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V/0746/2010

Entwicklung Grevener Straße / Steinfurter Straße

Vorlagen 08.10.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2010, TOP 26

Beschlussvorlage

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Vorlage 746 - Anlage 1

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Vorlage 746 - Anlage 2

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Beschlussvorlage

12393 Zeichen

V/0746/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entwicklung Grevener Straße / Steinfurter Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.11.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
08.12.2010 Rat Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt, dass der im Hauptausschuss am 28.04.2010 beschlossene Antrag der 
Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der Fraktion DIE LINKE Nr. A-
R/0035/2010 „Bebauung Grevener Straße: Wunde im Stadtbild schließen, Wohngebäude mit 
Einfachausstattung erhalten, bezahlbaren Wohnraum errichten“ (Vorlage V/0290/2010 - s. An-
lage 1) mit dem unter Punkt 2 + 3 in der Begründung dargestellten Konzept umgesetzt wird. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 
 
2.1. die Neubauten Grevener Straße 39-59 weiter entsprechend Vorlage V/0513/2006 „Hand-
lungskonzept Grevener Straße“ umgesetzt werden. 
 
2.2. das Gebäude Grevener Straße 31 erhaltungsfähig ist,  
 
2.3. das Gebäude Grevener Straße 33 wirtschaftlich nicht erhaltungsfähig ist. 
 
3. Der Rat beschließt, dass 
 
3.1. das Gebäude Grevener Straße 31 saniert wird und 
das Gebäude Grevener Straße 33 aufgrund seiner massiven Baumängel und wirtschaftlich 
unverhältnismäßigem Aufwand nicht erhaltungsfähig ist und zurückgebaut wird, 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0746/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Dr. Deitmer 
Frau Philipp 
Ruf: 
492-2310 
492-6121 
E-Mail: 
Deitmer@stadt-muenster.de  
Philipp@stadt-muenster.de 
Datum: 
29.10.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0746/2010 
3.2. entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 379 ein 3-spuriger (Minder)ausbau 
der Grevener Straße im Abschnitt südlich Haus Nr. 45 bis zur Einmündung in die Steinfur-
ter Straße erfolgt (s. Anlage 2), 
 
3.3. eine Neubebauung der Baufelder Steinfurter Straße und ggf. Grevener Straße auf Grund-
lage des Bebauungsplans Nr. 379 bzw. des städtebaulichen Konzeptes der Anlage 2 er-
folgt,  
 
3.4. die Hochbauplanung zur Eckbebauung Grevener Straße / Steinfurter Straße einschließlich 
städtebaulicher Einfügung in das Umfeld im Rahmen eines Wettbewerbs, ggf. Mehrfach-
beauftragung, durch die Wohn und Stadtbau GmbH entwickelt wird und dass die Wettbe-
werbsergebnisse dem AFBL und dem ASSVW zur Kenntnis gegeben werden, 
 
3.5. die Verwaltung nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens das Gesamtgrundstück im 
Wege der Umlegung auf die Wohn- und Stadtbau GmbH überträgt.  
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 
 
4.1. die Entwicklung des  Grundstücks Ecke Grevener Straße/Steinfurter Str. nur für das Ge-
samtgrundstück möglich ist und die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze teil-
weise in einer Tiefgarage nachgewiesen werden müssen, 
 
4.2. die Entwicklung des Grundstücks Ecke Grevener Straße /Steinfurter Str. keine negativen 
Auswirkungen auf die weitere Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 379 hat. 
 
5. Der Rat beschließt, dass der Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen/GAL und der Fraktion DIE LINKE Nr. A-R/0035/2010 „Bebauung Grevener Straße: Wunde 
im Stadtbild schließen, Wohngebäude mit Einfachausstattung erhalten, bezahlbaren 
Wohnraum errichten“ mit dieser Vorlage umgesetzt ist. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Der Hauptausschuss hat am 28.04.2010 mehrheitlich beschlossen, auf Grundlage des 
gemeinsamen Antrages von SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL und DIE LINKE ein Kon-
zept zu entwickeln, das geeignet ist, für die Gesamtsituation eine zukunftsgerichtete Ent-
scheidung zu treffen.  
Aufgrund der stadträumlichen Bedeutung der Ecklage Steinfurter Straße / Grevener Stra-
ße und der angestrebten Erhaltung günstigen Wohnraums wurden für die Bewertung der 
Gebäude Grevener Straße 31 + 33 Gutachten in Auftrag gegeben, die sowohl eine Sanie-
rungsfähigkeit als auch den erreichbaren Nutzungsstandard und die wirtschaftliche Zu-
mutbarkeit untersuchen sollten. 
 
2.  
2.1. Unabhängig von den Gebäuden Grevener Straße 31+33 bleibt es Ziel, die städtebauliche 
Entwicklung für eine nördlich anschließende Bebauung entsprechend Bebauungsplan Nr. 
379 umzusetzen. Dies ist mit dem Neubau Grevener Straße 57-59 durch die Wohn- und 
Stadtbau GmbH bereits realisiert worden. Das Wohnhaus Nr. 55 befindet sich zurzeit im 
Bau und ist rohbaufertig. (siehe Vorlage V/0513/2006 „Handlungskonzept Grevener Stra-
ße“). Die Wohn- und Stadtbau GmbH hat den Bauantrag für das Grundstück Hausnummer 
53 eingereicht und will in Kürze mit der Bebauung beginnen

- 3 - 
V/0746/2010 
2.2. Das Gebäude Grevener Str. 31 wurde in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts errich-
tet und teilweise mit unregelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen durch die Mieter instand 
gehalten und macht einen ungepflegten Eindruck. Die Wände sind mit geringen Feuchtig-
keitsproblemen belastet, die Dachdeckung, Fallrohre und Rinnen jedoch dringend sanie-
rungsbedürftig. Die Fenster wurden durch Mieterinitiative 2004 ausgetauscht. Die Balkone 
sind einsturzgefährdet, deren Nutzung ist untersagt. Die einzelnen Wohneinheiten bedür-
fen einer neuen Grundrissplanung, um an den allgemeinen Wohnstandard angepasst zu 
werden. Die Haustechnik ist teilweise noc h aus dem Erbauungsjahr (Heizkörper, Ver-
rohrung), die Heizungsanlage wurde 2001 auf Mieterinitiative modernisiert. Alle Sanitärob-
jekte bedürfen dringender Sanierung. Die Elektrotechnik wurde vor 15-20 Jahren in ein-
fachster Ausführung saniert. 
Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz, hier vor allem im Treppenhaus, und 
des Wärme- und des Schallschutzes sind nicht eingehalten.  
Aus statischer Sicht müssen die Kellerdecken ertüchtigt werden. Die Dachkonstruktion von 
Haus 31 und Haus 33 lagern auf der Giebelwand von Haus Nr. 31 auf, was zur Folge hat, 
dass bei Abbrucharbeiten hier mit erhöhten Schwierigkeiten zu rechnen ist.  
 
Nach Einschätzung des Gutachters, des Amtes für Immobilienmanagement und der 
Wohn- und Stadtbau ist die Sanierung des Gebäudes Grevener Str. 31 möglich, jedoch 
nicht zu Konditionen des öffentlichen Wohnungsbaus.  
 
2.3. Das Gebäude Grevener Str. 33 wurde in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts errich-
tet, im 2. Weltkrieg zerstört und 1949 wieder aufgebaut und seither mit notwendigsten Un-
terhaltungsmaßnahmen instand gehalten. Das Erd- und 1. Obergeschoss sind genutzt, 
das Dachgeschoss und der nicht genehmigte Spitzbodenausbau stehen leer. 
Der Gebäudezustand ist desolat, d.h. Dachdeckung, Fenster, Fallrohre, Rinnen und Türen 
sind abgängig, Wände und Decken sind teilweise durchfeuchtet, die Kellerdecke ist mit 
temporären Unterstützungen in einen nutzbaren Zustand gebracht worden, da Einsturzge-
fahr bestand. 
Die Haustechnik ist teilweise noch aus dem Erbauungsjahr, die noch funktionstüchtige 
Heizungs- und Warmwasseranlage ist stark veraltet. Bei der Sanitärinstallation besteht 
ebenfalls dringender Sanierungsbedarf, die Elektrotechnik ist abgängig.  
Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz, hier vor allem im Treppenhaus, und 
des Wärme- und des Schallschutzes sind nicht eingehalten.  
 
Nach Einschätzung des Gutachters, des Amtes für Immobilienmanagement  und der 
Wohn- und Stadtbau ist die  Sanierung des Gebäudes Grevener Str. 33 wirtschaftlich nicht 
tragbar. 
 
 
 
3.  
3.1. Aufgrund der gutachterlichen Ergebnisse ist die Erhaltung des Gebäudes Grevener Str. 31 
wirtschaftlich möglich (s. 2.1). Deshalb soll im Rahmen der Gesamtentwicklung dieses 
stadtbildprägende Gebäude erhalten werden. 
 
Der Erhalt des Gebäudes Grevener Str. 33 ist wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen (s. 2.2). 
Deshalb soll im Rahmen der Entwicklung des Gesamtgrundstücks dieses Gebäude zu-
rückgebaut werden. 
 
3.2. Für die städtebauliche Entwicklung Grevener Straße setzt der rechtsverbindliche Bebau-
ungsplan Nr.  379 einen gegenüber dem Bestand um ca. 8,5 m nach Westen versetzten 
Blockrand fest. Dies resultiert aus der Planung eines 4-spurigen Ausbaus der Grevener 
Straße.  
Im Rahmen der Beratung zur Vorlage V/0928/2007 „Handlungskonzept Grevener Straße“ 
wurde seitens der Verwaltung dem ASSVW zwar keine Reduzierung der Trassenbreite

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V/0746/2010 
Grevener Straße empfohlen; alternative Lösungen des Straßenumbaus mit nur 3 Fahrspu-
ren südlich Haus Nr. 45 bis zur Einmündung in die Steinfurter Straße wurden aber anhand 
von verkehrstechnischen Entwürfen erläutert (siehe Anlage 2). 
 
3.3. Sofern ein Beschluss zugunsten der Erhaltung des Gebäudes Grevener Straße 31(ggf. Nr. 
33 / siehe Punkt 2 der Vorlage) fällt, könnte auf ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren 
unter folgenden Rahmenbedingungen verzichtet werden  
ƒ ein Minderausbau der Grevener Straße ent sprechend verkehrstechnischem Entwurf 
ist planungsrechtlich unschädlich; 
ƒ das im Bebauungsplan Nr. 379 festgesetzte Baufeld an der Steinfurter Straße wird 
eingehalten; 
ƒ im Falle eines Abrisses Grevener Straße 33 würde stattdessen die in Anlage 2 dar-
gestellte Bebauung umgesetzt (Einfügung in den Bestand nach Bautiefe und Höhe); 
erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans Nr. 379 könnte in Aus-
sicht gestellt werden, da weder Grundzüge der Planung noch nachbarliche Belange 
negativ betroffen sind; 
ƒ Unterbringung bauordnungsrechtlich erforderlicher Stellplätze erfolgt in einer Tiefga-
rage bzw. für Kurzzeitplätze oberirdisch. 
 
3.4. Die Hochbauplanung wird im Rahmen eines Wettbewerbs, ggf. Mehrfachbeauftragung ent-
wickelt. 
 
3.5. Die Wohn- und Stadtbau GmbH ist bereit, das Ergebnis des Wettbewerbs umzusetzen. 
Dabei besteht die Bereitschaft, die Gebäude 31 und 33 in den Bestand zu übernehmen. 
Darüber hinaus ist geplant, die übrigen Teile an der Steinfurter Straße in Einzelflächen an 
Interessenten zu veräußern. Dabei geht Wohn- und Stadtbau davon aus, dass der Wett-
bewerb die Kleinteiligkeit der Gebäude 31/33 um die Ecke der Steinfurter Straße fortsetzt. 
Die Ausrichtung der Gebäude im Eckbereich und an der Steinfurter Straße ist nordöstlich. 
Sie eignen sich kaum für Wohngebäude. Deshalb geht die Wohn- und Stadtbau davon 
aus, die Flächen an Gewerbetreibende/Freiberufler zu vermarkten.  
 
Nach der Entscheidung zur Bebauung durch einen Wettbewerb kann das Grundstück auf 
die Wohn- und Stadtbau GmbH übertragen werden mit dem Ziel, die Wettbewerbsergeb-
nisse umzusetzen. Die Übereignung kann im Rahmen der Umlegung erfolgen, um die 
Vorteile dieses Verfahrens zu nutzen. 
 
 
4.  
4.1. Da für die Entwicklung des Baufeldes an der Steinfurter Straße aufgrund seiner Ausrich-
tung eine gewerbliche Nutzung erwartet wird, sind Stellplätze teilweise in einer Tiefgarage 
unterzubringen. Einige Kurzzeitparkplätze müssen für die gewerbliche Nutzung jedoch 
ebenerdig angeboten werden. Die Errichtung einer Tiefgarage kann nur erfolgen, wenn 
das gesamte Grundstück entwickelt wird.  
 
4.2. Das Grundstück Grevener Str. 53 (alt 49 und 51) steht im Eigentum der Wohn- und Stadt-
bau GmbH. Die Grundstücke Gasselstiege 12, 14, 16 sind in privatem Eigentum. Für diese 
Grundstücke besteht ein Zuteilungsentwurf, der mit den Eigentümern erörtert wurde und 
der durch einen Teilumlegungsplan umgesetzt werden soll.  
Die Grundstücke Grevener Straße 39, 41, 43, 45, 47 befinden sich im städtischen Eigen-
tum, die Grundstücke Grevener Straße 45c und Gasselstiege 2, 2a, 4, 6 in privatem Eigen-
tum. Diese Grundstücke bedürfen noch der Neuordnung. Die auf diesen Grundstücken 
aufstehenden Gebäude widersprechen den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 379: 
Grevener Straße/Steinfurter Straße/York-Ring und sind deshalb mit der Neuordnung ab-
zubrechen. Unter diesen Umständen ist eine Grundstücksneuordnung im Einvernehmen 
mit den privaten Grundstückseigentümern i. d. R. ein aufwändiger Prozess.

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V/0746/2010 
Der politische Auftrag zur Überbauung der Südspitze des Bebauungsplangebietes ist 
zugleich das Signal, mit der Neuordnung der o. g. Grundstücke fortzufahren. Die 
Grundstückseigentümer erhalten durch den Beschluss des Rates die Sicherheit, dass die 
Bebauung entlang der Grevener Straße – mit Ausnahme des Gebäudes Nr. 31 – 
entsprechend des Bebauungsplanes Nr. 379 fortgesetzt wird.  
 
 
 
I .  V .         I .  V .  
 
g e z .          g e z .  
 
Bickeböller       Schultheiß 
Stadtkämmerin      Stadtdirektor

Vorlage 746 - Anlage 1

2413 Zeichen

V/0290/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der Fraktion DIE LINKE 
Nr. A-R/0035/2010 "Bebauung Grevener Straße: Wunde im Stadtbild schließen, Wohngebäude 
mit Einfachausstattung erhalten, bezahlbaren Wohnraum errichten" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.04.2010 Hauptausschuss Entscheidung  
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlag e des gemeinsamen Antrags der SPD-
Fraktion, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL und  der Fraktion DIE LINKE Nr. A-
R/0035/2010 „Bebauung Grevener Straße: Wunde im Sta dtbild schließen, Wohnge- 
bäude mit Einfachausstattung erhalten, bezahlbaren Wohnraum errichten“ (Anlage)  ein 
Konzept zu entwickeln, das geeignet ist, für die Ge samtsituation eine zukunftsgerichte- 
te Entscheidung zu treffen. 
 
2. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, das entsp rechende Konzept dem Hauptaus- 
schuss nach Beteiligung der einzubindenden Gremien zur Entscheidung vorzulegen. 
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Beschlu ssfassung zu dieser Vorlage noch keine 
unmittelbaren Kosten entstehen. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
In dem in Rede stehenden Bereich der Grevener Straß e sind mannigfaltige Interessen berührt, die 
ein mit allen Beteiligten koordiniertes Abstimmungsverfahren erfordern. Unter anderem bedarf es – 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0290/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Scholz 
Ruf: 
492 20 43 
E-Mail: 
ScholzT@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.04.2010 
Öffentliche Beschluss vorlage

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V/0290/2010 
um die geplante Bebauung entlang der Grevener Straß e im Umlegungsverfahren zu realisieren – 
noch der Neuordnung von Hinterliegergrundstücken beginnend auf Höhe des Hauses Nr. 51 sowie 
im Einmündungsbereich der Grevener Straße in die St einfurter Straße und der Gasselstiege. Dazu 
sind kontinuierlich weitere Erörterungsgespräche mit den Grundstückseigentümern zu führen. 
 
 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
 
Anlage: 
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion B ündnis 90/Die Grünen/GAL und der Frakti- 
on DIE LINKE Nr. A-R/0035/2010 „Bebauung Grevener S traße: Wunde im Stadtbild schließen, 
Wohngebäude mit Einfachausstattung erhalten, bezahlbaren Wohnraum errichten“

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V/0290/2010

- 4 - 
V/0290/2010

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V/0290/2010

Vorlage 746 - Anlage 2

9 Zeichen

Anlage 2:

Beratungsverlauf (4)

11.11.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2010 Hauptausschuss
TOP 24 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
08.12.2010 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Steinfurter Straße
  • Grevener Straße 39
  • York-Ring

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0746/2010
Typ
Vorlagen
Datum
08.10.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37