V/1036/2016
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufhebung dreier ordnungsbehördlicher Verordnungen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Vorlage.Aufhebung-ordnungsbehördl-VO-anlage-1
1708 Zeichen
Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/1036/2016 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufhebung dreier ordnungsbehördlicher Verordnungen zum Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Ost, Stadtbezirk Münster-Mitte und Stadtbezirk Münster-West Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsg e- setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), geändert durch ÄndG v. 30.04.2013 (GV. NRW. S. 208) in Verbindung mit §§ 25 ff. des Gesetzes ü ber Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. NW. S. 765), wird von der Stadt Mün s- ter als örtliche Ordnungsbehörde für die Stadt Münster folgende Verordnung erlassen: § 1 Folgende ordnungsbehördliche Verordnungen werden aufgehoben: ordnungsbehördliche Verordnung zum Offenhalten der Verkaufsstellen im Ortsteil Ha ndorf aus Anlass der Veranstaltu ng „Handorfer Herbst“ vom 29.06.1998 (Amtsblatt der Stadt Münster 1998, S. 100), ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung „Hammer Straßenfest“ vom 23.05.2002 (Amtsblatt der Stadt Münster 2002 S. 70) in der Fassung der 1. Änderungsve rordnung vom 12.05.2005 (Amtsblatt der Stadt Münster 2005 S. 68), ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus Anlass der Veranstaltung „Volksfest am Mittelpunkt des Münsterlandes“ vom 19.07.2004 (Amtsblatt der Stadt Münster 2004 S. 139). § 2 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft.
Beschlussvorlage
3899 Zeichen
V/1036/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Ordnungsamt
Betrifft
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufhebung dreier ordnungsbehördlicher Verordnungen zum
Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Ost, Stadtbezirk Münster-Mitte und
Stadtbezirk Münster-West
Beratungsfolge
22.11.2016 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung
30.11.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches
Flächenmanagement Vorberatung
01.12.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Vorberatung
06.12.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
14.12.2016 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird beschlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.
Begründung:
Die ordnungsbehördlichen Verordnungen, welche durch den Bürgerentscheid am 06.11.2016 e rfasst
wurden, gelten als aufgehoben. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die ordnungs behördlichen
Verordnungen zum Offenhalten der Verkaufsstellen
anlässlich der Veranstaltung „Hansetag“ in den Kalenderjahren 2017 bis 2019 im Stadtb ezirk
Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel
anlässlich der Veranstaltung „Herbstsend“ in den Kalenderjahr en 2017 bis 2019 im Stadtteil
Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel,
anlässlich der Veranstaltung „Weihnachtsmärkte“ jeweils am 2. Advent in den Kalenderja hren
Vorlagen-Nr.:
V/1036/2016
Auskunft erteilt:
Frau Schulz
Ruf:
492 32 65
E-Mail:
SchulzElke@stadt-muenster.de
Datum:
10.11.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/1036/2016
2016 bis 2019 im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel
anlässlich der Veranstaltung „Weihnachtsmärkte„ jeweils am 2. Advent in den Kalenderja hren
2016 bis 2019 im Stadtbezirk Münster-Mitte, Bereich Hammer Straße,
anlässlich der Veranstaltung „Hiltruper Lichterfest“ am 1. Advent 2016 im Stadtbezirk Münster-
Hiltrup, Ortsteil Hiltrup.
Die verbleibenden, weder durch den Bürgerentscheid noch durch verwaltungsgerichtliche Entsche i-
dungen erfassten ordnungsbehördlichen Verordnungen, und zwar:
ordnungsbehördliche Verordnung zum Offenhalten der Verkaufsstellen im Ortsteil Handorf aus
Anlass de r Veranstaltung „Handorfer Herbst“ vom 29.06.1998 (Amtsblatt der Stadt Münster
1998, S. 100),
ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus Anlass der
Veranstaltung „Hammer Straßenfest“ vom 23.05.2002 (Amtsblatt der Stadt Mün ster 2002 S.
70) in der Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 12.05.2005 (Amtsblatt der Stadt Münster
2005 S. 68),
ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus Anlass der
Veranstaltung „Volksfest am Mittelpunkt des Münsterl andes“ vom 19.07.2004 (Amtsblatt der
Stadt Münster 2004 S. 139),
sind ebenfalls aufzuheben, da die von der Rechtsprechung jüngst entwickelten, restriktiven Vorau s-
setzungen für den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstel-
len an Sonn - und Feiertagen aus nachträglicher Sicht nicht vorliegen. Bei den fehlenden Vorausse t-
zungen handelt es sich insbesondere um Prognosen zu den Besucherströmen, um A ngaben zum
Verhältnis von Veranstaltungsfläche zur Verkaufsfläche der zu öffnend en Geschäfte und um die B e-
gründung der räumlichen Nähe des Veranstaltungsraumes (Anlass) zu den zu öffnenden Geschäften.
Die zur Aufhebung vorgeschlagenen (Alt -)Verordnungen sind in keinem Fall unter Berücksichtigung
dieser Voraussetzungen zustande gekomme n und sind somit als rechtswidrig anzusehen. Mit der
Aufhebung wird ein rechtskonformer Zustand hergestellt.
I.V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hammer Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/1036/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.11.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37