V/0305/2012/1
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Stratmannweg, Mecklenbeck (Hof Schultmann)
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Ergänzungsvorlage Beschluss
2749 Zeichen
V/0305/2012/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Stratmannweg, Mecklenbeck (Hof Schultmann) Beratungsfolge 20.06.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 27.06.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung am Stratmannweg in Mecklenbeck (Hof Schultmann), zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung mit 2 Gruppen für Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 1 Gruppe für Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 1 Gruppe für Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) insgesamt 22 u3- Plätze und 48 ü3- Plätze umfasst. Die Inbetriebnahme der Einrichtung ist für 2014 vorgesehen. 2.a Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 16 Stellplätze auf dem Gelände der Kindert ages- einrichtung errichtet werden. 3. Der Rat nimmt den Auditbericht (Anlage 3) und die Stellungnahme der Verwaltung (B e- gründung zu 3.) zur Kenntnis. 4. Die Kindertageseinrichtung wird von der Wohn- und Stadtbau als Investor errichtet. 5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe be- treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnah- Vorlagen-Nr.: V/0305/2012/1. Erg. Auskunft erteilt: Frau Eschert, Herr Philipp, Frau Kratz-Trutti Ruf: 492-5616 E-Mail: EschertM@stadt-muenster.de Datum: 18.06.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0305/2012/1 me in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vo rge- legt. 6. Der Rat bewilligt die für die Maßnahme notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel für die erforderliche Ausstattung der Gruppen mit Mobiliar und die Gesta ltung der Außenspielfl ä- che von insgesamt maximal 240.000 € für 4 Gruppen für das Haushaltsjahr 2013. Begründung: In der Sitzung der Bezirksvertretung West am 14.06.2012 ergänzten die Mitglieder der BV den Errichtungsbeschluss. Es sollen 16 Stellplätze auf dem Gelände der Kindertageseinrichtung errich- tet werden. Die Verwaltung wird diesen Vorschlag bei den Planungen umsetzen. Ein Funktionsschema, auf dem diese Stellplätze bereits dargestellt worden sind, liegt der Origina l- vorlage bereits bei. i.V. gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete
Hauptvorlage V/0305/2012 mit Anlagen
17251 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Vorlagen-Nr.:
V/0305/2012
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Frau Eschert, Herr Philipp, Frau
Kratz-Trutti
Ruf:
492-5616, 492-5111, 492-5130
E-Mail:
EschertM@stadt-muenster.de Datum:
30.05.2012
Betrifft
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Stratmannweg, Mecklenbeck
(Hof Schultmann)
Beratungsfolge
14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
20.06.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung
27.06.2012 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung am
Stratmannweg in Mecklenbeck (Hof Schultmann), zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter
Kindertagesbetreuungsangebote zu.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung mit
• 2 Gruppen für Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1)
• 1 Gruppe für Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)
• 1 Gruppe für Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3)
insgesamt 22 u3- Plätze und 48 ü3- Plätze umfasst.
Die Inbetriebnahme der Einrichtung ist für 2014 vorgesehen.
3. Der Rat nimmt den Auditbericht (Anlage 3) und die Stellungnahme der Verwaltung (Be-
gründung zu 3.) zur Kenntnis.
4. Die Kindertageseinrichtung wird von der Wohn- und Stadtbau als Investor errichtet.
5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe
betreiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen
zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetrieb-
nahme in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vor-
gelegt.
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6. Der Rat bewilligt die für die Maßnahme notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel für die
erforderliche Ausstattung der Gruppen mit Mobiliar und die Gestaltung der Außenspielflä-
che von insgesamt maximal 240.000 € für 4 Gruppen für das Haushaltsjahr 2013.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sind Kosten für Inventar, Möblierung und
Herrichtung der Spiel-/Außenanlagen in Höhe von max. 240.000 € notwendig.
Ab dem Jahr 2014 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 630.000 € an. Diesen
Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rund 238.000 € gegenüber.
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Teilfinanzplan (Zeile) 11 Auszahlungen von aktivierba-
ren Zuwendungen
0210 Zusch.z.Ausbau
KiTa-Betr.(freier Träger)
2013 240.000 Im geplanten
Budget vorge-
sehen
240.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo
Nach dem derzeitigen Stand können keine investiven Landeseinnahmen eingeplant werden, da
das u3- Ausbauprogramm am 30.06.2012 resp. 31.12.2012 - und damit vor der Fertigstellung der
Einrichtung - ausläuft.
Einnahmen können möglicherweise Maßnahmeunabhängi g im Zusammenhang mit dem beim
Land derzeit anhängigen Gesetzgebungsverfahren zur Konnexität erwartet werden.
Durch die Maßnahme entstehen ab 2014ff. jährlich weitere Aufwendungen und Erträge im Teiler-
gebnisplan, die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu berücksichtigen sind.
Eine Kalkulation zu erwartender öffentlich rechtlicher Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist nicht
möglich, da die Höhe der Elternbeiträge von der Einkommenssituation der Eltern abhängig ist.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
(Zeile) 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2014ff. 238.000 Landeszu-
schüsse zu
den Betriebs-
kosten
V/0305/2012
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Zeile 15 Transferaufwendungen 2014ff. 630.000 Betriebskosten
für Kitas freier
Träger
Begründung:
1. Bedarfs- und Versorgungssituation
Für Kinder ab 3 Jahren besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit Inkrafttreten
des Kinderförderungsgesetzes zum 01.01.2009 ist die gesetzliche Grundlage für die Ausweitung
des Betreuungsangebotes insbesondere für Kinder unter drei Jahren geschaffen worden. Ab dem
01.08.2013 haben alle Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Der Rechtsanspruch für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben bis zur Vollendung des
dritten Lebenjahres besteht auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertages-
pflege.
Im Bereich Mecklenbeck beträgt die u3- Versorgungsquote derzeit 39,5 % (66 Plätze für 167 Kin-
der).
Für die ü3- Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 132,7 %. Somit konnte bislang der her-
einwachsende Jahrgang bei den ü3- Kindern im Stadtteil versorgt werden.
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der u3- und der ü3- Kinder bereits jetzt in Mecklenbeck an-
gestiegen.
Die für Mecklenbeck geplanten Neubaugebiete lassen einen weiteren Anstieg der Kinderzahlen
erwarten.
Die Prognosen sehen einen Anstieg der ü3- Kinder von 178 Kinder auf 227 Kinder in 2013f vor.
Daher sind sowohl für die u3- als auch für die ü3- Kinder weitere Plätze in Kindertageseinrichtung
abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforderlich (sie-
he V/0137/2012).
Der Neubau dieser Einrichtung in Mecklenbeck dient damit sowohl dem notwendigen u3- Ausbau,
als auch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3- Kinder.
Für Mecklenbeck Süd werden weitere Bedarfe derzeit geprüft. Je nach demographischer Entwick-
lung kann dort gegebenenfalls im Rahmen eines Anmietmodells eine Dependance an eine bereits
bestehende Kindertageseinrichtung möglich sein.
2. Maßnahmeplanung
Die neue Kindertageseinrichtung am Stratmannweg wird als viergruppige Einrichtung mit 70 Plät-
zen errichtet. Hiervon sind 22 Plätze für Kinder unter 3 Jahren und 48 Plätze für Kinder von 3-6
Jahren.
Der Neubau wird durch einen Investor entsprechend der Erfordernisse zur Nutzung als Kinderta-
geseinrichtung errichtet.
Das erforderliche Raumprogramm und der Lageplan der neuen Einrichtung sind in der Anlage bei-
gefügt.
Für die neue Einrichtung besteht bereits Planungsrecht
In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-West am 26.04.2012 wurde im Zusammenhang mit
der Beratung zum geplanten Kita-Neubau die Verwaltung beauftragt, für den Stratmannweg ein
Sicherheitsaudit zu erstellen.
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- 4 -
V/0305/2012
Der Auditbericht (Anlage 3) wurde von einem zertifizierten Auditor aus dem Planungsbüro eber-
hardt-die ingenieure GbR aus Tecklenburg erstellt. Der Auditor hat bei seiner Auditierung den Be-
bauungsplan Nr. 396 insgesamt betrachtet.
Als Ergebnis des Auditberichtes wurden mehrere Prüfaufträge formuliert, die die Verwaltung wie
folgt beurteilt:
Durch die Grundstückseinfriedigungen (Auditbericht Pkt. 1) wird seitens der Verwaltung keine aku-
te Gefährdung des Fußgängerverkehrs gesehen. Inwieweit eine Reduzierung der Höhe möglich
und erforderlich ist, wird zeitnah geprüft.
Auf die Markierung der Stellplätze im östlichen Teil des Stratmannweges (Auditbericht Pkt. 3) wird
verzichtet. Die bereits vorhandene Pflanzinsel wird zunächst beibehalten, bis Erfahrungen zum
Verkehrsablauf mit dem Bring- und Abholverkehr vorliegen. Sofern sich die Pflanzinsel als störend
im Verkehrsablauf erweisen sollte, wird diese zu einem späteren Zeitpunkt beseitigt.
Die Überprüfung der Schleppkurven (Auditbericht Pkt. 4) hat ergeben, dass der Einmündungsbe-
reich ausreichend dimensioniert ist.
Das geplante Stellplatzangebot von 16 Stellplätzen für die Kita liegt erheblich über dem bauord-
nungsrechtlich erforderlichen Stellplatzbedarf von vier Stellplätzen und wird als ausreichend be-
trachtet.
Die Überprüfung der Anfahrbarkeit der gepl. Stellplä tze (Auditbericht Pkt. 6) hat ergeben, dass die
Stellplätze anfahrbar sind. Dennoch schlägt die Verwaltung vor, die Stellplätze zunächst proviso-
risch zu markieren. Erst wenn sich die Standorte als konfliktfrei herausgestellt haben, wird eine
endgültige Markierung vorgenommen.
Im Ergebnis der Auditierung wird die Verkehrsabw icklung im Baugebiet durch die Verwaltung als
machbar angesehen.
3. Fazit
Mit den oben ausgeführten Ausbauplanungen werden weitere dringend benötigte Plätze für u3-
und ü3- Kinder geschaffen.
i.V.
gez.
Dr. Andrea Hanke
Beigeordnete
Anlagen:
Raumprogramm
Lageplan
Sicherheitsaudit
Raumprogramm Kindertageseinrichtung Hof Schultmann
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIc = 20 Kinder - 2 - 6 J.
1x GIIc = 10 Kinder - 0 - 3 J.
1x GIIIc = 20 Kinder - 3 - 6 J.
Alle u.a. qm-Angaben sind
Mindestgrößen.
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben
A1 Gruppenraum 4 45 180
A2 Nebenraum 4 18 72
A3 Wasch-/WC 4 12 48 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 3
A4 Garderobe 4 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 4 6 24
A6 Schlafraum u3 1 20 20
A7 Schlafraum u3 3 18 54
A7a Schlafraum ü3 1 20 20
A8 Mehrzweckraum 1 55 55
ca. 4 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
486
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 20 20
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 15 15
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
A14 Beratungsraum 1 15 15
79
Kindertageseinrichtung gesamt 565
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
incl. Kinderwagenabstellfläche
für diese Flächen sind noch
ca. 150 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
C1 Außen-/Spielfläche
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
ca.
1.200
alle Funktionen sind darin
enthalten
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten
Stand 17.02.2012
Norden
589
588
597596
598
595
599600601
618617
25
I
17b 17a 17
II II II
4a
II
4
II
2
II
I
3a
II
II
7
556
564
Baugrenze
Baugrenze
Baugrenze
Baugrenze
Stratmannweg
Geh-, Fahr-, Leitungsrechtefür Anlieger u. Erschließungsträger23
I
Flur 227
Teich
589
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597596
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599600601
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II II II
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II
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II
2
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Baugrenze
Baugrenze
Baugrenze
Baugrenze
Stratmannweg
Geh-, Fahr-, Leitungsrechtefür Anlieger u. Erschließungsträger23
I
Flur 227
Teich
589
588
597596
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618617
25
I
17b 17a 17
II II II
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II
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II
2
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I
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II
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Baugrenze
Baugrenze
Baugrenze
Baugrenze
Stratmannweg
Geh-, Fahr-, Leitungsrechtefür Anlieger u. Erschließungsträger23
I
Flur 227
Teich
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588
597596
598
595
599600601
618617
25
I
17b 17a 17
II II II
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3a
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7
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564
Baugrenze
Baugrenze
Baugrenze
Baugrenze
Stratmannweg
Geh-, Fahr-, Leitungsrechtefür Anlieger u. Erschließungsträger23
I
Flur 227
Teich
Schlafraum
20,37 m²/20
Nebenraum
18,17 m²/ 18
Wasch/Wc
12,15 m²/12
Abs
5,86 m²/6
Gruppenraum
45,08 m²/45
Abs
10,23 m²
/10,00
MZR
54,86m²/55,00
li Höhe 4,00m!!
Küche
14,73 m²
/15
Leitung
12,07 m²
/12
Flur
37,21 m²
Aufz
3,35 m²
Treppe
8,43 m²
Eingang, Kiwa
Aufenthalt
21,77 m²
Gruppenraum
45,01 m²/45
4
Wasch/Wc
11,75 m²
/12
Nebenraum
18,12 m²
/18
Wc Pers./Du
8,91 m²
/6
Schlafenu3
18,12 m²
/18
4
Schlafenu3
18,12 m²
/18
Technik
8,53 m²
Erdgeschoss
Variante 4-Gruppen-KITA
M=1:200/ 11.04.2012
Außenspielfläche
16 Fahrräder
Parken
Bringen
Abholen
Projekt
MasstabIndex
Steinfurter Straße 60 48149 Münster
Tel. 0251/7008-1 Fax 0251/7008-400
Datum
1:200
Gegenstand
17.04.2012/E.Vee.
H/B = 420 / 594 (0.25m²) Allplan 2011
Kita Hof Schultmann
Erdgeschoss
Funktionsschema,
Erschließung Var3
Auditbericht: Stratmannweg Seite 1/4
Allgemeine Projektangaben
Projektbezeichnung: Erschließung B-Plan Nr. 396 Mecklenbeck-Mitte
Aufsteller: Stadt Münster
Tiefbauamt
Entwurfsbearbeitung: p.Nelle Ingenieurgesellschaft
Entwurfsphase/Auditphase: Bestandsaudit
Aufstelldatum: 27. März 2007
Auditierte Unterlagen: - Lageplan, 27. März 2007
Maßstab 1 : 250 (Blatt 1 - 3)
Vorliegende Unterlagen: - B -Plan Nr. 396 Mecklenbeck 2. Änderung, 16. Sept. 2005
Maßstab 1 : 1.000 (Blatt 1)
- Verkehrsaufkommen Stratmannweg
Ortsbesichtigung: 22. Mai 2012
Auditor
Name: Dipl.-Ing. (FH) Dirk Fehr
eberhardt – die ingenieure GbR, Tecklenburg
Datum: 29. Mai 2012
...............................................................
Dirk Fehr
Auditbericht: Stratmannweg Seite 2/4
Auditor
Bezeichnung: Erschließung B-Plan Nr. 396 Mecklenbeck-Mitte
Art der Baumaßnahme: -
Länge: ca. 60 m
Querschnitt: Fahrbahn (Mischfläche) b = 5,50 m
Längsparkstände b = 2,00 m
Verkehrsstärken: Prognosebelastungen Jahr 2013
342 bis 490 Kfz/24h,
Straßenkategorie: ES V
V
zul: 30 km/h
Baukosten: - Mio. EUR
Für das Audit herangezogene Regelwerke:
- Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06
- Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA 95
- Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen EFA 2002
- Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von ‚
- Straßenverkehrsordnung StVO
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrs-Ordnung VwV-StVO
Auditbericht: Stratmannweg Seite 3/4
Auditergebnis
Dieses Audit wird vor dem Hintergrund aufgestellt, dass an der bestehenden Erschließungsstraße
Stratmannweg eine neue Kindertagestätte mit bis zu 75 Kindern errichtet werden soll.
Bei der Auditierung des o.g. Projektes wurden folgende Punkte festgestellt:
Grundsätzliches
1. Bei dem Stratmannweg handelt es sich nach der derzeit igen Beschilderung um eine Tempo
30 Zone. Die Straße besitzt allerdings alle Merkmale eines verkehrsberuhigten Bereichs. Hier
ist zu prüfen, ob der Stratmannweg, so wie die anderen Nebenstraßen in diesem Quartier, als
verkehrsberuhigter Bereich mit dem Zeichen 325 beschildert werden kann. Hierbei sind durch
intensive Gestaltungsmaßnahmen die vielfältigen Nutzungsansprüche weitestgehend verträg-
lich miteinander zu verknüpfen.
Strecke
Fußgänger
1. Durch die teilweise hohen Einfriedigungen (Hecken und Zäune) an den Grundstücksgrenzen,
ist die Sicht auf Personen, insbesondere Kinder, die auf die Straße treten stark eingeschränkt.
Es besteht die Gefahr, dass diese Personen erst spät von Kfz-Fahrern erkannt werden. Es
sollte geprüft werden, ob eine Einschränkung der Höhe der Einfriedigungen möglich ist.
Kfz-Verkehr
2. Die Breite der Verkehrsfläche beträgt 5,50 m. Direkt anschließend befinden sich an den
Grundstücksgrenzen teilweise hohe Zäune und Hecken. Bei der Berücksichtigung von seitli-
chen Sicherheitsräumen von jeweils 0,50 m verbleibt eine Verkehrsraumbreite von 4,50 m.
Diese Breite ist ausreichend, um das Begegnen Rad/ Pkw zu ermöglichen. Zwei Pkw können
sich mit eingeschränkten Bewegungsspielräumen begegnen.
Das Begegnen von Müllfahrzeugen und Pkw bzw. das Vorbeifahren von Müllfahrzeugen an
parkenden Pkw ist nur unter Ausnutzung der seitlichen Sicherheitsräume möglich.
3. Der vorhandene Querschnitt ist für die bestehende Verkehrsbelastung, über den Tag verteilt,
ausreichend, um die Verkehre abzuwickeln. Die wesentlichen Verkehrsbewegungen erfolgen,
in einem reinen Wohngebiet, jedoch in den Morgen- bzw. Abendstunden. Die zusätzliche Er-
richtung einer Kindertagestätte wird diese Verkehre zu diesen Zeiten verstärken. Insbesonde-
re der Abschnitt zwischen der Einmündung Am Hof Schultmann und den ersten 60 m des
Stratmannwegs werden dann zusätzlich belastet. Hier kann es zu Konflikten zwischen den
sich häufig begegnenden Kfz kommen. Es ist zu überprüfen, ob die hier vorgesehenen Stell-
plätze auf der Fahrbahn bzw. die bereits vorhandene Pflanzinsel, entfallen können, um einen
möglichen Rückstau der einfahrenden Pkw bis auf die Straße Am Hof Schultmann zu vermei-
den.
Auditbericht: Stratmannweg Seite 4/4
4. Durch das Bringen der Kinder zur Kindertagestätte, wird es zu häufigen Begegnungen von
Pkw im Einmündungsbereich zum Wohngebiet kommen. Hier sollte, anhand von Schleppkur-
ven, überprüft werden, ob der Einmündungsbereich ausreichend dimensioniert ist, um ein kon-
fliktfreies Ein- und Abbiegen zu gewährleisten.
5. Die Kinder, die zur Kindertagestätte gehen, werden überwiegend von den Eltern mit dem Pkw
gebracht werden. Es ist darauf zu achten, dass ausreichend Stellplatzmöglichkeiten geschaf-
fen werden, um ein verkehrswidriges Kurzzeitparken auf der Fahrbahn zu vermeiden.
Ruhender Verkehr
6. Die geplanten Stellplätze auf der Fahrbahn befinden sich größtenteils gegenüber von Grund-
stückszufahrten. Bei der Realisierung der ausgewiesenen Stellplätze ist darauf zu achten,
dass Grundstückszufahrten weiterhin befahrbar bleiben, da es sonst zu Konflikten zwischen
den von Privatflächen ausfahrenden Pkw und Pkw, die auf den Stellplätzen der Fahrbahn ste-
hen, kommen kann.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Steinfurter Straße 60
- Stratmannweg
- Am Hof Schultmann
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0305/2012/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.06.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37