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V/0816/2021

Grundsatzbeschluss zur Erweiterung von 6 Gymnasien zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9

Vorlagen 08.11.2021

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Beschlussvorlage

31373 Zeichen

V/0816/2021
V/0816/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Grundsatzbeschluss zur Erweiterung von 6 Gymnasien zur Schaffung der räumlichen
Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 unter Beibehaltung der festgelegten Zügigkeiten
Beratungsfolge
18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
25.01.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
26.01.2022 Sportausschuss Vorberatung
01.02.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
01.02.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
08.02.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
09.02.2022 Hauptausschuss Vorberatung
09.02.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss zur Erweiterung der folgenden Gymnasien um die
genannten Nutzungsflächen und beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit den
Gymnasien die Raumprogramme innerhalb dieser Flächen zu konkretisieren und auf der
Grundlage zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenleistung ein Vergabeverfahren gemäß
Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) durchzuführen sowie anschließend die
Errichtungsbeschlüsse herbeizuführen:
1.1 Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 5-zügig
Erweiterung um ca. 630 qm unter Berücksichtigung des ersatzlosen Abrisses der
Gymnastikhalle
1.2 Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 5-zügig
Erweiterung um ca. 970 qm
Amt für Schule und
Weiterbildung
04.01.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Haase
T elefon:492-4011
Haase@stadt-muenster.de

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V/0816/2021
1.3 Gymnasium Paulinum 4-zügig
Erweiterung um ca. 640 qm
1.4 Pascal-Gymnasium 5-zügig
Erweiterung um ca. 1.870 qm
1.5 Ratsgymnasium 4-zügig
Erweiterung um ca. 500 qm
1.6 Schillergymnasium 4-zügig
Erweiterung um ca. 1.140 qm
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im weiteren Planungsverfahren zu überprüfen, ob am
Standort Ratsgymnasium eine über Beschlusspunkt 1.5 hinausgehende Flächenerweiterung
möglich ist.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in Abstimmung mit den unter Ziffer 1 genannten Schulen
durch die baulichen Erweiterungen die Voraussetzungen zur Fortschreibung der aktuell
festgelegten Zügigkeit unter Berücksichtigung von G9 gegeben sind, auch wenn nicht an allen
Standorten das komplette Raumprogramm erfüllt werden kann.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die steigenden Schülerzahlen und notwendigen
Flächenausweitungen in den nächsten Jahren zusätzliche bis zu 1,0 VZÄ für Schulsekretariate
und zusätzliche bis zu 1,0 VZÄ für Schulhausmeisterdienste in den zukünftigen
Stellenplanberatungen abzusichern sind.
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Umstellung auf G9 ein zusätzlicher Bedarf an
Sporthallen entsteht und die Standortüberprüfungen ergeben haben, dass die Errichtung
zusätzlicher Sporthallen auf den genannten Schulgrundstücken nicht möglich ist. Diese
Mehrbedarfe sind im Rahmen der zu erarbeitenden integrierten gesamtstädtischen
Sportentwicklungsplanung standortübergreifend zu berücksichtigen.
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die 6 Erweiterungsmaßnahmen zunächst
Planungskosten in Höhe von insgesamt rd. 1.585.000 € anfallen werden. Spätere
Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investitionen werden mit den
Errichtungsbeschlüssen zu quantifizieren sein und die Ermächtigungen werden im Rahmen
der entsprechenden Haushaltsplanung angemeldet.
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in zukünftigen Haushalten durch die Flächenausweitungen
Aufwendungen für Instandhaltung, Energie, Reinigung und Finanzierung in Höhe von jährlich
bis zu 2,8 Mio. € bereitgestellt werden müssen.
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Umsetzung der Erweiterungen eine Freigabe der 2,5
gesperrten Stellen im Amt für Immobilienmanagement (Beschluss zur Vorlage V/0618/2019)
erforderlich ist und stimmt der Freigabe zu. Für den Zeitraum der Planung und Erstellung der
Gebäude/ Erweiterungen entstehen voraussichtlich weitere befristete Stellenbedarfe in Höhe
von 2 Stellen, über deren Bereitstellung auf Basis des Projektfortschritts zum Stellenplan 2023
zu befinden ist.
9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Umsetzung der erforderlichen Umgestaltung bzw.
Wiederherstellung der Außenflächen im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ein
zusätzlicher Stellenbedarf von bis zu 2 Stellen erforderlich ist. Der konkrete Stellenbedarf
hängt von der individuellen Planung der Projekte sowie von der Realisierungsvariante ab und
ist in den Stellenplanberatungen 2023 entsprechend abzusichern.

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II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung der Sachentscheidung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4720
„Planungskosten Erweiterung Schulgebäude“:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnah
me
4720 Planungskosten Erw.
Schulgebäude
Auszahlungen Auszahlungen für
Baumaßnahmen
2022 585.000
2023 1.000.000
Summe aller Auszahlungen 1.585.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g.
Produktgruppe veranschlagt.
Begründung:
Rückkehr der Gymnasien zu G9
Mit dem 13. Schulrechtsänderungsgesetz hat der Landtag NRW im Sommer 2018 die Rückkehr der
nordrhein-westfälischen Gymnasien zu G9 beschlossen. Die Gymnasien wurden seit dem Schuljahr
2019/20 auf einen neunjährigen Bildungsgang umgestellt. Die Umstellung umfasste die Jahrgänge 5
und 6 der Gymnasien, sodass der erste G9-Jahrgang im Schuljahr 2026/27 zum Abitur geführt wird.
In diesem Schuljahr kommt dann spätestens ein erhöhter Raumbedarf an den Gymnasien zum
Tragen, da dann mit der Jahrgangsstufe 13 ein zusätzlicher Jahrgang an den Schulen unterrichtet
wird.
Bisherige Beschlüsse
Aufgrund der Umstellung auf G9 hat der Rat die Verwaltung im Dezember 2018 auf der Grundlage der
Vorlage V/0705/2018/2 beauftragt, für folgende Gymnasien Machbarkeitsstudien zu erstellen mit dem
Ziel, die aktuell festgelegte Zügigkeit fortzuschreiben:
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 5-zügig
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 5-zügig
Gymnasium Paulinum 4-zügig
Pascal-Gymnasium 5-zügig
Ratsgymnasium 4-zügig
Schillergymnasium 4-zügig
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 4-zügig.
Der Rat hat beschlossen, dass der Fokus dabei primär auf die Unterrichtsversorgung (vorrangig
Klassen-, Kurs- und Differenzierungsräume) und damit nicht auf die Deckung aller ermittelten
Raumbedarfe gerichtet werden soll.

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Für die Gymnasien in den Schulzentren Hiltrup, Kinderhaus und Wolbeck hat der Rat bereits
Beschlüsse zur Erweiterung gefasst. Für das Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium hat der Rat die
Perspektive eines T eilabrissesund Neubaus am jetzigen Standort beschlossen.
Im Juni 2020 hat der Rat den Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Wilhelm-Hittorf-Gymnasiums
gefasst (Vorlage V/0419/2020). Dies war vorgezogen möglich, da auf die Planung eines
Siegerentwurfes eines früheren Wettbewerbsverfahrens zurückgegriffen werden konnte.
Plausibilitätsprüfungen und Erstellung von Machbarkeitsstudien
Für die o.g. 6 weiteren Gymnasien wurden zunächst Plausibilitätsprüfungen vorgenommen, um zu
klären, ob zumindest die zwingend notwendigen Raumprogramme auf den teils sehr beengten
Grundstücken geschaffen werden können. Diese Prüfungen zeigten, dass an allen 6 Standorten
Erweiterungsperspektiven denkbar sind und somit die festgelegten Zügigkeiten beibehalten werden
können. Diese Aussage war zum Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2021/2022 wichtig, da die dort
gebildeten Klassen im Schuljahr 2026/2027 in der Jahrgangsstufe 10 parallel zum Abiturjahrgang
unterrichtet werden.
In der Folge wurden dann die Überprüfungen konkretisiert und mit den Schulen abgestimmt.
Dabei wurde sowohl das mit den Schulen abgestimmte Raumprogramm für die Umstellung auf G9
untersucht als auch darüber hinaus ein additives Raumprogramm, das unter Berücksichtigung eines
Musterraumprogramms erforderlich wäre. Das G9-Raumprogramm umfasst in der Regel lediglich
Unterrichts- und Differenzierungsräume. Bei dem additiven Raumprogramm wurden auch Fachräume,
Verwaltungs- und Ganztagsbereich sowie Selbstlernzentrum usw. untersucht.
Die Überprüfungen haben gezeigt, dass aufgrund der Grundstückssituation und Rahmenbedingungen
(z.B. Denkmalschutz, Baumstandorte) zwar an allen Standorten das G9-Raumprogramm, aber nicht
überall das additive Raumprogramm realisiert werden kann.
Es wird vorgeschlagen, an den Standorten, wo es möglich ist, das additive bzw. maximal mögliche
Raumprogramm zu realisieren, um die Unterrichtsbedingungen zu optimieren und zukunftssicher zu
bauen. Auch bei der bereits beschlossenen Erweiterung des Wilhelm-Hittorf-Gymnasiums wurde ein
additives Raumprogramm berücksichtigt.
Die abgeschlossenen Machbarkeitsstudien zeigen die Erweiterungsmöglichkeiten an den einzelnen
Standorten auf. Im weiteren Verfahren sind die Raumprogramme und Planungen mit den Schulen
weiter zu konkretisieren und abzustimmen. Dabei werden auch funktionale Zusammenhänge und
pädagogische Konzepte berücksichtigt, die z. B. Umbauten im Bestand erfordern können. Dieses ist
bei den abgeschlossenen Machbarkeitsstudien aus Zeitgründen noch nicht an allen Standorten
vollumfänglich berücksichtigt worden.
Die Situation stellt sich an den einzelnen Schulen wie folgt dar:
Zu 1.1: Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 5-zügig
Mit dem Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 5-Zügigkeit
eine Nutzungsfläche von 570 qm (6 Unterrichtsräume, 3 Differenzierungsräume und 1 Fachraum
Naturwissenschaften) abgestimmt.
Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von
zusätzlich 635 qm (4 Unterrichtsräume, 1 Kursraum, 1 Fachraum Naturwissenschaften, 1 Fachraum
Informatik, 1 Selbstlernzentrum sowie 4 Büros für den Verwaltungsbereich) ermittelt.
Das Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium liegt am südlichen Rand innerhalb des
Promenadenrings, westlich der Ludgerikirche und ist umgeben von 2- bis 3-geschossiger,
geschlossener Bebauung mit überwiegender Wohnnutzung. Das Grundstück liegt nicht im Bereich

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eines Bebauungsplanes, sodass die Erweiterungsmaßnahme nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Das
Schulgebäude fällt unter die Altstadtsatzung.
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen sowie der Prüfung verschiedener
Lösungsansätze hat sich der Abriss der Gymnastikhalle und die Errichtung eines 3-geschossigen
Neubaus an dieser Stelle sowie die Aufstockung des angrenzenden Klassentraktes auf 3 Geschosse
als Fortführung des vorhandenen Satteldachs als Lösung ergeben. Die Schule nutzt aktuell
überwiegend die vorhandene Einfach-Sporthalle am Standort und fährt zusätzlich zum Sportunterricht
zur Großsporthalle Berg Fidel. Aufgrund ihrer geringen Größe wird die Gymnastikhalle überwiegend
abends von Vereinen genutzt. Aufgrund fehlender anderer Möglichkeiten zur Erweiterung des
Schulgebäudes zur Schaffung der erforderlichen Räumlichkeiten zur Umstellung auf G9 unter
Beibehaltung der festgelegten 5-Zügigkeit gibt es zum Abriss der Gymnastikhalle erkennbar keine
Alternative, auch wenn dadurch die Situation für den Vereinssport in der Innenstadt verschlechtert
wird. Vom Abriss der Gymnastikhalle wären derzeit 8 Vereine betroffen, die aufgrund fehlender
Hallenkapazitäten ihr Angebot nach derzeitigem Stand nicht mehr anbieten könnten. Die
Gymnastikhalle zählt aus denkmalpflegerischer Sicht nicht zur erhaltenswerten Substanz aus den
1950er Jahren.
Diese Erweiterungsmaßnahmen ermöglichen eine Umsetzung des G9- Raumprogramms sowie
zusätzlich eines Kursraumes aus dem additiven Raumprogramm. Aktuell werden 6 Unterrichtsräume
und 1 Kursraum im Gebäude der Aegidii-Ludgeri-Grundschule mitgenutzt. Diese Raumnutzung muss
auch nach der Erweiterung auf dem eigenen Schulgrundstück beibehalten werden.
Die Planungskosten für ein VGV-Verfahren und die Leistungsphasen 1 und 2 belaufen sich auf rund
170.000 € brutto.
Zu 1.2: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 5-zügig
Das G9-Raumprogramm am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium für die 5-Zügigkeit umfasst eine
Nutzungsfläche von 325 m² (5 Unterrichtsräume). Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms
wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 442 m² (2 Fachräume Naturwissenschaften
inklusive Sammlungsraum, 1 Musikraum, 1 Kunstraum, 1 Informatikraum sowie Verwaltungsfläche)
ermittelt und mit der Schule abgestimmt.
Die Umsetzung des additiven Raumprogramms ist am Standort Freiherr-vom-Stein-Gymnasium
möglich. In der Machbarkeitsstudie wird ein Baukörper als separater Riegel südöstlich des
Bestandsgebäudes vorgeschlagen. Dieser Standort wurde bereits beim Neubau des Schulgebäudes
als mögliche Erweiterungsfläche ausgewiesen. Der Schulgarten würde verlagert. Der Neubau würde
in angemessenem Abstand vor dem Bestandsgebäude positioniert und könnte im Obergeschoss
durch Stege mit dem Bestand verbunden werden. In dem Erweiterungsbau könnte auf 2 Geschossen
das komplette Raumprogramm realisiert werden. Inwieweit ggfls. andere Raumzuordnungen auch mit
Bestandsräumen sinnvoll sind, müsste im weiteren Verfahren geklärt werden. Umbaumaßnahmen im
Bestand sollten jedoch so gering wie möglich gehalten werden.
Im Abstimmungsprozess mit der Schule hat sich ergeben, dass für das Gemeinsame Lernen auch
Flächen für den Bereich Werken und eine Lehrküche am Standort geschaffen werden sollten. Diese
sind bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie noch nicht berücksichtigt worden.
Für einen Werk- und Maschinenraum sollte daher eine Fläche von 110 m² in das Raumprogramm
aufgenommen werden. Dabei kann der Werkraum dann auch im Rahmen des Regelunterrichts
mitgenutzt werden. Die Lehrküche sollte bei einer Ausstattung mit 2 Küchenzeilen eine Fläche von 50
m² erhalten. Ein angrenzender Speiseraum mit 30 m² kann multifunktional auch als Differenzierungs-
oder Aufenthaltsraum genutzt werden. Ferner soll ein Nebenraum mit 10 m² eingeplant werden.
Insgesamt wäre das der Machbarkeitsstudie zu Grunde liegende Raumprogramm damit um 200 m²
auf insgesamt rd. 970 qm zu erweitern.

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Mit der Schaffung der Fachräume für das Gemeinsame Lernen wäre gleichzeitig der Anspruch
verbunden, dass das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium langfristig eine Schule des Gemeinsame
Lernens bleibt.
Mit der Aufnahme der zusätzlichen Flächen in das Raumprogramm, ist eine Veränderung des
Baukörpers aus der Machbarkeitsstudie erforderlich. Es ist sowohl eine 3-Geschossigkeit als auch
eine Grundrisserweiterung denkbar.
Die Planungskosten für ein VGV-Verfahren und die Leistungsphasen 1 und 2 belaufen sich auf rund
250.000 € brutto.
Zu 1.3: Gymnasium Paulinum 4-zügig
Mit dem Gymnasium Paulinum wurde als G9-Raumprogramm für die 4-Zügigkeit eine Fläche von 640
qm (8 Unterrichtsräume und 4 Differenzierungsräume) abgestimmt.
Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von
zusätzlich 490 qm (3 Unterrichtsräume, 1 Fachraum Naturwissenschaften sowie 1 Selbstlernzentrum)
ermittelt.
.
Das Gymnasium Paulinum liegt am Stadtgraben 30 im Innenstadtbereich. Alle Baumaßnahmen
unterliegen der Altstadtsatzung. Eine Erweiterung der Schulräume wird durch zahlreiche Faktoren
begrenzt. Ein Großteil der Schule steht unter Denkmalschutz, was zum einen wenig Veränderung an
den entsprechenden Gebäudeteilen zulässt, zum anderen einen möglichen Neubau auf dem
Grundstück erschwert, da ausreichend Abstand zum Denkmal gehalten werden muss. Da sich auf
dem Schulgrundstück sowohl T eile der Stadtmauer befinden (Bodendenkmal) als auch
schützenswerter Baumbestand sind auch hier diverse Abstandsvorgaben zu beachten. Zudem
ergeben sich durch die Anordnung der Gebäude zwei räumlich voneinander getrennte
Schulhofflächen.
Unter Berücksichtigung dieser Maßgaben und Prüfung verschiedener Lösungsansätze hat sich im
Ergebnis eine Erweiterung im Bereich des Traktes 4 als einzig mögliche Erweiterungsoption
herausgestellt. Es handelt sich dabei um den Trakt, der im Innenbereich zwischen dem Haupttrakt
und der Sporthalle liegt, in dem sich im Erdgeschoss die Mensa befindet. Dieser Trakt steht nicht
unter Denkmalschutz. In zwei Bereichen dieses Traktes kann eine Aufstockung erfolgen. Der 2-
geschossige Gebäudeteil nach Westen zur Aa im Bereich der jetzigen Dachterrasse kann
eingeschossig aufgestockt werden. Außerdem kann der 3-geschossige Gebäudetrakt mit Flachdach
ebenfalls eingeschossig aufgestockt werden. Diese Aufstockung im 3. OG darf jedoch nicht über die
gesamte Fläche erfolgen. Sowohl nach Westen zur Aa, als auch nach Osten zum
denkmalgeschützten Gebäudetrakt 1 muss sich das Gebäude höhenmäßig zurücknehmen und darf
nur 3-geschossig bleiben. Diese Aufstockungen können zwar während des laufenden Schulbetriebes
erfolgen, es ist aber mit Lärm und Schmutz und vor allem mit räumlichen Einschränkungen auf dem
Schulhof zu rechnen.
Darüber hinaus ist ein Neubau als Flachdachbaukörper im Erdgeschoss des Traktes 4 möglich, der
sich ca. zu einem Drittel im EG unter den aufgeständerten Bestand schiebt - analog zur im Jahr 2010
errichteten Mensa.
Durch diese Erweiterungsmaßnahmen und unter Berücksichtigung von Umstrukturierungen im
Bestand kann bis auf einen Differenzierungsraum das Minimalraumprogramm sowie darüber hinaus
ein zentral gelegenes neues Selbstlernzentrum geschaffen werden. Darüber hinaus sind am Standort
keine weiteren Flächenausweitungen möglich.
Die Planungskosten für ein VGV-Verfahren und die Leistungsphasen 1 und 2 belaufen sich auf rund
230.000 € brutto.
Im weiteren Verfahren ist zu klären, ob die erforderliche energetische Sanierungsmaßnahme in Trakt
4 zeitgleich mit der Aufstockung erfolgen kann.

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Zu 1.4: Pascal-Gymnasium 5-zügig
Mit dem Pascal-Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 5-Zügigkeit eine Fläche von 830
qm (10 Unterrichtsräume, 6 Differenzierungsräume) abgestimmt.
Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von
zusätzlich 1035 qm (1 Unterrichtsraum, 6 Kursräume, 5 Fachräume Naturwissenschaften, 1
Fachraum Informatik, 1 Selbstlernzentrum sowie Flächen für den Verwaltungsbereich) ermittelt.
Das Pascal-Gymnasium liegt im Bezirk Münster-Mitte, nördlich des Cheruskerrings und südlich des
Stadtparks Wienburg bzw. der angrenzenden Kleingartenanlage. Das Grundstück liegt im Bereich
eines einfachen Bebauungsplanes. Hierin ist lediglich die Nutzung als Gymnasium festgelegt, sodass
die Erweiterungsmaßnahme nach § 34 BauGB zu beurteilen ist.
Im Hinblick auf den umfangreichen Raumbedarf wird als Lösung ein Neubau auf der Fläche an der
Wienburgstraße vor der neuen Sporthalle vorgeschlagen. Mit diesem Neubau kann das additive
Raumprogramm in Gänze erfüllt werden. Die ebenfalls untersuchte Umsetzung des Raumbedarfs im
Bestand stellt keine sinnvolle Option dar, da weitere Aufstockungen mit unverhältnismäßig hohem
Aufwand für die statische Ertüchtigung verbunden wären. Zusätzliche Anbauten würden die Schulhof-
/Sportaußenflächen reduzieren und sind daher ebenfalls nicht empfehlenswert.
Bei Umbaumaßnahmen im Bestand müsste zudem die PCB-Belastung des Gebäudes berücksichtigt
werden, aufgrund derer in den letzten Jahren umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt
wurden; die benötigten Schutzvorkehrungen würden den Bauablauf erschweren. Die Schaffung der
Flächen in einem Neubau ist somit im Hinblick auf den laufenden Schulbetrieb sowie die enormen
Kosten und Unsicherheiten beim „Bauen im Bestand“ für die Schule und auch aus wirtschaftlicher
Sicht die beste Lösung. Im weiteren Verfahren sind in Abstimmung mit der Schule sowohl das
Raumprogramm für den Neubau als auch Umbauten im Bestand festzulegen, um sinnvolle funktionale
Zusammenhänge unter Berücksichtigung des pädagogischen Konzeptes zu gewährleisten.
Umbaumaßnahmen im Bestand sollten jedoch so gering wie möglich gehalten werden.
Im Hinblick auf die Umsetzung der hier vorgeschlagenen Maßnahme wird der im Bereich der
Sporthalle für das Weiterbildungskolleg bzw. die Halle zu schaffende Parkplatz in T eilen zunächst
provisorisch angelegt. Der jetzt anstehende Bau der Parkfläche muss im Zuge der Baumaßnahmen
für den Neubau überarbeitet werden. Die im Rahmen des aktuellen Sporthallenneubaus
nachgewiesene Stellplatzanzahl bleibt gewährleistet.
Die Planungskosten für ein VGV-Verfahren und die Leistungsphasen 1 und 2 belaufen sich auf
rund 500.000 € brutto.
Zu 1.5 und 2.: Ratsgymnasium 4-zügig
Die Umstellung von G8 auf G9 setzt am Ratsgymnasium für die 4-Zügigkeit einen Nachweis von einer
Fläche von ca. 500 m² voraus, welche im Wesentlichen den Vorgaben des ermittelten G9-
Raumprogramms (430 qm) entspricht. Weitere Flächen zur Umsetzung des für die Schule ermittelten
additiven Raumprogramms konnten im Rahmen der Machbarkeitsstudie nicht ermittelt werden.
Mit der Machbarkeitsstudie wird als einzig umsetzbares Ergebnis eine Aufstockung des U-förmigen
Gebäudeteils zur Gropperstraße vorgeschlagen. Die Aufstockung des Verwaltungs- und
Fachraumtraktes um ein weiteres Geschoss ermöglicht eine Erweiterung um eine Fläche von ca. 500
qm. Die Flächenerweiterung von rund 500 qm bedingt die Verlegung des in der Machbarkeitsstudie
verorteten Aufzugs innerhalb des Baukörpers außerhalb des Baufeldes, um sowohl das Baufeld als
auch den Bestand der unteren Etagen nicht zu minimieren. Unter dieser Vorgabe wird das G9-
Raumprogramm durch die Aufstockung der gesamten Flächen erreicht. Zusätzliche Flächen zur
Umsetzung des additiven Raumprogramms konnten im Rahmen der bisherigen Machbarkeitsstudie
nicht verifiziert werden.

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Um T eiledes additiven Raumprogramms umzusetzen und dem Ratsgymnasium als Ganztagsschule
eine Schulentwicklung zu ermöglichen, wurde im Laufe der Beratungsgespräche mit allen Beteiligten
eine zusätzliche Erweiterungsoption am Schulstandort in Betracht gezogen, welche im weiteren
Planungsverfahren als zusätzlicher Schritt von der Verwaltung zu prüfen ist. Bei positivem Ergebnis
ist in Abhängigkeit von Kosten und Nutzen ein erweiterter Grundsatzbeschluss zu erwirken.
Die Raumzuordnung der Flächen muss mit Blick auf die Bestandsräume und die noch zu prüfende
Hinzuziehung zusätzlicher Flächen im weiteren Verfahren geprüft werden. Umbaumaßnahmen im
Bestand sollten jedoch so gering wie möglich gehalten werden. Bei einer Aufstockung des
Gebäudeteils im laufenden Schulbetrieb ist mit Einschränkungen zu rechnen, der Schulbetrieb
während der Baumaßnahme ist sicherzustellen.
Spätestens zum VgV- bzw. Wettbewerbsverfahren wird eine Aussage vorliegen, ob eine zusätzliche
Erweiterung grundsätzlich am Standort möglich ist.
Die Planungskosten für ein VGV-Verfahren und die Leistungsphasen 1 und 2 belaufen sich auf rund
185.000 € brutto.
Zu 1.6: Schillergymnasium 4-zügig
Mit dem Schiller-Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 4-Zügigkeit eine Fläche von 876
qm (6 Unterrichtsräume, 6 Differenzierungsräume und 2 Fachräume Naturwissenschaften)
abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm
von zusätzlich 260 qm (1 Selbstlernzentrum sowie Flächen für den Verwaltungsbereich) ermittelt.
Das Grundstück des Schillergymnasiums befindet sich im Kreuzviertel der Stadt Münster. Im Süden
wird es durch die Heerdestraße begrenzt, in östlicher Richtung verläuft die Gertrudenstraße und im
Westen liegt die Finkenstraße. Die Gebäude des Schillergymnasiums liegen im Geltungsbereich der
Erhaltungssatzung Nordviertel und sind prägend für das Orts- und Straßenbild.
Das Vorhaben muss sich entsprechend den Kriterien des § 34 BauGB in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügen. Die Gebäude sind in T eilbereichenunterkellert.
Die Lösung sieht vor, zum einen ungenutzte Potentiale im Untergeschoss des Altbaus zugänglich zu
machen und zum anderen, die vorhanden baulichen Lücken des 2. Obergeschosses
(Staffelgeschoss) des Gebäudeteils Finkenstraße zu schließen. Ferner ist eine Aufstockung des
Gebäudeteils Finkenstraße um ein weiteres Staffelgeschoss vorgesehen. Durch diese Maßnahmen
kann das additive Raumprogramm geschaffen werden.
Die Planungskosten für ein VGV-Verfahren und die Leistungsphasen 1 und 2 belaufen sich auf
rund 250.000 € brutto.
Vergabeverfahren
Sobald der Grundsatzbeschluss zur Erweiterung der 6 Gymnasien gefasst ist, sollen zur Vorbereitung
der Vergabe der Architektenleistung Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV-Verfahren)
durchgeführt werden. Bei einzelnen Maßnahmen mit komplexen Entscheidungs- und hohen
gestalterischen Bewertungsnotwendigkeiten werden ggfls. Architektenwettbewerbe vorgeschaltet. Ziel
ist es, das gesamte Programm möglichst effizient abzuwickeln, um eine Fertigstellung der
Maßnahmen bis zum Sommer 2026 gewährleisten zu können.
Zu 3: Beibehaltung der festgelegten Zügigkeit
Alle 6 Schulen haben versichert, dass bei einer Realisierung der nun vorgeschlagenen
Erweiterungsmaßnahmen die festgelegten Zügigkeiten beibehalten werden können.

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Zu 4: Stellenbedarfe Schulsekretariate und Hausmeisterdienste
Ein wesentliches Kernelement für die Bemessung der Personalstunden für die Schulsekretariate sind
die Schülerzahlen. Durch die Umstellung auf G9 und die Beibehaltung der festgelegten Zügigkeit
werden die Schülerzahlen steigen, da ein zusätzlicher Jahrgang zu unterrichten ist. Insgesamt ist
gemäß aktuellem Berechnungsschlüssel davon auszugehen, dass dadurch zusätzliche 0,75 bis 1,0
VZÄ Schulsekretäre/-innen benötigt werden.
Grundlage für die Bemessung der Personalstunden für die Hausmeisterdienste sind u. a. die Flächen
der Gebäude und des Grundstücks. Wenn Schulstandorte erweitert werden, stellen die
Flächenerweiterungen eine veränderte Berechnungsgrundlage für die Hausmeisterdienste dar.
Anhand der beabsichtigten Umbauten ergibt sich daher ein zusätzlicher Bedarf an
Schulhausmeistern/-innen in Höhe von voraussichtlich 0,6 bis 1,0 VZÄ.
Für die Schulhausmeister/-innen entstehen bei den prognostizierten 1,0 VZÄ Kosten in Höhe von
5.746 € pro Jahr pro 0,1 VZÄ ab Fertigstellung der einzelnen Baumaßnahme, insgesamt also 57.460
€ für 1,0 VZÄ in EG07 ab 2026.
Für die Schulsekretärinnen sind es pro 0,1 VZÄ 5.424 €, insgesamt 54.240 € für 1,0 VZÄ in EG06.
Hier entstehen die Kosten nicht ab Fertigstellung der Baumaßnahme, sondern erst mit dem
Aufwachsen der Schülerzahlen.
Die Mehrbedarfe werden zu gegebener Zeit auf der Grundlage der Entwurfspläne ermittelt und im
Rahmen der Baubeschlüsse vorgelegt. Die konkreten Mehrbedarfe sind dann im Rahmen der
Stellenplanberatungen abzusichern.
Die Aufwendungen für Einrichtung und Ausstattung werden über die Baukosten finanziert, für IT-
Ausstattung werden entsprechend der steigenden Schülerzahl höhere Aufwendungen entstehen, die
zum augenblicklichen Zeitpunkt nicht beziffert werden können.
Zu 5: Sporthallenbedarfe
Durch die Umstellung auf G9 und den damit verbundenen Anstieg der Anzahl der zu unterrichtenden
Klassen wird auch der Sportstundenbedarf steigen auf das Niveau vor der Umstellung auf G8. Selbst
die mit G8 reduzierten Sportstundenbedarfe der Innenstadtgymnasien können aktuell nicht komplett in
den an den einzelnen Gymnasialstandorten vorhandenen Sporthallen gedeckt werden, sodass auch
in andere Hallen ausgewichen werden muss. Die Schaffung zusätzlicher Sporthallenkapazitäten ist
auf den untersuchten Schulgrundstücken aufgrund der beengten Grundstückssituationen nicht
möglich. Die Mehrbedarfe sind im Rahmen der zu erarbeitenden integrierten gesamtstädtischen
Sportentwicklungsplanung standortübergreifend zu berücksichtigen (vgl. Vorlage V/0150/2021/1).
Zu 6: Kosten
Zur Finanzierung der Sachentscheidung sind zunächst nur Planungskosten für die 6
Schulbaumaßnahmen zu finanzieren. Die Planungskosten bis einschl. Leistungsphase 2 HOAI
belaufen sich für alle 6 Schulbaumaßnahmen auf insgesamt geschätzt rund 1.585.000 €.
Nach derzeitigen Erkenntnissen wird sich der grobe Kostenrahmen zur Umsetzung der 6 Maßnahmen
auf insgesamt rd. 65 Mio. € belaufen. Genauere Kosten können erst nach Vorliegen konkreterer
Entwürfe ermittelt werden. Ziel ist es aber, den Kostenrahmen von 65 Mio. € einzuhalten.
Mit dem Gesetz zur Regelung des Belastungsausgleichs zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der
Bildungsgänge im Gymnasium (Belastungsausgleichsgesetz G9) hat das Land NRW beschlossen,
einen finanziellen Ausgleich für wesentliche Belastungen der Gemeinden und Kreise als Schulträger
infolge des 13. Schulrechtsänderungsgesetzes zu gewähren. Die Zuschusshöhe lässt sich allerdings
zum jetzigen Zeitpunkt nach den Formulierungen im Gesetz noch nicht auf eine einzelne Kommune
hochrechnen.

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Zu 7: Aufwendungen in zukünftigen Haushalten
Mit dem avisierten Investitionsvolumen und den damit verbundenen Flächenzuwächsen werden die
jährlichen Folgekosten für Instandhaltung, Energie und Reinigung von rd. 1 Mio. € jährlich zukünftige
Haushalte belasten. Die zusätzlichen Finanzierungsaufwendungen (Abschreibung und Zinsen)
können erst nach Festlegung der Zuschüsse für die Investitionen bestimmt werden. Im ungünstigsten
Fall (keine Landeszuschüsse) können diese Aufwendungen eine Höhe von 1,8 Mio. € erreichen
(siehe Anlage 1, Folgelastenberechnung). Da der städtische Haushalt zukünftig weiter strukturell
unausgeglichen sein wird, bedeutet die hier avisierte zusätzliche Haushaltsbelastung, dass an
anderer Stelle eine Kompensation erforderlich wird.
Zu 8 und 9: Entsperrung der Stellen und weitere Stellenbedarfe
Mit der Beschlussfassung über die Vorlagen V/0705/2018/2 sowie in der Folge der Vorlage
V/0618/2019 wurden im Zusammenhang mit der Beauftragung einer externen übergeordneten
Projektsteuerung 2,5 Stellen gesperrt. Der damalige Ausschuss für Personal, Organisation,
Sicherheit, Ordnung und E-Government hat dazu am 02.07.2019 u. a. beschlossen, dass von den
insgesamt lt. Vorlage V/0705/2018/2 erforderlichen 14,5 Stellen zunächst 12 Stellen ausgeschrieben
werden. Ob und wie viele von den verbleibenden 2,5 Stellen noch benötigt werden, wird im Abgleich
mit den Aufgaben der externen Projektsteuerung entschieden. Die Freigabe erfolgt durch den
Ausschuss.
Seither hat der Handlungsdruck im Schulbau deutlich zugenommen und es zeigt sich zunehmend,
dass die Umsetzungsgeschwindigkeit der Schulbauprojekte unter den derzeitigen
Rahmenbedingungen und mit den derzeitigen Ressourcen nicht ausreicht, um die Bedarfe zu decken.
Die Erweiterung der Gymnasien im Zuge der Umstellung auf G9 ist kommunale Pflichtaufgabe und
nicht disponibel. Angesichts des doch nicht unerheblichen Umfangs der Maßnahmen ist ein
umgehender Projektstart erforderlich, für den jedoch die personelle Ressource erforderlich ist.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb dazu die Freigabe der gesperrten Stellen.
Für den Zeitraum der Planung und Erstellung der Gebäude/ Erweiterungen entstehen voraussichtlich
weitere befristete Stellenbedarfe in Höhe von 2 Stellen im Amt für Immobilienmanagement, über
deren Bereitstellung auf Basis des Projektfortschritts zum Stellenplan 2023 zu befinden ist.
Für die Umsetzung der erforderlichen Umgestaltung bzw. Wiederherstellung der Außenflächen ist im
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ein zusätzlicher Stellenbedarf von bis zu 2 Stellen
erforderlich. Der konkrete Stellenbedarf hängt von der individuellen Planung der Projekte sowie von
der Realisierungsvariante ab und ist in den Stellenplanberatungen 2023 entsprechend abzusichern.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Folgelastenberechnung

- 9 -
V/0816/2021

Anlage A

1785 Zeichen

Anlage A zur V/0816/2021
Kurzüberblick
Mit der Vorlage soll der Grundsatzbeschluss zur Erweiterung von 6 Gymnasien herbeigeführt
werden. Ziel ist es, die räumlichen Voraussetzungen zur Beibehaltung der festgelegten
Zügigkeiten auch unter G 9 zu schaffen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-,
Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt.
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen- lautet: „Das
Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum
einschl. der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung.“
Finanzierung
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein x teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw.
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind zunächst nur die Planungskosten in Höhe von rd.
1.585.000 € zu finanzieren; die hierfür erforderlichen Mittel sind veranschlagt.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Nach dem Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Bei den Planungen zur Erweiterung der Gymnasialstandorte werden u.a. die Anforderungen an
Barrierefreiheit und die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster berücksichtigt.

Anlage1_Folgelastenberechnung

2610 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 28.12.21
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0301 Leistungen für Schulen - 1601Allg. Finanzwirtschaft
Investitionsmaßnahme: G8 nach G9
Jahr der Fertigstellung: 0
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 65.000.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 65.000.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme
Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 65.000.000,00 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 0,00 0,00
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 65.000.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 780.000,00 27,93
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 225.360,00 8,07
Zwischensumme 0 1.005.360,00 36,00
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 0 812.500,00 29,09
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 0 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 0 975.000,00 34,91
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 975.000 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 1.950.000 € p.a.
= Schuldendienst 2.925.000 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
2.792.860,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 0 0,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge
0,00 0,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 2.792.860,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 4,30
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

Beratungsverlauf (9)

18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.01.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.01.2022 Sportausschuss
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.02.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
01.02.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.02.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2022 Hauptausschuss
TOP 21.1 Vorberatung
Zur Sitzung
09.02.2022 Rat
TOP 27.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (7)

  • Wienburgstraße
  • Gropperstraße
  • Heerdestraße
  • Gertrudenstraße
  • Finkenstraße
  • Am Stadtgraben 30
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0816/2021
Typ
Vorlagen
Datum
08.11.2021
Erstellt
26.10.2021 17:02