V/0809/2012
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2013
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Anlagen 1 und 2
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Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0809/2012 Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2013 Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 12.12.2012 beschlossen. Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: I. Personalkosten je Stunde Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Normalstunde: 34,43 € 33,02 € 26,39 € 1/6 Stundensatz 5,74 € 5,50 € 4,40 € Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 2,94 € 2,85 € 2,63 € Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 2,94 € 2,85 € 2,63 € Sonntags 25% 3,68 € 3,56 € 3,29 € 24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 5,15 € 4,98 € 4,61 € Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 19,86 € 19,23 € 17,77 € Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. Zeitzuschläge je Stunde: Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0809/2012 II. Sachkosten je Stunde: je 1/6 Stunde in EURO je Stunde in EURO Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 2,00 € 12,00 € Lkw bis 7,5 t 1,67 € 10,00 € Lkw über 7,5 t 4,00 € 24,00 € Kehrmaschine 4,00 € 24,00 € Kleinkehrmaschine 4,50 € 27,00 € Pressmüllwagen 4,50 € 27,00 € III. Allgemeines Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. Die Entgelte unter Ziffer IV. a) bis h) und j) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis zu 10 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. Das Entgelt unter Ziffer IV. i) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung aus dem Containerdienst AWM kann bis zu 20 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. IV. Entgeltliste für die Annahme von Abfällen a) Altholz A I - III b) Altholz A IV c) Wurzelstöcke d) Wertstoffgemische e) Styropor f) Flachglas g) Reifen h) Grünabfälle i) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung a. d. Containerdienst AWM j) Mineralwolle k) Asbestabfälle Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2013 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben. 30,00 €/t 60,00 €/t 45,00 €/t 130,00 €/t 60,00 €/t 60,00 €/t 2,50 €/Stück 140,00 €/t 195,00 €/t 45,00 €/t 170,00 €/t Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0809/2012 Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2012 Der Rat der Stadt Münster hat den nachfolgenden Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster in seiner Sitzung am 14.12.2011 beschlossen. Für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist, soweit es sich nicht um gebührenpflichtige Leistungen handelt, ein privatrechtliches Entgelt entsprechend den nachstehenden Sätzen zu zahlen: I. Personalkosten je Stunde Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Normalstunde: 35,41 € 33,84 € 25,81 € 1/6 Stundensatz 5,90 € 5,64 € 4,30 € Zeitzuschläge je Stunde: Handwerker Fahrer Hilfskräfte Egr. 7 Egr. 6 Egr. 4 Nachtarbeit 21.00 - 6.00 Uhr 20% 2,79 € 2,70 € 2,49 € Samstags 13.00 - 21.00 Uhr 20% 2,79 € 2,70 € 2,49 € Sonntags 25% 3,49 € 3,37 € 3,12 € 24. und 31.12. ab 6.00 Uhr 35% 4,88 € 4,72 € 4,36 € Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich 135% 18,82 € 18,21 € 16,83 € Die Zeitzuschläge entsprechen den gegenwärtig geltenden tarifvertraglichen Regelungen. Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0809/2012 II. Sachkosten je Stunde: je 1/6 Stunde in EURO je Stunde in EURO Einsatzwagen Bereitschaftsdienst 1,67 € 10,00 € Lkw bis 7,5 t 1,50 € 9,00 € Lkw über 7,5 t 3,83 € 23,00 € Kehrmaschine 3,17 € 19,00 € Kleinkehrmaschine 3,67 € 22,00 € Pressmüllwagen 3,83 € 23,00 € III. Allgemeines Bei der Berechnung wird je angefangene 10 Minuten 1/6 Stundensatz zugrunde gelegt. Sondervereinbarungen zwischen den Abfallwirtschaftsbetrieben und dem Auftraggeber können für Leistungen getroffen werden, die in diesem Tarif nicht berücksichtigt sind. Die Entgelte unter Ziffer IV. a) bis h) und j) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung können bis zu 10 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. Das Entgelt unter Ziffer IV. i) zur Annahme von Abfällen zur Verwertung aus dem Containerdienst AWM kann bis zu 20 % über bzw. unter dem aktuellen Preis liegen. IV. Entgeltliste - Abfälle zur Verwertung a) Altholz A I - III 30,00 €/t b) Altholz A IV 60,00 €/t c) Wurzelstöcke 45,00 €/t d) Wertstoffgemische 130,00 €/t e) Styropor 60,00 €/t f) Flachglas 60,00 €/t g) Reifen 2,50 €/Stück h) Grünabfälle 45,00 €/t i) Entgelt gemischte Abfälle zur Verwertung a. d. Containerdienst AWM 170,00 €/t j) Mineralwolle 150,00 €/t Dieser Tarif tritt ab dem 01.01.2012 in Kraft. Gleichzeitig wird der derzeit gültige Tarif aufgehoben.
Beschlussvorlage
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V/0809/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Betrifft
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2013
Beratungsfolge
27.11.2012 Werksausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung
05.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung
12.12.2012 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der „Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster im Jahr 2013“ wird beschlossen
(Anlage 1).
Begründung:
Nach § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung NRW o bliegt dem Rat neben der Festse t-
zung allgemein geltender öffentlicher Abgaben (Steuern, Beiträge, Gebühren) auch die Festse t-
zung allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte.
Soweit daher für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster keine Gebühr en erhoben, son-
dern privatrechtliche Entgelte in Rechnung gestellt werden, sind diese vom Rat festzusetzen, s o-
fern keine individuelle Kostenberechnung erfolgt.
Die Tarifleistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe beinhalten im Wesentlichen Entgelte für den z u
leistenden Bereitschaftsdienst, für Sonderabfuhren und Sonderreinigungen sowie für die Annahme
von verwertbaren Abfällen am Entsorgungszentrum und an den Recyclinghöfen.
Personalkosten
Die Personalkosten der in Betracht kommenden Lohngruppen wurden an hand der Durchschnittss-
ätze für das Jahr 2012 – aufgestellt durch das Personal - und Organisationsamt – einschließlich
eines Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages ermittelt. Eine Veränderung des Durchschnitt s-
kostensatzes resultiert im Wesentlichen aus t ariflich bedingten Lohnsteigerungen, aus geleisteten
Vorlagen-Nr.:
V/0809/2012
Auskunft erteilt:
Herr Dornseif
Ruf:
60 52 16
E-Mail:
Dornseif@awm.stadt-muenster.de
Datum:
12.11.2012
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0809/2012
und ausgezahlten Überstundenentgelten, aus Mehrkosten aufgrund von Beförderungen der Mita r-
beiter und aus Minderkosten aufgrund des Ausscheidens älterer Mitarbeiter in den Ruhestand.
Für die im Rahmen di eser Vorlage entscheidenden Entgeltgruppen sind folgende Veränderungen
gegenüber dem Vorjahr eingetreten. Der Stundensatz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 4 steigt
um 2,2% auf 26,39 Euro. Der Satz eines Mitarbeiters der Lohngruppe 6 sinkt um 2,4% auf 33,0 2
Euro und der Satz eines Mitarbeiters eingestuft in Lohngruppe 7 sinkt um 2,7% auf 34,43 Euro.
Sachkosten
Die Sachkosten ergeben sich aus Abschreibungen und Zinsen sowie den Unterhalts -, Werkstatt-
und Betriebskosten. Für die Kalkulation der Fahrzeugta rife werden die tatsächlichen aus der B e-
triebsabrechnung ermittelten Ist-Kosten zugrunde gelegt.
Die Veränderungen gegenüber dem Vo rjahr resultieren maßgeblich aus den deutlich gestiegenen
Preisen für Dieselkrafts toff. Die Stundensätze für einen Pressmüll wagen und eine Kleinkehrm a-
schine steigen auf 27,00 Euro, die Sätze für Lastkraftwagen über 7,5 to und Kehrmaschinen erh ö-
hen sich auf 24,00 Euro und der Stundensatz für den Bereitschaftswagen steigt auf 12,00 Euro.
Entgelte für die Annahme von Abfällen
Das Entgelt für die Annahme von verwertbaren Abfällen 1 ermittelt sich je nach Abfallfraktion aus
den Behandlungskosten der Wertstoffsortier- und der Grünabfallkompostierungsanlage einschließ-
lich des Verwaltungs- und Betriebskostenzuschlages.
Aufgrund gestiegener externer Verwertungskosten steigt das Entgelt für die Annahme von Mineral-
faserabfällen von 150 Euro auf 195 Euro.
Ab 2013 werden in den Katalog der Entgeltliste auch die Asbestabfälle aufgenommen. Der A n-
nahmepreis wird auf 140 Euro festgesetzt. Bis zum 31.12.2012 unterliegen die Asbestabfälle nach
der gültigen Satzung dem Anschluss - und Benutzungszwang. Aufgrund bestehender vertraglicher
Regelungen werden die Abfälle in der MBRA angenommen, umgeschlagen und auf einer gene h-
migten Deponie außerhalb de s Stadtgebietes abgelagert. Im 2. Halbjahr 2012 wurden mehrere
zulässige Verwertungswege für Asbestabfälle geschlossen, sodass ab 2013 die Beseitigungsme n-
ge stark zunehmen wird. Da die Umschlagskapazität begrenzt ist, wurde eine Anpassung des B e-
treibervertrages vorgenommen, die einen Ausschlu ss vom Anschluss- und Benutzungszwang e r-
möglicht. Die Änderung wurde der Bezirksregierung gemeldet.
Für die Annahme von Abfällen zur Verwertung 2 in der MBRA Münster wird für AWM -Kunden ein
gegenüber dem Vorjahr ebenfalls unverändertes privatrechtliches Entgelt in Höhe von 170,00 E u-
ro/to festgelegt. Die Abfallwirtschaftsbetriebe werden ermächtigt, dieses Entgelt zur Steigerung der
Wirtschaftlichkeit um bis zu 20 % zu verändern (siehe dazu auch Ratsvorlage 0387/2005/1. Erg.).
Aufgrund der Zusammensetzung enthalten Gewerbeabfälle zur Verwertung erfahrungsgemäß ke i-
nen organisch nutzbaren Feinkornanteil für die biologische Stufe der MBRA. Mengen zur Ablag e-
rung auf der Zentraldeponie fallen somit nicht an. Da die derzeitige G ebühr 230,00 Euro/to beträgt
und hierin ein Anteil von 60 Euro/to für die Ablagerung enthalten ist, ist eine Reduzierung um di e-
sen Anteil gerechtfertigt. Das Entgelt in Höhe von 170 Euro/to errechnet sich aus der Restmüllg e-
bühr von 230 Euro/to abzüglich Ablagerungskosten von 60 Euro/to.
1 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. a) bis h) und j)bis k)
2 Siehe Anlage 1 Ziffer IV. i)
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V/0809/2012
Zum Vergleich der Preisentwicklung ist der zurzeit gültige Tarif als Anlage 2 beigefügt.
I. V.
gez.
Reinkemeier
Stadtkämmerer
Anlagen: Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2013
Tarif für Leistungen der Abfallwirtschaftsbetriebe im Jahr 2012
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0809/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.10.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37