2830/2024
Förderung einer Selbsthilfegruppe im Sozialbereich 2024
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 2830/2024 Freigabedatum 30.09.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung einer Selbsthilfegruppe im Sozialbereich 2024 Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt, entsprechend der Empfeh- lung des Unterausschusses Selbsthilfegruppen im Haushaltsjahr 2024 die Selbsthilfegruppe „Eltern bleiben – Bündnis von Müttern und Vätern Väteraufbruch für Kinder“ gemäß der beige- fügten Anlage 1, Ziffer 6 zu fördern. Unterausschuss Selbsthilfegruppen 10.10.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 10.10.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich sind im Teilergebnisplan 0504, Frei- willige Sozialleistungen und Diversity, des Haushaltsplanes 2024, in Teilplanzeile 15 Mittel für „Z für Selbsthilfegruppen und an Verbände“ in Höhe von 92.500 Euro veranschlagt. In der Sitzung des UA Selbsthilfegruppen am 05.09.2024 hat der Ausschuss weiteren Bera- tungsbedarf festgestellt. Die Entscheidung über die Förderung der Selbsthilfegruppe “Eltern bleiben – Bündnis für Mütter und Väter Väteraufbruch für Kinder“ gemäß Anlage 1 För- derübersicht Ziffer 6 wurde in die Sondersitzung am 10.10.2024 zurückgestellt. Die übrigen Förderungen wurden unverändert beschlossen (2071/2024). Begründung der Dringlichkeit: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren hat in seiner Sitzung vom 05.09.2024 die Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024 beschlossen. Hierbei wurde eine Beschlussfassung für den Verein Anlage 1 Ziffer 6, wegen Beratungsbedarfs zurückgestellt, um über diese in einer Sondersitzung des Unterausschusses Selbsthilfegruppen am 10.10.2024 vorberatend eine Beschlussempfehlung auszusprechen und in der anschließen- 3 den Sitzung des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und Senioren abschließend zu entschei- den.
Anlage 01 Förderübersicht
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Anlage 1: Übersicht - Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024 - Fördervorschläge der Verwaltung Anlage 2 Aktives Leben e.V. Junkersdorf 1.901,00 2.082,00 2.082,00 3 Bürgergemeinschaft Rathenauplatz e.V. 7.050,00 7.758,00 7.758,00 4 Bürgertreff 1006 e.V. 8.830,00 8.500,00 8.500,00 5 Deutscher Schwerhörigenbund DSB 8.970,00 8.970,00 8.970,00 6 Eltern bleiben- Bündnis von Müttern und Vätern Väteraufbruch für Kinder 1.500,00 1.500,00 1.500,00 7 Küchengespräche im St. Vinzenzhaus 2.556,00 1.580,00 1.580,00 8 Pro Retina e.V. 0,00 4.820,00 4.820,00 9 Trauerfrühstück im St. Vinzenzhaus 2.556,00 3.000,00 3.000,00 10 Unter einem Dach in Köln e.V. 1.635,00 1.746,00 1.746,00 11 Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V. 3.400,00 4.740,00 4.740,00 12 Wir sind stark 2.500,00 2.500,00 2.500,00 13 Zurück in die Zukunft e.V. 7.711,00 7.711,00 7.711,00 Trauerdinner im Herz Jesu Stift * 2.556.00 0,00 Junge Alte e.V. ** 2.700,00 0,00 Initiative Dritte Lebensphase I.D.L. *** 1.000,00 0,0 0 Sozialverband e.V. SoVD**** 2.556,00 0,00 Summe 54.865,00 54.907,00 54.907,00 Haushaltsansatz 92.500,00 92.500,00 Fördervorschlag 54.865,00 54.907,00 Restsumme für Gruppen, die bei der Selbsthilfe- Kontaktstelle Zuschüsse beantragen 35.629,00 37.593,00 * kein Antrag aus gesundheitlichen Gründen ** kein Antrag wegen Vereinsauflösung *** kein Antrag, da auskömmliche Mittel vorhanden **** kein Antrag wegen interner Umstrukturierung Selbsthilfegruppe bzw. Verein (EUR) Zuschuss 2023 (EUR) Beantragter Zuschuss 2024 (EUR) Fördervor- schlag 2024 insgesamt
Anlage 02 Anlage 6 Eltern bleiben Bündnis von Müttern und Vätern Väteraufbruch für Kinder Kopie aus der Vorlage 2070 2024
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Anlage 6 Förderung von Selbsthilfegruppen im Sozialbereich 2024 Antragsteller: Eltern bleiben – Bündnis von Müttern und Vätern Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. Drosselbartstr. 7, 51067 Köln (www.vafk-koeln.de) Antragsdatum: 03.01.2023 und 15.06.2023 Aktivitäten/Projektbeschreibung: Der Verein besteht seit 1997 und hat 311 Mitglieder, davon 121 in Köln. Er wurde von Vätern gegründet, die von einer Trennung betroffen sind. 15% der Mitglieder sind weiblich, überwie- gend Mütter, die von ihren Kindern getrennt leben. Der Verein berät Eltern, um sie bei Fragen rund um das Sorgerecht und Umgangsrecht zu unterstützen. Im Jahr 2023 wurde der Verein umbenannt: „Eltern bleiben – Bündnis von Müttern und Vätern, Väteraufbruch für Kinder, Kreisverein Köln e.V.“ Die Ziele des Vereins sind: - die Aufrechterhaltung der Beziehung der Kinder zu beiden Elternteilen nach einer Trennung bzw. Scheidung, - die Gleichstellung von nicht-ehelichen zu den ehelichen Kindern, - die Förderung von Bildungsarbeit zur Wahrnehmung gemeinsamer elterlicher Verantwortung, - die Förderung der Emanzipation von Vätern aus dem herkömmlichen Rollenverständnis. Dies beinhaltet die Förderung der Vater-Kind-Beziehung und die Aufwertung einer stärkeren Hinwendung von Vätern zu Kindern. Der Verein bietet neben den Treffen der Selbsthilfegruppe auch für viele Nicht-Mitglieder fol- gende Angebote an: - Einzelberatung zum Thema Jugendamt, Familiengericht, Familienberatung, Mediation etc. - Begleitung zum Jugendamt, bei Gericht usw. - pro Jahr ca. 18 Seminare für Trennungseltern, sowie Vorträge, Fortbildungen, Fachtagungen - Öffentlichkeitsarbeit durch Veranstaltungen und seine Homepage - Lobbyarbeit bei Fachverbänden, Behörden und politischen Parteien Die Selbsthilfegruppe trifft sich an jedem ersten und dritten Dienstagabend für drei Stunden im FamilienForum im Agnesviertel mit durchschnittlich fünf Personen. Wechselnd finden die Tref- fen per Zoom-Konferenz statt. Gefördert werden die Aktivitäten von betroffenen Frauen und Männern aus Köln, um Gefühle und Erfahrungen auszutauschen. Die Treffen sollen einen Rahmen bieten, in dem Tipps und Erfahrungen ausgetauscht werden können, um eine starke und gesunde Beziehung zu den Kindern zu pflegen. Die Verwaltung empfiehlt einen Zuschuss in der beantragten Höhe, die sich auf den Selbsthil- febereich bezieht. Einige Teile der Vereinsarbeit sind nicht zuschussfähig, da diese über die Selbsthilfeaktivitäten hinausgehen. Circa die Hälfte der Mitglieder und Besucher*innen kom- men nicht aus Köln. Sie tragen aber über ihre Beiträge zur Finanzierung bei und der bean- tragte Zuschuss deckt nur einen kleinen Teil der köln-spezifischen Ausgaben ab. Anlage 02 Kopie der Anlage 6 aus der Vorlage 2070/2024 2 Die Verwaltung empfiehlt die beantragte Zuschusshöhe. EUR Förderung 2023 Sachkostenzuschuss 1.500,00 Mietkostenzuschuss 0,00 Gesamt 1.500,00 202 4 Voraussichtliche Ausgaben Sachkosten 3.259,57 Mietkosten 477,47 Gesamt 3.737 ,04 Voraussichtliche Einnahmen Zuschuss 1.000,00 Sonstiges 40,00 Gesamt 1.0 40,00 Voraussichtliche Finanzierung Ausgaben 3.737,04 Einnahmen 1.040,00 Finanzierungslücke 2.697 ,04 Beantragter Zuschuss 1.500,00 Fördervorschlag Sachkosten 1.500,00 Mietkosten 0,00 Gesamt 1.500,00 Bisher gezahlt 1.125,00
Anlage 03 Zur Kenntnisnahme: Schreiben des Vereins EBBMV Rat der Stadt Köln Fördergeld V2 Kopie vom 06.10.2024
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12) ELTERN BÜNDNISVON BLEIBEN mürttern uno vÄteRN Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Geschäftsführung Rat Rathaus Spanischer Bau 50667 Köln Per Email’ u @stadt-koeln.de Köln, den 06.10.2024 Förderung einer Selbsthilfegruppe im Sozialbereich 2024 1. Sondersitzung des Unterausschusses Selbsthilfegruppen - 10.10.2024 - 14:30- 15:30 - Ratssaal Rückholrecht nach $ 6 der Zuständigkeitsordnung Sehr geehrte Mitglieder des Rates der Stadt Köln, die Dienststelle V/503/1 der Stadt Köln empfiehlt in ihrer Beschlussvorlage 2830/2024 für die 1. Sondersitzung des Unterausschusses Selbsthilfegruppen und die 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 10.10.2024 „im Haushaltsjahr 2024 die Selbsthilfegruppe „Eltern bleiben - Bündnis von Müttern und Vätern Väteraufbruch für Kinder“ gemäß der beigefügten Anlage 1, Ziffer 6 zu fördern.“ Bereits in den Sitzungen der genannten (Unter-)Ausschüsse am 05.09.2024 wurden zwölf der dreizehn Fördergeldanträge bewilligt. Für den Fördergeldantrag unserer Selbsthilfegruppe gab es einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage, mit dem Ziel uns im Jahr 2024 erstmalig seit vielen Jahren nicht bei der Fördergeldvergabe zu berücksichtigen. Auf unsere Intervention hin wurde der Beschluss über unseren Antrag auf den 10.10.2024 verschoben. Trotz mehrfacher Nachfragen bei den Vorsitzenden der (Unter-Jausschüsse und den Unterzeichnern des Änderungsantrages wird uns weder eine Begründung in der Sache mitgeteilt, noch eine Rechtsgrundlage für die nichtöffentliche Behandlung des Sachverhalts in der 4. Sitzung des Unterausschusses am 05.09.2024, noch Gelegenheit zu einer Stellungnahme in der Ausschusssitzung gewährt. AG Köln, VR 13580 | Postfach 511047, 50946 Köln | Sitz: Drosselbartstraße 7, 51067 Köln vorstand@eltern-bleiben-koeln.de | www.eltern-bleiben-koeln.de 12) ELTERN BÜNDNISVON BLEIBEN mürttern uno vÄteRN Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. Eine Wertschätzung ehrenamtlichen Bürgerengagements sieht für uns anders aus, Wir werden regelmäßig von der Stadt Köln eingeladen, z.B. zur Teilnahme am Ehrenamtstag, am Weltkindertag oder am Kölner BarCamp. Im September hatten wir einen Stand beim Kölner Weltkindertag und haben zusammen mit der Bundesinitiative Großeltern Spiele für Kinder angeboten und deren Eltern und Großeltern über unsere Unterstützungsmöglichkeiten informiert. Wir haben uns mit der Bitte um Unterstützung an das Büro der Oberbürgermeisterin (Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements (FABE)) und den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden gewandt. Letzterer hat, entgegen 8 30 GO NRW i.V.m. 8 43 Absatz 2 GO NRW, unsere Beschwerde an die Stelle weitergeleitet, über deren Vorgehen wir uns beschwert haben. Dagegen haben wir Widerspruch eingelegt (siehe Anhang). Zusammenfassend bitten wir Sie gemäß 5 6 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln, die Befassung und Entscheidung in der Sache und bezüglich unserer Beschwerde durch den Rat der Stadt Köln selbst vorzunehmen, hilfsweise auf die Oberbürgermeisterin zu übertragen. Mit freundlichen Grüßen für den Vorstand Heike Gerhards | Markus Koenen | Dr. Michael Niegel Allen Kindern beide Eltern. ELTERN BLEIBEN | BÜNDNIS VON MÜTTERN UND VÄTER Väteraufbruch für Kinder - Kreisverein Köln e.V. Anlagen: AG Köln, VR 13580 Vereinssitz | Drosselbartstraße 7, 51067 Köln vorstand@vafk-koeln.de www.vafk-koeln.de 12) ELTERN BÜNDNISVON BLEIBEN mürttern uno vÄteRN Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. 1. Beschlussvorlage 2830/2024 2. Anlage 1 zur Beschlussvorlage 3. Beschlussvorlage 2071/2024 4. Änderungsantrag AN/1152/2024 5. Beschlussprotokoll 26. Sitzung Sozialausschuss 6. E-Mail des Vorsitzenden Floris Rudolph vom 04.09.2024 7.Schriftsatz der Geschäftsführung des Unterausschusses Selbsthilfegruppen vom 26.09.2024 8. Unser Schreiben an das Büro der Oberbürgermeisterin vom 14.09.2024 9. E-Mail-Antwort aus dem Büro der Oberbürgermeisterin vom 24.09.2024 10. Erneute E-Mail an das Büro der Oberbürgermeisterin vom 06.10.2024 11. _ Schreiben an den Beschwerdeausschuss vom 14.09.2024 12. _Antwortschreiben des Beschwerdeausschusses vom 30.09.2024 13. _ Unser Widerspruch an den Beschwerdeausschuss vom 06.10.2024 AG Köln, VR 13580 Vereinssitz | Drosselbartstraße 7, 51067 Köln vorstand@vafk-koeln.de www.vafk-koeln.de
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2830/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.10.2024
- Erstellt
- 11.09.2024 11:15