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V/0901/2016

Zielvereinbarung (Managementkontrakt) mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Münster Marketing

Vorlagen 13.10.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2016, TOP 17.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage_MMK_MM_2017-2021

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Ansehen

Beschlussvorlage

5757 Zeichen

V/0901/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zielvereinbarung (Managementkontrakt) mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Münster 
Marketing 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.11.2016 Rat Einbringung 
22.11.2016 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.12.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Dem Abschluss der als Anlage beigefügten Zielvereinbarung mit der eigenbetriebsähnlichen Ei n-
richtung Münster Marketing (MM) wird zugestimmt. 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für Tarif steigerungen im öffentlichen Dienst während der 
Laufzeit dieser Zielvereinbarung eine entsprechende Erhöhung der Transferaufwendungen an 
Münster Marketing durch die Stadt Münster erfolgt.  
3. Zum Ausgleich von Preissteigerungen für allgemeine Betriebskosten e rhält MM eine jährl iche 
Mittelanpassung in Höhe von 2 % dieses Kostenblocks. 
4. Die Laufzeit der Zielvereinbarung beträgt fünf Jahre für die Kalenderjahre 2017 bis einschließlich 
2021. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass folgen de Haushaltsmittel (Transferaufwendungen) für MM 
benötigt werden:  
 
- Kj 2017 2.744.813 € 
- Kj 2018 2.798.509 € 
- Kj 2019 2.853.028 € 
- Kj 2020 2.908.386 € 
- Kj 2021 2.964.600 € 
 
Die Mittel sind im Haushaltsentwurf 2017 bei der Produktgruppe 1502 Stadtmarketing (MM) vera n-
schlagt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0901/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Rothermundt 
Ruf: 
492-2006 
E-Mail: 
Rothermundt@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.10.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0901/2016 
 
 
Begründung: 
 
1. Vorbemerkung: 
 
In 2015 ware n für mehrere Beteiligungen: Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, 
Wohn- und Stadtbau GmbH, Münster Marketing, Westfälische Bauindustrie GmbH, Stadtwerke 
Münster GmbH, für die Jahre 2016 – 2020 Vorlagen zu Managementkontrakten zu verabschi eden. 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 beschlossen, diese Kontrakte zunächst für eine einjäh-
rige Laufzeit zu beschließen. Nunmehr werden bis auf die Stadtwerke Münster GmbH die Kontrakte 
für die o.g. Gesellschaften für die Jahre 2017 -2021 vorgelegt. De r Managemen tkontrakt für die 
Stadtwerke Münster GmbH soll aufgrund struktureller Überlegungen im Konzern ggfs. zu einem 
späteren Zeitpunkt vorgelegt werden. 
 
Ziel aller Kontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie auch dem 
städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs - und Finanzierungssicherheit zu geben. Insofern 
sind Hauptadressat der Kontrakte der Gesellschafter Stadt Münster einerseits und die Gesel lschaft 
andererseits. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen  Haushaltsdisziplin bzw. der 
Konsolidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in den Managemen t-
kontrakten mit Belastungen für den allgemeinen Haushalt entsprechende Entlastungen (Deckung) 
zu schaffen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. 
 
2. Begründung im Einzelnen 
 
Mit der Vorlage V/0401/2002 „Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungsco n-
trollings – Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben“ 
hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in Abhängig-
keit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Gesellschaften bzw. Eigenbe-
triebe Zielvereinbarungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontra kt zwischen der Gesellschaf-
terin/den Gesellschaftern und der Gesellschaft bzw. der Stadt Münster und ihren Eigenbetrieben zu 
fixieren sind.  
 
Um eine analoge Behandlung gegenüber den städtischen Ämtern sowie der eigenbetriebsähnl ichen 
Einrichtung Theater zu erreichen, sollen während der Laufzeit der neuen Zielvereinbarung für Meh r-
aufwendungen für Tarifsteigerungen und Preissteigerungen im Bereich der allgemeinen Betriebsko s-
ten Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Bislang mussten nach Abschluss e ines neuen 
Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst die Mehraufwendungen bis 2 % von Münster Marketing f i-
nanziert werden (V0758/2013) . Darüber hinaus gehende Mehraufwendungen wurden von der Stadt 
Münster getragen.  
Ferner belasten kontinuierliche Preisstei gerungen im Bereich der allgemeinen Betriebskosten das 
Budget von Münster Marketing. Hierfür erhält Münster Marketing einen jährlichen Ausgleich in H öhe 
von 2 % der z.Z. veranlagten allgemeinen Betriebskosten.  
 
Die als Anlage beigefügte Zielvereinbarung b asiert auf einem Entwurf der Verwaltung, der in Zusa m-
menarbeit mit der Betriebsleitung von MM auf Grundlage des vorangegangenen MMK 
(V/0776/2015/2), den der Rat zunächst nur für ein Jahr beschlossen hatte. 
 
Mit der Vereinbarung sollen die inhaltlichen und qualitativen Zielerwartungen der Trägerin der Stadt 
Münster und deren Beiträge zur Erreichung dieser Ziele beschrieben werden. In diesem Sinne ve r-
steht sie sich als ergebnisorientierte Steuerung des Verwaltungshandelns. Außerdem wird MM eine 
gesicherte, mehrjährige Perspektive geboten.  
 
Die genannten Transferaufwendungen werden in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Mün ster 
entsprechend berücksichtigt. Sie wurden entsprechend der vergangenen Jahre und den a bsehbaren 
zusätzlichen Aufgaben und Kosten ermittelt.

- 3 - 
V/0901/2016 
 
Der Vertrag sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2021 vor. Spätestens ein Jahr vor Vertragsablauf soll 
mit den Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung begonnen werden. Weitere Einzelheiten sind 
dem beiliegenden Entwurf der Zielvereinbarung zu entnehmen. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
Anlage 
Zielvereinbarung MM

Anlage_MMK_MM_2017-2021

18071 Zeichen

1. Präambel 
 
Mit den Regelungen dieser Vereinbarung soll beschrieben und hinreichend fixiert werden, 
welche Zielerwartungen die Stadt Münster an ihre eigenbetriebsähnliche Einrichtung Münster 
Marketing (MM) hat und wie beide gemeinsam dazu beitragen können, diese Ziele zu 
erreichen. 
 
Besondere Bedeutung für das Beziehungsgeflecht hat die Einordnung von MM in den 
Konzern Stadt Münster. MM ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung Teil der Verwaltung. In 
diesem Sinne versteht sich die Vereinbarung als ergebnisorientierte Steuerung des 
Verwaltungshandelns. Sie ist eine vertragliche Vereinbarung über die zu erbringenden 
Leistungen in Form von Zielen und mit definierten Indikatoren, über die hierfür 
bereitgestellten Ressourcen und über die Art der Berichterstattung hinsichtlich Ergebnissen 
und eventuellen Abweichungen. 
 
Maßgeblich ist zum einen die Zuordnung von MM in die Informationskategorie A und zum 
anderen die Zuordnung in das Steuerungscluster I gem. Ratsbeschluss vom 05.11.2014 
(Vorlage V/0756/2014). Danach unterliegt MM einer vierteljährlichen Berichtspflicht. Im 
städtischen Haushaltsplan werden Mittel (Transferaufwendungen) für die Realisierung der 
Ziele vorgehalten und mittelfristig festgelegt. 
 
Während im ersten Teil der Vereinbarung zeitlich dauerhafte Regelungen in einem 
strategischen Sinne inhaltlich und qualitativ getroffen werden sollen, werden im zweiten Teil 
zeitlich befristete Regelungen hinsichtlich bestimmter Qualitäts- und Quantitätsziele für die 
Laufzeit des Managementkontraktes bestimmt. 
 
 
 
 2. Zeitlich dauerhafte Regelungen 
 
2.1 Zielbestimmungen von MM 
 
2.1.1 Betriebszweck 
 
Als Betriebszweck ist in der Satzung ausgeführt (Stand 6/01): 
Zielvereinbarung 
(Managementkontrakt) 
zwischen der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Münster Marketing der Stadt Münster 
und 
der Stadt Münster

2  
 
(1) „Zweck der Einrichtung einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die 
Profilierung und Stärkung von Münster im Wettbewerb der Städte und Regionen durch 
Instrumente des Stadtmarketings und alle den Betriebszweck fördernden Geschäfte. Dabei 
arbeitet „Münster Marketing“ eng mit den städtischen Ämtern, Einrichtungen und 
Gesellschaften zusammen. „Münster Marketing“ kann zur Erfüllung des Betriebszwecks 
sowohl eigene Leistungen erstellen, als auch die Bestrebungen und Aktivitäten Dritter 
unterstützen. Der Betriebszweck ist im Rahmen der gesamtstädtischen Zielsetzung der Stadt 
Münster und individueller Zielvereinbarungen sowie unter Beachtung einer wirtschaftlichen 
Leistungserbringung zu erfüllen.“ 
 
 
2.1.2 Oberziele 
 
Münster Marketing obliegt die Markenführung der Stadt. Ziel der Arbeit ist es, das Profil der 
Stadt weiterzuentwickeln und zu schärfen, die Wahrnehmung nach innen (Bürger und 
Bürgerinnen) und nach außen zu erhöhen sowie neue Reichweiten und Zielgruppen zu 
erschließen durch die konsequente Weiterentwicklung der Ergebnisse aus dem 
Zukunftsprozess unter der Berücksichtigung der Profile „Wissenschaft und Lebensart“. 
 
Der Eigenbetrieb verfolgt das Ziel der Verbesserung der Beschäftigungssituation von 
schwerbehinderten Menschen (Vorlage V/0591/2011). 
 
 
2.1.3 Teilziele 
 
Ein Jahr vor Ablauf dieser Zielvereinbarung sind zur Realisierung des Betriebszwecks (2.1.1) 
sowie der v.g. Oberziele (2.1.2) Konzepte (Strategiekonzepte) für die mittelfristige 
Ausrichtung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zu entwickeln, mit dem 
Betriebsausschuss zu beraten und abzustimmen. Im Folgenden werden die Teilziele von MM 
in Sachziele und Finanzziele untergliedert. Beide Bereiche beinhalten die zeitlich 
dauerhaften Ziele und sind aus den bisherigen Tätigkeiten sowie den zukünftig zu 
übernehmenden Aufgaben abgeleitet. 
 
a) Sachziele 
 
Die Ziele und Aufgaben von Münster Marketing werden in zwei Geschäftsbereichen, dem 
Wissenschaftsbüro und der strategischen Kommunikation und Markenführung 
operationalisiert: 
 
1. City- und Veranstaltungsmanagement 
• Profilbildende Veranstaltungen und Angebote initiieren und fördern, darunter auch 
Projekte mit nationaler und internationaler Ausstrahlung (ISM-Leitorientierung). 
• Aufwertung der Münsteraner Innenstadt - auch einzelner Innen stadtquartiere oder  
-viertel(im Sinne der ISM-Leitorientierung: „Wir werden das unverwechselbare 
Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als 
Motor der Stadtentwicklung stärken“). 
• Im Rahmen der Möglichkeiten auch Aufwertung der Stadtteile zur Verbesserung der 
Leistungen und Angebote für die Bürger und Bürgerinnen als auch für die Gäste.

3  
 
2. Touristik und Kongressmarketing/Stadtinformation 
• Stärkung des Kongressstandortes Münster in Kooperation mit der „KongressInitiative 
Münster“ und des Wirtschaftsstandortes gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung 
GmbH Münster und der Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH. 
• Optimale Betreuung von Gästen in der Stadt durch „Service aus einer Hand“. 
• Akquise in neuen Zielmärkten durch entsprechende Messe- und Promotionsauftritte 
auch im Ausland. 
 
3. Wissenschaftsbüro 
• Umsetzung der im ISM-Prozess erarbeiteten Leitorientierung “Wir werden einer der 
führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in 
Europa“ insbesondere durch den Auf- und Ausbau sowie das Management von 
Netzwerken zwischen den Akteuren in der Wissenschaftsstadt (vor allem 
Hochschulen und andere wissenschaftliche Einrichtungen). 
3.1 Friedensbüro/Europäisches Kulturerbe-Siegel (EKS) 
• Profilierung Münsters als Stadt des Westfälischen Friedens unter der Leitlinie 
„Frieden durch Dialog“ nach Innen und Außen. 
• Umsetzung der mit der Verleihung des EKS verbundenen Auflagen und 
Anforderungen 
 
4. Markenführung und Kommunikation 
• Weiterentwicklung der Printmedien und des Internetauftritts in enger Anlehnung an 
die Profile aus dem ISM-Prozess (und ihrer Fortschreibung). 
• Profilierung der Stadt Münster durch Kommunikation innerhalb und außerhalb der Stadt 
in allen relevanten Medien und Kommunikationskanälen. 
• Int. Öffentlichkeitsarbeit und Auslandsmarketing sowie Online-Marketing 
 
 
b) Finanzziele 
 
Die Finanzziele werden wie folgt definiert: 
• Einhaltung der Budgets in den Geschäftsbereichen und im Wissenschaftsbüro und 
der Markenführung und Kommunikation. 
• Mögliche Umsatzsteigerung in den kundenrelevanten Bereichen (im Rahmen 
vorgegebener Grenzen s. 3.2), wie zum Beispiel im Tagungs- und Kongressgeschäft 
oder bei der Akquise von Fremdmitteln (z.B. Kooperationen mit Dritten, 
Sponsorengelder etc.). 
 
 
2.1.4 Nebenbedingungen 
 
Das Interesse der Stadt Münster an der gegenseitigen Abnahme von Leistungen innerhalb 
des Konzerns Stadt Münster soll beachtet werden.

4  
 
 3. Zeitlich befristete Regelungen 
 
Die Normierung bzw. Quantifizierung der Ziele und Nebenbedingungen erfolgt unter 
Bezugnahme auf die unter Ziffer 2 allgemein beschriebenen Ausführungen. 
 
3.1 Sachziele 
 
3.1.1 City- und Veranstaltungsmanagement 
 Initiierung, Weiterentwicklung und Begleitung von Profil bildenden Veranstaltungen 
mit den Schwerpunkten Stadtgeschichte, Westfälischer Friede, Hanse, Wissenschaft 
und Kultur, gemeinsam mit Partnern aus allen Bereichen der Stadt, wie zum Beispiel 
Kultur, Sport, Wirtschaft. 
 Begleitung und Weiterentwicklung von bewährten Veranstaltungen wie „Schauraum“, 
„Dialoge  zum  Frieden“, „Hansetag“ und Stadtfest, ggf. mit Kulturschaffenden, 
Stadtakteuren oder Vertretern des Sports. 
 Konzeptentwicklung und Organisation von Veranstaltungen aus einmaligem Anlass 
mit Profil bildendem Charakter (z.B. Ab in die Mitte, Gutes Morgen Münster) 
 Organisation von stadtzentralen Veranstaltungen in Kooperation mit den Fachämtern 
(z.B. Flurstücke, Münsterland Giro). 
 Veranstaltungsservice für externe Veranstalter: Terminkoordination, Hilfestellung bei 
Einholung von Genehmigungen, Beratung bei der Suche nach Aufführungsorten. 
 Koordination und Qualifizierung von Großveranstaltungen. 
 Weiterentwicklung von Netzwerken der Innenstadtakteure wie „Initiative starke 
Innenstadt“, Runder Tisch der Innenstadtkaufleute und Immobilien- und 
Standortgemeinschaft zur kontinuierlichen Qualitätssteigerung in der Innenstadt. 
 Schaffung bzw. Verstetigung gemeinsamer Budgets (aus privaten wie öffentlichen 
Mitteln) zur Umsetzung von Werbemaßnahmen und Projekten. 
 Initiierung und Umsetzung konkreter Projekte zur Steigerung der Attraktivität der 
Innenstadt wie Innenstadtbeleuchtung (Masterplan Licht),  Weihnachtsbeleuchtung 
und von Angeboten für Familien (Kinderbetreuung). 
 Im Rahmen der Möglichkeiten Stärkung von Stadtteilmanagement und -marketing. 
 Aktivierung der Bürger und Bürgerinnen bei der Quartiersentwicklung 
3.1.2 Kongressbüro 
 Positionierung und Profilierung des Kongressbüros als zentrale Anlaufstelle für 
Kongresse und Tagungen. 
 Weiterentwicklung und Optimierung des Serviceangebots beim Kongressbüro zur 
Durchführung von Kongressen und Tagungen. 
 Ausbau der engen Zusammenarbeit mit den Partnern aus der „Kongress-Initiative“ 
(Hochschulen, WFM GmbH, Halle Münsterland GmbH, FMO GmbH etc.).

5  
 
3.1.3 Tourismusmarketing 
 Akquise neuer Zielgruppen für Münster, auch im Ausland. 
 Enge Zusammenarbeit mit touristischen Partnern wie dem Flughafen Münster -
Osnabrück und Fluggesellschaften. 
 Optimaler Service für Gäste und Touristen in der Stadt bei der Planung und 
Durchführung ihres Besuches in Münster. 
 Präsentation der Stadt auf Messen und (Auslands-/Inlands-) Workshops. 
 Bereitstellung umfassender Buchungs- und Informationsmöglichkeiten im Internet. 
 Gästebetreuung und Information für Gäste und Bürgerinnen/Bürger in Münster. 
 Verantwortung für Münster Information und Friedenssaal. 
 
3.1.4 Wissenschaftsbüro 
 Verankerung des Themas Wissenschaft in der Stadtgesellschaft (Scientific Citizenship) 
über Projekte insbesondere der Wissenschaftskommunikation. 
 Positionierung und Profilierung der Wissenschaftsstadt Münster nach innen und 
außen durch: Projekte bzw. Veranstaltungen, die Alleinstellungsmerkmale der 
Wissenschaftsstadt und Spitzenforschungsbereiche herausstellen. 
 Vernetzung der Akteure, auch mit den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Bildung. 
 Geschäftsführung und konzeptionelle Weiterentwicklung der Allianz für Wissenschaft. 
 
3.1.4.1. Friedensbüro/Europäisches Kulturerbe-Siegel (EKS) 
 Vernetzung der zivilgesellschaftlichen Gruppen und Religionsgemeinschaften im 
Themenbereich Frieden. 
 Umsetzung der vom Rat beschlossenen Projekte und Maßnahmen zur Profilierung 
der Stadt Münsters als Friedensstadt. 
 EKS: Netzwerkarbeit mit den mit dem EKS ausgezeichneten Stätten, Umsetzung 
und Durchführung von Projekten und Veranstaltungen mit Europa -Bezug, 
Monitoring zum Erhalt des Siegels. 
 
3.1.5 Kommunikation und Markenführung 
 Versorgung der überregionalen Medien mit neuesten Mitteilungen und Angeboten 
aus Münster. 
 Entwicklung und Durchführung von Projekten der Bürgerkommunikation. 
 Weiterentwicklung der Kommunikationsformen nach den Ansprüchen der modernen 
Bürgergesellschaft. 
 Einladung und Betreuung von Journalisten, um den Standort Münster auch 
überregional bekannter zu machen. 
 Zusammenarbeit mit der Deutschen Zentrale für Tourismus oder den Historic 
Highlights of Germany, um auch ausländische Quellmärkte auf Münster aufmerksam 
zu machen. 
 Weiterentwicklung der Kommunikation (Printprodukte, social Media, Internet) unter 
Berücksichtigung markenrelevanter aktueller Veranstaltungen und Projekte. 
 Organisation von Medienpartnerschaften. Einbindung von Partnern, um gemeinsame 
Printprodukte herauszubringen (z.B. Museums- und Skulpturenführer etc.).

6  
 
 Dauerhafte Implementierung des Europäischen Kulturerbesiegels in die städtische 
Kommunikation und operative Umsetzung der Anforderungen. 
 Information und Service für Bürger und Gäste durch die Münster 
Information/Bürgerhalle. 
 
 
3.2 Finanzziele 
 
Von MM als eigenbetriebsähnlicher Einrichtung mit mittelfristig festgelegtem Budget wird 
erwartet, dass mit den für den Haushalt 2017 und Folgejahre beschlossenen finanziellen 
Mitteln (Transferaufwendungen) der Stadt Münster ausgeglichene Jahresergebnisse erzielt 
werden. 
 
Für eine jährliche Tarifsteigerung wird analog zum Vorgehen beim Theater und bei der Stadt 
Münster eine 2 %ige Steigerung angenommen. Für Preissteigerungen im Bereich der 
allgemeinen Betriebsmittel wird eine pauschalierte 2 %ige Steigerung unterstellt. 
 
Im Themenfeld für die dauerhafte Umsetzung der Auflagen des Europäischen 
Kulturerbesiegels sollen 0,25 Personalstellen vorgehalten werden. Die äußerst umfangreiche 
Netzwerkarbeit mit den internationalen Partnern, die stadtinterne Koordination sowie die 
Integration in die komplette städtischen Kommunikation und Markenführung ist dem 
vorhandenen Personal auch an keiner anderen Stelle in der Verwaltung zusätzlich leistbar. 
 
Daraus ergibt sich folgende Modellrechnung: 
 
Jahr  Basiswert Steigerung der 
Personalkosten 
Steigerung der 
Betriebskosten  EKS  Gesamtwert 
2017 2.664.963 € 39.653 € 12.562 € 335 € 2.717.513 € 
2018 2.717.513 € 40.446 € 12.562 € 342 € 2.770.863 € 
2019 2.770.863 € 41.255 € 12.562 € 349 € 2.825.029 € 
2020 2.825.029 € 42.080 € 12.562 € 356 € 2.880.027 € 
2021 2.880.027 € 42.922 € 12.562 € 363 € 2.935.874 € 
 
Der Rat hat im Juni 2015 beschlossen, dass im Profilierungsfeld „(Westfälischer) Friede“ 
zusätzlich zu der Arbeit mit den Hochschulen im Rahmen der Allianz für Wissenschaft auch 
für die zivilgesellschaftlichen Akteure eine konstante Ansprechstelle in der Verwaltung 
eingerichtet werden soll (Personaleinsatz im Umfang von 0,25 Vollzeitäquivalenten, 
V/0177/2015). Die Verwaltung schlägt vor, diese Personalressourcen wegen der inhaltlichen 
Nähe bei Münster Marketing vorzuhalten. 
 
Die folgende Tabelle berücksichtigt diesen Sachverhalt für die kommenden 5 Jahre: 
 
Jahr  Mittel Lt. ZV Frieden 
Personalkosten 
Frieden 
Sachkosten Mittel neu 
2017 2.717.513 € 17.100 € 10.200 € 2.744.813 € 
2018 2.770.863 € 17.442 € 10.204 € 2.798.509 € 
2019 2.825.029 € 17.791 € 10.208 € 2.853.028 € 
2020 2.880.027 € 18.147 € 10.212 € 2.908.386 € 
2021 2.935.874 € 18.510 € 10.216 € 2.964.600 €

7  
 
Für den städtischen Haushalt ergeben sich unter den o.a. Annahmen die folgenden Ansätze: 
 
Kalenderjahr HH-Ansatz 
Kj 2017 2.744.813 € 
Kj 2018 2.798.509 € 
Kj 2019 2.853.028 € 
Kj 2020 2.908.386 € 
Kj 2021 2.964.600 € 
 
 
Münster Marketing strebt an, eigene Erlöse (Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge) 
von ca. 20 % (bezogen auf den Zuschuss) zu generieren. 
 
 
3.3 Kenngrößen zur Leistungszielerreichung 
 
Als Bewertungsmaßstab für die Erreichung der vorgenannten Ziele wird folgendes 
vereinbart: 
 Erreichung der in den jährlichen Wirtschaftsplänen festgelegten Zielgrößen 
 Stabilisierung der Übernachtungszahlen in Münster 
 
Die Übernachtungszahlen haben in den Jahren seit Gründung von MM stetig zugenommen. 
Zuletzt ist eine Stagnation bzw. ein minimaler Rückgang zu verzeichnen. Ziel ist eine 
Stabilisierung auf dem erreichten hohen Niveau. Der Basiswert für die Stadt Münster liegt für 
2015 bei 1.357.881 Übernachtungen. Dabei liegen die Ankünfte bei 636.904, davon 65.263 
aus dem Ausland. 
 
 
 
 4. Ausstattung mit Eigenkapital 
 
Sollten im Laufe eines Wirtschaftsjahres unabwendbare Ausgaben entstehen, die weder 
durch den Wirtschaftsplan noch durch bis dahin realisierte Mehreinnahmen abgedeckt 
werden können, ist die Betriebsleitung berechtigt, über die Mittel der freien Rücklage im 
erforderlichen Umfang zu verfügen. Mehreinnahmen sind Einnahmen über den jeweiligen 
Ansatz im Wirtschaftsplan hinaus. Bis zu einer Inanspruchnahme der Mittel in Höhe von 
insgesamt 25.000 € pro Geschäftsjahr muss dafür kein Beschluss im Betriebsausschuss 
herbeigeführt werden. Insoweit besteht lediglich Berichtspflicht in der ersten Sitzung des 
Betriebsausschusses nach Verausgabung der Mittel. Über den Betrag von 25.000 € hinaus 
kann nur durch Beschluss im Betriebsausschuss verfügt werden.  
Der Antrag auf Verwendung der freien Rücklage kann aus den Reihen des 
Betriebsausschusses oder durch die Betriebsleitung erfolgen. Festgestellte Verluste, die 
nach Verrechnung mit Mehreinnahmen durch die unterjährige Verwendung der genannten 
Mittel entstanden sind, sind mit dem Jahresabschluss buchmäßig durch Entnahme aus der 
freien Rücklage auszugleichen. Darüber hinaus gehende Verluste sind durch Entnahmen 
aus der Gewinn- bzw. Kapitalrücklage auszugleichen. Gewinne, die nicht an die Stadt 
Münster abgeführt werden, sind in die Freie Rücklage einzustellen. Der Bestand der 
Rücklage betrug am 31.12.2015  297.903,98 €.

8  
 
 5. Sonderregelungen und Defizitausgleich 
 
Sollten während der Laufzeit der Zielvereinbarung die Mieten angepasst werden, wird ein 
Ausgleich herbeigeführt. 
 
Für Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst während der Laufzeit dieser Zielvereinbarung 
erfolgt eine entsprechende Erhöhung des Zuschusses der Stadt Münster an Münster 
Marketing. 
 
Für stadtzentrale Sonderereignisse mit nationaler/internationaler Bedeutung (z. B. Skulptur 
Projekte 2017) werden ggf. anlassbezogene Sondermittel zur Verfügung gestellt. 
 
 
 6. Laufzeit der Zielvereinbarung (Managementkontrakt)  
 
Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Er beginnt am 01.01.2017 und endet am 
31.12.2021. Die Vertragsparteien verpflichten sich, spätestens ein Jahr vor Vertragsablauf 
mit erneuten Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung zu beginnen. 
 
 
 7. Sonstiges 
 
- Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrundsätze und die Rahmenrichtlinien 
für Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex). 
- Münster Marketing unterliegt einer vierteljährlichen Berichtspflicht. 
- Der Sachstand bei der Umsetzung der zeitlich befristeten Ziele ist mindestens einmal 
pro Jahr im Betriebsausschuss vorzustellen und zu beraten. 
 
 
 
 
 
Münster, den Dezember 2016 
 
 
Für Münster Marketing: Für die Stadt Münster: 
 
 
 
 
  
Spinnen Reinkemeier 
Betriebsleiterin Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

16.11.2016 Rat
TOP 27.1 Einbringung Entscheidung

Beschluss: Vorlage eingebracht

Zur Sitzung
22.11.2016 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2016 Rat
TOP 17.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0901/2016
Typ
Vorlagen
Datum
13.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37