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V/0095/2024

Baugebiet „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ –

Vorlagen 02.02.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.02.2024, TOP 31

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

9865 Zeichen

V/0095/2024 
V/0095/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baugebiet „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße„ –  
Quartierskonzept und Übertragung von Grundstücken an die Wohn und Stadtbau GmbH (W+S) 
(Stadtbezirk Ost, Handorf) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.02.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   20.02.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   21.02.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   21.02.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt, noch unvermessene und unbebaute Teilflächen von ca. 35.000,00 qm (dun-
kelblaue Markierungen in der Anlage 1) an die Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der 
Stadt Münster GmbH (W+S) zu übertragen. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf Basis des ak-
tuellen Bodenrichtwertes derzeit auf etwa 23.625.000,00 €. Die Übertragung erfolgt als Sachein-
lage. Der endgültige Einlagewert und somit die Dotierung der Kapitalrücklage ist anhand eines 
Verkehrswertgutachtens des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Münster 
noch zu bestimmen. 
 
2. Der Rat beschließt, die Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau (Geschosswohnungs-
bau) auf den Flächen des Baugebiets „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ 
auf mindestens 30 % festzusetzen.  
 
3. Der Rat stimmt dem in der Begründung dargestellten Sachverhalt zu und ermächtigt die Verwal-
tung, auf dieser Grundlage einen Übertragungsvertrag mit der W+S zu schließen. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die W+S die noch ausstehenden Rückb autätigkeiten und Er-
schließungsarbeiten übernimmt. Hierüber wird ein Erschließungsvertrag mit der W+S geschlos-
sen. 
 
5. Die Anregung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL der Bezirksvertretung Münster -Ost 
(AnO/0006/2022) vom 03.03.2022 ist mit Beschluss d ieser Vorlage erledigt.  
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
08.02.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Hengstmann 
Telefon: 492-2366 
Hengstmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0095/2024 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Übertragung erfolgt als Einlage in das Eigenkapital der Wohn- und Stadtbau GmbH. 
 
 
Begründung: 
 
Entwicklung des Baugebietes: 
 
Der Bebauungsplan Nr. 562 „Handorf – Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ ist am 
14.04.2022 in Kraft getreten. Der Bebauungsplan ist die Grundlage für die Entwicklung eines neuen 
Wohngebiets auf den ehemaligen Bäder- und Sportflächen innerhalb der Bestandsbebauung im Zent-
rum von Handorf. Im nordöstlichen Teil ist der Neubau der Matthias -Claudius-Schule geplant. Im 
Baugebiet soll eine zentrale Grünfläche entstehen und Mehrfamilienhäuser sowie Reihen- und Dop-
pelhäuser errichtet werden. 
 
Zeitplanung 
 
Ziel der W+S ist es, mit den Erschließungsarbeiten ab dem 3. Quartal 2024 zu beginnen und den Be-
ginn der Hochbautätigkeiten im 4. Quartal 2025 anzustreben. Ein Budget zur Beauftragung von Pla-
nungsleistungen für die Erschließungsarbeiten wurde bereits im Dezember 2023 vom Aufsichtsrat der 
W+S genehmigt. 
 
Verkehrswertermittlung 
 
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Münster  ist mit der Verkehrswertermitt-
lung beauftragt. Eine Schätzung auf Basis des aktuellen Bodenrichtwerts abzüglich einer Pauschale 
für die noch durchzuführende Erschließung ergibt ein Gesamtvolumen von ca. 23.625.000,00 €. Der 
Einlagewert und somit die Dotierung der Kapitalrücklage ist anhand des Ergebnisses des Verkehrs-
wertgutachtens des Gutachterausschusses in der Stadt Münster noch zu bestimmen. Die Einbringung 
der derzeit in Vermessung befindlichen Teilflächen in der Gemarkung Handorf, Flur 9, Flurstück 1804 
durch die Stadt Münster in das Vermögen der W+S erfolgt ohne Gegenleistung. Die Sacheinlage ist 
als Kapitalrücklage in der Bilanz der W+S auszuweisen.  
 
Öffentlich geförderter Wohnungsbau 
 
Eine Mindestquote im öffentlich geförderten Wohnungsbau von 30 % ist sichergestellt. Das neu ent-
stehende Quartier bietet aufgrund der integrierten Lage im Stadtteil und der hohen St andards der 
W+S ein nachhaltiges Wohnraumangebot sowie eine gute Durchmischung für alle Zielgruppen. In 
einer ersten Abstimmung mit dem zuständigen Landesministerium wurde diese Entwicklung positiv 
gewertet. Sofern im weiteren Verfahren die erforderlichen Quartiersmittel vom Land NRW in Aussicht 
gestellt werden können, ist eine Förderquote von 60 % im Geschosswohnungsbau vorgesehen. 
 
Übertragung an W+S im Rahmen des 50 Mio. Euro Paketes 
 
Mit dem Beschluss des Haushaltsbegleitantrags „Wohn + Stadtbau mit 50 Mio. Euro Eigenkapital 
stärken“ im Zuge der Etatberatungen zum Haushalt 2022 wird die Verwaltung u.a. beauftragt, der 
W+S Grundstücke im Wert von 50 Mio. € zu übertragen.  
 
Die unbebauten Grundstücke im Baugebiet Handorf-Kirschgarten sollen vollständig an die W+S über-
tragen werden. Die W+S befindet sich bereits in einem intensiven Abstimmungsprozess mit der Ver-
waltung. Die Verwaltung schlägt vor, dass die W + S für die Flächen die Erschließung ab der Leis-
tungsphase 6 fortsetzt und den Hochbau errichtet.

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V/0095/2024 
Dabei soll die W+S das gemeinschaftliche Ziel verfolgen, die gesamtstädtischen Interessen für das 
Baugebiet zu entwickeln und zu realisieren. Durch die vollständige Übertragung und die Übernahme 
der Erschließungsarbeiten durch die W+S ergeben sich Synergien, die eine schnelle, nachhaltige und 
wirtschaftliche Bebauung des gesamten Quartiers aus einer Hand ermöglichen. 
 
Die Übertragung in das Vermögen der W+S erfolgt ohne Gegenleistung. 
 
Mit der W+S hat die Verwaltung einen verlässlichen Vertragspartner, mit  dem sie frühzeitig die Pla-
nungen und Vertragsinhalte ämterübergreifend abstimmen kann. Zudem kann mittelbar das Preisni-
veau des Immobilienmarktes in Münster gesteuert werden. Bei Neubauprojekten vermietet die W + S 
frei finanzierte Wohnungen zu fairen Mie tpreisen und die öffentlich geförderten Wohnungen zu der 
jeweiligen Bewilligungsmiete. Die W+S trägt mit ihren gedämpften Mieten zur Stabilisierung des Miet-
niveaus bei. Dies gilt demnach auch im öffentlich geförderten Bereich nach Auslaufen der Mietpreis-
bindungen. Insofern sieht die Verwaltung hier eine Ergänzung zur allgemeinen Vergabepraxis städti-
scher Grundstücke. 
 
Bei einer Weiterveräußerung von (Teil-)Flächen von der W+S an Dritte für eine Wohnbebauung ist 
sicherzustellen, dass der Bodenwertanteil zu dem Wert an den späteren Eigentümer veräußert wird, 
zu dem die W+S die Flächen von der Stadt Münster erhalten hat. Dies trägt dem Ziel der preisdämp-
fenden Wirkung auf den Wohnungsmarkt Rechnung. 
 
Auf folgende Ratsbeschlüsse wird hingewiesen:  
 
- Sozialgerechte Bodennutzung in Münster (SoBoMü) (V/0039/2014) 
- Städtische Erbbaurechte – betriebswirtschaftliche und strategische Betrachtungen zu beste-
henden Erbbaurechten / Verstärkte Ausweisung von Erbbaurechten als zentraler Baustein ei-
ner gemeinwohlorientierten Grundstücksvergabe (V/0656/2019) 
- Grundsätze für die Vergabe städtischer Grundstücke – Mehrfamilienhäuser und Gemein-
schaftswohnformen (V/0261/2022)  
- Richtlinien für die Vergabe städt. Baugrundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung 
(V/0293/2023/2)  
 
Durch die Entwicklung durch die W+S werden nicht die Verfahren für städtische Baugebiete und 
Grundstücke angewendet. Die Vergabe der Einfamilienhausgrundstücke erfolgt aber nach den städti-
schen Richtlinien. 
 
Quartierskonzept 
 
Die aktuellen Planungen berücksichtigen gemeinschaftliches Wohnen, eine Pflege- WG, eine Flücht-
lingsunterkunft, öffentlich-geförderte Mietwohnungen in A - und B -Förderung sowie frei finanzierte 
Mietwohnungen. Der in dieser Vorlage unter Ziffer 2. festgelegte öffentlich  geförderte Wohnraum in 
Mehrfamilien- und Mietreihenhäusern unterliegt einer 30-jährigen Mietpreis- und Belegungsbindung. 
Es wird ein bedarfsgerechter Wohnungsmix angestrebt, der mit der Verwaltung einvernehmlich abge-
stimmt wird.  
 
Neben Wohnraum für Senio rinnen und Senioren soll auch ein gemeinschaftliches Wohnprojekt (In-
vestorenmodell) entstehen. Aufgrund der aktuellen Lage (z. B. Zinsniveau, Baukosten ) schlägt die 
Verwaltung vor, auch im frei finanzierten Bereich Reihenhäuser langfristig zur Miete anzubieten. Etwa 
26 Reihenhäuser werden von der W+S errichtet und vermietet, davon entfallen ca. 13 in den öffent-
lich geförderten und weitere ca. 13 in den frei finanzierten Bereich. Sie bieten Familien, die sich die 
Finanzierung eines Eigenheims aktuell nicht leisten können, trotzdem die Möglichkeit, in einer ausrei-
chend großen Immobilie mit Garten zu leben. 
 
Die Vergabe der Einfamilienhausgrundstücke für Doppelhaushälften und Reihenhäuser erfolgt nach 
den vom Rat beschlossenen Richtlinien und  werden als reine Baugrundstücke von der W+S veräu-
ßert.

- 4 - 
V/0095/2024 
Rückbau und Erschließung 
 
Die Stadt Münster überträgt der W+S die Flächen nach Rückbau der Gebäude und Rodung der laut 
Bebauungsplanung und Baumschutzsatzung möglichen Bäume. Alle weiteren Rückbautätigkeiten 
und die Klärung der noch offenen liegenschaftlichen Fragen zur Baureifmachung werden von der W + 
S geplant und ausgeführt. Darüber hinaus übernimmt die W+S die notwendigen Erschließungsarbei-
ten für den Ausbau der öffentlichen Straßen und Kanäle ab der Leistungsphase 6 sowie den Ausbau 
der GFLAE Flächen. Die Verwaltung wird einen entsprechenden Erschließungsvertrag mit der W + S 
schließen. 
 
Anregung „Wohnraum für größere Familien“ 
 
Das Nutzungskonzept unter Ziffer 4 dieser Vorlage sieht Wohnraum für größere Familien in Form von 
etwa 13 Mietreihenhäuser vor. Die Anregung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL der Be-
zirksvertretung Münster-Ost (AnO/0006/2022) vom 03.03.2022 ist mit Beschluss des Vermarktungs-
konzepts somit erledigt. 
 
I. V. 
 
 
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Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Übersichtsplan

Übersichtsplan

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Anlage A

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Anlage A zur V/0095/2024 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage werden die unbebauten Wohnbauflächen im städtische Baugebiet „Handorf – 
Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße“ (Bebauungsplan Nr. 562) im Rahmen des „50 Mio 
€-Pakets“ an die Wohn- und Stadtbau GmbH übertragen. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 
ca. 35.000,00 qm mit einem geschätzten und abschließend noch zu ermittelnden Gesamtvolumen 
von etwa 23.625.000,00. €. Die Einfamilienhausgrundstücke werden nach den städtischen Richt-
linien vergeben, für die Mehrfamilienhausgrundstücke werden keine städtischen Verfahren ange-
wendet. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist es, Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterzuentwickeln: 
 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft. 
Die Wohn- und Stadtbau GmbH soll in die Erreichung dieser Ziele mit eingebunden werden und 
im Rahmen des 50 Mio € Pakets zur Eigenkapitalstärkung das Baugebiet ganzheitlich und nach-
haltig im Sinne der Stadt Münster entwickeln. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 01 11 
15 01 
Immobilienmanagement 
Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
In dem 2013 durch den Rat der Stadt Münster beschlossenen „Kommunalen Handlungskonzept 
Wohnen – Grundzüge und Weichenstellungen“ (V/0593/2013) sind verschiedenen Handlungsfel-
der entwickelt worden, die wieder zu einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt führen sollen. Die 
aktive Entwicklung von Wohnbauland soll unter Berücksichtigung der wohnungs- und sozial-
strukturellen Ziele erfolgen und weiterentwickelt werden.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Im Sinne einer klimagerechten Stadtentwicklung sollen Neubauvorhaben klimaschonend, ener-
gie- und ressourcensparend konzipiert werden. Daher wird eine wirtschaftlich und ökologisch op-
timierte Kombination von Maßnahmen zum Wärmeschutz, zur Nutzung erneuerbarer Energien 
und zur Verwendung nachhaltiger Baustoffe erwartet („Münsters Standard für klimagerechtes 
Bauen“ – V/0434/2021/2 und V/0319/2022).

Beratungsverlauf (4)

14.02.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.02.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2024 Hauptausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
21.02.2024 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hobbeltstraße
  • Heriburgstraße
  • Kirschgarten

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Details

Aktenzeichen
V/0095/2024
Typ
Vorlagen
Datum
02.02.2024
Erstellt
01.02.2024 08:56