Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024
Beschlussvorlage Ausschuss 2071/2024 vom 24.07.2024
Stand: Am 05.09.2024 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren geändert beschlossen.
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Anlage 1 Förderübersicht
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Anlage 1: Übersicht - Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024 - Fördervorschläge der Verwaltung Anlage 2 Aktives Leben e.V. Junkersdorf 1.901,00 2.082,00 2.082,00 9.508,00 1.400,00 682,00 2.082,00 3 Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e.V. 7.050,00 7.758,00 7.758,00 7.200,00 3.000,00 4.758,00 7.758,00 4 Bürgertreff 1006 e.V. 8.830,00 8.500,00 8.500,00 12.000,00 810,00 7.690,00 8.500,00 5 Deutscher Schwerhörigenbund DSB 8.970,00 8.970,00 11.281,95 5.650,00 4.000,00 4.970,00 8.970,00 6 Eltern bleiben- Bündnis von Müttern und Vätern Väteraufbruch für Kinder 1.500,00 1.500,00 2.697,04 477,47 1.500,00 0,00 1.500,00 7 Küchengespräche im St. Vinzenzhaus 2.556,00 1.580,00 3.415,50 430,50 1.149,50 430,50 1.580,00 8 Pro Retina e.V. 0,00 4.820,00 4.820,00 1.320,00 3.500,00 1.320,00 4.820,00 9 Trauerfrühstück im St. Vinzenzhaus 2.556,00 3.000,00 4.870,50 430,50 2.569,50 430,50 3.000,00 10 Unter einem Dach in Köln e.V. 1.635,00 1.746,00 1.746,00 1.418,00 1.046,00 700,00 1.746,00 11 Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V. 3.400,00 4.740,00 4.740,00 1.400,00 3.340,00 1.400,00 4.740,00 12 Wir sind stark 2.500,00 2.500,00 2.500,00 1.500,00 1.100,00 1.400,00 2.500,00 13 Zurück in die Zukunft e.V. 7.711,00 7.711,00 7.711,00 36.000,00 911,00 6.800,00 7.711,00 Trauerdinner im Herz Jesu Stift * 2.556.00 0,00 Junge Alte e.V. ** 2.150,00 0,00 Initiative Dritte Lebensphase I.D.L. *** 1.000,00 0,00 Sozialverband e.V. SoVD**** 2.556,00 0,00 Summe 56.871,00 54.907,00 62.121,99 77.334,47 24.326,00 30.581,00 54.907,00 Haushaltsansatz 92.500,00 92.500,00 Fördervorschlag 56.871,00 54.907,00 Restsumme für Gruppen, die bei der Selbsthilfe- Kontaktstelle Zuschüsse beantragen 35.629,00 37.593,00 * kein Antrag aus gesundheitlichen Gründen ** kein Antrag wegen Vereinsauflösung *** kein Antrag, da auskömmliche Mittel vorhanden **** kein Antrag wegen interner Umstrukturierung (EUR) Fördervor- schlag Sachkosten (EUR) Fördervor- schlag Miete Selbsthilfegruppe bzw. Verein (EUR) Finanzie- rungslücke lt. Antrag (EUR) Zuschuss 2023 (EUR) Beantragter Zuschuss 2024 (EUR) Miete oder Mietanteil (EUR) Fördervor- schlag 2024 insgesamt -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 2071/2024 Freigabedatum 24.07.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024 Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt, entsprechend der Empfehlung des Unterausschusses Selbsthilfegruppen, im Haushaltsjahr 2024 die Selbsthilfegruppen im Sozialbereich gemäß der beigefügten Anlage 1 zu fördern. Dazu gehört auch die Förderung von Selbsthilfegruppen, die ihre Mittel nicht direkt von der Stadt erhalten, sondern über die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln gefördert werden. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 92.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich sind im Teilergebnisplan 0504, Frei- willige Sozialleistungen und Diversity, des Haushaltsplanes 2024, in Teilplanzeile 15 Mittel für „Z für Selbsthilfegruppen und an Verbände“ in Höhe von 92.500 Euro veranschlagt. Die für 2024 gestellten Anträge wurden nach den geltenden Kriterien zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft und sind alle in Anlage 1 er- fasst. Im Ergebnis werden insgesamt 54.907,00 an die Selbsthilfegruppen im sozialen Bereich aus- gezahlt. Wenn der Fördervorschlag der Verwaltung die im Antrag benannte voraussichtliche Finanzie- rungslücke unterschreitet bzw. vom beantragten Zuschuss abweicht, liegen folgende Gründe vor: 1. Teilausgaben sind nicht förderfähig. 2. Die tatsächlichen Sachkosten übersteigen die Sachkostenpauschale von 3.000,00 Euro. 3. Bereits in den Vorjahresanträgen wurden die voraussichtlichen Kosten höher angegeben, 3 als der spätere Verwendungsnachweis belegen konnte. 4. Vor dem Hintergrund der Verwendungsnachweise der Vorjahre hat die/der Antragsteller*in mit sehr großer Wahrscheinlichkeit weitere Einnahmen zu erwarten. 5. Der Vorschlag der Verwaltung orientiert sich an den eingereichten Übersichtslisten der Einnahmen und Ausgaben der letzten zwei Jahre, sowie an der Höhe des Kassenstandes. Die Verwaltung schlägt vor, die verbleibenden Mittel in Höhe von 37.593,00 Euro gem. Anlage 1 der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Förderung städtisch nicht geförderter Selbsthilfegrup- pen zur Verfügung zu stellen.
Beratungsverlauf
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05.09.2024
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.2, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen
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