V/0030/2021
Beitritt der Stadt Münster im Netzwerk der Biostädte, -gemeinden und -landkreise
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
14152 Zeichen
V/0030/2021 V/0030/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Beitritt der Stadt Münster im Netzwerk der Biostädte, -gemeinden und -landkreise Beratungsfolge 02.02.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 10.02.2021 Hauptausschuss Vorberatung 10.02.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster tritt dem Netzwerk Biostädte, -gemeinden und -landkreise bei. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Bundesprogramm „Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN)“ einen Projektantrag zur Förderung von Projekten und Informationen zu Bio-Wertschöpfungsketten zu stellen. II. Finanzielle Auswirkungen: Zu 1.) Der Beitritt ist kostenfrei. Zu 2.) Eine Bewilligung des Förderantrages ist mit folgenden Aufwendungen und Erträgen verbun- den: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1401 Übergr. Umweltschutz, Klima, Nachhaltigkeit, Immission, Boden, Abfall Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2022- 2024 80.000 jährlich Zeile 02 Zuwendungen und allg. Um- 2022- 64.000 jährlich Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 27.01.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Höper Telefon: 492-6712 Hoeper@stadt-muenster.de - 2 - V/0030/2021 lagen 2024 Saldo (Eigenanteil) 2022- 2024 16.000 jährlich Bei positiver Entscheidung über den Förderantrag werden die zu erwartenden Erträge und daraus resultierenden Aufwendungen zum Haushalt angemeldet. Der zu finanzierende Eigenanteil in Höhe von 16.000 € jährlich wird im Budget der Produktgruppe 1401 aufgefangen. Begründung: 1. Hintergrund 2017 wurde ein Ratsantrag eingereicht, Münster möge sich dem Netzwerk der Biostädte anschließen. In der Verwaltungsvorlage wurde darauf verwiesen, dass die Verwaltung zahlreiche Biostadt-Themen wie „Ökolandbau, regionale Wertschöpfung, nachhaltige Ve rbrauchs- und Esskultur sowie Verzicht auf Gentechnik“ als wichtige Aufgabenfelder bereits auf verschiedenen Ebenen bearbeitet oder unter- stützt (siehe Vorlage V/0285/2017). Zugleich wurde auf u. a. den Nachhaltigkeitsprozess Münster 2030 und das Modellprojekt „ Global nachhaltige Kommune in NRW“ verwiesen. Hierüber sollte eine Priorisierung der zukünftig zu verfolgenden Ziele und Maßnahmen einer nachhaltigen Entwicklung der Stadt Münster erfolgen. Es wurde beschlossen, diese Ergebnisse und die sich daran anknüpfende politische Beschlussfas- sung abzuwarten und ggfs. anschließend über einen Beitritt zum Netzwerk der Biostädte neu zu bera- ten. So heißt es in der Vorla ge: „Sollte ein Ergebnis aus diesem Prozess sein, die lokale Bio -Branche weitreichender als bisher zu fördern, so könnte daraufhin in einem ersten Schritt eine Ratsvorlage „Münster wird Biostadt“ erarbeitet werden. Diese Vorlage müsste definierte Ziele und einen Aufgaben- und Maßnahmenkatalog en thalten, wie die lokale Bio -Branche (Bio -Lebensmittel, Naturkosmetik, Öko-Textilien) in Münster zu fördern ist. Zudem sollte dann über die finanzielle und personelle Aus- stattung für diese Au fgaben und deren organisat orische Verortung in der Stadtverwaltung entschie- den werden.“ Das dreijährige Modellprojekt „Global nachhaltige Kommune“ ist beendet. In einem Diskussionspro- zess hat der Projektbeirat „Global Nachhaltige Kommune“ die Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 erarbeitet. Diese wurde vom Rat mit ihren strategischen und operativen Nachhaltigkeitszielen bis 2030 und einem ersten Maßnahmenprogramm für den Zeitraum 2019 – 2022 verabschiedet (V/0648/2017, V/0515/2018, V/0669/2019). Gemäß dem oben genannten Beschluss (V/0285/2017) und auf der Grundlage der Anregung nach § 24 GO NRW (AZ 2020-00170) hat die Verwaltung die mögliche Mitwirkung im Netzwerk der Biostädte erneut geprüft und Ergebnisse und Einschätzungen nachfolgend zusammengefasst. 2. Informationen zum Netzwerk der Biostädte, -gemeinden und -landkreise 2016 fand das Gründungstreffen des Netzwerkes der deutschen Biostädte statt. Aktuell arbeiten 20 aktive Bio städte, -gemeinden und -landkreise aus fünf Bundesländern im Netzwerk zusammen: Augsburg, Berlin, Bonn, Bremen, Darmstadt, Erfurt, Erlangen, Freiburg, Hamburg, Heidelberg, Karlsruhe, Köln, Landshut, Lauf/Pegnitz, Leipzig, München, Much, Nürnberg, Regensburg und Witzenhausen. Die Kooperationsvereinbarung der beteiligten Kommunen ist als Anlage 1 beigefügt. N achfolgend sind die wesentlichen Verpflichtungen für teilnehmende Kommunen dargestellt: Biostädte, -gemeinden und -landkreise - 3 - V/0030/2021 - haben einen entsprechenden Ratsbeschluss, - verfolgen selbst definierte Ziele, wie die lokale Bio -Branche (Bio -Lebensmittel, Natur kosmetik, Öko-Textilien) gefördert werden soll, - setzen Projekte, Aktionen, Maßnahmen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten um und - benennen eine zuständige Stelle bzw. Ansprechperson. Wesentliche Ziele und Aufgaben sind - der Aufbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten und Kooperationen mit Unternehmen, - eine Erhöhung des Einsatzes von ökologisch erzeugten Lebensmitteln bei der Verpflegung in städtischen Kantinen, Schulen und Kindertageseinrichtungen, - die Erhöhung des Anteils ökologischer Produkte auf Märkte und bei städtischen Veranstaltungen, - eine Ausrichtung der Beschaffung nach sozial-ökologischen und fairen Kriterien, - die Durchführung von Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit, - Bildungsaktivitäten zu gesunder Ernährung und Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie - die Kooperation und der Austausch mit den anderen Netzwerkkommunen, gemeinsame Aktivitä- ten, Austausch mit dem Städteverbund „Citta del Bio“ und gemeinsame Akquise von Fördergel- dern. Die Mitgliedschaft im Biostädte-Netzwerk gemäß der Kooperationsvereinbarung bedeutet: - jedes Mitglied benennt eine Ansprechperson für sämtliche Fragen der Zusammenarbeit - in der eigenen Kommune sind Aktivitäten und Projekte im Sinne der Kooperationsfelder durch zu- führen und im Zwei-Jahres-Turnus ist dazu dem Netzwerk der Biostädte zu berichten - Teilnahme an gemeinsamen Netzwerktreffen (derzeit zweimal im Jahr bei je einem der Mitglieder- kommunen) - jedes Mitglied trägt die bei ihm entstehenden Kosten selbst. Darüber hinaus sind keine Mitglieds- beiträge für das Netzwerk der Biostädte zu leisten. Vorteile für Münster als Biostadt und in der Kooperation im Netzwerk der Biostädte sind - der intensivere Erfahrungsaustausch mit Kommunen, die in diesem Bereich schon mehrjährige Erfahrungen haben, - eine Verbesserung der Möglichkeiten, Fördermittel zu akquirieren, - bessere öffentlichkeitswirksame Akzentuierung der münsteraner Aktivitäten – sowohl im überregi- onalen Kontext als auch vor Ort in Münster, - bessere Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Vernetzung der kommunalen und zivilgesell- schaftlichen Aktivitäten (z. B. mit dem Ernährungsrat Münster i. G.) - eine Stärkung der regionalen „Bio“-Wertschöpfungsketten vor Ort. 3. Maßnahmenprogramm „Münster-Biostadt 2022“ In der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 wurden mehrere priorisierte Ziele und Maßnahmen mit inhaltlichen Bezügen zur Biostadt beschlossen: Regionale Wertschöpfung – Verpflegung in städtischen Kantinen, Schulen und Kinderta- geseinrichtungen Ziel: „Die Stadt Münster setzt sich aktiv dafür ein, regionale Wertschöpfungsprozesse zu unter- stützen und den Markt bzw. das Angebot für nachhaltige Produkte in Gastronomi e und Einzel- handel zu steigern. Die Verpflegung in den städtischen Kantinen erfolgt zunehmend aus biologi- schem Anbau, fair, regional und saisonal. Feste Bestandteile des Spei seplans sind vegetarische und vegane Angebote.“ Maßnahmen bis 2022: - Verpflegung in städtischen Kantinen (L11) - Verpflegung in städtischen Schulen und Kitas (L12) - Entwicklung eines Aktionsplans zu Ernährung und Vermarktung aus der Region, urbane und ökologische Landwirtschaft (L13) - 4 - V/0030/2021 - Nachhaltiger Tourismus sowie nachhaltige Kongresse und Tagungen (W16) Aufbau eines Nachhaltigkeits-Unternehmensnetzwerks Ziel: „… Darüber hinaus unterstützt die Stadt in Kooperation mit örtlichen Einrichtungen den Auf -/ Ausbau eines Nachhaltigkeits-Unternehmensnetzwerks.“ Maßnahmen bis 2022: - Modellprojekt: Pilotunternehmen für ökofaire Beschaffung (G2) Regionale Landwirtschaft Ziel: „Die ökologische und die ressourcenschonende, tiergerechte konventionelle und umweltver- trägliche Landwirtschaft haben wesentlich an Bedeutung gewonnen. Die Anteile der ökologischen Landwirtschaft orientieren sich an den Bundeszielen von 20 % und steigen bis 2030 auf mindestens 5 %. Die Anteile einer nachhaltigen konventionellen Landwirt- schaft werden bis 2030 erheblich gesteigert.“ Maßnahmen bis 2022: - Verpachtung städtischer Flächen / Ausschreibung ökologischer Ackerbau (U15) - Workshopreihe: Landwirtschaft und Umweltschutz (U16) Sozial-ökologische und faire Beschaffung Ziel: „Die Stadt Münster wird ihre Beschaffung bis 2030 an nachhaltigen Kriterien ausrichten: a.) Produkte aus dem Globalen Süden werden – soweit verfügbar – zu 100 % als fair gehandel- te, ökologisch produzierte Waren beschafft. Dies gilt auch für kommunale Einrichtungen und Be- triebe. Bis 2025 sind in mindestens drei Ämtern oder städtischen Einrichtungen/Unternehmen erste Projekte zu fairer Arbeitskleidung umgesetzt. b.) Der Lebensmittelbedarf wird (sofern verfügbar) zu 100 % aus umweltschonend , saisonal pro- duzierten Lebensmitteln der Region gedeckt. Dies gilt auch für kommunale Einrichtungen und Be- triebe (im Rahmen ihrer zur Verfügung stehenden Budgets).“ Maßnahmen bis 2022: - Nachhaltigkeitsmanagement Stadt Münster (W10) - Ausweitung der Beschaffung der Stadt Münster nach sozial-ökologischen Kriterien (G1) Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Ziel: „Bildung für Nachhaltige Entwicklung ist fest als Bestandteil in Verwaltung, Wirtschaftsun- ternehmen, (Hoch-)schulen, Kindertagesbetreuung und sonstigen Bildungseinrichtungen etab- liert.“ Maßnahmen bis 2022: - Verankerung von BNE in den pädagogischen Konzepten der Kitas in städtischer Trägerschaft (B14) - Aufbau des BNE-Regionalzentrums Münster (B15) - Bewusstseinsbildung in städtischen Schulen und Kitas (L12) Die Kürzel hinter den oben aufgeführten Maßnahmentiteln sind analog der Ratsvorlage V/0669/2019. Die jeweiligen Umsetzungen der genannten Maßnahmen erfolgen in den jeweiligen Fachämtern. 4. Fazit: Münster wird Biostadt und beteiligt sich am Netzwerk der Biostädte Auf der Grundlage der vom Rat beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie, mit ihrem Zielekatalog und dem Maßnahmenprogramm für den Zeitraum bis 2022 kann ein konkretes priorisiertes Zweijahres- programm für die „Biostadt Münster“ abgeleitet werden. Aufgrund der vielen Bezüge zur Nachhaltig keitsstrategie Münster 2030 und den thematischen An- knüpfungspunkten zum „Regionalzentrum Bildung für nachhaltige Entwicklung“, zu „Urban Garde- - 5 - V/0030/2021 ning“ und zur städtischen Umweltberatung wird die Ansprechperson für die Koordination der Biostadtaktivitäten im A mt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit als Teil des Nachhaltigkeits- managements verortet. Eine niedrigschwellige Umsetzung ist im Rahmen der bestehenden personel- len und finanziellen Ressourcen des Nachhaltigkeitsmanagements derzeit möglich. Mit der Benennung einer Ansprechperson sind damit alle Voraussetzungen für eine Teilnahme am Netzwerk der Biostädte gegeben. Diese Vorgehensweise bietet die Chance, bei der zukünftigen Weiterentwicklung der Nachhaltigkeits- strategie die Biostadtaktivitäten aktiv mi t dem zukünftigen Nachhaltigkeitsbeirat zu bearbeiten, die jeweiligen Ziele weiter zu konkretisieren und Maßnahmen für den dann folgenden Zeitraum von 2023 bis 2026 fortzuschreiben. Darüber hinaus bietet sich die Möglichkeit, die zahlreichen Aktivitäten in Stadtverwaltung, Wissen- schaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in Bezug auf regional, fairtrade, bio, sozial, ökologisch, klima- schonend, vegetarisch, saisonal und vegan zukünftig noch besser zu vernetzen, Ziele aufeinander abzustimmen und die vorhandenen Ressourcen effizient zu nutzen. Ggfs . lassen sich auch gemein- same Kampagnen zur Ansprache unterschiedlicher Zielgruppen mit Kooperationspartnern wie z.B. dem Ernährungsrat Münster i. G., der FairTrade-Steuerungsgruppe, Münster isst veggie, Münster für Mehrweg, Münster nachhaltig e.V. und anderen entwickeln und umsetzen. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit plant, einen Förderantrag beim Bundespro- gramm „Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN)“ zur Förde- rung von Informationen zu Bio-Wertschöpfungsketten zu stellen. Hierüber ließen sich die personellen und finanziellen Möglichkeiten für Maßnahmen, Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit und für den Auf- bau eines entsprechenden Netzwerkes in den ersten drei Jahren deutlich verbessern. Damit ließen sich auch die oben aufgeführten Maßnahmen „Modellprojekt: Pilotunternehmen für ökofaire Beschaf- fung (G2)“ und „Entwicklung eines Aktionsplans zu Ernährung und Vermarktung aus der Region, ur- bane und ökologische Landwirtschaft (L13)“ umsetzen. Über das Bundesprogramm gefördert werden für drei Jahre sowohl Personal- als auch Sachmittel. Die maximale Förderung beträgt 200.000 € mit einem zu leistenden Eigenanteil von 20 %. Sofern jedoch die Aktivitäten ausgeweitet oder weitere Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden sollen, ist eine Erhöhung der personellen und finanzi- ellen Ausstattung notwendig. Insgesamt kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, das die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Netzwerk Biostädte auf der Grundlage des Beschlusses der Nachhaltigkeitsstrategie gegeben sind, eine Teilnahme am Netzwerk vorteilhaft ist und schlägt deshalb vor, dem Netzwerk der Biostädte bei- zutreten. In Vertretung Matthias Peck Stadtrat Anlage: Anlage A Anlage 1: Entwurf Kooperationsvereinbarung des Netzwerks Biostädte, -gemeinden und - landkreise
Anlage 1_Kooperationsvereinbarung der Biostädte
9176 Zeichen
1 KOOPERATIONSVEREINBARUNG des Netzwerkes Bio -Städte, -Gemeinden und – Landkreise 2 Präambel / Ziele der Zusammenarbeit Die ökologische Landwirtschaft, weiterverarbeitende Bio-Betriebe, der Bio-Handel und der damit verbundene Konsum stehen für praktizierte Nachhaltigkeit, insbeson- dere wenn hierbei auf kurze Transportwege, Saisonalität und faire Geschäfts- und Handelsbeziehungen geachtet wird. Zudem sind Bio-Lebensmittel ein wichtiges Element einer modernen, gesunden Ernährung. Die Bio-Branche ist eine Wachs- tumsbranche mit hervorragenden ökonomischen Perspektiven. Die Bio -Städte, -Gemeinden und –Landkreise setzen sich zum Ziel, den Ökoland- bau, die Weiterverarbeitung und die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln mit kurzen Transportwegen und regionaler Wertschöpfung verstärkt zu fördern. Mittelfristig soll auch die Verwendung weiterer ökologischer und fair gehandelter Bio-Produkte (z.B. Textilien, Naturkosmetik), möglichst mit kurzen Transportwegen, vorangebracht werden. Bei der Lebensmittelbeschaffung für öffentliche Einrichtungen, Veranstaltungen und Märkte räumen die Bio -Städte, -Gemeinden und –Landkreise den Bio-Lebensmitteln Vorrang ein. Insbesondere bei der Essenversorgung von Kindern und Jugendlichen setzen sie auf gesunde Bio-Lebensmittel. Über vielfältige Aktionen, Veranstaltungen und Maßnahmen werden private Verbraucherinnen und Verbraucher einerseits, aber auch Großverbraucher, wie Betriebskantinen und Cateringunternehmen andererseits angesprochen, um sie für eine nachhaltige Lebensweise und gesunde Ernährung zu gewinnen. Darüber hinaus unterstützen die Bio - Städte, - Gemeinden und – Landkreise im Rahmen der Wirtschaftsförderung die Bio-Branche über Einzelprojekte und vernetzen Unternehmen, Organisationen und weitere Akteure. Sie fördern dadurch Arbeitsplätze in einer Zukunftsbranche. Die Bio -Städte, -Gemeinden und –Landkreise streben eine Vernetzung auf natio- naler Ebene an. Vom Erfahrungsaustausch, von gemeinsamen Veranstaltungen und Projekten sollen die beteiligten Kommunen in besonderer Weise profitieren. Sie wollen der kommunalen Kompetenz zur Förderung des Ökolandbaus sowie beim Einsatz und Verbrauch von Bio-Produkten ein stärkeres politisches Gewicht ver- schaffen. Darüber hinaus kooperieren die Bio -Städte, -Gemeinden und –Landkreise mit dem europäischen Städteverbund „Città del Bio“, sind offen für Kooperationen mit sonstigen europäischen Bio-Städten und tragen zum Aufbau eines flächendeckenden Netzwerkes von Bio-Städten in Europa bei. Dies soll dem ökologischen Landbau auf europäischer Ebene einen entscheidenden Schub geben. 3 Kooperationsvereinbarung § 1 Kooperationspartner (1) Die GründungspartnerInnen der kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Netzwerk Bio-Städte und Gemeinden“ sind der Anlage zu dieser Vereinbarung zu ent- nehmen. (2) Der kommunalen Arbeitsgemeinschaft können bundesdeutsche Städte, Gemeinden und Landkreise beitreten. Eine Kooperation mit Kommunen aus weiteren Staaten ist möglich. § 2 Gemeinsamer Auftrag (1) Die zeichnenden Städte, Gemeinden und Landkreise sehen es als gemein- samen Auftrag, die Bio-Branche (Bio-Lebensmittel, Naturkosmetik, Öko-Texti- lien) zu fördern. Bio-Städte und Gemeinden 1. haben einen entsprechenden Ratsbeschluss 2. verfolgen selbst definierte Ziele 3. setzen Projekte, Aktionen, Maßnahmen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten um, und 4. benennen eine zuständige Stelle bzw. Ansprechperson (2) Die Bio-Städte und Gemeinden bündeln die kommunale Kompetenz und wir- ken darauf hin, dass sich die staatliche Förderpolitik wesentlich stärker auf die Bio-Branche und entsprechende Kooperationsprojekte fokussiert, und agrar- politische und wirtschaftspolitische Maßnahmen enger mit den kommunalen Aktivitäten verzahnt werden. (3) Zur Zielerreichung vereinbaren die KooperationspartnerInnen eine Zusammenarbeit zur Entwicklung gemeinsamer Strategien und Lösungsan- sätze, Akquisition von Fördermitteln und Durchführung gemeinsamer Pro- jekte und öffentlichkeitswirksamer Aktionen. Durch das gemeinsame Auftreten soll dem Anliegen des Netzwerkes ein höheres politisches Gewicht verliehen werden. Dazu gilt es, möglichst viele Städte, Gemeinden und Landkreise für das Netzwerk zu gewinnen. 4 § 3 Kooperationsfelder (1) Die Kooperationsfelder umfassen 1. die Entwicklung gemeinsamer Strategien, Aktionen, Maßnahmen zur - Förderung des Einsatzes von Bio-Lebensmitteln mit kurzen Transportwegen in städtischen Einrichtungen (wie z.B. Kanti- nen, in der Kindergarten-, Kindertagesstätten- und Schulver- pflegung), bei städtischen Veranstaltungen und Märkten, unter Ausgewogenheit von pflanzlichen und tierischen Produkten - Betreuung bestehender Unternehmen aus der Bio(lebensmittel) branche sowie Förderung der Neuansiedlung solcher Unter- nehmen 2. die Bevorzugung von Biobetrieben bei der Neuverpachtung landwirt- schaftlicher Nutzflächen in kommunalem Eigentum, sofern keine sach- lichen oder rechtlichen Gründe für eine anderweitige Vergabe sprechen 3. die Durchführung konzertierter Öffentlichkeitskampagnen mit dem Ziel, eine breite Bevölkerungsschicht und Betriebe der Außer-Haus-Verpfle- gung, wie z. B. Betriebskantinen, Catering - Unternehmen und die lo- kale und regionale Gastronomie zur Umstellung auf nachhaltige Bio- Produkte zu bewegen 4. die gemeinsame politische Einflussnahme auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene für eine Agrar- und Verbraucherpolitik, die sich nach ökologischen und sozialen Kriterien richtet 5. die Kooperation und den Erfahrungsaustausch mit dem Städteverbund „Città del Bio“ 6. die Kooperation bei der Umstellung des Kommunalen Beschaffungs- wesens in Bereichen, in denen biologische und fair gehandelte Alter- nativen gegeben sind 7. die gegenseitige Unterstützung bei der Akquisition von Fördermitteln zur Umsetzung der zu den Kooperationsfeldern formulierten Ziele (2) Bei allen unter Abs. 1 aufgeführten Vorhaben bleiben die für die Netzwerk- Mitglieder geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen (wie beispielsweise das Beihilfe-, Wettbewerbs- und Vergaberecht) unberührt. 5 § 4 Arbeitsweise der Arbeitsgemeinschaft und Aufgaben der Geschäftsstelle (1) Jede(r) KooperationspartnerIn benennt eine Stelle bzw. Ansprechperson für sämtliche Fragen der Zusammenarbeit nach dieser Kooperationsver- einbarung. (2) Die zeichnenden Kooperationspartner führen in der eigenen Kommune Aktivitäten und Projekte im Sinne von § 3 durch und berichten im Zwei-Jah- res-Turnus über die geplanten und durchgeführten Vorhaben. (3) Die Außenpräsentation des Netzwerkes übernehmen jeweils zwei Personen (SprecherInnen) mit politischem Amt für die Dauer von zwei Jahren. Die SprecherInnen werden auf einem Netzwerktreffen benannt. (4) Die Geschäftsstelle übernimmt eine der Kommunen, die die Kooperationsver- einbarung unterzeichnet hat, für die Dauer von zwei Jahren. Die Geschäfts- stelle wird, zusammen mit den SprecherInnen, auf einem Netzwerktreffen be- nannt. (5) Zweimal im Jahr findet im Wechsel ein Netzwerktreffen bei einem der KooperationspartnerInnen statt, auf dem die gemeinsamen Aktivitäten fest- gelegt werden. Die Organisation der Netzwerktreffen sowie die Umsetzung der dort getroffenen Beschlüsse erfolgt durch die Geschäftsstelle. Bei Bedarf werden Arbeits- oder Projektgruppen eingerichtet. (6) In einem im Zwei-Jahres-Turnus von der Geschäftsstelle zu erstellenden Rechenschaftsbericht werden die gemeinsamen Projekte, Aktionen und Ver- anstaltungen dargestellt. § 5 Finanzierung (1) Jede(r) KooperationspartnerIn trägt die bei ihm entstehenden Kosten selbst. Laufende Personal- und Sachkosten der Geschäftsstelle werden vom ge- schäftsführenden Netzwerk-Mitglied getragen. Kostenerstattungen erfolgen nicht. (2) Die finanzielle Beteiligung an der Netzwerkarbeit ist freiwillig und erfolgt aktions- bzw. projekt-bezogen. 6 § 6 Änderung der Kooperationsvereinbarung, Mitgliedschaft (1) Änderungen der Kooperationsvereinbarung bedürfen der 2/3-Mehrheit der Kooperationspartner. (2) Jede(r) KooperationspartnerIn kann zum Ende eines Monats aus dem Netz- werk austreten. Der Austritt ist mit einem Vorlauf von 3 Monaten der Geschäftsstelle in Schriftform mitzuteilen. (3) Nach einer Änderung der Kooperationsvereinbarung nach Absatz 1 ist ein Austritt ohne Fristeinhaltung möglich. (4) Der Beitritt neuer KooperationspartnerInnen in das Netzwerk bedarf der Unterzeichnung dieser Kooperationsvereinbarung. § 7 Inkrafttreten Diese Kooperationsvereinbarung (Fassung vom 22.11.2013) ist von den in der Anlage aufgeführten Kommunen (Gründungsmitglieder) am 04.02.2016 unterzeichnet worden und tritt damit in Kraft. Den Städten, Gemeinden, Landkreisen, die im Netzwerk kooperieren, wird empfohlen, diese Vereinbarung im Stadt- bzw. Gemeinderat oder Kreistag bestätigen zu lassen. Anlage Gründungsmitglieder des „Netzwerkes Bio-Kommunen“ Stand: Februar 2014 1. Augsburg 2. Bremen 3. Darmstadt 4. Freiburg 5. München 6. Nürnberg
Anlage A
2990 Zeichen
Anlage A zur V/0030/2021 Kurzüberblick Münster tritt dem Netzwert der Biostädte, -gemeinden und -landkreise bei und verpflichtet sich entsprechend der gemeinsamen Kooperationsvereinbarung eigene Maßnahmen zur Biostadt vor Ort umzusetzen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Bezugsrahmen für die Vorlage sind insbesondere folgende drei strategische Ziele der Nachhaltig- keitsstrategie Münster 2030: - In Münster bleiben die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und die biologische Vielfalt ist verbessert. - Die Erzeugung und Verteilung von Energie ist klimaneutral und umweltverträglich, der Energieverbrauch ist halbiert und der Anteil klimafreundlicher Mobilität hat erheblich zuge- nommen - Die Stadt Münster verfolgt das Ziel einer zukunftsorientierten Wirtschaftsentwicklung, in der ökologische Wettbewerbsfähigkeit im Einklang steht mit ökologischer Tragfähigkeit und sozialer Verantwortung. - Die Themen Globale Verantwortung und Eine Welt sind fest im Handeln von Politik, Ver- waltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft verankert. - Münster ist Vorbild für zukunftsfähige Produktions- und Konsummuster (weniger, einfach, besser) Die einzelnen Beiträge dazu sind bereits in der Begründung der Vorlage aufgeführt. Mit der Vorlage werden die Umsetzungsbeiträge zu den oben genannten Zielen der nachhal- tigen Entwicklung der Stadt Münster in Bezug auf Biostadt-Themen geleistet. Es wird an be- stehende Projekte, Kampagnen und Initiativen angeknüpft und Münsters Profil als Biostadt weiterentwickelt und geschärft. Das Projekt steht am Beginn der Planung. Für die ersten drei Jahre wird eine Projektförderung zur Sicherstellung der benötigten finanziellen und personel- len Ressourcen angestrebt. Bei Bewilligung wäre ein sich daraus ergebener Eigenanteil in Höhe von insgesamt ca. 40.000 € in den HH-Jahren 2022-2024 zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Nachhaltigkeit, Immission, Boden, Abfall Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2021enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein X ggf. Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Grundlage: Ratsbeschlüsse V/0648/2017, V/0515/2018 und V/0669/2019. Die Höhe der finanziellen Auswirkung ist abhängig von der Intensität und den jeweiligen Maß- nahmen. Eine „Basic“- Variante ist mit den derzeitig zur Verfügung stehenden Mitteln realisierbar. Nach Möglichkeit wird eine Ausweitung über Fördergelder angestrebt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Aus den Biostadt-Aktivitäten können sich perspektivgisch Bezüge insbesondere bei der Zielgrup- penansprache zu den oben genannten Themen ergeben.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0030/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.01.2021
- Erstellt
- 08.01.2021 08:50