Bürgerantrag: 1. Zeitlich und räumlich begrenztes Alkoholverbot im Bereich des bebauten Bonner Rheinufers zwischen Beethovenhalle und Zweiter Fährgasse / 2.Überwachungsmaßnahmen / 3. Umwidmung eines Teilstücks des Brassertufers zur Fahrradstraße
Stellungnahme der Verwaltung 201338-1 ST vom 02.10.2020
Stand: Am 13.04.2021 in der Bezirksvertretung Bonn zur Kenntnis genommen.
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