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V/0434/2012

Städtische Bühnen Münster- Übernahme des Tarifabschlusses 2012

Vorlagen 04.06.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.06.2012, TOP 28

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0434/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Städtische Bühnen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Städtische Bühnen Münster- Übernahme des Tarifabschlusses 2012 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.06.2012 Kulturausschuss Vorberatung 
19.06.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
27.06.2012 Rat Entscheidung 
 
Vorbemerkung: 
 
Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen 2012 für den öffentlichen Dienst haben dazu geführt,  dass 
der bisherige Zuschuss der Städtischen Bühnen nicht ausreicht, um die tarifbedingten Mehrau f-
wendungen auszugleichen. 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Zum Ausgleich tarifbedingter Mehraufwendungen aufgrund des Tarifabschlusses 2012 wird der 
Zuschuss der Spielzeit 2011/2012 um 202.000 € erhöht. 
 
2. Zum Ausgleich tarifbedingter Mehraufwendungen aufgrund des Tarifabschlusses 2012 wird der 
Zuschuss der Spielzeit 2012/2013 um weitere 483.000 € erhöht. 
 
3. Über den Ausgleich der tari fbedingten Mehraufwendungen für die Spielzeit 2013/2014 au f-
grund des Tarifabschlusses 2012 wird  im Rahmen der gesamtstädtischen Konsolidierung s-
überlegungen im Sommer 2012 beraten und bis zum 30.09.2012 entschieden. 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
Mit der Ratsv orlage V/0308/2010 wurde der Managementkontrakt mit der eigenbetriebsäh nlichen 
Einrichtung Städtische Bühnen Münster, inkl. 5. Finanzformel für die Spielzeiten 1011/2012 bis 
2013/2014 beschlossen. Die Zuschussbeträge der 5. Finanzformel an die Städtischen Bühnen sind 
bis zur Spielzeit 2013/2014 auf jährlich 18.964.300 € festgeschri eben. Mit dem Beschluss zum 
Managementkontrakt wurde das Risiko von weiteren tarifvertraglich bedingten Personalkostenste i-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0434/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Feldmann/Herr Braun 
Ruf: 
59 09 110 
59 09 121 
E-Mail: 
Feldmann@stadt-muenster.de 
Braun@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.06.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0434/2012 
gerungen nicht berücksichtigt. Bei tarifbedingten Meh raufwendungen während der Laufzeit des 
Managementkontraktes ist rechtzeitig eine Klärung mit der Stadt Münster herbei zu führen. 
Tarifabschluss 2012 
Nach Abschluss der Tarifrunde 2012, bei der in einem dreistufigen Lohnanstieg insgesamt 6,3 % 
ausgehandelt wurden und dessen Ergebnis auf die theaterspezifischen Tarifvertr äge NV -Bühne, 
TVK und  die Beamtenbesoldung angepaßt wird, ergeben sich folgende Mehrkosten: 
 
 SZ 2011/2012 SZ 2012/2013 SZ 2013/2014 
Mehrbelastung Tarifsteigerung aus SZ 11/12 202.000 € 202.000 € 202.000 € 
Mehrbelastung Tarifsteigerung aus SZ 12/13  483.000 € 483.000 € 
Mehrbelastung Tarifsteigerung aus SZ 13/14   563.000 € 
Tarifsteigerung insgesamt 202.000 € 685.000 € 1.248.000 € 
 
Die Redaktions- und Anpassungsverhandlungen sind zwar in Gänze noch nicht abgeschlo ssen, 
von einer Übernahme der %ualen Steigerungen ist grundsätzlich auszugehen, bei entsprechenden 
zeitversetzten Nachzahlungen. 
 
Mit den Wirtschaftsplänen 2011/2012 (V/0054/2011) und 2012/2013 (V0133/2012) wurden jew eils 
Jahresfehlbeträge beschlossen, deren Höhe aus der gesamtstädtischen Annahme einer 1,5 %igen 
Tarifsteigerung resultierten und über deren Finanzierung eine Klärung mit der Stadt herbeigeführt 
werden soll, nachdem die Tarifverhandlungen abgeschlossen sind (Regelung im Managementkon-
trakt). 
Verfahren bei Tarifsteigerungen in der Vergangenheit 
 bis einschließlich SZ 2006/2007 
Der städtische Zuschuss beinhaltete eine jährliche 2 %ige Personalkostensteigerung (Vorlage 
432/02, 2. Finanzformel). Bis einschließlich SZ 06/07 sind die jährlichen Ergebnisverbesseru n-
gen auf Grund von Tarifsteigerungen unter 2% in eine Tarifausgleichsrücklage abgeführt wo r-
den. Im Rahmen der Konsolidierungsrunde zur 4. Finanzformel  (295/06) wurde ein dauerha f-
ter Verzicht auf die automat ische Personalkostensteigerung festgelegt. Folglich sind seitdem 
die Auswirkungen der Tarifabschlüsse jeweils einzeln mit der Stadt zu verhandeln. 
 
 Tarifrunde 2008 
Zunächst Inanspruchnahme der noch vorhandenen Tarifausgleichsrücklage für den Mehrau f-
wand in der SZ 07/08. Stufenweise dauerhafte Erhöhung des Zuschusses bis zur SZ 09/10 
zum Ausgleich der Tarifmehrbelastungen um insgesamt 1.016.000 €. 
 
 Tarifrunde 2010 
Finanzierung der Mehrbelastungen in der SZ 10/11 durch einmaligen Sonderzuschuss der 
Stadt i.H. v. 218.000 € und der Umwandlung des Investiv - in den Konsumtivzuschuss i.H.v. 
200.000 €. Ab der SZ 11/12 w urden die Tarifsteigerungen durch die dauerhafte Umwandlung 
des Investivzuschusses (200.000 €) und Einsparungen im Budget der Städtischen Bü h-
nen(107.000 €) ausgeglichen. 
Finanzielle Rahmenbedingungen  
Die Aufwendungen der Städtischen Bühnen Münster hängen fast ausschließlich von deren Pr o-
duktionen und Aufführungen ab. Diese Tatsache trifft für alle öffentlichen Theater - und Konzertbe-
triebe zu. Den größt en Anteil an den Gesamtaufwendungen haben die Persona lausgaben mit 82 
%. Dies entspricht dem allgemein üblichen Anteil an deutschen Theatern, der sich zw ischen 80 
und 85 % bewegt. Begründet ist der personalintensive Betrieb dadurch, dass für die Angebote d es 
Theaters Chor, Orchester, Schauspiel-, Musiktheater- und Tanztheaterensemble usw. vorgehalten 
werden müssen. Die bei den Produktionen eingesetzten Einzelfertigungen von Bühnenbildern, 
Requisiten und Kostümen sind ebenfalls sehr personalintensiv. Die Ent wicklung dieser Kostenblö-
cke (Werkstätten, künstlerische und nichtkünstlerische  Abteilungen, Technik, Overhead) wird

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V/0434/2012 
durch Tarifsteigerungen direkt beeinflusst. Da der überwiegende Teil der Dienstverhältnisse an 
den Städtischen Bühnen der Tarifbindung unte rliegt, wirken sich Erhöhungen in hohem Maße auf 
die finanzielle Situation aus, ohne dass ausreichend Kompensation durch Einnahmesteigerungen 
erreicht werden könnte.  
 
Die Mehrbelastungen der letzten Tarifrunde 2010 wurden durch die dauerhaft e Umwandlung des 
Investivzuschusses (200.0 00 €) in den konsumtiven Bereich und Einsparungen im Bu dget der 
Städtischen Bühnen (107.000 €) ausgeglichen. Trotz dieses erneuten Konsolidierungsbeitr ages 
hat die Stadt Münster an ihrer Zielsetzung festgehalten, ein künstlerisc h leistungsfähiges und a n-
spruchvolles Mehrspartenhaus (Musik -, Sprech -, Tanz -, Kinder - und Jugendtheater, Konzerte) 
anzubieten. Insbesondere der Erhalt aller Sparten war unter den reduzierten finanziellen Rahme n-
bedingungen gerade noch weiter möglich. Damit  sind aber auch die Konsolidierungsmöglichkeiten 
im Etat der Städtischen Bühnen gänzlich ausgeschöpft. Weitere Reduzierungen bei Personal- und 
Sachkosten wären letztlich nur über eine drastische strukturelle und pr ogrammatische Änderung 
bis hin zu Spartenschließung(en) möglich. 
 
Zusätzlich belasten weitere Preissteigerungen, insb. im Energiesektor, den wirtschaftlichen Hand-
lungsspielraum. Auch diese Aufwendungen müssen die Städtischen Bühnen innerhalb des Etats 
selbständig ausgleichen. 
Finanzierungsmöglichkeiten 
Von Seiten der Städtischen Bühnen sind f olgende Möglichkeiten einer anteiligen Finanzierung der 
Tarifrunde 2012  denkbar: 
 Umwandlung/Aufhebung Sanierungs-€ 
Der zur SZ 11/12 eingeführte Sanierungs -€  zum Zweck der Erneuerung der Bestuhlung Gr o-
ßes Haus wird aufgehoben. 
o Sofortige Aufhebung in der laufenden SZ 11/12 führt zu einem Betrag von ca. 130.000 
€ der zur Finanzierung der Tariferhöhung verwendet werden kann. Der Differenzbetrag, 
rd. 102.000 € muss durch die Stadt gedeckt werden. Dauerhafter Effekt  rd. 130.000 € 
pro Spielzeit. 
 
o Aufhebung zur SZ 12/13 führt zu einem dauerhaften Deckungsbeitrag von 130.000 €. 
Der Differenzbetrag zur tatsächlichen T arifsteigerung müsste weiterhin von der Stadt 
getragen werden. Der Betrag aus der SZ 11/12 bleibt als Platzhalter „Planungskosten 
Bestuhlung“ bestehen. Für die laufende SZ 11/12 muss eine Deckung i.H.v. 202.000 € 
durch die Stadt erfolgen. 
 
Problem: Mit dem Wegfall des Sanierungs-€ kann der vorgesehene Austausch der B estuhlung 
im Großen Haus nicht finanziert werden. Die Maßnahme müsste daher über einen Sonderz u-
schuss zur SZ 15/16 finanziert werden. 
 Preiserhöhung bzw. Senkung der Abo-Rabatte 
Eine Preiserhöhung bzw. Senkung der Abonnentenrabatte ist erst zur Spielzeit 13/14 möglich, 
da der Wirtschaftsplan 2012/2013 bereits verabschiedet ist und die Spielzeithefte gedruckt und 
verteilt worden sind. Unter der Voraussetzung eines  zunächst konstanten Besucher - und 
Abonnentenaufkommens ist bei unterschiedlichen Steigerungsraten mit folgenden Mehrei n-
nahmen zu rechnen:

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V/0434/2012 
  
 
 Zuschusserhöhung   
Die Tarifsteigerung wird entsprechend der einzelnen Steigerungsstufen durch eine da uerhafte 
Zuschusserhöhung der Stadt übernommen, unter Berücksichtigung der beschriebenen U m-
wandlung Sanierungs-€ und / oder Preiserhöhung. 
 
Der Zuschuss  2011/2012 muss u m 202.000 € und 2012/2013 um weitere 483.000 € , gegebenen-
falls unter Berücksichtigung der vorgenannten Möglichkeiten, erhöht werden. 
 
Die Finanzierung der Tarifsteigerungen für 2013/2014, Zuschusserhöhung um weitere 563.000 €, 
soll nach dem Vorschlag der V erwaltung im Rahmen der gesamtstädtischen Konsolidierungsüber-
legungen im Sommer 2012 beraten werden. 
Konsequenzen bei Nichtübernahme der Tarifsteigerung 2012 
Auf Basis der vom Rat beschlossenen Wirtschaftspläne 2011/2012 und 2012/2013 sind die abg e-
schlossenen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere im künstler ischen Bereich, zu erfüllen. 
Die tarifbedingten Mehraufwendungen können ohne eine Erhöhung des Zuschusses nicht gedeckt 
werden, da die Städtischen Bühnen über keine weiteren Einsparmöglichkeiten ve rfügen und keine 
realistischen Reaktionsmöglichkeiten (Reduzierung des Spielplans etc.) h aben. Da die Spielzeit 
2011/2012 auf Grund des abweichenden Wirtschaftsjahres am 31.08.2012 beendet wird, besteht 
die Gefahr eines Liquiditätsengpasses, wenn über die Bereitstellung zusätzlicher Mittel erst nach 
der Sommerpause entschieden wird.  
 
Auf Grund der einzugehenden vertraglichen Verpflichtungen für die Spielzeit 2013/2014 muss j e-
doch eine Entscheidung bis zum 01.10.2012 getroffen werden. Ohne die finanzielle A bsicherung 
der tarifbedingten Mehraufwendungen kann die Theaterleitung  keine Verträge abschließen. Dies 
hätte zur Konsequenz, dass die Planungen für 2013/2014 auf Basis der Zuschusssumme für die 
Spielzeit 2012/2013, inkl. der Zuschusserhöhung für die Tarifsteigerung der Spielzeiten 2011/2012 
und 2012/2013, erfolgen müssen. Das hätte weitreichende Konsequenzen, die über eine Reduzi e-
rung der Anzahl von Produktion, drastischen strukt urellen und programmatischen Änderungen bis 
hin zu Spartenschließung(en) führen können. 
 
Soweit eine Übernahme der tarifbedingten Mehraufwendungen nicht dauerhaft erfolgt, sondern nur 
zum Ausgleich der Spielzeiten für die ein Wirtschaftsplan beschlossen worden ist, sind ab der 
Spielzeit 2013/2014 drastische Sparmaßnahmen mit struktu rellen und programmatischen Änd e-
rungen bis hin zu Spartenschließung(en) nicht mehr abzuwenden. Zur Information sind die folge n-
den Einsparungen auf Basis der Rechnungsergebnisse 10/11 bei den einzelnen Sparten aufg e-
führt: 
 
 Tanztheater Schauspiel inkl. KiJu Musiktheater Orchester 
Personalkosten 551.000 1.292.000 1.547.000 4.343.000 
Auftragsbezogene Kosten 159.000 708.000 1.107.000 347.000 
abzgl. Einnahmen 133.000 906.000 604.000 557.000 
Einsparung 577.000 1.094.000 2.050.000 4.133.000 
 
Die Einsparungen reduzieren sich jedoch noch weiter um die vom Land bewilligten Zuschü sse die 
auf Basis der Personalkosten berechnet werden. Darüber ist zu berücksichtigen, dass langfristige 
Verträge und unkündbare Mitarbeiter im künstlerischen Bereich Folgekosten verurs achen, die 
ebenfalls die Einsparquote verringern. 
Preiserhöhung  5% 10% 15% 
  83.000 166.000 249.000 
     
     
Senkung der Abonnenten-Rabatte 5% 10% 15% 
  22.000 44.000 66.000

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V/0434/2012 
Sollte die Entscheidung über eine Übernahme der tariflichen Mehraufwendungen erst nach der 
Sommerpause 2012 getroffen werden, muss im September 2012 ein geänderter Wir tschaftsplan 
für die Spielzeit 2012/2013 aufgestellt werden, da die Auswirkungen des Tarifa bschlusses eine 
wesentliche Änderung gegenüber dem verabschiedeten Plan darstellen. Zeitgleich muss ein Wir t-
schaftsplan 2013/2014 aufgestellt werden, der die Auswirkungen und daraus resultieren Kons e-
quenzen darstellt. 
Managementkontrakt 
Die finanziellen und organisatorischen Änderungen aus den dargestellten Szenarien müssen in 
einem neuen Managementkontrakt, inkl. 6. Finanzformel zwischen der Stadt Münster und den 
Städtischen Bühnen festgelegt werden. Um den  regelmäßig wiederkehrenden Tarifste igerungen 
Rechnung zutragen, wird für die zukünftigen Tariferhöhungen, analog zum Vorgehen bei allen a n-
deren Städtischen Ämtern, eine Übernahme durch die Stadt Münster vorgeschlagen. 
Vorgehen bei anderen Theatern  
Eine Abfrage zum Umgang mit den Tarifsteigerungen bei anderen Theatern in der  Bundesrepublik 
hat unterschiedliche Vorgehensweisen ergeben. Neben der kompletten Übernahme gibt es Lösu n-
gen mit einer anteiligen Finanzierung bis hin zur gänzlichen Ablehnung der Übe rnahme von Tarif-
steigerungen. 
 
 
Gez.      Gez. 
i.V.      i.V. 
 
 
 
 
Dr. Hanke     Reinkemeier 
Stadträtin     StadtKämmerer

Beratungsverlauf (5)

14.06.2012 Kulturausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.06.2012 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2012 Hauptausschuss
TOP 29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2012 Rat
TOP 28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0434/2012
Typ
Vorlagen
Datum
04.06.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37