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V/0030/2021

Beitritt der Stadt Münster im Netzwerk der Biostädte, -gemeinden und -landkreise

Vorlagen 11.01.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2021, TOP 39

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1_Kooperationsvereinbarung der Biostädte

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

14152 Zeichen

V/0030/2021 
V/0030/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Beitritt der Stadt Münster im Netzwerk der Biostädte, -gemeinden und -landkreise 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.02.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   10.02.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   10.02.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster tritt dem Netzwerk Biostädte, -gemeinden und -landkreise bei. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Bundesprogramm „Ökologischer Landbau und andere 
Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN)“ einen Projektantrag zur Förderung von Projekten 
und Informationen zu Bio-Wertschöpfungsketten zu stellen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zu 1.) Der Beitritt ist kostenfrei. 
 
Zu 2.) Eine Bewilligung des Förderantrages ist mit folgenden Aufwendungen und Erträgen verbun-
den: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1401 Übergr. Umweltschutz, Klima, 
Nachhaltigkeit, Immission, 
Boden, Abfall  
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2022- 
2024 
80.000 jährlich 
Zeile 02 Zuwendungen und allg. Um- 2022- 64.000 jährlich 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
27.01.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Höper 
Telefon: 492-6712 
Hoeper@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0030/2021 
lagen 2024 
Saldo (Eigenanteil)   2022- 
2024 
16.000 jährlich 
 
Bei positiver Entscheidung über den Förderantrag werden die zu erwartenden Erträge und daraus 
resultierenden Aufwendungen zum Haushalt angemeldet. Der zu finanzierende Eigenanteil in Höhe 
von 16.000 € jährlich wird im Budget der Produktgruppe 1401 aufgefangen. 
 
 
Begründung: 
 
1. Hintergrund 
2017 wurde ein Ratsantrag eingereicht, Münster möge sich dem Netzwerk der Biostädte anschließen. 
In der Verwaltungsvorlage wurde darauf verwiesen, dass die Verwaltung zahlreiche Biostadt-Themen 
wie „Ökolandbau, regionale Wertschöpfung, nachhaltige Ve rbrauchs- und Esskultur sowie Verzicht 
auf Gentechnik“ als wichtige Aufgabenfelder bereits auf verschiedenen Ebenen bearbeitet oder unter-
stützt (siehe Vorlage  V/0285/2017). Zugleich wurde auf u. a. den Nachhaltigkeitsprozess Münster 
2030 und das Modellprojekt „ Global nachhaltige Kommune in NRW“ verwiesen. Hierüber sollte eine 
Priorisierung der zukünftig zu verfolgenden Ziele und Maßnahmen einer nachhaltigen Entwicklung der 
Stadt Münster erfolgen. 
Es wurde beschlossen, diese Ergebnisse und die sich daran anknüpfende politische Beschlussfas-
sung abzuwarten und ggfs. anschließend über einen Beitritt zum Netzwerk der Biostädte neu zu bera-
ten. 
So heißt es in der Vorla ge: „Sollte ein Ergebnis aus diesem Prozess sein, die lokale Bio -Branche 
weitreichender als bisher zu fördern, so könnte daraufhin in einem ersten Schritt eine Ratsvorlage 
„Münster wird Biostadt“ erarbeitet werden. Diese Vorlage müsste definierte Ziele und einen Aufgaben- 
und Maßnahmenkatalog en thalten, wie die lokale Bio -Branche (Bio -Lebensmittel, Naturkosmetik, 
Öko-Textilien) in Münster zu fördern ist. Zudem sollte dann über die finanzielle und personelle Aus-
stattung für diese Au fgaben und deren organisat orische Verortung in der Stadtverwaltung entschie-
den werden.“ 
 
Das dreijährige Modellprojekt „Global nachhaltige Kommune“ ist beendet. In einem Diskussionspro-
zess hat der Projektbeirat „Global Nachhaltige Kommune“ die Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 
erarbeitet. Diese wurde vom Rat mit ihren strategischen und operativen Nachhaltigkeitszielen bis 
2030 und einem ersten Maßnahmenprogramm für den Zeitraum 2019 – 2022 verabschiedet 
(V/0648/2017, V/0515/2018, V/0669/2019). 
 
Gemäß dem oben genannten Beschluss  (V/0285/2017) und auf der Grundlage der Anregung nach § 
24 GO NRW (AZ 2020-00170) hat die Verwaltung die mögliche Mitwirkung im Netzwerk der Biostädte 
erneut geprüft und Ergebnisse und Einschätzungen nachfolgend zusammengefasst. 
 
 
2. Informationen zum Netzwerk der Biostädte, -gemeinden und -landkreise 
2016 fand das Gründungstreffen des Netzwerkes der deutschen  Biostädte statt. Aktuell arbeiten 20 
aktive Bio städte, -gemeinden und -landkreise aus fünf Bundesländern im Netzwerk zusammen:  
Augsburg, Berlin, Bonn, Bremen, Darmstadt, Erfurt, Erlangen, Freiburg, Hamburg, Heidelberg, 
Karlsruhe, Köln, Landshut, Lauf/Pegnitz, Leipzig, München, Much, Nürnberg, Regensburg und 
Witzenhausen. 
 
Die Kooperationsvereinbarung der beteiligten Kommunen ist als Anlage 1 beigefügt. N achfolgend 
sind die wesentlichen Verpflichtungen für teilnehmende Kommunen dargestellt: 
 
Biostädte, -gemeinden und -landkreise

- 3 - 
V/0030/2021 
- haben einen entsprechenden Ratsbeschluss, 
- verfolgen selbst definierte Ziele, wie die lokale Bio -Branche (Bio -Lebensmittel, Natur kosmetik, 
Öko-Textilien) gefördert werden soll, 
- setzen Projekte, Aktionen, Maßnahmen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten um und  
- benennen eine zuständige Stelle bzw. Ansprechperson. 
 
Wesentliche Ziele und Aufgaben sind 
- der Aufbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten und Kooperationen mit Unternehmen,  
- eine Erhöhung des Einsatzes von ökologisch erzeugten Lebensmitteln bei der Verpflegung in 
städtischen Kantinen, Schulen und Kindertageseinrichtungen, 
- die Erhöhung des Anteils ökologischer Produkte auf Märkte und bei städtischen Veranstaltungen, 
- eine Ausrichtung der Beschaffung nach sozial-ökologischen und fairen Kriterien, 
- die Durchführung von Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit, 
- Bildungsaktivitäten zu gesunder Ernährung und Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie 
- die Kooperation und der Austausch mit den anderen Netzwerkkommunen, gemeinsame Aktivitä-
ten, Austausch mit dem Städteverbund „Citta del Bio“ und gemeinsame Akquise von Fördergel-
dern. 
 
Die Mitgliedschaft im Biostädte-Netzwerk gemäß der Kooperationsvereinbarung bedeutet: 
- jedes Mitglied benennt eine Ansprechperson für sämtliche Fragen der Zusammenarbeit 
- in der eigenen Kommune sind Aktivitäten und Projekte im Sinne der Kooperationsfelder durch zu-
führen und im Zwei-Jahres-Turnus ist dazu dem Netzwerk der Biostädte zu berichten 
- Teilnahme an gemeinsamen Netzwerktreffen (derzeit zweimal im Jahr bei je einem der Mitglieder-
kommunen) 
- jedes Mitglied trägt die bei ihm entstehenden Kosten selbst. Darüber hinaus sind keine Mitglieds-
beiträge für das Netzwerk der Biostädte zu leisten. 
 
Vorteile für Münster als Biostadt und in der Kooperation im Netzwerk der Biostädte sind 
- der intensivere Erfahrungsaustausch mit Kommunen, die in diesem Bereich schon mehrjährige 
Erfahrungen haben, 
- eine Verbesserung der Möglichkeiten, Fördermittel zu akquirieren, 
- bessere öffentlichkeitswirksame Akzentuierung der münsteraner Aktivitäten – sowohl im überregi-
onalen Kontext als auch vor Ort in Münster, 
- bessere Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Vernetzung der kommunalen und zivilgesell-
schaftlichen Aktivitäten (z. B. mit dem Ernährungsrat Münster i. G.) 
- eine Stärkung der regionalen „Bio“-Wertschöpfungsketten vor Ort. 
 
 
3. Maßnahmenprogramm „Münster-Biostadt 2022“   
In der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 wurden mehrere priorisierte Ziele und Maßnahmen mit 
inhaltlichen Bezügen zur Biostadt beschlossen:  
 
 Regionale Wertschöpfung – Verpflegung in städtischen Kantinen, Schulen und Kinderta-
geseinrichtungen 
Ziel: „Die Stadt Münster setzt sich aktiv dafür ein, regionale Wertschöpfungsprozesse zu unter-
stützen und den Markt bzw. das Angebot für nachhaltige Produkte in Gastronomi e und Einzel-
handel zu steigern. Die Verpflegung in den städtischen Kantinen erfolgt zunehmend aus biologi-
schem Anbau, fair, regional und saisonal. Feste Bestandteile des Spei seplans sind vegetarische 
und vegane Angebote.“ 
 
Maßnahmen bis 2022: 
- Verpflegung in städtischen Kantinen (L11) 
- Verpflegung in städtischen Schulen und Kitas (L12) 
- Entwicklung eines Aktionsplans zu Ernährung und Vermarktung aus der Region, urbane und 
ökologische Landwirtschaft (L13)

- 4 - 
V/0030/2021 
- Nachhaltiger Tourismus sowie nachhaltige Kongresse und Tagungen (W16) 
 
 Aufbau eines Nachhaltigkeits-Unternehmensnetzwerks 
Ziel: „… Darüber hinaus unterstützt die Stadt in Kooperation mit örtlichen Einrichtungen den Auf -/ 
Ausbau eines Nachhaltigkeits-Unternehmensnetzwerks.“ 
 
Maßnahmen bis 2022: 
- Modellprojekt: Pilotunternehmen für ökofaire Beschaffung (G2) 
 
 Regionale Landwirtschaft 
Ziel: „Die ökologische und die ressourcenschonende, tiergerechte konventionelle und umweltver-
trägliche Landwirtschaft haben wesentlich an Bedeutung gewonnen. 
Die Anteile der ökologischen Landwirtschaft orientieren sich an den Bundeszielen von 20 % und 
steigen bis 2030 auf mindestens 5 %. Die  Anteile einer nachhaltigen konventionellen Landwirt-
schaft werden bis 2030 erheblich gesteigert.“ 
 
Maßnahmen bis 2022: 
- Verpachtung städtischer Flächen / Ausschreibung ökologischer Ackerbau (U15) 
- Workshopreihe: Landwirtschaft und Umweltschutz (U16) 
 
 Sozial-ökologische und faire Beschaffung 
Ziel: „Die Stadt Münster wird ihre Beschaffung bis 2030 an nachhaltigen Kriterien ausrichten: 
a.) Produkte aus dem Globalen Süden werden – soweit verfügbar – zu 100 % als fair gehandel-
te, ökologisch produzierte Waren beschafft. Dies gilt auch für kommunale Einrichtungen und Be-
triebe. Bis 2025 sind in mindestens drei Ämtern oder städtischen Einrichtungen/Unternehmen 
erste Projekte zu fairer Arbeitskleidung umgesetzt.  
b.) Der Lebensmittelbedarf wird (sofern verfügbar) zu 100 % aus umweltschonend , saisonal pro-
duzierten Lebensmitteln der Region gedeckt. Dies gilt auch für kommunale Einrichtungen und Be-
triebe (im Rahmen ihrer zur Verfügung stehenden Budgets).“ 
 
Maßnahmen bis 2022:  
- Nachhaltigkeitsmanagement Stadt Münster (W10) 
- Ausweitung der Beschaffung der Stadt Münster nach sozial-ökologischen Kriterien (G1) 
 
 Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) 
Ziel: „Bildung für Nachhaltige Entwicklung ist fest als Bestandteil in Verwaltung, Wirtschaftsun-
ternehmen, (Hoch-)schulen, Kindertagesbetreuung und sonstigen Bildungseinrichtungen etab-
liert.“ 
 
Maßnahmen bis 2022: 
- Verankerung von BNE in den pädagogischen Konzepten der Kitas in städtischer  
Trägerschaft (B14) 
- Aufbau des BNE-Regionalzentrums Münster (B15) 
- Bewusstseinsbildung in städtischen Schulen und Kitas (L12) 
 
Die Kürzel hinter den oben aufgeführten Maßnahmentiteln sind analog der Ratsvorlage V/0669/2019.  
Die jeweiligen Umsetzungen der genannten Maßnahmen erfolgen in den jeweiligen Fachämtern. 
 
 
4. Fazit: Münster wird Biostadt und beteiligt sich am Netzwerk der Biostädte 
Auf der Grundlage der vom Rat  beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie, mit ihrem Zielekatalog und 
dem Maßnahmenprogramm für den Zeitraum bis 2022 kann ein konkretes priorisiertes Zweijahres-
programm für die „Biostadt Münster“ abgeleitet werden.  
Aufgrund der vielen Bezüge zur Nachhaltig keitsstrategie Münster 2030 und den thematischen An-
knüpfungspunkten zum „Regionalzentrum Bildung für nachhaltige Entwicklung“, zu „Urban Garde-

- 5 - 
V/0030/2021 
ning“ und zur städtischen Umweltberatung wird die Ansprechperson für die Koordination der 
Biostadtaktivitäten im A mt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit als Teil des Nachhaltigkeits-
managements verortet. Eine niedrigschwellige Umsetzung ist im Rahmen der bestehenden personel-
len und finanziellen Ressourcen des Nachhaltigkeitsmanagements derzeit möglich.  
Mit der Benennung einer Ansprechperson sind damit alle Voraussetzungen für eine Teilnahme am 
Netzwerk der Biostädte gegeben. 
Diese Vorgehensweise bietet die Chance, bei der zukünftigen Weiterentwicklung der Nachhaltigkeits-
strategie die Biostadtaktivitäten aktiv mi t dem zukünftigen Nachhaltigkeitsbeirat zu bearbeiten, die 
jeweiligen Ziele weiter zu konkretisieren und Maßnahmen für den dann folgenden Zeitraum von 2023 
bis 2026 fortzuschreiben. 
Darüber hinaus bietet sich die Möglichkeit, die zahlreichen Aktivitäten in  Stadtverwaltung, Wissen-
schaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in Bezug auf regional, fairtrade, bio, sozial, ökologisch, klima-
schonend, vegetarisch, saisonal  und vegan zukünftig noch besser zu vernetzen, Ziele aufeinander 
abzustimmen und die vorhandenen  Ressourcen effizient zu nutzen. Ggfs . lassen sich auch gemein-
same Kampagnen zur Ansprache unterschiedlicher Zielgruppen mit Kooperationspartnern wie z.B. 
dem Ernährungsrat Münster i. G., der FairTrade-Steuerungsgruppe, Münster isst veggie, Münster für 
Mehrweg, Münster nachhaltig e.V. und anderen entwickeln und umsetzen.   
 
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit plant, einen Förderantrag beim Bundespro-
gramm „Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN)“ zur Förde-
rung von Informationen zu Bio-Wertschöpfungsketten zu stellen. Hierüber ließen sich die personellen 
und finanziellen Möglichkeiten für Maßnahmen, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit und für den Auf-
bau eines entsprechenden Netzwerkes in den ersten drei Jahren deutlich verbessern. Damit ließen 
sich auch die oben aufgeführten Maßnahmen „Modellprojekt: Pilotunternehmen für ökofaire Beschaf-
fung (G2)“ und „Entwicklung eines Aktionsplans zu Ernährung und Vermarktung aus der Region, ur-
bane und ökologische Landwirtschaft (L13)“ umsetzen. Über das Bundesprogramm gefördert werden 
für drei Jahre sowohl Personal- als auch Sachmittel. Die maximale Förderung beträgt 200.000 € mit 
einem zu leistenden Eigenanteil von 20 %. Sofern jedoch die Aktivitäten ausgeweitet oder weitere 
Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden sollen, ist eine Erhöhung der personellen und finanzi-
ellen Ausstattung notwendig. 
 
Insgesamt kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, das die Voraussetzungen für eine Teilnahme am 
Netzwerk Biostädte auf der Grundlage des Beschlusses der Nachhaltigkeitsstrategie gegeben sind, 
eine Teilnahme am Netzwerk vorteilhaft ist und schlägt deshalb vor, dem Netzwerk der Biostädte bei-
zutreten. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlage: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Entwurf Kooperationsvereinbarung des Netzwerks Biostädte, -gemeinden und - 
  landkreise

Anlage 1_Kooperationsvereinbarung der Biostädte

9176 Zeichen

1 
 
 
 
 
 
 
 
KOOPERATIONSVEREINBARUNG 
 
des 
 
Netzwerkes  
Bio -Städte, -Gemeinden und –
Landkreise

2 
 
Präambel / Ziele der Zusammenarbeit 
 
Die ökologische Landwirtschaft, weiterverarbeitende Bio-Betriebe, der Bio-Handel 
und der damit verbundene Konsum stehen für praktizierte Nachhaltigkeit, insbeson-
dere wenn hierbei auf kurze Transportwege, Saisonalität und faire Geschäfts- und 
Handelsbeziehungen geachtet wird. Zudem sind Bio-Lebensmittel ein wichtiges 
Element einer modernen, gesunden Ernährung. Die Bio-Branche ist eine Wachs-
tumsbranche mit hervorragenden ökonomischen Perspektiven. 
 
Die Bio -Städte, -Gemeinden und –Landkreise setzen sich zum Ziel, den Ökoland-
bau, die Weiterverarbeitung und die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln mit kurzen 
Transportwegen und regionaler Wertschöpfung verstärkt zu fördern. Mittelfristig soll 
auch die Verwendung weiterer ökologischer und fair gehandelter Bio-Produkte (z.B. 
Textilien, Naturkosmetik), möglichst mit kurzen Transportwegen, vorangebracht 
werden. 
 
Bei der Lebensmittelbeschaffung für öffentliche Einrichtungen, Veranstaltungen und 
Märkte räumen die Bio -Städte, -Gemeinden und –Landkreise den Bio-Lebensmitteln 
Vorrang ein. Insbesondere bei der Essenversorgung von Kindern und Jugendlichen 
setzen sie auf gesunde Bio-Lebensmittel.  
 
Über vielfältige Aktionen, Veranstaltungen und Maßnahmen werden private 
Verbraucherinnen und Verbraucher einerseits, aber auch Großverbraucher, wie 
Betriebskantinen und Cateringunternehmen andererseits angesprochen, um sie für 
eine nachhaltige Lebensweise und gesunde Ernährung zu gewinnen. Darüber 
hinaus unterstützen die Bio - Städte, - Gemeinden und – Landkreise im Rahmen der 
Wirtschaftsförderung die Bio-Branche über Einzelprojekte und vernetzen 
Unternehmen, Organisationen und weitere Akteure. Sie fördern dadurch 
Arbeitsplätze in einer Zukunftsbranche.  
 
Die  Bio -Städte, -Gemeinden und –Landkreise streben eine Vernetzung auf natio-
naler Ebene an. Vom Erfahrungsaustausch, von gemeinsamen Veranstaltungen und 
Projekten sollen die beteiligten Kommunen in besonderer Weise profitieren. Sie 
wollen der kommunalen Kompetenz zur Förderung des Ökolandbaus sowie beim 
Einsatz und Verbrauch von Bio-Produkten ein stärkeres politisches Gewicht ver-
schaffen.  
 
Darüber hinaus kooperieren die Bio -Städte, -Gemeinden und –Landkreise mit dem 
europäischen Städteverbund „Città del Bio“, sind offen für Kooperationen mit 
sonstigen europäischen Bio-Städten und tragen zum Aufbau eines 
flächendeckenden  Netzwerkes von Bio-Städten in Europa bei. Dies soll dem 
ökologischen Landbau auf europäischer Ebene einen entscheidenden Schub geben.

3 
 
Kooperationsvereinbarung 
 
 
§ 1 
Kooperationspartner 
 
(1) Die GründungspartnerInnen der kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Netzwerk 
Bio-Städte und Gemeinden“ sind der Anlage zu dieser Vereinbarung zu ent-
nehmen.  
 
(2) Der kommunalen Arbeitsgemeinschaft können bundesdeutsche Städte, 
Gemeinden und Landkreise beitreten. Eine Kooperation mit Kommunen aus 
weiteren Staaten ist möglich. 
 
 
§ 2 
Gemeinsamer Auftrag 
 
(1) Die zeichnenden Städte, Gemeinden und Landkreise sehen es als gemein-
samen Auftrag, die Bio-Branche (Bio-Lebensmittel, Naturkosmetik, Öko-Texti-
lien) zu fördern. Bio-Städte und Gemeinden 
1. haben einen entsprechenden Ratsbeschluss 
2. verfolgen selbst definierte Ziele 
3. setzen Projekte, Aktionen, Maßnahmen im Rahmen ihrer finanziellen 
Möglichkeiten um, und 
4. benennen eine zuständige Stelle bzw. Ansprechperson 
 
(2) Die Bio-Städte und Gemeinden bündeln die kommunale Kompetenz und wir-
ken darauf hin, dass sich die staatliche Förderpolitik wesentlich stärker auf die 
Bio-Branche und entsprechende Kooperationsprojekte fokussiert, und agrar-
politische und wirtschaftspolitische Maßnahmen enger mit den kommunalen 
Aktivitäten verzahnt werden. 
 
(3) Zur Zielerreichung vereinbaren die KooperationspartnerInnen eine 
Zusammenarbeit zur Entwicklung gemeinsamer Strategien und Lösungsan-
sätze, Akquisition von Fördermitteln und  Durchführung gemeinsamer Pro-
jekte und öffentlichkeitswirksamer Aktionen. Durch das gemeinsame Auftreten 
soll dem Anliegen des Netzwerkes  ein höheres politisches Gewicht verliehen 
werden. Dazu gilt es, möglichst viele Städte, Gemeinden und Landkreise für 
das Netzwerk zu gewinnen.

4 
 
§ 3 
Kooperationsfelder 
 
(1) Die Kooperationsfelder umfassen  
 
1. die Entwicklung gemeinsamer Strategien, Aktionen, Maßnahmen zur   
 
- Förderung des Einsatzes von Bio-Lebensmitteln mit kurzen 
Transportwegen in städtischen Einrichtungen (wie z.B. Kanti-
nen, in der Kindergarten-, Kindertagesstätten- und Schulver-
pflegung), bei städtischen Veranstaltungen und Märkten, unter 
Ausgewogenheit von pflanzlichen und tierischen Produkten  
- Betreuung bestehender Unternehmen aus der Bio(lebensmittel) 
branche sowie Förderung der Neuansiedlung solcher Unter-
nehmen   
 
2. die Bevorzugung von Biobetrieben bei der Neuverpachtung landwirt-
schaftlicher Nutzflächen in kommunalem Eigentum, sofern keine sach-
lichen oder rechtlichen Gründe für eine anderweitige Vergabe 
sprechen 
 
3. die Durchführung konzertierter Öffentlichkeitskampagnen mit dem Ziel, 
eine breite Bevölkerungsschicht und Betriebe der Außer-Haus-Verpfle-
gung, wie z. B. Betriebskantinen, Catering - Unternehmen und die lo-
kale und regionale Gastronomie zur Umstellung auf nachhaltige Bio-
Produkte zu bewegen 
 
4. die gemeinsame politische Einflussnahme auf Landes-, Bundes- und 
europäischer Ebene für eine Agrar- und Verbraucherpolitik, die sich 
nach ökologischen und sozialen Kriterien richtet 
 
5. die Kooperation und den Erfahrungsaustausch mit dem Städteverbund 
„Città del Bio“  
 
6. die Kooperation bei der Umstellung des Kommunalen Beschaffungs-
wesens in Bereichen, in denen biologische und fair gehandelte Alter-
nativen gegeben sind  
 
7. die gegenseitige Unterstützung bei der Akquisition von Fördermitteln 
zur Umsetzung der zu den Kooperationsfeldern formulierten Ziele  
 
 
(2) Bei allen unter Abs. 1 aufgeführten Vorhaben bleiben die für die Netzwerk-
Mitglieder geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen (wie beispielsweise 
das Beihilfe-, Wettbewerbs- und Vergaberecht) unberührt.

5 
 
§ 4 
Arbeitsweise der Arbeitsgemeinschaft und  
Aufgaben der Geschäftsstelle 
 
(1) Jede(r) KooperationspartnerIn benennt eine Stelle bzw. Ansprechperson für 
sämtliche Fragen der Zusammenarbeit nach dieser Kooperationsver-
einbarung.  
 
(2) Die zeichnenden Kooperationspartner führen in der eigenen Kommune 
Aktivitäten und Projekte im Sinne von § 3 durch und berichten im Zwei-Jah-
res-Turnus über die geplanten und durchgeführten Vorhaben.  
 
(3) Die Außenpräsentation des Netzwerkes übernehmen jeweils zwei Personen 
(SprecherInnen) mit politischem Amt für die Dauer von zwei Jahren. Die 
SprecherInnen werden auf einem Netzwerktreffen benannt.  
 
(4) Die Geschäftsstelle übernimmt eine der Kommunen, die die Kooperationsver-
einbarung unterzeichnet hat, für die Dauer von zwei Jahren. Die Geschäfts-
stelle wird, zusammen mit den SprecherInnen, auf einem Netzwerktreffen be-
nannt. 
 
(5) Zweimal im Jahr findet im Wechsel ein Netzwerktreffen bei einem der 
KooperationspartnerInnen statt, auf dem die gemeinsamen Aktivitäten fest-
gelegt werden. Die Organisation der Netzwerktreffen sowie die Umsetzung 
der dort getroffenen Beschlüsse erfolgt durch die Geschäftsstelle. Bei Bedarf 
werden Arbeits- oder Projektgruppen eingerichtet.  
 
(6) In einem im Zwei-Jahres-Turnus von der Geschäftsstelle zu erstellenden 
Rechenschaftsbericht werden die gemeinsamen Projekte, Aktionen und Ver-
anstaltungen dargestellt.  
 
 
§ 5 
Finanzierung 
 
(1) Jede(r) KooperationspartnerIn trägt die bei ihm entstehenden Kosten selbst. 
Laufende Personal- und Sachkosten der Geschäftsstelle werden vom ge-
schäftsführenden Netzwerk-Mitglied getragen. Kostenerstattungen erfolgen 
nicht. 
 
(2) Die finanzielle Beteiligung an der Netzwerkarbeit ist freiwillig und erfolgt 
aktions- bzw. projekt-bezogen.

6 
 
§ 6 
Änderung der Kooperationsvereinbarung, Mitgliedschaft  
 
(1) Änderungen der Kooperationsvereinbarung bedürfen der 2/3-Mehrheit der 
Kooperationspartner. 
 
(2) Jede(r) KooperationspartnerIn kann zum Ende eines Monats aus dem Netz-
werk austreten. Der Austritt ist mit einem Vorlauf von 3 Monaten der 
Geschäftsstelle in Schriftform mitzuteilen. 
 
(3) Nach einer Änderung der Kooperationsvereinbarung nach Absatz 1 ist ein 
Austritt ohne Fristeinhaltung möglich.  
 
(4) Der Beitritt neuer KooperationspartnerInnen in das Netzwerk bedarf der 
Unterzeichnung dieser Kooperationsvereinbarung. 
 
 
§ 7 
Inkrafttreten 
 
Diese Kooperationsvereinbarung (Fassung vom 22.11.2013) ist von den in der 
Anlage aufgeführten Kommunen (Gründungsmitglieder) am 04.02.2016 
unterzeichnet worden und tritt damit in Kraft. Den Städten, Gemeinden, Landkreisen, 
die im Netzwerk kooperieren, wird empfohlen, diese Vereinbarung im Stadt- bzw. 
Gemeinderat oder Kreistag bestätigen zu lassen. 
  
 
 
 
 
 
Anlage 
 
Gründungsmitglieder des „Netzwerkes Bio-Kommunen“   
Stand: Februar 2014 
 
1. Augsburg 
2. Bremen 
3. Darmstadt 
4. Freiburg 
5. München 
6. Nürnberg

Anlage A

2990 Zeichen

Anlage A zur V/0030/2021 
Kurzüberblick 
Münster tritt dem Netzwert der Biostädte, -gemeinden und -landkreise bei und verpflichtet sich 
entsprechend der gemeinsamen Kooperationsvereinbarung eigene Maßnahmen zur Biostadt vor 
Ort umzusetzen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Bezugsrahmen für die Vorlage sind insbesondere folgende drei strategische Ziele der Nachhaltig-
keitsstrategie Münster 2030: 
- In Münster bleiben die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und die biologische Vielfalt 
ist verbessert. 
- Die Erzeugung und Verteilung von Energie ist klimaneutral und umweltverträglich, der 
Energieverbrauch ist halbiert und der Anteil klimafreundlicher Mobilität hat erheblich zuge-
nommen 
- Die Stadt Münster verfolgt das Ziel einer zukunftsorientierten Wirtschaftsentwicklung, in 
der ökologische Wettbewerbsfähigkeit im Einklang steht mit ökologischer Tragfähigkeit 
und sozialer Verantwortung. 
- Die Themen Globale Verantwortung und Eine Welt sind fest im Handeln von Politik, Ver-
waltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft verankert. 
- Münster ist Vorbild für zukunftsfähige Produktions- und Konsummuster (weniger, einfach, 
besser) 
 
Die einzelnen Beiträge dazu sind bereits in der Begründung der Vorlage aufgeführt.  
 
Mit der Vorlage werden die Umsetzungsbeiträge zu den oben genannten Zielen der nachhal-
tigen Entwicklung der Stadt Münster in Bezug auf Biostadt-Themen geleistet. Es wird an be-
stehende Projekte, Kampagnen und Initiativen angeknüpft und Münsters Profil als Biostadt 
weiterentwickelt und geschärft. Das Projekt steht am Beginn der Planung. Für die ersten drei 
Jahre wird eine Projektförderung zur Sicherstellung der benötigten finanziellen und personel-
len Ressourcen angestrebt. Bei Bewilligung wäre ein sich daraus ergebener Eigenanteil in 
Höhe von insgesamt ca. 40.000 € in den HH-Jahren 2022-2024 zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Nachhaltigkeit, 
Immission, Boden, Abfall 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2021enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein X ggf. 
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Grundlage: Ratsbeschlüsse V/0648/2017, V/0515/2018 und V/0669/2019.  
Die Höhe der finanziellen Auswirkung ist abhängig von der Intensität und den jeweiligen Maß-

nahmen. Eine „Basic“- Variante ist mit den derzeitig zur Verfügung stehenden Mitteln realisierbar. 
Nach Möglichkeit wird eine Ausweitung über Fördergelder angestrebt.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Aus den Biostadt-Aktivitäten können sich perspektivgisch Bezüge insbesondere bei der Zielgrup-
penansprache zu den oben genannten Themen ergeben.

Beratungsverlauf (6)

23.02.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 15 (Vorberatung) Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.02.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 (Vorberatung) Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.03.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.4 (Vorberatung) Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2021 Hauptausschuss
TOP 36 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.03.2021 Rat
TOP 39 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0030/2021
Typ
Vorlagen
Datum
11.01.2021
Erstellt
08.01.2021 08:50