Mandari Insight

V/0193/2023

Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2022 und Fortschreibung des Baulandprogramms 2023 - 2030

Vorlagen 06.06.2023

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Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage_1_Bericht_zur_Wohnbaulandentwicklung_2022

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Ansehen

Anlage_2b_Baulandprogramm2023-2030_Karte ENDFASSUNG

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Ansehen

Anlage_2c_Baulandprogramm2023-2030_Tabelle ENDFASSUNG

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Ansehen

Anlage_2d_Baulandprogramm2023-2030_Verhaeltnis_Gruenordnung

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Ansehen

Anlage_2a_Fortschreibung_Baulandprogramm_und_Priorisierung ENDFASSUNG

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Ansehen

Anlage A

3258 Zeichen

Anlage A zur V/0193/2023 
 
Kurzüberblick 
Mit dem Baulandprogramm 2023 – 2030 werden diejenigen Flächen benannt, die in den nächsten 
Jahren zur Baureife entwickelt werden sollen. Da die Baulandaktivierung von vielen Faktoren (lie-
genschaftlichen, planerischen, fachgesetzlichen etc.) abhängig ist, ist das Baulandprogramm dy-
namisch. Mit dieser Vorlage wird insofern die jährliche Fortschreibung angestrebt. Aufgrund der 
begrenzten Personalkapazitäten werden dabei die Baugebiete priorisiert. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Fami lienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft.“ 
verfolgt. Dabei spielt im Wesentlichen das Ziel der Weiterentwicklung der Stadt mit hohem 
Wohnwert eine Rolle, mittelbar jedoch auch das Ziel einer hohen Umwelt- und Naturqualität, da 
die Belange von Natur und Umwelt regelmäßig eine hohe Bedeutung im Rahmen der Bauland-
entwicklung genießen. 
 
Das Teilziel lautet: „Sicherstellung eines ausreichenden Wohnangebots für alle Bevölkerungs-
gruppen“. Dazu sollen kurz- bis mittelfristig die notwendigen neuen Baugebiete zur Baureife ge-
führt werden. Das Baulandprogramm begleitet damit den Prozess der Entwicklung neuer Wohn-
baugebiete vom Planungsbeginn bis zur Baureife. Eine Baureife dieser Baugebiete ist für die Jah-
re 2023 – 2030 vorgesehen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: PG 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Die weitere Umsetzung steht unter dem 
Vorbehalt der Finanzierbarkeit zum jeweiligen Zeitpunkt. Erforderliche Kosten der beteiligten 
Fachämter für zusätzliches Personal, Grunderwerb, Erschließung etc. werden zu den jeweils ent-
sprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorlagen bzw. im Rahmen der Haushaltsplanung zur 
Entscheidung vorgelegt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Sie ist als vorbereitende Aufgabe notwendig, um auf dieser Basis dem § 1 Abs. 3 BauGB („Die 
Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ent-
wicklung und Ordnung erforderlich ist.“) Rechnung tragen zu können.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage berührt das Themenfeld der Demographie direkt, da Münster als wachsende Stadt 
für die Einwohnerentwicklung (zunehmende Einwohnerzahl, sinkende Haushaltsgrößen, älter 
werdende Gesellschaft) entsprechende Wohnbauentwicklungsflächen zur Verfügung stellen 
muss, um seiner (oberzentralen) Funktion gerecht werden zu können. 
 
Die Vorlage trifft insoweit klimaschutzrelevante Aussagen als in ihr Flächen für eine weitere Sied-
lungsflächenentwicklung benannt werden. Jede weitere Siedlungsentwicklung im Außenbereich 
bedeutet einen – auch klimaschutzrelevanten – Eingriff in Natur und Landschaft.

Beschlussvorlage

32365 Zeichen

V/0193/2023 
V/0193/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2022 und Fortschreibung des Baulandprogramms 2023 - 
2030 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   29.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   12.09.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   14.09.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   20.09.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   20.09.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2022 (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. 
2. Die Fortschreibung des Baulandprogramms 2023 – 2030 und die Priorisierung der einzelnen 
Baugebiete (Anlagen 2a-d) werden beschlossen. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt,  
- alle zur Baulandentwicklung erforderlichen liegenschaftlichen, planerischen und erschlie-
ßungstechnischen Schritte weiter zu entwickeln und sie in den einschlägigen Arbeitspro-
grammen der städtischen Fachämter zu verankern. Dem Rat ist hierüber im Rahmen der 
jährlichen Fortschreibung des Baulandprogramms zu berichten.  
- die Wohnbaulandentwicklung, insbesondere für Wohnbaulandprojekte mit hoher Priorität, 
durch eine intensive Prozesssteuerung weiter zu optimieren. 
Stadtplanungsamt 
 
09.08.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Bartmann 
Telefon: 492-6115 
Bartmann@stadt-
muenster.de

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- auf der Grundlage des Baulandprogramms 2023 – 2030 Annahmen für die voraussichtli-
che Wohnbautätigkeit als Grundlage für die Fortschreibung der Kleinräumigen Bevölke-
rungsprognose (KBP) bis 2032 zu entwickeln. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen keine Kosten. Die weitere Ums etzung steht unter dem 
Vorbehalt der Finanzierbarkeit zum jeweiligen Zeitpunkt, die im Rahmen der entsprechenden Haus-
haltsplanungen zur Entscheidung vorgelegt wird.  
 
 
 
Begründung: 
Einführung 
Warum ist der Bau neuer Wohnungen besonders wichtig für Münster? 
Münster ist eine seit mehreren Jahren stark wachsende Stadt – dieses Wachstum wird sich auch in 
den nächsten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit fortsetzen. Dementsprechend gibt es eine hohe 
Nachfrage nach Wohnraum, die zu steigenden Mieten und Bodenpreisen geführt hat.  
Es ist das Ziel der Stadt, möglichst allen Menschen, die in Münster leben möchten, auch ein entspre-
chendes Angebot machen zu können. Insbesondere für bestimmte Zielgruppen (bspw. einkommens-
schwache Haushalte, mobilitätseingeschränkte Personen, ältere Menschen mit Unterstützungsbedarf, 
Familien, Studierende etc.) ist dieses Angebot aber derzeit nicht immer ausreichend. Die große Zahl 
aus der Ukraine geflüchteter Menschen führt dazu, dass kurz- und mittelfristig die Wohnungsnachfra-
ge noch weiter erhöht wird.1 
Dass das Wohnungsangebot – bezogen auf die Menge, aber auch auf die angebotenen Qualitäten 
bzw. unterschiedliche Wohnformen - offenbar in den letzten Jahren nicht ausreichend war, zeigt sich 
auch darin, dass die „Suburbanisierung“ seit 2010 wieder zugenommen hat: Im Durchschnitt der Jah-
re 2010 - 2021 sind jährlich über 500 Menschen (in den letzten Jahren sogar jährlich fast 800) mehr in 
die Stadtregion Münster gezogen als aus ihr in die Stadt Münster gezogen sind 
Wie haben sich die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau im letzten Jahr verändert? 
Die langjährige Wachstumsphase am Wohnungsmarkt endete mit Beginn des Ukraine -Krieges und 
seinen Folgen für Wirtschaft und private Haushalte. Die Baukosten sind deutlich gestiegen und insbe-
sondere die Finanzierungskosten haben sich tlw. vervielfacht. Erste Studien zeigen, dass die Nach-
frage nach Baufinanzierungen und in der Folge die Wohneigentumsbildung bundesweit deutlich ge-
sunken ist.2 Die gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten haben darüber hinaus zu einer Zurück-
haltung von Wohnungsunternehmen und Bauträgern in der Umsetzung neuer Wohnbauprojekte ge-
führt.3 Die Baugenehmigungszahlen sind im letzten Jahr zurückgegangen, haben sich aber in Müns-
ter in den vergangenen Jahren insgesamt uneinheitlich entwickelt und dargestellt:  
                                                 
1 Für das Jahresende 2022 ist deutschlandweit von Wohnungsdefiziten in  einer Größenordnung von 700.000 
Wohnungen auszugehen. Dies ist mehr als die  doppelte Jahresproduktion an Wohnungen  (vgl. dazu Pestel -
Institut „Bauen und Wohnen in der Krise  - Aktuelle Entwicklungen und Rückwirkungen auf  Wohnungsbau und 
Wohnungsmärkte“, 2023 ) 
2 Im Januar 2023 lag das Neugeschäft mit Hypothekendarlehen inklusive Verlängerungen nach Daten der Deut-
schen Bundesbank bei 12,7 Milliarden Euro – fast die Hälfte weniger als im Vorjahresmonat (Quelle: Spiegel -
Bericht „Neugeschäft mit Baufinanzierungen sinkt auf Zwölfjahrestief “ vom 06.02.2023) 
3 Der Geschäftserwartungsindex für die Wohnungsbauwirtschaft fiel für Februar 2023 auf minus 65,6 Punkte, 
das ist der niedrigste Wert seit Beginn der Erhebung im Jahr 1991  (Quelle: Münchner Ifo-Institut, abgerufen am 
20.03.2023)

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2017 und 2018 2019 2020 2021 2022 
je 1.771 Wohnungen4 2.022 Wohnungen 1.647 Wohnungen 3.320 Wohnungen 1.557 Wohnungen 
 
Warum bedarf es zum Wohnungsbau neuer Baugebiete im Außenbereich - Ist es nicht möglich 
diese neuen Wohnungen alle im heute schon bebauten Bereich zu bauen? 
Der heute bereits bebaute Teil des Stadtgebietes (der sogenannte Innenbereich) ist bereits seit vielen 
Jahren Schwerpunkt der Wohnungsbautätigkeit. In den letzten Jahren sind stets zwischen ca. 70 und 
80 % - im letzten Jahr sogar fast 95 % - der neuen Wohnungen im Innenbereich errichtet worden. 
Auch der geförderte Wohnungsbau hat sich in den letzten Jahren insbesondere auf den Innenbereich 
konzentriert. 
Aber auch fü r Baugebiete im Innenbereich (bspw. auf den ehemaligen Kasernenarealen York und 
Oxford) bedarf es oftmals entsprechender Baulandentwicklung, d.h. die Erarbeitung von Bebauungs-
plänen und den Neubau von Erschließungsanlagen (Entwässerung, Straßen etc.).  
Die Möglichkeiten im Bestand und im Rahmen der Nachverdichtung weitere Wohnungen in ausrei-
chender Menge zu schaffen sind jedoch begrenzt, denn die dafür in Betracht kommenden Potenziale 
sind – aufgrund bereits realisierter Projekte – tendenziell abnehmend. Um insgesamt ausreichend 
neue Wohnungen errichten zu können, müssen daher auch neue Wohngebiete im Außenbereich 
entwickelt werden.  
Soll die Stadt angesichts steigender Bau- und Finanzierungskosten sowie sinkender Nachfra-
ge nach Grundstücken weiterhin eine Vielzahl neuer Baugebiete entwickeln? 
Richtig ist, dass  die Rahmenbedingungen derzeit den Wohnungsbau erschweren und geplante Bau-
vorhaben z.T. auf ungewisse Zeit zurückgestellt (in Münster beispielsweise das Projekt am südlichen 
Dahlweg) oder auch ganz aufg egeben werden. Aufgrund wachsender Einwohnerzahlen bleibt die 
Wohnungsnachfrage in Münster gleichzeitig aber sehr hoch, was somit weiter deutlich steigende Mie-
ten erwarten lässt, insbesondere, wenn Haushalte im Rahmen ihrer Wohnraumrealisierung vom (für 
sie ggf. nicht mehr finanzierbaren) Eigentumssegment zum Mietwohnungsbau wechseln. 
Gleichzeitig ist die Baulandentwicklung eine langfristig wirkende Strategie, da die Zeitdauer vom Er-
werb der Grundstücke über die Planung bis hin zum Bau der Erschließung und der Errichtung der 
Wohnhäuser auch in krisenfreien Zeiten viele Jahre beträgt. Die oben genannten Rahmenbedingun-
gen, die Bau - und Finanzierungskosten betreffend, können sich in diesem Zeitrahmen auch wieder 
ändern, denn auch die negativen Änderungen im let zten Jahr kamen überraschend und kurzfristig. 
Münster wird auch kurz-, mittel- und langfristig weiterwachsen - vor diesem Hintergrund muss es ein 
priorisiertes Ziel der Stadt sein, trotz der erschwerten Rahmenbedingungen die Baulandentwicklung 
auf hohem Niveau zu halten. 
Zu Beschlusspunkt 1. 
Was hat die Stadt in den letzten Jahren in Sachen Wohnbaulandentwicklung erreicht?  
In den letzten Jahren konnte eine kontinuierliche und deutliche Steigerung der Baulandentwicklung 
erreicht werden:  
 
 
                                                 
4 Aus statistischen Gründen gibt es für die Jahre 2017 und 2018 nur einen gemeinsamen Wert, der zur b esse-
ren Lesbarkeit und Vergleichbarkeit rein rechnerisch auf die Jahre 2017 und 2018 zu gleichen Teilen, d.h. für 
2017 und 2018 je 1.771 WE aufgeteilt worden ist

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2011 – 2013: durchschnittlich ca. 125 WE/a 
 
 
2014 – 2016: durchschnittlich ca. 575 WE/a 
 
2017 – 2019: durchschnittlich ca. 840 WE/a 
 
2020 – 2022: durchschnittlich ca. 1.060 WE/a 
 
Durch die Regeln, die die Stadt sich im Jahr 2014 in Bezug auf die Baulandentwicklung mit dem Mo-
dell der „Sozialgerechten Bodennutzung Münster (SoBoMü)“ gegeben hat, wird darüber hinaus si-
chergestellt, dass stets ein festgelegter Anteil an bezahlbaren, öffentlich geförderten Wohnungen in 
neuen Baugebieten berücksichtigt wird. 
Vor dem Hintergrund der hohen Bau- und Finanzierungskosten: Werden die neuen Baugebiete 
angenommen und wird dort auch gebaut? 
Eine vermehrte Bauzurückhaltung lässt sich aus der Wohnungsbau - und Wohnbaulandentwicklung 
des Jahres 2022 (noch) nicht ableiten. Seit einigen Jahren ist zunächst erkennbar, dass mit der ver-
stärkten Baulandentwicklung auch ein hohes Niveau baureifer Reserven einhergeht. Gemeint sind 
damit Grundstücke, bei denen Planungsrecht besteht (d.h. i.d.R. ist der Bebauungsplanprozess  ab-
geschlossen) und die erschlossen, aber noch nicht bebaut sind. Diese Reserven betrugen Ende 2022 
ca. 4.750 WE (und lagen damit deutlich über dem „Soll“-Wert5, der zurzeit ca. 3.250 WE beträgt).  
Die meisten dieser Grundstücke werden derzeit bebaut oder eine Bebauung wird vorbereitet, insofern 
sagt ein hoher Reservewert allein noch nichts darüber aus, ob diese Grundstücke auch tatsächlich 
kurzfristig entwickelt werden. Erst wenn die Reserven zunehmen und ihre Inanspruchnahme deutlich 
dahinter zurückbleibt, würde dies eine signifikant gesunkene Nachfrage nach Grundstücken bedeu-
ten. Dies ist – bezogen auf das Jahr 2022 – noch nicht erkennbar. Vor dem Hintergrund der hohen 
Bau- und Finanzierungskosten und der im Jahr 2022 gesunkenen Genehmigungszahlen ist jedoch ab 
2024 ein weniger dynamisches Wohnungsbaugeschehen nicht ausgeschlossen.  
Wird das Ziel, mehr preiswerte, geförderte Wohnungen zu bauen, erreicht? 
Der Rat der Stadt Münster hat das Ziel festgelegt, dass in Münster mindestens 300 neue Wohnungen 
jährlich öffentlich gefördert werden sollen. Diese Wohnungen stehen dann aufgrund ihrer limitierten 
Miete Menschen mit geringerem Einkommen zur Verfügung.  
Dieses Ziel wurde in den Jahren 2017 – 2021 stets erreicht, in den Jahren 2020 und 2021 wurden mit 
jeweils über 500 geförderten Wohnungen neue Höchststände erreicht. Dabei entstehen die geförder-
ten Wohnungen in den letzten Jahren  fast ausschließlich in neu entwickelten Baugebieten. Dies ist 
maßgeblich auf das Modell der „Sozialgerechten Bodennutzung Münster“ (SoBoMü) zurückzuführen, 
da danach in allen neuen Baugebieten entweder durch (Teil -)Grundstücksankauf oder städtebauli-
chen Vertrag sichergestellt wird, dass auch ein spezifischer Anteil geförderter Wohnungen realisiert 
wird. Gerade im Innenbereich konnten in den vergangenen Jahren viele entsprechende Wohnungen 
gefördert werden. 
In 2022 sind kleinere Projekte gefördert worden, die z .B. nur 6, 8 oder 12 öffentlich geförderte 
Wohneinheiten vorsehen. Gleichwohl sind diese kleinen Einheiten, die oft innenstadtnah  entstehen 
                                                 
5 Der Vorrat an baureifen Flächen in Baugebieten soll dem Vierfachen des durchschnittlichen Ba ulandver-
brauchs der letzten fünf Jahre entsprechen.

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oder für besondere Ziel- und Nutzergruppen ein Höchstmaß an Integration in bestehenden Quartieren 
ermöglichen, dringend erforderlich. Ein weiterer Schwerpunkt lag im letzten Jahr auf der Modernisie-
rung von Wohnungen, die langfristig für die Bewohnerinnen und Bewohner eine deutlich verbesserte 
Wohnqualität bieten und bezahlbar bleiben. Insgesamt konnten 99 Mietwohnungen gefördert werden. 
Für weitere 115 Wohneinheiten lagen bereits Anträge vor. Ein größerer Anteil ist von den Eigentü-
mern / Investoren wegen der zu erwartenden, verbesserten Förderkonditionen in das Jahr 2023 ge-
schoben worden.  
Wie kann der Abwanderung insbesondere von Familien begegnet werden? 
Münster wächst insbesondere auch durch den Zuzug von jungen Menschen, die zum Studium oder 
zur Ausbildung nach Münster ziehen. Im Gegenzug verliert die Stadt aber in der Altersgruppe der 
Familien (unter 18-jährige sowie 30 - 44-jährige) im Saldo viele Einwohnerinnen und Einwohner ins-
besondere an die Stadtregion („Suburbanisierung“).  
Diese Zielgruppe der Familien wünscht sich oftmals ein Einfamilienhaus.6 Daher ist es wichtig, dass 
die Stadt im Rahmen der Baulandentwicklung gemischte Quartiere plant, die Angebote für alle Ziel - 
und Nutzergruppen berücksichtigen.  
Vor dem Hintergrund der Zahlen eines Landesgutachtens aus dem Jahr 20207, aktueller weiterer Er-
kenntnisse8 sowie abgeleitet aus der Höhe Einfamilienhaus-Fertigstellung der letzten Jahre9 und der 
Zahlen derjenigen Menschen, die Münster in Richtung Stadtregion verlassen, wird ein Bedarf im Ein-
familienhaussegment geschätzt, der zwischen 300 und 400 jährlich liegt. Außerhalb von Baugebieten 
des Baulandprogramms wurden in den letzten Jahren regelmäßig ca. 100 Einfamilienhäuser ge-
baut10. Das Baulandprogramm müsste, um den Bedarf decken zu können, somit jährlich ca. 200 – 
300 Einfamilienhausgrundstücke vorsehen. 
Dies wird durch das aktuelle Baulandprogramm ermöglicht – hier ist die Baureife für mindestens ca. 
1.600 Einfamilienhäuser bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Dieser Anteil kann bei Bedarf in den städti-
schen Baugebiete angepasst werden: Bei den kurzfristigen Baugebieten – bei denen es bereits einen 
Bebauungsplan gibt – weist dieser in der Regel eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der konkreten 
Grundstücksvermarktung auf (Einfamilienhaus oder Ges chosswohnungsbau auf einzelnen Baufel-
dern, Breite von Einfamilienhausgrundstücken). Bei den mittelfristigen Baugebieten ist die Planung 
noch nicht abgeschlossen, hier sind insofern auch noch Änderungen an der Planung möglich. Vor 
diesem Hintergrund ist auc h ein Anteil von ca. 2.000 Einfamilienhausgrundstücken am Baulandpro-
gramm 2023 - 2030 möglich. Dies entspricht einem jährlichen Volumen von ca. 250 Einfamilienhaus-
grundstücken, was – zusammen mit den o.a. erwarteten Fertigstellungen außerhalb von Baugebieten 
– ein jährliches Angebot für voraussichtlich insgesamt ca. 350 neue Einfamilienhäuser bieten könnte. 
Diese Aufteilung wird jedoch nicht im Rahmen des Baulandprogramms festgelegt. Vielmehr wird im 
Rahmen des jeweiligen Vermarktungskonzepts für ein Baugeb iet (auf Basis des Bebauungsplanes 
mit seiner o.a. teilweisen Flexibilität) festgelegt, in welcher Form die einzelnen Grundstücke vermark-
tet werden sollen. Insofern kann das Einfamilienhaus-Segment in den einzelnen Baugebieten im Zuge 
                                                 
6 vgl. z.B. Studie „Haus oder Wohnung? Stadt oder Land?“, Institut der deutschen Wirtschaft, 2021. In der Zu-
sammenfassung heißt es: „ Folgende wesentliche Schlussfolgerungen konnten dabei gezogen werden:  
1. Es gibt eine eindeutige Präferenz unter allen Gruppen für die verschiedenen Formen von  
Einfamilienhäusern. […]“ 
7 vgl. GEWOS Beratung, Planung, Forschung  im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und 
Gleichstellung NRW : „Wohnungsmarktgutachten über den quantitativen und qualitativen Wohnungsneubaube-
darf in Nordrhein-Westfalen bis 2040“  -  dieses Gutachten basiert allerdings noch auf der alten Prognose von 
it.nrw von 2019 
8 Für die vorbereitenden Untersuchungen für eine u.U. mögliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (Opti-
on) in den Bereichen Steinfurter Straße und Kanalkante Südost wurde die Erstellung einer Wohnungsbedarfs-
prognose an das Gutachterbüro InWIS vergeben, zu der erste Erkenntnisse vorliegen 
9 In den letzten 5 – 10 Jahren wurden jährlich ca. 250 – 300 Wohnungen in Ein - und Zweifamilienhäusern fertig-
gestellt  
10 Durchschnitt der Jahre 2017 – 2022: ca. 105 Wohnungen in Ein - und Zweifamilienhäusern

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der Vermarktung innerhalb eines gewissen Rahmens individuell und bedarfsgerecht angepasst und 
erhöht werden.  
Vor diesem Hintergrund sind in der Tabelle des Baulandprogramms (vgl. Anlage 2c) auch keine fest-
stehenden Kapazitätszahlen für die Segmente Efa (Einfamilienhäuser) und  Mefa (Geschosswoh-
nungsbau) angegeben, sondern es sind Spannen dargestellt, die die Flexibilität innerhalb der einzel-
nen Baugebiete abschätzen. Der größere Wert für Einfamilienhäuser korrespondiert dabei mit dem 
jeweils kleineren Wert für den Geschosswohnu ngsbau und umgekehrt; Zwischenwerte sind ebenso 
möglich. 
Eine Analyse für das Neubaugebiet in Albachten-Ost hat darüber hinaus gezeigt, dass sich die Fläche 
an zu schaffendem Wohnraum innerhalb dieser Spanne kaum ändert. Dies gilt auch für die Zahl der 
neu hinzuziehenden Menschen, die – unter der Voraussetzung, dass der Schwerpunkt auf verdichtete 
Einfamilienhausstrukturen gelegt wird (insbesondere Reihenhäuser im Stadthausstil) – nur marginal 
kleiner ausfällt. 
Ergänzt wird das Neubauangebot durch die große  Anzahl an Einfamilienhäusern im Bestand: Von 
den über 57.000 Wohngebäuden in Münster sind circa 60 Prozent Einfamilienhäuser. Aufgrund der 
absehbaren demographischen Entwicklung werden viele dieser Bestandseinfamilienhäuser in den 
kommenden Jahren verstärkt auf den Markt kommen und für neue Nutzerinnen und Nutzer eine Al-
ternative anstelle eines Neubaus bieten. Die Schaffung neuer, insbesondere altengerechter Wohnun-
gen in möglichst allen Quartieren soll ein früheres Freiziehen eines Teils des umfangreichen Bestan-
des an Einfamilienhäusern ermöglichen und damit dazu beitragen, entsprechende Angebote insbe-
sondere für Familien auch im Bestand zu schaffen. 
Wie viele neue Wohnungen konnten insgesamt im letzten Jahr errichtet werden? 
Insgesamt herrschte in Münster in 2022 nach wie vor ein dynamisches Wohnungsbaugeschehen vor, 
der Zielwert von 2.000 neu gebauten Wohnungen wurde mit 1.980 Wohnungen (nahezu) erreicht. 
Auch im bundesweiten Vergleich zeigt sich  in verschiedenen Erhebungen der letzten Jahre, dass in 
Münster eine sehr hohe Wohnungsbautätigkeit zu verzeichnen ist.11 
Die hohe Dynamik der letzten Jahre hat sich jedoch im Jahr 2022 aus den oben bereits dargelegten 
Gründen (Zurückhaltung von Investoren und Bauherren aufgrund massiv gestiegener Finanzierungs- 
und Baukosten) abgeschwächt, was sich in einer gegenüber 2021 gesunkenen Zahl neu genehmigter 
Wohnungen zeigt. Dennoch bleibt die Gesamtzahl der Wohnungen, die zwar genehmigt, aber noch 
nicht fertiggestellt sind, auf hohem Niveau und lag zum Ende des Jahres 2022 bei über 4.300 Woh-
nungen (sogenannter „Bauüberhang“). 
 
Eine ausführliche Darstellung des Wohn ungsbaugeschehens und der Wohnbaulandentwicklung in 
Münster findet sich im Bericht zur Wohnbaulandentwicklung (Anlage 1). 
Zu Beschlusspunkt 2. 
Was hat sich gegenüber dem Baulandprogramm 2022 – 2030 geändert? 
Einige der Baugebiete des Baulandprogramms 2022 – 2030 sind inzwischen baureif geworden, d.h. 
der Bebauungsplan ist rechtskräftig geworden und die Erschließung ist gebaut (bzw. war bereits vor-
handen). Dies betrifft die nachfolgenden Baugebiete mit einer Kapazität für insgesamt etwa 1.000 
Wohnungen: Klosterareal Pluggendorf, Kiesekampweg in Coerde, Plettendorfstraße (St. Lydia) in 
                                                 
11 vgl. u.a.: 
- ILS-trends 2/19: „Stadt oder Umland – Aktuelle Trends des Bauens und Wohnen in deutschen Stadtre-
gionen“, Dortmund 2019, S. 9; Münster liegt zusammen mit Frankfurt am Main mit je ca. 29 Wohnungen 
je 1.000 Einwohnern in den Jahren 2012 – 2017 auf dem vordersten Rang.  
- Postbank-Studie „Wohnatlas 2016 – Leben in der Stadt“; Im Zeitraum 2000 – 2014 hatte Münster unter 
allen Großstädten den größten relativen Wohnungszuwachs.

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V/0193/2023 
Nienberge, Nördlich Landwehr in Sprakel sowie ein weiterer Bauabschnitt auf dem ehemaligen Ka-
sernenstandort Oxford. Darüber hinaus gibt es zwei Baugebiete, deren Umsetzung vom Eigentümer 
vorübergehend ruhend gestellt (Mitte – Südlicher Dahlweg) bzw. nicht weiterverfolgt werden (Mauritz-
Ost – Westlich Mondstraße / Südlich Hans-Bredow-Weg (WDR)). 
Vor dem Hintergrund der Vielzahl der zu entwickelnden Baugebiete bis zum Jahr 2030 bei gleichzeitig 
bestehender Begrenzung der personellen Kapazitäten in den betroffenen Fachämtern ist eine Aus-
weitung des Baulandprogramms zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, aber auch nicht notwendig. 
Daher kommen im Rahmen dieser Fortschreibung des Baulan dprogramms keine neuen Baugebiete 
hinzu.  
Reicht die Kapazität des Baulandprogramms, um die beschlossenen Ziele zu erreichen? 
Insgesamt umfasst das Baulandprogramm bis zum Jahr 2030 eine Kapazität von bis zu ca. 12.000 
neuen Wohnungen, von denen ca. 7.500 Wohnungen auf städtischen Flächen geplant sind bzw. bei 
denen die Verfügbarkeit durch den Abschluss von städtebaulichen (Vor-)Verträgen mit den Eigentü-
mern bereits gesichert ist. Dies macht es insgesamt möglich, die festgelegte Zielzahl im Hinblick auf 
die Baureifmachung (jährlich bis zu 1.250 WE) zu erreichen. Es setzt allerdings voraus, dass die 
meisten dieser Baugebiete auch im angestrebten Zeitraum realisiert werden können und die liegen-
schaftliche Verfügbarkeit der neuen urbanen Stadtquartiere (Steinfurter Straße, Busso-Peus-Straße, 
Kanalkante Südost) erreicht wird. 
Wie werden Baugebiete priorisiert? 
Vor dem Hintergrund begrenzter Arbeitskapazitäten der bei der Baulandentwicklung beteiligten Ämter 
ist eine Priorisierung der Baugebiete erforderlich, bei der die vorhandenen Arbeitskapazitäten auf die 
besonders wichtigen und prioritären Projekte fokussiert werden. Diese Priorisierung wurde bereits mit 
dem Baulandprogramm 2022 – 2030 beschlossen12, an ihr hat sich seitdem nichts Grundsätzliches 
geändert. Die Priorisierung und die damit verbundene zeitliche Einordnung, wann die jeweiligen Bau-
gebiete baureif werden, geht aus der Tabelle zum Baulandprogramm (Anlage 2c) hervor und ist das 
Ergebnis eines möglichst ökonomischen Einsatzes der vorhandenen Arbeitskapazitäten. 
Bei der Priorisierung werden verschiedene Perspektiven berücksichtigt: Neben der Stadtentwick-
lungsperspektive (bspw. die Größe eines Baugebietes) spielen fachspezifische Aspekte (bspw. Be-
lange der Grünordnung oder erschließungstechnische Aufwendung en) sowie die Realisierungsper-
spektive eine Rolle. In Bezug auf das Verhältnis zwischen einer Baulandentwicklung und der Grün-
ordnung wird auf die Anlage 2d verwiesen, in der dieses Verhältnis und die bisherigen Beschlüsse zu 
diesen Baugebieten transparent dargestellt werden. Dies betrifft etwa ein Viertel der Baugebiete des 
Baulandprogramms. 
Die Priorisierung ist dynamisch zu sehen. Bei absehbaren Verzögerungen können Baugebiete ver-
schoben werden, wobei der Fokus insbesondere auf den verfügbaren städt. Flächen liegen sollte 
Was passiert nach dem Jahr 2030? 
Auch wenn das Baulandprogramm nur den Zeitraum bis zum Jahr 2030 betrachtet, gibt es bereits 
heute auch langfristige Überlegungen, die über dieses Jahr 2030 hinausgehen. Vor dem Hintergrund, 
dass sich die Rahmenbedingungen bis dahin aber auch ändern können, handelt es sich dabei zu-
nächst um planerische Potenziale, über deren tatsächliche Entwicklung zum jetzigen Zeitpunkt noch 
keine Beschlüsse gefasst werden müssen. Insofern werden diese Potenziale in dieser Vorlage auch 
nicht im Einzelnen aufgeführt. 
Diese Potenziale beinhalten sowohl einzelne (zumeist kleinere bis mittelgroße) konkrete Baugebiet-
spotenziale, die sich bereits (tlw.) im Eigentum der Stadt befinden, als auch im Flächennutzungsplan 
und im Regionalplan planerisch gesicherte weitere (auch größere) Potenzialflächen. Wie dieser pla-
                                                 
12 vgl. Vorlage V/0196/2022 „Wohnbaulandentwicklung bis zum Jahr 2030 – Fortschreibung des Ba ulandpro-
gramms“

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V/0193/2023 
nerische Rahmen unter Einbezug des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030, verschiedener Stadtteil-
entwicklungskonzepte und insbesondere des Ergebnisses der Regionalplanfortschr eibung für die 
Stadt zukünftig aussehen soll, wird im derzeit laufenden Werkstatt -Prozess zur Entwicklung eines 
Integrierten Flächenkonzepts Münster (IFM) umfassend diskutiert13. 
Um bereits heute für einzelne Bereiche die Voraussetzungen für eine spätere Baugebietsentwicklung 
zu schaffen und im Sinne einer vorausschauenden Bodenvorratspolitik auch langfristig handlungsfä-
hig zu bleiben, ist es sinnvoll, für einzelne dieser Potenzialflächen erste liegenschaftliche Verhand-
lungen und vorbereitende Untersuchungen zu tätigen. Diejenigen potenziellen Baugebiete , für die 
dies zutrifft, sind in der Karte zum Baulandprogramm (vgl. Anlage 2b) mit einem Stern gekennzeich-
net. 
 
Details zur Fortschreibung des Baulandprogramms und zur Priorisierung der Baugebiete können den 
Anlagen 2a – d (Bericht zur Fortschreibung, Karte des Baulandprogramms, Tabelle des Baulandpro-
gramms sowie Übersicht über die Baugebiete mit Konflikten zur Grünordnung) entnommen werden.  
Zu Beschlusspunkt 3. 
Vor welchen Herausforderungen steht die Stadt b ei der Wohnbaulandentwicklung in den 
nächsten Jahren? 
Das Baulandprogramm ist das übergeordnete Instrument zur Koordination der verschiedenen Aktivi-
täten in der Verwaltung zur (Wohn -)Baulandaktivierung. Diese umfasst im Wesentlichen die städte-
bauliche Qualifizierung und Bauleitplanung, die Planung und den Bau von Kanalisation, Straßen, 
Grün- und Ausgleichsflächen. Danach ist die Baureife erreicht. Parallel dazu erfolgt die Planung und 
der Bau von Wohnfolgeeinrichtungen (Kindergärten, ggf. neue Schulen) und die Vermarktung der 
Grundstücke. In die Umsetzung des Baulandprogramms sind daher verschiedene Ämter innerhalb 
der Verwaltung (für Grunderwerb, Planung, Erschließung, Vermarktung, Wohnraumförderung, Bau 
von Wohnfolgeeinrichtungen) involviert. Die insgesamt dafür notwendigen Arbeitsschritte und Res-
sourcen sind in den Arbeitsprogrammen und Plänen der städtischen Fachämter entsprechend zu ver-
anschlagen.  
In den letzten Jahren hat sich allerdings gezeigt, dass der Prozess der Baulandentwicklung vermehrt 
zeitliche Verzögerungen zu verzeichnen hatte, die vielfältige Ursachen haben. Zu nennen sind hier 
beispielsweise komplexer werdende Anforderungen an die Verfahren (u.a. die Einbindung von neuen 
Energiekonzepten) und die Personalkapazitäten innerhalb der Verwaltun g. Die Baulandentwicklung 
auf diesem hohen Niveau mit dem vorhandenen Personal zu halten ist eine Herausforderung, nicht 
zuletzt da die Wohnbaulandentwicklung in Bezug auf die personellen Kapazitäten der betroffenen 
Fachämter auch mit der Realisierung anderer wichtiger Ziele der Stadt Münster konkurriert.  
Hinzu kommt die bereits o.a. Herausforderung bzgl. der Realisierung neuer Wohnungsbauvorhaben 
vor dem Hintergrund der gestiegenen Bau- und insbesondere Finanzierungskosten. 
Was tut die Verwaltung, um diese Herausforderungen zu bewältigen? 
Im letzten Jahr ist es bereits gelungen durch die Inanspruchnahme freier Stellen(-anteile) insgesamt 
weitere 21 Personalstellen in den betroffenen Fachämtern zu schaffen und in großen Teilen zu beset-
zen. Insgesamt bedarf es aber weiterer personeller Kapazitäten. Auch ist es nach wie vor bei einigen 
Stellen sehr schwierig, eine adäquate Besetzung zu erreichen. Daher müssen die Anstrengungen zur 
Personalakquise weiter intensiviert werden. 
                                                 
13 vgl. die Vorlagen V/0908/2021 „ Münstersche Stadt -Landschaft – Siedlung und Freiraum in der Balance: Kon-
zept für eine integrierte Entwicklung von Siedlungs - und Freiflächen und Standorten für erneuerbare Energien“ 
und V/0016/2022 (nicht öffentlich) „Fortschreibung des Regionalplans Münsterland zur Anpassung an den Lan-
desentwicklungsplan (LEP) NRW“

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V/0193/2023 
Um die Abläufe bei der Baulandentwicklung weiter zu optimieren, wurde bereits eine dezernats- und 
zuständigkeitsübergreifende Prozesssteuerung eingerichtet, die ganzheitlich die städtische Wohnbau-
landentwicklung (Wohnbaulandprozesssteuerung) betrachtet (Planung, Erschließung, Vermarktung, 
öffentliche Förderung, Baugenehmigung etc.).  
Darüber hinaus ist angedacht, Dritte (insbesondere die Wohn - und Stadtbau GmbH) bei der Umset-
zung von neuen Baugebieten stärker mit einzubinden, indem sie z.B. Teile oder auch ein gesamtes 
Baugebiet inkl. der notwendigen Erschließung realisieren. Die Verwaltung ist derzeit in Gesprächen 
mit der Wohn - und Stadtbau GmbH, die ein grundsätzliches Interesse daran signalisiert hat, bei der 
konkreten Umsetzung verschiedener städtischer Baugebiete eine größere Rolle zu sp ielen. Zurzeit 
wird ausgelotet, in welchen Baugebieten dies sinnvoll möglich ist. Die Verwaltung wird in einer sepa-
raten Vorlage oder den jeweiligen Vermarktungskonzepten über das Ergebnis der Prüfung informie-
ren und einen entsprechenden Entwicklungsvorschlag unterbreiten. 
Weiterhin kann und soll (vgl. A-R/0074/2021) bei großen Quartiersentwicklungen (z.B. Steinfurter 
Straße) die KonvOY als Stadt- und Quartiersentwicklungsgesellschaft agieren und entsprechende 
Nachfolgeprojekte zu den Konversionsentwicklung en übernehmen. Auch hierzu sind weitere Ent-
scheidungen in einer separaten Vorlage und in Abhängigkeit der liegenschaftlichen Modelle der Mo-
dellquartiere erforderlich. 
Grundsätzliches Ziel der Stadtentwicklung ist es – auch unter geänderten Rahmenbedingungen –  
weiterhin, durch die Schaffung neuen Wohnraums eine Angebotsausweitung zu erreichen, um damit 
der Nachfrage nach Wohnungen besser gerecht werden zu können und den Preisanstieg für Wohn-
raum in Münster zu bremsen.  
Vor dem Hintergrund, dass für die Zukunft in Münster weiterhin ein deutliches Bevölkerungswachstum 
angenommen wird und gerade im Neubaubereich auch Angebote für bestimmte Zielgruppen (bei-
spielsweise im geförderten Wohnungsbau) erstellt werden können, wird daher an der Baulandent-
wicklung festgehalten.  
Was hat das Baulandprogramm mit der Bevölkerungsprognose für Münster zu tun? 
Die Entwicklung neuer Baugebiet führt zu steigenden Einwohnerzahlen in den betroffenen Stadtteilen 
und damit zu einem erhöhten Bedarf an sogenannten Wohnfolgeeinrichtungen (z.B. Kitas und Schu-
len). Aus den Informationen des Baulandprogramms können w esentliche Entwicklungsannahmen 
(voraussichtliche Bautätigkeit in den einzelnen Stadtteilen) für die Aktualisierung der sogenannten 
kleinräumigen Bevölkerungsprognose abgeleitet werden. Die Ergebnisse der kleinräumigen Bevölke-
rungsprognose sind wiederum Arbeitsgrundlage für die Planung von  Infrastrukturmaßnahmen (Kin-
dertagesstätten, Grundschulen, Dimensionierung von Ver - und Entsorgungsleitungen) und werden 
daher dringend benötigt. 
Um stets eine aktuelle kleinräumige Prognose für das Stadtgebiet von Münster zur Verfügung zu ha-
ben, ist eine regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Die Erarbeitung der nächsten Aktualisierung ist 
für dieses Jahr geplant (nach derzeitigem Stand der Arbeitsplanung ist mit ersten Ergebnissen Ende 
2023 zu rechnen) und erfolgt unter Einbezug der Erkenntnisse des aktualisierten Baulandprogramms.  
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. Denstorff 
Stadtbaurat

- 10 - 
V/0193/2023 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1:  Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2022 
Baulandprogramm 2023 - 2030 
Anlage 2a: Fortschreibung Baulandprogramm 2023 - 2030 inkl. Priorisierung der Baugebiete 
Anlage 2b:  Baulandprogramm 2023 – 2030 Übersichtskarte 
Anlage 2c:  Baulandprogramm 2023 – 2030 Tabelle 
Anlage 2d:  Übersicht über die Baugebiete im Verhältnis zur Grünordnung

Anlage_1_Bericht_zur_Wohnbaulandentwicklung_2022

20082 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0193/2023 
 
Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2022 
1. Rahmenbedingungen  
Münster zählte auch 2022 zu den wachsenden Groß- un d Universitätsstädten mit einem starken und 
kontinuierlichen Bevölkerungszuwachs und einer deme ntsprechend hohen Wohnungsnachfrage. Im 
Jahr 2022 betraf dies insbesondere auch viele aus d er Ukraine geflüchtete Menschen. In der Folge 
zählt Münster seit Jahren zu der Gruppe der Städte mit einem angespannten Wohnungsmarkt. 
Dies lässt sich beispielhaft an einigen Kenngrößen festmachen: 
- Charakteristische Bodenwerte für Wohnbaugrundstück e für den individuellen Wohnungsbau in 
Münster lagen im Jahr 2021 bei 760 €/m² in mittlere n und 1.130 €/m² in guten Wohnlagen, und 
damit um ca. 30 % höher als im Jahr zuvor. Damit li egt Münster bezogen auf den absoluten Wert 
in der Spitzengruppe der NRW-Großstädte hinter Düsseldorf, Köln und etwa gleichauf mit Bonn. 1  
- Im landesweiten Vergleich weist Münster das vierth öchste Mietpreisniveau und einen überdurch- 
schnittlichen hohen Anstieg der Mieten auf. Aufgrund der starken Nachfrage lagen die Wiederver- 
mietungsmieten von Bestandswohnungen 2021 in Münster durchschnittlich bei etwa 10,90 €/m² –
für Angebotsmieten für Neubauwohnungen im Durchschn itt bei ca. 13,20 €/m² und damit ca. 6 % 
über dem Vorjahreswert.2  
- In Münster ist kein Wohnungsleerstand zu verzeichn en. 3 Die geschätzte Leerstandsquote von 
0,3 % liegt deutlich unter einer notwendigen Fluktuationsreserve, die i.d.R. mit ca. 3 % angegeben 
wird (darunter wird bereits von einem angespannten Wohnungsmarkt ausgegangen). 
- Die Angebotskaufpreise für Eigentumswohnungen lage n in Münster mit im Mittel rund 4.000 €/m² 
(Bestand) bzw. 5.500 €/m² (Neubau) ebenfalls etwas niedriger als in Düsseldorf und Köln. 4 
Dabei steht auch der Münsteraner Wohnungsmarkt derz eit vor zusätzlichen Herausforderungen: Die 
langjährige Wachstumsphase am Wohnungsmarkt endete mit Beginn des Ukraine-Krieges und seinen 
Folgen für Wirtschaft und private Haushalte - zu nennen sind hier insbesondere die gestiegenen Bau- 
kosten sowie die massiv gestiegenen Finanzierungskosten. Erste empirische Befunde zeigen eine bun- 
desweit gedrosselte Nachfrage nach Baufinanzierungen in der Wohneigentumsbildung, eine große Zu- 
rückhaltung von Wohnungsunternehmen und Bauträgern in der Umsetzung neuer Wohnbauprojekte 
und in der Folge die niedrigste Geschäftserwartung der Wohnungsbauwirtschaft seit Beginn der Erhe- 
bung im Jahr 1991.5  
Bei gleichzeitig weiterhin hoher Nachfrage nach Wohnraum in den Wachstumsregionen führt das rück- 
läufige Neubaugeschehen zu einer Angebotsverknappung, was eine vermehrte Konkurrenz am Miet- 
wohnungsmarkt zur Folge haben dürfte. Besonders nachteilig ist diese Entwicklung für bestimmte Ziel- 
gruppen – insbesondere Haushalte mit niedrigem Eink ommen, Familien, Menschen mit Mobilitätsein- 
schränkungen und Studierende, dabei zunehmend aber auch Haushalte mit mittleren Einkommen. 
                                                
1 vgl. Grundstücksmarktbericht NRW 2022 
2 vgl. Wohnungsmarktprofil Münster 2022, NRW.BANK 2023 
3 vgl. statista research department, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/489667/umfrage/leerstands- 
quote-von-wohnungen-in-muenster/ (abgerufen am 21.03.2023) 
4 vgl. Wohnungsmarktprofil Münster 2022, NRW.BANK 2023 
5 vgl. Münchner Ifo-Institut, https://www.ifo.de/pressemitteilung/2023-03-20/stornierungswelle-im-wohnungsbau-
steigt (abgerufen am 20.03.2023)

Anlage 1 zur Vorlage V/0193/2022 
 
- 2 - 
Gleichzeitig müssen die vielen aus der Ukraine geflüchteten Menschen ebenfalls mit Wohnungen ver- 
sorgt werden – die Einwohnerzahl Münsters ist im Jahr 2022 um mehr als 5.000 Menschen gewachsen, 
in den letzten 10 Jahren lag dieser Wert regelmäßig bei durchschnittlich ca. 2.000 Menschen. 
Diese Kennzeichen eines angespannten Wohnungsmarkte s sind zu beobachten trotz der Tatsache, 
dass in Münster in den letzten Jahren eine sehr hoh e Wohnungsbautätigkeit vorherrschte: Allein im 
vergangenen Jahr 2022 konnten in Münster fast 2.000  neue Wohnungen fertiggestellt werden. Damit 
hat Münster sein jährliches Ziel nahezu erreicht und steht in der Kontinuität der vergangenen Jahre, in 
denen Münster eine sehr hohe relative Wohnungsbautä tigkeit (bezogen auf die Einwohnerzahl bzw. 
den Wohnungsbestand) zu verzeichnen hatte. 6  
Alle derzeit verfügbaren Einwohnerprognosen 7 gehen auch weiter von einem Einwohnerwachstum in 
Münster aus – auch wenn die Höhe dieses prognostizi erten Einwohnerwachstums durchaus sehr un- 
terschiedlich ist. Die hohe Nachfrage nach Wohnungen in Münster wird daher auch in den kommenden 
Jahren weiter anhalten.  
Vor diesem Hintergrund nimmt auch die Suburbanisier ung seit 2010 wieder zu, im Durchschnitt der 
Jahre 2010 - 2021 sind jährlich über 500 Menschen mehr in die Stadtregion Münster gezogen als aus 
ihr in die Stadt Münster gezogen sind, für die Jahre 2017 - 2021 betrug dieser Wert im Schnitt jährlich 
fast 800 Menschen. Insbesondere betrifft dieser negative Wanderungssaldo in der Stadtregion die Al- 
tersgruppen der Familien (unter 18-jährige sowie 30 - 44-jährige).  
Vor diesem Hintergrund muss es Ziel der Stadt sein,  trotz der erschwerten Rahmenbedingungen die 
Baulandentwicklung auf hohem Niveau zu halten. 
2. Wohnungsbau-Fertigstellungen 
Die Zahl der Wohnungsbaufertigstellungen lag mit 1. 982 Wohneinheiten (WE) für das Jahr 2022 auf 
einem sehr hohen Niveau (vgl. Abb.1). Die (seit 2015 erhöhte) Zielzahl von jährlich 2.000 Neubauwoh- 
nungen wurde bereits 2020 erstmals erreicht und im Jahr 2022 nun erneut (nahezu) erreicht. Fast 90 % 
der fertig gestellten Wohnungen befanden sich 2022 in Mehrfamilienhäusern, nur etwas mehr als 10 % 
entfiel auf den Einfamilienhausbau. 
Im Jahr 2022 wurden 80 Wohnungen als Abriss registr iert. Aufgrund einer Änderung der Landesbau- 
ordnung ist das Nachhalten der Anzahl der abgebrochenen Wohnungen seit 2020 schwieriger gewor- 
den, da viele Abbrüche nicht mehr genehmigungs- oder anzeigepflichtig sind, daher liegt die Zahl der 
erfassten Abbrüche deutlich niedriger als in den Ja hren bis 2020. Hinzu kommen Wohnungsabgänge 
durch Umnutzungen und Wohnungszusammenlegungen, die  ebenfalls eine nicht unerhebliche Grö- 
ßenordnung erreichen können.  
                                                
6 vgl. ILS-trends 2/19: „Stadt oder Umland – Aktuelle Trends des Bauens und Wohnen in deutschen Stadtregio- 
nen“, Dortmund 2019, S. 9 
7 vgl. it.nrw-Prognose 2021, BBSR-Analysen 03/2021: „Raumordnungsprognose 2040“, kleinräumige Bevölke- 
rungsprognose der Stadt Münster (vgl. V/0549/2021)

Anlage 1 zur Vorlage V/0193/2022 
 
- 3 - 
 
Abb. 1: Wohnungs-Fertigstellungen 8 
Die Fertigstellungen im Eigenheimbau bewegten sich in Münster seit den 90er-Jahren auf einem durch- 
schnittlichen Niveau zwischen 400 WE und 650 WE. 20 07 wurde mit 652 WE ein Spitzenwert erzielt. 
Nach dem Auslaufen der Eigenheimzulage sank der Eigenheimbau auf unter 400 WE in 2009, konnte 
danach aber wieder kurzzeitig zulegen. Ein kontinuierliches Absinken seit dem Jahr 2011 fällt zusam- 
men mit einem geringen Angebot an neu erschlossenen Baugebieten auch für Einfamilienhäuser und 
ist wahrscheinlich dadurch begründet. Abgesehen von leicht erhöhten Werten in den Jahren 2019 (ca. 
325 WE) und 2020 (ca. 375 WE), liegen die Fertigstellungszahlen für Einfamilienhäuser seit 2016 unter 
300 WE jährlich und nahmen zuletzt weiter ab (im Jahr 2022 lediglich 234 WE).  
Nach einer Studie des Landes beträgt die durchschni ttliche jährliche Nachfrage nach dem Segment 
Einfamilienhausbau in Münster 420 WE 9 (die Studie basiert allerdings noch auf der alten Bevölkerungs- 
prognose von it.nrw, die für Münster ein Wachstum a uf über 357.000 Menschen bis zum Jahr 2040 
vorsah). Damit liegt der Bedarf für die nächsten Ja hre oberhalb der Fertigstellungszahlen der letzten 
Jahre. Die Studie geht davon aus, dass der Bedarf n ach Einfamilienhäusern umso geringer wird, je 
besser es gelingt, eine solche Nachfrage im Einfami lienhausbestand zu decken. Um dieses Freiset- 
zungspotenzial durch Generationenwechsel in älteren  Einfamilienhausgebieten besser nutzbar ma- 
chen zu können, ist daher eine nachbarschaftsnahe N eubauentwicklung altengerechter Wohnungen, 
                                                
8 Aus statistischen Gründen gibt es für die Jahre 2017 und 2018 nur einen gemeinsamen Wert, der zur besse- 
ren Lesbarkeit und Vergleichbarkeit rein rechnerisch auf die Jahre 2017 und 2018 zu gleichen Teilen, d.h. für 
2017 und 2018 je 1.375 WE aufgeteilt worden ist. 
9 vgl. GEWOS Beratung, Planung, Forschung im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und 
Gleichstellung NRW: „Wohnungsmarktgutachten über den quantitativen und qualitativen Wohnungsneubaube- 
darf in Nordrhein-Westfalen bis 2040“

Anlage 1 zur Vorlage V/0193/2022 
 
- 4 - 
d.h. in der Regel im Rahmen entsprechender Baulande ntwicklung in den Stadtteilen dauerhaft erfor- 
derlich. Dies wird weiterhin unterstützt durch die Feststellung der Studie, dass bereits für das Jahr 2018 
eine Versorgungslücke für barrierereduzierte Wohnungen von 4.250 WE besteht. 10   
In den Jahren zwischen 1990 und 2011 wurden die mei sten neuen Wohnungen in von der Stadt ge- 
planten (bzw. aktiv begleiteten) Baugebieten fertig gestellt (vgl. Abb. 2). Zu Beginn der 90er-Jahre noch 
galt dies für über 80 % der neuen Wohnungen. Dieser  Wert sank in der Folge kontinuierlich und lag 
seit dem Jahr 2012 z.T. deutlich unter 50 %. Auf der Grundlage der Ausweitung des Baulandprogramms 
ab dem Jahr 2014 konnte er teilweise wieder gesteigert werden und lag in den Jahren 2021 und 2022 
bei jeweils ca. 45 %. 
Die nach der Zahl der fertig gestellten Wohnungen w ichtigsten Baugebiete bzw. Einzelprojekte des 
vergangenen Jahres waren: 
- Gremmendorf – Baugebiet York-Kaserne (305 WE) 
- Mitte – Baugebiet Zentrum Nord (109 WE) 
- Wolbeck – Baugebiet Am Steintor / Petersheide (65  WE) 
- Gievenbeck – Baugebiet Oxford-Kaserne (45 WE) 
- Mitte – Bremer Platz (Hansator) (über 300 WE) 
- Sentrup – Albert-Schweitzer-Straße (Wohnheim) (üb er 200 WE) 
 
       
Abb. 2: Fertigstellungen in Baugebieten 
11  
 
                                                
10  vgl. s.o. 
11  s. auch die Anmerkungen unter Fußnote 9

Anlage 1 zur Vorlage V/0193/2022 
 
- 5 - 
Die Bautätigkeit außerhalb von Baugebieten, insbesondere im Siedlungsbestand, hat daher nach wie 
vor eine sehr hohe Bedeutung. Dies kann zum einen Ausdruck nach wie vor nicht ausreichender bau- 
reifer Baulandreserven sein, zum anderen kommt darin vermutlich auch die besondere Attraktivität der 
inneren Stadt und der dortige Nachfragedruck zum Tr agen, denn die große Mehrzahl der Baugebiete 
befindet sich außerhalb des Innenstadtrings.  
Gemäß Handlungskonzept Wohnen sollen mindestens die  Hälfte der neu errichteten Wohnungen im 
Rahmen der Innenentwicklung realisiert werden. Dieser Wert wurde in den letzten zehn Jahren regel- 
mäßig deutlich überschritten (vgl. Abb. 3). Etwa 80  % der neuerrichteten Wohnungen befanden sich 
seit 2014 im Innenbereich, lediglich im Jahr 2020 l ag dieser Wert bei ca. 70 %, im letzten Jahr betrug  
der Wert hingegen fast 95 %.  
Neubaugebiete am Siedlungsrand als ehemalige Außenb ereichslagen hatten damit gegenüber dem 
Siedlungsbestand in den letzten Jahren eine eher ge ringe Bedeutung, die jedoch zuletzt (ausgenom- 
men 2022) etwas zugenommen hat und deren Anteil aufgrund der verstärkten Baulandentwicklung ten- 
denziell auch in den kommenden Jahren höher sein wird.  
 
 
Abb. 3: Lage der Wohnungsneubauten 
12  
 
                                                
12  s. auch die Anmerkungen unter Fußnote 9

Anlage 1 zur Vorlage V/0193/2022 
 
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Die Zielzahlen, wie sie im Rahmen des Prozesses zur Planungswerkstatt 2030 13  diskutiert worden sind, 
gehen von einem ungefähren Anteil der Wohnungsferti gstellungen von 25 % in Neubaugebieten am 
Siedlungsrand aus. Darüber hinaus wird ein einstell iger Prozentanteil der fertiggestellten Wohnungen 
gänzlich außerhalb des Siedlungsbestandes im Außenbereich realisiert. 
3. Genehmigte Wohnbauvorhaben – Wohnungen im Bau 
Der Wohnungsbau in Münster ist weiterhin (noch) dyn amisch. Eine sehr große Zahl von Wohnungen 
befindet sich zurzeit im Bau, allerdings ist die Za hl der neu genehmigten Wohnungen im letzten Jahr 
auf ca. 1.550 zurückgegangen. Die Anzahl der Wohneinheiten, die im Jahr 2023 fertig gestellt werden, 
kann zum jetzigen Zeitpunkt (April 2023) naturgemäß  noch nicht prognostiziert werden, dennoch gibt 
die Anzahl der bereits genehmigten, aber noch nicht  fertig gestellten Wohnbauvorhaben einen ersten 
Anhaltspunkt dafür, ob kurzfristig mit einem weiter regen Wohnungsbaugeschehen gerechnet werden 
kann.  
Die bestehenden (und noch nicht realisierten) Genehmigungen für Wohnbauvorhaben wurden zu gro- 
ßen Teilen in den Jahren 2022 (ca. 1.500 WE) und 20 21 (über 2.100 WE) erteilt, teilweise aber auch 
bereits in den Jahren 2020 oder davor (ca. 700 WE). Insgesamt waren Ende 2022 damit Baugenehmi- 
gungen für über 4.300 Wohneinheiten noch nicht abschließend umgesetzt (sogenannter Bauüberhang) 
– der größte Teil davon allerdings bereits im Bau ( ca. 2.700 WE) und davon wiederum der überwie- 
gende Teil bereits im Rohbau fertig (knapp 1.600 WE). Gegenüber dem Vorjahr ist dieser Bauüberhang 
zurückgegangen, was insbesondere auf die zurückgegangene Zahl an Baugenehmigungen zurückzu- 
führen ist.  
Dass Baugenehmigungen (aus verschiedenen Gründen) ü berhaupt nicht umgesetzt werden, kommt 
bisher nur in geringem Umfang vor. Inwieweit sich dies vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaft-
lichen Rahmenbedingungen (hohe Bau- und insbesondere Finanzierungskosten) ggf. ändert, bleibt ab- 
zuwarten. Insoweit wird derzeit davon ausgegangen, dass die weit überwiegende Mehrheit der o.a. 
Wohnungen, die zwar genehmigt aber noch nicht fertiggestellt sind, in den Jahren 2023 und 2024 rea- 
lisiert werden. Für 2023 ist vor diesem Hintergrund weiterhin mit hohen Fertigstellungszahlen zu rech-
nen, perspektivisch könnten diese aber aufgrund der hohen Bau- und Finanzierungskosten und der im 
Jahr 2022 gesunkenen Genehmigungszahlen zurückgehen. 
4. Baulandreserven  
Die Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an baureifem Bauland für den Wohnungsbau ist eine 
zentrale Aufgabe der Stadt im Rahmen der kommunalen Wohnungspolitik. Diese Baulandreserven kön- 
nen sowohl im Innenbereich als auch in Baugebieten am Rande der Stadt (ehemaliger Außenbereich) 
liegen. Nur mit einer solchen Baulandreserve kann vorgesorgt werden, dass der Markt auch zukünftig 
die Möglichkeit bekommt, ausreichend neue Wohnungen zu bauen.  
 
                                                
13  vgl. Vorlage V/0200/2018 (nicht-öffentlich) sowie „Planungswerkstatt 2030“, Stadt Münster, Amt für Stadtent- 
wicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung (Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver- 
kehrsplanung 01/2019)

Anlage 1 zur Vorlage V/0193/2022 
 
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Abb. 4: Baulandbereitstellung und Baulandinanspruchnahme 
 
Da das kurzfristig realisierbare Potenzial der „spontanen Bautätigkeit“ außerhalb von Baugebieten nicht 
genau ermittelt werden kann, werden unter den Baula ndreserven diejenigen Flächen und Baugebiete 
behandelt, bei denen die Stadt die Baureife aktiv begleitet hat und die somit für eine Bebauung (grund- 
sätzlich) sofort zur Verfügung stehen. Bei dem überwiegenden Anteil dieser Baulandreserven wird ak- 
tuell an einer Bebauung in unterschiedlichen Phasen (Vermarktung, Hochbau-Planung, Genehmigung, 
Bauausführung) gearbeitet. 
Im Rahmen des Baulandmonitorings werden daher seit Langem Baulandbereitstellung und Baulandin- 
anspruchnahme bilanziert. Dadurch kann überprüft we rden, ob das Angebot an baureifen Baulandre- 
serven noch den qualitativen und quantitativen Anfo rderungen entspricht. In den Jahren 2009 - 2013 
war die Baulandinanspruchnahme stets, z.T. deutlich, höher als die Baulandbereitstellung mittels Bau- 
landprogramm (vgl. Abb. 4).

Anlage 1 zur Vorlage V/0193/2022 
 
- 8 - 
Diese Entwicklung führte dazu, dass die baureifen Baulandreserven erheblich zurückgingen und unter 
den „Soll“-Wert 14 gesunken waren (vgl. Abb. 5). Dieser Trend konnte mit der deutlichen Ausweitung der 
Baulandaktivitäten und den neuen Baulandprogrammen ab dem Jahr 2014 vorerst gestoppt werden, 
so dass der „Ist“-Wert seit 2016 wieder oberhalb des „Soll“-Wertes liegt.  
 
 
Abb. 5: Baureifes Wohnbauland – Soll / Ist Vergleich 15  
 
So wurde im letzten Jahr 2022 Bauland für ca. 1.000  Wohnungen baureif, die nun Teil der noch vor- 
handenen baureifen Reserven sind. Andererseits sind  im Jahr 2022 Wohnungen in einer Größenord- 
nung von ca. 870 WE in diesen Baugebieten fertigges tellt worden, so dass die Reserve insgesamt 
geringfügig gestiegen ist.  
Die baureifen Reserven in Baugebieten haben damit zum Stichtag 31.12.2022 ca. 4.750 WE betragen. 
Die nach der Zahl der Wohneinheiten wichtigsten Baugebiete dieser Baulandreserven sind: 
 
- Gremmendorf – York-Kaserne (z.Zt. im Bau / in Bau vorbereitung / Planung): über 700 WE 
- Gievenbeck – Oxford-Kaserne (z.Zt. im Bau / in Ba uvorbereitung / Planung): über 600 WE 
- Sentrup – Westl. Steinfurter Straße (ehem. Eisspo rthalle) (z.Zt. im Bau): ca. 490 WE 
- Mitte – Südlich Roddestraße (z.Zt. im Bau): ca. 3 00 WE 
- Coerde – Kiesekampweg (z.Zt. im Bau): ca. 165 WE 
- Mitte – Zentrum Nord (z.Zt. im Bau): ca. 140 WE 
- Mitte – Südlich Markweg (überwiegend z.Zt. im Bau ): ca. 130 WE 
- Wolbeck – Am Steintor / Petersheide (z.Zt. im Bau ): ca. 90 WE 
- Wolbeck Nord – Nördlich Am Borggarten (nur tlw. i m Bau): ca. 90 WE 
- Kinderhaus – Südlich Ermlandweg (z.Zt. im Bau): c a. 80 WE 
- Hiltrup – Westfalenstraße (An der Hiltruper Baums chule) (z.Zt. im Bau): ca. 100 WE 
 
                                                
14  Der Vorrat an baureifen Flächen in Baugebieten soll dem Vierfachen des durchschnittlichen Baulandverbrauchs 
der letzten fünf Jahre entsprechen. 
15  Für 2018 sind keine Werte verfügbar – vgl. auch die Anmerkungen unter Fußnote 8

Anlage 1 zur Vorlage V/0193/2022 
 
- 9 - 
 (in den Baugebieten bereits fertiggestellte Wohneinheiten sind abgezogen) 
 
Die Reserven von ca. 4.750 WE in baureifen Gebieten sind darüber hinaus im Hinblick auf die tatsäch- 
liche Verfügbarkeit zu relativieren. So sind mit de m o.a. Wert sämtliche Restkapazitäten in allen im 
Baulandmonitoring erfassten Baugebieten berücksichtigt. Als Restkapazität oder Reserve werden da- 
bei alle Grundstücke – sowohl städtische als auch private –  gewertet, auf denen die angestrebte Wohn-
bebauung noch nicht fertiggestellt ist.  
 
Um zu ermitteln, welches Potenzial dieser Reserven bisher noch nicht genutzt wird, müssen von dieser 
Zahl die in Umsetzung (erteilte Baugenehmigung) sow ie in Vorbereitung (Vermarktung bzw. geplante 
Bebauung bekannt) befindlichen Wohnbauvorhaben abgezogen werden. Im Ergebnis ist für ca. 14 % 
dieser Reserven (knapp 700 WE) eine Umsetzung bzw. Vermarktung nicht bekannt (vgl. Abb. 6). Be- 
reinigt um kleinere Einzelgrundstücke verschiedener privater Eigentümer verbleiben im Wesentlichen 
allerdings drei private Eigentümer, die (bereits se it vielen Jahren, z.T. Jahrzehnten) über baureife 
Grundstücke für annährend 200 WE verfügen. 
 
Die Reserven mit unbekannter Vermarktung 
liegen nahezu ausschließlich in älteren Bau- 
gebieten und es ist davon auszugehen, dass 
– aufgrund fehlender liegenschaftlicher Ver- 
fügbarkeit – nur ein kleinerer Teil dieser Re- 
serven jährlich aktiviert werden kann. In den 
letzten Jahren haben die Reserven, bei de- 
nen eine Umsetzung bzw. Vermarktung nicht 
bekannt ist, allerdings regelmäßig – zuletzt 
allerdings nur noch gering – abgenommen, 
was ein Indiz dafür ist, dass ein Teil dieser 
Reserven tatsächlich aktiviert wird. 
 
 
Abb. 6:  
Restkapazitäten in baureifen Wohngebieten  
 
in Umsetzung 
46% 
in 
Vorbereitung/   
Vermarktung  
40% 
Vermarktung 
nicht bekannt 
14% 
Restkapazität in baureifen Wohngebieten

Anlage_2b_Baulandprogramm2023-2030_Karte ENDFASSUNG

869 Zeichen

519-02
957-02
513-07
562-07
584-01
812-03
874-04
981-04
862-03
814-04-6
983-04
774-06
712-02
774-08A
814-04-4
547-08
861-05
431-02
515-04-3
681-05
515-04-4
634-02
814-04-5
814-04-3
333-05
525-10
561-07
312-04
863-07
323-05
614-04
ROXEL
HÄGER
GELMER
COERDE
HANDORF
SPRAKEL
WOLBECK
HILTRUP
NIENBERGE
ALBACHTEN
KINDERHAUS
GIEVENBECK
AMELSBÜREN
ANGELMODDE
BERG FIDEL
MECKLENBECK GREMMENDORF
Anlage 2b zur Vorlage V/0193/2023
±
Fortschreibung des Baulandprogramms 
2023 - 2030
Stand: 24.07.2023
Baulandprogramm 2023 - 2030
Mittelfristig 2026 - 2028
Kurzfristig 2023 - 2026
Langfristig 2028 - 2030
Flächen aus dem Wohnbaulandpotenzial für spätere 
Jahre (Darstellung im FNP, Regionalplan bzw. in 
Stadtteilentwicklungskonzepten), für die in den 
nächsten Jahren Schritte zur Vorbereitung einer 
möglichen Aktivierung geplant sind (insbesondere 
liegenschaftliche Gespräche)
k

Anlage_2c_Baulandprogramm2023-2030_Tabelle ENDFASSUNG

4047 Zeichen

Baulandprogramm 2023 - 2030 Anlage 2c zur Vorlage V/0193/2023
Stand: 28.07.2023
Wohneinheiten Entwicklungsfortschritt
Nr. Name Entwickler Mefa Efa insg. Grunderwerb Planungsrecht Erschließung
Legende
- nicht erforderlich
a abgeschlossen
n vorhanden
n größtenteils vorhanden
X noch nicht abgeschlossen
562-07 Albachten - östiche Erweiterung südlicher Teil (Albachten-Ost) Stadt 225 - 300 175 - 225 450 - 475 a a X
634-02 Kinderhaus - Südlich Langebusch  (ehem. Moldrickx) Stadt 180 15 195 a a X
981-04 Amelsbüren - Nordwestlich Am Dornbusch Stadt 70 - 140 60 - 90 160 - 200 a a X
862-03 Angelmodde - Südlich Hiltruper Str. Stadt 120 - 200 80 - 110 230 - 280 a a X
774-06 Handorf - Kirschgarten / Bäder Stadt 75 - 100 80 - 90 165 - 180 n a X
515-04A Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitte 3 - 4 KonvOY 605 30 635 a a X
814-04C Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 3 - 5 KonvOY 390 0 390 a a X
312-04 Mitte - Von-Stauffenberg-Straße Privat 160 0 160 - X n
525-10 Sentrup - ehem. Wartburgschule Privat 30 0 30 - X n
614-04 Coerde - Kiesekampweg II (ehem. Burlage) Privat 30 0 30 - X n
333-05 Mitte - Südlicher Dahlweg Privat 250 0 250 Verfahren ruht vorübergehend
Summe 2023 - 2026 2.135 - 2.385 440 - 560 2.695 - 2.825
Kurzfristig 2023 - 2026
Städtische Baugebiete (inkl. Kasernen) hoher Priorität mit abgeschlossener Planung, bei denen lediglich noch der Bau der 
öffentlichen Erschließungsanlagen ansteht
Baugebiete privater Vorhabenträger hoher Priorität im Innenbereich mit einer bereits grundsätzlich bestehenden Erschließung

Baulandprogramm 2023 - 2030
Stand: 28.07.2023
Wohneinheiten Entwicklungsfortschritt
Nr. Name Entwickler Mefa Efa insg. Grunderwerb Planungsrecht Erschließung
Legende
- nicht erforderlich
a abgeschlossen
n vorhanden
n größtenteils vorhanden
X noch nicht abgeschlossen
584-01 Nienberge - Feldstiege / Beerwiede Stadt 200 - 300 200 - 250 450 - 500 a X X
712-02 Mauritz Ost - Maikottenweg Stadt 135 - 190 105 - 130 265 - 295 a X X
774-08A Handorf - Nördlich Kötterstraße Stadt 125 - 170 80 - 100 225 - 250 a X X
863-07 Wolbeck / Angelmodde - Südl. Hiltruper Str. / Westl. Am Sandbach Stadt 0 20 20 a X X
874-04 Wolbeck - Südlich Berdel Stadt 80 - 150 130 - 160 240 - 280 a X X
957-02 Hiltrup - nördlich Osttor Stadt 700 - 760 300 - 360 1060 a X X
814-04F Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 6 (ZUE) KonvOY 500 0 500 a X X
431-02 Mitte - Stadthafen Nord Privat 690 0 690 - X X
681-05 Sprakel - östl. Sprakeler Str /westl. DB Privat 90 50 140 - X X
861-05 Angelmodde - ehem. Westfalen AG Privat 380 40 420 - X X
Summe 2026 - 2028 2.900 - 3.230 925 - 1.110 4.010 - 4.155
Baugebiete privater Vorhabenträger mit i.d.R. hoher Priorität, bei denen die Planung noch nicht abgeschlossen ist und die 
umfangreicher öffentlicher Erschließungsmaßnahmen bedürfen
Städtische Baugebiete hoher Priorität, die sich noch in der Planung befinden
Mittelfristig 2026 - 2028

Baulandprogramm 2023 - 2030
Stand: 28.07.2023
Wohneinheiten Entwicklungsfortschritt
Nr. Name Entwickler Mefa Efa insg. Grunderwerb Planungsrecht Erschließung
Legende
- nicht erforderlich
a abgeschlossen
n vorhanden
n größtenteils vorhanden
X noch nicht abgeschlossen
513-07 Gievenbeck - Neues Urbanes Stadtquartier Busso-Peus-Straße Stadt 650 50 700 X X X
519-02 Gievenbeck - Neues Urbanes Stadtquartier Steinfurter Straße Stadt 2450 50 2500 X X X
812-03 Gremmendorf - Neues Urbanes Stadtquartier Kanalkante Südost Stadt 1300 0 1300 X X X
323-05 Mitte - östlich Weseler Str. Privat 35 0 35 - X n
547-08 Mecklenbeck - Südlich verlegter Heroldstraße Stadt 120 - 160 70 - 90 210 - 230 a X X
561-07 Albachten - Lindenallee / nördlichfreie Flur Stadt 20 15 35 a a X
983-04 Amelsbüren - Böckenhorst Stadt 80 - 130 100 - 125 205 - 230 a X X
Summe 2028 - 2030 4.655 - 4.745 285 - 330 4.985 - 5.030
Summe 2023 - 2030 9.690 - 10.360 1.650 - 2.000 11.690 - 12.010
Langfristig 2028 - 2030
Neue urbane Stadtquartiere, deren Entwicklung einen längeren Zeitraum benötigt
Baugebiete, die lediglich eine mittlere Priorität genießen und daher noch nicht sofort entwickelt werden können

Anlage_2d_Baulandprogramm2023-2030_Verhaeltnis_Gruenordnung

3987 Zeichen

Verhältnis zwischen Baulandentwicklung und Grünordnung
1
Baulandprogramm 2023 - 2030
Übersicht über die Baugebiete des Baulandprogramms im Verhältnis zur Grünordnung 
(relevant bei 6 von insgesamt 26 Baugebieten)
Anlage 2d zur Vorlage V/0193/2023

Mauritz-Ost - Maikottenweg
2
Planwerke
Regionalplan
Wohnsiedlungsflächenkonzept
Baulandprogramm
Ziel der Bauleitplanung
Größe: 7,5 ha Kapazität: ca. 275 WE Bevölkerung: + 900 Ew Liegenschaften: Teilankauf durch Stadt erfolgt
Bisherige Beschlüsse
V/0786/2015 (Rat)
V/0230/2013 (HA)
V/0196/2022 (Rat)
V/0128/2020 Offenlage FNP (ASS)
Inhaltliche Aussagen
 Allgemeiner Siedlungsbereich
 WSFK 2025
 BLP 2022 – 2030
 Wohnen / Kita
Darstellung Grünordnung
(gilt nur für eine Teilfläche am nordwestlichen Rand)
 Hauptgrünzug
 Freifläche, die zur Sicherung der Freiraum-
funktion keine bauliche Entwicklung zulässt
Grünordnung Regionalplan Baulandprogramm 2022

Wolbeck - Südl. Hiltruper Straße / Westl. Am Sandbach
3
Planwerke
Regionalplan
Wohnsiedlungsflächenkonzept
Baulandprogramm
Ziel der Bauleitplanung
Größe: 1,0 ha Kapazität: ca. 35 WE Bevölkerung: + 150 Ew Liegenschaften: Teilankauf durch Stadt erfolgt
Bisherige Beschlüsse
V/0786/2015 (Rat)
V/0230/2013 (HA)
V/0196/2022(Rat)
V/0650/2022 Offenlage Satzung (ASS)
Inhaltliche Aussagen
 Allgemeiner Siedlungsbereich
 WSFK 2025
 BLP 2022 – 2030
 Wohnen / Regenrückhaltebecken
Darstellung Grünordnung
 Hauptgrünzug
 Freifläche, die zur Sicherung der Freiraum-
funktion keine bauliche Entwicklung zulässt
Grünordnung Regionalplan Baulandprogramm 2022

Hiltrup-Ost – Nördlich Osttor
4
Planwerke
Regionalplan
Wohnsiedlungsflächenkonzept
Baulandprogramm
Ziel der Bauleitplanung
Größe: 25,0 ha Kapazität: ca. 1.060 WE Bevölkerung: + 3.400 Ew Liegenschaften: Ankauf durch Stadt erfolgt
Bisherige Beschlüsse
V/0224/2019 (Rat)
V/0200/2018 (Rat)
V/0196/2022 (Rat)
V/0054/2022 Aufstellungsbeschluss (Rat)
Inhaltliche Aussagen
 Allgemeiner Siedlungsbereich
 WSFK 2030
 BLP 2022 – 2030
 Wohnen / Zentrum / Sport / Schule
Darstellung Grünordnung
 Freifläche, die zur Sicherung der Freiraum-
funktion keine bauliche Entwicklung zulässt
Grünordnung Regionalplan Baulandprogramm 2020

Amelsbüren – Böckenhorst
5
Planwerke
Regionalplan
Wohnsiedlungsflächenkonzept
Baulandprogramm
Bebauungsplanziel
Größe: 6,5 ha Kapazität: ca. 225 WE Bevölkerung: + 700 Ew Liegenschaften: Ankauf durch Stadt erfolgt
Bisherige Beschlüsse
V/0786/2015 (Rat)
V/0230/2013 (HA)
V/0196/2022 (Rat)
Inhaltliche Aussagen
 Allgemeiner Siedlungsbereich
 WSFK 2025
 BLP 2022 – 2030 
 Wohnen / Kita
Darstellung Grünordnung
 Hauptgrünzug
Grünordnung Regionalplan Baulandprogramm 2022

Gievenbeck – Urbanes Stadtquartier Busso-Peus-Straße
6
Planwerke
Regionalplan
Wohnsiedlungsflächenkonzept
Baulandprogramm
Bebauungsplanziel
Größe: 18,0 ha   Kapazität:700 WE, ca. 1.850 Arbeitsplätze   Bevölkerung: + 2.000 Ew Liegenschaften:Ankauf noch nicht erfolgt
Bisherige Beschlüsse
V/0232/2011 (Rat)
V/0230/2013 (HA)
V/0196/2022 (Rat)
V/0417/2020 (Rat) Grundsatzbeschluss
Inhaltliche Aussagen
 Allgemeiner Siedlungsbereich
 WSFK 2025
 BLP 2022 – 2030 
 Wohnen + Wissenschaft
Darstellung Grünordnung
 2. Grünring
 Freifläche, die zur Sicherung der Freiraum-
funktion keine bauliche Entwicklung zulässt
Grünordnung Regionalplan Baulandprogramm 2022

Gievenbeck – Urbanes Stadtquartier Steinfurter Straße
7
Planwerke
Regionalplan
Wohnsiedlungsflächenkonzept
Baulandprogramm
Bebauungsplanziel
Größe:48,5 ha   Kapazität: 2.000 – 2.500 WE   Bevölkerung: + 6.500 Ew/ + 4.700 Arbeitsplätze  Liegenschaften:T eilankauf durch Stadt erfolgt
Bisherige Beschlüsse
V/0232/2011 (Rat)
V/0200/2018 (Rat)
V/0196/2022 (Rat)
V/0180/2020 (Rat) Grundsatzbeschluss
Inhaltliche Aussagen
 Allgemeiner Siedlungsbereich
 WSFK 2030
 BLP 2022 – 2030
 Wohnen und Arbeiten
Darstellung Grünordnung
 2. Grünring
 Freifläche, in der stadtökologische und / oder 
grünstrukturelle Anforderungen Vorrang haben
Grünordnung Regionalplan Baulandprogramm 2022

Anlage_2a_Fortschreibung_Baulandprogramm_und_Priorisierung ENDFASSUNG

15137 Zeichen

Anlage 2a zur Vorlage V/0193/2023 
Fortschreibung des Baulandprogramms 2023 – 2030 und Priorisierung der Baugebiete 
1.  Konzeptionelle Einbindung des Baulandprogramms  
Um den besonderen Herausforderungen des Wohnungs- u nd Baulandmarktes begegnen zu können, 
hat die Stadt Münster das Handlungskonzept Wohnen e rarbeitet (vgl. V/0593/2013). Die Umsetzung 
des Handlungskonzeptes soll dazu beitragen, die Wohnungsversorgung zu verbessern und insgesamt 
zu einer Entspannung am Wohnungsmarkt führen. 
Ein wesentlicher Baustein ist dabei neben der Bereitstellung von mindestens 300 öffentlich geförderten 
Wohnungen pro Jahr insbesondere die Erhöhung des An gebots an Wohnungen insgesamt, um der 
gewachsenen Nachfrage gerecht werden zu können. Insofern ist das Baulandprogramm als wesentli- 
cher Teil des Prozesses der Baulandentwicklung ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Handlungs- 
konzepts Wohnen.  
Im Baulandprogramm bis zum Jahr 2030 sind diejenigen Flächen dargestellt, die in den nächsten Jah- 
ren konkret entwickelt und bis zur Baureife 
1 gebracht werden sollen. Wichtige Voraussetzungen u nd 
fachliche K.O.-Kriterien sind bei diesen Baugebieten bereits geprüft, so dass grundsätzlich davon aus-
gegangen werden kann, dass eine Realisierung dieser  Baugebiete erfolgen kann. Während der Pla- 
nung kann es jedoch stets noch zu Änderungen im Planungsumfang wie auch in den inhaltlichen Details 
(z.B. Anzahl der geplanten Wohnungen) kommen. Insbesondere im Bereich des Geschosswohnungs- 
baus kann die Anzahl der Wohnungen variieren, da diese maßgeblich von der durchschnittlichen Größe 
der Wohnungen abhängt. In Einzelfällen kann es auch  dazu kommen, dass ein Baugebiet, obwohl im 
Baulandprogramm verankert, doch nicht realisiert wird. Gründe dafür können geänderte politische Ein- 
schätzungen (z.B. beim städtischen Baugebiet an der  Vogelstange in Hiltrup) oder ein Abrücken des 
Vorhabenträgers von der Planung bei Investorenprojekten (z.B. im übertragenden Sinne beim geplan- 
ten Projekt auf dem derzeitigen WDR-Gelände in Maur itz) sein oder wenn sich die liegenschaftliche 
Verfügbarkeit nicht herstellen lässt. Von den ca. 1 2.000 betrachteten Wohnungen des Baulandpro- 
gramms sind ca. 7.500 auf städtischen Flächen geplant bzw. die Realisierung wird durch städtebauliche 
(Vor-)Verträge gesichert. 
Über das Baulandprogramm bis zum Jahr 2030 hinaus g ibt es weitere konkrete Potenziale zur Reali- 
sierung neuer Baugebiete. Dies betrifft zum einen konkrete Flächen, die sich zumeist bereits im Eigen-
tum der Stadt befinden und zum anderen umfangreiche  ergänzende Potenzialflächen, die planerisch 
über eine entsprechende Darstellung im Regionalplan  oder im Flächennutzungsplan gesichert sind. 
Weitere Flächen werden absehbar über die Fortschrei bung des Regionalplans hinzukommen – z.B. 
Flächen des Wohnsiedlungsflächenkonzepts 2030 (WSFK ) 
2 die vom Rat im Jahr 2018 grundsätzlich 
für eine Wohnbebauung als geeignet angesehen wurden. 
Nicht alle diese Potenzialflächen werden jedoch tatsächlich entwickelt werden, da es im Einzelfall un-
terschiedliche fachliche (bspw. liegenschaftliche, immissionsschutzrechtliche, entwässerungstechni- 
sche, Natur- und Landschaftsraumbezogene etc.) und politische Gründe geben kann, die gegen eine 
Realisierung sprechen. 
 
                                                
1 Die Baureife ist erreicht, sobald Planungsrecht herrscht und die Erschließung gesichert ist (sei es durch be- 
reits vorhandene Straßen und Kanäle im Bestand, sei es durch entsprechenden abgeschlossenen Neubau) 
2 vgl. die nicht-öffentliche Vorlage V/0200/2018

- 2 - 
2.  Zielwerte des Baulandprogramms  
Mit dem Handlungskonzept Wohnen hat der Rat im Jahr 2013 das Ziel beschlossen, dass jährlich min- 
destens 1.500 Wohneinheiten (WE) fertig gestellt we rden sollen (vgl. Vorlage V/0593/2013). Mit Be- 
schluss zum Baulandprogramm 2015-2020 vom 16.09.2015 hat der Rat entschieden, dass eine jährli- 
che Bauleistung von 2.000 WE angestrebt werden soll  (vgl. Beschluss zur Vorlage V/0088/2015/1. 
Erg.). Dieser Zielwert von 2.000 WE / Jahr ist im Rahmen des Prozesses der Planungswerkstatt 2030 
bestätigt worden.3 Auch das Land NRW geht für Münster bis 2025 von ei nem jährlichen Bedarf von 
2.000 neuen Wohnungen aus. 4  
In den letzten Jahren ist regelmäßig mehr als die H älfte der jährlichen Wohnungsneubauleistung au- 
ßerhalb der Baugebiete des Baulandprogramms entstan den (sogenannte spontane Bautätigkeit), der 
absolute Wert schwankte zwischen ca. 750 WE und 1.000 WE / Jahr. Dies entspricht grundsätzlich der 
Empfehlung der Planungswerkstatt 2030, bei der eine Zielzahl von ca. 750 WE an spontaner Bautätig- 
keit angenommen worden ist. Vor dem Hintergrund des  Ziels, dass in Münster insgesamt ca. 2.000 
Wohnungen jährlich neugebaut werden sollen, verbleibt für das Baulandprogramm damit grundsätzlich 
ein Zielwert von 1.250 WE / Jahr. 5  
Mit einer Gesamtkapazität zur Ermöglichung von ca. 12.000 Wohnungen bis 2030 weist das Bauland- 
programm genügend neue Baugebiete auf, um diese Zielzahl im Durchschnitt der nächsten Jahre ein- 
halten zu können. Dies gilt insbesondere für den Mi ttel- und Langfrist-Zeitraum, wohingegen im kurz- 
fristigen Bereich die Kapazitäten knapp sind.  
3.  Veränderungen bei der Fortschreibung des Baulan dprogramms 2023 – 2030 
Gegenüber dem Baulandprogramm 2022 – 2030 haben sich insgesamt nur wenige Änderungen erge- 
ben, die nachfolgend dargestellt werden: 
Herausnahme von Baugebieten 
Im letzten Jahr sind Baugebiete baureif geworden, die insgesamt eine Kapazität von etwa 1.000 neuen 
Wohnungen haben. Insofern wurde der Zielwert, eine jährliche neue Kapazität für 1.250 Wohnungen in 
die Baureife zu führen, nicht erreicht.  
Die nachfolgend aufgelisteten Baugebiete mit ihrer o.a. Gesamt-Kapazität werden daher im Rahmen 
dieser Fortschreibung aus dem Baulandprogramm herau sgenommen und in das Baulandmonitoring 
überführt, um die tatsächliche Inanspruchnahme in den nächsten Jahren nachhalten zu können: 
- Mitte - Klosterareal Pluggendorf 
- Coerde - Kiesekampweg  
- Nienberge - Plettendorfstraße (St. Lydia)  
- Sprakel - Nördlich Landwehr  
- Gievenbeck – Oxford-Kaserne Abschnitt 2 
                                                
3 vgl. Vorlage V/0200/2018 (nicht-öffentlich) sowie „Planungswerkstatt 2030“, Stadt Münster, Amt für Stadtent- 
wicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung (Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver- 
kehrsplanung 01/2019) 
4 vgl. GEWOS Beratung, Planung, Forschung im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und 
Gleichstellung NRW: „Wohnungsmarktgutachten über den quantitativen und qualitativen Wohnungsneubaube- 
darf in Nordrhein-Westfalen bis 2040“ 
5 vgl. Fußnote 3

- 3 - 
Darüber hinaus gibt es zwei Baugebiete, die vorüber gehend ruhen (Mitte – Südlicher Dahlweg) bzw. 
von den Eigentümern nicht in dieser Form weiterverfolgt werden (Mauritz-Ost – Westlich Mondstraße / 
Südlich Hans-Bredow-Weg (WDR)). Das Baugebiet Südli cher Dahlweg wird aus diesen Gründen im 
Baulandprogramm weiterhin genannt, wohingegen das Baugebiet in Mauritz-Ost aus dem Entwurf des 
Baulandprogramms herausgenommen worden ist. 
Neuaufnahme von Baugebieten in das Baulandprogramm 
Vor dem Hintergrund der Vielzahl der zu entwickelnden Baugebiete bis zum Jahr 2030 bei gleichzeitiger 
Begrenzung der personellen Kapazitäten in den zuständigen Fachämtern ist eine Ausweitung des Bau- 
landprogramms zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich,  aber auch nicht notwendig. Daher kommen im 
Rahmen dieser Fortschreibung des Baulandprogramms keine neuen Baugebiete hinzu.  
4.    Priorisierung der Baugebiete 
Da die Arbeitskapazitäten der bei der Baulandentwicklung beteiligten Ämter begrenzt sind, ist eine Pri- 
orisierung der Baugebiete erforderlich, bei der die vorhandenen Arbeitskapazitäten auf die besonders 
wichtigen und prioritären Projekte fokussiert werde n. Diese Priorisierung wurde bereits mit dem Bau- 
landprogramm 2022 – 2030 beschlossen, an ihr hat sich seitdem nichts Grundsätzliches geändert.  
Die Differenzierung der Baugebiete nach den Prioritäten wurde anhand folgender Kriterien vorgenom- 
men: 
 Stadtentwicklungsperspektive 
- Größe bzw. Kapazität (Anzahl Wohneinheiten) 
- Lage im Stadtgebiet (möglichst gleichmäßige Verte ilung von Neubaugebieten) 
- Demographie im Stadtteil 
 Fachspezifische Perspektive 
- Planerische Hemmnisse (Bauleitplanung / Entwässer ung) 
- Erschließungstechnische Aufwendungen 
- Ökologische Sensibilität / Belange der Grünordnung 6 
- Notwendige soziale Infrastruktur im Baugebiet 
 Realisierungsperspektive 
- Fortschritt in der Entwicklung 
- Städtisches Eigentum 
- Vertragliche Bindungen 
 
Unter Berücksichtigung der o.a. Kriterien ergibt sich die nachfolgende Priorisierung der Baugebiete: 
  
                                                
6 vgl. dazu auch Anlage 2d

- 4 - 
Baugebiete mit einer (sehr) hohen Priorität 
- Mitte - Von-Stauffenberg-Straße 
- Mitte - Neuhafen / Hafenkante 
- Mitte - Südlicher Dahlweg (Verfahren ruht vorüber gehend) 
- Sentrup - ehem. Wartburgschule 
- Gievenbeck - Oxford-Kaserne  
- Gievenbeck -  Neues urbanes Stadtquartier Busso-P eus-Straße 
- Gievenbeck - Neues urbanes Stadtquartier Steinfur ter Straße  
- Albachten - östliche Erweiterung südicher Teil (A lbachten-Ost) 
- Nienberge - Feldstiege / Beerwiede 
- Coerde - Kiesekampweg II (ehem. Burlage) 
. Kinderhaus - Südlich Langebusch (ehem. Moldrickx)  
. Mauritz Ost - Maikottenweg 
. Handorf - Kirschgarten / Bäder 
. Handorf - Nördlich Kötterstraße  
. Gremmendorf - York-Kaserne  
. Gremmendorf - Neues urbanes Stadtquartier Kanalka nte Südost 
. Angelmodde - Südlich Hiltruper Str. 
. Angelmodde - ehem. Westfalen AG 
. Wolbeck - Südlich Hiltruper Straße / Westlich Am Sandbach 
. Wolbeck - Südlich Berdel 
. Hiltrup - Nördlich Osttor 
. Amelsbüren - Nordwestlich Am Dornbusch 
Baugebiete mit einer mittleren Priorität 
. Mitte - Östlich Weseler Str. 
. Mecklenbeck - Südlich verlegter Heroldstraße 
. Albachten - Lindenallee / nördlich freie Flur 
. Sprakel - Östlich Sprakeler Str. / westl. DB 
. Amelsbüren - Böckenhorst 
Baugebiete mit einer geringen Priorität 
Baugebiete, die nur geringe Priorität aufweisen, kö nnen derzeit und auch absehbar kurzfristig bzw. 
mittelfristig nicht bearbeitet werden. Eine Baureif e ist daher erst in den Jahren nach 2030 realistisc h. 
Bei diesen potenziellen Baugebiete mit einem Volume n von bis zu ca. 900 Wohneinheitenhandelt es 
sich um konkrete Flächen, die bereits (tlw.) im Eigentum der Stadt Münster stehen, oftmals zum Zwecke 
der Wohnsiedlungsentwicklung angekauft worden sind oder die durch eines der Baulandprogramme 
der vergangenen Jahre bereits explizit als zu entwi ckelnde Baugebiete aufgelistet waren – Beispiele 
dafür sind potenzielle Baugebiete in Angelmodde / s üdlich Angelmodder Weg oder Roxel / östlich Til- 
siter Straße, westlich BAB.  
Diese potenziellen Baugebiete gehören damit zu den weiteren Wohnbaupotenzialflächen und sind ex- 
plizit nicht Teil des Baulandprogramms. Eine Aufnahme einzelner Flächen in das Baulandprogramm im 
Rahmen der diesjährigen Fortschreibung ist aus den o.a. Gründen nicht angedacht. Die Priorisierung

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ist dynamisch zu sehen. Bei absehbaren Verzögerung können Baugebiete verschoben werden, wobei 
der Fokus insbesondere auf den verfügbaren städtischen Flächen oder zentralen innerstädtischen Pro- 
jekten liegen sollte. 
Darüber hinaus gibt es weitere im Regional- und Flä chennutzungsplan planerisch gesicherte Wohn- 
bauflächen, die ebenfalls als Wohnbaupotenzial für die Zeit nach 2030 angesehen werden können. Der 
Regionalplan befindet sich zudem gerade in einer Fortschreibung, so dass perspektivisch das dort dar- 
gestellte Wohnbaupotenzial noch einmal Änderungen erfahren wird. 
"Sternchen-Flächen" 
In der Karte zum Baulandprogramm (vgl. Anlage 2b) s ind neben den eigentlichen Baugebieten des 
Baulandprogramms darüber hinaus einzelne Bereiche a us dem Wohnbaulandpotenzial für spätere 
Jahre mit einem Sternchen markiert. Dabei handelt es sich um noch nicht konkret abgegrenzte Berei- 
che, die im FNP oder im Regionalplan bzw. in Stadtt eilentwicklungskonzepten als Wohnbaupotenzial 
dargestellt sind und für die in den nächsten Jahren  Schritte zur Vorbereitung einer möglichen Aktivie-
rung geplant sind (insbesondere liegenschaftliche Gespräche). 
Zeitliche Staffelung der Baugebiete 
Die Priorisierung hat – neben dem Entwicklungsforts chritt – entsprechenden Einfluss auf die zeitliche 
Einordnung der Baugebiete in kurz-, mittel- und lan gfristig bzw. darüber hinaus. Die Gliederung und 
zeitliche Zuordnung der einzelnen Baugebiete kann der Anlage 2c entnommen werden.  
Die Zeitabschnitte wurden unter dem Gesichtspunkt e iner sinnvollen Gliederung und in Kenntnis der 
dahinterliegenden Baugebiete und deren Realisierungszeiträumen gegenüber dem Baulandprogramm 
2022 – 2030 leicht verändert. Bei Baugebieten, die mehrere Bauabschnitte aufweisen, wird – ausge- 
nommen die ehemaligen Kasernenstandorte – das Baugebiet jeweils in denjenigen Zeitraum eingestuft, 
in dem ein erster Bauabschnitt mit einer nennenswerten Größenordnung an Kapazitäten baureif werden 
soll. 
 
Ausgehend von der o.a. Priorisierung gliedert sich das Baulandprogramm 2023 – 2030 in folgende 
zeitliche und inhaltliche Kategorien: 
Kurzfristige Projekte mit einem Realisierungszeitraum ca. 2023 – 2026 
- Städtische Baugebiete hoher Priorität mit abgesch lossener Planung, bei denen lediglich noch 
der Bau der öffentlichen Erschließungsanlagen ansteht  
(z.B. Kinderhaus – Moldrickx, Albachten-Ost, Angelmodde-Süd, Amelsbüren – Am Dornbusch, 
Handorf – Kirschgarten, weitere Bauabschnitte auf den ehemaligen Kasernenarealen York 
und Oxford) 
- Baugebiete privater Vorhabenträger hoher Prioritä t im Innenbereich mit einer bereits grund- 
sätzlich bestehenden Erschließung  
(z.B. Mitte – Von-Stauffenberg-Straße, Sentrup - ehem. Wartburgschule)  
Mittelfristige Projekte mit einem Realisierungszeitraum ca. 2026 – 2028 
- Städtische Baugebiete hoher Priorität, die sich n och in der Planung befinden  
(z.B. Nienberge – Feldstiege, Wolbeck – Südlich Berdel, Handorf – Kötterstraße)

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- Ein letzter Bauabschnitt auf dem ehemaligen Kaser nenareal York, dessen Entwicklung abhän- 
gig ist von der Verlagerung der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge  
- Baugebiete privater Vorhabenträger mit i.d.R. hoh er Priorität, bei denen die Planung noch nicht 
abgeschlossen ist und die umfangreicher öffentliche r Erschließungsmaßnahmen bedürfen 
(z.B. Angelmodde – Standort Westfalen, Neuhafen / Hafenkante)    
Langfristige Projekte mit einem Realisierungszeitraum ca. 2028 - 2030: 
- Neue urbane Stadtquartiere, deren Entwicklung ein en längeren Zeitraum benötigt  
(Modellquartiere Steinfurter Straße, Busso-Peus-Straße und Kanalkante Südost) 
- Baugebiete, die lediglich eine mittlere Priorität  genießen und daher noch nicht sofort entwickelt 
werden können  
(wie z.B. Mecklenbeck – Südlich verlegter Heroldstraße, Albachten – Lindenallee / Freie Flur, 
Amelsbüren – Böckenhorst)

Beratungsverlauf (11)

22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
29.08.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.09.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
20.09.2023 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (37)

  • Hiltruper Straße
  • Albert-Schweitzer-Straße
  • Steinfurter Straße 7
  • Westfalenstraße
  • Plettendorfstraße
  • Von-Stauffenberg-Straße
  • Heroldstraße
  • Lindenallee
  • Kötterstraße
  • Busso-Peus-Straße 6
  • Weseler Straße
  • Bremer Platz
  • Kiesekampweg
  • Dahlweg
  • Maikottenweg 2
  • Böckenhorst 5
  • Angelmodder Weg
  • Am Sandbach 3
  • Am Steintor
  • Am Borggarten
  • Am Dornbusch
  • Sprakeler Straße
  • Hans-Bredow-Weg
  • Roddestraße
  • Mondstraße
  • Kirschgarten
  • Petersheide
  • Kinderhaus
  • Ermlandweg
  • Pluggendorf
  • Feldstiege
  • Beerwiede
  • Langebusch
  • Freie Flur
  • Osttor 4
  • Markweg
  • Berdel

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Details

Aktenzeichen
V/0193/2023
Typ
Vorlagen
Datum
06.06.2023
Erstellt
28.03.2023 16:08