Mandari Insight

V/0116/2021

Errichtungsbeschluss Stadthaus 4

Vorlagen 12.02.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2021, TOP 28.1

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Letter of Intent

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Protokoll Preisgericht 2020-09-23

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

4289 Zeichen

Anlage A zur V/0116/2021 
Kurzüberblick 
Der Rat stimmt der Errichtung des Stadthauses 4 am Standort Kiesekamps Mühle durch die 
Stadtwerke Münster GmbH zu. Die Stadt Münster schließt einen Letter of Intent mit der Stadtwer-
ke Münster GmbH über die langfristige Anmietung des Stadthauses 4 ab. Gleichzeitig beauftragt 
der Rat die Verwaltung, einen entsprechenden Mietvertrag mit der Stadtwerke Münster GmbH 
abzustimmen und diesen dem Rat mit dem Baubeschluss im Frühjahr 2022 vorzulegen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadt Münster verfolgt auf der Grundlage der übergeordneten Kriterien Bürgerorientierung, 
Wirtschaftlichkeit und Flexibilität das strategische Ziel, ihre bisherigen Bürostandorte kundenori-
entiert zu konzentrieren, zu optimieren und den Mitarbeitern/-innen ein modernes Arbeitsumfeld 
zur Verfügung zu stellen. Zudem kann der prognostizierte zusätzliche Büroraumbedarf der Ver-
waltung bis 2029 an den derzeit vorhandenen Bürostandorten nicht abgedeckt werden. 
In diesem Sinne hat die Verwaltung dem Rat die Vorlage V/0416/2019 „Grundsatzbeschluss: Er-
weiterung des Stadthauses 3“ vorgelegt, die in der Sitzung am 22.05.2019 mit Änderungen be-
schlossen wurde. 
Auf dieser Basis hat die Verwaltung ein Raum- und Funktionsprogramm gemeinsam mit der Aus-
lobungsunterlage für einen Architektenwettbewerb erstellt. 
Im neuen Gebäude am Standort Kiesekamps Mühle sollen insgesamt vier Ämter untergebracht 
werden, mit der Folge 
 einer bürgerfreundlichen Bereitstellung mehrerer verwandter Dienstleistungen an einem 
Standort, 
 einer räumlichen Konzentration von Verwaltungsleistungen und damit verbunden der Aufgabe 
anderer dezentraler Bürostandorte,  
 einer modernen Büroraumgestaltung unter Berücksichtigung moderner Arbeitswelten und 
flächeneffizienter Raumnutzung unter weitgehend digitalisierter Aktenführung. 
Die entsprechende Vorlage V/0176/2020 „Erweiterung Stadthaus 3: Auslobung des Architekten-
wettbewerbs“ konnte aufgrund der Corona-bedingten Sitzungsabsagen im März 2020 nicht wie 
vorgesehen in den Ausschüssen vorberaten werden. Stattdessen wurde der aufgrund eines Än-
derungsantrages der CDU-Ratsfraktion geänderten Vorlage mit Dringlichkeitsentscheidung 
D/0045/2020 zugestimmt, die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gemäß § 60 
Absatz1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.05.2020 mit 
Vorlage V/0357/2020/1 bestätigt wurde. 
Dementsprechend hat die Stadtwerke Münster GmbH für das Stadthaus 4 zwischen Juni und 
September 2020 einen Architektenwettbewerb nach RPW 2013 ausgeführt. In der Sitzung des 
Preisgerichtes am 23.09.2020 wurde das Büro Hascher Jehle Architekten aus Berlin mit dem 1. 
Preis gekürt. 
Entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 12.12.2018 zu „Planungssicherheit und 
Kostentransparenz bei großen Hochbaumaßnahmen der Stadt“ wird die Kostenschätzung nach 
DIN 276 einschließlich Raumprogramm und definierten Bau- und Ausstattungsstandards gemein-
sam mit einem in 2021 zu entwickelnden Mietvertrag dem Rat mit dem Baubeschluss im Frühjahr 
2022 vorgelegt.  
Zurzeit entstehen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster durch die Investition bei der 
Stadtwerke Münster GmbH. Auswirkungen auf den Haushalt der Stadtverwaltung Münster ab 
Mietbeginn 2025 sind in diesem Errichtungsbeschluss dargestellt. 
 
 
x

Finanzierung 
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2021 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Grundlage ist der Grundsatzbeschluss des Rates „Erweiterung des Stadthauses 3“ vom 
22.05.2019. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Das Wettbewerbsergebnis hat die Anforderung der Auslobungsunterlage bestätigt, wonach eine 
nachhaltige Planung des neuen Dienstgebäudes unter Berücksichtigung der städtischen Vorga-
ben der Gebäudeleitlinien 2014 und des Klimaschutzes ungesetzt werden wird.

Beschlussvorlage

17725 Zeichen

V/0116/2021 
V/0116/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss zur weiteren Bauplanung des Stadthauses 4 in Bauträgerschaft der 
Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.02.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   02.03.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   02.03.2021 Ausschuss für Personal, Di gitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   03.03.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   09.03.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   10.03.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   17.03.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   17.03.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt der Errichtung des Stadthauses 4 am Standort Kiesekamps Mühle durch die 
Stadtwerke Münster GmbH auf Basis der in 2019 und 2020 getroffenen Beschlüsse zu. Das 
Gebäude wird nach derzeitiger Planung im Sommer 2025 bezugsfertig sein. 
 
2. Der Rat nimmt das Ergebnis des durchgeführten Architektenwettbewerbes zur Kenntnis. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der prämierte Architektenentwurf die Vorgaben aus den 
Vorbeschlüssen berücksichtigt: 
 der „mittlere Standard“ für Büro- und Verwaltungsgebäude gem. Baukostenindex der 
Architektenkammern – Baukostenindex (BKI) wird nicht überschritten. 
 die Gebäudeleitlinien 2014 der Stadt Münster werden berücksichtigt. 
 die definierten Nachhaltigkeitsanforderungen werden erfüllt. 
 eine Zertifizierung nach dem Standard des DGNB (Silber) wird angestrebt. 
 im Gebäude wird eine Großtagespflegestelle verortet. Aufbau und Einrichtung der ge-
forderten städtischen Betriebskindertagesstätte im Hafenbereich werden von der Ver-
waltung als eigenständiges Projekt vorangetrieben. 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
18.02.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Helmer 
Telefon: 492-1115 
Helmer@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0116/2021 
 
4. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass  
 das im Grundsatzbeschluss von 2019 vorgegebene Finanzierungsvolumen von 56 Mio. 
Euro netto (ohne Kosten der Großtagespflege, ohne Kosten für die Ausstattung und 
auf der Preisbasis 2019) eingehalten wird. 
 die Errichtungskosten für die Großtagespflege entsprechend Grundsatzbeschluss ad-
diert werden. Diese Kosten belaufen sich auf einmalig ca. 480.000 Euro netto ohne 
Kosten für die Ausstattung und auf der Preisbasis 2019, bei einer Nettogrundfläche 
(NGF) von ca. 180 m².  
 die Stadtverwaltung ab Bezug des Stadthauses 4 einen jährlichen Mietrahmen von rd. 
3,2 bis 3,7 Mio. Euro netto einzuplanen hat. Dem liegt eine Nettogrundfläche (NGF) 
von ca. 17.700 m² inklusive einer Netto-Mietfläche von 16.000 m² zu Grunde. 
 die Kostenschätzung gemäß DIN 276 mit der Vorlage zum Baubeschluss im Februar 
2022 vorgelegt werden wird. 
 
5. Der Rat stimmt zu, dass die Stadt Münster, vertreten durch den Oberbürgermeister, den in An-
lage 1 beigefügten Letter of Intent mit der Stadtwerke Münster GmbH über die langfristige 
Anmietung des Stadthauses 4 abschließt. Gleichzeitig beauftragt der Rat die Verwaltung, ei-
nen entsprechenden Mietvertrag mit der Stadtwerke Münster GmbH abzustimmen und diesen 
dem Rat mit dem Baubeschluss im Frühjahr 2022 vorzulegen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Das Stadthaus 4 wird durch die Stadtwerke Münster GmbH gebaut, die Investition wird zu 100 % 
von der Stadtwerke Münster GmbH finanziert. Das Finanzierungsvolumen ist gemäß Beschlusslage 
des Rates bei 56 Mio. Euro netto zzgl. der Investition der Großtagespflege von einmalig 480.000 
Euro netto, jeweils auf Preisbasis 2019 und ohne Ausstattungskosten gedeckelt. 
 
Die städtische Mietzahlung beginnt mit Einzug (Übergabe) in das Stadthaus 4 im Jahr 2025 und 
somit zeitlich erst jenseits der aktuellen mittelfristigen Haushaltsplanung. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Bisheriger Sachstand 
 
Die Stadt Münster ver folgt auf der Grundlage der übergeordneten Kriterien Bürgerorientierung, Wirt-
schaftlichkeit und Flexibilität das strategische Ziel, ihre bisherigen Bürostandorte kundenorientiert zu 
konzentrieren, zu optimieren und den Mitarbeitern/ -innen ein modernes Arbe itsumfeld zur Verfügung 
zu stellen. Zudem kann der prognostizierte zusätzliche Büroraumbedarf der Verwaltung bis 2029 an 
den derzeit vorhandenen Bürostandorten nicht abgedeckt werden. 
In diesem Sinne hat die Verwaltung dem Rat die Vorlage V/0416/2019 „Grundsatzbeschluss: Erweite-
rung des Stadthauses 3“ vorgelegt, die in der Sitzung am 22.05.2019 mit Änderungen beschlossen 
wurde. 
 
Auf dieser Basis hat die Verwaltung ein Raum - und Funktionsprogramm gemeinsam mit der Auslo-
bungsunterlage für einen Architektenwettbewerb erstellt. 
 
Im neuen Gebäude am Standort Kiesekamps Mühle sollen insgesamt vier Ämter untergebracht wer-
den, mit der Folge 
 einer bürgerfreundlichen Bereitstellung mehrerer verwandter Dienstleistungen an einem Standort,

- 3 - 
V/0116/2021 
 einer räumlichen Konzentration von Verwaltungsleistungen und damit verbunden der Aufgabe 
anderer dezentraler Bürostandorte,  
 einer modernen Büroraumgestaltung unter Berücksichtigung moderner Arbeitswelten und flä-
cheneffizienter Raumnutzung unter weitgehend digitalisierter Aktenführung. 
 
Die entsprechende Vorlage V/0176/2020 „Erweiterung Stadthaus 3: Auslobung des Architektenwett-
bewerbs“ konnte aufgrund der Corona -bedingten Sitzungsabsagen im März 2020 nicht wie vorgese-
hen in den Ausschüssen vorberaten werden. Stattdessen wurde der aufgru nd eines Änderungsantra-
ges der CDU -Ratsfraktion geänderten Vorlage mit Dringlichkeitsentscheidung D/0045/2020 zuge-
stimmt, die in der Sitzung des Haupt - und Finanzausschusses gemäß § 60 Absatz1 Satz 2 der Ge-
meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.05.2020 mit Vorlage V/0357/2020/1 bestä-
tigt wurde. 
 
 
Konzeption des Stadthauses 4 
 
Für den Einzug in das Gebäude sind folgende städtische Ämter vorgesehen: 
 Sozialamt 
 Jobcenter Münster 
 Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung 
 Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
Die Stadt Münster verfolgt mit der Zusammenführung dieser vier Ämter aus dezentralen Standorten 
das Ziel, ihre Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu zentralisieren und dadurch 
unnötige Wege zwischen städtischen Dienstgebäuden zu reduzieren. 
 
Das Stadthaus 4 steht damit in einer Reihe mit den Stadthäusern 1  bis 3, für die ein Clustering gleich 
gelagerter Aufgaben umgesetzt oder im Zuge des Neubaus Stadthaus 4 vorgesehen ist. Durch weite-
re Zusammenführungen können dezentral angemietete Dienstgebäude sukzessive aufgegeben wer-
den.  
 
Die Erfahrungen während der Pandemie mit der Notwendigkeit einer Umorientierung der Büroflä-
chennutzung und einem verstärkten Einsatz von HomeOffice -Lösungen haben die im Vorfeld der 
Raumnutzungsplanung für das Stadthaus 4 getroffenen Annahmen bestätigt: 
 
Die Arbeit in der Stadtverwaltung wird zukünftig sukzessive auf digitale Aktenführung und ein digitales 
Dokumentenmanagement umgestellt. Die Mitarbeitenden können dann an jedem digitalisierten Ar-
beitsplatz auf Dokumente, Vorgänge und Fachverfahren zugreifen. Damit kann vor allem die Bera-
tungssituation mit den Bürgerinnen und Bürgern in einem modernen und offenen Umfeld erfolgen, da 
diese Gesprächssituationen in dafür eingerichteten Beratungsbereichen (FrontOffice) realisiert wer-
den können. Die Büros der Mitarbeitenden (BackOffice) in digitalisiert arbeitenden Ämtern können mit 
einer geringeren Fläche geplant werden, da die bisherige papierbasierte Aktenablage entfällt. Büro-
räume im BackOffice können somit flächenwirtschaftlicher geplant werden: die Bewegungsflächen im 
Eingangsbereich der Büros können reduziert werden, da keine Beratungssituationen mehr vorgese-
hen werden müssen, die Verbindungstüren zwischen Büroräumen mit der Funktion Fluchttür können 
entfallen. Die Bürotiefe kann reduziert werden, die dadurch gewonnene Fläche im Flurbereich kann 
für sogenannte Kombi-Zonen genutzt werden. 
 
Kombi-Zonen liegen zwischen den Büroräumen des Back-Office, in der Gemeinschaftseinrichtungen 
wie Kopierer/Drucker, Teeküchen, kleinere Besprechungsmöglichkeiten oder auch temporär genutzte 
Arbeitsplätze untergebracht sind und die zugleich die Räume erschließen. Glaswände zwischen Bü-
ros und Kommunikationszone werten die Flure durch Tageslicht auf. 
 
Ergänzend besteht bei digitalisierten Arbeitsplätzen die Möglichkeit, Desk-Sharing-Lösungen zu integ-
rieren: Mitarbeitende können sich Büros und Schreibtische teilen, wenn sie anteilige Arbeitszeiten in 
Telearbeit oder HomeOffice verbringen. Dies führt zu einem reduzierten Büroflächenbedarf.

- 4 - 
V/0116/2021 
 
Zusätzlich ist ein nicht unerheblicher Teil des Gebäudes bereits als offene Bürowelt geplant. Die An-
forderungen der Mitarbeitenden an ihren Arbeitsplatz verändern sich. Entsprechend der neuen Ar-
beitswelten ist das Büroraumkonzept flexibel, variabel nutzbar, kommunikationsförderlich und ökono-
misch. Die Büroräume unterstützen die unterschiedlichen Bedarfe an Nutzungen für Teams, für Ein-
zelarbeit und für spontane Abstimmungen. Mit offenen Bürokonzepten ist immer eine Vielzahl unter-
schiedlicher Nutzungsmöglichkeiten der Büroflächen verbunden sowie eine Mischung aus Großraum-
 , Gruppen- und Kombi-Büro, bei denen zwei grundsätzlich verschiedene Zonen vorhanden sind: Öf-
fentliche Bereiche und Bereiche für den persönlichen Rückzug bzw. das konzentrierte Arbeiten. 
 
Denkbare Nutzungsflächen in einer offenen Bürowelt sind beispielsweise: 
 Teamflächen und Arbeitsbereiche für kooperatives Arbeiten, auch mit großen Arbeitstischen, 
 Arbeitsflächen für konzentriertes Arbeiten, für Rückzug oder vertrauliche Gespräche, 
 Räume für Telefonkonferenzen, 
 Projekträume, Besprechungszonen für größere Gruppen, 
 Meetingpoints für den informellen Austausch. 
Die Zusammenarbeit in Teamstrukturen soll durch die Architektur und das Möblierungskonzept aktiv 
unterstützt werden und informelle Begegnungen fördern. 
 
Zusätzlich zu den benannten Ämtern werden folgende Einrichtungen im Stadthaus 4 Platz finden: 
 Jobforum des Jobcenters Münster: Im Jobforum finden Schulungsmaßnahmen für die Leistungs-
empfängerinnen und Leistungsempfänger des Jobcenters statt. 
 Kantine für die Mitarbeitenden: Die Kantine wird als Sozialeinrichtung der Stadtverwaltung Müns-
ter betrieben. 
 Großtagespflege: Für bis zu 9 Kinder unter drei Jahren wird eine Betreuung im Rahmen einer 
wohnungsähnlichen Einrichtung angeboten. 
 
 
Architektenwettbewerb und anstehende Fachplanung 
 
Entsprechend der Beauftragung gemäß Dringlichkeitsentscheidung D/0045/2020 zur Vorlage 
V/0176/2020 hat die Stadtwerke Münster GmbH gemeinsam mit dem von dort beauftragten Pla-
nungsbüro assmann münster GmbH, für das Stadthaus 4 einen Architektenwettbewerb nach RPW 
2013 ausgeführt. Nach Vorgabe des Ratsbeschlusses wurde am 03.06.2020 ein Wettbewerb mit 18 
Teilnehmern veröffentlicht, wovon 6 Teilnehmer gesetzt waren. 17 Teilnehmer gaben fristgerecht eine 
bewertbare Wettbewerbsarbeit ab. In der Sitzung des Preisgerichtes am 23.09.2020 wurde das Büro 
Hascher Jehle Architekten aus Berlin mit dem 1. Preis, das Büro HPP Architekten GmbH aus Düssel-
dorf mit dem 2. Preis und das Büro slapa oberholz pszcz ulny aus Düsseldorf mit dem 3. Preis gekürt. 
Das Büro ingenhoven architects GmbH, Düsseldorf, erhielt im Rahmen des Wettbewerbes einen An-
erkennungspreis. Das Preisgericht war mit Architektinnen und Architekten, der Geschäftsführung der 
Stadtwerke Münster GmbH, Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes der Stadt Münster sowie Vertre-
terinnen und Vertretern der vor der Kommunalwahl 2020 im Rat vertretenen Fraktionen (CDU -
Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, FDP-Fraktion und Fraktion DIE LINKE) 
besetzt. Das Protokoll der Sitzung des Preisgerichtes ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. 
 
Auf Basis des Ergebnisses des Architektenwettbewerbes hat die Stadtwerke Münster GmbH das 
nachgelagerte Verhandlungsverfahren mit den drei prämierten Architektenbüros zur Vergabe der Pla-
nungsleistungen durchgeführt. In diesem noch zum Architektenwettbewerb gehörenden Verhand-
lungsverfahren haben die Preisträger anhand einer Präsentation die Überarbeitungshinweise, ihr 
Team, sowie deren Umgang zum Kosten -, Ter min- und Qualitätsmanagement dargestellt. Im An-
schluss wurden die Teilnehmer durch die Stadtwerke Münster GmbH anhand der folgenden in der 
Auslobungsunterlage veröffentlichten Kriterien bewertet.  
1. Entwurf: 
 Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses (Rangfolge):    45 % 
o 1. Preis: 45 Punkte

- 5 - 
V/0116/2021 
o 2. Preis: 30 Punkte 
o 3. Preis: 15 Punkte 
 Berücksichtigung der Überarbeitungshinweise:      5 % 
2. Auftragsbezogene Qualifikation des Projektteams:      10 % 
3. Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung:     30 % 
o Ausführungen zum Terminmanagement 
o Ausführungen zum Kostenmanagement 
o Ausführungen zum Qualitätsmanagement 
4. Honorarangebot:          10 % 
 
Das im Architektenwettbewerb siegreiche Büro Hascher Jehle Architekten, Berlin, hat in dieser Be-
wertung die meisten Punkt e erhalten. Das Büro Hascher Jehle Architekten, Berlin, hat die erforderli-
chen Präzisierungen im Wettbewerbsentwurf vorgenommen und das Angebot der Stadtwerke Müns-
ter GmbH zur Erstellung der weiteren Objektplanungsleistungen (Vorplanung – Ausführungsplanung 
in den Leistungsphasen 2 – 5) angenommen.  
Zeitgleich hat die Stadtwerke Münster GmbH die Leistung der Projektsteuerung in einem Verhand-
lungsverfahren an das Büro assmann münster GmbH vergeben. 
Als nächste Schritte stehen verschiedene Fachplanungen an, die jeweils von der Stadtwerke Münster 
GmbH zu beauftragen sind. Hierzu zählen insbesondere die technische Gebäudeausrüstung (Hei-
zung / Lüftung / Sanitär sowie Elektroinstallationen) sowie die Tragwerksplanung.  
 
 
Kostenrahmenschätzung  
 
Beide Ratsbeschlüsse – aus 2019 und 2020 – sehen vor, dass eine Kostenschätzung nach DIN 276 
einschließlich des Raumprogramms und der definierten Bau - und Ausstattungsstandards vorgenom-
men wird. Die finale Kostenschätzung wird möglich sein, sobald der Mietvertrag und damit d ie Kon-
kretisierung der im Grundsatzbeschluss V/0416/2019 definierten „mittleren Bau - und Ausstattungs-
standards gem. Baukostenindex“ erfolgt ist.  
 
Bis dahin wird für die Errichtungskosten von einer Kostenrahmenschätzung ausgegangen, so wie sie 
im Architekt enwettbewerb ermittelt wurde. Das Investitionsvolumen für die Errichtung des neuen 
Stadthauses 4 wird mit dem erstplatzierte n Entwurf des Büros Hascher Jehle Architekten auf der 
Grundlage des im Preisgericht am 23.09.2020 prämierten Wettbewerbsentwurfes die in der Dringlich-
keitsentscheidung D/0045/2020 zur Vorlage V/0176/2020 festgelegten 56 Mio. Euro netto (ohne die 
Kosten der Großtagespflege, ohne die Kostengruppe 600 und auf Basis des Preisstandes von 2019) 
nicht übersteigen. 
Die Bau- und Ausstattungsstandards werden im Rahmen der Vor- und Entwurfsplanung präzisiert und 
im Mietvertrag final abgebildet. 
Die Errichtung der Großtagespflege ist in dieser Kostenrahmenschätzung nicht enthalten und wird 
zusätzlich mit ca.480.000 Euro/netto veranschlagt.  
 
Der jährliche Mietaufwand muss für die Stadtwerke Münster GmbH kostendeckend sein und wird sich 
im Rahmen einer üblichen Büromarktmiete orientieren. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle zur 
endgültigen Mietpreisfestlegung benötigten Rahmendaten vorliegen, ist auf Basis der Investitionskos-
ten in Höhe von 56 Mio. Euro/netto mit einem Mietaufwand in Höhe zwischen 3,2 und 3,7 Mio. Eu-
ro/jährlich zu rechnen.

- 6 - 
V/0116/2021 
Letter of Intent 
 
Die bisherige Verfahrenskonstellation zwischen Stadt und Stadtwerke Münster GmbH hat große Vor-
teile für die Stadt als zukünftige Mieterin mit sich gebracht. Die Stadt übernimmt mit dem Errichtungs-
beschluss erstmals die Finanzierungsabsicht über die Miete des Neubauprojektes.  
Vor diesem Hintergrund ist der Abschluss eines Letter of Inten t zwischen den Parteien geboten, um 
die weiteren Verfahrensschritte zur Errichtung des Stadthauses 4 verbindlich einleiten zu können. Der 
vorliegende Errichtungsbeschluss wird inhaltlich im Letter of Intent manifestiert. 
 
 
Ausblick bis zum vorgesehenen Baubeschluss Frühjahr 2022 
 
Nach der Beauftragung des Architekten muss neben den genannten Fachplanungsunternehmen, 
zeitnah die Beauftragung weiterer erforderlicher Fachplanungen wie Brandschutzsachverständigen, 
Außenanlagenplanung, Bauphysik, DGNB -Auditor und weiterer notwendiger Sachverständiger erfol-
gen. Im Anschluss daran gilt es in der Leistungsphase 2 den Wettbewerbsentwurf / die Vorplanung 
mit allen Planungsbeteiligten zu finalisieren. 
Unter der Voraussetzung, dass die Beauftragung des Architekten und w eiterer Fachplanungsunter-
nehmen im März /April 2021 erfolgt, kann nahtlos die Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung voraus-
sichtlich Mitte des Jahres 2021 beginnen. Der Baubeschluss / finale Mietvertrag bildet den Abschluss 
der Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung und kann im Frühjahr 2022 dem Rat vorgelegt werden.  
Anschließend könnte die Planung in der Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung fortgeführt wer-
den, mit dem Ziel, den Bauantrag bis Mitte des Jahres 2022 einzureichen.  
 
Die weitere Terminplanung gestaltet sich damit anhand der definierten Leistungsphasen wie folgt:

- 7 - 
V/0116/2021 
 
 
In Vertretung 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
Letter of Intent zwischen der Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH 
 
Protokoll der Sitzung des Preisgerichtes vom 23.09.2020

Anlage 1 - Letter of Intent

9535 Zeichen

LETTER OF INTENT 
zwischen 
Stadt Münster , Stadthaus I, Klemensstraße 10, 48143 Münster , vertreten durch den 
Oberbürgermeister Markus Lewe 
nachstehend „Stadt“  genannt 
und 
Stadtwerke Münster GmbH, Hafenplatz 1, 48155 Münste r vertreten durch die 
Geschäftsführer  Sebastian Jurczyk und Frank Gäfgen ,  
nachstehend „ Stadtwerke“  genannt 
nachstehend auch kurz gemeinsam „ Parteien “ oder einzeln „ Partei “ genannt 
PRÄAMBEL 
Im Mai 2019 fiel der Grundsatzbeschluss für die Erweiteru ng des Stadthauses 3 im Rat der 
Stadt Münster durch Ratsbeschluss V/0416/2019 und Dringl ichkeitsentscheidung 
D/0045/2020 zu V/0176/2020. Mit der geplanten Erricht ung des Stadthauses 4 wird auf 
Grundlage der übergeordneten Kriterien Bürgerorientierung, Wirtschaftlichkeit und Flexibilität 
das strategische Ziel verfolgt, bisherige Verwaltungsstandorte der Stadt zu konzentrieren, zu 
optimieren und für die Mitarbeiter in der wachsenden Verwaltung ein modernes Arbeitsumfeld 
zur Verfügung zu stellen. 
Auf dieser Basis ist ein Architektenwettbewerb zur Bebau ung des in unmittelbarer Nähe des 
Stadthauses 3 gelegenen Grundstücks an der Kiesekamps M ühle von den Stadtwerken 
durchgeführt worden. Der in der Jurysitzung vom 23.09.20 20 ausgelobte Siegerentwurf des 
Architekturbüros Hascher und Jehle Design GmbH aus Berlin soll die vielfältigen funktionalen 
Anforderungen für die Errichtung des sogenannten „sozialen Rathaus“ am besten erfüllen und 
besticht zudem durch eine sehr ansprechende Architektur.  
Für folgende Stadtämter 
- Amt 50 – Sozialamt 
- Amt 59 – Jobcenter 
- Amt 64 – Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklu ng 
- Amt 67 – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltig keit 
kann nun eine Nutzfläche von rd.19.500 m² errichtet werden. In der Nutzfläche enthalten sind 
die Flächen für Büros, Kantine, Jobforum, Großtagespfle ge, 91 PKW- und 380 
Fahrradstellplätze. Der vorliegende Konzeptentwurf en tspricht den im Grundsatzbeschluss 
getroffenen Festlegungen hinsichtlich der Fläche und des Kostenrahmens von 56 Mio. 
Euro/netto. Die geplante Bebauung liegt innerhalb d er Festsetzungen des derzeit gültigen 
Bebauungs-Planes 401. Sie erfüllt auch die Kriterien d es in Aufstellung befindlichen neuen 
Bebauungsplanes 541 I.

2
Die Parteien sind sich einig, dass der Letter of Intent  eine Mietabsichtserklärung der Stadt 
Münster darstellt, allerdings keine Verpflichtung zum Abschluss des Mietvertrages begründet. 
Die Parteien sind bis zum endgültigen schriftlichen Abschluss des Mietvertrages jederzeit und 
ohne Angabe von Gründen berechtigt, von weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. 
§ 1  
Zusammenarbeit 
(1) Die bisherige Verfahrenskonstellation zwischen Sta dt und Stadtwerke hat große Vorteile 
für die Stadt als zukünftige Mieterin mit sich gebracht. Bei einer Projektierung mit Dritten 
käme es zu einer Vorverlagerung des Finanzierungsrisikos auf die Stadt. 
(2) Die Stadtwerke werden fortan die Rolle des Proje ktentwicklers übernehmen und das 
Gebäude schlüsselfertig für die Mieterin Stadt errichte n. Das Projekt kann somit 
„konzern-intern“ realisiert werden, sodass wesentliche Tei le der Wertschöpfung im 
Konzern verbleiben. 
(3) Auf Basis des vorliegenden Konzeptentwurfes vereinb aren die Stadtwerke und die Stadt 
unter Beteiligung der einziehenden Ämter und darüber  hinaus zu beteiligenden 
Fachämter die Entwicklung eines Raum- und Funktionskonzept es, welches den 
Standard der Mietflächen in einem Raumbuch eindeutig spezifiziert. Parallel hierzu wird 
der entsprechende Mietvertrag erarbeitet. 
(4) Die Parteien unterstützen die Entwicklungs-, Genehmigun gs- und Ausführungsplanung 
des beauftragten Architekturbüros und der verbundenen Fachplanungsbüros zum einen 
mit der Zielsetzung eines beschleunigten Baugenehmigungsve rfahrens und zum 
anderen im Sinne der Kostenoptimierung durch zeitnahe  Errichtung und  
Bezugsfertigkeit des Neubauprojektes. 
§ 2  
Rahmenbedingungen 
(1) Das vorliegende Wettbewerbsergebnis basiert auf d en im Mai 2020 im 
Grundsatzbeschluss getroffenen Festlegungen. Die im Wett bewerb vorgenommenen 
Kostenrahmenschätzungen basieren auf der Preisbasis des Jahres 2019.  
(2) Die Kostenrahmenschätzung basiert auf einer bauliche n Umsetzung der 
Gebäudeleitlinien der Stadt Münster, Stand 2014.  
(3) Die Auslobung hat einen mittleren Bürostandard f estgelegt. 
(4) Mit dem Errichtungsbeschluss übernimmt die Stadt ers tmals die Finanzierungsabsicht 
über die Miete des Neubauprojektes für die weiterfüh renden Planungskosten und 
verpflichtet sich zur Kostenübernahme der Planungskosten f ür den Fall, dass die 
politischen Entscheidungsgremien gegen eine Umsetzung des Projektes entscheiden.   
(5) Die Stadt Münster erklärt hiermit die Absicht zur An mietung der Flächen im neu zu 
errichtenden Stadthaus IV zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes. 
§ 3   
Zeitliche Perspektive 
(1) Im März 2021 soll der Errichtungsbeschluss durch den  Rat der Stadt erwirkt werden. 
Mit der Verabschiedung des Errichtungsbeschlusses werden di e begonnenen 
Planungen fortgesetzt. Ziel ist es, die Genehmigungspl anung im Jahr 2021 
abzuschließen. In diesem Verfahren wird u.a. die Kostensch ätzung nach DIN 276 
erarbeitet. Parallel dazu wird der zwischen den Partei en abzuschließende Mietvertrag 
inhaltlich erarbeitet.

3
(2) Anfang 2022 soll der Rat der Stadt Münster erneu t befasst werden, um den 
Baubeschluss herbeizuführen. 
 Mit der Verabschiedung des Baubeschlusses soll der Bauan trag zur Genehmigung 
eingereicht werden. Parallel zum Genehmigungsverfahren werden bauvorbereitende 
Maßnahmen vorgenommen, um den Baubeginn nach Erteilun g der Baugenehmigung 
unmittelbar zu realisieren. 
(3) Es wird mit einer 24-monatigen Bauzeit ab Mitte 2 023 gerechnet, so dass der Mietbeginn 
zu Mitte 2025 angestrebt wird. 
(4) Der LOI tritt mit Unterzeichnung durch beide Parte ien in Kraft und hat Gültigkeit bis zum 
endgültigen Einzugstermin. 
§ 4 
Finanzierung, steuerliche Aspekte  
(1) Die Finanzierung des Projektes wird durch die Sta dtwerke erfolgen. Die endgültige 
Finanzierung wird im Anschluss an den Errichtungsbeschluss im weiteren Verfahren 
durch die Stadtwerke erfolgen.  
(2) Die steuerliche Prüfung hinsichtlich der bilanziellen  und ertragsteuerlichen Umsetzung 
steht ebenfalls noch aus. Die Parteien streben bei der Vertragsgestaltung an, steuerliche 
Risiken auszuschließen.  
§ 5 
 Mietvertrag  
(1)  Ziel ist der Abschluss eines langfristigen Mietvertr ages Mietbeginn ab Fertigstellung des 
Gebäudes, voraussichtlich Mitte 2025, mit einer Laufzeit vo n 20 Jahren mit 
entsprechenden Verlängerungsoptionen bis zu einer Laufzeit von maximal 29 Jahren. 
(2) Die Parteien sind sich im Klaren darüber, dass es sich  grundsätzlich um eine 
umsatzsteuerfreie Vermietung handelt. Sollte die Stadt  Teile des Objektes als 
Unternehmerin für umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze verwenden, erhöht sich der 
Mietzins im Falle einer Option um den noch zu klärenden Umsatzsteuerschaden (max. 
jedoch in Höhe des dann gesetzlich gültigen MwSt-Satzes). 
(3) Die Miete soll sich an der ortsüblichen Büromarktmie te orientieren, welche im 
Büromarktbericht als Nettomiete dargestellt wird. 
(4) Bei geschätzten Investitionskosten von derzeit 56 Mio. /netto wird der jährliche 
Mietaufwand, für die o.g. Nutzfläche von rd. 19.500 m², ein Volumen von mindestens rd. 
3,2 Mio. Euro bis 3,7 Mio. Euro betragen. Das genannt e Mietvolumen steht unter dem 
Vorbehalt der Klärung der im § 4 genannten Punkte. D ie Parteien sind bestrebt, einen 
kostendeckenden und fremdüblichen Mietzins zu finden. 
(5) Die vorliegenden geschätzten Investitionskosten basieren  auf einen mittleren 
Gebäudeausstattungsstandard. Sollten von der Stadt in weiteren Verfahren 
standardverbessernde, über das Maß der mittleren Aussta ttung hinausgehende, 
Maßnahmen gewünscht werden, so sind dadurch bedingte M ehrkosten mieterhöhend 
von der Stadt zu tragen. 
(6) Die endgültige Miethöhe wird auf Basis der tatsäch lich ermittelten Baukosten festgelegt. 
Um der Stadt hinsichtlich der zukünftigen Miethöhe eine  erste Orientierung zu geben, 
wird bei der vorläufigen Mietkalkulation die derzeitige Kostenrahmenschätzung zugrunde 
gelegt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die tatsächli ch ermittelten Baukosten sich 
cet.par. noch in Abhängigkeit von den bis zum Einzug zu er wartenden 
Baukostensteigerungen verändern können. Die zu erwartenden Preissteigerungen sind 
im o.g. Range für den Mietaufwand noch nicht enthalten. 
(7) Bei eventueller Kostenunterschreitung der Baukosten gegenüber den jetzt vorliegenden 
Schätzkosten erfolgt entsprechend eine Anpassung. 
(8) Der Mietvertrag wird eine Mietpreisindexierung au f Basis eines geeigneten Indizes 
(Verbraucherpreisindex) in noch zu klärender Höhe enthalten.

4
§ 6 
Schlussbestimmungen 
(1) Sollte eine Bestimmung dieses LOI ganz oder teilwe ise unwirksam sein, so wird die 
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des LOI insgesamt dadurch nicht berührt. 
Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüg lich durch eine solche 
Bestimmung ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am 
nächsten kommt.  Gleiches gilt für den Fall, dass sich dieser LOI als lückenhaft erweisen 
sollte. 
(2)  Änderungen oder Ergänzungen dieses LOI bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für 
die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Abreden sind nicht getroffen.  
(Ort, Datum)  (Ort, Datum) 
Oberbürgermeister Stadt Münster  Geschäftsführung Stad twerke Münster 
GmbH

Anlage 2 - Protokoll Preisgericht 2020-09-23

32169 Zeichen

Protokoll der Preisgerichtssitzung 
 
 
Wettbewerb „Neubau Stadthaus 4 in Münster“ 
Nichtoffener Wettbewerb gemäß RPW 2013 
 
V1.5-20191212  
assmann münster GmbH 
Mendelstraße 11 
48149 Münster 
Fon 0251.980.1301 
Fax 0251.980.1302 
info@assmanngruppe.com 
www.assmanngruppe.com 
AG Münster HRB 14735 
Geschäftsführender Gesellschafter 
Dipl.-Ing. Ralf Uennigmann 
 
 
assmann GmbH 
Geschäftsführende Gesellschafter 
Dipl.-Ing. Arch. Wolfgang Ußler 
Dipl.-Ing. Ulrich Tillmann 
Prof. Dipl.-Ing. Arch. Andreas Krebs  
Dipl.-Ing. Ulrich Schneider 
Dipl.-Ing. Arch. Eric Olaf Bruske 
 
assmann architekten GmbH 
Geschäftsführende Gesellschafter 
Dipl.-Ing. Arch. Burkhard Grimm  
Dipl.-Ing. Christian Cramer 
 
assmann frankfurt GmbH 
Geschäftsführender Gesellschafter 
Mohamed Genedy B. Sc. 
 
 
Termin: 23.09.2020; 09:00 Uhr 
Ort: Stadtwerke Münster  
Hafenplatz 1 in Münster 
Teilnehmer: Siehe Unterschriftenliste 
Verteiler: Preisrichter und Teilnehmer 
 
 
 
 
Modellphoto des 1. Preisträgers 
 
  
Münster, 30.09.2020 
12-19006

1. Vorbesprechung und Konstituierung des Preisgerichtes 
1.1. Eröffnung und Begrüßung 
Das Preisgericht tritt um 09:00 Uhr zusammen. 
Herr Gäfgen begrüßt alle Anwesenden und bringt die Bedeutung des 
Wettbewerbs für den Auslober zum Ausdruck und wünscht der 
Sitzung einen guten Verlauf, dem Preisgericht eine glückliche Hand 
und gibt das Wort an Frau Dern mit der Bitte, durch die Veranstaltung 
zu führen. Frau Dern erläutert zunächst den Regelablauf der 
Preisgerichtssitzung und stellt namentlich die Anwesenheit des 
Preisgerichts fest. 
1.2. Feststellung der Vollzähligkeit des Preisgerichtes 
Entschuldigt sind folgende Mitglieder des Preisgerichts: 
x Jörg Andreas Michel, Architekt (Amt für Immobilienmanagement, 
Stadt Münter)  
(Ersatz: Christine Zeller, Stadtkämmerin, Stadt Münster) 
Das Preisgericht setzt sich damit aus folgenden Mitgliedern 
zusammen: 
Stimmberechtigte Preisrichter 
Fachpreisrichter:  
x Robin Denstorff, Stadtplaner (Stadtbaurat, Stadt Münster) 
x Prof. Dr. Volker Droste, Architekt, Oldenburg 
x Heiner Farwick, Architekt, Ahaus/Dortmund  
x Prof. Andreas Fritzen, Architekt und Stadtplaner, Bochum/Köln 
x Prof. Dörte Gatermann, Architektin, Köln 
x Prof. Bettina Mons, Architektin, Bielefeld/Minden 
x Eckhard Scholz, Architekt, Senden 
x Dirk Stanczus, Architekt, Lübbecke 
x Dieter Sumbeck, Architekt, Münster (FDP-Fraktion)

Sachpreisrichter:  
x Peter Börgel (CDU-Fraktion) 
x Michael Dauskardt (SPD-Fraktion) 
x Frank Gäfgen (Geschäftsführer, Stadtwerke Münster GmbH)  
(bis 18:15 Uhr) 
x Wolfgang Heuer (Stadtrat, Stadt Münster)  
(bis 17:45 Uhr) 
x Gerhard Joksch (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL) 
x Matthias Peck (Stadtrat, Stadt Münster) 
x Ortrud Philipp (Fraktion DIE LINKE)  
(bis 18:50 Uhr) 
x Christine Zeller (Stadtkämmerin, Stadt Münster) 
Stellvertretende Mitglieder: 
x Sabine Djahanschah, Architektin, Osnabrück  
(ab 17:45 Uhr stimmberechtigt statt Hr. Heuer) 
x Andreas Kühn, Architekt, Köln  
(ab 18:50 Uhr stimmberechtigt statt Fr. Philipp) 
x Ellen Wiewelhove, Architektin, Dortmund   
(ab 18:15 Uhr stimmberechtigt statt Hr. Gäfgen) 
Sachverständige Berater/ Vorprüfer (ohne Stimmrecht): 
x Christine Dern (Architektin, assmann GmbH, Dortmund) 
x Lukas Fiegen (Stadtplanungsamt, Stadt Münster) 
x Frank Helmer (Personal- und Organisationsamt, Stadt Münster) 
x Luisa Kaltegärtner (assmann münster GmbH) 
x Ralf Kensbock (Stadtwerke Münster GmbH) 
x Elke Lutter (Bauordnungsamt, Stadt Münster) 
x Steffen Maser (Personal- und Organisationsamt, Stadt Münster) 
x Christian Niggemann (Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit, Stadt Münster) 
x Bernhard Recker (Stadtwerke Münster GmbH) 
x Gabriele Regenitter (Amt für Wohnungswesen und 
Quartiersentwicklung, Stadt Münster) 
x Arnd Traufetter (Architekt, Stadtwerke Münster GmbH)

x Ralf Uennigmann (assmann münster GmbH) 
x Thea Wulfert (assmann münster GmbH) 
Das Preisgericht wird als vollzählig und beschlussfähig erklärt (17 
stimmberechtigte Preisrichter). 
Aus dem Kreis der Preisrichter/innen wird Frau Prof. Bettina Mons zur 
Vorsitzenden des Preisgerichts bei eigener Stimmenthaltung gewählt. 
Frau Dern übernimmt die Protokollführung. 
1.3. Versicherung der Anwesenden zur Wahrung der 
Unvoreingenommenheit und Neutralität 
Die Anwesenden versichern, dass sie jeweils außerhalb von Kolloquien 
x keinen Meinungsaustausch mit Wettbewerbsteilnehmern über die 
Wettbewerbsaufgabe und deren Lösung geführt haben, 
x während der Dauer der Jurysitzung nicht führen werden, 
x bis zur Sitzung des Preisgerichts keine Kenntnis der 
Wettbewerbsarbeiten erhalten haben, sofern sie nicht in der 
Vorprüfung mitgewirkt haben, 
x das Beratungsgeheimnis gewahrt wird und 
x die Anonymität aller Arbeiten gewahrt ist. 
Der Vorsitzende fordert die Anwesenden auf, bis zur Entscheidung 
des Preisgerichts alle Äußerungen über vermutliche Verfasser zu 
unterlassen. Er versichert dem Auslober, den Teilnehmern und der 
Öffentlichkeit die größtmögliche Sorgfalt und Objektivität des 
Preisgerichts nach den Grundsätzen der RPW 2013 walten zu lassen. 
1.4. Persönliche Verpflichtung der Preisrichter auf eine objektive, 
allein an der Auslobung orientierten Beurteilung 
Die Preisrichter erkennen die in der Überschrift genannte persönliche 
Verpflichtung auf eine objektive Beurteilung der eingegangenen 
Arbeiten an. Grundlage der Beurteilung bilden allein die in der 
Auslobung genannten Kriterien. 
2. Preisgerichtssitzung in der Bearbeitungsphase 
Grundsatzberatung 
2.1. Allgemeiner Bericht der Vorprüfung 
Die Wettbewerbsbetreuung (Frau Dern) erläutert den Inhalt und 
Umfang der Vorprüfung. Ein detaillierter schriftlicher Vorprüfbericht 
wird dem Preisgericht zur Verfügung gestellt. Bei allen eingereichten

Arbeiten wurde die Kennzahl mit einer vierstelligen Tarnzahl 
überklebt. Die Anonymität ist bei allen Arbeiten gewahrt, die 
Prüffähigkeit bei allen eingegangenen Wettbewerbsarbeiten gegeben. 
Der Vorprüfbericht enthält eine Auflistung aller Arbeiten, die Mehr- 
oder Minderleistungen aufweisen. Alle Mehrleistungen wurden 
abgedeckt. 
2.2. Entscheidung über die Zulassung der Arbeiten 
Von den 18 Teilnehmern am Wettbewerbsverfahren haben 17 
Wettbewerbsbeiträge eingereicht. 
Alle 17 Arbeiten und alle 17 Modelle sind fristgerecht eingereicht 
worden. 
Alle 17 eingereichten Arbeiten werden unter Berücksichtigung der im 
Prüfbericht genannten Anmerkungen zur Beurteilung zugelassen. 
2.3. Ablauf 
Der Verfahrensweg wird wie folgt beschlossen: 
x Ausführlicher Informationsrundgang mit Erläuterung der Beiträge 
durch die Vorprüfer, 
x Diskussion wichtiger Beurteilungskriterien, 
x Bewertende Rundgänge, 
x schriftliche Bewertung der engeren Wahl, 
x Bestimmung der Rangfolge. 
Eine Ortsbesichtigung ist nicht erforderlich, da die Mitglieder des 
Preisgerichts das Wettbewerbsgebiet eigenständig besichtigt haben. 
3. Bewertung der zugelassenen Arbeiten 
3.1. Informationsrundgang 
In einem ausführlichen Informationsrundgang (09:30 Uhr bis 12:45 
Uhr) durch die Vorprüfer Frau Wulfert und Frau Kaltegärtner werden 
alle Teilnehmer/innen des Preisgerichts auf einen umfangreichen 
Sach- und Kenntnisstand der Arbeiten gebracht. 
Danach erfolgt eine vertiefende Diskussion der Beurteilungskriterien. 
Es gelten die in der Auslobung fixierten Kriterien.  
Folgende Besonderheiten werden innerhalb der geltenden 
Beurteilungskriterien noch einmal diskutiert: 
x Abstandsflächen + Baulinien und Baugrenzen

x Umgang mit dem Übergang Innenhof zum Nachbar 
x Beratungsräume mit Tageslicht: wünschenswert, aber kein 
ständiger Arbeitsplatz 
x Tageslichtbezug generell / Kommunikationszonen  
x Flexibilität der Grundrisse 
x Zugänglichkeit des Außenraums für die Mitarbeiter für mehr 
Aufenthaltsqualität 
x Nachhaltigkeit / Klima 
 
Es folgt eine Mittagspause von 13:10 Uhr bis 13:40 Uhr. 
3.2. Wertende Rundgänge 
1. Rundgang: 
Nach der ausführlichen Vorstellung der einzelnen Arbeiten durch die 
Vorprüfung erfolgt der erste wertende Rundgang (13:45: Uhr bis 
14:15 Uhr) mit einer kritischen Beurteilung der 
Bearbeitungsergebnisse und der Feststellung von grundsätzlichen 
und schwerwiegenden Mängeln durch das Preisgericht.  
Im 1. Rundgang werden folgende vier Arbeiten einstimmig 
ausgeschieden: 
x Arbeit 1004 
x Arbeit 1009 
x Arbeit 1010 
x Arbeit 1011 
Es verbleiben 13 Arbeiten im weiteren Verfahren. 
 
2. Rundgang: 
Das Preisgericht führt im zweiten Bewertungsrundgang (14:15 Uhr bis 
17:00 Uhr) eine eingehende Diskussion über die einzelnen Arbeiten 
und ihre angebotenen Konzepte und zwar im Hinblick auf die in der 
Auslobung definierten Kriterien unter Anlegung eines verschärften 
Beurteilungsmaßstabes. 
Das Preisgericht stimmt darüber ab, welche Arbeiten im Verfahren 
verbleiben und welche Arbeiten aufgrund von deutlichen Mängeln bei 
den zuvor benannten Kriterien ausscheiden.

Folgende acht Arbeiten werden ausgeschieden (mit Angabe des 
Stimmenverhältnisses): 
x Arbeit 1002 17 : 0 Stimmen  
x Arbeit 1003 17 : 0 Stimmen  
x Arbeit 1005 16 : 1 Stimmen  
x Arbeit 1006 15 : 2 Stimmen  
x Arbeit 1007 15 : 2 Stimmen  
x Arbeit 1008 14 : 3 Stimmen  
x Arbeit 1012 15 : 2 Stimmen  
x Arbeit 1014 15 : 2 Stimmen  
x Arbeit 1017 14 : 3 Stimmen  
 
Somit verbleiben folgende vier Arbeiten in der Wertung: 
x Arbeit 1001 
x Arbeit 1013 
x Arbeit 1015 
x Arbeit 1016 
Das Preisgericht beschließt keine Arbeit zurückzuholen.  
Ein Antrag auf Änderung der Preisverteilung wurde gestellt und wird 
nach der abschließenden Diskussion zur Rangverteilung abgestimmt.  
3.3. Festlegung der Rangfolge der Arbeiten 
Die oben genannten Arbeiten bilden die engere Wahl. 
Anschließend erfolgt eine ausführliche Diskussion über die Vor- und 
Nachteile der verbliebenen vier Arbeiten, die entsprechend den 
Ausschreibungskriterien zusammengefasst werden. Zur schriftlichen 
Bewertung werden vier externe Fachpreisrichter ausgewählt, welche 
die Arbeiten unter Berücksichtigung der genannten Kriterien 
schriftlich beurteilen. Die Vorprüfer und Sachverständigen stehen für 
Rückfragen bzw. für ihren jeweiligen Fachbereich unterstützend zur 
Verfügung. Ab 18:00 Uhr werden die Texte verlesen, ergänzt und 
korrigiert sowie einstimmig vom Preisgericht verabschiedet. Das 
Preisgericht beschließt, dass die Vorsitzende und die Protokollführer 
diese Texte ohne Eingriff in ihre substanziellen Aussagen redigieren, 
damit sie später druckreif vorliegen.

Die ab 18:35 Uhr stattfindende Diskussion hinsichtlich der Rangfolge 
über die Vorzüge und Nachteile der verbleibenden Arbeiten führt zu 
folgendem Ergebnis (mit Angabe des Stimmenverhältnisses): 
x Arbeit 1015 Anerkennung  16 : 1 Stimmen  
x Arbeit 1016 3. Preis   11 : 6 Stimmen  
x Arbeit 1013 2. Preis   13 : 4 Stimmen  
x Arbeit 1001 1. Preis   15 : 2 Stimmen  
 
Das Preisgericht beschließt anschließend einstimmig, die Verteilung 
der Preissumme (unter Beibehaltung der Gesamtwettbewerbssumme 
von 270.000 Euro abzgl. 90.000 Euro Bearbeitungshonorar) wie folgt 
zu ändern: 
o 1. Preis: 80.000 Euro 
o 2. Preis: 50.000 Euro 
o 3. Preis: 30.000 Euro 
o 1 Anerkennungen à: 20.000 Euro 
 
Die Abstimmung ergibt somit folgendes Ergebnis: 
x 1. Preis (80.000 Euro) Arbeit 1001 
x 2. Preis (50.000 Euro) Arbeit 1013 
x 3. Preis (30.000 Euro) Arbeit 1016 
x 1 Anerkennung (20.000 Euro) Arbeit 1015 
3.4. Empfehlung für die weitere Bearbeitung 
Die Vorsitzende erläutert, dass anschließend ein 
Verhandlungsverfahren mit allen Preisträgern durchgeführt wird. 
Vorbehaltlich dieses Verfahrens wird empfohlen, die Arbeit des 1. 
Preises zu einer weiteren Bearbeitung zu beauftragen. Dabei sind die 
im Beurteilungstext erwähnten Punkte zu berücksichtigen bzw. zu 
prüfen.

4. Verfasser der Arbeiten 
Nach der Öffnung der unversehrten Umschläge werden die Namen 
der Verfasser festgestellt: 
 
1. Preis (80.000 Euro) – Arbeit 1001 
Büro:  Hascher Jehle Design GmbH, Berlin 
Verfasser:  Prof. Rainer Hascher / Prof. Sebastian Jehle 
Mitarbeiter: Fleur Keller, Mirza Vranjakovic, Felix Römer 
Sonderfachleute: Dr. Torsten Warner (Energiekonzept),   
Fynn Rösch (Tragwerksplanung) 
 
2. Preis (50.000 Euro) – Arbeit 1013 
Büro:  HPP Architekten GmbH, Düsseldorf 
Verfasser:  Gerhard Feldmeyer 
Mitarbeiter: Antonino Vultaggio, Hans Lüngen, Yannik Malmes, 
Miranda Müllen, Leonie Hoffmann 
Sonderfachleute: nees Ingenieure GmbH (Brandschutz),   
I Nordhorn (TGA),   
AHW Ingenieure (Tragwerk) 
 
3. Preis (30.000 Euro) – Arbeit 1016 
Büro:  slapa oberholz pszczulny, Düsseldorf 
Verfasser:  Jurek M. slapa 
Mitarbeiter: Jörg Wurmbach, Hyunje Joo, Marie Marcour,   
Leonardt Michaelis 
Sonderfachleute: INSA 4/Grüsel Dincer (Brandschutz),   
WBB Landschaftsarchitekten 
(Landschaftsarchitektur),   
Modellbau Adams (Modellbau)

Anerkennung (20.000 Euro) – Arbeit 1015 
Büro:  ingenhoven architects gmbh , Düsseldorf 
Verfasser:  Christoph Ingenhoven 
Mitarbeiter: Johann von Mansberg, Armin Buchbinder, Dariusz 
Szczygielski, Alexia Pusch, Ha Myung-Hun, Anh 
Dung Trinh, Tanju Coskun 
 
2. Rundgang – Arbeit 1002 
Büro:  Ferrier Marchetti Studio, Paris 
Verfasser:  Jacques Ferrier 
Mitarbeiter: Stèphane Vigoureux, Juliette Saloux, Francois Poncet 
Sonderfachleute: Andreas Heupel Architekten BDA (Beratung 
Objektplanung),   
Monath & Menzel GmbH (Modell) 
 
2. Rundgang – Arbeit 1003 
Büro:  Architectenbureau cepezed b.v., delft 
Verfasser:  J.H. Pesman 
 
2. Rundgang – Arbeit 1005 
Büro:  Fritsch + Tschaidse Architekten GmbH, München 
Verfasser:  Rüdiger Leo Fritsch / Aslan Tschaidse 
Mitarbeiter: Florian Rödl, Ka Xu 
Sonderfachleute: Thomas Egger (Modellbau),  
MACINA digital GmbH & Co. KG (Visualisierung) 
 
2. Rundgang – Arbeit 1006 
Büro:  Heinle, Wischer und Partner, Freie Architekten GbR, 
Köln 
Verfasser:  Markus Kill  
Mitarbeiter: Dr. Pablo Allen Vizan, Semira Lenk, Azad Tammo

2. Rundgang – Arbeit 1007 
Büro:  agn Niederberghaus & Partner GmbH, Ibbenbüren 
Verfasser:  David Gabrysch 
Mitarbeiter: Viktoria Gromadzki, Svetlana Holz, Alexsandra 
Lepetkina, Ulrich Brock  
 
2. Rundgang – Arbeit 1008 
Büro:  gmp Generalplanungsgesellschft mbH, Hamburg 
Verfasser:  Nikolaus Goetze 
Mitarbeiter: Jan Blasko, Jiangfeng Liu, Sören Tanke, Qihong Lin, 
Viktor Bilous, Dian Luo, Nils Klinkmann 
Sonderfachleute: Moka Studio (Visualisierung) 
 
2. Rundgang – Arbeit 1012 
Büro:  RKW Architektur +, Düsseldorf 
Verfasser:  Thomas Jansen, Phillip Castrup, Daniel Kas 
Mitarbeiter: Kristina Seidler, Helene Stockhausen, Sophia 
Rodermund, Simon Schilz  
Sonderfachleute: Lindschulte + GGL Ingieurbüro mbH (TGA),   
Grötzen Stolbrink & Partner mbB (Brandschutz),   
ARUP (Statik),   
Ponnie Images 
 
2. Rundgang – Arbeit 1014 
Büro:  behet bondzio lin architekten, Münster 
Verfasser:  Martin Behet, Roland Bondzio, Yu-Han Michael Lin 
Mitarbeiter: Carole Asfour-Lin, Luca Todor, Imran Suhaimi, 
Ismaeel Hosseini, Sarah Pittroff, Tim Kossel, Renè 
Lippek  
Sonderfachleute: Prof. Thomas Auer (Haustechnik, Fassade)

2. Rundgang – Arbeit 1017 
Büro:  ADEPT Aps, Kopenhagen 
Verfasser:  Martin Krogh 
 
1. Rundgang – Arbeit 1004 
Büro:  kadawittfeldarchitektur gmbh, Aachen 
Verfasser:  Gerhard Wittfeld / Kilian Kada 
Mitarbeiter: Simon Baader, Andrea Blaschke, Aude Charoy, 
Andreas Esser, Guangmin Huang, Lazar Karpachev, 
Jörg Spangenberg, Anne Winkelkotte, Tim Witte 
Sonderfachleute: GREENBOX LANDSCHAFTARCHITEKTEN (Lands-
chaftsarchitektur) 
 
1. Rundgang – Arbeit 1009 
Büro:  AllesWirdGut Architektur ZT GmbH, Wien 
Verfasser:  Friedrich Passler 
Mitarbeiter: Barbora Tothova, Joscha Kalweit, Karolina Pettikava, 
Teresa Acimovic 
Sonderfachleute: pcaro.studio (Visualisierung),   
mattweiss (Modellbau) 
 
1. Rundgang – Arbeit 1010 
Büro:  Gerber Architekten GmbH, Dortmund 
Verfasser:  Prof. Eckhard Gerber 
Mitarbeiter: Jens Bentfeldt, Brigitte Tamasy, Laura Gruber, Fabian 
Loock, Egemann Oezkan, Artur Kupriichuck, Joao 
Garcia Valeria Valladares 
Sonderfachleute: Wup Modellbau,   
Gerber Architekten GmbH (Freianlagen)

1. Rundgang – Arbeit 1011 
Büro:  Nickl Architekten Deutschland GmbH, München 
Verfasser:  Hieronimus Nickl 
Mitarbeiter: Sonja Bozic, Beatriz Romero, Belcim Yavuz 
 
Nach Verlesung der Verfasser dankt die Vorsitzende der Vorprüfung, 
insbesondere auch deren anwesenden Mitarbeitern für ihre sehr gute 
Arbeit und bittet gleichzeitig das Preisgericht um deren Entlastung. 
Das Preisgericht entlastet die Vorprüfung einstimmig. Danach 
bedankt sich die Vorsitzende im Namen des Preisgerichts bei der 
Ausloberin für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens und 
wünscht ihr ebenfalls im Namen des Preisgerichts viel Erfolg bei der 
Umsetzung des wichtigen Vorhabens. Die Vorsitzende, Frau Prof. 
Bettina Mons gibt den Vorsitz um 19:25 Uhr an die Ausloberin zurück. 
Herr Recker dankt als Vertreter der Ausloberin allen Beteiligten für die 
konstruktive Zusammenarbeit und die ergebnisorientierte Diskussion.  
Die Preisträger werden durch die Ausloberin umgehend informiert.  
Die Ausstellung aller Arbeiten ist zeitnah vorgesehen. Alle Teilnehmer 
und Mitglieder des Preisgerichts werden darüber informiert, sobald 
Zeit und Ort feststehen.

5. Abschluss der Preisgerichtssitzung 
Nach der Verlesung und Unterzeichnung der Niederschrift beenden 
die Vorsitzende sowie Herr Recker die Sitzung um 19:30 Uhr. 
 
Münster den 23. September 2020 
 
x Prof. Bettina Mons Preisgerichtsvorsitzende 
x Christine Dern Protokollführung

6. Beurteilungstexte 
1. Preis – Arbeit 1001 (80.000 Euro) 
Der Entwurf zeichnet sich durch eine vermeintlich einfache 
Blockrandbebauung aus, deren Raffinesse aber in der konzeptionellen 
Ausbildung liegt.  
Der städtebauliche Schwung in der Kiesekamps Mühle sowie der ganz 
leichte Gegenschwung am Albersloher Weg führen zu einer 
gerundeten Ecksituation, die wie selbstverständlich den 
Eingangsbereich erfrischt. Dieser erscheint in seiner Eingeschossigkeit 
zuerst sehr zurückhaltend, entwickelt jedoch in der Auslegung der 
Obergeschosse und insbesondere in der großen, freien 
anschließenden Halle, die geschuldet durch die Rückstaffelung der 
Obergeschosse natürlich belichtet wird, eine große Präsenz. Von der 
Halle ab wird eine Blickbeziehung zum großen grünen Innenhof 
zusätzlich vermisst.  
Der große grüne Hof mit erdverbundenen Bäumen ist eine besondere 
Qualität des Konzepts. Hier entsteht ein guter attraktiver Freiraum 
sowohl für den Kantinen- und Kita-Außenbereich als auch für weitere 
Freianlagen. Zudem schafft der Entwurfsverfasser die Möglichkeit, alle 
Büros der Obergeschosse mit gleicher Außenraumqualität und 
Belichtung zu versehen.  
Diese Verbindung von Innen- und Außenräumen ist eine besondere 
Stärke des Konzeptes, denn schmale Terrassenbänder vor den Büros 
zum Hof als auch große Dachterrassen ermöglichen viele 
Aufenthaltsqualitäten im Freien als auch eine städtebaulich gelungene 
Staffelung zu den Bestandsgebäuden.  
Die innere Flächenkomposition ist für die öffentlichen Bereiche des 
Erdgeschosses wie auch im ersten Obergeschoss gelungen. Hier sind 
durchgehend alle Beratungsräume zum Tageslicht orientiert. Es ist 
eine eindeutige innere Orientierung gegeben. Diese gilt auch für die 
vier weiteren Obergeschosse, die im Dreibund eine hohe 
Nutzungsqualität aufweisen. Es wäre allerdings wünschenswert, dass 
zusätzlich zu den Dachterrassen am Gebäudeende noch der eine oder 
andere zugängliche Dachbereich zu den umlaufenden Terrassen 
möglich wäre und so Licht in die Flurzone brächte. 
Die Grundrisse sind wirtschaftlich im Aufbau sowie hoch flexibel und 
zusätzlich sind zwei der fünf Treppen auch geeignet für eine 
Drittverwendung. Das Staffelgeschoss ist mit einer für die offene 
Bürostruktur angemessenen Höhe ausgestattet und zeigt die 
raumgreifenden Möglichkeiten dieser Arbeitsform. Die Anlieferung

erscheint sinnvoll gelöst. Die Trennung von Pkw- und Fahrradrampe 
wird begrüßt. 
Die ab dem Erdgeschoss vorgesehene Holzkonstruktion sowie der 
Fassadenaufbau mit schräggestellten Schallelementen, die von innen 
zur individuellen Lüftung dienen, wird begrüßt. Die Flächenvorgaben 
werden sehr gut erfüllt, wobei Einzelverschiebungen gemäß Vorgabe 
anzupassen sind. Im Mittel der Kosten aller Arbeiten liegt die Arbeit 
im unteren, also wirtschaftlichen Bereich. Das innovative 
Technikkonzept wäre zu prüfen.  
Insgesamt besticht der Entwurf durch eine einfache und doch subtile 
Konzeption, die einen maximal großen grünen Hof entwickelt sowie 
eine hohe Qualität der Arbeitsplätze aufweist.  
 
Modellphoto

2. Preis – Arbeit 1013 (50.000 Euro) 
Mit einem Baukörper, der den Blockrand in der Kopfsituation 
zwischen der Straße Kiesekamps Mühle und Hafengrenzweg zum 
Albersloher Weg hin schließt, wird eine selbstverständlich werdende 
Setzung in den Stadtgrundriss erreicht. Die zweigeschossige 
Überhöhung zum Albersloher Weg betont die Hauptausrichtung, 
wobei das leichte Rückstaffeln in jedem zweiten Geschoss die 
Blickrichtung zum Stadthaus 3 freigibt und dem Baukörper Strenge 
genommen wird. Beide Übergänge zu den angrenzenden Bauten 
können jedoch nicht gänzlich überzeugen. Insbesondere der 
Anschluss im Süden mit seinem Übergang vom sechsgeschossigen 
zum viergeschossigen Baukörper wirkt unproportioniert und löst im 
Anschluss zum Nachbarn eine Abstandsproblematik aus.  
Der Haupteingang ist in seiner Ausrichtung angemessen, die 
doppelgeschossige Glasfront unterläuft aber die Grundkonzeption der 
Gebäude. Die als „Bürgerforum“ bezeichnete zweigeschossige Halle, 
die entlang des Albersloher Weges aufgespannt wird, leitet den 
Besucher übersichtlich in die der Öffentlichkeit zugänglichen 
Funktionsbereiche in hoher räumlicher Qualität, wenngleich im ersten 
Obergeschoss Aufweitungen für Warten und Aufenthalt vermisst 
werden. Kritisch wird die natürliche Belichtungssituation der 
Beratungsräume und der dahinter angeordneten Besprechungsräume 
gesehen. Die eingestellten Treppen mit Blick auf den Innenhof 
bereichern das räumliche Empfinden und strukturieren die längs 
gerichtete Halle. Brandschutztechnisch ist die Halle noch nicht 
ausreichend gelöst; die Fluchttreppenhäuser sind übersichtlich 
angeordnet, führen jedoch nicht alle unmittelbar ins Freie.  
Die Grundrisse funktionieren im Grundsatz, besondere räumliche 
Qualitäten werden jedoch nicht geboten. Insbesondere fehlen Bezüge 
zum Außenraum und angemessene Begegnungszonen. Formal 
überzeugen auch die Übergänge in den Gebäudewinkeln nicht, lange 
innenliegende Flure sind nicht gewünscht. Die Teilbarkeit ist aufgrund 
fehlender, adressierbarer weiterer Zugänge nur eingeschränkt 
möglich. Die Flexibilität der Bürogrundrisse ist gegeben, wenngleich 
die Open-Space-Variante nur durch den Entfall von 
Raumtrennwänden nachgewiesen wird. Einige Büros fehlen, diverse 
sind zu klein, sodass durch das Fehlen die Raumprogrammfläche nicht 
vollständig nachgewiesen ist.  
Die Cafeteria ist zum großen Innenhof ausgerichtet, aber auch von 
außen zugänglich. Der Innenhof ist großzügig proportioniert und 
bietet den Büros eine gute Aussicht und Belichtung. Eine

nennenswerte Begrünung mit den dargestellten Bäumen wird 
aufgrund der vollständigen Unterbauung mit der Tiefgarage kaum 
realisierbar sein. 
Die Fassaden weisen eine gute Rhythmisierung auf und trotz der 
Längen der Fassaden ist mit der geschossweisen Variierung der 
Fenster keine Monotonie zu erwarten. Die Materialität, die wesentlich 
durch Photovoltaikelemente in Kombination mit Aluminiumblenden 
bestimmt ist, ist folgerichtig und konsequent. Wirtschaftlich weist die 
Arbeit gute Kennziffern auf und liegt im unteren Bereich. In der 
Hybrid-Konstruktion bietet die vorgeschlagene Lösung aus 
Betondecken, Stahlbetonstützen, Konstruktionsvollhölzern u.a. einen 
tragfähigen Ansatz; die Auskragungen sind jedoch herausfordernd.  
Insgesamt wir ein guter Beitrag offeriert, der jedoch seine Potentiale 
nicht vollständig nutzt.  
 
Modellphoto

3. Preis – Arbeit 1016 (30.000 Euro) 
Mutig gehen die Verfasser mit der gestellten Aufgabe um. Sie setzen 
sich über den Wunsch des Anbauens hinweg und betrachten, über 
das ohnehin schon komplexe Raumprogramm hinweg, auch eine 
prognostizierte Weiterentwicklung des – aus ihrer Sicht amorphen – 
Quartiers.  
Folgerichtig steht daher das neue Stadthaus 4 frei; es schließt weder 
am Albersloher Weg noch an der Kiesekamps Mühle an den Bestand 
an. So entsteht um einen zentralen, offenen Innenhof eine 
Blockstruktur mit einer – von den Verfassern so bezeichneten – 
Promenade im Osten in Richtung Stadthafen. Ob dieser Ansatz 
städtebaulich richtig ist, wird kontrovers diskutiert. 
Der Haupteingang am Albersloher Weg liegt gut auffindbar und führt 
im Eckpunkt der Gebäudefigur in eine nicht zu groß dimensionierte 
Eingangshalle. Nach dem Erstkontakt mit den Bürgern führen längs 
der straßenbegleitenden Fassaden zweigeschosshohe Foyerbereiche 
zu den Wartezonen und Beratungsräumen. Die Grundrissorganisation 
ist offen und häufig zwischen Straße und Innenhof durchlässig, im 
Mittelbereich einer Zweibundlösung, die nicht an die Außenfassaden 
anschließt, befinden sich offene Treppenanlagen, Galerien im 
Obergeschoss, Aufzüge und Innenraumbegrünungen, die sowohl eine 
gute Orientierung ermöglichen, wie andererseits durch Offenheit und 
Ein- wie Durchblicke den erhofften / gewünschten niedrigschwelligen 
Zugang erleichtern können. Die Sicherheitsaspekte der besonderen 
Bereiche wurden gut berücksichtigt. Die Zugänge Kantine und 
Jobcenter liegen allerdings zu versteckt.  
Drei Treppenhauskerne sind gut in den Grundrissen verortet und 
lassen die Möglichkeit einer zukünftigen Fremdvermietung 
problemlos erscheinen. Rastermaß und Organisation lassen die 
erhoffte Flexibilität erhoffen, die Vorschläge für die offenen 
Bürowelten sind reizvoll und zukunftsfähig. 
Der sechsgeschossige Baukörper ist diszipliniert gegliedert: Das 
Erdgeschoss und das erste Obergeschoss haben deutlich größere 
Öffnungen und sorgen für angenehme Transparenz und Ein- wie 
Ausblicke. Das dritte und vierte, wie fünfte und sechste Geschoss sind 
mit der gleichen, gestalterisch wie funktional überzeugenden 
Rasterung gegliedert. Durch Zusammenfassung und Auskragung 
jeweils zweier Geschosse entsteht eine sehr subtile und effektive 
Akzentuierung des Eingangsbereiches. Durch die Verschiebung 
staffeln sich aber auch die Geschosse im Innenhof zurück, dadurch 
öffnet sich dieser im Profil und verbessert die relative Enge.

Bei aller Anerkennung gibt es dennoch Kritik: 
So wohlwollend die Idee einer Durchwegung vom Albersloher Weg 
über die sog. Promenade in Richtung Hafen auch sein mag, so 
fragwürdig sind heute Anfangs- und Endpunkt, so unattraktiv ist der 
Blick auf angrenzende Brandwände für unbestimmte Zeit, so ungelöst 
scheint die für diesen Bereich vorgeschlagene An- und Ablieferung 
und so fragwürdig sind diese täglichen Verkehre für die Qualität auch 
der Außenaufenthaltsbereiche für Kantine und Großtagespflege. Auch 
nimmt die Überkragung des Obergeschosses an der Ostseite 
Tageslicht der darunter angeordneten Bereiche. 
Der Innenhof endet im Süden als zu spitzer Winkel, außenräumlich 
wie innenräumlich vermögen die Qualitäten angelagerter Räume nicht 
zu überzeugen, die Genehmigungsfähigkeit wird darüber hinaus für 
diese Bereiche in Frage gestellt. Die Südspitze der Grundrisse scheint 
– bei nachvollziehbarer Wirtschaftlichkeit – ohnehin zu dicht gepackt. 
Der Treppenraum hat keinen direkten Ausgang ins Freie. 
Die Fahrradrampe fehlt, die Anzahl der TG-Stellplätze ist leicht 
unterschritten. 
Auch wird die Belichtungs- und Belüftungssituation der meisten 
Arbeitsplätze zwar gelobt, Treffpunkte, Kommunikationsbereiche oder 
frei zugängliche Außenbereiche in den Normalgeschossen werden 
allerdings vermisst. Die Dachterrassen im vierten und fünften 
Obergeschoss mit Blick in Richtung Kanal bieten Möglichkeiten, im 
vierten Obergeschoss jedoch unmittelbar vor den Büroflächen des 
Amts 64.  
Die vorgeschlagene Holz-Stahlbeton-Hybridbauweise ist 
nachvollziehbar und überzeugt, das cradle-to-cradle Prinzip sowie der 
Anspruch des Nullenergiekonzeptes entsprechen dem 
Selbstverständnis des Auslobers. Die aufgeständerte 
Photovoltaikananlage – gleichzeitig Sonnenschutz für die 
Dachterrasse – ist folgerichtig. Ob jedoch der Teich mit der relativ 
üppigen Begrünung im Innenhof wie vorgeschlagen realisierbar ist, 
wird in Frage gestellt. 
Die Arbeit überschreitet die vorgegebene maximale GFZ leicht, im 
Bereich der offenen Bereiche werden zwischen den Geschossen 
erhöhte Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Einige Büros sind zu 
groß bemessen sind, der Entwurf liegt hinsichtlich der Kenndaten 
allerdings im guten, mittleren Bereich.

Alles in allem gelingt den Verfassern eine sympathische Arbeit, die in 
besonderem Maße viele Aspekte der komplexen Aufgabe 
überzeugend löst.  
 
Modellphoto

Anerkennung – Arbeit 1015 (20.000 Euro) 
Die Entwurfsverfasser entwickeln ein städtisches, prägnantes und 
kompaktes Gebäude, welches sich solitärhaft von der östlichen 
Bestandsbebauung absetzt. Diese klare städtebauliche Setzung an 
dem wichtigen Stadteingang beurteilt das Preisgericht positiv. Die 
Außenflächen sind sinnvoll genutzt. Bürgersteige und Eingangsplatz 
sind modern gestaltet, die grüne Spange im Osten nimmt die 
Außenflächen der Großtagespflege und der Kantine auf. 
Gelungen ist auch die Eingangsgeste nach Westen durch welche die 
Öffentlichkeit und die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter über ein niedriges 
Foyer in den hallenartigen Empfangsbereich gelangen.  
Die interne Differenzierung zwischen Besuchern und Mitarbeitern ist 
geschossweise gelöst. Besucher und Nutzer der Tagespflege bleiben 
im Erdgeschoss. Die Qualität der Arbeitsplätze in der Halle und den 
angrenzenden Bereichen ist aus Sicht des Preisgerichts minderwertig. 
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter gelangen über eingestellte 
Erschließungstürme von der Halle in die Obergeschosse.  
Die Obergeschosse eignen sich sowohl für Kombibüros als auch für 
offene Bürowelten. Sie sind wenig differenziert und haben wegen der 
geforderten Effizienz nur wenige Kommunikationsflächen. Allerdings 
blicken etwa 2/5 der Zellenbüros über vollverglaste Fassaden 
unmittelbar in die belebte Halle und erhalten somit keinen 
Außenluftbezug. Die Dimension und die Belichtungsmöglichkeit der 
Halle und der angelagerten Büros erscheint auch wegen der 
Abtreppung nach Osten als gut gelungen.  
Zwei der vier Fluchttreppenhäuser liegen an den Außenfassaden und 
ermöglichen grundsätzlich neben dem Haupteingang Zugänge von 
außen. Die ringförmigen Flure in den Obergeschossen machen eine 
Fremdvermietung jedoch problematisch. 
Die Zufahrt zur Fahrrad- und Pkw-Garage erscheint angemessen. Die 
An- und Ablieferung ist nicht gelöst. 
Die sehr formal durchgezogene Fassadengestaltung erscheint dem 
Preisgericht überambitioniert. Die aufwendigen Photovoltaikelemente 
sind mindestens auf der Nordfassade unangemessen und 
unwirtschaftlich. Die Fortführung der Photovoltaikelemente im Osten 
jenseits des Gebäudes stört die Freiraumqualität der grünen Spange 
erheblich. 
Die Entwurfsverfasser formulieren ein ambitioniertes Energiekonzept. 
Die kompakte Bauweise mit einem A/V-Verhältnis von 0,15 und die

verglaste Eingangshalle lassen diese Konzeption umsetzbar 
erscheinen. 
Die Wirtschaftlichkeit des Entwurfes ist grundsätzlich gegeben. Im 
westlichen Bereich wird die vorgegebene Gebäudehöhe geringfügig 
überschritten. Die Flächen werden um ca. 5% überschritten. Dies ist 
dem Konzept der Eingangshalle geschuldet. Entsprechend liegen die 
Baukosten im oberen Bereich. 
Insgesamt zeigt der Entwurf ein mutiges, nachhaltiges Stadthaus mit 
für die Stadt Münster ungewöhnlich großstädtischen Gesten. Die 
mangelnde Qualität der Arbeitsplätze im Erdgeschoss und die 
eingeschränkte Flexibilität bezüglich der Fremdvermietung schränken 
die Akzeptanz des Entwurfes im Preisgericht deutlich ein. Die 
solitärhaft herausgearbeitete Konzeption des Gebäudes erfüllt die 
Anforderung an eine Schließung zur Nachbarbebauung nicht. Der 
breite intensiv bepflanzte Abstandsstreifen kann zwar für die Kantine 
und die Großtagespflege Außenflächen bieten nimmt aber keine 
aktuellen städtebaulichen Bezüge auf. 
 
Modellphoto

Beratungsverlauf (8)

25.02.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.03.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.03.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.03.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.03.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2021 Hauptausschuss
TOP 25.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.03.2021 Rat
TOP 28.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Klemensstraße 10
  • Mendelstraße 11
  • Hafenplatz 1
  • Albersloher Weg
  • Kiesekamps Mühle
  • Hafengrenzweg
  • Promenade
  • Brock 2

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0116/2021
Typ
Vorlagen
Datum
12.02.2021
Erstellt
28.01.2021 16:20