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V/0809/2012

Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2013

Vorlagen 17.10.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2012, TOP 19.4

Anlagen 1 und 2

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Beschlussvorlage

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Anlagen 1 und 2

4867 Zeichen

Anlage 1 
zur Ratsvorlage V/0809/2012 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2013 
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster in seiner Sitzung am 12.12.2012 beschlossen. 
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige 
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: 
I. Personalkosten je Stunde 
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 
Normalstunde: 34,43 € 33,02 € 26,39 €
1/6 Stundensatz 5,74 € 5,50 € 4,40 €
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 2,94 € 2,85 € 2,63 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 2,94 € 2,85 € 2,63 €
Sonntags 25% 3,68 € 3,56 € 3,29 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 5,15 € 4,98 € 4,61 €
Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 19,86 € 19,23 € 17,77 €
Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. 
Zeitzuschläge je Stunde:

Anlage 1 
zur Ratsvorlage V/0809/2012 
II. Sachkosten je Stunde: 
je 1/6 
Stunde 
in EURO 
je Stunde 
in EURO 
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 2,00 € 12,00 €
Lkw bis 7,5 t 1,67 € 10,00 €
Lkw über 7,5 t 4,00 € 24,00 €
Kehrmaschine 4,00 € 24,00 €
Kleinkehrmaschine 4,50 € 27,00 €
Pressmüllwagen 4,50 € 27,00 €
III. Allgemeines 
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz  zugrunde gelegt. 
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für 
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. 
Die Entgelte unter Ziffer IV. a) bis h) und j) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis 
zu 10 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen.
Das Entgelt unter Ziffer IV. i) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung aus dem Containerdienst 
AWM kann bis zu 20 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. 
IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen 
a) Altholz A I - III 
b) Altholz A IV 
c) Wurzelstöcke 
d) Wertstoffgemische 
e) Styropor 
f) Flachglas 
g) Reifen 
h) Grünabfälle 
i) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung a. d. Containerdienst AWM 
j) Mineralwolle 
k) Asbestabfälle 
Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2013 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.
30,00 €/t 
60,00 €/t 
45,00 €/t 
130,00 €/t 
60,00 €/t 
60,00 €/t 
2,50 €/Stück 
140,00 €/t 
195,00 €/t 
45,00 €/t 
170,00 €/t

Anlage 2 
zur Ratsvorlage V/0809/2012 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2012 
Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster in seiner Sitzung am 14.12.2011 beschlossen. 
Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige 
Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: 
I. Personalkosten je Stunde 
Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 
Normalstunde: 35,41 € 33,84 € 25,81 €
1/6 Stundensatz 5,90 € 5,64 € 4,30 €
Zeitzuschläge je Stunde: Handwerker Fahrer Hilfskräfte 
Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 
Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 2,79 € 2,70 € 2,49 €
Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 2,79 € 2,70 € 2,49 €
Sonntags 25% 3,49 € 3,37 € 3,12 €
24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 4,88 € 4,72 € 4,36 €
Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 18,82 € 18,21 € 16,83 €
Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen.

Anlage 2 
zur Ratsvorlage V/0809/2012 
II. Sachkosten je Stunde: 
je 1/6 
Stunde 
in EURO 
je Stunde 
in EURO 
Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 1,67 € 10,00 €
Lkw bis 7,5 t 1,50 € 9,00 €
Lkw über 7,5 t 3,83 € 23,00 €
Kehrmaschine 3,17 € 19,00 €
Kleinkehrmaschine 3,67 € 22,00 €
Pressmüllwagen 3,83 € 23,00 €
III. Allgemeines 
Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz  zugrunde gelegt. 
Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für 
Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. 
Die Entgelte unter Ziffer IV. a) bis h) und j) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis 
zu 10 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen.
Das Entgelt unter Ziffer IV. i) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung aus dem Containerdienst 
AWM kann bis zu 20 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. 
IV. Entgeltliste - Abfälle zur Verwertung 
a) Altholz A I - III 30,00 €/t 
b) Altholz A IV 60,00 €/t 
c) Wurzelstöcke 45,00 €/t 
d) Wertstoffgemische 130,00 €/t 
e) Styropor 60,00 €/t 
f) Flachglas 60,00 €/t 
g) Reifen 2,50 €/Stück 
h) Grünabfälle 45,00 €/t 
i) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung a. d. Containerdienst AWM 170,00 €/t 
j) Mineralwolle 150,00 €/t 
Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2012 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.

Beschlussvorlage

5790 Zeichen

V/0809/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2013 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.11.2012 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2013“ wird beschlossen 
(Anlage 1). 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NRW o bliegt dem Rat neben der Festse t-
zung allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festse t-
zung allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte. 
 
Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühr en erhoben, son-
dern privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, s o-
fern keine individuelle Kostenberechnung erfolgt. 
 
Die Tarifleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den z u 
leistenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme 
von verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen. 
 
 
Personalkosten 
 
Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngruppen wurden an hand der Durchschnittss-
ätze für das Jahr 2012 – aufgestellt durch das Personal - und Organisationsamt – einschließlich 
eines Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages ermittelt. Eine Veränderung des Durchschnitt s-
kostensatzes resultiert im Wesentlichen aus t ariflich bedingten Lohnsteigerungen, aus geleisteten 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0809/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Dornseif 
Ruf: 
60 52 16 
E-Mail: 
Dornseif@awm.stadt-muenster.de  
Datum: 
12.11.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0809/2012 
und ausgezahlten Überstundenentgelten, aus Mehrkosten aufgrund von Beförderungen der Mita r-
beiter und aus Minderkosten aufgrund des Ausscheidens älterer Mitarbeiter in den Ruhestand. 
 
Für die im Rahmen di eser Vorlage entscheidenden Entgeltgruppen sind folgende Veränderungen 
gegenüber dem Vorjahr eingetreten. Der Stundensatz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 4 steigt 
um 2,2% auf 26,39 Euro. Der Satz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 6 sinkt um 2,4% auf 33,0 2 
Euro und der Satz eines Mitarbeiters eingestuft in Lohngruppe 7 sinkt um 2,7% auf 34,43 Euro. 
 
 
Sachkosten 
 
Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts -, Werkstatt- 
und Betriebskosten. Für die Kalkulation der Fahrzeugta rife werden die tatsächlichen aus der B e-
triebsabrechnung ermittelten Ist-Kosten zugrunde gelegt. 
 
Die Veränderungen gegenüber dem Vo rjahr resultieren maßgeblich aus den deutlich gestiegenen 
Preisen für Dieselkrafts toff. Die Stundensätze für einen Pressmüll wagen und eine Kleinkehrm a-
schine steigen auf 27,00 Euro, die Sätze für Lastkraftwagen über 7,5 to und Kehrmaschinen erh ö-
hen sich auf 24,00 Euro und der Stundensatz für den Bereitschaftswagen steigt auf 12,00 Euro. 
 
 
Entgelte für die Annahme von Abfällen 
 
Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen 1 ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus 
den Behandlungskosten der Wertstoffsortier- und der Grünabfallkompostierungsanlage einschließ-
lich des Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages. 
 
Aufgrund gestiegener externer Verwertungskosten steigt das Entgelt für die Annahme von Mineral-
faserabfällen von 150 Euro auf 195 Euro. 
 
Ab 2013 werden in den Katalog der Entgeltliste auch die Asbestabfälle aufgenommen. Der A n-
nahmepreis wird auf 140 Euro festgesetzt. Bis zum 31.12.2012 unterliegen die Asbestabfälle nach 
der gültigen Satzung dem Anschluss - und Benutzungszwang. Aufgrund bestehender vertraglicher 
Regelungen werden die Abfälle in der MBRA angenommen, umgeschlagen und auf einer gene h-
migten Deponie außerhalb de s Stadtgebietes abgelagert. Im 2. Halbjahr 2012 wurden mehrere 
zulässige Verwertungswege für Asbestabfälle geschlossen, sodass ab 2013 die Beseitigungsme n-
ge stark zunehmen wird. Da die Umschlagskapazität begrenzt ist, wurde eine Anpassung des B e-
treibervertrages vorgenommen, die einen Ausschlu ss vom Anschluss- und Benutzungszwang e r-
möglicht. Die Änderung wurde der Bezirksregierung gemeldet. 
 
Für die Annahme von Abfällen zur Verwertung 2 in der MBRA Münster wird für AWM -Kunden ein 
gegenüber dem Vorjahr ebenfalls unverändertes privatrechtliches Entgelt in Höhe von 170,00 E u-
ro/to festgelegt. Die Abfallwirtschaftsbetriebe werden ermächtigt, dieses Entgelt zur Steigerung der 
Wirtschaftlichkeit um bis zu 20 % zu verändern (siehe dazu auch Ratsvorlage 0387/2005/1. Erg.). 
 
Aufgrund der Zusammensetzung enthalten Gewerbeabfälle zur Verwertung erfahrungsgemäß ke i-
nen organisch nutzbaren Feinkornanteil für die biologische Stufe der MBRA. Mengen zur Ablag e-
rung auf der Zentraldeponie fallen somit nicht an. Da die derzeitige G ebühr 230,00 Euro/to beträgt 
und hierin ein Anteil von 60 Euro/to für die Ablagerung enthalten ist, ist eine Reduzierung um di e-
sen Anteil gerechtfertigt. Das Entgelt in Höhe von 170 Euro/to errechnet sich aus der Restmüllg e-
bühr von 230 Euro/to abzüglich Ablagerungskosten von 60 Euro/to. 
 
 
                                                
1 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. a) bis h) und j)bis k) 
2 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. i)

- 3 - 
V/0809/2012 
Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige Tarif als Anlage 2 beigefügt. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
Anlagen:  Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2013 
  Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2012

Beratungsverlauf (4)

27.11.2012 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2012 Hauptausschuss
TOP 18.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2012 Rat
TOP 19.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0809/2012
Typ
Vorlagen
Datum
17.10.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37