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V/0115/2014/1

Baulandprogramm 2014 - 2020

Vorlagen 28.03.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.04.2014, TOP 26

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlage 2_ASSVW_27.03.2014_Änderungsbeschlüsse der BVen_Endfassung

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Ansehen

Anlage1_Liste

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Ansehen

Anlage1_Karte

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

3625 Zeichen

V/0115/2014/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baulandprogramm 2014 - 2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
02.04.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
02.04.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt das überarbeitete „Baulandprogramm 2014 - 2020“ (Anlage 1 neu dieser 
Ergänzungsvorlage) mit den nachfolgenden Änderungen gegenüber der Hauptvorlage: 
 
1.1. Die Flächen 
 
1.1.1. nördlich Waltruper Weg in Nienberge (Zf. 583 -07 /  voraussichtliche 
Baureife im Jahr 2020), 
 
1.1.2. südlich Nienberger Straße  in Sprakel (Zf. 681 -02 / vora ussichtliche 
Baureife im Jahr 2020), 
 
1.1.3. südlich Landwehr in Sprakel (Zf. 681-04B / voraussichtliche Baureife 
im Jahr 2020), 
 
1.1.4. östlich Albersloher Weg, südlich Hiltruper Straße in Angelmodde (Zf. 
862-03 / voraussichtliche Baureife im Jahr 2020) 
 
werden in das Baulandprogramm 2014 - 2020 (Anlage 1 neu  / Liste + Karte  
dieser Ergänzungsvorlage) aufgenommen. 
 
1.2. Der nördliche Teil der bereits im bisherigen Entwurf des Baulandprogram ms ent-
haltenen Fläche westl ich Brandhoveweg (Zf. 871 -12) in Wolbeck wird für eine 
Sportflächennutzung weiter entwickel t,  der südliche Teil der  Fläche verbleibt im 
Baulandprogramm 2014 - 2020 mit einer voraussichtlichen Baureife im Jahr 2016. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0115/2014/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Franke 
Ruf: 
492 61 10 
E-Mail: 
FrankeGerd@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.03.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0115/2014/1 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die gem. überarbeitetem Baulandprogramm 2014 - 2020 zur 
Baulandaktivierung erforderlichen liegenschaftlichen, planungsrechtlichen und erschließung s-
technischen Leistungen vorzunehmen, und auf Grundlage des überarbeiteten Baulandpr o-
gramms Annahmen für die voraussichtliche Wohnbautätigkeit als Basis für die Aktualisierung 
der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2020 zu entwickeln und diese im dritten Quartal 
2014 vorzulegen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entste hen keine Kosten. Über eine notwendige Mittelbereitstellung 
für erforderliche liegenschaftliche, planungsrechtliche und erschließungstechnische Leistungen 
wird der Rat ggf. im Rahmen der Haushaltsplanberatungen bzw. durch Einzelvorlagen entsche i-
den.   
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
 
Nach Anhörung der Vorlage V/0115/2014 „Baulandprogramm 2014 - 2020“ in den Bezirk s-
vertretungen haben diese – bis auf die Bezirksvertretung Münster -Mitte – abweichende Be-
schlüsse zu der Vorlage V/0115/2014 gefasst. 
 
Die Verwaltung hat den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wir t-
schaft in dessen Sitzung am 27.03.2014 über die abweichenden Beschlüsse der Bezirksve r-
tretungen in Kenntnis g esetzt und Empfehlungen bzw. Vorschläge zur Berücksichtigung 
der abweichenden Beschlüsse gemacht (siehe Anlage 2). Der Au sschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft ist diesen Empfehlu ngen bzw. Vorschlägen der 
Verwaltung in vollem Umfang gefolgt. Daraus ergeben sich die unter Beschlusspunkt 1. 
dieser Vorlage aufgeführten Änderungen zum Baulandprogramm 2014 - 2020 (Anlage 1 neu 
/ Liste + Karte dieser Ergänzungsvorlage). 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 neu  „Baulandprogramm 2014 - 2020“ (Liste + Karte) 
 
Anlage 2  Bericht zur Vorlage V/0115/2014 an den ASSVW 
Beschlüsse der Bezirksvertretungen und Stellungnahmen der Verwal-
tung

Anlage 2_ASSVW_27.03.2014_Änderungsbeschlüsse der BVen_Endfassung

13746 Zeichen

Anlage 2  
Vorlage V/0115/2014/1 
 
 - 1 -
 
61.20.0001     27.03.2014 
Herr Franke     61 10 
 
 
 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 
 
zur Sitzung am 27.03.2014 
 
über Herrn Stadtdirektor Schultheiß 
 
 
öffentlicher Sitzungsteil 
 
 
 
zu TOP 7.6. : Vorlage V/0115/2014 „Baulandprogramm 2014 – 2020“ 
 
 
 
Beschlüsse der Bezirksvertretungen und Stellungnahmen der Verwaltung: 
 
 
I. Die Vorlage wurde von der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 
 am 13.03.2014 ein- 
stimmig unter Berücksichtigung eines interfraktione llen Änderungsantrages vom 
27.06.13, der bereits zur Vorlage V/0230/2013 "Wohn siedlungsflächenkonzept Stadt 
Münster 2025" gestellt worden war, beschlossen. 
  
Es handelt sich um folgenden Änderungsantrag, der g em. Beschluss der BV Hiltrup so- 
mit zu Ziffer 3 der Beschlussvorlage werden soll: 
 
„Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzlich zu den in der Vorlage 
V/0115/2014 ‚Baulandprogramm 2014-2020’ für den Stadtbezirk Münster-
Hiltrup genannten Wohnsiedlungsflächen, sowohl weit ere Flächen (bei- 
spielsweise in Hiltrup-Nord) zu suchen und ins Konz ept aufzunehmen, 
als auch deutlich verstärkt Möglichkeiten zur Ersch ließung von neuem 
Wohnraum im Bestand zu schaffen.“ 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup hat am 13.03. 2014 die Vorlage V/0115/2014 
einstimmig geändert beschlossen.  (Eine formelle "Schnellmeldung" ist nicht an den 
üblichen Verteiler verschickt worden.) 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Verwaltung empfiehlt, den Beschluss der BV Hiltrup nicht 
 aufzugreifen. 
 
Begründung: 
  
Die Intention des von der BV Hiltrup beschlossenen Änderungsantrages vom 27.06.13, 
der bereits zur Vorlage V/0230/2013 "Wohnsiedlungsf lächenkonzept Stadt Münster 
2025" gestellt worden war, im Bereich Hiltrup-Nord weitere Bauflächen aufzuzeigen, 
wurde für den Bereich Hiltrup-Nord, westlich Hünenb urg, mit dem Beschluss des Haupt- 
ausschusses vom 25.09.2013 zur Vorlage V/0230/2013 "Wohnsiedlungsflächenkonzept 
Stadt Münster 2025" aufgegriffen. 
Dementsprechend wurde der Bereich Hiltrup-Nord, wes tlich Hünenburg, auch in das ak- 
tuelle Baulandprogramm 2020 unter der Ziffer 973-04 mit einer angenommenen Baureife 
im Jahr 2017 aufgenommen (s. V/0115/2014, Anlage 1 / Liste, Seite 3).

Anlage 2  
Vorlage V/0115/2014/1 
 
 - 2 -
 
Die drei weiteren im Änderungsantrag vom 27.06.2013 genannten Flächen 
 „westlich Westfalenstraße“,  
 „südlich Vennheideweg“ und  
 „westlich Lechtenbergweg“  
wurden im Rahmen der Beratungen zur Vorlage V/0230/ 2013 "Wohnsiedlungsflächen- 
konzept Stadt Münster 2025" sowohl vom ASSVW am 19. 09.2013 als auch vom HA am 
25.09.2013 abgelehnt.  
Hierzu liegt aus Sicht der Verwaltung keine geänderte Sachlage vor.  
 
Für das Wohnviertel „Ringstraßen- und Heerdesiedlun g“ in Hiltrup-Ost hat die Verwal- 
tung die Vorlage V/0979/2013 „Modellhafte Erprobung  von Aktivierungs- und Prozess- 
strategien für ´Neues Wohnen im Bestand´, hier: Hil trup-Ost - Kooperative Wohnstand- 
ortentwicklung im Ringstraßenviertel“ erstellt, die  vom ASSVW in seiner Sitzung am 
06.02.2014 einstimmig beschlossen wurde. Die Verwal tung wurde beauftragt, im Ring- 
straßenviertel des Stadtteils Hiltrup-Ost eine koop erative Wohnstandortentwicklung mo- 
dellhaft zu initiieren.  
Dementsprechend wird die Verwaltung am 31.03.2014 eine Zukunftswerkstatt unter dem 
Titel „Unser Wohnviertel gemeinsam weiterentwickeln“ durchführen. Alle Bewohnerinnen 
und Bewohner sowie alle Eigentümerinnen und Eigentü mer im Wohnviertel „Ringstra- 
ßen- und Heerdesiedlung“ wurden zu dieser Zukunftswerkstatt eingeladen. 
Über die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt wird die Verwaltung in der BV Hiltrup sowie 
im ASSVW berichten. 
 
 
II. Die Bezirksvertretung Münster-Ost 
 hat am 13.03.2014 zur Vorlage V/0115/2014 
beschlossen, dem Rat die Annahme des Beschlussvorsc hlages in der folgenden geän- 
derten Fassung zu empfehlen:  
… 
1. Der Rat beschließt das überarbeitete „Baulandpro gramm 2014 - 2020“ 
(Anlage 1 mit folgender Änderung): 
 
Die Fläche 773-03 (Handorf – östl Hobbeltstr./nördl . Lammerbach) ist 
vorrangig für das Feuerwehrgerätehaus und die gepla nten Sportstätten 
vorzusehen und nachrangig für die Wohnbebauung einzuplanen. 
… 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat am 13.03.2014  die Vorlage V/0115/2014 ein- 
stimmig geändert beschlossen. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Verwaltung empfiehlt, den Beschluss der BV Ost nicht 
 aufzugreifen. 
 
Begründung: 
  
Der ASSVW hat in seiner Sitzung am 06.02.2014 dem d er eingeleiteten 48. FNP-
Änderung zugrunde liegenden Konzept einer Wohngebie tsentwicklung östlich Hob- 
beltstr., nördlich Lammerbach – einschließlich eine s integrierten Standorts für ein neues 
Feuerwehrgerätehaus – zugestimmt. Das entsprechende  FNP-Änderungsverfahren wird 
zurzeit von der Verwaltung durchgeführt. 
Das Ergebnis nach Abschluss des Verfahrens zur 48. FNP-Änderung – voraussichtlich 
Ende 2014 – wird bei der vorgesehenen nächsten Fort schreibung des Baulandpro- 
gramms berücksichtigt. 
 
 
III. Die Bezirksvertretung Münster-West 
 hat am 13.03.2014 zur Vorlage V/0115/2014

Anlage 2  
Vorlage V/0115/2014/1 
 
 - 3 -
 
beschlossen, dem Rat die Annahme des folgenden Besc hlussvorschlages der Vorlage 
zu empfehlen: 
… 
1. Der Rat beschließt das überarbeitete „Baulandpro gramm 2014 - 2020“ 
(Anlage 1 der Vorlage) mit den nachfolgenden Änderungen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, die Vorlage um folgend e Punkte zur 
Ausweisung weiterer Flächen in Nienberge zu prüfen und ggfls. zu 
erweitern: 
 
1. das Areal „Wohnen Waltruper Weg“, siehe Vorlage V/0230/230, Kar- 
te 6 
 
2. das Areal zwischen dem Einingweg, der Altenberge r Str. und dem 
Nienberger Bach 
… 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat am 13.03.201 4 die Vorlage V/0115/2014 
einstimmig geändert beschlossen. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Verwaltung empfiehlt, den Beschluss der BV West  zu 1. aufzugreifen und zu 2. 
nicht 
 aufzugreifen. 
 
Begründung: 
 
  
Zu 1.: Die Fläche „Waltruper Weg“ ist bereits mit dem Beschluss des Hauptausschusses 
vom 25.09.2013 zur Vorlage V/0230/2013 in das "Wohn siedlungsflächenkonzept Stadt 
Münster 2025" aufgenommen worden.  
Aus Sicht der Verwaltung sollte diese Fläche in das  Baulandprogramm mit einer voraus- 
sichtlichen Baureife im Jahr 2020 aufgenommen werde n. Bislang sind im Baulandpro- 
gramm für das Jahr 2020 insgesamt lediglich ca. 460  baureife WE-Kapazitäten in drei 
neuen Baugebieten enthalten (vgl. V/0115/2014, Anlage 1 / Liste, Seite 4).  
Sollte die Nachfragesituation im Stadtteil Nienberg e es erforderlich machen und die 
grundsätzliche Mitwirkungsbereitschaft der privaten  Grundeigentümer im Sinne der neu- 
en Grundsätze zur sozialgerechten Bodennutzung in M ünster gegeben sein, könnte die 
Aktivierung des potenziellen neuen Baugebiets „Walt ruper Weg“ bei einer Fortschrei- 
bung des Baulandprogramms ggf. vorgezogen werden. 
Hinweis: 
 Voraussetzung für eine Entwicklung dieser Fläche i st allerdings die noch an- 
stehende Abstimmung mit den Zielen der Regionalplanung. 
 
Zu 2. : Das Areal zwischen dem Einingweg, der Altenberger  Str. und dem Nienberger 
Bach (hier ist im vermutlich der Bach Hunnebecke ge meint) liegt im Landschaftsplan Nr. 
2 „Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel“, der als Entwicklungsziel für die Fläche „die Er- 
haltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sons tigen natürlichen Landschafts- 
elementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ festsetzt. Nördlich des Eining-
wegs grenzt das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Alte nberger Rücken“ an die Fläche. 
Gem. der Grünordnung der Stadt Münster liegt die Fl äche im Grünzug „Vorbergs Hügel 
– Gasselstiege“ und ist als Vorrangfläche zur Freir aumsicherung gekennzeichnet, die 
„zur Sicherung von Freiraumfunktionen keine Bebauung zulässt“.  
Die wohnbauliche Entwicklung dieser Fläche wäre sie dlungsstrukturell ein Neuansatz im 
Landschaftsraum nördlich der Altenberger Straße geg enüber dem bestehenden Gewer- 
begebiet Sessendrupweg / Feldstiege.

Anlage 2  
Vorlage V/0115/2014/1 
 
 - 4 -
 
Die Anlage 1 / Liste und Karte werden entsprechend den Ausführungen zu 1. an- 
gepasst. 
 
 
IV. Die Bezirksvertretung Münster-Südost 
 hat am 18.03.2014 zur Vorlage 
V/0115/2014 beschlossen, 
… 
3. Die Verwaltung wird gebeten, die zu bebauende Fl äche östlich des Albers- 
loher Weges und südlich der Hiltruper Straße in das  Baulandprogramm 
vor 2020 aufzunehmen.  
Die Verwaltung wird gebeten zu 871-12 Wolbeck westl . Brandhoveweg die 
Fläche auch für Sportflächennutzung weiter zu entwi ckeln und nicht aus- 
schließlich als Bauland auszuweisen.   
… 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat am 18.03.2 014 die Vorlage V/0115/2014 
einstimmig geändert beschlossen. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Verwaltung empfiehlt, den Beschluss der BV Südost aufzugreifen. 
 
Begründung: 
  
Die Fläche östlich des Albersloher Weges, südlich d er Hiltruper Straße ist bereits mit 
dem Beschluss des Hauptausschusses vom 25.09.2013 z ur Vorlage V/0230/2013 in das 
"Wohnsiedlungsflächenkonzept Stadt Münster 2025" aufgenommen worden.  
Aus Sicht der Verwaltung sollte diese Fläche in das  Baulandprogramm mit einer voraus- 
sichtlichen Baureife im Jahr 2020 aufgenommen werde n. Bislang sind im Baulandpro- 
gramm für das Jahr 2020 insgesamt lediglich ca. 460  baureife WE-Kapazitäten in drei 
neuen Baugebieten enthalten (vgl. V/0115/2014, Anlage 1 / Liste, Seite 4). 
Sollte die Nachfragesituation im Stadtteil Angelmod de es erforderlich machen und die 
grundsätzliche Mitwirkungsbereitschaft der privaten  Grundeigentümer im Sinne der neu- 
en Grundsätze zur sozialgerechten Bodennutzung in M ünster gegeben sein, könnte die 
Aktivierung des potenziellen neuen Baugebiets „östl ich Albersloher Weg, südlich Hiltru- 
per Str.“ bei einer Fortschreibung des Baulandprogramms ggf. vorgezogen werden. 
Hinweis:  Voraussetzung für eine Entwicklung dieser Fläche i st allerdings die noch an- 
stehende Abstimmung mit den Zielen der Regionalplanung. 
 
Aus Sicht der Verwaltung kann auf die nördliche Häl fte der Fläche „Wolbeck, westl. 
Brandhoveweg“ (Zf. 871-12, voraussichtliche Baureife 2016 für 26 Efa) aufgrund der für 
den nördlich angrenzenden Bereich beabsichtigten Er weiterung der Bezirkssportanlage 
Wolbeck zur Vermeidung potenzieller Konflikte zwisc hen künftiger Sport- und Wohnnut- 
zung verzichtet werden, da für den Stadtteil Wolbeck gem. Baulandprogramm in den Be- 
reichen Wolbeck-Nord (Baugebiet Zf. 874-02D mit 82 Efa, Baureife voraussichtlich in 
2015) sowie Wolbeck – Am Steintor / Petersheide (Ba ugebiet Zf. 871-09 mit 80 Mefa 
und 100 Efa, Baureife voraussichtlich in 2017) noch  weitere nennenswerte WE-
Entwicklungskapazitäten vorgesehen sind. 
 
Die Anlage 1 / Liste und Karte werden entsprechend angepasst. 
 
 
V. Die Bezirksvertretung Münster-Nord 
 hat am 25.03.2014 zur Vorlage V/0115/2014 
beschlossen, dem Rat die Annahme der Vorlage in der  folgenden geänderten Fassung 
zu empfehlen: 
…

Anlage 2  
Vorlage V/0115/2014/1 
 
 - 5 -
 
1. Der Rat beschließt das überarbeitete „Baulandpro gramm 2014 - 
2020“ (Anlage 1) mit folgenden Änderungen 
 
1. Die Fläche mit der Nr. 681-05 „östlich Sprakeler  Str. westl. DB“ ist 
aus der Rubrik „Baureif 2016“ in die Rubrik „Baurei f 2015“ vorzu- 
ziehen. 
 
2. In die Rubrik „Baureif 2018“ ist das Baugebiet „ Sprakel südlich 
Nienberger Straße“ mit ca. 100 WE aufzunehmen. 
 
3. In die Rubrik „Baureif 2020“ ist das Baugebiet „ Sprakel südlich 
Landwehr“ mit ca. 200 WE aufzunehmen.“ 
… 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat am 25.03.201 4 die Vorlage V/0115/2014 
einstimmig geändert beschlossen. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Verwaltung empfiehlt, den Beschluss der BV Nord zu 1. nicht 
 aufzugreifen und 
zu 2. in modifizierter Form und zu 3. aufzugreifen. 
 
Begründung: 
  
 
Zu 1. : Die in der Anlage 1 / Liste zur Vorlage V/0115/20 14 dokumentierte, angenomme- 
ne Baureife für die Fläche Zf. 681-05 „östlich Spra keler Str., westl. DB“ ist mit dem Jahr 
2016 angesichts erforderlicher Vorlaufzeiten für di e Aufstellung eines Bebauungsplanes 
und die anschließende Herstellung der technischen E rschließung von der Verwaltung 
bereits sehr optisch angenommen worden. Ein Vorzieh en der Baureife auf das Jahr 
2015 ist nicht realistisch. 
 
Zu 2. und 3. : Die unter 2. und 3. genannten Flächen sind sowohl  im Flächennutzungs- 
plan als auch im vom Hauptausschusses am 25.09.2013  beschlossenen "Wohnsied- 
lungsflächenkonzept Stadt Münster 2025" (Vorlage V/ 0230/2013) enthalten. Die Verwal- 
tung empfiehlt, beide Flächen in das Baulandprogram m, Anlage 1 / Liste, mit einer vor- 
aussichtlichen Baureife im Jahr 2020 aufzunehmen. B islang sind im Baulandprogramm 
für das Jahr 2020 insgesamt lediglich ca. 460 baure ife WE-Kapazitäten in drei neuen 
Baugebieten enthalten (vgl. V/0115/2014, Anlage 1 / Liste, Seite 4).  
Sollte die Nachfragesituation im Stadtteil Sprakel es erforderlich machen und die grund- 
sätzliche Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen p rivaten Grundeigentümer im Sinne 
der neuen Grundsätze zur sozialgerechten Bodennutzu ng in Münster gegeben sein, 
könnte die Aktivierung eines der beiden potenzielle n neuen Baugebiete „südlich Nien- 
berger Straße“ oder „südlich Landwehr“ bei einer Fo rtschreibung des Baulandpro- 
gramms ggf. vorgezogen werden, unter der Bedingung,  dass dies nicht zu einer Über- 
lastsituation bzgl. erforderlicher Infrastruktureinrichtungen im Stadtteil führt. 
 
Die Anlage 1 / Liste und Karte werden entsprechend angepasst. 
 
 
VI. Die Bezirksvertretung Münster-Mitte 
 hat am 25.03.2014 die Vorlage V/0115/2014 
einstimmig (ohne Änderungen) beschlossen. 
 
 
gez. 
Schowe

Anlage1_Liste

7034 Zeichen

Restkapazitäten in baureifen Baugebieten
davon in jüngeren baureifen Baugebieten
EfaMefa insg.
1.274868 2.142
555469 1.024
Stand: 28.03.2014
61.21 Harjans     
Anlage 1 neu / Liste
V/0115/2014/1
Kennziffer Gebiet Efa Mefa insg.
WE-Kapazität 2014Baulandprogramm 2014 - 2020 
Stadt
Teil insg.
Eigentum
Wohn + 
Stadtbau
ehem. 
Briten-
Wohn-
quatiere
Planungsrecht
 vorhanden
FNP B-Plan
Erschließ. 
vorhanden
"SoBo" - Münster
Anwendungs-
fall x1)
kein An-
wendungsfall 
x2)
Umsetzung 
wohn.-polit. 
Ziele
EfaMefax Z
Baureif 2014
232-01 0125 125 XXZMitte - Berliner Platz (ehem. Metropolis)
262-05 012 12 XXZMitte - Goldstr.
281-02 0200 200 X X X X xMitte - Steinfurter Str. / südl. Yorkring (ehem. TÜV) nicht relevant
292-01 0160 160 XXZMitte - Hüfferstr. / Rishon-Le-Zion-Ring
461-01 025 25 XXX xMitte - Gartenstr. / Hoher Heckenweg nicht relevant
473-03 1835 53 XXZMitte - Koburger Weg
473-04 040 40 X X X X xMitte - Steinfurter Str. / nördl. Yorkring (ehem. Esso) nicht relevant
474-03 045 45 XXXMitte - Jahnstraße nicht relevant
511-03 060 60 XXX xGievenbeck - Arnheimweg nicht relevant
716-06 3040 70 X XXXMauritz-Ost - Sportplatz Schmittingheide nicht relevant
814-05 80 8 XXXGremmendorf - Wiegandweg xnicht relevant
861-09 012 12 XXXAngelmodde - Zum Erlenbusch nicht relevant
982-02 110 11 X XXAmelsbüren - Südl. Im Mühlenfeld xnicht relevant
67754 821insgesamt baureif 2014
Baureif 2015
262-04 0250 250 Z xMitte - nördl. Bohlweg (ehem. Winkhaus)
333-03 0190 190 XZ xMitte - südl. Roddestr.
526-04 0500 500 XZ xSentrup - westl. Steinfurter Str. (ehem. Eissporthalle)
543-04I 0190 190 X X X xMecklenbeck - Mitte, westl. Dingbänger Weg nicht relevant
Seite 1 von 4
x1) städt. Grunderwerb Voraussetzung für Entwicklung 
x2) aufgrund "SoBo"-Münster Stichtagsregelung 
(x) Ankauf beabsichtigt

Kennziffer Gebiet EfaMefa insg.
WE-Kapazität 2014Baulandprogramm 2014 - 2020 
Stadt
Teil insg.
Eigentum
Wohn + 
Stadtbau
ehem. 
Briten-
Wohn-
quatiere
Planungsrecht
 vorhanden
FNP B-Plan
Erschließ. 
vorhanden
"SoBo" - Münster
Anwendungs-
fall x1)
kein An-
wendungsfall 
x2
)
Umsetzung 
wohn.-polit. 
Ziele
EfaMefax Z
543-06 150 15 XMecklenbeck - Schürbusch (ehem. Peter-Wust-Schule) nicht relevant
543-07 065 65 X XxMecklenbeck -  südl. Meyerbeerstr. nicht relevant
543-08 030 30 XZMecklenbeck - westl. Brockmannstr. (Paulushof)
681-04D 680 68 X XXSprakel - westl. Erweiterung, nördl. Landwehr Teil 1b xnicht relevant
861-07 070 70 XXXAngelmodde - Schlesienstr. / Albersloher Weg nicht relevant
874-02D 820 82 XXZWolbeck Nord  nördl. Am Borggarten, nordwestl. Teil 2
966-04C 018 18 XXZHiltrup - Bahnhofsbereich
1651313 1478insgesamt baureif 2015
015 15 XXZ x
0350 35 0 Z x
090 90 XXX xnicht relevant
0225 225 XXX xnicht relevant
160 16 X Xxnicht relevant
72 22 94 XZ
050 50 XXX nicht relevant
200 20 Z
200 20 X xnicht relevant
43 36 79 X Xx xnicht relevant
15 60 75 XZ x
246 30 XXZ
15 30 45 X Xx
Baureif 2016
331-01 Mitte - östl. Dahlweg / Südpark
431-01 Mitte - Nördl. Stadthafen I (Neuhafen / Hafencenter) 
465-04 Mitte - Hoher Heckenweg / Sibeliusstraße
525-08 Sentrup - Muckermannweg
623-05 Kinderhaus - Südl. Ermlandweg
681-05 Sprakel - östl. Sprakeler Str /westl. DB
824-02 Gremmendorf - Lilienthalweg
825-08 Gremmendorf - Gremmendorfer Weg
871-12 Wolbeck - Westl. Brandhoveweg
971-07 Hiltrup - Langestr. / Malteserstr
972-05 Hiltrup - Westfalenstr (ehem. Baumschule Eschweiler) 
981-01B Amelsbüren - Auf der Woort (nichterschl. Teil)
981-06 Amelsbüren - Nördl. Deermannstr. xnicht relevant
225884 1109insgesamt baureif 2016
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x1) städt. Grunderwerb Voraussetzung für Entwicklung 
x2) aufgrund "SoBo"-Münster Stichtagsregelung 
(x) Ankauf beabsichtigt

Kennziffer Gebiet Efa Mefa insg.
WE-Kapazität 2014Baulandprogramm 2014 - 2020 
Stadt
Teil insg.
Eigentum
Wohn + 
Stadtbau
ehem. 
Briten-
Wohn-
quatiere
Planungsrecht
 vorhanden
FNP B-Plan
Erschließ. 
vorhanden
"SoBo" - Münster
Anwendungs-
fall x1)
kein An-
wendungsfall 
x2)
Umsetzung 
wohn.-polit. 
Ziele
EfaMefax Z
Baureif 2017
464-05A 3060 90 X XxMitte - Südl. Markweg, 1. Teil xnicht relevant
464-05B 6080 140 XZ xMitte - Südl. Markweg, 2. Teil x
515-04A 0300 300 (X) xGievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 1 nicht relevant
515-05 400 40 X xGievenbeck - Borghorstweg x
541-03 70180 250 X xMecklenbeck - Meckmannweg / Schwarzer Kamp (Beresa) xnicht relevant
573-07A 1525 40 X xRoxel - südl. Tilbecker Str., Teil 1 xnicht relevant
573-07B 1525 40 x xRoxel - südl. Tilbecker Str., Teil 2 x
712-02 750 75 X XMauritz Ost - Maikottenweg xnicht relevant
773-03 400 40 X XHandorf - östl. Hobbeltstr. / nördl. Lammerbach xnicht relevant
814-04A 0260 260 (X) xGremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 1 nicht relevant
871-09 10080 180 Z xWolbeck - Am Steintor / Petersheide x
973-04 800 80 ZHiltrup - westl. Hünenburg x
5251010 1535insgesamt baureif 2017
Baureif 2018
152-01B 0200 200 X XxMitte - Hörster - Parkplatz nicht relevant
515-04B 0300 300 (X) xGievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 2 nicht relevant
525-09 2080 100 x xSentrup - Albert-Schweitzer-Str. / Fliednerstr. x
562-07 1500 150 xAlbachten - östl.Erw. südl. Teil x
573-09 3020 50 Xx xRoxel - östl. Pienersallee, südl. Meckelbach x
623-04 5050 100 x xKinderhaus - ehem. Sportplatz Westfalia x
814-04B 0400 400 (X) xGremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 2 nicht relevant
959-04 2000 200 xHiltrup - Südl. Pfarrer-Ensink-Weg x
983-04 850 85 ZAmelsbüren - Böckenhorst x
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x1) städt. Grunderwerb Voraussetzung für Entwicklung 
x2) aufgrund "SoBo"-Münster Stichtagsregelung 
(x) Ankauf beabsichtigt

Kennziffer Gebiet EfaMefa insg.
WE-Kapazität 2014Baulandprogramm 2014 - 2020 
Stadt
Teil insg.
Eigentum
Wohn + 
Stadtbau
ehem. 
Briten-
Wohn-
quatiere
Planungsrecht
 vorhanden
FNP B-Plan
Erschließ. 
vorhanden
"SoBo" - Münster
Anwendungs-
fall x1)
kein An-
wendungsfall 
x2
)
Umsetzung 
wohn.-polit. 
Ziele
EfaMefax Z
5351050 1585insgesamt baureif 2018
Baureif 2019
515-04C 0200 200 (X) xGievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 3 nicht relevant
572-08 150 15 xRoxel - südl. Nottulner Landweg x
615-06 250 25 xCoerde - östl. Str. Edelbach x
772-05 150 15 xHandorf-Dorbaum, westl Dorbaumstr. x
774-06 300 30 XHandorf - Kirschgarten / Bäder xnicht relevant
774-07 50 50 100 X xHandorf - Handorf, Sportplätze xnicht relevant
814-04C 0400 400 (X) xGremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 3 nicht relevant
861-08 200 20 xAngelmodde - Nördl. Homannstr. x
155650 805insgesamt baureif 2019
20 30 50 X x xnicht relevant
070 70 Xx x
1500 15 0 x x
80 20 10 0 Xx x x
2000 20 0 Xx x
60280 34 0 (X) x xnicht relevant
1000 100 x
Baureif 2020
453-02 Mitte - Mauritzheide
461-02 Mitte - östl. Gartenstr.
583-07 Nienberge - Waltruper Weg, 2. Teil
681-02 Sprakel - Südl. Nienberger Str.
681-04B Sprakel - westl. Erweiterung, südl. Landwehr 
814-04D Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 4 
862-03 Angelmodde - Südl. Hiltruper Str. x
610400 1010insgesamt baureif 2020
22826061 8343Summe 2014  bis 2020
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x1) städt. Grunderwerb Voraussetzung für Entwicklung 
x2) aufgrund "SoBo"-Münster Stichtagsregelung 
(x) Ankauf beabsichtigt

Anlage1_Karte

849 Zeichen

562-07
959-04
583-07
871-09
814-04A
814-04C
515-04A
814-04B
515-04C
862-03
814-04D
541-03
431-01
681-04B
712-02
681-02
515-04B
973-04
681-05
983-04
464-05B
774-07
573-09
525-09
525-08
874-02D
681-04D
623-04
543-04I
464-05A
971-07
773-03
972-05
615-06
981-06
814-05
825-08
861-08
871-12
824-02
473-03
716-06
262-04
543-07
573-07B
526-04
515-05
333-03
281-02
572-08
465-04
453-02
573-07A
543-06
774-06
772-05
982-02
966-04C
152-01B
981-01B
461-02
861-07
623-05
511-03
474-03
292-01
473-04
543-08
861-09
461-01
331-01
262-05
232-01
Baulandprogramm 2014 - 2020 
Kartografie
und Entwurf: 61.21 Annemarie Harjans 
Stand: 28.03.2014
2014 - 2020
Anlage 1 neu / Karte
V/0115/2014/1
durch Beschluss ASSVW am 27.03.2014 zusätzlich 
ins Baulandprogramm aufgenommene Flächen
durch Beschluss ASSVW am 27.03.2014 
aus dem Baulandprogramm herausgenommene Teilfläche

Beratungsverlauf (3)

01.04.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.04.2014 Hauptausschuss
TOP 29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.04.2014 Rat
TOP 26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (69)

  • Nienberger Straße 681
  • Hiltruper Straße
  • Steinfurter Straße
  • Hüfferstraße
  • Gartenstraße 583
  • Jahnstraße
  • Meyerbeerstraße
  • Brockmannstraße
  • Schlesienstraße
  • Langestraße
  • Deermannstraße
  • Tilbecker Straße
  • Hobbeltstraße
  • Albert-Schweitzer-Straße
  • Fliednerstraße
  • Pienersallee
  • Dorbaumstraße
  • Homannstraße
  • Westfalenstraße
  • Altenberger Straße
  • Waltruper Weg
  • Albersloher Weg
  • Brandhoveweg 971
  • Berliner Platz
  • Hoher Heckenweg
  • Arnheimweg
  • Wiegandweg
  • Bohlweg
  • Dahlweg
  • Markweg
  • Borghorstweg
  • Meckmannweg
  • Schwarzer Kamp
  • Maikottenweg
  • Pfarrer-Ensink-Weg
  • Böckenhorst
  • Nottulner Landweg
  • Vennheideweg
  • Lechtenbergweg
  • Einingweg
  • Sessendrupweg
  • Zum Erlenbusch
  • Am Borggarten
  • Auf der Woort
  • Am Steintor
  • Rishon-Le-Zion-Ring 461
  • Gremmendorfer Weg 871
  • Sprakeler Straße
  • Schmittingheide
  • Sibeliusstraße 525
  • Vorbergs Hügel
  • Goldstraße 281
  • Koburger Weg 473
  • Im Mühlenfeld
  • Roddestraße 526
  • Muckermannweg 623
  • Lilienthalweg 825
  • Kirschgarten
  • Mauritzheide 461
  • Gasselstiege
  • Schürbusch
  • Kinderhaus
  • Ermlandweg 681
  • Lammerbach
  • Petersheide
  • Hünenburg
  • Edelbach
  • Feldstiege
  • Landwehr 814

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0115/2014/1
Typ
Vorlagen
Datum
28.03.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37