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V/0508/2015

Verordnung zur Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnungen vom 26.09.2013 und 07.05.2015 über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel und Hammer Straße am 25.10.2015

Vorlagen 25.06.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2015, TOP 14

Vorlage Nr. 0508-2015, Anlage 1

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Beschlussvorlage

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Vorlage Nr. 0508-2015, Anlage 1

1479 Zeichen

Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0508/2015 
 
 
Verordnung zur Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung en vom 26.9.2013  und 
7.5.2015 über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster -Mitte, 
Altstadt/Bahnhofsviertel und Hammer Straße, am 25.10.2015 
 
 
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten 
(Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), geändert durch 
ÄndG v. 30.04.2013 (GV. NRW. S. 208) in Verbindung mit §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und 
Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) in der Fassung  der Bekanntmachung vom 13.05.1980 
(GV. NW. S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. NW. S. 765), wird von der 
Stadt Münster als örtliche Ordnungsbehörde für die Stadt Münster folgende Verordnung erlassen: 
 
 
Artikel I 
 
1. Die Ordnungsbehördliche Verordnung vom 26.9.2013 über das Offenhalten der 
Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel für die Kalenderjahre 
2014 und 2015                  ( Amtsblatt der Stadt Münster 2013 S. 153 ) wird mit Wirkung für 
die Zukunft aufgehoben. 
2. Die Ordnungsbehördliche Verordnung vom 7.5.2015 über das Offenhalten der 
Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster -Mitte, Hammer Straße, am 25.10.2015 ( Amtsblatt 
der Stadt Münster 2015 S. 74 ) wird aufgehoben. 
 
 
 
Artikel II 
 
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft.

Beschlussvorlage

2678 Zeichen

V/0508/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verordnung zur Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnungen vom 26.09.2013 und 
07.05.2015 über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, 
Altstadt/Bahnhofsviertel und Hammer Straße am 25.10.2015 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
26.08.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  
                       Flächenmanagement Vorberatung 
27.08.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung  
                       und E-Government Vorberatung 
08.09.2015 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.09.2015 Rat Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
Begründung: 
 
Mit Vorlage V/0522/2013 beschloss der Rat unter anderem die Freigabe von verkaufsoffenen Son n-
tagen im Stadtbezirk Münster -Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel  am 11.1.2015 , 3.5.2015 und  
25.10.2015 ( Herbstsend)  . Mit Antrag vom 13.02.2015 beantragte die Kaufmannschaft ( ISI und 
EHV WM) einen verkaufsoffenen Sonntag am 13.12.2015 ( 3. Advent);  der Rat beschloss mit der 
Vorlage V/0243/2015 antragsgemäß. Bereits im Antrag wurde ausgeführt, dass die Kaufleute  bereit 
seien, den bereits genehmigten verkaufsoffenen Sonntag am 25.10.2015 zugunsten eines 
verkaufsoffenen Adventssonntages aufzugeben Die Kaufmannschaft hat daraufhin mit Schreiben 
vom 3.6.2015 mitgeteilt, auf die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 25.10.2015 
endgültig verzichten zu wollen, und angeregt, die ordnungsbehördliche Verordnung vom 26.9.2013 
aufzuheben.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0508/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Schulze-Werner 
Ruf: 
492 32 00 
E-Mail: 
SchuWe@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.06.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0508/2015 
 
Am 22.6.2015 teilte die Aktions - und Werbegemeinschaft Hammer Straße e.V. mit, da ss an der 
Durchführung des mit Vorlage V/0243/2015 beschlossenen verkaufsoffenen Sonntags aus Anlass 
des Herbstsendes am 25.10.2015 im Bereich der Hammer Straße ebenfalls kein Interesse mehr 
bestehe, da ein verkaufsoffener Sonntag an diesem Tag nur in Verb indung mit einer 
entsprechenden Ladenöffnung im Innenstadtbereich sinnvoll sei. 
 
Um eine mögliche, unkoordinierte Ladenöffnung am 25.10.2015 zu vermeiden, schlägt die 
Verwaltung ebenfalls die Aufhebung der beiden Verordnungen vor. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (6)

25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.08.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.09.2015 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2015 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hammer Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0508/2015
Typ
Vorlagen
Datum
25.06.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37