V/0508/2015
Verordnung zur Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnungen vom 26.09.2013 und 07.05.2015 über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel und Hammer Straße am 25.10.2015
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Vorlage Nr. 0508-2015, Anlage 1
1479 Zeichen
Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0508/2015 Verordnung zur Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung en vom 26.9.2013 und 7.5.2015 über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster -Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel und Hammer Straße, am 25.10.2015 Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), geändert durch ÄndG v. 30.04.2013 (GV. NRW. S. 208) in Verbindung mit §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. NW. S. 765), wird von der Stadt Münster als örtliche Ordnungsbehörde für die Stadt Münster folgende Verordnung erlassen: Artikel I 1. Die Ordnungsbehördliche Verordnung vom 26.9.2013 über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel für die Kalenderjahre 2014 und 2015 ( Amtsblatt der Stadt Münster 2013 S. 153 ) wird mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. 2. Die Ordnungsbehördliche Verordnung vom 7.5.2015 über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster -Mitte, Hammer Straße, am 25.10.2015 ( Amtsblatt der Stadt Münster 2015 S. 74 ) wird aufgehoben. Artikel II Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft.
Beschlussvorlage
2678 Zeichen
V/0508/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Ordnungsamt
Betrifft
Verordnung zur Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnungen vom 26.09.2013 und
07.05.2015 über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Mitte,
Altstadt/Bahnhofsviertel und Hammer Straße am 25.10.2015
Beratungsfolge
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
26.08.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches
Flächenmanagement Vorberatung
27.08.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Vorberatung
08.09.2015 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.09.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird beschlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.
Begründung:
Mit Vorlage V/0522/2013 beschloss der Rat unter anderem die Freigabe von verkaufsoffenen Son n-
tagen im Stadtbezirk Münster -Mitte, Altstadt/Bahnhofsviertel am 11.1.2015 , 3.5.2015 und
25.10.2015 ( Herbstsend) . Mit Antrag vom 13.02.2015 beantragte die Kaufmannschaft ( ISI und
EHV WM) einen verkaufsoffenen Sonntag am 13.12.2015 ( 3. Advent); der Rat beschloss mit der
Vorlage V/0243/2015 antragsgemäß. Bereits im Antrag wurde ausgeführt, dass die Kaufleute bereit
seien, den bereits genehmigten verkaufsoffenen Sonntag am 25.10.2015 zugunsten eines
verkaufsoffenen Adventssonntages aufzugeben Die Kaufmannschaft hat daraufhin mit Schreiben
vom 3.6.2015 mitgeteilt, auf die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags am 25.10.2015
endgültig verzichten zu wollen, und angeregt, die ordnungsbehördliche Verordnung vom 26.9.2013
aufzuheben.
Vorlagen-Nr.:
V/0508/2015
Auskunft erteilt:
Herr Schulze-Werner
Ruf:
492 32 00
E-Mail:
SchuWe@stadt-muenster.de
Datum:
26.06.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0508/2015
Am 22.6.2015 teilte die Aktions - und Werbegemeinschaft Hammer Straße e.V. mit, da ss an der
Durchführung des mit Vorlage V/0243/2015 beschlossenen verkaufsoffenen Sonntags aus Anlass
des Herbstsendes am 25.10.2015 im Bereich der Hammer Straße ebenfalls kein Interesse mehr
bestehe, da ein verkaufsoffener Sonntag an diesem Tag nur in Verb indung mit einer
entsprechenden Ladenöffnung im Innenstadtbereich sinnvoll sei.
Um eine mögliche, unkoordinierte Ladenöffnung am 25.10.2015 zu vermeiden, schlägt die
Verwaltung ebenfalls die Aufhebung der beiden Verordnungen vor.
I.V.
gez.
Heuer
Stadtrat
Anlagen
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hammer Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0508/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.06.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37