V/0670/2022
Trägerschaft der betrieblichen Kindertageseinrichtung des Universitätsklinikum Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
4420 Zeichen
V/0670/2022 V/0670/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Trägerschaft der betrieblichen Kindertageseinrichtung des Universitätsklinikum Münster Beratungsfolge 01.12.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 08.12.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt zu, dass das Universitätsklinikum Münster, vorbehaltlich der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, die Trägerschaft der be- trieblichen Kindertageseinrichtung Niki de Saint Phalle, Schmeddingstraße 70, 48149 Münster (Sentrup) übernimmt. Der voraussichtliche Betriebsbeginn ist der 01.08.2023. 2. Zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten werden vertragliche Regelungen zur Trägerschaft (Leistungsvereinbarung) zwischen dem Universitätsklinikum Münster und der Stadt Münster getroffen. II. Finanzielle Auswirkungen: Ab dem Jahr 2024 fallen für die 10 Gruppen der UKM-Kita p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 2.220.300 € an (anteilig für 2023: 921.200 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rund 1.015.000 € (anteilig für 2023: 421.100 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 254.000 € (anteilig für 2023: 105.300 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich- rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prog- nostischen Kalkulation. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 08.11.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Gerick Telefon: 492-5528 Gerick@stadt-muenster.de - 2 - V/0670/2022 Das Universitätsklinikum Münster übernimmt aufgrund seiner Rechtsform als Anstalt des öffentli- chen Rechts für die betrieblichen Plätze einen Trägeranteil von 12,5% an den Betriebskosten ge- mäß KiBiz. Dieser Anteil entspricht dem Trägeranteil für den örtlichen Träger der öffentlichen Ju- gendhilfe gemäß § 36 Abs. 2 Ziffer 4 KiBiz. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush. - jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2023 2024ff. 421.100 1.015.000 Landeszu- schüsse zu d. Betriebs- kosten Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis- tungsentgelte 2023 2024ff. 105.300 254.000 Elternbei- träge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 2024ff. 921.200 2.220.300 Betriebs- kostenzu- schüsse an den Träger Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2023 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Derzeit wird die Kita Niki de Saint Phalle als Unternehmenseinrichtung selbstständig geführt. Zukünf- tig soll das UKM als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe fungieren, sodass dieser die entspre- chenden Fördermittel gemäß Kinderbildungsgesetz erhält. Eine öffentliche Förderung der laufenden Betriebskosten gemäß KiBiz erhalten betriebliche Kitas nur dann, wenn die betriebliche Kita durch einen anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe betrie- ben wird. Mit der Vorlage V/0644/2022 soll das Universitätsklinikum Münster als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt werden. Vorbehaltlich der Anerkennung werden die Plätze der Kita in die Bedarfsplanung aufgenommen werden und die öffentliche Förderung durch Mittel des Landes sowie der Stadt Münster ist gesichert. Die Einrichtung umfasst zehn Gruppen mit insgesamt 150 Kindern im Alter von null bis sechs Jahren mit folgender Gruppenstruktur: 4 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 5 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) Fazit: Zum 01.08.2023 kann die Trägerschaft der Kita Niki de Saint Phalle, vorbehaltlich der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, übergehen, sodass eine Förderung gemäß Kinderbildungsgesetz ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 unter Berücksichtigung des Finanzierungsanteils des Betriebs erfolgen kann. - 3 - V/0670/2022 i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Anlage A
5174 Zeichen
Anlage A zur V/0670/2022 Kurzüberblick Die Trägerschaft der betrieblichen Kindertageseinrichtung Niki de Saint Phalle übernimmt, vor- behaltlich der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, das Universitätsklinikum Münster. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien- freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Das UKM betreibt die betriebliche Kindertageseinrichtung Niki de Saint Phalle. Derzeit wird die Kita Niki de Saint Phalle als Unternehmenseinrichtung selbstständig geführt. Zu- künftig soll das UKM als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe fungieren, sodass dieser die entsprechenden Fördermittel gemäß Kinderbildungsgesetz erhält. Zum 01.08.2023 kann die Trägerschaft der Kita Niki de Saint Phalle, vorbehaltlich der Anerken- nung als Träger der freien Jugendhilfe, übergehen, sodass die entsprechende Förderung gemäß Kinderbildungsgesetz ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 erfolgen kann. Die 150 Betreuungsplätze dieser Einrichtung bleiben unverändert als betriebliche Plätze für das UKM bestehen. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Ab dem Jahr 2024 fallen für die 10 Gruppen der UKM-Kita p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 2.220.300 € an (anteilig für 2023: 921.200 €). Diesen Aufwendungen stehen Er- träge aus Landesmitteln in Höhe von rund 1.015.000 € (anteilig für 2023: 421.100 €) und Eltern- beiträge von voraussichtlich 254.000 € (anteilig für 2023: 105.300 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Das Universitätsklinikum Münster übernimmt aufgrund seiner Rechtsform als Anstalt des öffent- lichen Rechts für die betrieblichen Plätze einen Trägeranteil von 12,5% an den Betriebskosten gemäß KiBiz. Dieser Anteil entspricht dem Trägeranteil für den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemäß § 36 Abs. 2 Ziffer 4 KiBiz. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner z ählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Schmeddingstraße 70
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0670/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.10.2022
- Erstellt
- 25.10.2022 14:22