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V/0903/2016

Managementkontrakt (MMK) mit der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Zoo GmbH)

Vorlagen 13.10.2016

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Managementkontrakt (MMK) mit der Zoo GmbH

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Managementkontrakt (MMK) mit der Zoo GmbH

8087 Zeichen

Mit den Regelungen dieser Vereinbarung werden die Erwartungen, die die Gesellschafter an 
die Gesellschaft haben und wie beide Parteien dazu beitragen können, diese zu erreichen, 
beschrieben und hinreichend fixiert. 
 
Während im ersten Teil der Vereinbarung zeitlich dauerhafte Regelungen in einem 
strategischen Sinne inhaltlich und qualitativ geregelt werden sollen, werden im zweiten Teil 
zeitlich befristete Regelungen hinsichtlich bestimmter Qualitäts- und Quantitätsziele für die 
Laufzeit der Vereinbarung bestimmt. 
 
Die Partner sind sich einig, dass die Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Zoo 
GmbH) aufgrund ihrer aktuellen und zukünftigen Aufgaben (gemäß Ratsbeschluss vom 
05.11.2014 (Vorlage V/0756/2014)) in die Informationskategorie B und in das Steuerungscluster 
I einzuordnen ist. Damit unterliegt die Zoo GmbH einer halbjährlichen Berichtspflicht und gilt als 
Zuschussbeteiligung mit mittelfristig festgelegtem Budget. 
 
Durch die Regelungen dieser Vereinbarung wird den Beteiligungsgrundsätzen und der 
Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex) 
Rechnung getragen. 
 
 
 
 
2.1. Zielbestimmungen der Zoo GmbH 
 
2.1.1. Gesellschaftszweck und Gemeinnützigkeit 
 
2.1.1.1. Gesellschaftszweck 
 
Als Gesellschaftszweck ist im Gesellschaftsvertrag § 2 vom 12.12.2002 aufgeführt: 
 
Managementkontrakt 
zwischen der 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH als Gesellschaft 
und den Gesellschaftern: 
Westfälischer Zoologischer Garten e.V. 
und 
Stadt Münster 
1. Präambel 
2. Zeitlich dauerhafte Regelungen

(1) „Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Zoologischen Gartens in Münster. 
 
(2) Die Gesellschaft soll die Liebe zum Tier und zur Natur und die Kenntnisse von ihnen 
wecken und fördern. Es gehört zu ihren Aufgaben, die Zootiere nach dem neuesten Stand 
tiergärtnerischer Kenntnisse zu halten und Arterhaltung zu betreiben. Ihre Einrichtungen 
sollen der naturwissenschaftlichen Belehrung und der zoologischen Forschung dienen. 
 
(3) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der 
Gesellschaftszweck gefördert werden kann.“ 
 
 
2.1.1.2. Gemeinnützigkeit 
 
Hierzu führt § 3 des Gesellschaftsvertrages aus: 
 
(1) „Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne 
der §§ 51 ff. AO. 
 
(2) Die Gesellschaft hat als gemeinnütziges Unternehmen keine Gewinnerzielungsabsicht. Sie 
ist bestrebt, die notwendigen Ausgaben durch Eintrittsgelder, Spenden und sonstige 
Zuschüsse Dritter zu decken.“ 
 
Der durch die Gemeindeordnung (GO) vorgeschriebene öffentliche Zweck der Gesellschaft ist 
durch den Gesellschaftsgegenstand erfüllt. Die Tätigkeitsfelder, in denen sich das 
Aufgabenspektrum der Zoo GmbH bewegt, sind im Sinne der GO als nicht wirtschaftliche 
Betätigung (§ 107 Abs. 2 Nr. 2 GO) einzustufen. 
 
 
2.1.2. Oberziele 
 
 Artenschutz 
 Edukation 
 Forschung 
 Freizeit 
Die Verfolgung dieser gleichwertigen Oberziele ist durch Beschluss des Rates der Stadt 
Münster vom 13.11.1996 (Vorlage V/0797/1996) festgelegt worden. 
 
Darüber hinaus verfolgt der Zoo das Ziel, die Beschäftigungssituation von schwerbehinderten 
Menschen zu verbessern (HFA Vorlage 591/2011). 
 
 
2.1.3. Teilziele 
 
Im Folgenden werden die Teilziele der Zoo GmbH untergliedert in allgemeine Aufgaben der 
Gesellschaft, Sachziele sowie Finanzziele. Beide Bereiche beinhalten die zeitlich dauerhaften 
Ziele und sind aus den bisherigen Tätigkeiten sowie aus den zukünftig zu übernehmenden 
Aufgaben abgeleitet.

Allgemeine Aufgaben der Gesellschaft und Sachziele: 
Allgemeine Aufgaben der Gesellschaft 
 Betrieb eines zoologischen Gartens in Münster, insbesondere durch 
o Entwicklung, Erneuerung, Instandhaltung, Reparatur und Pflege aller zooeigenen 
Anlagen 
o Weiterentwicklung und Optimierung der Zusammenarbeit zwischen dem Pferdemuseum, 
Robbenhaven und dem Zoo 
o Führung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe (insbesondere Zooparkplatz, sowie Zooshop) 
o Kooperation mit dem Verein Westfälischer Zoologischer Garten e.V. 
 Mitgliedschaft und Engagement in nationalen und internationalen Vereinen und 
Verbänden usw. 
 Funktion als Multiplikator gegenüber Politik und der Öffentlichkeit 
 Betreuung der Gremien der Gesellschaft 
 
 
Sachziele 
 
Die nachstehenden Sachziele und Aufgaben der Zoo GmbH werden den Oberzielen wie folgt 
zugeordnet: 
 Artenschutz 
o Ex-situ-Artenschutz 
 Betrieb des Allwetterzoos als –Ex-situ-Artenschutzzentrum nach der Richtlinien von 
EEP, EAZA und WAZA 
 Betrieb des Internationalen Zentrums für Schildkrötenschutz und der 
Forscherwerkstatt (in Zusammenarbeit mit der Zoologischen Gesellschaft für Arten 
und Populationsschutz) 
o In-situ-Artenschutz 
 Betrieb des In-situ-Artenschutzzentrums innerhalb des Zoologischen Gartens 
 In-situ-Artenschutz für ausgewählte Projekte (derzeitiger Schwerpunkt: Südostasien) 
 
 Edukation 
o Weiterentwicklung des Leitbildes „Tiere begreifen und hautnah erleben“ 
o Zoopädagogik (Schule im Zoo) und deren weitere Entwicklung 
o Entwicklung und Umsetzung eines ökologischen Leitbildes 
 
 Forschung 
 
 Kooperation mit der Universität und IZW sowie anderen wissenschaftlichen Institutionen. 
o Betreuung von Forschungsarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen 
o Betreuung von wissenschaftlichen Praktika und Volontariaten 
o Wissenstransfer 
 
 Freizeit 
o Touristischer Schwerpunkt der Stadt Münster 
o Kooperation mit Nachbareinrichtungen 
o Integration des Zoos in die Kulturarbeit der Stadt Münster

Finanzziele 
 
Die Finanzziele der Zoo GmbH leiten sich unmittelbar aus den o. a. allgemeinen 
Geschäftsaufgaben und Sachzielen ab: 
 
 Optimierung des Kostendeckungsgrades 
 
 Erfüllung des Gesellschaftszweckes auf der Basis der jeweils beschlossenen 
Wirtschaftspläne sowie der dazu festgelegten Zuschüsse 
 
 Weiterentwicklung der Spendenakquisition 
 
 
 
 
3.1. Finanzziele 
 
Ausgehend vom Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 und der mittelfristigen Zooplanung  2016 - 
2021 stellen die Parteien fest, dass die Stadt Münster ihrer Verpflichtung und Verantwortlichkeit 
gegenüber der Zoo GmbH nachhaltig nachkommt. 
 
Folgender Zuschuss wird vereinbart: 
 
- Kj 2017 3,8 Mio. € 
- Kj 2018 3,9 Mio. € 
- Kj 2019 3,9 Mio. € 
- Kj 2020 4,0 Mio. € 
- Kj 2021 4,2 Mio. € 
 
Darüber hinaus wird festgestellt, dass während der Laufzeit des Managementkontraktes von 
Seiten des Zoos ein Masterplan erstellt wird und hierfür  zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt 
werden müssen. 
 
3.2. Kenngrößen zur Zielerreichung 
 
Als Bewertungsmaßstab für das Erreichen der Sachziele gilt unter der Voraussetzung, dass die 
unter 3.1. genannten Rücklagenzuführungen durch die Stadt Münster erfolgen, die Erreichung 
der in den vom Aufsichtsrat zu genehmigenden jährlichen Wirtschaftsplänen festgelegten 
monetären Zielgrößen. 
 
Als nichtmonetäre Zielgrößen für das Erreichen der Sachziele werden festgelegt: 
 Erhaltung der Artenvielfalt im Zoo 
 Kooperation mit Zoos in NRW und BRD 
 Besucheraufkommen von 550.000 Personen pro Jahr 
 Festigung der Zahl der Schulklassen und Schüler, die die Schule im Zoo besuchen, mit 
jährlich 6500 Schülern in 250 Klassen 
 
3.3. Nebenbedingungen 
 
Keine 
3. Zeitlich befristete Regelungen

Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit von fünf Jahren und endet am 31.12.2021. Die Parteien 
verpflichten sich, spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung Verhandlungen über eine 
weitere Zielvereinbarung zu beginnen. 
 
 
 
 
Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrundsätze und die Rahmenrichtlinie  für 
Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex). 
 
Die Zoo GmbH unterliegt einer halbjährlichen Berichtspflicht. 
Der Sachstand bei der Umsetzung der Oberziele und der Teilziele ist mindestens einmal pro 
Jahr im Aufsichtsrat vorzustellen und zu beraten. 
 
 
Münster, den Dezember 2016 
 
 
 
Für die Zoo GmbH: Für den Westfälischer Zoologischer Garten e. V.: 
 
 
 
  
 
 
 
Für die Stadt Münster: 
 
 
 
 
4. Laufzeit der Vereinbarung 
5. Sonstige Regelungen

Beschlussvorlage

4276 Zeichen

V/0903/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Managementkontrakt (MMK) mit der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Zoo 
GmbH) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.11.2016 Rat Einbringung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.12.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Managementkontraktes wird zugestimmt. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der Laufzeit des Kontraktes ein Masterplan 
entwickelt wird, wodurch zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden müssen. 
 
3.  Die Laufzeit des Managementkontraktes beträgt fünf Jahre für den Zeitraum des Kalender-
jahres 2017 bis einschließlich 2021. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass folgender Zuschussbetrag an die Zoo GmbH vorgesehen ist: 
 
- 2017 3,8 Mio. € 
- 2018 3,9 Mio. € 
- 2019 3,9 Mio. € 
- 2020 4,0 Mio. € 
- 2021 4,2 Mio. € 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0903/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Günther 
Ruf: 
492-2035 
E-Mail: 
GuentherJ@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.10.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0903/2016 
Begründung: 
 
1. Vorbemerkung 
 
In 2015 waren für mehrere Beteiligungen: Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Wohn - 
und Stadtbau GmbH, Münster Marketing, Westfälische Baui ndustrie GmbH, Stadtwerke Münster 
GmbH, für die Jahre 2016 – 2020 Vorlagen zu Managementkontrakten zu verabschieden. Der Rat hat 
in seiner Sitzung am 16.12.2015 beschlossen, diese Kontrakte zunächst für eine ei njährige Laufzeit 
zu beschließen. Nunmehr werd en bis auf die Stadtwerke Münster GmbH die Ko ntrakte für die o.g. 
Gesellschaften für die Jahre 2017  - 2021 vorgelegt. Der Managementkontrakt für die Stadtwerke 
Münster GmbH soll aufgrund struktureller Überlegungen im Konzern ggfs. zu einem späteren Zei t-
punkt vorgelegt werden. 
Ziel aller Kontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie auch dem 
städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs - und Finanzierungssicherheit zu geben. Insofern 
sind Hauptadressat der Kontrakte die Gesellschafterin Stadt Münster einerseits und  die Gesellschaft 
andererseits. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen Haushaltsdisziplin bzw. der Kon-
solidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in den Managementkontra k-
ten mit Belastungen für den allgemeinen Haushalt entsprechende Entlastungen (Deckung) zu scha f-
fen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. 
 
 
2. Begründung im Einzelnen 
 
Mit der Vorlage V/0401/2002 „Optimierung des Beteiligungsmanagements und des B eteiligungscon-
trollings – Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben“ 
hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in Abhängig-
keit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportf olios für die einzelnen Gesellschaften Zielvereinb a-
rungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt zwischen der Trägerin und der Beteiligung zu 
fixieren sind. 
 
In dem Managementkontrakt werden die quantitativen und qualitativen Zielerwartungen der Gese ll-
schafter der Zoo GmbH (Zooverein und Stadt Münster) und deren Beiträge zur Erreichung dieser Zie-
le beschrieben. Ausgehend von zeitlich dauerhaft festgelegten Oberzielen (Teilziffer 2.1.2) werden in 
den Teilziffern 2.1.3 und 3.1 unbefristete Sach - und Finanzziele formuliert. Als Bewe rtungsmaßstab 
für das Erreichen dieser Ziele werden monetäre und nichtmonetäre Zielgrößen (Teilziffer 3.2) fixiert. 
 
Der als Anlage beigefügte Managementkontrakt basiert auf einem Entwurf der Verwaltung in Zusa m-
menarbeit mit de r Geschäftsführung der Zoo GmbH nach dem Vorbild des vorangegangenen M a-
nagementkontraktes (Vorlage V/0742/2015), den der Rat zunächst nur für ein Jahr beschlossen hat. 
 
Der neue Managementkontrakt sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2021 vor. Spätestens ein Jahr vor 
Vertragsablauf soll mit Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung begonnen werden. Weitere 
Einzelheiten sind dem beiliegenden Entwurf zum Managementkontrakt zu entnehmen. 
 
 
 
 
I.V. 
 
Gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage

- 3 - 
V/0903/2016

Beratungsverlauf (3)

16.11.2016 Rat
TOP 27.3 Einbringung Entscheidung

Beschluss: Vorlage eingebracht

Zur Sitzung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.07.2017 Rat
TOP 18.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0903/2016
Typ
Vorlagen
Datum
13.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37