Mandari Insight

V/0190/2015

Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster - Umsetzung weiterer Maßnahmen 2015 - 2017

Vorlagen 25.03.2015

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Anlage 2 Finanzübersicht KInderarmut

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Ansehen

Anlage 1 _ Bausteine Kinderarmut_2015

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Finanzübersicht KInderarmut

2063 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Finanzübersicht des Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention 2015 – 2017 insgesamt 
 
 
Nr. 
 
Maßnahme 
 
2015 
 
2016 
 
2017 
  1 Gesundes Frühstück in ausgewählten Kitas 20.000 € 20.000 € 20.000 € 
  2 Ausbau der Präventionskette für Kinder ab dem 1.  
Lebensjahr mit einer Kinderkrankenschwester  
25.000 € 25.000 € 25.000 € 
  3 Fallmanagement „Ernährung in Familien“ sowie Ernährungs- 
schule in Kitas 
15.000 € 15.000 € 15.000 € 
  4 Schulvorbereitung an der Eichendorffschule in Angelmodde 
und Ludgerusschule in Hiltrup 
12.000 € 12.000 € 12.000 € 
  5 „wellcome“ – praktische Hilfen für Familien nach der Geburt 10.000 € 10.000 € 10.000 € 
  6 Stadtteilkoordination Frühe Hilfen: Bezirk Mitte und Nord, 
Stadtteil Kinderhaus 
70.000 € 70.000 € 70.000 € 
  7 Weiterführung der Maßnahme „Safe“ in der Kita Killingstr. und 
Übertragung auf weitere Familienzentren 
9.000 € 9.000 € 9.000 € 
  8 Vortragsreihe für Eltern „Was Kinder heute brauchen“ 3.000 € 3.000 € 3.000 € 
  9 Resilienzkurs für Vorschulkinder: Weiterführung der Maßnah- 
me „Prik“ in der Kita Killingstr. und Übertragung auf weitere 
Familienzentren 
3.600 € 3.600 € 3.600 € 
10  FEU-Kampagne im Bezirk Nord 5.000 € - - 
11  Erweiterung der pädagogischen Angebote für Kinder und Ju- 
gendliche in Flüchtlingseinrichtungen 
94.640 € - - 
12  Stadteilkoordination Frühe Hilfen, Bezirk Hiltrup 35.000 € 35.000 € 35.000 € 
13  Qualifizierungsangebote für Fachkräfte in Kita, OGS, Kinder- u. 
Jugendarbeit zu Armutsfragen und Resilienzförderung 
3.000 € 3.000 € 3.000 € 
14  Einsatz von Kulturmittlerinnen in Kitas - 15.000 € 15.000 € 
15  Präventionskonferenz Münster - 5.000 € - 
16  Sure Start in Berg Fidel und Kinderhaus - 19.000 € 19.000 € 
17  Aufwind – Gruppenangebot für seelisch belastete Eltern - 6.500 € 6.500 € 
18  Familienpaten - 5.000 € 5.000 € 
19  Starthilfe - 10.000 € 10.000 € 
 Mittel für unterjährige, flexible Maßnahmen sowie für noch zu 
entwickelnde Konzepte und Angebote 
14.760 € 113.900 € 113.900 € 
Summe   320.000 € 380.000 € 375.000 €

Anlage 1 _ Bausteine Kinderarmut_2015

28738 Zeichen

Maßnahmenprogramm 
einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster 
 
 
 
- Anlage 1 – 
 
Kurzdarstellung der zusätzlichen Maßnahmen  
2015 – 2017 nach Handlungsfeld

- 2 - 
Handlungsleitend für das „Maßnahmenprogramm einer k indbezogenen Armutsprävention in 
Münster“ ist es, Armutsfolgen bei Kindern so früh w ie möglich abzufedern, indem ihnen von 
Anfang an gute Entwicklungs-, Bildungs- und Gesundh eitschancen zu teil werden. Vor die- 
sem Hintergrund wurden mit dem Selbstverständnis ei nes mehrdimensionalen Ansatzes 
insgesamt vier zentrale Handlungsfelder definiert u nd mit entsprechenden Maßnahmen hin- 
terlegt, die für das Aufwachsen von Kindern in Armu tssituationen von großer Bedeutung 
sind. Darüber hinaus wurden wesentliche strukturell e Maßnahmen definiert. Hierzu zählen 
der Ausbau von ressortübergreifenden Vernetzungsstr ukturen, Qualifizierungsmaßnahmen 
für die pädagogischen Fachkräfte sowie ehrenamtliche Unterstützungsmodelle. 
 
 
Handlungsfeld 1 „Frühe Hilfen – Bindungen stärken“  
 
Eltern nehmen eine Schlüsselposition zur Vermittlung von Bildung und Lebenskompe- 
tenzen an ihre Kinder ein. Soll die Entwicklung und  die soziale Teilhabe von Kindern 
verbessert werden, so ist es erforderlich, Mütter u nd Väter durch spezifische Angebo- 
te in ihrer Erziehungsfähigkeit zu stärken, damit s ie in die Lage versetzt werden, die 
Entwicklung ihrer Kinder zu unterstützen. 
 
• SAFE-Kurs – Sichere Ausbildung für Eltern (Nr. 7) 
Das Projekt „SAFE – Sichere Ausbildung für Eltern" ist ein Trainingsprogramm zur Förderung 
einer sicheren Bindung zwischen Eltern und Kind. Bi ndungsstörungen und die Weitergabe 
von traumatischen Erfahrungen über Generationen sollen durch das primäre und kostenlose 
Präventionsprogramm verhindert werden. Durch die Te ilnahme an SAFE soll es Eltern er- 
möglicht werden, die emotionalen Bedürfnisse ihrer Kinder - insbesondere im Hinblick auf die 
Bindungsentwicklung - besser wahrzunehmen und durch  feinfühliges Interaktionsverhalten 
diese zu fördern. Das SAFE-Trainingsprogramm richtet sich an alle werdenden Eltern ab der 
20. Schwangerschaftswoche und wird bis zum Ende des  ersten Lebensjahres in einer ge- 
schlossenen Gruppe durchgeführt. Einzelne Eltern kö nnen darüber hinaus bei Bedarf auch 
weitere Hilfen im 2. und 3. Lebensjahr ihres Kindes  erhalten. Schwerpunkte der Kursinhalte 
sind die frühe und positive Bindung zwischen Mutter / Vater und Kind. Eigene Biographien 
und Unsicherheiten werden reflektiert, die Zusammen hänge zwischen Zuwendung, Bindung 
und Prävention werden aufgezeigt. In Einzelberatungen können eigene Stärken entdeckt und 
ein Umgang mit „Babystress“ erlernt werden. 
Das Trainingsprogramm wurde in den vergangen drei J ahren modellhaft in Kooperation von 
der Ärztlichen Kinderschutzambulanz mit dem städtischen Familienzentrum Kita Killingstraße 
in Kinderhaus vor Ort mit jeweils sechs bis acht Te ilnehmerinnen durchgeführt. Der Erfolg 
des Kurses zeigte sich insbesondere darin, dass Äng ste und Unsicherheiten vor der Geburt 
in der Gruppe ausgetauscht und abgebaut wurden und letztendlich alle Babys von ihren Müt- 
tern emotional angenommen wurden. Dies wiederum bie tet eine wichtige Grundlage für die 
weitere Entwicklung des Kindes und kann eine schütz ende Funktion vor Verhaltensproble- 
men und seelischen Erkrankungen einnehmen. 
Die ersten beiden SAFE-Kurse wurden über Stiftungsm ittel finanziert; 2014 konnte das An- 
gebot über das Maßnahmenprogramm Kinderarmut fortge führt werden. Da der SAFE-Kurs 
für werdende und junge Eltern eine wichtige Grundla ge für die Entwicklung einer sicheren 
Eltern-Kind-Bindung bietet, soll das Trainingsprogramm auf weitere Familienzentren übertra- 
gen werden. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage klein räumiger Auswahlkriterien zur Förde- 
rung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentr en mit besonderem Unterstützungsbe- 
darf und in Abstimmung mit den Trägern. 
 
• Sure Start (Nr. 16) 
Im Bereich der universellen Prävention bewegt sich das Angebot „Sure Start“ der Familien- 
bildungsstätten Haus der Familie und Anna-Krückmann-Haus. Es richtet sich gezielt an Müt- 
ter und ihre Babys bzw. Kleinkinder aus bildungs- u nd wirtschaftlich armen Milieus. Die För- 
derung der Babys und Kleinkinder, die Sicherstellun g einer guten emotionalen und körper-
lichen Grundversorgung und letztendlich der Lern- u nd Entwicklungschancen der Kinder soll 
über eine Stärkung der Mutter-Kind-Beziehung erreicht werden. Durch das Anwenden unter-

- 3 - 
schiedlicher, leicht verständlicher Methoden bei di esem Gruppenangebot sowie der direkten 
Unterstützung der Mutter beim angemessenen Umgang m it ihrem Kind, soll den Müttern 
ermöglicht werden, die Kompetenzen und die Entwickl ungsmöglichkeiten ihres Kindes zu 
erkennen und diese entsprechend zu fördern. Durchge führt werden diese Angebote in den 
Stadtteilen Coerde, Gievenbeck, Angelmodde und Kind erhaus. In Kinderhaus wurde Sure 
Start zunächst über Mittel aus dem Projekt „Soziale  Stadt“ finanziert und ist mit einem Ei- 
genanteil durch das ´Haus der Familie` hinterlegt. Ein zusätzlicher Standort für dieses Eltern-
Kind Programm konnte ab 2011 im Rahmen des Maßnahme nprogramms einer kindbezoge- 
nen Armutsprävention in Berg Fidel umgesetzt werden . Da es sich bei dem Angebot um ein 
sehr gut nachgefragtes, niedrigschwelliges Elterntr ainingsprogramm handelt, hat es im 
Stadtteil einen großen Bekanntheitsgrad erreicht un d insbesondere auch Mütter mit Migrati- 
onsvorgeschichte angesprochen.  
Sure Start wurde 2005 - 2008 von der WWU Münster ev aluiert mit dem Ergebnis, dass die 
positiven Effekte u.a. besonders darin liegen, dass  die Erziehungskompetenzen der Mütter 
insgesamt gefördert werden, die Mutter-Kind-Bindung  gestärkt wird und Hilfestellungen für 
den Umgang mit Alltagsproblemen vermittelt werden.  
 
• Starthilfe (Nr.19) 
Das Starthilfe-Projekt des Caritasverbandes für die  Stadt Münster e. V. bietet kostenfreie 
entwicklungspsychologische Beratung und Unterstützu ng für Eltern von Säuglingen und 
Kleinkindern und wendet sich in erster Linie an Fam ilien bei denen die Eltern-Kind-
Interaktion per Selbst- oder Fremdeinschätzung mit erheblichem Stress verbunden ist. Da 
Familien mit stark unruhigen und extrem viel schrei enden Säuglingen häufig kaum die Kraft 
finden sich angemessene Unterstützung zu suchen, fi ndet die Beratungsarbeit nicht nur in 
der Beratungsstelle, sondern auch in dem jeweiligen  Haushalt der betroffenen Familie statt. 
Ziel ist es, manifeste Regulationsstörungen zu verh indern. Zu den häufigsten frühkindlichen 
Regulationsstörungen gehören exzessives Schreien mi t Problemen der Schlaf-Wach-
Regulation (vor dem 6. Lebensmonat), Schlafstörunge n (nach dem 6. Lebensmonat) und 
Fütterstörungen. Eltern können hierdurch im Zusammenleben mit ihrem Kind in eine eskalie- 
rende Situation von Überforderung und Hilflosigkeit  geraten. Das Baby kann seine Bedürf- 
nisse nach Geborgenheit, Nahrung, Entspannung, Akti vität und positiver Beziehungs- und 
Kommunikationserfahrung nicht ausreichend befriedig en, die Eltern scheinen zu versagen, 
fühlen sich abgelehnt, inkompetent und alleingelassen. 
Das Starthilfe-Projekt unterstützt Mütter und Väter  darin, für die Ausdrucksmöglichkeiten ih- 
res Kindes sensibilisiert zu werden und ihr eigenes  Selbstwertgefühl zu stärken. Durch 
Netzwerkarbeit soll gleichzeitig eine Entlastung in  der Familie stattfinden, um Eltern die 
Chance zu eröffnen, an eigene intuitive Kompetenzen  anzuknüpfen. Evaluationsdaten zei- 
gen, dass innerhalb von durchschnittlich fünf Sitzu ngen die Gesamtsituation der Familie we- 
sentlich entspannter war. Das Projekt wird bis eins chl. 2015 über den Eigenanteil im Rah- 
men des Bundesmodellprojektes Netzwerke Frühe Hilfen finanziert.  
 
• Vortragsreihe für Eltern „Was Kinder heute brauche n – Lebenswelten von Kinder, Ju- 
gendlichen“ (Nr. 8) 
Die Vortragsreihe des Amtes für Kinder, Jugendliche  und Familien der Stadt Münster mit 
dem Titel „Was Kinder heute brauchen“ soll Mütter und Väter aufklären und Verunsicherun- 
gen im Erziehungsalltag ausräumen. Um möglichst vie le Mütter und Väter zu erreichen, sind 
die Veranstaltungen zu verschiedenen Erziehungsthem en i. d. R. kostenfrei. Aktuelle The- 
men wie zum Beispiel die Vermittlung von Werten und  Grenzen in der Erziehung, Kommuni- 
kation im Alltag mit Kindern, die Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen oder auch die 
Pubertätsphase stehen dabei im Mittelpunkt. Seit 20 10 wurden pro Jahr fünf bis sechs 
Abendveranstaltungen durchgeführt. In 2014 wurden im Rahmen des fünfjährigen Jubiläums 
insgesamt acht Veranstaltungen, davon zwei Großvera nstaltungen, durchgeführt. Die konti- 
nuierlich hohe Inanspruchnahme von durchschnittlich 540 Teilnehmerinnen und Teilnehmern 
bzw. die rund 1.600 Teilnehmenden in 2014 und die durchweg positiven Resonanzen zeigen 
auf, dass Mütter und Väter ein hohes Interesse habe n über aktuelle Erziehungsthemen früh- 
zeitig informiert und aufgeklärt zu werden. Die Vortragsreihe wurde in den vergangenen Jah- 
ren über Spenden bezuschusst.

- 4 - 
• Aufwind - Gruppenangebot für seelisch belastete El tern (Nr. 17) 
Die Gruppe für seelisch belastete Eltern im Bezirk Mitte wird von der Beratungsstelle Süd- 
viertel e. V. Münster in Kooperation mit dem Förder kreis Sozialpsychiatrie durchgeführt. Das 
Angebot richtet sich an Eltern, die psychisch erkra nkt oder hoch belastet sind. Die Eltern 
haben in der Gruppe die Möglichkeit, sich über Frag en und Erfahrungen zur eigenen Belas- 
tung sowie zur Entwicklung und Erziehung ihrer Kind er auszutauschen. Ferner arbeiten sie 
an wichtigen Themen wie z.B. dem Umgang mit Krisen oder dem Ausbau des sozialen Un- 
terstützungssystems. Grundsätzliches Ziel ist es ps ychisch erkrankte oder psychisch belas- 
tete Eltern bei der Erziehung und Versorgung ihrer Kinder zu unterstützen. Durch unter- 
schiedliche Methoden sollen die Eltern emotional en tlastet, ihre Ressourcen und ihr Selbst- 
wertgefühl aufgebaut, ihr soziales Netzwerk erweite rt, ihre adäquaten elterlichen Reaktionen 
auf die Signale des Kindes gefördert und letztendli ch ihre elterliche Erziehungskompetenz 
sowie die Eltern-Kind-Beziehung gestärkt werden. Im  Krisenfall werden die Kinder versorgt 
bzw. die Versorgung durch Hilfekoordination sichergestellt. Die Gruppe für seelisch belastete 
Eltern wird sehr gut in Anspruch genommen und stell t ein notwendiges und niedrigschwelli- 
ges Angebot für diese Zielgruppe in Münster dar.  
 
 
Handlungsfeld 2 „Frühe Förderung – Kinder stärken“ 
 
Die Bedeutung der frühkindlichen Bildung, Betreuung  und Erziehung für die Entwick- 
lung von Kindern ist unumstritten. Je früher und je  länger der Kitabesuch wahrge- 
nommen wird, desto eher können positive Effekte für  die gesamte Entwicklung des 
Kindes erwartet werden. Frühkindliche Bildung ist d eshalb ein immens wichtiger Bau- 
stein in der gesamten Präventionskette. 
 
• Resilienzkurs für Vorschulkinder (PRiK) (Nr.9)  
Für ihre soziale Entwicklung brauchen Kinder verläs sliche, kontinuierliche Beziehungen zu 
Erwachsenen und zu anderen Kindern. Das wird unters tützt durch Institutionen, in denen 
eine wertschätzende Kultur herrscht, Werte vermitte lt werden und Halt gegeben wird. Die 
Bedeutung positiver Emotionen für erfolgreiches und  nachhaltiges Lernen muss im Entwick- 
lungs- und Bildungsprozess besonders beachtet werde n. Kinder lernen am besten durch 
eine Umwelt, die sie anregt und durch Unterstützung sangebote, die ihre Interessen, ihre Fä- 
higkeiten und ihre Kreativität zur Entfaltung bringen. Das wird unterstützt durch eine ressour- 
cenorientierte Lernkultur, in der die Potenziale de r Kinder im Mittelpunkt stehen. Dazu ge- 
hört, Fähigkeiten, die bisher zu wenig wertgeschätz t oder unentdeckt waren, zu entdecken 
und zu stärken. Neben entsprechen Fachvorträgen und  Qualifizierungsangeboten für die 
pädagogischen Fachkräfte, spielen die Integration v on Konzepten in den Einrichtungen von 
Kita, Schule und Jugendhilfe eine wesentliche Rolle. 
Als Pilotprojekt hat das städt. Familienzentrum Kita Killingstraße in Kinderhaus 2013 erstma- 
lig einen Resilienzkurs für acht Vorschulkinder nac h dem PRiK-Konzept (Prävention und 
Resilienzförderung) in Kindertageseinrichtungen mit  einer nach dem PRiK-Konzept ausge- 
bildeten Sozialpädagogin durchgeführt. Vorhandene F ertigkeiten von Kindern im Alter von 
vier bis sechs Jahren werden gezielt gefördert und ihre psychische Widerstandsfähigkeit 
gestärkt. Bei den Kita-Kindern zeigte sich nach ein er Trainingseinheit von 16 Wochen, dass 
sich ihre sozialen Kompetenzen verbesserten und sie  in die Lage versetzt wurden, mit Miss- 
erfolgen und Krisen umzugehen. Der Resilienzkurs wird von den Fachkräften als sehr positiv 
und nachhaltig wahrgenommen, dieser soll 2015 fortg eführt und auf weitere Familienzentren 
übertragen werden. 
 
• Einsatz von Kulturmittlerinnen in Kitas (Nr. 14) 
Für die Weiterentwicklung der kommunalen Prävention sketten steht gegenwärtig u. a. die 
Konzeption von Angeboten für Menschen mit Migration svorgeschichte bzw. aus Flüchtlings- 
einrichtungen im Mittelpunkt. 
Ein neuer Ansatz für diese Zielgruppe stellt die Au sbildung und der Einsatz von Kulturmittle- 
rinnen im Bereich der Kindertagesbetreuung dar. Der Einsatz der Kulturmittlerinnen sieht vor, 
dass Familien mit Migrationsvorgeschichte oder aus Flüchtlingseinrichtungen von geschulten

- 5 - 
Frauen mit mehrsprachigem Bildungshintergrund systematisch begleitet und unterstützt wer- 
den. Die Kulturmittlerinnen unterstützen die Kommun ikation mit zugewanderten Eltern und 
Kindern und bilden so wichtige sprachliche und kult urübergreifende Brücken und Orientie- 
rungshilfen. Bei den Kulturmittlerinnen handelt es sich um Frauen unterschiedlicher Herkunft 
und Religionen. Die Teilnehmerinnen verfügen über g ute Deutschkenntnisse und bringen 
aus ihrem Herkunftsland einen hoch qualifizierten Bildungshintergrund mit. Die Qualifizierung 
der Kulturmittlerinnen erfolgt im „Lernhaus für Fra uen“ vom Haus der Familie mit dem Ziel, 
Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Vorerfah rungen miteinander in einen Dialog zu 
bringen.  
Die Qualifizierung und der Einsatz der Kulturmittle rinnen werden 2015 aus Mitteln des Lan- 
desmodellprojektes „Kein Kind zurücklassen!“ überno mmen und in enger Kooperation mit 
der Abteilung Kindertagesbetreuung abgestimmt. So w erden z. B. auch die Fortbildungsmo- 
dule durch eine Referentin des Hauses der Familie s owie einer Fachkraft aus der Abteilung 
Kindertagesbetreuung gemeinsam durchgeführt. Zudem wird ein Modul durch die Abteilung 
Kinder- und Jugendgesundheit des Amtes für Gesundhe it, Veterinär- und Lebensmittelange- 
legenheiten angeboten. Die Kulturmittlerinnen biete n eine sinnvolle Ergänzung zu der Arbeit 
in der Kindertagesbetreuung im Sinne einer gleichbe rechtigten Erziehungspartnerschaft. In 
2014 wurden die „Sprach- und Kulturmittlerinnen“ vom Haus der Familie in Kooperation mit 
dem Amt für Schule und Weiterbildung erfolgreich im Schulbereich eingesetzt und erprobt.  
 
 
Handlungsfeld 3 „Gesunde Kindheit – Gesundes Aufwachsen“ 
 
Eine stabile psychische und physische Gesundheit is t Grundvoraussetzung dafür, 
dass Kinder sich gut entwickeln. Die Begleitung, Un terstützung und Förderung einer 
gesunden Entwicklung, insbesondere der Kinder mit b esonderen Bedürfnissen und 
die notwendige Unterstützung ihrer Eltern ist daher  umfassend und nicht in Alleinzu- 
ständigkeit einzelner Bereiche zu sehen. Wichtige W eichen für eine gesunde Entwick- 
lung müssen daher im Zusammenwirken der beteiligten  Professionen und möglichst 
früh gestellt werden.  
 
• FEU-Kampagne im Bezirk Nord (Nr. 10) 
Für die gesunde Entwicklung eines Kindes sind die F rüherkennungsuntersuchungen (FEU) 
besonders wichtig, um die kindliche Entwicklung zu beobachten und Probleme wie z.B. Er- 
krankungen oder Entwicklungsstörungen so früh wie möglich zu erkennen und zu behandeln. 
Durch das Meldeverfahren zu den Früherkennungsunter suchungen nimmt der Kommunale 
Sozialdienst seit 2010 Kontakt zu Familien auf, die  die Vorsorgeuntersuchung ihrer Kinder 
versäumen oder nicht in Anspruch genommen haben und  prüft dann in eigener Zuständig- 
keit, „ob gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdu ng des Wohls eines Kindes vorliegen“. 
Die Auswertungen der FEU-Daten der Stadt Münster zeigen auf, dass sich die erforderlichen 
Überprüfungen durch den KSD in den vergangen vier J ahren im stadtweiten Durchschnitt 
zwischen 7,1 und 8,5 Prozent bewegt haben. 2014 lag  der Durchschnittswert bei 8 Prozent. 
Der Bezirk Nord weicht deutlich von diesen Durchsch nittswerten ab und erfordert Nachgän- 
ge, die zwischen 10,5 Prozent (2010) und 13,1 Proze nt (2013) bzw. 12,8 Prozent in 2014 
liegen. Deshalb soll speziell für den Bezirk Nord i n Kooperation mit den Stadtteilkoordinato- 
ren Frühe Hilfen, dem Kommunalen Sozialdienst und d em Amt für Gesundheit, Veterinär- 
und Lebensmittelangelegenheiten eine zielgruppenger echte und niedrigschwellige Kampag- 
ne mit folgenden Zielen entwickelt werden: 
- Eltern für die gesundheitlichen Belange ihres Kindes zu sensibilisieren und zu motivieren. 
- Die Bereitschaft der Sorgeberechtigten zur Teilnahme des Kindes an der FEU zu fördern. 
- Die Abklärung möglicher Hilfebedarfe vorzunehmen. 
- Ggf. an weitere Unterstützungsangebote zu vermitteln.  
- Die Vernetzung zu den Kinderärzten vor Ort zu optimieren. 
 
Für Sachkosten bzw. die Entwicklung z. B. von Flyer n, Plakaten, Broschüren und weiteren 
zielgruppengerechten Informationsmaterialien, erhal ten die Stadtteilkoordinatoren 2015 ein

- 6 - 
Budget von einmalig 5.000 Euro. Die Umsetzung der Kampagne selbst wird sich auf die Jah- 
re 2016 und 2017 erstrecken. 
 
 
Handlungsfeld 4 „Bildung ermöglichen – Leben lernen“ 
 
Kinderarmut geht häufig einher mit Bildungsarmut. Bildung verstanden als der Erwerb 
von Wissen, sozialen Kompetenzen sowie geistigen un d kulturellen Fähigkeiten. Bil- 
dung eröffnet Lebenschancen und ist Voraussetzung f ür Chancengerechtigkeit. Des- 
halb gilt es, soziale oder herkunftsbedingte Nachte ile durch gezielte Maßnahmen oder 
Förderprogramme auszugleichen, damit Kinder so unte rstützt werden, dass sie ihre 
individuellen Potenziale voll entfalten können und schwierige Bildungsverläufe ver- 
mieden werden.  
 
• Erweiterung der pädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche in Flüchtlings- 
einrichtungen (Nr. 11) 
Die Zahl der nach Münster ziehenden Flüchtlinge ist  seit 2012 deutlich ansteigend. Im Okto- 
ber 2014 lebten 546 Kinder und Jugendliche, im Febr uar 2015 bereits 755 Kinder und Ju- 
gendliche von 0 bis 18 Jahren entsprechend dem Unte rbringungskonzept der Stadt Münster 
in verschiedenen Flüchtlingseinrichtungen im gesamt en Stadtgebiet. Darunter rd. 446 junge 
Menschen im Alter von 6 bis 18 Jahren.  
Diese Entwicklung verlangt nach neuen Konzepten und  Zugängen, um den Kindern und Ju- 
gendlichen auch außerhalb der institutionellen Anbi ndung an Schule in ihrem Sozialraum 
entsprechende Lern- und Erfahrungsräume sowie aktiv e Integrations- und gesellschaftliche 
Teilhabechancen zu ermöglichen.  
Mit der Vorlage „Ausbau und Weiterentwicklung der pädagogischen Angebote für Kinder und 
Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen“ (V70700/2014) im November 2014 hat sich die öf- 
fentliche Jugendhilfe gemeinsam mit den freien Träg ern der offenen Kinder- und Jugendar- 
beit den Auftrag gegeben, die Neuausrichtung der An gebote für Kinder und Jugendliche aus 
den Flüchtlingseinrichtungen im Rahmen einer Modellphase zu initiieren. Ziel ist es, den jun- 
gen Menschen aus den Flüchtlingseinrichtungen den Z ugang zur offenen und mobilen Ju- 
gendarbeit zu ermöglichen bzw. den Übergang von der  Flüchtlingseinrichtung in die Jugend- 
einrichtung durch aktive Ansprache und Angebote so zu gestalten, dass die Kinder und Ju- 
gendlichen von den Angeboten im Stadtteil partizipi eren und sich in ihrem Lebensumfeld 
integrieren können. Die Träger der Angebote der off enen Kinder- und Jugendarbeit erhalten 
für Ihre Gruppenangebote eine einmalige Zuwendung in Höhe von 13.520 € pro Standort pro 
Jahr. Im Rahmen der Modellphase können 2015 von die sem Ansatz sieben Sozialräume, in 
denen eine neue, durch Umbau oder in Pavillonbauwei se realisierte Flüchtlingseinrichtung 
entstanden ist, von den kinder- und jugendpädagogis chen Angeboten für Kinder und Ju- 
gendliche aus Flüchtlingsfamilien profitieren.  
Durch weiter ansteigende Flüchtlingszahlen werden i m Laufe des Jahres 2015 weitere, zeit- 
lich befristete Flüchtlingseinrichtungen für Famili en in Pavillonbauweise an verschiedenen 
Standorten entstehen. Vor diesem Hintergrund sollen  die pädagogischen Angebote für Kin- 
der und Jugendliche aus den Flüchtlingseinrichtunge n entsprechend erweitert und interims- 
weise über das „Maßnahmenprogramm einer kindbezogen en Armutsprävention“ finanziert 
werden. 
Mit einer gesonderten Beschlussvorlage soll 2015 üb er die Fortführung bzw. Anschlussfi- 
nanzierung der Erweiterung der pädagogischen Angebo te für Kinder und Jugendliche in 
Flüchtlingseinrichtungen in der Stadt Münster insgesamt entschieden werden.

- 7 - 
 
Strukturelle Maßnahmen: 
Neben dem Ausbau von Infrastrukturangeboten, zielgr uppenspezifischen und sozial- 
raumbezogenen Maßnahmen sind insbesondere die umfas sende Qualifizierung und 
Sensibilisierung von Fachkräften zu kindspezifischen Risiken und Folgen von Kinder- 
armut und Konzepten zur Resilienzförderung, das Bür gerschaftliche Engagement so- 
wie die Vernetzungsstrukturen zwischen Schule, Juge nd- und Gesundheitshilfe sys- 
tematisch zu fördern und strukturell zu verankern. 
 
• Stadtteilkoordination Frühe Hilfen (Nr.12) 
Im Rahmen des Maßnahmenprogramms einer kindbezogene n Armutsprävention in Münster 
wurden ab 2011 mit jeweils einer halben Stelle Stad tteilkoordinatoren in drei ausgewählten 
Quartieren (Angelmodde, Berg Fidel und Gievenbeck) eingesetzt. Zuvor wurde dieser Ansatz 
modellhaft im Bezirk Nord, Stadtteil Coerde erfolgr eich erprobt und als Regelangebot imple- 
mentiert. Mit der Vorlage V/0144/2014 hat der Aussc huss für Kinder, Jugendliche und Fami- 
lien eine Mittelerhöhung in Höhe von 50.000 Euro fü r das Maßnahmenprogramm einer kind- 
bezogenen Armutsprävention in Münster beschlossen, so dass der Einsatz der Stadtteilko- 
ordinatoren im Frühjahr 2014 zusätzlich auf den Stadtteil Kinderhaus im Bezirk Nord und den 
Bezirk Mitte erweitert werden konnte. Derzeit sind die Stadtteilkoordinatoren Frühe Hilfen in 
fünf Bezirken und sechs Stadtteilen mit jeweils ein er halben pädagogischen Koordinations- 
stelle tätig. Ein erster Erfahrungsbericht der Stad tteilkoordination Frühe Hilfen wurde dem 
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien im O ktober 2014 vorgelegt (V/0703/2014). 
Aufgrund der in allen Stadtteilen deutlich erkennbaren positiven Effekte aus der Tätigkeit der 
Stadtteilkoordinatoren, ist es sinnvoll, das Angebo t in der Stadt Münster sukzessive auszu- 
bauen. So soll auf der Grundlage von Sozialstruktur daten und der fachlichen Einschätzung 
der pädagogischen Fachkräfte der Einsatz der Stadtt eilkoordination auf den Bezirk Hiltrup 
mit dem Schwerpunkt auf Hiltrup-Mitte und Hiltrup-W est erweitert werden. Die Stadtteilkoor- 
dination im Bezirk Hiltrup soll ebenfalls an eine E rziehungsberatungsstelle angebunden wer- 
den, um von der multiprofessionellen Ausrichtung un d der langjährigen Beratungserfahrung 
zu profitieren. Im Bezirk Hiltrup ist dies das Diak onische Werk Münster, Beratungs- und Bil- 
dungszentrum GmbH.  
Die Stadtteilkoordination ist Ansprechperson für Familien mit Kindern von null bis sechs Jah- 
ren sowie für alle Institutionen, die mit dieser Zi elgruppe arbeiten, so dass Eltern und deren 
Kinder von einem frühzeitigen und systematischen Zu gang zu präventiven Eltern-Kind-
Angeboten profitieren und verbindliche Kooperations beziehungen zwischen Jugend-, Ge- 
sundheitshilfe und Soziales aufgebaut werden können . Der Fokus liegt zudem darauf, ver- 
bindliche Präventionsstrukturen zu erarbeiten und A ngebotslücken von frühen, nied- 
rigschwelligen Hilfen zu identifizieren bzw. zu schließen. Die Aufgabe der Stadtteilkoordinati- 
on beinhaltet damit zwei wichtige Faktoren innerhal b der gesamten Präventionsarbeit. Zum 
einen gewährleistet sie die Zugänge der Familien zu  den unterschiedlichen Unterstützungs- 
angeboten verschiedener Systeme, zum anderen leiste t sie wesentliche Netzwerkarbeit im 
Stadtteil und der Kommune. Die Stadtteilkoordinatio n Frühe Hilfen erbringt damit insgesamt 
einen wesentlichen Beitrag zu einer lückenlosen Prä ventionskette und ist ein bedeutender 
Baustein in einem gesamtstädtischen Präventionskonzept.  
 
• Familienpaten (Nr. 18) 
Die „Familienpaten“ des Caritasverbandes ist ein niedrigschwelliges Unterstützungsangebot 
mit geschulten Ehrenamtlichen für Familien mit geri ngen materiellen und sozialen Ressour- 
cen. Ehrenamtliche leisten dabei konkrete alltagspr aktische Unterstützung in den Familien 
indem sie beispielsweise Alleinerziehende entlasten , bei Behördengängen behilflich sind 
oder die Kinder bei den Hausaufgaben betreuen. Die lebenspraktische Begleitung vor Ort 
und die Unterstützung bei der Bewältigung alltäglic her Belastungen führt insgesamt zu einer 
Stärkung der Familien. Bis zum Sommer 2014 wurden a n die 60 Familien durch die Famili- 
enpaten begleitet. Eine externe Evaluation in dem Z eitraum von 2010 bis 2013 hat aufge- 
zeigt, dass die Familien die Familienpatenschaften als sehr hilfreich bewerten. Bei den Eltern 
zeigten sich zudem deutlich positive Veränderungen bezogen auf ihr Sicherheitsempfinden 
mit den Kindern und bezogen auf Gefühle der Überforderung bei der Alltagbewältigung.

- 8 - 
 
• Qualifizierung von Fachkräften zu Armutsfragen und  Resilienzförderung (Nr. 13) 
Ein wesentlicher Ansatzpunkt um Bedarfslagen von Fa milien zu erkennen und mit ihnen ins 
Gespräch zu kommen sind die im Sozialraum tätigen F achkräfte. Für spezifische Problemla- 
gen und Fragestellungen wie z.B. innerhalb der Elternberatung sind gezielte Qualifizierungen 
angezeigt und entsprechende Konzepte zu entwickeln.  Entsprechend der Lebenslagen der 
Familien vor Ort und der von den Fachkräften formul ierten Bedürfnisse sollen deshalb Quali- 
fizierungsangebote im Umgang mit Eltern und Kindern , die in Armutssituationen leben, er- 
möglicht werden. Zielgruppen sind dabei insbesonder e die pädagogischen Fachkräfte in 
Kindertageseinrichtungen bzw. Familienzentren, im o ffenen Ganztag und der Kinder- und 
Jugendarbeit. Ein weiterer Schwerpunkt innerhalb de r Qualifizierungsbestrebungen liegt auf 
dem Themengebiet der Resilienzforschung und der Res ilienzförderung. Die Inhalte dieser 
Fortbildungen und Fachvorträge schärfen vor allem d en Blick auf die Potentiale der Kinder 
die in belasteten Lebenszusammenhängen aufwachsen. 
 
• Präventionskonferenz (Nr. 15) 
Die Präventionskonferenz unter Federführung des Amt es für Kinder, Jugendliche und Fami- 
lien der Stadt Münster dient dem partnerschaftlichen Dialog zwischen kommunalen Fachkräf- 
ten und freien Trägern im Bereich der Frühen Hilfen  und Prävention aus den Ressorts Ju- 
gend, Gesundheit, Schule, Soziales und Politik und bildet eine Basis für ein gemeinschaftlich 
vernetztes Handeln. Die erste kommunale Präventions konferenz wurde im März 2012 unter 
dem Titel „Starke Kinder – begleiten – fördern – schützen“ durchgeführt; die zweite münster- 
aner Präventionskonferenz fand im April 2014 unter der Prämisse „Auf den Anfang kommt es 
an! präventiv -qualifiziert – vernetzt“ statt. Auf dieser Präventionskonferenz wurde die Prä- 
ventionsmaxime der Stadt Münster als ein gemeinsame s Ergebnis aller Akteure verabschie- 
det. Diese bildet seither die gemeinsame Grundlage für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen 
und Familien unter der Prämisse „vom Kind her denken!“. Angeregt von den Teilnehmenden 
der ersten Präventionskonferenz, konnte auf der zwe iten Präventionskonferenz zudem die 
Datenbank „Präventive Angebote in der Stadt Münster“ vorgestellt werden. Dieser neue onli- 
ne-Service ermöglicht eine sozialräumliche, nach Altersgruppen (aktuell von der Schwanger- 
schaft bis zum 8. Lebensjahr) aufbereitete und themenorientierte Suche präventiver Angebo- 
te in Münster. Die Ergebnisse und Themenschwerpunkt e der zweiten Präventionskonferenz 
werden im übergeordneten Netzwerk Frühe Hilfen weiter bearbeitet mit dem Ziel, die Zugän- 
ge für Kinder, Jugendliche und Familien zu den Unte rstützungsangeboten weiter zu verbes- 
sern, Präventionslücken systematisch zu identifizieren und in ein gesamtstädtisches Präven- 
tionskonzept zu integrieren.

Beschlussvorlage

19986 Zeichen

V/0190/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster 
 - Umsetzung weiterer Maßnahmen 2015 – 2017 - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.04.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
29.04.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz  
                     und Arbeitsförderung Vorberatung 
06.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
06.05.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Im Rahmen der Mittelerhöhung für das „Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armu t-
sprävention in Münster“ wird der Maßnahmenkatalog ab dem 15.05.2015 bis zum 31.12.2017 
erweitert. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung über die Förd e-
rung weiterer Maßnahmen in 2016 bzw. 2017 im Rahmen des zur Verfügung stehenden Bu d-
gets berichten wird. 
 
2. Die im Rahmen der Etatberatungen zum Haushaltsjahr 2015 bereitgestellten Mittel für die Jah-
re 2015 – 2017 werden, wie unter II b dargestellt, auf die einzelnen Haushaltsjahre koste n-
neutral neu verteilt.  
 
3. Die Verwaltung wird den politischen Gremien mit Ablauf des Förderzeitraums zum 31.12.2017 
einen Fachbericht vorlegen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0190/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Pohl 
Frau Herdes 
Ruf: 
492 51 00 
492 58 08 
E-Mail: 
PohlA@stadt-muenster.de 
Herdes@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.03.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0190/2015 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushaltsjahr 2015 hat der Rat der Stadt Münster f ür 
das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention in der Stadt Münster folgende 
Ansätze beschlossen: 
 
a. Bisheriger Ansatz: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0604 Familienförderung 2015  
2016 
2017 
375.000 € 
400.000 € 
300.000 € 
 
Zeile 16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen 
   
 
Summe:              1.075.000 € 
  
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2015 ff bei o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt bzw. vorgesehen.  
 
 
Die zur Verfügung stehenden jährlichen Ansätze werden kostenneutral wie folgt neu auf die ei n-
zelnen Haushaltsjahre verteilt: 
 
b. Neuer Ansatz: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0604 Familienförderung 2015  
2016 
2017 
320.000 € 
380.000 € 
375.000 € 
 
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen 
   
 
Summe:              1.075.000 € 
 
Die neu definierten Ansätze ermöglichen eine über die Jahre gleichmäßigere  Verteilung der Mittel 
und bieten den Fachkräften den notwendigen Spielraum dafür, in 2015 weitere Konzepte bzw. 
passgenaue Maßnahmen zu entwickeln, die dann in 2016/2017 umgesetzt werden können. Zudem 
endet am 30.09.2015 die Landesinitiative „Kein Kind zu rück lassen! - Kommunen in NRW beugen 
vor“ und am 31.12.2015 die erste Förderphase der Bundesinitiative „Netzwe rke Frühe Hilfen und 
Familienhebammen“, so dass Maßnahmen, die aktuell über diese Programme finanziert werden, 
ab 2016 in das Maßnahmenprogramm e iner kindbezogenen Armu tsprävention überführt werden 
können.

- 3 - 
V/0190/2015 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Bisherige Beschlusslage: 
 
Am 25. Mai 2011 hat der Rat der Stadt Münster das „Maßnahmenprogramm einer kindbezog e-
nen Armutsprävention in Münster“ (V/0239/2011 und V/0239/20 11/1.Erg) beschlossen und die 
Verwaltung beauftragt, die in den Handlungsfeldern formulierten Maßnahmen umzusetzen. Für 
die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen hat der Rat der Stadt Münster von 2011 bis 
2014 jährlich Mittel in Höhe von 152.000 Euro ber eitgestellt und auf Grundlage eines 1. Zw i-
schenberichts in 2013 (V/0158/2013) die Mittel auf Empfehlung des Ausschusses für Kinder, 
Jugendliche und Familien auf insgesamt 202.000 Euro  erhöht. Im Rahmen dieser Mittelerh ö-
hung wurden 2014 zwei weitere Stadtte ilkoordinatoren Frühe Hilfen im Bezirk Mitte und Bezirk 
Nord (Kinderhaus) eingesetzt (V/0144/2014). 
Mit dem 2. Sachstandsbericht im 4. Quartal 2014 (V/0642/2014) wurde aufgezeigt, dass in den 
verschiedenen Handlungsfeldern planmäßig alle Angebote bzw. Maßnahmen erfolgreich umge-
setzt wurden und diese einen wesentlichen Bestandteil innerhalb einer gesamtstädtischen Pr ä-
ventionskette bilden. Auf dieser Grundlage hat der Rat der Stadt Münster am 10. Dezember 
2014 die Fortführung des Maßnahmenprogramms für drei weitere Jahre beschlossen. 
 
2. Ausgangslage: 
 
Ausgehend von einem multidimensionalen Armutsverständnis, bei dem Armut als eine Leben s-
lage verstanden wird, die vielfältige einschränkende Auswirkungen bei den betroffenen Kindern 
und Jugendlichen in verschiede nen Bereichen wie Gesundheit, Bildung und gesellschaftliche 
Teilhabe haben kann, hat die Stadt Münster mit dem kommunalen „Maßnahmenprogramm ei-
ner kindbezogenen Armutsprävention in Münster“ ressortübergreifend wichtige Handlungsfelder 
von Jugendhilfe, Gesu ndheitswesen, Schule und Soziales für Kinder mit Armutsrisiko aufg e-
zeigt und in den vergangenen drei Jahren entsprechende Angebote entwickelt und umgesetzt.  
Handlungsleitend für das Maßnahmenprogramm ist eine kindbezogene Armutsprävention. 
Dementsprechend nehmen insbesondere eine gezielte Elternarbeit, frühe Förder- Gesundheits- 
und Bildungsangebote im Zusammenspiel von Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitshilfe und 
Schule einen zentralen Stellenwert ein, um so der Verfestigung von prekären Lebenslagen so 
früh wie möglich entgegenzuwirken. Da insbesondere in den ersten Lebensjahren eines Kindes 
wichtige Grundlagen für die gesamte weitere Entwicklung gelegt werden und Kinder im Vo r-
schulalter einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind, stehen möglichst früh ei nsetzende Hil-
fen und Präventionsangebote, die vor bzw. mit der Geburt ansetzen und entlang der Leben s-
phasen im Alltag der Familien verankert sind, im Fokus des Maßnahmenprogramms. 
Die zur Umsetzung beschlossenen Maßnahmen wurden zunächst vom Rat der Stadt Münster 
für zwei Jahre beschlossen. Mit einem Zwischenbericht im Frühjahr 2013 konnten erste En t-
wicklungen der jeweiligen Maßnahmen bzw. Angebote nach 1 bis 1 ½ Jahren nachvollzogen 
werden. Zudem konnte aufgezeigt werden, dass es gelingen kann, Kinder und Familien aus be-
nachteiligten Bevölkerungsgruppen durch eine aktive Ansprache und bedürfnisorientierte Ange-
botsvielfalt vor Ort frühzeitiger zu erreichen und somit deren Zugangs - und Nutzungschancen 
zur sozialen Infrastruktur insgesamt zu erhöhen. Mit dem 2 . Sachstandsbericht im 4. Quartal 
2014 wurde umfassend über die Umsetzung des Maßnahmenprogramms insgesamt sowie der 
jeweiligen Angebote berichtet und aufgezeigt, dass die in den verschiedenen Handlungsfeldern 
durchgeführten Maßnahmen erfolgreich fortgeführt bzw. umgesetzt wurden. Zudem konnten e i-
nige erprobte bzw. bewährte und z. T. evaluierte Ansätze aus dem Projektstatus in die Rege l-
förderung überführt oder über andere Finanzierungsstränge (z.B. Bundesmittel) fortgeführt wer-
den.

- 4 - 
V/0190/2015 
 
 
 
Sinnvoll ergänzt wird  das kommunale Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutspr ä-
vention seit 2012 durch das auf drei Jahre angelegte Modellvorhaben des Landes „Kein Kind 
zurück lassen! - Kommunen in NRW beugen vor“ und der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hil-
fen. Mit den Mi tteln aus der Landes - und Bundesinitiative wu rden seit 2012 insbesondere die 
Qualifizierung und Zusammenarbeit der Akteure im Bereich Frühe Hilfen und Prävention, der 
Einsatz von Familienhebammen und ehrenamtliche Strukturen gefördert. Die Inhalte und Ziel e 
der jeweiligen Arbeitsfelder haben große Gemeinsamkeiten und Überschneidungen, die mit der 
Vorlage „Prävention und Frühe Hilfen in Münster“ ( V/1002/2014) im Januar 2015 dargestellt 
wurden.   
 
 
3. Maßnahmenprogramm 2015 bis 2017: 
 
Mit dem Selbstverständni s eines mehrdimensionalen Ansatzes, wurden im Maßnahmenpr o-
gramm einer kindbezogenen Armutsprävention im Wesentlichen vier Handlungsfelder definiert 
und mit entsprechenden Maßnahmen bzw. Angeboten hinterlegt, die geeignet sind, bestehende 
Regelangebote sinnvoll zu ergänzen und frühzeitig auf die Entwicklung des Kindes einen positi-
ven Einfluss zu nehmen. Mit Ratsbeschluss vom 10.12.2014 wurde die Fortführung bzw. U m-
setzung folgender bereits erprobter Maßnahmen für den Zeitraum von 2015 bis Ende 2017 b e-
schlossen: 
 
 3.1 Bereits beschlossene Maßnahmen 2015 – 2017: 
 
Nr. Maßnahme Finanzierung pro Jahr 
2015, 2016, 2017 
1 Gesundes Frühstück in ausgewählten Kitas  20.000 € 
2 Ausbau der Präventionskette für Kinder ab dem 1.  
Lebensjahr mit einer Kinderkrankenschwester 
25.000 € 
3 Fallmanagement „Ernährung in Familien“ sowie Ernäh-
rungsschule in Kitas 
15.000 € 
4 Schulvorbereitung an der Eichendorffschule in Angel-
modde und Ludgerusschule in Hiltrup  
12.000 € 
 
5 „wellcome“ – praktische Hilfen für Familien nach der  
Geburt 
10.000 € 
6 Stadtteilkoordination Frühe Hilfen: Bezirk Mitte und 
Nord, Stadtteil Kinderhaus 
70.000 € 
 
Summe:                                               152.000 € 
 
 
 
Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen sowie bereits vorhandener Ressourcen bzw. R e-
gelangebote und den Schwerpunkten, die innerhalb der Landes - und Bundesinitiative umg e-
setzt werden, soll das Maßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armutsprävention ab 2015 
ausgebaut werden. Auf der Grundlage bereits erprobter bzw. erfolgreicher Präventionsansätze 
und entsprechender zielgruppenspezifischer und sozialräumlicher Erfordernisse, sollen ab 2015 
bis 2017 folgende Maßnahmen den bereits bestehenden Angebotskatalog innerhalb des Ma ß-
nahmenprogramms sinnvoll ergänzen: 
 
 
 
 
3.2 Neue Maßnahmen ab 2015 ff:

- 5 - 
V/0190/2015 
Nr. Maßnahme Finanzierung pro Jahr 
2015, 2016, 2017 
7 Weiterführung der Maßnahme „Safe“ in der Kita Killing-
str. und Übertragung auf weitere Familienzentren 
9.000 € 
8 Vortragsreihe für Eltern „Was Kinder heute brauchen“   3.000 € 
9 Resilienzkurs für Vorschulkinder: Weiterführung der 
Maßnahme „Prik“ in der Kita Killingstr. und Übertragung 
auf weitere Familienzentren 
3.600 € 
10 FEU-Kampagne im Bezirk Nord (*nur in 2015)     5.000 € 
11 Erweiterung der pädagogischen Angebote für Kinder u. 
Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen (*nur in 2015) 
                 94.640 € 
12 Stadtteilkoordination Frühe Hilfen im Bezirk Hiltrup 35.000 € 
13 Qualifizierungsangebote für Fachkräfte in Kita, OGS, 
Kinder- u. Jugendarbeit zu Armutsfragen u. Resilienzför-
derung 
3.000 € 
 
Summe zusätzliche Maßnahmen 2015 ff (3.2):         153.240 € 
Summe bereits beschlossene lfd. Maßnahmen 2015 ff (3.1):                      152.000 € 
Mittel für flexible unterjährige Maßnahmen:            14.760 € 
Gesamt 2015:              320.000 €  
 
Bei den aufgeführten Maßnahmen handelt es sich um Angebote, die im Rahmen des Maßna h-
menprogramms z. T. bereits erfolgreich erprobt wurden und fortgeführt bzw. auf weitere Stan d-
orte übertragen werden sollen (Nr. 7, 8, 9, 12 ). Die Entwicklung einer Kampagne zu den Früh-
erkennungsuntersuchungen im Bezirk Nord (Nr. 10) und die bedarfsorientierte Erweiterung der 
pädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen (Nr. 11) wu r-
den als neue zielgruppen - bzw. sozialraumspezifische Bedarfe vo n den Fachkräften der J u-
gendhilfe identifiziert. Für beide Maßnahmen werden 2015 einmalig die hinterlegten finanziellen 
Mittel bereitgestellt. Über die Fortführung bzw. Anschlussfinanzierung der Erweiterung der p ä-
dagogischen Angebote für Kinder und Jugendl iche in Flüchtlingseinrichtungen in der Stadt 
Münster insgesamt, soll 2015 über eine gesonderte Beschlussvorlage entschieden werden.  
Die Ausführungen zu den jeweiligen Maßnahmen s ind in Anlage 1 nach Handlungsfeldern da r-
gestellt. Für die Umsetzung der ges amten Maßnahmen und Projekte in 2015 ist i nsgesamt ein 
Budget von 305.240 Euro fest verplant. Darüber hinaus verbleibt ein Betrag von  14.760 Euro, 
der unterjährig einen wichtigen Handlungsspielraum für flexible und kurzfristig umzusetzende 
Maßnahmen ermöglicht.  
 
3.3. Weitere Maßnahmen 2016 und 2017: 
Neben den bereits beschlossenen Maßnahmen (3.1) und dem neuen Maßnahmenkatalog in 
2015 (3.2) werden 2016 und 2017 weitere Angebote und Projekte in das Maßnahmenprogramm 
einer kindbezogenen Armutsprävention aufgenommen.  
 
Nr. Maßnahme Finanzierung pro Jahr: 
2016, 2017 
14 Einsatz von Kulturmittlerinnen in Kitas  15.000 € 
15 Präventionskonferenz Münster (*nur in 2016) 5.000 € 
16 Sure Start in Berg Fidel und Kinderhaus 19.000 € 
17 Aufwind - Gruppenangebot für seelisch belastete Eltern   6.500 € 
18 Familienpaten   5.000 € 
19 Starthilfe 10.000 € 
 
Summe zusätzliche Maßnahmen 2016/2017 (3.3):                           60.500 € 
Summe bereits beschlossener Maßnahmen 2015 ff (3.1):                               152.000 € 
Summe zusätzlicher Maßnahmen in 2015 ff (3.2)*:            53.600 € 
Mittel für noch zu entwickelnde Konzepte/Maßnahmen:                       113.900 € 
Gesamt 2016:                     380.000 € 
Gesamt 2017:                 375.000 €

- 6 - 
V/0190/2015 
Am 30.09.2015 endet das Landesmodellprojekt „Kein Kind zurück lassen! - Kommunen in NRW 
beugen vor“. Da eine Fortführung bzw. Anschlussfinanzierung dieses Programms nicht ersicht-
lich ist, soll die Maßnahme „Einsatz von Kulturmittlerinnen in Kitas“, die 2015 über Landesmittel 
initiiert bzw. finanziert wird und ein besonderes Unterstützungsangebot für die Zielgruppe der 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte oder Flüchtlingserfahrung beinhaltet, ab 2016 über das 
„Maßnahmenprogramm Kinderarmut“ fortgeführt werden. Darüber hinaus soll nach den ersten 
beiden erfolgreich durchgeführten Präventionskonferenzen in  Münster dieses Instrument, we l-
ches insbesondere der Qualifizierung und Ve rnetzung der Akteure innerhalb der Frühen Hilfen 
bzw. Präventionsbestrebungen dient, weiter verfolgt werden. Die Mittel für die Durchführung der 
Präventionskonferenz werden i.d.R. in einem zweijährigen Turnus durchgeführt , so dass die 
Mittel einmalig bereitgestellt werden. 
Die erste Förderphase der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienheba mmen“ 
wird am 31.12.2015 beendet. Mit der Erbringung des Eigenanteils im Rahmen der Bundesinitia-
tive werden verschiedene Maßnahmen, die wichtige Bausteine innerhalb der gesamtstädtischen 
Präventionskette in Münster einnehmen, finanziert. Ab 2016 stellt der Bund einen Fonds zur Si-
cherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und psychosoziale Unterstützung von Familien zur 
Verfügung. Dies ist bereits im Bundeskinderschutzgesetz festgelegt; über die Höhe der Mittel 
können aktuell keine Aussagen getroffen werden. Die aufgeführten Maßnahmen (Nr. 16 - 19) 
wurden bis auf das Angebot „Sure Start in Kinderhaus“ seit  2013 im Zusammenhang mit der 
Erbringung des Eigenanteils über die Mittel der Bundesinitiative Frühe Hilfen finanziert 
(V/0594/2013). Da über eine Weiterfinanz ierung dieser Angebote über die Erbringung des E i-
genanteils im Rahmen der Bundesinitiative ab 2016 derzeit keine Aussagen getroffen werden 
können, sollen diese Angebote ab 2016 in das kommunale Maßnahmenprogramm Kinderarmut 
überführt bzw. abgesichert werde n. In 2016 und 2017 sind insgesamt 266.100 Euro (inkl. Prä-
ventionskonferenz*) bzw. 261.100 Euro (exkl. Präventionskonferenz) für die derzeit bekannten 
Erfordernisse und Angebote fest verplant. Die Differenz zu dem jeweiligen Ansatz im Haushalts-
jahr erlaubt es - unter Einbeziehung der Akteure und Netzwerke im Bereich Frühe Hilfen / Pr ä-
vention - aus den Bedarfen und Erkenntnissen, die im Laufe des Jahres gewonnen werden, 
weitere Konzepte und Maßnahmen zu entwickeln.  
Eine komplette Finanzübersicht über das Ma ßnahmenprogramm einer kindbezogenen Armu t-
sprävention für die Jahre 2015, 2016 und 2017 ist in Anlage 2 dargestellt. 
 
 
 Ausblick: 
 
Bei der Erweiterung des Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen Armutsprävention in 
Münster handelt es sich nicht um einen absc hließenden Maßnahmenkatalog. Vielmehr wurden 
aktuell bekannte Handlungsbedarfe aufgegriffen, die geeignet sind, bereits erprobte bzw. b e-
währte Maßnahmen zu verstetigen oder auszubauen und neue Angebote für bestimmte Zie l-
gruppen zu erschließen. Ein besonder es Augenmerk bei der Weiterentwicklung der Maßnah-
men lag dabei auf die besondere Unterstützung der Zielgruppe der Kinder, Jugendlichen und 
Familien mit Migrations- bzw. Flüchtlingserfahrungen. Hierzu gehören d er gezielte Einsatz von 
sogenannten „Kulturmittlerinnen“ im Bereich der Kindertagesbetreuung, aber auch die konkrete 
Ansprache und Integration von jungen Menschen im Rahmen der bedarfsorientierten Erweite-
rung der pädagogischen Angebote für Kinder und Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen. Wei-
tere Maßnahmen und Konzepte für die kommenden Jahre sind kontinuierlich im Zusamme n-
spiel der Akteure von Jugend - und Gesundheitshilfe, Schule und Soziales und in Abhängigkeit 
von den zukünftigen Fördermodalitäten der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfe n“ zu entwi-
ckeln. Dabei sollen insbesondere zielgruppenspezifische Maßnahmen wie z.B. präventive A n-
gebote für Kinder psychisch kranker Eltern und aus besonders häufig von Einkommensarmut 
betroffenen Familien wie z. B. aus Ein -Eltern-Familien oder Familien mit Migrationserfahrungen 
sowie Angebote für Kinder und Jugendliche ab dem schulpflichtigen Alter stärker in den Fokus 
genommen werden. Hier sind verstärkt Verknüpfungen unter anderem zu den Hilfen zur Erzi e-
hung (siehe Vorlage 0238/2015), zum Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm des Jobcenters 
(siehe Vorlage V/0054/2015) und zum Programm KAoA – Kein Abschluss ohne Anschluss (sie-
he Vorlage V/229/2015) zu schaffen und auf diese Weise die Präventionskette zu stärken.

- 7 - 
V/0190/2015 
 
Die Stadt Münster hat in den vergangenen drei Jahren mit dem kommunalen „Maßnahmenpro-
gramm einer kindbezogenen Armutsprävention  in Münster“, den Fördermöglichkeiten des Mo-
dellvorhabens „Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor“ und dem Bundeskin-
derschutzgesetz wesentliche Grundlagen i m Bereich der Frühen Hilfen und Präventionsstrate-
gien geschaffen. Damit wurde sowohl der Ausbau als auch die Angebotsvielfalt der  Frühen Hil-
fen und präventiven Angeboten sowie die multiprofessionellen Vernetzungsbestrebungen von 
Gesundheit, Schule, Soziales und Jugendhilfe systematisch vorangetrieben. Das Maßnahmen-
programm einer kindbezogenen Armutsprävention in Münster unterstützt dabei wesentlich die 
Bemühungen, Eltern, Kinder und Jugendliche in benachteiligten Lebenslagen mit konkreten 
Angeboten in ihrem sozialen Umfeld so frühzeitig wie möglich zu erreichen bzw. zu fördern und 
leistet damit positive Voraussetzungen für eine gerechtere Teilhabe am gesellschaft lichen Le-
ben und für gelingende  Entwicklungs- und Bildungsbiographien.  Dementsprechend ist das 
Maßnahmenprogramm unmittelbar mit dem Ausbau und der Weiterentwicklung von Prävent i-
onsketten vor Ort verbunden und ein bedeutender Bestandteil innerhalb einer gesamtstädti-
schen Präventionsstrategie, die mit den Bestrebungen auf Bundes- und Landesebene verknüpft 
und weiter entwickelt werden muss. Ziel aller Bemühungen bleibt es , die Maßnahmen, die die 
Zielgruppe erreichen und die entsprechende Wirkungen erzielen, systematisch in Regelsysteme 
zu überführen, weitere Präventionslücken ressortübergreifend zu identifizieren und passgenaue 
bzw. sozialraumspezifische Konzepte für benachteiligte Bevölkerungsgruppen  weiter zu entw i-
ckeln.  
 
i.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Kurzdarstellung der zusätzlichen Maßnahmen 2015 - 2017 nach Hand- 
          lungsfeld 
Anlage 2: Finanzübersicht des Maßnahmenprogramms einer kindbezogenen  
             Armutsprävention 2015 – 2017

Beratungsverlauf (4)

29.04.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 21.1 Vorberatung
Zur Sitzung
06.05.2015 Rat
TOP 22.1 Entscheidung
Zur Sitzung
03.06.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Killingstraße
  • Kinderhaus 2013

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0190/2015
Typ
Vorlagen
Datum
25.03.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37