenen Pflegeformen die aktuelle Situa- tion und beschreibt künftige Bedarfe. Der Bericht beschreibt die Situation in jedem der neun Kölner Stadtbezirke und beschreibt nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ das Angebotssystem der verschiedenen Formen von Pflege- und Unterstützungsleis- tungen. Es gilt, die jeweils individuell am besten passende Leistung zu gewährleisten. Im Bericht sind zusätzlich die zwei im Juni 2020 durchgeführten Schwerpunkt-Work- shops zu den Themen „Pflegebedürftige mit Migrationshintergrund und kultursensible Pflege“ sowie „Fachkräftesicherung in der Altenpflege und Strategien der Personalge- winnung“ zusammenfassend dokumentiert, und es werden konkrete Handlungsemp- fehlungen gegeben. Die nun vorliegenden Erkenntnisse sind von stadtstrategischer Bedeutung. Sie sollen den politischen und fachlichen Dialog begleiten und weitere Akteure aus der Verwal- tung und Stadtgesellschaft einladen, sich weiter zu vernetzen und aktiv an dem Pro- zess und den damit verbundenen Entwicklungen teilzunehmen. Ich bedanke mich daher bei allen, die gemeinsam mit uns die Pflege in Köln zukunfts- sicher gestalten und freue mich über Ihr Interesse und auf die weitere gemeinsame Gestaltung unserer Stadt. Ihr Dr. Harald Rau Beigeordneter für Soziales, Umwelt, Gesundheit und Umwelt Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ............................................................................................................. 1 1.1. Der Planungsauftrag vor dem Hintergrund des demografischen Wandels .... 1 1.2. Rechtliche Grundlage ................................................................................... 2 1.3. Ausgangslage in der Stadt Köln .................................................................... 4 2. Konzeption des ISG zur kommunalen Pflegeplanung ....................................... 7 2.1. Grundsätze der kommunalen Pflegeplanung ................................................ 7 2.2. Das Angebotsspektrum für ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf ...... 9 2.3. Arbeitsschritte der kommunalen Pflegeplanung in der Stadt Köln ............... 10 3. Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Köln ...... 12 3.1. Bevölkerungsstruktur .................................................................................. 12 3.2. Demografischer Wandel und zukünftige Entwicklung der Bevölkerung ....... 20 4. Pflegebedürftigkeit und Demenz....................................................................... 26 4.1. Anzahl und Struktur der Pflegebedürftigen in der Stadt Köln ....................... 26 4.2. Ältere Menschen mit Demenz ..................................................................... 33 4.3. Entwicklung von Pflegebedarf und Demenz in der Gesamtschau ............... 37 4.4. Leistungen der Hilfe zur Pflege ................................................................... 38 5. Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln .......................... 42 5.1. Pflegerische Angebote ................................................................................ 43 5.2. Pflegeergänzende und präventive Angebote............................................... 66 5.3. Gesundheitsversorgung .............................................................................. 74 5.4. Wohnen im Alter ......................................................................................... 80 6. Bedarfsanalyse der pflegerischen und pflegeergänzenden Angebote in der Stadt Köln ........................................................................................................... 93 6.1. Versorgungsdichte im überregionalen Vergleich ......................................... 93 6.2. Bedarf an pflegerischen und wohnungsbezogenen Angeboten ................... 96 7. Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken ............. 103 7.1. Versorgungslage im Stadtbezirk Innenstadt .............................................. 103 7.2. Versorgungslage im Stadtbezirk Rodenkirchen ......................................... 105 7.3. Versorgungslage im Stadtbezirk Lindenthal .............................................. 107 7.4. Versorgungslage im Stadtbezirk Ehrenfeld ............................................... 109 7.5. Versorgungslage im Stadtbezirk Nippes ................................................... 110 7.6. Versorgungslage im Stadtbezirk Chorweiler.............................................. 112 7.7. Versorgungslage im Stadtbezirk Porz ....................................................... 113 7.8. Versorgungslage im Stadtbezirk Kalk........................................................ 115 7.9. Versorgungslage im Stadtbezirk Mülheim ................................................. 117 7.10. Zusammenfassung ................................................................................... 119 8. Schwerpunktthemen ........................................................................................ 121 8.1. Workshop „Pflegebedürftige mit Migrationshintergrund und kultursensible Pflege“ ...................................................................................................... 121 8.2. Workshop „Fachkräftesicherung in der Pflege und Strategien der Personalentwicklung“ ................................................................................ 124 9. Zusammenfassung und Empfehlungen ......................................................... 127 9.1. Zusammenfassung zentraler Ergebnisse .................................................. 127 9.2. Handlungsempfehlungen .......................................................................... 130 10. Anhang ............................................................................................................. 134 10.1. Literaturverzeichnis ................................................................................... 134 10.2. Verzeichnis der Tabellen........................................................................... 136 10.3. Verzeichnis der Abbildungen .................................................................... 137 1 1. Einleitung Die Stadt Köln hat das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik im Jahr 2019 mit der Durchführung einer kommunalen Pflegeplanung gemäß § 7 Alten- und Pfle- gegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) beauftragt. Ein erster Bericht über die örtli- che Planung nach dem APG NRW wurde im Mai 2018 auf dem Datenstand zum 31.12.2015 veröffentlicht.1 Der vorliegende zweite Bericht über die örtliche Planung ent- hält die Grundlagen und Ergebnisse der kommunalen Pfleg eplanung für die Stadt Köln am Jahresende 2019. Einleitend werden zunächst der Planungsauftrag, die rechtlichen Grundlagen und die Ausgangslage in der Stadt Köln dargestellt. 1.1. Der Planungsauftrag vor dem Hintergrund des demografischen Wandels Aufgrund des demografischen Wandels steigen die Anzahl älterer Menschen und deren Anteil an der Bevölkerung. Mit zunehmendem Alter gehen Beeinträchtigungen der Ge- sundheit sowie ein erhöhtes Risiko der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit einher, wozu den älteren Menschen und ihren Angehörigen vielfältige Unterstützungsangebote zur Verfü- gung gestellt werden. Diese Entwicklung wirft die Frage auf, wie viele Menschen in Zu- kunft Pflegeleistungen benötigen und wer diese Pflegeleistungen erbringen kann. Ge- mäß dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ ist zu prüfen, wie durch Verbesserung und Ausbau der ambulanten und teilstationären Versorgung ein Umzug in eine stationäre Einrichtung vermieden werden kann. Auch leistungsfähige Angebote des Servicewoh- nens, ambulante Pflegewohngruppen und ein Case Management (z.B. auch im Rahmen der Krankenhausüberleitung) sind Möglichkeiten, die zu einer Vermeidung stationärer Pflege beitragen können. 2 Soll dies gelingen, ist es von entscheidender Bedeutung, • dass professionelle ambulante Dienstleistungen und teilstationäre Angebote in dem benötigten Umfang zur Verfügung stehen, • dass Wohnungen sowie die Wohnumgebung für Bewohner*innen mit Hilfe- und Pflegebedarf geeignet sind und • dass Unterstützung von Familie, Freund*innen und Nachbar*innen oder von eh- renamtlichen Helfer*innen als Hilfsressource genutzt werden kann. 1 Stadt Köln (2018): Bericht über die örtliche Planung nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW), erstellt vom Amt für Soziales und Senioren, abrufbar unter: https://www.stadt-koeln.de/artikel/67133/index.html. 2 Vgl. Engels, D. (2008): Demografischer Wandel, Strukturwandel des Alters und Entwick- lung des Unterstützungsbedarfs alter Menschen, in: K. Aner/ U. Karl (Hg.), Lebensalter und Soziale Arbeit Bd. 6: Ältere und alte Menschen, Baltmannsweiler, S. 54 – 76. 2 Auf diese Fragestellungen, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben, hat das Land Nordrhein-Westfalen mit einer Neufassung des Auftrags zur kommunalen Pflege- planung reagiert. Nach dem seit Oktober 2014 geltenden Alten- und Pflegegesetz Nord- rhein-Westfalen sollen die Kreise und kreisfreien Städte eine den örtlichen Bedarfen ent- sprechende pflegerische Angebotsstruktur sicherstellen (§ 4 Abs. 1 APG NRW). Durch eine zukunftsorientierte kommunale Pflegeplanung soll eine handlungsorientierte Ange- botsanalyse mit den Komponenten einer Bestandsaufnahme, einer qualitativen und quantitativen Bewertung der Versorgungsstruktur sowie daraus abgeleiteten Empfehlun- gen zur Weiterentwicklung von Angeboten durchgeführt werden (§ 7 APG NRW). 1.2. Rechtliche Grundlage Details zu den verschiedenen pflegerischen Angeboten werden, was den Leistungsbe- reich der Pflegeversicherung betrifft, auf Bundesebene durch das SGB XI – Soziale Pfle- geversicherung geregelt, und im siebten Kapitel SGB XII – Sozialhilfe, soweit es sich um Hilfe zur Pflege seitens der Kommunen handelt. Durch mehrere Gesetzesnovellierungen wurden die Rahmenbedingungen für einzelne Versorgungselemente in den letzten Jah- ren verändert: • Das Pflege -Weiterentwicklungsgesetz 2008 führte unter anderem einen An- spruch auf begleitende Pflegeberatung ein. Bei Nutzung der Tagespflege wurde das Pflegegeld nur noch anteilig angerechnet. • Mit dem Pflege -Neuausrichtungsgesetz 2013 wurden unter anderem die Rah- menbedingungen zur Einrichtung ambulanter Wohngruppen verbessert. Für Per- sonen in Privathaushalten mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ wurden neue Leistungen eingeführt (§ 123 SGB XI). Die nur anteilige Anrech- nung des Pflegegeldes wurde auch auf die Kurzzeitpflege ausgedehnt. • Seit Januar 2015 sind im Rahmen des „Pflegestärkungsgesetzes 1“ weitere Ver- änderungen in Kraft getreten, mit denen die Leistungen insgesamt erhöht und die Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Verhinderungspflege, Kurzzeit- pflege und Tag espflege sowie von ambulant en Wohngruppen verbessert wer- den. • Zum Januar 2016 trat das „Pflegestärkungsgesetz 2“ in Kraft, das mit der Um- stellung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs die größte Reform seit Einführung der Pflegeversicherung mit sich bringt. Seit Januar 2017 wird die Pflegebedürftigkeit nach 5 Pflegegraden statt 3 Pflegestufen kategorisiert. Im Zuge dieser Umstel- lung werden bei der Bemessung der Pflegebedürftigkeit mentale Beeinträchti- gungen stärker als zuvor berücksichtigt , womit das im Jahr 2013 eingeführte Merkmal einer „erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz“ seinen Sondersta- tus verloren hat. Außerdem wurden die Leistungen der Pflegeversicherung an- gehoben. 3 • Mit dem „Pflegestärkungsgesetz 3“ wurde im Januar 2017 der dritte Teil der Pfle- gereform realisiert. Durch das Inkrafttreten des dritten Pflegestärkungsgesetzes wird vor allem die Bedeutung der Kommunen gestärkt und der neue Pflegebe- dürftigkeitsbegriff des SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) in das SGB XII (So- zialhilfe) übertragen. Auf Landesebene wurde die gesetzliche Grundlage für die kommunale Pflegeplanung durch das Alten - und Pflegegesetz Nordrhein- Westfalen (APG NRW), das am 16.10.2014 in Kraft trat, zum Teil nachhaltig verändert. Einerseits wurden bewährte Ele- mente wie der Sicherstel lungsauftrag einer den örtlichen Gegebenheiten entsprechen- den pflegerischen Angebotsstruktur fortgeführt, andererseits w urden die Steue rungs- möglichkeiten der Kommune erweitert und gestärkt. Der zuvor schon bestehende Pla- nungsauftrag wurde im APG NRW übernommen und weiter konkretisiert: • Die Kreise und kreisfreien Städte sind verpflichtet, eine den örtlichen Bedarfen entsprechende pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen (§ 4 Abs. 1 APG NRW). • Den Inhalt der Planung bildet eine handlungsorientierte Angebotsanalyse auf empirischer Grundlage: Die kommunale Pflegeplanung umfasst „1. die Bestands- aufnahme der Angebote, 2. die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausrei- chend Angebote zur Verfügung stehen und 3. die Klärung der Frage, ob und ge- gebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterent- wicklung von Angeboten erforderlich sind.“ (§ 7 Abs. 1 Satz 1 APG NRW). • Die Planung ist nicht auf Pflege im engeren Sinne beschränkt, sondern breiter angelegt: „Sie umfasst insbesondere komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflege- formen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen wie persönliche Assistenz und die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur. Die Planung hat übergrei- fende Aspekte der Teilhabe einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Si- cherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürger- schaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen“ (§ 7 Abs. 1 Satz 2 APG NRW). Zur Verbindlichkeit der Planung gibt es zwei alternative Möglichkeiten, die auch Konse- quenzen für die zeitliche Taktung der Pflegeplanung haben: • Entweder impliziert die Planung keine verbindliche Entscheidung über eine be- darfsabhängige Förderung: Dann ist eine Zusammenstellung der Ergebnisse der örtlichen Planung und zur Umsetzung von Maßnahmen ab 2017 jedes zweite Jahr vorgesehen (§ 7 Abs. 4 APG NRW), und die Kommunale Konferenz Alter und Pflege gibt zu teil- und vollstationären Investitionsvorhaben eine Bedarfsein- schätzung ab (§ 8 Abs. 2 Nr. 7 APG NRW). • Oder der Stadtrat beschließt, dass die Pflegeplanung „Grundlage für eine ver- bindliche Entscheidung über eine bedarfsabhängige Förderung zusätzlicher teil- 4 oder vollstationärer Pflegeeinrichtungen“ sein soll: Dann ist diese „verbindliche Bedarfsplanung“ in jährlichen Abständen zu erstellen, der Kommunalen Konfe- renz Alter und Pflege zur Beratung vorzulegen und durch Beschluss des Stadt- rats festzustellen (§ 7 Abs. 6 Satz 1 APG NRW). Die Stadt Köln hat sich für die erste Variante einer nicht verbindlichen kommunalen Pfle- geplanung entschieden, die alle zwei Jahre zu erstellen ist. Vor diesem Hintergrund liefert der vorliegende Bericht die erforderlichen Daten und Ent- scheidungsgrundlagen. Bezüglich der Empfehlungen zum Ausbau der Angebote ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Köln keine eigenen Versorgungsangebote entwickelt, so dass die daraus abgeleiteten Hinweise zur Gestaltung des pflegerischen und pflegeer- gänzenden Angebots in erster Linie den Charakter einer Empfehlung für freie Träger haben. 1.3. Ausgangslage in der Stadt Köln Geografische Lage der Stadt Köln Die Stadt Köln ist die größte Stadt Nordrhein-Westfalens und die viertgrößte Stadt in Deutschland. Zum Jahresende 2019 lebten hier 1.091.819 Einwohner*innen, davon wa- ren 251.086 Einwohner*innen im Alter ab 60 Jahren (23%) und 59.354 Einwohner*innen im Alter ab 80 Jahren (5%). Köln umfasst neun Stadtbezirke, dazu zählen die Innenstadt, Rodenkirchen, Lindenthal, Ehrenfeld, Nippes, Chorweiler, Porz, K alk und Mülheim. In diesen Bezirken sind 86 Stadtteile zusammengefasst (Abbildung 1). 5 Abbildung 1: Kölner Stadtbezirke und Stadtteile Quelle: Website der Stadt Köln. Bearbeitet vom ISG 2020 Die Stadt Köln gehört zu den Regionen, für die in Zukunft mit einem Bevölkerungswachs- tum zu rechnen ist. Nach der Prognose des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik wird die Gesamtbevölkerung der Stadt Köln von 2019 bis zum Jahr 2040 um 6% zuneh- men.3 Die Zahl der älteren Menschen ab 65 Jahren wird dieser Prognose zufolge im gleichen Zeitraum um 26% steigen, und die Zahl der Hochaltrigen ab 80 Jahren wird sich um 27% erhöhen. Da in dieser Altersgruppe das Risiko der Pflegebedürftigkeit beson- ders hoch ist, wird sich diese Entwicklung spürbar in Form eines stark steigenden Be- darfs an Pflegeleistungen auswirken. Wirtschaftliche Lage der Bevölkerung Wirtschaftliche Rahmenbedingungen wirken sich auf die Quantität und Qualität der „se- niorengerechten“ und „pflegefreundlichen“ Angebote einer Stadt aus. Die Region Köln/ 3 Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2019): Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 - Mit kleinräumigen Berechnungen bis 2030. 6 Bonn zählt neben der Metropole Ruhr zu den einwohnerstärksten Wirtschaftsregionen in Nordrhein-Westfalen. Mit 7,8% (Jahresdurchschnitt 2019) ist die Arbeitslosenq uote4 zwar höher als auf Landes - und Bundesebene (6,5% und 5,0% - Jahresdurchschnitt 2019), allerdings sind die Arbeitslosenzahlen in Köln im fünften Jahr in Folge gesunken. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP), das die Produktion von Waren und Dienstleistungen im Inland unter Berücksichtigung des Abzugs aller Vorleistungen misst und somit ein Wohl- standsindikator ist, betrug im Jahr 2017 in der Stadt Köln 59.738 Euro pro Kopf. Im sel- ben Jahr betrug das BIP in Nordrhein- Westfalen 38.276 Euro pro Kopf. Somit lag das BIP pro Kopf in der Stadt Köln um 56% über dem Durchschnitt Nordrhein-Westfalens. 5 Wirtschaftliche Faktoren spielen für ältere hilfe - und pflegebedürftige Menschen eine große Rolle, da sie sich darauf auswirken, wie viele und welche Hilfe- und Pflegeange- bote in Anspruch genommen werden können. Dies gilt besonders, wenn keine Hilfeleis- tungen aus dem Kreis der Familie, Freund*innen oder Bekannten zur Verfügung stehen. Ein höheres Einkommensniveau eröffnet den Hilfe- und Pflegebedürftigen einen größe- ren Spielraum, passende Unterstützungsleistungen zu organisieren. Das verfügbare Einkommen der privat en Haushalte, das für Konsum- und Sparzwecke zur Verfügung steht, betrug im Jahr 2017 in der Stadt Köln 22.319 Euro je Einwohner*innen, dies ent- spricht etwa dem Durchschnitt des Landes Nordrhein-Westfalen von 22.263 Euro je Ein- wohner*innen.6 Personen mit niedrigem Einkommen, die beispi elsweise Grundsiche- rung im Alter beziehen, haben dagegen weniger Möglichkeiten, Dienstleistungen in An- spruch zu nehmen und sind stärker auf die sozialrechtlich finanzierten Pflege- und Hilfe- angebote sowie auf Hilfe aus dem familiären und nachbarschaftlichen Umfeld angewie- sen. Ende des Jahres 2018 bezogen 22.766 Einwohner*innen der Stadt Köln Grundsi- cherung nach Kapitel 4 SGB XII, davon waren 14.739 Personen 65 Jahre und älter (65%). 7 Somit bezogen 7,7% der älteren Bevölkerung Kölns Leistungen der Grundsiche- rung im Alter, diese Quote ist deutlich höher als im Landesdurchschnitt NRW (4,3 %) und im Bundesdurchschnitt (3,2 %). 4 Arbeitslosenquote aller zivilen Erwerbspersonen. Hierbei handelt es sich um Daten der Bundesagentur für Arbeit. 5 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder 2019: Begriffsdefinition Erwerbstätige. Online unter: https://www.statistik-bw.de/VGRdL/MethDef/definitionen.jsp. 6 IT NRW (2019): Statistisches Jahrbuch Nordrhein-Westfalen 2019, Düsseldorf. 7 IT NRW - Werteabruf: Empfänger nach Geschlecht, Ort der Leistungserbringung, Alters- gruppen und Nationa lität – regionale Tiefe: Kreise und kreisfreie Städte – Stichtag 31.12.2018. 7 2. Konzeption des ISG zur kommunalen Pflegeplanung Die kommunale Pflegeplanung wird von den Kreisen und kreisfreien Städten in Koope- ration mit weiteren Akteur *innen durchgeführt. Dies sind in erster Linie die Träger der freien Wohlfahrtspflege und die Sozial-Betriebe-Köln gGmbH. Daneben sind Ansprech- partner*innen die Seniorenkoordination und das Quartiersmanagement in den Stadtbe- zirken, welche mit ihrer Detailkenntnis und den Gestaltungsmöglichkeiten auf kleinräu- miger Ebene ihren Beitrag leisten. Zweitens sind dies die freigemeinnützigen und priva- ten Anbieter pflegerischer Leistungen, deren Auskunfts- und Mitwirkungsbereitschaft er- forderlich ist, um ein zuverlässiges Bild über die verfügbaren Kapazitäten und praxisnahe Einschätzungen zur Bedarfsentwicklung gewinnen zu können. Drittens werden die Kran- ken- und Pflegekassen einbezogen, die an der pflegerischen Versorgung nicht nur als Kostenträgerinnen mitwirken, sondern aufgrund des § 3 APG auch in die Gesamtverant- wortung für eine gute Versorgung eingebunden sind. 2.1. Grundsätze der kommunalen Pflegeplanung Bei der Erstellung des Konzepts zur kommunalen Pflegeplanung orientiert sich das ISG an einer Reihe von Grundsätzen, die auch im APG NRW ausdrücklich aufgeführt wer- den: • Ambulant vor stationär: Eine vollstationäre Dauerpflege ist in der Regel nicht nur eine kostenintensive Versorgungsform, sondern reduziert oft die noch beste- hende Selbstständigkeit und wird auch von den Betroffenen und ihren Angehöri- gen nur als letzte Möglichkeit gesehen. Daher sind alle erforderlichen Möglich- keiten auf- und auszubauen, um durch professionelle ambulante Versorgung und informelle Unterstützung einen Verbleib des Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Allerdings muss damit gerechnet werden, dass bei fortgeschrittenem Bedarf an Pflege und hauswirtschaftlicher Hilfe, einhergehend mit einer Überlastung der familialen und informellen Unterstützungs möglichkei- ten, eine Pflege in einer stationären Einrichtung unvermeidlich werden kann. Dies sollte aber entsprechend dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ nur dann in Anspruch genommen werden, wenn alle Unterstützungsangebote der vorstatio- nären Pflege und Versorgung ausgeschöpft sind. • Differenziertes Versorgungssystem: Der erste Grundsatz kann nur umgesetzt werden, wenn unterhalb der Schwelle stationärer Versorgung ein breit gefächer- tes und bedarfsgerecht abgestuftes Versorgungsangebot besteht, das den indi- viduellen Pflegebedarf in angemessener Weise abdeckt und pflegende Angehö- rige entlastet. Die Sicherung des selbstständigen Wohnens durch Beratungsan- gebote inklusive Wohnberatung, ambulante Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Angehörigenarbeit, die Entwicklung von Wohnumfeld und Quartier, die Schaffung ausreichender Kapazitäten des Servicewohnens sowie 8 gemeinschaftlicher neuer Wohn- und Lebensformen sollten Vorrang vor der sta- tionären Versorgung haben. • Geeignete Wohnbedingungen: Nicht nur das pflegerische Versorgungssystem im engeren Sinne wird in den Blick genommen, sondern auch weitere Angebote, die dem Ziel dienen, dass ältere Menschen in ihrer Wohnumgebung verbleiben kön- nen. Eine grundlegende Voraussetzung dafür ist, dass die Wohnung fü r ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf geeignet ist, dass sie sich in ihrem Wohn- umfeld bewegen können und dass sie dort die erforderliche Infrastruktur vorfin- den. Ambulante und teilstationäre Angebote sollten in passender Weise mit be- darfsgerechten Wohnangeboten kombiniert und aufeinander abgestimmt wer- den. • Aktivierung aller Ressourcen: Zur Entwicklung bedarfsgerechter Versorgungsar- rangements sind nicht nur die professionellen Angebote zu nutzen und weiterzu- entwickeln, sondern auch informelle, fami liäre ebenso wie ehrenamtliche Res- sourcen soweit wie möglich zu aktivieren. • Hoher Stellenwert von Information und Beratung: Eine fachkundige, trägerunab- hängige Information und Beratung bis hin zu einem im Idealfall fallbegleitenden Case Management sind wichtig, um vorhandene Versorgungsangebote passge- nau auf individuelle Versorgungsbedarfe abstimmen und auf unzureichende Ver- sorgungsangebote hinweisen zu können. Ziel ist eine Fachberatung im umfas- senden Verständnis, die zugehend angelegt und konzeptionell fundiert ist, die z.B. Gemeinwesenarbeit und die Entwicklung neuer Wohnkonzepte umfasst und nicht nur auf Anfragen der Bürger*innen reagiert. • Pflegeplanung als kooperativer und partizipativer Prozess: Die Pflegeplanung ist eine Aufgabe der Kreise und kreisfr eien Städte, die aber nur dann erfolgreich umgesetzt werden kann, wenn die Verantwortlichen aus den Stadtbezirken sowie die Träger*innen von Diensten und Einrichtungen mit ihren fachlichen und kom- munalen Kompetenzen an diesem Prozess mitwirken. Diese Mitwi rkung kann durch regelmäßig tagende Gremien wie die Kommunale Konferenz Alter und Pflege und darüber hinaus auch in Arbeitsgruppen sowie ergänzenden informel- len Kontakten erfolgen. • Pflegeplanung als kontinuierlicher Prozess: Die einzelnen Komponenten und Rahmenbedingungen der Pflegeplanung entwickeln sich laufend weiter: Die de- mografische Struktur sowie Art und Umfang des Hilfebedarfs befinden sich in einer ständigen Entwicklung, die pflegerischen Versorgungsangebote verändern sich, und schließlich werden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen fortlau- fend weiterentwickelt. Daher ist die Pflegeplanung keine zeitlich begrenzte Maß- nahme, sondern ein Prozess, der unter Einbeziehung aller beteiligten Akteur*in- nen kontinuierlich fortzuführen ist, um das Versorgungssystem auch in Zukunft 9 passgenau gestalten und verbessern zu können. Um Veränderungen in der pfle- gerischen Angebotsstruktur fortlaufend und frühzeitig zu erkennen, hat das ISG ein Instrument entwickelt, das ein eigenständiges, fortlaufendes Monitoring der Versorgungslandschaft der Stadt Köln ermöglicht. 2.2. Das Angebotsspektrum für ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf Die kommunale Pflegeplanung beschränkt sich nicht auf den Kernbereich der ambulan- ten, teil- und vollstationären Pflege, sondern umfasst auch Maßnahmen und Hilfen, die über die rein pflegerischen Versorgungsangebote hinausgehen, sowie Angebote, die auf altersgerechtes Wohnen ausgerichtet sind. Nur durch die Einbeziehung eines breiten Spektrums von Unterstützungsmöglichkeiten kann das Ziel, dass ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf möglichst lange im Privathaushalt wohnen bleiben können, er- reicht werden. Dazu gehören die folgenden Komponenten: (1) Information und Beratung: Durch eine umfassende und bedarfsgerechte Information und Beratung werden der Hilfebedarf im Einzelfall geprüft und passende Hilfen aus dem Angebotsspektrum ermittelt. Dazu gibt es kommunale Pflege- und Wohnbera- tungsstellen, teilweise in gemeinsamer Trägerschaft von Pflegekassen und Kom- munen. Weitere Beratungsangebote machen die freigemeinnützigen und privaten Träger*innen. (2) Begegnung und Hilfen: Zu dem unterstützenden Angebotsspektrum gehören auch Begegnungsangebote, Seniorenorganisationen und selbstorganisierte Senioren- gruppen, Besuchsdienste und niedrigschwe llige Hilfen, die in Hinblick auf spätere Hilfe- und Pflegebedürftigkeit einen präventiven Charakter haben können. (3) Wohnen im Alter: Im Bereich des Wohnens umfasst das Angebotsspektrum barrie- refreie und barrierearme Wohnungen, die mit abgestuften Unt erstützungsmöglich- keiten kombiniert werden können. Weiterhin gibt es Angebote des Servicewohnens und ambulant betreuter Wohngemeinschaften. Letztere können selbstverantwortet (§ 24 Abs. 2 Wohn- und Teilhabegesetz) oder anbieterverantwortet sein (§ 24 Abs. 3 Wohn- und Teilhabegesetz). (4) Gesundheitsversorgung: Ein guter Zugang zu niedergelassenen Ärzt *innen und Apotheken ist für ältere Menschen in Privathaushalten ebenfalls wichtig. Auch die klinische Gesundheitsversorgung und die dort angesiedelten Schnitt stellen zur Überleitung vom Krankenhaus in die Privatwohnung können zum Gelingen eines längeren Verbleibs in der eigenen Wohnung beitragen. (5) Ambulante Dienste: Wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt, leisten ambulante D ienste pflegerische Hilfen nach § 36 SGB XI und bei Bedarf Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI sowie ggf. zusätzliche Angebote zur Unterstützung im Alltag für Menschen mit Demenz nach § 45b SGB XI. Ergänzend oder unterhalb dieser Bedarfsschwelle 10 können komplementäre Dienste mit haushaltsnahen Dienstleistungen und weitere Unterstützungsformen hilfreich sein. (6) Teilstationäre Versorgungsangebote: Teilstationäre Angebote können zur Stabilisie- rung häuslicher Pflegearrangements beitragen, indem sie zu bestimmten Tageszei- ten (durch Tages - oder Nachtpflege) zur Entlastung der pflegenden Angehörigen beitragen. (7) Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI wird für bis zu sechs Wochen pro Jahr finanziert, wenn pflegende Angehörige wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen die Pflege vorübergehend nicht leisten können. Sofern eine Ersatzpflege in der häuslichen Umgebung nicht möglich ist, kann eine Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI als zeitlich befristete stationäre Pflege für maximal acht Wochen in Anspruch genommen werden. Auch die Nach- sorge nach einem Krankenhausaufenthalt kann in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung erfolgen. Seit Inkrafttreten des 1. Pflegestärkungsgesetzes im Januar 2015 können beide Formen der Ersatzpflege miteinander kombiniert werden. S eit 2016 kann Kurzzeitpflege auch von Personen ohne anerkannte Pflegebedürftigkeit als Kran- kenkassenleistung in Anspruch genommen werden (§ 39c SGB V). (8) Stationäre Pflege: Wenn der Pflegebedarf oder die Demenz so fortschreiten, dass häusliche Pflegearrangements nicht länger tragfähig sind und auch ein eigenständi- ges betreutes Wohnen oder eine ambulante Betreuung nicht mehr ausreichen, kommt eine stationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung oder einer stationären Hausgemeinschaft in Betracht. Für einen Teil dieser Zielgruppe kann auch eine am- bulante Wohngemeinschaft eine geeignete Alternative darstellen. (9) Sterbebegleitung: Sowohl im ambulanten als auch im stationären Wohnen entsteht in der letzten Phase des Lebens ein besonderer Betreuungsbedarf du rch psycho- soziale Begleitung und ggf. auch palliativmedizinische Schmerzbehandlung in der Sterbephase. Stationäre Hospize und ambulante Hospizdienste bilden ein wichtiges Angebot der Begleitung in dieser Phase und werden seit 2016 durch die Kranken- kassen unterstützt (§ 39a SGB V). (10) Übergreifende Strukturen der pflegerischen Planung und Versorgung: Die Pflege- planung in diesen spezifischen Bereichen wird flankiert durch die Arbeit in Gremien wie die „Kommunale Konferenz Alter und Pflege“ oder spezifische Arbeitsgruppen, die auch einer Vernetzung der einzelnen Angebote dienen. 2.3. Arbeitsschritte der kommunalen Pflegeplanung in der Stadt Köln Die Pflegeplanung für die Stadt Köln wurde in folgenden Arbeitsschritten erstellt: (1) Die Grundlage einer Bedarfsermittlung bildet die Analyse der Zahl und soziodemo- grafischen Struktur der Menschen, die auf Hilfe und Pflege angewiesen sind, sowie deren Entwicklung in den kommenden Jahren. Dazu wurden die verfügbaren Daten 11 des Amts für Stadtentwicklung und Statistik zur demografischen Struktur und prog- nostizierten Bevölkerungsentwicklung aufbereitet.8 Auf dieser Grundlage werden die Struktur und voraussichtliche Entwicklung der Bevölkerung insgesamt und ins- besondere der älteren Bevölkerung, der Bevölkerung mit Hilfe- und Pflegebedarf sowie mit Demenz dargestellt. (2) In einer umfassenden Bestandsanalyse wurden die in der Stadt Köln verfügbaren pflegerischen Angebote (ambulante, teil- und vollstationäre Angebote) sowie nicht- pflegerische Angebote im Sinne des § 4 Abs. 2 APG wie Informationsangebote und Wohnangebote recherchiert und zu Planungsgrundlagen aufbereitet. (3) In einer Bedarfsanalyse wird das vorfindliche Wohn- und Versorgungsangebot an- hand quantitativer Kennzahlen unter Zugrundelegung der derzeitigen Bevölkerungs- struktur sowie der prognostizierten Bedarfsentwicklung bewertet. (4) Aus den Ergebnissen dieser Arbeitsschritte werden Handlungsempfehlungen auf der Ebene der Stadt und der Stadtbezirke abgeleitet. Bei der Analyse zukünftiger Bedarfslagen werden Zielwerte einer verbesserten Versorgungsdichte berücksich- tigt, die das ISG auf der Grundlage seiner fachlichen Expertise und langjährigen Erfahrung im Bereich der kommunalen Pflegeplanung vorschlägt. 8 Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2019): Auswertung aus dem Einwohnermeldere- gister zum 31.12.2019 und Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 - Mit kleinräumi- gen Berechnungen bis 2030. 12 3. Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Köln Mit steigendem Alter der Bevölkerung nimmt auch der Hilfe - und Pflegebedarf zu. Zu den Grundlagen der kommunalen Pflegeplanung gehört daher die Analyse der demo- grafischen Struktur, d.h. es ist zu untersuchen, wie die demografische Struktur der Be- völkerung zum jetzigen Zeitpunkt beschaffen ist, wie sie sich in der Vergangenheit ver- ändert hat und wie sie sich in Zukunft voraussichtlich entwickeln wird. Diese Analyse beginnt bereits ab einem Alter von 60 Jahren, um auch diejenigen in den Blick zu neh- men, die Hilfe und Unterstützung im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit benötigen. Der Fo- kus der Bevölkerungsanalyse liegt auf der Bevölkerungsgruppe ab 80 Jahren, in der die Quoten von Pflegebedürftigkeit und Demenz stark ansteigen. Für die Darstellung der Bevölkerung nach Alter und Geschlecht werden auch die jünge- ren und mittleren Altersgruppen (unter 60 Jahre) in den Blick genommen. Die hier vor- genommene Abgrenzung der jüngeren und mittleren Altersgruppen orientiert sich an der Altersgruppendifferenzierung in Berichten zur kommunalen Pflegeplanung für benach- barte Gebietskörperschaften.9 3.1. Bevölkerungsstruktur Alter und Geschlecht der Bevölkerung Zum Jahresende 2019 lebten in der Stadt Köln insgesamt 1.091.819 Menschen.10 Der bevölkerungsreichste Bezirk in der Stadt Köln ist der Bezirk Lindenthal mit 153.600 Ein- wohner*innen, gefolgt von Mülheim mit 150.709 Einwohner*innen. Am kleinsten ist der Stadtbezirk Chorweiler mit 82.732 Einwohner*innen (Tabelle 1). 9 Siehe hierzu: Engels, D.; Breuer, P. (2020): Kommunale Pflegeplanung im Rhein- Erft- Kreis. Bericht des ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik. Online unter: https://www.rhein-erft-kreis.de/sites/default/files/Pflegeplanung_REK.pdf und Engels, D. (2019): Fortschreibung der k ommunalen Pflegeplanung im Kreis Düren. Bericht des ISG Institut für Sozialforschung und Gesellsc haftspolitik. Online unter: https://www.kreis -due- ren.de/kreishaus/amt/50/pflege/pdf/Fortschreibung_kommunale_Pflegepla- nung_Kreis_Dueren_Jahresbericht-2019neu.pdf. 10 Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Auswertung aus dem Einwohnermel- deregister zum 31.12.2019 13 Tabelle 1: Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Auswertung aus dem Einwohnermelderegister zum 31.12.2019, Berechnung ISG 2020 Die Pflegeplanung legt ihren Fokus auf ältere Menschen, da das Risiko für Krankheit und Pflegebedürftigkeit mit zunehmendem Alter steigt. Dabei kann die Gruppe der älte- ren Menschen in lebenslagenspezifische Teilgruppen eingeteilt werden: • Das Alter zwischen 60 und 65 bis 67 Jahren ist durch den Übergang vom Er- werbsleben in den Ruhestand geprägt. Hier werden Vorbereitungen für die Phase des Rentenalters getroffen, zu denen auch die Frage gehören sollte, ob die derzeitige Wohnsituation altersgerecht ist oder verändert werden sollte. • Die Altersgruppe der 65- bis 69-Jährigen ist in der Regel aus dem Erwerbsleben ausgeschieden und meist noch so rüstig, dass je nach ökonomischen Möglich- keiten Reisen und andere Freizeitbeschäftigungen im Vordergrund stehen, aber es gibt auch freie Kapazitäten für bürgerschaftliches Engagement und Nachbar- schaftshilfen. • Das mittlere Seniorenalter zwischen 70 und 79 Jahren bildet den Übergang von der Phase des aktiven Alterns zu einer Altersphase, die zunehmend von gesund- heitlichen und Mobilitätseinschränkungen geprägt ist. • In der oberen Altersgruppe ab 80 Jahren machen sich die typischen Belastungen des höheren Alters zunehmend bemerkbar. Dazu gehören gesundheitliche Prob- leme und erhöhte Risiken von Pflegebedürftigkeit und Demenz ebenso wie die sozialen Probleme von Partnerverlust, Verlust von Freund*innen und erhöhtem Vereinsamungsrisiko. Ende des Jahres 2019 waren in der Stadt Köln 840.733 Einwohner*innen jünger als 60 Jahre. Ein Alter ab 60 Jahren hatten 251.086 Einwohner*innen (23,0%) erreicht, davon waren 191.732 Einwohner*innen (17,6%) in der Altersgruppe von 60 bis 79 Jahren und 59.354 Einwohner*innen (5,4%) in der Altersgruppe ab 80 Jahren. Der Anteil der Bevöl- kerung ab 60 Jahren liegt in der Stadt Köln mit 23,0% deutlich unter dem Bundesdurch- schnitt (28,5%) und dem Landesdurchschnitt von Nordrhein- Westfalen (28,0%; Abbil- dung 2), und auch der Bevölkerungsanteil ab 80 Jahren ist niedriger als im Landes- und darunter: Stadt unter 60 J. 60 bis 64 J. 65 bis 69 J. 70 bis 74 J. 75 bis 79 J. ab 80 J. ab 60 J. ab 80 J. Innenstadt 129.055 105.159 6.051 4.641 3.873 3.819 5.512 18,5% 4,3% Rodenkirchen 111.040 82.916 6.461 5.335 4.570 4.970 6.788 25,3% 6,1% Lindenthal 153.600 118.568 7.709 6.612 5.901 6.244 8.566 22,8% 5,6% Ehrenfeld 109.770 88.182 5.405 4.158 3.582 3.458 4.985 19,7% 4,5% Nippes 118.577 90.764 6.471 5.292 4.698 4.593 6.759 23,5% 5,7% Chorweiler 82.732 60.992 5.195 4.326 3.603 3.494 5.122 26,3% 6,2% Porz 114.699 83.756 7.362 6.274 5.117 5.181 7.009 27,0% 6,1% Kalk 121.637 94.917 6.297 5.298 4.419 4.338 6.368 22,0% 5,2% Mülheim 150.709 115.479 8.718 7.026 5.515 5.726 8.245 23,4% 5,5% Stadt Köln 1.091.819 840.733 59.669 48.962 41.278 41.823 59.354 23,0% 5,4% Altersstruktur der Bevölkerung in der Stadt Köln Stand 2019 Einwohner insgesamt Bevölkerungsanteil 14 Bundesdurchschnitt (6,8%). Dies hängt auch damit zusammen, dass Köln als Hoch- schulstandort einen hohen Anteil an jüngeren Einwohner*innen hat. Innerhalb der Stadt ist die Spannbreite dieser Anteile groß. In dem Stadtbezirk Porz ist der Anteil der älteren Bevölkerung ab 60 Jahren mit 27,0% am höchsten, während dieser Anteil in der Innenstadt (18,5%) und Ehrenfeld (19,7%) am niedrigsten i st. Die Anteile der Hochaltrigen ab 80 Jahren liegen zwischen 4,3% in der Innenstadt und 6,2% in Chor- weiler. Abbildung 2: Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Auswertung aus dem Einwohnermelderegister zum 31.12.2019, Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsstatistik 2019, Berechnung ISG 2020 15 Differenziert man die Bevölkerung nach Alter und Geschlecht, so wird deutlich, dass in den jüngeren und mittleren Altersgruppen 2019 etwas mehr Männer als Frauen sind. Mit zunehmendem Alter steigt jedoch der Frauenanteil deutlich an. Während in der Alters- gruppe der 40 - bis 59-Jährigen der Anteil an Frauen ( 49%) und Männern ( 51%) noch annähernd ausgeglichen ist, überwiegt der Frauenanteil in der Altersgruppe der Perso- nen von 60 bis 69 Jahren bereits mit 52% und steigt in der Altersgruppe ab 80 Jahren auf 61% (Abbildung 3). Abbildung 3: Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Auswertung aus dem Einwohnermelderegister zum 31.12.2019, Berechnung des ISG 2020 Der höhere Frauenanteil liegt zum einen an der höheren Lebenserwartung von Frauen und zum anderen an der Dezimierung der Männer der Kriegsgeneration. Mit zunehmen- dem zeitlichem Abstand ist damit zu rechnen, dass sich diese Auswirkungen weniger bemerkbar machen werden. Altersquotient Ein weiterer Indikator zur Beschreibung der Altersstruktur ist der Alte rsquotient. Er gibt Auskunft über die Zahl der älteren Menschen im Rentenalter im Verhältnis zur Zahl im erwerbsfähigen Alter. Als Altersquotient wird das Verhältnis von älteren Menschen ab 65 Jahren zur Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren berechnet. In der Stadt Köln leben zum 31.12.2019 durchschnittlich 27,2 Ältere je 100 Einwohner*in- nen im Erwerbsalter (Tabelle 2). Dieser Altersquotient ist deutlich niedriger als im Lan- des- und Bundesdurchschnitt (mit 35,3 bzw. 36,4 Älteren je 100 Einwohner *innen im Erwerbsalter). Im Stadtbezirk Porz ist der Altersquotient am höchsten, dort leben 34 ,4 16 Ältere je 100 Erwerbstätige, gefolgt von dem Stadtbezirk Chorweiler mit 34,2 Älteren ab 65 Jahren je 100 Einwohner*innen zwischen 20 und 64 Jahren. Am geringsten ist dieser Anteil im Stadtbezirk Innenstadt mit 18,4 Älteren je 100 Erwerbstätige. Hier leben mit etwa 96.992 Einwohner*innen die meisten Menschen zwischen 20 und 64 Jahren. Tabelle 2: Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Auswertung aus dem Einwohnermelderegister zum 31.12.2019, Berechnung des ISG 2020 Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund Wenn Personen mit Migrationshintergrund die deutsche Sprache nicht ausreichend be- herrschen, kann dies dazu führen, dass sie die in Deutschland angebot enen Hilfe- und Pflegeleistungen nicht kennen. Dieses Informationsdefizit und ggf. auch eine Unsicher- heit gegenüber Pflegeversicherung und Sozialamt können zur Folge haben, dass sie die ihnen zustehenden Pflegeleistungen nicht in Anspruch nehmen. Daher kann für diese Personengruppe ein besonderer Unterstützungsbedarf entstehen. Dies betrifft beson- ders Personen, die im Alter zugewandert sind oder trotz längeren Aufenthaltes die deut- sche Sprache nicht hinreichend beherrschen. Jüngeren Zuwanderern*innen steht dage- gen in der Regel ein längerer Zeitraum zur Integration zur Verfügung, bevor sie hilfe - oder pflegebedürftig werden, so dass ihre Chancen größer sind, die deutsche Sprache zu erlernen und sich über das deutsche Hilfesystem informieren zu können.11 Von den 1.091.819 Einwohner*innen der Stadt Köln (Jahresende 2019) waren 879.567 Deutsche (80,6%) und 212.252 Ausländer*innen (19,4%). Damit liegt der Ausländer*in- nenanteil in der Stadt Köln deutlich über dem Landesdurchschnitt von Nordrhein-West- 11 Mit dieser Thematik befasste sich ein im Rahmen der Pflegeplanung durchgeführter Work- shop; zu den Ergebnissen siehe Kapitel 8.1. Stadtbezirk 20-64 J. ab 65 J. Altersquotient Innenstadt 96.992 17.845 18,4 Rodenkirchen 68.885 21.663 31,4 Lindenthal 100.063 27.323 27,3 Ehrenfeld 74.468 16.183 21,7 Nippes 76.380 21.342 27,9 Chorweiler 48.369 16.545 34,2 Porz 68.503 23.581 34,4 Kalk 75.888 20.423 26,9 Mülheim 94.417 26.512 28,1 Stadt Köln 703.965 191.417 27,2 Altersquotient nach Stadtbezirken Stadt Köln 2019 17 falen (13,6%). Auffällig ist die unterschiedliche Altersstruktur von Deutschen und Aus- länder*innen. Der Altersgruppe unter 60 Jahren gehören 75,5% der deutschen Einwoh- ner*innen, aber 83,4 % der ausländischen Einwohner *innen an. Im Alter ab 80 Jahren sind dagegen 6,1% der deutschen Bevölkerung, aber nur 2,6% der ausländischen Be- völkerung der Stadt Köln (Abbildung 4). Auch auf Landesebene weist die ausländische Bevölkerung eine jüngere Altersstruktur auf als die deutsche Bevölkerung. Abbildung 4: Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit Quelle: IT NRW: Bevölkerungsstatistik 2019 der Städte und Gemeinden, Berechnung des ISG 2020 Die beschriebenen Schwierigkeiten, die verfügbaren Angebote in Anspruch zu nehmen, können nicht nur ältere Ausländer*innen, sondern auch eingewanderte Ältere mit deut- scher Staatsangehörigkeit betreffen. Die Stadt Köln verfügt auch über Daten zu Men- schen mit Migrationshintergrund12, dazu gehören neben Ausländer*innen auch Aussied- ler*innen, Eingebürgerte, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Option auf Ein- bürgerung (Optionspflichtige) unter 23 Jahren mit weiterer Staatsangehörigkeit sowie Kinder und Jugendliche mit familiärem Migrationshintergrund, bei denen alle Elternteile im Haushalt einen Migrationshintergrund haben. Zum Jahresende 2019 lebten in der Stadt Köln insgesamt 438.249 Menschen mit Mig- rationshintergrund (40%). Der Bezirk mit dem höchsten Migrantenanteil in der Stadt Köln ist der Bezirk Kalk mit 66.885 Einwohner*innen mit Migrationshintergrund (55% der Ein- wohner*innen in Kalk), gefolgt von Chorweiler mit 42.894 Einwohner*innen mit Migrati- onshintergrund (52% der Einwohner*innen in Chorweiler). Am kleinsten ist der Migran- tenanteil im Stadtbezirk Lindenthal mit 40.861 Einwohner*innen (27% der Einwohner*in- nen in Lindenthal) (Tabelle 3). Von den 438.249 Kölnern mit Migrationshintergrund sind 73.272 Personen im Alter ab 60 Jahren (17%). Somit haben 29% der Kölner Bevölkerung 12 Das Merkmal „Migrationshintergrund“ wird in der Stadt Köln durch Kombination verschie- dener Merkmale aus dem Einwohnermeldeverfahren ermittelt. Die Angaben zum Umfang und zur Struktur sind daher, im Gegensatz zu anderen Informationen zur Einwohnerstruk- tur, als Schätzwerte zu interpretieren, die Hinweise auf Größenordnungen geben. 18 in Köln in diesem Alter einen Migrationshintergrund. Ein Alter von 60 bis 79 Jahren haben 58.179 Personen mit Migrationshintergrund (13%) und ein Alter ab 80 Jahren haben 15.093 Personen (3%). Bezogen auf die Bevölkerung in diesem Alter in der Stadt Köln entspricht dies einem Anteil von 30% bzw. 25%. Tabelle 3: Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Auswertung aus dem Einwohnermelderegister zum 31.12.2019, Berechnung ISG 2020 Der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund ab 60 Jahren liegt in der Stadt Köln mit 16,7% leicht über dem Bundesdurchschnitt (14,3%), und auch der Anteil der Bevöl- kerung mit Migrationshintergrund ab 80 Jahren ist etwas höher als auf Bundesebene (Abbildung 5). Innerhalb der Stadt ist die Spannbreite dieser Anteile relativ gering. In dem Stadtbezirk Chorweiler ist der Anteil der älteren Bevölkerung mit Migrationshintergrund ab 60 Jahren mit 20,1% am höchsten, während dieser Anteil in Ehrenfeld (15,3%) und Kalk (15,1%) am niedrigsten ist. Die Anteil e der Hochaltrigen ab 80 Jahren liegen zwischen 2,9 % in Kalk und 4,2% in Chorweiler. ab 60 J. ab 80 J. Innenstadt 41.400 34.732 1.543 1.345 1.185 1.238 1.357 16% 3% Rodenkirchen 37.984 31.595 1.568 1.231 962 1.251 1.377 17% 4% Lindenthal 40.861 33.908 1.456 1.212 1.139 1.501 1.645 17% 4% Ehrenfeld 42.730 36.197 1.631 1.308 1.177 1.148 1.269 15% 3% Nippes 46.050 38.043 1.623 1.495 1.579 1.672 1.638 17% 4% Chorweiler 42.894 34.259 2.082 1.739 1.501 1.513 1.800 20% 4% Porz 52.107 42.633 2.320 1.868 1.492 1.744 2.050 18% 4% Kalk 66.885 56.754 2.428 2.158 1.844 1.774 1.927 15% 3% Mülheim 67.338 56.856 2.432 2.144 1.827 2.049 2.030 16% 3% Stadt Köln 438.249 364.977 17.083 14.500 12.706 13.890 15.093 17% 3% 75-79J.Stadt Einwohner Insgesamt darunter : unter 60 J. 60-64 J. 65-69 J. Stadt Köln 2019 70-74 J. ab 80J. Bevölkerungsanteil Altersstruktur der Bevölkerung mit Migrationshintergrund 19 Abbildung 5: Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Auswertung aus dem Einwohnermelderegister zum 31.12.2019, Statistisches Bundesamt: Bevölkerung mit Migrationshintergrund (im weiteren Sinne)13 2019, Berechnung ISG 2020 Die Daten zur Altersstruktur zeigen, dass in der Altersgruppe der unter 15-Jährigen der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund etwas höher ist als der Anteil der Be- völkerung ohne Migrationshintergrund (41%). Im fortschreitenden Alter kehrt sich diese 13 Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund „im weiteren Sinn" umfasst auch in Deutsch- land geborene Deutsche mit Migrationshintergrund, die nicht mehr mit ihren Eltern in einem Haushalt leben, file:///C:/Users/Pia/AppData/Local/Temp/migrationshintergrund- 2010220197004.pdf. 20 Relation um: Während von der Bevölkerung in der Altersgruppe der über 60- Jährigen noch 41% einen Migrationshintergrund haben, liegt der Migrationsanteil in der Gruppe der Hochaltrigen ab 80 Jahren nur noch bei 25% (Abbildung 6). Abbildung 6: Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Auswertung aus dem Einwohnermelderegister zum 31.12.2019, Berechnung des ISG 2020 3.2. Demografischer Wandel und zukünftige Entwicklung der Bevölkerung Der demografische Wandel im Rückblick Die Bevölkerungsentwicklung zwischen den Jahren 2010 und 2019 zeigt, wie sich der demografische Wandel i n der Stadt Köln bisher vollzogen hat. In der Stadt Köln zeigt sich der demografische Wandel insofern, als der Anteil der Älteren in der Bevölkerung schneller wächst als der Anteil der Jüngeren. Im Jahr 2010 waren 492.872 der Einwoh- ner*innen (48%) in der Stadt Köln unter 40 Jahre alt. Bis zum Jahr 2019 nahm der Anteil dieser Bevölkerungsgruppe um 7,9% auf 531.636 Einwohner*innen zu (Abbildung 7). Die Altersgruppe der 40- bis 59- Jährigen wuchs im selben Zeitraum um 3,5 % auf 309.097 Personen. Die Altersgruppe der 60- bis 69-Jährigen nahm um 6,0% auf 108.631 Personen zu, während die Altersgruppe der 70 - bis 79-Jährigen um 6,0% auf 83.101 zurückging. Stark veränderte sich hingegen die Zahl der Einwohner*innen ab 80 Jahren. So stieg die Einwohner*innenzahl in diesem Alter von 45.236 im Jahr 2010 auf 59.354 im Jahr 2019 an, dies entspricht einem Zuwachs von 31,2 %. Der Bevölkerungsanteil dieser Altersgruppe ist seit dem Jahr 2010 von 4,4% auf 5,4 % gestiegen. Insgesamt stieg die Bevölkerungszahl der Stadt Köln in diesem Zeitraum um 6,3% an. 21 Abbildung 7: Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Auswertung aus dem Einwohnermelderegister zum 31.12.2019, Berechnung des ISG 2020 Entwicklung der Kölner Bevölkerung mit Migrationshintergrund Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund weist, ebenso wie darunter die Teilgruppe der Ausländer*innen, eine jüngere Altersstruktur auf als die deutsche Bevölkerung. Aber zunehmend wachsen Personen mit Migrationshintergrund in die höheren Altersgruppen hinein. Die Zahl der Älteren ab 60 Jahren mit Migrationshintergrund ist von 55.228 Per- sonen im Jahr 2010 um 33% auf 73.272 Personen im Jahr 2019 gestiegen ( Abbildung 8). Ein besonders starker Anstieg ist bei den Älteren ab 80 Jahren mit Migrationshinter- grund zu beobachten, deren Zahl in diesem Zeitraum sogar um 133% zugenommen hat. 22 Abbildung 8: Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Auswertung aus dem Einwohnermelderegister zum 31.12.2010 bis zum 31.12.2019, Berechnung des ISG 2020 Prognose der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung Der Prozess des demografischen Wandels wird sich auch in Zukunft weiter fortsetzen. Abbildung 9 zeigt die zu erwartende Bevölkerungs entwicklung auf Grundlage der Vor- ausberechnung des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln bis zum Jahr 2040.14 Auf Basis dieser Bevölkerungsvorausrechnung ist davon auszugehen, dass die Bevölkerung in der Stadt Köln von 1.091.819 Einwohner*innen im Jahr 2019 auf 1.154.541 Einwohner*innen im Jahr 2040 zunehmen wird (Anstieg um 6 %). Zwischen den einzelnen Altersgruppen vollzieht sich diese Entwicklung jedoch unterschiedlich: • Die Gruppe der unter 40-Jährigen wird voraussichtlich von 531.636 Personen auf 547.886 Personen im Jahr 2040 steigen. Dies entspricht einem Zuwachs im ge- samten Zeitraum um 3,1%. 14 Die Bevölkerungsvorausrechnung der Stadt Köln wurde mit dem Basisjahr 2017 erstellt. Da im vorliegenden Bericht die Bevölkerungszahlen zum 31.12.2019 zugrunde gelegt wer- den, wurde die relative Entwicklung laut Bevölkerungsvorausrechnung, d.h. die prozentu- alen Veränderungen, wie die Prognose sie ermittelt hat, differenziert nach Altersgruppen und Geschlecht auf die tatsächlichen Bevölkerungszahlen des Jahres 2019 übertragen. Für die folgenden Darstellungen sei angemerkt, dass geringfügige, rundungsbedingte Summenabweichungen bestehen können, wenn Quoten verwendet oder Schätzungen vor- genommen werden. 23 • In der Gruppe der 40- bis 59-Jährigen wird hingegen ein Rückgang erwartet, der bis zum Jahr 2040 insgesamt 2,8% betragen wird. • Die Gruppe der Einwohner*innen zwischen 60 und 69 Jahren wird voraussicht- lich von 108.631 Personen zunächst auf 137.404 im Jahr 2030 steigen und sich dann wieder auf 121. 077 Personen im Jahr 2040 leicht reduzieren. Dies ent- spricht einem Zuwachs im gesamten Zeitraum um 11,5%. Abbildung 9: Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Auswertung aus dem Einwohnermelderegister zum 31.12.2019 und Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 - Mit kleinräumigen Berechnungen bis 2030. Berechnung des ISG 2020 • Der stärkste Anstieg wird für die Gruppe der Einwohner*innen zwischen 70 und 79 Jahren erwartet (+32,3%), diese wird voraussichtlich von 83.101 Personen im Jahr 2019 auf 109.943 Personen im Jahr 2040 ansteigen. • Auch für die Gruppe der Hochaltrigen ab 80 Jahren wird ein Zuwachs erwartet . Die Anzahl der Personen in dieser Altersgruppe wird von 59.354 Personen im Jahr 2019 auf voraussichtlich 75.233 Personen im Jahr 2040 ansteigen, dies ent- spricht einem Zuwachs um 26,8 %.15 Der Anteil dieser Altersgruppe an der Be- völkerung wird dadurch von 5,4% (2019) auf 6,5% im Jahr 2040 steigen. 15 Die Prognose des Statistischen Landesamtes unterscheidet sich von der Prognose der Stadt Köln, dort wird ein Anstieg der Zahl der 70- bis 79-Jährigen um 48% und der ab 80- Jährigen um 35% erwartet; https://www.it.nrw/statistik/gesellschaft- und-staat/gebiet-und- bevoelkerung/bevoelkerungsvorausberechnung. 24 Wie sich der Anstieg der Bevölkerung ab 60 Jahren bis zum Jahr 2040 voraussichtlich in den einzelnen Stadtbezirken der Stadt Köln gestaltet, ist Tabelle 4 zu entnehmen. In den Stadtbezirken Innenstadt, Ehrenfeld und Mülheim ist diese Zunahme mit 21,7% bzw. 21,8% und 21,6 % etwas geringer ausgeprägt als im städt ischen Durchschnitt, und in Lindenthal fällt sie mit 22,3% am höchsten aus. Tabelle 4: Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Auswertung aus dem Einwohnermelderegister zum 31.12.2019 und Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 - Mit kleinräumigen Berechnungen bis 2030, Berechnung des ISG 2020; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Diese demografische Entwicklung ist für die Pflegeplanung besonders relevant, da durch den starken Anstieg der älteren Bevölkerung auch die Bevölkerungsgruppen zunehmen werden, die von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit sowie von Demenz betroffen sein werden. Die Nachfrage nach Unterstütz ungsangeboten wird daher in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Zusammenfassung Im Jahr 2019 lebten in Köln 251.086 Einwohner*innen ab 60 Jahren (23,0%), davon waren 191.732 Einwohner*innen (17,6%) in der Altersgruppe von 60 bis 79 Jahren und 59.354 Einwohner*innen im Alter ab 80 Jahren (5,4%). D ie Bevölkerungsanteile der Älteren i n Köln liegen unter dem Landes - und Bundesdurchschnitt. Dies hängt auch damit zusammen, dass Köln als Hochschulstandort einen hohen Anteil an jün- geren Einwohner*innen hat. Die demografischen Veränderungen in der Stadt Köln im Zeitraum von 2010 bis 2019 bestehen unter anderem darin, dass die Zahl der Einwohner *innen unter 40 Jahren um 7,9% nur leicht gestiegen ist, wohingegen die Gruppe der Älteren ab 80 Jahren mit 31,2% den stärksten Zuwachs verzeichnet. Die Zahl der 60- bis 69-Jährigen ist in diesem Zeitraum um 6% gestiegen, die der 70- bis 79-Jährigen ist hingegen um 6% gesunken. Stadt 2019 2025 2030 2035 2040 Veränderung 2019-2040 Innenstadt 23.896 26.149 27.845 28.365 29.091 21,7% Rodenkirchen 28.124 30.580 32.555 33.345 34.329 22,1% Lindenthal 35.032 38.025 40.491 41.582 42.841 22,3% Ehrenfeld 21.588 23.595 25.120 25.617 26.289 21,8% Nippes 27.813 30.297 32.259 33.028 33.962 22,1% Chorweiler 21.740 23.740 25.303 25.860 26.538 22,1% Porz 30.943 33.759 36.012 36.816 37.743 22,0% Kalk 26.720 29.149 31.066 31.769 32.607 22,0% Mülheim 35.230 38.492 40.990 41.778 42.854 21,6% Stadt Köln 251.086 273.786 291.641 298.160 306.253 22,0% Entwicklung der Bevölkerung ab 60 Jahren Stadt Köln 2019 bis 2040 25 Nach einer Fortschreibung der Bevölkerungsvorausberechnung des Amtes für Stadt- entwicklung und Statistik wird sich dieser Trend in leicht abgeschwächter Form auch zukünftig fortsetzen. Demnach wird die Anzahl der Bewohner *innen unter 40 Jahren in der Stadt Köln bis zum Jahr 2040 voraussichtlich um 3% steigen, die Zahl der Ein- wohner*innen ab 80 Jahren wird dagegen besonders stark zunehmen (+ 26,8%). In der Gruppe der 70- bis 79-Jährigen wird bis zum Jahr 2040 mit dem stärksten Anstieg der Bevölkerungszahlen gerechnet (+32,3%). Vergangene und zukünftige Entwicklungen zeigen also, dass die Zahl der jüngeren Menschen in der Stadt Köln leicht zugenommen hat bzw. auch in Zukunft leicht steigen wird, während die Zahl der Älteren stetig stark ansteigt. Der Bevölkerungsanteil der Älteren ab 80 Jahren ist von 4,4% im Jahr 2010 auf 5,4% im Jahr 2019 gestiegen und wird im Jahr 2040 voraussichtlich bei 6,5% liegen. Von den Älteren ab 60 Jahren haben 73.272 Personen einen Migrationshintergrund (29% der Bevölkerung in diesem Alter), darunter waren 35.215 Ausländer*innen (14% der Bevölkerung in diesem Alter). Diese Bevölkerungsgruppen weisen noch eine jün- gere Altersstruktur auf als die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund bzw. mit deut- scher Staatsangehörigkeit, aber sie wachsen zunehmend in die höheren Altersgrup- pen hinein. Die Zahl der Älteren ab 80 Jahren mit Migrationshintergrund ist im Zeit- raum von 2010 bis 2019 um 133% gestiegen. Diese Personeng ruppen haben einen besonderen Unterstützungsbedarf in Bezug auf Information über und Inanspruch- nahme von Hilfe- und Pflegeangeboten. 26 4. Pflegebedürftigkeit und Demenz Das Risiko für Hilfe- und Pflegebedarf sowie Demenzerkrankungen steigt mit zunehmen- dem Alter an. Um adäquate Versorgungsstrukturen planen zu können, sind verlässliche Daten über die Zahl der davon betroffenen Menschen erforderlich. Die im vorherigen Kapitel dargestellten demografischen Daten dienen als Grundlage zur Ermittlung des derzeitigen und zukünftigen Bedarfs an Hilfe- und Pflegeleistungen in der Stadt Köln. 4.1. Anzahl und Struktur der Pflegebedürftigen in der Stadt Köln Anzahl und Struktur der Personen mit anerkanntem Pflegebedarf, die nach den Kriterien des SGB XI einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, werden alle zwei Jahre in der Pflegestatistik erhoben. Die folgenden Angaben basieren auf Bevölke- rungsdaten des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik und der Pflegestatistik 2019 des Statistischen Landesamts IT.NRW, dem derzeit aktuellsten Stand der Pflegestatis- tik. Tabelle 5: Quelle: it.nrw (2020): Pflegestatistik Stadt Köln 2019, Berechnung des ISG 2020; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Zum Jahresende 2019 waren in der Stadt Köln 48.846 Personen und damit 4,5 % der Bevölkerung pflegebedürftig (Tabelle 5). Davon waren 18.933 Männer (3,5% der männ- lichen Bevölkerung) und 29.913 Frauen (5,4% der weiblichen Bevölkerung). Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, steigt mit zunehmendem Alter an. 8.649 Perso- nen unter 60 Jahren waren im Jahr 2019 pflegebedürftig, dies entspricht einem Anteil an Altersgruppe Insgesamt Männer Frauen unter 60 J. 8.649 4.713 3.936 60-64 Jahre 2.178 1.008 1.170 65-69 Jahre 2.925 1.269 1.656 70-74 Jahre 3.960 1.578 2.382 75-79 Jahre 6.735 2.712 4.023 ab 80 Jahren 24.399 7.656 16.743 Insgesamt 48.846 18.933 29.913 Pflegequoten in % Insgesamt Männer Frauen unter 60 J. 1,0 1,1 0,9 60-64 Jahre 3,7 3,4 3,8 65-69 Jahre 6,0 5,7 6,2 70-74 Jahre 9,6 8,5 10,5 75-79 Jahre 16,1 14,4 17,5 ab 80 Jahren 41,1 32,9 46,4 Insgesamt 4,5 3,5 5,4 Pflegebedürftige und Pflegequoten 2019 Stadt Köln, nach Altersgruppe und Geschlecht 27 der gleichaltrigen Bevölkerung von 1,0%. Dieser Anteil steigt auf 3,7 % in der Alters- gruppe der 60- bis 64-Jährigen (2.178 Personen). Im Alter zwischen 65 und 69 Jahren sind 2.925 Personen pflegebedürftig, dies entspricht einem Anteil von 6,0%. Von den 70- bis 74-Jährigen (3.960 Pflegebedürftige) sind 9,6% pflegebedürftig, und in der Al- tersgruppe der 75- bis 79-Jährigen steigt dieser Anteil auf 16,1% (6.735 Personen). Am höchsten ist der Anteil der Pflegebedürftigen in der Gruppe der Einwohner*innen ab 80 Jahren mit 41,1%, dies sind 24.399 Personen. Eine geschlechtsspezifische Unterscheidung ergibt , dass von den p flegebedürftigen Männern 25% unter 60 Jahren, 35% zwischen 60 und 79 Jahre alt und 40 % in der Al- tersgruppe ab 80 Jahren sind. Von den pflegebedürftigen Frauen sind 13% unter 60 Jahren und 31% zwischen 60 und 79 Jahre alt, aber mit 56% die meisten in der Alters- gruppe ab 80 Jahren. Von den 24.399 Pflegebedürftigen in der Altersgruppe ab 80 Jah- ren sind 31% Männer und 69% Frauen (Abbildung 10). Abbildung 10: Quelle: it.nrw (2020): Pflegestatistik Stadt Köln 2019, Berechnung des ISG 2020; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Auch wenn die Zahl der Pflegebedürftigen im jüngeren und mittleren Lebensalter ver- gleichsweise gering scheint, darf nicht übersehen werden, dass dieser Personenkreis spezifische Angebote benötigt.16 Bei diesen Personen handelt es sich meist um Men- schen mit Behinderungen und Pflegebedarf, die im jüngeren Alter überwiegend bei ihren 16 Ein Angebot speziell für jüngere Erwachsene mit Pflegebedürftigkeit findet sich beispiels- weise im nahegelegenen Bonn-Bad Godesberg in der Einrichtung „Haus am Stadtwald“. http://www.haus-am-stadtwald.de/ 28 Eltern wohnen und für die spezifische Lern- und Arbeitsgelegenheiten angeboten wer- den. Problematisch wird es, wenn diese Personen älter werden, aus einer Werkstatt für behinderte Menschen ausscheiden und ihnen keine auf sie abgestimmten Angebote des Wohnens und der Tagesstrukturierung zur Verfügung stehen, weil die Angebote für Pfle- gebedürftige im höheren Alter für sie nicht passend sind. 17 Die Pflegestatistik unterscheidet weiterhin nach der Art der in Anspruch genommenen Pflegeleistung. Von den 48.846 Pflegebedürftigen im Jahr 2019 nahmen 7.566 Personen stationäre Pflege (16,3%) und 9.972 Personen ambulante Pflege (21,5%) in Anspruch. 28.944 Pflegebedürftige ( 62,3%) bezogen Pflegegeld, das zur Sicherstellung einer selbst beschafften Pflegehilfe dient (Abbildung 11). Abbildung 11: Quelle: it.nrw (2020): Pflegestatistik Stadt Köln 2019, Berechnung des ISG 2020 ohne Doppelzählung von kombiniertem Leistungsbezug Der Anteil der stationär Gepflegten von 16,3% in der Stadt Köln (die sog. „Heimquote“) ist niedriger als im Landesdurchschnitt (18,5%) und im Bundesdurchschnitt (24,0% nach Pflegestatistik 2017). Dies kann damit zusammenhängen, dass in der Stadt Köln der Grundsatz „ambulant vor stationär“ schon besser umgesetzt wird, es kann aber auch ein Hinweis auf eine unzureichende stationäre Versorgung sein. Dies ist im Kontext der ge- samten Angebotslage zu bewerten (vgl. Kapitel 6). 17 Vgl. Engels, D. (2016): Situation und Unterstützungsbedarf von Menschen mit geistiger Behinderung und Pflegebedarf im Kreis Viersen. Expertise im Rahmen der wissenschaftli- chen Begleitung der kommunalen Pflegeplanung, Viersen. 29 Bis zum Dezember 2016 war mit der Anerkennung von Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI Soziale Pflegeversicherung eine Zuordnung nach drei Stufen entsprechend des Pflegebedarfs verbunden. Seit Januar 2017 ersetzen fünf Pflegegrade die vorherigen Pflegestufen. Im Zuge dieser Umstellung werden bei der Bemessung der Pflegebedürf- tigkeit mentale Beeinträchti gungen stärker als zuvor berücksichtigt, wodurc h sich der Kreis der Pflegebedürftig en vergrößert hat. Da mit hat das im Jahr 2013 eingeführte Merkmal einer „erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz“ seinen Sonderstatus ver- loren. Außerdem wurden die Leistungen der Pflegeversicherung angehoben. Die Pflegebedürftigen in der Stadt Köln verteilen sich folgendermaßen auf die Pflege- grade: Pflegegrad 1: 6,5% Pflegegrad 2: 43,5% Pflegegrad 3: 29,8% Pflegegrad 4: 14,0% Pflegegrad 5: 6,2%. Diese Struktur entspricht etwa der auf Bundes- und Landesebene. Entwicklung der Pflegebedürftigkeit seit dem Jahr 2001 Die Verteilung der Pflegebedürftigen auf die einzelnen Versorgungsformen hat sich über die Jahre deutlich verändert. Die Zahl der Pflegebedürftigen, für die Angaben zur Art der Versorgung vorliegen, ist von 19.805 Personen im Jahr 2001 um rd. 26.700 Personen bzw. 135% auf rd. 46.500 Personen im Jahr 2019 angestiegen (Tabelle 6). Tabelle 6 Quelle: it.nrw (2020): Pflegestatistik Stadt Köln 2001 - 2019, Berechnung des ISG 2020 ohne Doppelzählung von kombiniertem Leistungsbezug Insgesamt Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl Anteil Anzahl 2001 9.134 46% 4.220 21% 6.451 33% 19.805 2003 9.166 46% 4.057 21% 6.553 33% 19.776 2005 8.900 44% 4.412 22% 6.747 34% 20.059 2007 9.949 46% 4.883 22% 6.959 32% 21.791 2009 10.075 45% 5.263 23% 7.139 32% 22.477 2011 12.291 49% 5.364 21% 7.398 30% 25.053 2013 14.316 51% 6.151 22% 7.334 26% 27.801 2015 16.059 53% 6.690 22% 7.311 24% 30.060 2017 21.024 58% 7.980 22% 7.374 20% 36.378 2019 28.944 62% 9.972 21% 7.566 16% 46.482 Veränderung 217% 136% 17% 135% Stadt Köln 2001 bis 2019 Pflegegeld Ambulante Pflege Stationäre Pflege Jahr Pflegebedürftige nach Art der Versorgung 30 Im Zeitraum von 2001 bis 2015 ist deren Zahl aufgrund der demografischen Entwicklung um 52% gestiegen. Der Anstieg zwischen 2015 und 2019 fällt mit 55% noch stärker aus, weil sich neben der demografischen Entwicklung zusätzlich die Erweiterung des Pflege- bedürftigkeitsbegriffs auswirkt. Den größten Zuwachs (+ 217% seit 2001) erzielt dabei die Gruppe der Pflegebedürftigen, die Pflegegeld erhalten. Die Entwicklung der Pflege- bedürftigen in stationärer Pflege ist zwar auch steigend, hier fällt der Zuwachs mit 17 % jedoch deutlicher geringer aus. Die Zahl der Pflegebedürftigen, die von Pflegediensten gepflegt werden, ist von 4.220 Personen im Jahr 2001 um rd. 5.750 Personen bzw. 136% auf rd. 9.970 Personen im Jahr 2019 angestiegen. Im Zuge dieser Entwicklung ist der Anteil der stationär Gepflegten von etwa einem Drittel in den Jahren 2001 bis 2011 auf 20% im Jahr 2017 und 16% im Jahr 2019 gesunken. Entsprechend ist der Anteil der im häuslichen Umfeld gepflegten Personen von 67% auf 84 % gestiegen. Darunter ist vor allem der Anteil der Bezieher von Pflegegeld gestiegen (von 46% auf 62%), während der Anteil derjenigen, die von ambulanten Diensten gepflegt werden, recht konstant bei gut 20% geblieben ist. Entwicklung der Pflegebedürftigkeit bis zum Jahr 2040 Eine langfristig angelegte Pflegeplanung befasst sich auch mit der zukünftigen Entwick- lung der Pflegebedürftigkeit. Diese Information dient der Stadt Köln als Orientierung für die langfristige Planung pflegerischer Unterstützungsangebote. Eine Prognose der zukünftigen Entwicklung der Pflegebedürftigkeit kann in der Weise vorgenommen werden, dass die Bevölkerungsanteile mit Pflegebedarf aus der aktuellen Pflegestatistik 2019, nach Geschlecht und Altersgruppe differenziert, auf die für die zu- künftigen Jahre prognostizierte Bevölkerung übertragen werden. Bei diesem Verfahren wird angenommen, dass die geschlechts- und altersspezifischen Pflegequoten langfris- tig unverändert bleiben werden (konstante Variante). In der Fachdiskussion wird alternativ auch in Erwägung gezogen, dass die Pflegequoten zukünftig leicht sinken könnten. Diese Annahme wird mit den sozialmedizinischen Er- kenntnissen begründet, dass die steigende Lebenserwartung, die zu ei ner steigenden Zahl älterer Menschen führt, auch ein längeres Leben in Gesundheit und einen späteren Eintritt von Pflegebedürftigkeit bedeuten könnte.18 In der Prognose des Statistischen Lan- desamtes NRW aus dem Jahr 2016 zur zukünftigen Entwicklung der Pflegebedürftigkeit wird daher zusätzlich zu der Fortschreibung von konstant bleibenden Pflegequoten („kon- stante Variante“) eine Alternativberechnung mit sinkenden Pflegequoten durchgeführt 18 Doblhammer, G.; Kreft, D.; Dethloff, A. (2012): Gewonnene Lebensjahre – Langfristige Trends der Sterblichkeit nach Todesursachen in Deutschland und im internationalen Ver- gleich. In: Bundesgesundheitsblatt, Berlin. 31 („Trendvariante“).19 Allerdings beruht diese „optimistische“ Variante zum einen auf An- nahmen, die bisher noch nicht verlässlich belegt werden können und zum anderen kön- nen ungewöhnliche Bevölkerungsentwicklungen wie der Zuzug von Geflüchteten eine zuverlässige Einschätzung erschweren. Seit die Pflegestatistik Vergleichswerte liefert, sind die Pflegequoten (bis zur Erweiterung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs seit 2017) re- lativ stabil geblieben, und die Zahl der Pflegebedürftigen verändert sich parallel zu den Veränderungen in der Bevölkerung. Die Prognose zur Zahl der Pflegebedürftigen in den zukünftigen Jahren wird daher im Folgenden durch eine Fortschreibung der heutigen Pflegequoten nach Altersgruppen und Geschlecht entsprechend der demografischen Entwicklung vorgenommen ( konstante Variante), um dem Risiko einer Unterschätzung zu entgehen. Die auf Basis der Bevölkerungsvorausberechnung für die Stadt Köln vorgenommene Modellrechnung ergibt, dass die Zahl der Pflegebedürftigen von 48.846 Personen im Jahr 2019 bis zum Jahr 2040 um rd. 10.000 Personen bzw. 21% auf rd. 58.900 Personen ansteigen wird (Tabelle 7). Tabelle 7: Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2019): Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 - Mit kleinräumigen Berechnungen bis 2030 und it.nrw (2020): Pflegestatistik Köln 2019, Berechnung des ISG 2020; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird voraussichtlich in allen Altersgruppen ansteigen. In der Gruppe der unter 60- Jährigen (+0,3%) und der 60- bis 64-Jährigen (+7%) ist der geringste Anstieg zu erwarten. Besonders bei den 70- bis 74- Jährigen (+41%), aber auch bei den 75- bis 79-Jährigen (+27%) und den ab 80-Jährigen (+25%) ist mit einem starken Zuwachs an Pflegebedürftigen zu rechnen. Darin kommt die demografische Ent- wicklung der Bevölkerung in der Stadt Köln zum Ausdruck, der zufolge der Anteil der Älteren in der Bevölkerung schneller wächst als der Anteil der Jüngeren und damit der Bedarf an pflegerischen Leistungen steigen wird (vgl. Kap. 3). 19 Ströker, K.; Cicholas, U. (2016): Wie viele Pflegebedürftige werden 2040/2060 in Nord- rhein-Westfalen zu versorgen sein? Modellrechnung zur Entwicklung der Pflegebedürftig- keit, Statistik kompakt 07/2016, hrsg. von it.nrw, Düsseldorf, S. 3. Die hier seitens des ISG vorgenommene Vorausberechnung basiert auf der aktuelleren Pflegestatistik 201 7. Jahr unter 60 J. 60-64 J. 65-69 J. 70-74 J. 75-79 J. ab 80 J. Insgesamt 2019 8.690 2.190 2.942 3.985 6.464 24.575 48.846 2025 8.625 2.619 3.334 4.262 6.055 26.286 51.181 2030 8.583 2.644 3.869 4.819 6.257 26.656 52.829 2035 8.647 2.283 3.904 5.575 7.076 27.730 55.215 2040 8.712 2.347 3.391 5.634 8.193 30.629 58.906 Veränderung 0% 7% 15% 41% 27% 25% 21% Pflegebedürftige bis 2040 nach Altersgruppen Stadt Köln 32 Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in den Kölner Stadtbezirken Im Jahr 2040 werden die meisten Pflegebedürftigen ( 8.450 Personen) in Lindenthal le- ben, gefolgt von Mülheim (8.161 Personen) und Porz (6.914 Personen). Die geringste Anzahl an Pflegebedürftigen wird der Stadtbezirk Chorweiler mit 4.937 Personen auf- weisen. Zur Vergleichbarkeit dieser Daten dienen Pflegequoten, die den relativen Bevöl- kerungsanteil der Pflegebedürftigen in den Stadtbezirken darstellen.20 Dieser Prognose zufolge wird der Stadtbezirk Porz mit 5,7% den höchsten Anteil von Pflegebedürftigen an ihrer Bevölkerung aufweisen und der Stadtbezirk Innenstadt mit 4,3% der Bevölke- rung den niedrigsten Anteil. Tabelle 8: Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2019): Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 - Mit kleinräumigen Berechnungen bis 2030 und it.nrw (2020): Pflegestatistik Köln 2019, Berechnung des ISG 2020; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Von den rd. 58.900 Pflegebedürftigen, die im Jahr 2040 in der Stadt Köln zu erwarten sind, werden rd. 23.400 Männer (40%) und rd. 35.500 Frauen (60%) sein (Tabelle 9). In den einzelnen Stadtbezirken zeigt sich ein ähnliches Verhältnis. Die Pflegequote der Frauen ist mit 11,1% höher als die der Männer mit 8,2%. Die höhere Anzahl an pflege- bedürftigen Frauen kann durch die durchschnittlich längere Lebenserwartung von Frauen erklärt werden, die sich auch in der demografischen Entwicklung niederschlägt. 20 Die Zahl der Pflegebedürftigen in den Stadtbezirken wurde unter Anwendung der gesamt- städtischen Pflegequoten auf die Zahlen der kleinr äumigen Bevölkerungsprognose ermit- telt, da der Stadt Köln die Zahl der Pflegebedürftigen nach Stadtbezirk bzw. Stadtteil nicht vorliegen. Stadt 2019 2025 2030 2035 2040 Quote 2040 Innenstadt 4.830 5.049 5.204 5.426 5.768 4,3% Rodenkirchen 5.440 5.701 5.886 6.160 6.587 5,6% Lindenthal 6.999 7.324 7.557 7.909 8.450 5,2% Ehrenfeld 4.307 4.505 4.645 4.846 5.155 4,5% Nippes 5.467 5.728 5.912 6.181 6.598 5,3% Chorweiler 4.068 4.275 4.418 4.621 4.937 5,6% Porz 5.700 5.984 6.189 6.477 6.914 5,7% Kalk 5.261 5.512 5.688 5.942 6.334 4,9% Mülheim 6.774 7.102 7.331 7.653 8.161 5,1% Stadt Köln 48.846 51.181 52.829 55.215 58.906 5,1% Geschätzt auf Basis der Pflegequoten nach Altersgruppe und Geschlecht Pflegebedürftige in den Stadtbezirken bis 2040 33 Tabelle 9: Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2019): Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 - Mit kleinräumigen Berechnungen bis 2030 und it.nrw (2020): Pflegestatistik Köln 2019, Berechnung des ISG 2020; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. 4.2. Ältere Menschen mit Demenz Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, an gerontopsychiatrischen Krank- heiten, insbesondere an Demenz, zu erkranken. Eine Demenzerkrankung geht mit dem Verlust kognitiver Fähigkeiten sowie mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz einher und ist in der Regel mit Hilfe- und Pflegebedürftigkeit verbunden. 21 Durch das Zusammentreffen von Pflegebedürftigkeit und Demenz werden Absprachen zu pflegeri- schen Abläufen und die Mitwirkung der Pflegebedürftigen erschwert, was für Angehörige ebenso wie für professionelle Pflegekräfte eine zusätzliche Belastung darstellt. In der Pflegestatistik 2013 und 2015 wird das Vorliegen einer demenziellen Erkrankung unter der Bezeichnung „eingeschränkte Alltagskompetenz“ erfasst. Eine eingeschränkte Alltagskompetenz lag nach § 45a SGB XI in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung vor, wenn aufgrund von demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderun- gen oder psychischen Erkrankungen Menschen in ihrer Alltagskompetenz auf Dauer er- heblich eingeschränkt sind. Seit Januar 2017 sind Demenzerkrankungen eine Kompo- nente des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und werden daher nicht mehr gesondert statistisch ausgewiesen. 21 Weyerer, S. (2005): Altersdemenz. In: Robert-Koch-Institut (Hrsg.), Gesundheitsberichter- stattung des Bundes Heft 28, Berlin: Robert-Koch-Institut. Männer unter 60 J. 60-64 J. 65-69 J. 70-74 J. 75-79 J. ab 80 J. Insgesamt Quote Innenstadt 594 115 157 228 319 972 2.385 7,5% Rodenkirchen 456 117 166 265 386 1.175 2.565 8,3% Lindenthal 640 133 199 322 480 1.479 3.252 8,4% Ehrenfeld 489 98 131 201 284 866 2.069 7,6% Nippes 495 114 159 261 368 1.155 2.551 8,1% Chorweiler 337 91 134 207 285 967 2.020 8,8% Porz 469 128 200 301 408 1.262 2.769 8,4% Kalk 537 112 164 254 361 1.130 2.558 8,3% Mülheim 648 154 222 324 463 1.423 3.234 8,1% Männer gesamt 4.665 1.061 1.531 2.362 3.356 10.428 23.403 8,2% Frauen unter 60 J. 60-64 J. 65-69 J. 70-74 J. 75-79 J. ab 80 J. Insgesamt Quote Innenstadt 499 122 165 299 427 1.871 3.383 10,9% Rodenkirchen 401 137 204 359 589 2.332 4.022 11,4% Lindenthal 587 171 259 486 747 2.948 5.198 11,3% Ehrenfeld 425 114 157 289 392 1.709 3.087 10,4% Nippes 444 141 207 382 532 2.341 4.047 11,1% Chorweiler 295 114 166 285 398 1.660 2.917 11,1% Porz 398 162 235 396 608 2.347 4.146 11,2% Kalk 449 136 203 349 486 2.154 3.777 11,2% Mülheim 549 189 265 428 658 2.838 4.927 11,1% Frauen gesamt 4.048 1.286 1.860 3.272 4.837 20.200 35.503 11,1% Geschätzt auf Basis der Pflegequoten nach Altersgruppen und Geschlecht Pflegebedürftige in den Stadtbezirken im Jahr 2040 34 Auf einem anderen Wege kann die Zahl der Menschen mit Demenz in der Stadt Köln dadurch berechnet werden, dass die in der Forschung ermittelten Demenzquoten diffe- renziert nach Altersgruppe und Geschlecht auf die Bevölkerung übertragen werden. Bi- ckel (2018) hat für die Alzheimer -Gesellschaft Daten zur Prävalenz von mittlerer und starker Demenz auf Basis einer europäischen Studie ausgewertet. 22 Für die Pflegepla- nung sind alle Formen der Demenz zu berücksichtigen, auch wenn sie noch nicht ärztlich behandelt werden, weil gerade im Anfangsstadium mit spezifischen Problemkonstellati- onen zu rechnen ist: Gewohnte Orientierungen und Alltagsroutinen geraten zunehmend außer Kontrolle, aber die Erkrankten selbst können ebenso wenig mit der neuen Si tua- tion umgehen wie ihr soziales Umfeld, und professionelle Hilfe wird noch nicht in An- spruch genommen. Um auch diese Personengruppe mit in den Blick zu nehmen, legen wir die von der Alzheimergesellschaft publizierten, weit gefassten Quoten der De- menzerkrankungen insgesamt zugrunde. Diese Quoten reichen von 0,09% für Frauen und 0,16% für Männer unter 60 Jahren bis zu 17,57% für Männer und 24,63% für Frauen in der Altersgruppe ab 80 Jahren. Berechnet man auf dieser Grundlage die Zahl der Menschen mit Demenz in der Stadt Köln, so ergibt sich eine Zahl von 19.445 Personen, was einer Quote von 2% der Bevölkerung entspricht (Abbildung 12). Abbildung 12: Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Auswertung aus dem Einwohnermelde-regis- ter zum 31.12.2018, Deutsche Alzheimergesellschaft 2018, Berechnung des ISG 2020; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. 22 Bickel, H. (2018): Die Häufigkeit von Demenzerkrankungen, Informationsblatt der Deut- schen Alzheimergesellschaft, https://www.deutsche-alzheimer.de/fileadmin/alz/pdf/facts- heets/infoblatt1_haeufigkeit_demenzerkrankungen_dalzg.pdf. 35 Diese Gruppe der Menschen mit Demenz kommt nicht zu der Zahl der Pflegebedürftigen hinzu, sondern die meisten Personen mit Demenz werden durch den neuen Pflegebe- dürftigkeitsbegriff umfasst und werden seit dem Jahr 2017 ebenfalls als pflegebedürftige Personen eingestuft. Von den 19.455 Menschen mit Demenz im Jahr 2019 sind 7.119 Männer (37%) und 12.326 Frauen (63%). Demenz hängt sehr stark mit fortschreitendem Alter zusammen, rd. 97% der Betroffenen sind mindestens 60 Jahre und nur 3% unter 60 Jahre alt. Am stärksten von Demenz betroffen ist die Altersgruppe ab 80 Jahren, zu der 67% der Men- schen mit Demenz gehören, davon 4.103 Männer und 8.861 Frauen. Demenz in den Kölner Stadtbezirken Eine Übertragung der Demenzquoten auf die Bevölkerung in den Stadtbezirken ergibt für den Bezirk Lindenthal mit 2.805 die höchste Anzahl an Personen mit Demenz, gefolgt von dem Stadtbezirk Mülheim mit 2.697 Personen mit Demenz und die geringste Anzahl in dem Stadtbezirk Chorweiler mit 1.652 Personen mit Demenz (Tabelle 10). Tabelle 10: Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Auswertung aus dem Einwohnermelde-regis- ter zum 31.12.2018, Deutsche Alzheimergesellschaft 2018, Berechnung des ISG 2019; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Entwicklung der Demenz in Köln bis zum Jahr 2040 Schätzt man die zukünftige Entwicklung von Demenz, indem man bei gleichbleibenden Quoten die sich verändernde Altersstruktur der Bevölkerung berücksichtigt, so wird die Anzahl der Menschen mit Demenz in der Stadt Köln bis zum Jahr 2040 voraussichtlich auf rd. 24.196 Personen wachsen, darunter rd. 16.279 Personen ab 80 Jahren (Tabelle 11). Stadtbezirk unter 60 J. 60-69 J. 70-79 J. ab 80 J. Insgesamt Innenstadt 80 135 414 1.203 1.833 Rodenkirchen 60 149 523 1.485 2.218 Lindenthal 85 181 664 1.875 2.805 Ehrenfeld 65 120 378 1.090 1.653 Nippes 68 148 500 1.481 2.198 Chorweiler 42 120 381 1.108 1.652 Porz 60 173 558 1.526 2.317 Kalk 65 147 471 1.389 2.072 Mülheim 82 199 611 1.805 2.697 Stadt Köln 607 1.373 4.501 12.963 19.445 Menschen mit Demenz in den Stadtbezirken der Stadt Köln 2019 Basis: Deutsche Alzheimergesellschaft 2018 36 Tabelle 11: Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2019): Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 - Mit kleinräumigen Berechnungen bis 2030, Deutsche Alzheimergesellschaft 2018, Berechnung des ISG 2019; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Diese Veränderung entspricht einer Stei gung von 26%. Die Quote der Menschen mit Demenz wird dann voraussichtlich bei 2,1% der Gesamtbevölkerung der Stadt Köln lie- gen. Entsprechend der demografischen Entwicklung in Form einer nur leicht steigenden Anzahl jüngerer Personen sowie eines starken Anstiegs der Zahl älterer Personen sinkt der Anteil der Menschen mit Demenz unter 60 Jahren um 3% leicht, während sich in der Altersgruppe der 60- bis 79-Jährigen deren Anteil um 25% erhöht. In der Altersgruppe der ab 80-Jährigen ist mit einem Anstieg um 26% zu rechnen. Auch in den einzelnen Stadtbezirken wird die Anzahl der Menschen mit Demenz stetig ansteigen. Der größte Zuwachs bis zum Jahre 204 0 ist im Bezirk Lindenthal mit einem Anstieg von 685 Personen zu erwarten (Tabelle 12). Der nächstgrößte Zuwachs von Menschen mit Demenz wird in Mülheim (Zuwachs um 656 Menschen mit Demenz) und Porz (Zuwachs um 572 Menschen mit Demenz) erwartet. Tabelle 12: Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2019): Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 - Mit kleinräumigen Berechnungen bis 2030, Deutsche Alzheimergesellschaft 2018, Berechnung des ISG 2019; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Jahr unter 60 J. 60-79 J. ab 80 J. Insgesamt Quote 2019 607 5.874 12.963 19.445 1,8% 2025 595 5.909 13.968 20.472 1,8% 2030 584 6.358 14.165 21.107 1,9% 2035 588 7.060 14.736 22.384 2,0% 2040 592 7.326 16.279 24.196 2,1% Veränderung -3% 25% 26% 24% Menschen mit Demenz in der Stadt Köln bis 2040 Basis: Deutsche Alzheimergesellschaft 2018 Stadt 2019 2025 2030 2035 2040 2019-2040 Innenstadt 1.833 1.930 1.989 2.107 2.274 441 Rodenkirchen 2.218 2.333 2.404 2.551 2.761 543 Lindenthal 2.805 2.949 3.039 3.224 3.490 685 Ehrenfeld 1.653 1.741 1.794 1.902 2.053 400 Nippes 2.198 2.314 2.385 2.529 2.734 536 Chorweiler 1.652 1.743 1.798 1.908 2.063 411 Porz 2.317 2.440 2.518 2.674 2.889 572 Kalk 2.072 2.183 2.251 2.387 2.580 508 Mülheim 2.697 2.841 2.928 3.103 3.353 656 Stadt Köln 19.445 20.472 21.107 22.384 24.196 4.752 Basis: Deutsche Alzheimergesellschaft 2018 Menschen mit Demenz in den Stadtbezirken der Stadt Köln von 2019 bis 2040 37 4.3. Entwicklung von Pflegebedarf und Demenz in der Gesamtschau Das Risiko von Pflegebedarf und Demenz gewinnt mit zunehmendem Alter an Bedeu- tung. Allerdings ist der Zusammenhang der verschiedenen Risiken mit dem Alter unter- schiedlich stark ausgeprägt. • Von den Personen mit Pflegebedarf waren im Jahr 2019 18% jünger und 82 % älter als 60 Jahre. • V on den Personen mit Demenz waren im Jahr 2019 nur 3% unter 60 Jahren und 97% im Alter ab 60 Jahren. Aufgrund dieser unterschiedlichen Altersstruktur und der unterschiedlichen Entwicklung einzelner Altersgruppen weichen die Steigungsraten im Zeitverlauf voneinander ab. So wird die Zahl der Pflegebedürftigen von 48.846 Personen im Jahr 2019 um 21% auf insgesamt rd. 58.900 Personen steigen. Etwas stärker wird im selben Zeitraum voraus- sichtlich die Zahl der Personen mit Demenz steigen (+24%) und im Jahr 2040 insgesamt rd. 24.200 Personen umfassen (Abbildung 13). Abbildung 13: Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (2019): Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 - Mit kleinräumigen Berechnungen bis 2030, it.nrw (2020): Pflegestatistik 2019, Deutsche Alzheimergesellschaft 2018, Berechnung des ISG 2020 Diese Gruppe der Menschen mit Demenz kommt nicht zu der Zahl der Pflegebedürftigen hinzu, sondern die meisten Personen mit Demenz werden durch den neuen Pflegebe- dürftigkeitsbegriff umfasst, sie werden seit dem Jahr 2017 ebenfalls als pflegebedürftige Personen eingestuft. 38 4.4. Leistungen der Hilfe zur Pflege Einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII haben Pflegebedürftige, denen (und deren Ehegatten oder Lebenspartnern) nicht zuzumuten ist, dass sie die für die Pflege benötigten Mittel aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen aufbringen (§ 61 SGB XII). Überwiegend betrifft dies diejenigen Pflegebedürftigen, deren Pflegebe- darf durch die pauschalierten Leistungen der Pflegeversicherung nicht vollständig abge- deckt wird, die aber nicht über die erforderlichen Mittel verfügen, um den übersteigenden Betrag selbst zahlen zu können. In wenigen Fällen kommt es auch vor, dass eine Person nicht pflegeversichert ist, dann trägt der örtliche Sozialhilfeträger im Falle der Bedürftig- keit die gesamten Pflegekosten. In der Stadt Köln bezogen am Jahresende 2016 insgesamt 6.124 Pflegebedürftige Leis- tungen der Hilfe zur Pflege (inklusive Pflegewohngeld), dies waren 3% der Bevölkerung ab 65 Jahre und älter ( Abbildung 14). Davon bezogen 3.788 Personen die Hilfe zur Pflege in stationärer Form (62%) und 2.336 Personen die Hilfe zur Pflege in ambulanter Form ( 38%). Die Erweiterung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 hat dazu geführt, dass vor allem zuvor als „leichter“ bewertete Fälle im häuslichen Bereich nun auch Leistungen der Pflegekassen erhalten, wodurch die Fallzahl der Hilfe zur Pflege reduziert und diese Form der Unterstützung entlastet wird. Infolge dieser Entwicklung ist die Zahl der Bezieher*innen der Hilfe zur Pflege von 2016 bis zum Jahr 2019 auf insge- samt 5.111 Personen zurückgegangen (-17%). Die Zahl der Bezieher*innen von ambu- lanter Hilfe zur Pflege ist in diesem Zeitraum aufgrund der Pflegereform um 43% auf 1.329 Bezieher*innen zurückgegangen, während die Zahl der Bezieher*innen stationä- rer Hilfe zur Pflege mit 3.782 Personen (-0,2%) relativ konstant geblieben ist , weil sich der Personenkreis der stationär Pflegebedürftigen durch den erweiterten Begriff der Pfle- gebedürftigkeit kaum verändert hat. Das Verhältnis beider Unterstützungsformen liegt im Jahr 2019 bei 74% stationären gegenüber 26% ambulanten Hilfen. Abbildung 14: Quelle: Amt für Stadtentwicklung und Statistik Stadt Köln; Darstellung ISG 2020 39 Die Ausgaben der Hilfe zur Pflege (inklusive Pflegewohngeld) sind im stationären Be- reich von 73,34 Mio. Euro (2016) zunächst um 10% auf 66,29 Mio. Euro (2017) gesunken und danach auf 77,36 Mio. Euro im Jahr 2019 angestiegen, damit lagen sie um 5% höher als im Jahr 2016 (Abbildung 15). Im ambulanten Bereich sind die Ausgaben von 13,52 Mio. Euro (2016) zunächst um 6% auf 12,74 Mio. Euro (2018) gesunken und lagen im Jahr 2019 mit 13,16 Mio. Euro um 3% niedriger als 2016. Abbildung 15: Quelle: Amt für Stadtentwicklung und Statistik Stadt Köln; Darstellung ISG 2020 Die Ausgaben pro Leistungsbezieher sind im Bereich der stationären Hilfe zur Pflege von 19.360 Euro im Jahr 2016 zunächst um 3% auf 18.790 Euro im Jahr 2017 gesunken und dann wieder um 9% auf 20.456 Euro im Jahr 2019 gestiegen (Abbildung 16). Im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege sind die Ausgaben pro Leistungsbezieher von 5.790 Euro im Jahr 2016 auf 9.903 Euro im Jahr 2018 gestiegen (+71%). Zwar sind die Gesamtausgaben der ambulanten Hilfe zur Pflege leicht zurückgegangen, da aber die Zahl der Leistungsbezieher noch stärker gesunken ist und vor allem kostenintensive Fälle weiterhin Hilfe zur Pflege beziehen, sind die Pro-Kopf-Ausgaben gestiegen. 40 Abbildung 16: Quelle: Amt für Stadtentwicklung und Statistik; Darstellung ISG 2020 Eine Prognose der längerfristigen Entwicklung der Hilfe zur Pflege ist auf dieser Grund- lage mit hoher Unsicherheit behaftet; einerseits ist davon auszugehen, dass angesichts der steigenden Zahl der Pflegebedürftigen längerfristig auch wieder mit einem Anstieg der Zahl der Leistungsbezieher der Hilfe zur Pflege zu rechnen sein wird, und entspre- chend ist auch mit einem Anstieg der Ausgaben zu rechnen. Angesichts der prognosti- zierten Entwicklung der Rentenhöhe wird auch damit zu rechnen sein, dass der Anteil der Pflegebedürftigen, die auf ergänzende Hilfe zur Pflege angewiesen sind, längerfristig steigen wird. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist aber nicht verlässlich einzuschätzen, wie die Reform der Pflegever sicherung, die zunächst zu einer Entlastung der Hilfe zur Pflege geführt hat, sich längerfristig auswirken wird. Die 5.111 Personen, die im Jahr 2019 in der Stadt Köln Hilfe zur Pflege bezogen haben, machten in Relation zu den insgesamt 48.846 pflegebedürftigen Personen in der Stadt Köln einen Anteil von 10,5% aus. Während zuverlässige Aussagen in Bezug auf die Entwicklung der Zahl der Bezieher von Hilfe zur Pflege nicht möglich sind, lässt sich anhand der prognostizierten Entwicklung der pflegebedürftigen Personen in der Stadt Köln (siehe Abschnitt 4.1) jedoch die Zahl der Bezieher im Falle eines gleichbleibenden Anteils berechnen. Bei einer gleichbleibenden Relation der Bezieher von Hilfe zur Pflege zu den pflegebedürftigen Personen von 10,5% würde die Zahl der Bezieher im Jahr 2030 bei rd. 5.500 Personen, im Jahr 2035 bei rd. 5.800 Personen und im Jahr 2040 bei rd. 6.200 Personen liegen (+21%). 41 Zusammenfassung Zum Jahresende 2019 lebten in der Stadt Köln 48.846 Pflegebedürftige. Weiterhin ist für das Jahr 2019 mit einer Zahl von schätzungsweise 19.445 Menschen mit Demenz zu rechnen, dabei handelt es sich weitgehend um eine Teilgruppe der Pflegebedürfti- gen. Die prognostizierte Entwicklung lässt bis zum Jahr 2040 einen weiteren Anstieg dieser Personengruppen erwarten, und zwar der Pflegebedürftigen um 21% auf dann 58.900 Personen und der Menschen mit Demenz um 24% auf dann 24.200 Personen. Dies erfordert ein gut ausgebautes Netz an Pflege- und Unterstützungsleistungen, ausge- richtet auf die spezifischen Bedarfslagen dieser Zielgruppen. Auch der Unterstützungsbedarf in Form der Hilfe zur Pflege wird, nach einem Rück- gang aufgrund der Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, in Zukunft vermutlich wie- der zunehmen, was allerdings nicht genau zu prognostizieren ist, da diese Entwick- lung von mehreren Faktoren abhängt. 42 5. Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Köln Die spezifischen Bedarfslagen der Hilfe- und Pflegebedürftigen sowie der Menschen mit Demenz erfordern ein abgestimmtes, leistungsfähiges Angebot an Pflege- und Hilfeleis- tungen. In der Stadt Köln besteht ein breites Spektrum von Diensten und Einrichtungen, die Unterstützungsleistungen für Hilfe- und Pflegebedürftige sowie für Menschen mit De- menz erbringen. Nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ umfasst das Angebots- system in der Stadt Köln verschiedene Formen von Pflege und Unterstützung, die von vielfältigen Beratungsangeboten, Kurzzeitpflege über ambulante oder Tages- und Kurz- zeitpflege bis zu betreuten Wohnformen reichen. Vollstationäre Pflege ist erforderlich, wenn die Pflegebedürftigen z.B. aufgrund einer fortgeschrittenen Demenz einfache Auf- gaben des Alltags nicht mehr selbstständig bewältigen können und Angehörige dem Be- darf an Hilfe und Pflege nicht nachkommen können. Bevor aber ein Umzug in eine sta- tionäre Einrichtung erfolgt, sollen zunächst alle anderen Möglichkeiten der Unterstützung geprüft und ausgeschöpft werden. In diesem Kapitel werden die Versorgungslage und Angebotsdichte i n der Stadt Köln und den einzelnen Stadtbezirken zum Stand Dezember 2019 dargestellt. Die kommu- nale Pflegeplanung beschränkt sich dabei nicht auf den Kernbereich der ambulanten, teil- und vollstationären Pflege, sondern nimmt auch Maßnahmen und Hilfen in den Blick, die über die rein pflegerischen Versor gungsangebote hinausgehen. Nur unter Berück- sichtigung und Einbeziehung eines breiten Spektrums von Unterstützungsmöglichkeiten kann das Ziel, dass ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf möglichst lange im Pri- vathaushalt wohnen bleiben können, erreicht werden. Zukünftig geplante Kapazitätsver- änderungen in den verschiedenen pflegerischen Bereichen werden ebenfalls berück- sichtigt, wenn bereits die gesetzlich erforderliche Abstimmungsbescheinigung (§ 10 Abs. 4 APG NRW) erteilt wurde und das Vorhaben somit als verbindlich angesehen werden kann. Die Bestandsaufnahme hat ein vielfältiges Spektrum an Versorgungsangeboten in pfle- gerischen und pflegeergänzenden Bereichen sowie im Bereich des Wohnens im Alter ergeben. Die folgende Abbildung zeigt das „bunte Spektrum“ dieser Angebote im Über- blick: 43 Abbildung 17: Pflegerische und ergänzende Angebote im Überblick Quelle: Darstellung des ISG 2020 5.1. Pflegerische Angebote Der Kern des Versorgungssystems umfasst die im engeren Sinne pflegerischen Ange- bote im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich. Dazu gehören a mbulante Dienste, Tagespflege und Kurzzeitpflege sowie die vollstationäre Pflege. Das Angebot von Hilfe- und Pflegeleistungen in diesen Bereichen wurde in Abstimmung mit der Stadt Köln systematisch erfasst. Auf diese Weise wird eine Zuordnung dieser Unterstützungs- formen nach der Art des Angebots, nach den verfügbaren Kapazitäten sowie nach den Stadtbezirken der Stadt Köln ermöglicht. 44 Zur Vergleichbarkeit der Versorgungsdichte einzelner Angebotsformen der Stadtbezirke untereinander sowie der Versorgungsdichte i n der Stadt Köln mit dem Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen werden Kennzahlen gebildet . Diese beziehen sich auf die vorhandene Versorgungskapazität (bei Einrichtungen: Platzkapazität, bei Diensten: Per- sonalkapazität) in Relation zur Bevölkerung ab einem Lebensalter von 80 Jahren. Diese Altersgruppe wurde als Bezugsgruppe gewählt, weil Hilfe- und Pflegebedarf überwie- gend in dieser Altersgruppe auftreten (vgl. Kapitel 4). Die Alternative, diese Kapazitäten auf die Zahl der Pflegebedürftigen zu beziehen, ist aus statistischen Gründen nicht um- setzbar: Die Pflegestatistik weist einen zeitlichen Verzug auf, da sie nur alle zwei Jahre erhoben wird und ihre Ergebnisse erst ein weiteres Jahr danach veröffentlicht werden, und sie bleibt in der räumlichen Differenzierung unscharf, da sie lediglich die Zahl der Pflegebedürftigen für die Stadt insgesamt, nicht aber für die einzelnen Stadtbezirke aus- weist. Daher werden die Angebotskapazitäten auf die hochaltrige Bevölkerung bezogen, deren Zahl eng mit dem Merkmal der Pflegebedürftigkeit zusammenhängt und die aktu- eller sowie räumlich differenziert verfügbar ist. Für die Erstellung der Karten für einzelne Versorgungsangebote wurden auf Grundlage der Versorgungsquoten je 100 Ältere ab 80 Jahren standardisierte Indexwerte gebildet, die sich immer auf den jeweiligen gesamtstädtischen Durchschnittswert eines Indikators beziehen. An den Indexwerten ist daher direkt ablesbar, ob und wie weit der Wert eines Teilraums über- oder unterhalb des jeweiligen gesamtstädtischen Durchschnitts liegt. Alle Indexwerte werden in Anlehnung an das Monitoring Stadtentwicklung der Stadt Köln in fünf gleichbleibende Kategorien eingeteilt (Abbildung 18).23 Abbildung 18: Kategorien des Monitoring Stadtentwicklung Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem 23 Demnach gilt eine Versorgungskennzahl als durchschnittlich, wenn sie vom Mittelwert um eine halbe Standardabweichung nach oben oder unten abweicht. Sie gilt als überdurch- schnittlich, wenn sie um 0,5 bis 1,5 Standardabweichungen nach oben abweicht („unter- durchschnittlich“ entsprechend nach unten). Als „stark überdurchschnittlich“ werden Kenn- zahlen bewertet, die um mehr als 1,5 Standardabweichungen nach oben abweichen („stark unterdurchschnittlich“ entsprechend nach unten). 45 Zusätzlich zu diesen statistischen Analysen der Angebote hat das ISG Befragungen von Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Anbietern von Tagespflege sowie von Anbietern des Servicewohnens und ambulant en Wohngemeinschaften durchge- führt, um ergänzende Informationen zu erhalten und ein differenziertes Bild der aktuellen Pflegesituation in der Stadt Köln zeichnen zu können. Ambulante Dienste Wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt, leisten ambulante Pflegedienste pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfen im Privathaushalt nach § 36 SGB XI oder häusliche Kranken- pflege nach § 37 SGB V. Wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend die Pflege nicht erbringen kann, leisten sie auch Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Außerdem bie- ten einige ambulante Dienste niedrigschwellige Hilfen wie Unterstützung bei der Haus- haltsführung und Unterstützung im Alltag für Menschen mit Demenz nach § 45a SGB XI an. Die Kosten für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes trägt die Pfle- geversicherung, wenn eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vorliegt. Im Jahr 2019 sind in der Stadt Köln 156 ambulante Pflegedienste ansässig, davon die meisten in den Stadtbezirken Lindenthal und Mülheim (Tabelle 13). Die in der Tabelle ausgewiesene Versorgungsdichte pro Stadt bezirk ist allerdings für ambu lante Dienste wenig aussagekräftig, da diese nach dem Sitz des Dienstes registriert wurden, aber in der Regel über die Stadtbezirke hinaus tätig sind. Ein Vergleich der Versorgungslage durch ambulante Pflegedienste in den Jahren 2017 und 2019 ergibt, dass die Zahl der Pflegedienste von 137 auf 156 gestiegen ist (Tabelle 13). Tabelle 13: Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2020 Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten Laut Pflegestatistik waren im Jahr 2017 in den ambulanten Pflegediensten insgesamt 3.921 Mitarbeiter*innen tätig. Nach der Pflegestatistik 2019 ist diese Zahl geringfügig auf Stadtbezirk Einrichtungen Mitarbeiter je 100 ab 80 J. Einrichtungen Mitarbeiter je 100 ab 80 J. Innenstadt 12 343 6,8 14 368 6,7 Rodenkirchen 17 487 7,8 20 525 7,7 Lindenthal 24 687 8,9 28 736 8,6 Ehrenfeld 13 372 8,1 14 368 7,4 Nippes 12 343 5,6 12 315 4,7 Chorweiler 5 143 3,1 7 184 3,6 Porz 15 429 6,8 17 447 6,4 Kalk 15 429 7,3 19 499 7,8 Mülheim 24 687 8,8 25 657 8,0 Köln insgesamt 137 3.921 7,2 156 4.098 6,9 Stadt Köln 2019Stadt Köln 2017 Versorgung durch ambulante Dienste 46 4.098 Mitarbeitende in ambulanten Pflegedienst en gestiegen. Davon sind 1.380 Mitar- beitende (34%) vollzeitbeschäftigt. 1.002 Mitarbeitende sind im Alter ab 55 Jahren, dies entspricht (wie im Landesdurchschnitt) 24% aller Mitarbeitenden. Bezogen auf die Einwohner *innen mit einem Lebensalter von mindestens 80 Jahren ergab sich für die Stadt Köln im Jahr 2017 eine Versorgungsdichte von 7,2 Mitarbei- ter*innen je 100 Ältere, die sich bis zum Jahresende 2019 auf 6,9 Mitarbeiter *innen je 100 Ältere verschlechtert hat. Diese Versorgungsdichte ist niedriger als im Landesdurch- schnitt (7,5 Mitarbeiter*innen) und im Bundesdurchschnitt ( 2017: 7,6 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren). Um die Versorgungsdichte innerhalb der einzelnen St adtbezirke schätzen zu können, wurden die Personalangaben der Pflegedienste, die sich an der Befragung beteiligten, zugrunde gelegt. Bei allen anderen Pflegediensten wurde ein korrigierter Mittelwert ver- wendet, der auf der in der Pflegestatistik 2019 genannten Gesamtzahl von 4.098 Mitar- beiter*innen basiert. Abbildung 19: Sitz der ambulanten Pflegedienste in der Stadt Köln Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2020 47 Eine Recherche des ISG im September 2020 hat ergeben, dass drei der insgesamt 156 ambulanten Dienste Aspekte der kultursensiblen Pflege in ihr Pflegeleitbild bzw. Angebot integriert haben. Ergebnisse der ISG-Befragung von ambulanten Pflegediensten Im Juli 2020 hat das ISG die ambulanten Pflegedienste in der Stadt Köln mit der Bitte um Teilnahme an einer Online-Befragung angeschrieben. An dieser Befragung beteilig- ten sich 27 Pflegedienste, dies sind rd. 17% aller ambulanten Pflegedienste in der Stadt Köln. Die Befragung kommt zu dem Ergebnis: Versorgungsgebiete: Aus allen Stadtbezirken außer Chorweiler beteiligten sich ambu- lante Dienste an der ISG -Befragung. Zu den Versorgungsgebieten der befragten Pflegedienste zählen somit alle Stadtbezirke außer Chorweiler; zu den am häu- figsten genannten Versorgungsgebieten zählen Mülheim (33%), Kalk (22%) und Rodenkirchen (19%). Die Anzahl der tatsächlichen Einsatzgebiete der befragten Anbieter reicht von einem Stadtbezirk bis hin zu sieben Stadtbezirken. 87,5% der Einrichtungen verfügen über ein Einsatzgebiet, welches maximal zwei Stadtbe- zirke umfasst. Klient*innen aus mehr als zwei Stadtbezirken versorgen 12,5% der Dienste. Quelle: ISG Befragung ambulanter Pflegedienste 2020 Klient*innen: Die ambulanten Dienste versorgen monatlich 192 Klient *innen im Durch- schnitt, wobei die Anzahl von Anbieter zu Anbieter stark variiert und von 65 bis 800 Klient*innen reicht. Zum Pflegegrad gaben alle außer einem der befragten Dienste Auskunft, demnach haben 10% der Klient*innen den Pflegegrad 1, 46% den Pfle- gegrad 2, 31% den Pflegegrad 3, 9% den vierten Pflegegrad, und 3% der Klient*in- nen sind dem fünften und damit höchsten Pflegegrad zugeordnet. In der ambulan- ten Pflege ist somit der Anteil der Klient*innen mit Pflegegrad 1 deutlich höher und 48 der Anteil der Pflegegrade 4 und 5 deutlich niedriger als in der Verteilung aller Pflegebedürftigen nach Pflegegrad (vgl. Abschnitt 4.1). Der Anteil der Klient*innen mit Migrationshintergrund liegt nach Angaben der Anbieter bei etwa 10%. Quelle: ISG Befragung ambulanter Pflegedienste 2020 Personal, Auszubildende und Ehrenamtliche: Die Dienste beschäftigen durchschnittlich 37 Mitarbeiter*innen in 22 Vollzeitstellen, davon sind im Durchschnitt 19 Vollzeit- stellen für den Bereich Pflege zuständig. Die Anzahl der Mitarbeiter*innen variiert von Anbieter zu Anbieter stark und reicht von zwölf bis zu 157 Angestellten. 82% der Dienste geben an, dass mehr Mitarbeiter *innen benötigt werden. Lediglich 19% Anbieter berichten, dass ihr Personalbedarf gedeckt sei. 74% der Anbieter berichten von Schwierigkeiten bei der Suche nach geeignetem Personal, auf 15% trifft dies zumindest teilweise zu. Einer der am häufigsten genannten Gründe dafür stellt hier der generelle Fachkräftemangel im Bereich der Pflege dar. Weiterhin werden Merkmale des Pflegeberufs wie Arbeitszeiten mit Wochenend- und Feier- tagsdiensten sowie fehlende beziehungsweise unzureichende Qualifikationen der Fachkräfte als Gründe für den Personalmangel genannt. Die Pflegedienste wurden auch gefragt, ob bei ihnen auch Pflegekräfte aus Zeitarbeitsfirmen im Einsatz sind. Dazu gaben 7% der Anbieter an, dass bei ihnen Pflegekräfte aus Zeitarbeitsfirmen beschäftigt sind. Die Anbieter wurden auch gefragt, über welche Sprachkenntnisse und Zusatzqua- lifikationen ihre Mitarbeiter *innen verfügen. Über zusätzliche Sprachkenntnisse verfügen 140 der insgesamt 894 Mitarbeiter*innen (16%). Davon sprechen 57 Mit- arbeiter*innen Türkisch (47%), 24 Mitarbeiter*innen sprechen Polnisch (24%) und 18 Mitarbeiter*innen verfügen über russische Sprachkenntnisse (13%). Italienisch sprechen 8 Mitarbeiter*innen (6%), dicht gefolgt von Spanisch (5 Mitarbeiter*innen, 49 4%). Lediglich zwei Mitarbeiter *innen (1%) besitzen griechische Sprachkennt- nisse. Über sonstige Sprachkenntnisse wie zum Beispiel Französisch, Arabisch und Englisch verfügen zusammen 26 Mitarbeiter*innen (19%). Der Anteil von Mitarbeiter *innen mit einer Zusatzqualifikation ist mit 9% eher ge- ring. Von den insgesamt 81 Mitarbeiter *innen mit Zusatzqualifikation haben 17% eine Zusatzqualifikation im Bereich der allgemeinen Palliativpflege, 10% im Be- reich der kultursensiblen Pflege und 6% im Bereich der spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Eine gerontopsychiatrische Zusatzqualifikation haben nur 5% der Mitarbeiter *innen mit Zusatzqualifikation. Mehr als zwei Drittel verfügt über eine sonstige Zusatzqualifikation wie zum Beispiel Wundmanager oder Praxisan- leiter. 59% der Anbieter bilden derzeit Fachkräfte aus, dabei werden zwischen ei- nem Auszubildenden und sechs Auszubildende beschäftigt. Ehrenamtliche wer- den von den ambulanten Pflegediensten überwiegend nicht eingesetzt. Nur 19% der Anbieter beric hten von Unterstützung durch ehrenamtlich engagierte Perso- nen. Davon wird knapp die Hälfte im Bereich der sozialen Begleitung und Betreu- ung eingesetzt. Bei der Begleitung zu Arztbesuchen oder Besorgungen werden 27% der ehrenamtlich engagierten Personen eingesetzt. 18% der Ehrenamtler ar- beiten im Bereich der Sterbebegleitung und 9% engagieren sich in einem sonsti- gen Bereich. Angebote und besondere Bedarfslagen: Das Angebot der ambulanten Pflegedienste umfasst neben der Krankenpflege häufig noch verschiedene andere Aufgabenbe- reiche. 78% der Anbieter geben jedoch an, dass zu Ihrem Leistungsangebot außer der „klassischen“ Krankenpflege nach SGB V und Altenpflege nach SGB XI keine weiteren, spezialisierten Angebote gehören. 22% der befragten ambulanten Dienste geben an, dass sie neben der klassischen Krankenpflege noch weitere Angebote anbieten. Diese umfassen unter anderem die Versorgung von Men- schen mit Demenz, Beratungsleistungen und eine ambulant psychiatrische Pflege. 67% der befragten Dienste geben an, Anfr agen von Klient *innen auf Grund von speziellen Bedarfslagen nicht nachkommen zu können. Hierzu zählen Klient*innen mit Bedarf an Palliativpflege, Nachtpflege und 24-Stunden-Pflege sowie Klient*in- nen, die auf Beatmung angewiesen sind. Kooperation: Fast alle befragten ambulanten Dienste kooperieren regelmäßig oder ge- legentlich mit Ärzte *innen, Sanitätshäusern, Krankenhäusern und Apotheker *in- nen. Etwas mehr als die Hälfte der Anbieter geben zudem regelmäßige oder gele- gentliche Kooperationsbeziehungen mit Kurz zeit- und Tagespflegeeinrichtungen sowie Palliativmedizinern an. Jeweils ein Drittel der befragten Anbieter berichten davon, regelmäßig oder gelegentlich mit kommunalen Beratungsstellen und Alten- pflegeschulen zu kooperieren. Anders sieht dies bei den Kooperationsbeziehun- gen mit Hospizdiensten aus, hier bestehen bei etwas mehr als zwei Drittel n der Dienste nur selten bis gar keine Kooperationen. 50 Tagespflege Als Ergänzung zur häuslichen Pflege bieten Tagespflegeeinrichtungen für mehrere Stun- den pro Tag Betreuung, Pflege und Tagesstruktur für hi lfe- und pflegebedürftige Men- schen an. Besonders für Menschen mit Demenz und Orientierungsschwierigkeiten und deren Angehörige ist dieses Angebot hilfreich. Die Angehörigen werden so tagsüber ent- lastet, während die Mensc hen mit Demenz die Betreuung und Pflege erhalten, die sie benötigen. Tagespflegeeinrichtungen sind in der Regel montags bis freitags von mor- gens bis zum Spätnachmittag geöffnet, wobei manche Klient*innen die Tagespflege nur an zwei oder drei Wochentagen nutzen.24 Sie sollten wohnortnah erreichbar sein, da die Besucher*innen dieser Einrichtungen m orgens von zu Hause in die Einrichtung und abends wieder zurück nach Hause gebracht werden. Zur Beförderung der Pflegebedürf- tigen können eigene Fahrdienste der Einrichtungen oder externe Fahrdienste genutzt werden. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Tagespflege in gleicher Höhe wie ambulante Sachleistungen. Mit Stand Dezember 2019 stehen in der Stadt Köln 22 Tagespflegeeinrichtungen mit 332 Plätzen zur Verfügung. Im Durchschnitt ergibt dies eine Versorgungsdichte von 0,6 Plät- zen je 100 Einwohner*innen ab 80 Jahren ( Tabelle 14). Diese Versorgungsdichte liegt deutlich unter dem Landesdurchschnitt (1, 2 Plätze) und de m Bundesdurchschnitt (1,3 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren). Tabelle 14: Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2020 Über die größte Anzahl von vier Einrichtungen verfügen die Stadtbezirke Lindenthal und Porz. In diesen Stadtbezirken stehen zwischen 61 und 65 Plätze zur Verfügung. Setzt 24 Zur Umsetzung dieser Angebotsform vgl. Kuratorium Deutsche Altershilfe (2010): Tages- pflege. Planungs- und Arbeitshilfe für die Praxis, KDA Köln. Stadtbezirk Einrichtungen Plätze je 100 ab 80 J. inkl. Planung je 100 ab 80 J. Innenstadt 0 0 0,0 0 0,0 Rodenkirchen 3 50 0,7 64 0,9 Lindenthal 4 65 0,8 79 0,9 Ehrenfeld 3 40 0,8 40 0,8 Nippes 2 28 0,4 28 0,4 Chorweiler 1 20 0,4 20 0,4 Porz 4 61 0,9 97 1,4 Kalk 2 28 0,4 28 0,4 Mülheim 3 40 0,5 87 1,1 Köln insgesamt 22 332 0,6 443 0,7 Stadt Köln 2019 Angebote der Tagespflege 51 man die Anzahl der Tagespflegeplätze in Bezug zu der älteren Bevölkerung ab 80 Jah- ren, so weist der Stadtbezirk Porz mit 0,9 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren die höchste Versorgungsdichte auf . In Rodenkirchen, Lindenthal und Ehrenfeld liegt die Versor- gungsdichte bei 0,7 bzw. 0,8 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren und damit über der durch- schnittlichen Versorgungsdichte in der Stadt Köln. In den Stadtbezirken Nippes und Kalk befinden sich jeweils zwei Tagespflegeeinrichtungen, hier liegt die Versorgungsdichte mit 0,4 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren jedoch leicht unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Der Stadtbezirk Chorweiler erreicht mit einer Tagespfle geeinrichtung mit 20 Plätzen ebenfalls eine Versorgungsdichte von 0,4 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 Jah- ren. Im Stadtbezirk Innenstadt gibt es dagegen gar kein Angebot an Tagespflege, hier müssen die Bewohner*innen derzeit auf Angebote in umliegenden St adtbezirken aus- weichen. Abbildung 20: Lage der Tagespflegeeinrichtungen in der Stadt Köln Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2020 Mit Stand Dezember 2019 ist der Bau von sieben neuen Tagespflegeeinrichtungen vor- gesehen, insgesamt befinden sich weitere 111 Tagespflegeplätze in konkreter Planung. Bezieht man diese geplanten Kapazitäten in den Vergleich mit ein, so verbessert sich 52 die Versorgung insgesamt auf 0,7 Plätze je 100 Ältere, die Erhöhung der Kapazitäten betrifft die Stadtbezirke Lindenthal, Porz und Mülheim (Tabelle 14). Im Jahr 2019 gab es mit 22 Tagespflegeeinrichtungen fünf Einrichtungen mehr als im Jahr 2017, wobei die Versorgungsdichte mit 0,6 Plätzen je 100 Ältere im Vergleich z u 0,5 Plätzen im Jahr 2017 nur leicht gestiegen ist (Tabelle 15). Die größten Veränderun- gen sind in dem Stadtbezirk Ehrenfeld zu verzeichnen. Hier stieg die Versorgungsdichte zwischen 2017 und 2019 von 0,3 auf 0,8 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 Jahren. Tabelle 15 Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2020 Ergebnisse der ISG-Befragung der Anbieter von Tagespflege Die Anbieter von Tagespflege in der Stadt Köln wurden im Juli 2020 mit der Bitte um Teilnahme an einer Online- Befragung angeschrieben. An dieser Befragung beteiligten sich sechs der insgesamt 22 Tagespflegeeinrichtungen in der Stadt Köln, dies entspricht 27% aller Tagespflegeeinrichtungen. Versorgungsstruktur: Von den Tagespflegeeinrichtungen wird bei der Frage, aus wel- chen Stadtbezirken ihre Gäste kommen, jeder Stadtbezirk außer Chorweiler von mindestens einer Einrichtung genannt. Über die Kreisgrenze hinaus werden die Kreise Rhein-Sieg und Rhein-Erft als Teil des Versorgungsgebietes genannt. Angebot und Auslastung: Konzeptionell wird eine allgemeine Tagespflege angeboten, weitere Schwerpunktsetzungen wie z.B. gerontopsychiatrische Pflege werden nur von einer der befragten Einrichtungen angegeben. Die Auslastung der angebote- nen Tagespflegeplätze ist von 2018 auf 2019 im Durchschnitt um 22% gestiegen, sie betrug im Jahr 2018 jahresdurchschnittlich 70%, im Jahr 2019 92%. Starke Schwankungen sind nur für eine Einrichtung zu beobachten, die erst im Jahr 2019 eröffnet wurde. Die Auslastung ist von 2018 auf 2019 je nach Einrichtung zwischen 53 5% und 67% gestiegen. Der starke Anstieg der Auslastung kann durch die Neuer- öffnung einer der befragten Einrichtungen im Jahr 2019 erklärt werden. Was die saisonalen Schwankungen betrifft, zeichnet sich anhand der Befragungsergeb- nisse ein einheitliches Bild ab, hohe Auslastung wird überwiegend für die Sommer- monate Juni, Juli und August berichtet und eine niedrige Auslastung für den Monat Dezember. Keine der befragten Einrichtungen biete t Tagespflege außerhalb der üblichen Öffnungszeiten an. Nur eine der befragten Einrichtungen sieht den Bedarf an Tagespflegeangebote am Wochenende, kann dies aber aus wirtschaftlichen Gründen nicht leisten. Eine der befragten Einrichtungen sieht darüber hinaus auch einen Bedarf an Nachtpflege. In Bezug auf das Angebot an Tagespflegeplätzen wurde die Anzahl der Plätze in den letzten beiden Jahren in keiner der befragten Einrichtung erhöht oder reduziert. Eine Erhöhung oder Reduzierung der Platzzah- len plant auch in Zukunft keine der befragten Einrichtungen. Gäste: Eine Einrichtung der Tagespflege hat durchschnittlich 33 Tagespflegegäste, 47% der Tagespflegegäste sind Frauen. Der Anteil von Gästen mit Migrationshinter- grund ist bei den befragten Anbietern mit 10% eher gering. Die Tagespflege wird insbesondere von Pflegebedürftigen mit den mittleren Pflegegraden in Anspruch genommen. Dem zweiten Pflegegrad sind durchschnittlich 21% aller Gäste zuge- ordnet, den größten Teil machen Personen mit dem dritten Pfleg egrad aus (45% aller Gäste), und 31% aller Gäste sind dem vierten Pflegegrad zugeordnet. Dem Pflegegrad 5 sind 3% der Tagespflegegäste zugeordnet. Gäste ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 gibt es in keiner der Einrichtungen, die die Frage nach dem Pflegegrad beantwortete haben. Die meisten Gäste nutzen die Einrichtung nur ta- geweise: 38% der Gäste kommen an zwei Tagen pro Woche, 23% an drei Tagen, 8% an vier Tagen und 11% an fünf Tagen pro Woche. 20% der Gäste nutzen die Tagespflegeeinrichtung nur einmal in der Woche. Quelle: ISG Befragung von Tagespflegeeinrichtungen 2020 54 Kooperation: Die Intensität der Kooperationsbeziehungen mit anderen Anbietern aus dem Bereich pflegerischer und pflegeergänzender Angebote variiert sehr stark. Vier der sechs befragten Tagespflegeeinrichtungen arbeiten gelegentlich mit am- bulanten Diensten zusammen, eine weitere Einrichtung berichtet von einer regel- mäßigen Zusammenarbeit. In Bezug auf die Zusammenarbeit mit Apotheken und anderen Anbietern der stationären Pflege berichten jeweils zwei Einrichtungen von einer regelmäßigen Kooperation, zwei weitere Einrichtungen berichten von einer gelegentlichen Zusammenarbeit. Mit anderen Anbietern der Tagespflege sowie mit Ärzten kooperieren jeweils fünf der sechs befragten Tagespflegeeinrichtungen re- gelmäßig oder gelegentlich. Mit einer etwas geringeren Häufigkeit wird von Koope- rationen mit Krankenhäusern bzw. deren Sozialdienst sowie mit kommunalen Be- ratungsstellen berichtet, hier geben jeweils fünf Einrichtungen eine gelegentliche Kooperation an. In Bezug auf die Zusammenarbeit mit Anbietern der Kurzzeit- pflege berichtet etwas mehr als die Hälfte der befragten Einrichtungen, dass keine Zusammenarbeit stattfindet. Personal: Die Anbieter der Tagespflege beschäftigen im Durchschnitt neun Mi tarbei- ter*innen in 4,7 Vollzeitstellen, davon sind durchschnittlich 3,3 Mitarbeiter*innen (in Vollzeitäquivalenten) in der Pflege tätig. Zwei Anbieter geben an, teilweise Prob- leme bei der Suche nach passenden Mitarbeiter*innen zu haben. Als Gründe hier- für werden sowohl fehlende Qualifikationen als auch zu hohe Gehaltserwartungen genannt. Die Personalknappheit scheint hier geringer ausgeprägt zu sein als in der ambulanten und stationären Pflege, was auch damit zusammenhängen kann, dass die Tagespflege attraktivere Arbeitszeiten ohne Abend- und Wochenendschichten hat. Die Anbieter wurden auch gefragt, über welche Sprachkenntnisse und Zu- satzqualifikationen ihre Mitarbeiter*innen verfügen. Über zusätzliche Sprachkennt- nisse verfügen lediglich acht der insgesamt 56 Mitarbeiter*innen (15%), davon ver- fügen drei Mitarbeiter *innen über polnische Sprachkenntnisse und fünf Mitarbei- ter*innen sprechen eine sonstige Sprache (z.B. Kroatisch, Englisch und Franzö- sisch). Neun Mitarbeiter*innen (17%) können eine Zusatzqualifikation aufweisen, davon haben fünf Mitarbeiter *innen (56%) eine sonstige Zusatzqualifikation wie zum Beispiel Praxisanleiter*in und Betreuungsassistent*in. Drei der neun Mitarbei- ter*innen (33%) haben sich im Bereich der gerontopsychiatrischen Pflege weiter- qualifiziert und ein Mitarbeiter *in (11%) verfügt über eine Zusatzqualifikation im Bereich der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung. Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte vollstationäre Pflege, die häufig in Notfallsitua- tionen in Anspruch genommen wird, beispielsweise wenn ein*e pflegende*r Angehö- rige*r aufgrund von Krankheit oder Urlaub seiner oder ihrer Pflegetätigkeit vorüberge- hend nicht nachkommen kann. Auch zur Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt 55 erfüllt die Kurzzeitpflege eine wichtige Funktion. Eine teilweise oder vollständige Kosten- übernahme der pflegerischen Leistungen durch die Pflegeversicherung richtet sich nach Dauer und Kosten des Aufenthalts in der Kurzzeitpflege. Meist sind Kurzzeitpflegeplätze in vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen „eingestreut“, d.h. sie stehen nur dann zur Verfügung, wenn sie nicht als vollstationäre Plätze belegt sind . Diese Art von Kurzzeit- pflege stellt für Betroffene und Angehörige ein unsicheres Angebot dar und erschwert vorausblickende Planungen. Bei eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen wird zudem oft nur der „normale“ Heimalltag miterlebt, ohne auf die Rückkehr in eine Privatwohnung vorbe- reitet zu werden. Die Kurzzeitpflege erfüllt somit vor allem drei Funktionen: (1) Versorgung bei Urlaub oder Verhinderung der Pflegeperson, (2) Krankenhausnachsorge, (3) Probewohnen bzw. Übergang in die Dauerpflege. Je nach Aufenthaltsgrund sind die Formen der Kurzzeit- pflege unterschiedlich gut geeignet: Solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind besonders dann sinnvoll, wenn eine Rückkehr in den Privathaushalt geplant ist, wie im Fall einer Krankenhausnachsorge oder eines Urlaubs bzw. einer Verhinderung der Pflegeperson. Die Kurzzeitpflege kann dann auch einen „Urlaubscharakter“ haben, und der Aufenthalt kann für rehabilitative Maßnahmen genutzt werden, um auf die Rückkehr in den Privat- haushalt vorzubereiten. Eingestreute Kurzzeitpflegeplätze sind dagegen sinnvoll, wenn zunächst eine kurzfristige Unterbringung gesucht wird und mittelfristig ein Heimeinzug angestrebt wird. Im Idealfall können die Gäste dann im Anschluss an die Kurzzeitpflege innerhalb der Einrichtung in die Dauerpflege übergehen. Für Menschen mit Demenz kön- nen eingestreute Plätze geeigneter sein, da u.a. die räumlichen Gegebenheiten stärker auf die Versorgung demenzkranker Personen ausgelegt sind (bspw. bei Hinlauftenden- zen). Somit erfüllen beide Formen der Kurzzeitpflege je nach Bedarfslage wichtige Funk- tionen. Die meisten Kurzzeitpflegeplätze sind in der Regel jedoch in Pflegeeinrichtungen „eingestreut“; da die Pflegeberatung mit diesen Plätzen schlecht planen kann, konzen- trieren sich die folgenden Analysen auf die solitäre Kurzzeitpflege . Aus fachlicher Sicht ist auch ein verstärkter Ausbau eigenständiger (solitärer) Angebote der Kurzzeitpflege zu empfehlen, die auf eine Rückkehr in den Privathaushalt vorbereiten, die ständig für diesen Zweck vorgehalten werden, damit verlässlich einzuplanen sind und räumlich au- ßerhalb des Dauerpflegebereichs angesiedelt sind. 25 Solitäre Kurzzeitpflege Fünf Einrichtungen in der Stadt Köln bieten permanent zur Verfügung stehende Kurz- zeitpflege mit insgesamt 72 Plätzen an, dies entspricht 13,1% aller Kurzzeitpflegeplätze (Tabelle 16). Somit entfallen 86,9% der dargestellten Kapazitäten auf eingestreute Plätze, die häufig bereits durch Anwärter auf Dauerpflegeplätze belegt sind. 25 Vertiefend zu dieser Thematik vgl. Dokumentation des Workshops „Eigenständige Kurz- zeitpflege – Bedarf, wirtschaftliche Herausforderungen, erfolgreiche Lösungen“ am 19.09.2018 im Kreistagsgebäude des Rhein-Erft-Kreises. 56 Tabelle 16: Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2020 Setzt man die Kapazitäten des solitären Kurzzeitpflegeangebots in Relation zur älteren Bevölkerung, so ergibt sich eine sehr niedrige Versorgungsdichte in allen Stadtbezirken. Insgesamt liegt die Versorgungsdichte der Kurzzeitpflege in der Stadt Köln bei 0,1 soli- tären Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Dies liegt sowohl unter dem Lan- des- als auch unter dem Bundesdurchschnitt von 0,2 solitären Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Die Stadtbezirke Rodenkirchen und Nippes weisen mit 0,3 bzw. 0,4 Kurzzeitpflegeplät- zen je 100 Ältere ab 80 Jahren die höchste Versorgungsdichte auf und liegen damit über dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Knapp über dem Gesamtdurchschnitt von Köln liegen auch die Stadtbezirke Ehrenfeld und Kalk mit einer Versorgungsdichte von 0,2 solitären Kurzzeitpflegeplätzen pro 100 Ältere ab 80 Jahren. In den anderen Stadtbezir- ken liegt die Versorgungsdichte unter dem Gesamtdurchschnitt von Köln, da hier kein Angebot an solitären Kurzzeitpflegeplätzen existiert. Derzeit ist der Bau einer solitären Kurzzeitpflegeeinrichtung vorgesehen. Insgesamt befinden sich durch den Neubau wei- tere 22 Kurzzeitpflegeplätze in konkreter Planung, dadurch erhöht sich die Versorgungs- dichte geringfügig auf 0,2 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren. Das Angebot an solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen hat sich im Vergleich zu 2017 um zwei Einrichtungen und insgesamt 20 Kurzzeitpflegeplätze vergrößert. Trotz des größe- ren Angebots an solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen hat sich die Versorgungsdichte in diesem Bereich nicht nennenswert verbessert. Stadtbezirk Einrichtungen Plätze je 100 ab 80 J. inkl. Planung je 100 ab 80 J. Innenstadt 0 0 0,0 0 0,0 Rodenkirchen 1 20 0,3 20 0,3 Lindenthal 0 0 0,0 0 0,0 Ehrenfeld 1 12 0,2 12 0,2 Nippes 2 28 0,4 28 0,4 Chorweiler 0 0 0,0 0 0,0 Porz 0 0 0,0 22 0,3 Kalk 1 12 0,2 12 0,2 Mülheim 0 0 0,0 0 0,0 Köln insgesamt 5 72 0,1 94 0,2 Stadt Köln 2019 Angebote der solitären Kurzzeitpflege 57 Vollstationäre Dauerpflege Wenn Pflegebedürftige auch bei Ausschöpfung aller Unterstützungsmöglichkeiten nicht mehr bedarfsgerecht in ihrer Privatwohnung versorgt werden können, ist eine Unterbrin- gung in einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung bzw. in einer stationären Hausge- meinschaft oft unausweichlich. Da es sich um eine relativ teure Pflegeform handelt und die Pflegebedürftigen selbst in der Regel so lange wie möglich in ihrer vertrauten Woh- nung bleiben möchten, sollte die stationäre Pflege erst als letzte Möglichkeit in Anspruch genommen werden. Die konzeptionelle Gestaltung der Pflege und Betreuung in statio- nären Einrichtungen wurde in den letzten 20 Jahren in Richtung innovativer Wohn-, Pflege- und Betreuungskonzepte weiterentwickelt. 26 Dazu gehört beispielsweise die Um- stellung von „Funktionspflege“ mit ihren Handlungsroutinen auf eine „Bezugspersonen- pflege“, die nach fachlicher Einschätzung zu einer erheblichen Qualitätssteigerung ins- besondere in der Begleitung von Menschen mit Demenz führt. 27 Ein weiterer Diskussi- onspunkt stellte die Frage nach der Vergleichbarkeit von stationären Pflegeeinrichtun- gen dar. Die Ergebnisqualität dieser Pflegeform sollte nach transparenten Kriterien be- urteilbar sein und auch die Einschätzung der Bewohner*innen einbeziehen.28 Die Quali- tät der Pflege kann auch durch Weiterbildung, Unterstützung und Stärkung des Pflege- personals verbessert werden, dessen Belastung durch das durchschnittlich höhere Alter der Heimbewohner*innen und den steigenden Anteil von Menschen mit Demenz in sta- tionärer Betreuung erhöht wird.29 Das Thema der kultursensiblen Pflege gewinnt aufgrund der steigenden Zahl der Pfle- gebedürftigen mit Migrationshintergrund auch in stationären Einrichtungen an Relevanz. Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es in der Stadt Köln fünf stationäre Einrichtungen, die aus- drücklich auf eine kultursensible Pflege ausgerichtet sind. Darunter befindet sich eine Einrichtung im Bezirk Mülheim, die eine kultursensible Pflege für Menschen mit türkisch- 26 Besselmann, K.; Sowinski, C.; Rückert, W. (2000): Qualitätshandbuch „Wohnen im Heim“, Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln. - Kuratorium Deutsche Altershilfe (2012): Kleine „Heime“: Vorteile, Modellrechnung, Fachkraftquote, in: KDA Köln, ProAlter 5/2012. 27 Bundesministerium für Gesundheit (2003): Bezugs(personen)pflege - Personenzentrierte Pflege auch in traditionellen Pflegeeinrichtungen, Berlin. 28 Wingenfeld, K.; Engels, D. et al. (2011): Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe, hrsg. vom Bundesministe- rium für Gesundheit und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin. 29 Vgl. Kuratorium Deutsche Altershilfe (2013): PflegeWert - Wertschätzung erkennen, för- dern, erleben. Handlungsanregungen für Pflegeeinrichtungen, Köln. - Mehlan, S.; Engels, D. (2013): CareWell – Starke Mitarbeiter für eine gute Pflege. Abschlussbericht des Insti- tuts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, hrsg. vom Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Köln. 58 sprachigem Migrationshintergrund anbietet. Eine weitere Einrichtung im Bezirk Innen- stadt hat kultursensible Pflege in das eigene Pflegekonzept integriert und kooperiert re- gelmäßig mit interkulturellen Diensten, Dolmetscher*innen und dem Migrationsdienst der Arbeiterwohlfahrt. Zwei weitere Einrichtungen in den Bezirken Lindenthal und Ehrendfeld bieten allen Bewohnern*innen, unabhängig von Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, sozialer Stellung und religiöser oder politischer Überzeugung, Pflege und Betreuung. Die fünfte Einrichtung wird traditionell jüdisch geführt und ist auf die Pflege von Menschen jüdischen Glaubens aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion aus- gerichtet. Das Angebot an vollstationärer Pflege in der Stadt Köln umfasst mit Stand Dezember 2019 insgesamt 94 Einrichtungen mit 7. 787 Pflegeplätzen (Tabelle 17). Dabei wurden eingestreute Kurzzeitpflegeplätze mitgezählt, die faktisch überwiegend wie Dauerpflege- plätze genutzt werden (s.o. S. 58 f). Die Versorgungsdichte mit stationären Pflegeplätzen liegt im städtischen Durchschnitt bei 13,1 Pflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren . Diese Versorgungsdichte liegt deutlich unter dem Landesdurchschnitt (15,9 Plätze) und dem Bundesdurchschnitt (17,0 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren; beides ohne Kurzzeit- pflege). Bei der Berechnung der Versorgungsdichte werden die pflegerischen Kapazitäten auf die ältere Bevölkerung im jeweiligen Stadtbezirk bezogen. Ein Teil der stationären Pfle- geplätze wird aber durch Pflegebedürftige belegt, die von außerhalb der Stadt Köln kom- men. In der Befragung stationärer Einrichtungen wurde ermittelt, dass etwa 13% der stationären Pflegeplätze durch auswärtige Pflegebedürftige genutzt werden (siehe unten Befragungsergebnisse stationäre Pflege), dies entspricht hochgerechnet 950 stationä- ren Plätzen. Umgekehrt wohnen aber auch einige Pflegebedürftige aus der Stadt Köln in Pflegeeinrichtungen außerhalb der Stadt. Deren genaue Zahl ist nicht bekannt, kann aber anhand der Bezieher*innen der Hilfe zur Pflege geschätzt werden: Von 3.782 Be- zieher*innen von stationären Leistungen der Hilfe zur Pflege (2019 ) waren 802 außer- halb der Stadt Köln untergebracht, dies entspricht 21,2%. Nimmt man an, dass der Anteil der in Einrichtungen außerhalb der Stadt untergebrachten Pflegebedürftigen unter den Selbstzahlern ähnlich hoch ist, so sind von den rd. 7.374 Einwohner*innen der Stadt Köln mit stationärem Pflegebedarf schätzungsweise 1. 961 Pflegebedürftige in Einrich- tungen außerhalb der Stadt untergebracht. Der Tendenz nach werden somit mehr stati- onär Pflegebedürftige aus der Stadt Köln in Einrichtungen außerhalb der Stadt unterge- bracht, als umgekehrt Pflegebedürftige von außerhalb der Stadt Köln in hiesigen Einrich- tungen wohnen. In diesem Zusammenhang ist auch die durchschnittliche Auslastungs- rate der stationären Einrichtungen in der Stadt Köln zu berücksichtigen. Diese lag im Juni 2019 bei 99,7%. Die stationären Einrichtungen in der Stadt Köln sind somit nahezu voll ausgelastet, was dazu führen kann, dass Pfleg eplätze auch außerhalb Kölns ge- sucht werden. 59 Die einzelnen Stadtbezirke unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Anzahl an stationären Einrichtungen zum Teil deutlich. In Nippes befindet sich mit 17 Einrichtungen und insge- samt 1.116 Pflegeplätzen das größte A ngebot an stationärer Versorgung, die Versor- gungsdichte liegt hier mit 1 6,5 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 Jahren über dem Stadt- durchschnitt. Die höchste stationäre Versorgungsdichte erreicht der Stadtbezirk Innen- stadt mit 17,0 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 J ahren. Über dem Stadtdurchschnitt liegen auch die Stadtbezirke Lindenthal und Ehrenfeld. Mit 13 bzw. 8 stationären Einrichtungen erreichen sie eine Versorgungsdichte von 14,3 bzw. 15,3 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren. Die Stadtbezirke Rodenkirchen, Chorweiler, Porz, Kalk und Mülheim liegen mit Versorgungskennziffern von 9,8 bis 12,0 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren unter dem Gesamtdurchschnitt an vollstationären Pflegeplätzen. Tabelle 17: Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2019 In den Stadtbezirken Porz und Mülheim ist im Zuge der Wiedereröffnung von zwei sich derzeit im Umbau befindenden Einrichtungen ein Ausbau von Kapazitäten vorgesehen, Dieser Ausbau betrifft möglicherweise auch das Angebot an eingestreuter Kurzzeitpflege in diesen Einrichtungen. In Nippes ist aufgrund der Schließung eines Ausweichquartie- res hingegen eine Reduzierung von Plätzen geplant. Sofern bereits konkrete Planungen vorliegen bzw. der Umbau oder Neubau bereits begonnen hat, wurden diese Planungen in der Bestandsaufnahme berücksichtigt. In den beiden rechten Spalten der Tabelle 17 werden die zukünftigen (konkreten) Planungen in die Auflistung der Platzkapazitäten und die Berechnung der Versorgungsdichte einbezogen. Insgesamt ergibt sich für die Stadt Köln damit ein zukünftiger Ausbau von 221 Plätzen. Unter Berücksichtigung der konkre- ten Um- und Neubauplanungen wird die Versorgungsdichte der Stadt Köln daher von 13,1 Plätzen auf 13,5 Plätze je 100 Einwohner*innen ab 80 Jahren steigen. Laut Pflegestatistik beläuft sich die Zahl der Beschäftigten in der teil- und vollstationären Pflege im Jahr 201 9 auf insgesamt 8.049 Personen, davon sind 2.418 Mitarbeitende vollzeitbeschäftigt (30%). Stadtbezirk Einrichtungen Plätze je 100 ab 80 J. inkl. Planung je 100 ab 80 J. Innenstadt 10 939 17,0 939 17,0 Rodenkirchen 10 767 11,3 767 11,3 Lindenthal 13 1.225 14,3 1.225 14,3 Ehrenfeld 8 765 15,3 765 15,3 Nippes 17 1.116 16,5 1.062 15,7 Chorweiler 4 576 11,2 576 11,2 Porz 14 827 11,8 1.020 14,6 Kalk 8 766 12,0 766 12,0 Mülheim 10 806 9,8 888 10,8 Köln insgesamt 94 7.787 13,1 8.008 13,5 Angebote der vollstationären Pflege (einschl. eingestreute KUPF) Stadt Köln 2019 60 Abbildung 21: Lage der stationären Pflegeeinrichtungen in der Stadt Köln Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2020 Die Zahl der Einrichtungen der vollstationären Pflege ist von 97 im Jahr 2017 auf 94 im Jahr 2019 leicht gesunken. Das Angebot der vollstationären Pflegeplätze einschließlich eingestreuter Kurzzeitpflegeplätze umfasst mit 7.787 Plätzen im Jahr 2019 261 Plätze weniger als im Jahr 2017 (Tabelle 18). Gleichzeitig ist die Zahl der älteren Menschen in diesem Zeitraum angestiegen, sodass sich die Versorgungsdichte von 14, 8 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren im Jahr 2017 auf 13,1 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren ver- schlechtert hat. Eine Bewertung dieser Entwicklung ist aber nur im Kontext der vorstati- onären Angebote möglich: Wenn die Verminderung des stationären Angebots mit einem Ausbau der vorstationären Angebote einhergeht, entspricht dies dem Grundsatz „ambu- lant vor stationär“. Die obenstehenden Analysen der nicht vollstationären Angebote las- sen aber auch dort noch Entwicklungsbedarf erkennen. 61 Tabelle 18: Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2020 Die größten Veränderungen im Bereich der vollstationären Pflege sind in den St adtbe- zirken Lindenthal und Porz zu verzeichnen. Dort gibt es insgesamt 115 bzw. 137 vollsta- tionäre Pflegeplätze weniger als im Jahr 2017, dadurch hat sich die Versorgungsdichte dort um jeweils etwa 3 Punkte verschlechtert. Die Einbeziehung von Ehrenamtlichen/ Freiwilligen in die Pflege In der stationären Pflege leisten Angehörige und Ehrenamtliche eine wichtige Unterstüt- zung und Ergänzung der professionellen Pflege. Im Rahmen einer vom Bundesministe- rium für Familie, Senior *innen, Frauen und Jugend Untersuchung „Möglichkeiten und Grenzen einer selbstständigen Lebensführung in Einrichtungen“ führte das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik eine Teilstudie zur Mitwirkung von Angehö- rigen und Freiwilligen bei der Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen durch.30 Insgesamt haben sich an der Befragung des ISG im Jahr 2006 223 Freiwillige aus 50 Einrichtungen beteiligt. Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass sich rd. 46% der ehrenamtlichen Arbeit in Heimen auf die soziale Begleitung konzentrieren. Dazu zählen überwiegend persönliche Besuche mit Gesprächen und Vorlesen, gemeinsame kultu- relle Aktivitäten sowie Spielen, Übungen und Gymnastik. 18% der ehrenamtlichen Akti- vitäten liegen im Bereich der Außenaktivitäten (z.B. Spaziergänge), 16% fallen in den Bereich Infrastruktur und Kultur (z.B. Cafeteria, Feste und Heimzeitung), und pflegeri- sche und hauswirtschaftliche Angebote machen 10% der Aktivitäten aus. Dazu wurden 30 Vgl. Engels, D.; Pfeuffer, F. (2007): Die Einbeziehung von Angehörigen und Freiwilligen in die Pflege und Betreuung in Einrichtungen. I n Schneekloth, U.; Wahl, H. W. (Hrsg.): Mög- lichkeiten und Grenzen selbständiger Lebensführung in stationären Einrichtungen (MuG IV). Demenz, Angehörige und Freiwillige, Versorgungssituation sowie Beispielen für „Good Practice“. Integrierter Abschlussbericht, München: S. 233-297. Stadtbezirk Einrichtungen Plätze je 100 ab 80 J. Einrichtungen Plätze je 100 ab 80 J. Innenstadt 10 929 18,5 10 939 17,0 Rodenkirchen 12 835 13,4 10 767 11,3 Lindenthal 14 1.340 17,3 13 1.225 14,3 Ehrenfeld 8 827 17,9 8 765 15,3 Nippes 16 994 16,2 17 1.116 16,5 Chorweiler 4 593 12,9 4 576 11,2 Porz 15 964 15,2 14 827 11,8 Kalk 9 802 13,6 8 766 12,0 Mülheim 9 764 9,7 10 806 9,8 Köln insgesamt 97 8.048 14,8 94 7.787 13,1 Stadt Köln 2019 Angebote der vollstationären Pflege (einschl. eingestreute KUPF) Stadt Köln 2017 62 Angebote wie Kochen, Hilfe beim Essen und pflege rische Hilfen zusammengefasst. In die Bereiche der technischen Unterstützung und der Heimangelegenheiten fallen ledig- lich 8% bzw. 3% der Aktivitäten.31 Die Freiwilligen, die sich an der ISG-Befragung betei- ligten, wurden auch gefragt, wie sie die Entlastungswirkung ihrer ehrenamtlichen Tätig- keit einschätzen. Demnach sehen sich 30% der Befragten in Bezug auf die soziale Be- treuung als wirksame Entlastung der hauptamtlichen Mitarbeiter*innen, 51% sehen eine solche Wirkung nur teilweise und 19% gar nicht. In die unmittelbare Versorgung und Pflege fühlen sich hingegen nur 12% der Befragten einbezogen, während sich 60% nicht einbezogen fühlen (28% fühlen sich teilweise einbezogen).32 Die Ergebnisse der Studie zeigen unter anderem, dass die Mitwirkungsmöglichkeiten im Bereich der Pflege be- grenzt sind, da Pflege vor allem eine fachlich-professionell zu erbringende Leistung ist. Im Bereich der sozialen Begleitung können ehrenamtlich Engagierte hingegen eine wirk- same Entlastung für die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen darstellen. Ergebnisse der ISG-Befragung von stationären Pflegeeinrichtungen Auch die Anbieter stationärer Pflege wurden im Juli 2020 mit der Bitte um Teilnahme an einer Online-Befragung angeschrieben. An dieser Befragung beteiligten sich 31 der 94 stationären Pflegeeinrichtungen in der Stadt Köln, dies entspricht einer Beteiligung von 33%. Kapazität: Im Durchschnitt bieten die befragten Einrichtungen 112 Plätze an, wobei auf die kleinste Einrichtung 20 und auf die größte Einrichtung 597 Plätze entfallen. In 29 der 31 befragten Einrichtungen gibt es derzeit zudem Vormerkungen von Inte- ressenten. Der Umfang dieser Wartelisten unterscheidet sich von Einrichtung zu Einrichtung stark, er reicht von fünf bis hin zu 75 Vormerkungen, im Durchschnitt ergeben sich dabei 18 Vormerkungen pro Einrichtung. Die Einschätzung der er- warteten Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen in den kommenden fünf Jah- ren fällt einheitlich aus. 28 der 31 befragten Einrichtungen gehen von einem deut- lichen oder zumindest leichten Anstieg der Nachfrage aus. Nur drei Einrichtungen gehen von einer gleichbleibenden Nachfrage aus. Bewohner*innen: Durchschnittlich leben 111 Bewohner*innen in einer Einrichtung, und der Frauenanteil liegt insgesamt bei 72%. Den Pflegegrad 2 haben 11%, dem Pfle- gegrad 3 sind 34% der Bewohner*innen und dem Pflegegrad 4 sind 35% der Be- wohner*innen zugeordnet. Personen mit dem fünften und damit höchsten Pflege- grad machen 20% der Bewohner *innen der befragten Pflegeeinrichtungen aus. Dem Pflegegrad 1 ist keiner der Bewohner *innen zugeordnet. Somit sind in der 31 Vgl. ebd., S. 267f. 32 Vgl. ebd., S. 271. 63 stationären Pflege die Anteile der Klient*innen mit geringerem Pflegebedarf nied- riger und die Anteile mit Pflegegrad 4 und 5 deutlich höher als in der Verteilung aller Pflegebedürftigen nach Pflegegrad (vgl. Abschnitt 4.1). Durchschnittlich 13% der Bewohner*innen der befragten Pflegeheime stammen nicht aus Köln. Quelle: ISG Befragung stationärer Pflegeeinrichtungen 2020 Konzeptionelle Schwerpunktsetzung und besondere Bedarfslagen: 45% der befragten Einrichtungen geben an, nach dem Konzept der Bezugspflege zu arbeiten. Wei- terhin geben 22% der Einrichtungen an, Personen mit Demenz integriert zu be- treuen, lediglich 7% der Einrichtungen betreuen Personen mit Demenz in segre- gierter Form. Nur 3% der Einrichtung en arbeiten nach dem Konzept der Funkti- onspflege, und 16% der Einrichtungen berichten von der Anwendung des Haus- gemeinschaftsmodells. Weiterhin wurden die Einrichtungen nach konkreten Schwerpunktsetzungen gefragt. 68% der befragten Einrichtungen geben jedoch an, keine be sonderen Schwerpunktsetzungen bzw. besonderen Zielgruppen zu haben. 19% der Anbieter berichten von einer konzeptionellen Schwerpunktset- zung auf Personen mit Demenz und 7% von einer auf ältere Menschen mit geron- topsychiatrischen Erkrankungen. Lediglich eine Einrichtung (3%) berichtet von ei- ner konzeptionellen Schwerpunktsetzung auf ältere Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung. Eine weitere Einrichtung gibt an, einen besonderen Schwerpunkt auf die palliative Begleitung von Bewohnern*innen zu legen. Angebot an Kurzzeitpflege: 28 der 31 befragten Einrichtungen (90%) bieten auch Kurz- zeitpflege an. Die Anlässe für einen Aufenthalt in der Kurzzeitpflege sind breit ge- fächert. 25% der befragten Einrichtungen geben Krankheit oder eine sonstige Ver- hinderung der Pflegeperson als Anlass an. 23% berichten von Krankenhausnach- sorge als Anlass. Das Warten auf einen Heimplatz geben 22% als Anlass für einen 64 Aufenthalt in der Kurzzeitpflege an. Lediglich 8% der befragten Einrichtungen be- richten von rehabilitativen und / oder präventiven pflegerischen Maßnahmen als Anlass. Einen Ausbau ihres Kurzzeitpflege-Angebotes planen nur zwei der 31 be- fragten Einrichtungen. Personal, Auszubildende und Ehrenamtliche: In den Einrichtungen arbeiten durch- schnittlich rd. 115 Mitar beiter*innen. Da viele von ihnen in Teilzeit arbeiten, ent- spricht dies durchschnittlich ca. 76 Vollzeitstellen. Gut zwei Drittel der Mitarbei- ter*innen sind in der Pflege tätig (durchschnittlich rd. 52 Vollzeitstellen pro Einrich- tung). Fast alle befragten E inrichtungen berichten davon, dass mindestens teil- weise Schwierigkeiten bestehen, passende Mitarbeiter*innen zu finden. Einen wei- teren deutlichen Mehrbedarf an Mitarbeiter *innen erwarten zehn Einrichtungen (36%) ab dem Jahr 2020, acht Einrichtung (29%) ab 2021 und zwei weitere Ein- richtungen (7%) ab 2022. Ab dem Jahr 2023 erwarten drei Einrichtungen (11%) einen deutlichen Mehrbedarf und ab 2025 fünf Einrichtungen (18%). Als häufigste Begründung für die Schwierigkeit, geeignetes Personal zu finden, wird in er ster Linie der Fachkräftemangel angeführt, wobei ebenfalls zu hohe Gehaltsvorstellun- gen sowie fehlende Qualifikation und mangelnde Einsatzbereitschaft genannt wer- den. Die Anbieter wurden auch gefragt, über welche Sprachkenntnisse und Zusatzqua- lifikationen ihre Mitarbeiter *innen verfügen. Über zusätzliche Sprachkenntnisse verfügen insgesamt 822 der insgesamt 3.461 Mitarbeiter *innen (24%). Davon sprechen 210 Mitarbeiter *innen Polnisch (26%), 151 Mitarbeiter *innen Russisch (18%) und 145 Mitarbeiter *innen Türkisch (18%). Über italienische Sprachkennt- nisse verfügen 49 Mitarbeiter *innen (6%) und über spanische Sprachkenntnisse 37 Mitarbeiter *innen (5%). Weitere 216 Mitarbeiter *innen (26%) verfügen über sonstige Sprachkenntnisse. Der Anteil von Mitarbeiter*innen mit einer Zusatzqua- lifikation ist mit 11% eher gering. Von den insgesamt 387 Mitarbeiter*innen mit Zusatzqualifikation haben 37% eine Mentorenqualifikation. Über eine Zusatzquali- fikation im Bereich der Palliativpflege verfügen 35% der Mitarbeiter*innen. 12% der Mitarbeiter*innen mit Zusatzqualifikation haben sich im gerontopsychiatrischen Bereich weiterqualifiziert. In den Bereichen der medizinischen Intensivpflege und der kultursensiblen Pflege verfügen lediglich 4% bzw. 2% der Mitarbeiter *innen über eine Zusatzqualifikation. Weitere 10% der Mitarbeiter*innen haben sich in ei- nem sonstigen Bereich weiterqualifiziert. Auf eine entsprechende die Frage antworteten 47% der Einrichtungen, dass bei ihnen Pflegekräfte aus Zeitarbeitsfirmen arbeiten. Diese Mitarbeiter*innen sind für die Einrichtungen meist teurer als festangestellte Pflegekräfte, sie tragen aber dazu bei, Personalengpässe auszugleichen. Alle 31 befragten Einrichtungen bilden zurzeit Fachkräfte aus, wobei die Anzahl der Auszubildenden pro Einrichtung von einem Auszubildenden bis hin zu 33 Aus- zubildenden reicht – im Durchschnitt liegt die Anzahl bei acht Auszubildenden. 29 65 der 31 befragten Einrichtungen (94%) beziehen Ehrenamtliche mit ein, wobei die Anzahl der ehrenamtlich Tätigen von Einrichtung zu Einrichtung stark variiert und von zwei bis hin zu 57 Ehrenamtlichen reicht. Im Durchschnitt sind in einer Einrich- tung 10 Ehrenamtliche tätig. Zu den Einsatzgebieten der ehrenamtlich Tätigen zählen in 27 der 31 befragten Einrichtungen (41%) die soziale Begleitung und Be- treuung. In zehn Einrichtungen (15%) sind Ehrenamtliche in der Sterbebegleitung aktiv. Von fünfzehn Einrichtungen (23%) wird der Einsatz von Ehrenamtlichen in einer ständigen ehrenamtlichen Bewohnervertretung angegeben. 14 der 31 be- fragten Einrichtungen geben an, dass ihre Ehrenamtlichen in sonstigen Bereichen tätig sind. Kooperationen: Der Großteil der befragten Einrichtungen pflegt Kooperationen zu weite- ren Einrichtungen aus dem Bereich der Altenhilfe bzw. der Gesundheitsversor- gung. Die Intensität der Kooperation unterscheidet sich jedoch stark und reicht von einer regelmäßigen, wöchentlichen Zusammenarbeit bis hin zu eher seltenen Kon- takten. Alle befragten Einrichtungen kooperieren wöchentlich mit Ärzte*innen. Mit Apotheken kooperieren 29 der 31 befragten Einrichtungen (94%). Von einer regel- mäßigen Zusammenarbeit mit Altenpflegeschulen sowie dem Sozialamt berichten mehr als zwei Drittel der befragten Einrichtungen. Eine regelmäßige Kooperation mit Krankenhäusern bzw. dem Sozialdienst berichten 21 der 31 stationären Pfle- geeinrichtungen. Acht der 31 Einrichtungen kooperieren regelmäßig mit Hospizen und Hospizdiensten und ebenfalls acht Einrichtungen mit gerontopsychiatrischen Einrichtungen. Etwas weniger Einrichtungen berichten von Kooperationen mit ge- riatrischen Einrichtungen, hier geben sechs Einrichtungen eine wöchentliche Ko- operation an, die verbleibenden Einrichtungen berichten hingegen von einer mo- natlichen bis keiner Kooperation. Bei der Frage nach einem möglichen Verbesse- rungsbedarf in Bezug auf die Kooperation mit den verschiedenen Akteur *innen werden von acht Einrichtungen Verbesserungen in der Kooperation mit Fachärz- ten als notwendig erachtet. Drei Einrichtungen wünschen sich eine Verbesserung der Kooperation mit Sozialämtern. Eine Einrichtung sieht Verbesserungsbedarf in der Kooperation mit Pflegeschulen und der psychiatrischen Ambulanz. Zusammenfassung Das pflegerische Angebotssystem in der Stadt Köln umfasst verschiedene Komponen- ten, die unterschiedlich entwickelt sind. Der Personalbestand von 4.098 Mitarbeiter*innen in 156 ambulanten Pflegediensten (6,9 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren) liegt unter dem Landesdurchschnitt Nordrhein-Westfalens (7,5) und dem Bundesdurchschnitt (7, 6 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren). In 22 Tagespflege-Einrichtungen stehen in der Stadt Köln insgesamt 332 Plätze zur Ver- fügung, dies entspricht 0,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Diese Quote ist niedriger 66 als der Landesdurchschnitt mit 1,2 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren und der Bundes- durchschnitt mit 1,3 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. In einem Stadtbezirk besteht ein solches Angebot noch nicht, dabei sollte es aber wohnortnah vorhanden sein. Durch weitere Planungen wird diese Versorgungslage jedoch zum Teil verbessert. Von 5 Einrichtungen wird solitäre Kurzzeitpflege auf 72 Plätzen angeboten. Rechnet man alle Plätze zusammen, liegt die Versorgungsdichte bei 0, 1 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Damit liegt die Versorgungsdichte unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt von 0,2 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Im Bereich der vollstationären Pflege (mit eingestreuter Kurzzeitpflege) stehen in 94 Ein- richtungen 7.787 Plätze zur Verfügung. Die Versorgungsdichte liegt mit 13,1 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren unter dem Landes - (15,9 Plätze je 100 Ältere) und dem Bun- desdurchschnitt (17,0 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren). Aus den Befragungen der verschiedenen Anbieter pflegerischer Leistungen geht hervor, dass der bundesweit bestehende Fachkräftemangel auch in der Stadt Kö ln Herausfor- derungen für den Bereich der Pflege mit sich bringt. Die Mehrzahl der befragten Dienst- leister berichtet von Schwierigkeiten, ausreichend qualifiziertes Fachpersonal zu finden. Nach Einschätzung der Einrichtungen steht diese Schwierigkeit unter anderem in Zu- sammenhang mit fehlenden Qualifikationen, zu hohen Gehaltsvorstellungen und man- gelnder Einsatzbereitschaft. 5.2. Pflegeergänzende und präventive Angebote Die kommunale Pflegeplanung erfasst nicht nur den Kernbereich der ambulanten, teil- stationären und vollstationären Pflege, sondern nimmt auch Maßnahmen und Leistun- gen in den Blick, die über die pflegerische Versorgung hinausgehen. Dabei handelt es sich um Unterstützungsleistungen, die als Vorstufe zur Pflege oder als deren Ergänzung in Anspruch genommen werden können, um Älteren mit Hilfe- oder Pflegebedarf zu er- möglichen, so lange wie es geht in ihrer Privatwohnung zu leben. Information, Beratung und Begegnung Pflegebedürftige und Angehörige benötigen die Möglichkeit, sich umfassend über Ver- sorgungsangebote, die dem Bedarf des Pflegebedürftigen entsprechen, vor Ort fachkun- dig informieren zu können. Besonders bei akut auftretendem Versorgungsbedarf ist eine schnelle Sicherung der häuslichen Pflege durch Beratung und Vermittlung ambulanter professioneller sowie ehrenamtlicher Hilfen von großer Bedeutung. Informations - und Beratungsstellen liefern dabei einen Überblick über das breite Spektrum an Versor- gungsangeboten. In der Stadt Köln gibt es insgesamt 65 Beratungs- und Koordinationsstellen, die sich auf alle Stadtbezirke verteilen (Tabelle 19). Die Beratungsangebote umfassen sowohl die Senior*innen - und Pflegeberatungen der Stadtbezirke als auch Beratungsangebote von 67 Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, gemeinnützigen Organisationen und Anbietern, die hauptsächlich auf Beratungsleistungen im Bereich Alter und Pflege spezialisiert sind. Damit ist die Stadt Köln im regionalen Vergleich gut aufgestellt. Von den insgesamt 65 Beratungs- und Koordinationsstellen bietet ein Anbieter eine türkische Beratung für äl- tere Menschen an. Hinzu kommen noch die Seniorenkoordinationsstellen in den Stadtbezirken. Ab Januar 2018 wurde in jedem der neun Stadtbezirke eine halbe Stelle zur Seniorenkoordination eingerichtet.33 Die zentrale Aufgabe der Seni orenkoordinatoren ist die Bestandsauf- nahme der Versorgungs - und Teilhabeangebote in den Stadtbezirken. Ziel ist es, die verschiedenen Leistungen für Senior*innen im Bezirk passgenau aufeinander abzustim- men. Hierfür organisiert die Seniorenkoordination regelmäßig einen Runden Tisch als zentrales Vernetzungsgremium. Tabelle 19: Quelle: Angebotsverzeichnis des ISG 2020 In der Stadt Köln wurden auch Begegnungsangebote erfasst, die explizit ältere Men- schen als Zielgruppe angeben. Angebote dieser Art dienen der älteren Bevölkerung als Treffpunkt und Begegnungsstätte. Das Wahrnehmen von Begegnungsangeboten kann Ältere vor Vereinsamung schützen; gerade für alleinlebende ältere Menschen können diese Angebote eine präventive Funktion haben, indem sie die Fortführung von Aktivitä- ten und die Entstehung von tragfähigen sozialen Netzen fördern, die Passivität und Ver- einsamung im Alter verhindern helfen und bei Bedarf Kontakt zu einer Beratungsstelle vermitteln können. Auf diese Weise werden Senior*innen dazu motiviert, regelmäßig das Haus zu verlassen und in Kontakt mit anderen zu treten, so dass Rückzugstendenzen und einem Mangel an Bewegung aktiv entgegengewirkt wird. Für die Stadt Köln wurden 128 solcher Angebote erfasst, die auf alle Stadtbezirke verteilt sind ( Tabelle 19). Dazu 33 Stadt Köln (2017), siehe https://www.stadt- koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/senio- renkoordination-den-stadtbezirken-2?kontrast=weiss. Stadtbezirk Beratung / Koordination Begegnung Seniorenorganisation Hilfe bei Demenz Innenstadt 17 18 1 9 Rodenkirchen 9 16 1 10 Lindenthal 5 10 1 15 Ehrenfeld 11 19 1 10 Nippes 5 11 1 12 Chorweiler 4 11 1 10 Porz 4 15 1 12 Kalk 5 17 1 6 Mülheim 5 11 1 11 Köln insgesamt 65 128 9 95 Stadt Köln 2019 Beratung / Koordination , Begegnung, Seniorenorganisation, Hilfe bei Demenz 68 zählen Seniorentreffs, Seniorencafés, Seniorensportgruppen sowie begleitende Ange- bote für Senior*innen beispielsweise in Form von Spaziergängen. Der Bereich der Seniorenorganisationen umfass t sowohl selbstorganisierte Senioren- gruppen als auch politische Gremien wie zum Beispiel die Seniorenvertretungen in den Stadtbezirken. Für die Stadt Köln wurde in jedem Stadtbezirk eine Seniorenvertretung erfasst. Angebote der selbstorganisierten Seniorengruppen gibt es bislang nicht. Speziell für Menschen mit Demenz und zur Unterstützung ihrer pflegenden Angehörigen wurden 95 Angebote aufgelistet. Darunter befinden sich individuelle Betreuungsange- bote ebenso wie „Demenzcafés“ als Angebot der Gruppenbetreuung sowie Gesprächs- und Selbsthilfegruppen für Angehörige von Menschen mit Demenz. Von den insgesamt 95 Angeboten für Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen richten vier Anbieter ihr Angebot explizit an Menschen mit Migrationshintergrund. Abbildung 22: Lage der Beratungs- und Informationsangebote in der Stadt Köln Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2020 69 Im Folgenden wird eine Auswahl an Programmen der kommunalen Seniorenarbeit exemplarisch vorgestellt. Diese Darstellung erhebt nicht den Anspruch der Vollständig- keit, sondern soll lediglich als Hinweis auf die Vielfalt bestehender Angebote dienen. Kommunale Seniorenarbeit Ein wichtiger Eckpfeiler der kommunalen Seniorenarbeit sind seit vielen Jahren die in den Stadtbezirken bzw. Stadtteilen wirkenden Programme der kommunalen offenen Se- niorenarbeit: Seniorenberatung, SeniorenNetzwerke, Seniorenkoordination und Ange- bote für Menschen mit Demenz und Präventive Hausbesuche. Weitere Eckpfeiler der kommunalen Senior enarbeit bilden die Besuchsdienste, Selbsthilfegruppen und die Quartiersprojekte. Eine Partizipation der Senior *innen selbst erfolgt durch deren politi- sche Mitwirkung in Seniorenvertretungen, den Bezirksarbeitsgemeinschaften Senioren- politik sowie den Bezirksvertretungen.34 Seniorenberatungsstellen: Seit dem Jahr 2002 wurden in allen Kölner Stadtbezirken Seniorenberatungsstellen auf- gebaut. In jedem Bezirksrathaus ist eine Seniorenberatung mit einem Anteil von 0,5 Stel- len tätig, die weiteren Seniorenberatungsstellen sind im Stadtbezirk flächendeckend prä- sent. Insgesamt werden derzeit 33 Seniorenberater finanziert, dies sind 3,5 Stellen pro Stadtbezirk.35 Um darüber hinaus die Informationslage der älteren Bevölkerung über Unterstützungs- angebote für Pflegebedürftige zu verbessern, werden seit dem Jahr 2014 Informations- karten für Ältere in zehn Sprachen bereitgestellt, die Angaben zu Informationsangeboten und Beratungsstellen in Köln in kompakter Form enthalten.36 Seniorenkoordination Seit 2018 hat die Stadt Köln in allen neun Stadtbezirken die Seniorenkoordination als neues Programm der kommunalen Seniorenarbeit initiiert. Die zentrale Aufgabe der Se- niorenkoordinatoren ist die Bestandsaufnahme der Versorgungs- und Teilhabeangebote in den Stadtbezirken. Ziel ist es, die verschiedenen Leistungen für Senior *innen im Be- zirk passgenau aufeinander abzustimmen. Hierfür organisiert die Seniorenkoordination regelmäßig einen Runden Tisch als zentrales Vernetzungsgremium.37 34 Stadt Köln (2018), S. 101ff. 35 Stadt Köln (2018), S. 75. 36 Stadt Köln (2018), S. 68; siehe auch https://www.stadt- koeln.de/politik-und-verwal- tung/presse/mitteilungen/19417/index.html. 37 Stadt Köln (2017), siehe https://www.stadt- koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/senio- renkoordination-den-stadtbezirken-2?kontrast=weiss. 70 Präventive Hausbesuche: Präventive Hausbesuche richten sich an ältere Menschen ab 75 Jahren. Im Rahmen des Programms wird allen Menschen ab 75 Jahren mittels eines persönlichen Schrei bens ein Hausbesuch durch einen Mitarbeiter*innen der Freien Wohlfahrtspflege bzw. der So- zial-Betriebe Köln angeboten. Für jeden Stadtbezirk gibt es einen persönlichen An- sprechpartner*innen, der für die älteren Menschen eine Beratung zu ihrem persönlichen Anliegen wie z.B. zu ihrer Wohnsituation, zu finanziellen Fragen, zu Fragen zur Pflege oder zu Unterstützungsmöglichkeiten im Haushalt durchführt. Bisher wurden in 35 Stadtteilen (von insgesamt 86) alle älteren Menschen ab 75 Jahre mit einem Infobrief angeschrieben (Stand: Juli 2018). Quartiersprojekte: Quartiersprojekte richten sich an ältere Menschen, Pflegebedürftige und / oder Men- schen mit Behinderung. Im Rahmen der Projekte sollen ältere Menschen, die noch nicht pflegebedürftig sind, über die vielfältigen Netzwerk- und Angebotsstrukturen im Quartier aufgeklärt werden. Damit erfüllen die Quartiersprojekte ebenso wie die Hausbesuche vor allem eine präventive Funktion. Ziel ist es, die Lebenssituation dieser Menschen im Quartier nachhaltig zu verbessern. Im Jahr 2018 gab es in Köln sieben Projekte mit Quartiersmanagern und acht weitere Projekte in zehn Quartieren mit Wirkung ins Quar- tier.38 Seniorenvertretungen: In jedem Bezirk der Stadt Köln gibt es eine Seniorenvertretung. Diese Organisationsform von Älteren bietet die Möglichkeit, für die Interessen der älteren Bevölkerung einzutreten. Die Seniorenvertretung wird alle fünf Jahre von den Kölner Senior*innen neu gewählt. In den Bezirksvertretungen hat ein einzelner Seniorenvertreter *innen zwar Rederecht, je- doch kein „eigenständiges“ Antragsrecht. Für die Bewohner *innen von strukturschwachen Stadtteilen 39 wurde das Programm „Starkes Veedel – Starkes Köln“ entwickelt, in dessen Rahmen auch ein Schwerpunkt auf der Unterstützung älterer Menschen liegt. 38 Stadt Köln (2015), S. 108. 39 Eine Analyse der Stadtteile mit erhöhten Problemlagen bietet auch der „1. Kölner Lebens- lagenbericht 2020“. Dort werden in den Kapiteln 4.3 und 4.4 soziale Problemlagen unter anderem anhand des Indikators beschrieben, wie hoch der Anteil der älteren Menschen mit Bezug von Grundsicherung im Alter ist. 71 Starkes Veedel – Starkes Köln Mit dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ nimmt die Stadt Köln die im Jahr 2006 festgelegten elf Sozialräume in Blick. Dies sind: • Bickendorf, Westend und Ossendorf • Bilderstöckchen • Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord • Bocklemünd / Mengenich • Mülheim-Nord und Keupstraße und Buchheim und Buchforst • Höhenberg und Vingst • Humboldt/Gremberg und Kalk • Meschenich und Rondorf • Ostheim und Neubrück • Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil Ziel des Programms ist es, geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedin- gungen für die Bewohner*innen strukturschwacher Quartiere in Köln zu entwickeln. Ein Büro für Quartiersmanagement und mehrere sogenannte Quartier smanager begleiten die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen, die vielfältige Themenbereiche abde- cken und unterschiedliche Ziele verfolgen. Zu den Maßnahmen gehören sozialraum- übergreifende Maßnahmen, sozialraumspezifische Maßnahmen sowie Maßnahmen zu verschiedenen Querschnittszielen, wie zum Bespiel Evaluation und Öffentlichkeitsar- beit.40 Unter den sozialraumübergreifenden Maßnahmen befinden sich auch mehrere Projekte, die einen besonderen Fokus auf die Gruppe der älteren Menschen und der Menschen mit Behinderung legen. Zu nennen sind hier beispielhaft die Maßnahmen „Unser Park“ und „Zuhause im Veedel - Aktivierung, Beteiligung und Wohnumfeldpflege“.41 Angebote zur Unterstützung im Alltag Mit zunehmendem Alter kann auch die eigenständige Bewältigung alltäglicher Aufgaben schwieriger werden, dazu gehören Tätigkeiten im Haushalt wie beispielsweise Einkau- fen, Kochen oder Wohnungsreinigung, aber auch Behördengänge, Kommunikation, Freizeitaktivitäten oder die Wahrnehmung sozialer Kontakte. Pflegebedürftige Men- schen, die in einer Privatwohnung leben und bei diesen Tätigkeiten Hilfe benötigen, kön- nen Unterstützungsangebote im Alltag nach § 45a SGB XI (ehemals „Niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote") in Anspruch nehmen. Dort heißt es: „Angebote zur Un- terstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflege- bedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte 40 Stadt Köln (2015), S. 10. 41 Stadt Köln (2015), S. 95ff. 72 aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu kön- nen“ (§ 45a Abs. 1 SGB XI). Zu den Unterstützungsangeboten im Alltag zählen u.a. Be- treuungsangebote für Pflegebedürftige, Angebote zur Entlastung im Alltag, die sich an Pflegebedürftige richten und der Unterstützung und der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt dienen (insbesondere bei der Haushaltsführung) sowie Angebote zur Entlastung von Pflegenden. Darüber hin- aus bieten auch Privatpersonen Unterstützungsleistungen an, die von ehrenamtlichen Personen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erbracht werden. Diese Hilfen konnten jedoch nicht in das Angebotsverzeichnis übernommen werden, da hier ein persönlicher Bezug zur zu pflegenden Person besteht und das Angebot nicht von weiteren Personen in Anspruch genommen werden kann. Weiterhin bieten auch einige der in Abschnitt 5.1 dargestellten ambulanten Pflegedienste solche Angebote zur Unterstützung im Alltag an. Ältere Menschen können so nach Bedarf Hilfe im Alltag erhalten und weiterhin so selbst- ständig wie möglich leben. Doch nicht nur die Älteren selbst werden dadurch in Ihrem Alltag entlastet, auch deren Angehörige, denn häufig sind es Nachbar*innen, Ehrenamt- liche und Freund*innen, die diese unterstützenden Aufgaben erfüllen. Mit der „Verord- nung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein- Westfalen“ (Anerken- nungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO) vom 01. Januar 2017 wurden die ge- nauen Vor aussetzungen zur Anerkennung solcher Unterstützungsangebote geregelt, auf deren Grundlage diese Angebote nach § 45a Abs. 4 (Kostenerstattung) und § 45b Abs. 1 SGB XI (Entlastungsbetrag) mit der Pflegekasse abgerechnet werden können. In der Stadt Köln wurden mit Stand Dezember 2019 insgesamt 113 Angebote ermittelt, die Angebote zur Unterstützung im Alltag leisten und im Rahmen der AnFöVO anerkannt wurden. Es wird allerdings berichtet, dass die Nachfrage das Angebot übersteigt. Haupt- sächlich fehlen Angebote zur Haushaltsunterstützung wie Putzen, Waschen etc. Niedrigschwellige haushaltsnahe Dienstleistungen Neben Angeboten zur Unterstützung im Alltag können ältere Menschen auch nied- rigschwellige Hilfen in Anspruch nehmen, die auch von einigen der in Abschnitt 5.1 dar- gestellten ambulanten Pflegedienste angeboten werden. In der Stadt Köln wurden insgesamt 54 Dienstleister ermittelt, die Hilfen im Haushalt anbieten (Tabelle 20). Zu deren Angebot zählen u.a. das Erledigen von Einkäufen, Hilfe beim Kochen, die Reinigung der Wohnung, aber auch die Versorgung von Haustieren. Weiterhin bieten auch einige der in Abschnitt 5.1 dargestellten ambulanten Pflegedienste solche niedrigschwelligen Hilfen an. Das Angebot an mobilen Mahlzeitendiensten beläuft sich in der Stadt Köln auf 16 Anbie- ter, wobei die Stadtbezirke Nippes und Chorweiler über kein eigenständiges Angebot verfügen (Tabelle 20). Mahlzeitendienste liefern jedoch meist bezirksübergreifend, so dass auch Personen in den Bezirken ohne eigenes Angebot mitversorgt werden können. 73 Kunden dieser Dienstleistungen können sich vorab in einer Art Speisekarte aussuchen, welche Gerichte sie in den nächsten Tagen erhalten möchten. Spezielle Ernährungsfor- men und Diäten werden von den Anbietern berücksichtigt. Wie häufig pro Woche der Menüservice in Anspruch genommen wird, gestaltet sich dabei flexibel und individuell. Tabelle 20: Quelle: Angebotsverzeichnis des ISG 2020 Neben gesundheitlichen Einschränkungen können auch kleinere Unfälle wie ein Sturz in der Privatwohnung für Ältere problematisch sein, vor allem, wenn diese alleine leben. Manchmal ist es nach einem Sturz nicht einmal möglich, eigenständig aufzustehen und per Telefon Hilfe zu rufen. Die Angst vor einer solchen Situation und der damit einher- gehenden Hilflosigkeit kann den Verbleib für Ältere in ihrer privaten Wohnung erschwe- ren. Deshalb gibt es das Angebot des Hausnotrufs. Durch einen Funksender, den di e Senior*innen am Körper tragen, können diese bei einem Sturz oder bei akutem Unwohl- sein einen Notrufknopf drücken, ohne dass das Telefon benutzt werden muss. Nach dem Erhalt des Notrufs schickt der Anbieter Hilfe zur Wohnung seiner Kunden. I n der Stadt Köln sind insgesamt 13 Anbieter von Hausnotrufsystemen ansässig. Außer dem Stadt- bezirk Porz ist dabei in jedem Bezirk mindestens ein Hausnotrufanbieter ansässig. Da Anbieter des Hausnotrufs auch bezirksübergreifend arbeiten, ist es nicht notwendig, dass diese in jedem Stadtbezirk in gleicher Dichte angesiedelt sind. Eine weitere niedrigschwellige Dienstleistung ist der Fahrdienst für Senior *innen. Auch wenn Ältere noch keine größeren körperlichen Einschränkungen haben, können das Zu- rücklegen größerer Strecken zu Fuß oder längere Bahn- und Busfahrten für sie zu an- strengend sein. Dies gilt besonders, wenn die Älteren in einer Umgebung leben, in d er Einrichtungen, die für sie wichtig sind, fußläufig nicht gut zu erreichen sind. In der Stadt Köln gibt es 18 solcher Fahrdienste, die stadtweit Fahrten übernehmen, wobei auch hier die Stadtbezirke Nippes und Chorweiler über kein eigenes Angebot verfügen. Stadtbezirk Hilfe im Haushalt Mahlzeiten Hausnotruf Fahrdienste Innenstadt 10 3 1 3 Rodenkirchen 6 3 2 1 Lindenthal 6 3 2 4 Ehrenfeld 8 2 3 4 Nippes 4 0 1 0 Chorweiler 3 0 1 0 Porz 5 1 0 2 Kalk 3 3 2 2 Mülheim 9 1 1 2 Köln insgesamt 54 16 13 18 Niedrigschwellige haushaltsnahe Dienstleistungen Stadt Köln 2019 74 Zusammenfassung In der Stadt Köln ist das Versorgungsnetz an präventiven und pflegeergänzenden Leis- tungen in seinen verschiedenen Komponenten unterschiedlich ausgebaut. Die Ange- botsstruktur in den Bereichen Information, Beratung und Begegnung ist über alle Bezirke der Stadt verteilt. Angebote der Begegnung und Geselligkeit für ältere Menschen wurden recherchiert, sind aber angesichts der Vielfalt in diesem Bereich unter Umständen un- vollständig erfasst. In dem Stadtbezirk Lindenthal gibt es mit zehn Anbietern das ge- ringste Angebot in diesem Bereich, wohingegen der Stadtbezirk Ehrenfeld mit 19 Anbie- tern über die höchste Anzahl an Begegnungsangeboten verfügt. Mit Stand Dezember 2019 gibt es in der Stadt Köln insgesamt 113 anerkannte Unter- stützungsangebote im Alltag . Das Angebot an niedrigschwelligen haushaltsnahen Dienstleistungen besteht aus 54 professionellen Anbietern von Hilfen im Haushalt,16 Menüdiensten, 13 Anbietern von Hausnotrufen und 18 Fahrdiensten für Senior*innen. 5.3. Gesundheitsversorgung Für ältere Personen, die in ihren Privatwohnungen leben, ist ebenfalls eine gute Erreich- barkeit von Ärzt *innen und Apotheken sow ie verschiedenen (Fach- )Kliniken wichtig. Eine gute Gesundheitsversorgung und die Möglichkeit, die verschiedenen Einrichtungen selbstständig erreichen zu können, tragen zum längeren Verbleib in einer Privatwohnung bei. Für viele ältere Menschen fungiert der*die Hausärzt*in als zentrale Vertrauensperson in Gesundheitsfragen. Meist begleitet ein*e Hausärzt*in seine*ihre Patient*innen über Jahre hinweg und verfügt damit über ein umfassendes Bild des Gesundheitszustands und der Leistungsfähigkeit seiner *ihrer Patient*innen. In der Stadt Köln wurden insge- samt 505 niedergelassene Hausärzt*innen registriert (Tabelle 21). Die weitere Gesundheitsversorgung durch Fachärzte wurde hier nicht erfasst. Bezogen auf die ältere Bevölkerung ab 80 Jahren ergibt sich für die Stadt Köln eine Versorgungs- dichte von 0,9 Hausärzt*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren, damit wird eine etwas bessere Versorgungsdichte erreicht als im Landesdurchschnitt mit 0,6 und im Bundesdurch- schnitt mit 0,7 Hausärzt*innen je 100 Ältere.42 Die Stadtbezirke Innenstadt mit 1,8 Haus- ärzt*innen, Lindenthal und Ehrenfeld mit 1,0 Hausärzt*innen je 100 Einwohner*innen ab 80 Jahren verfügen über die höchste hausärztliche Versorgungsdichte, während der 42 Für die Berechnung der hausärztlichen Versorgungsdichte auf Bundes- und Landesebene wurde die Zahl der hausärztlichen Einzel - und Gemeinschaftspraxen in Deutschland und Nordrhein-Westfalen herangezogen, http://www.gbe-bund.de/oowa921-install/serv- let/oowa/aw92/dboowasys921.xwdevkit/xwd_init?gbe.isgbe- tol/xs_start_neu/&p_aid=3&p_aid=61078924&nummer=861&p_sprache=D&p_in- dsp=1097&p_aid=7056615. 75 Stadtbezirk Chorweiler mit 0,5 Hausärzt*innen je 100 Einwohner*innen ab 80 Jahren die niedrigste Versorgungsdichte aufweist. Tabelle 21: Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2020 Die Versorgung mit Medikamenten wird stadtweit von 216 Apotheken geleistet, dies ent- spricht 0,4 Apotheken je 100 Ältere ab 80 Jahren. Die Versorgung durch Apotheken ist in der Stadt Köln sehr ausgeglichen, da die Versorgungsdichte der verschiedenen Stadt- bezirke, ausgenommen der Stadtbezirk Innenstand, eng am stadtweiten Gesamtdurch- schnitt liegt. Dies hängt vor allem mit einem bundesweit geltenden Schlüssel der Apo- thekenversorgung zusammen, daher unterscheidet sich die Versorgungsdichte mit Apo- theken in Köln auch nicht von der im Landes- und Bundesdurchschnitt. Die Bedeutung der klinischen Versorgung für ältere Menschen lässt sich daran ersehen, dass der Anteil der Älteren ab 65 Jahren unter den Krankenhaus-Patient*innen mehr als doppelt so hoch ist wie in der Bevölkerung insge samt.43 Wenn ein plötzlicher Kranken- hausaufenthalt nötig wird, z.B. aufgrund eines Schlaganfalls oder eines Sturzes, stellt sich für Betroffene und Angehörige die Frage, wie es nach dem Krankenhausaufenthalt weitergehen kann, ob eine Rückkehr in einen Privathaushalt mit eigenständiger Lebens- führung möglich ist und wie ggf. ein höheres Maß an Hilfe- und Pflegebedarf bewältigt werden kann. Als Übergang zwischen Krankenhaus und Rückkehr in den Privathaushalt kann ein Aufenthalt in der Kurzzeitpflege oder einer Rehabilitationseinrichtung dienen, bei dem eine nach der Akutbehandlung noch unzureichende Leistungsfähigkeit wieder- hergestellt und die Fähigkeit zur eigenständigen Haushaltsführung gestärkt werden kann. Es kann sich aber auch ein Umzug in eine andere Wohnform als notwendig erwei- sen, besonders wenn Angehörige auch unter Einbeziehung von sozialen Diensten die Versorgung von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen nicht (mehr) leisten können. Wenn eine Rückkehr in die eigene Wohnung nicht mehr möglich ist, kann ein Umzug in 43 Statistisches Bundesamt (2019): Statistisches Jahrbuch, Wiesbaden, S. 130. Stadtbezirk Ärzte je 100 ab 80 J. Apotheken je 100 ab 80 J. Innenstadt 101 1,8 42 0,8 Rodenkirchen 40 0,6 21 0,3 Lindenthal 83 1,0 35 0,4 Ehrenfeld 50 1,0 17 0,3 Nippes 56 0,8 18 0,3 Chorweiler 24 0,5 12 0,2 Porz 44 0,6 16 0,2 Kalk 43 0,7 25 0,4 Mülheim 64 0,8 30 0,4 Köln insgesamt 505 0,9 216 0,4 Gesundheitsversorgung: Niedergelassene Hausärzte und Apotheken Stadt Köln 2019 76 eine stationäre Pflegeeinrichtung erforderlich werden. An solchen Entscheidung en ist der Krankenhaussozialdienst bzw. das Entlassungsmanagement maßgeblich beteiligt und hat damit einen hohen Stellenwert in der Beratung und Vermittlung von Pflegearran- gements.44 Modellprojekt „Familiale Pflege“ Dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ folgend spielt ein professionelles Entlassungs- management auch bei der Optimierung des Übergangs vom Krankenhaus in die häusli- che Pflege eine bedeutende Rolle. Um pflegende Angehörige bei diesem Übergang an- gemessen zu unterstützen, wurde von der AOK Rheinland/Hamburg, der AOK NordWest und der Universität Bielefeld das Modellprojekt „Familiale Pflege“ ins Leben gerufen. 45 Ziel des Projektes ist es, pflegende Angehörige d urch Pflegetrainings, Weiterbildungen und persönliche Beratungs- und Unterstützungsangebote auf die häusliche Pflege vor- zubereiten. Im Jahr 2017 beteiligten sich insgesamt 415 Allgemeinkrankenhäuser, Psy- chiatrien und Rehakliniken in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Schleswig-Holstein an dem Förderprogramm. Dadurch konnten insgesamt 70.000 pflegende Angehörige mit den verschiedenen Angeboten erreicht werden. In der Stadt Köln gibt es 25 Kliniken mit insgesamt 6.740 Betten (Tabelle 22). In den Stadtbezirken Ehrenfeld, Porz und Mülheim befindet sich jeweils ein Krankenhaus. Im Stadtbezirk Chorweiler müssen die Bewohner*innen dagegen Krankenhäuser in angren- zenden Stadtbezirken aufsuchen. Tabelle 22: Quelle: Landesgesundheitsportal NRW; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2020 44 Siehe dazu auch: ISG (2015): Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ unter besonderer Berücksichtigung des pflegerischen Entlassungsmanagements aus der Klinik. Gutachten im Auftrag der Landeshauptstadt Schwerin, ISG Köln. 45 Vgl. Gröning, K., Lienker, H., Sander, B. (2018): Neue Herausforderungen im Übergang vom Krankenhaus in die familiale Pflege. Programmbeschreibung, Universität Bielefeld. Stadtbezirk Klinik Betten je 100 ab 80 J. Psych.Klinik Plätze je 100 ab 80 J. Innenstadt 7 858 15,6 1 56 1,0 Rodenkirchen 2 238 3,5 1 0 0,0 Lindenthal 6 2.396 28,0 2 130 1,5 Ehrenfeld 1 300 6,0 1 0 0,0 Nippes 4 1.052 15,6 3 45 0,7 Chorweiler 0 0 0,0 1 18 0,4 Porz 1 420 6,0 2 189 2,7 Kalk 3 1.069 16,8 3 126 2,0 Mülheim 1 407 4,9 2 21 0,3 Köln insgesamt 25 6.740 11,4 16 585 1,0 Stadt Köln 2019 Gesundheitsversorgung: Kliniken 77 Mit insgesamt sieben Einrichtungen verfügt der Stadtbezirk Innenstadt über die höchste Anzahl an Krankenhäusern. Die stadtweite Versorgungsdichte liegt bei 11,4 Kranken- hausbetten je 100 Ältere ab 80 Jahren und damit leicht über dem Landes - und dem Bundesdurchschnitt von 9,7 Betten je 100 Ältere ab 80 Jahren. Die Stadtbezirke Innenstadt, Lindenthal und Kalk verfügen jeweils über ein Krankenhaus mit einer g eriatrischen Abteilung, in der die Versorgung neben der medizinischen Be- handlung auch begleitende rehabilitative Maßnahmen umfasst. Insgesamt stehen in die- sen Abteilungen 299 Plätze zur Verfügung. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass das Aufnahmegebiet einer Klinik über die Grenzen des jeweiligen Stadtbezirks hinausgeht. Abbildung 23: Lage der Kliniken und der psychiatrischen Kliniken in der Stadt Köln Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2020 78 Laut der kassenärztlichen Ver einigung gibt es Köln aktuell elf Ärzte*innen mit der Zu- satzbezeichnung Geriatrie (ambulant und stationär).46 Das Angebot an psychiatrischen Kliniken besteht aus insgesamt 16 stationären Kliniken sowie Tageskliniken mit insge- samt 585 Plätzen, die sich größtenteils in privater Trägerschaft befinden. Daraus resul- tiert für die gesamte Stadt eine durchschnittliche Kennzahl von einem Platz in psychiat- rischen Kliniken je 100 Ältere ab 80 Jahren. Kinder- und Jugendkliniken wurden im Rah- men der Pflegeplanung nicht erfasst. Sterbebegleitung Die letzte Unterstützungsform im Lebensverlauf bietet die palliativmedizinische und psy- chosoziale Begleitung im Prozess des Sterbens. D azu können mehrere Komponenten beitragen: Die erforderlichen pflegerischen Leistungen durch ambulante Dienste, für die spezifische palliativpflegerische Qualifikationen erworben werden können, werden durch die ärztlich erbrachte Palliativmedizin ergänzt. Diese dient der Verbesserung der Le- bensqualität bei unheilbaren Erkrankungen im Endstadium und ist nicht auf Heilung aus- gerichtet, sondern auf Prävention und Linderung von Schmerzen, um den Sterbenden ihre letzte Lebenszeit so angenehm und schmerzfrei wie möglich zu gestalten.47 Als wei- tere Komponenten erfordert die Sterbebegleitung eine emotionale und seelsorgerische Begleitung sowohl der Sterbenden als auch ihrer Angehörigen. Dazu leisten ambulante Hospizdienste und stationäre Hospize Gespräche und psychologische Betreuung durch Fachpersonal ebenso wie psychosoziale Begleitung durch ehrenamtliche Mitarbeiter*in- nen. Welche Form an Sterbebegleitung im jeweiligen Einzelfall angemessen ist, muss individuell entschieden werden und hängt maßgeblich von der Art und dem Fortschreiten der Erkrankung ab. Eine Palliativversorgung durch eine/ n Ärzt*innen reicht in den ersten Stadien einer Krankheit meist aus, während in fortgeschrittenen Stadien ambulante Hospizdienste und eine stationäre Versorgung in Hospizen eine wichtige Unterstützung leisten. In der Stadt Köln bieten insgesamt 78 Ärzt*innen palliativmedizinische Versorgung an (Tabelle 23). Der Stadtbezirk Lindenthal verfügt mit insgesamt 24 Ärzten über ein deut- lich größeres Angebot in diesem Bereich als die anderen Stadtbezirke. Hier ist jedoch anzumerken, dass sich die palliative Versorgung der einzelnen Stadtbezirke gebiets- übergreifend auch auf weitere Stadtbezirke erstreckt. 46 Vgl. Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Online unter https://patienten.kvno.de/praxis- suche. 47 Nauck, F.; Sitte, T. (2012): Ambulante Palliativversorgung – ein Ratgeber, Deutscher Pal- liativ Verlag, Fulda. 79 Tabelle 23: Quelle: Wegweiser für Hospiz- und Palliativversorgung Deutschland; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2020 Die ambulante Palliativpflege hat das Ziel, Sterbenden so lange wie möglich ein weitest- gehend selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung der eigenen vier Wände zu ermöglichen. Von den 156 ambulanten Pflegediensten in der Stadt Köln bieten 22 Pflegedienste auch Palliativpflege an. Ambulante Hospizdienste widmen sich besonders der psychosozialen Betreuung unheil- bar kranker bzw. sterbender Menschen sowie der Begleitung ihrer Angehörigen. I n der Stadt Köln sind dreizehn ambulante Hospizdienste ansässig. Die Anbieter sind recht gleichmäßig über die Stadt Köln verteilt. Ähnlich wie die ambulanten Pflegedienste ar- beiten auch die Hospizdienste in der Regel bezirksübergreifend. Die stationäre Versorgung von Sterbenden wird i n der Stadt Köln von vier Hospizen in den Stadtbezirken Rodenkirchen, Nippes und Porz mit insgesamt 36 Plätzen übernom- men. Zusätzlich gibt es vier Palliativstationen in Kliniken in Lindenthal, Nippes und Kalk mit 35 Plätzen, so dass für die stationäre Palliativversorgung insgesam t 71 Plätze zur Verfügung stehen. Im Gegensatz zu Palliativstationen in Kliniken sind stationäre Hospize baulich, organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einrichtungen mit separatem Personal und Konzept. Ziel ist es, schwerstkranke und sterbende M enschen und ihre Angehörigen unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse in der Sterbephase zu begleiten und zu unterstützen. Während in einem stationären Hospiz eine Rückkehr der Gäste nach Hause in der Regel nicht vorgesehen ist, sollen auf einer stationären Palliativstation die Schmerzen schwerstkranker Patient *innen so gut gelindert werden, dass eine Entlassung nach Hause oder Verlegung in ein Hospiz möglich ist. ambulante Stadtbezirk Ärzte Pflegedienste Hospizdienste Einrichtungen Plätze Innenstadt 13 0 2 0 0 Rodenkirchen 9 2 1 1 10 Lindenthal 24 2 2 2 21 Ehrenfeld 2 3 1 0 0 Nippes 9 1 1 3 26 Chorweiler 3 1 1 0 0 Porz 3 6 2 1 8 Kalk 11 4 1 1 6 Mülheim 4 3 2 0 0 Köln insgesamt 78 22 13 8 71 Sterbebegleitung Palliativpflege Hospiz und Palliativstation Stadt Köln 2019 80 Zusammenfassung Im Bereich der Gesundheitsversorgung liegt die Versorgungsdichte bei 0,9 Hausärzt*in- nen und 0,4 Apotheken je 100 Ältere ab 80 Jahren. Weiter hin sorgen 25 Kliniken mit 6.740 Betten und 16 psychiatrische Kliniken bzw. Tageskliniken mit insgesamt 585 Plät- zen für die stationären oder teilstationäre gesundheitliche Versorgung der Einwohner*in- nen in der Stadt Köln. Speziell für ältere Menschen gibt es geriatrische A bteilungen in den Kliniken in den Stadtbezirken Innenstadt, Lindenthal und Kalk, zunehmend zeichnet sich ein Bedarf im Bereich der geriatrischen Frührehabilitation ab. Langfristig fehlen Plätze für die spezielle geriatrische Rehabilitation in der Stadt Köln. Aufgrund der demo- grafischen Entwicklung wird hier der Bedarf grundsätzlich steigen. Angebote zur Sterbebegleitung sind in allen Bezirken der Stadt vorhanden, wobei die ambulanten Dienste, die solche Leistungen anbieten, meist stadt weit tätig sind. Eine medizinische Palliativversorgung wird von 13 niedergelassenen Ärzt*innen angeboten. Vier Hospize mit insgesamt 36 Plätzen bieten eine stationäre Hospizversorgung an. Wei- terhin leisten vier Palliativstationen in Krankenhäusern mit insgesamt 35 Betten eine sta- tionäre Palliativversorgung. 5.4. Wohnen im Alter Ob und wie lange ein Verbleib in der eigenen Wohnung möglich ist, hängt auch davon ab, ob die Wohnung für ältere Mens chen mit Hilfe- und Pflegebedarf geeignet ist. Dies hängt von den baulichen Gegebenheiten ab wie Barrierefreiheit innerhalb der Wohnung und barrierefreier Zugänglichkeit der Wohnung, aber auch von der Einbindung in ein barrierefreies Wohnumfeld sowie in ein soziales Umfeld, zu dem auch hilfsbereite Nach- bar*innen gehören können. Eine barrierearme Wohnumgebung mit flachen Bordst ein- kanten und einem gut begehbaren Straßenbelag erleichtert älteren Menschen die Selbstständigkeit im Alltag. Ein weiter er Faktor ist die Erreichbarkeit von Versorgungs- angeboten und -möglichkeiten, die Senior*innen wichtig sind, wie Einkaufsgelegenhei- ten, aber auch religiöse Einrichtungen, Café oder Friseur. Neben dem klassischen Kern der pflegerischen Versorgung sind daher weiterhin Wohn- angebote für Senior*innen mit einzubeziehen: • Barrierearme und barrierefreie Wohnungen • Betreutes Wohnen bzw. Servicewohnen • Ambulante Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige. Barrierefreie und barrierearme Wohnungen Menschen mit Mobilitätsbeschränkungen benötigen Wohnungen, die möglichst barriere- frei, also ohne zugangsbeschränkende Barrieren sind. Auch die Wohnumgebung sollte möglichst barrierefrei sein. 81 Für ältere Menschen mit Mobilitätsbeschränkungen kann es zunächst schon hilfreich sein, wenn sie in einer barrierearmen, stufenlosen Wohnung wohnen und auch innerhalb der Wohnung keine Stufen zu finden sind. Liegt die barrierearme Wohnung nicht im Erd- geschoss eines Hauses, kann ein Aufzug den Zugang zur Wohnung erleichtern. Barrierefreie Wohnungen im engeren Sinne erfüllen diese Anforderung ebenfalls, sind aber darüber hinaus auch rollstuhlgerecht und erfüllen weiterhin die sensorischen Anfor- derungen, die in der offiziellen Definition einer barrierefreien Wohnung enthalten sind.48 Inwieweit die Wohnungen und Häuser älterer Menschen in der Stadt Köln barrierefrei oder barrierearm sind, wurde in der „Leben in Köln“-Umfrage 2016 näherungsweise mit der Frage nach „altengerechtem Wohnraum“ erhoben. Von den Befragten im Alter ab 65 Jahren gaben 48% die Einschätzung, dass sie in einer altengerechten Wohnung oder einem altengerechten Haus wohnen (Abbildung 24); von den Befragten unter 65 Jahren gaben dies nur 31% an. Abbildung 24: Senior*innen, die in „altengerechten“ Wohnungen wohnen Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik, „Leben in Köln“-Umfrage 2016, Bearbeitung ISG 2020 33% der älteren Befragten waren sich diesbezüglich nicht sicher, und 19% der Befragten gaben an, nicht altengerecht zu wohnen. Eine aktuelle Wohnungsmarktprognose für das Land NRW geht davon aus, dass es in Köln im Jahr 2018 einen Bestand von 12.000 umfassend barrierefreien Wohnungen gab, 48 Die Anforderungen für barrierefreies Bauen von Wohnungen sind der DIN 18040-2 zu ent- nehmen, in der die früheren Normen DIN 18025- 1 und DIN 18025- 2 zusammengefasst wurden. Spezielle Anforderungen an Wohnungen für Rollstuhlfahrer werden hervorgeho- ben; neu wurden sensorische Anforderungen (visuell, akustisch, taktil) aufgenommen. 82 und dass der Bedarf um rd. 20.000 solcher Wohnungen höher ist . Bis zum Jahr 2040 wird ein Anstieg des Bedarfs um weitere rd. 13.000 Wohnungen angenommen, so dass dann der Bedarf an barrierefreien Wohnungen für ältere Menschen um 33.000 Wohnun- gen höher läge als der Bestand im Jahr 2018.49 Ältere Personen, die in keiner altersgerechten Wohnung leben, haben mit steigendem Alter ein höheres Risiko, entweder in eine andere barrierefreie Wohnung oder, aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit, in eine Pflegeeinrichtung ziehen zu müssen, was – dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ folgend – zu vermeiden wäre. Servicewohnen Im Servicewohnen wird älteren Menschen ermöglicht, die Eigenständigkeit ihres eigenen Haushalts aufrecht zu erhalten und zugleich die Hilfeangebote, die Kommunikations- möglichkeiten und das Sicherheitsgefühl einer unterstützenden Wohnform in Anspruch nehmen zu können. Dabei können die angebotenen Service- und Betreuungsleistungen sowohl nach Umfang und Qualität als auch preislich stark variieren. 50 Diese Wohnform ist aber nicht geeignet für Personen, die wegen fortgeschrittener Demenz zu einer zu- mindest in Grundzügen eigenständigen Haushaltsführung nicht mehr in der Lage sind. Um falschen Erwartungen vorzubeugen, ist es wichtig, dass das Leistungsangebot und die Preise transparent gemacht werden. Vertraglich sollte dann genau vereinbart wer- den, welche Leistung im Bereich Wohnen (Mietvertrag) und Grundservice (obligatori- scher Zusatzvertrag) garantiert werden und für welche Zusatzleistungen ein besonderer Vertrag abzuschließen ist. Das Angebot an Serviceleistungen gestaltet sich je nach An- bieter individuell, umfasst jedoch meist Leistungen wie Hausmeisterservice als Basis- leistung sowie hausinternen Fahrdienst, Mahlzeitenservice und weitere Leistungen, die für Ältere hilfreich sind und die in der Regel zu einer Basisdienstleistung hinzu g ebucht werden können. Bei dieser Wohnform ist es wichtig, preisgünstige, bedarfsgerechte An- gebote zur Verfügung zu stellen, die auch für Ältere mit niedrigem Einkommen er- schwinglich sind. Das Angebot des Servicewohnens in der Stadt Köln umfasst 50 Häuser bzw. Anlagen mit insgesamt 4.218 Wohnungen mit Service (Tabelle 24).51 49 GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH (2020): Wohnungsmarkt- gutachten über den quantitativen und qualitativen Wohnungsneubaubedarf in Nordrhein- Westfalen bis 2040, hrsg. vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstel- lung des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, S. 45 und 47. 50 Die DIN 77800 enthält Anforderungen an die Transparenz des Leistungsangebotes, die zu erbringenden Dienstleistungen (Grundleistungen/ allgemeine Betreuungsleistungen und Wahlleistungen/ weitergehende Leistungen), das Wohnangebot, die Vertragsge staltung und qualitätssichernde Maßnahmen (vgl. www.din.de). 51 Zum Bestand des Servicewohnens liegen keine Statistiken oder Listen vor, daher w urden diese Daten durch Recherchen des ISG erhoben. 83 Tabelle 24: Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2020 Davon befinden sich fünf Häuser bzw. Wohnanlagen mit 978 Plätzen in dem Stadtbezirk Nippes. Hier stehen 14,5 Plätze in Wohnungen mit Service je 100 Ältere ab 80 Jahren zur Verfügung, was deutlich über dem Stadtdurchschnitt liegt. So stehen den Bewoh- ner*innen der Stadt Köln im Verhältnis zur älteren Bevölkerung durchschnittlich 7,1 Woh- nungen je 100 Ältere ab 80 Jahren zur Verfügung. Da Wohnungen mit Service nicht statistisch erfasst werden, gibt es hierzu keine Vergleichsdaten auf Landes - und Bun- desebene. Ein Vergleich mit den benachbarten Kreisen Düren (mit 3,9 Wohnungen je 100 Ältere) und Rhein-Erft-Kreis (5,5 Wohnungen je 100 Ältere ) lässt aber erkennen, dass die Angebotsdichte mit Servicewohnungen in Köln als gut zu bewerten ist. Konkrete Planungen in Bezug auf eine Erweiterung des Angebots an Servicewohnen sind für die Stadtbezirke Innenstadt und Porz bekannt. Hier sollen demnächst zwei neue Häuser bzw. Wohnanlagen mit insgesamt 59 neuen Wohnungen mit Service zur Verfü- gung gestellt werden. Stadtbezirk Häuser Wohnungen je 100 ab 80 J. inkl. Planung je 100 ab 80 J. Innenstadt 4 433 7,9 481 8,7 Rodenkirchen 7 751 11,1 751 11,1 Lindenthal 4 214 2,5 214 2,5 Ehrenfeld 6 170 3,4 170 3,4 Nippes 5 978 14,5 978 14,5 Chorweiler 3 163 3,2 163 3,2 Porz 7 648 9,2 659 9,4 Kalk 8 529 8,3 529 8,3 Mülheim 6 332 4,0 332 4,0 Köln insgesamt 50 4.218 7,1 4.277 7,2 Wohnen mit Service Stadt Köln 2019 84 Abbildung 25: Lage der Wohnungen mit Service in der Stadt Köln Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2020 Ergebnisse der ISG-Befragung von Anbietern des Servicewohnens Das ISG hat im Juli 2020 die Anbieter des Servicewohnens mit der Bitte um Teilnahme an einer Online-Befragung angeschrieben. An dieser Befragung beteiligten sich elf der insgesamt 50 Anbieter in der Stadt Köln (22%). Die folgenden Ergebnisse sind daher nicht verallgemeinerbar, da sie nur einen kleinen Ausschnitt der Anbieter vor Ort reprä- sentieren. Versorgungsgebiet: Aus allen Stadtbezirken der Stadt Köln gibt es Mieter*innen des Ser- vicewohnens. Darüber hinaus leben auch Menschen aus dem Kreis Mettmann, der Stadt Leverkusen und der Stadt Bonn sowie aus dem Rheinisch-Bergischen-Kreis, dem Rhein-Kreis-Neuss, dem Rhein-Sieg Kreis und dem Rhein- Erft-Kreis in Ein- richtungen des Servicewohnens in der Stadt Köln. Angebote und Preise: Zwei der elf befragten Einrichtungen bieten Servicewohnen mit einem angegliederten Pflegedienst an. Sieben weitere Einrichtungen geben an, 85 Servicewohnen in Anbindung an eine Pflegeeinrichtung bereitzustellen. Bei einer Einrichtung handelt es sich um eine eigenständige Wohnanlage ohne Heimanbin- dung mit Serviceleistungen und Hausnotruf. Die Wohnungsgröße reicht von 24 bis 94 qm, der durchschnittliche Mietpreis (warm) liegt bei 19 Euro pro qm. Die Kosten für die Grundleistungen betragen im Durchschnitt ca. 98,86 Euro pro Monat in ei- ner Ein-Personen-Wohnung und 134,79 Euro pro Monat in Zwei -Personen-Woh- nungen. Die Anbieter unterscheiden sich hierbei jedoch stark, die Spannbreite der Kosten für Grundleistungen reicht von 30 Euro in einer Ein-Personen-Wohnung bis zu 220 Euro in einer Zwei -Personen-Wohnung. Die Größe der angebotenen Ein- Personen-Wohnungen reicht von 24 bi s 52 qm und von 38 bis 94 qm in Zwei - Personen-Wohnungen. Die Serviceangebote der Einrichtungen unterscheiden sich danach, ob sie in den Grundleistungen enthalten sind, als Wahlleistung angeboten oder unter Einbezie- hung von Dritten vermittelt werden. Bei sämtlichen Anbietern ist in den Grundleis- tungen eine persönliche Beratung bei Bedarf enthalten. Bei jeweils neun Anbietern sind in den Grundleistungen eine Notrufanlage, ein Hausmeisterdienst sowie die Gestaltung der Hausgemeinschaft enthalten. Bei jeweils vier der elf befragten Ein- richtungen sind ebenfalls eine persönliche Beratung bei Bedarf und eine Versor- gung im Krankheitsfall Teil der Grundleistungen. Bei jeweils sechs Anbietern kön- nen diese Leistungen als Wahlleistungen oder bei Drittanbietern gebucht werden. Jeweils einer der elf Anbieter des Servicewohnens rechnet zu den Grundleistun- gen weiterhin eine pflegerische Versorgung, einen Mahlzeitendienst sowie einen Fahrdienst. Die Erledigung von Einkäufen und Besorgungen kann bei sieben, eine Wohnungsreinigung kann bei fünf der befragten Anbieter als Wahlleistungen der jeweiligen Einrichtung oder von Drittanbietern gebucht werden. Bei den anderen befragten Anbietern sind diese Leistungen nicht verfügbar. Ein haustechnischer Service für kleine handwerkliche Dienste ist bei zehn der elf befragten Anbieter als Grundleistung, Wahlangebot oder durch die Hinzunahme eines Drittanbieters ver- fügbar. Eine individuelle soziale Betreuung und eine pflegerische Versorgung wer- den von fast allen befragten Anbietern angeboten. Sie kann als Wahlleistung oder als Leistung eines Drittanbieters in Anspruch genommen werden. Bewohner*innen: Die befragten Einrichtungen haben im Durchschnitt 103 Mieter*innen. Etwa 74% der Mieter *innen im Servicewohnen sind Frauen. Nach Angaben der befragten Anbieter haben nur 1% der Mieter *innen einen Migrationshintergrund. Über die Hälfte der Mieter*innen hat keinen Pflegegrad (55%). 25% der Mieter*in- nen haben den Pflegegrad 2 und 11% den Pflegegrad 3. Die Anteile der Bewoh- ner*innen mit Pflegegrad 1 (6%) und Pflegegrad 4 (3%) sind dagegen gering. Pfle- gegrad 5 kann keinem der Mieter*innen zugeordnet werden. 86 Quelle: ISG Befragung von Anbietern des Servicewohnens 2019 Die Möglichkeit, auch bei Pflegebedürftigkeit in der Wohneinheit wohnen bleiben zu können, ist bei drei der elf befragten Anbieter auf unbestimmte Zeit gege ben. Bei dem vierten Anbieter ist es im Falle von Pflegebedürftigkeit dagegen nicht mög- lich, weiterhin in der Einrichtung zu wohnen. Barrierefreiheit: Fast alle befragten Anbieter geben an, dass ihre Wohneinheiten barrie- refrei sind. Ein Anbieter gibt an, dass seine Wohneinheiten nur zum Teil barrierefrei sind. Gründe für einen Einzug: Die häufigsten Gründe für einen Umzug in das Servicewohnen sind der Wunsch nach Versorgungssicherheit, die Vermeidung von Einsamkeit, die rechtzeitige Vorsorge sowie unvorteilhafte Umstände in der vorherigen Wohnung in Bezug auf Barrierefreiheit. Nur in wenigen Fällen liegen die Gründe für den Ein- zug darin, dass Hilfe im Haushalt notwendig wurde oder unvorteilhafte Umstände in der vorherigen Wohnung in Bezug auf Größe und Kosten bestanden. Pflegeri- sche Hilfe wird von der Hälfte der befragten Anbieter als Grund für einen Einzug ebenfalls eher gering eingestuft. Kooperationen: In Bezug auf die Kooperationsbeziehungen der befragten Anbieter des Servicewohnens zeigt sich kein einheitliches Bild, auch nicht, wenn man die Ein- richtungen nach den verschiedenen Formen des Servicewohnens aufteilt. Jeweils zehn der elf befragten Anbieter kooperier en regelmäßig bzw. manchmal mit Ärzt*innen, Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen. Von einer regel- mäßigen Kooperation mit ambulanten Diensten, Apotheken und Beratungsstellen berichten jeweils sieben der 11 befragten Anbieter. Lediglich manchmal bis über- haupt nicht kooperieren die meisten der befragten Anbieter mit Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege. Mit Altenpflegeschulen kooperiert knapp die Hälfte der befragten Anbieter regelmäßig, die andere Hälfte berichtet von keiner Kooperation. 87 Veränderungen: Was die Einschätzung der zu erwartenden Nachfrage nach Service- wohnen betrifft, ergibt sich ein einheitliches Bild. Neun der 11 befragten Anbieter gehen von einem deutlichen oder zumindest leichten Anstieg der Nachfrage aus. Ambulante Wohngemeinschaften In ambulanten Wohngemeinschaften wohnen etwa acht bis zwölf hilfe- und pflegebe- dürftige Bewohner*innen in einem gemeinsamen Haushalt zusammen und werden von Betreuungskräften unterstützt.52 Wie in einer Privatwohnung haben die Bewohner*innen ihren eigenen Schlaf- und Wohnbereich mit Bad, der nach persönlichen Vorstellungen gestaltet werden kann. Räume wie Wohnzimmer, Speiseraum und Küche werden ge- meinsam genutzt. Jede Wohngemeinschaft wird von einer Präsenzkraft betreut, die tagsüber und bei Bedarf auch in der Nacht durch weitere Mitarbeiter*innen ergänzt wird. Dieses Betreuungspersonal unterstützt die Bewohner *innen bei der Organisation des Haushaltes und des Gruppenlebens. Die zusätzliche Versorgung bei darüber hinausge- hendem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf übernehmen externe Pflegedienste. Wei- terhin ist auch oft die Unterstützung durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer*innen fester Bestandteil des Wohnkonzeptes. Diese Wohnform kann für ältere Menschen ge- eignet sein, die einen Haushalt nicht mehr eigenständig führen können und ansonsten in eine stationäre Pflegeeinrichtung umziehen müssten. In der Stadt Köln gibt es 30 ambulante Wohngemeinschaften mit insgesamt 221 Wohn- gelegenheiten, davon sind zwei Drittel auf Menschen mit Demenz ausgerichtet (Jahres- ende 2019). Das andere Drittel umfasst Wohngemeinschaften für außerklinische Inten- sivpflege. Ambulante Wohngemeinschaften für weitere 40 Bewohner*innen befanden sich am Jahresende 2019 in konkreter Planung. Mit acht Wohngemeinschaften bzw. ei- ner Wohngelegenheit je 100 Ältere ab 80 Jahren verfügt derzeit der Stadtbezirk Kalk über das größte Angebot an ambulanten Wohngemeinschaften. 52 Vgl. Bertelsmann Stiftung; Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.) (2004): Leben und Woh- nen im Alter, Band 5, Betreute Wohngruppen – Fallbeispiele und Adressenliste, Köln; dies. (2005): Leben und Wohnen im Alter, Band 6, Betreute Wohngruppen - Arbeitshilfe für Ini- tiatoren, Köln. 88 Tabelle 25: Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2020 Stadtweit stehen der älteren Bevölkerung 0, 4 Wohngemeinschaftsplätze je 100 Ältere ab 80 Jahren zur Verfügung. Über dem Stadtdurchschnitt liegen neben Kalk auch die Stadtbezirke Ehrenfeld und Mülheim mit 0,5 bis 1,0 Plätzen in ambulanten Wohngemein- schaften je 100 Ältere ab 80 Jahren. Im Stadtbezirk Chorweiler besteht ein solches An- gebot dagegen nicht und befindet sich auch nicht in Planung. Im Jahr 2012 gab es einen starken Zuwachs an ambulanten Wohngemeinschaften. Trotz Subventionen in diesem Bereich stagniert seitdem der Ausbau neuer ambulanter Wohn- gemeinschaften. Dies gilt jedoch nicht für den Ausbau von Wohngemeinschaften mit außerklinischer Intensivpflege, da deren Vergütung auf der Grundlage des § 37 SGB V gesichert ist. Ein weiterer Ausbau sollte mit Blick auf den vorgeschlagenen Zielwert für diesen Bereich weiterhin verfolgt werden. Ambulante Wohngemeinschaften können „selbstverantwortet“ sein, wenn Wohnraum- überlassung und Betreuungsleistungen rechtlich voneinander unabhängig geregelt sind und die Bewohner*innen ein hohes Maß an Eigenverantwortung hinsichtlich der Einrich- tungsgestaltung, der Finanzierung und der Auswahl neuer Bewohner*innen haben (§ 24 Abs. 2 Wohn- und Teilhabegesetz). Wenn dies nicht der Fall ist und der Anbieter einen größeren Gestaltungsspielraum hat, spricht man von „anbieterverantworteten“ Wohnge- meinschaften (§ 24 Abs. 3 Wohn- und Teilhabegesetz). In der Stadt Köln hat sich die Organisationsform einer selbstverantworteten Wohngemeinschaft gegenüber der anbie- terverantworteten Wohngemeinschaft durchgesetzt. Letztere stellt im Pflegemarkt der Stadt Köln eher ein Nischenangebot dar.53 Von den 30 Wohngemeinschaften, die es im 53 Stadt Köln (2018), S. 117. Stadtbezirk WG Wohnungen je 100 ab 80 J. inkl. Planung je 100 ab 80 J. Innenstadt 2 22 0,4 22 0,4 Rodenkirchen 3 17 0,3 26 0,4 Lindenthal 1 3 0,0 3 0,0 Ehrenfeld 6 48 1,0 56 1,1 Nippes 3 13 0,2 16 0,2 Chorweiler 0 0 0,0 0 0,0 Porz 2 15 0,2 35 0,5 Kalk 8 65 1,0 65 1,0 Mülheim 5 38 0,5 38 0,5 Köln insgesamt 30 221 0,4 261 0,4 Ambulante Wohngemeinschaften Stadt Köln 2019 89 Dezember 2019 in Köln gab, waren 21 Wohngemeinschaften mit 158 Wohngelegenhei- ten selbstverantwortet (rd. 70%; Tabelle 26), während nur 9 Wohngemeinschaften mit 63 Wohngelegenheiten anbieterverantwortet waren (rd. 30%). Tabelle 26: Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2020 Im Zeitraum von 2017 bis 2019 sind drei Wohngemeinschaften mit zusammen 47 Wohn- gelegenheiten hinzugekommen. Dadurch hat sich die Versorgungsdichte mit dieser Wohnform von 0,3 Wohngelegenheiten auf 0,4 Wohngelegenheiten je 100 Ältere ab 80 Jahren verbessert (Tabelle 27). Tabelle 27: Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2020 Stadtbezirk selbstver- antwortete WG Wohnungen anbieterver- antwortete WG Wohnungen Innenstadt 2 22 0 0 Rodenkirchen 1 8 2 9 Lindenthal 1 3 0 0 Ehrenfeld 3 23 3 25 Nippes 2 10 1 3 Chorweiler 0 0 0 0 Porz 2 15 0 0 Kalk 6 44 2 21 Mülheim 4 33 1 5 Köln insgesamt 21 158 9 63 Anteil 70% 71% 30% 29% Stadt Köln 2019 Ambulante Wohngemeinschaften nach Angebotstyp Stadtbezirk WG Wohnungen je 100 ab 80 J. WG Wohnungen je 100 ab 80 J. Innenstadt 2 20 0,4 2 22 0,4 Rodenkirchen 2 13 0,2 3 17 0,3 Lindenthal 0 0 0,0 1 3 0,0 Ehrenfeld 5 39 0,8 6 48 1,0 Nippes 3 13 0,2 3 13 0,2 Chorweiler 0 0 0,0 0 0 0,0 Porz 2 3 0,0 2 15 0,2 Kalk 8 48 0,8 8 65 1,0 Mülheim 5 38 0,5 5 38 0,5 Köln insgesamt 27 174 0,3 30 221 0,4 Ambulante Wohngemeinschaften Köln 2017 Köln 2019 90 Ergebnisse der ISG-Befragung von ambulanten Wohngemeinschaften Das ISG hat im Juli 2020 die Anbieter von ambulant en Wohngemeinschaften mit der Bitte um Teilnahme an einer Online-Befragung angeschrieben. An dieser Befragung be- teiligten sich sieben der insgesamt 30 Anbieter in der Stadt Köln (23%). Versorgungsgebiet: Aus fast allen Bezirken der Stadt Köln gibt es Mieter*innen in ambu- lanten Wohngemeinschaften. Darüber hinaus leben auch ältere Menschen aus dem Rheinisch-Bergischen-Kreis und aus den Kreisen Mettmann sowie Rhein-Erft in ambulanten Wohngemeinschaften in der Stadt Köln. Organisationsform und Zielgruppe: Bei einer der sieben befragten Wohngemeinschaften handelt es sich um ambulante und vom Anbieter verantwortete Einrichtungen. Die sechs anderen Wohngemeinschaften zeichnen sich durch eine vollständig selbst- verantwortete Wohnform aus. Sechs der sieben befragten Wohngemeinschaften geben an, dass sich ihre Einrichtung ausschließlich an Menschen mit Demenz richtet. In der anderen Wohngemeinschaft leben volljährige Personen mit körperli- cher Behinderung. Angebote und Preise: Nur eine der befragten Wohngemeinschaften gibt an, regemäßige Leistungen anzubieten, die pauschal berechnet werden. Dazu zählen Angebote aus den Bereichen Verwaltung, Beratung, Eingliederungshilfe sowie bestimmte Fachleistungen. Bei der Wohngemeinschaft belaufen sich die Kosten der angebo- tenen Leistungen auf 125 Euro pro Monat. Nur eine Wohngemeinschaft gibt an, dass Leistungen einzeln in Anspruch genommen und berechnet werden können. Die Kosten für diese Leistungen belaufen sich auf 15 bis 25 Euro pro Monat. Die Größe der Zimmer beziehungsweise Wohneinheiten reicht von 13 bis 30 qm, der durchschnittliche Mietpreis (warm) liegt bei 12,44 Euro pro qm. Bewohner*innen: Die befragten Wohngemeinschaften haben im Durchschnitt 8 Mitglie- der. Etwa 88% der Mieter*innen in ambulanten Wohngemeinschaften sind Frauen. Nach Angaben der befragten Anbieter haben nur 5% der Bewohner *innen einen Migrationshintergrund. Dem Pflegegrad 1 und dem Pflegegrad 2 sind jeweils 2% zugeordnet. Die Anteile der Bewohner *innen mit Pflegegrad 3 und Pflegegrad 4 sind mit 30% bzw. 40% am höchsten. Knapp ein Viertel der Bewohner *innen hat Pflegegrad 5 (26%). Zu den Personen ohne Pflegegrad wurden von keiner Wohn- gemeinschaften Angaben gemacht. Die Möglichkeit, auch bei Pflegebedürftigkeit in der Wohneinheit wohnen bleiben zu können, ist bei allen befragten Anbietern auf unbestimmte Zeit gegeben. 91 Quelle: ISG Befragung von Anbietern der ambulanten Wohngemeinschaften 2019 Personal: Die Anbieter wurden gefragt, über welche (spezifische) Qualifikation ihre Mit- arbeiter*innen verfügen. Fast alle befragten Anbieter geben an, dass ihre Mitarbei- ter*innen ausgebildete Pflegefachkräfte sind. Fünf der sieben Anbieter berichten, dass bei ihnen Pflegehilfskräfte beschäftigt sind. Mitarbeiter *innen mit einer sozi- alpädagogischen oder hauswirtschaftlichen Qualifikation gibt es in keiner der be- fragten Wohngemeinschaften. Nur ein Anbieter gibt an, dass die Mitarbeiter*innen über eine Fachweiterbildung im Bereich Anästhesie und Intensivpflege verfügen. Über eine Zusatzqualifikation verfügen lediglich vier Mitarbeiter*innen, davon ha- ben drei Mitarbeiter*innen eine gerontopsychiatrische Zusatzqualifikation und ein Mitarbeiter*innen hat sich im Bereich der allgemeinen Palliativpflege weiterqualifi- ziert. Gründe für einen Einzug: Pflegerische Hilfe und die Notwendigkeit von Hilfe im Haushalt werden von allen befragten Anbietern als möglich Gründe für einen Umzug in eine ambulante Wohngemeinschaft als hoch eingeschätzt. Jeweils fünf der sieben be- fragten Anbieter geben an, dass die Gründe für den Einzug darin liegen, dass die Versorgung des Partners nicht mehr möglich war bzw. der Wunsch nach Versor- gungssicherheit bestand. Nur in wenigen Fällen liegen die Gründe für den Einzug darin, dass sich die vorherige Wohnung in Bezug auf Größe und Kosten als unvor- teilhaft erwies. Der Wunsch nach sozialen Kontakten sowie eine rechtzeitige Vor- sorge werden von den befragten Wohngemeinschaften als mögliche Gründe un- terschiedlich bewertet. Zwei Wohngemeinschaften schätzen den Wunsch nach so- zialen Kontakten hoch ein, vier Wohngemeinschaften stimmen dieser Einschät- zung zumindest zum Teil zu. Von einem Anbieter wird dieser Grund eher gering bewertet. Der Wunsch nach einer rechtzeitigen Vorsorge wird von vier Anbietern als eher niedrig eingeschätzt. Die anderen vier Anbieter tendieren bei der Bewer- tung der Bedeutung dieses möglichen Grundes zu „teils/teils“. 92 Kooperationen: Fast alle befragten Wohngemeinschaften kooperieren regelmäßig mit Ärzt*innen. Knapp zwei Drittel der Anbieter kooperieren regelmäßig bis manchmal mit Krankenhäusern, kommunalen Beratungsstellen, Therapeut*innen und Alten- pflegeschulen. Lediglich manchmal bis überhaupt nicht kooperieren die meisten der befragten Anbieter mit stationären Einrichtungen und Anbietern der Kurzzeit - und Tagespflege. Die Kooperation mit ambulanten Diensten wird von den befrag- ten Anbietern unterschiedlich bewertet. Eine Einrichtung kooperiert regelmäßig mit ambulanten Diensten, drei weitere Einrichtungen berichten hingegen, dass sie nur manchmal bis gar nicht mit ambulanten Diensten zusammenarbeiten. Veränderungen: Was die Einschätzung der zu erwartenden Nachfrage nach ambulanten Wohngemeinschaften betrifft, ergibt sich ein einheitliches Bild. Alle befragten An- bieter gehen von einem in Zukunft deutlichen oder zumindest leichten Anstieg der Nachfrage aus. Zusammenfassung Barrieren in der Wohnung und Wohnumgebung können hemmende Faktoren bei der Möglichkeit zur selbstständigen Lebensführung in einer Privatwohnung darstellen. In ei- ner Umfrage der Stadt Köln gab fast die Hälfte der Befragten ab 65 Jahren an, in einer altengerechten Wohnung zu wohnen. In der Stadt Köln stehen in 50 Häusern insgesamt 4.218 Wohnungen mit Service zur Verfügung, dies entspricht 7,1 Wohnungen je 100 Einwohner *innen ab 80 Jahren. Im Vergleich mit benachbarten Kreisen ist diese Versorgungsdichte als gut zu bewerten. Darüber hinaus gibt es für Ältere 30 ambulante Wohngemeinschaften mit 221 Plätzen (0,4 Wohneinheiten je 100 Ältere ab 80 Jahren), d ie sich auch für demenziell erkrankte Ältere eignen, die ihren Haushalt nicht mehr eigenständig führen können. Eine Beson- derheit besteht darin, dass diese Wohngemeinschaften in Köln überwiegend selbstver- antwortet sind, während nur ein kleinerer Teil von ihnen anbieterverantwortet ist. Aus den Befragungen der Anbieter des Wohnens mit Service und der ambulanten Wohn- gemeinschaften geht hervor, dass fast alle Anbieter mit einem deutlichen oder zumindest leichten Anstieg der Nachfrage im jeweiligen Versorgungsbereich ausgehen. Die häufigsten Gründe für einen Umzug in das Servicewohnen sind der Wunsch nach Versorgungssicherheit, die Vermeidung von Einsamkeit, die rechtzeitige Vorsorge sowie unvorteilhafte Umstände in der vorherigen Wohnung in Bezug auf Barrierefreiheit. Bei einem Umzug in eine ambulante Wohngemeinschaft spielt hingegen die Notwendigkeit von pflegerischer Hilfe und von Hilfe im Haushalt eine bedeutende Rolle. 93 6. Bedarfsanalyse der pflegerischen und pflegeergänzenden An- gebote in der Stadt Köln In diesem Kapitel folgt eine Bewertung der Bedarfsgerechtigkeit des im Kapitel 5 darge- stellten Angebots. Ziel ist es darzustellen, in welchen Bereichen die Versorgung i n der Stadt Köln bereits gut ist und in welchen Bereichen die Versorgungslage entwicklungs- bedürftig und somit eine Erweiterung des Angebots zu empfehlen ist . Diese Bewertun- gen haben einen vorläufigen Charakter und sind im weiteren Prozess der Pflegeplanung immer wieder kritisch zu überprüfen. 6.1. Versorgungsdichte im überregionalen Vergleich Vergleich der Versorgungsdichte in ausgewählten Versorgungsbereichen Um die Versorgungsdichte in der Stadt Köln besser bewerten zu können, erfolgt zu- nächst ein Vergleich der Kennzahlen der Stadt Köln mit denen des Landes Nordrhein- Westfalen und denen des Bundes, soweit entsprechende Daten (etwa im Rahmen der Pflegestatistik oder der Gesundheitsberichterstattung) vorliegen. Tabelle 28: Quelle: it.nrw: Pflegestatistik 2019; Gesundheitsberichterstattung 2019; Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2020 Der Vergleich der Versorgungsangebote der Stadt Köln mit denen auf Landes- und Bun- desebene kommt zu folgendem Ergebnis (Tabelle 28): Anzahl, Plätze, Kennziffer Landes- Bundes- Bereich Personal je 100 Ältere vergleich vergleich Gesundheit Ärzt*innen 505 0,9 0,6 0,7 Apotheken 216 0,4 0,3 0,4 25 Kliniken 6.740 11,4 9,7 9,7 Wohnen im Alter Rhein-Erft-Kreis Düren Service-Wohnen 4.218 7,1 5,5 3,9 Ambulante WG 221 0,4 0,2 0,5 Ambulante Dienste 156 Pflegedienste 4.098 6,9 7,5 7,6 Tages- und Kurzzeitpflege 22 Tagespflegeeinrichtungen 332 0,6 1,2 1,3 5 solitäre Kurzzeitpflege 72 0,1 0,2 0,2 Stationäre Pflege (einschl. eingestreute Kurzzeitpflege) 94 Pflegeeinrichtungen 7.787 13,1 15,9 17,0 Übersicht zur pflegerischen Angebotsstruktur im Vergleich Stadt Köln 2019 94 • Die hausärztliche Versorgung i n der Stadt Köln mit 0,9 Hausärzt*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren ist höher als die Versorgungsdichte des Landes mit 0,6 und des Bundes mit 0,7 Hausärzt*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren. • Mit 216 Apotheken bzw. 0,4 Apotheken je 100 Einwohner *innen ab 80 Jahren weist die Stadt Köln die gleiche Versorgungsdichte wie auf Bundes- und Landes- ebene auf. • Die Dichte im Bereich der medizinischen Versorgung in Kliniken beträgt i n der Stadt Köln 11,4 Klinikbetten je 100 Ältere ab 80 Jahren. Dies liegt über dem Lan- des- und Bundesdurchschnitt von 9,7 Betten je 100 Ältere ab 80 Jahren. • Aus den 4.218 Wohnungen mit Service ergibt sich für die Stadt Köln eine Ver- sorgungsdichte von 7,1 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Da in diesem Bereich keine Vergleichszahlen auf Landes - oder Bundesebene vorliegen, die- nen die Kreise Düren und Rhein-Erft als Orientierungspunkte für die Bewertung des Angebots in der Stadt Köln. Das Angebot des Servicewohnens in der Stadt Köln ist besser ausgebaut als das des Rhein-Erft-Kreises mit 5,5 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren und das des Kreises Düren mit 3,9 Wohnungen je 100 Ältere. • Die Versorgung mit 0,4 ambulanten Wohngemeinschaftsplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren ist höher als die Versorgungsdichte im Rhein-Erft-Kreis mit 0,2, jedoch niedriger als die Versorgungsquote des Kreis Düren mit 0,5 Wohngelegenheiten je 100 Ältere ab 80 Jahren. • Der Bereich der ambulanten pfle gerischen Versorgung scheint verbesserungs- bedürftig, da in der Stadt Köln in der Relation zu der älteren Bevölkerung ab 80 Jahren 6,9 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere in diesen Diensten beschäf tigt sind. Die Versorgungsdichten des Landes ( 7,5 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren) und des Bundes (7,6 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren) sind in dieser Hinsicht deutlich höher. Angesichts der beschriebenen Probleme bei der Gewinnung geeigneter Mitarbeiter *innen kann hier kurzfristig nicht mit Ver- besserungen gerechnet werden. • Die Versorgung mit 0,6 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren liegt unter dem Landes durchschnitt von 1,2 Tagespflegeplätzen und dem Bundesdurch- schnitt von 1,3 Tagespflegeplätzen je 100 Einwohner*innen ab 80 Jahren. Dieser Bereich der pflegerischen Versorgung scheint also ausbaufähig zu sein, beson- ders weil dieses Angebot wohnortnah ausgestaltet sein sollte und derzeit in ei- nem Stadtbezirk nicht besteht. • Mit 72 Plätzen der solitären Kurzzeitpflege ergibt sich für die Stadt Köln ein An- gebot von 0, 1 solitären Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Auf Landes- und Bundesebene liegt die Versorgungsdichte der solitären Kurzzeit- pflege mit 0,2 Plätzen je 100 Ältere über der der Stadt Köln. 95 • Stationäre Pflege wird von 94 Einrichtungen erbracht, die insgesamt 7.787 Pfle- geplätze (einschließlich eingestreuter Kurzzeitpflegeplätze) zur Verfügung stel- len. Dies ergibt eine Versorgungsdichte von 13,1 vollstationären Pflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren , was sowohl unter der Versorgungsdichte des Landes (15,5 Pflegeplätze je 100 Ältere ab 80 Jahren) als auch der des Bundes (17,0 Pflegeplätze je 100 Ältere ab 80 Jahren) liegt. Pflegeplanung in den angrenzenden Gebietskörperschaften Nach § 7 Abs. 2 APG NRW soll die kommunale Pflegeplanung auch die Planungen der angrenzenden Gebietskörperschaften berücksichtigen. Damit die Daten zur stationären Versorgungsdichte vergleichbar sind, basiert die Darstellung in Tabelle 29 auf einer Fort- schreibung der Bevölkerungszahlen des Zensus 2011 zum Jahresende 2017 sowie de- nen der Pflegestatistik 2017.54 Ergänzt wird dies durch eine Recherche des ISG im März 2020 in Bezug auf den Stand de r Pflegeplanung in den angrenzenden Gebietskörper- schaften. Alle der Stadt Köln benachbarten Gebietskörperschaften verfügen demnach über eine kommunale Pflegeplanung (Tabelle 29). Eine der angrenzenden Gebietskör- perschaften, der Rhein-Kreis Neuss, hat ihre Pflegeplanung für verbindlich erklärt. Tabelle 29: Quelle: Recherche des ISG 2020; Pflegestatistik NRW 2017; Bevölkerungsstatistik 2017 der Städte und Gemeinden, Berechnung des ISG 2020 Ein Vergleich der vollstationären Versorgung zeigt, dass im Jahr 2017 außer in der Stadt Leverkusen in allen benachbarten Gebietskörperschaften eine höhere Versorgungs- dichte erreicht wird als i n der Stadt Köln (14,3 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren). Mit 17,6 Pflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren l iegt die Versorgungsdichte in der Stadt Bonn am höchsten. Die Stadt Leverkusen weist mit 12,5 Pflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren die niedrigste Versorgungsquote auf. 54 Die aktuelle Versorgungsdichte im stationären Bereich in der Stadt Köln sowie den angren- zenden Gebietskörperschaften weicht daher von dieser Darstellung ab. Gebietskörper- schaften Pflege- planung Verbindlichkeit der Pflegeplanung stationäre Pfegeplätze je 100 Ältere ab 80 J. Kreis Mettmann Ja Nein 5.372 15,7 Stadt Leverkusen Ja Nein 1.414 12,5 Rheinisch-Bergischer Kreis Ja Nein 2.946 14,8 Rhein-Erft-Kreis Ja Nein 4.072 14,7 Rhein-Kreis-Neuss Ja Ja 4.159 14,6 Stadt Bonn Ja Nein 3.217 17,6 Rhein-Sieg-Kreis Ja Nein 5.825 16,5 Stadt Köln Ja Nein 7.787 14,3 Stadt Köln - benachbarte Gebietskörperschaften (Stand 2017) 96 6.2. Bedarf an pflegerischen und wohnungsbezogenen Angeboten Der überregionale Vergleich zeigt, dass die Hilfe- und Pflegeangebote in der Stadt Köln in mehreren Bereichen unter dem Bundes - und Landesdurchschnitt liegen. Im Bereich des Servicewohnens liegt die Stadt Köln jedoch über der Versorgungs dichte der zum Vergleich herangezogenen Kreise. Im Bereich der Kurzzeitpflege liegt die Versorgungs- dichte in der Stadt Köln über dem Landesdurchschnitt, jedoch unter dem Bundesdurch- schnitt. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich hauptsächlich um einge- streute Kurzzeitpflegeplätze handelt. Fast im gesamten vorstationären Bereich scheint ein Verbesserungsbedarf zu bestehen. Dies gilt besonders für die Kapazitäten ambulan- ter Pflegedienste sowie das Angebot an Tagespflege. Langfristig ist das Versor gungsangebot an die zunehmende Zahl der Älteren bzw. der Hilfe- und Pflegebedürftigen anzupassen. Die Bevölkerungsvorausberechnung hat erge- ben, dass die Zahl der Älteren ab 80 Jahren in der Stadt Köln bis zum Jahr 2025 auf 64.189 Personen steigen wird, im Jahr 2035 auf 67.812 Personen und bis zum Jahr 2040 auf 75.233 Personen. Angesichts der prognostizierten Zahl der Pflegebedürftigen kann berechnet werden, (a) wie die Kapazitäten der vorhandenen Versorgungsstrukturen in allen stationären, teilstationären und ambulanten Angebotsbereichen weiterentwickelt werden müssen, um angesichts der demografischen Entwicklung in den kommenden Jahren eine vergleichbare Versorgungsdichte wie zurzeit zu gewährleisten. Dies würde den Status quo der heutigen Versorgungsdichte auch in Zukunft erhalten. Weiterhin kann ermittelt werden, (b) wie die Kapazitäten der vorhandenen Versorgungsstrukturen wei- terentwickelt werden müssten, um bestimmte Zielwerte zu erreichen, die das ISG emp- fiehlt, um eine verbesserte Versorgungsdichte zu gewährleisten. Für solche Zielwerte liegen keine objektiven Standards vor, sie können aber auf Basis der Analyse der spe- zifischen Strukturen der pflegerischen Versorgungslandschaft in der Stadt Köln und im Vergleich zu anderen Gebietskörperschaften abgestimmt werden. Bei der Fortführung der Pflegeplanung müssen diese Zielwerte jedoch unter Berücksichtigung einer sich ver- ändernden Bevölkerungs- und Versorgungsstruktur kontinuierlich überprüft und unter Umständen angepasst werden. Für die folgenden Berechnungen werden im Bereich der stationären Pflege nur Plätze mit vollstationärer Dauerpflege berücksichtigt und die eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze zur Kurzzeitpflege mitgezählt. Dies bedeutet, dass der Bereich der Kurzzeitpflege so- wohl die solitären als auch die eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze umfasst. Dieses Vor- gehen soll vor allem gewährleisten, dass die Entwicklung der Versorgungskennzahlen in der Stadt Köln und angrenzenden Gebietskörperschaften vergleichbar bleiben. Bei der Bewertung der stationären Versorgungsdichte ist weiterhin zu berücksichtigen, dass das Auslastungsmonitoring der Stadt Köln im Juni 2019 eine durchschnittliche Aus- lastung stationärer Einrichtungen von ca. 99,7% ergeben hat, was darauf hindeutet, dass hier ein Zusatzbedarf besteht. Weiterhin hat die ISG-Befragung im Juli ergeben, dass es in den Einrichtungen Wartelisten mit durchschnittlich 18 Vormerkungen gibt. 97 a) Aufrechterhaltung der derzeitigen Versorgungsdichte bis zum Jahr 2040 Möchte man den derzeitigen Versorgungsstand auch zukünftig aufrechterhalten (Vari- ante a), ist in sämtlichen hier dargestellten Versorgungsbereichen ein Ausbau der derzeit bestehenden Kapazitäten in der Stadt Köln erforderlich, der je nach Angebotsform je- doch verschieden stark ausfällt (Tabelle 30). Tabelle 30: Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2020. Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. • Das Angebot des Servicewohnens müsste im Jahr 2025 insgesamt 4.562 und im Jahr 2030 eine Zahl von 4.627 Wohnungen mit Service umfassen. Bis 2040 soll- ten insgesamt 5.347 Wohnungen verfügbar sein, damit der derzeitige Versor- gungsstand aufrechterhalten wird. Dies sind 1.129 Wohnungen mehr als derzeit vorhanden. • Um den Bestand der ambulanten Wohngemeinschaften gemäß einer Fortschrei- bung der derzeitigen Versorgungsdichte zu erweitern, werden bis zum Jahr 2030 insgesamt 242 Wohngemeinschaftsplätze benötigt, dies sind 21 Plätze mehr als derzeit vorhanden. Bis zum Jahr 2040 werden noch weitere 3 8 Plätze in ambu- lanten Wohngemeinschaften benötigt, soll die Versorgungsdichte von 0,4 Wohn- einheiten je 100 Ältere ab 80 Jahren beibehalten werden. Zurzeit befinden sich 40 Wohngemeinschaftsplätze in konkreter Planung, was den Bedarf bis zum Jahr 2035 decken würde. • Um eine Versorgungsdichte von 6, 9 Mitarbeiter*innen der ambulanten Pflege- dienste je 100 Ältere ab 80 Jahren aufrecht zu erhalten, muss die derzeitige Zahl von 4.098 Mitarbeiter*innen bis zum Jahr 2025 um 334, bis zum Jahr 2030 um 397 und bis zum Jahr 2040 um insgesamt 1.097 auf dann 5.195 Mitarbeiter*innen Angebots- Service- Ambulante Ambulante Tages- Kurzzeit- Vollstation. form wohnen WG Pflegedienste pflege pflege Pflege Jahr Plätze Plätze Personal Plätze Plätze Plätze 2019 4.218 221 4.098 332 550 7.309 je 100 ab 80 J. 7,1 0,4 6,9 0,6 0,9 12,3 2025 4.562 239 4.432 359 595 7.905 2030 4.627 242 4.495 364 603 8.018 2035 4.819 253 4.682 379 628 8.351 2040 5.347 280 5.195 421 697 9.266 2025 344 18 334 27 45 596 2030 409 21 397 32 53 709 2035 601 32 584 47 78 1.042 2040 1.129 59 1.097 89 147 1.957 Zukünftiger Entwicklungsbedarf in ausgewählten Bereichen Variante (a): Aufrechterhaltung der derzeitigen Versorgungsdichte Versorgungsstand 2019 Rechnerischer Bedarf bei gleicher Versorgungsdichte Differenz gegenüber Versorgung 2019 98 erhöht werden. An dieser Stelle muss jedoch auf die angespannte Personalsitu- ation im gesamten pflegerischen Sektor hingewiesen werden, die sich bereits jetzt bemerkbar macht. • Die Zahl der Tagespflegeplätze sollte bis zum Jahr 2025 auf 359 Plätze steigen, um die derzeitige Versorgungsdichte aufrechterhalten zu können. Bis zum Jahr 2035 müssten noch einmal 20 Plätze zusätzlich hinzukommen. Bis 2040 sollte das Angebot an Tagespflege insgesamt 421 Plätze umfassen, um die derzeitige Versorgungsdichte beibehalten zu können, dies wären 89 Plätze mehr als im Jahr 2019. Derzeit befinden sich 111 weitere Plätze in konkreter Planung. Wenn diese Plätze in Betrieb genommen werden, verbessert sich die Versorg ungs- dichte auf 0,7 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren. • Der Bestand an Kurzzeitpflegeplätzen (eingestreut und solitär) müsste von der- zeit 550 auf 595 Plätze im Jahr 2025, auf 628 Plätze im Jahr 2035 und auf 697 Plätze im Jahr 2040 erhöht werden, um die Versorgungsdichte von 0,9 Plätzen je 100 Einwohner*innen ab 80 Jahren beizubehalten. Derzeit befinden sich in der Stadt Köln 22 solitäre sowie vier eingestreute Kurzzeitpflegeplätze in konkreter Planung. • Mit einer Versorgungsdichte von 12,3 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren müsste die Zahl der Plätze in den stationären Pflegeeinrichtungen (ohne eingestreute Kurzzeitpflege) auf 7.905 im Jahr 2025, 8.351 im Jahr 2035 und 9.266 im Jahr 2040 erhöht werden. Das sind 1.957 Plätze mehr als derzeit vorhanden, wobei zurzeit insgesamt 221 zusätzliche Plätze in der Stadt Köln geplant sind. Zu beachten ist allerdings, dass es sich bei diesen Schätzungen um rein rechnerische Bedarfe handelt, die noch keine strukturellen Veränderungen berücksichtigen . In dem Maße, wie vorstationäre Angebote ausgebaut werden und innovative Versorgungskon- zepte Wirkung zeigen, kann auch der vollstationäre Bereich entlastet werden mit der Folge, dass der zukünftige Bedarf an vollstationärer Pflege geringer ausfallen kann als hier geschätzt. Was den zukünftigen Personalbedarf betrifft, so würde bei dieser Zielsetzung der rech- nerisch ermittelte Zusatzbedarf an Platzkapazitäten in den Bereichen der vollstationären Dauerpflege, der Kurzzeitpflege sowie der Tagespflege bis zum Jahr 2040 zusätzliches Personal von 2.155 Mitarbeiter*innen erfordern. Zusammen mit 1.097 fehlenden Mitar- beiter*innen in der ambulanten Pflege ergibt sich daraus für die pflegerische Versorgung ein Personalbedarf von weiteren 3.252 Mitarbeiter*innen, wenn im Jahr 2040 die derzei- tige Versorgungsdichte beibehalten werden soll. b) Zukünftiger Bedarf bei Verbesserung der derzeitigen Versorgungsdichte In einer alternativen Berechnung ist nicht nur die Bevölkerungsentwicklung zu berück- sichtigen, sondern darüber hinaus können die vom ISG vorgeschlagenen Zielwerte für 99 eine angestrebte Versorgungsdichte berechnet werden. Für diese Zielwerte einer „guten Versorgungsdichte“ gibt es keine verbindlichen Standards, sondern sie sind auf der Grundlage der Fachdiskussion, des überregionalen Vergleichs (Daten auf Bundes- und Landeseben sowie aus anderen Kommunen) sowie unter Berücksichtigung der Situation vor Ort festzulegen. Die vom ISG für die Stadt Köln vorgeschlagenen Zielwerte sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen: Tabelle 31: Zielwerte einer guten Versorgungsdichte - Vorschlag des ISG IST SOLL Bereich …. je 100 Ältere ab 80 Jahren Begründung: Versorgungsdichte … 7,1 7,1 Wohnungen mit Service im überregionalen Vergleich gut 0,4 0,5 Wohngelegenheiten in Wohngruppen im überregionalen Vergleich gut, aber nicht in allen Stadtbezirken 6,9 7,5 Mitarbeiter*innen ambulan- ter Dienste unter Bundes- und Landesdurchschnitt; Zielwert: Landesdurchschnitt 0,6 1,3 Tagespflegeplätze unter Bundes- und Landesdurchschnitt; Zielwert: Bundesdurchschnitt; wohnortnahe Versorgung angestrebt 0,9 1,5 Kurzzeitpflegeplätze im Bundes- und Landesvergleich gut, aber hoher Bedarf, nur fünf solitäre Einrichtungen 12,3 15,9 stationäre Pflegeplätze unter Bundes- und Landesdurchschnitt; Zielwert: Landesdurchschnitt; Entlastung durch Ausbau des vorstationären Bereichs Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2020 Die Versorgungslage mit 7,1 Wohnungen mit Service in der Stadt Köln ist im überregio- nalen Vergleich bereits gut ausgestaltet. Zurzeit verfügt jeder Stadtbezirk über mindes- tens drei Angebote des Wohnens mit Service. Um diese gute Versorgungsdichte beizu- behalten, empfiehlt das ISG den aktuellen stadtweiten Gesamtdurchschnitt von 7,1 Woh- nungen mit Service je 100 Ältere ab 80 Jahren als Zielwert anzustreben. Im Bereich der ambulanten Wohngemeinschaften handelt es sich um einen vorläufigen Zielwert, da derzeit noch unzureichende Erfahrungen für diesen Bereich vorliegen. Al- lerdings sollte diese Wohn- und Betreuungsform aus fachlicher Sicht weiter ausgebaut werden. Die Versorgungsdichte in anderen Kreisen Nordrhein-Westfalens kann hier als Anhaltspunkt für einen Zielwert genommen werden, wobei 0,5 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren zunächst als eine geeignete Kennzahl erscheint. Der Wert von 6,9 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren in ambulanten Pflege- diensten liegt unter dem Landesdurchschnitt von Nordrhein -Westfalen und unter dem Bundesdurchschnitt. Um der unzureichenden Versorgungssituation durch ambulante 100 Dienste zu begegnen, empfiehlt das ISG, hier den Landesdurchschnitt von 7,5 Mitarbei- ter*innen in ambulanten Pflegediensten je 100 Ältere ab 80 Jahren als Zielwert anzu- streben. Die Versorgungsdichte mit Tagespflegeplätzen liegt mit 0,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren unter dem Landes- und dem Bundesdurchschnitt. Die Tagespflege stellt eben- falls ein sehr relevantes Angebot im vorstationären Bereich dar, wodurch pflegende An- gehörige entlastet werden können und auch ein Umzug in eine stationäre Pflegeeinrich- tung vermieden werden kann. Dieses Angebot sollte aber auch wohnortnah zur Verfü- gung stehen, um die An - und Abfahrzeiten der Besucher*innen gering zu halten. In ei- nem Bezirk der Stadt Köln fehlt derzeit ein solches Angebot, ein Ausbau des Angebotes ist jedoch in anderen S tadtbezirken in Planung. Aus Sicht des ISG sollte daher eine Versorgungsdichte von 1,3 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren angestrebt werden, was dem aktuellen Bundesdurchschnitt entspricht. Im Bereich der Kurzzeitpflege äußerten Akteur*innen vor Ort ein Defizit, wobei beson- ders ein Zusatzbedarf an solitären Plätzen besteht, die verbindlich eingeplant werden können. Während das Angebot mit 0,9 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren zwar bereits leicht über dem Landesdurchschnitt liegt, wird auch hier ein weiterer Ausbau empfohlen. Da es sich bei der Kurzzeitpflege um ein Angebot handelt, das in verschiedenen Be- darfslagen einen wichtigen Stellenwert besitzt, empfiehlt das ISG den Zielwert von 1,5 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Von den 550 Kurzzeitpflegeplätzen im Jahr 2019 waren nur 72 (13%) solitäre Plätze. Zusätzliche Plätze sollten deswegen vor allem in Form einer solitären Kurzzeitpflege bereitgestellt werden. Die Stadt Köln ist im Bereich der stationären Pflege nicht zufriedenstellend ausgestattet, die Versorgungsdichte liegt unter dem Landes- und dem Bundesdurchschnitt. In Zukunft sollte aus fachlicher Sicht die stationäre Versorgung durch den weiteren Ausbau vorsta- tionärer Pflege- und Wohnangebote entlastet werden. Unter Berück sichtigung dieser Gesichtspunkte empfiehlt das ISG , den Wert einer guten Versorgungsdichte entspre- chend dem durchschnittlichen Versorgungswert des Landes von 15,9 Plätzen je 100 Äl- tere ab 80 Jahren anzusetzen, zugleich aber zu versuchen, einen Teil des sich dadurch ergebenden Zusatzbedarfs durch vorstationäre Angebote abzudecken. Eine Bedarfsprognose, die sowohl die demografische Entwicklung als auch diese Ziel- werte berücksichtigt (Variante b), führt zu folgendem Ergebnis: • Der Bestand an Wohnungen mit Service muss bis zum Jahr 204 0 insgesamt 5.347 Wohnungen umfassen, um die vom ISG empfohlene Versor gung von 7,1 Wohnungen mit Service je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen. Dies sind 1.129 Wohnungen mehr als derzeit vorhanden. • Die Zahl der Plätze in ambulanten Wohngemeinschaften müsste von derzeit 221 auf 376 Plätze im Jahr 2040 erhöht werden, um den vom ISG vorgeschlagenen 101 Versorgungsgrad von 0,5 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu errei chen, dies wären 155 Plätze in ambulanten Wohngemeinschaften mehr als heute. • Eine verbesserte Versorgung im Bereich der ambulanten Pflege sollte nach An- sicht des ISG nicht unter dem Landesdurchschnitt in ambulanten Pflegediensten von 7,5 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren liegen. Bis zum Jahr 2025 muss dann die Zahl der Mitarbeiter *innen in ambulanten Pflegediensten auf 4.814 Mitarbeiter*innen und im Jahr 204 0 auf 5.643 Mitarbeiter*innen steigen, um den vom ISG empfohlenen Zielwert zu erreichen, dies sind 1.545 Mitarbei- ter*innen mehr als derzeit in der Stadt Köln in ambulanten Pflegediensten tätig sind.55 Tabelle 32: Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2020. Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. • Für eine verbesserte Versorgung von 1,3 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren werden in der Stadt Köln im Jahr 2030 insgesamt 846 Tagespflegeplätze benötigt. Bis zum Jahr 2040 steigt diese Zahl auf 978 Plätze, dies sind 646 Plätze mehr als derzeit vorhanden. Konkret geplant sind derzeit 111 weitere Tagespfle- geplätze. 55 Dies stellt angesichts des erwarteten Fachkräftemangels in der Pflege eine große Heraus- forderung dar. Deshalb wurden im Rahmen eines Workshops im Juni 2020 Handlungs- möglichkeiten zur Fachkräftesicherung erörtert, vgl. Kapitel 8.2. Siehe dazu auch: Ehren- traut, O.; Hackmann, T.; Krämer, L.; Schmutz, S. (2015): Zukunft der Pflegepolitik – Per- spektiven, Handlungsoptionen und Politikempfehlungen, hrsg. von der Friedrich-Ebert-Stif- tung, Bonn, S. 12. Angebots- Service- Ambulante Ambulante Tages- Kurzzeit- Vollstation. form wohnen WG Pflegedienste pflege pflege Pflege Jahr Plätze Plätze Personal Plätze Plätze Plätze 2019 4.218 221 4.098 332 550 7.309 je 100 ab 80 J. 7,1 0,5 7,5 1,3 1,5 15,9 2025 4.562 321 4.814 835 963 10.207 2030 4.627 326 4.883 846 977 10.353 2035 4.819 339 5.086 882 1.017 10.783 2040 5.347 376 5.643 978 1.129 11.964 2025 344 100 716 503 413 2.898 2030 409 105 785 514 427 3.044 2035 601 118 988 550 467 3.474 2040 1.129 155 1.545 646 579 4.655 Differenz gegenüber Versorgung 2019 Zukünftiger Entwicklungsbedarf in ausgewählten Bereichen Versorgungsstand 2019 Variante (b): Orientierung an Zielwerten der Versorgungsdichte Rechnerischer Bedarf bei optimierter Versorgungsdichte 102 • Das Angebot an Kurzzeitpflege (eingestreut und solitär) sollte bis zum Jahr 2040 um 579 Plätze erweitert werden, wenn die empfohlene Versorgung von 1.129 Kurzzeitpflegeplätzen bzw. von 1,5 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren angestrebt wird. Dabei sollten vor allem solitäre Kurzzeitpflegeplätze ge- schaffen werden. • Im Bereich der stationären Pflege (ohne eingestreute Kurzzeitpflege) wird emp- fohlen, trotz des Vorrangs ambulanter Pflege die Versorgungsdichte zu erhöhen. Orientiert man sich an der durchschnittlichen Versorgungsdichte auf Landes- ebene, so sind 15,9 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren anzustreben. Bis zum Jahr 2040 würde diese Versorgungsdichte einen Zusatzbedarf von 4.655 vollstationä- ren Pflegeplätzen ergeben. Mit den derzeitigen k onkreten Bauvorhaben im Be- reich der stationären Versorgung geht ein Ausbau um insgesamt 221 Plätze ein- her, somit bliebe ein Fehlbestand von weiteren rd. 4. 400 Plätzen, um im Jahr 2040 in Köln die derzeit auf Landesebene bestehende Versorgungsdichte zu er- reichen. Eine Empfehlung des Ausbaus der vollstationären Pflege wird aber mit dem einschränkenden Hinweis versehen, dass eine zumindest teilweise De- ckung dieses rechnerischen Bedarfs durch den Ausbau vorstationärer Angebote angestrebt werden sollte. Wenn auf diese Weise der rechnerische vollstationäre Zusatzbedarf halbiert werden könnte, würde mit dem dann moderaten Ausbau der vollstationären Pflege gleichzeitig der Grundsatz „ambulant vor stationär“ er- füllt. Bezüglich des zukünftigen Personalbedarfs wird unter Berücksichtigung der vorgeschla- genen Zielwerte der rechnerisch ermittelte Zusatzbedarf im Jahr 2040 bei insgesamt 7.323 Mitarbeiter*innen liegen (5.778 Mitarbeiter*innen in der stationären Pflege sowie Tages- und Kurzzeitpflege und 1.545 Mitarbeiter*innen in der ambulanten Pflege). 103 7. Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Stadtbezir- ken Altersgerechte Wohnbedingungen, ein barrierearmes Wohnumfeld und ein geeignetes Angebot an Hilfe- und Pflegeleistungen sind entscheidende Voraussetzungen dafür, dass Ältere mit Unterstützungs- und Pflegebedarf möglichst lange in ihrer Wohnung blei- ben können und dort eine bedarfsgerechte Unterstützung erhalten. Dies wurde in den bisherigen Berichtsteilen für die Stadt Köln und für die Stadtbezirke untersucht. Im Fol- genden wird die Hilf e- und Pflegesituation in jedem Stadtbezirk gesondert dargestellt. Wenn Einrichtungen der alltäglichen Versorgung und erforderliche Dienstleistungen gut erreichbar sind, Angebote zur Unterstützung bedarfsgerecht entwickelt sind und wenn Wohn- und Lebensbedürfnisse älterer Menschen in der Kommunalpolitik und den Kon- zepten der Stadtplanung Berücksichtigung finden, dann gilt ein Stadtbezirk als „alters- gerecht“. Kriterien für eine bedarfsgerechte Versorgung Die dokumentierten Versorgungsstru kturen sind im Rahmen einer konkreten Planung unter der Fragestellung zu bewerten, ob sie eine bedarfsgerechte Versorgung gewähr- leisten. Hierzu erläutert das Alten- und Pflegegesetz: „Eine Bedarfsdeckung kann ange- nommen werden, wenn einer zu erwartenden Nachfrage nach den jeweiligen Pflege - und Betreuungsangeboten ein mindestens deckungsgleiches Angebot gegenübersteht und auch Wahlmöglichkeiten in angemessenem Umfang gesichert sind“ (§ 7 Abs. 6 Satz 4 APG NRW). In der hier vorgenommenen Bedarfsanalyse auf Stadtbezirksebene wurde die mit Stand Dezember 2019 ermittelte gesamtdurchschnittliche Versorgung als Maßstab genommen und anhand der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2025 fortgeschrieben (Bedarfsermittlung nach Variante (a), siehe oben Abschnitt 6.2). Ergänzend dazu können die Zielwerte einer guten Versorgungsdichte, die das ISG vorschlägt (siehe oben Abschnitt 6.2.b), auch auf der Ebene der Stadtbezirke zugrunde gelegt werden; diese Variante (b) wird im Folgenden jeweils im unteren Teil der Tabelle ausgewiesen. Die ermittelten Kapazitäten und die Fortschreibung des Bedarfs anhand der demografi- schen Entwicklung und der vorgeschlagenen Zielwerte bis zum Jahr 20 25 werden im Folgenden auf der Ebene der Bezirke der Stadt Köln dargestellt. 7.1. Versorgungslage im Stadtbezirk Innenstadt Von den 129.055 Einwohner*innen des Stadtbezirkes Innenstadt sind 23.896 im Alter ab 60 Jahren (19%) und 5.512 im Alter ab 80 Jahren (4%) (Stand 31.12.2019). Das Angebot an vollstationären Pflegeplätzen umfasst in dem Stadtbezirk Innenstadt 887 Plätze. Dies entspricht einer Versorgungsdichte von 16,1 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren (Tabelle 33). Damit liegt der Stadtbezirk Innenstadt deutlich über dem stadt- weiten Gesamtdurchschnitt von 12,3 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren , weshalb hier 104 gemäß einer Fortschreibung der aktuellen Versorgungsdichte bis zum Jahr 2025 keine zusätzlichen Plätze benötigt werden (Stand: Dezember 2019) . Soll hingegen im Jahr 2025 der vorgeschlagene Zielwert von 15,9 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 Jahren beste- hen, werden in dem Bezirk Innenstadt 61 zusätzliche vollstationäre Plätze benötigt. Ein zukünftiger Ausbau der vorstationären Pflege kann jedoch zu einer Entlastung des voll- stationären Bereiches führen mit der Folge, dass der zukünftige Bedarf an vollstationärer Pflege geringer ausfallen kann als hier geschätzt. Tabelle 33: Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2020 *Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Im Bereich der Kurzzeitpflege liegt die Versorgungsdichte des Stadtbezirks Innenstadt bei 0,9 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, was dem Gesamtdurchschnitt der Stadt Köln entspricht. Bei einer Fortschreibung gemäß der stadtweiten Versorgungsdichte werden im Jahr 2025 drei zusätzliche Kurzzeitpflegeplätze je 100 Ältere ab 80 Jahren benötigt. Besteht dagegen das Ziel in der vorgeschlagenen Versorgungsdichte von 1,5 Kurzzeit- pflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, werden 37 zusätzliche Plätze benötigt. Für die Betreuung in Tagespflegeeinrichtungen steht den Bewohner*innen des Stadtbe- zirks Innenstadt mit Stand Dezember 2019 kein Angebot zur Verfügung. Soll die Versor- gungsdichte in der Innenstadt im Jahr 2025 dem Gesamtdurchschnitt der Stadt Köln von 0,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren entsprechen, werden 33 Tagespflegeplätze be- nötigt. Ist die Erreichung des empfohlenen Zielwertes von 1,3 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren vorgesehen, bedarf es sogar 77 Plätze. 14 ambulante Pfl egedienste mit 368 Mitarbeiter*innen ergeben in der Innenstadt eine Versorgungsdichte von 6,7 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Dies liegt leicht unter der stadtweiten Versorgung von 6,9 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Hier ist jedoch zu beachten, dass ambulante Dienste auch über den jeweiligen Stadtbe- zirk hinaus tätig sind, weshalb die Versorgungskennziffer relativ zu sehen ist. Soll in der Innenstadt im Jahr 2025 die aktuelle durchschnittliche Versorgungsdichte bestehen, werden insgesamt 412 Mitarbeiter*innen ambulanter Pflegedienste benötigt, dies ent- Vollstation. Kurzzeit- Tages- Ambulante Service- Ambulante Innenstadt Pflege pflege pflege Pflegedienste wohnen WG Bestand 2019 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze Aktueller Stand 887 52 0 368 433 22 Je 100 Einw. ab 80 J. Stadt Köln 12,3 0,9 0,6 6,9 7,1 0,4 aktuell je 100 ab 80 J. 16,1 0,9 0,0 6,7 7,9 0,4 Bedarf 2025 bei Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte (Stadtbezirk) erforderliche Kapazität 734 55 33 412 424 22 Differenz zu aktuell -153 3 33 44 -9 0 Bedarf 2025 - Zielwert 15,9 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5 erforderliche Kapazität 948 89 77 447 424 30 Differenz zu aktuell 61 37 77 79 -9 8 105 spricht einem Zusatzbedarf von 44 Mitarbeiter*innen (Stand: Dezember 2019). Soll da- gegen der vorgeschlagene Zielwert erreicht werden, werden bis 2025 zusätzlich 97 Mit- arbeiter*innen von ambulanten Diensten in dem Stadtbezirk Innenstadt benötigt. Aus 433 Wohnungen mit Service resultiert eine Versorgungsdichte von 7,9 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Damit liegt der Stadtbezirk sowohl über der stadtweit durch- schnittlichen Versorgungsdichte als auch über dem vorgeschlagenen Zielwert von 7, 1 Wohnungen pro 100 Ältere ab 80 Jahren, weshalb hier im Jahr 2025 keine weiteren Wohnungen mit Service benötigt werden. Mit zwei ambulanten Wohngemeinschaften und 22 Wohngemeinschaftsplätzen erreicht der Bezirk eine Versorgung von 0,4 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 Jahren, womit er die stadtweit durchschnittliche Versorgungsdichte erreicht. Bis zum Jahr 2025 müssen keine weiteren Wohngemeinschaftsplätze in ambulanten Wohngemeinschaften zur Verfügung stehen, wenn die stadtweite durchschnittliche Versorgung von 0,4 Wohngemeinschafts- plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren beibehalten werden soll. Soll hingegen, wie vom ISG vorgeschlagen, eine verbesserte Versorgung von 0,5 Plätzen in ambulant en Wohnge- meinschaften erreicht werden, sollten in der Innenstadt 30 Wohngemeinschaftsplätze zur Verfügung stehen. Insgesamt ist die pflegerische Versorgung in dem Stadtbezirk auf einem durchschnittli- chen Entwicklungsstand, aber ein Nachholbedarf besteht bei der ambulanten und teil- stationären Pflege. 7.2. Versorgungslage im Stadtbezirk Rodenkirchen Der Stadtbezirk Rodenkirchen befindet sich im Süden der Stadt Köln. Von den 111.040 Einwohner*innen sind 28.124 Einwohner*innen im Alter ab 60 Jahren (25,3%) und 6.788 ab 80 Jahren (6,1%) (Stand: 31.12.2019). Rodenkirchen verfügt über 712 Pflegeplätze der vollstationären Pflege, dies entspricht 10,5 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren (Tabelle 34). Der Stadtbezirk Rodenkirchen liegt damit unter der gesamtstädtischen Versorgungsdichte, weshalb hier bis zum Jahr 2025 zusätzlich 192 Plätze benötigt werden. Bei einer Orientierung am vorgeschlagenen Ziel- wert erhöht sich der zusätzliche Bedarf sogar auf 455 Plätze. Die Versorgung mit Kurzzeitpflegeplätzen umfasst in Rodenkirchen 75 Plätze bzw. 1,1 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren. Damit liegt der Stadtbezirk Rodenkirchen leicht über der stadtweiten durchschnittlichen Versorgung, weshalb hier bis zum Jahr 2025 ein Überhang von sieben Plätzen gegenüber der stadtweiten Ver sorgungsdichte von 0,9 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren besteht. Besteht dagegen das Ziel in der vorgeschla- genen Versorgungsdichte von 1,5 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, wer- den 35 zusätzliche Plätze benötigt. 106 Tabelle 34: Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2020 *Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten Mit Stand Dezember 2019 gibt es in Rodenkirchen drei Tagespflegeangebote mit insge- samt 50 Plätzen, dies entspricht einer Versorgungsdichte von 0,7 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 Jahren. Bei einer Orientierung an der stadtweiten Versorgungsdichte von 0,6 Plät- zen pro 100 Ältere ab 80 Jahren besteht im Jahr 2025 ein Überhang von neun Plätzen. Soll hingegen der empfohlene Zielwert von 1,3 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren er- reicht werden, bedarf es bis 2025 45 zusätzlicher Tagespflegeplätze in Rodenkirchen. Ein Ausbau der Tagespflege um eine weitere Einrichtung mit insgesamt 14 Plätze ist geplant (Stand: Dezember 2019). 20 ambulante Pflegedienste mit insgesamt 525 Mitarbeiter*innen sind in Rodenkirchen ansässig. Dies entspricht einer Versorgungsdichte von 7, 7 Mitarbeiter*innen je 100 Äl- tere. Im Jahr 2025 sollten gemäß einer Fortschreibung des Gesamtdurchschnitts von 6,9 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren 507 Mitarbeiter*innen in ambulanten Pfle- gediensten in Rodenkirchen tätig sein, was damit erfüllt wäre. Eine nach Auffassung des ISG verbesserte Versorgung im Bereich der ambulanten Pflege würde dageg en eine Anzahl von 551 Mitarbeiter*innen im Jahr 2025 erfordern, dies sind 26 Mitarbeiter*innen mehr als im Jahr 2019. Rodenkirchen verfügt über sieben Angebote des Service- Wohnens mit insgesamt 751 Wohnungen (Stand: Dezember 2019). Dies entspricht einer Versorgungsdichte von 11,1 Wohnungen pro 100 Ältere ab 80 Jahren, was deutlich über der stadtweiten Versor- gungsdichte liegt. Um im Jahr 2025 eine Versorgungsdichte von 7,1 Wohnungen mit Service je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, was sowohl dem stadtweiten Gesamt- durchschnitt als auch dem vorgeschlagenen Zielwert entspricht, werden keine weiteren Servicewohnungen benötigt. Zwei ambulante Wohngemeinschaften mit insgesamt 17 Wohngemeinschaftsplätzen er- geben in Rodenkirchen eine Versorgungsdichte von 0, 3 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 Jahren, was leicht unter der stadtweiten Versorgungsdichte liegt. Für einen stadtweite Versorgungsdurchschnitt von 0,4 Wohngemeinschaftsplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren Vollstation. Kurzzeit- Tages- Ambulante Service- Ambulante Rodenkirchen Pflege pflege pflege Pflegedienste wohnen WG Bestand 2019 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze Aktueller Stand 712 75 50 525 751 17 Je 100 Einw. ab 80 J. Stadt Köln 12,3 0,9 0,6 6,9 7,1 0,4 aktuell je 100 ab 80 J. 10,5 1,1 0,7 7,7 11,1 0,3 Bedarf 2025 bei Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte (Stadtbezirk) erforderliche Kapazität 904 68 41 507 522 27 Differenz zu aktuell 192 -7 -9 -19 -229 10 Bedarf 2025 - Zielwert 15,9 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5 erforderliche Kapazität 1.167 110 95 551 522 37 Differenz zu aktuell 455 35 45 26 -229 20 107 im Jahr 2025 muss das Angebot an ambulanten Wohngemeinschaften 27 Wohngemein- schaftsplätze umfassen, dies entspricht zehn Plätzen mehr als derzeit vorhanden (Stand Dezember 2019). Bei einer Orientierung am vorgeschlagenen Zielwert erhöht sich diese Zahl bis 2025 auf 20 zusätzliche Wohngemeinschaftsplätze. Insgesamt fällt auf, dass in Rodenkirchen ein Überhang an vorstationären Angeboten in Kontrast steht zu einer unterdurchschnittlichen stationären Versorgungdichte, was dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ entspricht. Lediglich im Bereich der ambulant en Wohngemeinschaften besteht in Rodenkirchen noch Nachholbedarf. 7.3. Versorgungslage im Stadtbezirk Lindenthal Mit insgesamt 153.600 Einwohner*innen gehört Lindenthal zu den bevölkerungsreichs- ten Stadtbezirken von Köln. Davon sind 35.032 im Alter ab 60 Jahren (22,8%) und 8.566 im Alter ab 80 Jahren (5,6%) (31.12.2019). Mit Stand Dezember 2019 umfasst das Angebot an vollstationärer Pflege in Lindenthal 1.129 Pflegeplätze (Tabelle 35). Daraus ergibt sich ein Wert von 13,2 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, der über dem Gesamtdurchschnitt der Stadt Köln liegt. Bei einer Fortschreibung der stadtweiten durchschnittlichen Versorgungsdichte von 12,3 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 Jahren besteht im Jahr 2025 ein Zusatzbedarf von zwölf Plätzen. Soll hingegen der vorgeschlagene Zielwert von 15,9 Wohnungen je 100 Ältere erreicht werden, besteht sogar ein Bedarf an 344 zusätzlichen Plätzen. Bei dieser Schätzung werden jedoch noch k eine strukturellen Veränderungen berücksichtig t. Dies bedeutet, dass in dem Maße, wie vorstationäre Angebote (z.B. Wohnen mit Service) ausgebaut werden, auch der zukünftige Bedarf an vollstationärer Pflege geringer ausfallen kann als hier geschätzt. Aktuell ist ein Ausbau des stationären Angebotes in Lindenthal nicht ge- plant (Stand: Dezember 2019). Die Zahl an Kurzzeitpflegeplätzen beträgt derzeit 96 Plätze, also 1,1 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren (Stand: Dezember 2019). Für eine Versorgung sdichte von 0,9 Kurzzeit- pflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren im Jahr 2025 ergibt sich ein Überhang von zehn Kurzzeitpflegeplätzen. Bei einer Orientierung am empfohlenen Zielwert werden im Jahr 2025 hingegen 43 zusätzliche Kurzzeitpflegeplätze benötigt. Mit vier Tagespflegeeinrichtungen und 65 Plätzen ist das Angebot in de m Stadtbezirk Lindenthal zusammen mit dem Stadtbezirk Porz, in der ein ähnlich großes Angebotsvo- lumen besteht, am größten. Für Lindenthal ergibt sich eine Versorgungsdichte von 0,8 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, womit der Bezirk leicht über dem stadt- weiten Durchschnitt liegt. Gemessen an dem Gesamtdurchschnitt der Stadt Köln von 0,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren besteht im Jahr 2025 ein Überhang von 13 Plätzen. Soll hingegen die hier vorgeschlagene Versorgungsdichte von 1,3 Plätzen je 100 Ältere erreicht werden, sind 55 weitere Tagespflegeplätze notwendig. 108 Tabelle 35: Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2020 *Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Von den ambulanten Pflegediensten, die in der Stadt Köln tätig sind, sind in Lindenthal 28 Dienste mit insgesamt 736 Mitarbeiter*innen ansässig. Bei einer stadtweiten durch- schnittlichen Versorgungsdichte von 6,9 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren sollten im Jahr 2025 in Lindenthal 640 Mitarbeiter*innen, also 96 Mitarbeiter*innen we- niger als derzeit vorhanden, in ambulanten Pflegediensten tätig sein (Stand: Dezember 2019). Bei einer Orientierung am empfohlenen Zielwert reduziert sich dieser Überhang auf 41 Mitarbeiter*innen. Mit Stand Dezember 2019 gibt es in Lindenthal 214 Plätze in Wohnungen mit Service. Bezogen auf den Anteil der Bevölkerung ab 80 Jahren ergibt sich ein Versorgungswert von 2,5 Wohnungen pro 100 Ältere, der weit unter dem Gesamtdurchschnitt der Stadt Köln liegt. Um im Jahr 2025 dem stadtweiten Durchschnitt und damit zugleich dem emp- fohlenen Zielwert von 7,1 Wohnungen mit Service je 100 Ältere ab 80 Jahren zu ent- sprechen, wären 658 Wohnungen mit Service notwendig, was einem Zusatzbedarf von 444 Wohnungen entspricht. Mit einer ambulanten Wohngemeinschaft mit drei Plätzen erreicht der Stadtbezirk Lin- denthal eine Versorgungsdichte von unter 0,1 Wohngemeinschaftsplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Um im Jahr 2025 die stadtweit durchschnittliche Versorgungsdichte von 0,4 Plätzen zu gewährleisten, wären 34 Wohngemeinschaftsplätze in Lindenthal notwen- dig, und um eine als verbessert eingeschätzte Versorgung von 0,5 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu gewährleisten, wären sogar 43 Plätze notwendig. Im Gesamtbild der Versorgung in Lindenthal zeigt sich ein deutlicher Nachholbedarf bei wohnortnah gelegenen Wohnungen mit Service und ambulanten Wohngemeinschaften. Ein Ausbau des Angebotes in diesen Bereichen ist aktuell nicht geplant (Stand: Dezem- ber 2019). Das pflegerische Angebot ist dagegen gut ausgebaut. Vollstation. Kurzzeit- Tages- Ambulante Service- Ambulante Lindenthal Pflege pflege pflege Pflegedienste wohnen WG Bestand 2019 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze Aktueller Stand 1.129 96 65 736 214 3 Je 100 Einw. ab 80 J. Stadt Köln 12,3 0,9 0,6 6,9 7,1 0,4 aktuell je 100 ab 80 J. 13,2 1,1 0,8 8,6 2,5 0,0 Bedarf 2025 bei Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte (Stadtbezirk) erforderliche Kapazität 1.141 86 52 640 658 34 Differenz zu aktuell 12 -10 -13 -96 444 31 Bedarf 2025 - Zielwert 15,9 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5 erforderliche Kapazität 1.473 139 120 695 658 46 Differenz zu aktuell 344 43 55 -41 444 43 109 7.4. Versorgungslage im Stadtbezirk Ehrenfeld Der Stadtbezirk Ehrenfeld liegt im Westen der Stadt Köln. Von den 109.770 Einwoh- ner*innen sind 21.588 im Alter ab 60 Jahren, dies entspricht 19,7% und 4.985 im Alter ab 80 Jahren (5%) (31.12.2019). Mit 734 Plätzen in der vollstationären Pflege weist der Stadtbezirk Ehrenfeld eine Ver- sorgungsdichte von 14,7 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren auf und liegt damit deutlich über dem Stadtdurchschnitt von 12,3 Plätzen je 100 Ä ltere ab 80 Jahren (Tabelle 36). Legt man der Fortschreibung die stadtweit durchschnittliche Versorgungsdichte zu- grunde, müssen im Jahr 2025 insgesamt nur 664 Plätze in vollstationären Einrichtungen zur Verfügung stehen, also 70 Plätze weniger, als zurzeit in Ehrenfeld vorhanden sind. Das Angebot an Kurzzeitpflege besteht aus 43 Plätzen. Die Versorgungsdichte in E h- renfeld entspricht damit im Bereich der Kurzzeitpflege der stadtweit durchschnittlichen Versorgung von 0,9 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Bei einer nur de- mografieorientierten Fortschreibung bis zum Jahr 202 5 besteht ein Zusatzbedarf von sieben Plätzen. Bei einer Orientierung am vorgeschlagenen Zielwert erhöht sich dieser Zusatzbedarf auf 38 Kurzzeitpflegeplätze. Tabelle 36: Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2020 *Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. In Ehrenfeld gibt es drei Tagespflegeeinrichtungen mit 40 Plätzen, was 0,8 Tagespfle- geplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren und damit eine höhere Versorgungsdichte als auf Stadtebene ausmacht. Im Jahr 2025 wird kein weiterer Pflegeplatz in der Tagespflege benötigt, wenn der stadtweite durchschnittliche Versorgungswert von 0,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren angestrebt wird. Soll dagegen der empfohlene Zielwert von 1,3 Plät- zen je 100 Ältere erreicht werden, sind 30 zusätzliche Plätze notwendig. Im Bereich der ambulanten Pflegedienste liegt die Versorgungsdichte mit 7 ,4 Pflege- dienstmitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren ebenfalls leicht über dem Stadtdurch- schnitt. Das Angebot besteht aus 14 Pflegediensten mit schätzungsweise 368 Mitarbei- Vollstation. Kurzzeit- Tages- Ambulante Service- Ambulante Ehrenfeld Pflege pflege pflege Pflegedienste wohnen WG Bestand 2019 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze Aktueller Stand 734 43 40 368 170 48 Je 100 Einw. ab 80 J. Stadt Köln 12,3 0,9 0,6 6,9 7,1 0,4 aktuell je 100 ab 80 J. 14,7 0,9 0,8 7,4 3,4 1,0 Bedarf 2025 bei Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte (Stadtbezirk) erforderliche Kapazität 664 50 30 372 383 20 Differenz zu aktuell -70 7 -10 4 213 -28 Bedarf 2025 - Zielwert 15,9 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5 erforderliche Kapazität 857 81 70 404 383 27 Differenz zu aktuell 123 38 30 36 213 -21 110 ter*innen (Stand: Dezember 2019). Schreibt man die stadtweit durchschnittliche Versor- gung von 6,9 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren auf das Jahr 2025 fort, besteht dann ein Zusatzbedarf an vier Mitarbeiter*innen. Zur Erreichung des vorgeschlagenen Zielwerts von 7,5 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren bedarf es dagegen 36 zusätzlicher Mitarbeiter*innen. In Ehrenfeld gibt es sechs Einrichtungen des Servicewohnens. Diese verfügen über eine Kapazität von insgesamt 170 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Damit ergibt sich eine unter dem Gesamtdurchschnitt liegende V ersorgungsdichte von 3,4 Wohnungen mit Service je 100 Ältere ab 80 Jahren. Um im Jahr 202 5 dagegen den stadtweiten Durchschnitt und damit auch zugleich den vorgeschlagenen Zielwert von 7,1 Wohnun- gen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, müsste das Angebot 383 Wohnungen um- fassen, also 213 Wohnungen mit Service mehr als derzeit vorhanden (Stand: Dezember 2019). Mit sechs ambulanten Wohngemeinschaften und 48 Wohngemeinschaftsplätzen verfügt der Stadtbezirk Ehrenfeld zusammen mit dem Stadtbezirk Kalk über das größte Angebot in diesem Bereich. Legt man der Fortschreibung die stadtweite durchschnittliche Versor- gungsdichte von 0,4 Wohngemeinschaftsplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren zugrunde, besteht im Jahr 2025 ein Überhang von 28 Plätzen. Bei einer Orientierung am vorge- schlagenen Zielwert reduziert sich dieser Überhang auf 21 Wohngemeinschaftsplätze. Insgesamt kann die gute pflegerische Versorgung in Ehrenfeld durch einen Ausbau der wohnortnahen gelegenen Wohnungen mit Service noch verbessert werden. 7.5. Versorgungslage im Stadtbezirk Nippes Der Stadtbezirk Nippes liegt nördlich der Kölner Innenstadt am linken Rheinufer. Er hat 118.577 Einwohner*innen, darunter 27.813 Einwohner*innen ab 60 Jahren ( 23%) und 6.759 Einwohner*innen ab 80 Jahren (6%) (31.12.2019). In Nippes umfasst die Kapazität an vollstationärer Pflege 1.050 Plätze, daraus ergibt sich eine Versorgungsdichte von 15,5 vollstationären Pflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jah- ren, die über dem stadtweiten Durchschnitt liegt (Tabelle 37). Legt man der Fortschrei- bung den stadtweiten durchschnittlichen Versorgungswert von 12,3 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren zugrunde, besteht ein Überhang von 150 Plätzen. Bei einer Orientierung am vorgeschlagenen Zielwert wären hingegen 112 zusätzliche Plätze notwendig. Auch an dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass bei der Schätzung für den zu- künftigen Bedarf noch keine strukturellen Veränderungen berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass in dem Maße, wie vorstationäre Angebote ausgebaut werden, auch der zukünftige Bedarf an vollstationärer Pflege geringer ausfallen kann als hier geschätzt. 111 Tabelle 37: Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2020 *Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. In 14 Einrichtungen in Nippes besteht ein Kurzzeitpflegeangebot mit 94 Plätzen, was 1,4 Plätzen pro 100 Älter ab 80 Jahren entspricht. Für eine stadtweit durchschnittliche Ver- sorgung von 0,9 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren werden im Jahr 2025 keine weiteren Kurzzeitpflegeplätze benötigt , für eine dem vorgeschlagenen Zielwert entsprechende Versorgungsdichte von 1,5 Plätzen je 100 Ältere sind hingegen 16 zu- sätzliche Plätze nötig. In Nippes gibt es zwei Tagespflegeangebote mit insgesamt 28 Plätzen, was 0,4 Tages- pflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren entspricht und damit eine niedrigere Versor- gungsdichte als auf Stadt ebene ausmacht. Damit im Jahr 202 5 die stadtweite Versor- gungsdichte von 0,6 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren erreicht wird, wer- den in Nippes 41 Tagespflegeplätze benötigt. Soll der vom ISG empfohlene Zielwert von 1,3 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere erreicht werden, sind im Jahr 2025 95 Plätze not- wendig, das sind 67 Plätze mehr als im Jahr 2019 vorhanden. Die ambulante Pflege wird von 12 Pflegediensten mit schätzungsweise 315 Mitarbei- ter*innen übernommen. Bezogen auf die Bevölkerung ab 80 Jahren resultiert daraus eine Versorgungsdichte von 4,7 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere, die leicht unter dem stadtweiten Durchschnitt liegt. Für eine konstante Fortschreibung auf Basis des Stadt- durchschnitts müssten im Jahr 2025 505 Mitarbeiter*innen in der ambulanten Pflege tätig sein, für den empfohlenen Zielwert sind sogar 548 Mitarbeiter*innen notwendig. Fünf Einrichtungen stellen in Nippes 978 Wohnungen mit Service zur Verfügung, damit ergibt sich eine Versorgungsdichte von 14,5 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren, weshalb Nippes deutlich über dem Stadtdurchschnitt und somit auch über dem vorge- schlagenen Zielwert liegt. Damit müssen in Nippes keine weiteren Wohnungen mit Ser- vice geschaffen werden. Mit drei ambulanten Wohngemeinschaften mit insgesamt dreizehn Plätzen erreicht der Stadtbezirk Nippes eine Versorgungsdichte von 0,2 Wohngemeinschaft splätzen. Für eine konstante Fortschreibung auf Basis des stadtweiten Durchschnitts von 0,4 Plätzen Vollstation. Kurzzeit- Tages- Ambulante Service- Ambulante Nippes Pflege pflege pflege Pflegedienste wohnen WG Bestand 2019 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze Aktueller Stand 1.050 94 28 315 978 13 Je 100 Einw. ab 80 J. Stadt Köln 12,3 0,9 0,6 6,9 7,1 0,4 aktuell je 100 ab 80 J. 15,5 1,4 0,4 4,7 14,5 0,2 Bedarf 2025 bei Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte (Stadtbezirk) erforderliche Kapazität 900 68 41 505 519 27 Differenz zu aktuell -150 -26 13 190 -459 14 Bedarf 2025 - Zielwert 15,9 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5 erforderliche Kapazität 1.162 110 95 548 519 37 Differenz zu aktuell 112 16 67 233 -459 24 112 müssten im Jahr 2025 14 zusätzliche Wohngemeinschaftsplätze geschaffen werden. Bei einer Orientierung am empfohlenen Zielwert von 0,5 Plätzen je 100 Ältere sind hingegen 24 zusätzliche Plätze nötig. Die Gesamteinschätzung der Angebotslage ergibt, dass Nippes bereits über ein gutes Angebot an Wohnungen mit Service sowie an stationären Pflegeplätzen verfügt. E in Nachholbedarf besteht jedoch insbesondere bei der ambulanten Pflege sowie der Ta- gespflege und den ambulanten Wohngemeinschaften. 7.6. Versorgungslage im Stadtbezirk Chorweiler Der Stadtbezirk Chorweiler liegt im nördlichen Teil der Stadt Köln und hat 82.732 Ein- wohner*innen, von denen 21.740 im Alter ab 60 Jahren ( 26,3%) und 5.122 im Alter ab 80 Jahren sind (6%) (31.12.2019). Das Angebot an vollstationärer Pflege umfasst im Stadtbezirk Chorweiler 525 Plätze in stationären Pflegeeinrichtungen, dies entspricht 10,2 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren (Tabelle 38). Damit liegt Chorweiler unter dem Stadtdurchschnitt von 12,3 Plätzen je 100 Ältere. Wird der stadtweite Gesamtdurchschnitt fortgeschrieben, liegt der rechnerische Bedarf im Jahr 2025 bei 682 Plätzen in stationären Pflegeeinrichtungen. Liegt das Ziel hingegen in der empfohlenen Versorgungsdichte von 15,9 Plätzen pro 100 Ältere ab 80 Jahren, werden sogar 881 Plätze benötigt, also 356 Plätze mehr als mit Stand Dezember 2019 vorhanden. Bei dieser Schätzung werden jedoch noch keine stru kturellen Verän- derungen berücksichtigt. Dies bedeutet, dass in dem Maße, wie vorstationäre Angebote ausgebaut werden, auch der zukünftige Bedarf an vollstationärer Pflege geringer ausfal- len kann als hier geschätzt. Die Anzahl der Kurzzei tpflegeplätze beträgt 51, daraus ergibt sich ei ne Versorgungs- quote von 1,0 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, welche knapp über dem Stadtdurch- schnitt liegt. Bei einer Fortschreibung gemäß der stadtweit durchschnittlichen Versor- gungsdichte sind keine zusätzlichen Kurzzeitpflegeplätze notwendig. Soll hingegen der vorgeschlagene Zielwert erreicht werden, bedarf es einer Erweiterung um 32 Plätze. In Chorweiler gibt es eine Tagespflegeeinrichtung mit insgesamt 20 Plätzen, woraus eine Versorgungsdichte von 0, 4 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren resultiert. Diese liegt leicht unter der durchschnittlichen Versorgungsdichte der Stadt Köln. Bis zum Jahr 2025 sollten 11 weitere Plätze hinzukommen, um den stadtweiten Durchschnitt zu erreichen bzw. 52 weitere Plätze, um den empfohlenen Zielwert zu erreichen. 113 Tabelle 38: Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2020 *Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. In Chorweiler ist die Anzahl der ambulanten Pflegedienste mit sieben Diensten am nied- rigsten. Insgesamt sind in Chorweiler schätzungsweise 184 Mitarbeiter*innen in diesen Diensten tätig, was eine Versorg ungsdichte von 3,6 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 ausmacht. Daraus ergibt sich ein Versorgungswert, der unter dem Gesamtdurch- schnitt der Stadt Köln liegt. Soll der durchschnittliche Versorgungswert der Stadt von 6,9 Mitarbeiter*innen in ambulanten Pflegediensten je 100 Ältere ab 80 Jahren im Jahr 2025 gegeben sein, werden 198 weitere Mitarbeiter*innen benötigt. Bei einer Orientierung am vorgeschlagenen Zielwert erhöht sich die Zahl um weitere 34 Mitarbeiter*innen. Das Angebot an Servicewohnen umfasst in Chorweiler 163 Wohnungen mit Service bzw. 3,2 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Auch in diesem Bereich liegt Chorweiler unter dem Stadtdurchschnitt. Ein weiterer Ausbau dieser Wohnform um 231 Wohnungen mit Service ist bis zum Jahr 2025 erforderlich, wenn der stadtweite Gesamtdurchschnitt sowie der empfohlene Zielwert von 7,1 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren erreicht werden soll. Über ambulante Wohngemeinschaften verfügt der Stadtbezirk Chorweiler noch nicht. Im Jahr 2025 werden bei einer Fortschreibung, der die stadtdurchschnittliche Versorgungs- quote von 0,4 Wohngemeinschaftsplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren zugrunde liegt, insgesamt 21 Plätze benötigt. Zur Erreichung des empfohlenen Zielwertes bedarf es 2025 28 Plätzen in ambulanten Wohngemeinschaften. In der Gesamtbewertung zeigt sich, dass das pflegerische Angebot in Chorweiler außer im Bereich der Kurzzeitpflege zum Teil deutlich unter dem stad tweiten Gesamtdurch- schnitt liegt, woraus sich ein umfassender Ausbaubedarf aller Angebotsformen ergibt. 7.7. Versorgungslage im Stadtbezirk Porz Porz ist ein rechtrheinischer Stadtbezirk und liegt im südöstlichen Teil der Stadt Köln . Hier leben 114.699 Einwohner*innen, davon sind 30.943 Einwohner*innen im Alter ab 60 Jahren (27%) und 7.009 ab 80 Jahren oder älter (6%) (31.12.2019). Vollstation. Kurzzeit- Tages- Ambulante Service- Ambulante Chorweiler Pflege pflege pflege Pflegedienste wohnen WG Bestand 2019 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze Aktueller Stand 525 51 20 184 163 0 Je 100 Einw. ab 80 J. Stadt Köln 12,3 0,9 0,6 6,9 7,1 0,4 aktuell je 100 ab 80 J. 10,2 1,0 0,4 3,6 3,2 0,0 Bedarf 2025 bei Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte (Stadtbezirk) erforderliche Kapazität 682 51 31 382 394 21 Differenz zu aktuell 157 0 11 198 231 21 Bedarf 2025 - Zielwert 15,9 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5 erforderliche Kapazität 881 83 72 415 394 28 Differenz zu aktuell 356 32 52 232 231 28 114 Eine leicht unter dem Stadtdurchschnitt liegende Versorgung weist der Stadtbezirk Porz im Bereich der vollstationären Pflege mit 781 Plätzen bzw. 11,1 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren auf ( Tabelle 39). Legt man der Fortschreibung den Stadtdurchschnitt zu- grunde, beträgt der rechnerische Bedarf an vollstationärer Pflege für das Jahr 2025 ins- gesamt 933 Plätze, also 152 Plätze mehr als derzeit vorhanden (Stand: Dezember 2019). Mit Blick auf die zukünftige Planung wird das Angebot an stationären Pflegeplät- zen in Porz um insgesamt 424 Plätze erweitert. Bei dieser Schätzung werden jedoch noch keine strukturellen Veränderungen berücksichtigt. Sollte das vorstationäre Angebot weiter aufgebaut werden, so könnte der zukünftige Bedarf an vollstationärer Pflege ge- ringer ausfallen als hier geschätzt. Die Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze beträgt insgesamt 46 Plätze. Daraus resultiert eine Versorgungsdichte von 0,7 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, was unter der durch- schnittlichen Versorgungsdichte der Stadt Köln liegt. Gegenüber einer Fortschreibung des stadtweiten Gesamtdurchschnitts ergibt sich bis zum Jahr 2025 ein Zusatzbedarf von 24 Kurzzeitpflegeplätzen. Bei einer Orientierung am empfohlenen Zielwert von 1,5 Kurzzeitpflegeplätze je 100 Ältere liegt der Zusatzbedarf sogar bei 68 Plätzen bis 2025. Tabelle 39: Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2020 *Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Im Bereich der Tagespflege wird in Porz mit 61 Plätzen eine Versorgungsdichte von 0,9 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren erreicht, was knapp über dem Stadt- durchschnitt von 0,6 liegt. Soll in Porz im Jahr 2025 die aktuelle stadtweit durchschnittli- che Versorgungsquote von 0,6 Plätzen erreicht werden, besteht kein Bedarf an zusätz- lichen Tagespflegeplätzen (Stand: Dezember 2019). Soll hingegen der vom ISG ange- regte Zielwert von 1,3 Plätzen je 100 Ältere erreicht werden, liegt der Zusatzbedarf bei 38 Plätzen. Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich insgesamt 36 zusätzliche Tagespfle- geplätze in konkreter Planung. Das Angebot an ambulanter Pflege umfasst 17 Pflegedienste mit schätzungsweise 447 Mitarbeiter*innen. Daraus ergibt sich ein Versorgungswert von 6, 4 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren, der unter dem durchschnittlichen Wert der Stadt liegt. Bis 2025 Vollstation. Kurzzeit- Tages- Ambulante Service- Ambulante Porz Pflege pflege pflege Pflegedienste wohnen WG Bestand 2019 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze Aktueller Stand 781 46 61 447 648 15 Je 100 Einw. ab 80 J. Stadt Köln 12,3 0,9 0,6 6,9 7,1 0,4 aktuell je 100 ab 80 J. 11,1 0,7 0,9 6,4 9,2 0,2 Bedarf 2025 bei Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte (Stadtbezirk) erforderliche Kapazität 933 70 42 523 539 28 Differenz zu aktuell 152 24 -19 76 -109 13 Bedarf 2025 - Zielwert 15,9 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5 erforderliche Kapazität 1.205 114 99 569 539 38 Differenz zu aktuell 424 68 38 122 -109 23 115 sollten 76 Mitarbeiter*innen mehr hinzukommen, um nicht unter den Stadtdurchschnitt von 6,9 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu fallen. Eine Versorgungsdichte, die dem vom ISG empfohlenen Zielwert von 7,5 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ent- spricht, macht sogar 122 zusätzliche Mitarbeiter*innen erforderlich. 648 Wohnungen mit Service bzw. eine Versorgungsdichte von 9,2 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren bilden das Angebot des Servicew ohnens in Porz. Damit liegt Porz in diesem Bereich über der durchschnittlichen Versorgungsdichte der Stadt. Für eine Versorgungsdichte entsprechend dem Stadtdurchschnitt sowie dem empfohlenen Ziel- wert von 7,1 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren im Jahr 202 5 bedarf es nur 5 39 Wohnungen, was unter dem derzeit vorhandenen Bestand liegt (Stand: Dezember 2019). Die Zahl der Plätze in ambulant en Wohngemeinschaften beträgt 15, womit die Versor- gungsdichte in Porz mit 0,2 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren unter dem Stadtdurch- schnitt liegt. Bis zum Jahr 2025 liegt der Zusatzbedarf an Wohn gemeinschaftsplätzen bei 13 Plätzen, soll in Porz die aktuelle stadtdurchschnittliche Versorgungskennziffer er- reicht werden (Stand: Dezember 2019). Orientiert man sich dagegen an dem vom ISG vorgeschlagenen Zielwert von 0,5 Plätzen je 100 Ältere, so sind bis 2020 23 zusätzliche Plätze erforderlich. In der Gesamtbewertung ergibt sich, dass das pflegerische Angebot in Porz in den Be- reichen der Tagespflege und des Wohnens mit Service über der durchschnittlichen Ver- sorgungdichte der Stadt liegt. Nachholbedarf besteht hingegen in den Bereichen der ambulanten Pflege, der Kurzzeitpflege sowie der ambulanten Wohngemeinschaften. 7.8. Versorgungslage im Stadtbezirk Kalk Kalk ist ein rechtsrheinischer Stadtbezirk der Stadt Köln und hat 121.637 Einwohner*in- nen, darunter 26.720 Einwohner*innen ab 60 Jahren (22%) und 6.368 ab 80 Jahren (5%) (31.12.2019). In Kalk umfasst das Angebot an vollstationärer Pflege 728 Plätze bzw. 11,4 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren (Tabelle 40). Dieser Wert liegt unter dem Stadtdurchschnitt. Wird dieser bis zum Jahr 202 5 fortgeschrieben, werden in K alk insgesamt 848 Plätze, somit zusätzliche 120 Plätze, in stationären Pflegeeinrichtungen benötigt. Bei einer Ori- entierung am vorgeschlagenen Zielwert erhöht sich diese Zahl auf 367 zusätzliche Plätze. Hier sollte berücksichtigt werden, dass bei dieser Schätzung noch keine struktu- rellen Veränderungen berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass in dem Maße, wie vor- stationäre Angebote ausgebaut werden, auch der zukünftige Bedarf an vollstationärer Pflege geringer ausfallen kann als hier geschätzt. 50 Kurzzeitpflegeplätze werden in Kalk angeboten. Die Versorgungsquote von 0,8 Plät- zen je 100 Ältere ab 80 Jahren liegt damit knapp unter der stadtdurchschnittlichen Ver- 116 sorgung von 0,9 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere. Soll im Jahr 2025 in Kalk die stadt- weite Versorgungsdichte erreicht werden, besteht ein Zusatzbedarf an 1 4 Kurzzeitpfle- geplätzen. Ein Zusatzbedarf von 53 Kurzzeitpflegeplätzen ergibt sich, soll im Jahr 2025 der vorgeschlagene Zielwert von 1,5 Plätzen je 100 Ältere erreicht werden. Tabelle 40: Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2020 *Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Das Angebot an Tagespflege umfasst 28 Plätze, womit sich für Kalk eine Versorgungs- dichte von 0,5 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren ergibt. Damit liegt der Stadtbezirk Kalk knapp unter der stadt durchschnittlichen Versorgungsdichte. Soll in K alk im Jahr 202 5 die Versorgungsdichte von 0, 6 Plätzen je 100 Ältere gegeben sein, ergibt sich ein Zu- satzbedarf von 11 Tagepflegeplätze. Soll der empfohlene Zielwert erreicht werden, steigt der Bedarf auf insgesamt 62 zusätzliche Plätze. Die 19 ambulanten Pflegedienste in Kalk verfügen insgesamt schätzungsweise über 499 Mitarbeiter*innen, dies entspricht 7,8 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Kalk liegt damit über dem Stadtdurchschnitt. Bei einer stadtdurchschnittlichen Fortschreibung für das Jahr 2025 werden deshalb keine zusätzlichen Mitarbeiter*innen in ambulanten Pflegediensten benötigt. Die Umsetzung des vorgeschlagenen Zielwerts erfordert dage- gen 18 zusätzliche Mitarbeiter*innen. Im Bereich des Servicew ohnens liegt die Versorgungsdichte mit 529 Wohnungen mit Service bzw. 8,3 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren über dem Stadtdurchschnitt. Bis zum Jahr 202 5 werden für eine stadtdurchschnittliche Versorgung sowie zur Errei- chung des vorgeschlagenen Zielwertes deshalb keine weiteren Wohnungen erforderlich sein. Mit insgesamt 65 Plätzen in neun ambulanten Wohngemeinschaften beträgt die Versor- gungsquote für Kalk 1,0 Wohngemeinschaftsplätze je 100 Ältere ab 80 Jahren und liegt damit deutlich über dem Stadtdurchschnitt. Der rechnerische Bedarf im Jahr 2025 wird um 39 Plätze (gemessen an der stadtweiten Versorgungsdichte von 0,4 Wohngemein- Vollstation. Kurzzeit- Tages- Ambulante Service- Ambulante Kalk Pflege pflege pflege Pflegedienste wohnen WG Bestand 2019 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze Aktueller Stand 728 50 28 499 529 65 Je 100 Einw. ab 80 J. Stadt Köln 12,3 0,9 0,6 6,9 7,1 0,4 aktuell je 100 ab 80 J. 11,4 0,8 0,5 7,8 8,3 1,0 Bedarf 2025 bei Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte (Stadtbezirk) erforderliche Kapazität 848 64 39 476 489 26 Differenz zu aktuell 120 14 11 -23 -40 -39 Bedarf 2025 - Zielwert 15,9 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5 erforderliche Kapazität 1.095 103 90 517 489 34 Differenz zu aktuell 367 53 62 18 -40 -31 117 schaftsplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren) überschritten. Die Umsetzung des vorge- schlagenen Zielwerts von 0, 5 Wohngemeinschaftsplätzen je 100 Ältere im Jahr 2025 erfordert ebenfalls keine zusätzlichen Wohngemeinschaftsplätze. In der Gesamteinschätzung liegt in Kalk eine gute pflegerische Versorgung vor, die durch einen Ausbau der vollstationären Pflege sowie der Tages- und Kurzzeitpflege noch ver- bessert werden kann. 7.9. Versorgungslage im Stadtbezirk Mülheim Der Stadtbezirk Mülheim liegt im Nordosten der Stadt Köln auf der rechten Rheinseite. Von den 150.709 Einwohner*innen sind 35.230 Einwohner*innen im Alter ab 60 Jahren (23%) und 8.245 im Alter ab 80 Jahren (5%) (31.12.2019). In Mülheim gibt es zehn stationäre Pflegeeinrichtungen mit einer Kapazität von insge- samt 763 Pflegeplätzen (Tabelle 41). Daraus ergibt sich eine Versorgungsdichte von 9,3 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, welche deutlich unter dem Stadtdurchschnitt liegt. Bei einer stadtdurchschnittlichen Fortschreibung bis zum Jahr 2025 müssten der älteren Bevölkerung 1.098 Plätze in stationären Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen, also 335 Plätze mehr als derzeit vorhanden (Stand: Dezember 2019). Um den Zielwert von 15,9 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, müssten bis zum Jahr 2025 sogar 655 Pflegeplätze mehr zur Verfügung stehen als im Jahr 2019. Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich weitere 82 Pflegeplätze in konkreter Planung. Es sollte jedoch darauf hin- gewiesen werden, dass in dem Maße, wie vorstationäre Angebote ausgebaut werden, auch der zukünftige Bedarf an vollstationärer Pflege geringer ausfallen kann als hier ge- schätzt. Das Angebot an Kurzz eitpflege besteht aus 43 Plätzen. Bezogen auf die Bevölkerung ab 80 Jahren ergibt sich daraus eine Kennzahl von 0,5 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Äl- tere ab 80 Jahren. Dieser Wert liegt unter dem Stadtdurchschnitt. Um im Jahr 2025 die Versorgung an Kurzzeitpflege entsprechend der stadtdurchschnittlichen Dichte von 0,9 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, werden 40 zusätzliche Kurzzeitpflege- plätze benötigt. Bei einer Orientierung am vorgeschlagenen Zielwert sind es 91 zusätz- liche Kurzzeitpflegeplätze. Im Bereich der Tagespflege liegt der Stadtbezirk Mülheim leicht unter dem Stadtdurch- schnitt. In drei Tagespflegeeinrichtungen stehen 40 Tagespflegeplätzen bzw. 0,5 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jah ren zur Verfügung . Soll bis 202 5 die stadtweite Versorgungs- dichte erhalten bleiben, sind zehn zusätzliche Plätze notwendig. Soll die vom ISG vor- geschlagene Versorgungsdichte von 1,3 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere erreicht wer- den, sind bis dahin 76 weitere Tagespflegeplätze notwendig. 118 Tabelle 41: Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2020 *Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Bei der ambulanten Pflege liegt die Versorgungsdichte in dem Stadtbezirk Mülheim mit 25 ansässigen ambulanten Pflegediensten und schätzungsweise 657 Mitarbeiter*innen, also 8,0 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren, über dem Stadtdurchschnitt. Bis zum Jahr 2025 bedarf es keiner weiteren Mitarbeiter*innen in ambulanten Pflegediens- ten, um die gesamtdurchschnittliche Versorgungsdichte von 6,9 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen. 12 zusätzliche Mitarbeiter*innen werden hingegen be- nötigt, soll der vorgeschlagene Zielwert von 7, 5 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere umge- setzt werden. Der Stadtbezirk Mülheim verfügt über sechs Einrichtungen des Servicewohnens mit ins- gesamt 332 Wohnungen mit Service und liegt mit einem Versorgungswert von 4,0 Woh- nungen je 100 Ältere ab 80 Jahren deutlich unter dem Stadtdurchschnitt. Unter Berück- sichtigung des Stadtdurchschnitts und des vorgeschlagenen Zielwertes fehlen in Mül- heim bis zum Jahr 2025 weitere 301 Wohnungen mit Service. Mülheim verfügt über fünf ambulante Wohngemeinschaften mit insgesamt 38 Wohnge- meinschaftsplätzen. Für eine Fortschreibung bis ins Jahr 2025 gemäß dem Stadtdurch- schnitt von 0, 4 Wohngemeinschaftsplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren wären rechne- risch 33 Plätze in ambulanten Wohngemeinschaften erforderlich, zur Erreichung der vom ISG vorgeschlagenen Versorgungsdichte sind 45 Plätze notwendig. Eine Gesamtbewertung führt zu dem Ergebnis, dass der Stadtbezirk Mülheim in den Bereichen der ambulanten Pflege sowie der ambulant en Wohngemeinschaften leicht über dem Stadtdurchschnitt liegt, wohingegen bei den übrigen Bereichen, insbesondere in den Bereichen des Service Wohnens und der stationären Pflege, noch Nachholbedarf besteht. Vollstation. Kurzzeit- Tages- Ambulante Service- Ambulante Mülheim Pflege pflege pflege Pflegedienste wohnen WG Bestand 2019 Plätze Plätze Plätze Personal* Plätze Plätze Aktueller Stand 763 43 40 657 332 38 Je 100 Einw. ab 80 J. Stadt Köln 12,3 0,9 0,6 6,9 7,1 0,4 aktuell je 100 ab 80 J. 9,3 0,5 0,5 8,0 4,0 0,5 Bedarf 2025 bei Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte (Stadtbezirk) erforderliche Kapazität 1.098 83 50 616 634 33 Differenz zu aktuell 335 40 10 -41 302 -5 Bedarf 2025 - Zielwert 15,9 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5 erforderliche Kapazität 1.418 134 116 669 634 45 Differenz zu aktuell 655 91 76 12 302 7 119 7.10. Zusammenfassung Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über den zusätzlichen Bedarf im Jahr 2025 nach Versorgungsbereich und Stadtbezirk. Unter Berücksicht igung des Stadtdurch- schnitts weist der Stadtbezirk Mülheim mit 335 Plätzen den höchsten Bedarf an statio- nären Plätzen auf, gefolgt von Rodenkirchen mit einem zusätzlichen Bedarf von 19 2 stationären Plätzen. Im Bereich der Kurzzeitpflege besteht in den Stadtbezirken Innen- stadt, Ehrenfeld, Porz, Kalk und Mülheim ein Bedarf an zusätzlichen Kurzzeitpflegeplät- zen. In den anderen vier Stadtbezirken werden bei einer stadtdurchschnittlichen Fort- schreibung für das Jahr 2025 keine zusätzlichen Plätze benötigt. In den Bereichen der Tagespflege werden im Jahr 2025 27 und der ambulanten Wohngemeinschaften 18 wei- tere Plätze benötigt, wobei auch in diesen Bereichen nicht in allen Stadtbezirken ein Bedarf an einem Ausbau des Angebots besteht. Neben dem vollstationären Berei ch ergibt sich auch für den Bereich der ambulanten Pflege im Jahr 2025 ein hoher Bedarf von zusätzlichen Mitarbeiter*innen in ambulanten Diensten (zusätzlich 334 Mitarbei- ter*innen). Einen hohen Bedarf an zusätzlichen Plätzen weist auch das Wohnen mit Ser- vice auf. Hier werden im Jahr 2025 insgesamt 344 weitere Wohnungen mit Service be- nötigt. Tabelle 42: Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2020 *Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Zielwerte führt im Vergleich zur ersten Prognose- variante in fast allen Versorgungsbereichen zu einem deutlichen Anstieg des Bedarfs (Tabelle 43). Im Bereich der stationären Pfleg e fehlen unter der Berücksichtigung des vorgeschlagenen Zielwerts bis zum Jahr 2025 insgesamt 2. 898 Plätze. Im Bereich des Servicewohnens verändert sich der zusätzliche Bedarf nicht, da der vorgeschlagene Zielwert der derzeitigen stadtdurchschnittlichen Versorgungsdichte entspricht (Stand: Dezember 2019). Sowohl beim Bereich der Kurzzeitpflege als auch beim Bereich der Angebots- Vollstation. Kurzzeit- Tages- Ambulante Service- Ambulante form Pflege pflege pflege Pflegedienste wohnen WG Plätze Plätze Plätze Personal Plätze Plätze Je 100 Einw. ab 80 J 12,3 0,9 0,6 6,9 7,1 0,5 Innenstadt -153 3 33 44 -9 0 Rodenkirchen 192 -7 -9 -19 -229 10 Lindenthal 12 -10 -13 -96 444 31 Ehrenfeld -70 7 -10 4 213 -28 Nippes -150 -26 13 190 -459 14 Chorweiler 157 0 11 198 231 21 Porz 152 24 -19 76 -109 13 Kalk 120 14 11 -23 -40 -39 Mülheim 335 40 10 -41 302 -5 Köln insgesamt 596 45 27 334 344 18 Zukünftiger Entwicklungsbedarf bis 2025 in ausgewählten Bereichen Variante (a): Aufrechterhaltung der derzeitigen Versorgungsdichte Bedarf 2025 bei Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte 120 Tagespflege besteht jeweils in allen Stadtbezirken ein Nachholbedarf. Im Bereich der ambulanten Pflege sind bis zum Jahr 2025 weitere 717 Mitarbeiter*innen erforderlich, um eine Versorgungsdichte von 7,5 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu er- reichen. Im Bereich ambulanter Wohngemeinschaften fehlen bis zum Jahr 2025 insge- samt 100 zusätzliche Plätze, um den vorgeschlagenen Zielwert zu erreichen. Tabelle 43: Quelle: Verwaltung der Stadt Köln; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2020 *Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten. Angebots- Vollstation. Kurzzeit- Tages- Ambulante Service- Ambulante form Pflege pflege pflege Pflegedienste wohnen WG Plätze Plätze Plätze Personal Plätze Plätze Je 100 Einw. ab 80 J 15,9 1,5 1,3 7,5 7,1 0,5 Innenstadt 61 37 77 79 -9 8 Rodenkirchen 455 35 45 26 -229 20 Lindenthal 344 43 55 -41 444 43 Ehrenfeld 123 38 30 36 213 -21 Nippes 112 16 67 233 -459 24 Chorweiler 356 32 52 232 231 28 Porz 424 68 38 122 -109 23 Kalk 367 53 62 18 -40 -31 Mülheim 655 91 76 12 302 7 Köln insgesamt 2.898 413 503 717 344 100 Bedarf 2025 - empfohlener Zielwert Variante (b): Orientierung an Zielwerten der Versorgungsdichte Zukünftiger Entwicklungsbedarf bis 2025 in ausgewählten Bereichen 121 8. Schwerpunktthemen Im Rahmen der kommunalen Pflegeplanung treten einzelne Problemstellen hervor, die einer vertieften Bearbeitung bedürfen. Im Rahmen der vorliegenden zweiten örtlichen Pflegeplanung der Stadt Köln wurden zwei vertiefende Workshops durchgeführt, von denen sich einer mit der Situation von Pfleg ebedürftigen mit Migrationshintergrund und deren spezifischem Unterstützungsbedarf in Form einer kultursensiblen Pflege befasste, während in dem anderen Workshop die prekäre Personalsituation in der Pflege und mög- liche Ansatzpunkte zur Verbesserung erörtert wurden. 8.1. Workshop „Pflegebedürftige mit Migrationshintergrund und kultursensible Pflege“ In einem Workshop am 25. Juni 2020 wurden von Expert *innen und Akteur*innen aus der Pflege die Bedarfe Pflegebedürftiger mit Migrationshintergrund sowie Herausforde- rungen und Möglichkeiten einer kultursensiblen Pflege offengelegt und diskutiert. Einführung in das Thema der kultursensiblen Pflege Das Thema der kultursensiblen Pflege gewinnt aufgrund der steigenden Zahl der Pfle- gebedürftigen mit Migrationshintergrund an Relevanz. So ist der Anteil der ausländi- schen Bevölkerung ab 80 Jahren in der Stadt Köln zwischen 2010 und 2019 um rund 133% angestiegen. Pflegebedürftige mit Migrationshintergrund können sehr heterogen sein hinsichtlich ihrer ethnischen und nationalen Herkunft, ihrer Religion, ihrer Weltanschauung und ihrer Rol- lenbilder. Der Ansatz der kultursensiblen Pflege zielt darauf ab, die besonderen Bedürf- nisse und die individuelle Lebensgeschichte von Migrant *innen sichtbar zu machen. Durch die Wahrnehmung und Anerkennung individueller Besonderheiten wird die Pfle- gebeziehung zwischen den Pflegekräften, den Pflegebedürftigen sowie den Angehöri- gen verbessert und die interkulturelle Ausrichtung von Pflegeeinrichtungen gefördert. Kultursensible Pflege bedeutet, „sich mit den Bedürfnissen Zugewanderter, deren Spra- che und Kultur, ihren Ess- und Lebensgewohnheiten und religiösen Bräuchen auseinan- derzusetzen“. 56 Pflege ist dann kultursensibel, wenn sich die Pflegenden mit den kultu- rellen Unterschieden in den verschiedenen Lebensbereichen der Pflegebedürftigen aus- einandersetzen und diese Unterschiede in der Kommunikation, Versorgung, Behandlung und Pflege in individueller Abstimmung berücksichtigen. Es gibt in Deutschland bereits eine Vielzahl an stationären und ambulanten Ei nrichtun- gen, die auf kultursensible Pflege ausgerichtet sind. Als Beispiele werden das Altenzent- rum „Haus Sandberg“ in Duisburg und der ambulante Pflegedienst „KUSEP“, ebenfalls in Duisburg, vorgestellt. Das Modellprojekt „Interkulturelle Brückenbauer*innen in der 56 Definition des „Forums für eine kultursensible Altenhilfe“, www.kultursensible-altenhilfe.de. 122 Pflege" dient als Beispiel aus der Wissenschaft. 57 In dem Projekt wurden Frauen und Männer unterschiedlicher Muttersprachen zu Themen der Pflege ausführlich geschult, um danach als „Brückenbauer“ zwischen den Pflegekräften sowie Einrichtungen der Pflege und den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen mit Migrationshintergrund ver- mittelnd tätig zu werden. Die Zahl der Pflegebedürftigen mit Migrationshintergrund ist in den vergangenen Jahren gestiegen und wird es auch weiterhin tun. Für Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen be- deutet dies, dass die Besonderheiten von Pflegebedürftigen mit Migrationshintergrund und ihren Angehörigen hinsichtlich ihrer Lebensgewohnheiten und Überzeugungen er- kannt und respektiert werden müssen. Neben der Bereitstellung von kultursensiblen Un- terstützungsangeboten und Informationsmaterialien müssen die interkulturellen Kompe- tenzen der Pflegekräfte sowohl in der Ausbildung als auch später in der alltäglichen Pflege noch stärker gefördert werden. Ziel ist es, sowohl die Pflegekr äfte als auch die gesamte Pflegeeinrichtung auf mögliche kulturbedingte Konflikte vorzubereiten und die gerechte Teilhabe und den Zugang zu Leistungen für alle pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen zu gewährleisten. Erfahrungsberichte aus der Praxis Im Rahmen des Workshops berichteten Herr Deli (Gesundheitszentrum für Migrantinnen und Migranten), Herr Dr. Gün (LVR-Klinik Köln) und Frau Licciardi (Institut zur interkul- turellen Öffnung der AWO) aus der Praxis. Herr Deli berichtet, dass die Zugangsbarrieren für Migrant *innen zur gesundheitlichen Versorgung auf unterschiedlichen Ebenen verortet werden können. Solche Barrieren können auf individueller Ebene beispielsweise durch fehlende Sprachkenntnisse beste- hen, auf institutioneller Ebene durch fehl ende zielgruppenspezifische Angebote im Ge- sundheits- und Pflegesystem und auf kultureller Ebene durch ein religiös- oder kulturbe- dingtes Schamgefühl in Bezug auf bestimmte Krankheiten . Die oben genannten Zu- gangsbarrieren haben einen wesentlichen Einfluss auf die Versorgungssituation von Migrant*innen in Deutschland. Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass die Pflegebedürf- tigen und ihre Angehörigen oftmals nur über ein geringes Wissen hinsichtlich bestimmter Krankheitssymptome und Behandlungsmöglichkeiten verfügen. Hinzu kommt, dass Mig- rant*innen Pflegeleistungen unterdurchschnittlich in Anspruch nehmen, jedoch über- durchschnittlich in Pflegegrad 1 eingestuft werden. Herr Dr. Gün , Integrationsbeauftragter der LVR -Klinik Köln, ist ebenfalls der Ansicht, dass die unzureichende Versorgungssituation für Migrant*innen auf mehrere Gründe zu- rückgeführt werden kann. Ein Hauptproblem besteht darin, dass in Deutschland davon 57 Vgl. Diakonisches Werk Berlin Stadtmitte e.V. (2016): Interkulturelle BrückenbauerInnenin der Pflege (IBIP), https://www.diakonie-stadtmitte.de/fileadmin/user_upload/dateien_und_ bilder/Dokumente/PDF_IBIP/FL_IBIP_Juni_2016.pdf. 123 ausgegangen wird, dass ältere Migrant*innen nach dem Renteneintritt entweder wieder in ihr Herkunftsland zurückkehren oder von ihren Kindern oder Enkelkindern zu Hause gepflegt werden. Zwar besteht bei vielen Familien mit Migrationshintergrund weiterhin die Tendenz, pflegebedürftige Angehörige zu Hause zu pflegen, jedoch lösen sich diese traditionellen Familienstrukturen immer weiter auf, sodass in der Familie Alterungspro- zesse nicht mehr aufgefangen werden können. Die Relevanz einer kultursensiblen Pflege zeigt sich vor allem bei Migrant *innen mit demenziellen Erkrankungen. Bisher existieren nur wenige Angebote zur Diagnostik von Demenz, welche die sprachlichen und kulturellen Besonderheiten berücksichtigen. Der Abbau von Zugangsbarrieren kann nur durch die interkulturelle Öffnung der Einrichtungen erreicht werden. Wie dies erfolgreich gelingen kann, berichtet abschließend Frau Licciardi, die als Diver- sity-Trainerin regelmäßig Kompetenzen für den Umgang mit Vielfalt vermittelt. Nach Ein- schätzung von Frau Licciardi birgt Diversität in Teams sowohl Risiken als auch Chancen. Fehlt ein richtiger Umgang mit der Vielfalt der Mitarbeiter *innen, kann dies sowohl zu kultureller Nichtbeachtung als auch zu kultureller Dominanz führen. Damit heterogene Teams von der Diversität profitieren, müssen kulturelle Synergien genutzt werden, wodurch Vielfalt nicht als Problem, sondern als Chance und Bereicherung verstanden wird. Entscheidende Voraussetzungen für die Nutzung kultureller Synergien sind neben einer offenen Haltung der Mitarbeiter*innen auch eine offene Kommunikation im Team, die Wahrnehmung von Differenzen als Bereicherung sowie eine Prozessbegleitung wäh- rend der interkulturellen Öffnung. Ziel der interkulturellen Öffnung ist es, die Unter- schiede zwischen Pflegebedürftigen bei der Gestaltung der pflegerischen Angebote an- gemessen zu berücksichtigen und die individuelle Prägung eines Menschen neben der kulturellen Prägung nicht in den Hintergrund geraten zu lassen. Dadurch können Ge- meinsamkeiten entdeckt werden, ohne dass Unterschiede geleugnet werden. Handlungsempfehlungen Damit die verfügbaren Versorgungsstruk turen und Finanzierungsmöglichkeiten auch von Menschen mit Migrationshintergrund genutzt werden, sollten sich (Pflege -)Einrich- tungen und Institutionen des Gesundheitswesens stärker interkulturell öffnen und ihre Angebote schrittweise für diese Zielgruppe ö ffnen. Um eine interkulturelle Öffnung der Einrichtungen zu fördern, sollten lebenswelt- und bedarfsorientierte Konzepte entwickelt werden und interkulturelle Kompetenz als prüfungsrelevantes Querschnittsthema in die Lehrpläne aller Ausbildungsinstitute der Gesundheits- und sozialen Dienste aufgenom- men werden. Handlungsbedarf wird nicht nur in Bezug auf einen kultursensiblen Umgang mit Pflege- bedürftigen und ihren Angehörigen gesehen, sondern auch im Hinblick auf die interkul- turellen Kompetenzen innerhalb eines Pflegeteams. Ambulante und stationäre Einrich- tungen sind durch eine zunehmende Diversität ihrer Mitarbeiter*innen geprägt. Angebote zur Förderung kultursensibler Pflege sollten demnach nicht nur auf die Pflegebedürftigen 124 und ihre Angehörigen zugeschnitten sein, sondern sich auch an die Zielgruppe der Pfle- gefachkräfte und Leitungskräfte richten. Vielfalt sollte als Chance und Bereicherung ver- standen werden. Eine offene Haltung der Mitarbeiter*innen, eine offene Kommunikation im Team, die Wahrnehmung von Differenzen als Bereicherung sowie eine Prozessbe- gleitung während der interkulturellen Öffnung sollten angestrebt werden. Bezogen auf die Stadt Köln sollten nach Ansicht der Referent*innen in den Stadtbezirken Kalk, Porz und Mülheim kostenlose Gesundheitsberatungsstellen für Migrant*innen ein- gerichtet werden. 8.2. Workshop „Fachkräftesicherung in der Pflege und Strategien der Personal- entwicklung“ Mit Blick auf die Versorgungsstrukturen vor Ort wurde das Thema der Fachkräftesiche- rung als eine wichtige Problemat ik genannt, die im Rahmen der Pflegeplanung vertieft behandelt werden sollte. Dazu wurde am Montag, dem 15. Juni 2020 im Bürgerhaus Stollwerck ein Workshop durchgeführt, dessen Ergebnisse im Folgenden zusammenge- fasst werden. Einführung in das Thema der Fachkräftesicherung Laut Bundesagentur für Arbeit gab es im Jahr 2018 insgesamt 583.000 Beschäftigte in der Altenpflege, davon arbeiteten 313.000 als examinierte Fachkräfte (54%) und 270.000 als Hilfskräfte (46%). 58 Das Entgelt der Fachkräfte in der Altenpfleg e liegt 7% unter dem mittleren Einkommen aller vollzeitbeschäftigten Fachkräfte, bei den Hilfskräf- ten liegt dieser Wert sogar bei 11% unterhalb des Medianentgeltes aller vollzeitbeschäf- tigten Altenpflegehelfer*innen. Die große Mehrheit (56%) der Beschäftigten in der Alten- pflege sind in Teilzeit tätig. Der Anteil der ausländischen Arbeitskräfte lag im Pflegebe- reich insgesamt bei 12%. Dies entspricht dem Anteil der ausländischen Arbeitskräfte an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland. Einer Befragung des Zentrums für Qualität in der Pflege bei 535 ambulanten Pflege- diensten ist zu entnehmen, dass insgesamt 53% der Stellen für Pflegefachpersonal seit mindestens drei Monaten unbesetzt sind. 59 Hochgerechnet für Deutschland ergeben sich daraus insgesamt 16.000 offene Stellen in ambulanten Pflegediensten. Weiterhin gaben 80% der Dienste an, in den letzten drei Monaten Versorgungsanfragen abgelehnt zu haben, weil sie die Pflege der Klient*innen nicht sicherstellen konnten. 13% 58 Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2019): Arbeitsmarktsituation im Pflegebereich. Online unter: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fo- kus/Berufe/Generische-Publikationen/Altenpflege.pdf?__blob=publicationFile&v=8. 59 Vgl. Zentrum für Qualität in der Pflege (2019): Fachpersonenmangel in der ambulanten Pflege. Ergebnisse einer ZQP-Befragung. Online unter: https://www.zqp.de/wp-content/up- loads/ZQP-Kurzbericht-Personalmagel-Ambulant.pdf. 125 der befragten Dienste berichten zudem, in den letzten drei Monaten Klient*innen gekün- digt zu haben, weil sie deren Versorgung nicht sicherstellen konnten. Aus den bereits beschriebenen Personalengpässen in der Pflege lassen sich zwei zent- rale Leitziele ableiten: (1.) Entwicklung von Strategien der Personalgewinnung und (2.) Optimierung der Pflegeberufe. Zur Erreichung des ersten Leitzieles ergeben sich folgende fünf Handlungsansätze: (1) Ausweitung der Ausbildung (2) Umschulungsangebote (3) Gewinnung ausländischer Pflegekräfte (4) Anerkennung von Hilfskräften (5) Veränderung der Fachkraftquote. Zur Erreichung des zweiten Leitziels werden zwei Handlungsansätze vorgeschlagen: (1) Anhebung des Vergütungsniveaus (2) Erhöhung der Berufszufriedenheit. Die Handlungsempfehlungen richten sich je nach Handlungsansatz an den Bund, das Land, die Träger von Pflegeschulen sowie das Jobcenter. Erfahrungsberichte aus der Praxis Im Rahmen des Workshops berichteten Frau Martin (Caritasverband für die Stadt Köln e.V.) und Herr Prof. Dr. Isfort (Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V.) aus der Praxis. Nach Einschätzung von Frau Martin erscheint eine Ausbildung in der Pflege gerade für junge Menschen oftmals wenig attraktiv, da sie unter anderem mit schlechter Bezahlung, mangelnden Aufstiegsmöglichkeiten und ungünstigen Dienstzeiten verbunden ist . Zu- dem entscheiden sich jüngere Pflegekräfte oft für solche Arbeitsbereiche in der Pflege, wo sie vor allem mit jüngeren Patient *innen arbeiten können, da sie hier die größeren Erfolgserlebnisse erwarten. Herr Prof. Dr. Isfort weist in seinem Vortrag darauf hin, dass der Anteil ausländischer Fachkräfte in der Pflege bei nur 1,5% liegt. Maßnahmen zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte werden das Problem der Fachkräftesicherung und - gewinnung nicht alleine lösen können. Aus der Anwerbung ausländischer Fachkräfte ergeben sich auch ethische Fragen, da die abgeworbenen Fachkräfte in den jeweiligen Heimatländern ebenfalls ge- braucht werden. Zudem finden ausländische Fachkräfte oftmals keinen k ulturellen An- schluss in Deutschland, da ihnen gerade im ländlichen Raum der Kontakt zu Migrant*in- nen-Communities fehlt. Weiterhin merkt Herr Prof. Dr. Isfort an, dass Fachkräfte in der Pflege sehr „ortstreu“ sind. Dies bedeutet, dass der Rekrutierungsraum für Mitarbei- ter*innen sehr begrenzt ist. 126 Handlungsempfehlungen In dem Workshop vertraten die anwesenden Expert *innen einhellig die Meinung, dass dem Problemfeld durch eine Vielzahl von kleinen Maßnahmen begegnet werden muss. Es besteht Handlungsbedarf in mehrfacher Hinsicht, vor allem hinsichtlich der Verbes- serung der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen im Bereich der Alten- und Kranken- pflege. Viele der Auszubildenden müssen neben der Ausbildung noch einer Nebentätig- keit nachgehen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Aus diesem Grund sollte über eine höhere Ausbildungsvergütung für Pflegeberufe nachgedacht werden. Vor allem kostenpflichtige Ausbildungsangebote führen dazu, dass junge Menschen sich trotz hoher Bereitschaft gegen eine Ausbildung in der Pflege entscheiden. Ein weiteres Problem stellt die Personalknappheit in Einrichtungen der Pflege dar. Durch die Einfüh- rung eines Personalbemessungsinstrumentes könnte diesem Problem entgegengesteu- ert werden. Der Bedarf an Fachkräften in der Pflege darf jedoch nicht dazu führen, dass das Niveau der Ausbildung und die Anforderungen an die Bewerber*innen und die Aus- zubildenden gesenkt werden. Dies könnte zu einer Dequalifizierung und Deprofessiona- lisierung der Pflegeberufe führen. Stattdessen sollten mehr Fördermaßnahmen und Schulungen für Fach- und Hilfskräfte angeboten werden. Weiterhin lässt sich aufgrund der schlechteren Arbeitsbedingungen in den Krankenhäu- sern zunehmend eine Abwanderung der Gesundheits - und Krankenpflegekräfte in den Bereich der stationären Altenpflege beobachten. Die Begründung liegt häufig darin, dass sie in der Altenpflege ihre Kernkompetenz, nämlich Betreuung, Begleitung und Pflege, besser anwenden können. Weiterer Handlungsbedarf besteht auch bei der Anwerbung und Integration ausländi- scher Fachkräfte. Insbesondere die Sprachbarriere stellt eine große Herausforderung dar. Aus diesem Grund sollten Angebote zur Sprachförderung über einen möglichst lan- gen Zeitraum stattfinden. Darüber hinaus sollten die Akzeptanz und die Sensibilität für kulturelle Unterschiede zwischen ausländischen und herkunftsdeutschen Fachkräften durch interkulturelle Schulungen verstärkt gefördert werden. Insgesamt wird nach Ein- schätzung der Expert*innen die Bedeutung der Rekrutierung von Personal im Ausland als Lösung für den Personalengpass in der Pflege jedoch überhöht. Vielmehr sollte künf- tig versucht werden, mehr Menschen mit Migrationshintergrund, die bereits in Deutsch- land leben, für den Pflegeberuf zu begeistern. 127 9. Zusammenfassung und Empfehlungen Der demografische Wandel geht mit einem Anstieg der Zahl älterer Menschen und damit auch der Pflegebedürftigen einher. Angesichts dieser Entwicklung kommt der kommu- nalen Pflegeplanung die Aufgabe zu, die zur Verfügung stehenden pflegerischen und pflegeergänzenden Versorgungsangebote zu prüfen. Dabei soll der Grundsatz „ambu- lant vor stationär“ Beachtung finden. D ie Stadt Köln hat das ISG Institut für Sozialfor- schung und Gesellschaftspolitik GmbH mit der Erstellung des vorliegenden Berichts zur kommunalen Pflegeplanung gemäß § 7 APG NRW beauftragt. 9.1. Zusammenfassung zentraler Ergebnisse (1) Demografische Analyse Am Jahresende 2019 lebten in der Stadt 251.086 Einwohner*innen im Alter ab 60 Jahren (23,0% der Gesamtbevölkerung der Stadt), darunter 59.354 Einwohner*innen (5,4%) im Alter ab 80 Jahren. Der Anteil der Bevölkerung ab 60 Jahren in der Stadt Köln liegt so- wohl unter dem Bundesdurchschnitt (28,5%) als auch unter dem Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen (28,0%). Von den Kölner Stadtbezirken weist d er Bezirk Porz (27,0%) den höchsten Anteil und der Bezirk Innenstadt (18,5%) den niedrigsten Anteil der Bevölkerung ab 60 Jahren auf. Der Ausländer*innenanteil in der Stadt Köln liegt mit 19,4% deutlich über dem Landes- durchschnitt von Nordrhein-Westfalen (13,6%). In der Stadt Köln ist der Ausländer *in- nenanteil unter der älteren Bevölkerung ab 60 Jahren etwas höher als in der Gesamtbe- völkerung (14,0%); auf Landesebene ist dieser Anteil hingegen deutlich geringer (6,6%). Von den Älteren ab 60 Jahren haben 73.272 Personen ei nen Migrationshintergrund (29% der Bevölkerung in diesem Alter). Diese Bevölkerungsgruppen weisen noch eine jüngere Altersstruktur auf als die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund bzw. mit deut- scher Staatsangehörigkeit, aber sie wachsen zunehmend in die höheren Altersgruppen hinein. Die Zahl der Älteren ab 80 Jahren mit Migrationshintergrund ist im Zeitraum von 2010 bis 2019 um 133% gestiegen. Der demografische Wandel machte sich in der Stadt Köln zwischen den Jahren 2010 und 2019 dahingehend bemerkbar, dass der Anteil der Älteren ab 80 Jahre in der Be- völkerung schneller gewachsen ist (+31%) als der Anteil der Jüngeren unter 4 0 Jahren (+8%). Nach der Prognose des Amtes für Statistik und Stadtentwicklung wird die Zahl der Einwohner*innen unter 40 Jahren zwischen den Jahren 2019 und 2040 nur leicht anwachsen (+3%), die Zahl der ab 80-Jährigen aber um weitere 27% steigen. Der größte Zuwachs wird jedoch bei der Gruppe der 70- bis 79-Jährigen erwartet (+32%). (2) Pflegebedarf Am Jahresende 2019 waren in der Stadt Köln 48.846 Personen pflegebedürftig im Sinne des SGB XI. Darunter hatten 19.445 Personen eine Demenz. Bis zum Jahr 2040 ist ein 128 weiterer Anstieg dieser Personengruppen zu erwarten. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird bis zu diesem Zeitpunkt um 21% auf rd. 58.900 Personen steigen. Die Zahl der Menschen mit Demenz wird bis zum Jahr 2040 um 24% steigen, dann ist mit rd. 24.200 Menschen mit Demenz zu rechnen. (3) Angebote der pflegerischen Versorgung In der Stadt Köln besteht ein breit gefächertes Angebot von Diensten und Einrichtungen, die eine Unterstützung von Hilfebedürftigen, Pflegebedürftigen und Demenzkranken leis- ten. Nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ umfasst das Angebotssystem in der Stadt Köln verschiedene Formen von Pflege und Unterstützung, die von Kurzzeitpflege über ambulante oder Tagespflege bis zu betreuten Wohnformen und vollstationärer Pflege reichen. Die einzelnen Komponenten dieses Versorgungsangebots sind jedoch unterschiedlich entwickelt. Der Personalbestand von 4.098 Mitarbeiter*innen in 156 ambulanten Pflege- diensten (6,9 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren) liegt unter dem Landesdurch- schnitt Nordrhein-Westfalens (7,5) und dem Bundesdurchschnitt (7, 6 Mitarbeiter*innen je 100 Ältere ab 80 Jahren). In 22 Tagespflege-Einrichtungen stehen in der Stadt Köln 332 Plätze zur Verfügung, dies entspricht 0,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Diese Quote ist niedriger als im Lan- desdurchschnitt mit 1,2 und im Bundesdurchschnitt mit 1,3 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. In einem Stadtbezirk gibt es dieses Angebot derzeit noch nicht, es sollte aber wohnortnah vorhanden sein (Stand: Dezember 2019). Von 5 Einrichtungen wird solitäre Kurzzeitpflege mit 72 Plätzen angeboten. Damit liegt die Versorgungsdichte bei 0,1 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, was unter dem Lan- des- und Bundesdurchschnitt (0,2 Plätze je 100 Ältere) liegt. Im Bereich der vollstationären Pflege (mit eingestreuter Kurzzeitpflege) stehen in 94 Ein- richtungen 7.787 Plätze zur Verfügung. Die Versorgungsdichte liegt mit 13,1 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren unter dem Landesdurchschnitt (15,5 Plätze je 100 Ältere) und dem Bundesdurchschnitt (17,0 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren). (4) Angebote der pflegeergänzenden Versorgung Das Versorgungsnetz an pflegeergänzenden und prävent iven Angeboten i n der Stadt Köln ist in den verschiedenen St adtbezirken unterschiedlich stark ausgebaut. In allen Kölner Stadtbezirken gibt es Beratungs - und Informationsangebote sowie Unterstüt- zungsangebote in Zusammenhang mit Demenz. Begegnungsangebote f ür ältere Men- schen finden sich insgesamt 128, wobei die Anzahl solcher Angebote zwischen den ver- schiedenen Stadtbezirken leicht variiert. Angebote der Seniorenorganisation finden sich ebenfalls in allen Stadtbezirken. 129 Das Angebot an niedrigschwelligen haushaltsnahen Dienstleistungen besteht i n der Stadt Köln aus 113 Anbietern mit anerkannten Unterstützungsangeboten im Alltag, 54 professionellen Anbietern von Hilfen im Haushal t, 16 Menüservice-Diensten, 13 Haus- notruf-Diensten und 18 Fahrdiensten. Die Anbieter sind recht gleichmäßig über die Stadt Köln verteilt. Das Netz der Gesundheitsversorgung in der Stadt Köln ist im Bereich der ambulanten Versorgung gut ausgebaut. Die Versorgungsdichte mit Hausärzt*innen (0,9 Ärzte je 100 Ältere ab 80 Jahren) liegt über dem Landes- und Bundesdurchschnitt (0,6 bzw. 0,7 Ärzte je 100 Ältere ab 80 Jahren), die Versorgungsdichte mit Apotheken (0,4 je 100 Ältere ab 80 Jahren) entspricht dem Landes- und Bundesdurchschnitt. Die stationäre klinische Versorgung ist hingegen ebenfalls gut ausgebaut. Mit 6.740 Krankenhausbetten wird in der Stadt Köln eine Versorgungsdichte von 11,4 Betten je 100 Ältere ab 80 Jahren er- reicht, dies liegt über dem Landes- und Bundesdurchschnitt (9,7 Betten je 100 Ältere ab 80 Jahren). Für ältere Menschen gibt es spezielle geriatrische Angebote in den Stadtbe- zirken Innenstadt, Lindenthal und Kalk, wobei sich im Bereich der geriatrischen Frühre- habilitation auf Grund der demografischen Entwicklungen ein zunehmender Bedarf ab- zeichnet. Stadtweit sind verschiedene Angebote an Sterbebegleitung vorhanden, diese reichen von palliativmedizinischer Betreuung durch niedergelassene Ärzte über ambulante Pfle- gedienste, die Palliativpflege anbieten, bis hin zu ambulanten Hospizdiensten und stati- onären Hospizen. (5) Angebote des Wohnens im Alter Die Wohnsituation älterer Menschen ist ein entscheidender Faktor für die Möglichkeit, einen eigenen Haushalt führen zu können. In einer Umfrage der Stadt Köln gab fast die Hälfte der Befragten ab 65 Jahren an, in einer altengerechten Wohnung zu wohnen. Nach einer vom Land in Auftrag gegebenen Wohnungsmarktprognose gibt es in Köln rd. 12.000 barrierefreie Wohnungen für ältere Menschen. Um den Bedarf decken zu kön- nen, müssten bis zum Jahr 2040 weitere 33.000 barrierefreie Wohnungen hinz ukom- men. In der Stadt Köln stehen 4.218 Plätze in Wohnungen mit Service zur Verfügung, die unter günstigen Rahmenbedingungen zu einer eigenständigen Haushaltsführung in der Lage sind; dies entspricht 7,1 Plätzen in Wohnungen mit Service je 100 Ältere ab 80 Jahren. Im Vergleich mit den Kreisen Düren und Rhein-Erft ist die Versorgungsdichte damit in der Stadt Köln recht gut. Darüber hinaus stehen für Ältere, die dies nicht mehr eigenständig können, 221 Plätze in ambulanten Wohngemeinschaften zur Verfügung (0,4 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jah- ren). Dieses Angebot erscheint mit Blick auf andere Kreise in Nordrhein-Westfalen ver- gleichsweise gut entwickelt. 130 9.2. Handlungsempfehlungen Auf Basis dieser Bestandsaufnahme lassen sich Handlungsempfehlungen ableiten, die im weiteren Prozess der Pflegeplanung zu diskutieren sind: (1) Die Analyse der demografischen Entwicklung ergibt, dass mit einer weiteren Zu- nahme der älteren Bevölkerung in der Stadt Köln und damit auch der Menschen mit Pflegebedarf zu rechnen ist. Allein die demografische Entwicklung macht es daher erforderlich, die pflegerische und pflegeergänzende Versorgung weiter aus- zubauen. Dies wird im Rahmen des Projektes „Zukunft der Pflege“ weiterverfolgt. (2) Dieser Ausbau sollte unter Berücksichtigung des Grundsatzes „ambulant vor sta- tionär“ erfolgen, d.h. das breite Spektrum der ambulanten, teilstationären, woh- nungsbezogenen und niedrigschwelligen Hilfen sollte vorrangig ausgebaut wer- den, um damit einen verstärkten Ausbau vollstationärer Angebote möglichst ver- meiden zu können. (3) Die Aufgabe der kommunalen Pflegeplanung ist es, den Anbietern Anregungen zur Angebotsentwicklung zu geben, Planungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen und ggf. die Ausrichtung der Angebotsentwicklung zu steuern. Aus den vorliegen- den Analysen ist für Anbieter ersichtlich, welche Angebote in welchen Bezirken weiterentwickelt werden sollten. Soweit die Stadt Köln selbst auch Anbieter ist , richten sich die Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Angebote auch direkt an sie. (4) Angebote, die wohnortnah konzipier t sind (wie z.B. Angebote des Wohnens, der Tagespflege, Hilfen bei Demenz und Begegnungsangebote) , sollten in j edem Stadtbezirk vorhanden sein. Bei der weiteren Angebotsplanung sollte die derzei- tige Verteilung der Kapazitäten auf die Stadtbezirke berücksichtigt werden (Stand: Dezember 2019). (5) Das Angebot der Tagespflege liegt unter dem Landes - und Bundesdurchschnitt und sollte weiter ausgebaut werden. Bei einem Ausbau dieses Angebots ist zu berücksichtigen, dass es wohnortnah zur Verfügung stehen sollte und daher ins- besondere in den Stadtbezirken ausgebaut werden sollte, die noch nicht über ein Angebot dieser Art verfügen (Innenstadt) bzw. in den Stadtbezirken, in denen die Versorgungsdichte noch unter dem Gesamtdurchschnitt und damit besonders ge- ring ist (Nippes, Chorweiler, Kalk und Mülheim). (6) Das Angebot der solitären Kurzzeitpflege in der Stadt Köln liegt mit 0,1 solitären Kurzzeitpflegeplätzen unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt (0,2 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren) , und in fünf der neun Stadtbezir ke besteht noch kein Angebot an solitärer Kurzzeitpflege. Da auch Expert*innen über einen starken Mangel in diesem Bereich berichten, sollte e in deutlicher Ausbau der solitären Kurzzeitpflege angestrebt werden. Bedenken bezüglich der Wirtschaftlichkeit die- ser Angebotsform sollten aufgegriffen und möglichst entkräftet werden. 131 (7) Das Angebot an ambulanter Pflege erscheint im Landes- und Bundesvergleich un- zureichend, wobei die Versorgungskapazitäten ambulanter Pflegedienste bei der Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ ein zentrales Kriterium dar- stellen. Dieses Angebot sollte stärker ausgebaut werden. Hierbei sind die bereits jetzt festzustellenden Probleme bei der Gewinnung geeigneten Personals ein we- sentlicher Grund für die nicht immer ausreichende Versorgungskapazität. (8) Ob die Angebote an haushaltsnahen Dienstleistungen wie Hilfen im Haushalt, Mahlzeiten- und Fahrdienste ausreichend sind, ist wegen fehlender Vergleichs- zahlen nicht zu beurteilen und sollte in Zukunft genauer geprüft werden. Es kann jedoch festgehalten werden, dass die Nachfrage das Angebot übersteigt und dass die Angebote in diesem Bereich nicht gleichmäßig verteilt sind. So verfügen die Stadtbezirke Nippes und Chorweiler über kein eigenes Angebot an Mahlzeiten- und Fahrdiensten. Mahlzeitendienste liefern jedoch meist bezirksübergreifend, so dass auch Personen in den Bezirken ohne eigenes Angebot mitversorgt werden können. (9) Das Angebot an Unterstützung im Alltag ist in der Stadt Köln zwar gut ausgebaut, kann aber die hohe Nachfrage nicht decken. Hier finden sic h sowohl Unterstüt- zungs-, Beratungs- und Entlastungsangebote für Angehörige von Demenzkranken als auch – oftmals damit verbundene – Betreuungsangebote für Betroffene. Auch diese Form der Hilfe sollte wohnortnah, d.h. in allen Stadtbezirken vorhanden sein. (10) Das Angebot des Servicewohnens in der Stadt Köln erweist sich auch im überre- gionalen Vergleich als umfassend (soweit dies ermittelt werden konnte), sollte je- doch als zentrales Element des vorstationären Bereichs weiterhin ausgebaut wer- den. Hierbei ist besonders auf die starke Ungleichverteilung zwischen den Kölner Stadtbezirken hinzuweisen. Während die Versorgung in einem Stadtbezirk deut- lich unter dem stadtweiten Durchschnitt liegt (Lindenthal ), ist die Versorgungs- dichte in anderen Stadtbezirken hingegen deutlich über dem Stadt durchschnitt (Nippes). In Bezug auf das Wohnen mit Service ist dabei generell wichtig, dass die Betreuungsangebote ein gutes Servicespektrum umfassen, transparent und indi- viduell gestaltbar sind und zugleich auch für ältere Menschen mit geringem Ein- kommen erschwinglich sind. (11) Die Angebotsdichte der ambulanten Wohngemeinschaften in der Stadt Köln er- scheint im Vergleich zu benachbarten Kreisen gut. Ein weiterer Ausbau dieser Wohnform ist jedoch sehr zu befürworten, zumal sie sich an eine Zielgruppe wen- det, die ohne dieses Angebot wahrscheinlich auf vollstationäre Pflege angewiesen wäre. Zudem sollte jeder Stadtbezirk über ein eigenes Angebot an ambulanten Wohngemeinschaften verfügen, was in der Stadt Köln nicht gegeben ist. 132 (12) Die gesundheitliche Versorgung i n der Stadt Köln erscheint vergleichsweise gut und sollte aufrechterhalten werden. Die Versorgung mit Krankenhausbetten liegt über dem Landes- und Bundesdurchschnitt. (13) Die Stadt Köln verfügt über acht stationäre Hospize und Palliativstationen mit ins- gesamt 71 Plätzen sowie über 13 Angebote der ambulanten Hospizbetreuung in allen Stadtbezirken. Der Bedarf an Sterbebegleitung und Palliativversorgung rückt allerdings zunehmend ins Blickfeld, so dass fortlaufend zu prüfen ist, ob die hier erreichten Versorgungsstandards auch in Zukunft ausreichend sind. (14) In jedem Stadtbezirk gibt es mehrere Pflegeberatungsstellen, die auch intensiv in Anspruch genommen werden. Die bestehenden Informations - und Beratungs- strukturen sollten si cherstellen, dass die vorhandenen Angebote den jeweiligen Bedarfslagen entsprechend genutzt werden. (15) Die derzeitige Versorgungsdichte im Bereich der stationären Pflege sollte unter Berücksichtigung eines weiteren Ausbaus der vorstationären Angebote bewertet werden. Die Stadt Köln weist im Vergleich zum Landes- und Bundesdurchschnitt eine niedrigere Versorgungsdichte auf. Die geplanten Veränderungen der Platzka- pazitäten in einigen Bezirken der Stadt werden insgesamt dazu führen, dass zu- künftig 221 Plätze mehr zur Verfügung stehen als derzeit vorhanden sind (Stand: Dezember 2019). Angesichts der demografischen Entwicklung ist allerdings damit zu rechnen, dass selbst bei einem Ausbau der vorstationären Versorgung zukünf- tig auch ein Bedarf an weiteren stationären Plätzen bestehen wird. Rechnerisch werden weitere rd. 4. 700 Plätze erforderlich sein, um im Jahr 2040 in Köln die derzeit auf Landesebene bestehende Versorgungsdichte zu erreichen . Wenn durch den Ausbau vorstationärer Angebote und die Umsetzung innovativer Ver- sorgungsformen dieser rechnerische vollstationäre Zusatzbedarf halbiert werden könnte, würde mit dem dann moderaten Ausbau der vollstationären Pflege gleich- zeitig der Grundsatz „ambulant vor stationär“ erfüllt. (16) Sofern ein Ausbau teilstationärer und st ationärer Angebote zu befürworten ist, sollte die Stadt Köln den Trägern den Kauf geeigneter und gut erschlossener Flä- chen erleichtern, soweit ihr dies möglich ist. (17) Die Bestandsaufnahme der pflegerischen und pflegeergänzenden Angebote sollte fortlaufend aktualisiert und der Entwicklung der älteren Bevölkerung und des Pfle- gebedarfs gegenübergestellt werden. Dabei sollte die Pflegeplanung nicht nur da- rauf ausgerichtet sein, die derzeitige Versorgungsdichte auch bei sich verändern- der Bevölkerungsstruktur konstant zu halten, sondern vielmehr sollte eine Orien- tierung an den vom ISG empfohlenen Zielwerten langfristig zu einer verbesserten Versorgungslage beitragen. In diesem Sinne hat die Stadt Köln seit Januar 2020 133 das Projekt „Zukunft der Pflege“ initiiert, an dem viele Akteur *innen aus unter- schiedlichen Bereichen mitarbeiten. Ziel des Projektes ist die Sicherstellung aus- reichender Angebote im Bereich der ambulanten und stationären Pflege. (18) Die kommunale Pflegeplanung der Stadt Köln sollte gem. § 7 Abs. 2 APG NRW in einen fortlaufenden Austausch mit den angrenzenden Gebietskörperschaften ein- gebunden werden. Zur Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen sollte auf der empirischen Grundlage des Pflegeberichts ein Maßnahmenkonzept entwickelt werden. Neben unmittelbar dring- lichen Aktivitäten sollten darin auch längerfristige Perspektiven der pflegerischen Ent- wicklung aufgezeigt werden, wie es in Köln im Rahmen der Handlungsstrategie „Zukunft der Pflege“ vorgesehen ist. 134 10. Anhang 10.1. Literaturverzeichnis Alzheimer Europe (2018): EuroDem Daten für Deutschland; www.alzheimer-europe.org. Bertelsmann Stiftung; Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.) (2004): Leben und Woh- nen im Alter, Band 5, Betreute Wohngruppen – Fallbeispiele und A dressenliste, Köln. Bertelsmann Stiftung; Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.) (2005): Leben und Woh- nen im Alter, Band 6, Betreute Wohngruppen - Arbeitshilfe für Initiatoren, Köln. Besselmann, K.; Sowinski, C.; Rückert, W. (2000): Qualitätshandbuch „Wohnen im Heim“, Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln. Bundesagentur für Arbeit (2019): Arbeitsmarktsituation im Pflegebereich. 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(2008): Demografischer Wandel, Strukturwandel des Alters und Entwicklung des Unterstützungsbedarfs alter Menschen, in: K. Aner/ U. Karl (Hg.), Lebensalter und Soziale Arbeit Bd. 6: Ältere und alte Menschen, Baltmannsweiler, S. 54 – 76. Engels, D. (2016): Situation und Unterstützungsbedarf von Menschen mit geistiger Be- hinderung und Pflegebedarf im K reis Viersen. Expertise im Rahmen der wissen- schaftlichen Begleitung der kommunalen Pflegeplanung, Viersen. 135 Engels, D. (2019): Kommunale Pflegeplanung im Kreis Düren . Bericht des ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik. Online unter: https://www.kreis-due- ren.de/kreishaus/amt/50/pflege/pdf/Fortschreibung_kommunale_Pflegepla- nung_Kreis_Dueren_Jahresbericht-2019neu.pdf. Gesundheitsberichterstattung des Bundes (2015) Gesundheitsversorgung – Stand 2013. GEWOS Institut für Stadt- , Regional- und Wohnforschung GmbH (2020): Wohnungs- marktgutachten über den quantitativen und qualitativen Wohnungsneubaubedarf in Nordrhein-Westfalen bis 2040, hrsg. vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf. Gröning, K., Lienker, H., Sander, B. (2018): Neue Herausforderungen im Übergang vom Krankenhaus in die familiale Pflege. Programmbeschreibung, Universität Bielefeld. ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (2015): Umsetzung des Grund- satzes „ambulant vor stationär“ unter besonderer Berücksichtigung des pflegeri- schen Entlassungsmanagements aus der Klinik. Gutachten im Auftrag der Lan- deshauptstadt Schwerin, ISG Köln. IT NRW - Statistische Berichte (2019): Pflegeeinrichtungen am 15. Dezember 2017 so- wie Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeldleistungen am 31. Dezember 2017 in Nordrhein-Westfalen. IT NRW (2019): Statistisches Jahrbuch Nordrhein-Westfalen 2019, Düsseldorf. IT NRW (2017): Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen im Regionalvergleich 2017. Kuratorium Deutsche Altershilfe (2010): Tagespflege. Planungs- und Arbeitshilfe für die Praxis, KDA Köln. Kuratorium Deutsche Altershilfe (2012): Kleine „Heime“: Vorteile, Modellrechnung, Fach- kraftquote, in: KDA Köln, ProAlter 5/2012. Kuratorium Deutsche Altershilfe (2013): PflegeWert - Wertschätzung erkennen, fördern, erleben. Handlungsanregungen für Pflegeeinrichtungen, Köln. Mehlan, S.; Engels, D. (2013): CareWell – Starke Mitarbeiter für eine gute Pflege. Ab- schlussbericht des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, hrsg. vom Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Köln. Nauck, F.; Sitte, T. (2012): Ambulante Palliativversorgung – ein Ratgeber, Deutscher Palliativ Verlag, Fulda. Schneekloth, U.; Wahl, H.-W. (2006, Hg.): Selbstständigkeit und Hilfebedarf bei älteren Menschen in Privathaushalten, Stuttgart. Stadt Köln (2015): Starke Veedel – Starkes Köln. Mitwirken, Zusammenhalten, Zukunft gestalten. Integriertes Handlungskonzept. Stadt Köln (2018): Bericht über die örtliche Planung nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW). Statistisches Bundesamt (2017): Pflegestatistik 2017 - Pflege im Rahmen der Pflegever- sicherung Deutschlandergebnisse. Statistisches Bundesamt (2019): Statistisches Jahrbuch, Wiesbaden. Weyerer, S. (2005): Altersdemenz. In: Robert-Koch-Institut (Hrsg.), Gesundheitsbericht- erstattung des Bundes Heft 28, Berlin: Robert-Koch-Institut. 136 Wingenfeld, K.; Engels, D. et al. (2011): Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe, hrsg. vom Bun- desministerium für Gesundheit und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin. Zentrum für Qualität in der Pflege (2019): Fachpersonenmangel in der ambulanten Pflege. Ergebnisse einer ZQP -Befragung. Online unter: https://www.zqp.de/wp- content/uploads/ZQP-Kurzbericht-Personalmagel-Ambulant.pdf. 10.2. Verzeichnis der Tabellen Tabelle 1: Altersstruktur 13 Tabelle 2: Altersquotient 16 Tabelle 3: Altersstruktur der Bevölkerung mit Migrationshintergrund 18 Tabelle 4: Entwicklung der Bevölkerung ab 60 Jahren 24 Tabelle 5: Pflegebedürftige und Pflegequote 2019 26 Tabelle 6 Pflegebedürftige nach Art der Versorgung 29 Tabelle 7: Pflegebedürftig bis 2040 nach Altersgruppe 31 Tabelle 8: Pflegebedürftige in den Stadtbezirken bis 2040 32 Tabelle 9: Pflegebedürftige in den Stadtbezirken im Jahr 2040 33 Tabelle 10: Menschen mit Demenz in den Stadtbezirken 2019 35 Tabelle 11: Menschen mit Demenz in der Stadt Köln bis 2040 36 Tabelle 12: Menschen mit Demenz in der Stadt Köln von 2019 bis 2040 36 Tabelle 13: Versorgung durch ambulante Dienste 45 Tabelle 14: Angebote der Tagespflege 50 Tabelle 15 Angebote der Tagespflege 2017 und 2019 52 Tabelle 16: Angebote der solitären Kurzzeitpflege 56 Tabelle 17: Angebote der vollstationären Pflege 59 Tabelle 18: Angebote der vollstationären Pflege 2017 und 2019 61 Tabelle 19: Beratung/ Koordinierung, Begegung, Selbstorganisation und Hilfe bei Demenz 67 Tabelle 20: Niedrigschwellige haushaltsnahe Dienstleistungen 73 Tabelle 21: Gesundheitsversorgung: Niedergelassene Hausärzt*innen und Apotheken 75 Tabelle 22: Gesundheitsversorgung: Kliniken 76 Tabelle 23: Sterbebegleitung 79 Tabelle 24: Wohnen mit Service 83 Tabelle 25: Ambulant betreute Wohngemeinschaften 88 Tabelle 26: Ambulant betreute Wohngemeinschaften nach Angebotstyp 89 Tabelle 27: Ambulant betreute Wohngemeinschaften 2017 und 2019 89 Tabelle 28: Übersicht zur pflegerischen Angebotsstruktur im Vergleich 93 Tabelle 29: Stadt Köln – benachbarte Gebietskörperschaften 95 Tabelle 30: Zukünftiger Entwicklungsbedarf in ausgewählten Bereichen Variante (a) 97 Tabelle 31: Zielwerte einer guten Versorgungsdichte 99 137 Tabelle 32: Zukünftiger Entwicklungsbedarf in ausgewählten Bereichen Variante (b) 101 Tabelle 33: Versorgung im Stadtbezirk Innenstadt 104 Tabelle 34: Versorgung im Stadtbezirk Rodenkirchen 106 Tabelle 35: Versorgung im Stadtbezirk Lindenthal 108 Tabelle 36: Versorgung im Stadtbezirk Ehrenfeld 109 Tabelle 37: Versorgung im Stadtbezirk Nippes 111 Tabelle 38: Versorgung im Stadtbezirk Chorweiler 113 Tabelle 39: Versorgung im Stadtbezirk Porz 114 Tabelle 40: Versorgung im Stadtbezirk Kalk 116 Tabelle 41: Versorgung im Stadtbezirk Mülheim 118 Tabelle 42: Zukünftiger Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken Variante (a) 119 Tabelle 43: Zukünftiger Entwicklungsbedarf in den Stadtbezirken Variante (b) 120 10.3. Verzeichnis der Abbildungen Abbildung 1: Kölner Stadtbezirke und Stadtteile ...................................................................... 5 Abbildung 2: Altersstruktur in der Stadt Köln 2019 ................................................................. 14 Abbildung 3: Bevölkerung in der Stadt Köln 2019 ................................................................. 15 Abbildung 4: Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit ............................................................. 17 Abbildung 5: Altersstruktur der Bevölkerung mit Migrationshintergrund ............................... 19 Abbildung 6: Struktur der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund ......................... 20 Abbildung 7: Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Köln 2010 bis 2019 ............................... 21 Abbildung 8: Entwicklung der älteren Bevölkerung mit Migrationshintergrund ..................... 22 Abbildung 9: Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Köln bis 2040 ........................................ 23 Abbildung 10: Pflegebedürftige nach Altersgruppe und Geschlecht ........................................ 27 Abbildung 11: Pflegebedürftige nach Art der Leistung ........................................................... 28 Abbildung 12: Menschen mit Demenz nach Altersgruppe und Geschlecht ............................. 34 Abbildung 13: Entwicklung von Pflegebedürftigkeit und Demenz 2019 bis 2040 ................... 37 Abbildung 14: Bezieher der Hilfe zur Pflege ............................................................................. 38 Abbildung 15: Ausgaben der Hilfe zur Pflege .......................................................................... 39 Abbildung 16: Ausgaben der Hilfe zur Pflege pro Leistungsbezieher ..................................... 40 Abbildung 17: Pflegerische und ergänzende Angebote im Überblick ...................................... 43 Abbildung 18: Kategorien des Monitoring Stadtentwicklung .................................................... 44 Abbildung 19: Sitz der ambulanten Pflegedienste in der Stadt Köln ........................................ 46 Abbildung 20: Lage der Tagespflegeeinrichtungen in der Stadt Köln ...................................... 51 Abbildung 21: Lage der stationären Pflegeeinrichtungen in der Stadt Köln ............................. 60 Abbildung 22: Lage der Beratungs- und Informationsangebote in der Stadt Köln ................... 68 Abbildung 23: Lage der Kliniken und der psychiatrischen Kliniken in der Stadt Köln .............. 77 138 Abbildung 24: Senior*innen, die in „altengerechten“ Wohnungen wohnen .............................. 81 Abbildung 25: Lage der Wohnungen mit Service in der Stadt Köln ......................................... 84 -
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 09.04.2021 0946/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 Gesundheitsausschuss 20.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 21.04.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 22.04.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.04.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 26.04.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 26.04.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.04.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 29.04.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 03.05.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.05.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.05.2021 Integrationsrat 01.06.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik Vorstellung des zweiten Berichts zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) Aufgrund der Fragestellungen, die sich aus der demografischen Entwicklung ergeben, sollen Kreise und kreisfreie Städte eine den örtlichen Bedarfen entsprechende pflegerische Angebotsstruktur si- cherstellen (§ 4 Abs. 1 APG NRW). Durch eine zukunftsorientierte kommunale Pflegeplanung soll eine handlungsorientierte Angebotsanalyse mit den Komponenten einer Bestandsaufnahme, einer qualitativen und quantitativen Bewertung der Versorgungsstruktur sowie daraus abgeleitete Empfeh- lungen zur Weiterentwicklung von Angeboten durchgeführt werden (§ 7 APG NRW). 2018 wurde erstmalig ein Bericht über die örtliche Planung nach dem Alten- und Pflegegesetz Nord- rhein-Westfalen für die Stadt Köln erstellt. 2 Der beiliegende zweite Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln enthält die Grundlagen und Ergebnisse der örtlichen Planung nach dem APG NRW mit Stichtag 31.12.2019 und geht auf die Angebote und Bedarfe der pflegerischen Versorgung in Köln ein. So wird zum Beispiel die Zahl der Einwohner*innen ab 80 Jahren in ganz Köln bis 2040 um 26,8 % stark zunehmen. In der Gruppe der 70- bis 79-jährigen wird bis zum Jahr 2040 mit dem stärksten Anstieg der Bevölkerungszahlen in Hö- he von 32,3 % im Vergleich zu heute gerechnet. Der Bericht gibt darüber hinaus Voraussagen über die zukünftige Entwicklung der spezifischen Versorgungssituationen in den einzelnen Stadtbezirken für die Jahre 2025, 2030, 2035 und 2040. Zusätzlich werden konkrete Handlungsempfehlungen ge- nannt, deren mögliche Maßnahmen in Form einer Beschlussvorlage spätestens im dritten Quartal 2021 der Politik vorgestellt werden. Die Ergebnisse der örtlichen Planung sowie die Umsetzung von Maßnahmen sind zum Stichtag 31. Dezember jedes zweite Jahr zusammenzustellen. Die Planung ist sowohl im Internet als auch in an- derer geeigneter Form kostenfrei zu veröffentlichen und darüber hinaus dem zuständigen Ministerium zur Verfügung zu stellen. Die Vorstellung des Berichtes war ursprünglich für die Ausschusssitzung im Februar vorgesehen. Da diese kurzfristig abgesagt werden musste, wird der zweite Bericht nun zur nächsten erreichbaren Sitzung im April eingebracht und parallel auf der Internetseite der Stadt Köln veröffentlicht. Anlage Zweiter Bericht zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
-
21.04.2021
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 9.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
22.04.2021
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
22.04.2021
TOP 10.2.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
23.04.2021
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 6.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
26.04.2021
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
29.04.2021
TOP 10.2.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
03.05.2021
TOP 10.2.14, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
03.05.2021
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
27.05.2021
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
27.05.2021
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
31.05.2021
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.1.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
17.06.2021
TOP 10.2.12, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
18.03.2022 zuletzt
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik
TOP 7.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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