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V/1036/2016

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufhebung dreier ordnungsbehördlicher Verordnungen

Vorlagen 09.11.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2016, TOP 27

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1708 Zeichen

Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/1036/2016 
 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufhebung dreier ordnungsbehördlicher 
Verordnungen zum Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Ost, Stadtbezirk 
Münster-Mitte und Stadtbezirk Münster-West 
 
 
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsg e-
setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), geändert durch ÄndG v. 30.04.2013 
(GV. NRW. S. 208)  in Verbindung mit §§ 25 ff. des Gesetzes ü ber Aufbau und Befugnisse der 
Ordnungsbehörden (OBG) in der Fassung  der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 
528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. NW. S. 765), wird von der Stadt Mün s-
ter als örtliche Ordnungsbehörde für die Stadt Münster folgende Verordnung erlassen: 
 
 
§ 1 
 
 
Folgende ordnungsbehördliche Verordnungen werden aufgehoben: 
 
 
 ordnungsbehördliche Verordnung zum Offenhalten der Verkaufsstellen im Ortsteil Ha ndorf 
aus Anlass der Veranstaltu ng „Handorfer Herbst“ vom 29.06.1998 (Amtsblatt der Stadt 
Münster 1998, S. 100), 
 
 ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus Anlass der 
Veranstaltung „Hammer Straßenfest“ vom 23.05.2002 (Amtsblatt der Stadt Münster 2002 
S. 70) in der Fassung der 1. Änderungsve rordnung vom 12.05.2005 (Amtsblatt der Stadt 
Münster 2005 S. 68), 
 
 ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus Anlass der 
Veranstaltung „Volksfest am Mittelpunkt des Münsterlandes“ vom 19.07.2004 (Amtsblatt 
der Stadt Münster 2004 S. 139). 
 
 
§ 2 
 
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft.

Beschlussvorlage

3899 Zeichen

V/1036/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufhebung dreier ordnungsbehördlicher Verordnungen zum 
Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Ost, Stadtbezirk Münster-Mitte und 
Stadtbezirk Münster-West 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.11.2016 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 
30.11.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  
                       Flächenmanagement Vorberatung 
01.12.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung   
                       und E-Government Vorberatung 
06.12.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.12.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die ordnungsbehördlichen Verordnungen, welche durch den Bürgerentscheid am 06.11.2016 e rfasst 
wurden, gelten als aufgehoben. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die ordnungs behördlichen 
Verordnungen zum Offenhalten der Verkaufsstellen  
 
 anlässlich der Veranstaltung „Hansetag“ in den Kalenderjahren 2017 bis 2019 im Stadtb ezirk 
Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel 
 anlässlich der Veranstaltung „Herbstsend“ in den Kalenderjahr en 2017 bis 2019 im Stadtteil 
Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel, 
 anlässlich der Veranstaltung „Weihnachtsmärkte“ jeweils am 2. Advent in den Kalenderja hren 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1036/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Schulz 
Ruf: 
492 32 65 
E-Mail: 
SchulzElke@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.11.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1036/2016 
2016 bis 2019 im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel 
 anlässlich der Veranstaltung „Weihnachtsmärkte„ jeweils am 2. Advent in den Kalenderja hren 
2016 bis 2019 im Stadtbezirk Münster-Mitte, Bereich Hammer Straße, 
 anlässlich der Veranstaltung „Hiltruper Lichterfest“ am 1. Advent 2016 im Stadtbezirk Münster-
Hiltrup, Ortsteil Hiltrup. 
 
Die verbleibenden, weder durch den Bürgerentscheid noch durch verwaltungsgerichtliche Entsche i-
dungen erfassten ordnungsbehördlichen Verordnungen, und zwar: 
 
 ordnungsbehördliche Verordnung zum Offenhalten der Verkaufsstellen im Ortsteil Handorf aus 
Anlass de r Veranstaltung „Handorfer Herbst“ vom 29.06.1998 (Amtsblatt der Stadt Münster 
1998, S. 100), 
 
 ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus Anlass der 
Veranstaltung „Hammer Straßenfest“ vom 23.05.2002 (Amtsblatt der Stadt Mün ster 2002 S. 
70) in der Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 12.05.2005 (Amtsblatt der Stadt Münster 
2005 S. 68), 
 
 ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus Anlass der 
Veranstaltung „Volksfest am Mittelpunkt des Münsterl andes“ vom 19.07.2004 (Amtsblatt der 
Stadt Münster 2004 S. 139), 
 
sind ebenfalls aufzuheben, da die von der Rechtsprechung jüngst entwickelten, restriktiven Vorau s-
setzungen für den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstel-
len an Sonn - und Feiertagen aus nachträglicher Sicht nicht vorliegen. Bei den fehlenden Vorausse t-
zungen handelt es sich insbesondere um Prognosen zu den Besucherströmen, um A ngaben zum 
Verhältnis von Veranstaltungsfläche zur Verkaufsfläche der zu öffnend en Geschäfte und um die B e-
gründung der räumlichen Nähe des Veranstaltungsraumes (Anlass) zu den zu öffnenden Geschäften. 
Die zur Aufhebung vorgeschlagenen (Alt -)Verordnungen sind in keinem Fall unter Berücksichtigung 
dieser Voraussetzungen zustande gekomme n und sind somit als rechtswidrig anzusehen. Mit der 
Aufhebung wird ein rechtskonformer Zustand hergestellt. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage

Beratungsverlauf (6)

22.11.2016 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2016 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hammer Straße

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Details

Aktenzeichen
V/1036/2016
Typ
Vorlagen
Datum
09.11.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37