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V/0670/2022

Trägerschaft der betrieblichen Kindertageseinrichtung des Universitätsklinikum Münster

Vorlagen 25.10.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2022, TOP 23.3

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

4420 Zeichen

V/0670/2022 
V/0670/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Trägerschaft der betrieblichen Kindertageseinrichtung des Universitätsklinikum Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   01.12.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   08.12.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.12.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt zu, dass das Universitätsklinikum Münster, vorbehaltlich der 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, die Trägerschaft der be-
trieblichen Kindertageseinrichtung Niki de Saint Phalle, Schmeddingstraße 70, 48149 Münster 
(Sentrup) übernimmt.  
 
Der voraussichtliche Betriebsbeginn ist der 01.08.2023.  
 
2. Zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten werden vertragliche Regelungen zur 
Trägerschaft (Leistungsvereinbarung) zwischen dem Universitätsklinikum Münster und der 
Stadt Münster getroffen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Ab dem Jahr 2024 fallen für die 10 Gruppen der UKM-Kita p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe 
von rd. 2.220.300 € an (anteilig für 2023: 921.200 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus 
Landesmitteln in Höhe von rund 1.015.000 € (anteilig für 2023: 421.100 €) und Elternbeiträge von 
voraussichtlich 254.000 € (anteilig für 2023: 105.300 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich-
rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, 
deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prog-
nostischen Kalkulation. 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
08.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Gerick 
Telefon: 492-5528 
Gerick@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0670/2022 
Das Universitätsklinikum Münster übernimmt aufgrund seiner Rechtsform als Anstalt des öffentli-
chen Rechts für die betrieblichen Plätze einen Trägeranteil von 12,5% an den Betriebskosten ge-
mäß KiBiz. Dieser Anteil entspricht dem Trägeranteil für den örtlichen Träger der öffentlichen Ju-
gendhilfe gemäß § 36 Abs. 2 Ziffer 4 KiBiz.  
 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung  
Haush.
- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in  
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2023 
2024ff. 
421.100 
1.015.000 
 
Landeszu-
schüsse zu 
d. Betriebs-
kosten 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 
2023 
2024ff. 
105.300 
254.000 
 
Elternbei-
träge (Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 
 
2023 
2024ff. 
921.200 
2.220.300 
 
Betriebs-
kostenzu-
schüsse an 
den Träger 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2023 bei der o. 
g. Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Derzeit wird die Kita Niki de Saint Phalle als Unternehmenseinrichtung selbstständig geführt. Zukünf-
tig soll das UKM als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe fungieren, sodass dieser die entspre-
chenden Fördermittel gemäß Kinderbildungsgesetz erhält.  
 
Eine öffentliche Förderung der laufenden Betriebskosten gemäß KiBiz erhalten betriebliche Kitas nur 
dann, wenn die betriebliche Kita durch einen anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe betrie-
ben wird. Mit der Vorlage V/0644/2022 soll das Universitätsklinikum Münster als Träger der freien 
Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt werden. Vorbehaltlich der Anerkennung werden die Plätze 
der Kita in die Bedarfsplanung aufgenommen werden und die öffentliche Förderung durch Mittel des 
Landes sowie der Stadt Münster ist gesichert. 
 
Die Einrichtung umfasst zehn Gruppen mit insgesamt 150 Kindern im Alter von null bis sechs Jahren 
mit folgender Gruppenstruktur: 
4 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 
5 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2) 
1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3)  
 
Fazit: 
Zum 01.08.2023 kann die Trägerschaft der Kita Niki de Saint Phalle, vorbehaltlich der Anerkennung 
als Träger der freien Jugendhilfe, übergehen, sodass eine Förderung gemäß Kinderbildungsgesetz 
ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 unter Berücksichtigung des Finanzierungsanteils des Betriebs 
erfolgen kann.

- 3 - 
V/0670/2022 
i.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A

Anlage A

5174 Zeichen

Anlage A zur V/0670/2022 
Kurzüberblick 
Die Trägerschaft der betrieblichen Kindertageseinrichtung Niki de Saint Phalle übernimmt, vor-
behaltlich der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, das Universitätsklinikum Münster. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 
Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder 
mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden  
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden 
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien-
freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert.  
 
 
Das UKM betreibt die betriebliche Kindertageseinrichtung Niki de Saint Phalle.  
Derzeit wird die Kita Niki de Saint Phalle als Unternehmenseinrichtung selbstständig geführt. Zu-
künftig soll das UKM als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe fungieren, sodass dieser die 
entsprechenden Fördermittel gemäß Kinderbildungsgesetz erhält.  
 
Zum 01.08.2023 kann die Trägerschaft der Kita Niki de Saint Phalle, vorbehaltlich der Anerken-
nung als Träger der freien Jugendhilfe, übergehen, sodass die entsprechende Förderung gemäß 
Kinderbildungsgesetz ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 erfolgen kann. 
Die 150 Betreuungsplätze dieser Einrichtung bleiben unverändert als betriebliche Plätze für das 
UKM bestehen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Ab dem Jahr 2024 fallen für die 10 Gruppen der UKM-Kita p. a. Betriebskostenzuschüsse in 
Höhe von rd. 2.220.300 € an (anteilig für 2023: 921.200 €). Diesen Aufwendungen stehen Er-
träge aus Landesmitteln in Höhe von rund 1.015.000 € (anteilig für 2023: 421.100 €) und Eltern-
beiträge von voraussichtlich 254.000 € (anteilig für 2023: 105.300 €) gegenüber. Die Höhe der 
öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der 
Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit 
Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.

Das Universitätsklinikum Münster übernimmt aufgrund seiner Rechtsform als Anstalt des öffent-
lichen Rechts für die betrieblichen Plätze einen Trägeranteil von 12,5% an den Betriebskosten 
gemäß KiBiz. Dieser Anteil entspricht dem Trägeranteil für den örtlichen Träger der öffentlichen 
Jugendhilfe gemäß § 36 Abs. 2 Ziffer 4 KiBiz. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24  
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner z ählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
 
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an 
der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine 
familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte 
Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-
Plätzen bei.  
 
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Beratungsverlauf (5)

01.12.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Hauptausschuss
TOP 16.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.12.2022 Rat
TOP 23.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Schmeddingstraße 70

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Details

Aktenzeichen
V/0670/2022
Typ
Vorlagen
Datum
25.10.2022
Erstellt
25.10.2022 14:22