V/0116/2021
Errichtungsbeschluss Stadthaus 4
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Anlage A
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Anlage A zur V/0116/2021 Kurzüberblick Der Rat stimmt der Errichtung des Stadthauses 4 am Standort Kiesekamps Mühle durch die Stadtwerke Münster GmbH zu. Die Stadt Münster schließt einen Letter of Intent mit der Stadtwer- ke Münster GmbH über die langfristige Anmietung des Stadthauses 4 ab. Gleichzeitig beauftragt der Rat die Verwaltung, einen entsprechenden Mietvertrag mit der Stadtwerke Münster GmbH abzustimmen und diesen dem Rat mit dem Baubeschluss im Frühjahr 2022 vorzulegen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt Münster verfolgt auf der Grundlage der übergeordneten Kriterien Bürgerorientierung, Wirtschaftlichkeit und Flexibilität das strategische Ziel, ihre bisherigen Bürostandorte kundenori- entiert zu konzentrieren, zu optimieren und den Mitarbeitern/-innen ein modernes Arbeitsumfeld zur Verfügung zu stellen. Zudem kann der prognostizierte zusätzliche Büroraumbedarf der Ver- waltung bis 2029 an den derzeit vorhandenen Bürostandorten nicht abgedeckt werden. In diesem Sinne hat die Verwaltung dem Rat die Vorlage V/0416/2019 „Grundsatzbeschluss: Er- weiterung des Stadthauses 3“ vorgelegt, die in der Sitzung am 22.05.2019 mit Änderungen be- schlossen wurde. Auf dieser Basis hat die Verwaltung ein Raum- und Funktionsprogramm gemeinsam mit der Aus- lobungsunterlage für einen Architektenwettbewerb erstellt. Im neuen Gebäude am Standort Kiesekamps Mühle sollen insgesamt vier Ämter untergebracht werden, mit der Folge einer bürgerfreundlichen Bereitstellung mehrerer verwandter Dienstleistungen an einem Standort, einer räumlichen Konzentration von Verwaltungsleistungen und damit verbunden der Aufgabe anderer dezentraler Bürostandorte, einer modernen Büroraumgestaltung unter Berücksichtigung moderner Arbeitswelten und flächeneffizienter Raumnutzung unter weitgehend digitalisierter Aktenführung. Die entsprechende Vorlage V/0176/2020 „Erweiterung Stadthaus 3: Auslobung des Architekten- wettbewerbs“ konnte aufgrund der Corona-bedingten Sitzungsabsagen im März 2020 nicht wie vorgesehen in den Ausschüssen vorberaten werden. Stattdessen wurde der aufgrund eines Än- derungsantrages der CDU-Ratsfraktion geänderten Vorlage mit Dringlichkeitsentscheidung D/0045/2020 zugestimmt, die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gemäß § 60 Absatz1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.05.2020 mit Vorlage V/0357/2020/1 bestätigt wurde. Dementsprechend hat die Stadtwerke Münster GmbH für das Stadthaus 4 zwischen Juni und September 2020 einen Architektenwettbewerb nach RPW 2013 ausgeführt. In der Sitzung des Preisgerichtes am 23.09.2020 wurde das Büro Hascher Jehle Architekten aus Berlin mit dem 1. Preis gekürt. Entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 12.12.2018 zu „Planungssicherheit und Kostentransparenz bei großen Hochbaumaßnahmen der Stadt“ wird die Kostenschätzung nach DIN 276 einschließlich Raumprogramm und definierten Bau- und Ausstattungsstandards gemein- sam mit einem in 2021 zu entwickelnden Mietvertrag dem Rat mit dem Baubeschluss im Frühjahr 2022 vorgelegt. Zurzeit entstehen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Münster durch die Investition bei der Stadtwerke Münster GmbH. Auswirkungen auf den Haushalt der Stadtverwaltung Münster ab Mietbeginn 2025 sind in diesem Errichtungsbeschluss dargestellt. x Finanzierung Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2021 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Grundlage ist der Grundsatzbeschluss des Rates „Erweiterung des Stadthauses 3“ vom 22.05.2019. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Das Wettbewerbsergebnis hat die Anforderung der Auslobungsunterlage bestätigt, wonach eine nachhaltige Planung des neuen Dienstgebäudes unter Berücksichtigung der städtischen Vorga- ben der Gebäudeleitlinien 2014 und des Klimaschutzes ungesetzt werden wird.
Beschlussvorlage
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V/0116/2021 V/0116/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss zur weiteren Bauplanung des Stadthauses 4 in Bauträgerschaft der Stadtwerke Münster GmbH Beratungsfolge 25.02.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 02.03.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 02.03.2021 Ausschuss für Personal, Di gitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 03.03.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 09.03.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 10.03.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 17.03.2021 Hauptausschuss Vorberatung 17.03.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt der Errichtung des Stadthauses 4 am Standort Kiesekamps Mühle durch die Stadtwerke Münster GmbH auf Basis der in 2019 und 2020 getroffenen Beschlüsse zu. Das Gebäude wird nach derzeitiger Planung im Sommer 2025 bezugsfertig sein. 2. Der Rat nimmt das Ergebnis des durchgeführten Architektenwettbewerbes zur Kenntnis. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der prämierte Architektenentwurf die Vorgaben aus den Vorbeschlüssen berücksichtigt: der „mittlere Standard“ für Büro- und Verwaltungsgebäude gem. Baukostenindex der Architektenkammern – Baukostenindex (BKI) wird nicht überschritten. die Gebäudeleitlinien 2014 der Stadt Münster werden berücksichtigt. die definierten Nachhaltigkeitsanforderungen werden erfüllt. eine Zertifizierung nach dem Standard des DGNB (Silber) wird angestrebt. im Gebäude wird eine Großtagespflegestelle verortet. Aufbau und Einrichtung der ge- forderten städtischen Betriebskindertagesstätte im Hafenbereich werden von der Ver- waltung als eigenständiges Projekt vorangetrieben. Personal- und Organisationsamt 18.02.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Helmer Telefon: 492-1115 Helmer@stadt-muenster.de - 2 - V/0116/2021 4. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass das im Grundsatzbeschluss von 2019 vorgegebene Finanzierungsvolumen von 56 Mio. Euro netto (ohne Kosten der Großtagespflege, ohne Kosten für die Ausstattung und auf der Preisbasis 2019) eingehalten wird. die Errichtungskosten für die Großtagespflege entsprechend Grundsatzbeschluss ad- diert werden. Diese Kosten belaufen sich auf einmalig ca. 480.000 Euro netto ohne Kosten für die Ausstattung und auf der Preisbasis 2019, bei einer Nettogrundfläche (NGF) von ca. 180 m². die Stadtverwaltung ab Bezug des Stadthauses 4 einen jährlichen Mietrahmen von rd. 3,2 bis 3,7 Mio. Euro netto einzuplanen hat. Dem liegt eine Nettogrundfläche (NGF) von ca. 17.700 m² inklusive einer Netto-Mietfläche von 16.000 m² zu Grunde. die Kostenschätzung gemäß DIN 276 mit der Vorlage zum Baubeschluss im Februar 2022 vorgelegt werden wird. 5. Der Rat stimmt zu, dass die Stadt Münster, vertreten durch den Oberbürgermeister, den in An- lage 1 beigefügten Letter of Intent mit der Stadtwerke Münster GmbH über die langfristige Anmietung des Stadthauses 4 abschließt. Gleichzeitig beauftragt der Rat die Verwaltung, ei- nen entsprechenden Mietvertrag mit der Stadtwerke Münster GmbH abzustimmen und diesen dem Rat mit dem Baubeschluss im Frühjahr 2022 vorzulegen. II. Finanzielle Auswirkungen: Das Stadthaus 4 wird durch die Stadtwerke Münster GmbH gebaut, die Investition wird zu 100 % von der Stadtwerke Münster GmbH finanziert. Das Finanzierungsvolumen ist gemäß Beschlusslage des Rates bei 56 Mio. Euro netto zzgl. der Investition der Großtagespflege von einmalig 480.000 Euro netto, jeweils auf Preisbasis 2019 und ohne Ausstattungskosten gedeckelt. Die städtische Mietzahlung beginnt mit Einzug (Übergabe) in das Stadthaus 4 im Jahr 2025 und somit zeitlich erst jenseits der aktuellen mittelfristigen Haushaltsplanung. Begründung: Bisheriger Sachstand Die Stadt Münster ver folgt auf der Grundlage der übergeordneten Kriterien Bürgerorientierung, Wirt- schaftlichkeit und Flexibilität das strategische Ziel, ihre bisherigen Bürostandorte kundenorientiert zu konzentrieren, zu optimieren und den Mitarbeitern/ -innen ein modernes Arbe itsumfeld zur Verfügung zu stellen. Zudem kann der prognostizierte zusätzliche Büroraumbedarf der Verwaltung bis 2029 an den derzeit vorhandenen Bürostandorten nicht abgedeckt werden. In diesem Sinne hat die Verwaltung dem Rat die Vorlage V/0416/2019 „Grundsatzbeschluss: Erweite- rung des Stadthauses 3“ vorgelegt, die in der Sitzung am 22.05.2019 mit Änderungen beschlossen wurde. Auf dieser Basis hat die Verwaltung ein Raum - und Funktionsprogramm gemeinsam mit der Auslo- bungsunterlage für einen Architektenwettbewerb erstellt. Im neuen Gebäude am Standort Kiesekamps Mühle sollen insgesamt vier Ämter untergebracht wer- den, mit der Folge einer bürgerfreundlichen Bereitstellung mehrerer verwandter Dienstleistungen an einem Standort, - 3 - V/0116/2021 einer räumlichen Konzentration von Verwaltungsleistungen und damit verbunden der Aufgabe anderer dezentraler Bürostandorte, einer modernen Büroraumgestaltung unter Berücksichtigung moderner Arbeitswelten und flä- cheneffizienter Raumnutzung unter weitgehend digitalisierter Aktenführung. Die entsprechende Vorlage V/0176/2020 „Erweiterung Stadthaus 3: Auslobung des Architektenwett- bewerbs“ konnte aufgrund der Corona -bedingten Sitzungsabsagen im März 2020 nicht wie vorgese- hen in den Ausschüssen vorberaten werden. Stattdessen wurde der aufgru nd eines Änderungsantra- ges der CDU -Ratsfraktion geänderten Vorlage mit Dringlichkeitsentscheidung D/0045/2020 zuge- stimmt, die in der Sitzung des Haupt - und Finanzausschusses gemäß § 60 Absatz1 Satz 2 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.05.2020 mit Vorlage V/0357/2020/1 bestä- tigt wurde. Konzeption des Stadthauses 4 Für den Einzug in das Gebäude sind folgende städtische Ämter vorgesehen: Sozialamt Jobcenter Münster Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Die Stadt Münster verfolgt mit der Zusammenführung dieser vier Ämter aus dezentralen Standorten das Ziel, ihre Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu zentralisieren und dadurch unnötige Wege zwischen städtischen Dienstgebäuden zu reduzieren. Das Stadthaus 4 steht damit in einer Reihe mit den Stadthäusern 1 bis 3, für die ein Clustering gleich gelagerter Aufgaben umgesetzt oder im Zuge des Neubaus Stadthaus 4 vorgesehen ist. Durch weite- re Zusammenführungen können dezentral angemietete Dienstgebäude sukzessive aufgegeben wer- den. Die Erfahrungen während der Pandemie mit der Notwendigkeit einer Umorientierung der Büroflä- chennutzung und einem verstärkten Einsatz von HomeOffice -Lösungen haben die im Vorfeld der Raumnutzungsplanung für das Stadthaus 4 getroffenen Annahmen bestätigt: Die Arbeit in der Stadtverwaltung wird zukünftig sukzessive auf digitale Aktenführung und ein digitales Dokumentenmanagement umgestellt. Die Mitarbeitenden können dann an jedem digitalisierten Ar- beitsplatz auf Dokumente, Vorgänge und Fachverfahren zugreifen. Damit kann vor allem die Bera- tungssituation mit den Bürgerinnen und Bürgern in einem modernen und offenen Umfeld erfolgen, da diese Gesprächssituationen in dafür eingerichteten Beratungsbereichen (FrontOffice) realisiert wer- den können. Die Büros der Mitarbeitenden (BackOffice) in digitalisiert arbeitenden Ämtern können mit einer geringeren Fläche geplant werden, da die bisherige papierbasierte Aktenablage entfällt. Büro- räume im BackOffice können somit flächenwirtschaftlicher geplant werden: die Bewegungsflächen im Eingangsbereich der Büros können reduziert werden, da keine Beratungssituationen mehr vorgese- hen werden müssen, die Verbindungstüren zwischen Büroräumen mit der Funktion Fluchttür können entfallen. Die Bürotiefe kann reduziert werden, die dadurch gewonnene Fläche im Flurbereich kann für sogenannte Kombi-Zonen genutzt werden. Kombi-Zonen liegen zwischen den Büroräumen des Back-Office, in der Gemeinschaftseinrichtungen wie Kopierer/Drucker, Teeküchen, kleinere Besprechungsmöglichkeiten oder auch temporär genutzte Arbeitsplätze untergebracht sind und die zugleich die Räume erschließen. Glaswände zwischen Bü- ros und Kommunikationszone werten die Flure durch Tageslicht auf. Ergänzend besteht bei digitalisierten Arbeitsplätzen die Möglichkeit, Desk-Sharing-Lösungen zu integ- rieren: Mitarbeitende können sich Büros und Schreibtische teilen, wenn sie anteilige Arbeitszeiten in Telearbeit oder HomeOffice verbringen. Dies führt zu einem reduzierten Büroflächenbedarf. - 4 - V/0116/2021 Zusätzlich ist ein nicht unerheblicher Teil des Gebäudes bereits als offene Bürowelt geplant. Die An- forderungen der Mitarbeitenden an ihren Arbeitsplatz verändern sich. Entsprechend der neuen Ar- beitswelten ist das Büroraumkonzept flexibel, variabel nutzbar, kommunikationsförderlich und ökono- misch. Die Büroräume unterstützen die unterschiedlichen Bedarfe an Nutzungen für Teams, für Ein- zelarbeit und für spontane Abstimmungen. Mit offenen Bürokonzepten ist immer eine Vielzahl unter- schiedlicher Nutzungsmöglichkeiten der Büroflächen verbunden sowie eine Mischung aus Großraum- , Gruppen- und Kombi-Büro, bei denen zwei grundsätzlich verschiedene Zonen vorhanden sind: Öf- fentliche Bereiche und Bereiche für den persönlichen Rückzug bzw. das konzentrierte Arbeiten. Denkbare Nutzungsflächen in einer offenen Bürowelt sind beispielsweise: Teamflächen und Arbeitsbereiche für kooperatives Arbeiten, auch mit großen Arbeitstischen, Arbeitsflächen für konzentriertes Arbeiten, für Rückzug oder vertrauliche Gespräche, Räume für Telefonkonferenzen, Projekträume, Besprechungszonen für größere Gruppen, Meetingpoints für den informellen Austausch. Die Zusammenarbeit in Teamstrukturen soll durch die Architektur und das Möblierungskonzept aktiv unterstützt werden und informelle Begegnungen fördern. Zusätzlich zu den benannten Ämtern werden folgende Einrichtungen im Stadthaus 4 Platz finden: Jobforum des Jobcenters Münster: Im Jobforum finden Schulungsmaßnahmen für die Leistungs- empfängerinnen und Leistungsempfänger des Jobcenters statt. Kantine für die Mitarbeitenden: Die Kantine wird als Sozialeinrichtung der Stadtverwaltung Müns- ter betrieben. Großtagespflege: Für bis zu 9 Kinder unter drei Jahren wird eine Betreuung im Rahmen einer wohnungsähnlichen Einrichtung angeboten. Architektenwettbewerb und anstehende Fachplanung Entsprechend der Beauftragung gemäß Dringlichkeitsentscheidung D/0045/2020 zur Vorlage V/0176/2020 hat die Stadtwerke Münster GmbH gemeinsam mit dem von dort beauftragten Pla- nungsbüro assmann münster GmbH, für das Stadthaus 4 einen Architektenwettbewerb nach RPW 2013 ausgeführt. Nach Vorgabe des Ratsbeschlusses wurde am 03.06.2020 ein Wettbewerb mit 18 Teilnehmern veröffentlicht, wovon 6 Teilnehmer gesetzt waren. 17 Teilnehmer gaben fristgerecht eine bewertbare Wettbewerbsarbeit ab. In der Sitzung des Preisgerichtes am 23.09.2020 wurde das Büro Hascher Jehle Architekten aus Berlin mit dem 1. Preis, das Büro HPP Architekten GmbH aus Düssel- dorf mit dem 2. Preis und das Büro slapa oberholz pszcz ulny aus Düsseldorf mit dem 3. Preis gekürt. Das Büro ingenhoven architects GmbH, Düsseldorf, erhielt im Rahmen des Wettbewerbes einen An- erkennungspreis. Das Preisgericht war mit Architektinnen und Architekten, der Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH, Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes der Stadt Münster sowie Vertre- terinnen und Vertretern der vor der Kommunalwahl 2020 im Rat vertretenen Fraktionen (CDU - Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, FDP-Fraktion und Fraktion DIE LINKE) besetzt. Das Protokoll der Sitzung des Preisgerichtes ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Auf Basis des Ergebnisses des Architektenwettbewerbes hat die Stadtwerke Münster GmbH das nachgelagerte Verhandlungsverfahren mit den drei prämierten Architektenbüros zur Vergabe der Pla- nungsleistungen durchgeführt. In diesem noch zum Architektenwettbewerb gehörenden Verhand- lungsverfahren haben die Preisträger anhand einer Präsentation die Überarbeitungshinweise, ihr Team, sowie deren Umgang zum Kosten -, Ter min- und Qualitätsmanagement dargestellt. Im An- schluss wurden die Teilnehmer durch die Stadtwerke Münster GmbH anhand der folgenden in der Auslobungsunterlage veröffentlichten Kriterien bewertet. 1. Entwurf: Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses (Rangfolge): 45 % o 1. Preis: 45 Punkte - 5 - V/0116/2021 o 2. Preis: 30 Punkte o 3. Preis: 15 Punkte Berücksichtigung der Überarbeitungshinweise: 5 % 2. Auftragsbezogene Qualifikation des Projektteams: 10 % 3. Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung: 30 % o Ausführungen zum Terminmanagement o Ausführungen zum Kostenmanagement o Ausführungen zum Qualitätsmanagement 4. Honorarangebot: 10 % Das im Architektenwettbewerb siegreiche Büro Hascher Jehle Architekten, Berlin, hat in dieser Be- wertung die meisten Punkt e erhalten. Das Büro Hascher Jehle Architekten, Berlin, hat die erforderli- chen Präzisierungen im Wettbewerbsentwurf vorgenommen und das Angebot der Stadtwerke Müns- ter GmbH zur Erstellung der weiteren Objektplanungsleistungen (Vorplanung – Ausführungsplanung in den Leistungsphasen 2 – 5) angenommen. Zeitgleich hat die Stadtwerke Münster GmbH die Leistung der Projektsteuerung in einem Verhand- lungsverfahren an das Büro assmann münster GmbH vergeben. Als nächste Schritte stehen verschiedene Fachplanungen an, die jeweils von der Stadtwerke Münster GmbH zu beauftragen sind. Hierzu zählen insbesondere die technische Gebäudeausrüstung (Hei- zung / Lüftung / Sanitär sowie Elektroinstallationen) sowie die Tragwerksplanung. Kostenrahmenschätzung Beide Ratsbeschlüsse – aus 2019 und 2020 – sehen vor, dass eine Kostenschätzung nach DIN 276 einschließlich des Raumprogramms und der definierten Bau - und Ausstattungsstandards vorgenom- men wird. Die finale Kostenschätzung wird möglich sein, sobald der Mietvertrag und damit d ie Kon- kretisierung der im Grundsatzbeschluss V/0416/2019 definierten „mittleren Bau - und Ausstattungs- standards gem. Baukostenindex“ erfolgt ist. Bis dahin wird für die Errichtungskosten von einer Kostenrahmenschätzung ausgegangen, so wie sie im Architekt enwettbewerb ermittelt wurde. Das Investitionsvolumen für die Errichtung des neuen Stadthauses 4 wird mit dem erstplatzierte n Entwurf des Büros Hascher Jehle Architekten auf der Grundlage des im Preisgericht am 23.09.2020 prämierten Wettbewerbsentwurfes die in der Dringlich- keitsentscheidung D/0045/2020 zur Vorlage V/0176/2020 festgelegten 56 Mio. Euro netto (ohne die Kosten der Großtagespflege, ohne die Kostengruppe 600 und auf Basis des Preisstandes von 2019) nicht übersteigen. Die Bau- und Ausstattungsstandards werden im Rahmen der Vor- und Entwurfsplanung präzisiert und im Mietvertrag final abgebildet. Die Errichtung der Großtagespflege ist in dieser Kostenrahmenschätzung nicht enthalten und wird zusätzlich mit ca.480.000 Euro/netto veranschlagt. Der jährliche Mietaufwand muss für die Stadtwerke Münster GmbH kostendeckend sein und wird sich im Rahmen einer üblichen Büromarktmiete orientieren. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle zur endgültigen Mietpreisfestlegung benötigten Rahmendaten vorliegen, ist auf Basis der Investitionskos- ten in Höhe von 56 Mio. Euro/netto mit einem Mietaufwand in Höhe zwischen 3,2 und 3,7 Mio. Eu- ro/jährlich zu rechnen. - 6 - V/0116/2021 Letter of Intent Die bisherige Verfahrenskonstellation zwischen Stadt und Stadtwerke Münster GmbH hat große Vor- teile für die Stadt als zukünftige Mieterin mit sich gebracht. Die Stadt übernimmt mit dem Errichtungs- beschluss erstmals die Finanzierungsabsicht über die Miete des Neubauprojektes. Vor diesem Hintergrund ist der Abschluss eines Letter of Inten t zwischen den Parteien geboten, um die weiteren Verfahrensschritte zur Errichtung des Stadthauses 4 verbindlich einleiten zu können. Der vorliegende Errichtungsbeschluss wird inhaltlich im Letter of Intent manifestiert. Ausblick bis zum vorgesehenen Baubeschluss Frühjahr 2022 Nach der Beauftragung des Architekten muss neben den genannten Fachplanungsunternehmen, zeitnah die Beauftragung weiterer erforderlicher Fachplanungen wie Brandschutzsachverständigen, Außenanlagenplanung, Bauphysik, DGNB -Auditor und weiterer notwendiger Sachverständiger erfol- gen. Im Anschluss daran gilt es in der Leistungsphase 2 den Wettbewerbsentwurf / die Vorplanung mit allen Planungsbeteiligten zu finalisieren. Unter der Voraussetzung, dass die Beauftragung des Architekten und w eiterer Fachplanungsunter- nehmen im März /April 2021 erfolgt, kann nahtlos die Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung voraus- sichtlich Mitte des Jahres 2021 beginnen. Der Baubeschluss / finale Mietvertrag bildet den Abschluss der Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung und kann im Frühjahr 2022 dem Rat vorgelegt werden. Anschließend könnte die Planung in der Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung fortgeführt wer- den, mit dem Ziel, den Bauantrag bis Mitte des Jahres 2022 einzureichen. Die weitere Terminplanung gestaltet sich damit anhand der definierten Leistungsphasen wie folgt: - 7 - V/0116/2021 In Vertretung Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Letter of Intent zwischen der Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH Protokoll der Sitzung des Preisgerichtes vom 23.09.2020
Anlage 1 - Letter of Intent
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LETTER OF INTENT zwischen Stadt Münster , Stadthaus I, Klemensstraße 10, 48143 Münster , vertreten durch den Oberbürgermeister Markus Lewe nachstehend „Stadt“ genannt und Stadtwerke Münster GmbH, Hafenplatz 1, 48155 Münste r vertreten durch die Geschäftsführer Sebastian Jurczyk und Frank Gäfgen , nachstehend „ Stadtwerke“ genannt nachstehend auch kurz gemeinsam „ Parteien “ oder einzeln „ Partei “ genannt PRÄAMBEL Im Mai 2019 fiel der Grundsatzbeschluss für die Erweiteru ng des Stadthauses 3 im Rat der Stadt Münster durch Ratsbeschluss V/0416/2019 und Dringl ichkeitsentscheidung D/0045/2020 zu V/0176/2020. Mit der geplanten Erricht ung des Stadthauses 4 wird auf Grundlage der übergeordneten Kriterien Bürgerorientierung, Wirtschaftlichkeit und Flexibilität das strategische Ziel verfolgt, bisherige Verwaltungsstandorte der Stadt zu konzentrieren, zu optimieren und für die Mitarbeiter in der wachsenden Verwaltung ein modernes Arbeitsumfeld zur Verfügung zu stellen. Auf dieser Basis ist ein Architektenwettbewerb zur Bebau ung des in unmittelbarer Nähe des Stadthauses 3 gelegenen Grundstücks an der Kiesekamps M ühle von den Stadtwerken durchgeführt worden. Der in der Jurysitzung vom 23.09.20 20 ausgelobte Siegerentwurf des Architekturbüros Hascher und Jehle Design GmbH aus Berlin soll die vielfältigen funktionalen Anforderungen für die Errichtung des sogenannten „sozialen Rathaus“ am besten erfüllen und besticht zudem durch eine sehr ansprechende Architektur. Für folgende Stadtämter - Amt 50 – Sozialamt - Amt 59 – Jobcenter - Amt 64 – Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklu ng - Amt 67 – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltig keit kann nun eine Nutzfläche von rd.19.500 m² errichtet werden. In der Nutzfläche enthalten sind die Flächen für Büros, Kantine, Jobforum, Großtagespfle ge, 91 PKW- und 380 Fahrradstellplätze. Der vorliegende Konzeptentwurf en tspricht den im Grundsatzbeschluss getroffenen Festlegungen hinsichtlich der Fläche und des Kostenrahmens von 56 Mio. Euro/netto. Die geplante Bebauung liegt innerhalb d er Festsetzungen des derzeit gültigen Bebauungs-Planes 401. Sie erfüllt auch die Kriterien d es in Aufstellung befindlichen neuen Bebauungsplanes 541 I. 2 Die Parteien sind sich einig, dass der Letter of Intent eine Mietabsichtserklärung der Stadt Münster darstellt, allerdings keine Verpflichtung zum Abschluss des Mietvertrages begründet. Die Parteien sind bis zum endgültigen schriftlichen Abschluss des Mietvertrages jederzeit und ohne Angabe von Gründen berechtigt, von weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. § 1 Zusammenarbeit (1) Die bisherige Verfahrenskonstellation zwischen Sta dt und Stadtwerke hat große Vorteile für die Stadt als zukünftige Mieterin mit sich gebracht. Bei einer Projektierung mit Dritten käme es zu einer Vorverlagerung des Finanzierungsrisikos auf die Stadt. (2) Die Stadtwerke werden fortan die Rolle des Proje ktentwicklers übernehmen und das Gebäude schlüsselfertig für die Mieterin Stadt errichte n. Das Projekt kann somit „konzern-intern“ realisiert werden, sodass wesentliche Tei le der Wertschöpfung im Konzern verbleiben. (3) Auf Basis des vorliegenden Konzeptentwurfes vereinb aren die Stadtwerke und die Stadt unter Beteiligung der einziehenden Ämter und darüber hinaus zu beteiligenden Fachämter die Entwicklung eines Raum- und Funktionskonzept es, welches den Standard der Mietflächen in einem Raumbuch eindeutig spezifiziert. Parallel hierzu wird der entsprechende Mietvertrag erarbeitet. (4) Die Parteien unterstützen die Entwicklungs-, Genehmigun gs- und Ausführungsplanung des beauftragten Architekturbüros und der verbundenen Fachplanungsbüros zum einen mit der Zielsetzung eines beschleunigten Baugenehmigungsve rfahrens und zum anderen im Sinne der Kostenoptimierung durch zeitnahe Errichtung und Bezugsfertigkeit des Neubauprojektes. § 2 Rahmenbedingungen (1) Das vorliegende Wettbewerbsergebnis basiert auf d en im Mai 2020 im Grundsatzbeschluss getroffenen Festlegungen. Die im Wett bewerb vorgenommenen Kostenrahmenschätzungen basieren auf der Preisbasis des Jahres 2019. (2) Die Kostenrahmenschätzung basiert auf einer bauliche n Umsetzung der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster, Stand 2014. (3) Die Auslobung hat einen mittleren Bürostandard f estgelegt. (4) Mit dem Errichtungsbeschluss übernimmt die Stadt ers tmals die Finanzierungsabsicht über die Miete des Neubauprojektes für die weiterfüh renden Planungskosten und verpflichtet sich zur Kostenübernahme der Planungskosten f ür den Fall, dass die politischen Entscheidungsgremien gegen eine Umsetzung des Projektes entscheiden. (5) Die Stadt Münster erklärt hiermit die Absicht zur An mietung der Flächen im neu zu errichtenden Stadthaus IV zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes. § 3 Zeitliche Perspektive (1) Im März 2021 soll der Errichtungsbeschluss durch den Rat der Stadt erwirkt werden. Mit der Verabschiedung des Errichtungsbeschlusses werden di e begonnenen Planungen fortgesetzt. Ziel ist es, die Genehmigungspl anung im Jahr 2021 abzuschließen. In diesem Verfahren wird u.a. die Kostensch ätzung nach DIN 276 erarbeitet. Parallel dazu wird der zwischen den Partei en abzuschließende Mietvertrag inhaltlich erarbeitet. 3 (2) Anfang 2022 soll der Rat der Stadt Münster erneu t befasst werden, um den Baubeschluss herbeizuführen. Mit der Verabschiedung des Baubeschlusses soll der Bauan trag zur Genehmigung eingereicht werden. Parallel zum Genehmigungsverfahren werden bauvorbereitende Maßnahmen vorgenommen, um den Baubeginn nach Erteilun g der Baugenehmigung unmittelbar zu realisieren. (3) Es wird mit einer 24-monatigen Bauzeit ab Mitte 2 023 gerechnet, so dass der Mietbeginn zu Mitte 2025 angestrebt wird. (4) Der LOI tritt mit Unterzeichnung durch beide Parte ien in Kraft und hat Gültigkeit bis zum endgültigen Einzugstermin. § 4 Finanzierung, steuerliche Aspekte (1) Die Finanzierung des Projektes wird durch die Sta dtwerke erfolgen. Die endgültige Finanzierung wird im Anschluss an den Errichtungsbeschluss im weiteren Verfahren durch die Stadtwerke erfolgen. (2) Die steuerliche Prüfung hinsichtlich der bilanziellen und ertragsteuerlichen Umsetzung steht ebenfalls noch aus. Die Parteien streben bei der Vertragsgestaltung an, steuerliche Risiken auszuschließen. § 5 Mietvertrag (1) Ziel ist der Abschluss eines langfristigen Mietvertr ages Mietbeginn ab Fertigstellung des Gebäudes, voraussichtlich Mitte 2025, mit einer Laufzeit vo n 20 Jahren mit entsprechenden Verlängerungsoptionen bis zu einer Laufzeit von maximal 29 Jahren. (2) Die Parteien sind sich im Klaren darüber, dass es sich grundsätzlich um eine umsatzsteuerfreie Vermietung handelt. Sollte die Stadt Teile des Objektes als Unternehmerin für umsatzsteuerpflichtige Ausgangsumsätze verwenden, erhöht sich der Mietzins im Falle einer Option um den noch zu klärenden Umsatzsteuerschaden (max. jedoch in Höhe des dann gesetzlich gültigen MwSt-Satzes). (3) Die Miete soll sich an der ortsüblichen Büromarktmie te orientieren, welche im Büromarktbericht als Nettomiete dargestellt wird. (4) Bei geschätzten Investitionskosten von derzeit 56 Mio. /netto wird der jährliche Mietaufwand, für die o.g. Nutzfläche von rd. 19.500 m², ein Volumen von mindestens rd. 3,2 Mio. Euro bis 3,7 Mio. Euro betragen. Das genannt e Mietvolumen steht unter dem Vorbehalt der Klärung der im § 4 genannten Punkte. D ie Parteien sind bestrebt, einen kostendeckenden und fremdüblichen Mietzins zu finden. (5) Die vorliegenden geschätzten Investitionskosten basieren auf einen mittleren Gebäudeausstattungsstandard. Sollten von der Stadt in weiteren Verfahren standardverbessernde, über das Maß der mittleren Aussta ttung hinausgehende, Maßnahmen gewünscht werden, so sind dadurch bedingte M ehrkosten mieterhöhend von der Stadt zu tragen. (6) Die endgültige Miethöhe wird auf Basis der tatsäch lich ermittelten Baukosten festgelegt. Um der Stadt hinsichtlich der zukünftigen Miethöhe eine erste Orientierung zu geben, wird bei der vorläufigen Mietkalkulation die derzeitige Kostenrahmenschätzung zugrunde gelegt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die tatsächli ch ermittelten Baukosten sich cet.par. noch in Abhängigkeit von den bis zum Einzug zu er wartenden Baukostensteigerungen verändern können. Die zu erwartenden Preissteigerungen sind im o.g. Range für den Mietaufwand noch nicht enthalten. (7) Bei eventueller Kostenunterschreitung der Baukosten gegenüber den jetzt vorliegenden Schätzkosten erfolgt entsprechend eine Anpassung. (8) Der Mietvertrag wird eine Mietpreisindexierung au f Basis eines geeigneten Indizes (Verbraucherpreisindex) in noch zu klärender Höhe enthalten. 4 § 6 Schlussbestimmungen (1) Sollte eine Bestimmung dieses LOI ganz oder teilwe ise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des LOI insgesamt dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüg lich durch eine solche Bestimmung ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass sich dieser LOI als lückenhaft erweisen sollte. (2) Änderungen oder Ergänzungen dieses LOI bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. (Ort, Datum) (Ort, Datum) Oberbürgermeister Stadt Münster Geschäftsführung Stad twerke Münster GmbH
Anlage 2 - Protokoll Preisgericht 2020-09-23
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Protokoll der Preisgerichtssitzung Wettbewerb „Neubau Stadthaus 4 in Münster“ Nichtoffener Wettbewerb gemäß RPW 2013 V1.5-20191212 assmann münster GmbH Mendelstraße 11 48149 Münster Fon 0251.980.1301 Fax 0251.980.1302 info@assmanngruppe.com www.assmanngruppe.com AG Münster HRB 14735 Geschäftsführender Gesellschafter Dipl.-Ing. Ralf Uennigmann assmann GmbH Geschäftsführende Gesellschafter Dipl.-Ing. Arch. Wolfgang Ußler Dipl.-Ing. Ulrich Tillmann Prof. Dipl.-Ing. Arch. Andreas Krebs Dipl.-Ing. Ulrich Schneider Dipl.-Ing. Arch. Eric Olaf Bruske assmann architekten GmbH Geschäftsführende Gesellschafter Dipl.-Ing. Arch. Burkhard Grimm Dipl.-Ing. Christian Cramer assmann frankfurt GmbH Geschäftsführender Gesellschafter Mohamed Genedy B. Sc. Termin: 23.09.2020; 09:00 Uhr Ort: Stadtwerke Münster Hafenplatz 1 in Münster Teilnehmer: Siehe Unterschriftenliste Verteiler: Preisrichter und Teilnehmer Modellphoto des 1. Preisträgers Münster, 30.09.2020 12-19006 1. Vorbesprechung und Konstituierung des Preisgerichtes 1.1. Eröffnung und Begrüßung Das Preisgericht tritt um 09:00 Uhr zusammen. Herr Gäfgen begrüßt alle Anwesenden und bringt die Bedeutung des Wettbewerbs für den Auslober zum Ausdruck und wünscht der Sitzung einen guten Verlauf, dem Preisgericht eine glückliche Hand und gibt das Wort an Frau Dern mit der Bitte, durch die Veranstaltung zu führen. Frau Dern erläutert zunächst den Regelablauf der Preisgerichtssitzung und stellt namentlich die Anwesenheit des Preisgerichts fest. 1.2. Feststellung der Vollzähligkeit des Preisgerichtes Entschuldigt sind folgende Mitglieder des Preisgerichts: x Jörg Andreas Michel, Architekt (Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münter) (Ersatz: Christine Zeller, Stadtkämmerin, Stadt Münster) Das Preisgericht setzt sich damit aus folgenden Mitgliedern zusammen: Stimmberechtigte Preisrichter Fachpreisrichter: x Robin Denstorff, Stadtplaner (Stadtbaurat, Stadt Münster) x Prof. Dr. Volker Droste, Architekt, Oldenburg x Heiner Farwick, Architekt, Ahaus/Dortmund x Prof. Andreas Fritzen, Architekt und Stadtplaner, Bochum/Köln x Prof. Dörte Gatermann, Architektin, Köln x Prof. Bettina Mons, Architektin, Bielefeld/Minden x Eckhard Scholz, Architekt, Senden x Dirk Stanczus, Architekt, Lübbecke x Dieter Sumbeck, Architekt, Münster (FDP-Fraktion) Sachpreisrichter: x Peter Börgel (CDU-Fraktion) x Michael Dauskardt (SPD-Fraktion) x Frank Gäfgen (Geschäftsführer, Stadtwerke Münster GmbH) (bis 18:15 Uhr) x Wolfgang Heuer (Stadtrat, Stadt Münster) (bis 17:45 Uhr) x Gerhard Joksch (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL) x Matthias Peck (Stadtrat, Stadt Münster) x Ortrud Philipp (Fraktion DIE LINKE) (bis 18:50 Uhr) x Christine Zeller (Stadtkämmerin, Stadt Münster) Stellvertretende Mitglieder: x Sabine Djahanschah, Architektin, Osnabrück (ab 17:45 Uhr stimmberechtigt statt Hr. Heuer) x Andreas Kühn, Architekt, Köln (ab 18:50 Uhr stimmberechtigt statt Fr. Philipp) x Ellen Wiewelhove, Architektin, Dortmund (ab 18:15 Uhr stimmberechtigt statt Hr. Gäfgen) Sachverständige Berater/ Vorprüfer (ohne Stimmrecht): x Christine Dern (Architektin, assmann GmbH, Dortmund) x Lukas Fiegen (Stadtplanungsamt, Stadt Münster) x Frank Helmer (Personal- und Organisationsamt, Stadt Münster) x Luisa Kaltegärtner (assmann münster GmbH) x Ralf Kensbock (Stadtwerke Münster GmbH) x Elke Lutter (Bauordnungsamt, Stadt Münster) x Steffen Maser (Personal- und Organisationsamt, Stadt Münster) x Christian Niggemann (Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt Münster) x Bernhard Recker (Stadtwerke Münster GmbH) x Gabriele Regenitter (Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung, Stadt Münster) x Arnd Traufetter (Architekt, Stadtwerke Münster GmbH) x Ralf Uennigmann (assmann münster GmbH) x Thea Wulfert (assmann münster GmbH) Das Preisgericht wird als vollzählig und beschlussfähig erklärt (17 stimmberechtigte Preisrichter). Aus dem Kreis der Preisrichter/innen wird Frau Prof. Bettina Mons zur Vorsitzenden des Preisgerichts bei eigener Stimmenthaltung gewählt. Frau Dern übernimmt die Protokollführung. 1.3. Versicherung der Anwesenden zur Wahrung der Unvoreingenommenheit und Neutralität Die Anwesenden versichern, dass sie jeweils außerhalb von Kolloquien x keinen Meinungsaustausch mit Wettbewerbsteilnehmern über die Wettbewerbsaufgabe und deren Lösung geführt haben, x während der Dauer der Jurysitzung nicht führen werden, x bis zur Sitzung des Preisgerichts keine Kenntnis der Wettbewerbsarbeiten erhalten haben, sofern sie nicht in der Vorprüfung mitgewirkt haben, x das Beratungsgeheimnis gewahrt wird und x die Anonymität aller Arbeiten gewahrt ist. Der Vorsitzende fordert die Anwesenden auf, bis zur Entscheidung des Preisgerichts alle Äußerungen über vermutliche Verfasser zu unterlassen. Er versichert dem Auslober, den Teilnehmern und der Öffentlichkeit die größtmögliche Sorgfalt und Objektivität des Preisgerichts nach den Grundsätzen der RPW 2013 walten zu lassen. 1.4. Persönliche Verpflichtung der Preisrichter auf eine objektive, allein an der Auslobung orientierten Beurteilung Die Preisrichter erkennen die in der Überschrift genannte persönliche Verpflichtung auf eine objektive Beurteilung der eingegangenen Arbeiten an. Grundlage der Beurteilung bilden allein die in der Auslobung genannten Kriterien. 2. Preisgerichtssitzung in der Bearbeitungsphase Grundsatzberatung 2.1. Allgemeiner Bericht der Vorprüfung Die Wettbewerbsbetreuung (Frau Dern) erläutert den Inhalt und Umfang der Vorprüfung. Ein detaillierter schriftlicher Vorprüfbericht wird dem Preisgericht zur Verfügung gestellt. Bei allen eingereichten Arbeiten wurde die Kennzahl mit einer vierstelligen Tarnzahl überklebt. Die Anonymität ist bei allen Arbeiten gewahrt, die Prüffähigkeit bei allen eingegangenen Wettbewerbsarbeiten gegeben. Der Vorprüfbericht enthält eine Auflistung aller Arbeiten, die Mehr- oder Minderleistungen aufweisen. Alle Mehrleistungen wurden abgedeckt. 2.2. Entscheidung über die Zulassung der Arbeiten Von den 18 Teilnehmern am Wettbewerbsverfahren haben 17 Wettbewerbsbeiträge eingereicht. Alle 17 Arbeiten und alle 17 Modelle sind fristgerecht eingereicht worden. Alle 17 eingereichten Arbeiten werden unter Berücksichtigung der im Prüfbericht genannten Anmerkungen zur Beurteilung zugelassen. 2.3. Ablauf Der Verfahrensweg wird wie folgt beschlossen: x Ausführlicher Informationsrundgang mit Erläuterung der Beiträge durch die Vorprüfer, x Diskussion wichtiger Beurteilungskriterien, x Bewertende Rundgänge, x schriftliche Bewertung der engeren Wahl, x Bestimmung der Rangfolge. Eine Ortsbesichtigung ist nicht erforderlich, da die Mitglieder des Preisgerichts das Wettbewerbsgebiet eigenständig besichtigt haben. 3. Bewertung der zugelassenen Arbeiten 3.1. Informationsrundgang In einem ausführlichen Informationsrundgang (09:30 Uhr bis 12:45 Uhr) durch die Vorprüfer Frau Wulfert und Frau Kaltegärtner werden alle Teilnehmer/innen des Preisgerichts auf einen umfangreichen Sach- und Kenntnisstand der Arbeiten gebracht. Danach erfolgt eine vertiefende Diskussion der Beurteilungskriterien. Es gelten die in der Auslobung fixierten Kriterien. Folgende Besonderheiten werden innerhalb der geltenden Beurteilungskriterien noch einmal diskutiert: x Abstandsflächen + Baulinien und Baugrenzen x Umgang mit dem Übergang Innenhof zum Nachbar x Beratungsräume mit Tageslicht: wünschenswert, aber kein ständiger Arbeitsplatz x Tageslichtbezug generell / Kommunikationszonen x Flexibilität der Grundrisse x Zugänglichkeit des Außenraums für die Mitarbeiter für mehr Aufenthaltsqualität x Nachhaltigkeit / Klima Es folgt eine Mittagspause von 13:10 Uhr bis 13:40 Uhr. 3.2. Wertende Rundgänge 1. Rundgang: Nach der ausführlichen Vorstellung der einzelnen Arbeiten durch die Vorprüfung erfolgt der erste wertende Rundgang (13:45: Uhr bis 14:15 Uhr) mit einer kritischen Beurteilung der Bearbeitungsergebnisse und der Feststellung von grundsätzlichen und schwerwiegenden Mängeln durch das Preisgericht. Im 1. Rundgang werden folgende vier Arbeiten einstimmig ausgeschieden: x Arbeit 1004 x Arbeit 1009 x Arbeit 1010 x Arbeit 1011 Es verbleiben 13 Arbeiten im weiteren Verfahren. 2. Rundgang: Das Preisgericht führt im zweiten Bewertungsrundgang (14:15 Uhr bis 17:00 Uhr) eine eingehende Diskussion über die einzelnen Arbeiten und ihre angebotenen Konzepte und zwar im Hinblick auf die in der Auslobung definierten Kriterien unter Anlegung eines verschärften Beurteilungsmaßstabes. Das Preisgericht stimmt darüber ab, welche Arbeiten im Verfahren verbleiben und welche Arbeiten aufgrund von deutlichen Mängeln bei den zuvor benannten Kriterien ausscheiden. Folgende acht Arbeiten werden ausgeschieden (mit Angabe des Stimmenverhältnisses): x Arbeit 1002 17 : 0 Stimmen x Arbeit 1003 17 : 0 Stimmen x Arbeit 1005 16 : 1 Stimmen x Arbeit 1006 15 : 2 Stimmen x Arbeit 1007 15 : 2 Stimmen x Arbeit 1008 14 : 3 Stimmen x Arbeit 1012 15 : 2 Stimmen x Arbeit 1014 15 : 2 Stimmen x Arbeit 1017 14 : 3 Stimmen Somit verbleiben folgende vier Arbeiten in der Wertung: x Arbeit 1001 x Arbeit 1013 x Arbeit 1015 x Arbeit 1016 Das Preisgericht beschließt keine Arbeit zurückzuholen. Ein Antrag auf Änderung der Preisverteilung wurde gestellt und wird nach der abschließenden Diskussion zur Rangverteilung abgestimmt. 3.3. Festlegung der Rangfolge der Arbeiten Die oben genannten Arbeiten bilden die engere Wahl. Anschließend erfolgt eine ausführliche Diskussion über die Vor- und Nachteile der verbliebenen vier Arbeiten, die entsprechend den Ausschreibungskriterien zusammengefasst werden. Zur schriftlichen Bewertung werden vier externe Fachpreisrichter ausgewählt, welche die Arbeiten unter Berücksichtigung der genannten Kriterien schriftlich beurteilen. Die Vorprüfer und Sachverständigen stehen für Rückfragen bzw. für ihren jeweiligen Fachbereich unterstützend zur Verfügung. Ab 18:00 Uhr werden die Texte verlesen, ergänzt und korrigiert sowie einstimmig vom Preisgericht verabschiedet. Das Preisgericht beschließt, dass die Vorsitzende und die Protokollführer diese Texte ohne Eingriff in ihre substanziellen Aussagen redigieren, damit sie später druckreif vorliegen. Die ab 18:35 Uhr stattfindende Diskussion hinsichtlich der Rangfolge über die Vorzüge und Nachteile der verbleibenden Arbeiten führt zu folgendem Ergebnis (mit Angabe des Stimmenverhältnisses): x Arbeit 1015 Anerkennung 16 : 1 Stimmen x Arbeit 1016 3. Preis 11 : 6 Stimmen x Arbeit 1013 2. Preis 13 : 4 Stimmen x Arbeit 1001 1. Preis 15 : 2 Stimmen Das Preisgericht beschließt anschließend einstimmig, die Verteilung der Preissumme (unter Beibehaltung der Gesamtwettbewerbssumme von 270.000 Euro abzgl. 90.000 Euro Bearbeitungshonorar) wie folgt zu ändern: o 1. Preis: 80.000 Euro o 2. Preis: 50.000 Euro o 3. Preis: 30.000 Euro o 1 Anerkennungen à: 20.000 Euro Die Abstimmung ergibt somit folgendes Ergebnis: x 1. Preis (80.000 Euro) Arbeit 1001 x 2. Preis (50.000 Euro) Arbeit 1013 x 3. Preis (30.000 Euro) Arbeit 1016 x 1 Anerkennung (20.000 Euro) Arbeit 1015 3.4. Empfehlung für die weitere Bearbeitung Die Vorsitzende erläutert, dass anschließend ein Verhandlungsverfahren mit allen Preisträgern durchgeführt wird. Vorbehaltlich dieses Verfahrens wird empfohlen, die Arbeit des 1. Preises zu einer weiteren Bearbeitung zu beauftragen. Dabei sind die im Beurteilungstext erwähnten Punkte zu berücksichtigen bzw. zu prüfen. 4. Verfasser der Arbeiten Nach der Öffnung der unversehrten Umschläge werden die Namen der Verfasser festgestellt: 1. Preis (80.000 Euro) – Arbeit 1001 Büro: Hascher Jehle Design GmbH, Berlin Verfasser: Prof. Rainer Hascher / Prof. Sebastian Jehle Mitarbeiter: Fleur Keller, Mirza Vranjakovic, Felix Römer Sonderfachleute: Dr. Torsten Warner (Energiekonzept), Fynn Rösch (Tragwerksplanung) 2. Preis (50.000 Euro) – Arbeit 1013 Büro: HPP Architekten GmbH, Düsseldorf Verfasser: Gerhard Feldmeyer Mitarbeiter: Antonino Vultaggio, Hans Lüngen, Yannik Malmes, Miranda Müllen, Leonie Hoffmann Sonderfachleute: nees Ingenieure GmbH (Brandschutz), I Nordhorn (TGA), AHW Ingenieure (Tragwerk) 3. Preis (30.000 Euro) – Arbeit 1016 Büro: slapa oberholz pszczulny, Düsseldorf Verfasser: Jurek M. slapa Mitarbeiter: Jörg Wurmbach, Hyunje Joo, Marie Marcour, Leonardt Michaelis Sonderfachleute: INSA 4/Grüsel Dincer (Brandschutz), WBB Landschaftsarchitekten (Landschaftsarchitektur), Modellbau Adams (Modellbau) Anerkennung (20.000 Euro) – Arbeit 1015 Büro: ingenhoven architects gmbh , Düsseldorf Verfasser: Christoph Ingenhoven Mitarbeiter: Johann von Mansberg, Armin Buchbinder, Dariusz Szczygielski, Alexia Pusch, Ha Myung-Hun, Anh Dung Trinh, Tanju Coskun 2. Rundgang – Arbeit 1002 Büro: Ferrier Marchetti Studio, Paris Verfasser: Jacques Ferrier Mitarbeiter: Stèphane Vigoureux, Juliette Saloux, Francois Poncet Sonderfachleute: Andreas Heupel Architekten BDA (Beratung Objektplanung), Monath & Menzel GmbH (Modell) 2. Rundgang – Arbeit 1003 Büro: Architectenbureau cepezed b.v., delft Verfasser: J.H. Pesman 2. Rundgang – Arbeit 1005 Büro: Fritsch + Tschaidse Architekten GmbH, München Verfasser: Rüdiger Leo Fritsch / Aslan Tschaidse Mitarbeiter: Florian Rödl, Ka Xu Sonderfachleute: Thomas Egger (Modellbau), MACINA digital GmbH & Co. KG (Visualisierung) 2. Rundgang – Arbeit 1006 Büro: Heinle, Wischer und Partner, Freie Architekten GbR, Köln Verfasser: Markus Kill Mitarbeiter: Dr. Pablo Allen Vizan, Semira Lenk, Azad Tammo 2. Rundgang – Arbeit 1007 Büro: agn Niederberghaus & Partner GmbH, Ibbenbüren Verfasser: David Gabrysch Mitarbeiter: Viktoria Gromadzki, Svetlana Holz, Alexsandra Lepetkina, Ulrich Brock 2. Rundgang – Arbeit 1008 Büro: gmp Generalplanungsgesellschft mbH, Hamburg Verfasser: Nikolaus Goetze Mitarbeiter: Jan Blasko, Jiangfeng Liu, Sören Tanke, Qihong Lin, Viktor Bilous, Dian Luo, Nils Klinkmann Sonderfachleute: Moka Studio (Visualisierung) 2. Rundgang – Arbeit 1012 Büro: RKW Architektur +, Düsseldorf Verfasser: Thomas Jansen, Phillip Castrup, Daniel Kas Mitarbeiter: Kristina Seidler, Helene Stockhausen, Sophia Rodermund, Simon Schilz Sonderfachleute: Lindschulte + GGL Ingieurbüro mbH (TGA), Grötzen Stolbrink & Partner mbB (Brandschutz), ARUP (Statik), Ponnie Images 2. Rundgang – Arbeit 1014 Büro: behet bondzio lin architekten, Münster Verfasser: Martin Behet, Roland Bondzio, Yu-Han Michael Lin Mitarbeiter: Carole Asfour-Lin, Luca Todor, Imran Suhaimi, Ismaeel Hosseini, Sarah Pittroff, Tim Kossel, Renè Lippek Sonderfachleute: Prof. Thomas Auer (Haustechnik, Fassade) 2. Rundgang – Arbeit 1017 Büro: ADEPT Aps, Kopenhagen Verfasser: Martin Krogh 1. Rundgang – Arbeit 1004 Büro: kadawittfeldarchitektur gmbh, Aachen Verfasser: Gerhard Wittfeld / Kilian Kada Mitarbeiter: Simon Baader, Andrea Blaschke, Aude Charoy, Andreas Esser, Guangmin Huang, Lazar Karpachev, Jörg Spangenberg, Anne Winkelkotte, Tim Witte Sonderfachleute: GREENBOX LANDSCHAFTARCHITEKTEN (Lands- chaftsarchitektur) 1. Rundgang – Arbeit 1009 Büro: AllesWirdGut Architektur ZT GmbH, Wien Verfasser: Friedrich Passler Mitarbeiter: Barbora Tothova, Joscha Kalweit, Karolina Pettikava, Teresa Acimovic Sonderfachleute: pcaro.studio (Visualisierung), mattweiss (Modellbau) 1. Rundgang – Arbeit 1010 Büro: Gerber Architekten GmbH, Dortmund Verfasser: Prof. Eckhard Gerber Mitarbeiter: Jens Bentfeldt, Brigitte Tamasy, Laura Gruber, Fabian Loock, Egemann Oezkan, Artur Kupriichuck, Joao Garcia Valeria Valladares Sonderfachleute: Wup Modellbau, Gerber Architekten GmbH (Freianlagen) 1. Rundgang – Arbeit 1011 Büro: Nickl Architekten Deutschland GmbH, München Verfasser: Hieronimus Nickl Mitarbeiter: Sonja Bozic, Beatriz Romero, Belcim Yavuz Nach Verlesung der Verfasser dankt die Vorsitzende der Vorprüfung, insbesondere auch deren anwesenden Mitarbeitern für ihre sehr gute Arbeit und bittet gleichzeitig das Preisgericht um deren Entlastung. Das Preisgericht entlastet die Vorprüfung einstimmig. Danach bedankt sich die Vorsitzende im Namen des Preisgerichts bei der Ausloberin für die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens und wünscht ihr ebenfalls im Namen des Preisgerichts viel Erfolg bei der Umsetzung des wichtigen Vorhabens. Die Vorsitzende, Frau Prof. Bettina Mons gibt den Vorsitz um 19:25 Uhr an die Ausloberin zurück. Herr Recker dankt als Vertreter der Ausloberin allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit und die ergebnisorientierte Diskussion. Die Preisträger werden durch die Ausloberin umgehend informiert. Die Ausstellung aller Arbeiten ist zeitnah vorgesehen. Alle Teilnehmer und Mitglieder des Preisgerichts werden darüber informiert, sobald Zeit und Ort feststehen. 5. Abschluss der Preisgerichtssitzung Nach der Verlesung und Unterzeichnung der Niederschrift beenden die Vorsitzende sowie Herr Recker die Sitzung um 19:30 Uhr. Münster den 23. September 2020 x Prof. Bettina Mons Preisgerichtsvorsitzende x Christine Dern Protokollführung 6. Beurteilungstexte 1. Preis – Arbeit 1001 (80.000 Euro) Der Entwurf zeichnet sich durch eine vermeintlich einfache Blockrandbebauung aus, deren Raffinesse aber in der konzeptionellen Ausbildung liegt. Der städtebauliche Schwung in der Kiesekamps Mühle sowie der ganz leichte Gegenschwung am Albersloher Weg führen zu einer gerundeten Ecksituation, die wie selbstverständlich den Eingangsbereich erfrischt. Dieser erscheint in seiner Eingeschossigkeit zuerst sehr zurückhaltend, entwickelt jedoch in der Auslegung der Obergeschosse und insbesondere in der großen, freien anschließenden Halle, die geschuldet durch die Rückstaffelung der Obergeschosse natürlich belichtet wird, eine große Präsenz. Von der Halle ab wird eine Blickbeziehung zum großen grünen Innenhof zusätzlich vermisst. Der große grüne Hof mit erdverbundenen Bäumen ist eine besondere Qualität des Konzepts. Hier entsteht ein guter attraktiver Freiraum sowohl für den Kantinen- und Kita-Außenbereich als auch für weitere Freianlagen. Zudem schafft der Entwurfsverfasser die Möglichkeit, alle Büros der Obergeschosse mit gleicher Außenraumqualität und Belichtung zu versehen. Diese Verbindung von Innen- und Außenräumen ist eine besondere Stärke des Konzeptes, denn schmale Terrassenbänder vor den Büros zum Hof als auch große Dachterrassen ermöglichen viele Aufenthaltsqualitäten im Freien als auch eine städtebaulich gelungene Staffelung zu den Bestandsgebäuden. Die innere Flächenkomposition ist für die öffentlichen Bereiche des Erdgeschosses wie auch im ersten Obergeschoss gelungen. Hier sind durchgehend alle Beratungsräume zum Tageslicht orientiert. Es ist eine eindeutige innere Orientierung gegeben. Diese gilt auch für die vier weiteren Obergeschosse, die im Dreibund eine hohe Nutzungsqualität aufweisen. Es wäre allerdings wünschenswert, dass zusätzlich zu den Dachterrassen am Gebäudeende noch der eine oder andere zugängliche Dachbereich zu den umlaufenden Terrassen möglich wäre und so Licht in die Flurzone brächte. Die Grundrisse sind wirtschaftlich im Aufbau sowie hoch flexibel und zusätzlich sind zwei der fünf Treppen auch geeignet für eine Drittverwendung. Das Staffelgeschoss ist mit einer für die offene Bürostruktur angemessenen Höhe ausgestattet und zeigt die raumgreifenden Möglichkeiten dieser Arbeitsform. Die Anlieferung erscheint sinnvoll gelöst. Die Trennung von Pkw- und Fahrradrampe wird begrüßt. Die ab dem Erdgeschoss vorgesehene Holzkonstruktion sowie der Fassadenaufbau mit schräggestellten Schallelementen, die von innen zur individuellen Lüftung dienen, wird begrüßt. Die Flächenvorgaben werden sehr gut erfüllt, wobei Einzelverschiebungen gemäß Vorgabe anzupassen sind. Im Mittel der Kosten aller Arbeiten liegt die Arbeit im unteren, also wirtschaftlichen Bereich. Das innovative Technikkonzept wäre zu prüfen. Insgesamt besticht der Entwurf durch eine einfache und doch subtile Konzeption, die einen maximal großen grünen Hof entwickelt sowie eine hohe Qualität der Arbeitsplätze aufweist. Modellphoto 2. Preis – Arbeit 1013 (50.000 Euro) Mit einem Baukörper, der den Blockrand in der Kopfsituation zwischen der Straße Kiesekamps Mühle und Hafengrenzweg zum Albersloher Weg hin schließt, wird eine selbstverständlich werdende Setzung in den Stadtgrundriss erreicht. Die zweigeschossige Überhöhung zum Albersloher Weg betont die Hauptausrichtung, wobei das leichte Rückstaffeln in jedem zweiten Geschoss die Blickrichtung zum Stadthaus 3 freigibt und dem Baukörper Strenge genommen wird. Beide Übergänge zu den angrenzenden Bauten können jedoch nicht gänzlich überzeugen. Insbesondere der Anschluss im Süden mit seinem Übergang vom sechsgeschossigen zum viergeschossigen Baukörper wirkt unproportioniert und löst im Anschluss zum Nachbarn eine Abstandsproblematik aus. Der Haupteingang ist in seiner Ausrichtung angemessen, die doppelgeschossige Glasfront unterläuft aber die Grundkonzeption der Gebäude. Die als „Bürgerforum“ bezeichnete zweigeschossige Halle, die entlang des Albersloher Weges aufgespannt wird, leitet den Besucher übersichtlich in die der Öffentlichkeit zugänglichen Funktionsbereiche in hoher räumlicher Qualität, wenngleich im ersten Obergeschoss Aufweitungen für Warten und Aufenthalt vermisst werden. Kritisch wird die natürliche Belichtungssituation der Beratungsräume und der dahinter angeordneten Besprechungsräume gesehen. Die eingestellten Treppen mit Blick auf den Innenhof bereichern das räumliche Empfinden und strukturieren die längs gerichtete Halle. Brandschutztechnisch ist die Halle noch nicht ausreichend gelöst; die Fluchttreppenhäuser sind übersichtlich angeordnet, führen jedoch nicht alle unmittelbar ins Freie. Die Grundrisse funktionieren im Grundsatz, besondere räumliche Qualitäten werden jedoch nicht geboten. Insbesondere fehlen Bezüge zum Außenraum und angemessene Begegnungszonen. Formal überzeugen auch die Übergänge in den Gebäudewinkeln nicht, lange innenliegende Flure sind nicht gewünscht. Die Teilbarkeit ist aufgrund fehlender, adressierbarer weiterer Zugänge nur eingeschränkt möglich. Die Flexibilität der Bürogrundrisse ist gegeben, wenngleich die Open-Space-Variante nur durch den Entfall von Raumtrennwänden nachgewiesen wird. Einige Büros fehlen, diverse sind zu klein, sodass durch das Fehlen die Raumprogrammfläche nicht vollständig nachgewiesen ist. Die Cafeteria ist zum großen Innenhof ausgerichtet, aber auch von außen zugänglich. Der Innenhof ist großzügig proportioniert und bietet den Büros eine gute Aussicht und Belichtung. Eine nennenswerte Begrünung mit den dargestellten Bäumen wird aufgrund der vollständigen Unterbauung mit der Tiefgarage kaum realisierbar sein. Die Fassaden weisen eine gute Rhythmisierung auf und trotz der Längen der Fassaden ist mit der geschossweisen Variierung der Fenster keine Monotonie zu erwarten. Die Materialität, die wesentlich durch Photovoltaikelemente in Kombination mit Aluminiumblenden bestimmt ist, ist folgerichtig und konsequent. Wirtschaftlich weist die Arbeit gute Kennziffern auf und liegt im unteren Bereich. In der Hybrid-Konstruktion bietet die vorgeschlagene Lösung aus Betondecken, Stahlbetonstützen, Konstruktionsvollhölzern u.a. einen tragfähigen Ansatz; die Auskragungen sind jedoch herausfordernd. Insgesamt wir ein guter Beitrag offeriert, der jedoch seine Potentiale nicht vollständig nutzt. Modellphoto 3. Preis – Arbeit 1016 (30.000 Euro) Mutig gehen die Verfasser mit der gestellten Aufgabe um. Sie setzen sich über den Wunsch des Anbauens hinweg und betrachten, über das ohnehin schon komplexe Raumprogramm hinweg, auch eine prognostizierte Weiterentwicklung des – aus ihrer Sicht amorphen – Quartiers. Folgerichtig steht daher das neue Stadthaus 4 frei; es schließt weder am Albersloher Weg noch an der Kiesekamps Mühle an den Bestand an. So entsteht um einen zentralen, offenen Innenhof eine Blockstruktur mit einer – von den Verfassern so bezeichneten – Promenade im Osten in Richtung Stadthafen. Ob dieser Ansatz städtebaulich richtig ist, wird kontrovers diskutiert. Der Haupteingang am Albersloher Weg liegt gut auffindbar und führt im Eckpunkt der Gebäudefigur in eine nicht zu groß dimensionierte Eingangshalle. Nach dem Erstkontakt mit den Bürgern führen längs der straßenbegleitenden Fassaden zweigeschosshohe Foyerbereiche zu den Wartezonen und Beratungsräumen. Die Grundrissorganisation ist offen und häufig zwischen Straße und Innenhof durchlässig, im Mittelbereich einer Zweibundlösung, die nicht an die Außenfassaden anschließt, befinden sich offene Treppenanlagen, Galerien im Obergeschoss, Aufzüge und Innenraumbegrünungen, die sowohl eine gute Orientierung ermöglichen, wie andererseits durch Offenheit und Ein- wie Durchblicke den erhofften / gewünschten niedrigschwelligen Zugang erleichtern können. Die Sicherheitsaspekte der besonderen Bereiche wurden gut berücksichtigt. Die Zugänge Kantine und Jobcenter liegen allerdings zu versteckt. Drei Treppenhauskerne sind gut in den Grundrissen verortet und lassen die Möglichkeit einer zukünftigen Fremdvermietung problemlos erscheinen. Rastermaß und Organisation lassen die erhoffte Flexibilität erhoffen, die Vorschläge für die offenen Bürowelten sind reizvoll und zukunftsfähig. Der sechsgeschossige Baukörper ist diszipliniert gegliedert: Das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss haben deutlich größere Öffnungen und sorgen für angenehme Transparenz und Ein- wie Ausblicke. Das dritte und vierte, wie fünfte und sechste Geschoss sind mit der gleichen, gestalterisch wie funktional überzeugenden Rasterung gegliedert. Durch Zusammenfassung und Auskragung jeweils zweier Geschosse entsteht eine sehr subtile und effektive Akzentuierung des Eingangsbereiches. Durch die Verschiebung staffeln sich aber auch die Geschosse im Innenhof zurück, dadurch öffnet sich dieser im Profil und verbessert die relative Enge. Bei aller Anerkennung gibt es dennoch Kritik: So wohlwollend die Idee einer Durchwegung vom Albersloher Weg über die sog. Promenade in Richtung Hafen auch sein mag, so fragwürdig sind heute Anfangs- und Endpunkt, so unattraktiv ist der Blick auf angrenzende Brandwände für unbestimmte Zeit, so ungelöst scheint die für diesen Bereich vorgeschlagene An- und Ablieferung und so fragwürdig sind diese täglichen Verkehre für die Qualität auch der Außenaufenthaltsbereiche für Kantine und Großtagespflege. Auch nimmt die Überkragung des Obergeschosses an der Ostseite Tageslicht der darunter angeordneten Bereiche. Der Innenhof endet im Süden als zu spitzer Winkel, außenräumlich wie innenräumlich vermögen die Qualitäten angelagerter Räume nicht zu überzeugen, die Genehmigungsfähigkeit wird darüber hinaus für diese Bereiche in Frage gestellt. Die Südspitze der Grundrisse scheint – bei nachvollziehbarer Wirtschaftlichkeit – ohnehin zu dicht gepackt. Der Treppenraum hat keinen direkten Ausgang ins Freie. Die Fahrradrampe fehlt, die Anzahl der TG-Stellplätze ist leicht unterschritten. Auch wird die Belichtungs- und Belüftungssituation der meisten Arbeitsplätze zwar gelobt, Treffpunkte, Kommunikationsbereiche oder frei zugängliche Außenbereiche in den Normalgeschossen werden allerdings vermisst. Die Dachterrassen im vierten und fünften Obergeschoss mit Blick in Richtung Kanal bieten Möglichkeiten, im vierten Obergeschoss jedoch unmittelbar vor den Büroflächen des Amts 64. Die vorgeschlagene Holz-Stahlbeton-Hybridbauweise ist nachvollziehbar und überzeugt, das cradle-to-cradle Prinzip sowie der Anspruch des Nullenergiekonzeptes entsprechen dem Selbstverständnis des Auslobers. Die aufgeständerte Photovoltaikananlage – gleichzeitig Sonnenschutz für die Dachterrasse – ist folgerichtig. Ob jedoch der Teich mit der relativ üppigen Begrünung im Innenhof wie vorgeschlagen realisierbar ist, wird in Frage gestellt. Die Arbeit überschreitet die vorgegebene maximale GFZ leicht, im Bereich der offenen Bereiche werden zwischen den Geschossen erhöhte Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Einige Büros sind zu groß bemessen sind, der Entwurf liegt hinsichtlich der Kenndaten allerdings im guten, mittleren Bereich. Alles in allem gelingt den Verfassern eine sympathische Arbeit, die in besonderem Maße viele Aspekte der komplexen Aufgabe überzeugend löst. Modellphoto Anerkennung – Arbeit 1015 (20.000 Euro) Die Entwurfsverfasser entwickeln ein städtisches, prägnantes und kompaktes Gebäude, welches sich solitärhaft von der östlichen Bestandsbebauung absetzt. Diese klare städtebauliche Setzung an dem wichtigen Stadteingang beurteilt das Preisgericht positiv. Die Außenflächen sind sinnvoll genutzt. Bürgersteige und Eingangsplatz sind modern gestaltet, die grüne Spange im Osten nimmt die Außenflächen der Großtagespflege und der Kantine auf. Gelungen ist auch die Eingangsgeste nach Westen durch welche die Öffentlichkeit und die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter über ein niedriges Foyer in den hallenartigen Empfangsbereich gelangen. Die interne Differenzierung zwischen Besuchern und Mitarbeitern ist geschossweise gelöst. Besucher und Nutzer der Tagespflege bleiben im Erdgeschoss. Die Qualität der Arbeitsplätze in der Halle und den angrenzenden Bereichen ist aus Sicht des Preisgerichts minderwertig. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter gelangen über eingestellte Erschließungstürme von der Halle in die Obergeschosse. Die Obergeschosse eignen sich sowohl für Kombibüros als auch für offene Bürowelten. Sie sind wenig differenziert und haben wegen der geforderten Effizienz nur wenige Kommunikationsflächen. Allerdings blicken etwa 2/5 der Zellenbüros über vollverglaste Fassaden unmittelbar in die belebte Halle und erhalten somit keinen Außenluftbezug. Die Dimension und die Belichtungsmöglichkeit der Halle und der angelagerten Büros erscheint auch wegen der Abtreppung nach Osten als gut gelungen. Zwei der vier Fluchttreppenhäuser liegen an den Außenfassaden und ermöglichen grundsätzlich neben dem Haupteingang Zugänge von außen. Die ringförmigen Flure in den Obergeschossen machen eine Fremdvermietung jedoch problematisch. Die Zufahrt zur Fahrrad- und Pkw-Garage erscheint angemessen. Die An- und Ablieferung ist nicht gelöst. Die sehr formal durchgezogene Fassadengestaltung erscheint dem Preisgericht überambitioniert. Die aufwendigen Photovoltaikelemente sind mindestens auf der Nordfassade unangemessen und unwirtschaftlich. Die Fortführung der Photovoltaikelemente im Osten jenseits des Gebäudes stört die Freiraumqualität der grünen Spange erheblich. Die Entwurfsverfasser formulieren ein ambitioniertes Energiekonzept. Die kompakte Bauweise mit einem A/V-Verhältnis von 0,15 und die verglaste Eingangshalle lassen diese Konzeption umsetzbar erscheinen. Die Wirtschaftlichkeit des Entwurfes ist grundsätzlich gegeben. Im westlichen Bereich wird die vorgegebene Gebäudehöhe geringfügig überschritten. Die Flächen werden um ca. 5% überschritten. Dies ist dem Konzept der Eingangshalle geschuldet. Entsprechend liegen die Baukosten im oberen Bereich. Insgesamt zeigt der Entwurf ein mutiges, nachhaltiges Stadthaus mit für die Stadt Münster ungewöhnlich großstädtischen Gesten. Die mangelnde Qualität der Arbeitsplätze im Erdgeschoss und die eingeschränkte Flexibilität bezüglich der Fremdvermietung schränken die Akzeptanz des Entwurfes im Preisgericht deutlich ein. Die solitärhaft herausgearbeitete Konzeption des Gebäudes erfüllt die Anforderung an eine Schließung zur Nachbarbebauung nicht. Der breite intensiv bepflanzte Abstandsstreifen kann zwar für die Kantine und die Großtagespflege Außenflächen bieten nimmt aber keine aktuellen städtebaulichen Bezüge auf. Modellphoto
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Klemensstraße 10
- Mendelstraße 11
- Hafenplatz 1
- Albersloher Weg
- Kiesekamps Mühle
- Hafengrenzweg
- Promenade
- Brock 2
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Details
- Aktenzeichen
- V/0116/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.02.2021
- Erstellt
- 28.01.2021 16:20