V/0816/2021
Grundsatzbeschluss zur Erweiterung von 6 Gymnasien zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9
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Beschlussvorlage
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V/0816/2021 V/0816/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Grundsatzbeschluss zur Erweiterung von 6 Gymnasien zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 unter Beibehaltung der festgelegten Zügigkeiten Beratungsfolge 18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 25.01.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 26.01.2022 Sportausschuss Vorberatung 01.02.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 01.02.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 08.02.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 09.02.2022 Hauptausschuss Vorberatung 09.02.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss zur Erweiterung der folgenden Gymnasien um die genannten Nutzungsflächen und beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit den Gymnasien die Raumprogramme innerhalb dieser Flächen zu konkretisieren und auf der Grundlage zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenleistung ein Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) durchzuführen sowie anschließend die Errichtungsbeschlüsse herbeizuführen: 1.1 Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 5-zügig Erweiterung um ca. 630 qm unter Berücksichtigung des ersatzlosen Abrisses der Gymnastikhalle 1.2 Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 5-zügig Erweiterung um ca. 970 qm Amt für Schule und Weiterbildung 04.01.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Haase T elefon:492-4011 Haase@stadt-muenster.de - 9 - V/0816/2021 1.3 Gymnasium Paulinum 4-zügig Erweiterung um ca. 640 qm 1.4 Pascal-Gymnasium 5-zügig Erweiterung um ca. 1.870 qm 1.5 Ratsgymnasium 4-zügig Erweiterung um ca. 500 qm 1.6 Schillergymnasium 4-zügig Erweiterung um ca. 1.140 qm 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im weiteren Planungsverfahren zu überprüfen, ob am Standort Ratsgymnasium eine über Beschlusspunkt 1.5 hinausgehende Flächenerweiterung möglich ist. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in Abstimmung mit den unter Ziffer 1 genannten Schulen durch die baulichen Erweiterungen die Voraussetzungen zur Fortschreibung der aktuell festgelegten Zügigkeit unter Berücksichtigung von G9 gegeben sind, auch wenn nicht an allen Standorten das komplette Raumprogramm erfüllt werden kann. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die steigenden Schülerzahlen und notwendigen Flächenausweitungen in den nächsten Jahren zusätzliche bis zu 1,0 VZÄ für Schulsekretariate und zusätzliche bis zu 1,0 VZÄ für Schulhausmeisterdienste in den zukünftigen Stellenplanberatungen abzusichern sind. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Umstellung auf G9 ein zusätzlicher Bedarf an Sporthallen entsteht und die Standortüberprüfungen ergeben haben, dass die Errichtung zusätzlicher Sporthallen auf den genannten Schulgrundstücken nicht möglich ist. Diese Mehrbedarfe sind im Rahmen der zu erarbeitenden integrierten gesamtstädtischen Sportentwicklungsplanung standortübergreifend zu berücksichtigen. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die 6 Erweiterungsmaßnahmen zunächst Planungskosten in Höhe von insgesamt rd. 1.585.000 € anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investitionen werden mit den Errichtungsbeschlüssen zu quantifizieren sein und die Ermächtigungen werden im Rahmen der entsprechenden Haushaltsplanung angemeldet. 7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in zukünftigen Haushalten durch die Flächenausweitungen Aufwendungen für Instandhaltung, Energie, Reinigung und Finanzierung in Höhe von jährlich bis zu 2,8 Mio. € bereitgestellt werden müssen. 8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Umsetzung der Erweiterungen eine Freigabe der 2,5 gesperrten Stellen im Amt für Immobilienmanagement (Beschluss zur Vorlage V/0618/2019) erforderlich ist und stimmt der Freigabe zu. Für den Zeitraum der Planung und Erstellung der Gebäude/ Erweiterungen entstehen voraussichtlich weitere befristete Stellenbedarfe in Höhe von 2 Stellen, über deren Bereitstellung auf Basis des Projektfortschritts zum Stellenplan 2023 zu befinden ist. 9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Umsetzung der erforderlichen Umgestaltung bzw. Wiederherstellung der Außenflächen im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ein zusätzlicher Stellenbedarf von bis zu 2 Stellen erforderlich ist. Der konkrete Stellenbedarf hängt von der individuellen Planung der Projekte sowie von der Realisierungsvariante ab und ist in den Stellenplanberatungen 2023 entsprechend abzusichern. - 9 - V/0816/2021 II. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung der Sachentscheidung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4720 „Planungskosten Erweiterung Schulgebäude“: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnah me 4720 Planungskosten Erw. Schulgebäude Auszahlungen Auszahlungen für Baumaßnahmen 2022 585.000 2023 1.000.000 Summe aller Auszahlungen 1.585.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Rückkehr der Gymnasien zu G9 Mit dem 13. Schulrechtsänderungsgesetz hat der Landtag NRW im Sommer 2018 die Rückkehr der nordrhein-westfälischen Gymnasien zu G9 beschlossen. Die Gymnasien wurden seit dem Schuljahr 2019/20 auf einen neunjährigen Bildungsgang umgestellt. Die Umstellung umfasste die Jahrgänge 5 und 6 der Gymnasien, sodass der erste G9-Jahrgang im Schuljahr 2026/27 zum Abitur geführt wird. In diesem Schuljahr kommt dann spätestens ein erhöhter Raumbedarf an den Gymnasien zum Tragen, da dann mit der Jahrgangsstufe 13 ein zusätzlicher Jahrgang an den Schulen unterrichtet wird. Bisherige Beschlüsse Aufgrund der Umstellung auf G9 hat der Rat die Verwaltung im Dezember 2018 auf der Grundlage der Vorlage V/0705/2018/2 beauftragt, für folgende Gymnasien Machbarkeitsstudien zu erstellen mit dem Ziel, die aktuell festgelegte Zügigkeit fortzuschreiben: Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 5-zügig Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 5-zügig Gymnasium Paulinum 4-zügig Pascal-Gymnasium 5-zügig Ratsgymnasium 4-zügig Schillergymnasium 4-zügig Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 4-zügig. Der Rat hat beschlossen, dass der Fokus dabei primär auf die Unterrichtsversorgung (vorrangig Klassen-, Kurs- und Differenzierungsräume) und damit nicht auf die Deckung aller ermittelten Raumbedarfe gerichtet werden soll. - 9 - V/0816/2021 Für die Gymnasien in den Schulzentren Hiltrup, Kinderhaus und Wolbeck hat der Rat bereits Beschlüsse zur Erweiterung gefasst. Für das Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium hat der Rat die Perspektive eines T eilabrissesund Neubaus am jetzigen Standort beschlossen. Im Juni 2020 hat der Rat den Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Wilhelm-Hittorf-Gymnasiums gefasst (Vorlage V/0419/2020). Dies war vorgezogen möglich, da auf die Planung eines Siegerentwurfes eines früheren Wettbewerbsverfahrens zurückgegriffen werden konnte. Plausibilitätsprüfungen und Erstellung von Machbarkeitsstudien Für die o.g. 6 weiteren Gymnasien wurden zunächst Plausibilitätsprüfungen vorgenommen, um zu klären, ob zumindest die zwingend notwendigen Raumprogramme auf den teils sehr beengten Grundstücken geschaffen werden können. Diese Prüfungen zeigten, dass an allen 6 Standorten Erweiterungsperspektiven denkbar sind und somit die festgelegten Zügigkeiten beibehalten werden können. Diese Aussage war zum Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2021/2022 wichtig, da die dort gebildeten Klassen im Schuljahr 2026/2027 in der Jahrgangsstufe 10 parallel zum Abiturjahrgang unterrichtet werden. In der Folge wurden dann die Überprüfungen konkretisiert und mit den Schulen abgestimmt. Dabei wurde sowohl das mit den Schulen abgestimmte Raumprogramm für die Umstellung auf G9 untersucht als auch darüber hinaus ein additives Raumprogramm, das unter Berücksichtigung eines Musterraumprogramms erforderlich wäre. Das G9-Raumprogramm umfasst in der Regel lediglich Unterrichts- und Differenzierungsräume. Bei dem additiven Raumprogramm wurden auch Fachräume, Verwaltungs- und Ganztagsbereich sowie Selbstlernzentrum usw. untersucht. Die Überprüfungen haben gezeigt, dass aufgrund der Grundstückssituation und Rahmenbedingungen (z.B. Denkmalschutz, Baumstandorte) zwar an allen Standorten das G9-Raumprogramm, aber nicht überall das additive Raumprogramm realisiert werden kann. Es wird vorgeschlagen, an den Standorten, wo es möglich ist, das additive bzw. maximal mögliche Raumprogramm zu realisieren, um die Unterrichtsbedingungen zu optimieren und zukunftssicher zu bauen. Auch bei der bereits beschlossenen Erweiterung des Wilhelm-Hittorf-Gymnasiums wurde ein additives Raumprogramm berücksichtigt. Die abgeschlossenen Machbarkeitsstudien zeigen die Erweiterungsmöglichkeiten an den einzelnen Standorten auf. Im weiteren Verfahren sind die Raumprogramme und Planungen mit den Schulen weiter zu konkretisieren und abzustimmen. Dabei werden auch funktionale Zusammenhänge und pädagogische Konzepte berücksichtigt, die z. B. Umbauten im Bestand erfordern können. Dieses ist bei den abgeschlossenen Machbarkeitsstudien aus Zeitgründen noch nicht an allen Standorten vollumfänglich berücksichtigt worden. Die Situation stellt sich an den einzelnen Schulen wie folgt dar: Zu 1.1: Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 5-zügig Mit dem Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 5-Zügigkeit eine Nutzungsfläche von 570 qm (6 Unterrichtsräume, 3 Differenzierungsräume und 1 Fachraum Naturwissenschaften) abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 635 qm (4 Unterrichtsräume, 1 Kursraum, 1 Fachraum Naturwissenschaften, 1 Fachraum Informatik, 1 Selbstlernzentrum sowie 4 Büros für den Verwaltungsbereich) ermittelt. Das Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium liegt am südlichen Rand innerhalb des Promenadenrings, westlich der Ludgerikirche und ist umgeben von 2- bis 3-geschossiger, geschlossener Bebauung mit überwiegender Wohnnutzung. Das Grundstück liegt nicht im Bereich - 9 - V/0816/2021 eines Bebauungsplanes, sodass die Erweiterungsmaßnahme nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Das Schulgebäude fällt unter die Altstadtsatzung. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen sowie der Prüfung verschiedener Lösungsansätze hat sich der Abriss der Gymnastikhalle und die Errichtung eines 3-geschossigen Neubaus an dieser Stelle sowie die Aufstockung des angrenzenden Klassentraktes auf 3 Geschosse als Fortführung des vorhandenen Satteldachs als Lösung ergeben. Die Schule nutzt aktuell überwiegend die vorhandene Einfach-Sporthalle am Standort und fährt zusätzlich zum Sportunterricht zur Großsporthalle Berg Fidel. Aufgrund ihrer geringen Größe wird die Gymnastikhalle überwiegend abends von Vereinen genutzt. Aufgrund fehlender anderer Möglichkeiten zur Erweiterung des Schulgebäudes zur Schaffung der erforderlichen Räumlichkeiten zur Umstellung auf G9 unter Beibehaltung der festgelegten 5-Zügigkeit gibt es zum Abriss der Gymnastikhalle erkennbar keine Alternative, auch wenn dadurch die Situation für den Vereinssport in der Innenstadt verschlechtert wird. Vom Abriss der Gymnastikhalle wären derzeit 8 Vereine betroffen, die aufgrund fehlender Hallenkapazitäten ihr Angebot nach derzeitigem Stand nicht mehr anbieten könnten. Die Gymnastikhalle zählt aus denkmalpflegerischer Sicht nicht zur erhaltenswerten Substanz aus den 1950er Jahren. Diese Erweiterungsmaßnahmen ermöglichen eine Umsetzung des G9- Raumprogramms sowie zusätzlich eines Kursraumes aus dem additiven Raumprogramm. Aktuell werden 6 Unterrichtsräume und 1 Kursraum im Gebäude der Aegidii-Ludgeri-Grundschule mitgenutzt. Diese Raumnutzung muss auch nach der Erweiterung auf dem eigenen Schulgrundstück beibehalten werden. Die Planungskosten für ein VGV-Verfahren und die Leistungsphasen 1 und 2 belaufen sich auf rund 170.000 € brutto. Zu 1.2: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 5-zügig Das G9-Raumprogramm am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium für die 5-Zügigkeit umfasst eine Nutzungsfläche von 325 m² (5 Unterrichtsräume). Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 442 m² (2 Fachräume Naturwissenschaften inklusive Sammlungsraum, 1 Musikraum, 1 Kunstraum, 1 Informatikraum sowie Verwaltungsfläche) ermittelt und mit der Schule abgestimmt. Die Umsetzung des additiven Raumprogramms ist am Standort Freiherr-vom-Stein-Gymnasium möglich. In der Machbarkeitsstudie wird ein Baukörper als separater Riegel südöstlich des Bestandsgebäudes vorgeschlagen. Dieser Standort wurde bereits beim Neubau des Schulgebäudes als mögliche Erweiterungsfläche ausgewiesen. Der Schulgarten würde verlagert. Der Neubau würde in angemessenem Abstand vor dem Bestandsgebäude positioniert und könnte im Obergeschoss durch Stege mit dem Bestand verbunden werden. In dem Erweiterungsbau könnte auf 2 Geschossen das komplette Raumprogramm realisiert werden. Inwieweit ggfls. andere Raumzuordnungen auch mit Bestandsräumen sinnvoll sind, müsste im weiteren Verfahren geklärt werden. Umbaumaßnahmen im Bestand sollten jedoch so gering wie möglich gehalten werden. Im Abstimmungsprozess mit der Schule hat sich ergeben, dass für das Gemeinsame Lernen auch Flächen für den Bereich Werken und eine Lehrküche am Standort geschaffen werden sollten. Diese sind bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie noch nicht berücksichtigt worden. Für einen Werk- und Maschinenraum sollte daher eine Fläche von 110 m² in das Raumprogramm aufgenommen werden. Dabei kann der Werkraum dann auch im Rahmen des Regelunterrichts mitgenutzt werden. Die Lehrküche sollte bei einer Ausstattung mit 2 Küchenzeilen eine Fläche von 50 m² erhalten. Ein angrenzender Speiseraum mit 30 m² kann multifunktional auch als Differenzierungs- oder Aufenthaltsraum genutzt werden. Ferner soll ein Nebenraum mit 10 m² eingeplant werden. Insgesamt wäre das der Machbarkeitsstudie zu Grunde liegende Raumprogramm damit um 200 m² auf insgesamt rd. 970 qm zu erweitern. - 9 - V/0816/2021 Mit der Schaffung der Fachräume für das Gemeinsame Lernen wäre gleichzeitig der Anspruch verbunden, dass das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium langfristig eine Schule des Gemeinsame Lernens bleibt. Mit der Aufnahme der zusätzlichen Flächen in das Raumprogramm, ist eine Veränderung des Baukörpers aus der Machbarkeitsstudie erforderlich. Es ist sowohl eine 3-Geschossigkeit als auch eine Grundrisserweiterung denkbar. Die Planungskosten für ein VGV-Verfahren und die Leistungsphasen 1 und 2 belaufen sich auf rund 250.000 € brutto. Zu 1.3: Gymnasium Paulinum 4-zügig Mit dem Gymnasium Paulinum wurde als G9-Raumprogramm für die 4-Zügigkeit eine Fläche von 640 qm (8 Unterrichtsräume und 4 Differenzierungsräume) abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 490 qm (3 Unterrichtsräume, 1 Fachraum Naturwissenschaften sowie 1 Selbstlernzentrum) ermittelt. . Das Gymnasium Paulinum liegt am Stadtgraben 30 im Innenstadtbereich. Alle Baumaßnahmen unterliegen der Altstadtsatzung. Eine Erweiterung der Schulräume wird durch zahlreiche Faktoren begrenzt. Ein Großteil der Schule steht unter Denkmalschutz, was zum einen wenig Veränderung an den entsprechenden Gebäudeteilen zulässt, zum anderen einen möglichen Neubau auf dem Grundstück erschwert, da ausreichend Abstand zum Denkmal gehalten werden muss. Da sich auf dem Schulgrundstück sowohl T eile der Stadtmauer befinden (Bodendenkmal) als auch schützenswerter Baumbestand sind auch hier diverse Abstandsvorgaben zu beachten. Zudem ergeben sich durch die Anordnung der Gebäude zwei räumlich voneinander getrennte Schulhofflächen. Unter Berücksichtigung dieser Maßgaben und Prüfung verschiedener Lösungsansätze hat sich im Ergebnis eine Erweiterung im Bereich des Traktes 4 als einzig mögliche Erweiterungsoption herausgestellt. Es handelt sich dabei um den Trakt, der im Innenbereich zwischen dem Haupttrakt und der Sporthalle liegt, in dem sich im Erdgeschoss die Mensa befindet. Dieser Trakt steht nicht unter Denkmalschutz. In zwei Bereichen dieses Traktes kann eine Aufstockung erfolgen. Der 2- geschossige Gebäudeteil nach Westen zur Aa im Bereich der jetzigen Dachterrasse kann eingeschossig aufgestockt werden. Außerdem kann der 3-geschossige Gebäudetrakt mit Flachdach ebenfalls eingeschossig aufgestockt werden. Diese Aufstockung im 3. OG darf jedoch nicht über die gesamte Fläche erfolgen. Sowohl nach Westen zur Aa, als auch nach Osten zum denkmalgeschützten Gebäudetrakt 1 muss sich das Gebäude höhenmäßig zurücknehmen und darf nur 3-geschossig bleiben. Diese Aufstockungen können zwar während des laufenden Schulbetriebes erfolgen, es ist aber mit Lärm und Schmutz und vor allem mit räumlichen Einschränkungen auf dem Schulhof zu rechnen. Darüber hinaus ist ein Neubau als Flachdachbaukörper im Erdgeschoss des Traktes 4 möglich, der sich ca. zu einem Drittel im EG unter den aufgeständerten Bestand schiebt - analog zur im Jahr 2010 errichteten Mensa. Durch diese Erweiterungsmaßnahmen und unter Berücksichtigung von Umstrukturierungen im Bestand kann bis auf einen Differenzierungsraum das Minimalraumprogramm sowie darüber hinaus ein zentral gelegenes neues Selbstlernzentrum geschaffen werden. Darüber hinaus sind am Standort keine weiteren Flächenausweitungen möglich. Die Planungskosten für ein VGV-Verfahren und die Leistungsphasen 1 und 2 belaufen sich auf rund 230.000 € brutto. Im weiteren Verfahren ist zu klären, ob die erforderliche energetische Sanierungsmaßnahme in Trakt 4 zeitgleich mit der Aufstockung erfolgen kann. - 9 - V/0816/2021 Zu 1.4: Pascal-Gymnasium 5-zügig Mit dem Pascal-Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 5-Zügigkeit eine Fläche von 830 qm (10 Unterrichtsräume, 6 Differenzierungsräume) abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 1035 qm (1 Unterrichtsraum, 6 Kursräume, 5 Fachräume Naturwissenschaften, 1 Fachraum Informatik, 1 Selbstlernzentrum sowie Flächen für den Verwaltungsbereich) ermittelt. Das Pascal-Gymnasium liegt im Bezirk Münster-Mitte, nördlich des Cheruskerrings und südlich des Stadtparks Wienburg bzw. der angrenzenden Kleingartenanlage. Das Grundstück liegt im Bereich eines einfachen Bebauungsplanes. Hierin ist lediglich die Nutzung als Gymnasium festgelegt, sodass die Erweiterungsmaßnahme nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Im Hinblick auf den umfangreichen Raumbedarf wird als Lösung ein Neubau auf der Fläche an der Wienburgstraße vor der neuen Sporthalle vorgeschlagen. Mit diesem Neubau kann das additive Raumprogramm in Gänze erfüllt werden. Die ebenfalls untersuchte Umsetzung des Raumbedarfs im Bestand stellt keine sinnvolle Option dar, da weitere Aufstockungen mit unverhältnismäßig hohem Aufwand für die statische Ertüchtigung verbunden wären. Zusätzliche Anbauten würden die Schulhof- /Sportaußenflächen reduzieren und sind daher ebenfalls nicht empfehlenswert. Bei Umbaumaßnahmen im Bestand müsste zudem die PCB-Belastung des Gebäudes berücksichtigt werden, aufgrund derer in den letzten Jahren umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden; die benötigten Schutzvorkehrungen würden den Bauablauf erschweren. Die Schaffung der Flächen in einem Neubau ist somit im Hinblick auf den laufenden Schulbetrieb sowie die enormen Kosten und Unsicherheiten beim „Bauen im Bestand“ für die Schule und auch aus wirtschaftlicher Sicht die beste Lösung. Im weiteren Verfahren sind in Abstimmung mit der Schule sowohl das Raumprogramm für den Neubau als auch Umbauten im Bestand festzulegen, um sinnvolle funktionale Zusammenhänge unter Berücksichtigung des pädagogischen Konzeptes zu gewährleisten. Umbaumaßnahmen im Bestand sollten jedoch so gering wie möglich gehalten werden. Im Hinblick auf die Umsetzung der hier vorgeschlagenen Maßnahme wird der im Bereich der Sporthalle für das Weiterbildungskolleg bzw. die Halle zu schaffende Parkplatz in T eilen zunächst provisorisch angelegt. Der jetzt anstehende Bau der Parkfläche muss im Zuge der Baumaßnahmen für den Neubau überarbeitet werden. Die im Rahmen des aktuellen Sporthallenneubaus nachgewiesene Stellplatzanzahl bleibt gewährleistet. Die Planungskosten für ein VGV-Verfahren und die Leistungsphasen 1 und 2 belaufen sich auf rund 500.000 € brutto. Zu 1.5 und 2.: Ratsgymnasium 4-zügig Die Umstellung von G8 auf G9 setzt am Ratsgymnasium für die 4-Zügigkeit einen Nachweis von einer Fläche von ca. 500 m² voraus, welche im Wesentlichen den Vorgaben des ermittelten G9- Raumprogramms (430 qm) entspricht. Weitere Flächen zur Umsetzung des für die Schule ermittelten additiven Raumprogramms konnten im Rahmen der Machbarkeitsstudie nicht ermittelt werden. Mit der Machbarkeitsstudie wird als einzig umsetzbares Ergebnis eine Aufstockung des U-förmigen Gebäudeteils zur Gropperstraße vorgeschlagen. Die Aufstockung des Verwaltungs- und Fachraumtraktes um ein weiteres Geschoss ermöglicht eine Erweiterung um eine Fläche von ca. 500 qm. Die Flächenerweiterung von rund 500 qm bedingt die Verlegung des in der Machbarkeitsstudie verorteten Aufzugs innerhalb des Baukörpers außerhalb des Baufeldes, um sowohl das Baufeld als auch den Bestand der unteren Etagen nicht zu minimieren. Unter dieser Vorgabe wird das G9- Raumprogramm durch die Aufstockung der gesamten Flächen erreicht. Zusätzliche Flächen zur Umsetzung des additiven Raumprogramms konnten im Rahmen der bisherigen Machbarkeitsstudie nicht verifiziert werden. - 9 - V/0816/2021 Um T eiledes additiven Raumprogramms umzusetzen und dem Ratsgymnasium als Ganztagsschule eine Schulentwicklung zu ermöglichen, wurde im Laufe der Beratungsgespräche mit allen Beteiligten eine zusätzliche Erweiterungsoption am Schulstandort in Betracht gezogen, welche im weiteren Planungsverfahren als zusätzlicher Schritt von der Verwaltung zu prüfen ist. Bei positivem Ergebnis ist in Abhängigkeit von Kosten und Nutzen ein erweiterter Grundsatzbeschluss zu erwirken. Die Raumzuordnung der Flächen muss mit Blick auf die Bestandsräume und die noch zu prüfende Hinzuziehung zusätzlicher Flächen im weiteren Verfahren geprüft werden. Umbaumaßnahmen im Bestand sollten jedoch so gering wie möglich gehalten werden. Bei einer Aufstockung des Gebäudeteils im laufenden Schulbetrieb ist mit Einschränkungen zu rechnen, der Schulbetrieb während der Baumaßnahme ist sicherzustellen. Spätestens zum VgV- bzw. Wettbewerbsverfahren wird eine Aussage vorliegen, ob eine zusätzliche Erweiterung grundsätzlich am Standort möglich ist. Die Planungskosten für ein VGV-Verfahren und die Leistungsphasen 1 und 2 belaufen sich auf rund 185.000 € brutto. Zu 1.6: Schillergymnasium 4-zügig Mit dem Schiller-Gymnasium wurde als G9-Raumprogramm für die 4-Zügigkeit eine Fläche von 876 qm (6 Unterrichtsräume, 6 Differenzierungsräume und 2 Fachräume Naturwissenschaften) abgestimmt. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 260 qm (1 Selbstlernzentrum sowie Flächen für den Verwaltungsbereich) ermittelt. Das Grundstück des Schillergymnasiums befindet sich im Kreuzviertel der Stadt Münster. Im Süden wird es durch die Heerdestraße begrenzt, in östlicher Richtung verläuft die Gertrudenstraße und im Westen liegt die Finkenstraße. Die Gebäude des Schillergymnasiums liegen im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nordviertel und sind prägend für das Orts- und Straßenbild. Das Vorhaben muss sich entsprechend den Kriterien des § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Gebäude sind in T eilbereichenunterkellert. Die Lösung sieht vor, zum einen ungenutzte Potentiale im Untergeschoss des Altbaus zugänglich zu machen und zum anderen, die vorhanden baulichen Lücken des 2. Obergeschosses (Staffelgeschoss) des Gebäudeteils Finkenstraße zu schließen. Ferner ist eine Aufstockung des Gebäudeteils Finkenstraße um ein weiteres Staffelgeschoss vorgesehen. Durch diese Maßnahmen kann das additive Raumprogramm geschaffen werden. Die Planungskosten für ein VGV-Verfahren und die Leistungsphasen 1 und 2 belaufen sich auf rund 250.000 € brutto. Vergabeverfahren Sobald der Grundsatzbeschluss zur Erweiterung der 6 Gymnasien gefasst ist, sollen zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenleistung Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) durchgeführt werden. Bei einzelnen Maßnahmen mit komplexen Entscheidungs- und hohen gestalterischen Bewertungsnotwendigkeiten werden ggfls. Architektenwettbewerbe vorgeschaltet. Ziel ist es, das gesamte Programm möglichst effizient abzuwickeln, um eine Fertigstellung der Maßnahmen bis zum Sommer 2026 gewährleisten zu können. Zu 3: Beibehaltung der festgelegten Zügigkeit Alle 6 Schulen haben versichert, dass bei einer Realisierung der nun vorgeschlagenen Erweiterungsmaßnahmen die festgelegten Zügigkeiten beibehalten werden können. - 9 - V/0816/2021 Zu 4: Stellenbedarfe Schulsekretariate und Hausmeisterdienste Ein wesentliches Kernelement für die Bemessung der Personalstunden für die Schulsekretariate sind die Schülerzahlen. Durch die Umstellung auf G9 und die Beibehaltung der festgelegten Zügigkeit werden die Schülerzahlen steigen, da ein zusätzlicher Jahrgang zu unterrichten ist. Insgesamt ist gemäß aktuellem Berechnungsschlüssel davon auszugehen, dass dadurch zusätzliche 0,75 bis 1,0 VZÄ Schulsekretäre/-innen benötigt werden. Grundlage für die Bemessung der Personalstunden für die Hausmeisterdienste sind u. a. die Flächen der Gebäude und des Grundstücks. Wenn Schulstandorte erweitert werden, stellen die Flächenerweiterungen eine veränderte Berechnungsgrundlage für die Hausmeisterdienste dar. Anhand der beabsichtigten Umbauten ergibt sich daher ein zusätzlicher Bedarf an Schulhausmeistern/-innen in Höhe von voraussichtlich 0,6 bis 1,0 VZÄ. Für die Schulhausmeister/-innen entstehen bei den prognostizierten 1,0 VZÄ Kosten in Höhe von 5.746 € pro Jahr pro 0,1 VZÄ ab Fertigstellung der einzelnen Baumaßnahme, insgesamt also 57.460 € für 1,0 VZÄ in EG07 ab 2026. Für die Schulsekretärinnen sind es pro 0,1 VZÄ 5.424 €, insgesamt 54.240 € für 1,0 VZÄ in EG06. Hier entstehen die Kosten nicht ab Fertigstellung der Baumaßnahme, sondern erst mit dem Aufwachsen der Schülerzahlen. Die Mehrbedarfe werden zu gegebener Zeit auf der Grundlage der Entwurfspläne ermittelt und im Rahmen der Baubeschlüsse vorgelegt. Die konkreten Mehrbedarfe sind dann im Rahmen der Stellenplanberatungen abzusichern. Die Aufwendungen für Einrichtung und Ausstattung werden über die Baukosten finanziert, für IT- Ausstattung werden entsprechend der steigenden Schülerzahl höhere Aufwendungen entstehen, die zum augenblicklichen Zeitpunkt nicht beziffert werden können. Zu 5: Sporthallenbedarfe Durch die Umstellung auf G9 und den damit verbundenen Anstieg der Anzahl der zu unterrichtenden Klassen wird auch der Sportstundenbedarf steigen auf das Niveau vor der Umstellung auf G8. Selbst die mit G8 reduzierten Sportstundenbedarfe der Innenstadtgymnasien können aktuell nicht komplett in den an den einzelnen Gymnasialstandorten vorhandenen Sporthallen gedeckt werden, sodass auch in andere Hallen ausgewichen werden muss. Die Schaffung zusätzlicher Sporthallenkapazitäten ist auf den untersuchten Schulgrundstücken aufgrund der beengten Grundstückssituationen nicht möglich. Die Mehrbedarfe sind im Rahmen der zu erarbeitenden integrierten gesamtstädtischen Sportentwicklungsplanung standortübergreifend zu berücksichtigen (vgl. Vorlage V/0150/2021/1). Zu 6: Kosten Zur Finanzierung der Sachentscheidung sind zunächst nur Planungskosten für die 6 Schulbaumaßnahmen zu finanzieren. Die Planungskosten bis einschl. Leistungsphase 2 HOAI belaufen sich für alle 6 Schulbaumaßnahmen auf insgesamt geschätzt rund 1.585.000 €. Nach derzeitigen Erkenntnissen wird sich der grobe Kostenrahmen zur Umsetzung der 6 Maßnahmen auf insgesamt rd. 65 Mio. € belaufen. Genauere Kosten können erst nach Vorliegen konkreterer Entwürfe ermittelt werden. Ziel ist es aber, den Kostenrahmen von 65 Mio. € einzuhalten. Mit dem Gesetz zur Regelung des Belastungsausgleichs zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (Belastungsausgleichsgesetz G9) hat das Land NRW beschlossen, einen finanziellen Ausgleich für wesentliche Belastungen der Gemeinden und Kreise als Schulträger infolge des 13. Schulrechtsänderungsgesetzes zu gewähren. Die Zuschusshöhe lässt sich allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nach den Formulierungen im Gesetz noch nicht auf eine einzelne Kommune hochrechnen. - 9 - V/0816/2021 Zu 7: Aufwendungen in zukünftigen Haushalten Mit dem avisierten Investitionsvolumen und den damit verbundenen Flächenzuwächsen werden die jährlichen Folgekosten für Instandhaltung, Energie und Reinigung von rd. 1 Mio. € jährlich zukünftige Haushalte belasten. Die zusätzlichen Finanzierungsaufwendungen (Abschreibung und Zinsen) können erst nach Festlegung der Zuschüsse für die Investitionen bestimmt werden. Im ungünstigsten Fall (keine Landeszuschüsse) können diese Aufwendungen eine Höhe von 1,8 Mio. € erreichen (siehe Anlage 1, Folgelastenberechnung). Da der städtische Haushalt zukünftig weiter strukturell unausgeglichen sein wird, bedeutet die hier avisierte zusätzliche Haushaltsbelastung, dass an anderer Stelle eine Kompensation erforderlich wird. Zu 8 und 9: Entsperrung der Stellen und weitere Stellenbedarfe Mit der Beschlussfassung über die Vorlagen V/0705/2018/2 sowie in der Folge der Vorlage V/0618/2019 wurden im Zusammenhang mit der Beauftragung einer externen übergeordneten Projektsteuerung 2,5 Stellen gesperrt. Der damalige Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government hat dazu am 02.07.2019 u. a. beschlossen, dass von den insgesamt lt. Vorlage V/0705/2018/2 erforderlichen 14,5 Stellen zunächst 12 Stellen ausgeschrieben werden. Ob und wie viele von den verbleibenden 2,5 Stellen noch benötigt werden, wird im Abgleich mit den Aufgaben der externen Projektsteuerung entschieden. Die Freigabe erfolgt durch den Ausschuss. Seither hat der Handlungsdruck im Schulbau deutlich zugenommen und es zeigt sich zunehmend, dass die Umsetzungsgeschwindigkeit der Schulbauprojekte unter den derzeitigen Rahmenbedingungen und mit den derzeitigen Ressourcen nicht ausreicht, um die Bedarfe zu decken. Die Erweiterung der Gymnasien im Zuge der Umstellung auf G9 ist kommunale Pflichtaufgabe und nicht disponibel. Angesichts des doch nicht unerheblichen Umfangs der Maßnahmen ist ein umgehender Projektstart erforderlich, für den jedoch die personelle Ressource erforderlich ist. Die Verwaltung empfiehlt deshalb dazu die Freigabe der gesperrten Stellen. Für den Zeitraum der Planung und Erstellung der Gebäude/ Erweiterungen entstehen voraussichtlich weitere befristete Stellenbedarfe in Höhe von 2 Stellen im Amt für Immobilienmanagement, über deren Bereitstellung auf Basis des Projektfortschritts zum Stellenplan 2023 zu befinden ist. Für die Umsetzung der erforderlichen Umgestaltung bzw. Wiederherstellung der Außenflächen ist im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit ein zusätzlicher Stellenbedarf von bis zu 2 Stellen erforderlich. Der konkrete Stellenbedarf hängt von der individuellen Planung der Projekte sowie von der Realisierungsvariante ab und ist in den Stellenplanberatungen 2023 entsprechend abzusichern. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Folgelastenberechnung - 9 - V/0816/2021
Anlage A
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Anlage A zur V/0816/2021 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll der Grundsatzbeschluss zur Erweiterung von 6 Gymnasien herbeigeführt werden. Ziel ist es, die räumlichen Voraussetzungen zur Beibehaltung der festgelegten Zügigkeiten auch unter G 9 zu schaffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen- lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschl. der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung.“ Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind zunächst nur die Planungskosten in Höhe von rd. 1.585.000 € zu finanzieren; die hierfür erforderlichen Mittel sind veranschlagt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Nach dem Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bei den Planungen zur Erweiterung der Gymnasialstandorte werden u.a. die Anforderungen an Barrierefreiheit und die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster berücksichtigt.
Anlage1_Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 28.12.21 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0301 Leistungen für Schulen - 1601Allg. Finanzwirtschaft Investitionsmaßnahme: G8 nach G9 Jahr der Fertigstellung: 0 Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 65.000.000,00 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 65.000.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 65.000.000,00 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 0,00 0,00 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 65.000.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 780.000,00 27,93 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 225.360,00 8,07 Zwischensumme 0 1.005.360,00 36,00 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 0 812.500,00 29,09 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 0 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 0 975.000,00 34,91 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 975.000 € p.a. + Tilgung (3 %) 1.950.000 € p.a. = Schuldendienst 2.925.000 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 2.792.860,00 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 0 0,00 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 0,00 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 2.792.860,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 4,30 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Wienburgstraße
- Gropperstraße
- Heerdestraße
- Gertrudenstraße
- Finkenstraße
- Am Stadtgraben 30
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0816/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.11.2021
- Erstellt
- 26.10.2021 17:02