V/0095/2024
Baugebiet „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ –
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Beschlussvorlage
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V/0095/2024 V/0095/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Baugebiet „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße„ – Quartierskonzept und Übertragung von Grundstücken an die Wohn und Stadtbau GmbH (W+S) (Stadtbezirk Ost, Handorf) Beratungsfolge 14.02.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 20.02.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 21.02.2024 Hauptausschuss Vorberatung 21.02.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt, noch unvermessene und unbebaute Teilflächen von ca. 35.000,00 qm (dun- kelblaue Markierungen in der Anlage 1) an die Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH (W+S) zu übertragen. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf Basis des ak- tuellen Bodenrichtwertes derzeit auf etwa 23.625.000,00 €. Die Übertragung erfolgt als Sachein- lage. Der endgültige Einlagewert und somit die Dotierung der Kapitalrücklage ist anhand eines Verkehrswertgutachtens des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Münster noch zu bestimmen. 2. Der Rat beschließt, die Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau (Geschosswohnungs- bau) auf den Flächen des Baugebiets „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ auf mindestens 30 % festzusetzen. 3. Der Rat stimmt dem in der Begründung dargestellten Sachverhalt zu und ermächtigt die Verwal- tung, auf dieser Grundlage einen Übertragungsvertrag mit der W+S zu schließen. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die W+S die noch ausstehenden Rückb autätigkeiten und Er- schließungsarbeiten übernimmt. Hierüber wird ein Erschließungsvertrag mit der W+S geschlos- sen. 5. Die Anregung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL der Bezirksvertretung Münster -Ost (AnO/0006/2022) vom 03.03.2022 ist mit Beschluss d ieser Vorlage erledigt. Amt für Immobilienmanagement 08.02.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Hengstmann Telefon: 492-2366 Hengstmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0095/2024 II. Finanzielle Auswirkungen: Die Übertragung erfolgt als Einlage in das Eigenkapital der Wohn- und Stadtbau GmbH. Begründung: Entwicklung des Baugebietes: Der Bebauungsplan Nr. 562 „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ ist am 14.04.2022 in Kraft getreten. Der Bebauungsplan ist die Grundlage für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets auf den ehemaligen Bäder- und Sportflächen innerhalb der Bestandsbebauung im Zent- rum von Handorf. Im nordöstlichen Teil ist der Neubau der Matthias -Claudius-Schule geplant. Im Baugebiet soll eine zentrale Grünfläche entstehen und Mehrfamilienhäuser sowie Reihen- und Dop- pelhäuser errichtet werden. Zeitplanung Ziel der W+S ist es, mit den Erschließungsarbeiten ab dem 3. Quartal 2024 zu beginnen und den Be- ginn der Hochbautätigkeiten im 4. Quartal 2025 anzustreben. Ein Budget zur Beauftragung von Pla- nungsleistungen für die Erschließungsarbeiten wurde bereits im Dezember 2023 vom Aufsichtsrat der W+S genehmigt. Verkehrswertermittlung Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Münster ist mit der Verkehrswertermitt- lung beauftragt. Eine Schätzung auf Basis des aktuellen Bodenrichtwerts abzüglich einer Pauschale für die noch durchzuführende Erschließung ergibt ein Gesamtvolumen von ca. 23.625.000,00 €. Der Einlagewert und somit die Dotierung der Kapitalrücklage ist anhand des Ergebnisses des Verkehrs- wertgutachtens des Gutachterausschusses in der Stadt Münster noch zu bestimmen. Die Einbringung der derzeit in Vermessung befindlichen Teilflächen in der Gemarkung Handorf, Flur 9, Flurstück 1804 durch die Stadt Münster in das Vermögen der W+S erfolgt ohne Gegenleistung. Die Sacheinlage ist als Kapitalrücklage in der Bilanz der W+S auszuweisen. Öffentlich geförderter Wohnungsbau Eine Mindestquote im öffentlich geförderten Wohnungsbau von 30 % ist sichergestellt. Das neu ent- stehende Quartier bietet aufgrund der integrierten Lage im Stadtteil und der hohen St andards der W+S ein nachhaltiges Wohnraumangebot sowie eine gute Durchmischung für alle Zielgruppen. In einer ersten Abstimmung mit dem zuständigen Landesministerium wurde diese Entwicklung positiv gewertet. Sofern im weiteren Verfahren die erforderlichen Quartiersmittel vom Land NRW in Aussicht gestellt werden können, ist eine Förderquote von 60 % im Geschosswohnungsbau vorgesehen. Übertragung an W+S im Rahmen des 50 Mio. Euro Paketes Mit dem Beschluss des Haushaltsbegleitantrags „Wohn + Stadtbau mit 50 Mio. Euro Eigenkapital stärken“ im Zuge der Etatberatungen zum Haushalt 2022 wird die Verwaltung u.a. beauftragt, der W+S Grundstücke im Wert von 50 Mio. € zu übertragen. Die unbebauten Grundstücke im Baugebiet Handorf-Kirschgarten sollen vollständig an die W+S über- tragen werden. Die W+S befindet sich bereits in einem intensiven Abstimmungsprozess mit der Ver- waltung. Die Verwaltung schlägt vor, dass die W + S für die Flächen die Erschließung ab der Leis- tungsphase 6 fortsetzt und den Hochbau errichtet. - 3 - V/0095/2024 Dabei soll die W+S das gemeinschaftliche Ziel verfolgen, die gesamtstädtischen Interessen für das Baugebiet zu entwickeln und zu realisieren. Durch die vollständige Übertragung und die Übernahme der Erschließungsarbeiten durch die W+S ergeben sich Synergien, die eine schnelle, nachhaltige und wirtschaftliche Bebauung des gesamten Quartiers aus einer Hand ermöglichen. Die Übertragung in das Vermögen der W+S erfolgt ohne Gegenleistung. Mit der W+S hat die Verwaltung einen verlässlichen Vertragspartner, mit dem sie frühzeitig die Pla- nungen und Vertragsinhalte ämterübergreifend abstimmen kann. Zudem kann mittelbar das Preisni- veau des Immobilienmarktes in Münster gesteuert werden. Bei Neubauprojekten vermietet die W + S frei finanzierte Wohnungen zu fairen Mie tpreisen und die öffentlich geförderten Wohnungen zu der jeweiligen Bewilligungsmiete. Die W+S trägt mit ihren gedämpften Mieten zur Stabilisierung des Miet- niveaus bei. Dies gilt demnach auch im öffentlich geförderten Bereich nach Auslaufen der Mietpreis- bindungen. Insofern sieht die Verwaltung hier eine Ergänzung zur allgemeinen Vergabepraxis städti- scher Grundstücke. Bei einer Weiterveräußerung von (Teil-)Flächen von der W+S an Dritte für eine Wohnbebauung ist sicherzustellen, dass der Bodenwertanteil zu dem Wert an den späteren Eigentümer veräußert wird, zu dem die W+S die Flächen von der Stadt Münster erhalten hat. Dies trägt dem Ziel der preisdämp- fenden Wirkung auf den Wohnungsmarkt Rechnung. Auf folgende Ratsbeschlüsse wird hingewiesen: - Sozialgerechte Bodennutzung in Münster (SoBoMü) (V/0039/2014) - Städtische Erbbaurechte – betriebswirtschaftliche und strategische Betrachtungen zu beste- henden Erbbaurechten / Verstärkte Ausweisung von Erbbaurechten als zentraler Baustein ei- ner gemeinwohlorientierten Grundstücksvergabe (V/0656/2019) - Grundsätze für die Vergabe städtischer Grundstücke – Mehrfamilienhäuser und Gemein- schaftswohnformen (V/0261/2022) - Richtlinien für die Vergabe städt. Baugrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung (V/0293/2023/2) Durch die Entwicklung durch die W+S werden nicht die Verfahren für städtische Baugebiete und Grundstücke angewendet. Die Vergabe der Einfamilienhausgrundstücke erfolgt aber nach den städti- schen Richtlinien. Quartierskonzept Die aktuellen Planungen berücksichtigen gemeinschaftliches Wohnen, eine Pflege- WG, eine Flücht- lingsunterkunft, öffentlich-geförderte Mietwohnungen in A - und B -Förderung sowie frei finanzierte Mietwohnungen. Der in dieser Vorlage unter Ziffer 2. festgelegte öffentlich geförderte Wohnraum in Mehrfamilien- und Mietreihenhäusern unterliegt einer 30-jährigen Mietpreis- und Belegungsbindung. Es wird ein bedarfsgerechter Wohnungsmix angestrebt, der mit der Verwaltung einvernehmlich abge- stimmt wird. Neben Wohnraum für Senio rinnen und Senioren soll auch ein gemeinschaftliches Wohnprojekt (In- vestorenmodell) entstehen. Aufgrund der aktuellen Lage (z. B. Zinsniveau, Baukosten ) schlägt die Verwaltung vor, auch im frei finanzierten Bereich Reihenhäuser langfristig zur Miete anzubieten. Etwa 26 Reihenhäuser werden von der W+S errichtet und vermietet, davon entfallen ca. 13 in den öffent- lich geförderten und weitere ca. 13 in den frei finanzierten Bereich. Sie bieten Familien, die sich die Finanzierung eines Eigenheims aktuell nicht leisten können, trotzdem die Möglichkeit, in einer ausrei- chend großen Immobilie mit Garten zu leben. Die Vergabe der Einfamilienhausgrundstücke für Doppelhaushälften und Reihenhäuser erfolgt nach den vom Rat beschlossenen Richtlinien und werden als reine Baugrundstücke von der W+S veräu- ßert. - 4 - V/0095/2024 Rückbau und Erschließung Die Stadt Münster überträgt der W+S die Flächen nach Rückbau der Gebäude und Rodung der laut Bebauungsplanung und Baumschutzsatzung möglichen Bäume. Alle weiteren Rückbautätigkeiten und die Klärung der noch offenen liegenschaftlichen Fragen zur Baureifmachung werden von der W + S geplant und ausgeführt. Darüber hinaus übernimmt die W+S die notwendigen Erschließungsarbei- ten für den Ausbau der öffentlichen Straßen und Kanäle ab der Leistungsphase 6 sowie den Ausbau der GFLAE Flächen. Die Verwaltung wird einen entsprechenden Erschließungsvertrag mit der W + S schließen. Anregung „Wohnraum für größere Familien“ Das Nutzungskonzept unter Ziffer 4 dieser Vorlage sieht Wohnraum für größere Familien in Form von etwa 13 Mietreihenhäuser vor. Die Anregung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL der Be- zirksvertretung Münster-Ost (AnO/0006/2022) vom 03.03.2022 ist mit Beschluss des Vermarktungs- konzepts somit erledigt. I. V. gez. Minas Stadtrat Anlagen: Anlage 1: Übersichtsplan
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Anlage A
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Anlage A zur V/0095/2024 Kurzüberblick Mit der Vorlage werden die unbebauten Wohnbauflächen im städtische Baugebiet „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ (Bebauungsplan Nr. 562) im Rahmen des „50 Mio €-Pakets“ an die Wohn- und Stadtbau GmbH übertragen. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf ca. 35.000,00 qm mit einem geschätzten und abschließend noch zu ermittelnden Gesamtvolumen von etwa 23.625.000,00. €. Die Einfamilienhausgrundstücke werden nach den städtischen Richt- linien vergeben, für die Mehrfamilienhausgrundstücke werden keine städtischen Verfahren ange- wendet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist es, Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterzuentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft. Die Wohn- und Stadtbau GmbH soll in die Erreichung dieser Ziele mit eingebunden werden und im Rahmen des 50 Mio € Pakets zur Eigenkapitalstärkung das Baugebiet ganzheitlich und nach- haltig im Sinne der Stadt Münster entwickeln. Finanzierung Produktgruppe: 01 11 15 01 Immobilienmanagement Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig In dem 2013 durch den Rat der Stadt Münster beschlossenen „Kommunalen Handlungskonzept Wohnen – Grundzüge und Weichenstellungen“ (V/0593/2013) sind verschiedenen Handlungsfel- der entwickelt worden, die wieder zu einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt führen sollen. Die aktive Entwicklung von Wohnbauland soll unter Berücksichtigung der wohnungs- und sozial- strukturellen Ziele erfolgen und weiterentwickelt werden. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Im Sinne einer klimagerechten Stadtentwicklung sollen Neubauvorhaben klimaschonend, ener- gie- und ressourcensparend konzipiert werden. Daher wird eine wirtschaftlich und ökologisch op- timierte Kombination von Maßnahmen zum Wärmeschutz, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Verwendung nachhaltiger Baustoffe erwartet („Münsters Standard für klimagerechtes Bauen“ – V/0434/2021/2 und V/0319/2022).
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Hobbeltstraße
- Heriburgstraße
- Kirschgarten
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Details
- Aktenzeichen
- V/0095/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.02.2024
- Erstellt
- 01.02.2024 08:56