V/0903/2016
Managementkontrakt (MMK) mit der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Zoo GmbH)
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Managementkontrakt (MMK) mit der Zoo GmbH
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Mit den Regelungen dieser Vereinbarung werden die Erwartungen, die die Gesellschafter an die Gesellschaft haben und wie beide Parteien dazu beitragen können, diese zu erreichen, beschrieben und hinreichend fixiert. Während im ersten Teil der Vereinbarung zeitlich dauerhafte Regelungen in einem strategischen Sinne inhaltlich und qualitativ geregelt werden sollen, werden im zweiten Teil zeitlich befristete Regelungen hinsichtlich bestimmter Qualitäts- und Quantitätsziele für die Laufzeit der Vereinbarung bestimmt. Die Partner sind sich einig, dass die Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Zoo GmbH) aufgrund ihrer aktuellen und zukünftigen Aufgaben (gemäß Ratsbeschluss vom 05.11.2014 (Vorlage V/0756/2014)) in die Informationskategorie B und in das Steuerungscluster I einzuordnen ist. Damit unterliegt die Zoo GmbH einer halbjährlichen Berichtspflicht und gilt als Zuschussbeteiligung mit mittelfristig festgelegtem Budget. Durch die Regelungen dieser Vereinbarung wird den Beteiligungsgrundsätzen und der Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex) Rechnung getragen. 2.1. Zielbestimmungen der Zoo GmbH 2.1.1. Gesellschaftszweck und Gemeinnützigkeit 2.1.1.1. Gesellschaftszweck Als Gesellschaftszweck ist im Gesellschaftsvertrag § 2 vom 12.12.2002 aufgeführt: Managementkontrakt zwischen der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH als Gesellschaft und den Gesellschaftern: Westfälischer Zoologischer Garten e.V. und Stadt Münster 1. Präambel 2. Zeitlich dauerhafte Regelungen (1) „Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Zoologischen Gartens in Münster. (2) Die Gesellschaft soll die Liebe zum Tier und zur Natur und die Kenntnisse von ihnen wecken und fördern. Es gehört zu ihren Aufgaben, die Zootiere nach dem neuesten Stand tiergärtnerischer Kenntnisse zu halten und Arterhaltung zu betreiben. Ihre Einrichtungen sollen der naturwissenschaftlichen Belehrung und der zoologischen Forschung dienen. (3) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann.“ 2.1.1.2. Gemeinnützigkeit Hierzu führt § 3 des Gesellschaftsvertrages aus: (1) „Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO. (2) Die Gesellschaft hat als gemeinnütziges Unternehmen keine Gewinnerzielungsabsicht. Sie ist bestrebt, die notwendigen Ausgaben durch Eintrittsgelder, Spenden und sonstige Zuschüsse Dritter zu decken.“ Der durch die Gemeindeordnung (GO) vorgeschriebene öffentliche Zweck der Gesellschaft ist durch den Gesellschaftsgegenstand erfüllt. Die Tätigkeitsfelder, in denen sich das Aufgabenspektrum der Zoo GmbH bewegt, sind im Sinne der GO als nicht wirtschaftliche Betätigung (§ 107 Abs. 2 Nr. 2 GO) einzustufen. 2.1.2. Oberziele Artenschutz Edukation Forschung Freizeit Die Verfolgung dieser gleichwertigen Oberziele ist durch Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 13.11.1996 (Vorlage V/0797/1996) festgelegt worden. Darüber hinaus verfolgt der Zoo das Ziel, die Beschäftigungssituation von schwerbehinderten Menschen zu verbessern (HFA Vorlage 591/2011). 2.1.3. Teilziele Im Folgenden werden die Teilziele der Zoo GmbH untergliedert in allgemeine Aufgaben der Gesellschaft, Sachziele sowie Finanzziele. Beide Bereiche beinhalten die zeitlich dauerhaften Ziele und sind aus den bisherigen Tätigkeiten sowie aus den zukünftig zu übernehmenden Aufgaben abgeleitet. Allgemeine Aufgaben der Gesellschaft und Sachziele: Allgemeine Aufgaben der Gesellschaft Betrieb eines zoologischen Gartens in Münster, insbesondere durch o Entwicklung, Erneuerung, Instandhaltung, Reparatur und Pflege aller zooeigenen Anlagen o Weiterentwicklung und Optimierung der Zusammenarbeit zwischen dem Pferdemuseum, Robbenhaven und dem Zoo o Führung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe (insbesondere Zooparkplatz, sowie Zooshop) o Kooperation mit dem Verein Westfälischer Zoologischer Garten e.V. Mitgliedschaft und Engagement in nationalen und internationalen Vereinen und Verbänden usw. Funktion als Multiplikator gegenüber Politik und der Öffentlichkeit Betreuung der Gremien der Gesellschaft Sachziele Die nachstehenden Sachziele und Aufgaben der Zoo GmbH werden den Oberzielen wie folgt zugeordnet: Artenschutz o Ex-situ-Artenschutz Betrieb des Allwetterzoos als –Ex-situ-Artenschutzzentrum nach der Richtlinien von EEP, EAZA und WAZA Betrieb des Internationalen Zentrums für Schildkrötenschutz und der Forscherwerkstatt (in Zusammenarbeit mit der Zoologischen Gesellschaft für Arten und Populationsschutz) o In-situ-Artenschutz Betrieb des In-situ-Artenschutzzentrums innerhalb des Zoologischen Gartens In-situ-Artenschutz für ausgewählte Projekte (derzeitiger Schwerpunkt: Südostasien) Edukation o Weiterentwicklung des Leitbildes „Tiere begreifen und hautnah erleben“ o Zoopädagogik (Schule im Zoo) und deren weitere Entwicklung o Entwicklung und Umsetzung eines ökologischen Leitbildes Forschung Kooperation mit der Universität und IZW sowie anderen wissenschaftlichen Institutionen. o Betreuung von Forschungsarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen o Betreuung von wissenschaftlichen Praktika und Volontariaten o Wissenstransfer Freizeit o Touristischer Schwerpunkt der Stadt Münster o Kooperation mit Nachbareinrichtungen o Integration des Zoos in die Kulturarbeit der Stadt Münster Finanzziele Die Finanzziele der Zoo GmbH leiten sich unmittelbar aus den o. a. allgemeinen Geschäftsaufgaben und Sachzielen ab: Optimierung des Kostendeckungsgrades Erfüllung des Gesellschaftszweckes auf der Basis der jeweils beschlossenen Wirtschaftspläne sowie der dazu festgelegten Zuschüsse Weiterentwicklung der Spendenakquisition 3.1. Finanzziele Ausgehend vom Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 und der mittelfristigen Zooplanung 2016 - 2021 stellen die Parteien fest, dass die Stadt Münster ihrer Verpflichtung und Verantwortlichkeit gegenüber der Zoo GmbH nachhaltig nachkommt. Folgender Zuschuss wird vereinbart: - Kj 2017 3,8 Mio. € - Kj 2018 3,9 Mio. € - Kj 2019 3,9 Mio. € - Kj 2020 4,0 Mio. € - Kj 2021 4,2 Mio. € Darüber hinaus wird festgestellt, dass während der Laufzeit des Managementkontraktes von Seiten des Zoos ein Masterplan erstellt wird und hierfür zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden müssen. 3.2. Kenngrößen zur Zielerreichung Als Bewertungsmaßstab für das Erreichen der Sachziele gilt unter der Voraussetzung, dass die unter 3.1. genannten Rücklagenzuführungen durch die Stadt Münster erfolgen, die Erreichung der in den vom Aufsichtsrat zu genehmigenden jährlichen Wirtschaftsplänen festgelegten monetären Zielgrößen. Als nichtmonetäre Zielgrößen für das Erreichen der Sachziele werden festgelegt: Erhaltung der Artenvielfalt im Zoo Kooperation mit Zoos in NRW und BRD Besucheraufkommen von 550.000 Personen pro Jahr Festigung der Zahl der Schulklassen und Schüler, die die Schule im Zoo besuchen, mit jährlich 6500 Schülern in 250 Klassen 3.3. Nebenbedingungen Keine 3. Zeitlich befristete Regelungen Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit von fünf Jahren und endet am 31.12.2021. Die Parteien verpflichten sich, spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung Verhandlungen über eine weitere Zielvereinbarung zu beginnen. Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrundsätze und die Rahmenrichtlinie für Beteiligungen der Stadt Münster (Public Corporate Governance Kodex). Die Zoo GmbH unterliegt einer halbjährlichen Berichtspflicht. Der Sachstand bei der Umsetzung der Oberziele und der Teilziele ist mindestens einmal pro Jahr im Aufsichtsrat vorzustellen und zu beraten. Münster, den Dezember 2016 Für die Zoo GmbH: Für den Westfälischer Zoologischer Garten e. V.: Für die Stadt Münster: 4. Laufzeit der Vereinbarung 5. Sonstige Regelungen
Beschlussvorlage
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V/0903/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Managementkontrakt (MMK) mit der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (Zoo GmbH) Beratungsfolge 16.11.2016 Rat Einbringung 07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.12.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Managementkontraktes wird zugestimmt. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der Laufzeit des Kontraktes ein Masterplan entwickelt wird, wodurch zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden müssen. 3. Die Laufzeit des Managementkontraktes beträgt fünf Jahre für den Zeitraum des Kalender- jahres 2017 bis einschließlich 2021. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass folgender Zuschussbetrag an die Zoo GmbH vorgesehen ist: - 2017 3,8 Mio. € - 2018 3,9 Mio. € - 2019 3,9 Mio. € - 2020 4,0 Mio. € - 2021 4,2 Mio. € Vorlagen-Nr.: V/0903/2016 Auskunft erteilt: Herr Günther Ruf: 492-2035 E-Mail: GuentherJ@stadt-muenster.de Datum: 13.10.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0903/2016 Begründung: 1. Vorbemerkung In 2015 waren für mehrere Beteiligungen: Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Wohn - und Stadtbau GmbH, Münster Marketing, Westfälische Baui ndustrie GmbH, Stadtwerke Münster GmbH, für die Jahre 2016 – 2020 Vorlagen zu Managementkontrakten zu verabschieden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 beschlossen, diese Kontrakte zunächst für eine ei njährige Laufzeit zu beschließen. Nunmehr werd en bis auf die Stadtwerke Münster GmbH die Ko ntrakte für die o.g. Gesellschaften für die Jahre 2017 - 2021 vorgelegt. Der Managementkontrakt für die Stadtwerke Münster GmbH soll aufgrund struktureller Überlegungen im Konzern ggfs. zu einem späteren Zei t- punkt vorgelegt werden. Ziel aller Kontrakte ist es, den jeweiligen Gesellschaften bzw. dem Eigenbetrieb sowie auch dem städtischen Haushalt eine mehrjährige Planungs - und Finanzierungssicherheit zu geben. Insofern sind Hauptadressat der Kontrakte die Gesellschafterin Stadt Münster einerseits und die Gesellschaft andererseits. In besonderer Weise wird angesichts der notwendigen Haushaltsdisziplin bzw. der Kon- solidierungsnotwendigkeit darauf hingewiesen, dass für Veränderungen in den Managementkontra k- ten mit Belastungen für den allgemeinen Haushalt entsprechende Entlastungen (Deckung) zu scha f- fen sind, wenn nicht der Haushaltsausgleich gefährdet werden soll. 2. Begründung im Einzelnen Mit der Vorlage V/0401/2002 „Optimierung des Beteiligungsmanagements und des B eteiligungscon- trollings – Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben“ hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erweitern, dass in Abhängig- keit vom Steuerungscluster des Beteiligungsportf olios für die einzelnen Gesellschaften Zielvereinb a- rungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt zwischen der Trägerin und der Beteiligung zu fixieren sind. In dem Managementkontrakt werden die quantitativen und qualitativen Zielerwartungen der Gese ll- schafter der Zoo GmbH (Zooverein und Stadt Münster) und deren Beiträge zur Erreichung dieser Zie- le beschrieben. Ausgehend von zeitlich dauerhaft festgelegten Oberzielen (Teilziffer 2.1.2) werden in den Teilziffern 2.1.3 und 3.1 unbefristete Sach - und Finanzziele formuliert. Als Bewe rtungsmaßstab für das Erreichen dieser Ziele werden monetäre und nichtmonetäre Zielgrößen (Teilziffer 3.2) fixiert. Der als Anlage beigefügte Managementkontrakt basiert auf einem Entwurf der Verwaltung in Zusa m- menarbeit mit de r Geschäftsführung der Zoo GmbH nach dem Vorbild des vorangegangenen M a- nagementkontraktes (Vorlage V/0742/2015), den der Rat zunächst nur für ein Jahr beschlossen hat. Der neue Managementkontrakt sieht eine Laufzeit bis zum 31.12.2021 vor. Spätestens ein Jahr vor Vertragsablauf soll mit Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung begonnen werden. Weitere Einzelheiten sind dem beiliegenden Entwurf zum Managementkontrakt zu entnehmen. I.V. Gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage - 3 - V/0903/2016
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0903/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37